Kitabı oku: «Unternehmer in Not»

Yazı tipi:

Das sollten sie wissen

Kennen Sie das Insolvenzgesetz?

Welche Insolvenzverfahren gibt es?

Wie reagiert ein Insolvenzverwalter?

Worauf sie beim Insolvenzverwalter aufpassen müssen!

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Was ist eine Bewährungsstrafe?

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland?

Wie erreiche ich in kürzester Zeit eine Restschuldbefreiung?

Wie ist die Vorgehensweise ihrer Bank oder Sparkasse?

Was sie ihrer Bank nicht erlauben sollten!

Dreistufenplan ihrer Bank oder Sparkasse

Wie reagieren die Behörden gegen sie?

Welche Verträge sollten sie nicht unterschreiben?

Was ist eine Zwangsverwaltung?

Wie funktioniert eine Zwangsversteigerung?

Viele weitere, interessante Themen!

Mit Comicfigur Pit.

Comicfigur Pit macht alles, was für ihn von Vorteil ist.

Er wehrt sich gegen die Systeme und verrät ihnen

seine unerlaubten Machenschaften.

Pits Haus wird versteigert und Pit rettet illegal seine

Küche.

Pit ist eine von mir frei erfundene Comic-Figur.

Seine kriminellen Vorschläge sind verboten und dürfen

nicht nachgeahmt werden!

Inhaltsverzeichnis

Insolvenzgesetz in Deutschland

Das Insolvenzgesetz ist eines der wichtigsten Gesetze für

einen Unternehmer, trotzdem kennen viele Unternehmer

dieses Gesetz und seine Auswirkungen nicht.

Ein Geschäftsführer muss Insolvenz anmelden, wenn das

Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist.

Die Überschuldung tritt ein, wenn die finanziellen

Verbindlichkeiten nicht mehr durch das vorhandene

Vermögen gedeckt werden können.

Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie länger als

3 Wochen mehr als 10% zahlungsunfähig sind.

3 Wochen nur 10% der Rechnungen nicht zahlen können

und schon Insolvenz anmelden?

Wenn Sie jetzt nicht Insolvenz anmelden, begehen Sie

bereits den Tatbestand der Insolvenzverschleppung

und dann wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Eine der ersten Handlung eines Insolvenzverwalters wird

es sein ihren Zahlungsverkehr auf den Tag ihrer ersten

Zahlungsunfähigkeit zu prüfen.

Wenn dieser Tag älter als drei Wochen vor ihrer Anmeldung war

wird er Ihnen eine Klage wegen Insolvenzverschleppung

mit vollem Programm anhängen.

Diese Fibel ist für jeden Unternehmer und auch für

Privatpersonen eine wertvolle Wissenssammlung.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Dieser Ratgeber wird jedem Unternehmer und auch

Privatpersonen in schwierigen Situationen eine wertvolle Hilfe

sein.

Ratschläge, Hilfen, Tipps und Tricks.

In unserer stressigen Zeit und in der Hektik des Alltages

vergessen viele Menschen, dass ihr Leben aus den Fugen

geraten kann und Sie werden von unmenschlichen Systemen

in den Ruin getrieben.

Sie sind verloren weil Sie nicht genügend Informationen

und Wissen besitzen, gegen diese Systeme anzugehen.

Sie ahnen nicht mit welcher Härte Systeme wie Banken,

der Staat mit seinen Gehilfen und die selbsternannten Abzocker

gegen Sie vorgehen und sich an Ihrem Elend bereichern.

In dieser Wissenssammlung habe ich Ihnen eine

übersichtliche Beschreibung vieler Themen klar und

übersichtlich beschrieben.

Ich habe einige Kurzgeschichten eingebaut die tatsächlich so

geschehen sind.

Ich zeige Ihnen die Gefahren und mögliche Lösungen.

Sie werden staunen, welche Möglichkeiten Sie haben, von

denen Sie jetzt noch nichts wissen.

Ich werde Ihnen Wege zeigen, die fast kein Unternehmer

kennt und die Ihnen auch niemand sagt.

Inhaltsverzeichnis

Warum funktioniert so vieles nicht?

Warum funktioniert unser System nicht?

Warum funktioniert unsere Politik nicht?

Warum funktionieren unsere Firmen nicht?

Warum funktioniert so vieles nicht?

Diese Fragen sind in den meisten Fällen ganz einfach zu

beantworten.

Das Problem ist der Mensch.

Der Mensch strebt die Position seiner eigenen Unfähigkeit an.

Das ist das Peterprinzip, von L.J. Peter und R. Hull.

Ein Mensch in seiner Tätigkeit oft ein fähiger Mitarbeiter.

Nun wird er auf eine höhere Position befördert und meistens

beinhaltet die neue Arbeit auch neue oder andere Aufgaben.

Er verdient mehr Geld und bekommt in unserer Gesellschaft

einen höheren Stellenwert.

Wenn er bei seiner neuen Aufgabe überfordert ist und nicht

klar kommt, trifft er eine Fehlentscheidung nach der anderen.

Hier hat er nun die Position seiner eigenen Unfähigkeit erreicht.

Zu viele wichtige Entscheidungspositionen sind von

unfähigen Menschen besetzt.

Dieses Phänomen existiert in allen Bereichen der Wirtschaft,

der Politik, beim Sport und auch bei der Kirche.

Inhaltsverzeichnis

Über den Autor

Roland Maus, Jahrgang 1956.

Er war jahrelang selbstständiger Unternehmer und hat

in seinem Leben viele Erfahrungen gesammelt.

Mit seinen Ideen hat er mehrere Firmen zu großen Erfolgen

geführt.

Er hat mehrere deutsche-und europäische Patente entwickelt

und wurde mit mehreren Landesinnovationspreisen und

einem Bundesinnovationspreis ausgezeichnet.

Vom Bundeswirtschaftsminister wurde ihm eine

Goldmedaille für hervorragende, innovative Leistungen

verliehen.

Bis zu 120 Mitarbeiter arbeiteten unter seiner Leitung.

Mehr als 50 junge Menschen hat er ausgebildet,

darunter Landes- und Bundessieger.

Roland Maus hat diesen Ratgeber geschrieben,

um Unternehmer und auch Privatpersonen vor schwierigen Zeiten

zu schützen oder Ihnen in schwierigen Zeiten zu helfen.

Erfahrung hat man immer hinterher, oft zu spät.

Wissen muss man haben,

bevor man Wissen braucht!

Inhaltsverzeichnis

Rechtshinweis und Haftungsausschluss

Die Unternehmer-Fibel dient der allgemeinen Bildung

und Information, nicht der Beratung bei

individuellen rechtlichen Anliegen.

Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen.

Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aktualität,

Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten

Informationen.

Die Beiträge beziehen sich auf Deutschland, auch wenn dies

nicht ausdrücklich vermerkt ist.

Haftungsansprüche gegen den Autor sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Comic-Figur Pit ist eine frei erfundene Figur.

Die Tipps und Taten von Pit sind, wie in Comics üblich,

nicht immer nach dem Gesetz.

Die Ratschläge von Comic-Pit sind keine Anstiftung zu

kriminellen Taten.

Sie müssen sich immer nach dem Gesetz verhalten.

Der Autor

Roland Maus

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Die Themen finden Sie in dem dazugehörigen Verzeichnis

Einleitung und Schlusswort:

Das sollten Sie wissen

Insolvenz-Insolvenzgesetz in Deutschland

Vorwort

Über den Autor

Rechtshinweis und Haftungsausschluss

Ein Ratgeber für Unternehmer und Privatpersonen

Schlusswort

Impressum

Banken und Sparkassen:

Warum geht der Staat und die Banken so schlecht mit

unseren Unternehmern um?

Banken und Sparkassen

Darlehen-Sicherheiten

Darlehen und seine Gefahren

Raumsicherungsübereignung

Dreistufenplan der Sparkasse oder Bank

Verwertungsrecht Ihrer Bank

Falsches Spiel einer Sparkasse

Restschuld und Restschuldbefreiung

Behörden und Versicherungen:

Finanzamt nicht bezahlen

Kraftfahrzeugversicherung nicht bezahlt

Krankenkasse nicht bezahlt

Comicfigur Pit:

Vorstellung Comicfigur Pit

Pit legt eine Kriegskasse an

Firma und Privat:

Warum funktioniert so vieles nicht?

Investitionsfalle

Wagniskapital

Darlehn nicht bezahlen

Geldsorgen

Media Verträge

Oneline-Verträge

Handy nicht bezahlt

Vereine, Verbände und Clubs

Privatvermögen sichern

Ehevertrag abschließen

Liquidität

Inkasso

Schufa

Was ist Stärke?

Investitionen-Kundenbezogen

Leasing

Leasingfahrzeuge bei Insolvenz

Leasingrückgabe mit Folgen

Ihr Umfeld

Gericht:

Gerichtlicher Mahnbescheid

Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid

Gerichtsvollzieher

Zwangsverwaltung

Immobilienversteigerungen-Wertgutachten

Zwangsversteigerung von Immobilien

Versteigerung-geringstmögliches Ergebnis

Insolvenzverschleppung-Strafen

Gerichtsdiel-Geld statt Buße!

Bewährungsstrafe

Bewährungsstrafe Berechnungsbeispiel

Pflichtverteidiger

Insolvenz:

Privatinsolvenz-wann ist sie sinnvoll?

Privatinsolvenz-was spricht dagegen?

Privatinsolvenzverfahren in Deutschland

Privatinsolvenz im europäischen Ausland

Privatinsolvenz in Elsass-Lothringen

Privatinsolvenz als Planinsolvenz

Insolvenzantrag durch Gläubiger

Insolvenz-GmbH

Schutzschirmverfahren mit Eigenverwaltung

Planinsolvenz

Insolvenzverwalter

Insolvenzanfechtung

Insolvenzantrag-Mangels Masse abgelehnt!

Insolvenzversteigerung

Insolvenzverschleppung

Ein Ratgeber für Unternehmer
und Privatpersonen

Besonders wichtig ist es für mich, unsere Unternehmer zu

schützen und ihnen in schwierigen Situationen zu helfen.

Ich bezeichne diese Gefahren als „das System“

Ich teile ich Ihnen mit, wie diese Systeme gegen Sie und

Ihre Firma vorgehen, wenn Sie existenzielle Probleme

haben.

In dieser Fibel finden Sie Wissen, Tipps und Tricks,

die Sie jetzt unbedingt brauchen.

Comicfigur Pit zeigt Ihnen auch unerlaubte Wege, die nur er

als frei erfundene Comicfigur gehen darf.

Ich werde Ihnen Vorgehensweisen „dieser Systeme“

offenlegen, die Sie nicht für möglich halten, aber besser auch

nie kennenlernen sollten.

Ich werde Ihnen Wege zeigen, die fast kein Unternehmer

kennt und die Ihnen auch verschwiegen werden.

Welche Mittel wenden die Systeme gegen mich an?

Wie ist die Rechtslage wirklich? Dürfen die das?

Wie soll ich mich verhalten?

Wann ist meine Firma insolvent?

Wann und wo soll ich Privatinsolvenz anmelden?

Wie bin ich in kürzester Zeit schuldenfrei?

Man hat nur so viel Recht, wie man Geld hat.

Inhaltsverzeichnis

Vorstellung Comicfigur Pit

Pit ist eine frei erfundene Comicfigur und wehrt sich gegen

diese Systeme.

Er soll alles verlieren und das sieht er nicht ein.

Seine Taten und Vorschläge sind nicht immer nach dem

Gesetz.

Er macht alles, was für ihn von Vorteil ist.

Seine kriminellen Vorschläge sind verboten und

dürfen nicht nachgeahmt werden!

Nicht immer sind seine Ideen und Vorschläge verboten.

Pit kennt die Hintertüren und viele illegale Wege.

Pit arbeitet gegen diese Systeme auf kriminelle Art.

Pit lügt und betrügt und hat am Ende die Systeme überlistet.

Menschen werden oft unverschuldet in den Ruin getrieben

und man fragt sich, ob die Gesetzgebung hier nicht versagt.

Die Systeme interessieren sich nicht dafür, was sie bis zum

Anfang ihrer Probleme geleistet oder bezahlt haben.

Neid ist oft der Antrieb,

Dummköpfe zerstören Leistungsträger!

Inhaltsverzeichnis

Warum geht der Staat und die Banken so
schlecht mit unseren Unternehmern um?

Diese Frage hat mich inspiriert, diese Unternehmer-Fibeln zu

schreiben.

Die Systeme sind erbarmungslos.

Selbst verschuldet oder unschuldig?

Wenn Sie nach den Regeln dieser Systeme nicht

mehr funktionieren, wird von meist unfähigen Menschen

Ihre Vernichtung angeordnet.

Ohne Unternehmer würde es keine Wirtschaft und keine

soziale Gesellschaft geben.

Viele von ihnen bringen jahrelang große Opfer für sich und

ihre Familien.

Sie kämpfen um die eigene Existenz und die ihrer Mitarbeiter.

Oft ein verlorener Kampf.

Sie kennen alle den Spruch:„Selbst und Ständig“

Oder Sie haben einen Halbtagsjob: 12 Stunden.

Wer von ihnen hat schon einen 8 Stundentag oder eine

5-Tagewoche?

Ihr Risiko wird mit dem abfälligen Wort „Unternehmerrisiko“

abgetan.

Die Politik versagt auf ganzer Linie.

Unfähige haben alles getan, den Unternehmern das Leben

schwer zu machen.

Misstrauen, Überwachung und Existenzzerstörungen gehören

zum Alltag dieser Systeme.

Raffinierte Systeme finanzieren den Start ins Hamsterrad,

aus dem man nicht mehr herauskommt. Finanz,

Rechts-und Steuersysteme saugen und beuten sie aus.

Was geschieht, wenn Ihre Firma Probleme bekommt?

Sind Sie sicher, dass es Sie nicht treffen kann?

Was geschieht, wenn Sie Pech haben, einen Fehler machen

oder sogar krank werden?

Was, wenn ein Corona-Virus Ihre Firma zum erliegen bringt?

Zahlungsunfähig, nicht kreditwürdig, Inkasso, Mahnbescheid,

Rechtsabteilung, Insolvenz, Insolvenzverwalter,

Insolvenzverschleppung, Zwangsverwaltung,

Zwangsversteigerung, Gericht, Vorstrafe, Privatinsolvenz usw.

Viele dieser Worte werden auf Sie zukommen.

Wenn Sie jetzt kein verfügbares Geld haben sind Sie verloren.

Inhaltsverzeichnis

Pit legt eine Kriegskasse an!!!

Jede Firma, die in massive Probleme gerät, braucht Geld.

Geld das man ihr nicht sperren oder beschlagnahmen

kann.

Sparkassen, Banken und auch der Staat weiß, dass Sie ohne

Geld, kein Gegner sind.

Sie können dann ihre erbarmungslosen Systeme gegen

Sie zur Anwendung bringen.

Jeder große Feldherr hatte sich eine Kriegskasse zugelegt,

bevor er in den Krieg zog.

Wenn Sie Probleme haben, sperrt die Bank ganz schnell und

ohne Vorwarnung Ihre Firmenkonten und auch Ihr Privatkonto.

Es interessiert sie nicht, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt

bezahlen.

Wenn Sie jetzt kein Geld haben, sind Sie verloren.

Pit legt sich seine Kriegskasse in guten Zeiten an.

Pit steckt seine Kriegskasse auf keinen Fall in den Versuch

seine Firma zu retten oder bezahlt Verbindlichkeiten.

Pit ist klug, er weiß, dass nur das Geld, das auf keinem

Konto zu finden ist, für seine Kriegskasse geeignet ist.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz- wann ist sie sinnvoll?

Wer auf längere Sicht keinen Weg findet, seine Schulden zu

begleichen und sich mit den Gläubigern nicht einigen kann,

sollte in die Privatinsolvenz gehen.

Normalerweise dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland

mindestens 7 bis 8 Jahre.

Die Verfahrenskosten betragen ca. 2.000 bis 3.000 Euro.

Diese können Sie sich vom Gericht stunden lassen.

Sie müssen Ihre Vermögensverhältnisse offen legen und

Ihr pfändbares Vermögen wird Ihnen gepfändet,

um Anteile Ihrer Schulden zu begleichen.

Auch der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird bis zu

Ihrer Restschuldbefreiung gepfändet.

Hier gibt es eine Pfändungstabelle, nach der Ihnen

ein nichtpfändbarer Betrag Ihres Einkommens zusteht.

Ihr Verdienst darüber hinaus wird Ihnen abgezogen.

Arbeitgeber und Vermieter werden vom Gericht

über Ihre Privatinsolvenz informiert.

Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber und Vermieter

zu reden, bevor die behördlichen Systeme das tun.

Wandeln Sie schnellstmöglich Ihr Girokonto in ein

Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.

Sie zahlen dafür keine Mehrkosten.

Das P-Konto ist genauso leistungsfähig wie ein normales

Girokonto, hat aber im Fall einer Kontopfändung erhebliche

Vorteile.

Ihr Kontoguthaben ist dann in der Höhe eines festgesetzten

Freibetrages geschützt.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das

Insolvenzgericht für ein Pfändungsschutzkonto, auf das

nur unpfändbare Bezüge des Schuldners eingehen,

anordnen, dass diese Bezüge Ihnen uneingeschränkt

zur Verfügung stehen.

In der P-Konto-Bescheinigung berücksichtigt der Aussteller

die Zahl der Unterhaltspflichten und sonstige monatliche

Freibeträge wie z.B. Kindergeld.

Mit der Insolvenzeröffnung beginnt auch Ihre

Wohlverhaltensphase.

Diese dauert bei einer normalen Privatinsolvenz 6 Jahre.

In diesen Jahren müssen Sie sich redlich verhalten und

erst danach wird das Insolvenzgericht Ihre

Restschuldbefreiung anordnen.

Nach der Restschuldbefreiung sind Ihnen Ihre Schulden

erlassen.

Sie können wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben

teilnehmen und sich frei am Markt entfalten.

Ihre negativen Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht.

Ihr Score-Wert wird bei der Schufa auf unverschuldete Person

gesetzt.

Sie können wieder ein Auto leasen und Sie bekommen auch

wieder einen Handyvertrag.

Leider interessiert das viele Anbieter solcher Verträge nicht.

Trotz Ihrer Restschuldbefreiung werden Sie keinen Vertrag bekommen.

Versuchen Sie auf „diese Systeme“ zu verzichten.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz- was spricht dagegen?

Eine Privatinsolvenz ist ein gravierender Einschnitt in Ihr

zukünftiges Leben.

Wenn Sie Möglichkeiten sehen, dass Sie Ihre Schulden

zahlen können, sollten Sie den Weg in die Privatinsolvenz

vermeiden.

Viele Unannehmlichkeiten kommen auf Sie zu.

Arbeitgeber und Vermieter werden informiert und man wird

Ihnen Ihr Einkommen bis auf den gesetzlich

vorgeschriebenen Freibetrag pfänden.

Hier gibt es eine aktuelle Pfändungstabelle, auf dieser ist

aufgelistet, wie viel Geld Sie monatlich behalten dürfen.

Ist abzusehen, dass Sie in den kommenden Jahren mehr Geld

zur Verfügung haben, sollten Sie unbedingt überlegen, was

für Sie der bessere Weg ist.

Überstunden oder Mehrarbeit machen auch mehr Spaß wenn

man das Geld behalten darf.

Ob Sie Ihre Schulden zahlen oder ob man Ihnen das Geld

pfändet, bleibt für Sie das Gleiche.

Sie sollten sich aber ganz sicher sein, dass Sie es schaffen

können, sonst verlieren Sie wertvolle Zeit.

Lassen Sie sich von Schuldnerberatungsstellen beraten.

Reden Sie mit Ihren Gläubigern.

Sie sollten versuchen, eine Schuldenreduzierung zu erreichen.

Ihr Gläubiger weiß auch, wenn Sie in eine Privatinsolvenz

gehen, bekommt er wahrscheinlich weniger Geld von Ihnen

zurück, als wenn Sie Ihre Schulden reduziert oder in kleineren

Raten abzahlen.

Ich werde Ihnen in den folgenden Kapitel zeigen, welche

Wege es gibt, wesentlich schneller restschuldbefreit zu sein

und das europaweit.

Diesen Weg sollten Sie auch bedenken.

Auch bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern kann dieses

Wissen von Vorteil sein.

Ihre Gläubiger hoffen darauf, dass Sie in den vielen Jahren der

Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz, in der Lage sein

werden, die gesamte Schuld zu begleichen.

Ihre Gläubiger wollen nicht, dass Sie in wenigen Monaten

restschuldbefreit sind und Sie Ihre Schulden nicht mehr zu

zahlen brauchen.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenzverfahren in Deutschland

Laut dem deutschen Staat dauert eine normale

Privatinsolvenz 6 Jahre???

Dieses Procedere wird insgesamt 7 bis 8 Jahre dauern

und Sie laufen immer noch Gefahr, dass Ihnen die

Restschuldbefreiung versagt wird.

Wenn z. B. ein Gläubiger Ihnen Fehlverhalten nachweisen

kann, kann die Restschuldbefreiung verwehrt werden.

Vor Antragstellung auf Eröffnung eines

Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf Erteilung der

Restschuldbefreiung gibt es einige Bedingungen, die Sie

erfüllen müssen.

Sie müssen versuchen, sich mit Ihren Gläubigern über eine

außergerichtliche Schuldenrückführung zu einigen.

An diesem Einigungsversuch muss eine geeignete

Insolvenzberatungsstelle oder eine geeignete Person,

meistens ein Rechtsanwalt, mitwirken.

Bei der Antragstellung beim Insolvenzgericht müssen Sie eine

Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen

Einigungsversuches vorlegen.

Außerdem muss eine persönliche Beratung mit Prüfung Ihrer

Einkommens- und Vermögensverhältnisse stattgefunden

haben.

Es können auch noch pfändbare Vermögenswerte verwertet

werden und der Erlös wird an die Gläubiger gezahlt.

Erst danach können Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Wenn das Gericht Ihrem Antrag zustimmt, beginnt

jetzt Ihr Insolvenzverfahren mit einer 6 jährigen

Wohlverhaltensphase.

Laut Gesetzgeber ist es unter bestimmten Voraussetzungen

möglich, die Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz

auf 3 oder 5 Jahre zu verkürzen.

Bei einer reduzierten Wohlverhaltensphase von 3 Jahren

gibt der Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens 35% der

Gesamtschuld, sowie die Verfahrenskosten gezahlt haben.

Die Reform 2014 hat die Vergütung des Insolvenzverfahrens

in Verbraucherinsolvenzsachen stark angehoben.

Jetzt sind bei diesem Verfahren regelmäßig weit mehr als

35 % der Schuldsumme zu zahlen.

So wäre bei einer Schuldensumme von 35.000 Euro ein

Betrag von fast 19.000 Euro zu zahlen.

Das sind über 50%.

Von diesen 19.000 Euro kassiert schon der

Insolvenzverwalter ca. 6.000 Euro.

Vor der Reform 2014 war es die Ausnahme, dass Ansprüche

aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen sowie

Steuerschulden oder Ordnungsgelder von der

Restschuldbefreiung ausgeschlossen wurden.

Durch die neue Reform sind diese Forderungen von

Restschuldbefreiung immer ausgeschlossen.

Das heißt, dass Sie diese auch nach der Restschuldbefreiung

zahlen müssen.

Bei einer Wohlverhaltensphase von 5 Jahren gibt der

Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens die Verfahrenskosten

begleichen.

Die vorläufige Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie

beim Insolvenzgericht beantragen.

Den Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Verfahrenskosten

vollständig bezahlt haben und die 5 Jahre noch nicht

abgelaufen sind.

Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens

redlich verhalten hat, erteilt das Insolvenzgericht die

Restschuldbefreiung.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz im europäischen Ausland

In wenigen Monaten europaweit schuldenfrei!

Es gibt mehrere europäische Mitgliedstaaten, in denen ein

Insolvenzverfahren vorteilhafter abläuft als in Deutschland.

Um einen Insolvenzantrag zu stellen ist es egal, welche

Nationalität Sie haben.

Sie müssen 6 Monate in diesem Land wohnen und Ihren

Lebensmittelpunkt dort haben.

Schon der Schritt über die Grenze erschwert jedem Gläubiger

den Zugriff auf Sie.

In verschiedenen Ländern haben sich Rechtsanwälte darauf

spezialisiert, Ihnen zu helfen.

So zum Beispiel in Lettland.

Das eigentliche Insolvenzverfahren ist nach der Verteilung

der Masse durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und

sollte nicht länger als 6 Monate dauern.

Die Dauer der Wohlverhaltensphase bis zur

Restschuldbefreiung richtet sich nach der Höhe Ihrer

Schulden und dem prozentualen Anteil der bezahlten

Forderungen.

Die Gläubiger müssen beim lettischen Gericht ihre

Forderungen anmelden.

Nur angemeldete Forderungen werden bei der Bewertung

berücksichtigt.

Diese Forderungsanmeldung kostet den Gläubiger

erfahrungsgemäß ca.1500 Euro.

Viele Gläubiger verzichten in Lettland wegen der hohen

Anmeldekosten auf die Anmeldung ihrer Forderungen, was

natürlich ein großer Vorteil für den Schuldner ist.

Die Wohlverhaltensphase beträgt:

6 Monate, wenn mindestens 50% der Forderungen bezahlt

sind.

12 Monate, wenn mindestens 35% der Forderungen bezahlt

sind.

8 Monate, wenn mindestens 20% der Forderungen bezahlt

sind.

Wenn Sie weniger als 20% zahlen können, sind folgende

Fristen:

12 Monate, wenn die angemeldeten Forderungen kleiner sind

als 30.000 Euro.

24 Monate, bei Forderungen von 30.001 Euro bis 150.000 Euro.

36 Monate, wenn die Forderungen grösser als 150.000 Euro

sind.

Das größte Problem für viele Deutsche, ist die Sprache.

Hier wird Lettisch oder Russisch gesprochen.

Es gibt keine Grenze zu Deutschland und Sie müssen in dem

Land leben.

Verfahrenskosten und Lebenshaltungskosten sind in Lettland

sehr günstig.

Meine Empfehlung ist Frankreich!

Grenznah mit der deutschen Sprache in 9 bis 18 Monaten

restschuldbefreit und das europaweit.

Das funktioniert aber nur in den französischen Departements

Elsass und Lothringen.

Wissen muss man haben,

bevor man Wissen braucht!

Inhaltsverzeichnis

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