Kitabı oku: «Kommunikationswissenschaft als Sozialwissenschaft»
| utb 4260 | ![]() |
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Wilhelm Fink · Paderborn
A. Francke Verlag · Tübingen
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Nomos Verlagsgesellschaft · Baden-Baden
Ernst Reinhardt Verlag · München · Basel
Ferdinand Schöningh · Paderborn
Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart
UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK/Lucius · München
Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen · Bristol
Waxmann · Münster · New York
Heinz Pürer (Hg.)
Kommunikationswissenschaft als Sozialwissenschaft
Unter Mitarbeit von Philip Baugut, Wolfgang Eichhorn, Nayla Fawzi, Rudi Renger, Jeffrey Wimmer, Susanne Wolf und Thomas Zerback
UVK Verlagsgesellschft mbH · Konstanz mit UVK/Lucius · München
Prof. Dr. Heinz Pürer lehrte 1986–2012 Kommunikationswissenschaft an der Universität München.
Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de.
Im Buch werden bei Berufsbezeichnungen nur die männlichen Formen verwendet. Selbstverständlich sind die weiblichen Formen jeweils mit gemeint.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dn-b.de abrufbar.
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
© UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2015
Einband: Atelier Reichert, Stuttgart
Einbandfoto: © Vladgrin/Shutterstock.com
Satz: Klose Textmanagement, Berlin
UVK Verlagsgesellschaft mbH
Schützenstr. 24 · D-78462 Konstanz
Tel.: 07531-9053-0 · Fax: 07531-9053-98
www.uvk.de
UTB-Nr. 4260
ISBN 978-3-8463-4260-2
eBook-Herstellung und Auslieferung:
Brockhaus Commission, Kornwestheim
www.brocom.de
Inhalt
Vorwort
Einführung
1Politologische Aspekte der Kommunikationswissenschaft
1.1Themenfeld Kommunikationspolitik
1.1.1Kommunikationspolitik, Medienpolitik, Media Governance
1.1.2Typologien von Mediensystemen
1.1.3Organisationsformen von Massenmedien
1.1.4Die Kommunikationsgrundrechte
1.1.5Funktionen der Massenmedien
1.2Themenfeld politische Kommunikation (Philip Baugut, Nayla Fawzi, Thomas Zerback)
1.2.1Zum Begriff politische Kommunikation
1.2.2Relevanz politischer Kommunikation in Demokratien
1.2.3Akteure politischer Kommunikation
1.2.4Zum Verhältnis von Politik und Medien
1.2.5Medienwirkungen auf die Bevölkerung
1.2.6Medialisierung politischer Akteure
Literatur
2Psychologische Aspekte der Kommunikationswissenschaft
2.1Relevante Begriffe (Heinz Pürer, Wolfgang Eichhorn)
2.1.1Einstellungen
2.1.2Stereotyp
2.1.3Vorurteil
2.1.4Einstellungsänderungen
2.2Kommunikation und Persuasion (Heinz Pürer, Wolfgang Eichhorn)
2.3Konsistenztheoretische Ansätze (Susanne Wolf)
2.3.1Das Balance-Modell
2.3.2Das Kongruenz-Modell
2.3.3Die Theorie der kognitiven Dissonanz
2.4Mediating Factors
2.5Kognitive Psychologie (Wolfgang Eichhorn)
2.5.1Schematheorie
2.5.2Framing
2.5.3Priming
2.6Emotionspsychologie (Wolfgang Eichhorn)
2.6.1Emotionen bei der Zuwendung zu Medien
2.6.2Emotionen bei der Medienrezeption
2.7Konformitätsdruck – die Theorie der Schweigespirale
2.7.1Das Grundkonzept
2.7.2Empirische Überprüfung
2.7.3Diskussion
Literatur
3Soziologische Aspekte der Kommunikationswissenschaft
3.1Sozialisation durch Massenkommunikation
3.1.1Begriffliche Grundlagen
3.1.2Zur Bedeutung familiärer Sozialisation
3.1.3Medien als Sozialisationsinstanzen
3.1.4Kinder und Fernsehen
3.1.5Jugend und Medien
3.1.6Politische Sozialisation und Massenmedien (Heinz Pürer, Philip Baugut)
3.2Gewalt und Massenmedien
3.2.1Theorienvielfalt der Mediengewaltforschung
3.2.2Methoden der Mediengewaltforschung
3.2.3Schlüsselvariablen für Mediengewalteffekte
3.2.4Ausgewählte empirische Studien
3.2.5Anforderungen an künftige Mediengewaltforschung
3.3Theorie und Praxis der Cultural Studies (Rudi Renger, Jeffrey Wimmer)
Literatur
Autoren
Personenindex
Sachindex
Vorwort
Die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft befasst sich als Sozialwissenschaft mit allen Formen öffentlicher Kommunikation, insbesondere mit klassischer Massenkommunikation (Print, Radio, Fernsehen) sowie mit öffentlicher und teil-öffentlicher Kommunikation in und mittels Onlinemedien. Im Zentrum des Lehr- und Forschungsfeldes stehen dem Ablauf publizistischer bzw. massenkommunikativer Prozesse folgend die Kommunikator- bzw. Journalismusforschung, die Aussagen-, die Medien(struktur)- sowie die Rezipientenforschung. Diesen Feldern kann man sich aus unterschiedlichen Fachperspektiven nähern wie etwa aus einer politologischen, psychologischen oder soziologischen Perspektive. Die Kommunikationswissenschaft versteht sich folglich als interdisziplinäre Sozialwissenschaft, die sich zur Klärung wissenschaftlicher Fragestellungen quantitativer und qualitativer empirischer Forschungsmethoden bedient.
In meinem 2003 erstmals publizierten sowie 2014 umfassend überarbeiteten und erweiterten Lehrbuch »Publizistik- und Kommunikationswissenschaft« habe ich, teils unter Mitwirkung weiterer Autoren, das Lehr- und Forschungsfeld dieser Disziplin inhaltlich strukturiert und umfassend aufbereitet. Es erscheint nun, neu konfektioniert, auch in Teilbänden. Der vorliegende Band »Kommunikationswissenschaft als Sozialwissenschaft« enthält die Abschnitte über politologische, soziologische und psychologische Aspekte der Kommunikationswissenschaft. An seiner Erarbeitung haben außer mir Philip Baugut, Wolfgang Eichhorn, Nayla Fawzi, Rudi Renger, Jeffrey Wimmer, Susanne Wolf sowie Thomas Zerback mitgewirkt. Ihre Namen sind dem Inhaltsverzeichnis sowie den von ihnen erarbeiteten Beiträgen bzw. Kapiteln zu entnehmen, ihr derzeitiges berufliches Wirken dem Autorenverzeichnis. Sämtliche nicht namentlich ausgewiesenen Abschnitte wurden von mir als Herausgeber verfasst.
Weitere Teilbände sind wichtigen Grundbegriffen der Kommunikationswissenschaft, der Kommunikator- bzw. Journalismusforschung, der Medienforschung (bzw. den Medienstrukturen in Deutschland), der Rezipientenforschung mit ihren Teilgebieten Mediennutzung, Medienrezeption und Medienwirkung gewidmet. Ebenso gibt es einen Band zu den empirischen Forschungstechniken der Disziplin. Die Bände erscheinen auch als E-Books. Mit diesem Publikationsprogramm sollen Interessenten angesprochen werden, die sich ein Teilgebiet der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft einführend erschließen wollen.
Ich danke den Autorinnen und Autoren für die Mitarbeit an dieser Publikation sowie Rüdiger Steiner, Verlagslektor von UVK, für die gute Zusammenarbeit bei der Entstehung dieses Buches.
München, im März 2015
Heinz Pürer
Einführung
Wie im Vorwort erwähnt, wird die Kommunikationswissenschaft auch im deutschen Sprachraum aus einem sozialwissenschaftlichen Verständnis heraus trans- und interdisziplinär betrieben. Zugänge an Gegenstände der Kommunikationswissenschaft aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven sind damit aber nicht grundsätzlich neu. Bereits im Vor- und Umfeld der Etablierung der wissenschaftlichen Zeitungskunde haben sich Staatswissenschaftler, Nationalökonomen, Historiker, Soziologen, Germanisten, Juristen, Theologen etc. mit Fragen und Themen des Zeitungswesens sowie des Journalismus befasst (vgl. Pürer 2014, S. 34–38).
Die gegenwärtige sozialwissenschaftliche Ausrichtung ist in der deutschsprachigen Kommunikationswissenschaft seit den 1960er-Jahren vorzufinden (wiewohl es bereits in den 1950er-Jahren empirische Forschung gab – vgl. Löblich 2009). Damals kam es zur empirisch-sozialwissenschaftlichen Wende und es begannen weitgehend aus dem angloamerikanischen Raum kommende soziologische, psychologische sowie politologische Konzepte und sozialwissenschaftliche Methoden in die deutschsprachige Publizistikwissenschaft einzufließen (Löblich 2010a, b; Löblich/Pfaff-Rüdiger 2009). So reiht sich die deutschsprachige Kommunikationswissenschaft gemeinsam mit der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Psychologie in den Kanon der Sozialwissenschaften ein; sie bedient sich zur Klärung ihrer Fragestellungen mehrheitlich auch empirischer Methoden.
Nachfolgend sind einige ausgewählte, wichtige Aspekte der Kommunikationswissenschaft aus politologischer, psychologischer und soziologischer Perspektive Gegenstand der Ausführungen.
1Politologische Aspekte der Kommunikationswissenschaft
Unter politologischen Aspekten beschäftigt sich die Kommunikationswissenschaft mit Kommunikationspolitik sowie mit Politischer Kommunikation. Beim Thema Kommunikationspolitik geht es vorwiegend um politische und rechtliche sowie – etwa im Zusammenhang mit Presse- und Medienkonzentration – auch um wirtschaftliche Themen der Massenmedien, Gegenstand sind aber etwa auch funktionale Fragen der Massenmedien und des Journalismus. Das Fach bedient sich zur Klärung dieser Themen- und Fragestellungen v. a. der Politikwissenschaft, der Rechtswissenschaft und der Wirtschaftswissenschaften (vgl. Tonnemacher 2003, S. 15). Auf dem Forschungsgebiet Politische Kommunikation geht es u. a. um die Relevanz politischer Kommunikation in Demokratien, um die Akteure politischer Kommunikation, um das Verhältnis von Politik und Medien, um politische Medienwirkungen sowie um das Thema Medialisierung politischer Akteure.
1.1Themenfeld Kommunikationspolitik
Zunächst zum Thema Kommunikationspolitik ganz allgemein als Teilforschungsfeld der Kommunikationswissenschaft. In dessen Zentrum stehen Aspekte, die mit der rechtlich-politischen Ausgestaltung von gesellschaftlicher Kommunikation, insbesondere von klassischen Massenmedien und Onlinemedien zu tun haben. Dazu gehören neben der Klärung wichtiger Begriffe u. a. folgende Themen: Typologien vorfindbarer Mediensysteme, Kommunikationsgrundrechte, Organisationsformen von Massenmedien sowie Funktionen der Massenmedien.
1.1.1Kommunikationspolitik, Medienpolitik, Media Governance
Im Zusammenhang mit dem allgemeinen, noch nicht näher bestimmten Fachterminus Kommunikationspolitik sollen eingangs drei Begriffe kurz erörtert werden, die um dieses Thema konfigurieren, nämlich: Kommunikationspolitik, Medienpolitik und Media Governance aus einer kommunikationswissenschaftlichen Perspektive.
Mit dem Begriff Kommunikationspolitik werden im übergreifenden Sinne alle Aktivitäten staatlicher Institutionen bezeichnet, die sich auf die Regelung des Prozesses der gesellschaftlichen Kommunikation richten (vgl. Glotz/Pruys 1981, S. 117; Schreiber 1983, S. 419; Tonnemacher 2003, S. 19–21). Kommunikationspolitik versucht, das Verhältnis von Staat, Gesellschaft, Telekommunikation und Massenkommunikation rechtsverbindlich zu regeln (vgl. Kepplinger 1994, S. 116). In demokratischen Systemen ist Kommunikationspolitik neben der Regelung von Telekommunikation primär auf Medienkommunikation bezogen. In totalitären Systemen wie etwa dem Nationalsozialismus oder dem Kommunismus bezog sich Kommunikationspolitik neben Massenmedien und Telekommunikation auch auf die Observation zwischenmenschlicher Kommunikation durch Spitzelsysteme und Denunziation. In der DDR etwa war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) mit Aufgaben der Observation befasst, im nationalsozialistischen Dritten Reich war es die Geheime Staatspolizei (Gestapo). Kommunikationspolitik stellt also alles zielgerichtete und normbestimmte Handeln im Hinblick auf ein bestehendes oder zu schaffendes Ordnungsgefüge im Bereich der Information und Kommunikation dar (vgl. Tonnemacher 2003, S. 21). Mit Blick auf die »Konvergenz von Massenmedien und Telekommunikation, und damit auch [die] Herausforderungen durch Internet und Mobilkommunikation« erscheint es sinnvoll, diesen Begriff (wieder – vgl. w. u.) als übergeordneten Terminus zu verwenden (vgl. Puppis et al. 2010, S. 274). Im Zeitalter von grenzüberschreitender Medienkommunikation wie Satellitenrundfunk, Multimedia, Onlinekommunikation, Digitalisierung und Konvergenz erweist sich Kommunikationspolitik national wie international als zunehmend schwieriger zu regelnde, komplexe Materie.
Den Begriff Kommunikationspolitik gibt es als Fachterminus auch in der Betriebswirtschaft. Er wird dort allerdings in einem ganz anderen Sinn verstanden und verwendet: Im Bereich des Marketings versteht man unter Kommunikationspolitik »die Gestaltung sämtlicher auf den Markt zielender Kommunikationsbeziehungen eines Unternehmens« (vgl. Kepplinger 1994, S. 117). Dazu gehören Absatzwerbung, Direktmarketing, Sponsoring, Product-Placement, Verkaufsförderung und Public Relations für Produkte und Dienstleistungen.
Unter Medienpolitik versteht man zweierlei. Zum einen ist in Medienpolitik jener Teilaspekt von allgemeiner Kommunikationspolitik zu sehen, der sich speziell und konkret mit der Rechtsstellung, den Organisationsformen, den Funktionen sowie mit der personellen und materiellen Ausstattung von Presse, Rundfunk und anderen Massenmedien im klassischen Sinne befasst(e) (vgl. Roegele 1973; Ronneberger 1986). Medienpolitik als Teilbereich der Kommunikationspolitik »bezieht sich sowohl auf Strukturen und Anbieter als auch auf Prozesse und Inhalte öffentlicher Kommunikation« (Puppis/Jarren 2005, S. 239). Konkrete Bereiche bzw. Formen der Medienpolitik können sein (vgl. Puppis/Jarren 2005, S. 239f): Medienordnungspolitik (z. B. duale Rundfunkordnung), Medieninfrastrukturpolitik (z. B. Förderprogramme für Verbreitungstechnologien wie Kabel, Satellit, DVB; aber auch etwa die öffentliche Subvention des Zeitungsvertriebs); Medienorganisationspolitik (Rundfunk- und Telekommunikationsbehörden); Personalpolitik (Besetzung von Positionen in Aufsichtsgremien und Regulierungsbehörden); sowie schließlich Programm- und Informationspolitik (z. B. Aufgabenteilung im dualen Rundfunksystem).
Zum anderen versteht man unter Medienpolitik aber auch die Bemühungen von Regierungen, Verbänden, gesellschaftlichen Institutionen, (wirtschaftlichen) Organisationen sowie politischen und kulturellen Lobbys, Einfluss auf die Massenmedien auszuüben (vgl. Roegele 1973; Ronneberger 1986; Schreiber 1983; Kepplinger 1994, S. 116f). Als ein Beispiel unter anderen können hier immer noch die Einflussversuche von politischen Kräften, gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sowie anderen Akteuren auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genannt werden. Solche Versuche erfolgen in aller Regel über deren pluralistisch zusammengesetzte Kontrollorgane: In den Rundfunk- und Verwaltungsräten wird seitens deren Mitglieder immer wieder versucht, v. a. auf Personal-, aber auch auf Programm-, Technik- und wirtschaftliche Entscheidungen interessenspolitisch einzuwirken.
Versucht man dennoch, zwischen Kommunikationspolitik und Medienpolitik zu unterscheiden, so meint Kommunikationspolitik eher abstraktes staatliches Einwirken durch Gesetze, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsurteile, Verordnungen etc.; Medienpolitik meint die konkrete, bisweilen von Partikularinteressen geprägte praktische Umsetzung kommunikationspolitischer Zielvorstellungen wie z. B. in Deutschland die Errichtung und Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkveranstalter und deren Nebeneinander in Form von Medien- und Rundfunkstaatsverträgen oder auch die Liberalisierung des Telekommunikationssektors ab Mitte der 1990er-Jahre. Weitere (Grundsatz-) Entscheidungen mit Blick auf Presse, Rundfunk, Onlinemedien, publizistische Infrastruktur und institutionelle Rahmen werden übersichtlich von Gerhard Vowe dargestellt (2007) und auch im Rahmen der Ausführungen über Medienstrukturen in Deutschland angesprochen (vgl. Pürer 2015; Beck 2012). Mit Medienregulierung in Deutschland, ihren Zielen und Konzepten sowie mit medienspezifischen Regulierungsmaßnahmen befassen sich ausführlich Wolfgang Seufert und Hardy Gundlach (2012). Demokratische Kommunikationspolitik dient dem Schutz, der Erhaltung und der Weiterentwicklung der Kommunikations- und Medienfreiheit, um ein konkurrierendes Angebot von Informationen und Meinungen im Wettbewerb der Massenmedien zu fördern und zu gewährleisten. Dabei wird die Kommunikationsfreiheit als Individualrecht mit Sozialwirkung gesehen und – wie alle anderen Grundrechte – als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat (vgl. Maaßen/Decker 1983).
Die Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte, egal ob es sich um politische, ökonomische, kulturelle oder soziale Phänomene handelt, erweist sich in komplex ausdifferenzierten, modernen Gesellschaften als zunehmend schwierig. Das politische System erreicht mit Formen herkömmlicher staatlich-hierarchischer Regulierung eher nur noch bedingt seine Ziele. Dies hat zur Suche nach alternativen Regulierungsmechanismen geführt (vgl. Puppis/Jarren 2005, S. 254). Möglichkeiten dazu eröffnet der Governance-Ansatz. Darunter ist »ganz allgemein der Prozess der Aushandlung und die Form der Ausübung von Macht in der Gesellschaft zu verstehen« (Trappel 2007, S. 254). Das Konzept »beschreibt eine Form des Regierens, die eine große Anzahl von Betroffenen in der Entscheidungsfindung anhört und deren Anliegen nach Massgabe auch berücksichtigt« (ebd.). Die »staatszentrierte Perspektive«, so Otfried Jarren, »wird aufgegeben« (Jarren 2007, S. 284). Renate Mayntz zufolge meint Governance »das Gesamt aller nebeneinander stehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte: von der institutionalisierten zivilgesellschaftlichen Selbstregulierung über verschiedene Formen des Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteure bis hin zu hoheitlichem Handeln staatlicher Akteure« (Mayntz 2005, S. 15).
Die Governance-Perspektive ist auch in der Kommunikationswissenschaft vorzufinden. Hier umfasst Media Governance Formen der Regulierung von Medienorganisationen und massenmedialer öffentlicher Kommunikation durch das Zusammenwirken staatlicher Akteure mit öffentlichen Akteuren, gesellschaftlichen Organen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft und auch privaten Akteuren (vgl. Polenz 2007, S. 161). Hinzu kommen Akteure auf europäischer Ebene (z. B. EU, Europarat) sowie internationale bzw. globale. »Damit erweitert Governance staatliche Regulierung sowohl horizontal als auch vertikal« (Puppis 2010, S. 60; siehe dazu auch Donges 2007).
Eine horizontale Erweiterung der Medienregulierung i. S. von Media Governance ist z. B. gegeben, wenn private Akteure wie etwa Medienorganisationen anstelle des Staates regulieren, also eine Form der Selbstregulierung vorliegt. Dies bedeutet, dass private Akteure Regeln für die eigene Branche setzen, deren Einhaltung durchsetzen und Regelungsverstöße auch sanktionieren (vgl. Puppis 2010, S. 62). Beispiele dafür sind (nationale) Presse- und Medienräte wie der Deutsche Presserat oder weitere Selbstkontrolleinrichtungen wie etwa die Freiwillige Selbstkontrolle Film (FSK), die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder auch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) u. a. m. Alle hier erwähnten Selbstkontrolleinrichtungen verfügen über Onlineauftritte, denen wichtige Informationen über diese Institutionen und ihr Wirken zu entnehmen sind (z. B. www.fsk.de). Von Co-Regulierung wird gesprochen, wenn staatliche Akteure Rahmenbedingungen vorgeben und die betroffene Branche verpflichten, sich innerhalb des Rahmens selbst zu regulieren (vgl. Puppis 2010, S. 61). Ein Beispiel dafür in Deutschland ist in der Regelung des Jugendmedienschutzes zu sehen, bei dem auch von »regulierter Selbstregulierung« die Rede ist (Bosch 2007).
Eine vertikale Erweiterung von Media Governance ist gegeben, wenn neben (national-)staatliche Medienregulierung weitere Akteure wie etwa die Europäische Union, der Europarat, die OSZE u. a. m. treten. Den Wandel von rein staatlich-hierarchischer Regulierung (Government) zum Nebeneinander bzw. Miteinander staatlich-hierarchischer, öffentlicher und nichtstaatlicher Regelung (Governance) kann man mit Renate Mayntz »allgemein als Wandel vom Interventionsstaat zum ›kooperativen‹ Staat« interpretieren (Mayntz 2009, S. 11). In herkömmlichen Verfahren wurden Regulierungsentscheidungen »von einzelnen dazu legitimierten Personen oder Institutionen getroffen«, in Governance-Verfahren erarbeiten »die Betroffenen entweder gemeinsam Regulierungsentscheidungen oder sie werden von den Entscheidungsverantwortlichen in den Prozess einbezogen« (vgl. Trappel 2007, S. 256).
Einen kompakt gehaltenen Überblick über Akteure der Medienregulierung vermittelt Manuel Puppis (2010) in seinem Lehrbuch »Einführung in die Medienpolitik«. Ein idealtypisches Media-Governance-Modell ist Hannes Haas und Cornelia Wallner (2007) zu entnehmen, die bezüglich der Ziele von Governance drei Ebenen ansprechen: die Gegenstandsebene (Regulierungsgegenstand), die Strukturebene (Akteurskonstellationen) sowie die prozedurale Ebene (Umsetzung). Josef Trappel (2007) schließlich fasst zusammen, was unterschiedlichen Governance-Ansätzen gemein ist: die Mitwirkung gesellschaftlicher Gruppen und partizipative Formen der Entscheidungsfindung; die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses; die Transparenz der Entscheidungsfindung; die Rechenschaftspflicht (Wahrnehmung der Verantwortung) sowie Berichtspflichten gegenüber Anspruchsberechtigten (Trappel 2007, S. 255f).
1.1.2Typologien von Mediensystemen
Kommunikations- und Medienpolitik (im oben erwähnten Sinne) sind in aller Regel »getragen von normativ getränkten Denkmustern, was Medien leisten sollen, wie sie organisiert sein sollen und welche Entwicklung sie nehmen sollen« (Vowe 2007, S. 76). Unter Mediensystemen versteht man »die Gesamtheit von Ordnungen und Strukturen, die Medien in einem definierten Raum – zumeist ein Staat – charakterisieren« (Kleinsteuber 2005, S. 275). Es gibt einige (mehr oder weniger überzeugende) Versuche, Mediensysteme zu klassifizieren bzw. zu typologisieren.
Ulrich Saxer z. B. modifizierte die von Frederick Siebert et al. (1956) entwickelte Typologie (Saxer 2002; siehe auch Jarren/Meier 2002). Sie enthält vier idealtypische Grundformen der Institutionalisierung von Medien: die (wirtschafts-)liberale, die demokratisch-kontrollierte, die autoritäre sowie die totalitäre (Saxer 2002, S. 1–14, insbesondere S. 4–13). Die einzelnen (nicht immer trennscharf voneinander abzugrenzenden) Typen werden anhand der fünf Parameter Eigentumsverhältnisse, Steuerung und Kontrolle, Ziele der Medien, normative Erwartungen an Medien sowie institutionelle Rechtfertigung der Medien charakterisiert (siehe dazu Jarren/Meier 2002, S. 13; vgl. auch Künzler/Jarren 2010, S. 224). Der Typologie zufolge kann das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland zwischen ›wirtschaftsliberal‹ und ›demokratisch kontrolliert‹ eingeordnet werden: Es gibt u. a. neben privatwirtschaftlich organisierten auch öffentlich-rechtliche Medien mit festgelegten Funktionsaufträgen. Das Mediensystem der DDR (1949–1989) erscheint rückblickend dem totalitären Typ zuordenbar.
Daniel Hallin und Paolo Mancini (2004) unterscheiden zwischen dem Polarized Pluralist Model, dem Democratic Corporatist Model sowie dem Liberal Model und ordnen Länder der westlichen Industrienationen jeweils einzelnen Modellen zu (Hallin/Mancini 2004; vgl. auch Hallin/Mancini 2003, S. 11ff; siehe Künzler/Jarren 2010, S. 225f). Jens Tenscher (2008) fügte diesen drei Modellen das transformatorische bzw. osteuropäische Modell hinzu, um auch die zur Demokratie transformatierten Länder des ehemaligen sozialistischen Ost- und Südosteuropas einordnen zu können. Deutschlands Mediensystem findet sich bei Hallin/Mancini unter dem demokratisch-korporatistischen Modell. Autoritäre und totalitäre Mediensysteme, wie es sie z. B. im Nationalsozialismus sowie in kommunistischen bzw. sozialistischen Ländern gab (und gibt), können den Typologien von Hallin/Mancini (2004) und Tenscher (2008) nicht zugeordnet werden.
Eine noch weiter ausdifferenzierte Typologie stammt von Roger Blum (2005) in seinen Bausteinen zu einer Theorie der Mediensysteme. Sein pragmatischer Differenz-Ansatz unterscheidet zwischen sechs Medienmodellen (Blum 2005, S. 9–10): dem atlantisch-pazifischen Liberalismus-Modell (z. B. USA); dem südeuropäischen Klientel-Modell (z. B. Italien); dem nordeuropäischen Service-Public-Modell (z. B. Deutschland); dem osteuropäischen Schockmodell (z. B. Russland); dem arabisch-asiatischen Patriotenmodell (z. B. Ägypten); sowie dem asiatisch-karibischen Kommandomodell (z. B. China). Die umfassende Publikation »Lautsprecher und Widersprecher« (Blum 2014) konnte hier nicht mehr berücksichtigt werden.
Nicht fehlen soll hier der Hinweis darauf, dass solche Typologien eher statisch sind und den Wandel von Mediensystemen wenig berücksichtigen (können) (vgl. Künzler/Jarren 2009). Insofern ist die vergleichende Mediensystemforschung (siehe u. a. Thomaß 2007; Künzler/Jarren 2009; Kleinsteuber 2005) eine wichtige Aufgabe der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft; dies v. a. auch infolge der Dynamik, die das Internet auch in die Mediensysteme und -strukturen bringt. Die Transformation der ehemals sozialistischen Länder nach der großen Wende im Osten und Südosten Europas 1989/91 bot damals ein besonders reichhaltiges und interessantes Forschungsfeld (vgl. u. a. Thomaß/Tzankoff 2001; Hadamik 2004; Stegherr/Liesem 2010).
1.1.3Organisationsformen von Massenmedien
Je nach Einbindung der Massenmedien in das politische System sind auch unterschiedliche Organisationsformen (nicht Rechtsformen) der klassischen Massenmedien vorzufinden. In den pluralistischen Demokratien haben sich im Wesentlichen zwei Grundmodelle herausgebildet, nämlich das wirtschaftliche Konkurrenzmodell sowie das administrative Kooperationsmodel (vgl. Kepplinger 1994, S. 119).
Privatwirtschaftlich operierende Medien
»Beim wirtschaftlichen Konkurrenzmodell bieten private Unternehmer Informationen, Meinungen, Unterhaltung zum Kauf an. Der Käufer [Leser, Hörer, Zuschauer, User – Ergänzung H. P.] entscheidet mit seiner Kaufentscheidung über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmers und regelt so über die Nachfrage das Angebot. Das Angebot kann, weil es sich an der Nachfrage orientieren muss, als Spiegel der Interessen, Meinungen und Einstellungen in der Bevölkerung betrachtet werden« (Kepplinger 1994, S. 119). Dieses wirtschaftliche Konkurrenzmodell liegt (von Ausnahmen wie Betriebs-, Kunden- und Verbandszeitschriften etc. abgesehen) allen privatwirtschaftlich verfassten Medien zu Grunde. Sie agieren und funktionieren wie andere kommerziell geführte Unternehmen auch (Angebot und Nachfrage entscheiden über Erfolg oder Misserfolg), und daher ist oft von privat-kommerziellen Medienunternehmen die Rede. Von den genannten wenigen Ausnahmen abgesehen ist der gesamte Printmedienmarkt in Deutschland privatwirtschaftlich verfasst. Seit 1984 gibt es auch privat-kommerziell organisierte Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Es wird allgemein angenommen, dass viele Zeitungs- und Zeitschriftenunternehmen sowie zahlreiche privat-kommerzielle Hörfunk- und Fernsehveranstalter mit ihren vielfältigen Produkten und Programmangeboten Garanten für ein außenplurales Medienangebot, für publizistischen Wettbewerb und für Meinungspluralismus sind. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass privatwirtschaftlich organisierte Medien infolge des zunehmenden Wettbewerbs zu publizistischer und/ oder ökonomischer Konzentration sowie crossmedialer Verflechtung (Print/Radio/Fernsehen/Online) tendieren: dadurch kann Vielfalt wieder eingeschränkt werden. Über diese Verflechtungen bundesdeutscher Medien geben in regelmäßigen Abständen erscheinende Veröffentlichungen z. B. in der Zeitschrift Media Perspektiven Auskunft (vgl. z. B. Röper 2012; Vogel 2012). Durch immer wieder wechselnde Beteiligungsverhältnisse ist es schwierig, den jeweils aktuellen Stand solcher Verflechtungen zu vermitteln. Für das Rundfunkwesen weist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Beteiligungsverhältnisse sowie medienrelevante Märkte aus. Sie sind dem Onlineauftritt der KEK zu entnehmen (www.kek-online.de; zu wichtigen Merkmalen privat-kommerzieller Medienunternehmen, siehe Pürer 2014, Kap. 4.3.4, sowie Pürer 2015, Kap. 1.4).
Öffentlich-rechtlich organisierte Medien
Das administrative Kooperationsmodell liegt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Grunde: »Beim administrativen Kooperationsmodell werden auf der Grundlage von rechtlichen Regelungen Kontrollorgane geschaffen, in denen alle relevanten sozialen Gruppen entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung vertreten sind. Kontrollorgane haben u. a. die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Berichterstattung ein Mindestmaß an Ausgewogenheit besitzt. Auch in diesem Fall kann man die Berichterstattung als Spiegel der Interessen, Meinungen und Einstellungen der Bevölkerung betrachten« (Kepplinger 1994, S. 119f). Ausführungen über Einrichtung und Organisationsmerkmale öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sowie über deren Finanzierung sind Pürer (2014, Kap. 4.3.4, sowie 2015, Kap. 1.4 und 3.2) zu entnehmen.
Der dem Gemeinwohl und zum Binnenpluralismus verpflichtete öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie es ihn im gesamten deutschen Sprachraum und in anderen Ländern gibt, hatte als Medientyp in Europa die 1927 errichtete British Broadcasting Corporation (BBC) zum Vorbild. Der Grundgedanke war damals, das Rundfunkwesen einer öffentlichen Anstalt zu überantworten, die gleichsam treuhänderisch nationale Interessen wahrnimmt, einer öffentlichen Daseinsvorsorge (»Public Service«) dient und daher mit einem kulturellen Programmauftrag ausgestattet wurde. Bei der Wiedererrichtung des Rundfunks in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg standen durchaus verschiedene Modelle zur Disposition (vgl. Bausch 1980). Schließlich wurde nach der Übergabe der von den Besatzungsmächten errichteten Rundfunkanstalten an die deutsche Hoheitsverwaltung dem öffentlich-rechtlichen Modell der Vorzug eingeräumt. Die 1950 gegründete »Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland« (ARD) sowie das 1961 gegründete (und 1963 in Betrieb gegangene) »Zweite Deutsche Fernsehen« (ZDF) sind typische, öffentlich-rechtlich verfasste Medienbetriebe. Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, dass die ARD eine föderalistische Binnenstruktur aufweist (mit derzeit neun Landesrundfunkanstalten), das ZDF hingegen (Standort Mainz) eine zentralistische (lediglich mit Landesstudios in den Bundesländern). Das private Fernsehen mit seinen massenattraktiven Programmen stellt eine zweifellos ernste Konkurrenz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Dieser hält mit allen seinen TV-Programmen seit Jahren einen Marktanteil von über 40 Prozent am gesamten TV-Markt in Deutschland (siehe Zubayr/Gerhard 2013). Öffentlich-rechtliche Radiosender werden vergleichsweise stärker genutzt (Tagesreichweite Montag bis Sonntag 36,67 Mio. Hörer) als Privatradios (32,06 Mio. Hörer) (Gattringer/Klingler 2012, S. 422). Die (medien-)politische Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in Zukunft davon abhängen, ob es ihm gelingt, in der Gunst des Publikums weiter zu bestehen, ohne seinen genuin öffentlich-rechtlichen Auftrag zu vernachlässigen.
Freie (nichtkommerzielle) Medien
Neben privaten und öffentlich-rechtlich organisierten Medien gibt es in pluralistischen Systemen einen Medientyp, der in gängige Organisationsmodelle kaum einzuordnen ist. Gemeint sind vorwiegend lokale Kleinmedien, die von allen jenen politischen und ökonomischen Zwängen frei sein wollen, durch die privat-kommerzielle oder öffentlich-rechtliche Medien gekennzeichnet sind. Diese »freien Medien« sind vorwiegend als sog. »freie Radios« bekannt geworden, aber auch Teile der alternativen Zeitschriftenpublizistik sind zu ihnen zu zählen, sofern es sie noch gibt. »Freie Medien« beanspruchen für sich Unabhängigkeit von gesellschaftlicher Kontrolle und ökonomischen Interessen. Sie sind daher auch nicht gewinnorientiert, sondern finanzieren sich etwa aus Mitgliedsbeiträgen, Abonnements, Veranstaltungen, Spenden sowie aus »unverdächtiger Werbung«. »Freie Medien« fordern für ihre Finanzierung Unterstützung durch die öffentliche Hand, ohne dass daraus jedoch Abhängigkeiten resultieren. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, organisieren und verwalten sich »freie Medien« selbst. Ihr gesellschaftspolitisches Ziel ist es, Hilfsmittel für die Artikulation und Selbstorganisation politischer, gesellschaftlicher, sozialer und kultureller Interessen zu sein (vgl. Weichler 1987; Osterchrist 1994).
Organisatorisch sind bei »freien Medien« u. a. Genossenschaftsmodelle bekannt, bei denen man Anteile erwerben kann, sowie basisdemokratische Modelle, bei denen die Mitglieder die Inhalte und die Programmpolitik entscheiden sowie den publizistischen Betrieb koordinieren. Technischer und journalistischer Standard der »freien Medien«, ob Radios oder Zeitschriften (bzw. vereinzelt auch Fernsehen), sind im Regelfall nicht immer sonderlich hoch, da ihre Inhalte bzw. ihr Programm u. a. auch von journalistischen Laien geplant, gestaltet und produziert wird. In sog. »Offenen Kanälen« sind Radio- und Fernsehprogramme zu sehen, die von Bürgern gestaltet werden. Sie werden von den Landesmedienanstalten eingerichtet (vgl. die landesmedienanstalten/Bürgermedien 2014; siehe auch bok.de).
Exkurs: Totalitär organisierte Medien
Totalitär organisierte Medien sind im deutschen Sprachraum historisch aus dem Nationalsozialismus sowie aus der DDR bekannt. Sie waren jeweils Teil des Herrschaftssystems, stellten also den verlängerten Arm von Partei und Staat dar. Folgende Gemeinsamkeiten können für totalitär organisierte Medien benannt werden (vgl. Kepplinger 1994; Wilke 1994; Holzweißig 1989, 1991, 1997; Abel 1968; Pürer/Raabe 2007, S. 82ff und S. 173ff; Geißler 1986; Frei/ Schmitz 1989; Kirkamm 1992):
• Sie sind in das Prinzip der Gewaltenkonzentration eingebunden und von den Exekutivorganen weisungsabhängig (Kepplinger 1994; Wilke 1994; Geißler 1986).
• Sie stellen Führungs- und Kampfinstrumente dar und nehmen nach innen Steuerungsfunktionen, nach außen Repräsentationsaufgaben wahr (Kepplinger 1994; Wilke 1994; Geißler 1986).
• Nachrichten werden in totalitär organisierten Mediensystemen zentral gelenkt und über Presseanweisungen von Regierung und Partei (oft über staatliche Nachrichtenagenturen) an die Medien weitergeleitet (Kepplinger 1994; Wilke 1994, 2007; Holzweißig 1991, 1997).
• Die Ausbildung der Journalisten sowie der Berufszugang zu den Medien sind staatlich geregelt bzw. kontrolliert. Die Medienschaffenden sind der Partei bzw. der Regierung gegenüber verpflichtet (Blaum 1980; Holzweißig 1989; Frei/Schmitz 1989; Kirkamm 1992).
• Totalitär organisierte (Print-)Medien unterliegen der staatlichen Lizenzpflicht (die es im Nationalsozialismus nicht gab) sowie der Kontingentierung von Papier-, Satz- und Druckkapazitäten (diese erfolgte im Nationalsozialismus erst im Krieg). In sozialistischen Systemen hat die staatliche Post zudem in aller Regel das Beförderungsmonopol für Printmedien (Holzweißig 1989; Pürer/Raabe 2007; Wilke 1994).
• Totalitär organisierte Medien verfolgen eine Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Der Nationalsozialismus berief sich dabei auf seine Rasse und den dem (deutschen) Volk angeborenen Führungsanspruch, der Sozialismus (bzw. Kommunismus) verfolgte die Egalisierung der ökonomischen Verhältnisse und die damit verbundene Aufhebung der Klassenunterschiede (Glotz/Pruys 1981).
• Totalitär organisierte Medien unterliegen der Aufsicht durch Partei und Staat. Medienlenkung erfolgt durch täglich ergehende detaillierte Inhaltsdirektiven, strenge Sprachregelungen sowie durch Anweisungen für Aufmachung, Platzierung, Illustration und Gestaltung der Beiträge in Print- wie in Funkmedien (Wilke 2007; Abel 1968; Holzweißig 1991, 1997; Pürer/ Raabe 2007).
• Totalitäre Medien werden vom Staat finanziell direkt oder indirekt unterstützt. Zeitungsabonnements und Rundfunk-Teilnehmerentgelte sind nicht teuer, um ihren Bezug bzw. ihren Empfang jedem Bürger zu ermöglichen und um optimale Verbreitungsbedingungen für die staatlich gesteuerte Information zu schaffen (Wilke 1994; Holzweißig 1989; Pürer/Raabe 2007).
Totalitär organisierte Medien folgen einem politischen Willen und lassen kaum Informations- oder Meinungspluralismus zu (am ehesten noch in politikfernen Bereichen der Berichterstattung). Durch bis ins Detail geregelte, von den Medienschaffenden strikt einzuhaltende Presseanweisungen (vgl. Wilke 2007) erübrigen sich weitgehend Maßnahmen der Vor- und Nachzensur (vgl. Holzweißig 1991 und 1997). Die in den Dienst von Partei und Staat gestellten Medien stellen Vollzugsorgane dar und dienen nicht nur der Festigung, sondern v. a. der Aufrechterhaltung des politischen Systems. Der ideologische Kampf wird nicht nur über Informationsinhalte ausgetragen, sondern erstreckt sich auf alle Bereiche der Berichterstattung, insbesondere auch auf bildende und kulturvermittelnde Medienangebote sowie – oftmals in subtiler Weise – auch auf den Bereich der medienvermittelten Unterhaltung. Art und Weise der Medienlenkung im Nationalsozialismus (Drittes Reich) und im Kommunismus (DDR) waren ideologisch zwar unterschiedlich begründet, wiesen in der politischen Praxis jedoch teils Ähnlichkeiten auf. Dies galt insbesondere für den Modus der Presse- bzw. Medienanleitung und die dazu benutzten Kanäle (vgl. Pürer/Raabe 2007, S. 82ff, S. 182ff; vgl. auch Wilke 2007).
Die Medienlenkung erfolgte im Dritten Reich im Wesentlichen über vier Ebenen (vgl. Hale 1965; Abel 1968; Frei/Schmitz 1989; Pürer/Raabe 2007, S. 82ff): eine institutionelle, eine rechtliche, eine wirtschaftliche sowie eine inhaltliche. Auf der institutionellen Ebene ist das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zu erwähnen. Es verschaffte sich über die Reichskulturkammer, einer Zwangsorganisation, der auch Print- und Funkjournalisten angehörten, Durchgriff auf Presse und Rundfunk. Auf der rechtlichen Ebene reglementierte das Schriftleitergesetz die Tätigkeit der Medienschaffenden (Journalisten, Programmgestalter, Verleger), die auf den Staat verpflichtet wurden. Über wirtschaftliche Maßnahmen verschaffte sich die NSDAP das Monopol im Bereich der Presse, von der zuerst die Linkspresse, dann die sonstige Parteipresse sowie schließlich die konfessionelle Presse (und die Generalanzeigerpresse) aus- bzw. gleichgeschaltet wurde. Die inhaltliche Anleitung der Medien (vgl. Wilke 2007) erfolgte über tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung mit genau festgelegten und von den Medienschaffenden strikt zu beachtenden inhaltlichen und formalen Direktiven. Die Medienlenkung verlief fernschriftlich und fernmündlich über eine staatliche Agentur, das »Deutsche Nachrichtenbüro« (DNB). Wichtige Informationen zur Anleitung der Massenmedien in der Deutschen Demokratischen Republik finden sich u. a. bei Pürer/Raabe 2007, S. 182ff; Pürer 2014, S. 230f; Fiedler/Meyen 2011, S. 9ff; Bobsin 2013; Fiedler 2014.
1.1.4Die Kommunikationsgrundrechte
Die verfassungsrechtliche Ordnung der meisten demokratischen Staaten, so auch jene der Bundesrepublik, orientiert sich an unumstößlichen Grundwerten. Als oberster Wert gilt die Würde des Menschen, die im Zentrum des Menschenrechtskerns steht. Zu ihm gehören die Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Prinzip der Gleichbehandlung aller Individuen, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sowie nicht zuletzt die Informations- und Meinungsfreiheit. Alle diese Grundrechte stellen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat dar und sollen die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt schützen (vgl. Fechner 2012, S. 22; vgl. Maaßen/Decker 1983). Neben Informations- und Meinungsfreiheit sowie Pressefreiheit (vgl. Fechner 2012, S. 19ff) gehören des Weiteren die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht, die Vereinigungsfreiheit sowie das Petitionsrecht zu den Kommunikationsgrundrechten. Dazu im Einzelnen:
Informations- und Meinungsfreiheit
Oberste Kommunikationsgrundrechte sind in der Informations- und Meinungsfreiheit zu sehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind sie in Art. 5 des Grundgesetzes festgehalten und haben damit Verfassungsrang. Dort heißt es:
»1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.
3) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung«.
Die durch die Verfassung geschützte Informations- und Meinungsfreiheit umfasst zunächst zwei wichtige Komponenten, nämlich: eine gebende und eine nehmende:
Die gebende Komponente besteht darin, dass der Einzelne die Möglichkeit hat, seine Meinung frei zu äußern, zu vertreten, zu verbreiten sowie weiterzugeben. »Der Schutz der Meinungsfreiheit soll […] nicht nur dem Einzelnen grundsätzlich die aktive Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung ermöglichen, sondern auch gleichzeitig einen freien Austausch und die Auseinandersetzung der Meinungen in der freiheitlichen Demokratie gewährleisten. Insofern ist ›Meinungsfreiheit‹ als umfassende Rede- und Mitteilungsfreiheit zu verstehen« (Pürer/ Raabe 1996, S. 264 mit Bezugnahme auf Branahl 1992, S. 17). Dieser Schutz der Meinungsfreiheit umfasst insbesondere auch Meinungsäußerungen im Sinne wertender Stellungnahmen, wie sie z. B. v. a. in Presse und Rundfunk in Form von Glossen, Kommentaren oder Leitartikeln, in Leserbriefen, Flugblättern und Flugschriften ihren Ausdruck finden (vgl. Branahl 1992, 2006). In der Onlinekommunikation erleichtern und ermöglichen, wie erwähnt, Chats, Foren, Blogs und Tweets Möglichkeiten des Einzelnen, an der Meinungsfreiheit aktiv teilzuhaben.
Die nehmende Komponente ist in dem Recht zu sehen, »sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten« (Art. 5 GG, Abs. 1). Dies bedeutet nicht nur, »frei und ungehindert Informationen anderer entgegennehmen zu können, sondern auch, sich durch das Aufsuchen von Informationsquellen aktiv zu informieren« (Pürer/Raabe 1996, S. 265 mit Bezugnahme auf Gädeke 1990, S. 139). Das Recht der Informationsfreiheit steht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, jeder Person, also auch ausländischen Mitbürgern zu. Es hat eine individuelle und eine demokratische Komponente. Informationsfreiheit ermöglicht es dem Einzelnen, seinen Wissensdurst zu stillen, ohne vom Staat daran gehindert zu werden (individuelles Abwehrrecht). Die Informationsfreiheit schafft aus demokratietheoretischer Sicht »zugleich mit der Meinungsfreiheit die Voraussetzung dafür, dass ein rational fundierter Prozess öffentlicher Meinungs- und Willensbildung möglich wird« (Branahl 1992, S. 19; Branahl 2006). Diese nehmende Komponente hat durch das 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz eine besondere Stärkung erhalten (Fechner 2012, S. 45–48).
Pressefreiheit
Während bei Informations- und Meinungsfreiheit (Art. 5, Abs. 1, Satz 1) das Gewicht eher auf der individualrechtlichen Seite liegt, steht bei der in Art. 5, Abs. 1, Satz 2 des Grundgesetzes gewährleisteten Freiheit der Massenmedien der demokratiepolitische Aspekt im Vordergrund: Die Freiheit der Massenmedien ist für den sozialen und politischen Prozess freiheitlich-demokratischer Ordnungen konstitutiv. Durch die Pressefreiheit soll sichergestellt werden, dass die Massenmedien ihre Rolle als Medium und Faktor im Prozess der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung wahrnehmen können. Somit kommt den Massenmedien eine dienende Funktion zu. Ihre wesentlichen Aufgaben sind (hier nach Pürer/Raabe 1996, S. 167 in Anlehnung an Gädeke 1990, S. 234):
• »die Bildung öffentlicher Meinung zu ermöglichen und damit gleichzeitig die Voraussetzung für die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte zu schaffen;
• ihre Kontrollfunktion gegenüber Staat, Regierung und deren ausführenden Organen wahrzunehmen sowie
• zwischen den Bürgern und den Trägern staatlicher Zuständigkeit als Vermittler zu wirken« (Hervorhebung i. Orig.).
Damit sind bereits wichtige Leistungen der Massenmedien in demokratischen Systemen angesprochen. Voraussetzung für ihr Funktionieren ist, dass die Massenmedien staatsunabhängig organisiert sind und in ihnen nach Möglichkeit alle gesellschaftlichen Gruppen und geistigen Richtungen zu Wort kommen. Im Wesentlichen ist diese Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland durch die binnenplurale Organisation öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sowie durch die außenplurale Vielfalt im ausdifferenzierten Presse- und Rundfunkwesen privatwirtschaftlicher Natur gegeben (auch wenn, wie erwähnt, bei den privat-kommerziellen Medien sowohl im Print- wie auch im Funkmedienbereich eine unübersehbare Tendenz zur Bildung marktbeherrschender Konzerne feststellbar ist). Das Internet eröffnet durch seine vielfältigen Publikationsmöglichkeiten dem Einzelnen in besonderer Weise, von allen diesen Rechten Gebrauch zu machen – wiewohl das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Differenziertere Auskunft über die hier erwähnten Rechte sind u. a. Fricke (2010) und Fechner (2012) zu entnehmen.
Weitere Kommunikationsgrundrechte
Dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit sind weitere Kommunikationsgrundrechte zur Seite gestellt, die für die Verwirklichung politischer Meinungs- und Willensbildung unerlässlich sind. Es sind dies, wie erwähnt, die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) sowie das Petitionsrecht (Art. 17 GG).
Mit der Versammlungsfreiheit wird dem Bürger das Recht garantiert, an Versammlungen und Demonstrationen teilzunehmen. Das bedeutet zugleich auch die Möglichkeit, die Vermittlungsinstanz der Massenmedien zu umgehen, die eigene Meinung unmittelbar in die öffentliche Diskussion einzubringen und sich direkt ein Urteil zu bilden. Geschützt wird durch die Versammlungsfreiheit auch die mit der Teilnahme an einer Versammlung oder Demonstration zum Ausdruck gebrachte Haltung (vgl. Maaßen/ Decker 1983, S. 56).
Die Vereinigungsfreiheit garantiert das Grundrecht, Vereine zu bilden. Vereine zeichnen sich im Unterschied zu Versammlungen durch das Kriterium der Dauerhaftigkeit sowie durch die organisierte Willensbildung aus. »Vereine bzw. Vereinigungen dienen i. d. R. dazu, politische oder andere für die Gemeinschaft relevante Meinungen und Interessen zu bilden (bzw. zu artikulieren), zu verbreiten und sie auch der Gesellschaft oder staatlichen Organen gegenüber zu vertreten« (Pürer/Raabe 1996, S. 266 in Anlehnung an Maaßen/Decker 1983, S. 57).
Das Petitionsrecht schließlich gesteht dem Bürger die Möglichkeit zu, »sich einzeln oder in Gesellschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden« (so der Wortlaut in Art. 17 GG). Es räumt allen Bürgern die Möglichkeit ein, sich ohne Zwischenträger – z. B. mit einem offenen Brief oder eben einer Petition – unmittelbar an die Verantwortlichen im Staat zu wenden (Maaßen/Decker 1983, S. 57). Zu diesen und anderen Grundrechten siehe Epping 2015.
Grenzen und Schranken der Kommunikationsgrundrechte
Aus Art. 5 des Grundgesetzes geht auch hervor, dass die Informations- und Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist. Sie findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG »ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre«. Das bedeutet, dass es Rechtsgüter gibt, die mit der Pressefreiheit kollidieren können. Im Einzelfalle ist daher durch eine sorgfältige Güterabwägung der zu schützenden Interessen gewissenhaft zu prüfen, welchem Recht – hier öffentliches Interesse, dort z. B. schutzwürdige Interessen einer Person (Persönlichkeitsschutz) – der Vorzug einzuräumen ist. Bei inkriminierten Verstößen der Pressefreiheit gegen gleichwertige (oder höhere) Rechtsgüter liegt es an den Gerichten, Recht zuzuerkennen.
Schutzwürdige Rechtsgüter gegenüber der Pressefreiheit können neben allgemeinen Gesetzen v. a. sein (vgl. zusammenfassend Pürer/Raabe 2007, S. 340–342; siehe auch Branahl 2006; Fricke 2010; Fechner 2012):
• Gemeinschaftsinteressen wie: der Schutz der äußeren Sicherheit des Staates; der Schutz des inneren Friedens; der Schutz der öffentlichen Sicherheit; die Gefährdung des demokratischen Staates durch Propaganda für rechtswidrige Organisationen oder die Verunglimpfung des Staates und seiner Organe.
• Im Weiteren gibt es der Pressefreiheit gegenüber zu schützende Individualinteressen wie: den Persönlichkeitsschutz und das Recht der persönlichen Ehre; den Schutz religiöser Gesinnung oder Weltanschauung sowie den Schutz der Gesundheit, der Sittlichkeit und der Moral.
• Mit den Bestimmungen zum Schutz der Jugend sollen schließlich Gefahren abgewendet werden, wie sie entstehen können, wenn Gewalttaten oder Verbrechen glorifiziert werden, Rassenhass provoziert und Krieg verherrlicht sowie z. B. sexuelle Vorgänge in grob schamverletzender Weise dargestellt werden (Pornografie) und zu Fehlentwicklungen führen können.
• Der Schutz der persönlichen Ehre gegenüber der Informations- und Meinungsfreiheit wird hergeleitet aus dem Schutz der Würde des Menschen, die, wie erwähnt, im Zentrum des Menschenrechtskerns steht. Gemäß Art. 1 GG ist sie unantastbar, und alle staatliche Gewalt ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Dies gilt insbesondere auch für Geisteskranke und ebenso für Personen, die sich schwerer Gesetzesverletzungen schuldig gemacht haben (vgl. Hubmann 1967).
Das Recht der Massenmedien
Die Rechtsgrundlagen der Massenmedien sind in zahlreichen demokratischen Staaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf eine große Zahl von Gesetzesmaterien verteilt (vgl. Fechner 2012). In Deutschland ist dies u. a. auch bedingt durch die föderale Struktur der Bundesrepublik. Zu den wichtigsten nationalen Gesetzen, anderen Rechtsmaterien sowie rechtsähnlichen Übereinkünften gehören u. a.:
• das Grundgesetz
• Urteile des Bundesverfassungsgerichts
• die Verfassungen der einzelnen Länder
• die Landespressegesetze
• die Landesrundfunkgesetze (öffentlich-rechtlicher Rundfunk)
• die Landesmediengesetze (privater Rundfunk)
• Staatsverträge der Länder in Rundfunkangelegenheiten
• Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
• das Telemediengesetz (TMG)
• das Telekommunikationsgesetz (TKG)
• medienrelevante zivil- und strafrechtliche Bestimmungen
• das Kartellgesetz (Medienfusionskontrolle)
• das Fernmelderecht
• das Urheberrecht
• das Betriebsverfassungsgesetz (mit seinen Tendenzschutzbestimmungen)
• die Tarifverträge
• Betriebsvereinbarungen
• das Standesrecht (kodifizierte, aber nicht rechtsverbindliche Grundsätze bzw. Richtlinien für die journalistische Arbeit des Deutschen Presserates)
• u. a. m.
In Ergänzung zu diesen nationalen Rechtsgrundlagen sind darüber hinaus supranationale und internationale Übereinkünfte und Rechtsmaterien zu erwähnen, die wichtige Voraussetzungen für die Presse- und Informationsfreiheit auf internationaler Ebene darstellen. Dazu gehören u. a.:
• die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
• die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates
• der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen)
• das Internationale Post- und Telekommunikationsabkommen der International Television Union ITU (Fernmeldeverkehr)
• die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE-Schlussakte Helsinki 1975; 1994 Umbenennung der KSZE in OSZE)
• die UNESCO-Mediendeklaration
• die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (zuvor Fernsehrichtlinie)
• das Übereinkommen des Europarates über grenzüberschreitendes Fernsehen
• u. a. m.
Kommunikationsrecht ist in gesetzliche Normen gegossene Kommunikationspolitik. Dieses ist für Deutschland, wie die vorstehende Auflistung von Gesetzesmaterien zeigt, auf Länderebene, Bundesebene, Europaebene (EU) und globaler Ebene (UNO, ITU) verteilt. Infolge der Kulturhoheit der Länder (Art. 70 GG) liegt in Deutschland die Gesetzgebungsbefugnis für Medienangelegenheiten grundsätzlich bei den einzelnen Bundesländern, wie etwa die Länderverfassungen, die Landespressegesetze, die Landesrundfunkgesetze, die Landesmediengesetze sowie die Staatsverträge der Länder zeigen.
Es gibt daneben aber auch Gesetzgebungsaufgaben des Bundes. Er ist u. a. zuständig für das Postwesen und die Telekommunikation, für die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung von Medien (Kartellrecht); für die Deutsche Welle als Rundfunkanstalt des Bundesrechts; für elektronische Signatur sowie Frequenzversteigerungen. Eine wichtige Einrichtung des Bundes stellt die Bundesnetzagentur dar. Deren vielfältige Aufgaben sind dem Onlineauftritt www.bundesnetzagentur.de zu entnehmen.
Gute Überblicke über die in Deutschland geltenden, auf verschiedene Rechtskomplexe aufgeteilten Bestimmungen zum Recht der Massenmedien und des Journalismus sowie medienrelevante zivil- und strafrechtliche Bestimmungen enthalten u. a. Ernst Frickes »Recht für Journalisten« (2010) sowie das von Frank Fechner publizierte und regelmäßig aktualisierte Lehrbuch »Medienrecht« (2014). Es lohnt sich, für weitere Vertiefungen der Materie dort nachzusehen.
1.1.5Funktionen der Massenmedien
Jene Funktionen, die die Massenmedien in einem politischen System erbringen, sind mit der jeweiligen Gesellschaftsform und der Rechtsordnung eng verknüpft. In totalitären Systemen sind dies andere als in offenen demokratischen Gesellschaften, in Entwicklungsländern können es andere sein als in hoch entwickelten Industrienationen. Im Mittelpunkt der folgenden Ausführungen stehen Funktionen der Massenmedien in modernen pluralistischen Systemen, wie es die meisten mittel-, süd-, west- und nordeuropäischen Staaten sowie auch viele ost- und südosteuropäische Reformländer sind. Diese Funktionen erscheinen aus politologischer Perspektive als den Massenmedien mehr oder weniger normativ zugewiesene Aufgaben, aus soziologischer Perspektive als beobachtbare Leistungen der Massenmedien für die Gesellschaft und ihre Mitglieder. Die meisten der im Folgenden genannten Funktionen sind jedenfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allenfalls kann man darauf verweisen, dass in manchen Ländern und ihren Verfassungen von der »öffentlichen Aufgabe« der Presse und der anderen Massenmedien direkt oder indirekt die Rede ist: Die Medien stellen in demokratischen Staaten zweifellos unverzichtbare Instrumente dar, um unabhängig von staatlichen Einflüssen Öffentlichkeit über bedeutende Vorgänge in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur herzustellen und den politisch-weltanschaulichen Diskurs zu reflektieren; insofern spielen die Massenmedien für die (politische) Meinungs- und Willensbildung eine wichtige Rolle. So heißt es z. B. in § 3 des Landespressegesetzes von Baden-Württemberg: »Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.«
Die Massenmedien – keine »Vierte Gewalt«
In diesem Zusammenhang ist in der wissenschaftlichen und medienpolitischen Diskussion immer wieder von den Medien als einer »Vierten Gewalt« die Rede (z. B. Bergsdorf 1980; Riese 1984; von Graevenitz et al. 1999). Gemeint ist damit meist, dass die Massenmedien gegenüber dem Gesetzgeber (Legislative), der Regierung und den ausführenden Organen (Exekutive) sowie den Instanzen der Rechtsprechung (Judikative) wichtige Kontrollaufgaben erfüllen sollen. Dabei sind die Massenmedien jedoch nicht als Vierte Gewalt, als »Publikative« anzusehen: Weder geht dies aus den Verfassungs- oder Landespressegesetzen hervor, noch verfügen dazu viele Medienschaffende über die erforderliche Kompetenz. Allenfalls ließe sich in Anlehnung an Rousseau von einer »vierten Säule« des Staates sprechen (Pürer 2002, S. 278), zumal die Massenmedien (trotz Internet) immer noch sehr wichtige Träger der öffentlichen Meinung sind und »besonders berufen erscheinen, gegenüber dem Machtstreben der den Staatsapparat beherrschenden Parteiengruppen [sowie dem Herrschaftsstreben mächtiger Wirtschafts-, Gewerkschafts- und anderer Interessensverbände – Ergänzung H. P.] das gesunde Gegengewicht zu bilden« (Löffler 1984, S. 248; siehe auch Pürer/Raabe 1996, S. 260, Fußnote 359). In diesem Kontext ist nicht zu übersehen, dass Teile der Massenmedien – v. a. die großen Presse- und Medienkonzerne – selbst mächtige Institutionen darstellen, die ihrerseits (im Schutz der »öffentlichen Aufgabe«) Machtinteressen vertreten und daher selbst der Kontrolle bedürf(t)en (Pürer 2002, S. 279). Diese Kontrolle darf in demokratischen Staaten aus Gründen der Pressefreiheit jedoch nicht inhaltlicher Natur sein, sondern tangiert den Bereich publizistischer und/ oder ökonomischer Vormachtstellung, um demokratiegefährdende Medienübermacht zu verhindern. Für Deutschland ist in diesem Kontext z. B. die Pressefusionskontrolle zu erwähnen, die im Rahmen des Kartellrechtes geregelt ist (vgl. Pürer/Raabe 1996, S. 139f; Pürer/Raabe 2007, S. 136f; Lerche 1971; Thiel 1992); sowie die Konzentrationskontrolle für den privaten Rundfunk auf der Basis des sog. »Zuschauer-Marktanteilsmodells«, die seit 1997 im Medienstaatsvertrag geregelt ist und für die Landesmedienanstalten seitens der KEK, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, wahrgenommen wird (vgl. Seufert/Gundlach 2012, S. 244–246, sowie S. 251ff; siehe auch www.kek-online.de).
Diese Formen der Medienkontrolle sind zu unterscheiden von Formen der freiwilligen Selbstkontrolle, der sich die Massenmedien mehr oder weniger bereitwillig und effektiv unterziehen. Im Bereich der Presse (und seit 1996 auch bei den Onlinezeitungen) findet diese Selbstkontrolle in Deutschland über den 1956 von Verleger- und Journalistenverbänden gegründeten Deutschen Presserat statt, der seine Spruchpraxis penibel dokumentiert, ständig weiterentwickelt und jährlich veröffentlicht (vgl. z. B. Deutscher Presserat – Jahrbuch 2013), Sein Ehrenkodex umfasst 16 Ziffern bzw. Richtlinien, die auf Anstand und Verantwortungsbewusstsein im Journalismus abzielen; seine Sanktionsmöglichkeiten bestehen aus öffentlichen und nichtöffentlichen Rügen sowie aus Missbilligungen und Hinweisen, die in aller Regel aber ohne Konsequenzen bleiben (vgl. u. a. Pürer/Raabe 2007, S. 365–376). Die öffentlich gerügten Printmedien sollten die an sie ausgesprochenen öffentlichen Rügen auch zeitnah veröffentlichen. Wie sonderbar sie dies oft tun – »Verstecken, verschleiern, verschieben« –, ist einem lesenswerten Aufsatz auf der Basis empirischer Ergebnisse von Ilona Ammann und Martin Anetzberger (2013) zu entnehmen. Im Bereich des Fernsehens gibt es Jugendschutzrichtlinien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (vgl. u. a. Wirth 2005 mit Blick auf das ZDF) sowie die 1993 von privaten TV-Anbietern ins Leben gerufene Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), u. a. mit Empfehlungen für Ausstrahlungszeiten und evtl. Schnittauflagen für fiktionale Programme im Sinne des Jugendschutzes (etwa im Hinblick auf Gewaltdarstellungen und Pornografie – vgl. Baum et al. 2005; Friedrichs et al. 2013). Die bereits 1949 gegründete Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) wiederum befasst sich u. a. mit Prädikationen und Empfehlungen von Filmen hinsichtlich ihrer Eignung für bestimmte Altersgruppen (Kinder und Jugendliche). Dabei wird u. a. geprüft, ob Inhalte gegen das Sittengesetz, die Menschenwürde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das friedliche Zusammenleben der Völker verstoßen. Die seit 1997 bestehende, von Medienverbänden und Unternehmen errichtete Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) verfügt nicht nur über einen Verhaltenskodex für Anbieter und Vermittler von Onlineprodukten. »Sie stellt eine jedem Bürger offen stehende Beschwerdestelle für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet und in Onlinediensten dar. Außerdem fördert sie das Angebot entsprechender technischer Sperrungsmöglichkeiten« (Kunczik/Zipfel 2001, S. 211). Der 1972 vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft gegründete Deutsche Werberat versucht, »auf der Grundlage der allgemeinen Gesetze, der werberechtlichen Bestimmungen, eigener Verhaltensregelungen zu Spezialbereichen […] und in der Gesellschaft herrschender moralischer Auffassungen Missstände in der Werbung aufzufinden und abzustellen« (Kunczik/Zipfel 2001, S. 211f). Ein Selbstkontrollorgan der PR-Branche ist im Deutschen Rat für Public Relations zu sehen (vgl. Avenarius 2005). Zu verweisen ist des Weiteren auf die Kontrolle Unterhaltungssoftware (USK, u. a. Alterskennzeichnung von Computerspielen) sowie auf die DT-Control – Interessensge- meinschaft Selbstkontrolle elektronische Datenträger im Pressevertrieb. Auskunft über die genannten und weitere Einrichtungen erteilt das Handbuch Medienselbstkontrolle (Baum et al. 2005), zudem verfügen sämtliche Einrichtungen über Onlineauftritte, denen wichtige Informationen über das Wirken der Selbstkontrolleinrichtungen zu entnehmen sind (z. B. www.presserat.de).
Funktionen der Massenmedien
Was konkret die Aufgaben der Massenmedien betrifft, so sind verschiedene, mehr oder weniger normative Funktions- und Leistungskataloge entwickelt worden wie: die Herstellung von Öffentlichkeit (Informationsfunktion); Kritik und Kontrolle des soziopolitischen, -ökonomischen und -kulturellen Geschehens (sog. Wächter- oder Watchdog-Funktion); die Ermöglichung sozialer Interaktion und Integration (Sozialisationsfunktion); die Vermittlung von Bildung und Kultur (Bildungsfunktion); die Wahrnehmung der Unterhaltungsfunktion; die Dienstleistungsfunktion; sowie nicht zuletzt die Werbefunktion (vgl. u. a. Bergsdorf 1980). Es sind dies sehr allgemein gehaltene Aufgaben, weswegen es sinnvoll erscheint, im Folgenden eine etwas differenziertere Funktionsbeschreibung vorzunehmen. Dies erfolgt in Anlehnung an Roland Burkart (1998, S. 368ff), dessen umsichtig erarbeiteter Funktionskatalog (soziale, politische, ökonomische Funktionen, Informationsfunktion) hier um Leistungen für den Einzelnen ergänzt wurde (vgl. auch Pürer/ Raabe 1996, S. 306ff sowie Pürer/Raabe 2007, S. 377). Als wichtigste Aufgabe der Massenmedien erscheint dabei die Informationsfunktion. Im Weiteren sollen Leistungen der Massenmedien erörtert werden, die aus Bedürfnissen der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme, wie des politischen und des ökonomischen Systems, resultieren. Nicht zuletzt sind aber auch Bedürfnisse des Einzelnen nicht zu übersehen.
Die Informationsfunktion
Eine der zentralen Leistungen der Massenmedien ist in der Informationsfunktion zu sehen. Für die Politologen Rudolf Wildenmann und Werner Kaltefleiter ist sie die »ursprünglichste Funktion der Massenmedien« (Wildenmann/Kaltefleiter 1965, S. 15). Sie entzieht sich einer genaueren Zuordnung, da die Massenmedien sowohl im Hinblick auf das soziale, politische und ökonomische System als Ganzes Informationsleistungen ebenso erbringen wie für gesellschaftliche Gruppen oder einzelne Mitglieder der Gesellschaft (vgl. Burkart 1998, S. 391ff). Die Bedeutung der Informationsfunktion für den Einzelnen wie für das System liegt dabei in der Erweiterung des Kenntnisstandes im Bereich der Sekundärerfahrung, also bei Wissen und Erfahrung, die wir nicht primär aus dem direkten Umgang mit unserer unmittelbaren Umwelt gewinnen können. Die Massenmedien prägen, soweit es keine Möglichkeit der Primärerfahrung gibt, »den Erkenntnisstand unserer Gesellschaft« und »die ›Bilder in unseren Köpfen‹« in entscheidendem Maße (Schulz 1974, S. 157). Die Kenntnis dessen, was außerhalb unserer persönlichen Erfahrungswelt liegt, ist laut Burkart von Bedeutung für die öffentliche Debatte und Willensbildung, für die gesellschaftliche Integration und auch für Prozesse der Kapitalverwertung (Burkart 1998, S. 396). Neben den klassischen Massenmedien Presse, Radio und TV sind für die Informationsfunktion auch viele Onlineangebote von Bedeutung, sofern sie von professionellen Anbietern stammen.
Die Informationsfunktion bildet folglich die Grundlage für alle übrigen Leistungen der Massenmedien (und wird im Weiteren daher auch wiederholt angesprochen). Aus ihrer fundamentalen Bedeutung heraus ergeben sich auch die (normativen) Ansprüche an die Qualität massenmedialer Informationsvermittlung, nämlich die Postulate nach Vollständigkeit, Objektivität und Verständlichkeit (vgl. Wildenmann/Kaltefleiter 1965, S. 15ff; vgl. Burkart 1998, S. 396ff). Auch wenn – zu Recht – eingewendet werden kann, dass diese Postulate de facto nicht erfüllbar sind, können sie für die journalistische Arbeit als Orientierungsrahmen gelten. Mit Vollständigkeit ist (möglichst) umfassende Information gemeint, nicht nur Themenvielfalt, sondern auch Vielfalt der zu Wort kommenden gesellschaftlichen Gruppen. Unter Objektivität versteht man eine möglichst unverzerrte, faktengetreue Berichterstattung aus möglichst vielen Blickwinkeln, auch die Trennung von Nachricht und Meinung. Die Forderung nach Verständlichkeit schließlich postuliert eine Aufbereitung der Information, die auch von Nichtexperten, also von Laien verstehbar ist und die ihre Bedeutung im gesellschaftlichen Kontext erkennen lässt, ohne jedoch dass die dargestellten Sachverhalte durch grobe Vereinfachung verzerrt werden.
Aus der Perspektive desjenigen, für den die Massenmedien bestimmte Funktionen erfüllen (sollen), lassen sie sich auch als »Bedürfnisse« des gesellschaftlichen Gesamtsystems an das Kommunikationssystem begreifen (vgl. Burkart 1998, S. 368ff). Insbesondere ist zu verweisen auf Bedürfnisse der Gesellschaft allgemein, auf Bedürfnisse des politischen Systems, des ökonomischen Systems sowie schließlich auf Bedürfnisse des Einzelnen in der Gesellschaft.
Funktionen für die Gesellschaft
Was die Leistungen der Massenmedien für die Gesellschaft allgemein betrifft, so ist der klassische Bereich der Funktionen der Massenmedien angesprochen. Zu ihnen gehören sowohl politische als auch soziale Funktionen. Als die wichtigsten politischen Funktionen gelten:
• die Herstellung von Öffentlichkeit, durch die die Massenmedien einen Austausch der Informationen zwischen den Organisationen und Institutionen und den Bürgern ermöglichen sollen, womit sie zugleich Transparenz schaffen (auch Artikulationsfunktion genannt; vgl. Ronneberger 1974, S. 199; Bergsdorf 1980, S. 76);
• die politische Sozialisation und Integration, welche die Medien für die einzelnen Staatsbürger im Hinblick auf Einübung und Aktualisierung der Rolle des Einzelnen als Staatsbürger (wie Wähler, Parteimitglied, Opponent, Demonstrant) zu erbringen hat (vgl. Ronneberger 1971, S. 50, und 1974, S. 201);
• Kritik- und Kontrollaufgaben im Sinne einer Rundumkontrolle v. a. im Hinblick auf politische Entscheidungen (Normenfindung und Normenkontrolle) sowie hinsichtlich der Transparenz des ökonomischen und kulturellen Systems (einschließlich der Massenmedien selbst; vgl. Ronneberger 1971, S. 52; Burkart 1998, S. 384ff);
• die politische Bildungsfunktion, die einen Beitrag zur Fähigkeit des Einzelnen leisten soll, politische Informationen aufzunehmen und zu verstehen, und die auch zur politischen Meinungs- und Urteilsbildung befähigen soll (vgl. Ronnebeger 1974, S. 204; Bergsdorf 1980, S. 77).
Neben diesen gleichsam normativ-manifesten Funktionen ist auf soziale Funktionen zu verweisen, die als latente Funktionen erscheinen:
• die Sozialisationsfunktion, die zum einen Normen- und Wertevermittlung innerhalb der Gesellschaft und zum anderen die Vermittlung von Denkformen und Verhaltensweisen für die Einzelnen in der Gesellschaft umfasst, und die sich (indirekt) aus dem Gesamtangebot der Medien erschließt (vgl. Hess 1969, S. 284; Ronneberger 1971; Saxer 1974, 2012; vgl. Kap. 3.1);
• die Funktion der sozialen Orientierung, mit der durch Vermittlung von Umweltkenntnissen ein Zurechtfinden in der immer unüberschaubarer werdenden Umwelt des Einzelnen in modernen hochzivilisierten Gesellschaften ermöglicht werden soll (vgl. Ronneberger 1971, S. 50; Burkart 1998, S. 375);
• sowie schließlich die Rekreationsfunktion, verstanden als gesellschaftlicher Anspruch an die Massenmedien, einen Beitrag zur Entlastung und Zerstreuung ihrer Gesellschaftsmitglieder zu leisten (Ronneberger 1971, S. 50; Saxer 1974, S. 32; Burkart 1998, S. 376).
Funktionen für das politische System
Für das politische System erfüllen Presse und Rundfunk insofern wichtige Aufgaben, als dass sie einerseits Öffentlichkeit über politische Entscheidungen bereits im Vorfeld ihrer Entstehung schaffen, andererseits aber auch das politische System, insbesondere die darin Handelnden, mit Informationen über Stimmungen in der Bevölkerung versorgen. Daraus resultieren Bedürfnisse des politischen Systems an die Massenmedien, nämlich (vgl. Ronneberger 1978, S. 103ff; teils auch Bergsdorf 1980, S. 75ff):
• das Unterrichtungsbedürfnis, mit dem das politische System selbst informiert werden will im Blick auf Meinungs-, Einstellungs- und Verhaltensveränderungen innerhalb der Bevölkerung sowie bei gesellschaftlichen Funktionen und Organisationen (die Artikulationsfunktion der Medien, die Informationsvermittlung von »unten« nach »oben«);
• das Mitteilungsbedürfnis des politischen Systems bzw. der darin Handelnden gegenüber der Öffentlichkeit im Hinblick auf politische Entscheidungen, Programme, Nah- und Fernziele (die Informationsvermittlung von »oben« nach »unten«);
• das Akzeptanzbedürfnis bzw. die Notwendigkeit der Unterstützung des politischen Systems, die nur durch eine öffentlich wirksame politische Selbstdarstellung erreicht werden kann; sowie schließlich
• internationale Kommunikationsbedürfnisse im Blick auf die Außenbeziehungen des politischen Systems, zumal die »Medien-Diplomatie« in der internationalen Kommunikation seit Jahren eine immer wichtiger werdende Rolle spielt.
Die Massenmedien erfüllen die genannten Bedürfnisse in unterschiedlicher Weise. Teils beschränken sie sich auf (nachrichtliche) Vermittlungsaufgaben und würdigen Vorgänge in Politik und Gesellschaft kritisch in Kommentaren, Glossen und Leitartikeln; teils ergreifen sie selbst politisch Partei, besonders wenn sie politischen Gruppen weltanschaulich nahe stehen oder – wie dies z. B. bei parteigebundenen Zeitungen der Fall ist (sofern es sie noch gibt) – ihnen zugehörig sind. Es ist dies alles legitim. Wichtig für den Mediennutzer ist aber zu wissen, mit welchem Medium er es zu tun hat, damit er für sich die (politische) Position des jeweils genutzten Mediums weltanschaulich einschätzen sowie erforderlichenfalls (ideologie-)kritisch beurteilen kann. In zahlreichen demokratischen Ländern gibt es daher Bestimmungen, wonach Presse und (privat organisierter) Rundfunk ihre weltanschauliche Position (z. B. Blattlinie bei Printmedien) transparent machen müssen. Dies erfolgt bei Printmedien in aller Regel in den Impressa (meist zu Jahresende oder Jahresbeginn). Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind dem Gemeinwohl verpflichtet (vgl. S. 23f).
Funktionen für das ökonomische System
Mit den ökonomischen Funktionen sind alle jene Leistungen der Massenmedien gemeint, »welche diese im Hinblick auf die gesellschaftliche Umwelt als ökonomisches System erbringen« (Burkart 2002, S. 397). Gemeint sind vorwiegend privatwirtschaftlich erbrachte Leistungen in kapitalistischen Systemen, die der unmittelbaren (gegeben durch die Existenz der Medien) oder der mittelbaren (durch die von Medien produzierten Inhalte) Kapitalverwertung dienen (vgl. Burkart 2002, S. 397f). Als zentrales Bedürfnis des ökonomischen Systems nennt der Soziologe Horst Holzer die sog. Zirkulationsfunktion. Gemeint ist damit, dass die Massenmedien zur »Aktivierung der Ware-Geld-Beziehungen« beitragen und dadurch den Warenumschlag beschleunigen. Sie tun dies auf zweierlei Weise: Als Werbeträger für kommerzielle Anzeigen bzw. Werbespots informieren sie über das Warenangebot, wecken Konsumwünsche und regen zum Kauf an. Sie erfüllen die Zirkulationsfunktion aber auch in der Vermittlung redaktioneller Inhalte v. a. in der Wirtschaftsberichterstattung, in der neben Informationen über Produkte und Dienstleistungen auch über aktuelle Trends und Entwicklungen im Konsumverhalten informiert wird und dabei seitens der Medien auch normsetzend gewirkt werden kann (vgl. Holzer 1973, 1975, 1994; vgl. Burkart 1998, 2002). Insgesamt kann man von einer »absatzökonomischen Funktion« zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Systems sprechen (Burkart 2002, S. 399ff mit Bezugnahme auf Holzer 1994, S. 203).
Funktionen für den Einzelnen
Nicht zuletzt ist auf Leistungen der Massenmedien zu verweisen, die aus Bedürfnissen des Einzelnen gegenüber Zeitung, Radio und Fernsehen beruhen – Leistungen also, die die Individuen von den Massenmedien erwarten (vgl. Pürer/Raabe 1996, S. 309f und 2007, S. 376). Denis McQuail hat aus empirischen Studien, die Motiven der Mediennutzung auf den Grund gegangen sind, die folgenden Bedürfnisse ausfindig gemacht (vgl. McQuail 1983; Schulz 1994, S. 164f):
• das Bedürfnis nach Information, d. h. Unterrichtung über relevante Ereignisse aus dem lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Geschehen, Ratsuche in praktischen Fragen, die Befriedigung von Neugier sowie der Wunsch nach Reduktion von Unsicherheit durch Wissen;
• das Bedürfnis nach persönlicher Identität wie die Bestärkung persönlicher Werthaltungen, die Suche nach Verhaltensmodellen, die Identifikation mit anderen (in den Medien) sowie die Selbstfindung;
• das Bedürfnis nach Integration und sozialer Interaktion, wobei die Medien ein (soziales) Wir-Gefühl erzeugen oder gar mangelnde Sozialkontakte kompensieren helfen sollen, der gemeinsame Medienkonsum oder das Gespräch über Medieninhalte soziale Kontakte fördern und soziale Empathie und die Annahme (eigener) sozialer Rollen ermöglichen soll;
• das Unterhaltungsbedürfnis, das sich aufgliedert in Wünsche nach Zerstreuung und Entspannung, Wirklichkeitsflucht und Ablenkung von (Alltags-)Problemen, Verminderung der Langeweile, kulturelle und ästhetische Erbauung, sexuelle Stimulation sowie Spannung und emotionale Entlastung.
Die Vielzahl der hier genannten Leistungen bzw. Funktionsanforderungen können von den verschiedenen Medien nicht in gleicher Weise erfüllt bzw. gewährleistet werden. Vor allem für die gesamtgesellschaftlich relevanten und das aktuelle Tagesgeschehen übergreifende Sozialisations- und Orientierungsfunktionen fällt es äußerst schwer, die jeweiligen Leistungsstärken der verschiedenen Medien exakt auszuloten und zu benennen. Aber auch im Hinblick auf Information, Meinungsbildung und Unterhaltung lassen sich die Funktionen der Massenmedien nicht exklusiv entweder den Print- oder den Funkmedien oder digitalen Medien zuordnen: Zu verschieden sind innerhalb der Mediengruppen (Zeitung, Zeitschrift, Radio, Fernsehen, Internet) die einzelnen Typen, die seitens ihrer Leser, Hörer, Zuschauer und User auch aus unterschiedlichen Motiven heraus genutzt werden. Allenfalls kann man darauf verweisen, dass die klassische Tageszeitung und die Wochenzeitungen bzw. politischen Magazine eher als Hörfunk und Fernsehen in der Lage sind, Information (welcher Art auch immer) differenzierter aufzubereiten und mit Hintergrund auszustatten. Unbestritten ist wohl auch, dass die Stärke von Radio und Fernsehen (neben der aktuellen Information) in der Unterhaltung liegt. So verfügen die einzelnen Medien zwar über je unterschiedliche Leistungsstärken; aus ihnen jedoch exklusive Funktionen herleiten zu wollen, ist schwer möglich. Dies gilt in besonderer Weise auch für das Internet mit seinen längst unüberschaubaren, zahlreichen Angeboten.
1.2Themenfeld politische Kommunikation
Philip Baugut, Nayla Fawzi, Thomas Zerback
Unter politologischen Aspekten stellt das Forschungsfeld politische Kommunikation das zweite Teilgebiet dar, das hier erörtert werden soll. Nach Hinweisen auf den Begriff folgen Ausführungen über die Bedeutung politischer Kommunikation in Demokratien, über die Akteure politischer Kommunikation, über das Verhältnis von Politik und Medien, über Wirkungen politischer Kommunikation sowie über die Medialisierung der Politik.
1.2.1Zum Begriff politische Kommunikation
Trotz zahlreicher Bemühungen zu bestimmen, was politische Kommunikation ist, gibt es bislang keine einheitliche Festlegung des Begriffs (vgl. u. a. Jarren/Donges 2011; Reinemann/Zerback 2013; Schulz 2008a) und keinen klar umrissenen Forschungsgegenstand (vgl. Kleinsteuber 2005). Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich Autoren unterschiedlicher fachlicher Herkunft (im Wesentlichen Politologen und Kommunikationswissenschaftler) mit diesem Teilgebiet befassen (vgl. Jarren/Donges 2011). Die amerikanische Kommunikationswissenschaftlerin Doris A. Graber (2005) hat jedoch einen Kern von Gemeinsamkeiten unter Definitionsversuchen ausfindig gemacht. Sie umschreibt politische Kommunikation wie folgt: »The field of political communication, […], encompasses the construction, sending, receiving, and processing of messages that potentially have a significant direct or indirect impact on politics« (Graber 2005, S. 479). Grundlage dieses Verständnisses von politischer Kommunikation ist demnach ein einfacher Kommunikationsprozess, als Weg von der Entstehung einer politischen Botschaft bis hin zu ihrer Rezeption, der seine politische Dimension erst erhält, wenn von der Botschaft zumindest eine Wirkung auf die Politik anzunehmen ist. Unter Politik wird im Allgemeinen die Vorbereitung, Durchsetzung und Implementation kollektiv bindender Entscheidungen über gesellschaftliche Ressourcen, Werte oder Macht verstanden (Kevenhörster 2008, S. 15). Aus dem angloamerikanischen Raum stammt eine weitere Differenzierung, die sowohl in der deutschsprachigen Politik- wie auch Kommunikationswissenschaft übernommen wurde: die Unterscheidung von Politics, Polity und Policy. Politics steht für eine prozessorientierte Perspektive auf die Politik (z. B. auf politische Verfahren, wie z. B. Gesetzgebungsverfahren). Polity betrifft den strukturellen und normativen Rahmen, in dem Politik stattfindet (z. B. in Form von Parteien, Interessengruppen und Rechtsnormen), und Policy bezieht sich schließlich auf die eigentlichen politischen Inhalte, wie z. B. gesellschaftliche Probleme und deren politische Lösung (Kevenhörster 2008, S. 27–31). Eine so verstandene politische Kommunikation findet folglich zwischen mehreren Akteursgruppen statt, darunter Politiker und Parteien ebenso wie Bürger, (organisierte) Interessengruppen und Massenmedien (vgl. Kap. 1.2.3).
Politikbezogene Wirkungen als kennzeichnendes Element politischer Kommunikation können alle drei genannten Dimensionen von Politik betreffen und in ihrer Art (kognitiv, affektiv, konativ) sowie auf der Ebene ihres Auftretens (Mikro-, Meso,- Makrowirkungen) sehr unterschiedlich ausfallen (vgl. Kap 1.2.5 und 1.2.6). Für alle Effekte politischer Kommunikation gilt ferner, dass sie nicht intendiert sein müssen, sondern auch unbeabsichtigt auftreten können. Und auch intendierte Wirkungen, die ausbleiben, fallen unter den politischen Kommunikationsbegriff. Außerdem sind Wirkungen denkbar, die erst indirekt, also z. B. vermittelt über interpersonale Quellen entstehen (Krause/Gehrau 2007). Zusätzlich existieren Effekte, die ohne konkrete Botschaft entstehen. Dazu gehören z. B. Reaktionen politischer Akteure auf vermutete zukünftige Berichterstattung. Sie spielt im Rahmen der Diskussion über die Medialisierung der Politik eine wichtige Rolle (vgl. Kap. 1.2.5). Ein solches Vorwegnehmen medialer Reaktionen kann nachweislich ebenfalls Auswirkungen auf das politische Handeln haben (vgl. Reinemann 2010). Folgt man obigen angestellten Überlegungen, so ist politische Kommunikation also nicht immer bereits in den frühen Phasen des Kommunikationsprozesses als solche erkennbar, sondern, wie manche Fälle zeigen, erst dann, wenn sich ihre Effekte auf die Politik eingestellt haben (Reinemann/Zerback 2013, S. 441).
1.2.2Relevanz politischer Kommunikation in Demokratien
Die zentrale Rolle der Kommunikation für Politik ist unstrittig (Jarren/Donges 2011, S. 21; Schulz 2008b, S. 13). Dies gilt sowohl für interpersonale wie auch – und das in immer größerem Maße – für die massenmedial vermittelte politische Kommunikation. In modernen, ausdifferenzierten Gesellschaften ist insbesondere Letztere gleichermaßen Einflussfaktor und Bestandteil politischer Prozesse (politics), Strukturen (polity) und Inhalte (policy), sie durchdringt somit alle drei Dimensionen von Politik (Marcinkowski 1993, S. 13). Ihre Relevanz ergibt sich dabei aus der Tatsache, dass sie die Funktionsbedingungen von Politik prägt: Erstens trägt sie zur Formulierung bzw. Artikulation und Vermittlung politischer Probleme und Argumente und somit auch zur politischen Meinungsbildung bei, zumal die Bevölkerung nur in seltenen Fällen direkten Kontakt zu Politikern und Parteien hat und diese hauptsächlich medienvermittelt wahrnimmt. Sie ermöglicht zweitens die Aggregation verschiedener Meinungen und Interessen, indem die jeweiligen Akteure ihre Positionen kommunikativ bündeln. Schließlich drittens fördert sie die Legitimation politischer Entscheidungen, indem diese diskutiert, dargestellt, erklärt und gerechtfertigt werden können (Jarren/Donges 2011, S. 25–28). Das Wissen um die Bedingungen, Strukturen und Abläufe politischer Kommunikation ist somit auch für das Verständnis von Politik essentiell. Und da die Politik allgemeinverbindliche Entscheidungen trifft, die die Gesellschaft als Ganzes oder Teile davon betreffen, ergibt sich die besondere Bedeutung politischer Kommunikation (Reinemann/ Zerback 2013, S. 439).
Massenmedial vermittelte politische Kommunikation hat in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen – eine Entwicklung, die auch auf die Expansion des Mediensystems zurückzuführen ist. Neue, weit diversifizierte mediale Angebote (wie z. B. im Bereich der Onlinemedien), Technologien (wie z. B. Digitalisierung) und Nutzungsformen (wie z. B. mobile Nutzung oder Rückkoppelungsmöglichkeiten) erreichen den Großteil der Bevölkerung und sind damit auch für das politische System wichtiger geworden. Zum anderen schreiben politische Akteure den Massenmedien große Wirkung zu, und zwar sowohl auf die Bevölkerung (Cohen et al. 2008), als auch auf andere politische Akteure (z. B. Kepplinger 2009a). Beides führt dazu, dass sich die Politik der massenmedialen Logik anpasst und die Medienberichterstattung in sämtlichen Phasen des politischen Prozesses zu berücksichtigen versucht, und dies nicht nur auf Ebene der Darstellung von Politik, sondern auch bei ihrer Herstellung (Reinemann 2010; Sarcinelli 2009). Auch die Versuche, das Verhältnis zwischen Politik und Medien mittels politischer PR zu professionalisieren, sind Resultat dieser Bedingungen und Wirkungsvorstellungen (vgl. Kap. 1.2.6).
Dass mittlerweile größere Wirkungschancen für politische Kommunikation bestehen, wird auch innerhalb der Forschung vermutet, u. a. weil die Parteibindung der Bürger kontinuierlich abnimmt (party dealignment) (Dalton 1984; Schmitt-Beck/Schrott 1994) und diese in der Folge anfälliger für kurzfristige Einflüsse werden (z. B. Wahlkampagnen).
1.2.3Akteure politischer Kommunikation
Politische Kommunikation lässt sich sowohl aus einer Prozessperspektive als auch aus einer Akteursperspektive beschreiben. Im Folgenden sollen die wichtigsten Akteure politischer Kommunikation anhand ihrer Ziele und Funktionen im demokratischen Prozess dargestellt werden. Grundsätzlich kann man zwischen individuellen Akteuren (z. B. ein Politiker), kollektiven Akteuren (z. B. eine Bürgerinitiative) und korporativen Akteuren (z. B. ein Ministerium) unterscheiden. Korporative Akteure heben sich von kollektiven u. a. durch ihre hierarchische Organisationsstruktur ab (vgl. Mayntz/Scharpf 1995, S. 49–50).
Charakteristisch für Demokratien ist die Form bzw. der Prozess der politischen Willensbildung »von unten nach oben«. Daher kann man zunächst Bürger und politische Entscheidungsträger einander gegenüberstellen. Dazwischen lässt sich ein sog. ›intermediäres System‹ ausmachen, das der Vermittlung zwischen Politik und Zivilgesellschaft dient. Zu diesem System gehören erstens Interessengruppen wie Verbände, Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen (vgl. Jarren/Donges 2011, S. 130). Diese greifen Probleme und (Partikular-)Interessen der Bürger auf, um sie schließlich gegenüber politischen Entscheidungsträgern zu artikulieren. Zweitens gehören zum intermediären System die politischen Parteien. Diese weisen insofern eine größere Nähe zum politischen Entscheidungszentrum auf, als sie die Übernahme politischer Verantwortung anstreben, indem sie sich zur Wahl stellen. Drittens sind auch Massenmedien Intermediäre, indem sie Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft ein Forum bieten. Die von Medien hergestellte Öffentlichkeit erfüllt nach Friedhelm Neidhardt (1994, S. 8–9) idealerweise neben der Transparenzfunktion (Offenheit für gesellschaftliche Gruppen, Themen und Meinungen) eine Validierungsfunktion (argumentative Auslese der besten Argumente) sowie in der Folge eine Orientierungsfunktion (akzeptierte ›öffentliche Meinungen‹). Zu beachten ist in diesem Kontext, dass Medienunternehmen (oft) selbst politische Ziele verfolgen. Insofern können sie auch als »politische Akteure« bezeichnet werden (vgl. Pfetsch/Adam 2008).
Zum politischen Entscheidungszentrum gehören Parlament (Fraktionen bzw. Mandatsträger) und die politische Administration (Regierung, Ministerien, Verwaltungsbehörden etc.). Infolge von Wahlen sind Parlament und Regierung zur Ausübung von Politik legitimiert. Zugleich wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Politik öffentlich darstellen, indem sie diese transparent machen und politische Entscheidungen begründen, wozu sie sich auch der Medien bedienen (Sarcinelli/Tenscher 2008). Zur Stabilisierung und Professionalisierung ihrer Beziehungen zur Öffentlichkeit greifen politische Akteure auf interne und externe Politikvermittlungsexperten (z. B. Dienstleister wie PR-Agenturen) zurück (vgl. Tenscher/Esser 2008; Tenscher 2003; Röttger/ Zielmann 2012). Diese PR-Akteure bilden damit »Grenzstellen und Brücken zwischen politischen Organisationen einerseits und deren internen und externen Umwelten andererseits« (Tenscher/Esser 2008, S. 460), zu denen – auch im Zeitalter des Internets – insbesondere die klassischen Massenmedien gehören.
1.2.4Zum Verhältnis von Politik und Medien
Zum Verhältnis von Politik und Medien existieren zahlreiche theoretische Ansätze (Überblick z. B. bei Baugut/Grundler 2009, S. 103–143). Diese lassen sich erstens danach unterscheiden, ob sie eher eine Makro- oder eine Mikroperspektive einnehmen, also eher system- oder akteurstheoretisch angelegt sind. Zweitens lassen sich Ansätze, die nach der Übermacht einer der beiden Seiten (Medien oder Politik) fragen, von jenen abgrenzen, welche die wechselseitige Abhängigkeit von Politik und Medien betonen. Drittens können deskriptive Ansätze von normativen unterschieden werden. Die theoretischen und empirischen Arbeiten lassen sich drei verschiedenen Paradigmen zuordnen: dem Gewaltenteilungs- bzw. dem damit verwandten Autonomieparadigma, dem Instrumentalisierungsparadigma sowie dem Symbioseparadigma (vgl. Sarcinelli 2011, S. 125). Dazu im Einzelnen:
Das Gewaltenteilungsparadigma betrachtet das Verhältnis von Politik und Medien aus einer Makroperspektive. Es betont, dass die Medien von der Politik unabhängig sein sollen, um ihrer öffentlichen Aufgabe als Kritiker und Kontrolleure von Legislative, Exekutive und Judikative nachkommen zu können (vgl. Sarcinelli 1991, S. 473). In diesem Zusammenhang ist immer wieder von den Medien als einer »Vierten Gewalt« die Rede – eine Metapher, die höchst fragwürdig ist, da Medien diese Aufgabe verfassungsrechtlich nicht zugewiesen ist und selbst der Beobachtung bedürften. Während das Gewaltenteilungsparadigma die Autonomie des Mediensystems gegenüber dem politischen System postuliert, wird diese im Autonomieparadigma aus einem systemtheoretischen Blickwinkel lediglich nüchtern beschrieben. Nach Niklas Luhmann (1984) sind Politik und Massenmedien selbstreferenzielle, geschlossene und damit autonome Funktionssysteme. Politik dient der Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen, Medien ermöglichen Funktionssystemen die Selbst- und Fremdbeobachtung (vgl. Marcinkowski 1993, S. 148). Die in einer funktional differenzierten Gesellschaft notwendigen Austauschbeziehungen zwischen beiden Systemen werden nicht als Beeinträchtigung ihrer Eigenständigkeit gesehen, da Systeme entsprechend ihrer Eigenlogik selbst darüber entscheiden, ob bzw. wie sie auf Umweltreize reagieren. Begriffe wie »Steuerung« oder »Determination« sind dem Autonomieparadigma daher fremd, mit diesem lässt sich das Verhältnis von Politik und Medien nicht unter Machtgesichtspunkten beschreiben.
Dagegen fragt das Instrumentalisierungsparadigma ebenso makro- wie mikroanalytisch nach »Übermacht« im Verhältnis von Politik und Medien (vgl. Sarcinelli 2011, S. 123). Die »Übermacht« der Politik gegenüber den Medien kann auf zwei Wegen zustande kommen: Einerseits kann über Medienpolitik in die Autonomie des Mediensystems eingegriffen werden, andererseits kann die Politik über intensive und professionelle Öffentlichkeitsarbeit die Medienberichterstattung beeinflussen. Medienpolitische Eingriffe thematisiert die sog. Instrumentalisierungsthese (vgl. Schatz 1982; Langenbucher/Lipp 1982). Diese geht davon aus, dass das politische System von Seiten der Bürger einem Legitimationsdruck ausgesetzt ist und sich vom »Zugriff auf die Massenmedien […] eine verbesserte Kontrolle über den Problemzufluß und -bestand und gleichzeitig kostengünstigere Legitimationsverfahren« (Schatz 1982, S. 18) verspricht. Dies wird z. B. immer wieder bei wichtigen parteipolitisch motivierten Personalentscheidungen im öffentlichrechtlichen Rundfunk deutlich.
Während medienpolitische Einflussversuche rechtlich und auch politisch problematisch sein können, vermag die Politik mittels professioneller Öffentlichkeitsarbeit Medienberichterstattung auf legitimem Weg zu steuern. Intensiv diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die sog. Determinationsthese (vgl. Kap. 1.2.3), der zufolge PR, wie von Baerns (1985) in einer viel beachteten Studie festgestellt, Themen und Timing der Berichterstattung unter Kontrolle habe (vgl. u. a. auch Löffelholz 2004; Riesmeyer 2007). Wie erfolgreich Politik-PR ist, hängt jedoch von verschiedenen Randbedingungen ab, z. B. von der redaktionellen Linie einer Zeitung (z. B. Kepplinger/Maurer 2004).
Die Versuche der Politik, Medienberichterstattung zu beeinflussen, weisen gleichzeitig auf die Macht der Medien hin. Der sog. Dependenzansatz sieht die Abhängigkeit der Politik von den Medien durch deren Expansion sowie durch abnehmende Parteibindungen in der Bevölkerung bedingt. Vertreter, die von einer »Übermacht« der Medien ausgehen (z. B. Kepplinger 1998; Meyer 2001), unterscheiden sich darin, wie weit dieser mediale Einfluss auf die Herstellung und Darstellung von Politik reicht. Thomas Meyer (2001, S. 6) spricht gar von einer »Kolonisierung der Politik durch die Medien«, indem »die dem Mediensystem eigentümlichen Regeln auf das politische System übergreifen und dessen eigentümliche Regeln dominieren oder gar außer Kraft setzen«. Die Abhängigkeit der Medien mündet z. B. in symbolische Politik (vgl. Plasser 1985, S. 15) sowie »Personalisierungs- und Popularisierungstendenzen moderner Politikvermittlung« (Tenscher 2003, S. 63). Dies wird überwiegend kritisch gesehen, wie bereits die Titel der Publikationen anzeigen (z. B. Kepplinger 1998)
Über das Machtverhältnis zwischen Politik und Medien geben empirische Untersuchungen Aufschluss, in denen Politiker (oder ihre ›Sprecher‹) einerseits und Journalisten andererseits nach der Wahrnehmung von wechselseitigen Einflüssen gefragt werden (z. B. Pfetsch/Mayerhöffer 2011; Kepplinger 2009b; Marx 2009; Baugut/Grundler 2009; Pontzen 2006). In quantitativen Studien sind sich Bundestagsabgeordnete und Hauptstadtjournalisten relativ einig, dass der Einfluss der Medien auf die Politik größer ist als umgekehrt (Kepplinger 2009b, S. 310). Allerdings zeigen qualitative Befunde, dass der Status der Akteure deren Interaktionen und Einflussmöglichkeiten maßgeblich prägt (z. B. Baugut/Grundler 2009, S. 220).
Auch wenn wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich des Instrumentalisierungsparadigmas teils brisante Erkenntnisse an den Tag bringen, so folgt die jüngere Forschung primär dem differenzierteren Symbiose-Paradigma (z. B. Lesmeister 2008; Tenscher 2003; Jarren/Röttger 1999). Dieses betrachtet aus einer Mikroperspektive die Interdependenz von Politik- und Medienakteuren. Beide Seiten sind am Tausch von Information gegen Publizität interessiert und daher voneinander abhängig: Politiker ›brauchen‹ Journalisten insbesondere zur öffentlichen Verbreitung ihrer Botschaften in den Medien, Journalisten ›brauchen‹ Politiker, um im Medienwettbewerb an möglichst exklusive politische Informationen zu gelangen. So entsteht ein von milieuspezifischen Rollen und Interaktionsregeln geprägtes Handlungssystem, das die Aufrechterhaltung der politischen Kommunikation gewährleistet (Blumler/Gurevitch 1995, S. 41). Dieses Handlungssystem lässt sich empirisch über Befragungen der politischen und medialen Akteure erschließen. In den letzten Jahren erfolgte dies häufig auf Basis des »Konzepts der politischen Kommunikationskultur« (Pfetsch 2014; Pfetsch/Mayerhöffer 2011; Burgert 2010; Pfetsch 2003). Dahinter steht die Annahme, dass die Handlungsorientierungen (Ziele, Normen, Werte etc.) und Beziehungen von Politik- und Medienakteuren mit bestimmten Strukturen des Medien- und politischen Systems korrespondieren (vgl. Pfetsch/Maurer 2008). Daher lassen sich politische Kommunikationskulturen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beschreiben und miteinander vergleichen. Dies kann anhand verschiedener Merkmalsdimensionen erfolgen, zu denen z. B. die normativ sensible Frage von Nähe und Distanz zwischen Politikern und Journalisten gehört. Indikatoren für Nähe können neben gemeinsamen politischen Überzeugungen und engen Kooperationen beim Tausch von Information gegen Publizität auch Freundschaften zwischen beiden Seiten sein. So stimmen in der deutschen Hauptstadt 44 Prozent der Parlamentskorrespondenten der Aussage zu, es gebe »mehr Freundschaften zwischen Politikern und Journalisten, als die Öffentlichkeit ahnt« (Kepplinger/Maurer 2008, S. 177). Zwischen einzelnen Ländern bestehen aber teilweise erhebliche Unterschiede. Ein Beispiel: Während in Großbritannien über 60 Prozent der Politikjournalisten mit mindestens einem Politiker befreundet sind, gibt dies in Dänemark nur etwa jeder Zehnte an (Dalen/Aelst 2012, S. 519). Vergleichende politische Kommunikationsforschung ist herausgefordert, derartige Unterschiede über jene Rahmenbedingungen zu erklären, unter denen Politiker und Journalisten arbeiten (vgl. Schulz 2008a). Politische Kommunikationskulturen lassen sich auch dadurch charakterisieren, welche Bedeutung die informelle Kommunikation zwischen Politikern und Journalisten hat (vgl. Lesmeister 2008; Baugut/Grundler 2009; Hoffmann 2003). So gibt es im politischen Berlin eine Reihe mehr oder weniger stark institutionalisierter Hintergrundgespräche, in denen sich Politiker und Journalisten vertraulich austauschen. Diese Kontaktform dient nicht nur der Vermittlung komplexer politischer Zusammenhänge, zugleich geht es auch um Beziehungspflege und das Spiel mit Informationen, von denen sich Politiker und Journalisten einen Vorteil im politischen bzw. medialen Wettbewerb erhoffen. Da zahlreiche Hauptstadtjournalisten unter starkem Wettbewerbs- und Aktualitätsdruck stehen, kommt es immer wieder zu Indiskretionen, die Konflikte mit Politikern hervorrufen. Dies führt dazu, dass Politiker mit brisanten Hintergrundinformationen äußerst vorsichtig umgehen, indem sie deren Weitergabe auf Vieraugengespräche mit Vertrauensjournalisten einflussreicher Medien beschränken. Dies begünstigt eine »journalistische Zweiklassengesellschaft« (Baugut/Grundler 2009, S. 342).
1.2.5Medienwirkungen auf die Bevölkerung
Obwohl zwischen Politik, Medien und Bevölkerung zahlreiche Wirkungsbeziehungen und -richtungen denkbar sind, lag der Schwerpunkt der politischen Kommunikationsforschung – insbesondere zu Beginn – v. a. auf der Frage nach dem politikbezogenen Einfluss der Massenmedien auf die Bevölkerung. Entsprechende Untersuchungen (sehr früh z. B. Lazarsfeld et al. 1944) fanden meist zu Wahlkampfzeiten statt und zielten darauf ab, die Rolle der Massenmedien für die Bildung politischer Einstellungen und Wahlentscheidungen näher zu beleuchten. Die Konzentration wissenschaftlicher Forschung auf Wahlkämpfe ist in jüngster Zeit zwar etwas zurückgegangen, allerdings bilden sie aus mehreren Gründen immer noch einen beliebten Forschungskontext (Graber 2005). Erstens handelt es sich dabei um bereits im Vorfeld terminierte Zeiträume, was die Planbarkeit empirischer Untersuchungen erleichtert (Schönbach 1998). Zweitens forcieren die politischen Akteure innerhalb des Wahlkampfs ihre politische Kommunikation beträchtlich. Das gilt nicht nur für die Parteien und Kandidaten, deren Kampagnen in dieser Zeitspanne ihren Höhepunkt erreichen (Brady et al. 2006; Holtz-Bacha 2003), sondern auch für die Medien, die dem Wahlkampfgeschehen einen Großteil ihrer politischen Berichterstattung widmen (Wilke/Reinemann 2006). Drittens handelt es sich bei Wahlen in aller Regel um Ereignisse von großer politischer und gesellschaftlicher Relevanz, da über die zukünftige politische Führung eines Landes, eines Bundeslandes oder einer Kommune entschieden wird.
Versuche, über die Wirkungen politischer Kommunikation auf die Bevölkerung valide Aussagen zu treffen, erfordern zunächst, deren Ursachen in den Blick nehmen. Diese lassen sich grosso modo in drei Gruppen einteilen: Zum einen beschäftigt sich die Forschung mit den Wirkungen, die sich aus der bloßen Existenz von Medien ergeben. Entsprechende Studien betrachten z. B. die Folgen der Einführung neuer Medien(angebote), wie z. B. jene des Privatfernsehens (Peiser 2000) oder des Internets (Boulianne 2009); oder sie vergleichen die Auswirkungen politischer Kommunikation in unterschiedlich organisierten Mediensystemen (Curran et al. 2009) auf politisches Wissen, Interesse oder Partizipation. Etwas spezifischer und näher an den eigentlichen Medieninhalten sind Untersuchungen zu verorten, die sich mit der Nutzung bestimmter Mediengattungen, Formate oder auch einzelner Sendungen beschäftigen und diese als Ursache für Effekte politischer Kommunikation betrachten. Hier geht es z. B. um die Auswirkungen von informierenden (Eveland/Scheufele 2000) oder unterhaltenden (Hollander 2005) Formaten oder die Nutzung von Printmedien bzw. Fernsehen (Chaffee/Frank 1996). Andere Untersuchungen befassen sich mit Effekten einzelner Sendungen oder Beiträge. Dazu gehören z. B. Studien zu den Wirkungen von TV-Duellen (Benoit et al. 2003; Maurer/Reinemann 2003, Reinemann/Maurer 2007) oder Late-Night-Shows mit politischem Bezug (Hollander 2005). Die dritte Ursachengruppe umfasst schließlich konkrete inhaltliche Merkmale, deren Wirkung i. d. R. experimentell, aber durchaus auch im Rahmen von Feldstudien untersucht wird. Wichtig sind in diesem Zusammenhang v. a. solche Arbeiten, die strukturelle Merkmale politischer Berichterstattung als Ursache von Medieneffekten untersuchen. Solche Studien gehen z. B. der Wirkung der Berichterstattungsintensität über bestimmte Themen, Akteure oder andere inhaltliche Aspekte nach (Iyengar/Simon 1993; Scheufele 2000), ihrer allfälligen Konsonanz, Fokussierung bzw. Ambivalenz (Mutz/Martin 2001; Peter 2004), auch ihrem Tenor (Kepplinger/Maurer 2005); oder sie betrachten Effekte formaler Gestaltungsmerkmale, wie z. B. Umfang oder Platzierung einzelner Beiträge (z. B. Seibold 2002).
Wirkungen politischer Kommunikation kann man zudem anhand verschiedener Aspekte differenzieren (Potter 2011). Zu den wichtigsten gehört die Art des Effekts, wobei man Wirkungen auf Kognitionen (z. B. politisches Wissen oder Bewertungen), Emotionen und Verhalten (z. B. Wahlverhalten, politische Partizipation) unterscheidet. Zudem können die Effekte auf verschiedenen Ebenen stattfinden, also das Individuum (Mikroebene), Gruppen bzw. Organisationen (Mesoebene) oder die Gesellschaft insgesamt (Makroebene) betreffen. Überblickt man die bisherige Forschung zu den Wirkungen politischer Kommunikation auf die Bevölkerung, so dominieren Untersuchungen, die auf Individualebene angesiedelt sind und sich auf politische Einstellungen bzw. politisches Verhalten konzentrieren. Theoretisch sind diese Arbeiten stark vom sozialpsychologischen Ansatz des Wahlverhaltens geprägt (auch: Ann-Arbor-Modell oder Michigan-Ansatz), der versucht, die individuelle Richtung der Stimmabgabe zu erklären. In seiner aktuellsten Form (vgl. Miller/Shanks 1996, S. 192) berücksichtigt der Ansatz insgesamt acht, für die Wahlentscheidung relevante Einflussfaktoren und ordnet diese zeitlich und kausal. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: 1) soziodemografische Merkmale, 2) Parteiidentifikation, 3) politische Prädispositionen, 4) Einstellungen zu aktuellen gesellschaftlichen Problemen, 5) Wahrnehmung der aktuellen eigenen Situation und des Zustands der Gesellschaft, 6) rückblickende Beurteilung der Regierungsarbeit, 7) Bewertung der Persönlichkeit der Kandidaten und 8) Erwartungen an die kommende Regierung.
Das Modell hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch als Grundlage für die Wirkungen politischer Kommunikation auf Individualebene als nützlich erwiesen, da seine Einzelbestandteile nicht nur Determinanten der Wahlentscheidung darstellen, sondern ihrerseits medialen Einflüssen unterliegen. In diesem Zusammenhang geht eine Reihe von Studien der Frage nach, inwiefern die mediale Darstellung beeinflusst, wie die Bevölkerung die agierenden politischen Kandidaten wahrnimmt (Kepplinger/Maurer 2005). Gleiches gilt für die Einschätzung der Wichtigkeit aktueller politischer Themen und Probleme (Agenda Setting) (Scheufele/Tewksbury 2007) oder einzelner Kandidateneigenschaften und wie stark diese als Konsequenz in die Gesamtbewertung der Kandidaten (Maurer/Reinemann 2007) bzw. in die Wahlentscheidung (Druckman 2004) einfließen (sog. Priming-Effekte). Auch der mediale Einfluss auf die Vorstellungen der Bürger vom aktuellen Zustand eines Landes und von den realen Gegebenheiten sind Gegenstand empirischer Forschung (Kultivierung, Wissen; vgl. Cohen/Weimann 2000). Ferner finden sich auch Untersuchungen zu Medieneffekten auf die politische Sozialisation (Shah et al. 2009) sowie grundlegende Einstellungen zum politischen System, z. B. zur Politikverdrossenheit und Demokratiezufriedenheit (z. B. Maurer 2003), aber auch zum politischen Interesse (Boulianne 2011). Neben der Wahlentscheidung hat die Forschung jüngst außerdem auch andere Formen politischer Partizipation in den Blick genommen, also z. B. untersucht, wie sich massenmedial vermittelte politische Kommunikation auf die Häufigkeit politischer Diskussionen oder andere Aktivitäten auswirkt (Boulianne 2009). Außerdem rückt in Modellen, die versuchen, die kommunikations- und politikwissenschaftliche Perspektive zu verbinden, auch die Wahrnehmung des herrschenden Meinungsklimas als medial beeinflusster Einflussfaktor in den Fokus (Dahlem 2001). In diesem Zusammenhang wurde zwar schon seit längerem die Wirkung von Umfragedarstellungen auf das Wahlverhalten untersucht (Schoen 2002), andere Meinungsklimaindikatoren fanden allerdings vergleichsweise selten Berücksichtigung (Noelle-Neumann 1974).
Gerade politikbezogene Medienwirkungen sind eher selten zu beobachten. Dies hat vermutlich zwei Hauptgründe: Einerseits sind Effekte oft nur mit relativ hohem methodischem Aufwand nachweisbar (Brady/Johnston 2006); anderseits liegt es aber auch daran, dass politikbezogene Medienwirkungen meist von bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. So hat wissenschaftliche Forschung auf Rezipienten- wie auch auf Medienseite einige intervenierende Faktoren identifiziert, die die Effekte politischer Kommunikation fördern, aber auch hemmen können. Den wohl wichtigsten Faktor stellt die individuelle Parteiidentifikation dar, die als langfristig stabile affektive Bindung an eine bestimmte politische Partei (Schoen/Weins 2005) sowohl die Selektion als auch die Interpretation politischer Medieninhalte beeinflusst (Conover 1984). Demnach wenden sich Personen eher solchen Medieninhalten zu, die ihren eigenen politischen Einstellungen entsprechen, weshalb sie seltener mit gegenläufigen Inhalten in Kontakt kommen (bereits Lazarsfeld et al. 1944). Die Parteiidentifikation prägt ferner die Einstellungen zu Kandidaten sowie die thematischen Positionen der Wähler, wodurch das Potenzial für Medienwirkungen nochmals kleiner wird (Schoen/Weins 2005). Allerdings zeigen Längsschnittstudien, dass sich die Parteibindungen der Bevölkerung zunehmend abschwächen (Schmitt-Beck/Schrott 1994), was sich auch in einer wachsenden Anzahl von Wechselwählern (Schoen 2005) sowie von Personen zeigt, die ihre Wahlentscheidung erst kurz vor dem Wahltermin treffen (McAllister 2002; Reinemann et al. 2011). Beide Entwicklungen dürften das Potenzial für Medienwirkungen erhöhen (Reinemann/Maurer/Zerback/ Jandura 2013).
Ebenfalls von großer Bedeutung ist das persönliche politische Involvement einer Person, das sich aus einer motivationalen (politisches Interesse) und einer kognitiven Komponente (politisches Wissen) zusammensetzt (Krosnick/Brannon 1993). Allerdings wirkt sich das Involvement auf verschiedenen Stufen des Wirkungsprozesses durchaus unterschiedlich aus: So nutzen politisch hoch involvierte Personen politische Medieninhalte stärker, was zumindest das Potenzial für Wirkungen erhöht (Maurer et al. 2013). Auch gelingt es solchen Personen aufgrund bestehender Wissensstrukturen, sich weiteres politisches Wissen schneller und effektiver anzueignen. Hingegen zeigen sie sich weniger anfällig gegenüber persuasiven Botschaften.
Auf inhaltlicher Seite haben sich v. a. Kumulation (Häufung) und Konsonanz (Übereinstimmung) als strukturelle Merkmale der politischen Berichterstattung als wichtige Verstärker von Medienwirkungen erwiesen. Ein einheitlicher Tenor über viele Medien hinweg schränkt die Selektionsmöglichkeiten der Rezipienten ein und erhöht so das Wirkungspotenzial der Berichterstattung (Noelle-Neumann 1973; Peter 2003). Ferner lässt sich zeigen, dass sich eine (moderate) Wiederholung der gleichen Botschaft positiv auf deren Glaubwürdigkeit auswirkt (Koch/Zerback 2011, 2013), was ihr Wirkungspotenzial ebenfalls erhöht.
Als letzte wichtige Wirkungsbedingung kann schließlich der politische situationale Kontext gelten. So bestehen z. B. in jedem Wahlkampf spezifische Konstellationen von Kandidaten, Parteien, gesellschaftlichen Problemlagen etc., die Medienwirkungen mehr oder weniger wahrscheinlich machen (Roessing 2007). Auch spezifische Ereignisse, wie z. B. die Oderflut im Wahljahr 2002, können über ihre mediale Darstellung wahlentscheidende Wirkungen entfalten (Kepplinger/Roessing 2005).
1.2.6Medialisierung politischer Akteure
Während Medienwirkungen auf die Bürger umfangreich erforscht sind, haben Medienwirkungen auf politische Akteure erst in jüngster Zeit Aufmerksamkeit erhalten. Zwar stellen politische Akteure nur eine relativ kleine Gruppe dar, allerdings kann deren Handeln weitreichende gesellschaftliche Folgen haben; mögliche Medienwirkungen auf politische Akteure sind somit von hoher Relevanz. Insbesondere im Zuge der Diskussion über eine ›Medialisierung‹ von Politik erhielten die politischen Akteure zunehmend mehr Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Forschung. Dies gilt auch für politische Akteure im weiteren Sinne (Unternehmen, Verbände, NGOs etc.). Der Fokus der nachfolgenden Ausführungen liegt allerdings auf Politikern und deren Parteien.
Für den Begriff Medialisierung finden sich unterschiedliche Zugänge in der dazu vorliegenden wissenschaftlichen Literatur (siehe hierzu auch Saxers (Lebens-)Werk »Mediengesellschaft« 2012, S. 259–291). Selbst der Begriff wird uneinheitlich verwendet: ›Mediatisierung‹ und ›Medialisierung‹ werden teils zwar noch synonym gebraucht; aufgrund der Verwendung von ›Mediatisierung‹ in der Geschichtswissenschaft hat sich in Politik- und Kommunikationswissenschaft aber der Begriff Medialisierung durchgesetzt. Die Unterschiede im Verständnis von Medialisierung liegen insbesondere im jeweils zugrunde liegenden Medienbegriff. Während einerseits die Folgen öffentlicher, massenmedial vermittelter Kommunikation im Mittelpunkt stehen (z. B. Schulz 2004; Strömbäck 2008; Meyen 2009), liegt andererseits ein breiterer Kommunikationsbegriff zugrunde, der auch interpersonale Kommunikation umfasst (z. B. Krotz/Hepp 2012). Ferner definiert die eine Sichtweise Medialisierung als Bedeutungsgewinn der Medien, d. h. ein Wandel bzw. Prozess wird untersucht, während die andere Perspektive Medialisierung als eher rein statische, medienvermittelte Wahrnehmung politischer Prozesse betrachtet (vgl. bei Reinemann 2010). Dafür existiert allerdings bereits der Begriff mediation (vgl. dazu ausführlicher bei Strömbäck 2008, S. 229–231). Für die folgenden Überlegungen wird auf die Definition von Carsten Reinemann (2010, S. 282) zurückgegriffen, der unter Medialisierung einen Prozess sozialen Wandels versteht, der zu einem Bedeutungsgewinn von Massenmedien, massenmedialer Berichterstattung und/oder der massenmedialen Logik für die Wahrnehmungen und Handlungen von Bürgern, Medien und/oder politischen Akteuren führt.
Die Differenzierung zwischen der Bedeutung der Massenmedien, deren Berichterstattung und der Medienlogik verdeutlicht die Besonderheiten, mit welchen die Medialisierungs- im Vergleich zur Medienwirkungsforschung umzugehen hat. Zunächst einmal sind Politiker nicht nur »normale« Rezipienten, sondern stehen selbst auch als Protagonisten bzw. politische Akteure im Fokus der Berichterstattung (vgl. dazu das Konzept reziproker Effekte; Kepplinger 2007). Die Medialisierungsforschung untersucht somit keinen linearen Prozess, vom Ereignis bis zur Rezeption, wie dies in der klassischen Medienwirkungsforschung meist der Fall ist. Politische Akteure stehen nämlich sowohl am Anfang als auch am Ende dieser Kette. Sie sind Ursache für Medienberichte, sie initiieren Ereignisse; sie nutzen aber – wie andere Rezipienten auch – die Berichterstattung. Des Weiteren spielen bei politischen Akteuren indirekte Medienwirkungen eine Rolle, z. B., indem Politiker sich an der Medienlogik orientieren oder Berichterstattung bereits im Vorfeld antizipieren und so ihr Handeln danach ausrichten. Bereits Vorstellungen, die politische Akteure von der Wirkung der Medien etwa auf die Bürger oder auf ihre Karriere haben, können zu Medienwirkungen auf sie selbst führen (Meyen 2009). Medialisierung von Politik kann somit nicht ausschließlich kausal erklärt werden, da die zeitliche Reihenfolge von Ursache und Wirkung nicht zutreffen muss; es müssen auch finale Erklärungen herangezogen werden (vgl. ausführlicher bei Kepplinger 2008).
Zur Analyse von Medienwirkungen auf die Politik bieten sich verschiedene Analyseraster an: z. B. der Mehrebenenansatz und der prozessorientierte Ansatz. Dem Mehrebenenansatz zufolge lässt sich zunächst zwischen Medienwirkungen auf Mikro-, Meso- und Makroebene unterscheiden (vgl. Reinemann/Zerback 2013):
Auf der Mikroebene können Medienwirkungen auf die politischen Akteure selbst verortet werden. Wie bei den klassischen Rezipienten können Effekte auf Emotionen, Kognitionen, Einstellungen und Verhalten auftreten, wobei aufgrund der besonderen Rolle von politischen Akteuren die beiden letzteren von höherer Relevanz sind. Aus zeitlicher Perspektive lässt sich zudem zwischen pro-aktiven, inter-aktiven und re-aktiven Effekten unterscheiden (vgl. Kepplinger 2007). Pro-aktive Effekte bezeichnen Wirkungen zukünftiger Berichte auf die politischen Akteure, d. h., es geht um deren Handeln, welches die Berichterstattung antizipiert bzw. wie sie sich an den Medien orientieren. Diese umfassen z. B. eine Orientierung an der Medienlogik bei der Auswahl von (politisch zu kommunizierenden) Themen (z. B. Pontzen 2006, S. 93) oder bei der politischen Entscheidungsfindung (z. B. Davis 2007, S. 188). Dabei spielen bekannte Wahrnehmungsphänomene wie der Third-Person-Effekt eine bedeutende Rolle. Studien zeigen, dass Politiker von einem stärkeren Einfluss der Medien auf andere Personen ausgehen, als dies bei normalen Bürgern der Fall ist (z. B. Johansson 2004; Dohle/Vowe 2010) und dass der vermutete mediale Einfluss auf die Bürger das Verhalten von Politikern mit prägt (z. B. die Parlamentsaktivitäten; vgl. Cohen et al. 2008). Inter-aktive Effekte umfassen Wirkungen, die während dem Kontakt mit Medien auftreten, z. B. wenn Politiker vor der Kamera stehen. Als re-aktive Wirkungen werden die postkommunikativen Effekte bezeichnet, die nach der Nutzung der Berichterstattung bei politischen Akteuren auftreten (Kepplinger 2007, S. 280f).
Auf der Mesoebene werden die Folgen der Medialisierung für politische Organisationen und Institutionen untersucht (z. B. Donges 2008). Dabei geht es insbesondere um innerorganisatorische Veränderungen als Reaktion auf den Bedeutungsgewinn der Medien; dieser besteht beispielsweise in einem Anstieg der Professionalität der Kommunikation, einer Vergrößerung der PR-Abteilungen oder einer Zunahme an externer PR-Beratung (z. B. Pontzen 2006, S. 98–101, 120–128; Tenscher 2003).
Auf Makroebene geht es um die Auswirkungen der Medialisierung auf das politische System selbst. Politikerbefragungen zeigen dabei durchgängig, dass der wahrgenommene Einfluss der Medien auf die Politik deutlich über dem »Soll-Wert« liegt, also für zu hoch gehalten wird (vgl. z. B. Hoffmann 2003; Weßels 2005; Kepplinger 2009b). Hier wird auch untersucht, ob sich die Strukturen des politischen Prozesses verändern, oder ob politische Institutionen zu Gunsten der Medien an Einfluss verlieren. So nehmen Politiker z. B. einen Bedeutungsverlust des Parlaments wahr (vgl. Pontzen 2006, S. 111).
Eine prozessorientierte Perspektive zur Analyse der Medialisierung von Politik bietet die Politikfeldanalyse mit ihren Phasenmodellen. Auf Basis des ›Policy-Cycles‹ lässt sich untersuchen, welche Rolle die Medien in den einzelnen Phasen (politische) Problemartikulation/Agenda Setting, Politikformulierung, (politische) Implementation und (politische) Evaluation spielen. Otfried Jarren und Patrick Donges (2011) haben in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Modell vorgestellt, welches den Medieneinfluss in den ersten Phasen der Problemartikulation/des Agenda Setting als sehr hoch einschätzt, in den folgenden Phasen Programmentwicklung, Implementation und Evaluation dagegen als (sehr) gering beschreibt. Insbesondere in Bezug auf den Medieneinfluss auf das Policy-Agenda-Setting ist die Forschungslage recht umfangreich. In einer Metaanalyse von 19 Policy-Agenda-Setting-Studien konnten zwölf Studien einen starken, drei Studien einen schwachen und vier Studien keinen Medieneinfluss auf das politische Agenda Setting finden (vgl. Walgrave/Aelst 2006, S. 91). In Deutschland gelten die Medien ebenfalls als einflussreiche Agenda Setter (vgl. Wittkämper et al. 1986; Pfetsch 1993; Fuchs/Pfetsch 1996; Marx 2009; Ausnahme Maurer 2011). Auch wenn in der wissenschaftlichen Literatur häufig kritisiert wird, dass es kaum empirische Befunde hinsichtlich der Rolle der Medien während der Politikformulierung gibt (z. B. Koch-Baumgarten/Voltmer 2009; Sarcinelli 2011), zeigen Studien zunehmend einen Medieneinfluss auf Verhandlungen auf, z. B. indem Medien den Entscheidungsdruck auf die Verhandlungsteilnehmer erhöhen oder die Kompromissfindung erschweren (vgl. z. B. Linsky 1986; Davis 2007; Baugut/ Grundler 2009). Eine Zunahme von Indiskretionen während Verhandlungen seitens der politischen Akteure wird darüber hinaus als Ursache für einen gestiegenen Medieneinfluss auf Verhandlungen genannt (Baugut/Grundler 2009; Spörer-Wagner/Marcinkowski 2010). Die Bedeutung der Medien im politischen Prozess zeigt sich auch daran, dass die Medien für die politischen Akteure in allen Phasen des politischen Prozesses wichtige politische Funktionen erfüllen. Zu nennen ist zum einen eine Informationsfunktion: Politiker nutzen die Medienberichterstattung, um sich über die öffentliche Meinung, andere politische Akteure, politische Ereignisse etc. zu informieren (Wittkämper et al. 1986; Koch-Baumgarten/ Voltmer 2009). Zum anderen erfüllen die Medien auch eine strategische Funktion, indem Politiker versuchen, über die Medienagenda die eigenen Themen auf die politische Agenda zu setzen, öffentliche Unterstützung für die eigenen politischen Ziele zu erhalten oder politische Entscheidungen zu beeinflussen (z. B. Wittkämper et al. 1986; Marx 2009). Dabei kommt insbesondere der politischen Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Bedeutung zu.
Eine Ausnahme hinsichtlich des Forschungsstandes stellt das Politikfeld Außenpolitik dar (vgl. z. B. Wittkämper et al. 1986); hier wurde mit Blick auf militärische Interventionen der Einfluss der Medien unter dem Stichwort CNN-Effekt untersucht. Allerdings werden die Studien insbesondere im Hinblick auf ihre methodische Vorgehensweise kritisch betrachtet (vgl. Ammon 2001; Robinson 2002; Gilboa 2005; Hammerschmidt 2007).
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.
