Kitabı oku: «Sozialraumorientierung 4.0»

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UTB 5515

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Roland Fürst/Wolfgang Hinte (Hg.)
Sozialraumorientierung 4.0
Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven


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© 2020 Facultas Verlags- und Buchhandels AG

Facultas Wien

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Satz: Hannes Strobl, Satz·Grafik·Design, Neunkirchen

Druck und Bindung: CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

UTB-Band-Nr.: 5515

ISBN 978-3-8252-5515-2

e-ISBN 978-3-8385-5515-7

epub 978-3-8463-5515-2

Inhalt

Einleitung: Wolfgang Hinte/Roland Fürst

1.Original oder Karaoke – was kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung?

Wolfgang Hinte

2.Die fünf Prinzipien: Grundlagen, Vertiefungen und Praxisbeispiele

Manfred Tauchner

„Ja, dürfen’s denn das?“ – Die Welt als normierter Wille und sozialräumliches Vorstellungsvermögen

Bernhard Demmel

Die Orientierung am Willen in der Praxis – einfach, aber nicht leicht

Frank Dieckbreder/Sarah Dieckbreder-Vedder

„Uns wird der Arsch nicht mehr hinterhergetragen.“ – Behinderte Menschen und die Umsetzung des BTHG in Deutschland

Andrea Stonis/Thomas Steinberg/Karen Haubenreisser

Personelle und sozialräumliche Ressourcen kreativ verbinden

Michael Noack

Diverse Gruppen im Quartier

Wolfgang Hinte/Roland Fürst

Die Dominanz des ökonomischen Systems verhindert Solidarität – Finanzierungsparadigmen als Hürde für Kooperation

3.Prozesse und Projekte

Hanne Stiefvater/Karen Haubenreisser/Armin Oertel

Von der Sonderwelt ins Quartier – Organisations- und Konzeptentwicklung (in) der Evangelischen Stiftung Alsterdorf

Ingrid Krammer/Michael Terler

Weniger ist mehr: Innovation durch Kooperation in der Grazer Kinder- und Jugendhilfe

Christa Quick/Matthias Kormann

Professionelle Gestaltung von flexiblen Unterstützungsprozessen am Beispiel Familien Support Bern West

Walerich Berger

Sozialraumorientierung: Ein Paradigmenwechsel für Unternehmen, Mitarbeitende und Menschen mit Behinderungen

Thomas Wittmann

Sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Stadt Rosenheim: Ein Finanzierungsmodell zur Unterstützung sozialarbeiterischer Fachlichkeit

André Chavanne

Zwischen Abgabemustern und Elternaktivierung: Von der Notwendigkeit, Grenzen neu zu denken

Margrit Lienhart/Alexander Kobel

Passgenaue Massnahmen im Rahmen sozialräumlicher Kooperationen von Sozialdiensten und Leistungserbringern im Kanton Bern

Hannes Schindler/Bettina Oschgan/Elisabeth Pilch/Matthias Liebenwein/Martin Baumann

Ein Unternehmen integriert Sozialraumorientierung

Birgit Stephan

Sozialraumorientierung in der Freien und Hansestadt Hamburg – dargestellt am Jugendamt Wandsbek

4.Forschungsbefunde und Perspektiven

Michael Noack

„Gibt es dazu auch Forschungsergebnisse?“ – Zur Empirie der „Big Five“

Roland Fürst

Professionelles Schreiben und Dokumentieren als Grundlage fachlicher sozialräumlicher Sozialer Arbeit

Stefan Bestmann

Auf dem Weg zu einer Theorie Sozialer Arbeit? Baustellen, Entwicklungsnotwendigkeiten und Perspektiven

Autoreninformationen

Einleitung

Im Jahr 2014 erschien unser erstes gemeinsames Buch „Sozialraumorientierung – Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten“. Mittlerweile ist das Buch in der dritten Auflage erschienen und aus dem Studien- und Lehrbetrieb nicht mehr wegzudenken, weil es nach wie vor das einzige aktuelle Studien- und Lehrbuch ist, welches das Fachkonzept Sozialraumorientierung in unterschiedlichster Weise in den Fokus nimmt. Das Buch findet nicht nur in den Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit an den verschiedenen Hochschulen im deutschsprachigen Raum Verwendung, sondern wird auch von den Organisationen und Administrationen entsprechend rezipiert. Vor einiger Zeit hat sich nun die Frage gestellt, ob wir das Studien- und Lehrbuch für eine neue Auflage überarbeiten oder ob wir aktuelle Beiträge von unterschiedlichen Autor/innen zu einem Buch zusammenfassen sollen, um den derzeitigen Anforderungen der Leserschaft in Profession und Disziplin gerecht zu werden, denn der Boom, den das Fachkonzept Sozialraumorientierung ausgelöst hat, ist ungebrochen. Wir haben uns für die zweite Variante entschieden, wobei uns mehrere Anlässe dazu bewogen haben, das folgende Buch „Sozialraumorientierung 4.0 – Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven“ herauszugeben.

–Da sind zum einen die zahlreichen Prozesse in Organisationen der Sozialen Arbeit sowie in regionalen Landschaften, bei denen vor dem Hintergrund je spezifischer lokaler Gegebenheiten versucht wird, Soziale Arbeit auf der Basis des Konzepts „Sozialraumorientierung“ zu qualifizieren, sei es in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Arbeitsförderung, dem Quartiermanagement, der Arbeit mit geflüchteten Menschen oder der Pflege. Diese an vielen Orten laufenden Prozesse sind nur selten systematisch dokumentiert und nur wenig miteinander verzahnt. Einzelne lokale Akteure/innen aus verschiedenen Regionen lernen zwar voneinander, indem sie im Austausch stehen oder sich wechselseitig besuchen, doch der Großteil der organisationalen und regionalen Umbauten erfolgt nur selten unter Rückgriff auf anschaulich dokumentierte Erfahrungen aus anderen Prozessen, die inhaltlich vom Fachkonzept Sozialraumorientierung gespeist wurden. Wir haben für dieses Buch Akteure/innen aus den verschiedenen Regionen gebeten, Beiträge zu schreiben, die fachlich ausgewiesen in verantwortlichen Funktionen derlei Prozesse auf den Weg gebracht und gesteuert haben, und sie gebeten, zentrale Erfahrungen mitzuteilen, kritisch zu reflektieren und sie möglichst nachvollziehbar für interessierte Leser/innen zu präsentieren.

–Seit der Publikation „Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe“ (von Wolfgang Hinte und Helga Treeß) im Jahre 2007 (Erstauflage) und des Studienbuchs „Sozialraumorientierung“ (von Roland Fürst und Wolfgang Hinte) im Jahre 2014 (Erstauflage) sind einige Jahre ins Land gegangen. In dieser Zeit haben sich einige offene Fragen bezüglich konzeptioneller Grundlagen geklärt, sind neue offene Fragen entstanden, und es liegen neue Erkenntnisse sowohl aus den lokalen Prozessen wie auch darauf bezogenen Evaluationen vor. Zu diesen Fragen und Erkenntnissen äußern sich im vorliegenden Buch Autor/innen, die sowohl über die notwendige Feldkenntnis als auch über Kenntnisse zur aktuellen Debattenlage verfügen.

–Verwirrung und Unklarheit bezüglich dessen, was das Fachkonzept Sozialraumorientierung ausmacht und leisten kann, entstehen derzeit dadurch, dass über Erzählungen, Parolen und/oder Seitengespräche etwa auf Kongressen irgendwelche Halbwahrheiten über unter der Chiffre „Sozialraumorientierung“ firmierende Prozesse in verschiedenen Regionen von Personen verbreitet werden, die wiederum über mehrere Stationen irgendetwas gehört haben, das sie anschließend als Tatsache ausgeben und umgehend von einigen Zuhörenden geglaubt und dann weitergetragen wird. So entstehen Behauptungen wie etwa: „Bei dem Prozess in der Stadt XY geht es doch nur ums Sparen.“ Oder: „Die haben ja erstmal im Landkreis AB das halbe Personal ausgetauscht und konnten letztlich den Prozess nur gegen den Widerstand der Beschäftigten durchsetzen.“ Oder: „Seit der Sozialraumorientierung gibt es in Stadt EF doch erheblich schlechtere Leistungen als vorher.“ Wenn solche Parolen gelegentlich (vornehmlich aus dem akademischen Intrigantenstadl) noch angereichert werden durch Zwischenrufe von sich am Spielfeldrand tummelnden Akteur/innen, die sich als Forscher/innen verstehen und sich doch eher verhalten wie Kommentator/innen einer Sportart, von der sie weder die Regeln kennen noch die aktuellen Player, dann entsteht in den Augen interessierter Betrachter/innen sehr leicht ein Bild über so manchen Prozess, das mit der Wirklichkeit vor Ort kaum noch etwas zu tun hat.

Aus diesen Gründen liegt uns in dieser Publikation daran, lokale Akteure/ innen zu Wort kommen zu lassen, die in verantwortlicher Position engagiert und reflektiert Prozesse in Gang setzen und begleiten, die sich auf das Fachkonzept Sozialraumorientierung berufen und über fachliche Implikationen hinaus Auswirkungen auf Strukturen und Organisation zeitigen.

Wir nähern uns der Bestandsaufnahme der aktuellen Situation mit einem Potpourri von Beiträgen verschiedenster Couleur: Vom persönlichen Erfahrungsbericht über eine systematische Prozessreflektion, klassische Fachaufsätze mit entsprechenden Literaturhinweisen, essayistischen Kommentaren, Interviews, exegetischen oder hermeneutischen Beiträgen bis hin zu solchen Aufsätzen, die sich nicht eindeutig einem Genre zuordnen lassen, sondern einfach informativ, anschaulich und inhaltsreich sind.

Zu Beginn des Bandes im ersten Kapitel steht ein Beitrag von Wolfgang Hinte zur Vergewisserung darüber, was das Fachkonzept Sozialraumorientierung kennzeichnet und welche Wirkungen die Arbeit nach diesem Konzept auf die verschiedenen Phasen der Erbringung sozialstaatlicher Leistungen zeitigt.

Das zweite Kapitel bietet Vertiefungen und Praxisbeispiele zu den grundlegenden fünf Prinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung. Manfred Tauchner reflektiert historisch und philosophisch fundiert das Prinzip „Ansatz am Willen“, und Bernhard Demmel beschäftigt sich mit praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung des Prinzips. Frank Dieckbreder und Sarah Dieckbreder-Vedder beleuchten und präzisieren die im Prinzip zwei getroffenen Aussagen zu den Chancen der Nutzung der eigenen Aktivität von behinderten Menschen im Leistungsgeschehen nach dem deutschen Bundesteilhabegesetz, und inhaltlich wie systematisch knüpfen daran Andrea Stonis, Thomas Steinberg und Karen Haubenreisser mit ihrem Beitrag zur konsequenten Ressourcenorientierung in der Stiftung Alsterdorf in Hamburg an. Der zielgruppen- und bereichsübergreifende Blick beim sozialräumlichen Arbeiten wird exemplarisch dargestellt im Beitrag von Michael Noack zur Diversität in lokalen Quartieren. Wolfgang Hinte und Roland Fürst beleuchten danach die Widersprüche, die insbesondere durch Finanzierungsstränge entstehen, die die allseits gewünschte Kooperation zumindest erschweren.

Im dritten Kapitel geht es um konkrete Projekte und Prozesse in verschiedenen Organisationen und Gebietskörperschaften. Die Entwicklung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg von der Sonderwelt ins Quartier beschreiben Hanne Stiefvater, Karen Haubenreisser und Armin Oertel. Ingrid Krammer und Michael Terler reflektieren den Aufbau kooperativer Strukturen in der Grazer Kinder- und Jugendhilfe. Der Familien Support Bern West ist eine Organisation, in der seit vielen Jahren mit dem Fachkonzept Sozialraumorientierung flexible Unterstützungsprozesse für Kinder, Jugendliche und Familien gestaltet werden: Wie das konkret aussieht, beschreiben Christa Quick und Matthias Kormann. Walerich Berger erzählt im darauffolgenden Interview, wie sich der Paradigmenwechsel in Richtung Sozialraumorientierung für verschiedene Ebenen eines Unternehmens auswirkt, das Leistungen für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark anbietet. Der Zusammenhang zwischen einem auf dem Budgetgedanken beruhenden Finanzierungsmodell und der Unterstützung sozialarbeiterischer Fachlichkeit wird von Thomas Wittmann aus der Stadt Rosenheim dargestellt, und wie sich Grenzen zwischen einzelnen Leistungssäulen mehr und mehr auflösen, wenn man mit sozialräumlichem Blick der Dynamik von Familiensystemen folgt, geht aus dem Beitrag von André Chavanne aus Langenthal in der Schweiz hervor. Im Kanton Bern kooperieren einige Sozialdienste auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der Organisation SORA, um mit sozialräumlichem Blick passgenaue Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu entwickeln: Margrit Lienhart und Alexander Kobel präsentieren die Erfahrungen bei der Entwicklung dieses Kooperationszusammenhangs. Die Diakonie de La Tour in Kärnten realisiert in mehreren Leistungsfeldern konsequent die fachlichen Implikationen sozialräumlichen Arbeitens: Wie das gelingen kann, beschreiben Hannes Schindler, Bettina Oschgan, Elisabeth Pilch, Matthias Liebenwein und Martin Baumann am Beispiel der Quartierarbeit und der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Für die Kinder- und Jugendhilfe der Freien und Hansestadt Hamburg ist Sozialraumorientierung eine zentrale fachliche Grundlage: Wie sich die Realisierung in einem partizipativen Prozess im Jugendamt Wandsbek gestaltet, berichtet Birgit Stephan.

Die Beiträge im vierten Kapitel beschäftigen sich mit Forschungsbefunden und daraus abgeleiteten Perspektiven. Michael Noack fasst Forschungsergebnisse zusammen, die sich auf die fünf Prinzipien des Fachkonzepts beziehen, Roland Fürst nennt Leitlinien für das Verfassen von Berichten, Gutachten und Dokumentationen in der sozialräumlichen Arbeit, und Stefan Bestmann rundet den Band mit Hinweisen auf Baustellen, Entwicklungsnotwendigkeiten und Perspektiven sozialräumlicher Arbeit ab, die auch als Bruchstücke auf dem Weg zu einer Theorie Sozialer Arbeit verstanden werden können.

Insgesamt baut das vorliegende Buch mit neuen Originalbeiträgen und weiterführenden inhaltlichen Perspektiven auf die im ersten Buch gelegten Grundlagen auf und antwortet damit sowohl auf aktuelle Fragen aus Praxis und Theorie Sozialer Arbeit als auch auf in den Diskursen über Sozialraumorientierung aufgeworfene Fragestellungen.

Wir bedanken uns bei allen Autorinnen und Autoren, die sich die Zeit genommen haben, neben den zahlreichen Herausforderungen in ihrem Arbeitsalltag die vorliegenden Beiträge zu verfassen und sich mit den nicht immer einfach zu realisierenden Korrekturwünschen der Herausgeber auseinanderzusetzen. Geduld, Übersicht und hervorragende Beherrschung der Technik sind wesentliche Qualitäten, die Andrea Schmelzer auf sich vereinigt und damit einen erheblichen Anteil dazu beigetragen hat, dass das Buch in dieser Fassung vorliegt. Sowohl ihr als auch Susanne Fürst für das abschließende Korrekturlesen gebührt unser großer Dank.

Wolfgang Hinte/Roland Fürst

Essen und Wien im Mai 2020

Wolfgang Hinte
1.Original oder Karaoke – was kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung?

Gemeinwesenarbeit, stadtteilorientierte Soziale Arbeit, vom Fall zum Feld: Was einst an mit diesen Schlagworten umschriebenen Suchbewegungen initiiert wurde, ist mittlerweile zu einem konzeptionell fundierten und in der Praxis weit verbreiteten Strang Sozialer Arbeit geworden, dessen Bedeutung weit über die anfänglichen Ursprünge (Arbeit im Quartier, Dezentralisierung Sozialer Dienste, Lebensweltbezug in der Kinder- und Jugendhilfe) hinausreicht und zu einem sämtliche Felder Sozialer Arbeit durchziehenden Fachkonzept geworden ist. Dieses prägt – mehr oder weniger – nicht nur die praktische Arbeit der Berufsgruppe, sondern dient auch als Grundlage für zahlreiche Prozesse der Neuorganisation (insbesondere seit den 1980er Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe und seit den 1990er Jahren auch in der Behindertenhilfe). Dass die Motive der in diesen Feldern agierenden Akteure/innen vielfältig und gelegentlich widersprüchlich sind, liegt auf der Hand: Sozialraumorientierung ist längst eine wehrlose Konzeptvokabel geworden, die – nicht immer im Sinne ihrer Begründer/innen – für zahlreiche Merkwürdigkeiten herhalten muss, die nicht mehr allzu viel mit den ursprünglich entwickelten und immer wieder formulierten und beschriebenen (s. dazu Hinte/Treeß 2014; Noack 2015) Prinzipien zu tun haben, sondern oft auch einer bunten Mischung aus gedanklicher Bequemlichkeit, akademischen Eitelkeiten oder lokalen Handlungszwängen entspringen. In dieser Gemengelage ist es durchaus herausfordernd, konzeptionell Kurs zu halten und dem Publikationsallerlei ein konsistentes Gebilde aus fachlicher Konzeption und Hinweisen für hilfreiche Bedingungen im Aufbau einer Organisation und flexiblen Finanzierungsstrukturen zur Seite zu stellen (um nicht zu sagen: entgegenzusetzen), das theoretisch wie praktisch Orientierung bietet, aber selbstverständlich auch zu Kritik und Weiterentwicklung anregt.

Zum Fachkonzept Sozialraumorientierung lässt sich unter historischen, systematischen, methodischen und strukturellen Aspekten kaum noch etwas substantiell Neues sagen – die Prinzipien wurden vielfach rauf und runter erklärt, in ihren Verästelungen beschrieben, in ihren Auswirkungen beforscht und mit Beispielen aus zahlreichen Arbeitsfeldern illustriert. Seit den 2000er Jahren geht es im Grunde darum, dieses Konzept in der Praxis so zu erden, dass es in seinen Umsetzungsmöglichkeiten ausgelotet wird und durch entsprechende Veränderungen in Struktur und Finanzierung Unterstützung findet. Dazu liegt mittlerweile eine Vielzahl von Erfahrungen vor, die indes noch nicht systematisch und in einer Art und Weise dokumentiert wurden, die konkret genug ist, um weiteren interessierten Akteur/innen in den Gebietskörperschaften präzise Informationen darüber zu geben, welche Chancen und Risiken in solchen Prozessen liegen bzw. welche To-dos und Not-To-dos zu beachten sind.

Kern des Fachkonzepts sind die hinlänglich bekannten fünf Prinzipien, die auf den ersten Blick in ihrer Schlichtheit ungemein selbstverständlich wirken, deren Qualität und „Sprengkraft“ sich indes erst bei genauerem Hinsehen erschließen.1

–So scheint auf den ersten Blick der Hinweis auf den „Ansatz am Willen“ trivial. Doch wenn klar ist, dass es einen Unterschied zwischen Wunsch und Wille gibt, dass ein Wille eine andere Kategorie ist als ein Bedürfnis oder der Bedarf, dass die aus einem Willen abgeleiteten Ziele sich wie „rote Fäden“ durch ein Arbeitsbündnis ziehen – dann wird z. B. klar, dass ein versäultes Hilfesystem, durch das der Wille eines Menschen immer wieder schon durch das System verformt und zurechtgeruckelt wird, einem solchen Ansatz zuwiderläuft. In klassischen Systemen werden Wille und Ziele der leistungsberechtigten Menschen den jeweils vorhandenen, historisch entwickelten und auf der Grundlage von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen finanzierten Hilfen angepasst – in einem konsequent dem Fachkonzept folgenden System müsste sich ein Hilfesystem jeweils passgenau den speziellen individuellen Willen und Zielen der Menschen anschmiegen und sich – nur leicht übertrieben gesagt – bei jedem „Fall“ neu justieren.

–Wenn die eigene Aktivität des betroffenen Menschen Kern eines professionellen Arbeitsbündnisses ist, dann hat das Konsequenzen für die Aufstellung solcher Institutionen, in denen Betreuung und Kundenzufriedenheit entscheidende Parameter für „Erfolg“ sind. Denn dort werden oft die Rechte und die Eigenaktivität des Menschen gleichsam erschlagen (Pestalozzi soll gesagt haben: „Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade.“) von der Wohltätigkeitsbereitschaft des Systems und insbesondere der Professionellen. Wer Kund/innen bedient, fördert eine passive Grundhaltung und bietet sich geradezu an als jemand, an den man Verantwortung abgibt und der in perfekter Weise alles herrichtet. Dagegen fördert die Konzentration auf die eigene Aktivität des Menschen alltägliche Normalität, und dazu gehören Unfertigkeit sowie Dinge, die schiefgehen, dazu zählen Selbstorganisation bis hin zu Systemveränderung durch Widerstand.

–Wenn persönliche Ressourcen zentral sind für gelungene Unterstützungsprozesse, dann hat das Konsequenzen für leistungsbegründende Vermerke: Defizitdiagnosen und gut gemeintes „Kaputtschreiben“ von Menschen zum Zwecke der Leistungsbegründung müssen mehr und mehr abgelöst (zumindest aber ergänzt) werden durch die Beschreibung von Eigenschaften, die in wichtigen Lebenskontexten Ressourcen, Kompetenzen und Fähigkeiten sind. Zahlreiche Gutachten, die bei genauem Hinsehen eher „Schlechtachten“ sind, müssten sich verstärkt auf die erfolgreichen Bewältigungsstrategien von Menschen auch in prekären Lebenslagen richten, die bislang dazu beigetragen haben, dass Menschen (wenn auch mehr schlecht als recht) durchs Leben gekommen sind.

–Wenn zielgruppenübergreifende Arbeit ein fachlicher Standard ist, dann dürfen sich die Akteure/innen in den unterschiedlichen Gesetzeskreisen nicht ausschließlich auf die korrekte Feststellung und Erbringung der in einem bestimmten Gesetzbuch verbrieften Leistungen konzentrieren. Dazu reicht es nicht, dass man grundsätzlich „vorrangige Leistungen“ aus jeweils anderen Gesetzbüchern prüft. Vielmehr geht es darum, dass zum einen Leistungen aus jeweils anderen Leistungsgesetzen klug miteinander kombiniert werden, zum anderen aber, dass der eine Leistung beantragende Mensch nicht vorrangig oder gar ausschließlich gesehen wird als „anspruchsberechtigt nach …“, sondern in seinen gesamten Lebenszusammenhängen betrachtet und auf dieser Grundlage eine (leistungsgesetzlich begründete) Unterstützung gemeinsam mit dem leistungsberechtigten Menschen entwickelt und beschrieben wird, die dann in Kooperation von mehreren Leistungsträgern, auch aus unterschiedlichen Gesetzeskreisen, erbracht wird. Konsequent weitergedacht würde das z. B. auch heißen, dass Aktivitäten im Bereich „fallunspezifische Arbeit“ (s. dazu Hinte 1999) nicht gesetzbuchspezifisch erbracht werden, sondern von eigens dazu eingerichteten Instanzen (in manchen Städten heißen sie „Netzwerker/innen“), die mit breitem Blick und ohne zielgruppenspezifische Einschränkung ihre Kenntnisse über Ressourcen im Sozialraum bei der Kreation passgenauer Leistungen einbringen.

–Kooperation beschreibt eine basale Grundhaltung für sozialräumliches Arbeiten. Angesichts einer derzeit immer noch zahlreiche Quartiere prägenden destruktiven Konkurrenzsituation – insbesondere unter den dortigen Trägern und Verbänden, zum Teil gar angefacht von den Leistungsträgern mit der Absicht, Dumping-Preise zu befördern – ist es hilfreich, die Währung „Geld und Macht“ durch die Währung „Vertrauen“ zu ersetzen und lokale Kooperationsmodelle aufzubauen, bei denen nicht die jeweils eigenen Interessen der Trägerinstitutionen im Vordergrund stehen, sondern das Bewusstsein für die Arbeit an einer gemeinsamen Sache, nämlich der Arbeit für gute Lebensbedingungen im Quartier und der Gestaltung passgenauer Unterstützungs-Settings für (leistungsberechtigte) Menschen. Dazu braucht es Finanzierungsvarianten, die nicht diejenigen unterstützen, die die meisten „Fälle“ in ihren Einrichtungen beherbergen, sondern diejenigen, die bereits im Vorfeld sozialer Auffälligkeit dazu beitragen, diese zu lindern oder zu verhindern, also im guten Sinne Prävention betreiben und nicht erst warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Konkurrenz und ungesteuerte Märkte führen zu Abschottung, kriegerischen Handlungen und Kämpfen untereinander. Bei der Gestaltung regionaler Landschaften im Sinne sozialräumlichen Arbeitens geht es nicht um Kampf und egoistisches Streben nach Erfolg, nicht ausschließlich um den Bestandserhalt der eigenen Einrichtung oder gar die Expansion des eigenen Trägers, sondern um Zusammenhalt, Abstimmung und Kooperation. Vertrauenspartnerschaften sind tragfähiger als nur von Berechnung getragene Geschäftsbeziehungen.

Somit ist klar, dass diese Prinzipien, deren Ausgangspunkt der Versuch war, wesentliche Qualitätselemente sozialarbeiterischen Handelns auf den Punkt zu bringen, bei durchdachter Nutzung und radikaler Anwendung enorme Konsequenzen für Aufbau von Organisationen, Strukturen Sozialer Arbeit und insbesondere Finanzierungsformen von sozialstaatlichen Leistungen haben.

Das Fachkonzept: Verkürzungen, Missverständnisse und Klärungen

Mittlerweile gehört es fast schon zum guten Ton, „Sozialraumorientierung“ irgendwie gut zu finden. Bei der Debatte um die Reform des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts wurde und wird wie selbstverständlich von „sozialräumlichen“ Ansätzen gesprochen, im deutschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) taucht fast schon verdächtig häufig „Sozialraumorientierung“ auf, Publikationen mit sozialraumaffinen Titeln häufen sich, und irgendwie ist man sich in einheitlicher Diffusität einig: „Sozialraumorientierung“ ist gut. Die einen meinen damit, dass Soziale Arbeit nicht nur den Fall, sondern auch den Raum betrachten sollte (trivial und selbstverständlich, seit hundert Jahren unumstritten), andere betrachten den Sozialraum als Ressourcen-Steinbruch für Soziale Arbeit und nutzen das als Begründung für den Abbau sozialstaatlicher Leistungen (auch diese Hinterlist gab es immer schon), wieder andere wollen sozialräumliche Netze aufbauen und stärken und damit Lebenswelten vor zu starken professionellen Eingriffen schützen (gar nicht mal schlecht), und wieder andere nutzen die Sozialraum-Chiffre, um etwa stationäre Einrichtungen aus ihrer Fixierung auf die jeweils eigene Immobilie zu befreien und sie anzuregen, sich dem sozialen Umfeld zu öffnen. Mal wird der Sozialraum als Territorium gesehen, mal als virtueller Raum, mal wird der Raum kritisiert als Container, der wahlweise ein- oder ausschließt, und wieder andere würden am liebsten alle gesetzlichen Leistungsfelder in einem sozialräumlichen Konzept aufgehen sehen, bei dem Einzelfall-Leistungsansprüche durch konstruktive Sozialraumstrukturen aufgefangen werden, und all das wiederum ruft Kritiker/innen auf den Plan, die bemängeln, dass künftig der Sozialraum als Fall gesehen werden könnte.

Hilfreich ist deshalb gelegentlich eine Vergewisserung darüber, was mit dem hier in Rede stehenden „Fachkonzept Sozialraumorientierung“ gemeint ist. Aufschlussreich (und vielleicht auch ganz unterhaltsam) ist es, dazu zunächst den Blick auf einige Publikationen zu werfen, die sich zwar verbal mit „Sozialraumorientierung“ beschäftigen, dabei jedoch zumindest den in dieser Publikation gemeinten Gegenstand (gezielt oder schlichtweg fahrlässig) verfehlen und damit eher zur Verwirrung und Desorientierung beitragen.2

Exemplarisch lohnt sich diesbezüglich der Blick auf die Kollegen Kessl/ Reutlinger 2018, bei deren Publikationen – egal, ob sie einzeln oder als Duo schreiben – drei Elemente hervorstechen:

–Sie nehmen die Chiffre „Sozialraumorientierung“ sowie die Praxis vor Ort vornehmlich über von ihnen sorgfältig selektierte Publikationen wahr und entwickeln beachtliche Fähigkeiten darin, ihrer Position zuwiderlaufende Publikationen auszublenden oder zu verschweigen. Ok, kann man so machen, und es passt auch in die Zeit von Twitter und Trump, doch es kratzt zumindest an dem auch von diesen Kollegen gepflegten Habitus der forscherisch-kritisch objektiven Distanz. Entlarvend passt ins Bild, dass sie zur Untermauerung so mancher Behauptung auf „Expert/innengespräche“ verweisen, die „im Rahmen einer Vorstudie zu einer international-vergleichenden Forschungsarbeit (Deutschland/Schweiz) durchgeführt“ wurden (2018, S. 1072). Das ist schon stark: Da bringen sie vermeintlich (man kann es nicht nachprüfen) wörtliche Zitate (Sozialraumorientierung sei ein „Verkaufsschlager“ – S. 1084, es gäbe einen „Kritiker- und Beratermarkt“ – S. 1085, Kritiker/innen der Sozialraumorientierung würden beschimpft als „Ketzer und Häretiker“ – S. 1082 – und vieles andere mehr) und daraus abgeleitete Einschätzungen, die mit leichter Hand irgendwelchen nicht näher benannten Expert/innen „repräsentativer deutschsprachiger Fachverbände“ (S. 1072) zugeschrieben und quick and dirty einfach mal so dem lesenden Publikum in dem Übersichtswerk „Kompendium Kinder- und Jugendhilfe“ (Böllert 2018) präsentiert werden – also in etwa so, als wenn ich behaupten würde, ich hätte in einer Vorstudie zu einer Forschungsarbeit, die noch im Dunkeln bleibt, mit einer nicht näher bezifferten Anzahl von Studierenden gesprochen, die mir unverblümt mitgeteilt hätten, dass sie beim Kollegen Kessl in ihrem sechssemestrigen Bachelor-Studium nun wirklich gar nichts Brauchbares für ihre spätere Praxis gelernt hätten – was beurteilen zu wollen mir natürlich fern liegt.

–Sie lesen die angegebene Bezugsliteratur entweder gar nicht oder nur oberflächlich (das sogenannte „Giffey“-Syndrom). Kleines Beispiel: Als Bezugsliteratur für „sogenannte Sozialraum-Budgets“ (Kessl/Reutlinger 2018, S. 1068) werden Publikationen von Städten bzw. Autor/innen genannt, die mit Sozialraumbudgets so wenig zu tun haben wie die AFD mit Klimaschutz (Landeshauptstadt München: Schröer 2005; Hermann 2006), während Gebietskörperschaften, die langjährig erfolgreich und evaluiert mit Budgets arbeiten, schlichtweg keine Erwähnung finden (etwa die Städte Rosenheim oder Graz oder der Landkreis Nordfriesland).

–Der nur mühsam in schriftliche Form verpackte Ärger von Kessl/ Reutlinger darüber, dass insbesondere das Fachkonzept Sozialraumorientierung in zahlreichen Gebietskörperschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz engagiert, mit Hochs und Tiefs, inhaltlich gesteuert und ökonomisch fundiert, viel diskutiert und beachtet sowie mit gut dokumentierten erfreulichen Folgen für den Umbau von Strukturen und Finanzierungsformen umgesetzt wird, führt zu abstrusen Kommentaren wie: „Insofern ist die feststellbare Etablierung der Sozialraumorientierung (immerhin! W.H.) im Feld der Kinder- und Jugendhilfe nicht mit der Etablierung eines bestimmten Niveaus der Reform der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe zu verwechseln, sondern – zumindest in ihrer vorherrschenden Form – eher als Etablierung bestimmter dominierender Beraterprogramme.“ (2018, S. 1079). Sie meinen wohl: Das Konzept wird umgesetzt, die Nachfrage der Akteure/innen in den Gebietskörperschaften (also der Expert/innen) ist groß, viele Profis arbeiten mit diesem Ansatz, aber es sind ja nur „Beraterprogramme“ (S. 1079) oder „Heilsversprechen“ (S. 1080) oder all das beruht auf einer „Esoterik der Ganzheitlichkeit“ (S. 1081). Und sie weisen auf die unbestrittene Tatsache hin, dass auch mit diesem Konzept längst nicht der Stein der Weisen gefunden ist, sondern bedeutsame Dinge damit nicht bearbeitet wurden, die auf dieser Flughöhe formuliert werden: „Fragen, wie die sozialraumorientierte Dezentralisierungsstrategie im konkreten urbanen Kontext zu beobachtbaren Auf- und Abwertungstendenzen (Gentrifizierung) in Beziehung gesetzt werden kann und sollte oder wie Aktivierungsstrategien angesichts der zunehmenden Legitimation der neuen Klassengesellschaft durch das bürgerschaftliche Engagement in der Mitleidsökonomie … zu problematisieren und neu zu justieren sind … bleiben dann unbeantwortet“ (S. 1081). Ja, da haben sie wirklich recht: Diese Fragen sind tatsächlich nicht beantwortet, ebenso wie Fragen danach, wie man endlich eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht, die Welt friedlicher gestaltet, die Genderfrage endgültig klärt und wie man Professorenstellen für Sozialarbeit an Universitäten so besetzt, dass Studierende anschließend gut ausgebildet werden. In der Tat werden diese und viele andere Fragen durch die Realisierung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in Städten, Landkreisen, Kantonen und Bezirkshauptmannschaften nicht beantwortet – doch genau das hat auch niemand behauptet.

–Und regelmäßig wird (entweder frech oder kenntnislos) auf die vermeintlich „fehlenden externen Evaluationen“ (S. 1079) verwiesen. Die trotz dieser Behauptungen vorhandenen und nachlesbaren Arbeiten (etwa Noack 2017) sowie meine diesbezüglich immer wieder gern publizierten aufklärenden Anmerkungen (etwa Hinte/ Noack 2017) werden schlichtweg nicht wahrgenommen. Weiterer Bemerkungen dazu bedarf es nicht.

Wer sich seinen Gegenstand so zurechtschreibt, wird geradezu umweht vom Generalverdacht der Sucherei nach einem Haar in einer Suppe, die man meint, aus der Ferne nach ihrem Duft beurteilen zu können. Unterm Strich: Von „Sozialraumorientierung“ schreiben viele – doch das Fachkonzept ist das Original, die anderen machen Karaoke.

1.„Sozialraumorientierung umsetzen?“

Angesichts der Konjunktur von „Sozialraumorientierung“ überrascht es nicht – auch wenn es hier und da zwiespältige Gefühle hinterlässt –, dass immer mehr öffentliche und freie Träger, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe sowie der Behindertenhilfe, in Fachaufsätzen und/ oder in Werbematerialien darüber informieren, dass sie „Sozialraumorientierung umsetzen“. Eine solche Formulierung mutet schon sprachlich merkwürdig an, doch vor allen Dingen zeigt sie, dass die für sich werbende Institution konzeptionell (vielleicht auch nur sprachlich) noch nicht Tritt gefasst hat. Zumindest das hier vertretene „Fachkonzept Sozialraumorientierung“ kann man nicht „umsetzen“, aber man kann es als konzeptionelle Leitlinie für professionelles Handeln nutzen. Damit diese konzeptionelle Folie nachhaltige Konsequenzen für das alltägliche Handeln der Professionellen zeitigt, hat es sich zum einen bewährt, das Personal durch systematische (verpflichtende) Qualifizierungen zu unterstützen. Zum anderen aber (und das ist gelegentlich mit „Umsetzung“ gemeint) sind bestimmte organisatorische Strukturen, Abläufe, Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen hilfreich, damit die Prinzipien des Fachkonzeptes ihre Wirkung entfalten können.

Die fünf Prinzipien sowie die daraus folgenden Hinweise für Methodik, Struktur und Finanzierung als Orientierung zu wählen, liegt natürlich auf der Hand. Die aktuellen Herausforderungen, die sich in zahlreichen Prozessen in den Gebietskörperschaften stellen, beziehen sich auf Arbeitsfelder, die durch Rechtsansprüche aus verschiedenen Sozialgesetzbüchern, die sich fast ausschließlich auf Einzelansprüche beziehen, gerahmt werden. In diesen häufig traditionell geprägten, gelegentlich sogar stärker juristisch als sozialarbeiterisch beeinflussten Prozessen des Leistungsgeschehens sich konsequent an den Prinzipien des Fachkonzepts auszurichten, ist angesichts der tradierten Prägungen in vielerlei Hinsicht schwierig (anders etwa als im Arbeitsfeld Gemeinwesenarbeit – s. dazu Hinte 2018). Leistungsfelder, die überhaupt nur deshalb existieren, weil Menschen als bedürftig, notleidend, belastet, gehandicapt usw. etikettiert werden müssen, sperren sich naturgemäß solchen Ansätzen, die die Ressourcen und Potentiale, den Willen und die Ziele sowie die eigenen Kräfte der Menschen in den Fokus stellen und damit so manche korrekte Leistungsfeststeller/in ins Schwitzen bringen. Feststellung, Rahmung und Erbringung der gesetzlich verbrieften Leistungen bieten einige Herausforderungen, wenn man die Prinzipien der Sozialraumorientierung ernst nimmt.

Beispiele dafür:

–Wenn der Wille der leistungsberechtigten Menschen eine wesentliche Grundlage professionellen Handelns im gesamten Hilfeverlauf darstellt, dann muss insbesondere die Phase der Leistungsfeststellung („Falleingangsphase“) so gestaltet werden, dass die Fachkräfte methodisch und zeitlich in der Lage sind, mit den betroffenen Menschen deren Willen herauszufinden (und evtl. daraus folgende Ziele mit ihnen zu formulieren). Methodisch hat das zur Folge, dass eine „kundenorientierte Haltung“ mit einer Frage wie: „Was kann ich für Sie tun?“ weniger angezeigt ist als eine Haltung, aus der heraus systematisch die Interessen und der Willen der betroffenen Menschen erkundet werden. Hohe Klarheit seitens der beteiligten Akteure/innen über den Willen der leistungsberechtigten Menschen führt häufig zu ganz anderen als den gerade vorhandenen und institutionell standardisierten Leistungen. Grundsätzlich gilt: Leistungsumfang und Leistungserbringung müssen (natürlich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen) dem Willen und den Zielen der Menschen folgen und nicht umgekehrt. Somit ist die Frage danach, was den Menschen auf der Grundlage eines Katalogs versäulter Angebote „zusteht“, oftmals irreführend: Sie verführt die Akteure/innen dazu, die Menschen der Logik des Systems anzupassen anstatt das System herauszufordern, sich auf den Eigensinn der Menschen mit einer flexiblen Angebotsstruktur einzulassen.

Grundlage jedweder Leistung sind die gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Gesetzeskreisen. Das ist selbstverständlich. Doch während derzeit immer noch relativ eng und standardisiert danach geschaut wird, was dem leistungsberechtigten Menschen zusteht bzw. was ihm nicht zusteht, wird diese Frage mit einem sozialraumorientierten Blick gerahmt durch die am Anfang des Leistungsgeschehens zu stellende Frage, was der (möglicherweise) leistungsberechtigte Mensch in seiner jeweiligen Situation erreichen will, was für ihn in seinem Leben wichtig ist, welche (realistischen) Perspektiven ihn leiten und welche Lebenszusammenhänge für ihn Relevanz besitzen. Damit wird die Konzentration auf zahlreiche andere Ausschnitte seiner Lebenswirklichkeit gelenkt als ausschließlich auf die zu diagnostizierende bzw. empfundene Bedürftigkeit: Nicht das, was der Mensch „braucht“, steht im Mittelpunkt, sondern das, was er will. Damit wird bereits zum Beginn des Leistungsgeschehens fokussiert auf seine eigene Energie, seine Lebenserfahrungen, sein eigenes Radar und seinen Lebensentwurf. Erst auf dieser Grundlage wird darüber nachgedacht, wie die in dem jeweiligen Gesetz zur Verfügung stehenden sozialstaatlich garantierten Ressourcen genutzt werden zur gemeinsamen mit den betroffenen Menschen vorzunehmenden Gestaltung eines Hilfearrangements. Dieses setzt sich aus personellen und sachlichen Leistungen des professionellen Systems wie auch aus zahlreichen anderen Mosaiksteinen zusammen, die u. a. aus lebensweltlichen Ressourcen jedweder Art bestehen. Diese schon in der Anfangsphase des Leistungsgeschehens zu gestaltende Kombination von Bürokratie und Lebenswelt, von sozialstaatlich garantierten und professionell geleisteten Elementen sowie durch vorhandene Netze erbrachte Unterstützungsleistungen zieht sich dann wie ein roter Faden durch das gesamte Leistungsgeschehen.

–Wenn man konsequent verfolgt, die Ressourcen und die eigene Aktivität der Menschen als wesentlichen Bestandteil der Leistungserbringung anzusehen, muss sich der Fokus in der Falleingangsphase genau darauf richten und nicht auf die häufig im Vordergrund stehende „Bedürftigkeit“, die zu Gesprächssequenzen folgt, die eher eine Problemtrance befördern, bei der die demoralisierenden Erfahrungen, Niederlagen und Misserfolge der Menschen im Vordergrund stehen. Somit ist klar, dass etwa das Formularwesen in einer Institution die Professionellen darauf orientieren muss, möglichst diejenigen Tatsachen zu dokumentieren, die Aufschluss geben über die Stärken der Menschen, ihre bisherigen Bewältigungsstrategien sowie die zahlreichen kleineren und größeren Kraftquellen, aus denen sie bislang geschöpft und mit denen sie so manche schwierige Situation mehr oder weniger gut überstanden haben.

–Leistungsrahmung: Die derzeit geradezu reflexartig gestellte Frage seitens der Leistungsträger: „Wer nimmt bzw. wer kriegt den Fall?“ oder: „Wo kriegen wir ihn unter?“ wird abgelöst von der gemeinsam mit den Leistungserbringern vorzunehmenden Suche nach einem passgenauen Arrangement, bei dem der professionelle Anteil durchaus auch in Kooperation von mehreren Leistungserbringern erbracht werden kann.

Wenn der Wille und die Ziele der Menschen im gesamten „Fallverlauf“ im Vordergrund stehen, braucht es möglichst regional aufgestellte Einrichtungen, die allenfalls einen geringen Grad an Standardisierung und Versäulung aufweisen und stattdessen konsequent darum bemüht sind, mit Blick auf die jeweilige individuelle Situation eine „passgenaue Maßnahme“, die sich im Extremfall ständig ändern kann, zu kreieren. Es braucht also ein Hilfearrangement, das in seinen Einzelaspekten die Stärken und Potentiale des leistungsberechtigten Menschen ergänzt und unterstützt, neue Ressourcen und Optionen schafft und einen Mix darstellt aus professioneller Tätigkeit, sozialräumlichen, materiellen wie personellen Ressourcen, technischen Hilfsmitteln und eigener Aktivität des leistungsberechtigten Menschen, der letztlich immer wieder selbst darüber befinden muss, ob das vereinbarte Arrangement ihn in guter Weise unterstützt.

–Das wiederum hat Konsequenzen sowohl für die Leistungserbringung als auch die Finanzierung der gewährten Leistungen. Fachleistungsstunden, Tagessätze und Pflegesätze sind nur selten unterstützend für passgenaue Hilfearrangements, weil sie der in Geld gegossene Ausdruck einer vorgehaltenen, standardisierten und unabhängig von der jeweils leistungsberechtigten Person entwickelten Hilfeform sind, die häufig die Menschen an die vorhandene Struktur anpasst und sich nicht an ihrer Individualität ausrichtet. Flexible Leistungserbringer, die passgenau und nicht auf der Grundlage festgelegter Stundensätze oder Betreuungsdetails eine flexible Hilfe durchführen, benötigen Pauschalfinanzierungen in Form von Pools, Budgets oder anderen stundenunabhängigen Finanzierungsvarianten, die viel Freiheit lassen für nicht vorhersehbar auftauchende Entwicklungen, die nicht vorab prognostiziert, geschweige denn in Stundenaufwänden prospektiv beschrieben werden können. Auf der Grundlage des in der Phase der Leistungsrahmung vereinbarten Arrangements wird dann ein flexibles Hilfesetting erbracht, das ständig geändert werden kann. Völlig deplatziert sind also im Vorhinein fest vereinbarte Stundenkontingente oder immer wieder neu zu „verschreibende“ vorgehaltene Leistungen, die dann, koste es, was es wolle, auf jeden Fall erbracht oder „an die Person“ gebracht werden müssen.

So weit einige Beispiele dafür, was es heißt, wenn man die inhaltlichen Aspekte des Fachkonzeptes konsequent zu Ende denkt und entsprechende Konsequenzen für Struktur und Finanzierung zieht.

2.Bewährte Strukturelemente

Die Implementation des Fachkonzepts Sozialraumorientierung – in welche Institution auch immer – hat nicht unbedingt zur Voraussetzung, dass konsequent regionalisiert wird, Sozialraumteams eingerichtet werden, mit einem Budget gearbeitet wird, fallunspezifische Arbeit möglich ist oder das Verhältnis zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringer neu justiert wird. Zahlreiche Elemente aus den fünf Prinzipien können als aufklärende und wegweisende Anregung dienen, den eigenen professionellen Alltag zu hinterfragen und zu verändern, auch unter nicht immer günstigen Bedingungen. Dennoch haben wir nach mittlerweile 30 Jahren Erfahrung in der (kürzeren und längeren) Begleitung von Organisationen gelernt, dass sich bestimmte Strukturelemente an den meisten Orten als Organisations- und Finanzierungsrahmen bewähren, der es den Fachkräften erleichtert, nach dem hier vertretenen Konzept zu arbeiten. Dazu zählen

–Finanzierungsformen, die ausdrücklich diejenigen Leistungserbringer „belohnen“, die bereits frühzeitig („präventiv“) ins Leistungsgeschehen einsteigen und während der Leistungserbringung den Fokus darauf richten, Verselbstständigungsprozesse zu unterstützen und zu diesem Zweck die jeweiligen Lebenswelten zu stärken;

–Kooperationsvarianten zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer sowie zwischen den Leistungserbringern untereinander, bei denen das Leistungsgeschehen als gemeinsame Aufgabe betrachtet wird, die auf der Grundlage einer gemeinsamen Fachlichkeit erfüllt wird und nicht dem klassischen Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis entspricht;

–die Bildung von regionalen Steuerungseinheiten, die für alle beteiligten Organisationen (also auch für den öffentlichen Träger) gelten und somit die Grundlage darstellen für die regionale Konzentration von finanziellen und personellen Ressourcen zur Unterstützung von nahräumlichen Arrangements innerhalb der Lebensräume der Menschen;

–eine Aufbauorganisation, die den sozialen Raum zumindest als gleichberechtigte Steuerungsgröße (neben der Steuerung über Fachabteilungen, Immobilien oder Einzelfälle) abbildet und diesbezüglich klare Zuständigkeiten für Leitungsfunktionen beinhaltet.

3.Zur Gestaltung von Reformprozessen

Die seit Ende der 1990er Jahre gewonnenen Erfahrungen aus Reformprozessen in kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigen, dass u. a. folgende Bedingungen hilfreich sind für eine erfolgreiche SRO-Implementierung:

–Grundlage für die Innovation muss ein durchdachtes und überzeugendes Konzept („Vision“) sein, das von glaubwürdigen und engagierten Personen getragen wird, am besten von solchen, die zentrale Entscheidungsträger/innen sind oder die nachhaltigen Einfluss auf solche Entscheidungsträger/innen ausüben können.

–Durch vielfältige öffentliche Diskussionen muss ein unterstützendes fachliches Umfeld geschaffen werden, das den inhaltlichen Rahmen für die Reform bildet. Wer sich dieser fachlichen Debatte entzieht, muss unter starken öffentlichen Begründungsdruck kommen.

–Innovationen funktionieren nicht als Solonummer einzelner Personen, sondern über Allianzen – etwa zwischen Führungskräften und Personalvertretungen, Geschäftsführungen von Verbänden und Politiker/innen, engagierten Fachkräften und Verwaltungsspitzen usw. Derlei Koalitionen werden häufig informell geschmiedet, müssen aber ab einem bestimmten Zeitpunkt öffentlich agieren und eindeutig „Flagge zeigen“.

–Reformprozesse müssen transparent ablaufen. Lenkungsgruppen müssen öffentlich tagen bzw. ihre Beschlüsse zeitnah veröffentlichen, finanzielle Rahmenbedingungen müssen klar benannt und nicht in ein fachliches Mäntelchen gehüllt werden, temporäres Chaos im Prozess (ist kaum vermeidbar!) darf nicht schöngeredet, sondern muss offensiv gemanagt werden, Umwege und evtl. notwendige Kompromisse müssen zeitnah kommuniziert werden.

–Gestützt werden muss eine regionale Reform von politischen Beschlüssen, die möglichst von allen Parteien getragen werden. Eine Reform darf nicht das Anliegen oder gar das Vorzeigestück einer einzigen Partei sein, sondern muss – angesichts regelmäßig wechselnder politischer Mehrheiten – über Parteigrenzen hinweg gemeinsames Anliegen möglichst aller Politiker/innen sein.

–Gerade in größeren Systemen benötigen durchgreifende Reformen klare Kontrakte zwischen den beteiligten Instanzen. Vertrauen ist gut, Kontrakte sind besser. Geschäftsordnungen, Controlling-Verfahren, Prozessvereinbarungen und Zeit-Ziel-Planungen müssen ausgehandelt und schriftlich fixiert werden, sodass sie überprüfbar, korrigierbar und orientierend sind.

–Gezielter externer Einfluss durch Beratungs- und Qualifizierungsinstanzen ist in unterschiedlichem Ausmaß notwendig. Externe Berater/innen, aber insbesondere Qualifizierungsinstanzen sind notwendig für Coaching, Prozessberatung, Vergewisserungsschleifen sowie kritisches Feedback an zentralen Prozesspunkten – dies indes in sehr unterschiedlicher Dichte und Tiefe, je nach in der Institution vorhandenem Know-how. Grundsätzlich gilt: Externe Instanzen dürfen konsequent nur solche Funktionen erfüllen, die innerhalb der Institution noch nicht eigenständig leistbar sind, und dies immer mit dem Ziel, das implementierte Wissen innerhalb der Institution möglichst dauerhaft zu verankern. Externe sollten deshalb sparsam, aber gezielt je nach Bedarf eingesetzt werden.

Anachronistisch, allenfalls gelegentlich recht niedlich, letztlich indes jegliche Innovation verhindernd sind immer wieder vorfindbare Orientierungen wie etwa:

–Bei Führungskräften des Leistungsträgers: „Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird: Wir handeln erstmal die Tagessätze/Fachleistungsstunden runter, und dann sehen wir weiter.“

–Bei Geschäftsführungen von Leistungserbringern: „Wir machen jeden Trend mit, den man uns vorgibt, und bieten das an, was der Markt verlangt und bezahlt wird.“

–Auf Seiten der Fachkräfte: „Wir sitzen jede Welle aus und haben bisher noch jeden Trend unbeschadet überstanden.“

Derlei Einstellungen degradieren jedwede Innovation zum Schneeball in der Hölle; da helfen kein Vortrag, kein Kongress und keine Fachpublikation. Um den Kreislauf der wechselseitigen Borniertheitszuweisungen und Innovationsverhinderungen zu durchbrechen, sind nach meinen Erfahrungen u. a. folgende Einstiege für ein Reformvorhaben erfolgversprechend:

–Der öffentliche Träger geht mit einem Konzept in die Offensive, garantiert den Leistungserbringern Bestandssicherung, fordert aber von ihnen fachliche Innovation im Sinne des Fachkonzepts Sozialraumorientierung.

–Leistungserbringer gehen mit einem inhaltlichen Konzept in die Offensive und bieten dieses dem örtlichen Leistungsträger an, und zwar mit der Zusage, gemeinsam Fach- und Finanzverantwortung zu tragen und hohe Transparenz bei internen Veränderungsprozessen zu garantieren.

–Einzelne Akteure/innen auf Seiten des öffentlichen wie auch der freien Träger, die sich gegenseitig in ausreichendem Maß vertrauen, vereinbaren eine gemeinsame Strategie und beginnen gleichzeitig in ihren Institutionen mit dem Veränderungskonzept.

Wenn man sich in Organisationen dazu entscheidet, die Umsetzung des Fachkonzepts durch eine darauf bezogene Weiterentwicklung der institutionellen Strukturen sowie der das Feld prägenden Finanzierungsströme zu unterstützen und damit eine möglichst nachhaltig wirkende organisationale Rahmung zu schaffen, benötigt man einen langen Atem sowie die Aufsetzung eines gut geplanten und gemanagten Organisations-Entwicklungsprozesses, der alle beteiligten Akteure ziemlich herausfordert und gleichzeitig der Organisation für die Erledigung ihrer Aufgaben einen neuen Qualitätsschub verleiht. Dies hat sich bereits zu Beginn der 2000er Jahre u. a. gezeigt in Berlin (Brünjes 2006), in Zürich (Waldvogel 2007), im Landkreis Nordfriesland (Stephan 2006), sowie später etwa in Rosenheim (Pichlmeier/Rose 2010), Graz (Krammer/Punkenhofer 2019), der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (s. dazu den Beitrag von Stiefvater/Haubenreisser/Oertel i. d. Band) oder in der Eingliederungshilfe in Nordfriesland (Hinte/Pohl 2018) – um nur einige zu nennen, von denen übrigens die meisten gut dokumentiert und ordentlich beforscht wurden (s. dazu Hinte/Noack 2017; Noack 2017; für den Bereich der Frühen Hilfen: Thiesen 2018; für das Thema „freiwilliges Engagement“: Schaden 2019). Oft zeigt sich, dass die Implikationen des Fachkonzepts auf eine langjährig gepflegte Kultur treffen, die geprägt ist durch die einseitige Konzentration auf eng definierte leistungsgesetzliche Ansprüche, hochgradig differenziert entwickelte versäulte Hilfeformen, Betreuungssettings jenseits der jeweiligen Adressat/innen-Milieus sowie einem Betreuungsimpetus, der weder das viel beschworene Empowerment fördert noch die konstruktiv funktionierenden Kräfte der jeweiligen Herkunftsmilieus.

In den groß angelegten Umbauprozessen insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe wird dieser Paradigmenwechsel mit zum Teil erheblichen Anstrengungen, Umwegen, Lernerfahrungen und Erfolgen ganz konkret vollzogen und bildet sich ab u. a. in neuen Aufbau- und Ablaufstrukturen, einer engen und partnerschaftlich gepflegten Kooperation zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern, zahlreichen innovativen Hilfe-Arrangements unter Beteiligung der betroffenen Menschen und einem beachtlichen Kompetenzzuwachs des in den Prozess einbezogenen Fachpersonals.

Literatur

Böllert, Karin (Hg.) (2018): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe, Band 2. Wiesbaden

Brünjes, Volker (2006): Der sozialräumliche Umbau der Berliner Jugendhilfe. In: Budde u. a. (2006), S. 73-108

Budde, Wolfgang/Früchtel, Frank/Hinte, Wolfgang (Hg.) (2006): Sozialraumorientierung. Wege zu einer veränderten Praxis. Wiesbaden

Feil, Naomi/de Klerk-Rubin, Vicki (2017): Validation. Ein Weg zum Verständnis verwirrter alter Menschen, 11. Auflage. München

Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (Hg.) (2019): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten, 3. Auflage. Wien

Haller, Dieter/Hinte, Wolfgang/Kummer, Bernhard (Hg.) (2007): Jenseits von Tradition und Postmoderne. Sozialraumorientierung in der Schweiz, Österreich und Deutschland. Weinheim/München

Herrmann, Heike (2019): Soziale Arbeit im Sozialraum. Stadtsoziologische Zugänge. Stuttgart

Herrmann, Klaus (2006): Einleitung. In: Herrmann, Klaus (Hg.) (2006): Leuchtfeuer querab! Wohin steuert die Sozialraumorientierung?, S. 20-40. Berlin

Hinte, Wolfgang (1999): Fallarbeit und Lebensweltgestaltung – Sozialraumbudgets statt Fallfinanzierung. In: ISA (Hg.) (2019): Soziale Indikatoren und Sozialraumbudgets, S. 82-94. Münster

Hinte, Wolfgang/Treeß, Helga (2014): Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativ-integrativen Pädagogik, 3., überarbeitete Auflage. Weinheim/München

Hinte, Wolfgang (2018): Gemeinwesenarbeit. In: Graßhoff, Gunther u. a. (Hg.) (2018): Soziale Arbeit, S. 205-216. Wiesbaden

Hinte, Wolfgang (2019): Gemeinwesenarbeit – unter Wert verkauft? In: Sozial extra 6/2019, S. 398-403

Hinte, Wolfgang/Noack, Michael (2017): Sozialraumorientierung: Ein unerforschtes Feld? In: Noack (2017), S. 11-22

Hinte, Wolfgang/Pohl, Oliver Marco (Hg.) (2018): Der Norden geht voran. Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe im Landkreis Nordfriesland. Berlin

Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian (2018): Sozialraumorientierung. In: Böllert (2018), S. 1067-1093

Krammer, Ingrid/Punkenhofer, Sonja (2019): Sozialräumliche Finanzierung in der Grazer Kinder- und Jugendhilfe. In: Fürst/Hinte (2019), S. 248-257

Miller, William R./Rollnick, Stephen (2015): Motivierende Gesprächsführung: Motivational Interviewing, 4. Auflage. Freiburg

Noack, Michael (2015): Kompendium Sozialraumorientierung. Geschichte, theoretische Grundlagen, Methoden und kritische Positionen. Weinheim/ Basel

Noack, Michael (Hg.) (2017): Empirie der Sozialraumorientierung. Weinheim/Basel

Pichlmeyer, Werner/Rose, Gerhard (Hg.) (2010): Sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Praxis. Handreichung für kommunale Entscheidungsträger am Beispiel der Stadt Rosenheim. Berlin

Rosenberg, Marshall B. (2016): Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens, 12. Auflage. Paderborn

Schaden, Elias (2019): Freiwilliges Engagement in der sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Opladen/Berlin/Toronto

Schröer, Hubertus (2005): Zur Notwendigkeit sozialräumlicher Orientierung in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Sozialraumorientierung in der Münchner Kinder- und Jugendhilfe. Tagungsdokumentation 18.02.2005, S. 24-42. München

Stephan, Birgit (2006): Das Sozialraumprojekt in der Jugendhilfe des Kreises Nordfriesland. In: Budde u. a. (2006), S. 147-167

Thiesen, Andreas (Hg.) (2018): Flexible Sozialräume. Der Fall im Feld der Frühen Hilfen. Weinheim/Basel

Waldvogel, Rosann (2007): Zürichs Soziale Dienste – ein umfassender Change. In: Haller u. a. (2007), S. 140-150

Fußnoten

1 Zahlreiche Schnittmengen sowohl bezüglich Menschenbild und Grundhaltung als auch methodischer Herangehensweisen gibt es zum „Motivational Interview“ (Miller/Rollnick 2015), zur gewaltfreien Kommunikation (Rosenberg 2016) sowie zur Theorie und zu Techniken der Validation (Feil/de Klerk-Rubin 2017).

2 Ich will nicht verhehlen, dass mich – gerade in letzterem Zusammenhang – manche Publikation der Kollegen Kessl/Reutlinger (s. u.) und May (s. dazu Hinte 2019) zwar nerven, mir jedoch die Hinweise auf einige in diesen Texten vorfindbare intellektuelle Unsauberkeiten oder gedankliche Verwirrungen umso mehr Freude bereiten.

2.Die fünf Prinzipien: Grundlagen, Vertiefungen und Praxisbeispiele
Manfred Tauchner
„Ja, dürfen’s denn das?“ – Die Welt als normierter Wille und sozialräumliches Vorstellungsvermögen

Eine an der Queen’s University in Belfast geführte Fachdiskussion im Juli 2018 gab unmittelbar Anstoß zu diesem Beitrag. Roland Fürst und ich von der Fachhochschule Burgenland1 stellten im Rahmen einer Studienreise das Fachkonzept Sozialraumorientierung (SRO) als Schwerpunkt unseres Studiengangs Soziale Arbeit vor. Den britischen Kolleg/innen eher rudimentär im Sinne Wolfgang Hintes „wehrloser Konzeptvokabel“ (Fürst/Hinte 2017, S. 10) des kontinentaleuropäischen, v. a. deutschsprachigen Diskurses bekannt, stieß eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den grundlegenden fünf Prinzipien und deren Implikationen für die derzeitigen Systeme sozialer Daseinsvor- und Nachsorge auf größtes Interesse der Fachleute aus Praxis und Lehre an der führenden Universität Nordirlands.

Dass die Kritik an der SRO innerhalb der deutschsprachigen Fachwelt Irritationen bis hin zu einem teilweise verschwörungstheoretisch anmutenden Ausmaß annehmen konnte (vgl. Fehren/Kalter 2012) verursachte auf den Gesichtern der Belfaster Kolleg/innen ein erstauntes „Why is that so?“.

Mit einem konsequenten Fokus auf dem Willen der leistungsberechtigten Adressat/innen, einer eindeutigen Präferenz der Aktivierung vor Betreuung, einem permanenten Pendelblick auf Ressourcen, mit zielgruppen- und bereichsübergreifenden Aktivitäten sowie der integrativen Vernetzung der sozialen Dienste und Stakeholder im jeweiligen Fallraum stelle SRO als Konzept ein modernes Verständnis von Sozialer Arbeit dar, was in der angloamerikanischen Tradition mittlerweile „state of the art“ sei, so der britische Tenor. Warum also diese augenfällige Reaktanz innerhalb der deutschsprachigen Fachwelt, die lokale Umsetzungsformen und Modellprojekte dieses Fachkonzepts „aus einem Guss“ (ebd.) in Kommunen und Regionen eher mit Argwohn als Neugier begleitete (vgl. Höllmüller 2014) und das Fachkonzept SRO bisweilen sogar mit einem von expansiver Exportlogik getragenen Krankheitserreger vergleicht (vgl. Schreier/Reutlinger 2013)?

1.Kritik der Kritik aus dem Elfenbeinturm

Eine „Kritik der Kritik“ am Konzept der Sozialraumorientierung erfordert es, die Kanten zu schärfen und aufzuzeigen, dass die gegenüber dem Konzept SRO und dessen konkreter Umsetzung in verschiedenen Kommunen bislang formulierten Besorgnisse eher einem Generalverdacht gleichen.

Ein engführendes Missverstehen zentraler Elemente der SRO wie des „Willens“ und ein Anspruch von theoretischer Deutungshoheit zum Begriff „Sozialer Raum“ münden in vordergründigen Argumenten: SRO diene sich als Komplizin neoliberaler Workfare-Methoden der Individualisierung, Responsibilisierung und Aktivierung an und betreibe – naiv oder als „hidden agenda“, da sind sich die Expert/innen im Elfenbeinturm nicht ganz einig – die Kürzung von Sozialbudgets, sie habe das politische Mandat im Sinne kritischer Sozialarbeit stillschweigend entsorgt (vgl. Bettinger 2012; Diebäcker 2008; Kessl/Reutlinger 2010; Otto/Ziegler 2008).

Zugegeben, auch meine erste Reaktion als Praktiker (2006) in der Sozialen Arbeit mit Straffälligen auf die fundamentale Infragestellung des aktuellen Gepräges der Sozialarbeit und Sozialpädagogik durch die Sozialraumorientierung war vor vielen Jahren ein kritisches „Woher nimmt sich dieses Konzept das Recht, die Verhältnisse neu zu deuten und zu gestalten?“.

Tatsächlich ist diese Reaktanz schon selbstreferenziell; zeugt die massive Skepsis doch davon, dass die Erschütterung, die das Konzept der SRO v. a. für das nur vermeintlich geltende, gemeinsame Verständnis von Fachlichkeit in der Sozialen Arbeit darstellt, tiefgeht, tatsächlich – im Sinne von an die Wurzel gehend – radikal ist und so die Frage aufwirft: Was will die Soziale Arbeit im Europa des 21. Jahrhunderts? Wenn der SRO en passant Beliebigkeit und Konturlosigkeit vorgeworfen wird (Schreier/Reutlinger 2013), drückt sich hier etwa die eigene professionelle Verunsicherung einer Profession auf tönernen Füßen aus? Im Gefolge dieser Debatte spitzt sich offensichtlich eine Ex-Kathedra-Diskussion zu: Was dürfen die Adressat/innen und die Profis wollen?

Die Antwort darauf ist vielschichtig, weil sie viele gewohnte Annahmen vom Kopf auf die Beine stellen muss. Die Ursachen liegen dabei m. E. auch in den nach wie vor wirksamen Entwicklungslinien Sozialer Arbeit in deutschsprachigen Ländern theokratischer Prägung und monarchisch-obrigkeitsstaatlicher Tradition sowie deren Tendenz, einen an konkreten Lösungen orientierten Pragmatismus dem Moloch einer nur scheinbar verallgemeinerbaren, theoretischen Begründbarkeit des Handelns zu opfern.

Der Unterschied in der historischen Entwicklung ähnelt dem im angloamerikanischen Raum prominenten „Case Law“ zum kontinentaleuropäisch materiell-rechtlichen Zugang zur Rechtsprechung und Fortschreibung, indem auf die Komplexität des jeweiligen Sachverhalts nicht in erster Linie ein formalistischer Katalog angelegt wird, sondern die Form dem Inhalt folgt und pragmatisch-evolutionär passgenaue Lösungen weiterentwickelt werden.

An den fachlichen Verwerfungen rund um den Respekt vor dem Willen der Adressat/innen Sozialer Arbeit zeigt sich eine Starrheit Sozialer Arbeit in behördlich-obrigkeitsstaatlicher Tradition („Europäische Schule“) im Vergleich zu einer adaptiv-flexiblen Provenienz („Angloamerikanische Schule“). Die „Titanic“-Sozialarbeit, die sich in erster Linie als Teil staatlicher Hoheitsverwaltung versteht und als solche dem Eigenwillen der Nutzer/innen prinzipiell eher argwöhnisch begegnet, bewegt sich auf Kollisionskurs mit dem „Eisberg“ der Sozialraumorientierung.

Diesem traditionellen Diskurs auf dem falschen Dampfer stellt sich SRO ja in den Weg als Ausdruck eines theoretisch breit fundierten, jedoch unprätentiösen, „polytheistischen“ Pragmatismus, wie er von Ludwig Marcuse (1994) beschrieben wird und von dessen streitbarem Geist auch die angloamerikanische Sozialarbeit durchdrungen ist.

2.Historischer Exkurs: Bürokratischer Paternalismus und der Versuch einer Normierung des Willens

Das Establishment der Sozialen Arbeit teilt also gegenüber der SRO und ihren Implikationen das Erstaunen Ferdinand des Gütigen (1793-1875) angesichts der revoltierenden Arbeiterschaft in Wien 1848: „Ja, dürfen‘s denn das?“, meinte der österreichische Kaiser naiv, als die Arbeiter/innen auf die Barrikaden stiegen. Sie dürfen nicht nur – sie wollen und tun.

Als im 18. Jahrhundert das politische Konstrukt einer „volonté générale“ – eines fiktiv allgemeinen Willens, der den Willen Einzelner bzw. sozialräumlicher Gruppen ex lege normieren soll und darf – seinen Siegeszug antrat, baute sich in dessen Schlagschatten eine Bürokratie auf, die sowohl dem Monarchen als auch dem – im noch unerfahrenen Parlamentarismus sich entwickelnder Demokratien – mächtigen Staat die Umsetzung der vorherrschenden Interessen ermöglichte. Soziale Arbeit entwickelte sich in und an den Bruchlinien dieser höchst divergenten und machtungleichen Interessen. Ihre Pionier/innen griffen insbesondere Gesundheit und soziale Absicherung der arbeitenden Bevölkerung „bottom up“ auf.

So waren es der notwendigerweise in manchen Phasen auch auf die „Straßen getragene“ manifeste Wille und die Wirkmacht der Betroffenen, die Normentwicklung und Normänderungen teils auf revolutionärem, teils auf demokratischem Wege erreichten. Parallel zu diesem Prozess progressiver Etablierung von Wohlfahrtsstaaten gingen der Parlamentarismus und die jungen Demokratien jedoch daran, Soziale Arbeit breitflächig zur Normanpassung in den sich entwickelnden Industriegesellschaften zu instrumentalisieren. Die dunkelsten Kapitel der Professionsgeschichte in Faschismen und Totalitarismen unterschiedlichster Provenienz legen grausames Zeugnis darüber ab.

Nach dem bösen Erwachen infolge von Diktatur und Weltkrieg konnten sich auch die Protagonisten der Sozialarbeit dem Sog des gesellschaftlichen Umbruchs der 1968er-Bewegung nicht entziehen – ja, trugen diesen vielerorts auch innovativ-radikal mit, wenn wir etwa an die Deinstitutionalisierung der 70er Jahre und den ersten Boom der Gemeinwesenarbeit denken.

3.Sozialraumorientierung versus Status quo – wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing

Längst hat jedoch Ende des 20. Jahrhunderts die Soziale Arbeit einen Burgfrieden mit dem neoliberal aktivierenden Workfare-State geschlossen, den ihre Vertreter/innen in Sozialpolitik und Sozialadministration sowie ihre Vertragspartner/innen bei den Trägerinstitutionen nun durch das aufrührerische Konzept der Sozialraumorientierung bedroht sehen. Der SRO gleichzeitig zu unterstellen, dass sie diese Komplizenschaft selbst betreibe, ist Ausdruck einer klassischen „Haltet den Dieb!“-Strategie.

Denn wenn die SRO einen „New Deal“ einfordert, der v. a. die Interessen und den Willen der unmittelbar von Interventionen und Angeboten der Sozialen Arbeit Betroffenen im Fokus hat, macht sie sich hoch verdächtig, diesen Burgfrieden zu stören.

SRO tut dies in zweierlei Hinsicht: Einerseits, indem sie die gewohnte Marktlogik und die Finanzierung der Träger über das Lukrieren ihrer jeweiligen Spezialfälle auf die Vorderbühne zerrt. Andererseits macht dieses Fachkonzept insbesondere durch die Fokussierung auf die im Sozialraum vorhandenen (oder eben aufgrund struktureller Benachteiligung eben nicht vorhandenen) Ressourcen aufmerksam und zwingt – freundlich, aber konsequent – die kommunal sozialpolitisch und -planerisch Verantwortlichen zu einem Offenbarungseid. Hic Rhodos, hic salta, Kommunalpolitik!

Wenn die einzelnen Träger in Sozialraumteams ihre Interessen vor allen Stakeholdern und letztlich auch vor den Nutzer/innen Sozialer Arbeit offenlegen müssen, wird der (grundsätzlich auch nicht unberechtigte, weil vom Willen der Einrichtungsbetreiber getragene) Eigennutzen vor dem Sozialraumnutzen rasch transparent und somit verhandelbar.

Diesen Institutionen und den dort beschäftigten Kolleg/innen die Sorge zu nehmen und deutlich zu machen, dass unter Umständen ihr derzeitiges institutionell-professionelles Produkt in der konkreten Situation oder in absehbarer Zeit nicht mehr nachgefragt wird bzw. – im Sinne eines sozialpolitisch-gesellschaftlichen Fortschritts – glücklicherweise nicht mehr nachgefragt werden muss, gilt es in der Fachöffentlichkeit sowie in den Aus- und Fortbildungsinstitutionen klar zu kommunizieren.

An dieser Stelle sei mir ein mehr als augenfälliges Beispiel gestattet: Hätte die Institution der Tuberkulose-Fürsorge, die im Wien des beginnenden 20. Jahrhunderts die Gesundheitssituation in den Wohnquartieren massiv verbessert hat, dafür sorgen sollen, dass ihre Leistungen auch weiterhin dauerhaft nachgefragt werden? Eine horrende Vorstellung, die letztlich auf Neuinfektionen durch Hintertreibung des eigentlichen Ziels hinausgelaufen wäre! Wenn es jedoch ein – auch klar budgetiertes – Commitment der politisch Verantwortlichen im Sozialraum gibt, die Gesundheit der Menschen über das bewältigte Thema TBC hinaus weiter zu verbessern, ist gesichert, dass die professionelle Erfahrung und das Know-how dieser Institutionen und der darin beschäftigten Fachkräfte für ähnlich gelagerte oder neue Themen nutzbar bleiben (Prävention, Sucht, HIV…).

Die in praktischen Umsetzungskonzepten der Sozialraumorientierung angelegte Strategie, die Anbieter Sozialer Arbeit und die meist behördlichen Auftraggeber in Sozialraumteams auf Augenhöhe an einen Tisch zu bringen und über ein Sozialraumbudget zu finanzieren, zog und zieht vordergründig die Kritik auf sich, hier träfe sich ein abgeschlossener Zirkel und verteile in „quasimafiöser“ Manier die vorhandenen bzw. per politischem Federstrich gedeckelten Mittel.

Dass hier jedoch genau sozialplanerisch das passiert, was pragmatisch Sinn macht, wird außer Acht gelassen: Die Versäulung der Angebotspalette, die in einer Erhaltungs- und Expansionslogik notwendigerweise zu steigenden Fallzahlen in den jeweiligen Spezialeinrichtungen führen muss, wird thematisiert. Das Gerangel „um den Klienten/die Klientin“ wird in kleinräumigen Einheiten besonders deutlich: Ein Klient „beschäftigt“ eine Vielzahl von Institutionen und wird in aufwändigem Schnittstellenmanagement von einer Spezialeinrichtung zur nächsten gereicht. Fallvermeidung bzw. frühzeitige Unterstützung durch fallunspezifische, zielgruppenübergreifende Arbeit ist in diesen Abläufen naturgemäß kein Thema.

Auch das augenfällige Hysteron-Proteron von „Containerisierung“ bzw. einem Einsperren von soziomateriell marginalisierten Gruppen in ihren deprivierten Regionen und Stadtteilen (vgl. Kessl/Otto 2007) durch die Protagonist/innen der SRO erfüllt vollkommen den englischen Begriff für absurd, i. e. „preposterous“, in dessen Etymologie die Verwechslung von „Vorher“ und „Nachher“, von Ursache und Wirkung deutlich wird. Kurzum: Die Mechanismen von Armutsverdrängung und Deprivation waren schon wirksam, ehe die SRO den Finger auf die Wunde legte.

4.Fiat voluntas tua – Dein Wille geschehe?

V. a. das zentrale und oberste Prinzip der SRO („Am Willen des Klienten ansetzen“) erschüttert nach wie vor vielfach das Selbstverständnis der Praktiker/innen.

Die unlautere Verkürzung dieses Prinzips als unkritische Willfährigkeit gegenüber den Wünschen der Nutzer/innen (vgl. Fürst/Hinte 2017, S. 18) verkennt allerdings, dass sich der Wille eines Menschen permanent in seiner jeweiligen Existenz manifestiert. Und zwar je nach den Möglichkeiten, die dem Intellekt des Individuums im jeweils konkreten sozialräumlichen Arrangement, i. e. seiner „Welt“, zugänglich sind, also willkürlich im Sinne Arthur Schopenhauers (vgl. Schopenhauer 1996).

Ja, die Suche der Expert/innen nach diesem unter Wünschen nur scheinbar „verschütteten echten“ Willen der Leistungsberechtigten gestaltet sich nicht zuletzt deshalb so schwierig, weil er manifest vor den Augen ist, sich aber im gesellschaftlich-normativen Kontext häufig so nicht manifestieren soll.

Folgen wir dem – aus Schopenhauers Preisschrift „Über die Freiheit des Willens“ (Schopenhauer 1986) abgeleiteten – Diktum „Der Mensch kann zwar tun, was er will. Er kann jedoch nicht wollen, was er will“, sind gerade die sozialräumlichen Kontexte aufschlussreich hinsichtlich des individuellen Willens und dessen Objektivation in Reaktion auf die gegebenen Umstände.

Den Phänomenen eigensinniger lebensweltlicher Alltagsvollzüge und der Frage individueller Verantwortung begegnet die Soziale Arbeit in ihren verschiedensten Handlungsfeldern meist leider nach wie vor mit Interventionsprogrammen, deren Anspruch auf genuines User-Involvement und Respekt vor dem sich manifestierenden Willen nur ein Lippenbekenntnis bleibt.

Diese Haltung geißelt bereits der „Philosoph des Willens“ Arthur Schopenhauer als das Wesen von Unrecht eo ipso – i. e. „die Verneinung des fremden Willens zur stärkeren Bejahung des eigenen“ (vgl. Schopenhauer 1986). Ein wohlmeinender sozialarbeiterischer Zugang von „Ich höre Dir als Nutzerin Sozialer Arbeit zwar zu, aber ich weiß schon, was besser für Dich ist“ (vgl. Fürst/Hinte 2017, S.17) kann und muss in diesem Sinne auch als (professions)ethisches Unrecht inkriminiert werden. Die Praxis Sozialer Arbeit oszilliert notwendigerweise zwischen ihren Aufträgen „Normanpassung“ und „Normänderung“. Die damit einhergehende Versuchung der Professionist/ innen ist allemal, die selbstexplorierende Auseinandersetzung des/der Adressaten/Adressatin kommunikativ so zu steuern, ja im schlechtesten Fall zu manipulieren, dass ein latent vorausgesetztes Ziel tendenzieller Normanpassung (das in der eigenen bzw. organisationalen Routine einfacher zu erreichen und zu evaluieren ist als etwa fordernde Normänderungsprozesse im Sinne systemischer Inklusionsförderung) in der Klienten-Sozialarbeiter-Interaktion ein „It goes without saying!“ zu Lasten des Klientenwillens darstellt.

Dort, wo sozialarbeiterische und sozialpädagogische Expert/innenlogik auf die – zwar gerne postulierte – unabdingbare Freiheit des Willens jedes/ jeder einzelnen Nutzers/Nutzerin Sozialer Arbeit prallt, greift das vorgeschobene Konstrukt der „volonté général“ auf Subjekte und Gemeinwesen mit oktroyierten Lösungen mehr oder weniger ungeniert über.

In einer provokanten Hyperbel und analog zum launigen Diktum, dass die Politik doch das Volk auflösen und sich ein neues wählen möge: Wenn die Soziale Arbeit sich selbst ein vom Willen der Nutzer/innen weitgehend entkoppeltes Mandat gegeben hat/zuordnen hat lassen, tut eine Kurskorrektur entlang der Sozialraumorientierung not.

5.Mangelware sozialräumliches Vorstellungsvermögen?

Ausgehend von dieser Crux der Sozialen Arbeit in ihrem Tripelmandat sowie Schopenhauers o. a. Unterscheidung von Wille und Willkür (Schopenhauer 1996) wird deutlich, welche Unruhe der Begriff „Wille“ aktuell im Diskurs Sozialer Arbeit nach wie vor stiften muss und warum es eines besonderen „sozialräumlichen Vorstellungsvermögens“ bedarf, damit die Soziale Arbeit die notwendige Transition zu einer tatsächlich sozialraumorientierten Ausgestaltung ihrer Funktion im 21. Jahrhundert zu bewältigen vermag.

Diese Ausgestaltung ist de facto auch eine willkürliche Entscheidung des Willensträgers, des politischen Souveräns. Und dieser muss von der Leistung an sich und der Leistungsfähigkeit der Akteure/innen überzeugt sein. Wenn aber nun in sozialraumorientierter Arbeit endlich im besten Sinne von „Vox Populi Vox Dei“ die Nutzer/innen Sozialer Arbeit als Teil des demokratischen Souveräns ihre Forderungen und ihren Willen einbringen, verstört dies gegenwärtig die Wahrnehmung auch der sozialpolitischen Expertokrat/innen und Statistiker/innen eher, als dass ein ehrlicher (hermeneutischer) Versuch unternommen wird, diese Botschaften aus dem Sozialraum zu verstehen, das sozialräumliche Vorstellungsvermögen zu erweitern und so auch für die Weiterentwicklung der Profession zu nutzen.

Um jedoch einem allzu handlichen Missverständnis vorzubeugen: Der normative Rahmen des Auftrags der Sozialen Arbeit im Abklärungs- und Gefährdungsbereich darf und soll natürlich nicht unerwähnt bleiben, da unweigerlich die Kritik folgen muss, dass die Willensfreiheit etwa eines/einer Erziehungsberechtigten sich dem gesetzlichen Gewaltverbot unterzuordnen hat.

Es ist unbestritten, dass hier und auch in anderen Zwangskontexten die Soziale Arbeit vielfach für die Regel im Sinne eines impliziten Anpassungsauftrags an gesellschaftliche Normative steht. Es stellt jedoch eine Wende im sozialräumlichen Vorstellungsvermögen der Akteure/innen der Kinder- und Jugendhilfe dar, gemeinsam mit den betroffenen Menschen Arrangements für ihren manifesten Willen – ja, auch der schlagende Vater WILL etwas grundsätzlich Positives für sich, nämlich vielleicht Ruhe, Ordnung, Entlastung im Konflikt – zu entwickeln. In diesen ausgehandelten Rahmungen darf und wird sich der manifeste Wille der Person verwirklichen, ohne mit staatlichen Gesetzen zu kollidieren und genau jene Energie, die sich hier destruktiv nach außen kanalisiert, positiv bzw. innerhalb des Korsetts existierender oder allenfalls zu ändernder Normen in neuen Arrangements zur Entfaltung kommen.

Ein im permanenten Mehr-Augen-Prinzip stattfindendes sozialraumorientiertes Case Management mit dem klaren Ziel eines vom Nutzerwillen getragenen Arrangements (vgl. Budde/Früchtel 2004) mit gesellschaftlichnormativen, aber auch – in systemtheoretischem Verständnis – im Einzelfall durchaus veränderlichen Rahmenbedingungen als oberstes Navigationsinstrument in der professionellen Arbeitsbeziehung, ist also in gewohnten Konstellationen der Leistungserbringung ein massiver Störfall.

6.Sozialraumorientierung braucht, aber ist nicht Sozialmonitoring – „Fiant statisticae et pereat mundus!“

Wo der manifeste Wille sich eines sozialen Raums bemächtigt und diesen einnimmt, kommt es natürlich zu Konflikten in verschiedensten Formen. Diese Räume wurden historisch ja bereits quasi feudalistisch zugeteilt und – das Ausmaß der Überwachbarkeit im realen und virtuellen Raum spottet Orwells 1984 mittlerweile – werden von etablierten Stakeholdern behütet. Diese bedienen sich nach Möglichkeit und Zivilisierungsgrad in ihrem jeweiligen „struggle for existence“ mit dem Kampfruf „Unsere Studien belegen…“ mehr oder weniger profunder Ergebnisse der Sozialwissenschaften.

Auch in der – meist von der öffentlichen Hand direkt oder indirekt beauftragten – Forschung herrscht Angst davor, den manifesten Willen der Beforschten tatsächlich mit den Beforschten zu ergründen. Dies führt zu einem Habitus scheinwissenschaftlich quantitativ-objektiver Methodik, der eine sterile Distanz zum Forschungsobjekt herzustellen versucht. Fiant statisticae et pereat mundus – es mögen Statistiken erstellt werden, auch wenn die Welt untergeht. Eine passende Statistik erlaubt den politischen Obrigkeiten bisweilen ohne Rücksicht auf die sozialräumlichen Gegebenheiten, ihre Apriori-Entscheidungen zu objektivieren und zu legitimieren.

Sozialmonitoring anhand bestimmter Indikatoren kann jedoch als Basis für eine Planung in bestimmten Beobachtungsräumen durchaus dienlich sein, wenn es darum geht, die strukturellen Rahmungen und Benachteiligungen von Quartieren und Regionen statistisch zu belegen. Die Skepsis gegenüber derart gestalteten „objektiv-wissenschaftlichen“ Zugängen speist sich meist aus augenscheinlichen und fühlbaren Widersprüchen der „ge-/erfundenen“ Forschungsergebnisse und den Alltagsvollzügen der Adressat/innen in den Sozialräumen bzw. der Akzeptanz der anhand bestehender (wessen?) Normierungsaufträge vorgefertigten bzw. existierenden Angebote.

Als die FH Burgenland 2019 beauftragt wurde, die Situation von jungen Menschen zu beforschen, die von der gesetzlichen Ausbildungspflicht bis 18 erfasst werden, waren die Expert/innen aus der lokalen Sozialpädagogik und Sozialarbeit in der Präsentation der Zwischenergebnisse peinlich berührt, zu hören, dass diese Maßnahme zur Verhinderung von NEETs-Karrieren im Jugendalter (Not in Employment Education or Training) greift und die Anzahl dieser Klient/innen tatsächlich binnen kurzer Zeit drastisch gesunken ist. Wenn das Ziel der Ausbildung und beruflichen Integration gelingt, so ist dies fraglos ein persönlicher Erfolg in der Entwicklung eines jungen Menschen und gesamtgesellschaftlich ein bemerkenswerter sozialer Fortschritt. Natürlich bedeutet dies jedoch auch, dass sich mit der gesellschaftlichen evolutionären Weiterentwicklung die Angebote der Sozialen Arbeit weiterentwickeln müssen.

Salopp evolutionsbiologisch formuliert: 99% aller Spezies sind – die meisten auch ohne Zutun des Menschen – in der Evolution ausgestorben, warum sollte dies nicht auch für die diversen Spezies „Sozialer Problemlagen“ gelten? Wenn eine spezielle, als soziales Problem markierte Konstellation zu existieren aufhört, so bedroht dies zwar die konkrete Nische eines Dienstes und erfordert Anpassung. Aber es bedeutet nicht eo ipso das „Aussterben der Sozialen Arbeit“. Auch hier bedarf es einer Weiterentwicklung und einer evolutionären Anpassung der Leistungserbringer. Soziale Arbeit, die sich hinter einem pessimistischen Optimismus verbarrikadiert, steht dabei dem gesellschaftlichen Fortschritt im Weg: Es ist zwar alles heilbar, aber nichts ist heil (vgl. Marcuse 1994).

Conclusio

V. a. das Prinzip der Willensorientierung in der Praxis Sozialer Arbeit im Sinne der SRO wird nach wie vor vielfach missdeutet. Auch müssen die nach wie vor aktuellen Auseinandersetzungen zwischen eingesessenen Konzepten und Theorieüberbauten Sozialer Arbeit und der Sozialraumorientierung als ein evolutionärer Prozess verstanden werden, in dem sich der „Wille“ der Agierenden sowohl auf Seiten der Protagonist/innen als auch der Kritiker/innen manifestiert. Eine produktive Skepsis gegenüber dem innovativen Konzept der SRO darf und soll sich daher nicht einer naiv eigenmächtigen Deutungs- und Erlaubnishoheit bedienen. Die Beförderung einer konstruktiven Streitbarkeit bedarf daher in den Welten der Beteiligten einer Erweiterung des sozialräumlichen Vorstellungsvermögens. Eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Sozialraumorientierung wird auch im Austausch mit ähnlich progressiven Strömungen außerhalb des deutschsprachigen Raums gelingen, wo sich bereits willensorientierter Pragmatismus etabliert hat. Ein englischsprachiger Fachartikel aus der authentischen Feder Wolfgang Hintes, der voraussichtlich im kommenden Frühsommer im angloamerikanischen Raum veröffentlicht wird, kann hier als weiterer Brückenschlag dienen.

Literatur

Bettinger, Frank (2012): Soziale Arbeit und Sozialpolitik. In: Thole, Werner (Hg.): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch, 4. Auflage, S. 345-354. Wiesbaden

Budde, Wolfgang/Früchtel, Frank (2004): Flexibilisierung geht! Ein Plädoyer für maßgeschneiderte Arrangements. In: Blätter der Wohlfahrtspflege Nr.3/2004, S. 92-96

Diebäcker, Marc (2008): Sozialraum und Governance. In: Bakic, Josef/Diebäcker, Marc/Hammer, Elisabeth (Hg.): Aktuelle Leitbegriffe der Sozialen Arbeit. Ein kritisches Handbuch, S. 233-249. Wien

Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (2017): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten, 2., aktualisierte Auflage. Wien

Fehren, Oliver/Kalter, Birgit (2012): Zur Debatte um Sozialraumorientierung in Wissenschaft und Forschung. In: Sozialarbeit in Österreich (SiO), Sondernummer 1/2012: Sozialraumorientierung. Zwischen fachlicher Innovation und institutionellen Bedingungen, S. 28-32

Hollmüller, Hubert (2014): Modell Graz. Organisationstheoretische und entscheidungstheoretische Aspekte einer top-down Reform des Jugendamtes Graz. In: soziales_kapital, Nr.11/2014, S.1-16

Kessl, Fabian/Reutlinger, Christian (Hg.) (2010): Sozialraum. Eine Einführung, 2. Auflage. Wiesbaden

Marcuse, Ludwig (1994): Amerikanisches Philosophieren. Pragmatisten, Polytheisten, Tragiker. Zürich

Otto, Hans-Uwe/Ziegler, Holger (2008): Sozialraum und sozialer Ausschluss. Die analytische Ordnung neo-sozialer Integrationsrationalitäten in der Sozialen Arbeit. In: Anhorn, Roland/Bettinger, Frank/Stehr, Johannes (Hg.) (2008): Sozialer Ausschluss und Soziale Arbeit. Positionsbestimmungen einer kritischen Theorie und Praxis sozialer Arbeit, 3. Auflage. Wiesbaden

Richardt, Vincent (2013): Sozialraumorientierung in der Stadt Graz im Bereich Jugendwohlfahrt, Einführung eines Sozialraumbudgets. Evaluation des Pilotprojekts des Amtes für Jugend und Familie. Abschlussbericht. Graz

Schreier, Maren/Reutlinger, Christian (2013): Sozialraumorientierung Sozialer Arbeit; Folge Österreich. Wer drückt die Stopp-Taste? In: soziales_kapital, Nr. 10/2013. Graz

Schopenhauer, Arthur (1986): Parerga und Paralipomena, Sämtliche Werke in fünf Bänden Band IV. Berlin

Schopenhauer, Arthur (1986): Die Welt als Wille und Vorstellung I u. II, Sämtliche Werke in fünf Bänden. Berlin

Zach, Barbara (2014): Sozialraumorientierung in Graz. Eine Gegenüberstellung von Programmatik und Praxis. In: soziales_kapital, Nr. 12/2014

Fußnoten

1 Im Jahr 2014 wurde an der Fachhochschule das Department Soziales gegründet, wo das Fachkonzept Sozialraumorientierung als Lehr- und Forschungsschwerpunkt dient.

Bernhard Demmel
Die Orientierung am Willen in der Praxis – einfach, aber nicht leicht

Das Prinzip der Orientierung am Willen gilt gemeinhin als das Kernstück des Fachkonzepts Sozialraumorientierung (SRO). Für mich ist es das fachliche Herzstück. Mein persönliches Herzstück ist jedoch ein anderes: Meine Tochter. Sie ist zwei Jahre jung und das schönste Mädchen der Welt. Von ihr lerne ich die wirklich wichtigen Dinge im Leben und interessanterweise auch viel über meinen beruflichen Schwerpunkt, die Sozialraumorientierung. So habe ich durch sie erfahren, wie sich eine Veränderung der Lebenssituation auf den eigenen Sozialraum auswirkt (plötzlich weiß ich, wie viele Spielplätze es bei mir um die Ecke gibt), und auch, wie Lebenswelt und Sozialraum in ständiger Rückkoppelung sind (wir zaubern jeden Tag der Verkäuferin beim Bäcker ein Lächeln aufs Gesicht). Aber das wäre Stoff für andere Beiträge. Hier geht es um die Orientierung am Willen in der Sozialen Arbeit. Und auch da durfte ich von meiner Tochter lernen. Genau genommen sind es drei Dinge, die ich für besonders erwähnenswert halte:

A.Unterscheidung zwischen Bedarf und Wille: Wenn wir nach Bedarfen fragen, suchen wir nach Antworten auf die Frage, was ein Mensch braucht. Meine Tochter braucht z. B. regelmäßig eine frische Windel. Ihr Wille ist ein ganz anderer. Sie will z. B. zum blauen Ball, unbedingt und unaufhaltsam. Oder sie möchte unbedingt auf der kleinen Bank sitzen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, wie unterschiedlich Bedarfe interpretiert werden können: Wenn meine Tochter eine frische Windel braucht, also einen Bedarf hat, dann scheiden sich die Geister darüber, ob sie sofort oder jetzt dann eine frische Windel benötigt. Willensäußerungen lassen diesen Interpretationsrahmen deutlich weniger zu. „Wer sich […] darüber Gedanken macht, was Kinder brauchen, offenbart schon in der Art der Fragestellung seine (patriarchale) Haltung.“ (Hinte/Treeß 2014, S. 38/39). Wenn ich stattdessen versuche, herauszufinden, was meine Tochter will, nehme ich sie als aktives Subjekt wahr, das eine eigene Sicht auf die Welt hat. Ihr Wille ist ihr dabei bestimmt nicht reflexiv bewusst, aber wenn ich ihr mit einer offenen Haltung begegne, kann sie ihren Willen entdecken und ausdrücken – und sei es, dass es ihr nur darum geht, den blauen Ball in ihren kleinen Kinderhänden zu halten.

B.Jeder Mensch hat einen Willen: Ich weiß nicht genau, wann es begonnen hat, dass meine Tochter wollte. Ich habe den Eindruck, dass es schon immer da war. Manchmal hat sie einen sehr starken Willen, der mir gar nicht gefällt, manchmal hat sie einen Willen, der mir gut passt. Berechnen lässt er sich nicht und manchmal fordert er mich heraus. An anderer Stelle erfreut er mein Herz und macht mich richtig stolz.

C.Wille und Wunsch sind miteinander verwoben: Meine Tochter hat viele Willen. Und sie hat viele Wünsche. Abhängig von ihren Möglichkeiten gerät so mancher Wunsch in Bewegung und wird zum Willen. Manchmal mache ich mich aber auch zum verlängerten Arm ihres Selbst und sorge dafür, dass ein Wunsch realisiert wird (sie will unbedingt vom Erdgeschoss in den ersten Stock, und das Treppengitter versperrt ihr den Weg – sie will unbedingt, sie tut alles dafür, kann es aber nicht alleine schaffen). Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich dadurch zum Wunscherfüller mache, oder ob ich ihr dabei helfe, dass ihr Wille realisiert wird. Bei meiner zweijährigen Tochter erkenne ich deutlich, dass auch der Wille Grenzen hat. Begrenzt wird er zum einen von dem, „was die Wirklichkeit zulässt und was nicht“, und zum anderen von der „Begrenztheit unserer Fähigkeiten“ (Bieri 2001, S. 38). Es gibt also Wünsche, die nicht zum Willen werden können. Entweder, weil der Möglichkeitsraum der Welt oder die Fähigkeiten und individuellen Möglichkeiten der Person das (noch) nicht zulassen. Übertragen auf die Soziale Arbeit etwa im Kontext der Behindertenhilfe ergibt sich daraus wiederkehrend eine spannende Diskussion in Trainings zu der am Willen orientierten Arbeit. Ich frage die Seminarteilnehmer/innen gerne, ob ein Mensch mit eingeschränkten Ressourcen tatsächlich einen Willen hat oder ob es da nicht vielmehr um die Orientierung am Wunsch gehen muss, weil der Wille eben genau diese Begrenztheit erfährt. Die Antwort der Teilnehmenden fällt immer eindeutig aus: Jeder Mensch hat einen Willen. Niemand würde einem Menschen, selbst wenn er komplexe Beeinträchtigungen hat und sich kaum regen und äußern kann, den Willen absprechen. Auch bei eingeschränkten Möglichkeiten und Fähigkeiten äußern Menschen ihren Willen. Unsere große Kunst ist es dann, den Ausdruck des Willens zu verstehen, und nicht, ihn zu interpretieren.

1.Willensorientierung zwischen Theorie und Praxis

In der Theorie hat das Prinzip der Willensorientierung einen philosophischen Charakter (Raspel 2019, S. 67 ff.), es wirkt für Praktiker/innen faszinierend und es macht vielen Lust, mit dem Willen als „Ausdruck eigensinniger Individualität“ (Fehren/Hinte 2013, S. 14) zu arbeiten, denn „er führt oft zu den psychischen Kraftquellen des Menschen, aus denen er Energie und Würde schöpft“ (ebd). In der Praxis zeigt sich die Orientierung am Willen allerdings als äußerst anspruchsvoller Grundsatz. Die damit verbundene Haltung beschreibt Wolfgang Hinte wie folgt:

„Letztendlich geht es darum, wegzukommen von der auf die Klientin bzw. den Klienten bezogenen Haltung des ,Ich weiß, was gut ist und das tun wir jetzt‘ über das Eigentlich weiß ich schon, was für Dich gut ist, aber ich höre Dir erstmal zu‘ hin zum konsequenten ,Dein Wille wird ernst genommen – er ist mir nicht Befehl, aber ich will mich ihm mit meinen fachlichen und den leistungsgesetzlichen Möglichkeiten stellen‘.“ (Hinte 2019, S. 13/14).

Daran orientiert zu arbeiten, setzt in der Sozialen Arbeit zunächst eine Klärung darüber voraus, ob der Kontext der Zusammenarbeit zwischen Klient/innensystem und Helfer/innensystem im Bereich der Freiwilligkeit verortet ist oder ob es sich um eine Zusammenarbeit im Zwangskontext (etwa Kinderschutz) handelt. Im ersten Fall stellt sich die Frage, was Menschen wollen. Im zweiten Fall geht es um die Frage, ob Menschen bereit sind, zu kooperieren. Im ersten Fall können Klient/innen, wenn sie nicht mehr wollen, jederzeit aus der Zusammenarbeit aussteigen. Im zweiten Fall hat es Konsequenzen zur Folge, auch wenn sie das überhaupt nicht möchten. Ich konzentriere mich in diesem Beitrag auf den ersten Bereich: Orientierung am Willen im Kontext der Freiwilligkeit. Selbstverständlich haben Menschen auch im Zwangskontext einen Willen. Das die Zusammenarbeit begründende Anliegen ist allerdings die Abwendung der Gefährdung, etwa die Sicherung des Kindeswohls, und das unabhängig davon, welchen Willen die Betroffenen, etwa Eltern, Betreuer/innen oder wer auch immer gerade in anderen Angelegenheiten verfolgen. Klar ist, dass die am Willen orientierte Arbeit genau diese Trennschärfe braucht.

Für die am Willen orientierte Zusammenarbeit des Helfersystems mit dem Klient/innensystem ergibt sich daraus folgernd oft ein einleitender Schritt: Die Klärung der Falleinordnung bezogen auf potentielle Gefährdungslagen. Wird Fremd- oder Selbstgefährdung vermutet, ist sie vorhanden oder kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden?

Im nächsten Schritt wird das Problem erfasst und gewürdigt. Hier zeigt sich wieder die Haltung: Probleme werden durch eine gute Beobachtung, gutes Zuhören ergründet und eingekreist. Die Fachkraft ist hier in der Rolle eines/einer Prozessbegleiters/Prozessbegleiterin und zu keiner Zeit in der Rolle des/der Experten/Expertin, der/die weiß, was „richtig“ ist und wo der Hase im Pfeffer liegt. Ausgehend von Problemlagen, dem häufigsten Anlass für das Auftreten Sozialer Arbeit1, ist die Willenserkundung im Grunde ein einfacher Perspektivenwechsel vom Problem hin zum Ziel, und zwar in drei Prozessschritten:

1.„Was genau ist das Problem?“ Und: „Habe ich Sie richtig verstanden, dass … Ihr Problem ist?“

2.„Stört Sie dieses Problem so sehr, dass SIE das ändern wollen?“

3.„Wie wäre es dann? Wie wäre es, wenn es geändert wäre? Was wäre dann anders?“

Dieser dreischrittige Prozess der Willenserkundung mündet in der Zielerarbeitung. Er wirkt sehr einfach und ist sehr wirkungsvoll. Manchen Fachkräften scheint der Prozess zu einfach zu sein. Meine Beobachtung ist, dass nicht selten eine etwas zu komplizierte Gesprächsführung angeboten wird, die hier und da im Chaos endet. Einfach ist es, aber nicht leicht!

2.Stolpersteine bei der Willenserkundung

Nun treffen Fachkräfte hin und wieder auf schwierige Fälle, die einen dazu verleiten, aus der Willensorientierung auszusteigen. Doch sind es wirklich die Fälle, die „schwierig“ sind, oder sind es nicht eher komplexe Kontexte und für die Willenserkundung mehr oder weniger herausfordernde Gegebenheiten? Letztere können in der Praxis zu dem Eindruck führen, dass Klient/innen keinen Willen haben. Eine Einschätzung, die oft zu schnell und zu wenig fundiert getroffen wird. Betrachtet man die Vielzahl an herausfordernden Momenten bei der Willenserkundung, findet man wiederkehrend folgende Stolpersteine vor:

•Klient/in steckt in tiefer (generalisierter) Problemtrance: Klient/ innen können nur darüber berichten, was gerade alles schlimm und tragisch ist und finden auf Fragen zum Willen, in Richtung Ziel oder bezogen auf mögliche Lösungen keine Antwort. Festzustellen, sie hätten keinen Willen, wäre zu schnell und ungenau. „Wenn jemand ein Problem erlebt, drückt sich darin für ihn eine oft sehr schlimme Leidenserfahrung aus. Dennoch kann die Aussage aufrechterhalten werden, dass die Probleme von den Problemerlebenden konstruiert werden“ (Schmidt 2004, S. 102). Interventionen in diese Muster haben immer etwas damit zu tun, Unterscheidungen in die als Problem definierte Wirklichkeitskonstruktion einzuführen. Hier müssten die Fachkräfte ihr ganzes handwerkliches Geschick auspacken, kognitive Verzerrungen (Burns 2011, S. 44 ff.), z. B. Generalisierungen (Bandler/Grinder 2011, S. 94 ff.), hinterfragen und auf konkrete und dann auch veränderbare Verhaltensbeschreibungen herunterbrechen.

•Klient/in fehlen Ressourcen: Da ein Veränderungswille, in Abgrenzung zum Wunsch, mit Engagement und Eigeninitiative verbunden ist, braucht es für Willenskraft ein Gefühl der Selbstwirksamkeit. Fehlt der Zugang zu persönlichen Ressourcen, erlebt sich ein Mensch nicht in der Lage, wirklich wollen zu können. Georg Theunissen spricht, bezogen auf die Arbeit mit Menschen mit Behinderung, von einer „erlernten Bedürfnislosigkeit“ (Theunissen 2000, S. 39), Martin Seligmann von der „erlernten Hilflosigkeit“ (Seligmann 2016). Damit werden wir in allen Feldern Sozialer Arbeit konfrontiert, und es braucht Zeit und Methodenkompetenz im helfenden System, persönliche, soziale und sozialräumliche Ressourcen, etwa durch ein ressourcenorientiertes/lösungsfokussiertes Interview und in der Sozialraumorientierung gängige Instrumente, wie z. B. Ressourcenkarte, Ressourcencheck, Eco-Mapping oder Netzwerkkarten, zu mobilisieren. (In der Praxis geht das oft über die Möglichkeiten des Leistungsträgers hinaus. Daher sind an dieser Stelle häufig die Leistungserbringer im Boot, die dafür in der Regel deutlich mehr Zeit und Flexibilität aufbringen können.)

•Klient/in hat keine Referenzerfahrung für Lösung/Zielzustand: Die Situation ergibt sich in der Zusammenarbeit mit Menschen in äußerst schwierigen Lebenslagen, gerade, wenn diese seit Jahren, Jahrzehnten oder auch Generationen in dieser oder einer ähnlich misslichen Lage leben. Ist es überhaupt denkbar, dass es eines Tages anders sein könnte? Und wie sieht das dann aus? „If you can dream it – you can do it!“, sagen die Mentaltrainer/innen. Aber was, wenn ich es nicht mal träumen kann? Steve de Shazer und Insoo Kim Berg haben die Wunderfrage vorgestellt (DeShazer/Dolan 2008, S. 70 ff.), die sich hier in bestimmten Fällen platzieren ließe. Andere Fachkräfte machen gute Erfahrung damit, positive Gegenbilder (Biene 2017) als Kontrast zum Problem anzubieten. Aber auch ganz pragmatische Ansätze, Gelegenheiten zu schaffen (Früchtel u. a. 2013, S. 63) oder neue Dinge auszuprobieren, können zu realen Referenzerfahrungen führen, die das Repertoire an Wahlmöglichkeiten erweitern.

•Klient/in empfindet den Willen oder die Zielvorstellung als nicht ökologisch (und verhält sich ambivalent): Ziele und der Weg zur Zielerreichung sind in der Regel mit Risiken und Nebenwirkungen versehen. So könnte ein Mensch mit einer Suchterkrankung zwar einen neuen gesunden Lebensstil leben wollen, müsste aber, um dahin zu kommen, seinen Freundes- und Bekanntenkreis wechseln. Dieser Nebeneffekt kann so gewichtig sein, dass das Ziel nicht mehr ökologisch2 für ihn ist und ihn regelrecht bei der Arbeit am Ziel behindert. Auf manche Helfer/innen wirkt ein Mensch, der nichts dafür macht, der passiv bleibt und nichts umsetzt, willenlos. Häufig werden der mit der Zielerreichung verbundene Aufwand, der Sekundärgewinn durch ein Problem und die Kosten und Konsequenzen einer Zielerreichung (Risiken und Nebenwirkungen) von Fachkräften unterschätzt oder übersehen. Durch eine Überprüfung der Willens- und Zielökologie im Rahmen der Willenserkundung („Wollen Sie das wirklich – auch wenn das für SIE harte Arbeit bedeutet?“) und Zielerarbeitung („Welche Konsequenzen hat es für Sie und andere, wenn Sie Ihr Ziel erreichen?“; „Was verlieren Sie, wenn Sie am Ziel arbeiten?“; „Was verlieren Sie, wenn Sie das Ziel erreichen?“ usw.) kann dies überprüft werden. Keine Veränderung kann jedoch so perfekt geplant werden, dass alles von Anfang an bedacht ist. Daher ist die Überprüfung der Ökologie in aller Regel bei den durchführungsverantwortlichen Organisationen angesiedelt, die diese Friktionen reflektieren und auf den Tisch bringen müssen.

Im Ansatz des Motivational Interviewing findet man hier ebenfalls hilfreiche Anregungen: „Wenn Menschen sich – von außen betrachtet – selbstschädigend, unvernünftig und unmotiviert zeigen, haben sie dafür subjektiv gute Gründe. Das offensichtliche Fehlen von Motivation wird als ‚Feststecken in der Ambivalenz‘ interpretiert. Ambivalenz bedeutet hier, dass aus Sicht des ‚veränderungsunwilligen‘ Patienten gute Gründe für eine Veränderung […] und gute Gründe dagegensprechen. In einem motivationssteigernden Beratungsgespräch würden beide Seiten […] erfragt, gewürdigt und abgewogen.“ (Gehring/Straub 2019, S. 77 ff.). Neben der Arbeit mit dem offensichtlichen Dilemma ließe sich auch eine Erweiterung ins Tri- oder gar Tetralemma (von Kibet/Sparrer 2018, S. 85 ff.) vollziehen. Der Möglichkeitsraum des Entweder-oder wird dann ergänzt durch ein Sowohl-als-auch („Wie wäre es denn, wenn Sie einen gesunden Lebensstil führen und gleichzeitig Freunde haben?“) oder ein Keines-von-beiden. In dieser vierten Position gelingt es, den inneren Konflikt sozusagen in ruhiger Distanz von außen zu sehen, eine Kontexterweiterung, die den Willen hinter dem Willen beleuchten könnte.

•Klient/in verspricht sich von Hilfe etwas anderes: Soziale Arbeit ist durch ein untypisches Dienstleistungsverständnis gekennzeichnet. Bringt man ein Auto in die Autowerkstatt, erwartet man Expert/innen, die Probleme durch fachkundiges Geschick lösen (Lüttringhaus/Streich 2006, S. 304). Geht man zum Jugendamt, begegnen einem komische Fragen danach, wie man es selbst angehen könnte, was man schon alles versucht habe oder wie einen der Rest der Familie noch mehr unterstützen könne. Was Fachkräfte Sozialer Arbeit als hochgradig professionell bewerten, wirkt auf Menschen, die Unterstützung suchen, möglicherweise fremd bis hin zu inkompetent. Neben dem zweiten Prinzip des Fachkonzepts Sozialraumorientierung (Unterstützung von Selbsthilfekräften und Eigeninitiative), das darauf verweist, Menschen dabei zu begleiten, Soziale Arbeit möglichst schnell und effektiv wieder loszuwerden, ist in diesem Kontext die Unterscheidung von Wunsch und Wille von Bedeutung.

„Wenn Menschen mit der Formulierung eines Bedarfs die Verantwortung für die dafür notwendigen Handlungsschritte an die fragende Instanz delegieren, haben sie – nach unserem Verständnis – keinen Willen artikuliert, sondern mehr oder weniger offen einen Wunsch zu Gehör gebracht, für dessen Erfüllung andere zuständig sind.“ (Hinte/Treeß 2014, S. 46).

Diese Irritation gilt es in jedem Fall aufzuklären. Manchmal mit der Konsequenz, dass Menschen dann doch nicht mehr wollen. Auf die Klärung folgt also ein Prozess der Entscheidungsfindung.

„Will ich das wirklich?“ „Bin ich wirklich bereit, in die Veränderung zu gehen und an mir zu arbeiten (und möglicherweise ist das richtig harte Arbeit!)?“

•Klient/in will tatsächlich nicht, sondern meint, zu müssen: Im Gefährdungsbereich muss ein/e Klient/in. Im Bereich der Freiwilligkeit muss er/sie nicht. Er/sie hat einen Anspruch darauf, Unterstützung zu erfahren, aber auch das Recht, auszusteigen oder gar nicht erst mitzumachen. Hierüber gilt es aufzuklären und mit denjenigen Institutionen zu arbeiten (rechtliche Grundlagen erklären, Haltung kommunizieren, Kooperationen gestalten…), die solche Klient/innen schicken und meinen, dass die geschickten Menschen durch soziale Arbeit belehrt, bekehrt oder geheilt werden müssten.

•Klient/in hat unterschiedliche und zum Teil gegensätzliche Willen: Eine Königsdisziplin der Willenserkundung und Auftragsklärung ist hier angesagt – der Aushandlungsprozess.

3.Anforderungen an die Fachkräfte

Die Umsetzung des Prinzips der Willensorientierung fordert die Fachkräfte auf drei Ebenen: Haltung, Aufgaben und Handwerkszeug.

A. Haltung

„Lasst die Menschen ihre Lernerfahrungen machen, in ihrer Umgebung, mit ihren Sinngehalten, mit ihren Werten und mit ihren Zielen.“ (Hinte 2005, S. 94). So ein Plädoyer der non-direktiven Pädagogik, auf der das Fachkonzept Sozialraumorientierung mit dem Prinzip der Orientierung am Willen u. a. fußt. Das der non-direktiven Pädagogik zugrunde liegende Menschenbild basiert auf der Humanistischen Psychologie, die die Einzigartigkeit des einzelnen Menschen betont: „Der Wille und die Identität des Individuums sind für die Humanistischen Psychologen unantastbare Werte. Sie wollen Menschen nicht klassifizieren, sondern sie in ihrem Verhalten, Denken und Fühlen verstehen, um auf dieser Grundlage psychisches Wachstum zu fördern. Voreilige Interpretationen wie ‚Sie sind schizophren‘, ‚Sie sind anal gestört‘ oder ‚Sie sind psychotisch‘ erschweren dieses Wachstum.“ (Hinte 2005, S. 59).

Mit dieser Haltung lässt sich gut und leicht arbeiten, vorausgesetzt, der leistungsberechtigte Mensch hat einen Willen, der uns Fachkräften gut gefällt, den wir nachvollziehen können und der uns keine Sorgen bereitet. Was aber, wenn der Wille aus unserer Perspektive problematisch oder gar „gefährlich“ ist? An dieser Stelle wird es für manche Fachkräfte heikel. Sie sprechen dann von der Fürsorgepflicht, die sie sich für bestimmte Menschen/Menschengruppen zuschreiben. Bei einem Menschen in der teilbetreuten Wohngruppe, der endlich alleine in seinen eigenen vier Wänden leben möchte und dem das auch von allen zugetraut wird, ist es leicht, am Willen orientiert zu arbeiten. Bei einem Menschen in der teilbetreuten Wohngruppe, der für sich entscheidet, nicht mehr mit seiner Assistentin einkaufen gehen zu wollen (weil die ihm immer nur gesundes Zeug einreden will), sondern mit der freundlichen Nachbarin (die genauso gerne Chips und Tiefkühlpizza kauft wie er), wird es ein wenig schwieriger. Bei einem Menschen im Wohnheim, der abends liebend gerne seine vier bis fünf Wurstbrote isst, obwohl der Arzt mahnt, dass er immer dicker wird und das Risiko von lebensbedrohlichen Krankheiten steigt, ebenfalls.

Und bei einem Menschen im Wohnheim für Senioren, der viel trinkt, schnupft, raucht und sich aus Sicht der Fachkräfte nicht mehr selbst regulieren kann, kommt man möglicherweise an ethische oder auch rechtliche Grenzen der Willensorientierung – bis hin zur Grenze in den Kontext der Abwendung von Selbst- oder Fremdgefährdung. Hier nicht aus der Haltung zu fallen erfordert eine ständige Reflexion der eigenen fachlichen Einstellung. Am Beispiel der vier bis fünf Wurstbrote: „Wie gehen wir damit um, dass wir am Willen orientiert arbeiten und Herr X. immer dicker wird, der Arzt von drohender Fettleber spricht, er selbst aber mit seiner Ernährung vollauf zufrieden ist?“. So – oder so ähnlich – könnte eine Leitfrage der kollegialen Beratung zur Klärung eben solcher Haltungsfragen lauten. Es wäre natürlich ganz pragmatisch, Herrn X. im Wohnheim von vier bis fünf Wurstbroten auf drei bis vier Wurstbrote runterzubringen und ihm dafür noch etwas Rohkost anzubieten. Wäre das auch ethisch vertretbar und würde man dann auch noch am Willen orientiert arbeiten?

B. Aufgaben

Kontextklärung

Wie im Beitrag bereits erläutert, braucht die Arbeit mit dem Willen eine konsequente Abgrenzung zu Zwangskontexten in der Sozialen Arbeit. Es macht einen Unterschied, ob ich selbst interessiert daran bin, mein Leben auf eine bestimmte Art zu gestalten oder zu verändern, oder ob die Aufforderung dazu von außen an mich herangetragen wird und ich dem nachkommen muss und andernfalls mit Konsequenzen konfrontiert werde. Daraus resultiert die Aufgabe, Kontextklärung auf Basis geltenden Rechts vorzunehmen, sofern Selbst- oder Fremdgefährdung vermutet wird, droht oder akut im Raum steht.

Informieren

Nicht jeder Wille hat etwas mit Sozialer Arbeit zu tun und nicht jeder Kontakt zum helfenden System bedeutet, dass Menschen, die Kontakt suchen oder für die Kontakt hergestellt wurde, einen Willen haben, der etwas mit Sozialer Arbeit zu tun hat. Das bedeutet in vielen Fällen, dass Fachkräfte darüber aufklären, wie Soziale Arbeit (im Unterschied zu so gut wie allen anderen Dienstleistungssektoren unserer Gesellschaft) vorgeht und welche Konsequenz das für die Leistungsempfänger bedeutet. Gerne auch, indem Soziale Arbeit Verantwortung für die potentiellen Missverständnisse übernimmt:

„Es tut mir leid, wenn ich Ihnen den Eindruck vermittelt habe, ich könnte Ihr Problem mit Ihrem Sohn lösen. Das kann ich tatsächlich nicht. Das Einzige, was ich Ihnen anbieten kann, ist, dass ich Sie dabei unterstütze, herauszufinden, wie Sie Ihre Situation verbessern können. Wären Sie daran interessiert? Auch wenn das für Sie als Mutter richtig harte Arbeit bedeuten könnte?“ Kommen Menschen auf Sozialarbeitende zu, weil andere Instanzen das von ihnen einfordern oder erwarten, gilt es darüber zu informieren, was Hilfe im Kontext von Freiwilligkeit bedeutet. Auch hier wieder gerne, indem die Fachkräfte Verantwortung für das vorliegende Missverständnis übernehmen: „Es tut mir leid, dass wir Ihnen offensichtlich den Eindruck vermittelt haben, dass Sie mit uns zusammenarbeiten müssen. Das müssen Sie tatsächlich nicht. Niemand kann Sie in Ihrer Situation verpflichten, mit uns zu arbeiten. Wenn Sie wollen, können wir uns jetzt schon voneinander verabschieden. Für Sie führt das zu keinerlei Konsequenzen.“

Problemkonstruktionen als subjektive Sichtweise erfassen

Auch wenn Sprachfiguren wie „Was ist das Problem?“ suggestiv eine Opfer- und Inkompetenzwahrnehmung unterstützen und ungünstige Realitätskonstruktionen stärken (s. dazu Schmidt 2004, S. 90), ist der Versuch, die Problemkonstruktion des hilfesuchenden Menschen zu verstehen und zu würden, in vielen Fällen der Einstieg in die Willenserkundung.

Unterstützung von Selbsthilfekräften

Weil der Wille Ressourcen voraussetzt und sich Menschen in der Zusammenarbeit mit Sozialarbeitenden nicht immer in einem ressourcenvollen Zustand befinden, geht mit der am Willen orientierten Arbeit die Unterstützung von Selbsthilfekräften und das Fischen von persönlichen, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen einher. Wenn ich diesen Zusammenhang in Trainings zum Fachkonzept Sozialraumorientierung betone, dann finden die Teilnehmenden in der Regel viele gute Worte, die den Prozess und das Ziel dieser Arbeit umschreiben: Es geht um Befähigung, um ein Gefühl von Selbstwirksamkeit, um Empowerment oder um Selbstermächtigung. Im weiterführenden Dialog wird mit Fachkräften immer wieder deutlich, dass das diesen Umschreibungen zugrunde liegende Prinzip der konsequenten Ressourcenorientierung allen Fachkräften und allen Organisationen zu eigen zu sein scheint. Alle arbeiten ressourcenorientiert.3 Frage ich weiter nach, wie das in der Praxis konkret passiert (nicht nur auf dem Papier oder im Aktenschrank, sondern als tatsächlich gelebte Praxis), wird es oft still. Darauf wissen nicht viele eine Antwort. Die Aufgabe der Unterstützung von Selbsthilfekräften scheint präsent zu sein (und auch die Verbindung zur Ressourcenorientierung wirkt klar), dennoch gibt es in der Berufsfeldpraxis Engpässe in der konsequenten Umsetzung.

C. Drei Hinweise

Reflexion

Die Orientierung am Willen erfordert in vielen Fällen ein kontinuierliches Schärfen von Haltung und ein Überprüfen eigener Menschenbilder und ethischer Fragestellungen. Wenn es heikel und herausfordernd wird, weil Menschen aufgrund individueller Lebensentwürfe und Lösungswege unbequem werden, zu scheitern drohen oder gesellschaftliche Normen verletzen, braucht es reflexive Einheiten (z. B. in Form von kollegialer Beratung) zur Klärung von Haltungsfragen.

Disruptives Denken

Menschen wollen nicht immer das, was anderen Menschen (und Institutionen) gut in den Kram passt. Und so kommt es bei der konsequent am Willen orientierten Arbeit zwangsläufig zu Spannungsfeldern zwischen den Klienten/innen und Mitarbeitenden bzw. Verantwortungsträgern/innen öffentlicher und freier Träger, beispielsweise, wenn der Wille eines einzelnen Menschen nicht mehr mit dem Leistungskatalog oder der Struktur der Einrichtung kompatibel ist. Beispiel: Frau Y. will nicht mehr in die Werkstatt gehen, muss aber gehen, weil das Wohnheim tagsüber personell nicht besetzt ist. Die pragmatische Lösung ist: Frau Y. geht in die Werkstatt. Ethisch vertretbar? Am Willen orientiert? Eine zweite pragmatische Lösung könnte sein: Man stellt sich die Frage, ob Frau Y. noch in die Einrichtung passt oder ob es nicht besser ist, für sie einen neuen Platz in einer anderen Einrichtung zu suchen. Am Willen orientiert? Zu einfach? Zu pragmatisch? Man könnte aber auch einen kreativen Impuls aus dem Spannungsfeld ableiten, der dazu einlädt, das Bestehende radikal in Frage zu stellen: „Wie müssen wir uns als Organisation verändern/weiterentwickeln, sodass wir (agilere) Arrangements gestalten können, die dazu beitragen, dass Menschen auf ihre (eigensinnige) Art und Weise ‚klar kommen‘?“ Wenn man dann (neben dem Prinzip der Orientierung am Willen) weitere Leitgedanken des Fachkonzepts Sozialraumorientierung bei der Gestaltung ebendieser Arrangements berücksichtigt (Unterstützung von Selbsthilfekräften und Eigeninitiative, Ressourcenorientierung, zielgruppen- und bereichsübergreifende Aktivitäten, Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste), dann geht es beim disruptiven Denken nicht darum, den Leistungskatalog auszuweiten (und sich als Organisation möglicherweise weiter aufzublähen), sondern vielmehr darum, auf Basis sozialräumlicher Ressourcen einfache, elegante und effektive Wege zu finden, Menschen bei der Realisierung ihres Willens zu begleiten. Möglicherweise auch mit dem Nebeneffekt, die eigene Institution zurückzubauen.

Handwerkszeug

Weil es eben nicht leicht ist, gehört zur Willenserkundung ein breiter Fundus an Werkzeugen und Instrumenten. In unseren Fortbildungen zur Arbeit mit dem Willen trainieren oder empfehlen wir v. a. folgende:

Aktives Zuhören, Fragen stellen (offen – geschlossen, lösungsfokussiert – ressourcenfokussiert – zielorientiert, zirkulär), Meta-Modell-Fragen, Pacing/ Leading/Rapport, SMART+3-Ziel-Arbeit, Motto-Ziel-Arbeit, Überprüfung der Willens- und Zielökologie, Ressourcenfischen (unter Einsatz diverser Instrumente, wie z. B. Ressourcenkarte, Eco-Map etc.), Embodiment, Framing, Pre-Framing, Reframing, Genogrammarbeit, Kollegiale Beratung, Familienrat, Motivational Interviewing.

4.Schluss

Aktuell gibt es v. a. drei Kritikpunkte an der am Willen ausgerichteten Sozialen Arbeit:

1.Es gibt den einen Willen nicht.

2.Klient/innen Sozialer Arbeit haben keinen Willen.

3.Der Wille eignet sich nicht, um die Leistungsberechtigung zu überprüfen.

Da der erste Punkt im Grunde kaum Gewicht hat, die Antwort mit einem „Na und?“ reichlich kurz ausfällt und der zweite Punkt bereits diskutiert wurde (s. auch Raspel 2019, S. 67-84), möchte ich mich auf das dritte Argument konzentrieren.

Bei der Orientierung am Willen geht es nicht um die regelgeleitete Feststellung der formalen Leistungsberechtigung. Ausgangslage von Hilfen sind meist subjektiv empfundene und zum Teil objektiv nachvollziehbare Problemlagen der Betroffenen. Dadurch ist ein erster Zugang zum Unterstützungssystem möglich. Häufig werden nach dem Überprüfen der formalen Leistungsberechtigung Ziele formuliert – manchmal mit der Person, oft auch für die Person – und daran anschließend werden Maßnahmen zur Unterstützung angeboten. Das helfende System folgt mit diesem Vorgehen allerdings eher einer Logik der zu platzierenden Angebote als einer Logik der Begleitung von Entwicklung und Veränderung. Und genau hier setzt die Orientierung am Willen an, die auf der Haltung beruht, dass sich ohne den Willen der Person weder Entwicklung noch Veränderung ethisch vertretbar realisieren lassen (s. Gromann 2019, S. 326-328). Es geht dann nicht mehr (nur) darum, unter vorgefertigten Hilfeangeboten das passendste auszuwählen, es geht darum, einzuschätzen, ob Veränderung und Entwicklung gewollt sind und somit potentiell gelingen können.

Die in der Sozialraumorientierung postulierte Orientierung am Willen stellt die Frage des Bedarfs nicht als eine von Fachkräften zu beantwortende Frage in den Raum, sondern schafft ein professionelles Setting, in dem Fachkräfte die vom Klientensystem dargestellten Problemkonstrukte zu verstehen versuchen. Der Bedarf wird lebensweltorientiert erfasst.

Haben Helfersystem und Klientensystem den Eindruck, verstanden zu haben, worum es geht, wird daraus nicht automatisch die Installation einer Hilfe abgeleitet. Es geht dann vielmehr um einen co-kreativen Prozess der Entscheidungsfindung bei dem Klienten/der Klientin: Möchte ich wirklich in die Veränderung/Entwicklung gehen, was v. a. bedeutet, dass ich selbst aktiv werde und mich wahrscheinlich ganz schön fordern wird? Damit ist die Feststellung des institutionellen Leistungsanspruchs nicht ersetzt, sie wird aber ergänzend qualifiziert.

Literatur

Bandler, Richard/Grinder, John (2011): Metasprache und Psychotherapie. Die Struktur der Magie I, 12., neu übersetzte Auflage. Paderborn

Biene, Michael (2017): Systemische Interaktionstherapie und -beratung. Unveröffentlichte Seminarunterlagen

Bieri, Peter (2001): Der Wille: Was ist das? In: Bieri, Peter (2001): Das Handwerk der Freiheit. München/Wien

Burns, David (2011): Feeling Good. Depressionen überwinden. Selbstachtung gewinnen. Wie Sie lernen, sich wieder wohlzufühlen, 3. Auflage. Paderborn

De Shazer, Steve/Dolan, Yvonne (2008): Mehr als ein Wunder. Lösungsfokussierte Kurztherapie heute. Heidelberg

Fehren, Oliver/Hinte, Wolfgang (2013): Sozialraumorientierung – Fachkonzept oder Sparprogramm? Berlin

Früchtel, Frank/Budde, Wolfgang/Cyprian, Gudrun (2013): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken, 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden

Gehring, Ulrich/Straub, Christoph (2019): Motivierende Gesprächsführung in der suchtmedizinischen Grundversorgung. In: Bastigkeit, Matthias/ Weber, Bernd (Hg.) (2019): Suchtmedizinische Grundversorgung. Kursbuch zum Curriculum der Landesärztekammern. Stuttgart

Gromann, Petra (2019): Zur Bedeutung selbstbestimmter Ziele bei der Gesamt- und Teilhabeplanung und für die sogenannte „Wirkungsorientierung“ im Bundesteilhabegesetz. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (NDV), 7/2019, S. 326-329

Hinte, Wolfgang (2019): Das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ – Grundlage und Herausforderung für professionelles Handeln. In: Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (2019): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten, 3. Auflage, S. 13-32. Wien

Hinte, Wolfgang/Treeß, Helga (2014): Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe. Theoretische Grundlagen, Handlungsprinzipien und Praxisbeispiele einer kooperativ-integrativen Pädagogik, 3., überarbeitete Auflage. Weinheim/München

Hinte, Wolfgang (2005): Non-direktive Pädagogik. Eine Einführung in Grundlagen und Praxis des selbstbestimmten Lernens, 1. Auflage, Nachdruck. Wiesbaden

Lüttringhaus, Maria/Streich, Angelika (2006): Zielvereinbarungen sichern Qualität: Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg. In: Evangelische Jugendhilfe (EREV), 5/2006, S. 304-316

Raspel, Julia (2019): Können Menschen wollen? Philosophische und neurologische Grundlagen für die Debatte in der Sozialen Arbeit. In: Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (2019): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten, 3. Auflage, S. 67-84. Wien

Schmidt, Gunther (2004): Liebesaffären zwischen Problem und Lösung. Hypnosystemisches Arbeiten in schwierigen Kontexten. Heidelberg

Seligmann, Martin (2016): Erlernte Hilflosigkeit, 5., neu ausgestattete Auflage. Weinheim/Basel

Theunissen, Georg (2000): Verhaltensauffälligkeiten – Ausdruck von Selbstbestimmung? Bad Heilbrunn

Von Kibet, Matthias Varga/Sparrer, Insa (2018): Ganz im Gegenteil. Tetralemmaarbeit und andere Grundformen Systemischer Strukturaufstellungen – für Querdenker und solche, die es werden wollen, 10. Auflage. Heidelberg

Fußnoten

1 In manchen Kontexten Sozialer Arbeit braucht die Willenserkundung den Zugang über das Problem nicht. So ist es etwa bei der Teilhabeplanung denkbar, dass sich am Willen orientierte Ziele lediglich über den in die Zukunft gerichteten Blick entwickeln lassen.

2 Das innere Gleichgewicht ist nicht mehr vorhanden.

3 Ich habe noch nie erlebt, dass jemand behauptet, er/sie würde nicht ressourcenorientiert arbeiten.

Frank Dieckbreder/Sarah Dieckbreder-Vedder
„Uns wird der Arsch nicht mehr hinterhergetragen.“ – Behinderte Menschen und die Umsetzung des BTHG1 in Deutschland
1.Verortung des zweiten Prinzips in den fünf Prinzipien

Es ist gute wissenschaftliche Tradition, Themen aus einem Gesamtspektrum in ihrem Kontext zu belassen und von dort in die Tiefe zu treiben. An dieser Stelle wird eine solche „Tiefenbohrung“ anhand des zweiten Prinzips der Sozialraumorientierung vorgenommen. Der Wortlaut dieses Prinzips bietet hierbei die Möglichkeit, mehrperspektivisch vorzugehen. Dies wird in diesem Kapitel geschehen. Somit zunächst zum Wortlaut:

„Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit: ‚Arbeite nie härter als Dein Klient‘“ (Hinte 2014, S. 15).

Den angesprochenen Kontext bilden die anderen vier Prinzipien des Fachkonzepts, die in dieser Publikation ausführlich besprochen werden. Um jedoch den Ort zu beschreiben, an dem die Analyse beginnt, muss an dieser Stelle kurz auf die anderen Prinzipien eingegangen werden, ohne diese explizit benennen zu müssen.

Bei dieser Gesamtschau fällt auf, dass die Prinzipien eins, zwei und vier Imperative darstellen, deren Inhalte als Axiome, also unbestrittene Grundannahmen gesetzt werden. Infolgedessen: „Wille vor Wunsch“ (1. Prinzip), „Aktivierung vor Betreuung“ (2. Prinzip) und „Übergreifende Aktivität vor Singularität“ (4. Prinzip). Die Prinzipien drei und fünf hingegen implizieren mehr den „Befehl“, da sie weniger auf einem Axiom, denn auf Behauptungen beruhen, die Raum für Weiteres lassen: „Ressourcen spielen eine Rolle“ (3. Prinzip) und „… Kooperation und Koordination“ (5. Prinzip).2

Das zweite Prinzip ist nach dieser semantischen Analyse von einem axiomatischen und einem behauptenden Imperativ flankiert. Als Rangordnung verstanden folgt das zweite Prinzip dem Kern sozialraumorientierten Handelns, nämlich dem axiomatischen Ansatz, dass der Wille eines Menschen der Ausgangspunkt der (sozialen) Arbeit ist. Da dieser Wille immer einer Person zuzuordnen ist, entsteht in der sozialräumlichen Arbeit mit den Prinzipien ein Narrativ aus verschiedenen Erzählperspektiven.

Die Geschichte beginnt damit, dass ein allwissender Erzähler jemandem für die Ausübung der Profession der Sozialen Arbeit mit auf den Weg gibt: „Geh los und mache Dich auf die Suche nach dem, was der Wille Deines Gegenübers ist“. Darin enthalten ist ein Richtungshinweis, der ausschließlich auf die Person des Gegenübers zeigt. Denn das „Finden“ des Willens ist immer der erste Schritt. Und damit folgt aus dem Richtungshinweis, auf die Person zuzugehen. Nun ist aber eine Person kein starres Gebilde, das nicht zurück- oder sogar ausweicht, wenn jemand, wenn auch in bester professioneller Absicht, auf sie zugeht. Und so wirkt das zweite Prinzip bereits im ersten. Jemand wird unterstützt, respektive aktiviert, seinen/ihren eigenen Willen zu entdecken und zum Ausdruck zu bringen.

Eine Besonderheit des zweiten Prinzips ändert nun die Erzählperspektive. Der allwissende Erzähler gibt die Faustregel „Arbeite nie härter als Dein Klient“ der sozialraumorientiert handelnden Fachkraft mit auf den Weg. Damit überlässt der Erzähler die beiden Protagonist/innen vorübergehend sich selbst. Ein Aushandlungsprozess beginnt. Denn wer weiß schon vom anderen, wie viel er/sie arbeitet, respektive zu leisten imstande ist? Das gilt es zu klären, damit die Fachkraft nicht mit dem ständigen (vielleicht unerklärlichen) Gefühl „arbeitet“, der/die Klient/in strenge sich nicht an, während der/die Klient/in wahrnimmt, bevormundet oder überfordert zu sein3.

Im weiteren Verlauf der Geschichte wirkt nun das zweite Prinzip mit seiner Faustregel ins dritte Prinzip hinein, wenn es darum geht, dass die Klient/ innen „durch eigene Kraft erreichbare […] Ziele“ (ebd.) formulieren, um diese dann ressourcenorientiert sukzessive zu erreichen. Sowas braucht Zeit. Deshalb schaltet sich der allwissende Erzähler mit dem vierten Prinzip wieder ein. Er erinnert daran, dass der/die Klient/in nicht isoliert ist, sondern immer in sozialen Bezügen steht. Und so kommt dann auch das fünfte Prinzip zum Tragen, mit dem deutlich wird, dass sich auch Träger sozialer Dienstleistungen vernetzen müssen, damit der sozialräumlichen Öffnung des Klienten/ der Klientin nicht die Verschlossenheit von Organisation entgegensteht.

Wir werden auf diese Geschichte zurückkommen. Doch zunächst wird das zweite Prinzip in seiner Tiefe weiter betrachtet.

2.Das zweite Prinzip: Eine semantische Tiefenbohrung

Zur Erinnerung. Der Wortlaut:

„Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit: ‚Arbeite nie härter als Dein Klient‘“ (ebd.).

Um zu durchdringen, was mit einer Aussage gemeint ist, ist es lohnend, sich mit den einzelnen Begriffen, aus denen die Aussage gebildet wird, auseinanderzusetzen. In diesem Unterkapitel werden die beiden Teile des Satzes deshalb zunächst einzeln untersucht und dann in einem dritten Schritt als Gesamtschau in den Blick genommen.

2.1.„Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit“

Auf einen ersten Blick hat dieser Satz zwei Flanken, nämlich „aktivierende Arbeit“ und „betreuende Tätigkeit“. Aus dem Mittelteil wird deutlich, dass „aktivierende Arbeit“ höher steht als „betreuende Tätigkeit“. Zumindest hat sie „Vorrang“, sodass „betreuende Tätigkeit“ letztlich als Möglichkeit nicht ausgeschlossen, aber in ihrer Bedeutung reduziert wird. Insgesamt wird deutlich, dass die Differenz zwischen „aktivierend“ und „betreuend“ im Fokus steht.

Doch mit einem zweiten Blick zeigt sich noch mehr. Nämlich, dass „Arbeit“ und „Tätigkeit“ keine Synonyme sind, was sich mit Hilfe der entsprechenden Wordfunktion leicht nachweisen lässt. Kurzum, „Arbeit“ ist mit schöpferischer Anstrengung und Mühe assoziiert, indes mit „Tätigkeit“ eher die Stupidität einer routinierten Handlung gemeint ist. Somit steckt in der Differenz der beiden Begriffe ein Katalysator, der die Differenz zwischen „aktivierend“ und „betreuend“ verstärkt.

Aus dieser Analyse lässt sich für die Soziale Arbeit insgesamt festhalten, dass die Aufgabe dieser Zunft darin besteht, zu arbeiten und nicht in Tätigkeitsroutinen zu verfallen. Es lohnt sich an dieser Stelle, sowohl die Perspektive der Klient/innen als auch der Auftrag gebenden Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Dann zeigt sich schnell, dass Soziale Arbeit etwas anders als soziale Tätigkeit ist und sein muss.

Der hier zu analysierende Satz macht jedoch noch etwas anderes deutlich. Denn wie oben angemerkt, werden „betreuende Tätigkeiten“ nicht ausgeschlossen. „Aktivierende Arbeit“ hat lediglich, wenn auch grundsätzlichen, Vorrang. Erklären lässt sich diese Option damit, dass jede Anstrengung (Arbeit) Pausen braucht. Ein Fakt, der für alle Menschen gilt. Und manchmal ist es auch notwendig, dass jemand einem/einer anderen etwas abnimmt oder etwas übernimmt, obwohl die Person es selbst kann. Und dies nicht nur, weil die Person eine Pause braucht, sondern schlicht, weil die Übernahme schön sein kann: „Ich hole Dir einen Kaffee“. Ebenso gilt, dass „aktivierende Arbeit“ für Fachkräfte der Sozialen Arbeit ungleich anstrengender ist, als „betreuende Tätigkeit“. Doch an manchen Tagen fehlt einfach die Geduld. Oder der zehnte Dienst in Folge zehrt schlicht an der Kraft. Auch dann ist es in Ordnung, einen Gang runterzufahren. Doch immer ist vorauszusetzen, dass dies dann kommuniziert wird und v. a. die Grundsätzlichkeit des Vorrangs nicht aus dem Blick gerät. Denn selbstverständlich ist es einfacher, in Routinen zu verfallen, als immer aufs Neue zu aktivieren. Das jedoch ist der Auftrag.

Zusammengefasst zeigen die Grauzonen dieses Satzteils an, dass „aktivierende Arbeit“ der Auftrag ist, indes die „betreuende Tätigkeit“ eine Option darstellt. Also ein Sowohl-als-auch und kein Entweder-oder. Der Fokus liegt jedoch auf dem Sowohl der „aktivierenden Arbeit“. Was das bedeutet, wird nachstehend genauer betrachtet.

2.2.„Arbeite nie härter als Dein Klient“

Der axiomatische Imperativ „Arbeite nie härter als Dein Klient“ kann, wie oben beschrieben, als eine Faustregel verstanden werden. Und zwar dafür, „aktivierende Arbeit“ zu realisieren.

Doch zunächst ein Intermezzo.

Das Diktum „Arbeite nie härter als Dein Klient“ weist die Stärke auf, ebenso eindringlich wie gut merkbar zu sein. Allerdings ist die Formulierung dahingehend etwas unglücklich gewählt, dass es sich bei dem Wort „Dein“ um ein sogenanntes Possessivpronomen, also ein besitzanzeigendes Fürwort handelt. Das ist zweifach problematisch. Zum einen geht damit der Klient in den Besitz der Fachkraft über, zum anderen bedeutet das Wort „für“ (Fürwort) auch „anstelle von“. Das wiederum konterkariert die eigentliche Idee einer grundsätzlichen Tendenz zur „aktivierenden Arbeit“ in Richtung „betreuende Tätigkeit“; bis hin zur stellvertretenden Übernahme auch von Aspekten, die die Person (hier der Klient) selbst kann. Im Extrem gedacht bedeutet dies, dass, wenn eine Fachkraft behauptet, für jemand anderes da zu sein, diese behauptet, anstelle des Klienten da zu sein. Und wenn das so ist, bedeutet das, dass der Klient selbst nicht mehr da ist (anstelle von!). Es ist keine sonderlich steile These, dass Klient/innen sich im Kontext professioneller Unterstützung zeitweise als überflüssig wahrnehmen. Denn genau das wird ausgelöst, wenn „betreuende Tätigkeit“ vor „aktivierende Arbeit“ gestellt wird und nicht umgekehrt. Somit: So „griffig“ die Formel ist, so wichtig ist es, darunter zu verstehen, dass es darum geht, die jeweiligen Arbeits- respektive Leistungspotentiale auszuloten, damit die beteiligten Parteien erkennen können, dass sie (in etwa) gleich viel arbeiten. Dann sind auch beide da. Intermezzo Ende.

In abgewandelter Form kann also gesagt werden, dass es sich bei der Faustregel um die Handlungsanweisung handelt, „nicht härter als der/die Klient/ in zu arbeiten“. In all den Jahren, die wir nun schon mit den fünf Prinzipien arbeiten, ist dieser Lehrsatz immer wieder Auslöser für eines der größten Missverständnisse im Kontext der sozialraumorientierten Arbeit gewesen. Das Missverständnis besteht darin, dass Fachkräfte den Satz gelegentlich dahingehend fehlinterpretieren, sozusagen nichts tun zu müssen. An diesen Stellen wird die Tendenz zur „betreuenden Tätigkeit“ erkennbar, die dann mit der Erwartungshaltung einhergeht, der/die Klient/in müsse den ersten (aktiven) Schritt machen. Damit setzt die Arbeit, wenn überhaupt, jedoch einen Schritt zu spät an. Denn, wie im nachstehenden Unterkapitel gezeigt werden wird, der erste Schritt in der Arbeit mit dem zweiten Prinzip ist die Klärung der und die Verständigung über die aktuellen Aktivitäts-Potentiale.4 Nicht härter als der/die Klient/in zu arbeiten bedeutet somit zunächst, den Potentialen der Person nicht im Weg zu stehen. Das wiederum bedeutet, dem Gegenüber nicht „nur“ zu vertrauen, sondern ihm auch etwas zuzutrauen. Die Devise lautet schlicht „try and error“, wobei der Versuch (try) im Fokus steht. In Anlehnung an Theodor Mommsen prägte Heiner Müller (1993) den Ausspruch, dass es der Mut zum Irrtum sei, der zum Historiker qualifiziere. Diese „Qualifikation“ kann ohne Abzüge auf professionell Handelnde in der Sozialen Arbeit übertragen werden.

2.3.„Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit: ‚Arbeite nie härter als Dein Klient‘“

Der Philosoph Jean-Paul Sartre meinte einmal: „Man liest eben schnell und ungenau und urteilt, bevor man etwas verstanden hat“ (Sartre, S. 11). Die Gefahr des zu schnellen Lesens, des Überlesens, besteht auch beim zweiten Prinzip. Denn es dauert (womöglich) einen Moment, bis verstanden werden kann, dass die Faustregel dazu gedacht ist, das „Grundsätzliche“ des ersten Satzteils zu verstehen. Kurzum: „Aktivierende Arbeit“ bedeutet grundsätzlich, nicht härter als der/die Klient/in zu arbeiten.

Wenn wir unter 2.2 geschrieben haben, dass der erste Schritt die Klärung der und die Verständigung über die aktuellen Aktivitätspotentiale sei, dann bedeutet die Umsetzung des Grundsatzes, dass Aktivierung dadurch entsteht, dass auf der Grundlage gegenseitig geklärter Arbeits- und Leistungsfähigkeit Grenzen des Handelns für beide Seiten entstehen, die Orientierung bieten. Wenn auch in einem anderen Kontext, hat Paul Tillich geschrieben: „Die Grenze ist der eigentlich fruchtbare Ort der Erkenntnis“ (Tillich, S. 13). Und genau darum geht es im sozialraumorientierten Handlungskontext. Wenn es dem Klienten/der Klientin gelingt, die eigenen (sozialräumlichen) Grenzen zu erkennen und so mitteilen zu können, dass die Fachkraft diese zur Grundlage des professionellen Handelns machen kann, dann aktiviert die „Erkenntnis“ der eigenen Grenze dazu, eigene Handlungsoptionen wahrzunehmen. Im axiomatischen Imperativ resultiert daraus die Aufgabe der Fachkraft, bei Bedarf an die bereits erkannten Handlungsoptionen zu erinnern und darauf zu verzichten, in diese einzugreifen. Und wenn es in der Folge darum geht, die eigenen (sozialräumlichen) Grenzen zu überwinden, dann darf die Fachkraft sicherlich eine „Räuberleiter“ bereitstellen; über die Mauer klettern muss der/die Klient/in selbst.

3.Das deutsche Bundesteilhabegesetz (BTHG) als Anlass zur Anwendung des zweiten Prinzips
3.1.Zu Kontext und Inhalt des BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gilt als wesentlichste Gesetzesänderung in der Sozialgesetzgebung der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des vorliegenden Buches sind erste (wesentliche) Teile der schrittweisen Einführung umgesetzt, die bis 2023 zur vollen Wirkung gelangen sollen. Der Kontext des Buches, in dem dieses Kapitel steht, ist nicht für eine Diskussion über das Für und Wider dieser Gesetzesänderung geeignet. Vielmehr wird an dieser Stelle festgehalten, dass gesetzliche Rahmenbedingungen, was ja auch mit ihnen bezweckt wird, auf alle davon betroffenen Personen und Organisationen Auswirkungen haben.

In solchen Situationen wird in Organisationen dazu geneigt, sich auf die damit einhergehenden Veränderungen zu fokussieren. Bereiche werden angepasst, neue Formulare werden erstellt und den von diesen Veränderungen betroffenen Personen wird mitgeteilt, was von nun an wie (für sie) der Fall ist. Systemisch, also in der sogenannten System-Umwelt-Relation5 gesprochen, nimmt die Organisation als soziales System eine Veränderung in der Umwelt (hier: Änderung der Rechtsprechung) wahr. Diese Veränderung wird als bedeutend erkannt und deshalb aus der Umwelt in das eigene System hineingezogen. Der Grund für dieses Handeln kann am Beispiel des BTHG damit erklärt werden, dass alle (sozialen) Organisationen, die Angebote vorhalten, die durch das neue Gesetz geregelt werden (Eingliederungshilfe), sich auf die Veränderungen einstellen müssen, da sie sonst ihre Leistungen nicht mehr erbringen und somit „sterben“ würden. Daraus folgt, dass für Organisationen, wenn es ihnen gelingt, die Integration der neuen Gesetzgebung in die eigenen Abläufe zu vollziehen, die Welt im systemischen Sinn wieder in Ordnung ist.

Aus dieser Analyse wird deutlich, dass die Wiederherstellung der organisationalen Ordnung im Kontext der Veränderung einer rechtlichen Rahmenbedingung (BTHG) für all das, was in diesem Kapitel bisher beschrieben wurde, zu kurz greift. Und es zeigt sich zudem, dass die Klient/innen lediglich sekundär Teil der Organisationen sind. Wenn indes die Mitarbeitenden einer (sozialen) Organisation zumindest theoretisch Einfluss auf Veränderungsprozesse nehmen können, stellen die Klient/innen gemeinhin den Personenkreis dar, der, wie oben beschrieben, über die Veränderungen lediglich informiert wird.6 Sozialräumliches Arbeiten, also ausgehend vom Willen der Klient/innen, verkehrt sich so ins Gegenteil. Zwar werden personale Ressourcen wie Angehörige und rechtliche Betreuer/innen sozusagen netzwerkartig einbezogen, aber doch eben im Kontext der Systemumstellung, nicht als aktive sozialraumorientierte Arbeit von Klient/innen und Mitarbeitenden.

Am konkreten Beispiel des BTHG wurde und wird in der evangelischen Stiftung Ludwig-Steil-Hof in Espelkamp ein anderer, nämlich sozialraumorientierter Weg gegangen. Um diesen zu beschreiben, folgen nun einige Bemerkungen zum BTHG.

Von Böhnisch, Schröer und Thiersch (2005) stammt der Satz: „Indem sich sozialpädagogische Arbeit […] auf Menschen in ihren Verhältnissen und in ihrer Biographie einlässt – also auf die Komplexität von Lebenswelten, auf Lebensthemen, individuelle Prägung, Situationen und Gelegenheiten – arbeitet sie im Rahmen ihrer unterschiedlichen institutionell geprägten Zugänge im Offenen“ (S. 123).

Bezogen auf das zweite Prinzip, besonders in der Differenz zwischen „aktivierender Arbeit“ und „betreuender Tätigkeit“, kann behauptet werden, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Eingliederungshilfe (SGB XII) eher eine Tendenz zur „betreuenden Tätigkeit“ aufweisen. Dies deshalb, weil die sogenannte Personenzentrierung letztlich darin mündet, Menschen nach ihren Defiziten zu clustern und sie dann einer Betreuungs- und Wohnform (ambulant oder stationär) zuzuordnen. Mit dieser Herangehensweise werden Lebenswelten eher konstruiert denn berücksichtigt, Lebensthemen werden auf Krankheits- und Behinderungsbilder reduziert und individuelle Prägungen letztlich lediglich als das angenommen, was zur Kategorisierung führt. Kurzum: Letztlich steht die organisationale Logik sowohl von Leistungsträgern als auch von Leistungserbringern über der personenzentrierten Herangehensweise. Im Grunde der Versuch, der Unerträglichkeit, im Offenen (aktivierend) zu arbeiten, eine zumindest in Teilen geschlossene Ordnung entgegenzusetzen.7 Aus fachlicher Sicht ist es daher zu begrüßen, dass mit dem BTHG der (wenn auch bedingt gelungene) Versuch unternommen wird, die Personenzentrierung zu stärken.

Das Bundesteilhabegesetz zieht seine Legitimation aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (kurz: UN-BRK8), die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert und somit geltendes Recht wurde. Ziel der Konvention ist es, die Rechte von Personen mit Behinderungen zu stärken und Inklusion zu fördern. Diese beiden Aspekte sollen nun mit dem BTHG realisiert werden.

Die nachstehende Tabelle9 zeigt eine Übersicht über die einzelnen Einführungsschritte.


Die sich aus dieser Gesetzänderung ergebenden Konsequenzen sind für alle Beteiligten im sogenannten Leistungsdreieck, also Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger, erheblich. Organisationsabläufe verändern sich aufgrund mehrerer Leistungsträger. Die leistungserbringende Organisation ist deutlich weniger (bis gar nicht) in den Prozess der Hilfeplanung involviert. Und Klient/innen erfahren, was es bedeutet, wenn aktivierende Arbeit konsequent umgesetzt wird.

Im folgenden Beispiel zeigen wir einige Möglichkeiten auf, die sich hinsichtlich der Umsetzung der Sozialraumorientierung, speziell des zweiten Prinzips, ergeben.

3.2.Sozialräumliche Erzählung zum BTHG am Beispiel Ludwig-Steil-Hof

Der Ludwig-Steil-Hof ist ein Komplexträger mit ca. 600 Mitarbeitenden, der im Bereich der Jugendhilfe, der Psychosozialen Rehabilitation, Schulen, Berufliche Bildung und Altenhilfe tätig ist. Im Bereich der Psychosozialen Rehabilitation, auf den sich dieses Beispiel bezieht, arbeiten ca. 90 Mitarbeitende verschiedener Professionen, die 92 Personen in „besonderen Wohnformen“10 (inklusive Tagesstrukturangebot) und 60 Personen ambulant unterstützen. Dieser Bereich wird von der Autorin des vorliegenden Textes geleitet.

Auf der organisational-systemischen Ebene war und ist natürlich auch der Ludwig-Steil-Hof gezwungen, die mit dem BTHG einhergehende veränderte Gesetzeslage auf die eigenen Strukturen anzupassen. Doch statt eine Stabsabteilung damit zu beauftragen, sich möglichst viel Expertise „drauf zu schaffen“, um dieses Wissen dann im Widerspruch zum dritten Prinzip der Sozialraumorientierung bedarfsgerecht auf unterschiedliche Personenkreise wie Mitarbeitende, Klient/innen, Angehörige und rechtliche Betreuer/innen zu verteilen, wurde und wird im Ludwig-Steil-Hof ein anderer Weg gegangen: nämlich der Weg des Narratives der sozialräumlichen Erzählung, wie er zum Anfang dieses Beitrags beschrieben wurde und der nun, wie oben angekündigt, am Beispiel geschärft wird.

Die Geschichte beginnt mit einem abstrakten Schock. Dieser trat ein, als die Autorin dieses Kapitels zum ersten Mal darauf hinwies, dass das BTHG kommen und im Grunde alles Bisherige verändern, zumindest jedoch in Frage stellen werde. Abstrakt war dieser Schock, weil zu diesem Zeitpunkt noch niemand wirklich wusste, was das genau bedeuten würde. Der Schock wurde nicht kleiner, als (zunächst) den Mitarbeitenden klar wurde, worin die Veränderungen im Einzelnen bestehen (z. B. das Ende der „Vollpension“ mit Essensanlieferungen aus der Großküche und für die Klient/innen zubereitete Brotplatten zum Frühstück und Abendbrot – hin zu gemeinschaftlichem Kochen in den Wohngruppen). Und dies, so mussten die Klient/innen und die Mitarbeitenden lernen, auf der Basis von ca. 133 € im Monat, die im Rahmen der getrennten Leistungen, nach Abzug von Strom, Kleidung, Teilhabe, Bildung (ca. 91 Cent/Monat) etc. ab dem 01.01.2020 auf der Basis der Grundsicherung (Regelbedarfsgruppe 2, derzeit 382 €/Monat) jeder und jedem zur Verfügung stehen.11 In diesem Zusammenhang kamen immer mehr Fragen auf, die es zu klären galt. Wir konzentrieren uns hier auf die Relevanz für die sozialräumliche Erzählung. Diese bestand zunächst darin, dass Klient/innen und Mitarbeitende in unterschiedlichen Konstellationen gemeinsame Teams bildeten, um sich zum einen die Inhalte des Gesetzestextes zu erarbeiten und zum anderen Konsequenzen daraus zu ziehen. Da nun in der Zusammenarbeit keine Trennung mehr zwischen Mitarbeitenden und Klient/innen bestand, wurden auch die Prinzipien der Sozialraumorientierung für alle gleichermaßen bedeutsam. Im Sinn des ersten Prinzips wurde unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Arbeitsverteilung zwischen Klient/innen und Mitarbeitenden eine Klärung der gegenseitigen Erwartungen12 herbeigeführt. Genau genommen haben sich beide Parteien gegenseitig aktiviert.

Diese Aktivität wirkte und wirkt sich in der Erzählung auf die drei folgenden Prinzipien dahingehend aus, dass die „gemischten“ Teams in der Folge Veranstaltungen durchgeführt haben, in den Klient/innen rechtlichen Betreuer/innen und ihren Angehörigen „beigebracht“ haben, welche Auswirkungen das BTHG auf diese und sich selbst haben. Die Tatsache, dass sich die Klient/innen dies getraut haben, löste ein gesteigertes Selbstbewusstsein aus. Zudem haben Mitarbeitende, rechtliche Betreuer/innen und Angehörige die Klient/innen auf eine Weise kennen gelernt, die dafür sorgte, dass Beziehungen neu gestaltet und intensiviert wurden und werden.

Neben der Tatsache, dass sich Beziehungen und dadurch sozialräumliche Bezüge der Klient/innen durch die konsequente Anwendung der Prinzipien verändert haben, sind diese zum Teil inzwischen an einer Fachhochschule als Lehrbeauftragte für das Thema BTHG tätig. Studierende lernen von denen, die sie unterstützen sollen, somit unmittelbar, dass sie nicht lediglich nicht härter arbeiten sollen als die Klient/innen, sondern zugleich, dass dies gar nicht nötig ist.

Dies zeigt exemplarisch, wie die Umsetzung des zweiten Prinzips der Sozialraumorientierung möglich ist. Doch ein spürbarer Erfolg kann für alle Beteiligten nur dann entstehen, wenn dauerhaft und somit nachhaltig die Prinzipien auch in der Lehre so vermittelt werden, dass sie in der sogenannten Praxis ankommen. Das Projekt, dass Klient/innen Lehre übernehmen, ist dafür eine geeignete Möglichkeit. Um das zu verdeutlichen, wird hier abschließend von diesem Ereignis sozusagen aus dem Nähkästchen berichtet.

Zunächst gilt es festzustellen, dass der Übernahme der Lehre eine ganze Reihe von Prozessen im Ludwig-Steil-Hof vorausgegangen war. Über Tandems von Mitarbeitenden und Klient/innen wurden einzelne Themen erarbeitet, in verschiedenen Kleingruppen wurden Vorträge vorbereitet, bis zu Generalproben geübt usw. Die Veranstaltungen mit den rechtlichen Betreuer/innen und den Angehörigen fanden in vertrauten Umgebungen statt. Erst mit diesen Erfahrungen war es möglich, eine Veranstaltung in der Fachhochschule durchzuführen.

Die Veranstaltung, an der Studierende aus Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Praktiker/innen aus einer anderen Einrichtung teilnahmen, war in zwei Teile gegliedert. Am Vormittag gab es eine allgemeine Einführung in das Thema BTHG, am Nachmittag kamen dann Klient/innen und Mitarbeitende des Ludwig-Steil-Hofs, um ihre Perspektiven vorzustellen. An dieser Stelle mag man den Mut der Klient/innen bewundern, sich dieser Situation zu stellen, doch noch mehr Bewunderung verdient, wie es gelang, Inhalte zu vermitteln. Ein Klient fasste die Auswirkungen des BTHG so zusammen: „Das bedeutet, dass uns der Arsch nicht mehr hinterhergetragen wird.“ Besser kann aktivierende Arbeit nicht auf den Punkt gebracht werden. Andere wiesen darauf hin, dass im Sozialhilfebetrag kein Geld für Tabak eingepreist ist. Und auf die Nachfrage, an welcher Stelle denn dann Einsparungen gemacht würden, um den Tabak finanzieren zu können, wurden durchweg Aspekte genannt, die in der Sozialhilfeberechnung für Teilhabe an der Gesellschaft vorgesehen sind. Handfester können Erkenntnisse hinsichtlich der Differenz zwischen Theorie und Praxis nicht sein. Als Dozierende konnten wir dabei zusehen, wie bei allen Beteiligten die unterschiedlichen Perspektiven Lernerfolge evozierten. Der immerwährende Ruf nach Partizipation löste sich sukzessive zugunsten eines Verständnisses von Zusammenarbeit („Arbeite nicht härter als der/die Klient/innen“ und auch „Arbeite nicht weniger als die Fachkraft“) auf.

Die Veranstaltung endete mit der Bitte einer Studierenden, sich in einem halben Jahr wieder zu begegnen, um von den weiteren Erfahrungen des beschrittenen Weges zu erfahren. So wurde es dann auch verabredet.

Als Vertreter der Hochschule war es dem Autor des Artikels wichtig, den Lehrauftrag zu honorieren. Dies geschah in Form eines Gutscheins für einen Cafébesuch, der einer Klientin stellvertretend überreicht wurde und der im Anschluss an die Veranstaltung direkt eingelöst wurde. Zwei weitere Stunden saßen wir nun (im kleineren Kreis) im Café zusammen – miteinander und durcheinander, es gab viel zu erzählen. Und da vom Gutschein ein stattlicher Betrag übrig blieb, verständigte man sich kurzerhand auf ein weiteres Treffen. Sozialräumlich kann also berichtet werden, dass sich dieser für alle Beteiligten an diesem Tag deutlich erweitert hat. Und um im zweiten Prinzip zu bleiben: Genau das ist der Unterschied zwischen „aktivierender Arbeit“ und „betreuender Tätigkeit“.

Literatur

Böhnisch, Lothar/Schröer, Wolfgang/Thiersch, Hans (2005): Sozialpädagogisches Denken – Wege zu einer Neubestimmung. Weinheim

Dieckbreder, Frank/Haase, Bartold (In Print 2020): Management des Sozialen – inspiriert diakonisch handeln. Göttingen

Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (Hg.) (2014): Sozialraumorientierung: Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. Wien

Hinte, Wolfgang (2014): Das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“. In: Fürst/Hinte (2014), S. 9-28

Luhmann, Niklas (1987): Soziale Systeme – Grundriss einer allgemeinen Theorie. Frankfurt/Main

Müller, Heiner (1993): Mommsens Block, Drucksache 1, Berliner Ensemble, S. 3. Berlin

Sartre, Jean-Paul (1981): Was ist Literatur? Reinbek bei Hamburg

Tillich, Paul (1992): Begegnungen, Gesammelte Werke XII. Berlin

Internetquellen:

https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff: 04.07.2019)

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/reformstufen/ (Zugriff: 04.07.2019)

http://www.safewards.net/de/ (Zugriff 04.07.2019)

Literatur zum BTHG:

Grundsätzlich ist an dieser Stelle darauf zu verweisen, dass die Entwicklungen zum Gesetz einer permanenten Beobachtung bedürfen. Zum einen werden noch immer Anpassungen vorgenommen, zum anderen handelt es sich zwar um ein Bundesgesetz, das jedoch in den Bundesländern bis hin zu den Kommunen nicht einheitlich umgesetzt wird. Bücher sind daher nicht so gut geeignet wie bestimmte Internetquellen. Einige von dem/der Autor/in geprüfte Quellen werden hier, alle zum Zugriffsdatum des 04.07.2019, eingefügt.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/bundesteilhabegesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Der Gesetzestext)

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/reformstufen/ (Sehr zuverlässige Quelle, die immer auf dem neusten Stand gehalten wird.)

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/bundesteilhabegesetz.html

https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html (Leichte Sprache)

https://www.betanet.de/bundesteilhabegesetz.html

Fußnoten

1 Deutsches Bundesteilhabegesetz.

2 Singular nicht im Original.

3 Anmerkung: Es ist ein Kern des Fachkonzepts Sozialraumorientierung, dass es eine Matrix darstellt, innerhalb derer sich unterschiedlicher Methoden bedient wird, um Ziele zu erreichen. Deshalb wird an dieser Stelle nicht darauf eingegangen, wie der Aushandlungsprozess gestaltet wird; das obliegt dann der Anwendung weiterer sozialarbeiterischer Methodenkompetenz.

4 Zur Erinnerung und um Verwechslungen zu vermeiden: Der erste Schritt in der Arbeit mit dem ersten Prinzip ist das Finden des Willens des/der Klienten/Klientin.

5 Vgl. hierzu: Luhmann, Niklas (1987): Soziale Systeme – Grundriß einer allgemeinen Theorie, Frankfurt/Main.

6 Zu diesem Phänomen vgl. Dieckbreder, Frank und Haase, Bartolt (In Print 2020): Management des Sozialen – Inspiriert diakonisch handeln. Göttingen.

7 Letztlich ist dies auch genau das, wogegen Wolfgang Hinte seit Jahren mit den Prinzipien an arbeitet.

8 Vgl. z. B. https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff: 14.06.2019).

9 In Tabellenform umgewandelte Quelle: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/reformstufen/.

10 Im BTHG wird das sogenannte „stationäre Wohnen“ durch den Begriff der „besonderen Wohnform“ ersetzt.

11 Ausgenommen sind sogenannte „Selbstzahler“, die z. B. eine Rente erhalten. Diese kann über dem Betrag der Grundsicherung liegen, sodass auch mehr Geld zur Verfügung steht.

12 Der Ansatz der Klärung der „gegenseitigen Erwartungen“ ist dem Safewards-Modell entnommen. Dieses stammt aus der Akutpsychiatrie und dient der Vermeidung von Konflikten. Da der durch das BTHG ausgelöste Systemwechsel nicht ohne Konflikte vollzogen werden kann, wurde das Safewards-Modell zeitgleich mit der Umsetzung des BTHG adaptiert und eingeführt. Alle wichtigen Informationen zum Thema Safewards sind im Internet unter http://www.safewards.net/de/ (Zugriff 04.07.2019) abrufbar.

Andrea Stonis/Thomas Steinberg/Karen Haubenreisser
Personelle und sozialräumliche Ressourcen kreativ verbinden
1.Neue Wege in der Hamburger Eingliederungshilfe

Seit den 1980er Jahren engagiert sich die Evangelische Stiftung Alsterdorf für die Auflösung von Sonderwelten in der Eingliederungshilfe (EGH). Die ESA hat in den letzten 35 Jahren alle zentralen stationären Heimstrukturen abgebaut und den Sozialraum als „Ermöglicher“ („enabler“) von Lebensqualität in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt (Haas et al. 2010).

Stadtteilintegrierte Leistungen erweiterten die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Menschen mit Behinderung deutlich: mit personenzentrierten Assistenzangeboten, mit inklusiven Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten auch außerhalb von Werkstätten. Von 2005 bis 2010 entstanden im Rahmen der Umwandlung zu ambulanten Strukturen u. a. regionale Treffpunkte, die als Brücken in die jeweiligen Stadtteile hinein wirkten. Im Jahre 2010 vereinbarten mehrere Sozialdienstleister der Eingliederungshilfe (EGH) mit dem Leistungsträger, der Hamburgischen Sozialbehörde, einen sogenannten Sozialraumzuschlag auf alle erbrachten EGH-Leistungen. Die ESA setzte diesen für das stiftungsübergreifende Sozialraumprojekt „Q8 – Quartiere bewegen“ ein (s. dazu den Beitrag von Stiefvater/Haubenreisser/Oertel in diesem Band sowie Stiefvater/Haubenreisser/Oertel 2018).

Seit 2016 haben die Tochtergesellschaften der ESA – alsterdorf assistenz west und alsterdorf assistenz ost – die „Ressourcenorientierte Assistenzplanung“ eingeführt, und zwar mit der Grundhaltung: Es geht nicht nur darum, Menschen dabei zu unterstützen, ein praktisches Netzwerk für den individuellen Bedarf zu knüpfen, sondern immer auch um deren „Willen“, der Ausgangspunkt aller Aktivitäten ist. Was aber ist „der Wille“ eines Menschen? Wie kann man ihn herausfinden, wenn z. B. Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich sprachlich zu äußern?

In der Fachdiskussion ist umstritten, ob es einen „Willen“ a priori und per se geben könne oder ob dieser nicht erst dialogisch zu entwickeln sei. In diesem Sinne versteht die ESA den „Willen“ als artikulierte Interessen, die in einer kommunikativen Situation herausgearbeitet werden und zu deren Realisierung die Betroffenen einen Beitrag leisten wollen. In der praktischen Arbeit bedeutet dies, dass „Unterstützungsarrangements […] insbesondere dann wirksam [sind], wenn sie an den Interessen und Fähigkeiten der betroffenen Menschen orientiert sind […].“ (Hinte/Fehren 2013, S. 15).

Die bundesweit erste Assistenzplanung für Menschen mit herausforderndem Verhalten wurde 1997 im damaligen Bereich hamburgstadt der ESA entwickelt. Hierbei kamen erstmals Berater/innen zum Einsatz, die zusammen mit den Klient/innen die Bedarfe erhoben haben.

2005 wurde die Assistenzplanung in den Assistenzgesellschaften ost und west der Metzler Systematik1 angepasst (vgl. QUERI et al. 2017). Dabei werden in sieben Lebensbereichen 34 „items“ erhoben, um die Lebenssituation und Bedarfe der Klient/innen abzubilden. Dieses Format trug dem Anliegen des Hamburger Fachamtes Rechnung und war auf die Steuerung der Kostenzusage ausgerichtet. Diese Individuelle Assistenzplanung war Grundlage des Sozialverlaufsberichts, der wiederum Basis der Weiterbewilligung von Leistungen durch den Kostenträger war.

2016 wurde die überarbeitete „Ressourcenorientierte Assistenzplanung“ eingeführt. Dabei arbeiten die persönlichen Assistent/innen mit einem personenzentrierten, planvollen Vorgehen, um die Stärken und Fähigkeiten eines Menschen (seine Ressourcen) zu entdecken bzw. zu aktivieren und seinen Willen zu erkennen und respektierend herauszuarbeiten. Dies setzt eine empathische, zugewandte Haltung voraus, die die Nutzung der Ressourcen eines Menschen sowie seines Umfelds aus Verwandten, Freund/innen und aus seinem Quartier mitberücksichtigt. Dabei geht es jedoch nicht nur darum, die Selbsthilfekräfte zu fördern und die Ressourcen von Umfeld und Quartier zu nutzen, sondern auch alle Beteiligten miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus erbringt die/der persönliche Assistent/in die vereinbarten professionellen Leistungen.

Mit dem Modellprojekt Qplus setzten die Assistenzgesellschaften ost und west 2014 an den Entwicklungen der „Ressourcenorientierten Assistenzplanung“ an. Dieser Ansatz konnte gleichsam in einer Laborsituation beschleunigt und frei von den alltäglichen Begrenzungen innerhalb der Assistenzgesellschaften ausprobiert und geschärft werden. Die Prinzipien des Fachkonzepts Sozialraumorientierung dienten dabei als Leitlinie. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Wie will ich leben, und was ist mir wichtig? Wie soll mein Alltag aussehen, und was benötige ich dafür?

2.Es wird flexibler: Hamburger Rahmenvereinbarung ermöglicht Innovation

Das Modellprojekt Qplus ist Teil einer fünfjährigen Gesamtvereinbarung der Hamburgischen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der ESA. Durch einen festgelegten Geldbetrag, das sogenannte Trägerbudget, wurde eine wesentliche Rahmenbedingung geschaffen, die diese Arbeitsweise überhaupt finanzierbar und organisierbar gemacht hat. Wesentlicher Sinn und Zweck der Vereinbarung zum Trägerbudget ist es, die sozialraumorientierte Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln. Die ESA und die BASFI verstehen sich als Partnerinnen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer, innovativer Formen und Strukturen sozialer Dienste für Menschen mit Behinderungen in der Freien und Hansestadt Hamburg, die den personenzentrierten und sozialraumorientierten Ansatz zusammenführen.

Dem lag die Annahme zugrunde, dass Weiterentwicklungen des Gesamtleistungssystems und neue Handlungskonzepte erforderlich sind, um die Teilhabe und Beteiligung von Menschen mit Behinderung im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu verbessern, das heißt, um passgenauer, flexibler und wirksamer im Sinne inklusiver, sozialräumlicher Lösungen agieren zu können. Diese neue Budgetstruktur erforderte Mut und war für alle Beteiligten ein Wagnis. Mit der Vereinbarung des Trägerbudgets konnten entscheidende Weichen zur Entwicklung neuer Unterstüzungsformen und -settings gestellt werden. Diese Kernanliegen wurden für den gesamten Assistenz- und Werkstattbereich der ESA realisiert. Durch flexiblen Mitteleinsatz und stabile Rahmenbedingungen wurden Planungssicherheit und Freiräume geschaffen und zugleich klare Vorgaben gesetzt, in welcher Perspektive diese zu nutzen sind. Ökonomische Fehlanreize, wonach ein steigender Hilfebedarf und hohe Fallzahlen höhere Erträge und sinkende Hilfebedarfe geringere Erträge generieren, wurden aus dem System genommen und Investitionen in individuelle Befähigungen und übergreifende Strukturen der Selbstorganisation ermöglicht (Gitschmann/Stiefvater 2018).

Die gesetzlichen Ansprüche der Leistungsberechtigten wurden dabei in keiner Weise eingeschränkt. Die Aufmerksamkeit für die Belange der Menschen mit einem hohen Hilfebedarf hat sich durch eine eigens eingesetzte trägerübergreifende Arbeitsgruppe, in der die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) die Interessen der Menschen mit Behinderung vertritt, erhöht. Insgesamt hat sich eine neue Kultur der behörden- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit herausgebildet, die von Inhalten, Offenheit, Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt ist2.

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) hat in der Eingliederungshilfe einen umfassenden Veränderungsprozess durchlaufen. Zentrale Grundlagen dafür bilden eine personenzentrierte Haltung und der Blick auf die Ressourcen von Menschen mit Assistenzbedarf.

Bislang lässt sich feststellen:

1.Die Assistenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf hat sich von der Betreuung hin zu einem unterstützenden personen- und sozialraumorientierten Ansatz entwickelt.

2.Mit dem Trägerbudget konnte eine neue Steuerungslogik installiert werden. Die Gestaltungsräume für eine Implementierung von „Alltags-Coaching-Prozessen“ bzw. für eine flexible, an den Interessen der Menschen mit Assistenzbedarf orientierte Assistenzplanung haben sich dadurch erweitert.

3.Das Modellprojekt Qplus hat als Inkubator gewirkt: Mit der neuen Funktion der Quartierlots/innen (später: „Teilhabelotse/Teilhabelotsin“) wird die bisherige Struktur des Assistenzsystems konsequent weiterentwickelt.

3.Qplus: Ansatz und Ziele

Das Modellprojekt Qplus verfolgte ein Hauptziel: Menschen mit Assistenzbedarf sollten nach ihren Vorstellungen im Quartier leben können. Mit der neuen Funktion der Quartierlots/innen kann eine kommunikative Situation geschaffen werden, „in der die Beteiligten […] sich über ihre Interessen klar werden, sie mitteilen und darüber verhandeln.“ (Fehren/Hinte 2013, S. 14).

Aufgabe der Quartierlots/innen soll dabei sein, gemeinsam mit den Leistungsberechtigten ein möglichst wirkungsvolles „Unterstützungspaket“ zusammenzustellen, das die eigenen Ressourcen, die seiner/ihrer Verwandten, Nachbar/innen, Freund/innen und Bekannten, andere Ressourcen des Quartiers sowie die Leistungsansprüche aus den einzelnen Sozialgesetzbüchern übergreifend und umfassend berücksichtigt. Die Lots/innen stehen den Menschen mit Assistenzbedarf wie ein „Alltags-Coach“ zur Verfügung (vgl. Haubenreisser/Hinte/Oertel/Stiefvater 2018).

Darüber hinaus nehmen sie in den Blick, was der Mensch selbst in das Quartier einbringen will und kann. Auf diese Weise entstehen im Rahmen einer konsequent selbstgewählten Alltagsgestaltung individuelle Lösungswege. Zentral ist dabei, dass Selbsthilfe und Quartiermöglichkeiten als genuine Bestandteile des Unterstützungssettings von Anfang an mitgedacht werden.

Die Quartierlots/innen unterstützen z. B., wenn:

•sich etwas verändert oder verändern soll – das Wohnen, die Arbeit oder die Freizeit;

•die Person mit ihrer gegenwärtigen Lebenssituation unzufrieden ist, aber nicht so genau weiß, was anders werden soll;

•Menschen ein Ziel haben und nach Wegen suchen, es zu erreichen.

Ausgehend von der für Qplus entwickelten Systematik arbeiten sie mit den Adressat/innen an folgenden Leitfragen:

1.Was kann ich selbst tun, eventuell mit technischer Hilfe?

2.Wie können mich Familie, Freund/innen oder Nachbar/innen unterstützen?

3.Welche Unterstützung kann das Quartier bieten, wie Vereine, Initiativen oder Geschäfte?

4.Welche ergänzenden Hilfen durch Profis benötige ich?

5.Was kann und will ich selbst für andere Menschen tun?

Entlang dieser Qplus-Systematik unterstützten die Quartierlots/innen die Menschen dabei, die einzelnen Leistungen zu organisieren, zu koordinieren und zu sichern sowie die Wirksamkeit des Unterstützungspakets zu überprüfen und ggf. fortzuentwickeln. Zentral für das Qplus-Projekt ist – ausgehend von den jeweiligen Anliegen der Leistungsberechtigten – die Frage, wie sich die dafür notwendigen Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen verändern bzw. aufbauen lassen.3

4.Es wirkt doppelt: Wie verändert sich die Teilhabe durch Qplus?

Qplus ist vom Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen (ISSAB) praxisbegleitend evaluiert worden.

Die Leitfragen für die Evaluation lauteten:

•Wie bewerten die Teilnehmenden selbst ihre Teilhabesituation?

•Wie verändern sich im Qplus-Prozess die Unterstützungsformen qualitativ und quantitativ?

Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Teilhabemöglichkeiten der beteiligten Menschen verbessern und in den neuen Unterstützungssettings verschiedene Einzelleistungen kreativ neu verbunden werden.



Die drei wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

1. Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten: Aus Sicht der Qplus-Teilnehmenden verbessern sich im Verlauf der Qplus-Begleitung deren Teilhabe-Möglichkeiten insgesamt und insbesondere in den Bereichen gesundheitliche Versorgung und Teilhabe am sozialen Leben.

2. Veränderung des Unterstützungssettings: Im Unterstützungssetting der Qplus-Teilnehmenden deutet sich eine Verlagerung von Profileistungen hin zu sozialräumlichen und persönlichen Unterstützungen an.

3. Reduzierung der Profi-Leistungen: Bei 70 Prozent der Teilnehmenden haben sich die Wochenstunden an professioneller Unterstützung gem. SGB XII und SGB XI im Verlauf der Qplus-Begleitung verringert.

Die Erfahrungen der Qplus Praxis 2014-2016 liegen mit Arbeitsberichten des ISSAB (Kalter; ISSAB 2017) vor.

Frau Schmidt: Ein Beispiel aus der Praxis

Die 41-jährige Frau Schmidt möchte etwas in ihrem Leben verändern. Sie lebt seit vier Jahren ambulant unterstützt – auf Basis von Hilfebedarfsgruppe 3 nach Metzler und Pflegestufe 0 – in einer kleinen Wohngemeinschaft in Hamburg im trägereigenen Wohnraum. Bad und Gemeinschaftsküche teilt sie sich mit drei Mitbewohner/innen mit Unterstützungsbedarf. Mehrmals am Tag und in der Woche helfen ihr eine Assistentin und ein Pflegedienst: im Haushalt, beim Einkaufen und der Ernährung oder bei der Körperpflege. Termine bei der Ärztin organisiert ebenfalls das Assistenzteam, eine Assistentin begleitet sie gelegentlich dorthin. Mit den Fachkräften ist vereinbart, dass sie einmal im Monat selbst Geld von der Sparkasse abholt, dies dann im Teambüro der Assistenz abgibt, um sich zweimal in der Woche dort eine Rate abzuholen.

Am wichtigsten ist Frau Schmidt, den Alltag mehr im eigenen Rhythmus selbst zu gestalten – und zwar ohne sich nach den Regeln und den Zeiten der Assistent/innen oder des Pflegedienstes zu richten. Frau Schmidt berichtet, dass sie beim Einkaufen Unterstützung erhält, um „gesunde Lebensmittel“ einzukaufen. Gelegentlich geht sie dann noch mal los, um das zu kaufen, was sie nicht sollte, aber gern will. Frau Schmidt will eine Wohnung für sich allein haben und gleichzeitig einen schnellen Kontakt zu einer Hilfe finden können. Sie hört von einer kleinen freien Wohnung am anderen Ende der Stadt, die sich ebenfalls im trägereigenen Wohnraum befindet, und will umzuziehen.

Die Quartierlotsin hat Zeit, Frau Schmidt und ihren Alltag in Ruhe kennenzulernen. Was ist ihr wichtig? Was kann sie gut alleine tun? Wo braucht sie Hilfe und wen gibt es, der helfen kann? Anfänglich sind beide mehrmals wöchentlich im Kontakt. Als Frau Schmidt anfängt, ihr Leben und ihre Unterstützung zu verändern, ist es für alle Beteiligten gar nicht einfach: Die Assistent/innen der Eingliederungshilfe und die Sozialpädagogin haben Sorgen, ob Frau Schmidt es schafft, sich selbst gut genug um sich zu kümmern und wie es mit der Gesundheit und Ernährung werden wird. Unterstützt durch die Lotsin verabredet Frau Schmidt Probewochen, z. B. zur Wohnungspflege, Lebensmittelversorgung, Körperpflege und Gesundheit. Danach werten sie gemeinsam aus: Was ist gelungen? Wo hakte es? Was ist ergänzend notwendig? Über die Quartierlotsin lernt Frau Schmidt ein Stadtteilcafé mit günstigem Mittagstisch kennen, dort geht sie am Wochenende hin. Parallel macht sie einen Kochkurs mit einer mütterlichen Freundin. Sie will lernen, Knöpfe anzunähen: In einem Treffpunkt im benachbarten Stadtteil ist das möglich, dort trifft sie außerdem andere Frauen aus der Nachbarschaft. Sie versorgt sich eigenständig mit zuvor von ihr abgelehnten Hörgeräten und einer neuen Brille.

Die Freundin unterstützt sie u. a. bei Arztbesuchen und z. B. der Nachsorge nach einer Operation. Beratung und Gespräche bei Krisenstimmungen zählen zu den verabredeten Unterstützungsleistungen durch die Profis, mit denen sie ein „Stand-by-System“ verabredet. Die Assistent/innen kommen nicht mehr zu vereinbarten Zeiten, sie sind aber ansprechbar, wenn Frau Schmidt sie braucht. Ihr Leben hat „einen anderen Dreh bekommen“: Sie geht selbst einkaufen, entscheidet, wann sie etwas kaufen und essen will. Ihr Appartement reinigt sie mittlerweile selbst. Sie hat ein Wischsystem gekauft, das das Auswringen im Stehen ermöglicht. Wenn sie eine Unterstützung bei der Körperpflege braucht, fragt sie diese an. Ihr Geld teilt sie nach einem neuen System selbst ein. Und Frau Schmidt bezieht ihr Bett selbst, was früher der Pflegedienst übernommen hat. Nur für die vierte Ecke vom Spannbetttuch fragt sie ihre Assistentin.

Frau Schmidt hat in dem Beispiel acht Unterstützungsleistungen durch Profis in einen Selbsthilfe-Technik-Quartier-Profi-Mix verwandelt und so ein neues Setting entwickelt. Darin:

7-mal: Was kann ich selbst tun, eventuell mit technischer Hilfe?

3-mal: Wie können mich Familie, Freund/innen oder Nachbar/innen unterstützen?

2-mal: Welche Unterstützung kann das Quartier bieten, etwa Vereine, Initiativen oder Geschäfte?

3-mal: Welche ergänzenden Hilfen durch Profis benötige ich?

1-mal: Was kann und will ich selbst für andere Menschen tun?

Es hat Folgen: Erfahrungen aus dem Modellprojekt

In den ersten fünf Jahren haben alle, die an der Weiterentwicklung der Ressourcenorientierten Assistenzplanung und an Qplus mitgestaltet haben, wertvolle Erfahrungen gemacht. Schritt für Schritt wurden Ansätze verwirklicht, Strategien verbessert, Zielsetzungen genauer formuliert, klarere Leitlinien geschaffen, Rollen und Aufgaben definiert. In diesem Prozess sind die Assistenzgesellschaften der ESA auf viele neue Möglichkeiten, aber manchmal auch an Grenzen gestoßen.

Im Rahmen der Ressourcenorientierten Assistenzplanung (alsterdorf assistenz west 2016) werden gemeinsam mit den Klient/innen – am Willen und an den Ressourcen der Menschen ansetzende – Assistenzsettings kreiert, die das soziale Umfeld als natürliche Ressource einbeziehen. Dabei stellt sich heraus, dass es, um die persönlichen Ressourcen, die Ressourcen aus der Nachbarschaft, dem Quartier und anderen Bereichen systematisch und von Anfang an vorrangig vor den Profileistungen einzubeziehen, eine eigene Funktion braucht, die nah am Dienstleister und zugleich unabhängig genug von ihm ist und mit einer zeitlichen Ressource ausgestattet ist.

Genau diese Funktion erfüllen die Quartierlots/innen. Wichtig ist, dass sie ausschließlich im „Alltags-Coaching“ tätig sind, nicht in der direkten Unterstützungsleistung. Die Quartierlots/innen sind damit unabhängig vom professionellen System der Dienstleistungserbringung.

Dass die beteiligten Klient/innen ihr Leben und ihren Alltag stärker in ihre Hand nehmen und sich klar werden, was sie wollen und dafür brauchen, ändert die Arbeitsbeziehung aller Beteiligten. Damit verbunden sind kommunikative und Wechselwirkungen bezogen auf Angehörige, Familien, Nachbar/innen und auf die Mitarbeiter/innen der Assistenzgesellschaften, denen bislang stets die helfende, (für-)sorgende Rolle zugewiesen wurde. Daher hat die Herangehensweise von Qplus auch bei einigen Mitarbeiter/ innen Verunsicherungen und Fragen ausgelöst: Werden die Leistungen für die Klient/innen langfristig doch abgesenkt? Ist Qplus ein Sparprogramm? Werden darüber Arbeitsplätze abgebaut? Werden wir überflüssig?

Diesen und anderen Fragen, aber auch dem notwendig veränderten Rollenverständnis konstruktiv zu begegnen, um keine Konkurrenzen zwischen den Beteiligten zu fördern und Unsicherheiten auf allen Seiten abzubauen, ist eine der wesentlichen Anforderungen an die Organisations- und Personalentwicklung der beiden Assistenzgesellschaften.

Das ist innovativ: die Lots/innen

Mit Unterstützung der Lots/innen haben die Menschen die Möglichkeit, ihr Assistenzsetting von Anfang an möglichst unabhängig von den Profis aufzustellen. Das erforderte von vielen Beteiligten ein Umdenken. Die Lots/ innen etwa mussten lernen, Handlungen und Entscheidungen den Klient/ innen zu überlassen und eigene Ansichten zurückzustellen. Der Mensch handelt selbst, Lots/innen geben Impulse und eröffnen Gelegenheiten – das ist nicht immer leicht voneinander abzugrenzen. Die Begleitung der Klient/ innen verlangt von den Lots/innen ein hohes Maß an Selbstreflexion. Gerade bei Menschen, die sich sprachlich nicht oder nur wenig äußern können, ist es wichtig, die Interessen des Menschen offen zu erkunden, ohne die eigenen Vorlieben und Einschätzungen auf den Menschen zu übertragen.

Die Funktion der Lots/innen im Sinne eines Alltags-Coaches ist in der Sozialgesetzgebung bisher nicht systematisch vorgesehen, sondern eine Zusatzleistung. Nach bisherigen Erfahrungen scheint sie erfolgreich im Sinne der Menschen und des Gesetzgebers zu wirken. Aktuell stellt sich die Frage, ob und wie die neue Funktion Teil des Leistungsgefüges der Eingliederungshilfe werden kann. Zwei Aspekte aus den bisherigen Erfahrungen sind unabdingbar und bilden zugleich ein Spannungsfeld: Die Lots/innen arbeiten teils integriert und dennoch autonom am Rand des leistungsrechtlichen Systems: Sie brauchen die strukturelle Distanz zu allen potenziellen Unterstützungsakteur/innen, auch zur professionellen Leistungserbringung.

Die Erfahrungen von Qplus zeigen, dass ein solches Alltags-Coaching dazu beiträgt, dass Menschen mit Assistenzbedarf ihre Selbstwirksamkeit entdecken und selbstbestimmter ihren Alltag gestalten können. Dies wirkt sich so aus, dass sie ihnen zustehende Profi-Leistungen weniger in Anspruch nehmen bzw. in völlig anderer Art und Weise für sich nutzen wollen. Diese Effekte treten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, wenn die Arbeit im Rahmen einer pauschalisierten Finanzierung bzw. in Budgetform geschieht. Diese Finanzierungsform erhöht die Spielräume für die Leistungserbringer, Alltags-Coaching-Prozesse zu gestalten. Allseits geteilte fachliche Ziele werden mit Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit verbunden.

Der sozialräumliche Ansatz ist für alle Menschen gedacht, auch für die mit hohem Unterstützungsbedarf. Menschen, die sich nicht sprachlich äußern und selbst bewegen können, benötigen teilweise deutlich mehr Unterstützung, um ihr Recht auf Inklusion und Teilhabe zu verwirklichen. Die Willenserkundung benötigt bei ihnen mitunter eine andere Professionalität, Gespür, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Zeit. Der Ansatz von Qplus bietet hier neue Gelegenheiten.

Ausblick: Strukturen verändern

Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen der ressourcenorientierten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in den Assistenzgesellschaften haben sich die alsterdorf assistenz west und alsterdorf assistenz ost 2019 entschieden, die Funktion der Lots/innen in die Assistenzgesellschaften zu integrieren. Konkret bedeutet das u. a., dass die Gesellschaften ihr bisheriges Kundenmanagement in ein „Eingangsmanagement“ umbauen. Bereits bei der ersten Anfrage nach Unterstützung werden die Lots/innen eingesetzt, nun Teilhabelots/innen genannt.

Sind Personenzentrierung und Ressourcenorientierung der Fokus in der Assistenzplanung, ist das Eingangsmanagement als Schnittstelle für anfragende Personen der Ort, um diesen Fokus vom ersten Kontakt an zu verankern. Hier geht es darum, neben den konkreten Informationen zu den Leistungen der Assistenzgesellschaften durch den direkten Kontakt des anfragenden Menschen zum/zur Teilhabelotsen/Teilhabelotsin gemeinsam mit ihm/ihr den Unterstützungsbedarf wie auch vorhandene eigene Ressourcen, Netzwerk- und Quartiersressourcen auszuloten, bevor sich die konkrete Kontraktphase anschließt. Das Eingangsmanagement als die Schnittstelle für anfragende Personen ermöglicht so von Beginn an einen methodisch begründeten ressourcenorientierten Kontrakt, der die komplette zukünftige Dienstleistung durchzieht.

Dazugelernt: Mehr Teilhabe ist ein Lernprozess

Teilhabe gelingt dann, wenn wir Arrangements entwickeln, die an den Ressourcen und Stärken der einzelnen Menschen und ihrem Umfeld ansetzen und ihnen ermöglichen, selbst tätig zu sein. Allerdings sind Ressourcen nicht „einfach so“ vorhanden. Damit sie genutzt werden können, müssen sie als solche erst einmal erkannt und zugänglich gemacht, organisiert und schließlich im Interesse der Klient/innen so miteinander verbunden werden, dass sie wirksam werden können.

Dies stellt neue Anforderungen an alle Beteiligten:

•an die Klient/innen, die ihre Interessen entwickeln und vertreten;

•an die Lots/innen, die Unterstützungsakteure/innen zusammenbringen und Zugänge zu Ressourcen schaffen, möglichst ohne selbst operativ tätig zu werden, und die sich als agiler Teil eines unterstützenden Netzwerks verstehen und eher eine zurückhaltende Coachingrolle einnehmen;

•an die zivilgesellschaftlichen und professionellen Unterstützungsakteure/innen, die sich auf eine neue Arbeitsweise einlassen und gemeinsam die Wirksamkeit im Dialog betrachten.

Die Weiterentwicklung ressourcenorientierter Herangehensweisen in der ESA hat gezeigt, wie sich Teilhabeoptionen erweitern, wenn – ausgehend vom Willen des Menschen – persönliche, soziale und sozialräumliche sowie professionelle Ressourcen miteinander verbunden werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Unterstützung einzelner Menschen als auch auf neue Ressourcen und Strukturen, die erst durch eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung im Quartier möglich werden (s. dazu die Beschreibung der Arbeit der Q8 Intermediäre im Beitrag von Stiefvater/Haubenreissser/Oertel in diesem Band).

Die Bandbreite der genutzten Ressourcen ist groß: Sie reicht von technischen Hilfen wie dem praktischen Bodenwischgerät zum Haushaltreinigen, über Arztgänge begleitet von Freund/innen, mehr finanzielle Selbstständigkeit durch ein eigenes Konto oder auch Besuche eines Stadtteil-Mittagstisches oder die Teilnahme an einer Nähgruppe bis hin zu professioneller Assistenz in flexibler Absprache. Jeder Einzelaspekt ist für den gelingenden Alltag der Klient/innen wichtig, besondere Teilhabeeffekte entstehen aber durch die konsequente Verbindung der Einzelbausteine zu einem Gesamtarrangement, innerhalb dessen sie aufeinander abgestimmt erbracht werden. Hier zeigten die bisherigen Erfahrungen, insbesondere bei jungen und mittelalten Erwachsenen mit Assistenzbedarf, eine deutliche Bewegung von der professionellen Leistung hin zu mehr Eigenaktivität. Feststellbar ist auch, dass es bei der Nutzung und Nutzbarmachung sozialräumlicher Ressourcen in allen Altersgruppen noch deutlich Luft nach oben gibt.

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Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Hacim:
447 s. 12 illüstrasyon
ISBN:
9783846355152
Yayıncı:
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

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