Kitabı oku: «Ruhe sanft»
Reiner Sörries
Ruhe sanft
Reiner Sörries
Ruhe sanft
Kulturgeschichte des Friedhofs
Butzon & Bercker
| Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. |
| Das Gesamtprogramm von Butzon & Bercker finden Sie im Internet unter www.bube.de |
ISBN 978-3-7666-1316-5
E-BOOK ISBN 978-3-7666-4117-5
EPUB ISBN 978-3-7666-4118-2
© 2009 Butzon & Bercker GmbH, 47623 Kevelaer, Deutschland, www.bube.de
www.religioeses-sachbuch.de
Alle Rechte vorbehalten.
Umschlagfoto: © Reiner Sörries
Umschlaggestaltung: Christoph Kemkes, Geldern
Satz: Schröder Media GbR, Dernbach
Inhalt
Vorwort
Einleitung
I. Von der Antike zum Mittelalter
Die „Erfindung“ des Friedhofs im Frühen Christentum
A. Das Prinzip der familiären Totenfürsorge in der Antike
1. Rechtliche und organisatorische Grundlagen
2. Römische Nekropolen und Familiengrabstätten in Germanien
B. Kollektive Totenfürsorge im Frühen Christentum
1. Theologische und organisatorische Grundlagen
2. Die ältesten christlichen Friedhöfe auf deutschem Boden
C. Die Bestattung „ad sanctos“ – bei den Heiligen
1. Der Grabstein der Sarmannina in Regensburg
2. Das Begräbnis bei den Blutzeugen und die Kirchenbestattung
D. Erdbestattung contra Feuerbestattung
E. Der Kirchhof
1. Die Entstehung des Kirchhofs
2. Der Visitationsbericht des Regino von Prüm
3. Der St. Galler Klosterplan
II. Mittelalter
Die kirchliche Totenfürsorge als Werk der christlichen Barmherzigkeit
A. Die Lage und kultische Ausstattung des Kirchhofs
1. Die Möblierung des Kirchhofs
2. Karner, Beinhaus und Zweitbestattung
3. Totenleuchten, Ölberge und Calvaires
B. Privilegierte Gräber
1. Die Kirchenbestattung
2. Ausblick auf die späteren Formen privilegierter Bestattungen
C. Kirchenburgen und Wehrkirchhöfe
D. Siechen- und Pestfriedhöfe
1. Siechen- und Leprosenfriedhöfe
2. Pestfriedhöfe
E. Totentanz
1. Die Vorstellung von den lebenden Toten
2. Ikonografie und Bedeutung der Totentänze
F. Judenfriedhöfe
1. Die Identität des Diasporajudentums
2. Der älteste jüdische Friedhof in Worms
3. Der jüdische Verbandsfriedhof
4. Ausstattung und Organisation des jüdischen Friedhofs
5. Jüdische Friedhöfe im 19./20. Jahrhundert
6. Jüdische Friedhöfe in Regensburg
G. Sonderbestattungen
1. Zur archäologischen Definition von Sonderbestattung
2. Sonderbestattungen als Ausgrenzung vom kirchlichen Begräbnis
3. Das Begräbnis der ungetauften Kinder
4. Grab- und Friedhofsschändungen
H. Ein spätmittelalterlicher Kirchhof
III. Frühe Neuzeit
Die Konfessionalisierung des Friedhofs
A. Hygienische Bedenken gegen den Friedhof in der Stadt
1. Die Erfahrungen der Pest
2. Die Auslagerung von Friedhöfen Ende des 15. Jahrhunderts
B. Reformation und Gottesacker
1. Theologische Voraussetzungen
2. Der Friedhof vom Typ Campo Santo
3. Das Bildprogramm protestantischer Friedhöfe
4. Die Kanzel auf dem Friedhof
5. Grablegen des Adels und die Erfindung des Sarges
6. Der Friedhof im evangelisch-reformierten Verständnis
C. Konfessionalisierung der Friedhöfe
D. Vorboten des modernen Friedhofs
1. Der Herrnhuter Gottesacker
2. Der neue Begräbnisplatz in Dessau
IV. Neuzeit
Die Enteignung der kirchlichen Friedhöfe
A. Ästhetisierung der Friedhöfe
1. Die Theorie
2. Die Praxis
3. Die Bepflanzung auf den Friedhöfen – vom Nutz- zum Ziergarten
B. Feuerbestattung und Urnenhain
1. Die Anfänge der Feuerbestattung
2. Das Krematorium als Bauaufgabe
3. Das Urnengrab im Friedhofsbild
4. Kolumbarien
5. Die Anfänge eines weltlichen Friedhofswesens
C. Kommunalisierung im Bestattungs- und Friedhofswesen
1. Vorkehrungen gegen den Scheintod
2. Die Erfolgsgeschichte des kommunalen Friedhofs
3. Typisch: Der Frankfurter Hauptfriedhof
D. Heldenfriedhöfe
E. Muslimische Gräber
V. 20. Jahrhundert
Die Säkularisierung des Friedhofs
A. Der Friedhof um 1900 – lexikalisch betrachtet
B. Sozialprestige
C. Reformfriedhof
1. Die Gleichheit aller Menschen im Tode
2. Gräber stören
D. Friedhof der Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus
E. Das Friedhofswesen in der Nachkriegszeit
1. Friedhofswesen in der BRD
2. Friedhofswesen in der DDR
3. Anonymisierung und Privatisierung im Friedhofswesen
4. Leitfriedhof und Lehrfriedhof
VI. Gegenwart und Zukunft
Der (kirchliche) Friedhof als Alternative
A. Alternative Beisetzungsformen
1. Friedwälder und andere Naturbestattungen
2. Neuheidnisches Bestattungswesen
3. Postmoderne Bestattungsformen: Esoterik und Ökologie
4. Die große Pyramide
B. Ende des kollektiven Friedhofs
1. Seebestattungen
2. Gemeinschaftsgrabstätten
3. Armengräber
4. Exklusives Grab und Mausoleum
5. Die Künstler-Nekropole in Kassel
6. Der moderne Friedhof
7. Die Aneignung der Totenasche
8. Die Nichtbestattung der Toten
C. Friedhofsdefinitionen
1. Multifunktionaler Friedhof
2. Multikultureller Friedhof
3. Trägerschaft von Friedhöfen
4. Virtuelle Friedhöfe
5. Tierfriedhöfe
D. Der kirchliche Friedhof in der Postmoderne
1. Urnenkirchen
2. Kirchliche Gemeinschaftsgrabstätten
E. Europäisches Friedhofswesen
F. Friedhofstourismus und berühmte Friedhöfe
VII. Die Erforschung der Friedhöfe
Der Friedhof als antiquarisches Relikt
A. Der Friedhof in der jüngeren Forschung
1. Quellen und Methoden
2. Archäologie und Friedhöfe
B. Historische Friedhöfe
1. Denkmalschutz und Denkmalpflege auf Friedhöfen
2. Musealisierung von Friedhöfen
Schluss
Anmerkungen
Literatur
Bildnachweise
Welch tiefe Ruhe ist über alle Friedhöfe gebreitet!
Wenn man dort mit über der Brust gekreuzten Armen liegt,
gehüllt in das Leichentuch,
dann gleiten die Jahrhunderte vorüber
und stören so wenig wie der Wind,
der durch das Gras fächelt.
GUSTAVE FLAUBERT
1821 – 1880
Vorwort
Es gibt wenig Orte, die uns gleichermaßen so vertraut und so fremd sind wie der Friedhof. Er markiert eine Grenze: Unsere Seite des Friedhofs kennen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven, doch die Seite der Toten kennen wir nicht, sie bleibt uns verborgen. Zu allen Zeiten haben Gräber und Bestattungsorte versucht, zwischen beiden Welten eine Brücke zu schlagen, um sie doch gleichermaßen voneinander zu trennen: die Welt der Lebenden und die Welt der Toten. Friedhöfe berühren ein zentrales Menschheitsproblem, den Tod, und sind deshalb eine aufschlussreiche Quelle, wie Kulturen, Gesellschaften und Individuen dieses Problem zu lösen versuchten.
Sind Friedhöfe auch „exklusive Orte“1, so liegen sie doch nicht außerhalb der Welt, sondern sind als materiell erfahrbare Stätten präsent, beschreibbar und deutbar mit den Methoden historisch-kritischer Forschung. Zwar hat sich ihr eigentlicher Zweck der Bestattung der Toten nie geändert, doch die ihnen innewohnende Interpretation des Todes (und des Lebens) war und ist einem steten Wandel unterworfen. Ihm nachzuspüren ist ein Ziel dieses Buches. Wird hier auch „nur“ die 2000-jährige Geschichte des (christlich-)abendländischen Friedhofs nachgezeichnet, so erweist sich selbst dieses Unterfangen als schwierig, wenn man versucht, sie auf diesem knappen Raum darzustellen. Dies bedeutet für den Verfasser wie für den Leser eine Herausforderung. Sind die richtigen Akzente gesetzt? Kommt das zur Sprache, was mich berührt? Wird das erörtert, was mich interessiert?
Ein Überblick über 2000 Jahre Friedhofsgeschichte muss Schwerpunkte setzen, und ihre Auswahl beruht auch auf subjektiven Kriterien. Dies gilt gleichermaßen für die Wahl der herangezogenen Beispiele wie für die Auswahl der Abbildungen. Dass die jüngere Entwicklung und die Gegenwart ein Übergewicht besitzen, ist dann wiederum dem Umstand geschuldet, dass die Friedhofskultur seit Beginn der Neuzeit und erst recht in der Postmoderne eine außergewöhnliche Dynamik entfaltet, während sie sich in Spätantike und Mittelalter vergleichsweise langsam in großen Zeiträumen entwickelt hat. Und – dies ist die These des Verfassers – die Geschichte des Friedhofs, so wie wir ihn kennen oder zu kennen glauben, findet nach 2000 Jahren ihren Abschluss. Das einheitliche System des Friedhofswesens weicht in Zukunft einem schillernden Spektrum von Beisetzungsmöglichkeiten.
Bis einschließlich des 19. Jahrhunderts soll hier die Sichtweise der älteren Standardliteratur aufgrund neuerer Forschungen zusammenfassend, modifizierend und teils korrigierend dargestellt werden, während die Entwicklung des 20. Jahrhunderts, insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die jüngste Gegenwart, erstmals im Überblick geboten wird.
Dem Verlag sei für die Ermutigung gedankt, eine solche Geschichte der Friedhofskultur zu wagen und gegenüber den älteren, nun schon Jahrzehnte zurückliegenden Monografien neue und eigene Schwerpunkte zu setzen. Sie ist auch die Quintessenz einer nun gut 17-jährigen Beschäftigung mit dem Thema, die die Tätigkeit als Leiter des Museums für Sepulkralkultur so mit sich bringt. Meine Sicht der Dinge kann gewiss nicht abschließend sein, zu viele Facetten bedürfen noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung, aber ich bin froh, meine Gedanken dazu hier niedergeschrieben zu haben.
Kassel, im Mai 2009
Reiner Sörries
Einleitung
Dass jedermann ohne Ansehen der Person, des Geschlechtes, der Volks- oder Kirchenzugehörigkeit Anspruch auf ein eigenes Grab besitzt, ist eine Errungenschaft der Neuzeit. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Bestattungs- und Friedhofswesen Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge, und der kommunale Friedhof löste den konfessionellen Friedhof ab. Statt katholischer, evangelischer und jüdischer Friedhöfe sollte es nur noch einen Friedhof für alle geben. Der Friedhof wurde zu einer hoheitlichen Aufgabe, die er vom Grundsatz her bis heute geblieben ist. Aber der solidarisch von der Gesellschaft, der örtlichen Kommune getragene Bestattungsplatz scheint zu einem Auslaufmodell zu werden, denn einerseits fordern immer mehr Menschen, die Beisetzung ihrer Verstorbenen in die eigene Hand zu nehmen, und andererseits schafft die Politik durch die neuen Bestattungs- und Friedhofsgesetze die Voraussetzung für eine individuelle Totenfürsorge. Alternative Beisetzungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft erfreuen sich steigender Beliebtheit, und selbst die Verwahrung der Urne in den eigenen vier Wänden oder im Garten zählt heute zu den machbaren Alternativen. Historisch betrachtet kann man dies als Rückkehr zu antiken Verhältnissen bezeichnen, als es noch keine öffentlichen Friedhöfe gab und die Totenfürsorge eine Angelegenheit der Familie war. Erst in der Spätantike verhalf das Frühe Christentum der Idee zum Durchbruch, dass die Bestattung der Toten eine gemeinschaftliche Aufgabe ist. Der von einer Gemeinschaft getragene Friedhof entwickelte sich zu einem Erfolgsmodell, das heute allerdings immer weniger tragfähig erscheint.
Der Historiker stellt fest, dass wir gegenwärtig einen Umbruch in der Friedhofskultur erleben. Dabei hat sich die Friedhofskultur in den vergangenen 2000 Jahren stets in solchen Brüchen gewandelt. Die Entwicklung des Bestattungswesens vollzog sich nie kontinuierlich, sondern reagierte immer auf besondere Ereignisse, die hier dargestellt werden sollen. Der Übergang von der Feuer- zur Erdbestattung in der Spätantike war ebenso ein Bruch wie Ende des 19. Jahrhunderts die Wiedereinführung der Kremation. Ähnlich eruptiv hat das Gedankengut der Reformation das Friedhofswesen verändert, wie es auch im Zeitalter der Aufklärung durch die Säkularisierung der Gesellschaft geschah. Und seit den 1980er-Jahren vollzieht sich ein neuerlicher Wandel, der durch veränderte Mentalitäten ebenso bedingt ist wie durch die zunehmende Globalisierung oder zumindest Europäisierung der Begräbniskultur.2 Hinsichtlich der Einstellung zu Sterben und Tod gewinnt der Wunsch nach Individualität und Wahrung der Identität über den Tod hinaus eine herausragende Bedeutung, der allerdings auch durch immer neue Angebote eines gewinnorientiert denkenden Bestattungsmarktes befördert wird. Man wird sogar ziemlich exakt das Jahr 2001 mit der Eröffnung des ersten Friedwaldes in Deutschland als Wendepunkt im Bestattungs- und Friedhofswesen benennen können. Seitdem steigt die Zahl der Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Todesfall kontinuierlich an; offeriert werden u. a. private Friedhöfe oder gar die Transformation der Asche zu einem Erinnerungsdiamanten. Das vertraute Grab auf einem herkömmlichen Friedhof ist nicht mehr der Regelfall, sondern wird zu einer der möglichen Alternativen.
Die Verantwortlichen im Friedhofswesen und jene, die als Steinmetze oder Friedhofsgärtner ihr Geld verdienen, fürchten um ihr Auskommen und beklagen den Niedergang der Friedhofskultur. Und auch die Kirchen, die über viele Jahrhunderte hinweg Träger des Bestattungswesens und der Friedhöfe waren, sorgen sich um ihren Einfluss und um die ihnen verbliebenen Friedhöfe. Friedhofsträger, Gewerbetreibende und Kirchen suchen den Schulterschluss und finden sich als Lobbyisten im Kampf gegen die zahlreichen Novellierungen der Friedhofsgesetze, die, beginnend mit Nordrhein-Westfalen 2003, in den verschiedenen Bundesländern verabschiedet wurden. Dabei wehren sie sich scheinbar vergebens gegen einen gesellschaftlichen Mainstream, der, nicht zuletzt von esoterischem Gedankengut und ökologischem Bewusstsein beeinflusst, zu naturnahen Beisetzungen tendiert.
Bei genauerem Hinsehen wird man feststellen, dass die kurz skizzierten Veränderungen im Bestattungsverhalten ein nie da gewesenes Interesse der Menschen an den Fragen von Sterben, Tod und Trauer offenbaren. Medien, Politik und öffentliche Diskussionsrunden zeugen von einer Gesprächsbereitschaft über ein lang tabuisiertes Thema, das in den Grenzen von Tradition und Konvention gut aufgehoben schien.
Doch die Zeiten sind längst vorangeschritten. Wenige Jahre nach dem konstatierten Bruch im Bestattungswesen erfolgen bereits die Reaktionen, und an die Stelle der Individualisierung treten neue Formen der Vergemeinschaftung, die teilweise wie ein Rückgriff auf historische Friedhofsformen erscheinen. Neben dem Gemeindefriedhof für alle gab es bereits in der Vergangenheit Gemeinschaftsgräber für bestimmte Gruppen. Klöster und Gilden, Interessengemeinschaften und Begräbnisvereine unterhielten eigene Friedhöfe und Bestattungsplätze; sie sorgten sich um die materielle wie um die spirituelle Totenfürsorge, offerierten das Grab inmitten der Gemeinschaft und Gebete für das Seelenheil. Aus diesem Blickwinkel erscheinen die neuen Gemeinschaftsgräber religiöser und weltlicher Gruppen wie eine Neuauflage historischer Verhältnisse. Die Kenntnis der Vergangenheit lässt die Gegenwart verständlich werden, die neue Möglichkeiten der weltanschaulichen Positionierung bietet.
In diesem Wettstreit der Glaubwürdigkeiten ergreifen auch die Kirchen ihre Chancen und besinnen sich auf ihr Proprium. Die uralte Form der Kirchenbestattung findet in den sog. Begräbnis- oder Urnenkirchen eine Neuauflage3, oder es entstehen Gemeinschaftsgräber für bekennende Christen, und der Glaube an die Communio Sanctorum, die Gemeinschaft der Heiligen, findet einen neuen Ausdruck. Flankiert wird dieses neue kirchliche Bewusstsein durch Überlegungen zur Gründung eigener kirchlicher Bestattungsinstitute. Der Gedanke greift um sich, dass die in der Antike als vorbildlich empfundene Totenfürsorge der christlichen Gemeinden auch heute zu einem wichtigen Aspekt gesellschaftlicher Positionierung werden kann, denn unbestritten gilt der Umgang mit den Verstorbenen als Spiegel des herrschenden Menschenbildes.
Ungeachtet dieser weltanschaulichen Überlegungen finden die Friedhöfe das Interesse der historischen und neuerdings der archäologischen Wissenschaften. Hat Philippe Ariès4 seit den 1970er-Jahren die Bedeutung des Umgangs mit Tod und Toten für die Mentalitätsgeschichte erkannt, so werden seine teilweise spekulativen Gedanken heute durch neuere Forschungen und vor allem durch den Spaten des Archäologen ergänzt, korrigiert und vertieft. Den Überblicksdarstellungen zur Geschichte der Friedhöfe durch Herbert Derwein (1931), Johannes Schweizer (1956) und Adolf Hüppi (1968) ließ deshalb das Zentralinstitut für Sepulkralkultur in Kassel in den Studien „Vom Kirchhof zum Friedhof“ (1984) und „Raum für Tote“ (2003) sowie „Grabkultur in Deutschland“ (2009) ergänzende und zusammenfassende Darstellungen folgen.5 Heute zählen die Friedhöfe und ihre Geschichte nicht mehr zum kulturellen Sonderwissen, sondern werden als Teil der allgemeinen Kulturgeschichte wahrgenommen und bearbeitet. Der vorliegende Band interpretiert nun die fast 2000-jährige Geschichte des kollektiven und von einer gesellschaftlich fundierten Solidargemeinschaft getragenen Friedhofs als eine abgeschlossene Epoche und lässt die Trends zukünftiger Bestattungskultur erkennen.
I. Von der Antike zum Mittelalter
Die „Erfindung“ des Friedhofs im Frühen Christentum
Es wäre übertrieben zu sagen, die Friedhöfe seien eine Erfindung des Christentums, denn bestattet wurde schon immer, und dementsprechend gab es auch immer Gräber. Es ist allerdings nicht verkehrt, die Bestattungsplätze der Antike als Nekropolen (Totenstädte) zu bezeichnen und die christlichen Begräbnisstätten im Unterschied zu ihnen Friedhöfe zu nennen, denn es gibt signifikante Unterschiede. So waren in den antiken Gesellschaften Begräbnis und Grabvorsorge eine Angelegenheit der Familie, und dementsprechend gab es nur private Grabstätten und keine öffentlichen Friedhöfe. Zwar fanden sich auch die privaten Gräber oft vergemeinschaftet in eben jenen Totenstädten, die wir Nekropolen nennen, aber es blieben Stätten des privaten Totenkultes. Diejenigen Menschen, die keiner Familie angehörten und selbst das Vermögen nicht aufbrachten, eine eigene Grabstätte zu erwerben, mussten mit dem Gedanken leben, dereinst keine Grabstätte zu finden. Und dies war für den antiken Menschen eine Furcht einflößende Vorstellung. Betroffen waren Angehörige gesellschaftlicher Randgruppen, die in den Slums spätantiker Großstädte immer häufiger zu finden waren. Gewiss wurden auch ihre Leichen beseitigt, doch blieben für sie nur aufgelassene Sandgruben, ausgetrocknete Brunnenschächte oder jene schon in der Antike verächtlich Puticuli genannten Massengräber. Das Christentum schuf einen neuen Begriff von Familie, denn die biologische Familie wurde durch die kirchliche Gemeinde ersetzt, und diese sorgte sich nun um das Leben wie um das Sterben. Es entstanden gemeindeeigene Friedhöfe, die wir in den römischen Katakomben erstmals am Ende des zweiten Jahrhunderts greifen können. Der erste namentlich bekannte Friedhofsverwalter hieß Callist, war ein bekehrter Spekulant und später sogar Papst. Der älteste christliche Gemeindefriedhof trägt seinen Namen: Callist-Katakombe.
Auf diesen gemeindeeigenen Friedhöfen fanden auch die Märtyrer ihre letzte Ruhestätte, und immer stärker drängten die christlichen Bestattungen an ihre Gräber heran, um an den Segnungen der Blutzeugen dereinst Anteil zu haben. Es entwickelte sich jene Konzentration um die Heiligen und ihre Reliquien, die für den späteren Kirchhof so typisch sein sollte. Karl der Große ordnete dies an: Die Christenmenschen sollten nicht mehr bei den „Gräbern der Heiden“, sondern bei den Kirchen bestattet werden. Und der Herrscher über das fränkische und römische Reich verbot nun definitiv die Feuerbestattung. Für mehr als tausend Jahre war nun das Friedhofswesen geprägt: Erdbestattungen auf einem gemeindlichen Friedhof. Im Hinblick auf die Bestattungskultur blieb der christliche Friedhof in seiner Konzeption wegweisend bis in unsere Tage. Die späteren Ereignisse und Wandlungen im Friedhofswesen, die Reformation oder die Einführung der Feuerbestattung im 19. Jahrhundert waren lediglich Nadelstiche in einem funktionierenden System, und erst in unseren Tagen scheint das Erfolgs- zu einem Auslaufmodell zu werden. Die im Wesentlichen christlich geprägte Idee vom solidarisch getragenen Friedhof für alle kann den Säkularisierungs- und Individualisierungsbestrebungen in der Gegenwart nicht mehr standhalten.
A. Das Prinzip der familiären Totenfürsorge in der Antike
Die abendländischen antiken Kulturen kannten keine öffentlichen Friedhöfe in unserem Sinn, sondern das Bestattungswesen und die Grabvorsorge waren Privatangelegenheit. An den großen Ausfallstraßen entlang lagen die Gräber, oder die familiären Grabstätten verdichteten sich zu Totenstädten, also Nekropolen. Soweit die Römer südlich der Donau und entlang dem Rhein nach Germanien vorgedrungen waren, brachten sie auch ihre Bestattungs- und Friedhofskultur in das ferne Land. Was man in Rom, Pompeji oder Aquileia sehen konnte und teilweise noch sehen kann, gab es auch in Mainz, Trier oder Köln. Es gab Grabgärten für die Bestattung und die Totenfeiern, aber auch bescheidene Gräber am Straßenrand, hochaufragende Monumente und schlichte Urnen.
1. Rechtliche und organisatorische Grundlagen
Als man im aufgeklärten Europa seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann, nach neuen gestalterischen und philosophischen Grundlagen für die Bestattungs- und Friedhofskultur zu suchen, fanden die gebildeten Schichten des Bürgertums ihr Heil in der Antike. So „Wie die Alten den Tod gebildet“6, sollte auch der moderne Umgang mit Tod und Trauer gestaltet sein. Man idealisierte lodernde Scheiterhaufen als Inbegriff der Reinigung der Materie und etablierte ein neues Todesbild, das dem drohenden Sensenmann des Mittelalters den sanfteren antiken Thanatos als des Schlafes Bruder entgegensetzte. Hatte der antikisierende Klassizismus die Formensprache der Architektur erobert, so galt dies auch für die Grabmalgestaltung. Man kannte inzwischen längst die Gräberstraßen im alten Rom, Pompeji mit seinen Grabhäuschen und Grabgärten war entdeckt, und das antike Grab galt als vorbildlich. Dass diese idealisierte Sichtweise der Antike nicht der Wirklichkeit entsprach, konnte man damals nicht wissen. Die Kenntnisse über das antike Bestattungs- und Friedhofswesen waren lediglich fragmentarisch, und erst die jüngere Forschung begann, ein realistischeres Bild zu zeichnen.7
Ein Vorbild für unsere Friedhofskultur konnten die römischen Friedhöfe nicht sein, weil es sie nicht gab. Es gab stattdessen sehr unterschiedliche Möglichkeiten, zu einer Grabstätte zu gelangen. Aus den agrarisch-patriarchalischen Strukturen stammt die Form der „familia“; damit sind jene Grabstätten gemeint, die der Familienvorstand für sich und seine Angehörigen samt der abhängigen Klientel auf eigenem Grund und Boden errichten ließ. Wer als Familienmitglied oder auch als Bediensteter einer solchen Familie angehörte, musste sich um seinen Grabplatz keine Sorgen machen. In urbanen Gemeinschaften war diese Voraussetzung nicht selbstverständlich, und es galt der Grundsatz, für sein Grab eigenverantwortlich vorzusorgen. In den antiken Großstädten hatte sich dazu ein freier Markt herausgebildet, auf dem das Grab als „Immobilie“ verkauft, gehandelt, vermittelt und vermietet wurde. Dieser Markt wurde von Grundbesitzern, Investoren, Kapitalgesellschaften und Maklern bedient, und je nach Vermögen konnte man sich hier einkaufen. Man erwarb entweder eine Einzelgrabstelle, auf der man sogar ein Grabmal oder ein Mausoleum errichten konnte, kaufte sich in ein kommerzielles Kollektivgrab ein – oder hatte bei mangelnder Finanzkraft das Nachsehen. Deshalb spielten die Begräbnisvereine mit eigener Totenfürsorge und vereinseigenen Grabplätzen eine wichtige Rolle. Deswegen gab es neben den repräsentativen Grabstätten mit Grabgarten entlang der Ausfallstraßen die für den Normalbürger typischen Gräber im Kolumbarium. Hier reihte sich Nische an Nische, und für die Identität des Verstorbenen blieb allenfalls ein kleines Täfelchen mit seinem Namen. In ähnlicher Weise sorgten berufsständische Zünfte für die Bestattung ihrer Mitglieder.
In Großstädten wie Rom, Antiochia oder Alexandria wurden allerdings bereits während der Kaiserzeit die „herrenlosen“, unbestatteten Leichen zu einem Entsorgungsproblem, dessen sich die Städte annehmen mussten. Zumindest für Rom ist man recht genau über die öffentlichen Abfallgruben informiert, die neben Unrat und Tierkadavern auch menschliche Leichname aufnehmen mussten. Man nannte sie schon in der Antike verächtlich „puticuli“8, was man vielleicht mit Verwesungsgruben übersetzen kann. Bei Nacht waren die Träger unterwegs, um die Leichen aufzusammeln und zu entsorgen. In die Gruben geworfen, bedeckte man die Leichen mit ungelöschtem Kalk, um die Seuchengefahr zu mindern. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurden etwa 75 solcher Gruben entdeckt, von denen manche bis zu 800 Leichen, vermengt mit Kadavern und Hausmüll, enthielten.9 Seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. waren auch Massenverbrennungen üblich geworden, wohl um weiterhin für eine Minimierung der hygienischen Probleme zu sorgen.10
Die altrömische Pietas verdient ihren Namen kaum, wenn es um die Totenfürsorge geht, eher wird man dem antiken Bestattungswesen gerecht, wenn man es unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet11, was im Übrigen auch für das kommerzielle Bestattungswesen gilt, dessen gut organisierte und differenzierte Dienstleister im Ruf standen, geldgierig und raffiniert zu sein.
Die Verhältnisse in den antiken Großstädten dürfen zwar nicht ohne Weiteres auf die germanischen Provinzen des Römischen Reiches übertragen werden, aber die sozialen Unterschiede, die sich in monumentalen Grabanlagen der Reichen, Super- und Neureichen einerseits und in Armengräbern am Rande der Nekropolen andererseits ausdrücken, galten auch hier. Leichenbrände in billigen Amphoren im Straßengraben haben sich auch in Germanien gefunden, seit man der Erforschung der Nekropolen mehr Aufmerksamkeit schenkt und nicht allein nach der Sicherung und Erforschung der monumentalen Sarkophage, Grabbauten und Monumente trachtet.
2. Römische Nekropolen und Familiengrabstätten in Germanien
Das römische Bestattungs- und Friedhofswesen galt auch in den germanischen Provinzen des Reiches, und antike Nekropolen und Familiengrabstätten finden sich von Passau, dem alten Batavis, bis nach Xanten am Niederrhein. Ihre Monumente können teilweise noch an originalen Stätten besucht werden, wie die sog. Igeler Säule bei Trier12, oder in den Museen. Zu den herausragenden Objekten zählt das annähernd 15 Meter hohe Grabmal des Legionsveteranen Lucius Poblicius13 im Römisch-Germanischen Museum in Köln, das in seiner Dimension nur Staunen hervorruft. Poblicius hatte in Xanten gedient und sich im Alter in der Veteranenkolonie Köln niedergelassen, wo er um 40 n. Chr. starb. Im Vergleich zur Monumentalität des Grabbaues ist die Inschrift ausgesprochen sachlich und nüchtern: „Für Lucius Poblicius, Sohn des Lucius, aus dem Wahlbezirk Teretina, Veteran der 5. Legion Alauda, nach seinem Testament errichtet, und für seine Tochter Paulla und für die noch lebenden [Ehefrau und Sohn und die Freigelassenen – – –] Modestus und Lucius Poblicius – – –. Dieses Grab geht nicht an den Erben über.“14 Die Inschrift schildert Anlass und benennt die Rechtsverhältnisse. Die gebrauchte Formel15 „hat juristische Bedeutung. Sie löst einen Grabbezirk aus der Erbmasse heraus, das Grab geht demnach nicht in den vollständigen Besitz des Erben über. Auf diese Weise versuchten Begründer eines Gemeinschaftsgrabes die Öffnung des Monumentes für fremde Personen oder gar die immer wieder zu beobachtende Veräußerung einzelner Ruheplätze auf dem freien Markt zu verhindern.“ Dagegen vermisst man eine Charakterisierung der verstorbenen Person oder irgendwelche Trauerbekundungen.
Dieses und andere Grabmale waren kilometerweit entlang den vier großen Fernstraßen errichtet, die aus Köln hinausführten, und damit sind die Verhältnisse jenen vergleichbar, die man auch in Rom antrifft. Ist man zunächst fasziniert von der Monumentalität solcher Grabarchitekturen, so wird man bei genauerem Hinsehen auch alle anderen im römischen Reich gebräuchlichen Grabformen finden, die Grabgärten und die Armengräber am Straßenrand.16 Zu den wenigen römischen Gräberstraßen, die konserviert und zugänglich erhalten wurden, zählt jene zwischen 1982 und 1992 erforschte in Mainz-Weisenau mit Grabgärten und einfachen Brandbestattungen. Auf einer Fläche von 250 m Länge und maximal 60 m Breite konnten insgesamt 270 Beisetzungen festgestellt werden, sämtlich Brandbestattungen, wie sie bis zum 3. Jahrhundert n. Chr. hier üblich waren. Hier stehen topfartige Gefäße und Urnen mit den sterblichen Überresten der kleinen Leute, wie sie so eindrucksvoll kaum an anderer Stelle zu sehen sind.
Für sich genommen kann die Archäologie zwar nichts über die Organisation von Friedhöfen und den Graberwerb aussagen, doch sind die erkennbaren Strukturen den römisch-antiken Verhältnissen so vergleichbar, dass die aus den schriftlichen Quellen erhobenen Bedingungen auch in Germanien anzunehmen sind.17
B. Kollektive Totenfürsorge im Frühen Christentum
Die Bedingungen des Graberwerbs hatten sich mit Anbruch der christlichen Ära nicht geändert, vielmehr war in den expandierenden Großstädten die Zahl nicht begüterter Menschen weiter gestiegen, und das Problem der Grabvorsorge aus eigener Kraft hatte sich verschärft. Während sich in den ersten beiden nachchristlichen Jahrhunderten die christliche Bestattungspraxis kaum tiefgreifend verändert hatte und die Archäologen deshalb in dieser Zeit christliche und pagane Gräber nicht voneinander unterscheiden können, erfolgte gegen Ende des 2. Jahrhunderts eine Neuorientierung.
1. Theologische und organisatorische Grundlagen
Mit dem Christentum waren ein neues Menschenbild und ein modifizierter Blick auf die Gesellschaft herangewachsen. An die Stelle der biologischen Familie war die christliche Gemeinde getreten. Die neue Gemeinde-Familie regelte dabei nicht nur das soziale Zusammenleben ihrer Mitglieder, sondern sorgte sich auch wie die biologische Familie um die Totenfürsorge, und dazu zählte die Bereitstellung einer Grabstätte. Dabei konnte sie auf das Vorbild der Begräbnisvereine zurückgreifen und verband damit zwei bisher in der Antike bekannte Modelle der Grabvorsorge. Die ersten Gemeindefriedhöfe verdankten dabei ihre Entstehung der Stiftung eines Grundstücks durch vermögende Gemeindemitglieder. Diese wiederum orientierten sich an dem ebenfalls bereits bekannten Brauch des großherzigen Grabgeschenks, den man als Bestattungseuergetismus bezeichnet.18 Solche euergetischen Geschenke reichten von Gratis-Essen und -Wein über die Pflasterung von Straßen bis zur Stiftung von Grabplätzen, vermittelten dem edlen Spender ein gutes Gefühl und trugen ihm Anerkennung seitens der Gesellschaft ein.
So wurden Areale für Bestattungen gestiftet, wobei die Spender bisweilen Personengruppen, wie z. B. Selbstmörder, freiwillige Gladiatoren oder solche, die ein „unanständiges“ Gewerbe ausübten, vom Recht auf eine Beisetzung ausschlossen. Dieses konnte wiederum auf sozial Bedürftige eingeschränkt werden, womit die Stiftung zu einer Spende für die Armen wurde. Dieses Prinzip lässt sich an den ältesten christlichen Bestattungsplätzen in Rom ablesen, die nach ihren Gönnerinnen etwa Priscilla-, Domitilla- oder Generosakatakombe heißen. Wahrscheinlich waren diese Katakomben genannten, unterirdischen Totenstädte die ältesten christlichen Gemeindefriedhöfe.19 Roms Topografie und der herrschende Grundstücksmangel hatten zur Anlage von Katakomben geführt, die sich zudem durch eine Optimierung der Raumausnutzung auszeichneten. In den engen unterirdischen Galerien reihte sich Grabnische an Grabnische. Dieses für Rom so typische Begräbniswesen gab es im gesamten Römischen Reich überall dort, wo es die geologischen und topografischen Verhältnisse zuließen, wobei man vielerorts auf die Tradition der Felsgräberbestattung zurückgriff. Ein Blick in eine sizilianische Katakombe zeigt beispielhaft den geizigen Umgang mit dem Raum; an den Wänden reihen sich die Loculus genannten Wandgräber dicht an dicht, und auch der Boden ist in ähnlicher Weise mit Formae bestückt (Abb. 1).

Abb. 1: Cava d’Ispica (Sizilien), Katakombe mit Wand-(Loculus) und Bodengräbern (Forma), 4./5. Jh. n. Chr.
Weder die kollektiven Begräbnisplätze noch die unterirdischen Bestattungen sind eine Erfindung des Christentums, doch wurden sie innerhalb der christlichen Gemeinden zum beispielgebenden Friedhofstyp. Allerdings waren Friedhöfe unter freiem Himmel, die man sub divo20 nannte, ebenso verbreitet, und oftmals verbanden sich unter- und oberirdische Friedhöfe zu einer Einheit. Es wurde fast zur Regel, dass die christlichen Friedhöfe mit einer Begräbniskirche verbunden waren, und auch in ihnen reihte sich Grab an Grab (Abb. 2); diese Stellen waren besonders begehrt, denn die Kirchen waren über den Gräbern der Märtyrer errichtet.

Abb. 2: Rom, Begräbnis-(Coemeterial-)Basilika an der Via Appia mit dicht gedrängten Bodengräbern, 4. Jh. n. Chr.
Im Zuge der Tolerierung des Christentums nach dem Mailänder Edikt von 313 n. Chr. und erst recht nach seiner faktischen Erhebung zur staatstragenden Religion unter Kaiser Theodosius 391 n. Chr. galt das kollektive Friedhofswesen der Kirche bald als das einzig gültige. Nun organisierte die Kirche das Bestattungswesen, stellte die Grabplätze zur Verfügung und leitete damit eine Entwicklung ein, die über fast zweitausend Jahre hinweg Gültigkeit behalten sollte, indem die Beisetzung der Verstorbenen nicht mehr eine Angelegenheit des Einzelnen und der Familie, sondern eine Aufgabe der Gemeinschaft war. Die Versorgung mit Grabplätzen erfolgte nicht mehr auf dem freien Markt, sondern in geregelten Bahnen, die gewährleisteten, dass jeder Christenmensch ein Grab erhielt, ohne eigene Vorsorge betreiben zu müssen. Schlichte Gräber wurden dabei – zumindest in der Anfangszeit – kostenlos abgegeben, und man musste nur für die Grabinschrift einen Obolus an den Handwerker entrichten. Mit der Verbreitung des kollektiven Gemeindefriedhofs waren allerdings die sozialen Unterschiede nicht gänzlich aufgehoben, denn aufwändigere Gräber wie Familiengrabstätten in den unterirdischen Grabkammern, die sog. Cubicula, oder Grabkapellen auf den Friedhöfen mussten natürlich bezahlt werden und sicherten so die Möglichkeit, den gesellschaftlichen Status zu dokumentieren.
2. Die ältesten christlichen Friedhöfe auf deutschem Boden
In der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts lebte in Trier eine wohlhabende Frau namens Albana. Sie gewährte den ersten Trierer Bischöfen Eucharius und Valerius nicht nur das Gastrecht in ihrem Haus, sondern ließ sie später in ihrem eigenem Familien-Mausoleum beisetzen. Um diese Grabstätte herum haben sich in der Folgezeit mehrere tausend Bestattungen, teils in Sarkophagen, teils sogar in weiteren Grabbauten angelagert. Damit haben wir einen ersten frühchristlichen Friedhof vor uns, der räumlich deutlich von dem älteren paganen Gräberfeld mit seinen Brandbestattungen abgesetzt ist. Ähnlich den Verhältnissen in Rom kann man auch in Trier davon ausgehen, dass das Gelände dieses Friedhofs eine Stiftung dieser Albana ist. Spätestens seit dem 5. Jahrhundert findet sich dann eine Basilika auf dem Friedhof, die Vorgängerin der heutigen Abteikirche St. Matthias.21 Diese Rom sehr ähnliche Entstehungsgeschichte eines christlichen Friedhofs darf zwar für den germanischen Raum nicht verallgemeinert werden, doch zumindest in den römisch besetzten Teilen ist dies kein Einzelfall.
Eigentums- und Besitzverhältnisse spätantik-frühchristlicher Friedhöfe sind zwar schwer nachweisbar, doch archäologisch ist oftmals ein herausgehobenes (Heiligen-)Grab als Ausgangspunkt eines frühchristlichen Friedhofs festzumachen. Im Falle der Cella Memoria unter dem Bonner Münster, in dem die Märtyrer Cassius und Florentius beigesetzt wurden, soll es sich sogar um eine kaiserliche Stiftung durch Helena, der Mutter Konstantins, handeln. Ähnlich sind in Köln oder Xanten besondere Gräber Ausgangspunkt nicht nur für die Entstehung von Friedhöfen, sondern sogar für die weitere Stadtentwicklung. Denn meist wurden die ursprünglichen Grabbauten in der Folgezeit durch Kirchen ersetzt, die dann im Mittelalter als Pfarrkirchen die Siedlungskerne an sich zogen. Im Rhein-Mosel-Raum zeugen von diesen frühen christlichen Friedhöfen auch viele Grabinschriften, wovon sich die meisten wiederum in Trier erhalten haben.
C. Die Bestattung „ad sanctos“ – bei den Heiligen
Zu den Besonderheiten des christlichen Friedhofs gehört, dass sich seine Gräber bevorzugt um die Grablegen von Märtyrern und Heiligen scharen, auf deren hilfreiche Unterstützung bei der erwarteten Auferstehung man vertraute. Dies galt in den Katakomben genauso wie in den Begräbniskirchen, und dieser Wunsch nach einer Bestattung „ad sanctos“22 sollte ebenfalls das Begräbniswesen zumindest bis zur Reformation beherrschen. Viele antike und zunächst pagane Nekropolen wurden durch die Gräber von Heiligen und die Gräber von Christen, die sie anzogen, allmählich christianisiert. Zumal in den Provinzen konnten die Blutzeugen nicht anders bestattet werden als auf den bestehenden Nekropolen. Nicht selten errichtete man über ihren Grabstätten kleine Grabhäuschen, die sich zu besuchten und verehrten Memorien entwickelten, an denen christliche Gedächtnisfeiern abgehalten wurden. Durch den Wunsch, in ihrer Nähe bestattet zu werden, kam es im Umfeld solcher Grabkapellen zu immer weiteren Bestattungen, und der Begräbnisplatz wurde langsam christlich überformt. Daraus resultierten auch die begehrten Kirchenbestattungen, die sich trotz aller Verbote nie ganz ausmerzen ließen, bis sie im 19. Jahrhundert durch die staatlichen Vorschriften mit aller Strenge verboten wurden.
1. Der Grabstein der Sarmannina in Regensburg
Ein wichtiges Zeugnis für diesen Wunsch, bei den Märtyrern bestattet zu sein, ist ein Grabstein für eine sonst nicht bekannte Frau mit dem Namen Sarmannina23, die um 400 n. Chr., vielleicht auch etwas später, auf der großen römischen Nekropole im Norden des Kastells Kumpfmühl in Regensburg beigesetzt wurde.24 Sie gilt als die älteste (bekannte) Christin der alten Provinz Raetien. Die Inschrift auf dem schlichten Kalkstein (38 × 56 × 10 cm) lautet: IN BEATUM MEMORIAM SARMANNINE QUIESCENTI IN PACE MARTYRIBUS SOCIETAE. „Zum seligen Gedächtnis der Sarmannina, die im Frieden ruht, den Märtyrern beigesellt“, könnte man diese Inschrift übersetzen. Es ist nicht bekannt, welche Märtyrer hier gemeint sind, in deren Nachbarschaft sie bestattet wurde, aber es ist der Wunsch der Nähe bei den Märtyrern verbürgt. Und diese Gewissheit war wichtiger als die Nennung der Lebensdaten oder sonstiger biografischer Angaben. Trotz umstrittener Zeitstellung dieses spätantik-christlichen Grabsteins handelt es sich um einen der ältesten Belege für eine Bestattung ad sanctos auf deutschem Boden.
Unter den oben bereits erwähnten Trierer Grabinschriften belegt die Grabplatte des Subdiakons Ursinianus aus dem 6. Jahrhundert die besondere Qualität der Grabesruhe bei den Heiligen: „Ursinianus’, des Subdiakons Leichnam liegt hier im Grabe, der es verdient hat, nahe den Gräbern der Heiligen zu ruhen, dem nicht des Tartarus Wut und grausame Rache nun schadet. Ludula hat den Grabstein gesetzt, seine liebste Gemahlin. Er starb am 27. November und hatte 33 Jahre gelebt.“25
2. Das Begräbnis bei den Blutzeugen und die Kirchenbestattung
Gemäß dem Grundsatz sicut in coelis et in terra26 manifestierte sich nach altchristlicher Anschauung das göttliche Heilshandeln nicht nur an der unmittelbaren Aufnahme der Märtyrer in den Himmel, wo sie bei Gott als Fürsprecher für die Menschen eintreten konnten, sondern auch an ihren Gräbern, die dadurch zu Orten besonderer Gnade wurden, weshalb man ihre Nähe bei der eigenen Bestattung suchte. Die Heiligen waren so bedeutsam, dass ihre Gräber und in der Folge ihre Reliquien zu Altären in den Kirchen erhoben wurden27. Kein Altar sollte künftig ohne Reliquien auskommen, weshalb es zur Überführung von Gebeinen in die Kirchen kam. Zu den ersten Reliquientranslationen kam es in Rom, als man in der ausgehenden Spätantike und in unsicheren Zeiten begann, die verehrungswürdigen Leiber aus den Katakomben in die innerstädtischen Kirchen zu überführen. Um weiterhin eine Bestattung in ihrer Nähe zu ermöglichen, setzte man das antike Begräbnisverbot innerhalb der Stadt außer Kraft, und es kam zur Anlage innerstädtischer Friedhöfe. Die karolingischen Reformkonzile des 9. Jahrhunderts tolerierten sogar die Bestattung hochrangiger Persönlichkeiten in den Kirchen.28 Damit war die weitere Entwicklung hin zum Kirchhof und zur Kirchenbestattung vorgegeben. Die besondere Bedeutung der Heiligen bestimmte die Bestattungs- und Friedhofskultur zumindest bis zur Reformation.
D. Erdbestattung contra Feuerbestattung
Die Verbrennung des Leichnams ist kulturanthropologisch jünger als die Körperbestattung, doch seit jeher gab es mehrfache Wechsel zwischen Erd- und Brandbestattung. Dafür mag es sowohl religiöse als auch praktische Gründe gegeben haben. Die in der römischen Kaiserzeit geübte Brandbestattung wurde zu Beginn der Spätantike von der Körperbestattung abgelöst. Da gegen Ende des 2. Jahrhunderts der Einfluss des Christentums auf die Gesellschaft noch sehr gering war, dürfen für diesen Wandel keine christlich-religiösen Motive verantwortlich gemacht werden, vielmehr war durch den Raubbau an den Wäldern das für die Verbrennung erforderlich Holz knapp geworden, sodass die ab dem Beginn des 3. Jahrhunderts allgemein geübte Erdbestattung eine praktische Folge der veränderten Umweltsituation war. Aus den ersten beiden Jahrhunderten kennen wir bis heute keine christlichen Gräber, und es ist denkbar, dass die Christen dieser Zeit genauso die Brandbestattung übten wie ihre pagane Umwelt. Erst in der Folge entwickelte sich die den Körper bewahrende Erdbestattung zu einem christlichen Glaubenssatz, während die den Körper verzehrende Brandbestattung als heidnisch angesehen wurde. Als abendländischer Erbe des christlichen Römischen Reiches erließ Karl der Große im Juli 782 auf der Reichsversammlung bei Lippspringe und im Edikt von Paderborn 785 Gesetze, die bei Androhung der Todesstrafe die Leichenverbrennung untersagten. Immerhin war die Brandbestattung bei den von ihm unterworfenen Völkern und den Nachbarn des Reiches noch üblich. Noch im 10. Jahrhundert übten die Slawen etwa im Gebiet der Oberlausitz die Verbrennung der Toten, sammelten ihre Asche in Gefäßen und begruben sie unter aufgeworfenen Hügeln. Zu den größten slawischen Brandgräberfeldern gehören die Hügelgräber von Biaogórze wenige Kilometer östlich von Görlitz mit etwa 200 bekannten Bestattungen. Erst mit der Missionierung der heidnischen Völker entwickelte sich ab dem hohen Mittelalter die Körper-Erdbestattung zur einzigen Begräbnisform im christlichen Abendland. Und sie blieb es bis zu Wiedereinführung der Kremation in der Neuzeit, als 1878 in Gotha die erste Feuerbestattungsanlage der Moderne auf deutschem Boden errichtet wurde.
Wenn während dieser 1000 Jahre bestehenden Sitte der Körperbestattung dennoch Leichen verbrannt wurden, dann war dies eine Sanktion gegen missliebige Personen; traurige Berühmtheit haben die bis in die Neuzeit andauernden Hexenverbrennungen erlangt. Auch nach verlustreichen Schlachten wusste man sich manchmal nicht anders zu behelfen, als die Toten zu verbrennen. Doch als christliches Begräbnis galt ausschließlich die Erdbestattung. An dieser Auffassung hielt die katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil 1963 fest, ehe sie dem Trend der Zeit folgend die Möglichkeit der Kremation auch Katholiken einräumte. Mit der dahinterstehenden Ideologie, die Auferstehung des Fleisches sei an die Bewahrung der sterblichen Überreste in einem Grab gebunden, lieferte sie den Freidenkern eine offene Flanke, die den Kampf um die Wiedereinführung der Kremation zu einem antikirchlichen Fanal stilisierten. Dieser alte Streit um die Feuerbestattung lässt sich noch in der Gegenwart ablesen. Im (protestantischen und „heidnischen“) Norden und Osten der Republik hat die Feuerbestattung zumindest in der Tendenz weit höhere Anteile als im (katholischen) Süden und Westen. Dagegen zeigte sich der liberale Protestantismus früher den Gedanken der Feuerbestattungsbewegung aufgeschlossen, weshalb es nicht verwundert, dass das erste moderne Krematorium in Gotha auf dem Gebiet der aufgeklärt-protestantischen Herrschaft des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha lag.
E. Der Kirchhof
Herkömmlich bezeichnet man einen Begräbnisplatz, der um eine Kirche herum angelegt ist, als Kirchhof. Er stellte vom frühen Mittelalter bis zum Beginn der frühen Neuzeit die Hauptform des christlichen Friedhofes dar. In erstaunlich großer Zahl haben sich solche Kirchhöfe sogar bis in unsere Zeit erhalten, doch haben sie sich in ihrem Aussehen dabei radikal geändert. Denn Kirchhöfe sind heute wie andere Friedhöfe durch das Nebeneinander von einzelnen, gekennzeichneten Grabstätten geprägt, die es auf dem mittelalterlichen Kirchhof nicht gab. In der Gegenwart lassen deshalb solche Kirchhöfe das mittelalterliche Bild besser erahnen, die von ihren Grabstätten beräumt wurden. Denn eine grüne, eher wenig gepflegte, vielleicht von einigen Obstbäumen bestandene Wiese charakterisiert sein mittelalterliches Wesen besser. Dennoch fehlt uns eine wirkliche Vorstellung, denn ein mittelalterlicher Friedhof war kein stiller und beschaulicher, sondern ein viel begangener, auch von Handel und Wandel bestimmter Ort. Dort standen Buden und Stände, Gaukler und Handwerker waren zugange, kurzum, es herrschte Leben und buntes Treiben. Dabei war der Ort rund um die Kirche jedoch in zwei Bereiche sauber getrennt, den eigentlichen Begräbnisplatz, den man nach lateinischem Terminus cimiterium oder coemeterium (Schlafstätte) nannte, und den öffentlichen Ort für die genannte Betriebsamkeit, den man als atrium (Vorhof) bezeichnete. Beide Bereiche zusammen bildeten den Kirchhof. Die Gräber auf dem Friedhofsareal waren einfache Gruben, die von den Totengräbern mehr oder weniger planlos ausgehoben wurden, wo gerade Platz war. Markierungen oder gar eine Gestaltung des Grabhügels gab es dabei nicht (Abb. 3).

Abb. 3: Brixen, Domkreuzgang, Detail aus dem Wandmalereizyklus „Die 7 Werke der Barmherzigkeit“. 15. Jh.: Die Bestattung der Toten
Neben den Kirchhöfen, die einer Pfarrgemeinde zugeordnet waren, besaßen auch die Klöster das Recht zur Unterhaltung eines Friedhofes. Das früheste Zeugnis für einen planmäßig angelegten Klosterfriedhof bietet der Klosterplan von St. Gallen aus dem frühen 9. Jahrhundert.
1. Die Entstehung des Kirchhofs
Steht uns der mittelalterliche Kirchhof in seiner Grundstruktur recht deutlich vor Augen, wie das im folgenden Kapitel näher erläutert wird, so undeutlich ist der Weg dorthin, der sich über mehrere Jahrhunderte erstreckte. Allenfalls im linksrheinischen Gebiet, dort, wo die Römer die Kultur beeinflusst hatten, gibt es eine Kontinuität von den spätantiken Nekropolen zu den Kirchhöfen. Dort haben die Begräbnisstätten mit ihren Kirchen, wie bspw. in Trier, sogar die Siedlungskerne um sich geschart, doch außerhalb der römischen Einflusssphäre gibt es Brüche und friedhofskulturell entstanden die sog. Reihengräberfelder.29 Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie wie die antiken Nekropolen außerhalb der Siedlungen lagen, nicht selten an herausgehobenen Örtlichkeiten, und sich Grab an Grab reihte. Dadurch wirken sie ausgesprochen planmäßig, aber es ist unklar, wer für diese Planmäßigkeit verantwortlich zeichnete. Die Planmäßigkeit geht so weit, dass man zu der Annahme neigt, die Gräber seien mit obertägigen Grabmarkierungen versehen gewesen, um Überschneidungen und Mehrfachbelegungen zu vermeiden. Solche Reihengräberfelder finden sich bei Merowingern und Franken ebenso wie bei Bajuwaren und Alemannen, und sie sind typisch für die Bestattungskultur der Völkerwanderungszeit, also zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert.
Hunderte solcher Reihengräberfelder mit tausenden von Grabbeigaben sind mittlerweile archäologisch untersucht und geben Aufschluss über die Sozialstruktur, über Tracht und Beigabensitte, über Lebensgewohnheiten und Todesursachen der Bestatteten und vieles mehr. Doch mangels schriftlicher Quellen können die archäologischen Befunde nichts über die Organisationsstruktur der Friedhöfe aussagen. Es gibt Reihengräberfelder, deren Gräber schlicht in der Reihenfolge des Ablebens der Verstorbenen angelegt wurden, ohne dass auf familiäre Beziehungen Rücksicht genommen worden wäre. Oft ist jedoch das Grab einer herausragenden Person als Ausgangspunkt anzusehen. Andere Gräberfelder lassen wiederum familiäre Strukturen erkennen, und wieder andere gruppieren sich um hervorstechende Grabbauten, die mit reichen Grabbeigaben ausgestattet sind. Die Orientierung der Gräberfelder ist uneinheitlich, manchmal Nord-Süd-, manchmal West-Ost-gerichtet, ohne dass daraus Rückschlüsse auf die Religion der Bestatteten zu ziehen wären. Auch die in der Tendenz zu beobachtende Beigabenlosigkeit kann nicht ohne Weiteres als christliches Bekenntnis der Verstorbenen gedeutet werden.
Immerhin kann man feststellen, dass sich selbst in den rechtsrheinischen Gebieten seit dem 5. Jahrhundert fast überall die Erdbestattung durchgesetzt hatte, doch die Verwendung von Särgen war regional unterschiedlich. Im merowingisch-fränkischen Raum kam es teilweise zur Wiederverwendung antiker Sarkophage, andernorts bevorzugte man hölzerne Särge, oder man verzichtete ganz auf Särge. Die lang zurückreichende Sitte der Baumsärge findet sich noch auf alemannischen Gräberfeldern, und sie waren gemessen an ihrer Dekoration noch dem paganen Glauben verpflichtet. Anders steht es mit den berühmten Goldblattkreuzen, die man auf die Gewänder der Toten nähte; sie glaubt man mit christlichen Vorstellungen in Verbindung bringen zu dürfen. Man kann daraus erkennen, dass das Frühmittelalter eine echte, sehr lang andauernde Übergangszeit gewesen ist, die sich einer einheitlichen Beurteilung entzieht.
Man glaubt schließlich eine Nobilitierung einzelner Familien durch Separatbestattungen feststellen zu können, die ab dem 8. und 9. Jahrhundert mit Kirchen, den sog. Eigenkirchen30, versehen werden. Hier ist ein Beginn des mittelalterlichen Friedhofs zu sehen. Andererseits wird noch auf Gräberfeldern beigesetzt, obwohl es bereits örtliche Kirchen gegeben hat. Den Beisetzungen auf den Gräberfeldern setzen erst die Bestimmungen Karls des Großen zwischen 786 und 813 ein Ende, wodurch die Bestattung bei den Kirchen zwingend vorgeschrieben wurde. Doch selbst diese historischen Fakten führen nicht sofort zur Aufgabe der Reihengräberfelder, die regional noch bis ins 12./13. Jahrhundert belegt werden: „Der Übergang vom Reihengräberfeld zum ausgebildeten mittelalterlichen Friedhof vollzog sich in einem vielschichtigen, räumlich und zeitlich unterschiedlichen Prozess vom 7. bis zum 12./13. Jahrhundert.“31 Konkret kann dieser Übergang jeweils nur an einzelnen Beispielen für sich betrachtet werden, soweit die archäologischen Befunde dies erlauben.32
So viel scheint festzustehen, dass die Reihengräberfelder noch nicht kirchlicher Verwaltung unterworfen waren, sondern ihre Entstehung und Verwaltung (wenn man von einer solchen sprechen kann) den herrschenden Clans zuzuschreiben ist. Mit dem Übertritt der Clanfrüher zum Christentum konnten ihre Kirchen den Status einer Pfarrkirche übernehmen und weitere Gräber um sich scharen. Oder die Erlasse Karls des Großen führten qua Verordnung zu einer Umstrukturierung der Friedhöfe. Am Ende dieses Prozesses war die Totenfürsorge aus der Hand der Familie oder des Clans in kirchliche Verantwortung übergegangen.
2. Der Visitationsbericht des Regino von Prüm
Im Trierer Land war im frühen 9. Jahrhundert die Christianisierung so weit erfolgreich abgeschlossen, dass der Bischof in den einzelnen Gemeinden Visitationen durchführen ließ, mit denen der Zustand der Gemeinden überprüft werden sollte. Einer dieser Visitatoren war Regino von Prüm, zwischen 892 bis 899 Abt des gleichnamigen Klosters in der Eifel. Von unschätzbarem Wert ist sein erhaltenes Visitationshandbuch, dessen standardisierter Fragenkatalog auch den Kirchhof betraf.33 Aufschlussreich ist, dass eine Umfriedung des Raums um die Kirche zwingend vorgeschrieben ist, für deren Unterhaltung der Pfarrer verantwortlich ist. Sinn der Umfriedung ist es dem Bericht zufolge, den Kirchhof vor Verunreinigung und Entheiligung zu schützen. Vermutlich kann eine solche Einfriedung sowohl in Form einer Mauer als auch einer natürlich gewachsenen Hecke bestanden haben. Doch gleichzeitig sorgte eine solche Umfriedung für die klare Definition des Kirchhofs im Sinne eines Rechtsraumes; erst so konnte festgestellt werden, ob eine Bestattung auf dem kirchlichen Cimiterium stattfand. Weiter ist wichtig, dass terminologisch zwischen dem eigentlichen Bestattungsplatz, cimiterium genannt, und dem Raum für das soziale, öffentliche Leben, als atrium bezeichnet, unterschieden wird. Der oftmals erweckte Eindruck, dass auf dem Kirchhof, und damit gewissermaßen über den Gräbern, auch Handel und Wandel nebst öffentlichem Spektakel betrieben wurde, muss demnach dahin präzisiert werden, dass beide Bereiche auf dem Kirchhof vorhanden, aber strikt voneinander getrennt waren. Es gab den Raum der geheiligten Stätte für die Beerdigungen einerseits und den Ort für öffentliche Handlungen.
Das Wort Friedhof findet sich in diesem Zusammenhang nicht, sondern ist erst später aus dem altertümlich freithof oder vrithof entstanden, das einen umfriedeten Raum bezeichnet, der im rechtlichen Sinn auch einen Asylraum bezeichnet.
3. Der St. Galler Klosterplan
Wir wissen wenig über die Anlage von Friedhöfen im Frühen Mittelalter, noch weniger über ihr Aussehen. Man weiß lediglich, dass es gewisse Grundanforderungen an einen christlichen Bestattungsplatz gab, und ist geneigt, lediglich eine konzeptionslose Zweckeinrichtung zu vermuten. Allerdings besitzen wir mit dem Klosterplan von St. Gallen (Schweiz) aus dem frühen 9. Jahrhundert ein herausragendes Zeugnis für eine frühmittelalterliche Klosteranlage, und sie enthält auch einen Friedhof (Abb. 4).34

Abb. 4: St. Gallen, Klosterplan, frühes 9. Jh., mit Friedhofsareal rechts oben
Er ist auf dem Plan eingezeichnet, mit einem Kreuz markiert (oben rechts neben der Apsis) und auch beschriftet (in Übersetzung): „Unter diesen Hölzern der Erde ist das heiligst immer das Kreuz, / an dem duften die Früchte des ewigen Heils. / Um es herum sollen liegen die Leiber der verstorbenen Brüder; / wenn es wieder erglänzt, mögen sie empfangen die Reiche des Himmels.“ Hier wurden also die Verstorbenen des Klosters auf einem Areal bestattet, das von Obstbäumen bestanden war. Einzig das (Hoch-)Kreuz kennzeichnet diesen Ort als besondere Begräbnisstätte.
Hinsichtlich des Klosterplanes ist es umstritten, ob es sich um eine konkrete Anlage oder einen idealtypischen Plan handelt, doch spielt das hier keine Rolle. Wichtig ist, dass ein Friedhof als konstitutives Element dieses Klosters berücksichtig ist und eine Gestalt besitzt. Es handelt sich um ein rechteckiges Areal mit Baumbestand und einem Hochkreuz. Doch muss auch berücksichtigt werden, dass es sich um einen Klosterfriedhof und nicht um einen normalen Gemeindefriedhof handelt. Die klösterlichen Verhältnisse dürfen also nicht zwangsläufig verallgemeinert werden, aber sie bezeugen zumindest grundsätzlich, dass die Friedhofsplanung als elementare Aufgabe berücksichtigt ist.
II. Mittelalter
Die kirchliche Totenfürsorge als Werk der christlichen Barmherzigkeit
Im Mittelalter war das Friedhofswesen fest in kirchlicher Hand, und es gab kein Bestattungsrecht ohne kirchlichen Segen, wenn man einmal von den jüdischen Friedhöfen absieht. Theologisch und seelsorgerlich gesehen gehörte das Bestatten der Toten zu den sieben Werken der Barmherzigkeit, und es wurde auch in aller Ernsthaftigkeit von Kirchengemeinden und klösterlichen Gemeinschaften wahrgenommen. Wie gewissenhaft die kirchlichen Obrigkeiten das Bestattungswesen nahmen, belegt der Visitationsbericht des 915 gestorbenen Regino von Prüm.35 Als er seine Gemeinden im Trierer Land besuchte, standen auch Anmerkungen zum kirchlichen Friedhof in seinem Protokoll. Aber das Monopol der Kirche über Bestattung und Friedhof entwickelte sich auch zu einem Machtinstrument gegenüber missliebigen und suspekten Personen. Ketzer und Sektierer, Schwerverbrecher und Andersgläubige blieben von einem kirchlichen Begräbnis ausgeschlossen. Ja selbst den Angehörigen von sog. unehrlichen Berufen, Fremden und ungetauften Kindern blieb das Begräbnis auf dem Kirchhof verwehrt. Der kirchliche Friedhof war ein Instrument zur Regelung der öffentlichen Ordnung. Andererseits räumte man den Adeligen, Kirchenfürsten und anderen Honoratioren durchaus besondere Privilegien ein, indem man ihnen sogar die Bestattung in den Kirchen gewährte, während sich das einfache Volk mit einem Grab auf dem Kirchhof zufriedengeben musste. Aber auch er war gut organisiert und mit dem heilsnotwendigen Mobiliar ausgestattet. Er besaß eine Kirchhofsmauer, ein Hochkreuz und eine Totenleuchte mit dem ewigen Licht. Die ewige Ruhe war den Bestatteten aufgrund des beschränkten Platzes auf dem Kirchhof zwar nicht gewährt, doch trug man ihre aus den Gräbern wieder entfernten Gebeine pietätvoll im Beinhaus zusammen. Anders verfuhren die Juden mit ihren Toten: Das Haus für die Ewigkeit, wie sie ihren Friedhof nannten, bot den Gräbern zumindest einen dauerhaften Ort für die irdische Ewigkeit. Gräber werden nach jüdischem Brauch nicht wieder belegt, sondern bleiben dauerhaft.
Ungeachtet dieser Einschränkung blieb das kirchliche Friedhofswesen das ganze Mittelalter hindurch stabil und unangefochten. Lediglich die Pest, die seit dem 14. Jahrhundert in immer neuen Wellen Europa heimsuchte und Millionen von Opfern forderte, brachte das normale Begräbniswesen in Schwierigkeiten, weil die kleinen Kirchhöfe für die massenhaft anfallenden Toten kaum mehr ausreichten. Und immer häufiger gab es keine Priester mehr, um die Verstorbenen kirchlich zu bestatten. Ob damals schon eigene Pestfriedhöfe eingerichtet wurden, ist nicht klar erkenntlich. Auch ist umstritten, ob die Pest den Anstoß für die bildliche Ausstattung der Kirchhöfe mit Totentanz-Darstellungen gab. Immerhin mehrten sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts die Stimmen, die einen Zusammenhang zwischen Pest und Friedhof sahen, und es erhob sich die Forderung, die Kirchhöfe im Zentrum der Gemeinwesen zu schließen und draußen vor den Toren der Stadt neue, hygienisch unbedenkliche Begräbnisplätze anzulegen. Das Mittelalter, das religiös dachte und lebte, ging zu Ende, und die Vernunft begann sich zu Wort zu melden, auch im Bestattungswesen.
A. Die Lage und kultische Ausstattung des Kirchhofs
Kein mittelalterlicher Kirchhof hat sich so erhalten, wie er zu seiner Zeit im Mittel- oder Hochmittelalter gewesen ist, doch können wir ihn in seiner Grunddisposition rekonstruieren.36 Die örtliche Pfarrkirche bildete das Zentrum. In ihren Altären ruhten die Reliquien der Heiligen, an deren Segnungen die Lebenden und die Toten Anteil haben sollten, die in der Communio Sanctorum, der Gemeinschaft der Heiligen, miteinander verbunden waren. Auf verschiedenen kirchlichen Synoden war festgelegt worden, wie weit konkret die Strahlkraft der Reliquien reichte, und sie bestimmte die Größe des Friedhofes. Im Idealfall verlief die Begrenzung des Kirchhofs kreisförmig um die Kirche. Innerhalb dieser Begrenzung bestattete man die Toten in Gräbern, die jedoch nicht unseren Vorstellungen von einem Grab entsprachen. Es fehlten Grabzeichen ebenso wie eine Grabbepflanzung, eher glich der Kirchhof einer holprigen Wiese mit Grabhügeln oder tiefen Mulden, wo sich die Bestattungen bereits gesetzt hatten. Bei der Neuanlage von Gräbern hatten die Totengräber oftmals Schwierigkeiten, eine unbelegte Stelle zu finden. Spätere archäologische Ausgrabungen ließen dann auch erkennen, dass die neuen Gräber ältere Bestattungen überschnitten. Oftmals wurden große Gruben ausgehoben, in denen man bestattete, und die man erst schloss, nachdem sie gefüllt waren. Das einzelne Grab war eher ein Privileg als die Regel. Auf diesem Kirchhof weideten die Kühe und Schafe, die dem Pfarrer oder dem Mesner ein kleines Zubrot eintrugen. Hatten die Totengräber, wie es oft in Visitationsberichten bemängelt wurde, die Gräber aus Bequemlichkeit oder im angetrunkenen Zustand nicht tief genug ausgehoben, dann scharrten die grasenden Tiere oft Leichenteile oder Knochen hervor. Es mag wohl Friedhöfe gegeben haben, auf denen eine geregelte Ordnung herrschte, aber insgesamt haben die alten Kirchhöfe bei den Kirchen keinen Anspruch auf eine Ästhetik der Gestaltung erhoben. Darauf kam es aber ebenso wenig an wie auf das Aussehen der einzelnen Gräber, denn nicht das Grab war der Ort der Trauer, vielmehr wurde der Toten in geistlichen Übungen bei Fürbittgebet und Seelenmesse gedacht. Wichtig war indes eine Grundausstattung des Friedhofes, die ebenfalls rekonstruiert werden muss.
Der Kirchhof hatte neben seinem primären Zweck der Bestattung der Toten zwei wichtige Funktionen. Als heiliger und geweihter Ort sollte er das Seelenheil der Verstorbenen sichern helfen, gleichzeitig war es seine wichtige Aufgabe, das gespannte Verhältnis zwischen Lebenden und Toten zu befrieden. Dies ist nicht ohne die archaische Vorstellung von den lebenden Toten zu begreifen, von deren Existenz man im Mittelalter überzeugt war. Religiös gesprochen bildeten die Toten mit den Lebenden wohl die Gemeinschaft der Heiligen, doch gemäß dem herrschenden Volksglauben gebärdeten sich die lebenden Toten keineswegs immer heilig, sondern konnten als Wiedergänger oder Nachzehrer sogar sehr gefährlich werden. Diese Vorstellungen existieren global in den meisten Kulturen, weshalb Vorkehrungen zu treffen waren, die Toten von den Lebenden zu separieren. Schon das alte römische Zwölftafelgesetz, das eine Bestattung innerhalb der Stadt verbot, muss im Sinne einer solchen Trennung von Lebenden und Toten verstanden werden. Man mag die zahlreichen Vorkehrungen, die zur Bannung der Toten getroffen wurden, als magische Praktiken bezeichnen, sie entsprechen aber letztlich dem Grundsatz der modernen Trauerpsychologie vom notwendigen Ablösungs- und Trennungsprozess der Angehörigen von ihren Verstorbenen. Der mittelalterliche Kirchhof, der mitten in Dorf oder Stadt um die Kirche angelegt war, scheint diesem Grundsatz der Separierung zu widersprechen, doch zeigen verschiedene Details, dass man diese Problemlage durchaus zu meistern wusste, wie uns die typische Möblierung des Kirchhofs zeigt.
1. Die Möblierung des Kirchhofs
Eine Friedhofsszene aus dem Totentanz von Heinrich Knoblochtzer37 zeigt exemplarisch die als notwendig erachtete Möblierung eines mittelalterlichen Kirchhofs (Abb. 5). Zunächst lässt er aber erst einmal erkennen, dass sich die Toten tatsächlich quicklebendig aus ihren Gräbern erheben, um sich auf den weiteren Bildern zu einem Totentanzreigen zu formieren. Ihren Lebens- und Wirkkreis begrenzt jedoch die Friedhofsmauer.

Abb. 5: Heinrich Knoblochtzer, Friedhofsszene, Holzschnitt aus: Heidelberger Totentanz, Ende 15. Jh.
Wenn wir davon sprachen, dass sie im Idealfall rund ist oder sich zumindest dem Kreis annähert, dann deshalb, weil der Kreis an sich eine begrenzende, apotropäische, d. h. Unheil abwehrende, Funktion besitzt. Nun muss allerdings die Kirchhofsmauer eine Pforte besitzen, um ihn betreten und etwa zur Kirche gelangen zu können, und genau diese durchlässige Torsituation ist durch einen Rost gesichert. Man bezeichnet ihn als Beinbrecher, der auch sonst auf Wegen in Weidegebieten das Überschreiten durch Huftiere verhindern soll. Ähnlich dachte man, die Toten könnten diesen Beinbrecher nicht überwinden; im Volksmund nannte man diese Roste denn auch gerne Hexengitter oder Laurentiusrost. Dass er tatsächlich auch praktisch verhinderte, dass Pfarrers oder Mesners Kuh das Kirchhofsareal verlies oder fremde Tiere es betraten, soll nicht bestritten werden, aber seine apotropäische Funktion ist ebenfalls evident. Er fehlt deshalb auf dem Bild von Knoblochtzer nicht.
Bei der Bestattung der Toten oder beim Kirchgang mussten die Lebenden den Kirchhof betreten, wodurch es zur Begegnung zwischen Lebenden und Toten kommen konnte. Sie zu entschärfen, war Aufgabe der Totenleuchte, in der ein ewiges Licht Tag und Nacht brannte. Das Licht des Lebens bot den Lebenden Schirm und Schutz vor den Nachstellungen der Toten und bewahrte die Toten vor den Dämonen und Teufeln der Finsternis. Die Menschen des Mittelalters dachten und handelten sehr konkret. Versammelt und wie eingesperrt im Beinhaus wirken die Schädel und Gebeine derjenigen Toten, die man schon vor Jahr und Tag aus den Gräbern exhumierte, um sie wiederzubelegen. Und bei genauer Betrachtung der Architektur dieser Beinhäuser wird man ebenfalls feststellen, dass sie beschützende und trennende Funktionen besitzen konnten. Auf Knoblochtzers Holzschnitt vermisst man bei der sonst recht präzisen Wiedergabe das Hochkreuz, von dem wir allerdings nicht sagen können, dass es zur Grundausstattung des mittelalterlichen Kirchhofes zählte. Erst aus dem Spätmittelalter haben sich Beispiele erhalten, und aus ihm haben sich wohl auch die Kalvarienberge oder die berühmten Calvaires in der Bretagne entwickelt.
Der mittelalterliche Kirchhof war ein besonderer, wenn auch kein besonders gestalteter Ort. Aber er besaß nach Anlage und Ausstattung die notwendigen Voraussetzungen, um das Seelenheil der Verstorbenen zu sichern und das Verhältnis zu den Lebenden zu befrieden.
2. Karner, Beinhaus und Zweitbestattung
Sowohl aus räumlichen Gründen wie auch aufgrund der begrenzten Ausstrahlung von Reliquien konnten die Kirchhöfe nicht nach Bedarf erweitert werden. War er belegt, mussten die Gräber für neue Bestattungen geräumt werden. Das geschah vielerorts bereits nach fünf bis zehn Jahren und demnach in einem Zeitraum, in dem zumal Schädel und größere Knochen noch nicht vergangen waren. Räumte man die Gräber, so verbrachte man die sterblichen Überreste in ein Beinhaus, das in unterschiedlichen Formen als freistehendes Gebäude, als an die Kirche angebauter Schuppen oder als unterirdische Beinkammer auf jedem mittelalterlichen Kirchhof anzutreffen war. Die Vielfalt der gefundenen architektonischen Lösungen beschreibt Stephan Zilkens in seinem Buch Karner-Kapellen in Deutschland.38 Kaum eine architektonische Lösung wurde ausgelassen, um dieser besonderen Aufgabe der Zweitbestattung gerecht zu werden. Erstaunlich einheitlich und architektonisch bedeutsam sind die in Süddeutschland und im östlichen Alpenraum während des Hochmittelalters errichteten Beinhäuser, die man in diesen Gegenden Karner nennt.39 Die Mauern sind dick, rund und nahezu fensterlos, die Gebäude besitzen ein Kellergeschoss für die Gebeine und ein Kapellengeschoss für die Andacht und tragen ein kegelförmiges Dach. Ihre runde Bauform hat ähnliche Gründe wie beim im Idealfall kreisrund angelegten Kirchhof. Der Kreis wirkt wie eine undurchdringliche Grenze, und um diese Grenze nicht zu unterbrechen, sind kaum oder nur sehr schmale, lanzettförmige Fensterchen vorhanden. Die Kreisform ist fast heilig, denn selbst die kultisch gewollte Apsis im oberen Kapellengeschoss ragt nicht über die Mauer hinaus, sondern ist lediglich als Vertiefung im dicken Mauerwerk ausgebildet. Es gibt auch Karner mit einer Apsis im Obergeschoss, doch wird diese dann im Idealfall von einem abgetreppten Sockel gehalten, damit die schädliche Ausbuchtung den Kreis des Karners nicht beeinträchtigt, wo er mit dem Beingeschoss schließlich im Erdreich gründet.
Im Untergeschoss des Karners türmen sich fein geschichtet die Schädel und Knochen von Generationen von Menschen. Hierzu hatte über einige nach unten führende Treppenstufen und durch eine niedrige Tür nur der Totengräber Zutritt. Um seinen Seelenfrieden musste man sich keine Gedanken machen, denn sein Handwerk zählte ohnehin zu den unehrlichen Berufen, denen das Paradies versagt blieb. Das kapellenartige Obergeschoss diente der Andacht und der Fürbitte für die Verstorbenen; es konnte reich mit Fresken ausgestattet sein, passend zum Ort mit einem Weltgericht. Der wohl schönste Karner in deutschen Landen steht im oberpfälzischen Perschen40 und stammt aus dem 12. Jahrhundert mit Malereien aus der Erbauungszeit. Er variiert das bedeutungsvolle Kreissystem, indem Kapellenbau und Apsis zwei Kreise bilden, die ineinandergreifen. Der Karner in Perschen war wie viele seiner Geschwister dem heiligen Michael, dem Seelenwäger, geweiht (Abb. 6).

Abb. 6: Perschen (Opf.), Beinhaus (Karner), 12. Jh.
Ein schon spätmittelalterlicher Karner soll hier noch erwähnt werden, der in Metnitz in Kärnten steht. Er hat zwar bereits die archetypische Rundform verlassen, bildet aber immerhin noch einen Zentralbau über einem achteckigen Grundriss. Sonst ist seine doppelgeschossige Struktur durchaus den romanischen Rundkarnern vergleichbar. Ihn zeichnen jedoch zwei erhaltene Besonderheiten aus, die durchaus zum typischen Repertoire der Friedhofsarchitektur gehört haben. In seinem Kapellengeschoss brannte ein Ewiges Licht, das durch einen Oculus über dem Eingang Segen bringend auf den Kirchhof hinausstrahlte. Und seine Außenwände umzog ein Totentanzgemälde, das genau jene Begegnung zwischen Lebenden und Toten zeigt, die auf dem Kirchhof stattfand (Abb. 7).

Abb. 7: Metnitz (Kärnten), Karner mit Totentanzfresko, 16. Jh.
Die Verbringung von Schädeln und Gebeinen ins Beinhaus zählt phänomenologisch zur sog. Zweitbestattung, die interkulturell und global in unterschiedlichen Formen anzutreffen ist. In Europa und im deutschen Sprachraum war sie das Mittelalter hindurch üblich und blieb dort, wo nicht die Reformation ein neues Friedhofswesen mit sich brachte, bis ins 19. Jahrhundert lebendig. Zu den bedeutendsten Beispielen dieser Tradition zählt die Zweitbestattung im Beinhaus von Hallstatt im Salzkammergut. Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert ging man zu der Sitte über, die exkarnierten (wörtlich: die entfleischten) Schädel der Verstorbenen liebevoll zu bemalen (Abb. 8). Sie trugen dann den Namen des Verstorbenen und waren zudem mit Blatt- und Blumenornamenten und Kreuzen geschmückt. Derartige Schädelmalereien waren in Österreich und Deutschland weit verbreitet41, doch nur in Hallstatt hat sich diese Tradition lebendig erhalten. Etwa 1200 Schädel liegen hier im Beinhaus, und davon ist etwa die Hälfte malerisch verziert. Zwar lag auch hier die Blütezeit zwischen 1800 und 1900, doch wird dieser Brauch auf ausdrücklichen Wunsch der Verstorbenen heute noch geübt. Die durch die Beschriftung der Schädel erfolgte Individualisierung der Toten trägt dem Wunsch nach Sicherung der Identität Rechnung, wie sie auf dem Friedhof durch die namentliche Kennzeichnung der Grabstätten zur selben Zeit allmählich üblich geworden war.

Abb. 8: Hallstatt (Salzkammergut), Bemalte und beschriftete Totenschädel im Beinhaus
3. Totenleuchten, Ölberge und Calvaires
Neben dem Beinhaus oder Karner zählt die Totenleuchte42 zu den markanten und charakteristischen Bestandteilen des mittelalterlichen Kirchhofs. Ihr Licht war eine Grundlage für die notwendige Befriedung dieses prinzipiell gefahrvollen Ortes, an dem sich Lebende und Tote begegneten. Die ältesten erhaltenen Totenleuchten stammen aus dem 12. Jahrhundert. Meist erhebt sich über einem hohen Schaft die Laterne, in der das Licht Tag und Nacht brennt. Totenleuchten waren oftmals Stiftungen, die neben der Leuchte selbst auch ihre dauerhafte Beschickung mit Licht gewährleisten sollte (Abb. 9).

Abb. 9: Keutschach, Mittelalterliche Totenleuchte
Seit dem ausgehenden Mittelalter zählt auch eine meist plastische Darstellung des Ölbergs zur typischen Möblierung des Friedhofs, wodurch die Begräbnisstätte zu dem neutestamentlichen Bild von der größten Anfechtung Christi in Beziehung gesetzt wird.43 Dort, wo in Offenburg ein Hochkreuz neben der Heilig-Kreuz-Kirche an den alten Friedhof erinnert, steht der 1524 errichtete Ölberg, der seinerseits eine verkleinerte Kopie der Darstellung des 1498 gestifteten, lebensgroßen Ölberges der Straßburger Thomaskirche44 darstellt. Seit 1500 besaß fast jede süddeutsche Pfarrkirche eine Ölberggruppe als Relief oder vollplastische Darstellung, wobei die Gruppe meist an der dem Friedhof zugewandten Seite als Mahnung und Trost aufgebaut war.45 Oder anstelle der Ölberggruppen wurden Kreuzigungsgruppen oder Kalvarienberge errichtet, deren berühmteste Vertreter in der Bretagne als Calvaires bekannt sind. Dort sind sie ein konstitutiver Teil des ummauerten Pfarrbezirks, der auch den Friedhof umfasst.
Somit kann man feststellen, dass der Friedhof als Bestattungsplatz zwar selbst gestalterisch wenig Aufmerksamkeit erfuhr, aber seine Möblierung durch Bildwerke immer stärker aufgewertet wurde.
B. Privilegierte Gräber
Verstorbene kamen immer irgendwie unter die Erde, in der großen Mehrzahl der Fälle wurde um ihre Gräber jedoch kein Aufsehen gemacht, sie blieben ohne Kennzeichnung und ohne Pflege. Im Mittelalter wurden sie auf dem die Kirche umgebenden Friedhof beigesetzt, wo gerade Platz war. Dies bedeutete keine Missachtung ihrer Person, denn sie ruhten ja in geweihter Erde und hatten an den Segnungen der heiligen Reliquien und der gelesenen Messen Anteil. Einer zahlenmäßig kleinen Oberschicht von weltlichen oder geistlichen Würdenträgern genügte diese Form der Beisetzung jedoch nicht. Sie strebten danach, in der Kirche selbst bestattet zu werden.
1. Die Kirchenbestattung
Dieses Verlangen, möglichst nahe bei den Märtyrern und deshalb in der Kirche zu ruhen, gab es seit altchristlicher Zeit und wurde aus theologischen Erwägungen immer wieder verboten, doch war es nicht gelungen, diesen Wunsch gänzlich auszurotten. Dabei entwickelten sich die Gräber im Kirchenraum immer mehr zu einer Demonstration des sozialen Prestiges der Bestatteten. Dennoch dauerte es bis ins Hochmittelalter, bis die Grablegen der Berühmtheiten auch entsprechend geschmückt oder sogar mit figürlichen Grabplatten versehen wurden. Als älteste Grabplatte mit dem Reliefbild des Verstorbenen gilt die Bronzeplatte des Rudolf von Schwaben (gest. 1080) im Dom zu Merseburg, die sogar vergoldet und mit Edelsteinen besetzt war. Grabplatten aus Stein folgten und bedeckten allmählich den gesamten Boden einer Kirche, die im Mittelalter als überdachter Friedhof bezeichnet werden kann. Um den Platz zu erweitern, wurden Grüfte angelegt, Grabkapellen angebaut, und im Inneren der Kirche wuchsen die Gräber allmählich in die Höhe. Dem Tumba-Grab folgte der Baldachin, die Grabstätten wurden immer dominanter, und es kam zu einem regelrechten Wettstreit um die prächtigste Grabstelle bis hin zu prunkvollen und luxuriösen Grabmonumenten. Meist stand ikonografisch die Person des Verstorbenen im Mittelpunkt. Manche Kirchen und Dome gerieten so zu kolossalen Ahnengalerien, und besonders eindrucksvoll kann dies heute noch im Dom von Mainz erlebt werden. Er birgt die größte und auch kunsthistorisch bedeutendste Ansammlung von Grabdenkmälern nördlich der Alpen, die von den Mainzer Erzbischöfen errichtet wurden, die damit ihrem Selbstverständnis als ranghöchste Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und ihrem Ehrentitel als Primas Germaniae46 Ausdruck verliehen. Das älteste dieser Denkmäler ist die (ursprünglich liegende) Grabplatte des Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein (1249). Dann folgen auch Wanddenkmäler, Tumbagräber sowie Statuen und liefern so einen kunstgeschichtlich einprägsamen Rundgang durch die geschichtliche Entwicklung des Grabdenkmals.
2. Ausblick auf die späteren Formen privilegierter Bestattungen
Hier soll zumindest schon so weit auf spätere Zeiten verwiesen werden, um zu verdeutlichen, dass die Sitte der privilegierten Gräber auch durch die Reformation nicht unterbrochen wurde. Obwohl der Nähe zu den Heil schaffenden Reliquien im reformatorischen Glauben keine Bedeutung mehr beigemessen wurde, hielt die Oberschicht an ihrem Privileg der Kirchenbestattung fest, um ihren gesellschaftlichen Rang zu dokumentieren. Man wird sogar feststellen, dass das Privileg der Kirchenbestattung auf breitere Bevölkerungsschichten ausgedehnt wurde, denn in ihren Genuss kam nun auch das gehobene Bürgertum, soweit es sich diese teuren Grablegen leisten konnte. Begräbnisplätze in den Kirchen sicherten sich aber ebenso Zünfte und Gilden, um ihre Mitglieder an würdigem Ort zu bestatten. Und diese Sitte der Kirchenbestattung blieb unabhängig von der Konfession teilweise bis ins 19. Jahrhundert lebendig, trotz aller theologischen und hygienischen Einwände. Ausgedehnte Grüfte unter den Kirchen erlebten im 18. und 19. Jahrhundert eine ungeheure Beliebtheit. Hinter dem Konzept der Gruftbestattung stand das Bedürfnis gehobener Schichten, zumal des selbstbewussten Großbürgertums, sich auch nach dem Tode noch als bedeutende Person des sozialen Lebens im allgemeinen Bewusstsein und in der Erinnerung zu erhalten. Bemerkenswerte Beispiele sind die Gruftgewölbe unter der Parochialkirche in Berlin und unter dem Michel in Hamburg. Schon früher als im protestantischen Norden war man im katholischen Wien zur allgemeinen Gruftbestattung unter den Kirchen übergegangen.
Aber selbst dort, wo man nach der Reformation dem Begehren nach einer Kirchenbestattung nicht mehr nachkommen wollte, erfand man eigene Formen für privilegierte Gräber. Auf dem protestantischen Friedhofstyp des Campo Santo waren dies die Grufthäuser und Nischengräber entlang den Friedhofsmauern, die nicht selten das Ausmaß monumentaler Mausoleen annahmen, während inmitten des Friedhofs die Gräber der normalen Bevölkerung lagen, meist nicht gekennzeichnet und nicht eigens gepflegt. Aus der historischen Friedhofsentwicklung haben sich deshalb fast ausschließlich Grabmale der sozialen Oberschicht erhalten.
Selbst der kommunale Friedhof des 19. Jahrhunderts hielt an dieser sozialen Differenzierung fest und bot eine Reihe besonders privilegierter Gräber. Sie lagen wie schon beim Campo-Santo-Friedhof als Wandgräber entlang der Friedhofsmauer, besaßen gemauerte Grüfte und waren rechtlich als Erbbegräbnisse organisiert, die als Vorläufer der heutigen Familien- oder sog. Wahlgrabstätten zu gelten haben. Oder die großen Familiengräber besetzten die Lagen entlang der Hauptwege. Selbst große, freistehende Mausoleen wurden noch bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet und dokumentierten die gesellschaftliche Hierarchie. Die seit der Aufklärung herrschenden Bestrebungen zur Demokratisierung der Friedhöfe blieben immer wieder in Ansätzen stecken, und erst die Friedhofsreform zu Beginn des 20. Jahrhunderts versuchte ihre konsequente Umsetzung, ohne sie allerdings wirklich erreichen zu können. Grundsätzlich bedeuten schon die Wahl- oder Familiengrabstätten, die es auf fast allen Friedhöfen gibt, ein Privileg gegenüber den einfachen Reihengräbern, die nach Ablauf der Ruhezeit wieder beräumt werden. Allerdings ging das Bedürfnis, sein Sozialprestige über Gräber zum Ausdruck zu bringen, im Laufe des 20. Jahrhunderts kontinuierlich zurück und gipfelte in der weiten Verbreitung der anonymen Bestattungen. Doch seit Beginn des 21. Jahrhunderts scheint sich diese Entwicklung wieder umzukehren. Um seiner Identität sichtbare Gestalt zu geben, wählt man alternative Beisetzungsformen, und auch eine Renaissance der wirklich großen Gräber scheint es zu geben. Davon zeugen die neuen Mausoleen auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg (Abb. 10), die in ihrem postklassizistischen Stil an die Grabmonumente des 19. Jahrhundert Anschluss finden.

Abb. 10: Hamburg, Ohlsdorfer Friedhof, Familien-Mausoleum, 2006
C. Kirchenburgen und Wehrkirchhöfe
In einem mittelalterlichen Dorf, oftmals sogar in einer Stadt, war die Kirche das herausragende Bauwerk und setzte mit dem sie umgebenden Kirchhof den örtlichen Akzent. Sie war nicht selten das einzige gemauerte, feste Bauwerk und konnte mit der Friedhofsmauer einen wehrhaften Schutzraum bilden, den man entsprechend als Wehrkirchhof oder Kirchenburg bezeichnet. Deshalb geschah es häufiger, dass sich entlang der Kirchhofsmauer zunächst provisorische Schuppen, dann sogar feste Bauten entwickelten, die das Hab und Gut, auch die Ernte der Siedler und Bauern, aufnahmen. In Zeiten äußerer Gefahr konnte dann inmitten des Wehrkirchhofs die gesamte Bevölkerung Zuflucht und für gewisse Zeit Schutz finden. In bestimmten Gegenden erfolgte in unsicheren Zeiten ein regelrechter fortifikatorischer Ausbau, der die Kirche zur Kirchenburg und den Kirchhof zum Wehrkirchhof werden ließ. Besonders eindrucksvoll sind die erhaltenen Beispiele von Kirchenburgen in Siebenbürgen47, in denen die Menschen bei Gefahr sogar monatelang ausharren konnten (Abb. 11). Unter solchen Bedingungen errichtete man an der Kirchhofsmauer sogar Schulen, um den Kindern einen Unterricht zu ermöglichen. Die Mehrzahl solcher Kirchenburgen, die in ganz Europa anzutreffen sind, stammt aus dem 15. und dem 16. Jahrhundert.

Abb. 11: Prejmer (dt. Tartlau), Siebenbürgen, Kirchenburg, 15./16. Jh.
D. Siechen- und Pestfriedhöfe
Nicht wenige der seit der Frühen Neuzeit außerhalb der Ortschaften angelegten Friedhöfe besaßen mittelalterliche Vorläufer, die Siechen- und Pestfriedhöfe.48 Sie lagen meist vor der Stadt, müssen aber von ihrem Charakter her unterschieden werden. Selbst in jener Epoche, als die Bestattung auf dem Kirchhof bei der Pfarrkirche die Regel war, kannte man bestimmte hygienische Vorkehrungen, um gesundheitliche Gefahren von der Bevölkerung abzuwehren. Menschen mit ansteckenden Krankheiten pflegte man in den sog. Siechenkobeln oder Leprosenhäusern, die außerhalb der Gemeinwesen lagen. Sie besaßen eigene Friedhöfe, die trotz ihrer besonderen Lage jedoch als reguläre Begräbnisplätze betrachtet werden müssen. Anders verhält es sich mit den Pestfriedhöfen, die als echte Notfriedhöfe eingerichtet wurden, wenn die Kapazität des Pfarrkirchhofs durch den massenhaften Anstieg der Pestopfer erschöpft war. Während die Siechenfriedhöfe meist der beim Spital liegenden Kapelle zugeordnet werden konnten, fehlten ähnliche kirchliche Einrichtungen bei den Pestfriedhöfen. Diese wurden auch nur temporär genutzt, solange die Pest anhielt, während die Siechenfriedhöfe permanente Einrichtungen waren.
1. Siechen- und Leprosenfriedhöfe
Friedhöfe bei den Siechenhäusern gab es schon mindestens seit dem 13. Jahrhundert, und sie sind deshalb älter als Pestfriedhöfe. Je nach Situation können sie im Erscheinungsbild diesen ähneln, aber auch wie normale Pfarrkirchhöfe mit Friedhofsmauer und Beinhaus wirken. Sie können sowohl innerhalb wie außerhalb der Städte liegen, dafür gibt es keine Regel. Ihr besonderer Charakter erschließt sich in der Regel nur durch die Nähe eines Siechenkobels oder eines Spitals. Allerdings können Archäologen in der Zusammenarbeit mit Anthropologen derartige Friedhöfe ausmachen, wenn die Bestatteten auf ihre Krankheit und Todesursachen untersucht werden. Oftmals werden die Kranken als Lepröse eingestuft, doch können auch andere Krankheitsbilder zu einer Absonderung in solche Siechenheime geführt haben. Jedoch immer dann, wenn eine Epidemie zum raschen Anstieg der Sterbeziffer geführt hat, nehmen die unregelmäßigen Mehrfachbestattungen und Massengräber zu. Gleichwohl gibt es Quellen, in denen eigene Priester für die Siecheneinrichtungen und ihre Friedhöfe gefordert und gewährt wurden, weshalb in der Regel von einem Mindestmaß an seelsorgerlicher und liturgischer Begleitung ausgegangen werden kann. Insbesondere die Nachforschungen auf Schweizer Friedhöfen haben zu einem sehr differenzierten Bild dessen geführt, was man unter einem Siechenfriedhof verstehen kann. Ob die Erfahrungen mit Epidemien und der Bestattung in außerörtlichen Friedhöfen, die hier schon in spätmittelalterlicher Zeit gepflegt wurde, Einfluss auf die Friedhofsverlagerungen in der frühen Neuzeit genommen hat, kann indes nicht nachgewiesen, aber vermutet werden. In der Literatur kommt es immer wieder zu einer Verwechslung oder Vermischung von Siechen- und Pestfriedhöfen, die von ihrer Entstehung her jedoch zu differenzieren sind. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass auf Siechenfriedhöfen auch Pestopfer bestattet wurden, doch verdanken sie dann ihre Entstehung nicht der Pest, wurden aber während dieser benutzt.
Obwohl es mittlerweile eine Reihe von archäologisch erforschten Siechenfriedhöfen gibt49, fehlt bis heute eine zusammenfassende Darstellung der aus solchen Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse. Ihr differenziertes Bild verbietet eine generelle Zuschreibung als Sonderfriedhof.
2. Pestfriedhöfe
Noch komplexer als die Frage nach den Siechenfriedhöfen gestaltet sich die Suche nach den Anfängen und der Entwicklung jener Notfriedhöfe, die man zu Zeiten der Pest eingerichtet hat und die man deshalb kurz als Pestfriedhöfe bezeichnet. Sie zählen vielerorts sogar zu den touristischen Sehenswürdigkeiten, gelten als uralt und werden kurzerhand mit dem ersten Auftreten der Pest in Europa im 14. Jahrhundert in Verbindung gebracht. Außerdem gelten Pestfriedhöfe als die ersten Bestattungsplätze, die aus hygienischen Gründen außerhalb der Ortschaften angelegt wurden. Nach heutiger Sicht vollzog sich indes die Entwicklung des Pestfriedhofs in mehreren Etappen, und erst in der dritten Phase im 17. Jahrhundert entstanden typische Notfriedhöfe außerhalb der Städte in großer Zahl. Die erste Phase begann jedoch mit der ersten Pestwelle, die Europa um 1350 erreicht hatte; da hier die Zahl der Pesttoten jedoch noch nicht das Ausmaß späterer Jahrhunderte erreichte, war man bestrebt, die Verstorbenen schon aus religiösen Gründen auf dem örtlichen Pfarrkirchhof beizusetzen. Dies geschah zwar oftmals unter irregulären Verhältnissen, insoweit die Priester selbst gestorben oder geflohen waren, aber man hielt am Kirchhof fest. Allerdings nahm hier die Zahl der Massengräber deutlich zu. Ein Pestvotivgemälde in St. Peter in München aus der Werkstatt von Jan Pollack aus dem Jahre 1517 zeigt noch, wie die Pesttoten in einem langen Zug zum regulären Friedhof bei der Pfarrkirche getragen werden.50 War dann die Aufnahmefähigkeit überschritten, so richtete man Notfriedhöfe ein, die jedoch im 14. und 15. Jahrhundert vorzugsweise innerhalb der Städte angelegt wurden. Diesen Sachverhalt belegt etwa die Situation in Zürich. Dort konnten pestzeitliche Massengräber des 14. Jahrhunderts innerhalb der Stadt von Archäologen untersucht und als solche identifiziert werden.51 Ein Jahrhundert später ist für Köln belegt, dass nach dem Tod des 1451 an der Pest gestorbenen Malers Stephan Lochner auf einem unbebauten Grundstück neben seinem Wohnhaus ein Pestfriedhof angelegt wurde, auf dem der Meister möglicherweise selbst bestattet wurde.
Trotzdem mag es frühe Ausnahmen von dieser Regel gegeben haben. So war schon lange eine schriftliche Quelle bekannt, die in Kiel von einem Pestfriedhof spricht, der 1350 vor dem Dänischen Tor angelegt worden sein soll, und die Archäologen glauben, bei Grabungen 1960/61 diesen Notfriedhof entdeckt zu haben. Über hundert männliche Skelette kamen zum Vorschein, und man erklärte dies damit, dass man Männer und Frauen getrennt voneinander bestattet hätte. Die Quelle spricht davon, dass die Stadt von Ritter Nicolaus Split Grund und Boden erworben und vom Landesherrn die Erlaubnis erhalten hatte, dort einen Friedhof anzulegen und eine hölzerne Kapelle zu errichten. Der Hinweis auf eine Friedhofskapelle lässt aber auch die Annahme zu, dass hier kein eigentlicher Notfriedhof, sondern aus Anlass der Pest ein neuer regulärer Friedhof angelegt wurde, zumal er auch mindestens bis 1570 in Nutzung geblieben ist. Ebenso soll 1373 in Lübeck, als die Pest grassierte, außerhalb der Stadt vor dem Burgtor ein Friedhof angelegt worden sein. Da ihm aber auch ein Pockenhaus und eine Kapelle angeschlossen waren, dürfte es sich eher um einen regulären Siechenfriedhof als um einen Notfriedhof gehandelt haben. Die Friedhöfe in Kiel und Lübeck waren wie auch ein Friedhof in Hamburg aus dieser Zeit der heiligen Gertrud geweiht. Ihren Namen trugen im Mittelalter Spitäler, aber sie galt auch u. a. als Patronin der Gräber. In dieser Verbindung spricht das Patrozinium tatsächlich eher für einen Siechenfriedhof. Ganz vorsichtig ausgedrückt wird man sagen, dass Siechenfriedhöfe und Friedhöfe, die anlässlich der Pest eingerichtet wurden, durchaus miteinander in Verbindung stehen. Echte pestzeitliche Notfriedhöfe der späteren Zeit wurden meist dem heiligen Sebastian geweiht. Die Pfeile, die ihm den Märtyrertod brachten und mit denen er stets dargestellt ist, wurden mit den Pestpfeilen identifiziert.
Seit dem ersten Auftauchen der Pest dauerte es immerhin etwa zwei Generationen, bis Zusammenhänge entdeckt bzw. vermutet wurden zwischen der Ausbreitung der Seuche und mangelnder Hygiene. So gilt die Stadt Lille in Frankreich als die Erste, die aus diesen Gründen um 1400 eine Verordnung in Kraft setzte, die innerstädtische Bestattungen untersagte. Andere Städte folgten ihr und so entstanden die ersten Friedhöfe, die nachweislich aus hygienischen Erwägungen außerhalb der Siedlungen angelegt wurden, erst im 15. Jahrhundert.52 Sie bereiteten die Welle der großen Friedhofsverlagerungen im 16. Jahrhundert vor. Diese Friedhöfe sind gewissermaßen die zweite Generation der pestzeitlichen Friedhöfe, weil sie ihre außerörtliche Lage der langsam wachsenden Erkenntnis verdankten, dass unzureichende hygienische Verhältnisse die Ausbreitung der Pest begünstigten.
Erst in einer dritten Phase entstanden dann die typischen und zahlreich auch quellenmäßig belegten Pestfriedhöfe als Erscheinung des 17. Jahrhunderts. Einerseits waren die Kenntnisse zu den hygienischen Ursachen der Pest gewachsen, andererseits forderte die Pestwelle des 17. Jahrhunderts weit mehr Tote als in den vorhergehenden Jahrhunderten, wodurch die räumlichen Probleme enorm gestiegen waren. Es ist aber bemerkenswert, dass die echten Notfriedhöfe aus diesen Zeiten nur temporär belegt wurden, während man nach dem Abflauen der Pest jeweils zu den angestammten Friedhöfen zurückkehrte. Die Notfriedhöfe der Pestzeiten blieben meist Episode, denn ihnen fehlte einerseits der kultische Charakter, andererseits konnten sie die Garantie einer sozial abgestuften Bestattung nicht leisten. Sie hatten somit kaum einen Einfluss auf die Entwicklung des Friedhofswesens an sich. Insbesondere im Jahr 1635 forderte die Pest ihren Tribut, und viele Pestfriedhöfe sind entstanden.53
Der Wunsch nach einem regulären Begräbnis auf dem örtlichen Friedhof führte dazu, dass die Notfriedhöfe nach dem Abflauen der Pest wieder aufgehoben wurden und meist nur als Flurbezeichnung weiterlebten. Doch verschiedentlich entwickelten sie sich zu sog. Elendenfriedhöfen, wobei das alte Wort Elend Fremde bedeutet. So wurden auf diesen Friedhöfen Vagabunden, Bettler, Unbekannte, Soldaten oder Kinder beigesetzt. Ein Beispiel dafür bietet der alte Pestfriedhof von Lindau in Unterreitnau, der im großen Pestjahr von 1635 eingerichtet worden war. Eine Gedenktafel erinnert nicht nur an die zahlreichen Opfer der Pest, sondern auch an Fremde aus Tirol und der Schweiz, an Durchreisende, Bettler, Soldaten, Unbekannte, Arme und Andersgläubige, die hier ihre letzte Ruhe fanden. Immerhin scheint man gewissenhaft Buch geführt zu haben. Gleichzeitig unterstreicht dieses Zeugnis die soziale Hierarchie im damals herrschenden Bestattungswesen, denn für alle missliebigen Personen war auf dem regulären Kirchhof kein Platz. In einigen Fällen entwickelte sich jedoch der Pestfriedhof sogar zum regulären oder gar zum Prominentenfriedhof. Der im Pestjahr 1680 eingerichtete Eliasfriedhof in Dresden wurde nach seiner Umgestaltung durch George Bähr, den Architekten der Frauenkirche, zum Begräbnisplatz der Bürgerschaft.54 Somit kennt auch das Fortleben der Pestfriedhöfe keine Regel, sondern viele Aspekte.
Auf die Frage, was ein Pestfriedhof ist, gibt es demnach keine verbindliche Antwort. Im Volksmund oder gar im Jargon der touristischen Vermarktung werden viele außerörtlich angelegte Friedhöfe als Pestfriedhöfe bezeichnet, doch den typischen Pestfriedhof gibt es nicht. Kein Pestfriedhof hat sich in dem Zustand erhalten, als dort wirklich Pestopfer beigesetzt wurden, und die Verhältnisse, die dort herrschten, wird man sich nicht vorstellen können. Seine Entstehung, Lage, Entwicklung und Struktur müssen aus den schriftlichen Quellen und den nüchternen Erkenntnissen der Archäologie erhoben werden. Und nur der Anthropologe kann das Alter der Leichen, ihren sozialen Status und das Krankheitsbild bestimmen. Bei aller Kenntnis, die wir heute haben, lässt sich nicht genau sagen, ob und wie die pestzeitlichen Friedhöfe die allgemeine Friedhofsentwicklung beeinflusst haben oder ob sie immer Ausnahmeerscheinungen geblieben sind.
E. Totentanz
Das Genre Totentanz spielt in der Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte des europäischen Abendlandes eine herausragende Rolle und gibt in seiner Komplexität bis heute Rätsel auf, die hier nicht erörtert werden können.55 Im Zusammenhang mit einer Geschichte der Friedhöfe ist es aber von besonderer Bedeutung, dass Kirchenwände, Beinhäuser und Friedhofsmauern zu den bevorzugten Orten für die Anbringung von Totentänzen zählen. Im Umfeld von Bestattungen scheint der genuine Ort des Totentanzes zu liegen, der hier ganz real stattfindet und im Bild festgehalten wird. Der Friedhof ist der Lebensraum der lebenden Toten oder der Untoten, wie sie im Volksmund auch genannt werden.
1. Die Vorstellung von den lebenden Toten
Dahinter steht die interkulturell verbreitete Vorstellung, nach der Menschen nach ihrem Ableben nicht existenzlos sind, sondern in irgendeiner Form fortbestehen und wirkmächtig bleiben. In der deutschen Volkskunde werden sie als lebende Tote, lebende Leichname oder Untote bezeichnet, die unter bestimmten Voraussetzungen zu Wiedergängern, Aufhockern, Nachzehrern oder Vampiren werden können.56 Da sie den Lebenden potenziell gefährlich werden können, hat man Maßnahmen zur Bannung der lebenden Toten ergriffen, die später noch unter dem Begriff der Sonderbestattung erörtert werden. Verstorbene gelten aber grundsätzlich als lebendig und es kann zu Begegnungen mit ihnen kommen. Zu den ältesten literarischen und bildlichen Zeugnissen gehört die Legende von den drei Lebenden und den drei Toten.57 Die Lebenden repräsentieren die Altersstufen Jüngling, Mann und Greis, und die Toten führen ihnen die Vergänglichkeit und Endlichkeit des Lebens vor Augen: Was ihr jetzt seid, das waren wir, was wir jetzt sind, das werdet ihr. Es gibt zahlreiche bildliche Darstellungen zwischen dem 14. und 15. Jahrhundert, und ihr Verbreitungsgebiet reicht von der Schweiz bis nach Norddeutschland.
Eine weitere Legende berichtet in zahlreichen Varianten vom hilfreichen Eingreifen der Toten für die Lebenden mit dem Grundmotiv, dass die Lebenden zuvor sich in Gebet und Fürbitte für die Verstorbenen eingesetzt haben. Als ein frommer Mann, der häufig Gebete für die Armen Seelen verrichtet hatte, von Feinden verfolgt wurde und sich mit letzter Kraft in einen Friedhof retten konnte, erhoben sich die Toten aus ihren Gräbern und schlugen die Feinde in die Flucht. Diese Legende soll zeigen, dass die Armen Seelen – ähnlich wie Heilige – dem Menschen in bedrohlichen Situationen Beistand leisten können. Bildliche Darstellungen dieser Legende sind nicht selten an Beinhäusern zu finden58 und verweisen darauf, dass der den Toten angestammte Ort der Friedhof ist. Dort ist ihr Lebensraum, wo sie am ehesten anzutreffen sind. Und aus diesem Grund zählen die eigentlichen Totentänze zur typischen Beinhaus- und Friedhofsikonografie.
2. Ikonografie und Bedeutung der Totentänze
Totentänze zählen zur typischen Bildsprache des Mittelalters und bleiben bis in die Kunst der Gegenwart in immer neuen Varianten lebendig. Ihre Entstehung im Spätmittelalter, die mitunter mit dem Auftreten der Pest in Verbindung gebracht wurde, kann hier nicht weiter diskutiert werden. Sie sollen hier lediglich als eine den Friedhofsraum beschreibende Bildsprache verstanden werden, denn sie zeigen nichts anderes, als dass auf dem Friedhof Lebende und Tote aufeinandertreffen. Dieses Schicksal trifft jeden, den Kleriker und den König ebenso wie den Handwerker, den Bettler und das Kind. Immer paarweise tanzen die Toten mit den Lebenden in einer Art Ständerevue, vom Papst bis zum niedrigsten Angehörigen der sozialen Gemeinschaft. Totentänze finden sich zwar nicht ausschließlich, doch bevorzugt an Friedhofsmauern, an Beinhäusern oder den Kirchenwänden.
Der Fries eines Totentanzgemäldes aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts umzieht den Karner von Metnitz in Kärnten (Abb. 7).59 Er beginnt links und rechts der Eingangstüre mit Mönchen, die die Todesverfallenheit des Menschen zum Thema ihrer Predigt machen und mahnen, dass der Höllenschlund für alle offensteht. Der erste in der Reihe, der sich etwas widerstrebend diesem Schicksal fügt, ist der Papst, und ihm müssen alle Menschen folgen.
58 Meter lang war das Gemälde eines Totentanzes mit etwa lebensgroßen Figuren entlang der Friedhofsmauer am Dominikanerkloster in Basel, der um 1440 entstand und wohl das berühmteste Beispiel seiner Gattung war. Ehe er 1805 einer Straßenerweiterung zum Opfer fiel und abgebrochen wurde, fand er in vielen Reproduktionen seinen Niederschlag, sodass wir heute über sein Aussehen gut informiert sind.60 Will man Totentänze richtig verstehen, darf man nicht übersehen, dass sie in ihrer Standardform vom Sündenfall eingeleitet und mit einem Weltgericht abgeschlossen werden. Sie erklären also, wie der Tod in die Welt gekommen ist und wie am Ende der Zeiten der ursprüngliche paradiesische Zustand wiederhergerichtet wird. In diesem Sinne wollen Totentänze nicht nur mahnen, ein frommes Leben zu führen, sondern sie charakterisieren den Friedhof auch als einen Heilsraum mit der Perspektive des ewigen Lebens.
Gemessen an seiner Möblierung und seiner Ikonografie, ist der Friedhof ein besonderer Raum, der einerseits das Zusammenleben von Lebenden und Toten regelt und andererseits als ein interimistischer Ort zwischen der irdischen und der jenseitigen Welt vermittelt.
F. Judenfriedhöfe
In der deutschen und europäischen Friedhofskultur spielen die Friedhöfe der jüdischen Glaubensgemeinschaft eine besondere Rolle. Die Juden besaßen zu allen Zeiten ihre eigenen Begräbnisplätze, die sich durch den auf Ewigkeit angelegten Grabplatz auszeichnen. Judenfriedhöfe werden deshalb Beth Olam, Haus der Ewigkeit oder auch Guter Ort, genannt. Der auf Dauer angelegte Bestand des Grabes wurzelt in der jüdischen Vorstellung von der Unverletzlichkeit der Totenruhe und der Unantastbarkeit des Grabes. Trotz des erklärten Willens der Nationalsozialisten, alles jüdische Leben und seine Kultur in Deutschland zu tilgen, blieb eine große Zahl historischer jüdischer Friedhöfe erhalten.61 Man geht heute von 2000 jüdischen Friedhöfen aus mit geschätzten 600.000 Grabsteinen. Die Verbrechen von Nazi-Deutschland an den Juden haben indes dazu geführt, dass jüdische Friedhöfe heute weitaus besser erforscht und dokumentiert sind als nicht-jüdische. So ist neben vielen Einzeluntersuchungen zu nennen das in Bearbeitung befindliche Zentralarchiv „Jüdische Friedhöfe in Deutschland“.62 Heute stellen die jüdischen Friedhöfe nicht nur, aber gerade in Deutschland ein bedeutendes Zeugnis der Friedhofskultur dar.63
Grundsätzlich sind die Friedhöfe der aschkenasischen und der sephardischen jüdischen Gemeinden voneinander zu unterscheiden. Als Aschkenasen bezeichnen sich die aus Osteuropa oder auch aus Westeuropa stammenden Juden, die in Deutschland die Mehrheit bilden. Ihre Friedhofskultur ist durchgängig von stehenden Grabmalen geprägt, die bereits auf dem ältesten jüdischen Friedhof in Worms anzutreffen sind. Als Sepharden bezeichnen sich hingegen jene Juden, die bis zu ihrer Vertreibung zwischen 1492 und 1531 in Portugal und Spanien lebten. Mehrheitlich suchten sie Zuflucht im Osmanischen Reich, wanderten aber teilweise auch nach West- und Nordeuropa aus. Die stärksten sephardischen Gemeinden Deutschlands siedelten in Hamburg und in Schleswig-Holstein. Sie unterscheiden sich von den Aschkenasen durch liegende Grabplatten, wie sie bspw. auf dem Friedhof von Glückstadt (Krs. Steinburg) noch in großer Zahl anzutreffen sind. Der Friedhof wurde 1622 angelegt. Von den etwa 100 erhaltenen Grabplatten des 17. und 18. Jahrhunderts sind etwa 90 liegend angeordnet und tragen bisweilen portugiesische Inschriften. Sie haben mitunter auch die damals gültige „christliche“ Ikonografie von Totenschädel, Stundenglas und anderen Vergänglichkeitssymbolen übernommen. Den großen jüdischen Friedhof in (Hamburg-)Altona teilten sich aschkenasische und sephardische Juden, weshalb auf ihm sowohl aufrecht stehende Grabstelen wie liegende Grabmale vorkommen. Eine auch in den Niederlanden vorkommende Form der Grabzeichen sind die sog. Zeltgräber, Grabsteine in Hausdachform mit reichem plastischem Dekor. Aschkenasische wie sephardische Grabsteine haben in Altona zudem die Besonderheit, dass sie entgegen dem biblischen Bilderverbot auch figürliche Motive und sogar eine biblische Ikonografie besitzen können, etwa eine Darstellung der Opferung Isaaks durch Abraham oder König David mit der Leier. Selbst allegorische Motive wie die Axt, die an den Baum gelegt wird, können hier beobachtet werden.
1. Die Identität des Diasporajudentums
Im alten Israel bestatteten die Juden wie selbstverständlich nach orientalischer Sitte ihre Toten in Felsgräbern, wobei sie die Körperbestattung übten.64 Dabei waren die Grabvorsorge und die Bestattung auf eigenem Grund und Boden eine Familienangelegenheit. Als die Juden nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels (70 n. Chr.) und ihrer Vertreibung durch die Römer sich in alle Welt zerstreuten, bildete die Begräbnissitte nach Art der Väter einen Teil ihrer Identität. Dazu gehörten stets eigene Begräbnisstätten, die sie nicht mit Andersgläubigen teilen konnten. So entstanden etwa in Rom im 2./3. Jahrhundert neben den christlichen eigene jüdische Katakomben. Sie sind in ihrer Anlage den christlichen Grüften sehr ähnlich, verzichteten aber aufgrund des mosaischen Bilderverbotes weitgehend auf figürlichen Bilderschmuck. Und in der Vigna-Randanini-Katakombe verwendeten sie sogar die sonst nur im Orient bekannten Schub- oder Ofengräber.65
An dieser Praxis eigener Friedhöfe hielten die jüdischen Gemeinden zu allen Zeiten fest. Wohl adaptierten sie Gebräuche aus ihrem jeweiligen kulturellen Umfeld, doch im grundsätzlichen Festhalten am Bilderverbot und der Verwendung der hebräischen Sprache unterschieden sie sich auch. Und das Kriterium der Ewigkeit der Gräber blieb entscheidend. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die ältesten jüdischen Friedhöfe in Deutschland bis ins hohe Mittelalter zurückreichen. Sie finden sich vorzugsweise im Rhein-Main-Gebiet, die ältesten in Worms und in Frankfurt.
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.