Kitabı oku: «Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Siebenter Band: enthaltend Kapitel 13 und 14.», sayfa 4
Ein Ausschuß zur Entwerfung eines Regierungsplanes ernannt
Es war bei den schottischen Parlamenten seit langer Zeit Brauch, die Entwerfung von Gesetzen und Verordnungen einer Auswahl von Mitgliedern zu übertragen, welche die Artikellords genannt wurden. In Gemäßheit dieses Brauchs wurde jetzt ein Ausschuß von Vierundzwanzig beauftragt, einen Entwurf zur Feststellung der Regierung auszuarbeiten. Von diesen Vierundzwanzig waren Acht Peers, Acht Vertreter von Grafschaften und Acht Abgeordnete von Städten. Die Majorität des Ausschusses waren Whigs und es befand sich kein einziger Prälat darin.
Der durch eine Reihenfolge von Unfällen gebrochene Muth der Jakobiten wurde durch die Ankunft des Herzogs von Queensberry aus London auf einen Augenblick wieder gehoben. Er war ein Mann von hohem Range und großem Einflusse und sein Character war gut im Vergleich zu dem Character Derer, die ihn umgaben. Als der Papismus die Oberhand hatte, war er der Sache der protestantischen Kirche treu geblieben, und seitdem der Whiggismus das Uebergewicht erlangt, war er ein treuer Anhänger der erblichen Monarchie geblieben. Einige waren der Meinung, daß er dem Hause Stuart wichtige Dienste hätte leisten können, wenn er früher auf seinem Platze gewesen wäre.41 Selbst jetzt brachten die Belebungsmittel, die er bei seiner erstarrten und schwachen Partei anwendete, einige matte Symptome wiederkehrenden Muthes hervor. Man fand Mittel, um sich mit Gordon in Verbindung zu setzen und er wurde dringend aufgefordert, auf die Stadt zu feuern. Die Jakobiten hofften, daß, sobald die Kanonenkugeln einige Schornsteine zertrümmert, die Stände nach Glasgow übersiedeln würden. So wurde Zeit gewonnen und die Royalisten konnten vielleicht ihren alten Plan, zu einer Separatconvention zusammenzutreten, noch ausführen. Gordon weigerte sich jedoch entschieden, auf keine bessere Gewähr als die Aufforderung einer kleinen Kabale, eine so schwere Verantwortlichkeit auf sich zu nehmen.42
Inzwischen hatten die Stände eine Schutzmacht, auf die sie sich fester verlassen konnten als auf die undisciplinirten und ungestümen Covenanters aus dem Westen. Ein Geschwader englischer Kriegsschiffe aus der Themse war in der Mündung des Forth angekommen. Dieses Geschwader hatte die drei schottischen Regimenter an Bord, welche Wilhelm aus Holland herüber begleitet. Er hatte sie mit weiser Einsicht ausgewählt, die Versammlung zu beschützen, welche die Regierung ihres Vaterlandes feststellen sollte, und damit dem im Punkte der Nationalehre ungemein empfindlichen Volke kein Grund zur Eifersucht gegeben werden möge, hatte er alle holländischen Soldaten aus den Gliedern entfernt und dadurch die Zahl der Mannschaften auf ungefähr elfhundert reducirt. Dieses kleine Truppencorps wurde commandirt von Andreas Mackay, einen Hochländer von vornehmer Abkunft, der lange auf dem Continent gedient hatte und der sich durch einen unerschütterlichen Muth und durch eine Frömmigkeit auszeichnete, wie man sie bei Soldaten des Zufalls selten findet. Die Convention faßte einen Beschluß, durch den sie Mackay zum Oberbefehlshaber ihrer Streitkräfte ernannte. Als über diesen Beschluß die Vorfrage gestellt wurde, bat der Erzbischof von Glasgow, der wahrscheinlich nicht Lust hatte, sich an einer solchen widerrechtlichen Anmaßung von Befugnissen zu betheiligen, welche dem Könige allein zustanden, daß man die Prälaten von der Abstimmung entbinden möchte. Geistliche, sagte er, hätten mit militärischen Maßregeln nichts zu schaffen. „Die Väter der Kirche,“ entgegnete ein Mitglied in sehr nachdrücklichem Tone, „sind seit kurzem mit einen neuem Lichte beglückt worden. Ich habe selbst militärische Befehle gesehen, welche von dem Hochwürdigen unterzeichnet waren, der jetzt plötzlich so scrupulös geworden ist. Allerdings waltete ein Unterschied ob: jene Befehle hatten den Zweck die Protestanten dem Säbelregimente preis zu geben, während der vorliegende Beschluß uns gegen die Papisten schützen soll.“43
Die Ankunft der Truppen Mackay’s und der Entschluß Gordon’s, unthätig zu bleiben, brach den Muth der Jakobiten. Es blieb ihnen in der That nur noch eine Aussicht. Durch Anschluß an diejenigen Whigs, welche zu einer Union mit England geneigt waren, konnten sie die Festsetzung der Regierung vielleicht noch um längere Zeit verzögern. Es wurde zu dem Ende wirklich eine Unterhandlung eingeleitet, aber bald wieder abgebrochen. Denn es zeigte sich bald, daß die für Jakob eingenommene Partei in Wirklichkeit der Union abgeneigt und daß die für die Union eingenommene Partei in Wirklichkeit Jakob feindlich gesinnt war. Da somit diese beiden Parteien kein gemeinsames Ziel verfolgten, so konnte aus einer Coalition zwischen ihnen nichts weiter hervorgehen, als daß eine von beiden das Werkzeug der andren geworden wäre. Die Unionsfrage kam daher gar nicht zur Sprache.44 Einige Jakobiten zogen sich auf ihre Landsitze zurück, andere blieben zwar in Edinburg, zeigten sich aber nicht mehr im Parlamentsgebäude, viele schlugen sich auf die überwiegende Seite, und als endlich die von den Vierundzwanzig entworfenen Beschlüsse der Convention vorgelegt wurden, zeigte es sich, daß die Partei, die sich am ersten Sessionstage um Athol geschaart hatte, auf Null zusammengeschmolzen war.
Vom Ausschuß vorgeschlagene Beschlüsse
Die Beschlüsse waren so weit möglich in Einklang mit dem kürzlich zu Westminster gegebenen Beispiele entworfen. In einem wichtigen Punkte jedoch mußte die Copie nothwendig von dem Originale abweichen. Die Stände von England hatten zwei Anklagen gegen Jakob erhoben: seine schlechte Verwaltung und seine Flucht, und hatten durch Anwendung des milderen Wortes „Abdankung“ zu einigem Nachtheil für die Genauigkeit im Ausdruck die Frage umgangen, ob Unterthanen gesetzlich befugt sind, einen schlechten Fürsten abzusetzen. Diese Frage konnten die Stände Schottland’s nicht umgehen. Sie konnten nicht sagen, Jakob habe seinen Posten verlassen, denn er hatte seit seiner Thronbesteigung nie in Schottland residirt. Seit vielen Jahren wurde dieses Königreich von Souverainen regiert, die in einem andren Lande wohnten. Die ganze Verwaltungsmaschine war nach der Voraussetzung construirt, daß der König abwesend sein würde und sie wurde daher durch die Flucht, welche im Süden der Insel alle Regierung aufgelöst und den ordentlichen Gang der Rechtspflege unterbrochen hatte, nicht nothwendigerweise in Unordnung gebracht. Wenn der König in Whitehall war, konnte er nur schriftlich mit dem Staatsrathe und dem Parlamente zu Edinburg verkehren, und das konnte er auch, wenn er in Saint-Germains oder Dublin war. Die Vierundzwanzig waren daher gezwungen, den Ständen eine Resolution vorzuschlagen, welche bestimmt erklärte, daß Jakob VII. durch sein Mißverhalten die Krone verwirkt habe. Viele Schriftsteller haben aus dem Wortlaute dieser Resolution gefolgert, daß gesunde politische Prinzipien in Schottland weiter vorgeschritten gewesen seien als in England. Aber die ganze Geschichte der beiden Länder von der Restauration bis zur Union beweist, daß dieser Schluß falsch ist. Die schottischen Stände bedienten sich ganz einfach deshalb einer offenen Sprache, weil es ihnen in ihrer Lage unmöglich war, sich einer ausweichenden Sprache zu bedienen.
Der Mann, der bei Entwerfung des Beschlusses und bei der Vertheidigung desselben die Hauptrolle spielte, war Sir Johann Dalrymple, der vor kurzem das hohe Amt des Lord Advokaten bekleidet und der an mehreren von den Uebelthaten Theil genommen hatte, über die er jetzt mit großer logischer und rhetorischer Schärfe den Stab brach. Er wurde kräftig unterstützt durch Sir Jakob Montgomery, Mitglied für Ayrshire, einem Manne von bedeutendem Talent, aber lockeren Grundsätzen, ungestümem Wesen, unersättlicher Habgier und unversöhnlicher Bosheit. Der Erzbischof von Glasgow und Sir Georg Mackenzie sprachen auf der andren Seite, aber sie bewirkten durch ihre Beredtsamkeit nichts weiter als daß sie ihre Partei des Vortheils beraubten, geltend machen zu können, daß die Stände unter einem Zwange ständen und daß die Redefreiheit den Vertheidigern der erblichen Monarchie versagt worden sei.
Als die Vorfrage gestellt wurde, entfernten sich Athol, Queensberry und einige ihrer Freunde. Nur fünf Mitglieder stimmten gegen den Beschluß, welcher erklärte, daß Jakob sein Recht auf die Treue seiner Unterthanen verwirkt habe. Als der Antrag gestellt wurde, daß mit der Krone von Schottland ebenso verfahren werden sollte, wie mit der Krone von England, erschienen Athol und Queensberry wieder im Sitzungssaale. Sie sagten, sie seien im Zweifel gewesen, ob sie füglicherweise den Thron für erledigt erklären könnten. Da er aber für erledigt erklärt worden sei, zweifelten sie nicht, daß Wilhelm und Marie Diejenigen waren, die ihn einnehmen müßten.
Wilhelm und Marie proklamirt
Die Convention begab sich hierauf in Procession in die High Street. Mehrere vornehme Edelleute bestiegen in Begleitung des Lord Provost und der Herolde den achteckigen Thurm, von welchem das Stadtkreuz mit dem schottischen Einhorn auf der Spitze emporragte.45 Hamilton verlas den Beschluß der Convention und ein Wappenherold proklamirte unter Trompetenschall die neuen Souveraine. An demselben Tage erließen die Stände eine Verordnung des Inhalts, daß die Parochialgeistlichen, bei Strafe der Amtsentsetzung, von ihren Kanzeln herab die Proklamation, welche so eben am Stadtkreuze verlesen worden, bekannt machen und für König Wilhelm und Königin Marien beten sollten.
Die Rechtsforderung
Noch war das Interregnum nicht vorüber. Obwohl die neuen Souveraine proklamirt waren, waren sie doch noch nicht durch ein formelles Anerbieten und durch eine formelle Annahme in den Besitz der königlichen Autorität gesetzt worden. Es wurde in Edinburg, wie in Westminster, für nöthig gehalten, daß die Urkunde über die Feststellung der Regierung die Volksrechte, welche die Stuarts ungesetzlicherweise mißachtet hatten, klar definiren und feierlich bekräftigen solle. Die Vierundzwanzig entwarfen daher eine Rechtsforderung (Claim of Right), welche die Convention annahm. Dieser Rechtsforderung, welche nichts weiter als eine Erklärung des bestehenden Gesetzes bezweckte, war eine Ergänzungsschrift beigefügt, die eine Liste von Mißständen enthielt, denen nur durch neue Gesetze abgeholfen werden konnte.
Abschaffung des Episkopats
Einen hochwichtigen Artikel, den wir naturgemäß an der Spitze einer solchen Liste zu sehen erwarten sollten, nahm die Convention mit großer praktischer Einsicht, aber notorischen Thatsachen und unwiderleglichen Argumenten zum Trotz, in die Rechtsforderung selbst auf. Niemand konnte leugnen, daß die Prälatur durch eine Parlamentsacte eingeführt war. Die Gewalt, welche die Bischöfe ausübten, konnte schädlich, schriftwidrig, antichristlich sein, aber ungesetzlich war sie gewiß nicht, und sie für ungesetzlich erklären, hieß dem gesunden Verstande ins Gesicht schlagen. Die Whigführer wünschten jedoch viel sehnlicher, das Episkopat loszuwerden, denn sich als ausgezeichnete Publicisten und Logiker zu erweisen. Wenn sie die Abschaffung des Episkopats zu einem Artikel des Vertrags machten, kraft dessen Wilhelm die Krone tragen sollte, so erreichten sie ihren Zweck, wenn auch ohne Zweifel auf eine Weise, welche der Kritik starke Blößen gab. Begnügten sie sich dagegen zu beschließen, daß das Episkopat eine schädliche Institution sei, welche früher oder später abzuschaffen die Legislatur wohl thun werde, so konnten sie finden, daß ihr Beschluß zwar in formeller Hinsicht keine Einwendung zuließ, doch unfruchtbar an Consequenzen war. Sie wußten, daß Wilhelm keineswegs mit ihrer Abneigung gegen die Bischöfe sympathisirte und daß, selbst wenn er für das calvinistische Vorbild weit mehr eingenommen gewesen wäre, als er es war, sein Verhältniß zu der anglikanischen Kirche es für ihn schwierig und gefährlich gemacht haben würde, sich zum Feinde eines Grundbestandtheils der Verfassung dieser Kirche zu erklären. Wenn er König von Schottland wurde, ohne in diesem Punkte durch eine Zusicherung gebunden zu sein, so konnte man wohl fürchten, daß er zögern würde, eine Acte zu erlassen, welche von einem großen Theile seiner Unterthanen im Süden der Insel mit Abscheu betrachtet werden würde. Es war daher sehr zu wünschen, daß die Frage erledigt wurde, so lange der Thron noch unbesetzt war. In dieser Ansicht stimmten viele Politiker überein, die zwar keinen Widerwillen gegen Chorhemden und Bischofsmützen hegten, die aber wünschten, daß Wilhelm eine ruhige und gedeihliche Regierung haben möchte. Das schottische Volk – so räsonnirten diese Leute – haßte das Episkopat. Das englische Volk liebte es. Wilhelm eine Stimme in dieser Angelegenheit lassen, hieße ihn in die Nothwendigkeit versetzen, die stärksten Gefühle einer der Nationen, die er regierte, zu verwunden. Es liege daher offenbar in seinem eignen Interesse, daß die Frage, die er selbst in keiner Weise erledigen könnte, ohne sich schwere Vorwürfe zuzuziehen, anstatt seiner durch Andere erledigt würde, die einer solchen Gefahr nicht ausgesetzt wären. Er sei noch nicht Beherrscher von Schottland. Während der Dauer des Interregnums gehöre die höchste Gewalt den Ständen und für das was die Stände thun möchten, könnten die Prälatisten seines südlichen Königreichs ihn nicht verantwortlich machen. Der ältere Dalrymple schrieb aus London eindringlich in diesem Sinne, und es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß er die Gesinnungen seines Gebieters ausdrückte. Wilhelm würde sich aufrichtig gefreut haben, wenn die Schotten mit einem modificirten Episkopat hätten ausgesöhnt werden können. Da dies aber nicht sein könne, so sei es offenbar wünschenswerth, daß sie, so lange noch kein König über ihnen stehe, selbst das unwiderrufliche Verdammungsurtheil über die Institution aussprächen, die sie verabscheuten.46
Die Convention nahm daher wie es scheint, nach kurzer Debatte in die Rechtsforderung eine Klausel auf, welche erklärte, daß die Prälatur eine unerträgliche Last für das Königreich, daß sie der großen Masse des Volks seit langer Zeit verhaßt sei und daß sie abgeschafft werden müsse.
Die Folter
Nichts in den Vorgängen zu Edinburg setzt einen Engländer mehr in Erstaunen, als das Verfahren der Stände in Bezug auf die Tortur. In England war die Folter stets gesetzwidrig gewesen. Selbst in den servilsten Zeiten hatten die Richter sie einstimmig dafür erklärt. Die Herrscher, welche gelegentlich ihre Zuflucht zu derselben genommen, hatten sie so weit möglich im Geheimen angewendet, hatten nie behauptet, daß sie im Einklange mit dem Staatsgesetz oder mit dem gemeinen Recht gehandelt und hatten sich damit entschuldigt, daß sie sagten, die außerordentliche Gefahr, der der Staat ausgesetzt sei, habe sie gezwungen, die Verantwortlichkeit für außerordentliche Vertheidigungsmittel auf sich zu nehmen. Kein englisches Parlament hatte es daher je für nöthig gehalten, eine Acte oder einen Beschluß in Bezug auf diesen Gegenstand zu erlassen. Die Tortur war weder in der Bitte um Recht noch in irgend einem von dem Langen Parlament entworfenen Gesetze erwähnt. Kein Mitglied der Convention von 1689 dachte daran vorzuschlagen, daß die Urkunde, welche den Prinzen und die Prinzessin von Oranien auf den Thron berief, eine Erklärung gegen die Anwendung von Folterbänken und Daumenschrauben zu dem Zwecke, Gefangene zur Selbstanklage zu zwingen, enthalten solle. Eine solche Erklärung würde mit Recht eher als eine Schwächung denn als Kräftigung einer Regel betrachtet worden sein, welche schon zu den Zeiten der Plantagenets von den berühmteren Weisen von Westminsterhall mit Stolz für einen unterscheidenden Zug der englischen Rechtswissenschaft erklärt worden war.47 In der schottischen Rechtsforderung wurde die Anwendung der Tortur, ohne Beweis, oder in gewöhnlichen Fällen, für gesetzwidrig erklärt. Daraus ergiebt sich folgerichtig, daß die Tortur in Fällen wo starker Beweis vorhanden war oder wo ein außerordentliches Verbrechen vorlag, für gesetzmäßig erklärt war; auch führten die Stände die Tortur nicht unter den Mißbräuchen auf, welche gesetzliche Abhülfe erheischten. In der That, sie konnten die Tortur nicht verdammen, ohne sich selbst zu verdammen. Der Zufall wollte, daß, während sie sich mit der Feststellung der Regierung beschäftigten, der beredte und gelehrte Lord-Präsident Lockhardt, als er eines Sonntags aus der Kirche kam, auf offener Straße ermordet wurde. Der Mörder ward ergriffen und erwies sich als ein Elender, der, nachdem er seine Gattin barbarisch behandelt und aus dem Hause geworfen, durch ein Decret des Court of Session gezwungen worden war, für ihren Unterhalt zu sorgen. Ein wüthender Haß gegen die Richter, die sie in Schutz genommen, hatte sich seiner bemächtigt und ihn zu einem entsetzlichen Verbrechen und einem entsetzlichen Schicksale getrieben. Es war natürlich, daß eine von so erschwerenden Umständen begleitete Mordthat den Unwillen der Mitglieder der Convention erregte. Gleichwohl hätten sie den kritischen Ernst des Augenblicks und die Wichtigkeit ihrer Mission bedenken sollen. Leider aber befahlen sie in der Hitze der Leidenschaft dem Magistrate von Edinburg, den Gefangenen die spanischen Stiefeln anzulegen, und ernannten einen Ausschuß zur Beaufsichtigung der Operation. Hätte dieser unselige Vorfall nicht stattgefunden, so ist es wahrscheinlich, daß das schottische Gesetz bezüglich der Tortur ohne weiteres dem englischen Gesetze assimilirt worden wäre.48
Nach Feststellung der Rechtsforderung schritt die Convention zur Revision des Krönungseides. Als dies gethan war, wurden drei Mitglieder ernannt, welche die Regierungsurkunde nach London bringen sollten. Argyle, obwohl streng genommen dem Sinne des Gesetzes nach kein Peer, wurde zum Vertreter der Peers gewählt; Sir Jakob Montgomery repräsentirte die Deputirten der Grafschaften, und Sir Johann Dalrymple die der Städte.
Hierauf vertagten sich die Stände auf einige Wochen, nachdem sie noch einen Beschluß gefaßt hatten, welcher Hamilton ermächtigte diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe bis zum Schlusse des Interregnums nothwendig erscheinen könnten.
Wilhelm und Marie nehmen die Krone Schottland’s an
Die Ceremonie der Inauguration unterschied sich von gewöhnlichen Feierlichkeiten dieser Art durch einige höchst interessante Umstände. Am 11. Mai kamen die drei Commissare in das Berathungszimmer zu Whitehall und begaben sich von dort, begleitet von fast allen zur Zeit in London anwesenden vornehmen Schotten, nach dem Bankethause. Hier saßen Wilhelm und Marie unter einem Baldachin. Ein glänzender Kreis von englischen Edelleuten und Staatsmännern umgab den Thron; den Staatsdegen aber trug ein schottischer Lord und der Amtseid wurde nach schottischem Brauch abgenommen, Argyle sagte die Formel langsam vor und das königliche Paar sprach sie nach bis zu dem letzten Satze. Hier hielt Wilhelm inne. Dieser Satz enthielt das Versprechen, daß er alle Ketzer und alle Feinde der wahren Gottesverehrung ausrotten wolle, und es war notorisch, daß in den Augen vieler Schotten nicht nur alle Katholiken, sondern auch alle protestantischen Episkopalen, alle Independenten, Baptisten und Quäker, alle Lutheraner, ja selbst alle britischen Presbyterianer, die sich durch den feierlichen Bund und Covenant nicht gebunden glaubten, Feinde der wahren Gottesverehrung waren.49 Der König hatte die Commissare darauf aufmerksam gemacht, daß er diesen Theil des Eides nicht ohne eine bestimmte und öffentliche Erklärung leisten könne, und sie waren von der Convention autorisirt worden, eine Erklärung zu geben, die ihn befriedigen würde. „Ich mag mich,“ sagte er jetzt, „in keiner Weise verpflichten, ein Verfolger zu sein.“ – „Weder die Worte dieses Eides,“ entgegnete hierauf einer der Commissare, „noch die Gesetze Schottland’s legen Eurer Majestät eine solche Verpflichtung auf.“ – „In diesem Sinne schwöre ich denn,“ versetzte Wilhelm, „und ich ersuche Sie alle, Mylords und Gentlemen, zu bezeugen, daß ich dies thue.“ Selbst seine Verleumder haben allgemein zugegeben, daß er bei dieser hochwichtigen Gelegenheit mit Freimüthigkeit, Würde und Weisheit handelte.50