Kitabı oku: «Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe»
| utb 5354 | ![]() |
Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage
Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar
Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto
facultas · Wien
Wilhelm Fink · Paderborn
Narr Francke Attempto Verlag / expert Verlag · Tübingen
Haupt Verlag · Bern
Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn
Mohr Siebeck · Tübingen
Ernst Reinhardt Verlag · München
Ferdinand Schöningh · Paderborn
transcript Verlag · Bielefeld
Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart
UVK Verlag · München
Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen
Waxmann · Münster · New York
wbv Publikation · Bielefeld

Prof. Dr. Sabine Ader, Dipl.-Päd., Supervisorin (DSGv), lehrt Soziale Arbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster.
Prof. Dr. Christian Schrapper Soz.-Arb. (grad.), Dipl.-Päd., lehrte bis 2018 Pädagogik mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Koblenz-Landau.
Hinweis: Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnungen nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8252-5354-7 (Print)
ISBN 978-3-8385-5354-2 (PDF-E-Book)
ISBN 978-3-8463-5354-7 (EPUB)
© 2020 by Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag, München
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der Ernst Reinhardt GmbH & Co KG, München, unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen in andere Sprachen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Printed in EU
Cover unter Verwendung eines Fotos von iStock.com / itsajoop
Satz: JÖRG KALIES – Satz, Layout, Grafik & Druck, Unterumbach
Ernst Reinhardt Verlag, Kemnatenstr. 46, D-80639 München
Net: www.reinhardt-verlag.de E-Mail: info@reinhardt-verlag.de
Inhalt
Einleitung
1Ein exemplarischer Fall – Familie Kramer: Auftrag und Rahmen professioneller Fallbearbeitung in der Jugendhilfe
2„Wie“ und „was“? – Erkenntnistheoretische und gegenstandsbezogene Fragen von Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik
2.1Wie und auf welchem Weg wird Wissen erworben? – Erkenntnistheoretische Grundfragen
2.2Was muss verstanden und diagnostiziert werden? – Gegenstandsbezogene Grundfragen
2.2.1Fallverstehen und Diagnostik in der Tradition der Einzelfallarbeit
2.2.2Begriffliche Klärungen
2.2.3Was ist der „Fall“? – Gegenstandsbeschreibung und Implikationen für das methodische Rahmenkonzept
3„Handwerkszeug und Haltung“ – Fachliche Hintergründe und methodische Zugänge zur Fallarbeit
3.1Fachliche Haltung und leitende Orientierungen für Fallverstehen und Diagnostik
3.2Basisinstrumente für Fallverstehen und Diagnostik konkret: Der Fall Familie Kramer
3.2.1Das „Genogramm“ – Erste Annäherung: Wer gehört dazu und wie gehören die Beteiligten zusammen?
3.2.2Die „Fallchronologie“ – Zweite Annäherung: Was ist bisher passiert und hat Entwicklungen und Emotionen beeinflusst?
3.2.3Die „Ressourcenkarte“ – Dritte Annäherung: Was können und worüber verfügen Kinder und Eltern?
3.2.4Die „Netzwerkkarte“ – Vierte Annäherung: Welche Beziehungen sind wichtig und wo lässt sich anknüpfen?
3.2.5Das „Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung“ – Fünfte Annäherung: Droht Gefahr für Leib, Leben und die gesunde Entwicklung eines Kindes?
3.2.6Kollegiale Beratung und szenisches Fallverstehen – Sechste Annäherung: Welche Emotionen und Dynamiken prägen den Fall?
3.2.7Zusammenführende sozialpädagogische Diagnose: Was haben wir als Fachkräfte im Fall der Familie Kramer verstanden?
4Zentrale Wissensbestände für Fallverstehen und Diagnostik
4.1AdressatInnen und Lebenswelten
4.1.1Lebensverhältnisse und Lebenslagen von Familien
Von Peter Hansbauer
4.1.2Was Kinder brauchen
Von Heinz Kindler
4.1.3Erziehung heute – verstehen und gestalten
Von Remi Stork
4.1.4Die Kinder im Blick: Elterliche psychische Erkrankungen und sozialpädagogische Diagnostik
Von Sabine Wagenblass
4.1.5Familiendynamisches Basiswissen: Notwendiger Hintergrund für das Verstehen familiärer Problemlagen
Von Oliver König
4.1.6Sozialpädagogische Theorieperspektiven für das Verstehen
Von Michael Winkler
4.2Professionelles Handeln
4.2.1Hilfeplanung als Ort der Verständigung auf eine geeignete Hilfe
Von Sabine Ader/Christian Schrapper
4.2.2Zwischen Diagnose und Prognose – Zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
Von Reinhold Schone
4.2.3Bindungstheorie(n) als Schlüssel zum Verstehen und Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe
Von Silke Birgitta Gahleitner
4.2.4Psychoanalytische Zugänge zum Verstehen in der Sozialen Arbeit
Von Penelope Glenn
4.2.5Verstehen organisieren? Wie Organisationen auf Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik wirken
Von Kay Biesel
4.2.6Sehen viele mehr als einer?Teamdynamiken beim Fallverstehen in kollegialen Fallbesprechungen
Von Karl Schattenhofer
4.2.7Verstehen und Bewerten – Auf welcher Grundlage? (Sozial-)ethische Implikationen und Herausforderungen sozialpädagogischer Diagnostik
Von Sabine Schäper
5Zentrale Handlungskompetenzen für Verstehen und Beurteilen in der Sozialen Arbeit
5.1(Selbst-)Reflexivität und dialektisches Denken als Grundvoraussetzung
5.1.1Wieso brauchen Fachkräfte (Selbst-)Reflexivität
5.1.2Was ist Selbstreflexivität?
5.1.3Wie kann Selbstreflexivität ausgebildet werden?
5.1.4Verhältnis von Selbstreflexivität, Dialektik und Haltung
5.2Beziehungen gestalten und dialogische Kommunikation ermöglichen
5.2.1Zugänge finden
5.2.2Kontakt aufbauen und entwickeln
5.2.3Vertrauen gewinnen
5.2.4Dialog gestalten
5.2.5Kontakt halten, im Kontakt bleiben
5.3„Geschulte Intuition“ nutzen
5.3.1Menschliche Informationsverarbeitung
5.3.2Wie entsteht Intuition?
5.3.3Was genau ist „geschulte Intuition“? – Intuition und Fallverstehen
5.4Bildung von begründeten und handlungsleitenden Hypothesen
5.4.1Was sind Hypothesen und wie kommen sie zustande?
5.4.2Inhalte und Qualität von Hypothesen
5.4.3Hypothesenbildung in der Praxis
5.5Dokumentation der Erkenntnisse und der eigenen Arbeit
5.5.1Bedeutung und Funktion von Dokumentation und Aktenführung
5.5.2Professioneller Anspruch und fachliche Standards
5.5.3Aktenführung als eine besondere Form der Dokumentation in der Sozialen Arbeit
5.5.4Vorsicht geboten: Dokumentation ist eine Konstruktion, aber erzeugt Wirklichkeiten
5.6Ziele erarbeiten, verhandeln und formulieren
5.6.1Bedeutung von Zielen im Hilfeprozess
5.6.2Ziele und die Arbeit mit Zielsystematiken
6Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik: Entwicklungslinien und fachliche Diskurse
6.1Zur Historie von Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe
6.2Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik – Praxis und Kontroversen
6.3Prägende Konzepte in der aktuelleren Debatte
6.4Verfahren sozialpädagogischer Diagnostik und Fallverstehen
6.5Zielsetzung des vorgestellten Konzepts für Fallverstehen und Diagnostik
7Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik: Was bleibt zu tun? Erfahrungen, Aufgaben und Ausblicke
7.1Verstehende Verständigung oder objektivierende Feststellungen?
7.2Vermittlung und Reflexion in Ausbildung/Fortbildung und institutionelle Rahmung
7.3Forschung und Evaluation zu Fallverstehen und Diagnostik
Literatur
Die Autorinnen und Autoren
Sachregister
Hinweise zur Benutzung dieses Lehrbuchs
Verwendung der Icons
Beispiel
Einleitung
gesundes Aufwachsen ermöglichen
Die Kinder- und Jugendhilfe mit dem SGB VIII als gesetzliche Grundlage kümmert sich um die Belange von Kindern, Jugendlichen und Eltern und schafft einen Rahmen dafür, dass Kinder möglichst gute Bedingungen haben, um heranzuwachsen, bzw. dass Eltern den Prozess des Aufwachsens gut durch ihre Versorgung und Erziehung begleiten können. Die damit verbundenen Aufgaben sind für alle Eltern grundsätzlich eine anspruchsvolle Herausforderung, die durch die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt, beraten und wo notwendig durch Hilfen ausgeglichen werden soll und muss – „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ (BMFSFJ 2002), so will es die staatliche Gemeinschaft. Hierzu werden zum einen Angebote der Bildung und Unterstützung für alle Kinder, Jugendlichen und Eltern gestaltet: Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Familienbildung, der Jugendarbeit sowie die Erziehungsberatung oder Frühe Hilfen gehören inzwischen zur selbstverständlichen Ausstattung einer kommunalen, sozialen Infrastruktur. Zum anderen müssen spezifische Angebote der Hilfe für Familien in Belastungs-, Krisen- und Notsituationen geschaffen werden, die zuverlässig und ausreichend Schutz, Hilfe und Ausgleich ermöglichen.
SGB VIII sichert Ansprüche familiärer Unterstützung
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle Familien in schwierige Situationen geraten können und rechtlich verbriefte Ansprüche auf erforderliche Sozialleistungen haben. Im SGB VIII sind für solche Krisen und Probleme der Versorgung und Erziehung vor allem die Hilfen zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 ff. SGB VIII) sowie die Hilfen zur Erziehung (§§ 27–35 SGB VIII) vorgesehen. Allerdings stehen die Leistungen einer Hilfe zur Erziehung nicht einfach so zur Verfügung, sondern der grundsätzlich bestehende individuelle Leistungsanspruch von Eltern auf diese Hilfen muss vom zuständigen örtlichen Jugendamt geprüft werden. Zu klären ist für jeden einzelnen Fall, ob ein „erzieherischer Bedarf“ vorliegt und eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe „geeignet und notwendig“ erscheint, um die konkrete Versorgungs- und Erziehungssituation eines Kindes in seiner Familie zu verbessern. Über diese Hilfeleistungen wird im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII beraten und entschieden (Kap. 4.2.1). Im Verlauf dieses Entscheidungsprozesses ist es eine zentrale Aufgabe der sozialpädagogischen Fachkräfte, zu einer fachlichen Einschätzung zu kommen, was das Problem ist und was gebraucht wird, um eine positive Veränderung insbesondere mit Blick auf die Kinder zu ermöglichen.
Schlüsselprozess Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
Ein Schlüsselprozess der Hilfeplanung ist somit das Fallverstehen und die sozialpädagogische Diagnostik. Wie aber kommen Fachkräfte der Sozialen Arbeit zu professionell begründeten Einschätzungen, Hypothesen und Bewertungen – gerade in Fällen, in denen eskalierende Krisen die aktuelle Situation bestimmen und sich Fragen des Kinderschutzes stellen?
Das Nachdenken über „soziale Diagnostik“ geht zurück auf Mary Richmond (1917) und Alice Salomon (1926) zu Beginn des 20. Jahrhunderts, beschäftigte die Soziale Arbeit in den nachfolgenden Jahrzehnten immer wieder (mit wechselvoller Geschichte; Kap. 6) und ist Anfang des 21. Jahrhunderts wieder hochaktuell. Gerade mit dem Inkrafttreten des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) im Jahr 2005 hat die schon immer bestehende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, das Wohl von Kindern zu schützen und sie vor Schaden zu bewahren, neue Qualität und Aufmerksamkeit gewonnen. Auslöser für diese und nachfolgende gesetzliche Veränderungen (z. B. für das Bundeskinderschutzgesetz 2012) waren nicht zuletzt Kinderschutzfälle, in denen Kinder durch das Handeln ihrer Eltern zu Schaden oder in Einzelfällen auch zu Tode gekommen sind (Schrapper 2015a). Der darüber geführte Fachdiskurs in Praxis und Theorie hat maßgeblich befördert, dass Fragen des fachlichen Verstehens und der professionsbezogenen Diagnostik zentral geworden sind und eine Vielzahl von Konzepten und Instrumenten aktuell die Arbeit in der Praxis der erzieherischen Hilfen prägt. Sie spannen sich auf zwischen den Polen Rekonstruieren und Klassifizieren, Verstehen und Erklären, Subjektivität und Objektivität (Kap. 6).
Wieso dieses Buch?
Über die Frage, wie professionelle Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, zu ihren fachlichen Einschätzungen kommen, ist also in den 2000er/2010er Jahren (wieder) intensiv debattiert worden. Der vielfältige Diskurs ist für Außenstehende manchmal schwer zu überblicken und so ist die Frage berechtigt, wieso noch ein Buch zu diesem Thema als notwendig erachtet wird.
In der beachtlichen Vielzahl von Publikationen zum Thema (zusammenfassend zuletzt Buttner/Gahleitner u. a. 2018) fehlt bisher eine komprimierte, theorie- wie praxisbezogene Publikation für das Feld der Kinder- und Jugendhilfe, die ebenso für die Ausbildung von Studierenden der Sozialen Arbeit sowie als Hintergrund für die Qualifizierung der Praxis genutzt werden kann. Diese Lücke soll mit der vorgelegten Veröffentlichung geschlossen werden, wohl wissend, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe nach wie vor an einem professionsspezifischen Kernkonzept mangelt, an das spezifischere diagnostische Aufgaben und entsprechende Konzepte (z. B. der individuellen Entwicklungsdiagnostik für ein Kind) anschließen können. Möglicherweise wird dies auch eine Wunschvorstellung bleiben, da es keinen anerkannten Ort der Verständigung und professionseigenen Meinungsbildung in der Sozialen Arbeit bzw. der Kinder- und Jugendhilfe gibt und ggf. auch nicht geben kann. Denn sozialpädagogische Methodenentwicklung war in ihrer Geschichte immer eklektisch – trug und trägt Unterschiedliches begründet zusammen, verbindet und nutzt, was hilfreich erscheint (dazu anschaulich Müller 2013).
Notwendige Weiterentwicklungen sollen in diesem Zusammenhang am Ende dieses Bandes in den Blick genommen werden. Zunächst soll zur Verdeutlichung des hier entfalteten Ansatzes einführend skizziert werden, was die zentrale Aufgabe von Fachkräften in der einzelfallorientierten Kinder- und Jugendhilfe ist.
Fälle bearbeiten als zentrale Aufgabe
Fälle zu bearbeiten ist die wesentliche Aufgabe und Tätigkeit derjenigen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, die vor allem mit den sogenannten Hilfen zur Erziehung und Fragen des Kinderschutzes befasst sind, die also in den Sozialen Diensten der Jugendämter arbeiten (im Allgemeinen Sozialen Dienst oder den Pflegekinderdiensten) oder in ambulanten Diensten wie der sozialpädagogischen Familienhilfe oder in Heimen tätig sind. Aber auch in anderen Feldern wie der Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals Jugendgerichtshilfe), in Beratungsdiensten, der Jugendberufshilfe etc. geht es oftmals darum.
Fälle, so unser fachliches Verständnis, sind ein komplexes und kompliziertes Bedingungsgefüge: einerseits immer geprägt durch eine aktuelle, meist akute Problemlage, in der seitens der Fachkräfte ebenso Anliegen und Anfragen aufzunehmen sind, wie Zuständigkeiten zu klären und Zugänge zu finden. Andererseits verweisen schon erste Gespräche, Informationen und Eindrücke auf Vorgeschichten und Hintergründe, sowohl in den Lebensgeschichten von Kindern oder Jugendlichen als auch von ihren Müttern und Vätern bzw. Bezugspersonen. Und sie verweisen auf Vorgeschichten und Erfahrungen mit der Notwendigkeit, sich helfen lassen zu müssen, unterstützt zu werden und/oder Eingriffe in das familiäre Leben zulassen zu müssen.
Fallbearbeitung in der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich auch dadurch aus, dass sowohl konkret als auch grundlegend Entscheidungen getroffen und begründet werden müssen, die meist tief in das Leben der AdressatInnen eingreifen. Entschieden werden muss über Leistungsansprüche, über die konkrete Gestaltung von Unterstützung, aber auch über Eingriffe in elterliche Rechte, wenn dies zum Schutz ihrer Kinder erforderlich erscheint. Damit sind diese Entscheidungen über Hilfeangebote ebenso wie über Eingriff und Kontrolle zumeist weit über den Augenblick hinaus folgenreich für Entwicklungschancen und Lebensperspektiven der betroffenen jungen Menschen.
hochkomplexe Fallkonstellationen als Gegenstand
Hochkomplexe Fallkonstellationen entscheidungsorientiert zu bearbeiten, auf diese spezifische Herausforderung nicht aller, aber vieler Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe ist unser Konzept für Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik ausgerichtet. Konzeptionell und methodisch werden dabei, im Unterschied zu anderen vorliegenden Ansätzen, die institutionelle Eingebundenheit und organisatorische Verfassung Sozialer Arbeit sowie die Beziehungsdimension sozialpädagogischen Handelns bewusst mitgedacht und methodisch berücksichtigt. Grundsätzlich gehen wir dabei theoretisch davon aus,
dass es die Diagnostik für die Soziale Arbeit nicht geben kann und wird,
dass es übergreifende, disziplinäre Gütekriterien für die Prozesse des Verstehens und Diagnostizierens geben sollte (vgl. Heiner 2001),
dass handlungsfeldspezifische und kontextbezogene Konzepte sowie methodische Instrumente benötigt werden, wobei letztere in unterschiedlichen Handlungsfeldern Anwendung finden können.
konkreter Fall als zentraler Bezugspunkt
Wir haben uns entschieden, das Buch induktiv anzulegen, vom Konkreten zum Allgemeinen. Aus diesem Grund wird im ersten Kapitel ein konkreter Fall vorgestellt, in dem es um eine Familie in einer Krisensituation geht und sich die Frage stellt, ob die Kinder dort ausreichend gute Bedingungen für ihr Aufwachsen und ihren Entwicklungsprozess haben oder ob das Kindeswohl gefährdet ist und Fragen des Kinderschutzes in den Mittelpunkt der Fallbearbeitung rücken müssen. Genau dies ist, in unterschiedlichen fallspezifischen Variationen, immer der Ausgangspunkt für die Arbeit von Fachkräften, wenn es um Einzelfälle in der Kinder- und Jugendhilfe geht, insbesondere in den erzieherischen Hilfen. Auf den dargestellten Fall wird an verschiedenen Stellen des Buches Bezug genommen, insbesondere in Kapitel 3, in dem wir eine sozialpädagogische Diagnostik im Sinne von Hypothesenbildung zum Fall Schritt für Schritt methodisch entwickeln.
grundlegende Fragen des Erkenntnisgewinns
Im Anschluss an die fallbezogene Darstellung rückt Kapitel 2 zunächst zwei grundlegende Fragen fallanalytischer Prozesse in den Fokus. Zum einen geht es darum, wie der Verlauf der professionellen Erkenntnisgewinnung im Rahmen der Sozialen Arbeit generell erfolgt. Zum zweiten geht es neben diesen erkenntnistheoretischen Grundfragen um gegenstandsbezogene Überlegungen. Das heißt, es gilt zu beschreiben, was eigentlich verstanden und diagnostiziert werden soll, was der konkrete Gegenstand der Erkenntnisprozesse ist.
Basisinstrumente für Fallverstehen und Diagnostik
Kapitel 3 beschreibt grundlegende fachliche Orientierungen, die unser Verständnis von Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit leiten; konkrete methodische Instrumente für den fallanalytischen Prozess sowie deren theoretische Hintergründe folgen. Dabei wird in dem Kapitel zunächst das methodische Konzept als Ganzes eingeführt sowie nachfolgend die Basisinstrumente für Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier wird ausführlich auf den in Kapitel 1 vorgestellten Fall Bezug genommen, um die einzelnen methodischen Instrumente anschaulich zu erklären. Der Fall wird konkret „durchgearbeitet“, um Schritt für Schritt die leitenden Hypothesen zu entwickeln, die schließlich im Fall der Familie Kramer in einer (vorläufigen) Diagnose münden.
zentrales Fachwissen für Fallarbeit
Methodisches Handwerkszeug ist wesentlich für die professionelle Fallbearbeitung. Was aber gehört zum notwendigen Wissenskanon und über welche (Schlüssel-)Qualifikationen müssen Fachkräfte verfügen, um die Fallarbeit professionell und fachlich angemessen voranzutreiben? Diese zwei zentralen Fragen stehen in den Kapiteln 4 bzw. 5 im Vordergrund.
Fallverstehen und Diagnostik ist ein Prozess, in den umfangreiches Fachwissen eingebracht werden muss. Aus der breiten Palette des notwendigen Wissens haben wir für das vierte Kapitel dreizehn aus unserer Sicht zentrale Themen ausgewählt, die auf dem Stand des Fachdiskurses in konzentrierter Form eingeführt werden. Diese Beiträge verdanken wir FachkollegInnen, die wir mit ihrer jeweiligen Expertise angefragt haben. Für ihre Mühe, Sorgfalt und Geduld bedanken wir uns ausdrücklich und herzlich!
Schlüsselqualifikationen
Mit (Schlüssel-)Qualifikationen für die Fallarbeit beschäftigt sich im Anschluss Kapitel 5. Darin geht es sowohl um die Beschäftigung mit der individuell-persönlichen Dimension des Handelns und der Beziehungsgestaltung als auch um konkrete Anforderungen wie das Arbeiten mit Zielen oder die Dokumentation der Fallarbeit.
historische und konzeptionelle Einordnung
In Kapitel 6 rücken wir schließlich eine historische und konzeptionelle Einordnung unseres Konzeptes in den Fokus. Vor allem geht es um die Entwicklungslinien und Kontroversen hinsichtlich der verstehenden und diagnostischen Aufgaben in der Sozialen Arbeit, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe.
Fazit und Ausblick
Fazit und Ausblick runden das Buch in Kapitel 7 ab: zum einen mit Überlegungen zur Frage der Qualifizierung für die Kernaufgabe des Verstehens und Diagnostizierens in akademischer Ausbildung sowie in der Qualifizierung sozialpädagogischer Fachkräfte. Zum anderen werden Entwicklungsbedarfe für die fallverstehende und diagnostische Arbeit in diesem Handlungsfeld skizziert.
unsere Intention
Wir hoffen, mit diesem Buch ein Konzept vorzulegen, das sowohl zukünftigen als auch bereits tätigen Fachkräften in der Sozialen Arbeit, besonders in der Kinder- und Jugendhilfe, Einführung und Orientierung bieten kann: für ein ausreichend komplexes und den Aufgaben angemessenes Kernkonzept für Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik, das theoretisch begründet ist. Spezifische Methoden und Instrumente können bzw. sollten dies einzelfallbezogen ergänzen (z. B. eine psychiatrische Diagnostik zu der Frage, wie eingeschränkt möglicherweise ein Elternteil durch die eigene psychische Erkrankung ist).
Das Buch richtet sich vorrangig an Lehrende und Studierende sowie an Fachkräfte aus der Praxis. Und bestenfalls ist es darüber hinaus ein Beitrag zum weiterhin zu führenden fachtheoretischen Diskurs.
Neben den AutorInnen der Beiträge in Kapitel 4 danken wir auch Magdalena Megler für die redaktionelle Arbeit am Manuskript sowie Ann-Sophie Kuhn als studentischer Mitarbeiterin für ihre sorgfältigen Literaturrecherchen herzlich.
Ebenso geht unser Dank an viele KollegInnen in der Praxis der Jugendhilfe für gemeinsame Reflexions- und Lernprozesse. Eine Qualifizierung von sozialpädagogischem Fallverstehen und Diagnostik in der Profession halten wir für dringend geboten. Nicht gelingende Hilfeprozesse sind mitunter ein bedrückender Beleg für unzureichende Verstehensleistungen. Und dennoch zeigt sich in der Vermittlung und Weiterentwicklung des hier vorgestellten Konzeptes auch immer wieder der hohe persönliche Einsatz und das Engagement von Fachkräften in der Arbeit mit vernachlässigten und verletzten Kindern sowie Eltern, die oftmals ebenso verletzte Kinder sind. Die Gratwanderung zwischen Respekt, deutlicher Konfrontation und zugewandter Unterstützung bleibt ein fortwährender Balanceakt für alle Beteiligten.
1Ein exemplarischer Fall – Familie Kramer: Auftrag und Rahmen professioneller Fallbearbeitung in der Jugendhilfe
Als Einführung und erste Annäherung daran, um was es bei Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe geht, wird die Fallgeschichte zweier Mädchen und ihrer Familie erzählt, so wie sie tatsächlich bei einer jungen Fachkraft in einem Jugendamt zum Fall wurde – natürlich anonymisiert. An diesem Fall sollen konkret und nachvollziehbar die Fragen und Herausforderungen für die fallanalytische Arbeit, d. h. für das Fallverstehen und die Diagnostik in diesem Handlungsfeld vorgestellt werden. In Kapitel 3 wird die Fallgeschichte wieder aufgegriffen, um daran die fachlichen Zugänge und die konkreten methodischen Arbeitsweisen des in diesem Buch vorgestellten und vertretenen Ansatzes differenziert zu erläutern und zu veranschaulichen.
Wo können die Mädchen zukünftig leben?

Elsa und Maria: Welche Unterstützung wird gebraucht?
Es geht um Elsa (14 Jahre) und Maria (12 Jahre). Die beiden Schwestern kennt Frau Maier seit knapp einem Jahr, seit sie als Sozialarbeiterin im Allgemeinen Sozialen Dienst (nachfolgend: ASD) eines Großstadtjugendamtes zu arbeiten angefangen hat und sofort für die Familie Kramer zuständig geworden ist. Ihre erste Aufgabe ist die Vorbereitung eines Hilfeplangespräches, in dem die Unterbringung der beiden Mädchen in Form einer Verwandtenpflege bei der Großmutter überprüft werden soll. Die Geschwister haben seit fünf Jahren einen Amtsvormund (Anmerkung: Amtsvormünder haben an Eltern statt die oder Teile der elterlichen Sorge inne); zudem ist eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes zuständig für das Pflegeverhältnis (gem. § 33 SGB VIII). Aktuell geht es vor allem darum, wo die Mädchen weiterhin leben können, denn erneut hat ihre Mutter ihr Leben weitreichend verändert und ihre Großmutter ist erschöpft.
wechselnde Aufenthaltsorte
Aus den Fallakten erfährt Frau Maier, dass beide Mädchen seit fünfeinhalb Jahren im Rahmen einer offiziellen Verwandtenpflege bei der Großmutter leben, vorher über mehrere Jahre immer wieder wechselnd bei ihrer Mutter oder bei der Großmutter. Vor drei Jahren ist die Mutter in eine andere Stadt, ca. 50 km entfernt, gezogen. Sie lebt dort mit einem neuen Partner zusammen, mit dem sie seit zwei Jahren eine weitere Tochter hat. Nachdem die Kontakte der beiden älteren Töchter mit ihrer Mutter lange Zeit belastet und unregelmäßig waren, gibt es in jüngster Zeit wieder mehr und längere Besuche von Elsa und Maria bei ihrer Mutter, dies nur teilweise mit Wissen und Zustimmung des Amtsvormundes. Elsa hat zudem den Wunsch geäußert, ganz zu der Mutter zu ziehen, auch um diese bei der Versorgung der kleinen Halbschwester zu unterstützen. Nach einem Streit mit der Mutter zieht Elsa diesen Wunsch jedoch zurück und lebt wieder mit ihrer Schwester Maria bei der Großmutter, die aber nun dem Pflegekinderdienst gegenüber deutlicher von ihrer Überforderung mit der Versorgung der beiden Enkeltöchter spricht.
In dieser konkreten Situation ist Frau Maier für den Fall zuständig geworden. Im Hilfeplangespräch gemeinsam mit der Großmutter, den beiden Mädchen sowie dem Amtsvormund und der Fachkraft des Pflegekinderdienstes kann nicht viel geklärt werden, Großmutter und Mädchen sind – wie früher schon – in dem Gespräch sehr verschlossen. Es scheint, dass sie Frau Maier erst einmal kennenlernen müssen, bevor sie sich im Gespräch mehr öffnen. Elsa will aktuell nicht zur Mutter und lieber in der Großstadt, bei ihren Freunden und in ihrer Schule bleiben. Dagegen kann Maria, die jüngere, sich jetzt vorstellen, zur Mutter zu ziehen.
In den folgenden Wochen kommt es mit dem Jugendamt vermehrt zu Streit um den Aufenthalt der beiden Mädchen, weder die Großmutter noch die Mutter wissen teilweise, wo die Mädchen sich aufhalten. Der Amtsvormund stellt fest, dass die Kinder nicht bei der Oma sind und meldet sie bei der Polizei als vermisst. Diese kann sie jedoch im Haus der Mutter ebenfalls nicht finden. Die Mutter gibt an, nicht zu wissen, wo sie sich aufhalten. Am Tag darauf tauchen beider wieder bei der Großmutter in der Großstadt auf und erzählen, sich auf dem Dachboden im Haus der Mutter versteckt zu haben.
Notfallplan wird erarbeitet
In einem erneuten Hilfeplangespräch mit der Großmutter wird zum einen ein konkreter „Notfallplan“ dazu vereinbart, wie sie zukünftig dem Amtsvormund mitteilt, wenn die Kinder nicht bei ihr sind und die Mutter besuchen (Aufenthaltsbestimmungsrecht des Amtsvormunds). Zudem schlagen die Fachkraft des Pflegekinderdienstes und die neue fallzuständige Fachkraft des ASD, Frau Maier, der Großmutter ein sogenanntes Elterncoaching sowie eine aufsuchende Familientherapie vor, um die Belastungen und Probleme im Umgang mit den beiden Mädchen zu „bearbeiten“. In diesem Gespräch offenbart die Großmutter, dass beide Mädchen Kontakt zu ihren (unterschiedlichen) Vätern haben, Maria regelmäßig alle 14 Tage, Elsa seltener, zumal ihr Vater in einer ca. 200 km entfernten Stadt lebt.
Die Großmutter kann nicht mehr.
Gut einen Monat später, im November, sind weder die Großmutter noch die Mädchen trotz vereinbarter Gesprächstermine für etwa eine Woche erreichbar. Danach melden sie sich und erzählen, dass sie alle bei der Mutter waren, die wieder schwanger sei und der sie helfen mussten. Trotz erneuter „Ermahnung“ des Amtsvormunds, den Aufenthalt der Mädchen jederzeit wissen zu müssen, bleiben die Kontakte schwierig. Die Weihnachtszeit steht bevor und die ASD-Fachkraft „ordnet an“, dass danach, spätestens am 3. Januar, alle verbindlich wieder in der Großstadt sind, um sich zu einem erneuten Hilfeplangespräch zu treffen. Denn inzwischen ist auch deutlich geworden, dass weder das Elterncoaching noch die aufsuchende Familientherapie von der Großmutter angenommen werden. Nachdem zwar nicht am 3., aber am 8. Januar tatsächlich Großmutter, beide Mädchen und der Vater von Maria zum Hilfeplangespräch kommen, wird zum einem erzählt, dass die Mädchen über die Weihnachtstage jeweils bei ihren Vätern waren, die Familie also für sie gesorgt habe, eine Dauerlösung sei dies aber auf keinen Fall. Zum anderen wird eine Hilfe in der Familie zur Entlastung der Großmutter von ihr vehement abgelehnt.
Eine neue Tochter wird geboren.
Zugleich aber deutet sie an, ohne es deutlich auszusprechen, dass sie sich nicht mehr um die beiden älteren Enkeltöchter kümmern könne, denn jetzt brauche sie ihre eigene Tochter dringend, die am 1. Januar eine weitere Tochter geboren habe.
Mit diesen Informationen soll die zuständige Fachkraft des Jugendamtes/ASD nun entscheiden, was sie mit den Mitteln und Möglichkeiten der Jugendhilfe tun kann, um Versorgung, Betreuung und Erziehung von Elsa und Maria zukünftig zu sichern.
Welche Aufgaben stellen sich hier generell – und für wen?
Für die zuständige Fachkraft eines Jugendamtes/ASD stellen sich in einer solchen Situation viele Fragen und gleichzeitig ist sie mit deutlichen Erwartungen konfrontiert:
Wo können Elsa und Maria längerfristig leben?
–Doch wieder bei ihrer Mutter, dem neuen Partner und den beiden kleinen Halbschwestern, aber nicht mehr in ihrer bisherigen Umgebung mit Schule und FreundInnen
–oder doch besser bei der Großmutter? Hier haben sie FreundInnen und Kontakte, gehen zur Schule – aber ihre Großmutter ist erschöpft und will sich um die neuen Kinder ihrer Tochter kümmern und diese mit den kleinen Mädchen unterstützen.
Alle Familienmitglieder, auch Elsa und Maria, sind sehr zurückhaltend und vorsichtig dem Jugendamt gegenüber und haben bisher auch ein Jugendamt erlebt, das ihnen gegenüber eher verhalten reagiert hat. Wie kann der neuen Fachkraft ein eigener und interessierter Zugang gelingen, ohne die Mädchen einzuschüchtern, aber auch ohne Versprechungen zu machen, die sie nicht halten kann?
Der Vormund schwankt zwischen dem Wunsch, in seinen Rechten ernst genommen zu werden (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und der Resignation, dass die Familie doch tut, was sie für richtig hält. Auch erwartet er die Loyalität seiner neuen ASD-Kollegin.
Die KollegInnen sowie die Leitung des ASD-Teams erwarten von der jungen Kollegin vor allem, dass sie sich nicht so lange mit einem Fall aufhält, der nicht so dringend erscheint, da viele andere und dringendere Fälle auf sie warten.
Aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe ist die Situation von Elsa, Maria und ihrer Familie ein „Fall“ mit definierten Aufgaben und Zuständigkeiten für Kinder und Eltern, mit einem konkreten Anlass und deutlichen Erwartungen, aber auch ein Fall mit Geschichte und Hintergründen. Aus der konkreten eigenen Sichtweise und Einschätzung der zuständigen Sozialarbeiterin im ASD geht es im Fall zunächst vor allem um folgende Fragen und Herausforderungen:
Fragen sozialpädagogischer Diagnostik
Wie können Vielfalt und Komplexität mit Blick auf „das wirkliche Leben“ von Elsa, Maria, ihrer Großmutter, aber auch ihrer Mutter und deren neuer Familie sowie ihre Erwartungen an das Jugendamt systematisch erfasst und bedacht werden, ohne den Überblick zu verlieren, aber auch ohne etwas Wichtiges zu übersehen?
Wie kann sie die Erfahrungen der bisher mit diesem Fall befassten Fachkräfte in ihrem Jugendamt verstehen und einordnen, insbesondere des mit ihr für die beiden Mädchen zuständigen Vormunds sowie der für die Verwandtenpflege zuständigen Fachkraft des Pflegekinderdienstes?
Und wie kann dieses im Prozess entstehende komplexe Bild anschließend wieder entscheidungs- und handlungsorientiert reduziert werden, damit auch konkrete Antworten gefunden werden, was zu tun und was zu lassen ist?
Wann wird ein Fall zum Fall?
Eine wichtige Voraussetzung für Fallverstehen und Diagnostik wird bereits deutlich: Zu einem Fall für die Jugendhilfe werden (problematische) Lebensgeschichten, materielle und soziale Lebenslagen und konkrete Lebenssituationen erst, wenn sie professionell beschrieben, also als Fall definiert, und dann bearbeitet werden. Ein solcher Fall ist nie eine Lebenssituation allein, sondern immer die damit verbundene spezifische Mischung aus akuter Situation, Lebens- und Hilfegeschichte und rechtlich bestimmten Aufgaben und Zuständigkeiten. Und diese Komplexität gilt es für sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, hier für die Sozialarbeiterin eines Jugendamtes, zu durchblicken und zu verstehen (Kap. 2.2):
Zum einen die Mischung aus (1) aktueller Situation, meist verbunden mit akuten Anfragen, Sorgen und Problemen, aus (2) Geschichte und Geschichten aller Beteiligten und aus (3) den konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten in und für diesen Fall.
Zum anderen die Position als sozialpädagogische Fachkraft im Blick auf die konkreten Menschen, deren Lebenssituation, Erwartungen und Befürchtungen ebenso wie auf die eigenen gesetzlichen Aufträge und die organisatorische Verfassung als Teil eines professionellen Dienstes.
Wozu einen Fall verstehen?
Verständnis und Durchblick sind in diesem Zusammenhang für die Sozialarbeiterin eines zuständigen Jugendamtes allerdings kein Selbstzweck, sondern sollen auftragsgemäßes Handeln nachvollziehbar begründen und anleiten, also Entscheidungen über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – hier für Elsa, Maria, ihre Großmutter und ggf. weitere Familienmitglieder – vorbereiten. Zu den gesetzlichen Aufträgen der Kinder- und Jugendhilfe gehört es auch, nicht nur nach geeigneter und annehmbarer Unterstützung und Hilfe zu suchen, sondern zu prüfen, ob zum Schutz vor Gefahren für das Wohl eines konkreten Kindes auch gegen den Willen der Eltern eingegriffen werden muss – hier z. B. ob von den dem Vormund unbekannten Aufenthalten zwischen den Haushalten der Großmutter und der Mutter akute Gefährdungen ausgehen und ob gegen den Willen der sorgeberechtigen Mutter eine stationäre Unterbringung erforderlich wird. Wie alle mit Zwang verbundenen Handlungen sind solche Eingriffe in das „natürliche Recht der Eltern“ (Artikel 6 GG) besonders streng zu prüfen und besonders fundiert zu begründen. Auch dies ist eine Aufgabe für Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zusammenfassung
1. Verstanden werden wollen Kinder und Eltern als konkrete und lebendige Menschen mit ihren Erfahrungen und Lebensumständen, Erwartungen und Interessen.
2. Ebenso verstanden werden müssen die komplexen und oft komplizierten Aufgaben und Aufträge der Kinder- und Jugendhilfe sowie ihre Arbeitsweisen und Organisationsformen in den Auswirkungen auf die konkreten Menschen und Situationen.
3. Und nicht zuletzt müssen sich die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer beruflichen Rolle und Kompetenz verstehen und dabei ihre persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen über Kindheit und Elternschaft, damit verbundene Rechte und Pflichten sowie ihre Stärken und Schwächen in Zugang und Kommunikation in den Blick nehmen.
Warum und wozu Eltern und Kinder verstehen? Rahmen und Auftrag für Fallverstehen und die Diagnostik der Kinder- und Jugendhilfe
Fremdverstehen und Selbstverstehen
Fallverstehen und Diagnostik werden in diesem Buch als ein umfassendes Konzept vorgestellt, das die sachliche Analyse erkennbarer Fakten ebenso umfasst wie das Nachvollziehen und Einfühlen-Können in emotionale Verfassungen und Prägungen. Es geht also um ein Konzept, das den Blick auf andere, hier vor allem Kinder und Eltern, auf ihre Lebensumstände, Interessen und Bedürfnisse ebenso beinhaltet wie den Blick auf die eigene Person als Fachkraft und als Mitarbeitende in einer Organisation. Es geht um Fremdverstehen ebenso wie um Selbstverstehen, denn nur aus beiden Perspektiven zusammen zeigt sich, was konkret der Fall ist, und was in diesem Fall von einer konkreten Fachkraft getan werden kann bzw. muss und was besser nicht.
Bevor in Kapitel 2 diese Konzeption von Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe differenziert vorgestellt wird, soll hier vorab eine zentrale Voraussetzung dafür erläutert werden: Warum überhaupt sollen und wollen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Eltern und Kinder verstehen?
Der Rahmen ...
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben in ihren institutionellen Arbeitszusammenhängen und fachlichen Kooperationen drei große Aufgaben:
Zunächst müssen sie Infrastruktur gestalten, also Angebote und Einrichtungen z. B. der Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung oder für Familienbildung und Beratung so entwickeln und betreiben, dass ein „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ (BMFSFJ 2002; Schrapper 2013a) für alle Kinder eines Gemeinwesens gelingen kann.
Dann müssen die Fachkräfte die Ansprüche von Eltern und Kindern auf konkrete Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz prüfen, konkretisieren und entscheiden. Bei diesen individuellen Leistungsansprüchen geht es vor allem um die „Hilfen zur Erziehung“ (§§ 27 ff. SGB VIII) und die Eingliederungshilfen für junge Menschen mit „seelischen Behinderungen“ (§ 35a SGB VIII).
Und nicht zuletzt müssen sie Schutz für Kinder gewährleisten und hierfür ggf. notwendige Eingriffe begründen und vor dem Familiengericht durchsetzen.
Für die Aufgaben der Gestaltung einer förderlichen Infrastruktur sind differenzierte Kenntnisse der Lebenslagen sowie der Bildungs- und Freizeitbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen (Jugendarbeit) oder der Unterstützungsbedürfnisse von Familien (Kindertagesbetreuung) erforderlich. Schon dafür sind zusammenfassende Analysen konkreter Lebensverhältnisse in Wohnquartieren und für Zielgruppen junger Menschen und ihrer Familien – z. B. Familien mit einem Elternteil, junge Menschen aus Migrationsfamilien –erforderlich, damit Angebote und Leistungen sich gut auf spezielle Interessen, Erfordernisse und Bedingungen einstellen können.
Für die Aufgaben der individuellen Leistungsprüfung ebenso wie für die Gewährleistung von Schutz müssen sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zudem intensiv mit der konkreten Lebenssituation, den Anliegen und Interessen sowie den Möglichkeiten und Grenzen von Hilfe und ggf. auch Eingriff befassen.
... und der Auftrag
Diese Kernaufgaben erfordern eine fundierte sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen und sind wesentliches Element der sozialpädagogischen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie beziehen sich immer auf eine besondere Konstellation von Rechten und Pflichten im Dreieck Kind/Jugendlicher – Eltern – Staat.

Abb. 1: Der normative Rahmen für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
In dem skizzierten Dreiecksverhältnis (Abb. 1) haben Kinder nur Rechte: das Recht auf Achtung ihrer Würde, das Recht auf Entfaltung und Entwicklung, das Recht auf Leben und Unversehrtheit und vor allen Dingen auch das Recht auf Eltern, die gut für sie sorgen (vgl. Britz 2015). Dies ist die Vorstellung unseres Grundgesetzes, und demnach ist es zu kurz gedacht, das Verhältnis von Kinderrecht und Elternrecht alleine auf den Artikel 6 GG (Erziehung und Versorgung sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht) zu beziehen. Erst die Artikel 1 (unveräußerliche Würde), Artikel 2 (freie Entfaltung und Entwicklung jedes Menschen) und Artikel 6 zusammen ergeben ein Gesamtbild von Rechten und Pflichten für ein gelingendes Aufwachsen in der Verantwortung von Eltern und staatlicher Gemeinschaft.
Elternrechte und -pflichten
Eltern haben Rechte und Pflichten. Sie haben ebenso wie die Kinder das Recht auf Achtung ihrer Würde und auf Entfaltung, vor allem auf Respekt vor ihrem Lebensentwurf, Eltern zu sein, Familie zu gestalten und Kinder großzuziehen. Und das Recht auf förderliche gesellschaftliche Bedingungen wie zum Beispiel Kindertagesbetreuung. Eltern haben außerdem ein Recht auf individuelle Unterstützung, wenn sie es für erforderlich halten und wenn es nötig ist. Sie haben auf der anderen Seite die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Das ist die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Und sie müssen sich gefallen lassen, dass die staatliche Gemeinschaft darüber wacht, dass es ihren Kindern gut geht.
Pflichten des Staates
Der Staat hat nur Pflichten – um in diesem schlichten Bild zu bleiben. SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen sind dabei nicht alleine für die Pflichterfüllung einer wachsamen staatlichen Gemeinschaft zuständig, aber sie sind in der Kinder- und Jugendhilfe an zentraler Stelle mit verantwortlich.
Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
Mit Blick auf Kinder und Jugendliche, Mädchen und Jungen geht es zuerst um individuell zu unterstützende Prozesse von Erziehung und Bildung – also darum, welche Bilder sich Kinder von sich selbst und von der Welt aneignen konnten bzw. ihnen von Erwachsenen vermittelt wurden. Denn diese Konstrukte von Selbst (Identität) und Welt sind zentrale Anknüpfungspunkte für (sozial-)pädagogische Angebote und Leistungen der „Hilfe zur Erziehung“ für Eltern ebenso wie für eine Unterstützung und Förderung der Selbstbildung junger Menschen.
Dann geht es um die Eltern, ihre Vorstellungen und ihre Praxis sowie um ihre Rechte und Erwartungen an Unterstützung, aber auch um ihre Pflichten und ggf. um die Zumutung, staatliche Kontrolle zuzulassen.
Und immer geht es in der Kinder- und Jugendhilfe um „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ (BMFSFJ 2002), also um die Frage, was muss in öffentlicher Verantwortung getan werden, damit Aufwachsen gelingt. Grundsätzlich können hierfür die drei erwähnten Zugänge unterschieden werden: (1) Infrastruktur gestalten wie z. B. die Ausstattung eines Gemeinwesens mit ausreichenden Angeboten der Kindertageseinrichtungen und der Jugendarbeit, (2) Angebote bereithalten zu spezifischen Themen und für bestimmte Zielgruppen (z. B. Erziehungsberatung und Familienbildung) und (3) für konkrete Kinder und Eltern zuständig werden. Um letztere geht es beim Fallverstehen und der Diagnostik in besonderer Weise, also um konkrete Kinder und Eltern, aber immer in Bezug zu den beiden anderen Zugängen, denn Jugendhilfe „wirkt nur als Ganzes gut“ (Abb. 2). Und auch die Leistungen der Jugendhilfe für konkrete Kinder und Eltern stehen immer im Zusammenhang mit dem, was auch Jugendhilfe für ein gutes Aufwachsen dieser Kinder z. B. schon in Kita oder Jugendarbeit tut. Der dritte Zugang, also zu jungen Menschen und ihren Familien mit Belastungen und in Krisen oder Not, wird üblicherweise im Rahmen der Fallarbeit umgesetzt, in denen schwierige Lebenslagen und Lebenssituationen als Fall konstruiert werden.

Abb. 2: Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Der professionelle Nachweis fundierter Urteilsfähigkeit
Fachkräfte treffen weitreichende Entscheidungen
Sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmen der skizzierten gesetzlichen Aufgaben und Aufträge – gerade in der Einzelfallarbeit – gefordert, Einschätzungen zu treffen, die in mehrfacher Hinsicht folgenreich sind: Sie begründen oder verweigern sozialstaatliche Leistungen, sie ermöglichen Schutz vor Gefahr und Bedrohung oder lösen massive Eingriffe in die Privatsphäre von Menschen aus. Nicht selten sind alle genannten Aspekte sozialpädagogischer Einschätzungen komplex und manchmal auch widersprüchlich miteinander verwoben, auf jeden Fall aber haben die getroffenen Beurteilungen weitreichende Folgen. Der Frage des professionellen Verstehens und der Diagnostik kommt somit in der Fallarbeit eine zentrale Bedeutung zu. Die sozialpädagogische Profession ist in den vergangenen Jahren so häufig wie nie zuvor damit konfrontiert worden, dass ihre Urteilsfähigkeit strafrechtlich überprüft wurde. Im Rahmen der in vielen Professionen üblichen Berufshaftung mussten auch sozialpädagogische Fachkräfte erleben, dass sie für Fehleinschätzungen haftbar gemacht werden können, wenn andere Menschen dadurch zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
fachliche Expertise gefragt
Die Profession muss sich also dadurch auszeichnen, dass sie auf nachvollziehbaren Wegen und mit fachlich fundierten Methoden zu begründeten Einschätzungen und Bewertungen kommt. Ebenso will und muss sich eine Profession vor allem durch eine exklusive Expertise auszeichnen – nicht jeder soll können, was die Professionellen vermögen. Dieses professionelle Vermögen spitzt sich zu in der Urteilsfähigkeit, die Optionen und Chancen, vor allem aber die Grenzen und Gefahren ihres professionellen Handelns zuverlässig und glaubwürdig einschätzen zu können. Um diesen Nachweis fundierter Urteilsfähigkeit begründet führen zu können, muss die Jugendhilfe über klare und beschreibbare Konzepte verfügen, von denen eines mit diesem Buch vorgestellt wird.
2„Wie“ und „was“? – Erkenntnistheoretische und gegenstandsbezogene Fragen von Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik
Der in Kapitel 1 geschilderte Fall macht deutlich, dass für Fachkräfte Sozialer Arbeit eine Vielzahl von Fragen zu bearbeiten sind, um in einem Fall wie z. B. der Familie Kramer zu klären, welche Unterstützung benötigt wird und ob gleichzeitig aus Sicht der Fachkräfte gesichert ist, dass die Kinder maßgeblich durch ihre Eltern ausreichend gut versorgt werden, sowohl real als auch emotional und entwicklungsbezogen. Für die Arbeit mit Familie Kramer ist z. B. zu klären, ob die Großmutter noch ausreichend Kraft dazu hat, die beiden pubertierenden Enkeltöchter zu erziehen, oder ob die Mädchen bei ihrer Mutter wirklich einen Ort finden würden, an dem sie weiter heranwachsen und leben können. Ist die Mutter ausreichend zugewandt, zuverlässig und auch in der Zusammenarbeit mit den Fachkräften kooperativ? Und was brauchen und wollen die Mädchen?
Fallunabhängig und disziplinbezogen stellen sich hinsichtlich der Einzelfallarbeit zwei wesentliche Grundfragen, mit denen sich dieses Kapitel beschäftigt. Der Blick wird erstens darauf gerichtet werden, wie sich Erkenntnisgewinn in der Sozialen Arbeit überhaupt vollzieht und welche methodischen Anforderungen sich stellen, und zweitens, was genau der Gegenstand des Erkenntnisprozesses ist. Angesprochen werden dabei zudem einige generelle Fragen methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit.
2.1 Wie und auf welchem Weg wird Wissen erworben? – Erkenntnistheoretische Grundfragen
Unabhängig von einem spezifischen Konzept für Fallverstehen und Diagnostik geht es bei der Analyse und Erforschung sozialer Phänomene immer um die Erklärung, auf welchen professionellen Wegen neue Einsichten gewonnen und somit erkenntnistheoretische Grundfragen beantwortet werden. Einige Ausführungen zur grundsätzlichen Problematik des Erkenntnisgewinns und der Deutung sozialer Sachverhalte und Prozesse leiten dieses Kapitel ein, sodass besser eingeordnet werden kann, wie das hier vorgestellte Konzept diese grundsätzlichen Fragen berücksichtigt.
Wahrnehmung folgt unbewussten Routinen
Menschliche Wahrnehmung folgt im Alltag einem Automatismus. Menschen nehmen – geleitet durch die eigene Aufmerksamkeitsrichtung – in ihrer Umgebung etwas wahr und verbinden damit unbewusst direkt eine Deutung bzw. Bewertung, meist auch ein Gefühl: Eine rote Ampel löst direkt die Bewertung aus, stehenbleiben zu müssen und zu warten. Ein Gefühl von Sicherheit („Ich weiß, was zu tun ist.“) oder von Unmut („Ich werde reglementiert, obwohl die Straße weit und breit leer ist.“) kann damit verbunden sein. Ein unbekannter Mensch betritt den Raum und wird von einem Anwesenden als fremd, aber z. B. zugleich als sympathisch wahrgenommen. Eine Lehrerin sieht im Winter ein Kind mit zu dünner Jacke den Klassenraum betreten und stellt kurz darauf fest, dass es auch kein Frühstück dabei hat. Schnell kommt ihr die Assoziation, dass die Eltern das Kind nicht gut im Blick haben.
Menschliches Erleben und Verhalten wird somit geleitet von subjektiv geprägten Wahrnehmungen, damit verbundenen Bewertungen sowie Emotionen. Dies ermöglicht Menschen durch entwickelte Routinen, den eigenen Alltag und dessen vielfältige Anforderungen zu bewältigen, Prozesse des Nachdenkens werden abgekürzt. Gleichzeitig aber verengt es den eigenen Blick und klammert insbesondere Deutungen aus, die jenseits der eigenen Wahrnehmungsroutinen liegen. Die eigene Sichtweise wird schnell für die richtige oder einzig denkbare gehalten, weil der Blick nicht systematisch geweitet und bedacht wird, wie ein Phänomen oder ein sozialer Sachverhalt noch interpretiert werden könnte. Professionelles Wahrnehmen und Deuten sowie wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn müssen dies jedoch bewusst und für Dritte nachvollziehbar tun, um die Vielfalt an Perspektiven auf eine Situation zu entfalten und sukzessiv Hinweise darauf zu finden, wie etwas fachlich eingeschätzt werden kann und ob diese fachliche Bewertung (verstanden als Hypothese) einer intersubjektiven Überprüfung standhält. Gleichzeitig gilt es, gerade in der Praxis Sozialer Arbeit, für diesen Prozess methodische Wege zu finden, die im Berufsalltag machbar sind und Fachkräfte handlungsfähig sein lassen, insbesondere in Belastungs- und Krisensituationen, in denen Zeit ein wichtiger Faktor ist. Das Grundproblem ist also der Umgang mit Komplexität.
Grundproblem: Erhöhung und Reduktion von Komplexität
Wie jeder Prozess empirischen Erkenntnisgewinns, so haben auch Prozesse des Fallverstehens oder der Diagnose ein erkenntnislogisches Grundproblem zu lösen (vgl. hierzu z. B. Wright 2008; Eberhard 1999; Kron 1999; als Einführung: Dewe/Otto 2018).
Zuerst muss der „analytische Blick“ erweitert, die Komplexität erhöht werden, damit überhaupt etwas Neues gesehen und wahrgenommen werden kann und nicht nur schon Bekanntes bestätigt wird.
Ist auf diese Weise ausreichend Material für erweiternde Erkenntnisse gewonnen, muss der Blick wieder enggeführt werden, um aus der Vielfalt der Wahrnehmungen die für zentral gehaltenen Zusammenhänge herauszuarbeiten. Gelingt diese Reduktion von Komplexität nicht, so verschwinden mögliche Befunde in einer Vielzahl unverbundener und unverstandener Beobachtungen.
Dieses Grundproblem (Abb. 3) trifft gleichermaßen für analytisch-quantifizierende wie für hermeneutisch-qualitative Forschungs-, Verstehens- und Diagnoseprozesse zu. Durch geregelte Arbeitsabläufe und rationale Methoden muss in jedem Falle gesichert werden, dass Erkenntnisse systematisch gewonnen und nachvollziehbar begründet herausgearbeitet werden (vgl. einführend: Bock/Miethe 2018; Micheel 2018).

Abb. 3: Erhöhung und Reduktion von Komplexität
Für den Ablauf und die Methodik fallanalytischer Prozesse in der Sozialen Arbeit soll versucht werden, die Bedeutung dieser erkenntnislogischen Problematik und sich daraus ergebende, handlungsbezogene Fragen mit Bezügen zur Fallgeschichte der Familie Kramer anschaulich zu machen.
der „erste Eindruck“
Der „erste Eindruck“ lenkt den Blick.
Problem: einseitige, weil nicht bewusste Fokussierung und Steuerung der Wahrnehmung und Interpretation
Am Anfang jedes fallanalytischen bzw. diagnostischen Prozesses, wie distanziert der erste Kontakt auch sein mag, steht immer ein erster Eindruck, eine Anfangsidee über mögliche Zusammenhänge und Begründungen. Entscheidend ist, dass solche ersten Eindrücke und Ideen als Ausgangshypothesen bewusst werden, denn sie lassen aufmerksam werden und steuern den Blick der Erkenntnis, repräsentieren aber gleichzeitig auch nur eine Sicht der „Wirklichkeit“.

Die ersten Eindrücke im Fall der Familie Kramer lenken den Blick der neu zuständig werdenden Fachkraft sehr auf die Großmutter, die eine sich kümmernde, aber nach dem Tod ihres Mannes doch zunehmend erschöpfter werdende Frau zu sein scheint. Sie tut alles dafür, ihre beiden Enkeltöchter gut aufwachsen zu lassen und die Unzuverlässigkeit der Mutter der Mädchen ausgleichen zu wollen. Die Mutter von Elsa und Maria hat mit Ende 20 die beiden Töchter geboren, die Väter sind zwei unterschiedliche Männer – „und das in kurzem Abstand“. Frau Kramer junior ist psychisch labil, kann die Töchter nach der Trennung von ihren Partnern nicht allein versorgen, die Großmutter springt ein. Die Mutter der beiden Mädchen, „funkt aber immer wieder dazwischen“, lässt die Kinder bei der Oma nicht zur Ruhe kommen. Zwischenzeitlich leben die beiden Mädchen für kurze Zeiten bei ihr, dann aber ist Frau Kramer junior „auch mal wieder einige Wochen in der Psychiatrie“. Die beteiligten PädagogInnen interessieren sich zunächst vor allem für das erzieherische Unvermögen der Kindsmutter und ihre psychischen Ausfälle. Der verstehende Zugang zum Fall und der diagnostische Blick werden gelenkt von der Idee und/oder dem Wunsch, die Großmutter zu stützen und den beiden Mädchen ein „heiles Zuhause“ zu ermöglichen, ihre Mutter möge „doch bloß nicht ständig die jeweiligen Situationen aufmischen“, zumal sie sich gegenüber den Fachkräften und dem Hilfesystem skeptisch bis ablehnend verhält. Die Zusammenarbeit mit ihr ist anstrengend. Diese Eindrücke und Emotionen leiten zunächst das Fallverstehen, ermöglichen Zugänge ebenso wie sie diese verstellen (können).
Die zu Beginn des Verstehens eher vorbewusste, notwendige und zugleich verengende Fokussierung lässt sich gut an einer möglichen, andersartigen Interpretation des Falles zeigen:

Gesehen werden könnte Frau Kramer junior auch als erwachsene Frau, die über die eigene Lebensgeschichte psychisch erkrankt ist, aber versucht, ihre Töchter emotional nicht an deren Großmutter zu verlieren. Ihr Leben war für die Mutter von Elsa und Maria schon immer schwierig. Ihr Vater hat viel getrunken, ihre Eltern hatten oft lauten Streit, manchmal auch körperliche Auseinandersetzungen. Ihre Mutter hat sich dann oft zurückgezogen, war manchmal sogar ein paar Tage weg und hat sich dann nicht um sie gekümmert. Dann war sie mit dem Vater allein, der oft grob war und nicht verstehen konnte, dass sie die Mutter vermisst hat. Essen gab es dann auch nicht regelmäßig. Ihr hat er dann die Schuld gegeben, dass die Eltern sich so oft gestritten haben. Jetzt will sie für ihre Töchter eine gute Mutter sein, aber die eigene Mutter weiß es immer besser, hat es sogar geschafft, dass die Töchter schon seit Jahren bei ihr groß werden. Die Leute vom Jugendamt hat sie auch davon überzeugt, dass das richtig sei. Die Kinder hat man ihr weggenommen, obwohl sie die beiden sehr liebt. Wenn – so die Sicht der Mutter – die Profis doch nur sehen könnten, dass die Großmutter eigentlich Schuld ist an dem ganzen Problem, „weil sie mich als Kind nicht gesehen und manchmal allein gelassen hat. Da musste ich mir eine andere Welt schaffen und jetzt komme ich manchmal nicht klar. Aber zum Glück habe ich meinen neuen Partner kennen gelernt. Mit ihm kann es vielleicht gut gelingen, auch mit den Mädchen. Und manchmal hilft mir ja auch meine Mutter“.
Auch diese mögliche Lesart des Falls ist zunächst nur eine Perspektive, der die Fachkräfte folgen könnten. Sie zeigt, wie bedeutsam und folgenreich unterschiedliche Wahrnehmungen und eher assoziative Deutungen für die eigene Einschätzung sein können. Die ersten Anfangsvermutungen, ob Frau Kramer junior z. B. als „schlechte, psychisch erkrankte Mutter“ zu sehen ist oder als „am Unvermögen und der Vernachlässigung durch die eigenen Eltern krank gewordene Frau, die in emotional stabilen Phasen alles daransetzt, sich gut um ihre beiden Mädchen zu kümmern“, sagen mehr über die jeweils eigene Sicht der Dinge, jedoch wenig über das tatsächliche Geschehen und noch weniger über mögliche, brauchbare und tragfähige Erklärungen aus. Aber ohne diese Anfangsvermutungen kann – nicht nur in diesem Fall – aus der Vielfalt der Ereignisse und Eindrücke nichts „herausgelesen“ werden. Jede Erkenntnis hat und braucht die den Blick lenkende Steuerung des ersten Eindrucks, die sich in professionellen Zusammenhängen sicher aus der eigenen Aufgabe und dem Auftrag ergibt, aber auch aus dem persönlichen, zunächst meist assoziativen Zugang zu einem sozialen Sachverhalt. Entscheidend ist, sich der Bedeutung und Begrenztheit solcher Ausgangshypothesen bewusst zu werden.
Komplexität erhöhen
Den professionellen Blick weiten
Die Komplexität muss zunächst durch systematische oder explorative Strategien der Informationsbeschaffung erweitert werden (= Öffnung).
Problem: Kriterien und Verfahren der Datensammlung: Zugänglichkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit
Der zweite Schritt auf dem Weg zur Erkenntnis besteht darin, von einer möglichst expliziten und reflektierten Eingangsvermutung aus den Blick zu öffnen, um den Gegenstand aus möglichst vielen Perspektiven „neu“ anschauen zu können. Angesichts der prinzipiellen Unendlichkeit möglicher Informationen besteht das zentrale Erkenntnisproblem an dieser Stelle darin, das jeweils richtige Verhältnis von Quantität und Qualität neuer Informationen zu finden: Einerseits sollen so viele neue Informationen wie möglich einbezogen werden, das Bild soll so vollständig und vielfältig wie möglich sein. Andererseits soll gewährleistet werden, dass alle relevanten Informationen auch erfasst und dokumentiert werden können, dass in der möglichen Fülle nichts „Wesentliches“ übersehen wird. Was genau braucht es an Wissen, wie viel und wann ist es genug? Aus der Methodologie wissenschaftlicher Forschung kennen wir unterschiedliche Wege, dieses Dilemma zu lösen.
Systematisch wissens- und hypothesengeleitete Verfahren versuchen, aus dem verfügbaren Erkenntnisstand der Forschung und Theoriebildung begründete Zusammenhangsvermutungen (Hypothesen) möglichst präzise zu formulieren. Aus diesen Hypothesen sollen dann relevante Untersuchungsmerkmale abgeleitet werden. So wird sichergestellt, dass alle für wesentlich gehaltenen Aspekte auch tatsächlich in den Blick genommen werden. Eine möglichst objektive, von der erhebenden Person unabhängige Datenbeschaffung ist das Ziel. Strukturierte Anamnesebögen, differenzierte Diagnoseraster (z. B. Bayrisches Landesjugendamt (Hrsg.) 2013, 2001) und Kategoriensysteme (z. B. das psychiatrische Diagnosesystem ICD 10, engl. = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems; wichtigstes, weltweit anerkanntes Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen) oder standardisierte psychologische Testverfahren sind die gängigen Instrumente dieser Strategie. Das Vorgehen ist eher deduktiv. Die Stärke dieser Strategie in der fallanalytischen Praxis ist der strukturierte und gezielt eingegrenzte Blick auf das, was für wesentlich gehalten wird. Dies ist gleichzeitig die Schwäche, wenn erstens der Stand der Theoriebildung keine sicheren Aussagen über das, was wesentlich ist, zulässt, und zweitens die Einmaligkeit und Komplexität eines sozialen Phänomens kategorial immer nur begrenzt erfasst werden kann. Wie oben gezeigt, ist gerade diese Unbestimmtheit und Ungewissheit ein bedeutsames Merkmal der Lebenssituationen, mit denen Soziale Arbeit und Jugendhilfe befasst sind.
Der andere Weg lässt sich als explorative Strategie, als eine qualitative Such- und Erkundungsmethodik bezeichnen. Möglichst vielfältige, durch den/die ForscherIn oder den/die analysierende/n PädagogIn wenig beeinflusste Informationen, Einschätzungen und Daten sollen zusammengetragen werden. Gesucht wird nicht die Bestätigung einer vorgegebenen, vermuteten Zusammenhangsstruktur, sondern Anhaltspunkte für immanente Muster, gesucht wird nach subjektiven Konstrukten, Eigenlogik und -dynamik. Die Erhebungsmethoden dieser Strategie sollen möglichst offen sein, sollen Beobachtungen und Selbstauskünfte so wenig wie möglich durch vorgegebene Kriterien und Instrumente beeinflussen. Selbstaussagen eines narrativen Interviews oder nicht für den Zweck der Analyse erstellte autobiografische Texte (z. B. Tagebücher, Briefe) sind bevorzugtes Material. Auch hier ist die Stärke dieser Untersuchungsstrategie, ihre Offenheit und Zugänglichkeit für jede nur denkbare Information, zugleich ihre Schwäche: Im „Dickicht“ widersprüchlicher Informationen und Selbstdeutungen droht der distanzierte Blick des/der ForscherIn auf die grundlegenden Zusammenhänge verstellt zu werden – für qualitative Biografieforschung mag dies noch ein akzeptables Risiko sein, nicht aber für sozialpädagogische Analysen in Feldern der Jugendhilfe und des Kinderschutzes.
Beide Strategien haben für die Aufgaben sozialpädagogischen Fallverstehens also zweifellos Stärken, zeigen aber auch deutliche Schwächen und es scheint so, als seien diese reziprok, die Stärke der ersten, die systematisch begründete Konzentration auf das Wesentliche, ist die Schwäche der Zweiten und umgekehrt. Am Fall der Familie Kramer wird deutlich, wie begrenzt jede der vorgenannten Erhebungs- und Suchstrategien für ein sozialpädagogisches Fallverstehen ist:
Objektiv zu erhebende Informationen über z. B. das Ausmaß der psychischen Erkrankung von Frau Kramer oder ihre Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit orientieren sich berechtigt, aber einseitig an Normalitätserwartungen. Wie wenig die Lebenserfahrungen der Familie Kramer diesen Vorstellungen entsprechen und welche Bedeutung bestimmte Ereignisse für sie haben, davon haben wir erst eine schwache Ahnung.
Ebenso begrenzt sind die Versuche, aus den Erzählungen und Selbstdeutungen, die z. B. die Familienmitglieder anbieten, zu einem umfassenden bzw. ausreichenden Verstehen zu gelangen. Die Vermutung, dass für eine Familie in lang andauernder Krise „Dichtung und Wahrheit“, also gezielte Konstruktion eines gewünschten Lebenslaufs und verarbeitende Deutung realer Erfahrungen und Ereignisse nur noch schwer zu trennen sind, bedingt die Notwendigkeit systematischen Zusammentragens von Daten, Fakten, realen Lebensereignissen. Dann besteht die Aufgabe darin, diese vor dem Hintergrund kindlicher Bedürfnisse möglichst objektiv zu bewerten.
Im eingangs geschilderten Fall verspricht erst eine Kombination und Ergänzung beider Erhebungsstrategien eine weiterführende Erkenntnis; es geht um analytisches Durchblicken und systematisches Dokumentieren ebenso wie um offenes und einfühlendes Verstehen.
Komplexität reduzieren
Den Blick fokussieren
Nach der Perspektiverweiterung muss die entfaltete Komplexität durch Verteilungsparameter, Klassifikation/Typologie, Rekonstruktion von Mustern etc. wieder auf ein bearbeitbares, handlungsorientiertes Maß reduziert werden (= Schließung).
Problem: Rationalität und Legitimität der Verfahren zur Informationsverdichtung
In der nächsten Arbeitsphase jedes Forschungs- und Diagnoseprozesses geht es darum, die eröffnete Vielschichtigkeit und Komplexität wieder auf ein überschaubares und handlungsorientiertes Maß zu reduzieren. Die erweiterten Kenntnisse und Einblicke aus Informationen und Daten, wie sie durch Erhebungslisten, Untersuchungen, Befragungen, Interviews oder Gesprächen gewonnen wurden, müssen wieder „sinnvoll“ verdichtet werden. Auch für diesen Schritt des Erkenntnisgewinns stehen je nach Datenlage unterschiedliche Verfahren und Methoden zur Auswahl:
Statistische Verteilungsparameter herausarbeiten, wie Mittelwerte, Standardabweichungen, Korrelationen etc.
Zuordnung und Abgleich mit Normalitätskonzepten, z. B. altersgemäße Stufen körperlicher, psychischer oder sozialer Entwicklung, um ggf. den Grad der Abweichung festzustellen
Rekonstruktion von Mustern und Regeln in der subjektiven Gestaltung von Lebenslauf und der Bedeutung von Lebensthemen
In der medizinisch-psychiatrischen und z. T. auch psychologischen Diagnostik werden eher die ersten beiden Strategien verwandt, in anderen Richtungen der Psychologie und auch in der psychoanalytischen sowie (sozial-)pädagogischen Deutung wird den qualitativen Strategien mehr zugetraut. Jede diese Strategien zur Reduktion von Komplexität hat ihre Vor- und Nachteile, alle führen zu Verkürzungen und bilden die zuvor noch möglichst vielfältig erfasste Wirklichkeit nur begrenzt ab. Aber genau das ist ihre Aufgabe, ohne eine Verdichtung und Verkürzung auf „das Wesentliche“ verstellt die Vielzahl der Informationen den Blick oder das gewonnene Wissen bleibt additiv nebeneinander stehen.
Eine Schwäche sozialpädagogischer Deutungsprozesse ist nicht selten, dass für diese unumgängliche Arbeitsphase der Zusammenfassung und Interpretation zuvor gesammelter Informationen und Einschätzungen keine ausreichend gesicherten und anerkannten Verfahren genutzt werden. So kann der Eindruck entstehen, die Zusammenfassung und Deutung seien zufällig und subjektiv. In Beratungen und Fallbesprechungen ist z. B. häufiger zu erleben, dass sozialpädagogische Fachkräfte in unsicheren Deutungssituationen dazu neigen, die Komplexität wieder vervielfältigen zu wollen. Wenn die Einschätzung einer Familie oder der Lebenssituation eines Kindes auf eine zusammenfassende Deutung drängt, man sich aber unsicher ist, tauchen häufiger solche Fragen auf: „Haben wir denn schon genug gesehen, haben wir schon alles erfragt, was wichtig sein könnte, müssen wir uns nicht noch mehr Informationen beschaffen?“ So richtig es sein kann, in der Deutung und Interpretation auf bisher nicht gestellte Fragen zu stoßen, für deren Beantwortung mehr und neue Informationen gebraucht werden, so falsch ist es, sich auf diese Weise vor einer ggf. folgenreichen Deutung und der damit einhergehenden professionellen Verantwortlichkeit „zu drücken“.
Deutlich wird, dass eine umfangreiche Informationssammlung allein noch keine fallverstehende bzw. diagnostische Erkenntnis ist, auch wenn diese durchaus darin „verborgen“ sein kann. Erst durch Zusammenfassung, das Herstellen von Zusammenhängen und durch Interpretation werden aus gesammelten Informationen neue Erkenntnisse oder Diagnosen. Wie in den jeweiligen Forschungs- oder Diagnosestrategien diese Reduktion von Komplexität methodisch bearbeitet und auf welche theoretischen Konzepte für die Erklärung von Zusammenhängen dabei zurückgegriffen wird, ist daher ebenso entscheidend für die Qualität und praktische Brauchbarkeit der Verfahren wie die Vielfalt der erhobenen Informationen und die konkret genutzten Instrumente. Nur Informationen, die auch gedeutet werden, können verstanden werden und somit zur Erkenntnis und Hypothesenbildung beitragen.
Das Grundproblem aller Interpretationsleistungen bleibt aber trotz aller methodischen Ausgewiesenheit und theoretischen Begründung die Subjektivität jeder menschlichen Deutung. Dies gilt für die Ausdeutung statistischer Kennzahlen ebenso wie für das Verständnis biografischer Interviewpassagen. Die unterschiedlichen diagnostischen Verfahren unterscheiden sich in der Begründung und Anwendung insbesondere darin, wie sie versuchen, den „subjektiven Faktor“ durch Methodik zu kontrollieren, ob eher durch Begrenzung bis hin zum behaupteten Ausschluss oder durch gezielte Ausbildung, Pflege und Nutzung (vgl. anschaulich: Hege 2001; Kap. 5).
Handlungsoptionen begründen und Handlungssicherheit stärken
Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen ziehen, d. h. Handlungsoptionen begründen und entscheiden
Problem: ausreichende Konkretheit von Erkenntnissen für Handeln und ethische Verantwortung für deren Nutzung
Die abschließende Aufgabe jedes Erkenntnisprozesses ist es, mögliche Verwertungen abzuwägen. Die Erwartung und ggf. auch der Druck, zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen, sind unterschiedlich. Wissenschaftliche Erkenntnisprozesse der Grundlagenforschung unterliegen dabei anderen Verwertungsinteressen als solche in finanzierter Auftragsforschung oder eben eines fallanalytischen Erkenntnisgewinns im Rahmen jugendhilferechtlicher Aufgaben. Gerade in der konkreten Fallbearbeitung ist es dabei ganz wesentlich, dass das systematische Verstehen und Diagnostizieren in konkrete nächste Handlungsideen für den weiteren Fallverlauf mündet. Ebenso müssen die genutzten Konzepte sowohl fundiert und nachvollziehbar wie robust und alltagstauglich sein. Allen Erkenntniszusammenhängen gemein ist allerdings, dass es „wertfreie“ Erkenntnisse nicht gibt, sondern jede/r ForscherIn und jede/r „DiagnostikerIn“ spätestens an dieser Stelle nicht nur mit der wissenschaftlichen oder professionellen Verantwortung für die Grundlagen und Instrumente, sondern auch mit der ethischen und/oder fallbezogenen Verantwortung für die Ergebnisse konfrontiert ist.
2.2 Was muss verstanden und diagnostiziert werden? – Gegenstandsbezogene Grundfragen
Neben der Frage, wie Erkenntnisse in professionellen Zusammenhängen gewonnen werden, ist auch bedeutsam, was für den zentralen Gegenstand des Erkenntnisprozesses gehalten wird. Was ganz konkret muss verstanden werden in der Sozialen Arbeit bzw. der Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe? Der Gegenstand fallanalytischer Prozesse wird in diesem Kapitel genauer beschrieben (Kap. 2.2.3): Was ist der Fall?
Vorgeschaltet wird der Frage zum besseren Verständnis die Einordnung von Fallverstehen und Diagnostik in die Tradition der Einzelfallarbeit (Kap. 2.2.1) sowie die Klärung der hier genutzten Begrifflichkeiten für diese Prozesse (Kap. 2.2.2).
2.2.1 Fallverstehen und Diagnostik in der Tradition der Einzelfallarbeit
Einzelfallarbeit in den erzieherischen Hilfen
In der Kinder- und Jugendhilfe stehen häufig Einzelfälle im Mittelpunkt. Bei der Einzelfallarbeit in den erzieherischen Hilfen geht es vor allem darum, Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Belastungs- und Krisensituationen zu unterstützen. Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird dabei von der Grundannahme geleitet, dass das Aufwachsen von Kindern sowie die damit verbundenen Aufgaben der Versorgung und Erziehung junger Menschen durch ihre Eltern in einer zunehmend individualisierten und pluralisierten Gesellschaft komplex und mitunter kompliziert sind. Sie können für die Beteiligten schwierig werden, weshalb der Gesetzgeber in bestimmten Lebenssituationen die Unterstützung durch die „staatliche Gemeinschaft“ als selbstverständlich ansieht. Anders als in früheren Gesetzen (z. B. dem Jugendwohlfahrtsgesetz als „Vorgänger“ des SGB VIII) geht unsere Gesellschaft und Gesetzgebung heute davon aus, dass es generell bestimmter Leitungen bedarf, die familiäres Zusammenleben unterstützen, weil die Anforderungen an Eltern und Familien groß sind. Unterschieden werden dabei Angebote der sozialen Infrastruktur wie z. B. Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren oder Familienbildungsstätten, von Angeboten, die in spezifischen Belastungssituationen zum Tragen kommen. Für letztere gilt ein individueller Rechtsanspruch, sofern ein „erzieherischer Bedarf“ vorliegt, den der öffentliche Träger der Jugendhilfe, das Jugendamt, im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII prüft (vgl. Kap. 4.2.1).
Diese Arbeit im bzw. mit dem Einzelfall hat in der Sozialen Arbeit eine lange Tradition (Galuske 2013; Müller 2012; von Spiegel 2018). Neben der Arbeit mit Gruppen und der Gemeinwesenarbeit zählt sie als dritte Form methodischen Handelns zur klassischen Methodentrias der Sozialen Arbeit. Obwohl es mittlerweile auch andere Ordnungsvorschläge für die vielfältigen Handlungskonzepte und Methoden gibt (Galuske/Müller 2012), ist unbestritten, dass der Bezug zum (Einzel-)Fall für Profession und Disziplin grundlegend ist. Als „Fall“ ist dabei nicht nur die Arbeit mit einer einzelnen Person zu bezeichnen, sondern auch die Arbeit mit einer Gruppe, einem System oder einer Organisation. Fallarbeit bzw. die Gestaltung derselben beschäftigt sich in dem Zusammenhang mit der Frage, wie in einem Fall professionell, d. h. vor allem systematisch und methodengeleitet, gearbeitet werden kann.
Hier unterscheidet sich Fallarbeit in der Sozialen Arbeit von der Einzelfallarbeit anderer Professionen durch ihren Gegenstand. Anders als z. B. in der Medizin, ist für die Soziale Arbeit der andere Mensch das Gegenüber und nicht alleine bzw. vorrangig der gebrochene Arm des anderen Menschen. Der sozialpädagogische Blick auf einen Fall bzw. auf die beteiligten Menschen ist somit in seinem Fokus weiter und damit auch komplexer als andere professionelle Perspektiven. Er sieht den ganzen Menschen in seiner Eigen-Sinnigkeit, seinem Gewordensein und seinem Lebenskontext. Dieser Blickwinkel auf einen Fall macht die Soziale Arbeit als Beruf enorm spannend und zugleich komplex und kompliziert. Dazu trägt bei, dass Fallarbeit immer auch ein Beziehungsgeschehen ist, zwar gerahmt durch einen professionellen Auftrag und ein Handlungsmandat, aber doch letztlich immer ein Interaktionsgeschehen mit all seinen Dynamiken, Wechselwirkungen und Emotionen zwischen den beteiligten AkteurInnen.
Handlungsorientierung
Inhaltlicher Kern der Fallarbeit ist die Unterstützung von Menschen in spezifischen Lebenssituationen und in den von ihnen mehr oder weniger konkret eingebrachten Anliegen und Fragen. Die Handlungsorientierung ist somit ein weiteres Kennzeichen der Fallarbeit in der sozialen Praxis, wobei das professionelle Handeln und vor allem dessen Erfolg nur begrenzt planbar sind. Dies liegt zum einen an der Autonomie und dem prinzipiellen Eigen-Sinn von Menschen, die AdressatInnen Sozialer Arbeit sind, zum anderen an der Komplexität sozialer Situationen sowie der Eigendynamik, die in ihnen liegt und sich situativ entfaltet. Hans Thiersch bezeichnet dies als die strukturelle Unsicherheit sozialpädagogischen Handelns (Thiersch 2002), deren professionelle Gestaltung und Balancierung eine wesentliche Kompetenz sozialpädagogischer Fachlichkeit ausmacht. Menschen, auch SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, haben es gern eindeutig und klar – aber: Die Wirklichkeit und Vielfalt menschlicher Lebensvollzüge gibt eine solche Eindeutigkeit selten her. Hohe Komplexität und Handeln in Ungewissheiten sind der Normalfall, da Situationen und Prozesse immer gekennzeichnet sind durch mehrdeutige Verhältnisse und subjektiv jeweils berechtigte Realitäten und Wirklichkeitsdeutungen. Daraus folgt für soziale Situationen, die professionell zu gestalten sind: Es gibt
keine eindeutige Zuordnung von Ursachen und Wirkungen, von Problemen und Lösungen,
eine immer nur begrenzte Aussagefähigkeit einmal gewonnener Erkenntnisse für zukünftige Entscheidungen und
einen ebenso begrenzten professionellen Einfluss auf das Ergebnis, d. h. die Wirkung von professionellen Entscheidungen und Handlungen (Schrapper 1994).
„Technologiedefizit“ Sozialer Arbeit
Auf Niklas Luhmann (Luhmann/Schorr 1982) geht in diesem Kontext das Stichwort des „Technologiedefizits“ zurück, mit dem umschrieben wird, dass Handeln in der professionellen Zusammenarbeit mit anderen Menschen nicht linear planbar ist und vor allem oftmals nicht genauso so verläuft wie gewünscht. Handlungsorientiertes Wissen in der Sozialen Arbeit besteht also nicht aus „Kochrezepten“, die angewandt werden, sondern aus einem Kanon an Fachwissen, das in strukturell ungewissen Situationen für das Verstehen, Deuten und Intervenieren nachvollziehbar und begründbar eingesetzt werden kann. Nur so können Fachkräfte letztlich der Einzigartigkeit jeder Handlungssituation gerecht werden, was sie gleichzeitig nicht davon entbindet, das eigene Tun theoriebasiert zu erklären und den Einzelfall auch unter dem Aspekt des „Allgemeinen“ (Theoriewissen) einzuordnen.
Die Kernaufgaben und Arbeitsschritte für eine qualitativ hochwertige Fallarbeit in der Sozialen Arbeit sind durch die methodischen Schritte planvollen Handelns an verschiedenen Stellen umfangreich beschrieben. Als grundlegendes Werk dazu kann immer noch Burkhard Müllers „Sozialpädagogisches Können“ (Müller 2012) angeführt werden, in dem er die Handlungsphasen der Fallarbeit „Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation“ ausführlich beschreibt. Eine neuere, anschauliche Ergänzung und Differenzierung dazu findet sich bei Haye/Kleve (2002). Der zentrale Schlüsselprozess in jeglicher Fallarbeit ist dabei das Wahrnehmen, Verstehen und Deuten sozialer Situationen. Denn ein Problem, das nicht erkannt und verstanden ist, kann auch nicht gelöst werden.
2.2.2 Begriffliche Klärungen
Zum besseren Verständnis soll vorab beschrieben werden, wieso in dem hier vorgestellten Konzept von Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik gesprochen wird. Andere Begriffe sind im derzeit nach wie vor bunten Diskurs ebenfalls zu finden (Soziale Diagnostik, Soziale Diagnose, Psychosoziale Diagnostik, Sozialpädagogische Diagnose etc.), hier eint Disziplin und Profession die Uneinigkeit bzw. die mangelnde Verständigung auf gemeinsame Begriffe – zu uneindeutig scheint dafür derzeit das Konzert der Konzepte (vgl. Buttner u. a. (Hrsg.) 2018).
leitendes Begriffsverständnis
Warum werden in diesem Konzept die Begriffe sozialpädagogisch, Fallverstehen und Diagnostik verwendet?
Seit ihren Anfängen im ausgehenden 19. Jahrhundert ist das Feld der Jugendwohlfahrt – heute Kinder- und Jugendhilfe – ein bedeutsames Handlungsfeld der wissenschaftlichen Disziplin Sozialpädagogik und damit in einer Theorietradition der Begründung, Konzeption und Reflexion von Erziehung, (Selbst-)Bildung und Emanzipation im Spannungsverhältnis von Individuum und Gesellschaft verortet (Mollenhauer 1996). Sozialpädagogisches Handeln beruht „auf einer sich verwissenschaftlichenden Jugendkunde bzw. Jugendforschung“ (Braun u. a. 2011, 15) und beschäftigt sich vorrangig mit dem Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der Erziehungstatsache (vgl. Bernfeld 1925/2000).
Der sozialpädagogische Blick richtet sich dabei vor allem auf die konkreten Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen mit der Frage, was diese – maßgeblich zunächst von ihren Eltern – an Erziehung und Versorgung brauchen, um sich gesund und eigenständig entwickeln zu können. Wesentlich für die Konzeption einer spezifischen Verstehens- und Diagnosetätigkeit ist es daher auch, ihren Gegenstand und ihre Fragestellungen in diesem Kontext zu bestimmen: Zum einen bedeutet dies, in der Fallarbeit der Kinder- und Jugendhilfe die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen zentral zu setzen. Zum anderen, die verschiedenen Belange von Kindern und Eltern nicht naiv zu begreifen, sondern immer in den Zusammenhang gesellschaftlicher Bedingungen und Erwartungen (hier z. B. an ausreichend gute familiäre Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern) einzuordnen.
die sozialpädagogische Perspektive
Die disziplinäre Anstrengung zu durchblicken und zu verstehen muss also vor allem auf Prozesse der Versorgung, Erziehung und (Selbst-)Bildung junger Menschen bezogen sein, nicht zuerst auf soziale Probleme Erwachsener oder psychosoziale Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen. Dies bedeutet nicht, dass z. B. die materiellen Lebensbedingungen oder die psychische Erkrankung eines Elternteils keine wichtigen Bedingungen elterlicher Erziehungsanstrengungen und kindlicher Bildungsprozesse sind, die von Fachkräften Sozialer Arbeit eingeschätzt werden müssen. Geleitet wird ein (sozial-)pädagogisches Fallverstehen und Diagnostizieren allerdings von der Frage nach dem Sinn und der Funktion, die ein als auffällig wahrgenommenes Verhalten in der Lebenspraxis und der Bildungsgeschichte von Kindern und Jugendlichen hat. D.h. Handlungen wie Stehlen, Weglaufen, aggressive Ausbrüche oder Lügen sind zuerst so zu verstehen, dass deutlich wird, welche subjektiv sinnstiftende Funktion diesen Handlungen in der (Über-)Lebensstrategie und im Handlungsrepertoire eines (jungen) Menschen zukommt. Den Eigen-Sinn und die Widersprüche, die Spannungen und Brüche in den Lebens- und Lerngeschichten eines Menschen in ihrem subjektiven Sinn zu entschlüsseln ist der entscheidende Zugang eines explizit sozialpädagogischen Fallverstehens und Diagnostizierens in der Kinder- und Jugendhilfe – anders als es z. B. die Aufgabe einer psychiatrischen Diagnostik ist.
Und natürlich geht es in diesem Feld und besonders in den Erziehungshilfen neben dem fokussierten Blick auf junge Menschen immer auch um familiäre Lebenslagen und die Frage, wie Eltern die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder ausreichend gewährleisten können. Dabei steht eben nicht die Feststellung und Klassifikation elterlicher Störungen im Mittelpunkt. Das Handeln und die Vorstellungen von Eltern sind hinsichtlich der dahinterliegenden Erfahrungen und verinnerlichten Handlungsmuster zu verstehen, wenn auch hier die Frage nach einer ausreichenden Sorge für ihre Kinder immer parallel und im Zweifelsfall vorrangig im Blick bleiben muss.
Pädagogische Prozesse der Veränderung und (Bildungs-)Unterstützung für Kinder und Familien können letztlich nur an den Selbstbildern, Selbsterklärungsideen und Selbstbildungskräften der AdressatInnen ansetzen. Pädagogisch wird Veränderung begriffen als ein in den Erziehungshilfen oftmals zu unterstützender Lernprozess, sich andere, möglichst sozial akzeptierte Vorstellungen von „Selbst und Welt“ aneignen zu können. Allerdings müssen auch PädagogInnen hierbei die Un-Normalität kindlicher Orientierungen oder die Risiken elterlicher Handlungen fundiert bewerten und normative Anforderungen formulieren können. In dem Zusammenhang werden die Differenz und Zusammengehörigkeit von Fallverstehen einerseits und sozialpädagogischer Diagnostik andererseits deutlich. Sie sind gewissermaßen „zwei Seiten einer Medaille“, in methodischem Zugang und Erkenntnis unterschiedlich und zugleich zwingend aufeinander bezogen:
Fallverstehen …
Zum einen ist die fallanalytische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe eine Verstehensleistung, hier bezeichnet als Fallverstehen und erkenntnistheoretisch einzuordnen in die lange Tradition der geisteswissenschaftlichen Hermeneutik (z. B. Mollenhauer/Uhlendorff 1992; Oevermann 2000). Mit dem Konzept der stellvertretenden Deutung (vgl. Oevermann 2000) und der Figur der immanenten Kunstlehre des Fallverstehens (vgl. Gildemeister 1992) wurden zentrale Orientierungspunkte für die Entwicklung einer professionellen Deutungskompetenz theoretisch markiert. Die Gleichzeitigkeit von Theorieverstehen und Fallverstehen ist nach Gildemeister dabei grundlegend für die professionelle Logik, wobei die Kunstlehre des Fallverstehens in einem langdauernden Prozess professioneller Sozialisation eingeübt wird und in einem spezifischen professionellen Habitus mündet.
In dieser Linie hermeneutischer Erkenntnisprozesse stehend, bedarf es für das konkrete Fallverstehen einer wissensbasierten, reflexiv geschulten wie auch mitmenschlichen Anstrengung, einfühlend nachzuvollziehen, wie sich Not und Bedrängnis für Menschen anfühlen und welche innere Logik sie antreibt. Dabei muss das (stellvertretend) in Sprache gefasst werden können, was Menschen selbst bislang unzugänglich oder unsagbar war. In diesem nur gemeinsam möglichen dialogischen Prozess gilt es, sich emotional anzunähern, manchmal auch zu verwickeln, und doch fremd zu bleiben bzw. immer wieder in Distanz zu gehen, um nicht unreflektiert in den familiären Dynamiken verstrickt zu bleiben. Bei dieser Aufgabe kann es nicht um eine schlichte Zuordnung von Verhalten zu allgemeingültigen Erklärungsmustern gehen. Kinder und Eltern mit dem Blick auf die subjektive Bedeutung ihres Verhaltens, ihrer Symptome und ihrer Begrenzungen im Kontext ihres sozialen Gewordenseins zu verstehen, ist etwas anderes, als sie z. B. einem Bindungsmuster zuzuordnen in der Hoffnung, daraus ergäbe sich eine klare Interventionsstrategie (Brandl 2016).
… und sozialpädagogische Diagnostik
Zum anderen bezeichnen wir mit dem Begriff der Diagnostik die ebenfalls notwendige analytische und durchblickende Anstrengung, die Dinge „beim Namen zu nennen“. Hier geht es vor allem um die Zuordnung zu einem anerkannten Allgemeinen (Müller 2012), für das Beschreibungs- und Erklärungswissen sowie geklärte theoretische Begriffe ebenso unverzichtbar sind wie die Fähigkeit, zu fachlich eigenständigen Positionierungen zu kommen. Schon bei den Aufklärungspädagogen wie Pestalozzi ersetzten bzw. ergänzten empirische Beobachtungen die normative Interpretation menschlicher Handlungen und Orientierungen. Ebenso finden sich gemeinsame Wurzeln der Sozialpädagogik mit der modernen Medizin und Psychologie, gegründet in der Suche nach rationalen Erklärungen für menschliches Verhalten als Emanzipation von theologischen oder philosophischen Deutungen (genauer: Schrapper 2016). Neben der Verstehensleistung müssen somit ebenso zu Verhältnissen und Verhalten nachvollziehbare und begründete Hypothesen sozialpädagogischer Fachkräfte erarbeitet werden, die möglichst objektiv (d. h. kriteriengeleitet) und nachvollziehbar bewerten, ob Kinder und Jugendliche ausreichend gute Bedingungen für ihr Aufwachsen haben. In den Erziehungshilfen geht es oftmals um die professionelle Einschätzung von Gefährdungen und Entwicklungspotenzialen, die sich nicht allein auf die Selbstauskünfte und Selbstdeutungen der AdressatInnen sowie deren professionelle Interpretation stützen können.
Die fallanalytische Aufgabe impliziert somit Fallverstehen und Diagnostik in einem sozialpädagogischen Sinne und ist dabei auf den respektvollen Dialog und die Mitwirkung von Kindern, Eltern und anderen Akteuren in Familie und Umfeld zwingend angewiesen. Und sie vollzieht sich immer in einem dynamischen Beziehungsgeschehen sowie einem institutionellen Kontext; beides wirkmächtige Faktoren, die keine Randerscheinung der Debatte um die angemessenen Konzepte sein dürfen (ausführlich: Ader 2006).
Im Jahr 2004 haben Heiner/Schrapper den Begriff „Diagnostisches Fallverstehen“ (Heiner/Schrapper 2004) vorgeschlagen, um beiden Dimensionen der zu gestaltenden Aufgabe gerecht zu werden. Mit Blick auf die Anwendung und Etablierung eines entsprechenden Konzepts in der Kinder- und Jugendhilfe scheint dieser jedoch für die Alltagskommunikation der Praxis nicht ausreichend griffig. Wir sprechen derzeit aus den skizzierten Gründen durchgängig von Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik, wohl wissend, dass zumindest auf disziplinärer Ebene die Suche nach dem treffendsten Begriff vermutlich noch nicht zu Ende ist.
2.2.3 Was ist der „Fall“? – Gegenstandsbeschreibung und Implikationen für das methodische Rahmenkonzept
In der Einleitung des Buches und dem Fallbeispiel wurde angedeutet, was „ein Fall“ ist, dass er „mehr“ ist als eine Lebens- oder Familiengeschichte, die im Mittelpunkt der Betrachtung steht. Auf diese Frage wird nun differenzierter eingegangen, da sie entscheidend ist für die in diesem Buch beschriebene Form sozialpädagogischen Verstehens und Diagnostizierens. Es geht um die Frage, worauf sich der professionelle Blick richten muss, also was der Gegenstand der fallanalytischen Arbeit ist.
Plädoyer für einen erweiterten Fallbegriff
In der Sozialen Arbeit geht es darum, dass Fachkräfte einen Zugang zu Menschen mit ihren spezifischen Anliegen und Problemen finden, und dies immer in einem institutionellen und organisierten Kontext. Der Begriff des Falls ist dafür gängig (immer noch prägend: Müller 2012). Die theoretische Diskussion um den Fallbegriff, d. h. um die Frage, was denn genau „der Fall“ und damit zu verstehen und zu durchblicken sei, ist in der Sozialen Arbeit ebenso traditionsreich wie strittig (vgl. Lüders 1999; Hanses/Börgartz 2001; im Überblick Ader 2006). In vielen Konzepten der Fallanalyse und Deutung ist der Fall im Wesentlichen markiert durch das sogenannte „KlientInnensystem“, in der Kinder- und Jugendhilfe sind dies Kinder, Jugendliche und ihre Eltern/Familien. Auf sie richten sich die unterschiedlichen Konzepte und Methoden der Analyse. Dieser Fallbegriff ist jedoch u.E. zu eng und letztlich unterkomplex. Sozialpädagogisches Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe ist wesentlich durch gesetzliche Aufträge geprägt und immer in organisationale Bezüge eingebunden. Zugleich ist es ein Beziehungsgeschehen zwischen handelnden Menschen. Das, was der Fall ist, konstituiert sich also in einem Dreieck von Biografie, institutionellem Kontext und professionellem Handeln, im Praxisalltag zumeist affektiv hoch aufgeladen (theoretisch hergeleitet: Ader 2006). Letzteres bedeutet, dass in der Interaktion aller AkteurInnen psycho- und interaktionsdynamische Kräfte ebenso nachhaltig wirken wie die Eigendynamiken der beteiligten Organisationen.
Eine Reihe älterer und neuerer Studien belegen hinlänglich, dass gerade die sogenannten „schwierigen Fälle“ in der Kinder- und Jugendhilfe meist eine ebenso „schwierige Organisationsgeschichte“ aufweisen (z. B. Biesel/Wolff 2013; Ader 2006; Neuberger 2004; Blandow 1997). Das heißt, dass das Handeln der professionellen AkteurInnen und ihrer Organisationen dazu beigetragen hat, dass sich Lebenssituationen von Kindern und Familien mit der professionellen Unterstützung nicht verbessert, sondern verschärft haben, eskaliert sind oder in tragischen Einzelfällen auch zum Tode von Kindern geführt haben – Kinder folglich auch durch das Hilfesystem nicht ausreichend geschützt werden konnten (z. B. Biesel/Wolff 2013; Schrapper 2013b; Fegert u. a. 2010). In diesen Fällen zeigen sich in den Analysen vielfach sehr wirkungsmächtige, aber weitgehend unverstandene Verstrickungen der HelferInnen in ihren Systemen und mit den Systemen der AdressatInnen.
Fallverstehen und Diagnostik hat sich demzufolge in der Sozialen Arbeit nicht nur auf das KlientInnensystem zu richten, sondern zudem regelhaft auch auf das Hilfesystem, sein Agieren miteinander sowie auf die Dynamiken, die in der Interaktion zwischen dem Hilfe- und dem KlientInnensystem entstehen. Diese Zusammenhänge lassen sich wie in Abbildung 4 darstellen (Abb. 4).

Abb. 4: Was muss verstanden werden? Was ist der Fall?
Definition: „Fall“ und „Fallverstehen/Diagnostik“
Der Fall in der Sozialen Arbeit ist also immer eine komplizierte Mischung aus aktueller Situation und Problemlage, komplexen Lebens- und Hilfegeschichten, nicht einfachen administrativen Zuständigkeiten und Regularien – und dies in einem dynamischen, mitunter affektiv hoch aufgeladenen Beziehungsraum. Und bezogen auf dieses komplexe Gefüge ist sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen als ein systematischer, methodisch planvoller Erkenntnis- und Verstehensprozess zu gestalten (zusammenfassend aktuell Ader 2018; Ader/Schrapper 2018). Ziel ist dabei, vielschichtige und immer mehrdeutige Lebenssituationen von Kindern und Familien mit Blick auf das Wohl von Kindern fachlich einzuschätzen. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedingungsfaktoren ist dabei konstitutiv (physische, psychische, soziale und materielle Dimension). Und zu diesem Bedingungsgefüge gehört unverzichtbar das Selbstverstehen des Hilfesystems sowie das Verstehen der dynamischen Prozesse und Beziehungsbedeutungen in und zwischen Klienten/Familiensystemen und Helfersystemen (vgl. Stemmer-Lück 2011).
Im Unterschied zur psychiatrischen Diagnostik ist also der Gegenstandsbereich des zu Verstehenden breiter, es geht um mehr als die Diagnose einer psychischen Störung, und entsprechend muss die Kinder- und Jugendhilfe über ein fachspezifisch eigenes Instrumentarium verfügen, das dieser Komplexität gerecht wird und ggf. anlassbezogen wie begründet die spezifische Expertise der Kinder- und Jugendpsychiatrie einbezieht (Ader 2016). Aus der Gesamtheit der erarbeiteten Erkenntnisse und Hypothesen ergeben sich schließlich die Aufgaben und Zuständigkeiten sozialpädagogischer Fachkräfte zwischen Unterstützung und Eingriff.
methodisches Rahmenkonzept
Methodisches Rahmenkonzept: Drei zentrale Fragen und Zugänge zum Fall
Aus dem beschriebenen Fallbegriff ergeben sich drei grundsätzlich zu bearbeitende Fragen für Fallverstehen und Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe:
1. Welche Daten und Fakten geben Auskunft über aktuelle familiäre Lebenslagen und hierfür prägende Lebensereignisse? (Fokus: Daten und Fakten)
2. Wie sehen und verstehen Kinder und Eltern selbst ihre aktuelle Situation und was wünschen und befürchten sie? (Fokus: Selbstdeutungen der AdressatInnen)
3. Welche Erfahrungen haben Kinder und Eltern bisher mit öffentlicher Hilfe und Einmischung machen können und welche Erfahrungen haben die beteiligten Fachkräfte mit dieser Familie sowie in ihren professionellen Kooperationen im Fall gemacht? (Fokus: Selbstverstehen des Hilfesystems und der dynamischen Prozesse im Fall)
Die Fragen wiederum markieren bereits, welche Themen und welches Material erschlossen werden müssen, d. h. welche perspektivischen Zugänge zu einem Fall notwendig sind, für die entsprechende Methoden benannt und (institutionell) festgelegt werden müssen (Abb. 5).

Abb. 5: Zentrale methodische Zugänge zum Fall
Dabei sind drei Aufgaben methodisch zu gestalten:
1. Es geht um die systematische Sammlung und Verarbeitung verfügbarer Daten und Fakten sowie eigener Wahrnehmungen, z. B. aus Gesprächen oder Hausbesuchen. Hinzu kommen Wahrnehmungen und Einschätzungen Dritter. Sorgfältig beobachten, erfragen, ordnen, gegenüberstellen und nach Zusammenhängen suchen – dies sind hier wesentliche Aufgaben. Hauptproblem ist dabei, „die Spreu vom Weizen zu trennen“, also das Bedeutsame vom Nebensächlichen zu unterscheiden und daraus erste eigene Hypothesen zu erarbeiten, wie etwas zusammenhängen kann.
2. Zu ergänzen und zu konfrontieren sind solche meist professionellen Faktensammlungen, Einschätzungen und Deutungen mit den Erfahrungen und Deutungen der Menschen, um die es geht. Es gilt dabei vor allem, die Perspektive zu wechseln und andere Sichtweisen „zur Sprache zu bringen“. Bedeutsam ist, dass die gewählten Gesprächsformen mit Kindern und Eltern Raum für Erzählungen eröffnen und Menschen nicht das Gefühl vermitteln, lediglich zur Informationssammlung abgefragt zu werden. Nur durch echtes Zuhören und Nachfragen, Anregen und Deutungen anbieten können Eigen-Sinn und die Funktion biografischer Strategien und Muster der Lebensbewältigung gemeinsam rekonstruiert und in der Sprache der AdressatInnen dokumentiert werden.
3. Als Drittes muss die kritische Selbstreflexion des Hilfesystems hinzukommen sowie die Reflexion der meist unverstandenen Verquickung von Hilfe- und Lebensgeschichte in einem Fall – gut umsetzbar in Form einer Fallchronologie (Kap. 3.2.2). Dies öffnet den Blick auf die Themen und Konflikte im Hilfesystem, die oftmals durch die familiäre Geschichte, den Fall und seine Dynamik angeregt und verstärkt werden. Dieser selbstkritische Blick schützt einerseits AdressatInnen vor den Stellvertreter-Konflikten der Fachkräfte und eröffnet dem Hilfesystem andererseits diagnostische Zugänge über das Entschlüsseln von Übertragungen, Gegenübertragungen und Spiegelungen sowie von eigenen Handlungsroutinen und Selektionsmechanismen.
Kombination verschiedener Ansätze
Genauer betrachtet zeigt sich in diesen Zugängen eine Integration von Grundgedanken aus (auch erkenntnistheoretisch) unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen psychosozialer Diagnostik (Kap. 6). Für Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe braucht es zum einen eine systematische, kriteriengeleitete Wahrnehmung und Dokumentation von Fakten und Beobachtungen und deren fachliche Bewertung, die auf aktuellem, forschungsbasierten Wissen aus den relevanten (Bezugs-)Disziplinen beruht. Dieser Aspekt erinnert an eher kategorial orientierte Konzepte, die Fallwissen mit „anerkanntem Allgemeinen“ in Beziehung setzen, zuordnen und Schlüsse daraus ziehen. Zum anderen ist auch und gerade die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe immer ein ko-produktives Geschehen (von Spiegel 2018) und somit auf die Selbstdeutungen ihrer AdressatInnen und ihre Mitarbeit angewiesen. Dieser Zugang weist eine deutliche Nähe zu narrativ-biografischen Ansätzen auf. Und schließlich werden selbstreflexive und psychodynamische Ansätze bedeutsam, wenn Prozessualität und Institutionsgebundenheit sowie Beziehungsbedeutungen stärker ins Blickfeld rücken. Konzeptionelle Ansätze, die über lange Jahr eher kontrovers diskutiert wurden, sind in das hier entfalteten Konzept als bedeutsame Bezüge und methodische Elemente eingeflossen, wohl wissend, dass sie unterschiedlichen Denktraditionen folgen, die nicht ohne Weiteres kompatibel sind bzw. durchaus in Spannung zueinander stehen, die ausbalanciert werden muss.
3„Handwerkszeug und Haltung“ – Fachliche Hintergründe und methodische Zugänge zur Fallarbeit
Fachkräfte in der Sozialen Arbeit müssen erklären können, wie und auf welchen Wegen sie zu ihren Einschätzungen kommen, welche Erklärungen sie für geschilderte Probleme anbieten können und wie sie ihre Interventionen begründen. Das ist bei AutomechanikerInnen nicht anders als bei ZahnärztInnen oder eben SozialpädagogInnen z. B. im Jugendamt oder der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Erklärungsfähigkeit ist wesentlicher Ausdruck von Professionalität, auch und gerade, wenn es um die immer asymmetrischen Machtbeziehungen zwischen Fachkräften und AdressatInnen geht. Und gerade in der Kinder- und Jugendhilfe sind diese Asymmetrien besonders vielgestaltig: zwischen den Generationen, zwischen Fachkräften und Familien sowie zwischen kontrollierenden und helfenden AkteurInnen. Zu diesem Zweck braucht die Praxis konkrete Konzepte und zugehörige Methoden, die gleichermaßen robust und alltagstauglich wie ausreichend differenziert, theoretisch begründet und institutionell getragen sind. Das in Kapitel 2 geschilderte Rahmenkonzept benötigt somit eine handlungsorientierte Konkretisierung von Methoden und Instrumenten, die regelhaft angewendet werden, um entlang nachvollziehbarer und systematischer Arbeitsweisen vorgehen zu können. Diese werden in Kapitel 3.2 entfaltet, nachdem vorab die Bedeutung der professionellen Haltung sowie der daraus resultierenden Grundüberzeugungen für das Verstehen und analytische Durchblicken von Fällen in den Fokus gerückt werden (Kapitel 3.1). Es geht schlicht gesagt um das notwendige Zusammenspiel von „Handwerkszeug und Haltung“ als die zwei zentralen Elemente professioneller Fallbearbeitung.
3.1 Fachliche Haltung und leitende Orientierungen für Fallverstehen und Diagnostik
Bedeutung von fachlicher Haltung
personale Eignung
Soziale Arbeit wird von Fachkräften erbracht, die in der Gestaltung von Interaktionen und Beziehungsprozessen fachlich fundiert und aufgabenorientiert handeln wollen. Allerdings ist ihr Handeln untrennbar mit ihrer Person und ihrem Leben verbunden, also den persönlichen Lebensbedingungen, Lebenskonzepten und Lebenserfahrungen. Die Bedeutung der Persönlichkeit von Fachkräften spielte im Diskurs von Disziplin und Profession schon immer eine besondere Rolle, was sich aktuell z. B. noch im so genannten Fachkräfteparagrafen (§ 72 SGB VIII) ausdrückt, in dem die persönliche Eignung für die jeweilige Aufgabe neben einer entsprechenden Ausbildung explizit hervorgehoben wird. Ein kurzer historischer Abriss der Beschäftigung mit der Bedeutung der personalen Eignung für die Profession findet sich bei Hiltrud von Spiegel (2018). Deutlich wird in der Geschichte der Sozialen Arbeit, dass bis in die aktuelle Debatte um den Kompetenzbegriff hinein das individuelle Handeln und die damit verbundenen Motive und Interessen von Fachkräften ein konstitutives Moment professionellen Handelns sind. Mit dem Begriff der „beruflichen Identität“ prägte Gildemeister (1983, 121 f.) ein theoretisch entwickeltes Konstrukt, nach dem Fachkräfte die unauflösbaren Spannungsfelder und strukturellen Ungewissheiten beruflicher Handlungssituationen mit ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem je individuellen Handeln als letzter Steuerungsinstanz ausbalancieren müssen. Die eigene berufliche Persönlichkeit handelt dabei auf der Grundlage des erworbenen Wissens, der methodischen Kompetenzen, der eigenen Geschichte und der dabei im Lebenslauf aufgeschichteten und verarbeiteten Erfahrungen sowie den aus diesen verschiedenen Quellen gespeisten beruflichen (Werte-)Orientierungen. Diese Gesamtheit wird häufig mit dem Begriff der Haltung beschrieben.
fachliche Haltung
Auf die in Fachpublikationen eher schmal geführte Debatte zum Wesen, zur Herausbildung und zur Beschaffenheit der fachlichen Haltung kann an dieser Stelle nur verwiesen werden (dazu z. B. Rätz 2011; Winkler 2011). Dennoch sollen zur Frage der professionellen Haltung einige Aspekte skizziert werden, um deren Gehalt und Bedeutung insbesondere für Fallverstehen und Diagnostik in den Blick zu rücken,
In den einschlägigen Wörterbüchern zur Sozialen Arbeit finden sich keine expliziten Beiträge zur fachlichen Haltung, im Duden oder anderen allgemeinen Wörterbüchern unter Haltung unterschiedliche Bedeutungsmöglichkeiten: Von der menschlichen Körperhaltung, der inneren Fassung und Contenance (Haltung bewahren) über die Gesinnungen, Werte und Grundeinstellungen eines Menschen bis hin zur artgerechten Tierhaltung. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass hinter jeder menschlichen Handlung eine Grundhaltung steht und umgekehrt jede Haltung sich in bestimmten Handlungen ausdrückt (von Spiegel 2018). Gemeint ist damit, dass Menschen über ein individualisiertes Muster von Grundeinstellungen, Überzeugungen und Werten verfügen, welches ihr Fühlen, Denken und Handeln in Situationen prägt.
Definition des Europäischen Ethikrates
„Eine Haltung zu haben bedeutet […], aus einer Grundüberzeugung heraus zu handeln, die die ganze Person umfasst, also ihren Körper, ihren Geist und ihre Gefühle. Eine Haltung besteht nicht aus einer konkreten Regel wie ‚Du sollst nicht töten’, sie ist vielmehr eine Handlungsdisposition, die sich im Laufe des Lebens und Erlebens einer Person, also im individuellen Lebensvollzug, entwickelt. Die Grundüberzeugung lautet dann zum Beispiel, dass Leben etwas äußerst Wertvolles ist. Und das führt dann zur Handlungsdisposition, Leben zu schützen und zu bewahren, ohne vorher darüber jetzt eigens nachzudenken“ (Christiane Woopen, ehem. Vorsitzende des Europäischen Ethikrates; Deutschlandfunk 2017).
Haltung als innerer Kompass
Ein solch innerer Kompass entsteht nicht situativ, kann nicht verordnet oder schlicht erzeugt werden und ebenso wenig wird er angewendet wie ein Werkzeug. Die Entwicklung eines solchen Orientierungsmusters bildet sich im individuellen Lebensvollzug heraus und kann als subjektiver Entwicklungs- und Bildungsprozess begriffen werden, für den die selbsttätige Aneignung von Erfahrungen und (Fach-)Wissen und dessen reflexive Verarbeitung wesentlich sind. Letztlich sind Haltungen ein Ausdruck des Selbst. In Haltungen sind das Selbstverhältnis und die Weltbezüge von Menschen kristallisiert und werden in der je spezifischen Gestaltung der eigenen Lebensvollzüge bzw. der professionell gestalteten Arbeits- und Beziehungsprozesse konkretisiert.
Berufliche Haltungen unterscheiden sich von rein individuellen Haltungen dadurch, dass in dem beschriebenen Aneignungsprozess der kontinuierliche Erwerb fachlichen Wissens, die fortwährende, kritische Reflexion bislang leitender Werte und die Auseinandersetzung mit berufsethischen Standards einfließen. Die Biografie eines Menschen ist dabei wesentlicher Kristallisationspunkt:
„Die Biografie bildet den Gesamtzusammenhang für die Integration sehr unterschiedlicher Lebenserfahrungen im persönlichen und beruflichen Bereich. Gesellschaftliche Strukturen und subjektive Sinnkonstruktionen werden in der Kategorie Biografie als sich wechselseitig konstituierend betrachtet. Dabei finden beständig Reflexionen und Neukonstruktionen statt. […] Dies gilt auch für die Herausbildung professioneller Haltungen“ (Rätz 2011, 68).
Bei aller Eingebundenheit von Fachkräften in ihre Institutionen bleiben die Gestaltung und Bewältigung komplexer Anforderungen des Praxisalltags eine individuelle Aufgabe und Herausforderung. Notwendig für das Entscheiden und Handeln in struktureller Unsicherheit ist ein relativ stabiles Orientierungsmuster, das Teil der eigenen Persönlichkeit ist und gleichzeitig immer wieder kritisch hinterfragt und transformiert werden kann. Haltungen sind dem Handeln übergeordnet, prägen die Wahrnehmungen, Bewertungen und Handlungsbereitschaften, müssen aber immer offen bleiben für ihre eigenen Begrenzungen und die Anerkennung von Verschiedenheit. Somit sind sie als Teil des Selbst einerseits stabil und nicht leicht veränderbar, aber dennoch – gerade im professionellen Kontext – immer wieder der individuellen Revision sowie der kollegialen Reflexion und Kontrolle zu unterziehen, auch vor dem Hintergrund der Veränderung gesellschaftlicher Kontextbedingungen und Rahmungen der beruflichen Tätigkeit. Problematisch werden Haltungen, wenn sie zum unbewussten Dogma des eigenen Handelns werden.
Haltungen und ethische Standards
Vor dem Hintergrund von berufsethischen Standards (➣ Menschenrechte; „code of ethics“ des internationalen Berufsverbandes „International Federation of Social Work“ IFSW 2004; für die Jugendhilfe insbesondere auch: UN-Kinderrechtskonventionen 1989) und zentralen Charakteristika Sozialer Arbeit (➣ doppeltes Mandat, Koproduktion Subjektorientierung, Technologiedefizit; vgl. von Spiegel 2018) sind für die Herausbildung einer fachlichen Haltung eine klare Orientierung an den Grundsätzen von Koproduktion, Subjektorientierung, Partizipation, Dialog, Respekt, Anerkennung, Empathie und Ergebnisoffenheit zentral. Zudem ist im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe und als Paradigma des SGB VIII eine eindeutige und vorrangige Orientierung an dem Wohl von Kindern, an den Kinderrechten und sich daraus ergebenden Aufgaben für ihren Schutz (= Beachtung von Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechten; UN-Kinderrechtskonventionen 1989) erforderlich. Hinzukommen muss ein grundlegender Respekt vor den Lebensentwürfen von Eltern und ihren Versuchen, eine „gute Mutter“ oder „ein guter Vater“ zu sein.
fachliche Haltungen und „praktische Ideologien“
Haltung und Handwerkszeug (als wissensbasiertes, systematisches und kontextbezogenes Know-how) gehören im Praxisalltag eng zusammen und beeinflussen sich wechselseitig. Allerdings darf daraus nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Handeln allein von Personen, d. h. hier von Fachkräften abhängig ist. Denn diese sind AkteurInnen in konkreten Institutionen und damit immer auch Teil einer Organisation und ihrer Kultur (dazu z. B. Lang/Winkler/Weik 2001). Die Organisationskultur kann als systembezogenes oder strukturelles Pendant zur individuellen beruflichen Haltung verstanden werden, das ähnlichen Einfluss auf das personenbezogene Handeln nehmen kann und i.d.R. auch nimmt wie die individualisierten Grundeinstellungen. Klatetzki bezeichnet solche grundlegenden Orientierungen in Institutionen, die Wahrnehmungen, Interpretationen und Entscheidungen häufig unbewusst leiten, als „praktische Ideologien“ (Klatetzki 1998, 63). Diese sind ebenso der kontinuierlichen Reflexion und Kontrolle zu unterziehen wie die individuellen Haltungen. Denn alles, was nicht regelhaft und regelmäßig über Kommunikation auf eine bewusste Ebene gebracht und damit der fachlichen Reflexion zugänglich gemacht wird, steht in der Gefahr, unreflektierte, aber wirkmächtige Routinen und folgenschwere Risiken für Kinder und Familien zu erzeugen. Wahrnehmungen und fachliche Einschätzungen können in dem Zusammenhang beispielsweise unterkomplex und einseitig werden.
Leitende Orientierungen für Fallverstehen und Diagnostik

Abb. 6: Leitende Orientierungen im Überblick
Für das hier vertretene Konzept von Fallverstehen und Diagnostik ergeben sich fachliche Grundüberzeugungen für das Durchblicken und Verstehen menschlicher Lebensvollzüge und Belastungssituationen (Abb. 6).
einfühlendes Verstehen und analytisches Durchblicken
1. Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit sind ein Wechselspiel zwischen einfühlendem Verstehen und analytischem Durchblicken, Annährung und Distanzierung.
Beziehungsgeschehen
2. Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit sind immer ein Beziehungsgeschehen und beziehen sich damit notwendig auf das Klienten- wie auch das Hilfesystem.
Diese ersten beiden Grundannahmen wurden inhaltlich bereits in Kapitel 2 differenziert beschrieben und werden hier nicht nochmals ausgeführt.
Zudem lassen sich sechs weitere, leitende Orientierungen benennen, die für unser Konzept handlungsleitend sind:
3. Den subjektiven Faktor nutzen und korrigieren:
subjektive Komponenten
Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit nutzen bewusst den subjektiven Faktor und wissen gleichzeitig um die Notwendigkeit eines diesen ergänzenden Korrektivs.
Ein Fall wird erst dann ein Fall, wenn ein Hilfesystem ihn als solchen definiert. Zuvor geht es um Menschen in schwierigen, problembelasteten oder gar verzweifelten Lebenssituationen. Wie eine solche Situation professionell betrachtet, erlebt, verstanden und bearbeitet wird, ist immer an die Person gebunden, die dies tut, und steht zudem in enger Verbindung zu der Institution, in der die Fachkraft arbeitet und die sie dazu veranlasst, eine Lebenssituation als Fall zu definieren. Die mit diesen Tätigkeiten verknüpften Prozesse der Einschätzung und fachlichen Positionierung lassen sich nicht allein mit sogenannten Diagnoserastern/-bögen oder Bewertungsskalen vornehmen. Bei allen notwendigen Versuchen der systematischen Erfassung schwieriger Lebenslagen lassen sich diese nicht rein objektiv und personenunabhängig „messen“. Die gewonnenen Informationen sowie die eigenen Beobachtungen in eine Diagnose münden zu lassen, beinhaltet immer auch eine subjektive Komponente und bleibt im Kern eine personenabhängige Interpretation. Zum einen prägen die individuellen Wahrnehmungen der Fachkräfte, ihre eigenen Normen und Werte, ihre Grundhaltungen und lebensgeschichtlichen Erfahrungen den fachlichen Zugang zu der jeweiligen Situation. Zum anderen steht das Fallverstehen in enger Verbindung zu der Organisation, der die Fachkraft angehört. Wird z. B. in einem Jugendamt die Familienorientierung als handlungsleitende Prämisse bewertet, ist es schwieriger, auf die Aspekte eines Falls zu schauen, die danach fragen, ob ein Kind in einer Familie überhaupt noch einen emotionalen und sozialen Platz hat. Organisationstheoretisch gesprochen leitet also auch das Wertesystem einer Institution das Handeln der in ihr tätigen Personen.
Die besondere Abhängigkeit sozialpädagogischer Analysen vom subjektiven Faktor darf jedoch nicht als Defizit (miss-)verstanden werden. Sie muss vielmehr zu methodischen Überlegungen anregen, wie die notwendige Ausbildung und Pflege des einfühlenden Verstehens und ebenso dessen Reflexion und Kontrolle zum Schutz vor subjektiver Willkür gewährleistet werden können.
Grundsätzlich braucht es für sozialpädagogisches Verstehen die empathische Einfühlung in eine konkrete Lebenssituation. In der Arbeit mit den AdressatInnen Sozialer Arbeit geht es einerseits darum, einen Zusammenhang analytisch zu durchblicken, und andererseits etwas zu erspüren. Ohne sich einzufühlen und innerlich einzulassen auf das, was von den AdressatInnen geäußerte Mitteilungen für diese emotional bedeuten, ist es nicht möglich zu verstehen, wie es ihnen geht und mit ihnen gemeinsam herauszufinden, was sie für eine Verbesserung ihrer Lebenssituation brauchen: Ohne „Verwicklung“ keine Entwicklung. Die Fähigkeit, sich emotional einzufühlen, sich „verwickeln“ zu lassen, d. h. mit Hilfe der eigenen affektiven Beteiligung und Anteilnahme, der eigenen geschulten Intuition zu hören, was und eben wie etwas gesagt wird, ist für ein fundiertes Fallverstehen zwingend notwendig. Und gleichzeitig ergibt sich daraus das Risiko, aufgrund der eigenen emotionalen Dispositionen in solchen Situationen mit hoher emotionaler Dichte innerlich angesprochen und verwickelt zu werden, d. h. zumindest phasenweise die ausreichende Distanz zu einem Fall zu verlieren.
Für einen Zugang zum Fall, der diese affektiv aufgeladenen Fall- und Beziehungsdynamiken in den Blick nehmen kann, müssen Fachkräfte über psychoanalytisches Fachwissen bezüglich möglicher Spiegelungsphänomene sowie Prozesse der Übertragung und Gegenübertragung verfügen (vgl. Kap. 4.2 und Kap. 4.1.5, ebenso Schattenhofer/Thiesmeier 2001). Zum anderen bedarf es einer hohen selbstreflexiven Fähigkeit sowie einer grundsätzlich hermeneutischen Orientierung bezüglich dieser sozialen Kontexte, in die man als Fachkraft selbst eingebunden ist.
Perspektiven-vielfalt
4. Perspektivenvielfalt als Korrektiv und Kontrolle:
Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit erfordern Perspektivenvielfalt.
Für das möglichst umfassende Verstehen eines Problemkontextes ist es notwendig, die in einem Fall steckende Komplexität zunächst zu entfalten (vgl. Kap. 2.1). Es gibt immer mehr als eine Sichtweise auf eine Situation und/oder Problemlage und deshalb geht es um das Zusammentragen und Konfrontieren unterschiedlicher Sichtweisen, Einschätzungen, Gefühle, Sorgen, Wünsche und Vorstellungen. Erst wenn diese in ihrer Vielfalt sichtbar und zudem der Reflexion zugänglich gemacht werden können, kann eine fachliche Einschätzung gewonnen werden, in der sorgfältig alle fallbezogenen Informationen und Bewertungen berücksichtigt werden. Die Komplexität von Lebenssituationen, eigene Identifikationen und Verstrickungen benötigen zwingend ein Korrektiv, das vor verkürzenden Erklärungen und Bewertungen, „blinden Flecken“ oder Überidentifikationen schützt. Die eigenen (Deutungs-)Routinen regelhaft zu irritieren ist einerseits notwendig, wird aber andererseits personell wie institutionell mitunter schwer ausgehalten und/oder abgewehrt, weil der Handlungsdruck oftmals hoch und die Suche nach schnellen Lösungen handlungsleitend ist. Hilfreich und erforderlich ist es hier für Fachkräfte, in Teams oder Arbeitsgruppen eingebunden zu sein, in denen vielfältige Perspektiven auf einen Fall zusammengetragen werden, die Einzelpersonen davon entlasten, „alles“ sehen und erkennen zu müssen, und die zudem ein Korrektiv für ausschließlich personengebundene Einschätzungen sind. Schutz, Entlastung und Kontrolle wird nicht nur von Familien, sondern auch von den Fachkräften gebraucht, um die herausfordernde Arbeit und die damit verbundene hohe Verantwortung verantwortlich tragen zu können. Burkhard Müller hat für diese Perspektiv-Vielfalt den Begriff der „multiperspektivischen Fallarbeit“ geprägt (Müller 2012). Diese notwendige Perspektivenvielfalt impliziert auch die Sichtweisen der AdressatInnen Sozialer Arbeit.
Partizipation ermöglichen
5. Machtvolle Partizipation von AdressatInnen:
Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit benötigen die machtvolle Partizipation von AdressatInnen und bedürfen der fachlichen Anstrengung, diese zu ermöglichen.
Soziale Arbeit ist immer an Interaktion gebunden und ein Beziehungsgeschehen zwischen allen Beteiligten, sie ist Ko-Produktion. Dies zu beachten, fordert Fachkräfte und ihre Institutionen insbesondere mit Blick auf die AdressatInnen Sozialer Arbeit. Nur wenn diese sich gesehen, verstanden und ernsthaft beteiligt fühlen, können akzeptierte und tragfähige Sichtweisen auf Problemlagen erarbeitet und Unterstützungsangebote erfolgreich umgesetzt werden. Teilhabe ist ein Menschenrecht, das SGB VIII schreibt diese als Verfahrensgrundsatz im Hilfeprozess vor und aus zahlreichen Studien der letzten zwanzig Jahren ist bekannt, wie zwingend notwendig die Gestaltung partizipativer Prozesse dafür ist, dass Hilfen für Kinder und Familien angenommen werden und gelingen (vgl. z. B. Stork 2007; Kriener/Lenkenhoff 2016; Pluto 2018). Gleichzeitig fordern AdressatInnen die Fachkräfte in der Gestaltung der Zusammenarbeit häufig heraus, erscheinen ihnen zeitweise „unmotiviert“, oder Hilfen vollziehen sich mitunter im Zwangskontext, der den Kontakt erschwert. Gelingende Partizipation umzusetzen scheint nicht so einfach und ist es auch nicht. Es erfordert Zeit, Geduld und professionelle Anstrengung, um Menschen zur Teilhabe zu ermutigen, die diese Form der Selbstwirksamkeit in ihrem Leben eventuell nie erlebt haben, ungeübt darin sind oder keine Zuversicht haben, dass ihr Mitwirken wirklich gewollt ist und wirkungsvoll sein kann (dazu z. B. Schwabe 2013). Die Ermöglichung und Umsetzung von Partizipation sind voraussetzungsvoll und bedürfen neben einer methodisch gestalteten Ermutigung von AdressatInnen vor allem einer entsprechenden fachlichen Haltung, die bereit ist, „Expertenmacht“ zugunsten der Ermächtigung, d. h. der einflussreichen Teilhabe, von AdressatInnen zu teilen. Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik erfordern in diesem Sinne eine Haltung, die geprägt ist von ernsthaftem Interesse und Respekt gegenüber den Weltsichten und Deutungen, dem Eigen-Sinn und den Anstrengungen der Eltern und Kinder. Fachkräfte können und sollten etwas verstehen und lernen wollen über Lebenswelten und Sinn-Konstrukte, die ihnen prinzipiell fremd sind und in Teilen immer bleiben, um ausreichend verstehen zu können. Fachliche Neugier und eine grundsätzlich forschende Haltung sind dafür eine hilfreiche Grundausstattung.
6. Hypothetischer Charakter:
Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit haben einen hypothetischen Charakter.
Die Sozialpädagogik verfügt (noch) nicht über einheitliche und anerkannte Begriffe für fallverstehende bzw. diagnostische Tätigkeiten, und aus guten Gründen tut sie sich schwer damit, den Diagnosebegriff ohne weiteres zu nutzen (vgl. Kap. 6). Dieser ist traditionell durch Medizin und Psychiatrie geprägt und vermittelt, dass es objektive, personen- und kontextunabhängige Beurteilungen sozialer Situationen oder individueller Verhaltensweisen sowie eindeutige Zuweisungskriterien für daraus folgende Interventionen geben kann.
Eine solche Sicherheit bei der Problemerkennung und -bearbeitung kann es in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit jedoch nicht geben, da der Gegenstand sozialpädagogischer Diagnostik komplex ist, mehrere „Wirklichkeiten und Wahrheiten“ in der Problemwahrnehmung zu bedenken und sozialpädagogische Beurteilungen das Ergebnis einer Annäherung an prinzipiell fremde Lebenswelten sind. Sozialpädagogische Beurteilungen haben immer hypothetischen Charakter und müssen zwingend mehrperspektivisch überprüft und ggf. korrigiert werden. Zentral ist dabei die Rückvermittlung professioneller Einschätzungen an die AdressatInnen, also an die Mädchen und Jungen, Mütter und Väter.
Dennoch müssen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern wie der Jugendhilfe professionelle Einschätzungen gefunden und eigenständige Urteile über Gefährdungen oder Entwicklungspotenziale getroffen werden.
Hypothesen aufstellen, prüfen, ggf. verwerfen
Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik sind in der Praxis somit immer ein Spagat zwischen einer fachlich fundierten Beurteilung auf der einen Seite und der Bereitschaft, die eigenen Urteile und Bewertungen im Dialog mit den Betroffenen zur Diskussion zu stellen, auf der anderen. Es geht nicht um ein unumstößliches „Expertenurteil“. Stattdessen mündet sozialpädagogische Diagnostik in der Formulierung von Hypothesen. Sie ordnen die Vielzahl von Daten, Beobachtungen, (Selbst-)Aussagen und Einschätzungen zu einer handlungsleitenden fachlichen Einschätzung für die weitere Verständigung und Aushandlung mit den AdressatInnen. Professionell erfordert dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Fachkräfte, in Hypothesen zu denken, sie zu formulieren, zu prüfen und ggf. zu verwerfen. Statt des Rückzugs auf einen Expertenstatus bedarf es der Bereitschaft, sich irritieren zu lassen.
Neben den beschriebenen Grundorientierungen von Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit, die damit auch für ein explizit sozialpädagogisches Diagnostizieren und Verstehen in der Kinder- und Jugendhilfe leitend sind, gilt für dieses eine Maxime im Besonderen:
Sinnhaftigkeit verstehen
7. (Selbst-)Bildung ermöglichen:
Die Orientierung am subjektiven Sinnverstehen sowie an der Ermöglichung von Prozessen der Erziehung und (Selbst-)Bildung ist für die Kinder- und Jugendhilfe konstitutiv.
Eine eigene sozialpädagogische Perspektive, etwas zu durchblicken und zu verstehen, muss vor allem auf die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen und die Prozesse von Erziehung und Bildung bezogen sein. Auch wenn nicht alleiniges Thema, so ist sozial auffällig wahrgenommenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen häufig der Ausgangspunkt für das professionelle Handeln. Bedeutsam ist, solche Auffälligkeiten (sozial-)pädagogisch vor allem über ihre Funktion in ihrer Lebenspraxis und über die dahinterstehende Lern- und Bildungsgeschichte zu verstehen. Es geht um die subjektive Logik hinter einer Handlungsstrategie und die Frage nach deren Sinn für das eigene „Über-Leben“.
SozialpädagogInnen sind damit konfrontiert, dass solche Handlungen und Haltungen von Kindern als abweichend, störend oder kriminell bezeichnet werden, weil sie zu späteren Zeiten (wenn Kindern heranwachsen) oder in anderen Kontexten (z. B. in der Schule) nicht mehr funktional und mitunter auch nicht akzeptabel sind. Aber diese Handlungsstrategien wären von jungen Menschen nicht entwickelt und angeeignet worden, wenn sie ihnen nicht zu einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort funktional und sinnvoll, also für ihr (Über-)Leben erfolgreich erschienen wären. Denn nur an solche individuellen Sinnkonstruktionen junger Menschen anknüpfend, können Erziehung und sozialpädagogische Unterstützung Kindern und Jugendlichen Angebote zum Um- und Neulernen erfolgreicher und sozial respektierter Überlebensstrategien machen. Und dies nicht, weil diese Kinder und Jugendlichen zuvor falsch oder defizitär waren, sondern weil das, was sie sich bisher aneignen konnten, nun nicht mehr funktional und respektabel erscheint.
Sozialpädagogisches Verstehen und Durchblicken kindlicher und familiärer Handlungen und Vorstellungen kann aber auf eigene professionelle Deutungen und Hypothesen nicht verzichten. Gerade wenn es darum geht, kindliche Lebensbedingungen, mögliche Gefährdungen, aber auch Entwicklungspotenziale zu erkennen, kann sozialpädagogische Fachlichkeit sich nicht allein auf die Selbstauskünfte und Selbstdeutungen von Kindern und Eltern stützen – und muss dennoch immer auf diese bezogen bleiben.
Handlungsstrategien entwickeln
8. Handlungsorientierung:
Fallverstehen und Diagnostik in der Sozialen Arbeit münden in Handlungsorientierungen für die konkrete Praxis.
Sozialpädagogisches Verstehen ist wesentlich kein Akt sozialwissenschaftlicher Forschung, der vorrangig einem forschenden Erkenntnisinteresse folgt, sondern es dient dazu, in belasteten und krisenhaften Situationen gemeinsam mit Eltern und Kindern notwendige und mögliche Veränderungen zu erkennen und zu initiieren. Diesem Anspruch, in immer begrenzter Zeit zu akzeptierten Erklärungen und Handlungswegen zu kommen, müssen Konzepte für Verstehen und Diagnostik Rechnung tragen. Sie sind nur dann praxistauglich, wenn sie auch die Rahmenbedingungen institutioneller Gegebenheiten beachten und im Praxisalltag grundsätzlich umsetzbar sind.
Entscheidend bei der Erarbeitung von (sozial-)pädagogischen Unterstützungsangeboten und Hilfen – wie in den Hilfen zur Erziehung des SGB VIII – ist zudem, dass Handlungsstrategien in erster Linie dem skizzierten Leitmotiv der Pädagogik, dem Ermöglichen von (Selbst-)Bildungsprozessen, Rechnung tragen. Dies bedeutet, dass sie nicht den Maximen des Behandelns (vorrangig Aufgabe der Psychiatrie) oder des Sanktionierens (vorrangig Aufgabe von Polizei bzw. Justiz) folgen. Ein eigenständiges fachlich fundiertes und begründetes Konzept des Fallverstehens innerhalb der sozialen Dienste der Jugendhilfe und die notwendige Abgrenzung zu anderen Hilfesystemen (z. B. der Psychiatrie, Schule, Polizei) stellen eine zentrale Anforderung dar, die eine klare und tragfähige Kooperation innerhalb des Hilfesystems erst ermöglicht. Demgegenüber provoziert ein Mangel an eigenständiger Diagnostik und fehlendes professionelles Zu- bzw. Selbstvertrauen in diese Kompetenz die Gefahr, durch die Diagnosen anderer Professionen dominiert zu werden. Die Gestaltung z. B. einer fachlich guten Hilfeplanung erfordert einen dialogischen Aushandlungsprozess zwischen allen Beteiligten. Dies setzt voraus, dass eigene Positionen geklärt sind und selbstbewusst vorgetragen werden können.
Fazit: Worauf es ankommt
Fasst man die Kernideen dieses Kapitels zusammen, wird deutlich, dass es in sozialpädagogischen Zusammenhängen vorrangig um eine verstehende Diagnostik und weniger eine klassifizierende Diagnostik geht („warum“ = Funktion statt „was“ = kategoriale Einordnung). Zentral ist somit das Verstehen der Funktionen von als auffällig wahrgenommenem Verhalten sowie das Einschätzen von Lebensumständen, Entwicklungspotenzialen und Gefährdungsmomenten. Dabei haben es sozialpädagogische Fachkräfte immer mit hoch komplexen Situationen zu tun, für die es weder eindeutige Erklärungen noch einzig mögliche Handlungsoptionen gibt. Gefordert ist die Kompetenz, diese Uneindeutigkeit menschlicher Lebensvollzüge nicht einseitig auflösen zu wollen, d. h. einfache Begründungen und Antworten zu suchen, sondern die strukturelle Ungewissheit und die Spannungsfelder in der jeweiligen Situation immer wieder neu zu balancieren und getroffene Entscheidungen fachlich begründen zu können.
Balanceakte gestalten
Fallverstehen und Diagnostik in sozialpädagogischen Zusammenhängen folgen somit nicht dem Prinzip des „entweder – oder“, sondern sind ein Balanceakt, geprägt von einer Haltung des „sowohl – als auch“ (Abb. 7).

Abb. 7: Spannungsfelder von Fallverstehen und Diagnostik
Bei allem verständlichen Wunsch (auch aufseiten der Fachkräfte) nach Eindeutigkeit, klaren Verhältnissen, objektiven Diagnosen und „richtigen“ Handlungswegen sind Ungewissheiten und Fallstricke struktureller Bestandteil der Fallarbeit und bleiben eine permanente fachliche Herausforderung.
Bildhaft gesprochen geht es darum, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit bereit und in der Lage sein müssen, diesen Balanceakt als Charakteristikum ihrer Profession anzunehmen und aktiv zu gestalten. Es gilt
bewusst und planvoll „auf das Seil zu steigen“, trittsicher zu sein (d. h. über Ausrüstung und Einübung zu verfügen),
den positiven Ausgang im Blick zu haben, nach vorn zu schauen,
das Gleichgewicht zu halten,
ein kalkulierbares Risiko einzugehen,
nicht von Angst geleitet zu sein,
und eine gewisse Leichtigkeit bzw. „professionelle Gelassenheit“ zu entwickeln,
ohne das Risiko des möglichen Falls zu unterschätzen.
eigene diagnostische Kompetenz Sozialer Arbeit
Entsprechend dieser Ausführungen lässt sich resümieren, dass die Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe über eine eigenständige diagnostische Kompetenz verfügt. Diese krankt aktuell jedoch u. a. daran, dass sie mit ihren spezifischen Merkmalen und Anforderungen aus der eigenen Profession heraus nicht klar genug vertreten und begründet wird, was wiederum mit einer unzureichenden Sprachfähigkeit in der Kooperation mit anderen Professionen einhergeht.
3.2 Basisinstrumente für Fallverstehen und Diagnostik konkret: Der Fall Familie Kramer
Neben allen grundsätzlichen Orientierungen (vgl. Kapitel 2 und 3.1) sind für sozialpädagogisches Fallverstehen und Diagnostik auch konkrete Methoden notwendig, um Fälle professionell bearbeiten zu können. Instrumente hierfür stehen in der Sozialen Arbeit reichhaltig zur Verfügung. Allerdings werden diese in der Praxis häufig eher zufällig genutzt (abhängig z. B. davon, welche Kompetenzen in einem Team gerade vorhanden sind). Gründe für ihre Auswahl können oft nicht exakt benannt werden, und noch seltener gibt es eine klare Antwort auf die Frage nach dem institutionellen Rahmen bzw. Konzept für die fallverstehende und diagnostische Arbeit in einer Organisation.
Entscheidend ist aus unserer Sicht – auch für die Verdeutlichung der disziplinären Expertise innerhalb und außerhalb der Profession –, dass die Kinder- und Jugendhilfe ein eigenständiges Konzept beschreiben kann. Dies muss sich dadurch ausweisen, dass es die drei skizzierten Materialzugänge berücksichtigt (Fakten, Selbstdeutungen, Reflexion der Hilfegeschichte), sowohl Risiken als auch Ressourcen in den Blick nimmt. Für die beschriebenen Zugänge zu einem Fall (vgl. Kap. 2.2.3) ist ein Set von Instrumenten erforderlich, das regelhaft, d. h. nicht nur situativ, ausschließlich personenabhängig und damit zufällig genutzt wird. Nur durch diese methodische Strenge in den Arbeitsweisen kann einerseits der Eindruck methodischer Beliebigkeit vermieden werden und andererseits die Störanfälligkeit und Spannung (aus-)gehalten werden, die eine Arbeit mit Familien in Belastungs- und Krisensituationen in vielerlei Hinsicht auslöst.
Das hier vorgestellte theoretische Konzept ist über Jahre gemeinsam mit Fachkräften und in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt worden, vor allem in den Sozialen Diensten der Jugendämter, aber vielfach auch mit Freien Trägern (dazu Ader/Schrapper/Thiesmeier 2001; Ader/Schrapper 2004; Schrapper 2013c; Ader/Schrapper 2018). Zudem wurden in der Weiterentwicklung und Fundierung aktuelle Theoriediskurse sowie Anregungen aus Diskursen in der „scientific community“ immer wieder aufgegriffen und einbezogen.
sechs Basis-Instrumente
Für die fallverstehende und diagnostische Arbeit haben sich sechs Basis-Instrumente bewährt, die gemeinsam das instrumentelle Grund- bzw. Gesamtkonzept bilden. Wesentliche Funktion dieser Instrumente ist es, die aus unterschiedlichsten Gesprächen, Beobachtungen, Berichten und Fallakten gewonnene Fülle an Informationen und Erkenntnissen zu einem Fall geordnet und schrittweise so aufzubereiten, dass sie für die fallanalytische Arbeit, insbesondere die sukzessive Hypothesenbildung zugänglich gemacht werden.
Die für diese Aufgaben vorgeschlagenen Instrumente (Abb. 8) für Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik sind mehrheitlich weder neu noch exklusiv, sondern entstammen überwiegend dem reichhaltigen Fundus systemischer, gruppenorientierter und psychoanalytischer Methodenkonzepte.

Abb. 8: Sechs Perspektiven – ein Fall: Basis-Instrumente
In der Annäherung an einen Fall der Kinder- und Jugendhilfe, in dem es um die Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, um die Notwendigkeit öffentlicher Unterstützung sowie ggf. auch um den Schutz dieser jungen Menschen geht, können diese Instrumente in sechs Fragen „übersetzt“ werden, die in diesem Kontext immer zu bearbeiten sind:
sechs leitende Fragen
1. Wer gehört dazu und wie gehören die Beteiligten zusammen? (Genogramm)
2. Was ist bisher passiert und was hat wen oder was beeinflusst? (Fallchronologie)
3. Was können und worüber verfügen Kinder und Eltern? (Ressourcenkarte)
4. Welche Beziehungen sind wichtig und wo lässt sich anknüpfen? (Netzwerkkarte)
5. Droht Gefahr für Leib, Leben und die gesunde Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen? (Diagnoseinstrumente zur Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung)
6. Welche Emotionen und Dynamiken prägen den Fall? Wo bin ich wie in diesen Fall „verstrickt“? (Kollegiale Beratung/Szenisches Fallverstehen)
systematische und schrittweise Hypothesenbildung
In der konkreten Anwendung ist entscheidend, dass diese Instrumente systematisch genutzt werden und in der weiteren Bearbeitung des gewonnenen Materials vor allem die Bezüge und Wechselwirkungen zwischen (a) Faktenlage, (b) subjektiven Erfahrungen und (c) Hilfegeschichte verstanden und diagnostiziert werden können (Abb. 9). Ziel ist es, auf der Grundlage des so erschlossenen Materials fundierte Hypothesen zu erarbeiten (Kap. 5.4), die sowohl mit Kindern und Eltern, als auch mit beteiligten Fachkräften im Verlauf einer Hilfe immer wieder kritisch geprüft werden.

Abb. 9: Sukzessive Hypothesenbildung (eigene Darstellung aus unveröffentlichtem Seminarmaterial, Ader/Höppner 2018)
Der Fall „Familie Kramer“: Was brauchen die Mädchen?
Instrumente und Fallanwendung
Nachfolgend werden die sechs methodischen Instrumente einzeln vorgestellt und jeweils anhand des in Kapitel 1 skizzierten Falls beispielhaft „in die Anwendung“ gebracht, d. h. auf den Fall der Familie Kramer bezogen. Über diese Annäherung aus unterschiedlichen Perspektiven entsteht – zu einem bestimmten Zeitpunkt und für eine immer zeitlich begrenzte Gültigkeit – schrittweise eine sozialpädagogische Diagnostik i.S. von Hypothesenbildung zu diesem Fall.
Durch die gewählte Darstellungsweise soll ein anschauliches Bild der konkreten Arbeit mit den Instrumenten und des damit verbundenen Prozesses aufgezeigt werden. Zur vertieften Einarbeitung in die methodischen Instrumente ist es sicherlich hilfreich weiterführende Publikationen zur eigenen Lektüre hinzuzuziehen; entsprechende Quellen sind jeweils angegeben.
der Fall: Familie Kramer
Die Fallschilderung basiert (vgl. Kap. 1) auf einem realen Fall, der von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft eines Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Ende 2016 in einer Fortbildung zum Thema „Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen“ vorgestellt und in einer kollegialen Beratungsgruppe bearbeitet worden ist. Alle personenbezogenen Angaben sind anonymisiert. Wir haben uns hier bewusst für einen „echten“ Fall entschieden, um die Arbeit mit den Lücken, Mehrdeutigkeiten und Brüchen einer Falldarstellung zeigen zu können, die jede Fallarbeit im „wirklichen Leben“ kennzeichnet.
Für das fallbezogene Mitdenken im weiteren Verlauf empfiehlt sich, die Fallbeschreibung aus Kapitel 1 zu kennen.
Fallvignette: Familie Kramer

Es geht um Elsa (14 Jahre) und Maria (12 Jahre). Die Mädchen haben seit fünf Jahren einen Amtsvormund (AV) und eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes (PKD) ist zuständig für das Pflegeverhältnis (gem. § 33 SGB VIII) bei der Großmutter (Birgit Kramer). Aktuell geht es vor allem darum, wo die Mädchen weiterhin leben können, denn ihre Mutter (Eva Kramer) hat ihr Leben wiederholt weitreichend verändert und ihre Großmutter, bei der beide seit gut fünf Jahren leben, ist erschöpft und muss sich zusätzlich um die ganz jungen Enkeltöchter kümmern. Daher soll die Unterbringung der beiden Mädchen in der Form einer Verwandtenpflege bei der Großmutter überprüft werden.
Auf das bevorstehende Hilfeplangespräch will sich die relativ neu für diesen Fall zuständige Fachkraft im Rahmen der gemeinsamen Arbeit am Fall vorbereiten. Es soll eine fachliche Einschätzung zum Fall i.S. von Fallverstehen und sozialpädagogischer Diagnostik entwickelt werden.
In der Alltagspraxis Allgemeiner Sozialer Dienste in Jugendämtern und auch in Einrichtungen und Diensten Freier Träger ist es oftmals so, dass Ergebnisse aus der Anwendung einzelner Instrumente bereits als Erträge vorheriger Arbeitsschritte in die kollegiale Fallberatung eingebracht werden. Genogramm, Netzwerkarte und Ressourcenkarte können z. B. sehr gut mit Familien bzw. einzelnen Familienmitgliedern gemeinsam erstellt werden.
(ausführliche Fallvorstellung in Kap. 1)
3.2.1 Das „Genogramm“ – Erste Annäherung: Wer gehört dazu und wie gehören die Beteiligten zusammen?
Das Instrument: Ein Genogramm ist eine grafische Abbildung ähnlich einem Familienstammbaum, mithilfe dessen Informationen über die Abstammungsgeschichte einer Familie und ihre verwandtschaftlichen Beziehungen strukturiert abgebildet werden. Als eigenständige Arbeitsform findet die Genogrammarbeit vor allem in familientherapeutischen Settings statt, in der sie auch ihren Ursprung hat. McGoldrick/Gerson (2009; erstmals 1985) beschreiben es in ihrem Klassiker der Methodenliteratur so:
„Genogramme zeichnen in grafischer Form – über mindestens drei Generationen hinweg – Informationen über eine Familie auf, ähnlich einem Familienstammbaum, und enthalten die vielfältigsten Informationen über die Mitglieder einer Familie und ihre Beziehungen. Sie ermöglichen einen raschen Überblick über komplexe Familienstrukturen und bilden eine reichhaltige Quelle zur Hypothesenbildung sowohl über die Verknüpfung eines (klinischen) Problems mit der Familienstruktur als auch über die historische Entwicklung dieser Struktur und der damit verbundenen Probleme“ (McGoldrick/Gerson 2009, 13 f.).
Die Arbeit mit Genogrammen wird ebenso in Ausbildungsgruppen für Beratung und Therapie wie in der Medizin oder eben in der Sozialen Arbeit (z. B. Hildenbrand 2011; Roedel 2009) angewendet. Für die Fallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sind Genogramme ein ausgesprochen hilf- und aufschlussreiches Instrument, erfassen sie mit Abstammung und Familienstruktur zentrale Merkmale von Kindheit und Jugend. Genogramme können von einer Fachkraft allein oder auch sehr gut im Dialog und gemeinsamen Prozess mit AdressatInnen erarbeitet und gedeutet werden, um gemeinsam einen Überblick und ggf. einen Einstieg in vertiefende Gespräche zur Bedeutung der Familienbeziehungen für die konkrete Situation zu gewinnen.
Ein Genogramm über mindestens drei Generationen (Großeltern, Eltern, Kinder) anzulegen ist wichtig, um ggf. erkennen zu können, ob Strukturen und/oder spezifische Themen im aktuellen Eltern-Kind-Generationenverhältnis schon in der vorherigen Generation bedeutsam waren (z. B. häufige Beziehungsabbrüche, bestimmte Beziehungsqualitäten, Konfliktwiederholungen, Brüche, Themen wie Sucht, Todesfälle, Krankheiten). Insgesamt ermöglicht die grafische Darstellung eine Antwort auf die Frage „Wer gehört dazu?“; möglich wird ein rascher und klarer Überblick über häufig komplexe Familiensysteme – ein erstes Bild entsteht. Insgesamt erfüllt ein Genogramm mindestens drei Funktionen: Es unterstützt sowohl die Familienanamnese als auch die Familiendiagnostik und stellt gleichzeitig (wenn es dialogisch erarbeitet wird) eine konkrete Intervention ins System dar oder kann – nach Auswertung und Hypothesenbildung – als Grundlage gezielt zur Intervention genutzt werden. Über die grafische Darstellung kann etwas deutlich gemacht und in Worte gebracht werden.
Genogrammsymbole
Für die Darstellung werden spezifische Symbole verwendet, die sich mehrheitlich durchgesetzt haben (Abb. 10). Für die Darstellung seltener Fakten finden sich in der Literatur mitunter etwas unterschiedliche Symbole. In aller Regel kann man sich allerdings gut in einem ggf. etwas anders gezeichneten Genogramm orientieren; meist gibt es in einem bestimmten institutionellen Zusammenhang eine entsprechende Legende für die Symbole.

Abb. 10: Häufig genutzte Genogrammsymbole
Genogrammerweiterung
Erweitert werden kann ein Genogramm bei Bedarf um Informationen, die über den Familienstammbaum hinausgehen. Dies sollte jedoch sparsam und kontextbezogen genutzt werden, also daran orientiert, wozu die Erarbeitung des Genogramms genutzt werden soll. Die Übersichtlichkeit der Darstellung bleibt leitender Faktor bei der Entscheidung, um welche Aspekte ein Genogramm erweitert wird. Dies könnten sein, z. B. Wohnorte, Herkünfte, Umzüge/Ortswechsel, Berufe, körperliche/psychische Krankheiten, Todesursachen, Eigenschaften, die Personen zugeschrieben wurden/werden, Begriffe zur Kennzeichnung der Familienatmosphäre, wiederkehrende Themen/Geschichten in der Familie, besondere Stärken und/oder Tabuthemen/-personen: Worüber/über wen wurde nicht gesprochen oder durfte nicht gesprochen werden?
Erstellung und Auswertung
Bei der Erstellung eines Genogramms (vgl. Schwing/Fryszer 2017; Roedel 2009) ist u. a. zu beachten, dass
die Generationen immer in einer Ebene dargestellt werden; die älteste Generation steht oben. Optisch muss in der Darstellung direkt zwischen den unterschiedlichen Generationen unterschieden werden können.
es sinnvoll ist, mit den Kindern der Familie zu beginnen (also unten auf einem Blatt).
auf der Kinderebene die Kinder dem Alter nach von links nach rechts geordnet werden (die ältesten zuerst, die jüngsten zuletzt), und zwar zunächst die Kinder des aktuellen Familiensystems.
neben den aufgeführten Symbolen die Namen, Vornamen und auch das aktuelle Alter und/oder das Geburts-/Todesdatum der Personen verzeichnet werden sollte.
durch das Umkreisen von mehreren entsprechenden Personen kenntlich gemacht wird, wer aktuell zusammen in einem Haushalt lebt.
bei sehr großen und komplexen Familiensystemen eine Auswahl zu treffen ist, abhängig vom jeweiligen Kontext. (Dies erfordert etwas Übung; nicht weggelassen werden sollte jemand z. B. nur, weil er oder sie schon verstorben ist. Gerade dies kann in einem System eine enorme Wirkung erzeugen.)
Insgesamt zeigt sich in Genogramm-Darstellungen schnell die Komplexität von (modernen) Familiensystemen. Genogramme können kompliziert zu zeichnen sein, sehr unübersichtlich werden und müssen gelegentlich ein zweites Mal übersichtlicher erstellt werden. Genutzt werden in der Praxis auch EDV-Programme dafür.
Bei der Auswertung von Genogrammen geht es, wie bei allen angewendeten Instrumenten, zunächst um das Zusammentragen von Wahrnehmungen und darauf aufbauend um die Bildung von Hypothesen, welche die aktuellen Wahrnehmungen, Ereignisse und Fragen erklären könnten. Als leitende Fragen dazu können hilfreich sein:
Was fällt „auf den ersten Blick“ auf?
Was fällt in der Familie auf und in welchem Bezug könnte dies zur aktuellen Situation stehen?
Lassen sich über mehrere Generationen ähnliche Muster oder Strukturen erkennen? Was wiederholt sich?
Lassen sich zeitliche Korrelationen von internen/externen Ereignissen und Symptomen/Problemen finden?
Welche Bedeutung (welchen Sinn, welche Funktion) könnte die aktuelle Symptomatik für die Familie und ihre eigene Logik haben?
Die Erstellung und Auswertung von Genogrammen erfordert zum einen Übung, zum anderen aber auch fundiertes Wissen über die Bedeutung von Familienkonstellationen und Familiendynamiken (vgl. Kap. 4.1.5).
Der Darstellung des jeweiligen Instruments folgt an dieser Stelle immer die Anwendung im „Fall Kramer“. Die dafür relevanten Informationen zum Fall werden in die entsprechende Darstellung eingebracht und im Anschluss interpretiert, d. h. es werden weiterführende Fragen formuliert oder Hypothesen zum Fall auf der Grundlage des jeweiligen Instrumentes gebildet.
Fallanwendung: In der Anfangsphase der Arbeit wird mit den vorhandenen Informationen (und sichtbaren "Wissen-Lücken") ein Genogramm der Familie Kramer erstellt (Abb. 11).

Abb. 11: Genogramm Familie Kramer (Stand 2016)
erste Wahrnehmungen und Eindrücke
In der Arbeit mit dem Genogramm werden erste Wahrnehmungen und Eindrücke herausgearbeitet. Dadurch können sehr vorsichtig erste Deutungen zum Fall formuliert werden; oft ist ein Genogramm aber auch Anlass für weitergehende Fragen, die im Rahmen der Diagnostik zu verfolgen sind. Die Deutungen haben i.d.R. noch keine fundierte Hypothesenqualität, d. h. sie müssen mit Erkenntnissen aus weiteren diagnostischen Instrumenten gesättigt oder aber ggf. auch wieder verworfen werden.
In der Bearbeitung und Interpretation des Genogramms der Familie Kramer zeigen sich folgende, erste Wahrnehmungen:

Zwischen den beiden älteren und den beiden jüngeren Töchtern von Frau Kramer liegen 10 Jahre Altersabstand.
Die ersten beiden Kinder, zwei Mädchen, bekommt Frau Kramer im Alter von Ende 20, d. h. in einem dafür nicht unüblichen Alter.
Als die beiden jüngsten Kinder (zwei Mädchen) geboren werden ist die Mutter um 40 Jahre alt, nun ist sie eine „ältere“ Mutter.
Vor 10 Jahren wurden die beiden älteren Töchter im Abstand von zwei Jahren geboren und hatten zwei unterschiedliche Väter. Mit beiden Vätern lebte Frau Kramer je nur ein Jahr zusammen (=zusammen 2002/2002 getrennt und ebenso 2004/2004).
Aktuell wurden in 2 Jahren erneut 2 Kinder geboren, diesmal von einem Mann.
Das Genogramm zeigt drei Familiensysteme, die beiden Mädchen (Elsa und Maria) gehören vorrangig zum Familiensystem der Großmutter.
Der Vater von Elsa (Herr M.) lebt erneut in Partnerschaft (oder Ehe) mit zwei Kindern, also zwei jüngeren Halbgeschwistern von Elsa.
Der Vater von Frau Kramer starb 2015, Frau Kramer (jun.) war zu dem Zeitpunkt 39 Jahre alt, ihre Mutter (Frau Kramer sen.) 65 Jahre.
erste Deutungen und Hypothesen, viele Fragen

Erste Deutungen, vorsichtige Hypothesen (Zusammenhangsaussagen) und weitergehende Fragen zum Fall können vor diesem Hintergrund formuliert werden:
Frau Kramer (jun.) wagt nach 10 Jahren einen erneuten (zweiten) Anlauf zur Familiengründung mit einem neuen Mann.
Wird es jetzt gelingen, diese neue Familie dauerhaft zusammenzuhalten?
Welche Bedeutung haben (jetzt) die beiden älteren Töchter für Frau Kramer (jun.), die bislang überwiegend bei der Großmutter leben?
Die Großmutter hat schon drei ’Töchter’ (d. h. eine Tochter und zwei ältere Enkeltöchter) und nun auch noch zwei neue Enkeltöchter. Um wen kann und will sie sich ausreichend kümmern?
Die beiden älteren Mädchen sind gerade in den ersten Lebensjahren, aber durchgängig immer wieder in wechselnden Familienkonstellationen aufgewachsen, viel bei der Großmutter. Für sie stellt sich die Frage nach ihrer Zugehörigkeit und Erwachsenen, die konstant an ihrer Seite sind. Wo gehöre ich hin? Wer ist für mich da?
Nimmt man erste Informationen aus der Fallgeschichte hinzu, über die man zu dem Zeitpunkt der Fallbearbeitung schon verfügt, können ggf. weitere Deutungen und Fragen hinzukommen:
Die beiden Mädchen erleben, dass um sie herum zwei neue Familien gegründet werden, zu denen sie jeweils nicht wirklich dazu gehören. Ihre Väter haben sie verlassen, ihre Mutter ist eine für sie nicht wirklich verlässliche Konstante in ihrer realen und emotionalen Versorgung.
Welche Bedeutung haben die Väter für die Mädchen, jeweils für Elsa und für Maria?
3.2.2 Die „Fallchronologie“ – Zweite Annäherung: Was ist bisher passiert und hat Entwicklungen und Emotionen beeinflusst?
Das Instrument: Wenig vertraut ist der Praxis der Sozialen Arbeit die so gennannte Fallchronologie (entwickelt in einem Praxisforschungsprojekt, vgl. Henkel u. a. 2002), ein relativ einfach zu erstellendes und gleichzeitig meist aussagekräftiges Instrument, das in Fällen sukzessiv geführt werden kann, z. B. als Teil der Fallakte. In einer auf einem Zeitstrahl chronologisch geordneten Gegenüberstellung von Familien- und Hilfegeschichte werden alle vorhandenen Informationen und Erkenntnisse so zusammengetragen, wie sie der fallverantwortlichen Fachkraft zu einem gegebenen Zeitpunkt verfügbar sind (Tab. 1). Diese Fakten und Informationen werden dahingehend geordnet, dass sie in einer Spalte Auskunft geben über Ereignisse und Abläufe in den Lebens- und Familiengeschichten der beteiligten Väter, Mütter, Kinder und Jugendlichen. In einer anderen Spalte werden die Ereignisse öffentlicher Hilfe und Intervention für diese Menschen und ihre Familien zeitlich zugeordnet.
Eine Fallchronologie eröffnet den Blick auf die Geschichte als Ganzes. Sie stellt einen Fall in seiner gesamten Entwicklung dar, um durch diese Sicht Hinweise auf familiäre Themen und Dynamiken ebenso wie auf Interventionsstrategien, die Rolle der HelferInnen und vor allem die Interaktionsdynamik zwischen Familie und Hilfesystem mit ihren Verläufen und Wechselwirkungen zu erhalten.
In der Gegenüberstellung von Familien- und Hilfegeschichte können Zusammenhänge und Muster deutlich werden, es kann ggf. auch deutlich werden, wie Gefährdungen entstehen, welche Anstrengungen Eltern und Kinder unternehmen, sich davor zu schützen, und welche Eingriffe und Hilfen Kinder und Eltern bisher auf welche Weise erlebt haben.
Tab. 1: Fallchronologie: zeitlich geordnete Gegenüberstellung von Familien- und Hilfegeschichte
| Datum | Familiengeschichte | Hilfegeschichte |
In der Praxis wird eine solche Chronologie nicht regelhaft angewandt, bislang eher in spezifischen Fällen, z. B. der Auswertung „besonders schwieriger“ Fälle. Manche Einrichtungen und Dienste haben sie allerdings bewusst eingeführt, da sie neben dem falldiagnostischen Nutzen auch den Effekt haben, dass Entwicklungen und Hilfeverläufe übersichtlicher dargestellt werden können. Dies ist zum einen hilfreich, weil Fallwissen dann weniger „verloren geht“, zum anderen weil Übergänge und Wechsel zwischen Fachkräften damit kenntnisreicher und besser gestaltet werden können. Durch die Chronologie entsteht zu Fällen ein fundierter Überblick.
Hinweise für die Erstellung
Für die Erstellung einer Fallchronologie ist bedeutsam:
Eine präzise Zeitschiene wird in der Darstellung links oder in der Mitte angeordnet, d. h. es gibt immer drei Spalten in der Übersicht.
Es sollte auf eine etwa gleichmäßige Einteilung für alle Jahre bis zum aktuellen Ereignis geachtet werden, damit erkennbar wird, zu welchen Zeitpunkten viel passiert ist und wann wenig oder nichts. Zeiträume, in denen nichts passiert ist, sollten aus diesem Grund unbedingt freigehalten werden.
Die Eintragungen in die Chronologie sollten so früh wie möglich beginnen, spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem die Eltern ein Paar werden.
Die Familiengeschichte und die Hilfegeschichte werden getrennt, schlüssig und jeweils so komplett wie möglich aufgelistet mit möglichst genauer Zeitangabe in der Datumsspalte. Allerdings sollte die Übersicht nicht zu akribisch und umfassend geführt werden, der Charakter einer Übersicht muss gewahrt bleiben.
In der Familiengeschichte werden wichtige Lebensereignisse, Veränderungen und Krisen aufgeführt (Geburten, neue Beziehungen, Trennungen, Krankheiten, Tod, Arbeit, Wohnungswechsel, Ein-/Austritt oder Wechsel von Kindertagesstätte oder Grundschule etc.).
Die Hilfegeschichte beginnt mit den ersten Kontakten, in Folge werden Interventionen, Entscheidungen, Beendigungen, Abbrüche und Wechsel aufgeführt. Bei konkreten Maßnahmen ist es sinnvoll, jeweils kurz die damit verbundene Zielsetzung/Absicht zu benennen.
Sowohl in der Familien- als auch in der Hilfegeschichte sollten markante Zitate aus Erzählungen, Berichten, Stellungnahmen/Gutachten etc. eingefügt werden. Dies verdeutlicht mitunter bestimmte Darstellungen sehr prägnant und im konkreten Wortlaut.
Hinweise für die Auswertung
In der inhaltlichen Auswertung einer Fallchronologie sollten folgende Fragen und Aspekte den Blick und die fachliche Interpretation leiten:
Was fällt auf den „ersten Blick“ auf?
Zeigen sich zentrale Themen in einer oder beiden Spalten?
Gibt es Wiederholungen z. B. bei bestimmten Themen, Interventionen etc.?
Gibt es bestimmte Phasen/Sequenzen in der Familiengeschichte, z. B. Familiengründung, Krisen, Trennungen? Was z. B. hat die Familie „beschäftigt“, als die Kinder geboren wurden etc.?
Welche Phasen/Sequenzen in der Hilfegeschichte lassen sich unterscheiden z. B.: erstes Kennenlernen, erste Intervention, Krisen etc.?
Welche Bezüge und Parallelen von Familien- und Hilfegeschichte werden deutlich? Gibt es Verbindungen zwischen den Geschichten?
Wiederholen sich Erfahrungen z. B. der Kinder mit den Erwachsenen in der Familie und mit den HelferInnen?
Welche unterschiedlichen Geschichten werden deutlich, wenn man aus der Perspektive unterschiedlicher Beteiligter auf die Chronologie schaut? Wie lassen sich Familien- und Hilfegeschichte (unterschiedlich) erzählen? Was verdeutlicht dies?
Welche Hypothesen können aus dem Material gebildet werden? Welche Daten und Fakten und welches (Fach-)Wissen unterstützen sie, welche nicht?
Was bedeuten die gewonnenen Erkenntnisse für die Arbeit mit dem Familiensystem? Was für die Arbeit des Hilfesystems, welche Konsequenzen sind ggf. daraus zu ziehen?
Insbesondere ist in der Auswertung (wie in allen anderen Zugängen auch!) immer wieder die Perspektive der Kinder gezielt in den Blick zu nehmen, da diese häufig „wegrutscht“. Es ist z. B. danach zu fragen, welche Funktion Kinder für die Erwachsenen in der Familie haben? Oder wann und wie sie von den HelferInnen wahrgenommen werden.
Chronologie zum Fall Kramer
Fallanwendung: Als nächstes methodisches Instrument wird eine Fallchronologie zum Fall Kramer (Tab. 2) erstellt. Diese basiert auf den Erinnerungen der Fachkraft sowie Eintragungen in den Fallakten.
Tab. 2: Chronologie für den Fall „Familie Kramer“
| Chronologie für den Fall „Familie Kramer“ | ||
| Zeit | Familiengeschichte | Hilfegeschichte |
| Aus der Vorgeschichte der Familie ist bekannt, dass Eva Kramer (Mutter) und ihre eigene Mutter (die Großmutter der Mädchen) schon immer ein sehr ambivalentes Verhältnis zueinander hatten. Mit ihrem eigenen Vater hatte Eva Kramer oft Auseinandersetzungen, sie konnte es ihm nie recht machen, blieb ihrer Wahrnehmung nach immer unter seinen Erwartungen, dabei hat er selbst die Familie mal anderthalb Jahre wegen einer anderen Frau verlassen und war einfach weg. Manchmal konnte er sehr zornig und laut sein, bestraft hat er Eva in ihrer Kindheit mit Ignoranz, tagelang hatte er sie manchmal einfach nicht beachtet, „als wäre sie Luft“. Mit seiner Frau schien er sich besser zu verstehen, seitdem Eva ausgezogen war, so sieht es Eva. Den Hauptschulabschluss hat sie gerade eben geschafft, zwischenzeitlich war sie zum Ende der Schulzeit mal für drei Monate in der Kinder- und Jugendpsychiatrie; nur „weil sie ein paar Mal abgehauen war“ und ihren Eltern gedroht hatte, „dass sie die Schule schmeißt und dauerhaft abhaut, ohne zu sagen wohin“. Zu der Zeit war sie öfters mit einem 8 Jahre älteren Mann unterwegs, das gefiel den Eltern auch nicht. Irgendwann hat Eva Kramer dann auch eine Ausbildung als Verkäuferin gemacht, diese ebenfalls mit „Ach und Krach“ beendet, aber seither nie lang in einer Stelle gearbeitet. Entweder hat oder wurde sie nach kurzer Zeit immer wieder gekündigt. Dann haben die beiden Mädchen ihre volle Energie gefordert. | ||
| 2002 | Geburt von Elsa,die Mutter lebt kurze Zeit vor und nach der Geburt mit dem Vater, Klaus Michels, zusammen. | |
| 2004 | Geburt von Maria,die Mutter ist mit Uwe Ullmann zusammen, sie hat Klaus für die neue Liebe verlassen, es kam schnell zur Schwangerschaft; Uwe und Eva wohnen nicht zusammen, sechs Monate nach der Geburt beenden sie ihre Beziehung; Eva fühlt sich im Stich gelassen, überfordert und ist labil. | |
| 02/2005 | Kinder kommen zu den Großeltern | Polizeieinsatz, Frau K. wird verwirrt aufgegriffen und als Notfall in der Psychiatrie untergebracht.Erstmalig wird der ASD einbezogen, regelt die Unterbringung der Kinder bei den Großeltern und regt eine gesetzliche Betreuung für die Mutter an, die eingerichtet wird (Eva Kramer ist ihr gegenüber misstrauisch und abwehrend.). |
| 06/2005 | Kinder zurück zur Mutter | Entlassung aus der Psychiatrie |
| 08/2005 | Elsa geht ab August in eine Kita. | |
| 04/2006 | Kinder bei den Großeltern | Frau Kramer wird erneut in die gleiche Psychiatrie eingewiesen. |
| 08/2006 | Frau K „flieht“ aus der Psychiatrie. | |
| 09/2006 | Kinder kehren zurück in den Haushalt der Mutter;sie sind froh darüber, aber manchmal sagt die Mutter auch „komische Sachen“ oder scheint „ganz woanders zu sein mit ihren Gedanken, dann kann man sie gar nicht ansprechen“. | Frau K. wird „offiziell“ aus der Psychiatrie entlassen. |
| 11/2006 | Drohender Wohnungsverlust | ASD (neue Fachkraft) leitet an Fachstelle für Wohnungsprobleme weiter, Wohnung kann erhalten werden, u.a. durch Schuldnerberatung. |
| 3/2007 | Frau K. wendet sich selbst an den ASD, sie sei mit der Versorgung der beiden Mädchen überfordert.Eine Erziehungsbeistandschaft (2 Fachkräfte eines Trägers) für beide Mädchen wird eingerichtet. | |
| 4/2007 | Maria kann im April (innerhalb des Kita Jahres) nun auch in die gleiche Kita wie Elsa. | |
| 5/2007 | Frau Kramer „schmeißt“ die Erziehungsbeistände raus, die Hilfe wird abgebrochen (sie erlebt diese als maßregelnd, „Was die sich alles rausnehmen, als wäre sie ein Kind“);der ASD akzeptiert den Abbruch der Hilfe, dies allerdings mit Bedenken. | |
| 8/2007 | Frau Kramer kündigt die Kita-Plätze für Elsa (5) und Maria (3), die Kita meint, sie würde sich nicht zuverlässig um die Mädchen kümmern: „So eine Unterstellung!“; dann will Eva Kramer aber doch die Kündigung rückgängig machen. | Erst durch die gesetzliche Betreuerin kann die bereits wirksame Kündigung in der Kita wieder rückgängig gemacht werden. |
| 2008 | Einschulung von Elsa | |
| 2010 | Einschulung von Maria in die gleiche GrundschuleIn 2007-2010 leben die Mädchen regelhaft bei der Mutter, auch immer mal wieder für einige Wochen bei den Großeltern zur Unterstützung von Eva, dies meist in den Ferien. Eva Kramer bleibt psychisch labil, kann die Situation halten, fühlt sich aber häufig an der Grenze ihrer Kraft. Die Mädchen sind ihr wichtig, aber es ist so anstrengend, für alles sorgen zu müssen. | Seitens der Grundschule gibt es immer mal wieder Ermahnungen an die Mutter (Ordnung, Pünktlichkeit, Ausstattung mit Schulmaterialien), aber die Situation eskaliert nicht. Eva Kramer als Mutter hält sich von der Schule möglichst fern, die halten sie eh für eine „unfähige Mutter“. Gemeinsam mit ihrer Mutter und den Mädchen beteiligt sich die Familie schon mal an schulischen Aktivitäten. |
| 2/2011 | Kinder kommen in der Situation wieder zu den Großeltern und leben dort. | Die Großmutter meldet sich beim ASD (neue Fachkraft), ihre Tochter habe einen „psychotischen Schub“ und nach einem Polizeieinsatz sei sie auch wieder in der Psychiatrie. |
| 01/2012 | Auf Antrag des Jugendamtes wird Frau K. die elterliche Sorge vollständig entzogen und eine Amtsvormundschaft eingerichtet. | |
| 06/2012 | Die Großeltern werden als Verwandtenpflegestelle gem. § 33 SGB VIII anerkannt. | |
| 09/2013 | Polizeieinsatz, da Frau Kramer (jun.) bei Umgangskontakt ihrer Mutter gegenüber in deren Haushalt gewalttätig wird; ASD und AV entscheiden daraufhin, die Umgangskontakte auszusetzen. | |
| 01/2014 | Die Kinder sind zu dem Zeitpunkt bei den Großeltern. | Nach einem erneuten Polizeieinsatz, bei dem Frau Kramer (jun.) behauptet, in ihrer Wohnung würden ihre Töchter sexuell missbraucht, wird sie erneut in die Psychiatrie eingewiesen. |
| 2014 | Frau Kramer (jun.) lernt in der Psychiatrie ihren neuen Lebenspartner, Maik Poller, kennen. | |
| 12/2014 | Frau Kramer wird aus der Psychiatrie entlassen. | |
| 2015 | Eva Kramer zieht zu ihrem neuen Lebenspartner in eine ca. 50 km entfernte Kleinstadt;eine gemeinsame Tochter wird geboren. | Umgänge mit Elsa (12) und Maria (10) werden wieder aufgenommen; Mutter und Töchter sehen sich sporadisch. |
| 10/2015 | Tod des Großvaters | ASD (neue Fachkraft) und AV regeln von jetzt an begleitete Umgänge, da diese vorher sehr problematisch verlaufen seien. |
| 04/2016 | Umgangsbesuche der Mädchen bei der Mutter finden regelmäßig statt, auch über einzelne Wochenenden. | Eva Kramer meldet bei der Polizei der Kleinstadt, dass ihre eigene Mutter ihre beiden älteren Töchter entführen wolle; Polizei „stürmt“ daraufhin die Wohnung der Großmutter; erst nach Kontakt mit dem Jugendamt in der Großstadt, in der diese lebt, wird aufgeklärt, dass die Kinder ganz offiziell bei der Großmutter leben. |
| 01/2017 | Elsa (13) kehrt nach einem Wochenendbesuch bei der Mutter nicht wie vereinbart zur Großmutter zurück, angeblich habe sie eine Mandelentzündung.Elsa wohnt aber zunächst dennoch weiter bei der Großmutter. | Im anschließenden Gespräch mit ASD und AV äußert sie den Wunsch, ganz bei der Mutter und der neuen Schwester leben zu wollen. |
| 08/2017 | Nach einem heftigen Streit mit der Mutter will Elsa nicht mehr zu der Mutter ziehen. | Die Großmutter macht dem ASD ihre Überforderung mit der Versorgung der beiden Mädchen deutlich.Frau Müller übernimmt als fünfte ASD-Fachkraft die Fallzuständigkeit im ASD.AV und PKD stellen einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung für Elsa und Maria im Haushalt der Großmutter. |
| 09/2017 | Kinder kommen nicht wie mit AV vereinbart vom Umgangsbesuch bei der Mutter zurück; Mutter und Großmutter geben an, nicht zu wissen, wo sich die Mädchen aufhalten; später erzählen beide, sie hätten sich auf dem Dachboden im Haus der Mutter versteckt. | AV macht bei der Polizei eine Vermisstenanzeige für die Mädchen. |
| 09/2017 | Fachgespräch von ASD, AV und PKD mit der Großmutter; sie stimmt dem vorgeschlagenen Elterncoaching und einer aufsuchenden Familientherapie zu, ebenso einer konkreten Absprache zur Abstimmung mit dem AV; außerdem erzählt sie erstmals, dass beide Mädchen regelmäßigen Kontakt zu ihren Vätern haben; die Jüngere häufiger, da der Vater auch in der Großstadt lebt, die Ältere nur selten, da der Vater ca. 200 km entfernt lebt. | |
| 11/2017 | Großmutter und Mädchen erneut für mehrere Tage „verschollen“; später (Anfang Dezember) erklären sie, bei der Mutter gewesen zu sein, um diese in ihrer neuen Schwangerschaft zu unterstützen. | Ermahnung durch den AV, die jedoch relativ folgenlos bleibt; Großmutter lehnt nun gegenüber ASD das Elterncoaching und die aufsuchende Familientherapie entschieden ab; ASD beraumt Anfang Dezember ein Hilfeplangespräch für Anfang Januar 2017 an, die Familie müsse dann spätestens wieder in der Großstadt sein. |
| 12/2017 | Im Dezember ist die Großmutter für die Fachkräfte zeitweilig nicht erreichbar; sie ist bei der Tochter, um diese vor der Geburt des neuen Kindes zu unterstützen;die beiden Mädchen sind in dieser Zeit in der Wohnung der Großmutter, einer der Väter sorgt für beide. | Die Abwesenheit der Großmutter und die Versorgung durch einen der Väter ist nicht mit dem AV abgesprochen; bei einem Hausbesuch im Dezember werden die Mädchen alleine in der Wohnung angetroffen (Aufsichtspflichtverletzung); der ASD ordnet die sofortige Rückkehr der Großmutter an. Diese kommt dann auch zurück in die Großstadt; kurzfristiges Hilfeplangespräch mit den beiden Mädchen, der Großmutter und dem Vater von Maria; alle lehnen Hilfen in der Familie ab.Es wird ein Notfallplan vereinbart, wie bei der immer noch bevorstehenden Geburt die Versorgung der Mädchen mit Wissen des AV geregelt werden kann. |
| 12.12.17 | Großmutter fährt zu ihrer Tochter, hält sich aber nicht an vereinbarten Plan; die Weihnachtstage verbringen die Mädchen je bei ihren Vätern. | |
| 1.1.2018 | Geburt einer vierten Tochter | |
| 8.1.2018 | Großmutter kehrt zu Elsa und Maria zurück. | |
| Erneutes, zeitnahes Hilfeplangespräch wird vereinbart: Wie soll es weitergehen? | ||
Die so dokumentierten Ereignisse der Familien- und der Hilfegeschichte werden anschließend ausgewertet und gedeutet. Leitende Aspekte sind dabei Auffälligkeiten in der Familien- und/oder Hilfegeschichte (Was fällt auf den ersten Blick auf?), Parallelen zwischen den Systemen, Wechselwirkungen zwischen Ereignissen, Wiederholungen, „Verstrickungen“ o.ä.
Wahrnehmungen zur Chronologie

Folgende Wahrnehmungen ergeben sich mit Blick auf die erstellte Fallchronologie:
In den ersten fünf bzw. drei Lebensjahren erleben die Mädchen einen häufigen Wechsel ihrer Lebensorte, mal bei der Mutter, mal bei den Großeltern. Die Mutter hat immer wieder Aufenthalte in der Psychiatrie.
Über mehr als ein Jahr haben die Mädchen gar keinen Kontakt zur Mutter (Anfang 2011 – Mitte 2012). In der Zeit ist die Mutter mehrere Monate in der Psychiatrie, dann wieder in ihrer Wohnung; die Mädchen scheinen in dieser Zeit nicht wichtig für sie.
Ihre Väter erleben die Mädchen über einen langen Zeitraum ihres bisherigen Lebens als abwesend.
Zwischen Frau Kramer (jun.) und ihrer eigenen Mutter zeigt sich eine ambivalente Beziehung: Auseinandersetzung, Streit und Sorge wechseln sich unvermittelt ab.
Die Partner waren im Leben von Frau Kramer (jun.) bislang immer nur über kurze Phasen präsent; beide Väter der älteren Mädchen haben sie verlassen.
Im Hilfesystem wechselt die Fallzuständigkeit des ASD in den 12 Jahren punktueller Zuständigkeit fünf Mal.
Die Erziehungsbeistandschaft für die Mädchen in 2007 mit einer Dauer von nur zwei Monaten ist neben dem ASD das einzige Jugendhilfeangebot im Fall. Hinzu kommt die Amtsvormundschaft für beide Mädchen ab dem Jahr 2012 sowie die Verwandtenpflege durch die Großeltern ab 2012.
Die Einrichtung der Verwandtenpflege als offizielle Hilfe nach § 33 SGB VIII dauert fast anderthalb Jahre.
Psychiatrie (und Polizei) sind im Alltag der Familie präsenter als Hilfen und HelferInnen nach dem SGB VIII.
Der unerwartete Tod des Großvaters im Jahr 2015 ist ein einschneidendes Erlebnis für alle Familienmitglieder. Mit ihm geht für die Mädchen die einzige, verlässliche männliche Bezugsperson im Familiensystem verloren.
Hypothesen und Fragen zur Chronologie

Aus diesen Wahrnehmungen lassen sich wiederrum Hypothesen und weitergehende Fragen zum Fall Kramer entwickeln:
Der unkalkulierbare Wechsel von Bezugspersonen und Lebensorten setzt sich für die Mädchen, Elsa und Maria, in einem häufigen Wechsel zuständiger (ASD-) Fachkräfte fort. Es gibt keine für sie berechenbaren und sicheren Konstanten im Familien- und Hilfesystem bis auf die Großeltern.
Die Mädchen sind vermutlich in einem Loyalitätskonflikt: Ihre Mutter ist für sie nicht berechenbar und gleichzeitig sind sie mit der Frage beschäftigt „Sind wir schuld daran, dass unsere Mutter so verrückt ist?“
Eva Kramer (Mutter) und Birgit Kramer (Großmutter) sind hochambivalent miteinander verbunden; Anklage und Fürsorge wechseln sich ab.
Ambivalenzen bestimmen darüber hinaus auf allen Seiten und in allen Bezügen Verhalten und Erwartungen (Mutter, Großmutter, Töchter, HelferInnen).
Die Männer im Familiensystem verlassen das System und sind für die Frauen (insbesondere für die Mädchen) nicht präsent. Männer „lassen die Frauen im Stich“, in dieses Erfahrungsmuster webt sich auch der recht unerwartete Tod des Großvaters ein.
Bei der Großmutter zeigen sich (insbesondere nach dem Tod ihres Mannes) eine wachsende Erschöpfung und zugleich die innere Anforderung, als „Familienoberhaupt“ durchhalten zu müssen.
Für die Mädchen wächst die Unsicherheit, wohin und zu wem sie gehören: Der Großvater stirbt, ihre Väter sind unsichere Größen, die Mutter ist mit sich, ihren jüngeren Kindern und dem neuen Mann beschäftigt und der Großmutter schwinden die Kräfte, zudem kümmert sie sich aktuell ganz intensiv um ihre eigene Tochter. Die Mädchen, Elsa und Maria, geraten bei allen aus dem Blick, im Familien- und im Hilfesystem. Aktivitäten orientieren sich immer an den Erwachsenen.
Hoffnung und Enttäuschung sind permanente Begleiter von Elsa und Maria.
Mutter und Großmutter entscheiden über Annahme, Abbruch und Ablehnung von Hilfen für die Mädchen. Es entsteht der Eindruck, dass in krisenhaften Situationen von ihnen Hilfe angefordert wird, die aber abgewehrt wird, sobald Entlastung eintritt oder die Hilfen zu sehr ins Familiensystem intervenieren. Die Frauen der Familie scheinen das Hilfesystem (unbewusst) zu steuern, das Hilfesystem handelt lediglich reaktiv.
Besonders Eva Kramer prägt den Fall immer wieder mit ihren verrückten Weltsichten und dies mit viel Selbstbehauptungswillen und der Abwehr von Einmischung durch jugendamtliche Hilfen. Als Familienmotto gilt: „Wenn‘s drauf ankommt, hilft man sich als Familie selbst.“
Das Agieren des Hilfesystems wirkt unentschlossen, sowohl im ASD als auch bei der Amtsvormundschaft und der Erziehungsbeistandschaft. Es entsteht der Eindruck, dass Psychiatrie und Jugendhilfe nicht zusammenarbeiten, nicht an einem Strang ziehen, ebenso wenig die Jugendhilfe mit der Kita und/oder der Grundschule. Verbindungen und gemeinsame Ideen zum Fall werden nicht sichtbar.
Resignation und Überforderung zeigen sich im Familiensystem und spiegeln sich ebenso im Agieren des Hilfesystems: Von „in diesem Familiensystem werde ich auch nichts ausrichten können“ bis zu „wie kann ich hier für verbindliche Veränderung sorgen“?
3.2.3 Die „Ressourcenkarte“ – Dritte Annäherung: Was können und worüber verfügen Kinder und Eltern?
Das Instrument: Mit einem ressourcenorientierten Instrument wie der Ressourcenkarte wird im diagnostischen Prozess (ebenso wie mit der Netzwerkkarte) der Blick gezielt auf die vorhandenen Potenziale, Stärken und Kraftquellen bei einzelnen AdressatInnen oder in einem Familiensystem insgesamt gerichtet. Es geht darum, die stärker defizitorientierte Sichtweise (Was geht nicht? Was ist problematisch? Wo liegen Risiken, insbesondere für die Kinder?) zu weiten, zu kontrastieren und somit zu ergänzen – d. h. die professionelle Perspektive sehr bewusst und regelhaft zu wechseln.
Ressource = Kraftquelle, Stärke
Dieser Schritt im Verlauf von Fallverstehen und Diagnostik folgt der Grundhaltung, dass Menschen über Eigenkräfte und Stärken verfügen, die manchmal verschüttet, manchmal auch nur gering ausgeprägt sind, aber immer vorhanden sind. Solche Ressourcen sind ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Veränderung, Ermutigung, Eigenaktivität und damit das Erleben von Selbstwirksamkeit. Menschen sind mehr als ihre Defizite, der professionelle Blick verengt sich mitunter aber schnell darauf, da diese sehr im Vordergrund stehen und der Handlungsdruck auf Fachkräfte gerade in Belastungs- und Krisensituationen oft sehr präsent ist.
Salutogenese, Kohärenz und Ermutigung
Mit dem Salutogeneseprinzip von Antonovsky (1997), der sich damit beschäftigt hat, wieso Menschen trotz bedrohlicher Bedingungen gesund bleiben bzw. wie es ihnen gelingt, sich von schweren Krankheiten zu erholen, oder mit dem Wissen um die Notwendigkeit des Prinzips der Ermutigung in Lern- und Erziehungsprozessen im individualpsychologischen Sinne nach Adler (vgl. z. B. Ansbacher/Ansbacher 2004) lässt sich begründen, dass eine solche Perspektive in der Arbeit mit AdressatInnen für Veränderung enorm wichtig ist. Antonovsky hat in einer berühmt gewordenen Metapher seinen Ansatz gut verdeutlicht. Er hat (psychische) Gesundheit und das Leben mit einem Fluss verglichen. Sein Bild ist, dass Menschen in diesem Fluss voller Strudel, Biegungen und Stromschnellen schwimmen und in große Gefahren geraten können. Die Perspektive von Helfenden müsse es dann nicht sein, die Ertrinkenden aus dem Strom zu reißen, sondern sie darin zu unterstützen, gute oder bessere SchwimmerInnen zu werden, welche die Stromschnellen eigenständig meistern können. Wichtig dafür ist die individuelle Herausbildung eines Kohärenzgefühls. Kohärenz beinhaltet drei Aspekte: Die Fähigkeit, die Zusammenhänge des Lebens zu verstehen (Verstehbarkeit), die Überzeugung, das eigene Leben bewältigen bzw. gestalten zu können (Handhabbarkeit/Bewältigbarkeit) und ein Gefühl, dass das eigene Tun einen Sinn hat und bedeutungsvoll ist (Sinnhaftigkeit/(eigene) Bedeutsamkeit). Ein solches Erleben bei Menschen gerade in Belastungssituationen zu stärken und damit ihr eigenes Erleben von Selbstwirksamkeit (vgl. z. B. Jerusalem/Hopf 2002), ist ein wesentlicher Aspekt des ressourcenorientierten Blicks. In der Sozialen Arbeit ist die Ressourcenorientierung als Grundhaltung erst seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts zu einer expliziten Grundhaltung geworden. Buttner (2018a, 76 ff.) setzt sich in einem kurzen Aufsatz grundsätzlich mit der Beschaffenheit von Ressourcen auseinander. Darin wird einerseits deutlich, dass der Begriff durchaus schillernd und unscharf ist, die damit verbundene Grundidee aber unverzichtbar, wenn es darum geht, Veränderungen anzuregen und die AdressatInnen Sozialer Arbeit dabei „mitzunehmen“. Es geht darum, sich auf eine gemeinsame Suche zu machen, gemeinsam zu „erforschen“ und zu benennen, über welche Stärken Menschen verfügen und welche Unterstützungspotenziale sie in ihrem Umfeld haben.
Ressourceninstrumente
Für den gezielten Blick auf Ressourcen bei einzelnen Personen oder in einem System, d. h. für die Ressourcendiagnostik, existieren unterschiedliche methodische Instrumente. Ein aktueller, kurzer Überblick dazu findet sich in einem weiteren Aufsatz von Buttner (2018b, 310 ff.). Die Unterschiede zwischen einzelnen Instrumenten liegen wesentlich darin, wie offen diese und damit auch das Gespräch angelegt sind, in dem über die vorhandenen Ressourcen mit den AdressatInnen gesprochen wird. Buttner differenziert vier Arten ressourcendiagnostischer Instrumente (vgl. Buttner 2018b, 310):
1. einfache, offene Verfahren, z. B. zur Erzählung auffordernde Gespräche,
2. offene, halbstrukturierte Verfahren, z. B. leitfadengestützte Interviews,
3. eigenschafts- oder kompetenzorientierte Fragebögen, eher aus dem psychotherapeutischen oder psychologischen Kontext, und
4. bereichsspezifische, halbgeschlossene Erhebungsverfahren, z. B. aus der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen für die Bedarfserhebung angestrebter Wohn- und Lebensformen, angelehnt an die ICF (= Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, WHO 2005).
Für die Arbeit im Kontext der Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe hat sich die so genannte Ressourcenkarte als einfach zu handhabendes, offenes Instrument sehr bewährt (Tab. 3). Mit diesem dialogisch ausgerichteten Zugang können vorhandene Ressourcen im Prozess der Erarbeitung mit jungen Menschen und/oder Familien anschaulich gemacht werden. Sie dienen damit nicht nur als diagnostisches Instrument, sondern können gleichzeitig eine oftmals positive Wirkung bei den AdressatInnen erzielen („Ich kann ja doch etwas!“ oder: „Ich habe ja doch wichtige Grundlagen für meinen Alltag, z. B. ein Einkommen, oder Menschen um mich herum, die für mich da sind!“).
Je nach konkretem Instrument werden i.d.R. unterschiedliche Bereiche oder Sektoren unterschieden, z. B. persönliche, materielle, familiäre und sozialräumliche Ressourcen, in denen die Eintragungen vorgenommen werden (vgl. BMFSFJ Handbuch SPFH 1999; Herwig-Lempp 2007, 207–226; Herwig-Lempp 2009, 243–254). Komplexere Verfahren beziehen darüber hinaus sozialräumliche Strukturen und Unterstützungspotenziale umfangreicher ein und kombinieren sie mit einer Netzwerkanalyse (Budde/Früchtel o.J).
Tab. 3: Ressourcenkarte (Beispiel)
| persönliche Ressourcen | familiäre Ressourcen |
| (z. B. kann deutsch und türkisch; kennt sich im Stadtteil gut aus und weiß, wo sie Unterschlupf findet; kann etwas durchhalten (z.B. Aushilfsjob an der Tankstelle), wenn es sie interessiert) | (z. B. hat eine Schwester, bei der er zur Not unterkommen kann; eine Tante in Nürnberg, der er traut usw.) |
| materielle Ressourcen | sozialräumliche Ressourcen |
| (z. B. hat ein Mofa, ein Handy etc.) | (z. B. kann an der Tankstelle/Bude/Kneipe aushelfen; geht hin und wieder ins Jugendzentrum etc.) |
Im Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (BMFSFJ 1999, 259) sind weitere Beispiele für Eintragungen in die vier Bereiche aufgeführt:
„Persönliche Ressourcen: Humor, Sensibilität, ein ausgeglichenes Temperament, Durchhaltevermögen, Gesundheit, Bildung, handwerkliche Geschicklichkeit, Interessen und Hobbies, Auseinandersetzungsfähigkeit, Beeinflussungsmöglichkeiten durch kommunikative Fähigkeiten, Loben können, Anerkennung annehmen können, Kenntnis verschiedener Bewältigungsstrategien, Bindungsfähigkeit, Autonomie, Neugier, die Annahme eines schweren Schicksals, einen Sinn im Leben sehen können etc.
Materielle Ressourcen: einen Arbeitsplatz, ein kleines Vermögen, ein Auto, nur geringe oder kleine Schulden, eine angemessene Wohnung, Besitz von Werkzeug etc.
Familiale Ressourcen: Möglichkeiten für Individualität und Zugehörigkeit, für Kinder gute Beziehung zu einer Bezugsperson, flexible Grenzen, klare Rollenstrukturen und dementsprechend klare Verantwortlichkeiten, gegenseitige Wertschätzung und Unterstützung, ein gemeinsamer Glaube, eine für die Familienmitglieder klare Kommunikation, konstruktive Konfliktlösungsmöglichkeiten, Freude an gemeinsamen Unternehmungen, ein Haustier, unterstützende Familienmitglieder (Tante, Großeltern) etc.
Ressourcen im Lebensumfeld: Nachbarschaftskontakte, eine Freundin oder ein Freund, Kontakt mit der Kirchengemeinde, Mitgliedschaft in einem Sportclub/Verein, ein guter Arzt, ein Kindergartenplatz, ein Hortplatz, ein kooperativer Kontakt mit einem Lehrer, Unterstützung beim Wohnungsamt, positive Erfahrungen und Kontaktmöglichkeiten zum Allgemeinen Sozialdienst etc.“
Hinweise zur Erstellung
Bei der Erstellung einer Ressourcenkarte, am besten mit den AdressatInnen gemeinsam, ist es sinnvoll, die AdressatInnen zunächst ganz offen nach ihren Stärken zu fragen und sie ins Denken und Erzählen zu bringen.
Die Nennungen werden dann von ihnen selbst oder von der Fachkraft in die Ressourcenkarte eingetragen. Wichtig ist, dass die Ressourcenkarte nur ein Hilfsmittel ist und nicht zu akribisch angewandt werden sollte. Ist man sich z. B. unsicher, in welchen Bereich eine Eintragung gehört, sollte man sie dort eintragen, wo sie nach kurzer Überlegung am ehesten hinpasst. Entscheidend ist, dass sie überhaupt Beachtung findet und aufgeschrieben wird.
Manchmal fällt es Menschen in Belastungssituationen schwer, auf ihre Stärken und Kompetenzen zu schauen oder diese zu „finden“. Hilfreich ist es in dem Fall, wenn Fachkräfte sparsam Anregungen geben, Beispiele nennen oder ressourcenorientierte Fragen stellen (z. B. Wen fragst Du, wenn Du mal Hilfe brauchst? Wem erzählst Du, dass es Dir nicht gut geht? Wie hast Du es vor einem Jahr geschafft, aus dieser schwierigen Situation wieder heraus zu kommen?). Voraussetzung dafür ist, dass man als Fachkraft selbst davon überzeugt ist, dass Menschen über Ressourcen verfügen, auch wenn diese nicht gleich „auf der Hand liegen“.
Verhalten, Beziehungen und Dinge sind bei der Arbeit mit Ressourcen immer mit Blick auf mögliche Stärken zu betrachten und zu interpretieren, z. B.: kann sich alles Überlebensnotwendige besorgen (=> klaut auch mal); kann sich durchsetzen (=> haut auch mal zu); kennt sich in der Szene aus (=> hat Umgang im einschlägigen Milieu). Die Probleme und Gefährdungen dieser Verhaltensweisen und Beziehungen werden an anderer Stelle betrachtet. Hier geht es alleine um Ressourcen im Sinne von Potenzialen. Zweck und Ziel ist es, positive Anknüpfungspunkte für Prozesse der Stabilisierung und Veränderung herauszufinden.
Auswertung und Interpretation
In der Auswertung und Interpretation von Ressourcenkarten geht es darum:
Was fällt auf den ersten Blick auf?
Welche Ressourcen sind wie stark vorhanden und in welchen Bereichen ggf. vorrangig?
Welche mussten im Gespräch „mühsam“ erarbeitet werden, können aber ggf. in der weiteren Arbeit aktiviert werden?
Welches Gesamtbild ergibt die Sammlung von Ressourcen?
Welchen Beitrag könnten sie bezüglich des zu bearbeitenden Problems leisten?
Fallanwendung: Für die Familie Kramer werden in der Fallbearbeitung vier Ressourcenkarten erstellt. Es geht um die Ressourcen der beiden Mädchen Elsa und Maria (Tab. 4) sowie um die der beiden erwachsenen Frauen, d. h. der Mutter Eva und der Großmutter Birgit Kramer (Tab. 5).
In der Fallarbeit gilt es jeweils kontextspezifisch zu entscheiden, für wen in einem Fall zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Ressourcenkarte sinnvoll erscheint und erarbeitet wird.
Tab. 4: Ressourcenkarten für Elsa (normal gesetzt) und Maria (kursiv gesetzt)
| Persönliche Ressourcen: | Familiäre Ressourcen: |
| kann klar ihre schulische und berufliche Zukunft benennen und zielstrebig verfolgen;ist eigen-/selbständig;übernimmt Verantwortung;pflegt vorhandene Beziehungen;ist engagiertkommt schnell in Kontakt, ist zugewandt;ist grundsätzlich zuversichtlich;eigen-/selbständig;übernimmt Verantwortung;musikalisch;hat viele FreundInnen, eher etwas „lose“ Bezüge | Großmutter;neuerdings Vater, auch Vorbild (akademische Ausbildung, freischaffender Künstler);„kleine Schwester“Großmutter„große Schwester“Vater (vor Ort erreichbar, übernimmt seit einiger Zeit zum Teil auch Versorgung/Sorge) |
| Materielle Ressourcen: | Sozialräumliche Ressourcen: |
| Handy/PCFahrradÖPNV Schülerticket(Kindergeld, wird ihr von Mutter nicht ausgezahlt, obwohl sie nicht bei ihr lebt)Handy/PCÖPNV SchülerticketFahrrad(Kindergeld, wird ihr von Mutter nicht ausgezahlt, obwohl sie nicht bei ihr lebt) | Russisch-orthodoxe GemeindeSchwimmtrainingSchuleAV und ASD (mit Einschränkung)SchuleSchulbandRussisch-orthodoxe GemeindeNachbarin der Großmutter, mögen sich gernAV und ASD |
Tab. 5: Ressourcenkarten für die Großmutter (normal gesetzt) und die Mutter (kursiv gesetzt)
| Persönliche Ressourcen: | Familiäre Ressourcen: |
| willensstarkagiert und fühlt sich als FamilienoberhauptVerantwortungsbewusstseinliebt die Mädchen (trotz Anstrengung)willensstarkdurchsetzungsfähiggrundsätzlich sympathisch | ihre Tochter, Eva Kramerihre Enkeltöchter, alle vierdie Väter der beiden älteren Enkeltöchterihre Mutterihre Töchter, vor allem die beiden älterenihr neuer Lebensgefährte |
| Materielle Ressourcen: | Sozialräumliche Ressourcen: |
| RentePflegegeld für die beiden älteren MädchenHarz IVKindergeld | Russisch-orthodoxe Gemeinde??? |
Wahrnehmungen und Anknüpfungspunkte

In der Erarbeitung der Ressourcenkarten entstehen verschiedene Wahrnehmungen und Bilder als positive Anknüpfungspunkte im konkreten Fall:
Elsa ist zielstrebig, weiß was sie will und schafft auch, was sie will. Ihre Zukunft ist ihr wichtig, aber auch Menschen, die sie mag. Ihr fällt es (nach Aussage der ASD Fachkraft) wohl nicht ganz leicht, enge Freundschaften zu knüpfen.
Maria ist eine „normaler“ 12-jähriger Teenie, die „große Schwester“ ist für sie eine wichtige Orientierung, daneben auch (wieder) der Vater. Die Musik in der Schulband ist ein ganz wichtiger Faktor für ihr Wohlbefinden, manchmal wirkt die Musik wie ein „Lebenselixier“ für sie.
Die Großmutter als Familienoberhaupt möchte die Familie erhalten. Sie ist willensstark und verantwortungsbewusst gegenüber ihrer Tochter.
Die Mutter hat einen ausgeprägten eigenen Willen und daraus entstehende Durchsetzungskraft.
Hypothesen zu Ressourcenkarten

Daraus lassen sich zum Fall weitere Hypothesen und Fragen erarbeiten:
Beide Mädchen haben viel Potenzial, persönliche und weitere Ressourcen in ihrem Umfeld (Resilienz), neben der Großmutter (noch) und (erst) teilweise den Vätern auch im sozialen Umfeld, so z. B. in der russischen Gemeinde, der Schule, dem Schwimmverein, der Schulband, die genutzt werden können und müssen.
Die Mädchen sind „gut aufgestellt“, aber die konstante Versorgung wird brüchig, wenn die Großmutter wegen Erschöpfung und aus Sorge um die aktuelle Belastungssituation ihrer eigenen Tochter ausfällt.
Aktuell ist die Mutter der Mädchen, Eva Kramer, (wieder einmal) sehr auf sich und die „neue Familie“ konzentriert. So hat sie keinen Blick für die älteren Mädchen.
Welche Ressourcen haben die Erwachsenen, insbesondere die Großmutter und die Väter, um die Entwicklung der beiden Mädchen aktiv zu fördern?
3.2.4 Die „Netzwerkkarte“ – Vierte Annäherung: Welche Beziehungen sind wichtig und wo lässt sich anknüpfen?
Das Instrument: Beziehungen von Menschen zueinander und damit soziale Bezüge/Netzwerke und ihre Bedeutung interessieren die sozialwissenschaftliche Forschung schon lange. Bereits die in den 1930er Jahren von Moreno (vgl. aktuell Moreno 2014) entwickelte Soziometrie als Methode empirischer Sozialforschung legt ein wichtiges Fundament für die heutige Beschäftigung und Erforschung von sozialen Netzwerken. Gerade im letzten Jahrzehnt zeigt sich zunehmend mehr, dass individuelle Vernetzung, aktuell aber vor allem auch die institutionelle Vernetzung erneut und zunehmend mehr in den Blickpunkt wissenschaftlicher Beschäftigung rückt. Denn es zeigt sich, dass komplexe Probleme nur durch ein Zusammenwirken aller daran Beteiligten gelöst werden können (vgl. z. B. Fischer/Kosellek 2013). Dies gilt auch und gerade für die fallbezogene Bearbeitung sozialer Probleme.
Menschen leben immer in sozialen Beziehungen, auch wenn diese aktuell belastet oder nicht verfügbar erscheinen. Kindliche Entwicklung gelingt nicht ohne tragfähige Beziehungen zu Erwachsenen, jugendliche Entwicklung zudem nicht ohne Gleichaltrige. Und nicht zuletzt sind in den hier betrachteten Lebenssituationen die Beziehungen zu den Menschen und Institutionen im Hilfesystem bedeutsam. Ein Bild über die aktuelle Beschaffenheit solcher sozialen Beziehungen als positive Quelle für Veränderungen zu gewinnen, wird damit ein weiterer unverzichtbarer Zugang zu einem Fall.
Mit einer Netzwerkkarte (Abb. 12) wird versucht, die Verortung von Beziehungen und Unterstützungspotenzialen in einem sozialen Netz für eine selbstreflexive ebenso wie für die diagnostische Bearbeitung durch Visualisierung zugänglich zu machen. Dabei werden junge Menschen oder Eltern jeweils einzeln aufgefordert, Personen z. B. aus ihrem familiären Umfeld, FreundInnen und Bekannte, Menschen in Nachbarschaft und Sozialraum sowie aus Ämtern und Institutionen nach der Nähe und Bedeutung ihrer Beziehung in konzentrischen Kreisen um die eigene Person in der Mitte einzuzeichnen. Auch für dieses Instrument gibt es verschiedene Formate und Entwicklungen, die vor allem aus Forschungsmethoden der Netzwerkanalyse entwickelt und übertragen wurden (Wendt 2015; Hollstein/Strauss 2006; Stegbauer/Häußling 2010; Stimmer 2012, 132 ff.).
Netzwerkkarten können ebenfalls gut mit jungen Menschen/Eltern zusammen ausgefüllt werden, um ihre Sicht der Beziehungsnetze zu erfahren.

Abb. 12: Netzwerkkarte
Erstellung
Netzwerkkarten und ähnliche Instrumente werden am besten vor dem Hintergrund einer konkreten Fragestellung erarbeitet und gezeichnet. Je nach Fragestellung, z. B. „Wer gehört zu ihrem Umfeld und wie nah stehen Ihnen die Menschen?“, „Wer trägt zur positiven Stabilisierung der Versorgungssicherheit der Kinder bei?“, werden in den Segmenten die entsprechenden Personen vermerkt.
In der Mitte der Netzwerkkarte steht die Person, um die es wesentlich geht („Ankerperson“).
Andere Menschen, die mit ihr oder ihm in einer Beziehung stehen (also auf der Karte einen Platz haben sollten), werden je nach Bedeutung für die „Ankerperson“ platziert: je näher zur Mitte desto besser/förderlicher/tragfähiger ist die Beziehung.
Auswertung
Bei der Auswertung von Netzwerkkarten wird nach folgenden Aspekten geschaut:
Was fällt auf den ersten Blick auf?
In welchen Bereichen gibt es Beziehungen? (Existenz)
Über wie viele Beziehungen verfügt jemand? (Quantität)
Wie nah oder fern stehen sie der Person im Mittelpunkt? (Intensität, subjektive Bedeutung)
Welche Personen stehen untereinander in Verbindung? (Vernetzung; kann je nach Fragestellung auch eingezeichnet werden)
Fallanwendung: Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung von Netzwerkkarten, um die sozialen Bezüge der Familienmitglieder in den Blick zu rücken. Wiederum muss fallbezogen entschieden werden, für welche Personen (oder in der Praxis auch „mit welchen Personen“) diese erarbeitet werden. Im Fall der Familie Kramer deutet sich an, dass perspektivisch eine stärkere Konzentration der HelferInnen, insbesondere des ASD, auf die Mädchen erfolgen muss, um für sie und mit ihnen belastbare, tragfähige und sichere Perspektiven (in der Großstadt?) zu entwickeln. Aus diesem Grund werden fallbezogen nur zwei Netzwerkkarten erstellt, für Elsa und Maria (Abb. 13). Die Darstellung integriert beide Mädchen in einer Netzwerkkarte mit unterschiedlichen Symbolen. Die Eintragungen für die Mädchen wurden nacheinander vorgenommen und je einzeln ausgewertet.

Abb. 13: Netzwerkkarte für Elsa und Maria Kramer
Wahrnehmungen zu Netzwerkkarten
Netzwerkkarten richten den Fokus auf die sozialen Bezüge, in denen Menschen leben, und auf die konkreten Beziehungsqualitäten. Bei Elsa und Maria werden in der Fallbearbeitung folgende Wahrnehmungen zusammengetragen, die insbesondere Aufschluss darüber geben können, wie tragfähig die Netze der beiden Mädchen bezüglich ihrer weiteren Entwicklung und Versorgung sind.

Bei Elsa (Kreis) wird deutlich:
Sie hat viel Familie
und weniger Sozialraum/Bekannte und SchulfreundInnen.
Niemand ist ihr „sehr nah“, am nächsten stehen ihr die Großmutter und Maria.
Welche „vertraulichen“ Bezüge/Freundinnen hat sie in der Schule oder privat?
Ist sie vorsichtig, distanziert oder isoliert?
Männer bzw. Vater stehen weiter weg.
Bei Maria (Stern) wird deutlich:
Sie hat noch mehr „nähere“ Familie als die ältere Schwester.
Die Mutter ist für sie bedeutungsvoller, zumindest „näher an ihr dran“.
Auch ihr Vater steht näher als bei Elsa.
Bei den FreundInnen ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei Elsa.
Hypothesen zu Netzwerkkarten
Die Netzwerkkarten der beiden Mädchen sind etwas unterschiedlich. Es lassen sich dennoch für beide gemeinsame Hypothesen aufstellen:

Beide Mädchen sind durch die wiederholte Unsicherheit, wo sie leben können (bei Mutter oder Großmutter) sowie durch den mehrfachen Wechsel des konkreten Lebensortes deutlich darin beeinträchtigt worden, eigene tragfähige Beziehungsnetze aufzubauen.
Sie sind vorsichtig gegenüber engen Bindungen, da diese ja in ihrem Leben oftmals nur von kurzer Dauer waren: „Wem kann man trauen? Lohnt es sich, Freundschaften einzugehen, oder ist damit unweigerlich Verletzung verbunden?“
Dennoch hat insbesondere Elsa bereits deutlich begonnen, sich selbstständig zu machen. Maria wird ihr vermutlich folgen. Beide sind anderen gegenüber grundsätzlich zugewandt, Beziehungen sind ihnen wichtig. „Anknüpfungspunkte“ tragfähiger sozialer Netze für die Entwicklung und Perspektive der Schwestern sind deutlich erkennbar.
3.2.5 Das „Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung“ – Fünfte Annäherung: Droht Gefahr für Leib, Leben und die gesunde Entwicklung eines Kindes?
Das Instrument: Sozialpädagogische Diagnosen gerade im ASD sind nicht zwangsläufig, aber häufig und regelmäßig damit konfrontiert, akute Gefährdungen des Wohls von Kindern und Jugendlichen einschätzen zu müssen (Kap. 4.2.2). Für solche Aufgaben muss institutionell ein qualifiziertes und in der Anwendung sicher beherrschtes Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz zur Verfügung stehen. Die Arbeit mit einem solchen Instrument muss dabei im Wesentlichen vier Funktionen erfüllen:
die systematische Erfassung aller relevanten Daten und und fachlich fundierte Bewertungskriterien zur Beurteilung einer Gefährdungsmeldung;
die Anleitung und Kontrolle einer strukturierten und systematischen Arbeitsweise der Gefahrenabwehr;
die Gewährleistung einer laufenden Dokumentation der Arbeitsschritte und Einschätzungen und
die institutionelle Absicherung der verantwortlichen Fachkräfte unter aktiver Einbeziehung der Leitung.
Für diese Aufgaben werden zwar viele Instrumente und Verfahren genutzt, aber nur sehr wenige, die einer eingehenden Prüfung und Evaluation unterzogen wurden. Exemplarisch soll hier auf das „Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz“ (den sogenannten „Düsseldorf-Stuttgarter-Kinderschutzbogen“) (Reich 2005) als das zurzeit am weitesten entwickelte, wissenschaftlich fundierte, in der konkreten Praxis der ASD-Arbeit auch umfangreich erprobte Instrument und Verfahren zur Gefährdungseinschätzung in Kindeswohlgefährdungsfällen in Deutschland hingewiesen werden. Als aktuell einziges Instrument bietet es nicht nur eine systematische Erfassung und Bewertung aller relevanten Aspekte einer Kindeswohlgefährdung, sondern auch einen verbindlich strukturierten Arbeitsablauf der Erfassung und Bewertung durch die Fachkräfte sowie eine verbindliche Unterstützung und Kontrolle dieses Prozesses in der Organisation. Nur diese Verbindung von qualifizierter Erfassung und verbindlicher Prozessgestaltung ermöglicht einen zuverlässigen Kinderschutz. Zudem ist dieses Diagnoseinstrument wissenschaftlich vom Deutschen Jugendinstitut evaluiert (Kindler et al. 2008). Das „Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz“ besteht aus 12 Modulen, die je nach Stand der Bearbeitung eines und konkreter Fragestellung genutzt werden.
1. Meldebogen
2. Familienbogen
3. Erscheinungsbild des Kindes oder des bzw. der Jugendlichen, spezifiziert nach Altersgruppen (Tab. 6)
4. Eltern-Kind-Interaktion
5. Grundversorgung und Schutz
6. Sicherheitseinschätzung
7. Risikoeinschätzung
8. Ressourcen und Prognosen
9. Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten
10. Gesamteinschätzung der Kindeswohlgefährdung
11. Hilfe- und Schutzkonzept
12. Vereinbarungen mit den Sorgeberechtigten
Tab. 6: Exemplarischer Auszug aus dem Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung; Erscheinungsbild für die Altersgruppe 14–16 J.
| Fallzuständige Fachkraft | Leitzeichen | Erhebungszeitraum |
| – |
| Erscheinungsbild des jungen Menschen 14 – 18 Jahre |
| Name: | Vorname: | Geb.: |
| Körperliche Erscheinung | Ja | Beschreibung | Durch wen? | |||
| Krankheitsanfälligkeit, häufige Bauch- oder Kopfschmerzen, Asthma | ❏ | |||||
| Hinweise auf Fehl-/Über-/Unterernährung | ❏ | |||||
| Auffällige Hämatome (v.a. an Rücken, Brust, Po, Bauch, Augen, geformte Hämatome), Striemen und andere Verletzungen, die auf Misshandlung hinweisen | ❏ | |||||
| Wiederholte Unfälle mit ernsthaften Verletzungen (z.B. Knochenbrüche, Verbrennungen, Verbrühungen) oder aktuelle ernsthafte Verletzung mit unklarer Entstehung | ❏ | |||||
| Sammeleinschätzung | +2❏ | +1❏ | -1❏ | -2❏ | ||
Wird „Ja“ nicht angekreuzt, ist davon auszugehen, dass keine Auffälligkeit vorliegt.
Die Sammeleinschätzung ist dann mit mindestens +1 (ausreichend) zu bewerten.
| Interaktion zwischen Jugendlichem und | negativ | positiv | Durch wen beschrieben? | ||||
| Wertschätzung/Interesse an Gedanken, Gefühlen und Erkenntnissen des/der Jugendlichen | |||||||
| Emotionale Unterstützung bei Belastung oder Problemen des/der Jugendlichen | |||||||
| Angemessene Beteiligung an Entscheidungen/Förderung von Eigenständigkeit/Respekt vor Bedürfnissen nach Privatsphäre bei dem/der Jugendlichen | |||||||
| Grenzen setzen/erzieherische Reaktion auf Fehlverhalten der/des Jugendlichen | |||||||
| Ermutigung und Förderung von Lernen | |||||||
| Angemessenheit von Erwartungen an Verantwortung/Anstrengungsbereitschaft und Selbstständigkeit der/des Jugendlichen | |||||||
| Strukturierter Tagesablauf/Zuverlässigkeit gegenüber der/dem Jugendlichen | |||||||
| Auseinandersetzung der Eltern mit dem/der Jugendlichen | |||||||
| Sammeleinschätzung | +2❏ | +1❏ | -1❏ | -2❏ | |||
Nach: Kinderschutzbogen 14–18 – Diagnoseinstrument Kindeswohlgefährdung/Stand 01/2010
Die Bewertungsskala der Einzel- oder Sammeleinschätzungen reicht von +2 = gut über +1 = ausreichend, -1 = schlecht bis -2 = sehr schlecht.
Die Skalenwerte sind nicht mathematisch zu verstehen, können also weder addiert noch zu Mittelwerten zusammengefasst werden. Die Zahlenwerte dienen vielmehr als einfacher, anschaulicher und praktikabler Ausdruck oder Stellvertreter für die damit auszudrückenden fachlichen Einschätzungen, ähnlich wie Schulnoten, mit allen hierfür bekannten Problemen der Verzerrung, Verkürzung und Subjektivität. Auch die Sammeleinschätzungen sind keine rechnerische Zusammenfassung, sondern können entweder durch eine hohe Einschränkung/Problematik in einem Kriterium bzw. Bereich begründet sein oder durch eine in mehreren Bereichen leichtere Einschränkung/Problematik.
Zudem bietet das Instrument einen umfangreichen Orientierungskatalog mit Hinweisen zu allen relevanten Phänomenen des Erscheinungsbildes und der Grundversorgung des Kindes oder Jugendlichen sowie der Interaktion mit den Eltern, die eingeschätzt werden müssen (Tab. 7). Dieser dient der Orientierung und Hilfestellung bei der konkreten Einschätzung, ob z. B. ein Kind altersangemessen ernährt wird. Beispielhaft und umfangreich orientiert er sich an der Frage „Was braucht ein Kind an Grundversorgung und Erziehung?“ Auf dem jeweils aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse können sich die Fachkräfte hier informieren, wie konkrete Ausprägungen und Situationen jeweils mit Blick auf das Gefährdungsrisiko zu bewerten sind. Auch kann dieser Orientierungskatalog im Gespräch mit Eltern genutzt werden, um die Bewertungsmaßstäbe der Fachkräfte nachvollziehbar zu erläutern und ggf. den Maßstäben der Eltern gegenüberzustellen. Und auch hier geht es nicht um rechthaberische Expertise, sondern um transparente Begründungen und Verständigung.
Tab. 7: Auszüge aus dem Orientierungskatalog
| Woran zu erkennen? | -2 (sehr schlecht) | -1 (schlecht) | +1 (ausreichend) | +2 (gut) |
| Nahrungsangebot | • Kein regelmäßiges Angebot an Nahrung• Kein regelmäßiges Angebot an Flüssigkeit | • Phasenweise kein Angebot an Nahrung, z.B. am Ende des Monats | • Einzelne Mahlzeiten fallen ab und zu aus | • Regelmäßiges Angebot an Nahrung• Regelmäßiges Angebot an ungesüßter Flüssigkeit (Tee, Wasser, Säfte) |
| Menge | • 1–2 Mahlzeiten pro Tag, häufiger Wechsel zwischen Überernährung und Mangelernährung• Kein Frühstück | • Keine festen Mahlzeiten oder ständiges Essen | • Regelmäßig 3 Mahlzeiten pro Tag, inkl. Frühstück | • Regelmäßig 5 Mahlzeiten pro Tag, davon eine warme: Frühstück, Mittagessen, Abendessen• 2 Zwischenmahlzeiten mit Obst, Joghurt, Quark |
| Nahrungsqualität | • Verdorbene oder einseitige, nährstoffarme, vorgefertigte Nahrung• Keine Möglichkeit für Kochen und Kühlen | • Chips, Cola oder Süßigkeiten als Hauptnahrungsmittel• Kind isst überwiegend Fastfood | • Regelmäßig Chips, Cola oder Süßigkeiten als Zwischenmahlzeiten• Ausschließlich Fertigprodukte | • Cola absolute Ausnahme• Nährstoff-, vitamin-, ballaststoffreiche Nahrungsmittel, frisch zubereitete warme Mahlzeiten mehrmals pro Woche im Wechsel mit Fertigprodukten |
| Interaktion zwischen Kind und Hauptbezugsperson | negativ | positiv |
| Wertschätzung/Interesse an Gedanken, Gefühlen und Erlebnissen des/der Jugendlichen | • Die Bezugsperson spricht durchgängig negativ über den Jugendlichen/die Jugendliche und kann auch nach Aufforderung nichts Positives sagen.• Es werden längere Kommunikationsabbrüche geschildert (z.B. „Dann reden wir mehrere Tage nicht mehr miteinander.“).• Die/Der Jugendliche wird nicht mehr mit Namen genannt.• Gefühle des/der Jugendlichen werden als falsch abgewertet und seine Haltung nicht ernst genommen. | • Die Bezugsperson spricht auch positiv über die Jugendliche/den Jugendlichen.• Bei Gesprächsterminen kann die Bezugsperson der/dem Jugendlichen zuhören und bemüht sich, seine Position zu verstehen. |
| Emotionale Unterstützung bei Belastung oder Problemen | • Bezugsperson weist Bitten um emotionale Unterstützung zurück (z.B. „Lass mich in Ruhe, ich habe selbst genug Probleme.“).• Bezugsperson verschärft Probleme der/des Jugendlichen durch Schuldzuweisungen (z.B. „Du bist ganz allein selbst schuld.“).• Bezugsperson versteht altersentsprechende Bedürfnisse nach Selbstfindung, Eigenständigkeit, Anerkennung und Integration in die Welt der Gleichaltrigen nicht und bagatellisiert hierbei auftretende Probleme. | • Die Bezugsperson kann anhand von Beispielen ein nach wie vor bestehendes Vertrauen zwischen Jugendlicher bzw. Jugendlichem und sich beschreiben.• Bezugsperson versteht altersentsprechende Bedürfnisse nach Selbstfindung, Eigenständigkeit, Anerkennung und Integration in die Welt der Gleichaltrigen und kann auf hierbei auftretende Probleme eingehen. |
Nach: Orientierungskatalog – Diagnoseinstrument Kindeswohlgefährdung/Stand 07/2010
Alle Module werden EDV-gestützt bearbeitet, Dokumente für die Aktenführung oder zur Besprechung mit Eltern können jederzeit ausgedruckt werden.
Solche Instrumente zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz dürfen jedoch nicht isoliert genutzt, sondern müssen in eine qualifizierte sozialpädagogische Diagnostik im hier insgesamt dargestellten Sinne integriert werden. Die Integration einer fundierten Kinderschutzdiagnostik ist insbesondere deswegen bedeutsam, weil auf eingeschätzte Gefährdungsrisiken für das Wohl von Kindern in der Regel mit einer Mischung aus Hilfe- und Schutzauflagen für Eltern geantwortet werden muss, ggf. auch im Anschluss an eine sofortige Inobhutnahme. Um aber die Chancen und Ansatzpunkte für solche Hilfen und vor allem die jeweils notwendige Ausrichtung und Tragfähigkeit von Schutzkonzepten zuverlässig einschätzen zu können, ist in jedem Kinderschutzfall mehr erforderlich als eine isolierte Gefährdungseinschätzung.
Fallanwendung: In der Fallarbeit wird in diesem Fall die aktuelle Situation bezüglich der Versorgung und Entwicklung beider Mädchen mit drei Modulen aus dem „Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz“ (= „Erscheinungsbild 6–14 Jahre“ für Maria sowie „Erscheinungsbild 14–18 Jahre“ für Elsa, „Risiken für eine anhaltende Gefährdung“; „Ressourcen für die Abwendung der Gefährdung“) eingeschätzt. Die jeweiligen Einschätzungen der genutzten Bögen (hier nicht eingefügt) werden in einer Übersicht (Tab. 8) zusammengeführt:
Tab. 8: Zusammenfassung der Befunde aus dem Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung: für Elsa (Ziffern in erster Spalte), für Maria (in zweiter Spalte)
| Bewertung aus Sammel- bzw. Einzeleinschätzung | |||
| Modul Erscheinungsbild | U-Heft liegt vor | Elsa | Maria |
| körperliche Erscheinung | +1 | +1 | |
| psychische Erscheinung | +1 | -1 | |
| kognitive Erscheinung | +2 | +2 | |
| Sozialverhalten | +2 | +1 | |
| Modul Interaktion zwischen Kind und | |||
| Mutter | |||
| Vater | |||
| Geschwister | |||
| Sonstige: Großmutter | -1 | -1 | |
| Modul Grundversorgung und Schutz, Kriterien: | |||
| Kinder 0-14 ⇩ | Jugendliche 14-18 ⇩ | ||
| Ernährung | Körperliche Versorgung (Ernährung/Körperpflege) | +1 | +2 |
| Schlafplatz | Wohnen/Obdach/Schlafplatz | +2 | +1 |
| Körperpflege | ./. | +1 | |
| Kleidung | ./. | +1 | |
| Beaufsichtigung und Schutz | Schutz vor sexuellem Missbrauch, vor Ausbeutung | +2 | -1 |
| Medizinische Versorgung | Medizinische Versorgung | +2 | +1 |
| ./. | Beteiligung an Lebensentscheidungen | +1 | |
| Betreuung | Erziehungssituation | -1 | +1 |
| Modul Risiken | Insgesamt +1 | ||
| materielle Situation von | |||
| materielle Situation von | |||
| persönliche Situation von | |||
| persönliche Situation von | |||
| familiäre Situation | |||
| Merkmale des Kindes | |||
| Merkmale der Hilfegeschichte | |||
| Modul Ressourcen | Insgesamt -1 | ||
| Aktuelle Hilfen | |||
| Ressourcen des Kindes | |||
| Ressourcen von | |||
| Ressourcen von | |||
| Veränderungsbereitschaft von | |||
| Veränderungsbereitschaft von | |||
| Kooperationsbereitschaft Haupt. | |||
| Kooperationsfähigkeit Haupt. | |||
| Kooperationsbereitschaft Sekund. | |||
| Kooperationsfähigkeit Sekund. | |||
Wahrnehmungen zum Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung
In der Bearbeitung der drei eingesetzten Module zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ergeben sich folgende Wahrnehmungen und Befunde:

akute Gefährdung: keine bei Elsa und keine bei Maria
Kindeswohl bedroht in den Bereichen: „psychische Gesundheit“ bei Elsa und „psychische Gesundheit und soziale Entwicklung“ bei Maria
„erkennbare Risiken der Familie“: keine bei Elsa und keine bei Maria
„nutzbare Ressourcen der Familie“ zum Schutz vor drohenden Gefährdungen: wenig bei Elsa und wenig bei Maria
Hypothese
In der fachlichen Aus- und Bewertung des Diagnoseinstruments zur Gefährdungseinschätzung zeigt sich in der aktuellen Fallsituation eine klare Hypothese:

Die Großmutter sichert aktuell eine ausreichende Versorgung, allerdings zeigen beide Mädchen deutliche Beeinträchtigungen ihrer psychischen Gesundheit, die jüngere auch ihrer sozialen Entwicklung.
Weder die Großmutter noch die Mutter und zurzeit auch nicht die Väter haben die deutlich erkennbaren Bedrohungen für die psychische Gesundheit der Schwestern im Blick.
3.2.6 Kollegiale Beratung und szenisches Fallverstehen – Sechste Annäherung: Welche Emotionen und Dynamiken prägen den Fall?
kollegiale Beratung als strukturiertes Verfahren
Das Instrument: Die kollegiale Beratung ist ein gerade in den letzten ca. zwanzig Jahren vielerorts eingeführtes Instrument in der Sozialen Arbeit, mit der berufliche Handlungssituationen und im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII insbesondere Fälle systematisch und strukturiert verstanden und reflektiert werden (können). Grundsätzlich ist der Begriff der kollegialen Beratung und vor allem die Formen und Settings der Umsetzung vor Ort recht unbestimmt: Von der Beratung eine/r KollegIn bei der Kaffeepause über das schnelle Erteilen von Ratschlägen bis hin zu einem methodisch klar organisierten Reflexionsprozess in einem Team finden sich in der Praxis viele Varianten. Konzeptionell gehen die methodisch sorgfältig entwickelten Verfahren im Kern auf ein von Heinrich Fallner (1990) entwickeltes Grund- oder Phasenmodell für die Reflexion des beruflichen Alltags in der Sozialen Arbeit und angrenzenden Bereichen zurück, aus dem heraus sich unterschiedliche Varianten entwickelt haben (Schattenhofer/Thiesmeier 2001; Hendriksen 2000; Tietze 2003; Ader 2004b; Schmid et al. 2010). Intensiven Eingang gefunden hat das Konzept in die Kinder- und Jugendhilfe, in der mit dem Inkrafttreten des SGB VIII im Jahr 1990 u. a. das „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 verbindlich festgeschrieben wurde.
Das nachstehend skizzierte Konzept der kollegialen Beratung steht für ein nach einzelnen Arbeitsphasen klar strukturiertes, gruppenorientiertes Verfahren zur Situations- oder Fallanalyse, das darauf zielt, eine Situation, ein Problem oder einen Fall möglichst umfassend und gerade in seinen beziehungsdynamischen Anteilen zu verstehen und Handlungsoptionen daraus abzuleiten. Das Verständnis, was genau der Fall ist, wird dabei bewusst weiter gefasst, als es in manch anderen Verfahren der kollegialen Beratung üblich ist (vgl. Fallbegriff in Kap. 2.2.3). Als Charakteristika dieses Grundkonzeptes der kollegialen Beratung sind zu nennen:
ein methodisch-strukturierter Verlauf sowie damit verknüpfte Rollen bzw. Aufgaben,
eine durch das Vorgehen gewährleistete Verbindung von Struktur (sichert notwendige Distanz) und Einfühlung (ermöglicht erforderliche Nähe) und
ein psychoanalytisch/psychodynamisch orientiertes Verstehen über die Methode der personenbezogenen Einfühlung und Identifikation im strukturierten Gruppensetting der kollegialen Beratung (= szenisches Verstehen).
Gemeint ist mit Letzterem das im Verlauf festgelegte Element der Annäherung an den „emotionalen Gehalt“ eine Situation, die erst eine Perspektivenvielfalt eröffnet sowie den Blick auf psycho- und gruppendynamische Phänomene richtet. Dieses für die Fallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe hilfreiche Konzept der fallverstehenden Beratung in Gruppen ist im Kontext von Forschungsprojekten zur Analyse „schwieriger Fälle“ (Henkel et al. 2002; Ader 2006, 57 ff.) sowie zahlreicher Fortbildungs- und Beratungsvorhaben in Jugendämtern und sozialen Einrichtungen über lange Jahre erprobt und weiterentwickelt worden (Schattenhofer/Thiesmeier 2001; Ader 2004b; Schrapper/Thiesmeier 2004).
Nachfolgend findet sich ein mögliches Verlaufsraster für eine kollegiale Beratung dieser Form (Tab. 9). Varianten sind je nach Gegenstand der Beratung möglich. Entscheidend ist jedoch, auf die Identifikation und Einfühlung als methodischen Schritt (= das szenische Verstehen) nicht zu verzichten, weil gerade dieser den Blick auf das Beziehungsgeschehen richtet.
Verlauf einer kollegialen Beratung, Übersicht
Tab. 9: Verlauf der kollegialen Beratung/des szenischen Verstehens (Dauer: 60 bis max. 90 Min.) (Ader/Schrapper/Thiesmeier 2001, hier: aktualisierte Darstellung)
| Inhalte | Moderationsaufgaben | |
| 1. Fallvorstellungca. 5 Min. | Vorstellung anhandder Daten und Fakten (möglichst schematisiert, z.B. Genogramm + Fallvorlage)/der aktuellen Situationdes aktuellen Beziehungserlebens zu den beteiligten Personen | Darauf achten, dass die Fallvorstellung ungestört von Zwischenfragen erfolgen kann. |
| 2. Beratungsfrageca. 5 Min. | Die fallvorstellende Fachkraft formuliert ihr Problem, ihr Anliegen, zu dem sie beraten werden will. | Die Beratungsfrage muss bearbeitbar sein und von dem Team akzeptiert werden. |
| 3. Rückfragenca. 5 Min. | Die TeilnehmerInnen stellen nur solche Informationsfragen, die erforderlich sind, um die Beratungsfrage bearbeiten zu können (ein „Bild vom Fall“ zu bekommen). | Informationsfragen dürfen keine Interpretationen, vorzeitige Lösungsvorschläge oder verdeckte fachliche Angriffe sein. |
| 4. Identifikationsrunde/Fallinszenierungca. 15 Min. | Die TeilnehmerInnen übernehmen jeweils eine Position/Rolle aus dem betroffenen KlientInnen- und ggf. Hilfesystem und beschreiben aus dieser Rolle heraus das derzeitige Erleben der Einzelnen. Welches Erleben, welche Wünsche und Befürchtungen haben die Einzelnen? | Die zu identifizierenden Personen werden benannt und die Positionen/Rollen verteilt, am Ende der Runde fragt die Moderation nach spontanen Antworten, Erwiderungen untereinander, achtet darauf, dass jede/r zu Wort kommt, fragt die Wünsche der Beteiligten ab. |
| 5. Sammeln von Bildern, Stimmungen, Eindrücken während der Identifikationsrunde („Verdichtung“)ca. 10 Min. | Die aufgetauchten Gefühle, Befindlichkeiten, Begriffe, Bilder etc. werden genannt, die z.Zt. herrschende Atmosphäre im Team beschrieben, Assoziationen zusammengetragen. Rückmeldung der fallvorstellenden Fachkraft. | Die Begriffe und Einfälle werden aufgeschrieben, keine Diskussion, alles ist wichtig.Am Ende Rückfrage an die fallvorstellende Fachkraft zu ihren Eindrücken und ihrer Befindlichkeit (wird so wieder hereingeholt). |
| 6. Was wird gebraucht?ca. 10 Min. | Einfälle werden zusammengetragen, die noch keine konkreten Lösungsschritte sein sollen. | Einfälle und Wünsche zusammentragen und visualisieren, ggf. zum Schuss schon priorisieren. |
| 7. Wie kann ein erster Schritt aussehen?ca. 10 Min. | Mögliche erste Schritte in der weiteren Fallbearbeitung werden zusammengetragen, die fallzuständige Fachkraft entscheidet, welchen Schritt sie machen will. | Einfälle der Gruppe aufschreiben und die fallzuständige Fachkraft fragen, wie sie sich entscheiden will und ob das Team diese Entscheidung mittragen will; bei gegensätzlichen Lösungsschritten nach Verbindung suchen. |
| 8. Reflexionca. 10 Min. | Wie hat sich das Team in seiner Beratungskompetenz erlebt, wurde die Beratungsfrage zufriedenstellend beantwortet, wie war die Arbeitsatmosphäre, welche Probleme in der Zusammenarbeit, der Institution, den Rahmenbedingungen sind aufgetaucht, wie können sie angegangen werden? | Darauf achten, dass dieser Punkt nicht verloren geht und sorgfältig bearbeitet wird. |
szenisches Verstehen
Kern dieses Konzeptes ist die sogenannte Fallinszenierung mit dem Element des szenischen Verstehens. Mithilfe des szenischen Fallverstehens sollen Re-Inszenierungen und Übertragungen sichtbar werden (Kap. 4.2.4) und wichtige Hinweise auf Beziehungsdynamiken in und zwischen KlientInnen- und Hilfesystem erbringen. Das Konzept speist sich, wie die meisten sozialpädagogischen Methoden, in seinen theoretischen Begründungen und methodischen Orientierungen aus verschiedenen Quellen. Für das szenische Fallverstehen sind dies zum einem Konzepte einer psychoanalytisch fundierten und angeleiteten Beratungsarbeit für helfende Berufe, wie sie vor allem in Balint-Gruppen, benannt nach Michael Balint, einem ungarischen Arzt und Analytiker, entwickelt wurden (Balint 2001; Roth 1984). Zum anderen sind es Erfahrungen und Konzepte aus der psychoanalytischen Pädagogik, die vor allem die Übertragungs-Gegenübertragungs-Phänomene zu einem besseren Verstehen kindlicher Sichtweisen in Beziehungskonflikten nutzen wollen (Rauh 2010; Trescher 2001).
Fallinszenierung konkret
Im konkreten Ablauf wird nach eingehender Vorstellung und Fallbeschreibung durch die falleinbringende Fachkraft ihre aktuelle Beratungsfrage an die Gruppe der KollegInnen herausgearbeitet. Nach einer Möglichkeit für Rückfragen, die dazu dienen, dass die beratenden KollegInnen ein anschauliches Bild vom Fall und den beteiligten AkteurInnen haben, wird in die Phase der Fallinszenierung eingeleitet. Für eine Identifikationsrunde werden die beteiligten Personen im Familiensystem möglichst vollständig und aus dem Hilfesystem die zentralen Fachkräfte stellvertretend von jeweils einem Mitglied der Beratungsgruppe übernommen. Jede/r übernimmt also nur eine Person und Perspektive.
Mindestens für die Identifikationsrunde setzen sich die „RollenträgerInnen“ in einen inneren Stuhlkreis, die Sitzordnung legt das beteiligte Kind (d.h. dessen RollenträgerIn) fest. (Grundsätzlich bietet sich für die kollegiale Beratung vom Setting her ein Stuhlkreis an, da sich dann Dynamiken besser entfalten können. Es können also auch alle von Beginn an im Stuhlkreis sitzen. Personen aus Familien- und Hilfesystem können auch von mehreren Personen für die Identifikation übernommen werden. Dies bietet sich gerade für Kinder/Jugendliche an, wenn ausreichend Fachkräfte an der kollegialen Beratung teilnehmen).
Dann beginnt die Phase der freien Assoziationen, ausgesprochen in „Ich-Form“. Zuerst wird allerdings seitens der Moderation das Kind bzw. der/die Jugendliche gefragt, wie es bzw. er/sie die Szene und die aktuelle Situation erlebt, wie es bzw. er/sie sich hier und jetzt fühlt. Danach werden in freier Folge die anderen Familienmitglieder befragt, zuletzt die HelferInnen. Die Moderation kann nach einzelnen Aussagen sparsam nachfragen, wie die Beteiligten diese aktuelle Situation in ihren Rollen gerade erleben, insbesondere welche Stimmungen und Emotionen sie wahrnehmen. Dies soll aber nur sehr begrenzt passieren. Zum Abschluss der Identifikationsrunde werden die Beteiligten gebeten, für die übernommene Person in dieser Szene spürbare Wünsche und Hoffnungen sowie Ängste und Befürchtungen zu formulieren. Danach wird die Identifikation beendet. Alle werden aus ihren Identifikationen, also aus den Rollen, „entlassen“ und kehren ggf. auf ihre Sitzplätze in der normalen Sitzordnung zurück. Wichtig ist ein sichtbarer Ausdruck dafür, dass alle Beteiligten aus der Identifikation aussteigen.
Verdichtung
Anschließend werden Eindrücke über die gerade inszenierte Szene eingesammelt und es wird versucht, bestimmende Emotionen und erkennbare Themen für die Kinder, die anderen Familienmitglieder sowie die beteiligten HelferInnen herauszuarbeiten. Hier wird auch die fallvorstellende Fachkraft einbezogen, zuerst mit der Frage, ob sie ihre Familie in der Szene wiedererkannt hat. Es geht allerdings noch nicht um fachliche Erklärungen. Darauf aufbauend werden mit der Frage „Was wird in dieser Szene gebraucht?“ die Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten erkundet, zunächst die der Kinder, dann die der Eltern und anderer Familienmitglieder sowie die der HelferInnen. Wichtig ist an dieser Stelle der Auswertung, dass noch nicht „mit der Schere im Kopf“ zusammengetragen wird, ob das Jugendamt und andere Fachkräfte diese Bedürfnisse und Interessen befriedigen können. Erst in einem nächsten Schritt wird konkreter überlegt und entschieden, was prioritär ist und welches Hilfekonzept tatsächlich sinnvoll und umsetzbar erscheint. In diesen Arbeitsschritt werden dann Ideen und Hinweise für nächste Schritte in der weiteren Arbeit im Fall, insbesondere mit Bezug auf die eingangs formulierte Beratungsfrage, zusammengetragen. Eine Rückmeldung der Fachkraft, die ihren Fall vorgestellt hat, sowie eine kurze Reflexionsrunde schließen die kollegiale Beratung.
geübte Moderation unverzichtbar
Eine solche kollegiale Beratung ist weit mehr als das „Abarbeiten“ von methodischen Verlaufsschritten. Eine geübte Moderation muss darauf achten, dass die einzelnen Arbeitsphasen eingehalten werden. Gerade für die Identifikationsrunde ist es wichtig, dass Assoziationen unbewertet gesagt werden können, kurze Resonanzen möglich sind, sich aber keine „Rollenspieldynamik“ entfaltet. Zweck ist es, die im Hilfesystem repräsentierten Dynamiken, Übertragungen und Gegenübertragungen stellvertretend für die jeweils fallführenden KollegInnen mit verteilten Rollen auszusprechen und so als diagnostisches Material zugänglich zu machen. Anschließend erst können mit diesem Material die Wahrnehmungen und Deutungen der fallverantwortlichen Fachkräfte reflektiert und zu weiterführenden Vorstellungen über nächste Schritte in der Verständigung mit Kindern und Eltern verdichtet werden.
Fallanwendung: Die kollegiale Beratung bildet i.d.R. den vorläufigen Abschluss des Fallverstehens und der Diagnostik. Es werden zuvor gewonnene Erkenntnisse eingebracht, vor allem aber erfolgt insbesondere durch das Element Identifikation und szenisches Verstehen eine bewusste Einfühlung in den Fall und seine affektiv besetzten Dynamiken.
Wird ein Fall wie der der Familie Kramer in kollegialen Arbeitszusammenhängen so intensiv bearbeitet wie im hier geschilderten Rahmen, bedarf es für die erste Phase, die Fallvorstellung, nur noch sehr wenig Zeit. In der Darstellung der kollegialen Beratung, genauer des szenischen Verstehens wird hier somit der Fokus auf die der Fallvorstellung nachgehenden Phasen gelegt.
Beratungsfrage
Die Fallvorstellung schließt immer mit einer konkreten Baratungsfrageder fallvorstellenden Fachkraft ab. Frau Maier (ASD) formuliert als Beratungsfrage an die Runde:

„Was brauchen Elsa und Maria an Unterstützung vom ASD um jetzt weiter ‚gut groß’ werden zu können? Ist die Unterbringung bei der Großmutter als Verwandtenpflege nach §§27/33 SGB VIII noch die dafür geeignete Hilfe?“
Für die sich anschließende Identifikationsphase werden als aktuell bedeutsam folgende Personen ausgewählt:
Elsa (14 Jahre)
Maria (12 Jahre)
Eva Kramer, Mutter der Mädchen (42 Jahre)
Birgit Kramer, Großmutter (68 Jahre)
Vater von Elsa (49 Jahre)
Vater von Maria (47 Jahre)
Amtsvormund
fallzuständige Fachkraft im ASD, Frau Maier
Identifikation; Perspektiven der Beteiligten
Unkommentiert erfolgt dann die Identifikation, d. h. alle Personen sprechen in Ich-Form und nur aus der jeweils übernommenen Perspektive. Es geht rein assoziativ um ihr Befinden, ihre Gedanken, ihre Wünsche, Befürchtungen etc. Es ist ausdrücklich kein Rollenspiel, seitens der Moderation werden also maximal sehr kurze Resonanzen auf einzelne Beiträge anderer Personen zugelassen, wenn diese spontan geäußert werden. Hier nur skizzenhaft und verdichtet wiedergegeben, werden in der Fallinszenierung unterschiedliche Perspektiven und Geschichten der Beteiligten deutlich:
die Mädchen, Elsa und Maria

Perspektive von Elsa und Maria: (hier verkürzt für beide zusammengefasst)
„In den ersten 3 bzw. 5 Lebensjahren sind wir mal bei Mama und mal bei den Großeltern, immer hin und her, so wie es bei der Mama gerade geht. Wenn Mama gut drauf ist, ist es schön, aber oft ist sie unheimlich und macht uns Angst, sie ist dann gar nicht richtig ansprechbar und nimmt uns kaum wahr. Manchmal ist sie auch eine ganze Weile in einem Krankenhaus. Als ich (Elsa) 5 war und Maria 3 Jahre, kamen so Leute vom Jugendamt und wollten sich um uns kümmern und Mama helfen, aber Mama hat die bald wieder rausgeschmissen. Als wir in die Grundschule kamen, war es eine Weile klasse, aber Mama war eigentlich immer gestresst. Ob wir schuld sind daran, dass es ihr oft schlecht geht? Wir helfen doch auch mit zu Hause, schon lang. Manchmal haben wir auch viel Spaß mit Mama gehabt. Das war super, vor allem auch, wenn Opa und Oma mit dabei waren. Aber bei Mama weiß man nie … Nach einem riesen Krach, den Mama gemacht hat, kam dann ein Mann vom Jugendamt und sagte, er sei jetzt unser Vormund und würde für uns sorgen. Dabei hat Mama doch schon eine Betreuerin. Bald danach durften wir lange bei Oma und Opa bleiben, das war eine schöne Zeit. Mama ist wieder völlig ausgeflippt und wir haben sie über ein Jahr nicht gesehen. Maria hat die Mama noch mehr vermisst als ich. Aber es war okay, wie kannten das ja schon mit Mamas Krankheit. Da müssen wir ihr helfen. Aus dem Krankenhaus hat Mama einen neuen Mann mitgebracht, sie ist mit dem weggezogen und bald ist sie schwanger geworden. Wir haben eine neue Schwester gekriegt, die Besuche bei Mama sind oft total stressig, dann kommen auch Leute vom Jugendamt mit, um auf uns aufzupassen, wie sie sagen. Ganz überraschend ist Opa gestorben, als ich fast 13 war und Maria 11. Das ist sehr schlimm, für uns und für Oma, die jetzt immer ganz traurig ist. Es ist nicht mehr so schön wie früher. Aber die Besuche bei Mama sind wieder schöner. Oma sagt, dass sie ganz schön müde ist, vielleicht wird sie auch alt. Dann müssen wir sie entlasten. Ich, Elsa, möchte wohl gern bei Mama bleiben, da kann ich ihr auch gut helfen mit dem neuen Kind, meiner dritten kleinen Schwester, die jetzt gerade geboren ist. Aber ich weiß nicht, bei Mama ist es doch doof und so anstrengend, immer darf ich nur machen, was sie will, und ihr neuer Mann ist auch nicht so nett. Und die kleinen Babys stehen immer im Mittelpunkt. Kürzlich waren wir alle bei Mama und dann kam die Polizei und hat uns gesucht, wir haben uns auf dem Dachboden versteckt. Immer mal sehen wir auch unsere Väter und mein Papa (Maria) hat sich um uns gekümmert, als Oma ganz schnell zu Mama wollte, als sie das neue Kind gekriegt hat. Mama ist total mit den neuen Mädchen beschäftigt und Oma kann nicht mehr, die muss ihr ja jetzt auch noch helfen. Wir wissen überhaupt nicht, wo wir in diesem ganzen Hin und Her bleiben sollen.“
Mutter, Eva Kramer
Perspektive von Eva Kramer, Mutter der Mädchen:
„Mit 28 habe ich ein erstes Kind bekommen, die Elsa mit Klaus, mit 30 Jahren das zweite Kind, die Maria mit Uwe – das war doch völlig normal. Ich hatte mich ja neu in den Uwe verliebt und der hatte auch studiert und eine Arbeit. Allerdings hat der Idiot mich auch schnell wieder verlassen, da stand ich dann da mit den beiden kleinen Mädchen, ohne Job, nur eine kleine Wohnung. Immer wieder musste ich mir Geld leihen von den Eltern, das fand ich saublöd. Und dann diese blöde Krankheit, die manchmal einfach kommt, dann weiß ich nicht mehr ein noch aus. Bin dann richtig verwirrt, aber das ist immer nur kurz. Die anderen machen immer gleich ein Drama daraus … Als die Mädchen noch recht klein waren, bekam ich eine gesetzliche Betreuerin. Wieso denn? Warum denken alle, ich brauche Unterstützung, schaffe es nicht allein? Ich sorge doch fast immer für die Mädchen. Meine Kinder sollen bei mir sein, damit ich zeigen kann, dass ich das alles schaffe! Ich zeige allen, dass ich eine gute Mutter sein kann. Die Mädchen kommen in die Kita und dann in die Grundschule. Ich kriege das geregelt. Und dann, ich war nur mal zwischendurch im Krankenhaus eine Weile, wird mir die elterliche Sorge entzogen? Die Männer haben mich verlassen und in dem Moment auch meine Eltern, vor allem meine Mutter hat nicht für mich gekämpft. Aber um die Mädchen hat sie sich gut gekümmert. Ich liebe meine Mutter, aber manchmal hasse ich sie auch. Und dass Papa so plötzlich gestorben ist, das war für uns alle ein großer Schock. Plötzlich einfach weg, ein bisschen hat es sich angefühlt wie bei Klaus und bei Uwe: plötzlich allein, im Stich gelassen. Aber jetzt habe ich einen neuen Start, weg aus der Großstadt, mit meinem neuen Mann Maik, der mich versteht und der zu mir steht – und von dem habe ich jetzt auch zwei Kinder! Wir sind eine Familie. Mit den großen Mädchen, ich weiß nicht, im Moment brauchen mich die kleinen Mädchen sehr. Wieso nervt das Jugendamt jetzt schon wieder? Ich schaffe es alleine, und wenn, dann hilft meine Familie, das reicht mir völlig als Unterstützung. Vor allem freue ich mich jetzt über das ganz neue Kind, ein Sonnenschein.“
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.
