Kitabı oku: «Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne»

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Thomas Mergel
Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne
Vandenhoeck & Ruprecht
Dr. Thomas Mergel ist Professor für Europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb.de
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Umschlagabbildung: Titelblatt von Thomas Hobbes’ Leviathan. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Leviathan_by_Thomas_Hobbes.jpg
Korrektorat: Dore Wilken, Freiburg
Umschlaggestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
Satz: SchwabScantechnik, Göttingen
EPUB-Produktion: Lumina Datametics, Griesheim
Vandenhoeck & Ruprecht Verlage | www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com
UTB-Band-Nr. 5829
ISBN 978-3-8463-5829-0
Inhalt
Einführung
1.Staat als Problem der Moderne
2.Was bedeutet „Staat“?
3.Der Staat als europäisches und okzidentales Phänomen
4.Moderne Staatlichkeit und moderne Gesellschaft
5.Der Staat der Historiker: Bemerkungen zur Forschungsgeschichte
6.Zu diesem Buch
1.Antike Staatlichkeit und Entstaatlichung im Mittelalter
1.1Die griechische Polis
1.2Das römische Imperium
1.3Entstaatlichung im Mittelalter
1.4Anfänge des modernen Staats im Spätmittelalter
2.Krieg und Staatsbildung in der Frühen Neuzeit
2.1Die Bellizität der Epoche
2.2Kriegführung und frühe Staatlichkeit
2.3Krieg, Staatsbildung und europäische Expansion
2.4Zonen verdichteter Bellizität
a.Der Dreißigjährige Krieg (1618–1648)
b.Die Bürgerkriege in Großbritannien (1642–1689)
c.Die „Türkenkriege“
2.5Die Geburt der modernen Staatstheorie aus dem Geist des Kriegs
3.„Absolutismus“ und Staatsbildung
3.1Der Begriff und sein Problem
3.2Die absolute Monarchie und ihre Grenzen unter besonderer Berücksichtigung Ludwigs XIV.
3.3Die aufgeklärte Kritik am Absolutismus und der Aufgeklärte Absolutismus
4.Moderne Revolutionen als Staatsbildungsprozesse
4.1Krieg – Schulden – Revolution
4.2Revolution und Staatsgründung: Die USA
4.3Revolution und Utopie: Frankreich
4.4Export der Revolution als Export von Staatlichkeit: Napoleon
4.5Außereuropäische Wirkungen: Lateinamerika
4.6Kontinuitäten und Brüche im „Zeitalter der Revolution“
5.Staatlichkeit zwischen Nation und Imperium
5.1Nationalismus und Nationalstaat
5.2Europäische Empires
5.3Kolonialreiche und kolonialer Staat
6.Staat nach innen, Staat nach außen. Internationale Beziehungen und Innere Staatsbildung
6.1Diplomatie und Staatensystem
6.2Momente der Inneren Staatsbildung
a.Verfassung und Recht
b.Verwaltung
c.Steuern und Schulden
d.Polizei
e.Militär und Wehrpflicht
f.Staat und Kirche
g.Bildung
h.Beobachtung der Gesellschaft
i.Wohlfahrt
6.3Top-down oder Bottom-up?
7.Staat und politische Partizipation
7.1Staatsformen und politische Partizipation
7.2Parlamente: Partizipation als Repräsentation
7.3Wählen
7.4Soziale Bewegungen: außerinstitutionelle politische Partizipation
8.Staat, Volk und Krieg im 20. Jahrhundert: Erster Weltkrieg, Bolschewismus und Nationalsozialismus
8.1Wandlungen des Staates im und durch den Ersten Weltkrieg
8.2Staat als Klassenherrschaft: der Bolschewismus
8.3Staat als Ausdruck der Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus
8.4Fließende Übergänge
9.Die Steuerung der Gesellschaft im Interventionsstaat
9.1Krieg, Sozialismus, Krisenpolitik
9.2Der Staat als steuernder Akteur
9.3Der Wohlfahrtsstaat
9.4Staatliches Wissen über die Bürger
9.5Kritik und Krisen
10.Supranationale Staatlichkeit als neues Modell? Das Beispiel der europäischen Integration
10.1Vorgeschichten der europäischen Einigung
10.2Ausgangsmotive: Deutschland kontrollieren, Kalter Krieg, wirtschaftliche Zusammenarbeit
10.3Dynamik der Intensivierung
10.4Dynamik der Erweiterung
10.5Grenzen der Verstaatlichung Europas
10.6Nach Hobbes?
11.Staatlichkeit in der Krise?
11.1Grenzen der Steuerbarkeit
11.2Die Debatte um die Failed States
11.3Konkurrenz für den Staat: Transnationale Organisationen
11.4„Governance“
11.5Wiederaufstieg des Staats?
Abschließende Überlegungen
Literaturhinweise
Einführung
1. Staat als Problem der Moderne
Es geht im Folgenden um ein Phänomen, das alle immer und überall irgendwie betrifft, aber trotzdem – oder vielleicht deshalb – schwer benennbar ist. „Staat“ ist einer der Begriffe, die so alltäglich sind, dass man sie für naturgegeben zu halten geneigt ist: der römische Staat, der Staat der Maya, der Staat im Mittelalter. „Der Staat“ erscheint fast wie ein Individuum und manchmal benimmt er sich auch wie ein Mensch: Der Staat muss reagieren, er nimmt Steuern ein, er bedenkt bestimmte Gruppen (und meist ist „Vater Staat“ auch ein Mann – es geht eben um Herr-schaft1). Diese Anthropologisierung verweist nicht nur darauf, dass uns der Staat im Alltag sehr nah ist, sondern auch auf die Suggestion, er sei etwas Überzeitliches. Nun sind Historiker aber daran gewöhnt, dass die Dinge niemals so bleiben, wie sie sind, und dass alle Phänomene, die wir vor uns haben, historisch sind, sprich: dass sie irgendwann entstanden sind und deshalb auch irgendwann wieder enden werden. Unsere Wirtschafts- und Lebensformen sind historisch; das Verhältnis der Geschlechter ist wandelbar; sogar das Verhältnis zum eigenen Körper, Gefühle und Empfindungen haben eine Geschichte, wenn wir diese auch nicht leicht historisieren können.
Das ist beim Staat nicht anders. Auch er ist ein historisches Phänomen, das einen Anfang und vermutlich auch irgendwann ein Ende hat. Mit „Staat“ ist demgemäß nicht jede Art von politischer Herrschaft gemeint, sondern eine spezifische, zur Institution geronnene Ausprägung. Dieser Staat, so der Ausgangspunkt dieses Buches, ist eine Erscheinung der Moderne. Mit „Moderne“ ist dabei (sehr grob) die Epoche gemeint, die sich etwa in den letzten 500 Jahren entwickelte, die sich mit den atlantischen Revolutionen des späten 18. und den industriellen Revolutionen des 19. Jahrhunderts voll ausbildete (und seit ein paar Jahrzehnten womöglich an ein Ende kommt).2 Der Begriff bezieht sich, wie die Diskussionen der letzten Jahre heraus gestellt haben, vor allem auf den Westen, so dass man eigentlich von „westlicher Moderne“ sprechen müsste. Hier wurden viele politische, ökonomische, soziale Formen entwickelt, die – friedlich oder gewaltsam – über die Welt verbreitet wurden und dort passfähig waren oder nicht, die aber ihre Überwältigungskraft auch von der Suggestion ableiteten, als „moderne“ Institutionen seien sie „fortschrittlich“ und insofern besser als das Bisherige. Wenn wir von „modern“ sprechen, sprechen wir also zunächst nicht ohne Weiteres von der ganzen Welt, sondern von einer bestimmten Weltgegend und bestimmten Institutionen, die allerdings anderswo aufgenommen (oder aufgezwungen) wurden und die sich dort veränderten. Und wir sprechen von einer bestimmten Sicht auf die Welt und auf die eigene Gesellschaft. „Moderne“ ist auch eine Selbstbeschreibung, sich immer selbst als jeweils neu zu betrachten, der Vergangenheit und der Tradition den Status des „Vorbei“ zuzuweisen, sich ganz einer Gegenwart und einer Zukunft verpflichtet zu sehen.
Dass dieser moderne Westen von vielen, und zwar nicht nur von den „Modernen“ selbst, als vorbildhaft, als positive oder negative Folie gesehen wurde, ändert gleichwohl nichts daran, dass man sich vernünftigerweise, wenn man von „Moderne“ spricht, zunächst auf die Regionen bezieht, die sich selbst als „modern“ in diesem Sinne begriffen. Das waren Europa, sodann die transatlantischen, vor allem die nordamerikanischen Regionen, die sich seit der Frühen Neuzeit als eng mit Europa verbunden begriffen. Diese Zusammengehörigkeit war auch von den Zeitgenossen so empfunden worden, insbesondere im Zusammenhang mit der Amerikanischen Revolution, die als ein Fanal und Vorbild für das nun plötzlich „zurückgebliebene“ Europa erschien. Europäische politische Philosophen haben besonders dann intensiv nach den USA geschaut, wenn es um die Begründung und das Verstehen politischer Reformen, des Neuen generell ging.3
Die Form von politischer Herrschaft, die sich seither in diesen Regionen, ausgehend von Europa, entwickelte, unterscheidet sich in seiner gesamten Erscheinung – also nicht in einzelnen Momenten – ganz grundsätzlich von den Formen, die es davor und anderswo gab. Erst in der Moderne entstanden politische Gebilde, die, das ist zentral, auf Dauer gestellt waren, unabhängig davon, welche Person gerade herrschte; Gebilde, die ein klares, umgrenztes großes Territorium umfassten und hier für alle Bürger in gleichem Maße relevant zu sein beanspruchten, weniger romantisch ausgedrückt: die über alle gleichermaßen Herrschaft ausüben konnten. Gebilde, die in der Lage waren, die Ressourcen dieser Gesellschaften in solchem Umfang zu mobilisieren, dass sie lange Massenkriege führen konnten; die ihre Untertanen (die man zunehmend „Staatsbürger“ nannte) so weit disziplinieren konnten, dass diese dem Staat zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit das Recht zur legitimen Gewaltausübung zuerkannten (jedenfalls im Prinzip), die Steuern zahlten (wenn auch viele dabei betrogen); die alle zur Schule gingen (jedenfalls die meisten) oder Wehrdienst ableisteten (zumindest die diensttauglichen jungen Männer); Menschen, die sich im Rahmen eines Rechts bewegten, das der Staat gesetzt hatte (wenn sie auch vielleicht der Meinung waren, dass „Gerechtigkeit“ auf einem ganz anderen Blatt stand als „Recht“).
Erst der Staat der Moderne konnte ökonomische Ressourcen entwickeln und steuern (ob in der liberalen, der sozialen Marktwirtschaft oder im Sozialismus), die so viel abwarfen, dass der Staat für diejenigen sorgte, die nicht selbst für sich sorgen konnten, dass er sich für die allgemeine Daseinsvorsorge zuständig erklärte und sich deshalb „Sozial-“ oder „Wohlfahrtsstaat“ nannte. Und erst im Staat der Moderne entwickelte sich auf großer Fläche eine Form der politischen Partizipation, die – historisch unerhört – im Prinzip allen (erwachsenen) Menschen Mitsprache bei der Steuerung des Gemeinwesens zuerkannte. Und das gilt nicht nur für westliche Demokratien oder sozialistische Konzepte, sondern auch für Diktaturen, die sich seit dem 19. Jahrhundert auf einen (wie auch immer unterstellten) Volkswillen berufen mussten, um Legitimität zu erlangen. Und auch die Monarchen waren mit der konstitutionellen Monarchie nicht mehr die absoluten Herrscher, die sie einmal waren. Selbst sie mussten zumindest reklamieren, für einen Volkswillen einzustehen und unter der Herrschaft einer Verfassung zu stehen.
Mit der Berufung auf einen Gesamtwillen fiel aber auch die Möglichkeit weg, den Staat in irgendeiner Weise religiös zu legitimieren. Die Trennung von kirchlicher und weltlicher Macht, die sich seit dem Hochmittelalter konfliktreich entwickelte, führte mit dem 19. Jahrhundert zu einem säkularisierten Staat. Der moderne Staat ist, in den apokryphen Worten des Kirchenrechtlers Rudolf Sohm, „ein geborener Heide“.4 (Jedenfalls gilt das im Prinzip und wurde unterschiedlich weitgehend umgesetzt). Er beschnitt die religiösen Gemeinschaften in ihrem Einfluss auf das Leben der Menschen empfindlich und übernahm Bereiche wie die Schule oder die Dokumentationsleistungen für den Personenstand (Geburtsurkunde, Eheschließung usw.), die vorher weithin in kirchlicher Hand waren, in seine eigene Regie. Andererseits konnte und wollte der Staat (jedenfalls im Prinzip) den Menschen nicht mehr vorschreiben, an was sie zu glauben hatten: Die Glaubensfreiheit gehört unabdingbar zum modernen Staat; und sie war eine wichtige Wurzel der Gedanken-, also der Meinungsfreiheit.
Erst der Staat der Moderne war aber auch ökonomisch und militärisch in der Lage, systematisch andere Teile der Welt zu erkunden, zu erobern, Jahrzehnte oder Jahrhunderte unter Kontrolle zu halten und dabei so zu durchdringen, dass diese auch nach seinem Muster organisiert wurden. Der von Europa ausgehende neuzeitliche Kolonialismus war nur aus der Staatsbildung heraus denkbar; er hat sich immer auch als Zivilisierungsmission begriffen, und die Übertragung und Entwicklung der Staatlichkeit in den kolonisierten Regionen war für diese Mission zentral. Auch in Afrika, in Polynesien oder in Südamerika sollten nach dem Willen der Kolonialherren Staaten entstehen und wurde Staatlichkeit entwickelt (wenngleich mit unterschiedlichem Erfolg und anderen Folgewirkungen).
Insofern ist der moderne Staat in seinen Formen und Strukturen ein Phänomen und ein Merkmal der Moderne. Dieses Ausgangspostulat wurde und wird nicht überall geteilt, und gerade in Deutschland, wo der Begriff des Staates eine besondere Schätzung genoss, gab es seit dem 19. Jahrhundert die geradezu kanonische Auffassung, dass der Staat der Neuzeit nur ein besonderer Fall des Umstands sei, dass alle entwickelten Gesellschaften Staaten hervorgebracht hätten.5 Manche Althistoriker operieren selbstverständlich auch für das alte Israel, das Perserreich oder die Kelten mit dem Staatsbegriff.6 Auch für das Mittelalter werden in neuerer Zeit Fragen der Staatlichkeit diskutiert.7 Die west- und südeuropäische Forschung benutzt in diesem Zusammenhang „estado“ oder „stato“ weitaus ungezwungener als die deutsche den Begriff „Staat“. Auch aus der politischen Anthropologie kommen Vorstellungen, „Staat“ als eine Herrschaftsform zu sehen, die die Bildung menschlicher Gemeinschaften seit sehr früher Zeit begleitet hat.8 Und die Globalgeschichte operiert für die großen asiatischen Reiche wie China oder Japan auch für die Zeit der (westlichen) Vormoderne oftmals recht zwanglos mit dem Staatsbegriff.9
In der Tat gibt es gute Gründe, all diesen politischen Ordnungen Momente von Staatlichkeit zu attestieren. Aber es ist eben etwas anderes, den Staatsbegriff in seinem vollen Bedeutungsumfang zu verwenden. Mit „Staatlichkeit“ ist das Bündel an Funktionen gemeint, das, treten sie zusammen auf, einen Staat ausmachen kann, die aber auch für sich oder schwächer ausgeprägt auftreten können. Dazu gehört etwa der Anstaltscharakter, dass also politische Herrschaft nicht mehr von einer Führungsperson abhängig ist; dazu gehören eine Finanzierung durch kontinuierliche Steuern, eine zentral gesteuerte Militärmacht, Gesetze mit Anspruch auf umfassende Geltung, eine Administration, die Aufgaben erfüllen und nicht nur Pfründner versorgen soll. Dazu gehört aber auch eine Einheitlichkeit der Herrschaft, die sich darin äußert, dass man nur diesem (einen) Staat verpflichtet oder unterworfen ist. Generell führt es nicht weit, in allen Gesellschaften mit Herrschaftsstrukturen einen Staat zu vermuten, denn dann kann man die Besonderheit dessen, was neu ist am modernen Staat, nicht mehr erkennen. Aber man kann diese Vor- und Außer-Geschichten nicht unterschlagen, wenn man verstehen will, was so neu und einzigartig am modernen Staat ist.
2. Was bedeutet „Staat“?
Dass wir es mit einem neuen Phänomen zu tun haben, erhellt auch aus der Selbstbezeichnung der modernen politischen Ordnungen. Denn erst in der Frühen Neuzeit hat sich der Begriff so herausgebildet, wie wir ihn kennen. Die Begriffsgeschichte kann dieser Selbstbeschreibung nachspüren.10 „Staat“ kommt aus dem Lateinischen „status“ (= „Zustand“, „Stand“) und wird in der Formulierung „status rei publicae“ (= der Zustand des Gemeinwesens) zu einem Begriff, der eine politische Verfasstheit beschreibt. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit meinte vor allem im außerdeutschen Sprachgebrauch „status“ auch ein Landgut, eine Besitzung (das englische Wort für Immobilien „real estate“ verweist darauf). Status war (wie die französische Fassung „état“) zunächst eine Bezeichnung für die mittelalterlichen Stände, die landgebunden waren und über Land verfügten: Ein König, den man John Lackland nannte (= Johann Ohneland 1166–1216: ein bösartiger Spottname. Eigentlich hieß der Mann Plantagenet), war deshalb kein legitimer König. Erst im 17. Jahrhundert bürgerte es sich in Deutschland ein, den Begriff Staat (oftmals auch noch „Stat“ ohne die deklinatorische Nachsilbe „us“ geschrieben) auch für die civitas oder die res publica, also für politische Gemeinschaften zu benutzen. Ein Beispiel sind die niederländischen „Generalstaaten“, d. h. die „Generalstände“, also eine Art Reichstag dieses Gebiets, das sich im 16. Jahrhundert vom Reich losgelöst hatte. Auch heute noch heißt das Parlament der Niederlande „Staten-Generaal“.
Das neue Modell politischer Herrschaft wurde also von neuen Begriffsbildungen begleitet – neue Semantiken verweisen darauf, dass die Welt sich mit den alten Worten nicht mehr adäquat beschreiben lässt. Das gilt schwerpunktmäßig für den deutschen und den romanischen Sprachraum. Für das Heilige Römische Reich hat Robert von Friedeburg argumentiert, dass sich mit „Staat“ schon früh eine institutionelle Vorstellung verband, die auch den Fürsten binden sollte und die mehr bedeutete als nur Sicherheit und Ordnung, sondern auch die „Gute Policey“ einschloss, also die Fürsorge für die Bürger und die aktive Sorge für eine gute Gesellschaft.11 Diese umfassende Bedeutung, die nach Friedeburg ein Lerneffekt aus den Katastrophenerfahrungen des Dreißigjährigen Krieges ist, findet sich im englischen Sprachraum nicht; hier hat der Begriff „state“ lange nicht die Prominenz gewonnen, die „Staat“, „état“ oder „estado“ hat.12 Ein möglicher Grund ist, dass sich in England das, was wir „Absolutismus“ nennen, nicht durchsetzen konnte, und man kann die (mehr oder weniger) absolute personale Herrschaft des Monarchen als ein Übergangsphänomen zur „absoluten Herrschaft“ des überpersönlichen Staates verstehen. Im Englischen wird man viel häufiger den Begriff „government“ finden, der viel breiter verstanden wird als im Deutschen „Regierung“, wenngleich im 20. Jahrhundert (und das heißt: mit der Ausweitung des Kriegs- und des Wohlfahrtsstaates) „state“ auch im englischen Sprachgebrauch gerade der Sozialwissenschaften wieder mehr in den Vordergrund gerückt ist, weil der Staat als autonomer Spieler in gesellschaftlichen Machtbeziehungen wieder ernster genommen werden soll.13 In der politischen Theorie war der Begriff aber anscheinend immer viel mehr im Gebrauch als in der praktischen Politik und im öffentlichen Diskurs.14 Die gewissermaßen metaphysische Bedeutung, die man vor allem in Deutschland dem Staat gab, fand sich sprachlich im Englischen nicht. Die andere Staatlichkeit der angelsächsischen Länder (auf die ich noch eingehen werde) drückt sich in einer anderen Semantik aus.
Natürlich lässt sich sofort einwenden: Die obige Beschreibung stimmt mit der Realität nur selten und niemals voll überein. Dem mag man nicht widersprechen. Die vielen einschränkenden Klammern, die hinter den obigen Aussagen stehen, deuten darauf. Dieses Modell des modernen Staates ist das, was Max Weber einen Idealtypus nennt: kein „Ideal“, sondern ein Konstrukt, das die einzelnen Merkmale im Dienste einer begrifflichen Reinheit steigert, um einen theoretischen Begriff davon zu gewinnen.15 Ein Idealtypus entwirft eine theoretische Vorstellung, um damit Erkenntnis über die Realität zu erhalten, und dies ist ein Verfahren, das wir auch im Alltag anwenden, um die Welt zu verstehen. Das geschieht in unserem Fall auf zweierlei Weise:
(1.) Einen Staat, der alle diese Merkmale voll ausgeprägt aufweist, gibt es selbstverständlich nicht; aber wir können die Frage, wie nahe dieser oder jener Staat dem Idealtypus des modernen Staates kommt, wie sehr er also „Staat“ in diesem Sinne ist, an einem solchen Idealtypus messen, können sozusagen die Abweichung in der Realität konstatieren. Solches passiert nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der Politik: Wenn ein Staat nicht in der Lage ist, genügend Steuern einzutreiben, um seine Funktionen zu gewährleisten, oder wenn er die gesetzliche Ordnung nicht aufrechterhalten kann, dann attestieren wir ihm eine mangelhafte Staatlichkeit, und im Extremfall nennt man ihn einen „failed state“: Er kann seine Aufgaben nicht erfüllen. Insofern haben wir alle einen Idealtypus im Kopf, wenn wir „Staat“ sagen. Der seit den 1990er Jahren zunehmend beliebtere Begriff der Staatlichkeit meint, dass man unterschiedliche Erscheinungsformen und Intensitäten dieser Durchdringung der Gesellschaft mit Herrschaft empirisch beobachten kann. Besonders in der aktuellen Debatte um die Krise des Staates florieren solche Skalierungen.16 Sie zielen auf eine Relativierung des metaphysischen Begriffs von Staat, der die Diskussion über Jahrhunderte bestimmt hat.
(2.) Man kann aber einen solchen Idealtypus nicht nur von seinen verschiedenen Formen der Realisierung abgrenzen, sondern auch von anderen idealtypisch konstruierten Phänomenen: So können wir nicht nur beschreiben, was „Staat“ im Unterschied zu „Gesellschaft“ oder „Kirche“ ausmacht; sondern wir können auch in der begrifflichen Erfassung des Staates selbst feinere Unterscheidungen treffen; also etwa den Territorialstaat der Frühen Neuzeit (der Wert auf seine territoriale „Arrondierung“ legte) idealtypisch beschreiben und unterscheiden von Begriffen wie „Rechtsstaat“ (der nicht notwendig demokratisch sein musste, sich aber auf ein neutrales Recht stützte), wir können den (polemisch gemeinten, aber dennoch idealtypisch konstruierten) Begriff des liberalen Nachtwächterstaates des 19. Jahrhunderts vom Interventions- oder vom Wohlfahrtsstaat des 20. Jahrhunderts abgrenzen, der die Daseinsvorsorge für die ihm zugehörigen Menschen als eine wichtige Aufgabe erkennt. All diese Begriffe sind Idealtypen, die uns erlauben, bestimmte Merkmale besonders zu betonen und zu beachten.
Idealtypen haben mithin eine doppelte Funktion: Erstens erlauben sie, die Abweichung der festgestellten Realität von der „Idee“ festzustellen, und damit sozusagen die Schwankungsbreite der empirischen Wirklichkeit (und damit am Ende auch die Tauglichkeit des Idealtypus) zu bestimmen: Stimmt es denn, dass der Staat ein geborener Heide ist, wenn er gleichzeitig Kirchensteuer erhebt? Und zweitens erlauben sie eine Strukturierung der sozialen (also auch der historischen) Wirklichkeit, weil sie uns trennscharfe Begriffe zu entwickeln ermöglichen. Damit können wir jenseits aller realen Verwischungen und Vermischungen die verschiedenen Phänomene für unsere Erkenntniszwecke unterscheiden.
Um 1900 hat die deutsche Staatslehre versucht, diesen Begriff des Staates idealtypisch zu bestimmen. Sie hat dabei drei Merkmale betont, die heute noch anerkannt sind:17
(1.) Ein Staat muss über ein Territorium verfügen: ein Staatsgebiet. Ohne Land kein Staat. Dieses Territorium muss so klar abgegrenzt sein, dass man eindeutig sagen kann: Dieses Stück Land gehört zum einen, jenes zum anderen Staat. Im Mittelalter gehörten zum Land im Allgemeinen die Personen, die darauf waren („Land und Leute“); aber mittelalterliche Herrschaften waren territoriale Flickenteppiche. Der moderne Staat hat danach gestrebt, dass auf seinem Gebiet nur sein Recht gilt; und er hat versucht, dieses sein Territorium zu „arrondieren“, also so zusammenzulegen, dass man sich von einem zum anderen Ende bewegen konnte, ohne Landesgrenzen zu überschreiten. Territorium ist Machtausdruck, und neues Territorium zu erobern und dem eigenen einzugliedern, bedeutet Machtzuwachs.
(2.) Ein Staat braucht ein Volk, ein Staatsvolk. Es muss klar sein, wer dazugehört und wer nicht. Dass damit ethnische oder nationale Kriterien verbunden sind („Deutsche“, „Franzosen“), ist nicht notwendig, sondern das Kennzeichen eines spezifischen Typs von modernem Staat, des Nationalstaats. Aus der Zugehörigkeit zum Staatsvolk erwächst einerseits die Figur des Staatsangehörigen (der zu seinem Staat in einem rechtlichen Verhältnis steht, das ihm auch Schutz garantiert – etwa wenn er im Ausland ist) und später die des über lange Zeit selbstverständlich männlich gedachten Staatsbürgers, der über alle politischen Rechte verfügt. Nur Staatsangehörige können zum Militär eines Landes eingezogen werden; nur Staatsangehörige sind wahlberechtigt. Das ist ja nicht selbstverständlich, denn auch diejenigen, die nicht dem Staat angehören, sind von dessen Regeln betroffen, wenn sie auf seinem Gebiet leben, zahlen z. B. Steuern. Andererseits wird damit sehr viel klarer zwischen denen unterschieden, die dazugehören, und denen, die nicht dazugehören: den nicht vollberechtigten Einwohnern, den Ausländern, den Fremden, den Bürgern eines anderen Staates. Diese Grenze scharf zu ziehen und zu begründen, hat sich immer als schwierig erwiesen. Ein Beispiel ist die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft: Muss man dann doppelt Wehrdienst leisten und darf man in zwei Ländern wählen?
(3.) Kein Staat ohne Staatsgewalt. Das ist der schwierigste Begriff, denn er ist mehrdeutig. Zunächst meint er das Monopol des Staates auf legitime Gewaltausübung nach innen, und dieses erwächst aus seiner hoheitlichen Macht über Staatsgebiet und Staatsvolk. Damit sind aber nicht nur Polizei und Gefängnis gemeint, sondern auch Recht und Gesetzgebung, hoheitliche Akte und Urkunden. Seit Thomas Hobbes – also seit dem Englischen Bürgerkrieg der 1640er Jahre – wurde die Staatsgewalt als Folge einer freiwilligen Überlassung interpretiert: Die Menschen treten das ihnen eigene, naturrechtlich gegebene Recht auf Gewalt, das den Krieg aller gegen alle implizierte, an den Staat ab, der ihnen dafür Sicherheit und inneren Frieden liefert. Die Gewalt, über die der Staat verfügt, dient also der Pazifizierung der Gesellschaft. Polizei, Rechtswesen, aber auch Verkehrsregeln reduzieren die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern. Für Max Weber war dieses Monopol der legitimen Gewaltausübung im Grunde das einzige Kriterium, das einen Staat definieren konnte, und alles andere folgte für ihn daraus. „Wenn nur soziale Gebilde bestünden, denen die Gewaltsamkeit als Mittel unbekannt wäre, dann würde der Begriff ‚Staat‘ fortgefallen sein, dann wäre eingetreten, was man in diesem besonderen Sinne des Wortes als ‚Anarchie‘ bezeichnen würde.“18 Nun hat aber die (vor allem linke) politische Theorie seit dem 19. Jahrhundert herausgearbeitet, dass die legitime Staatsgewalt auch dazu führen kann (vielleicht sogar führen muss), dass der solchermaßen ermächtigte Staat ganz erhebliche Gewalt gegen seine eigenen Bürger ausübt, dass er sie drangsaliert und terrorisiert und dass Widerstand gegen diese Staatsgewalt selbst zu einem kriminellen Delikt wird.
Auch die Geschichtswissenschaft, vor allem die Frühneuzeitforschung, hat darauf hingewiesen, dass die Staatsgewalt nach innen der Gewaltsamkeit des Staates nach außen korrespondiert. Das Verhältnis ist indes umstritten. Haben die Kriege der Frühen Neuzeit dazu geführt, dass sich gewissermaßen unintendiert Staaten herausbildeten, oder wurden staatliche Strukturen entwickelt zu dem Zweck, Krieg zu führen?19 Damit ist die beunruhigende Frage gestellt, ob der Krieg gewissermaßen Staatszweck sei, umgekehrt: Sind Staaten zum Frieden auf Dauer überhaupt fähig? Die Gewalt, die der europäische Kolonialismus am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte, erst recht die Massenkriege des 20. Jahrhunderts beruhten schließlich auf einer historisch unbekannten Zuspitzung von staatlicher Macht.
Vor allem mit der Staatsgewalt verbindet sich der Begriff, der entscheidend für das moderne, europäische Verständnis des Staates ist: Souveränität.20 Der Begriff meint, dass der Staat Herr (!) seiner selbst ist. Nach außen bedeutet das: Er allein kann legitim Krieg führen. Das ist nicht selbstverständlich, denn über weite Teile der Geschichte konnte jeder Krieg führen, der dazu die Mittel hatte. Parallel dazu gab es aber seit dem Altertum die Lehre vom gerechten Krieg; sie trat mit dem Aufstieg souveräner Staaten zurück, weil Souveränität eben im Recht zur (wie auch immer legitimierten) Kriegführung bestand. Für den souveränen Staat gab es ja keine Instanz mehr, die entscheiden konnte, ob sein Krieg gerecht sei, denn über sich erkannte er keinen Richter mehr an. Seit den Kriegen der Frühen Neuzeit sind Staaten in Europa faktisch die Monopolisten auf legitime Kriegführung geworden, und das hieß einerseits, dass alle anderen, die Ähnliches unternahmen, als Aufständische, Guerilla oder Terroristen kriminalisiert wurden. Andererseits hatte die Monopolisierung zur Folge, dass sich eine Form des „gehegten“ Krieges herausbildete, dass auch Kriege nach bestimmten Regeln geführt wurden: Von der Kriegserklärung bis zur Kapitulation, dem Friedensvertrag, dem Verhalten den Besiegten und Kriegsgefangenen gegenüber gab es ein international weithin anerkanntes Regelwerk. Die Frage nach dem gerechten Krieg trat in den Hintergrund gegenüber der Frage, ob der Krieg gemäß den Regeln geführt wurde.21 Dieses Regelwerk wurde indes erst am Ende des 19. Jahrhunderts formalisiert, vor allem in der Haager Landkriegsordnung (1899). Im „Europäischen Bürgerkrieg“ in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden diese Regeln schon wieder weithin außer Kraft gesetzt. Die asymmetrischen Kriege der letzten Jahrzehnte (meist nennen wir dies „Terrorismus“) haben sich erst recht nicht mehr darum geschert: Heute führen häufig Staaten gegen Nicht-Staaten Krieg.
Nach innen bedeutete Souveränität, dass der Staat den Bürgern Regeln setzen und deren Einhaltung durchsetzen konnte, eben mit Hilfe der Staatsgewalt, wozu auch das Rechtswesen gehört. Der deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt hat dieses Konzept noch radikalisiert: Für ihn stand die Souveränität über dem Gesetz. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“22 Souverän ist also der, der das Recht auch außer Kraft setzen kann. Erst wenn das Gemeinwesen ganz existenziell bedroht ist – im Ausnahmezustand –, zeigt sich, wer wirklich die Entscheidungsgewalt hat. Es ist aber deutlich, dass Schmitt bei dieser Formulierung eher eine Person als „den Staat“ im Blick hatte. Er dachte an eine Situation des Bürgerkriegs, in dem einer das Heft in die Hand nahm und sich nicht um etwaige Regeln kümmerte – so wie Hobbes.
In dem Maß, in dem der Staat sich demokratisierte und also die Bürger nicht mehr bloß Objekte, sondern zugleich Akteure staatlichen Handelns waren, wanderte aber auch der Souveränitätsbegriff: War es in der Frühen Neuzeit der Monarch als Person, der souverän war, wurde der Staat als Institution sein Nachfolger. Mit der Amerikanischen und der Französischen Revolution tauchte aber im späten 18. Jahrhundert ein gänzlich neuer Gedanke auf: dass nämlich das Staatsvolk selbst der Souverän sei. Staatliche Souveränität als Volkssouveränität: Damit war nicht mehr ein Staat „über“ der Gesellschaft denkbar, sondern er war politischer Ausdruck der Gesellschaft. In Großbritannien, das sich bekanntlich früher parlamentarisch organisierte, hat sich deshalb eine besondere Form von Souveränität ausgebildet: Hier ist nicht das Volk, sondern das Parlament (verstanden als beide Häuser, zusammen mit der Monarchie, der crown-in-parliament) der Souverän, als Ausdruck einer Gesamtrepräsentation der Gesellschaft. In neueren Diskussionen im Gefolge der ost- und mitteleuropäischen Revolutionen wird die Verlagerung des Souveränitätsbegriffs hin zum Bürger radikalisiert: Nun ist es nicht das gesamte Volk, sondern es sind die Bürgerinnen und Bürger auch als Individuen, deren Rechte gegenüber dem Staat geschützt werden müssen und die dessen Souveränität konstituieren.23 Die Souveränität ist mit der Demokratisierung also gewissermaßen nach unten gewandert. Ein Staat „über“ der Gesellschaft, der von oben befiehlt, ist damit nicht mehr gut denkbar.
3. Der Staat als europäisches und okzidentales Phänomen
Der hier beschriebene Idealtypus „Staat“ ist zunächst ein Phänomen der europäischen (und damit ist im Sinne Max Webers gemeint: der westlichen) Moderne. „Europa hat den Staat erfunden“ (Wolfgang Reinhard). In Asien, vor allem in China, entstanden gleichzeitig oder vielleicht auch schon früher wohl politische Herrschaftssysteme, die sehr weitreichende Kapazitäten der Mobilisierung und der inneren Durchherrschung aufwiesen.24 Nur in Europa aber entwickelten sich politische Systeme, die (in Max Webers Begrifflichkeit) „Anstaltscharakter“ aufwiesen, die relativ unabhängig waren von den Personen an der Spitze und deshalb stabil. Nur hier bildete sich eine ständige, fachgeschulte Bürokratie heraus, die auf der Basis von Qualifikation und Leistung funktionierte; nur hier gab es (als Folge des Einflusses des römischen Rechts) eine weithin ungebrochene (und staatsübergreifend vergleichbare) Rechtsentwicklung. Hier wurde ein Recht ausgebildet, bei dem der Tatbestand unabhängig von der Person und nach einem festgelegten Verfahren verhandelt wurde. Allerdings beobachteten die Europäer im Zuge der europäischen Expansion teilweise sehr genau die Formen und Strukturen politischer Herrschaft vor allem in Asien und übernahmen manches davon, meist in einem verwickelten Prozess. Es kann keine Rede davon sein, dass all das, was sich in der Neuzeit als Staat herausbildete, allein in Europa erfunden wurde.25
Warum Europa? Dass der moderne Staat sich in Europa herausbildete, heißt noch nicht, dass er sich nur hier herausbilden konnte. Dennoch lohnt es sich, nach den spezifischen Bedingungen der Möglichkeit für diesen Prozess zu fragen. Hier ist zunächst auf die politischen und kulturellen Traditionen des Römischen Reichs und der Römischen Kirche zu verweisen, an die sich insbesondere im Bereich des Rechts anknüpfen ließ. Aber auch die Rechtsfigur des römischen Bürgers, den man als eine Vorform des Staatsbürgers verstehen kann, oder die politischen und kulturellen Traditionen der selbständigen griechischen Polis wirkten fort.
Dass sich daraus aber moderne staatliche Strukturen entwickelten, hat vor allem mit der Konkurrenz zu tun:
(1.) Die relative Kleinräumigkeit in Europa begünstigte eine ständige, oft kriegerische Konkurrenz der Herrschaft, die nicht nur zu militärischer Modernisierung, sondern auch dazu führte, dass über die Zeit die territoriale Homogenität und Integrität ebenso wie die eindeutigen Grenzen betont wurden. Im kleinräumigen, dicht besiedelten Europa waren klar gezogene Grenzen wichtiger als im großräumigen China. Die permanente Gewaltsamkeit dieser einander nahen Gesellschaften, die sich vor allem in den mörderischen Bürgerkriegen der Frühen Neuzeit äußerten, ermöglichten die Konzentration der Gewaltpotentiale, so wie das Thomas Hobbes beschrieben hatte.
(2.) Der moderne Staat ist nicht zu denken ohne den Kapitalismus, der sich ebenfalls zunächst und relativ gleichzeitig in Europa entwickelte. Der Kapitalismus bedurfte für sein Funktionieren eines Modells der friedlichen Konkurrenz, in der man sich auf rechtliche Sicherheiten verlassen und langfristig planen konnte – das konnte der Staat liefern. Gleichzeitig aber hat der Kapitalismus die neuen Staaten mit Ressourcen ausgestattet, ohne die sie niemals so umfassend kriegsfähig gewesen wären.
(3.) Dieser Kapitalismus gedieh in der okzidentalen Stadtbürgergemeinde, die sich im Wesentlichen selbst verwaltete, in der freie Bürger wirtschafteten, politisch teilhabeberechtigt waren und um die Teilhabe mit (meist) friedlichen Mitteln konkurrierten. Hier bildete sich – mühsam und ungleichzeitig – das Modell des freien Marktes aus, das auf dem freien Austausch von Gütern und Arbeitskraft beruht. Die Stadt in diesem Sinne ist ebenfalls ein europäisches Phänomen. Sie war mehr als nur eine relativ große Ansiedlung von Menschen, sondern sie war schon im Mittelalter ein selbständiges politisches Gebilde, das eine Vorform des modernen Staates und der Staatsbürgerlichkeit darstellte – die Stadtrepubliken sind gewissermaßen ein Zwischending. Außerhalb Europas gab es diese städtische Autonomie nicht.
(4.) Und schließlich ist der moderne Staat ein Ergebnis der Konkurrenz zwischen geistlicher und weltlicher Macht, die sich seit dem Hohen Mittelalter entwickelte. Dieser Dualismus, der freilich auf Jahrhunderte hinaus höchst konfliktreich blieb, ermöglichte eine Staatlichkeit, die, anders als überall sonst auf der Welt, keine religiösen Legitimationen mehr benötigte, sondern einerseits dem Individuum Freiräume gewähren konnte; die andererseits auch Ersatzreligionen wie den Nationalismus ermöglichte, welche ihrerseits eine Loyalität und Sterbebereitschaft freisetzen konnten, die religiöser Überzeugung vergleichbar war. Der europäische Staat war kein Gottesstaat.
Seit der Frühen Neuzeit wurde dieser Typ von politischer Herrschaft in die Welt hinaus exportiert, häufig sehr gewalttätig. Dort veränderte er sein Gesicht, weil er auf andere Kontexte traf. Das gilt für Asien (und unter gewissen Umständen ist man geneigt, auch Russland dazuzuzählen) ebenso wie für Afrika, wo tribale Zugehörigkeiten sich nicht leicht mit dem Konzept „Staat“, erst recht nicht mit der erfundenen „Nation“ vertrugen, oder auch für Lateinamerika, wo kolonial geprägte Siedlergesellschaften sich einer Durchstaatlichung der Gesellschaft widersetzten; Gewaltmonopol und Rechtsstaat wurden hier häufig nur prekär entwickelt. In Nordamerika jedoch bildeten die europäisch geprägten Siedlergesellschaften einen europäischen Typ von Staatlichkeit aus, auch um den Preis der Vernichtung der indigenen Völker. Insofern ist der europäische Staat eigentlich welthistorisch ein Sonderfall, eine Ausnahme. Aber er ist eben auch ein Exportartikel und viele seiner Merkmale sind in anderen Regionen implementiert worden.26
4. Moderne Staatlichkeit und moderne Gesellschaft
Territorium, Staatsvolk, Staatsgewalt: Diese drei Kriterien kann man als Ausgangspunkt für moderne Staatlichkeit nehmen. Für die Epoche seit dem 19. Jahrhundert lassen sich einige weitere Momente erkennen, die sich zwar aus diesen Kriterien ergeben, aber sich nicht von selbst verstehen, dennoch aber unser heutiges Verständnis grundlegend bestimmen. Sie erwachsen aus dem Verhältnis des Staates zu seiner Gesellschaft, genauer: sowohl aus den Ansprüchen, die er an die Gesellschaft stellt, wie auch umgekehrt. Dieses Verhältnis war deshalb neu, weil erst seit dem späten 18. Jahrhundert beide Sphären als unterschieden wahrgenommen wurden. „Gesellschaft“ wird von uns häufig im Sinn von „alles“, der gesamten sozialen Wirklichkeit gebraucht. In einem spezifischeren, historischeren Sinne meint Gesellschaft eine Sphäre, die nicht privat (sondern öffentlich), die aber nicht politisch durchherrscht (also „staatlich“), sondern von der Freiwilligkeit der Akteure und ihrer Handlungen bestimmt ist. Im Altertum und im Mittelalter gab es keine ausdifferenzierte Gesellschaft in diesem Sinn. Eine solche entstand erst in der Neuzeit.27 „Gesellschaft“ – zunächst als „bürgerliche Gesellschaft“ oder „civil society“ – wurde im Gegensatz zum absolutistischen Fürstenstaat gebraucht. Beiden Sphären wurden unterschiedliche Funktionen zugewiesen, wobei die der Gesellschaft, folgt man dem Vordenker Georg Wilhelm Friedrich Hegel, die Sphäre war, wo die (männlichen) Privatleute sich freiwillig trafen: zum geschäftlichen Verkehr, zum Nachdenken und Diskutieren („Räsonnieren“) über gemeinsame Belange, zur Formulierung gemeinsamer Interessen. Aus dieser Sphäre der (Zivil-)Gesellschaft wurden Erwartungen an den Staat formuliert, ebenso wie der Staat sich in seinem Handeln auf diese Gesellschaft richtete.
Ein moderner Staat schafft sich deshalb ein Recht, das die Menschen gleich behandelt – und ihnen sogar die Möglichkeit eröffnet, unter Umständen gegen den Staat selbst zu klagen! Der moderne Staat betreibt sein Geschäft kontinuierlich; dazu braucht er ein ständig arbeitendes, entsprechend ausgebildetes und loyales Personal: Für einen Staat ist ein Staatsapparat, besonders in Gestalt einer Bürokratie, unabdingbar. Für solche Aufgaben bedarf er einer dauerhaften Finanzierung. Während im Mittelalter Steuern nur dann erhoben wurden, wenn besondere Ausgaben (etwa für einen Krieg) zu tätigen waren, entwickelt der moderne Staat eine ständige und möglichst alle erfassende Besteuerung. Man kann dies als Selbstermächtigung eines in seiner Eigenlogik wuchernden Staates sehen; man kann es aber auch verstehen als die Ermöglichung der Erfüllung von Aufgaben, die von ihm erwartet werden und die sich seit dem 19. Jahrhundert explosionsartig ausgeweitet haben.
Darüber hinaus erzieht der Staat seine Bürger. Er sorgt dafür (und erzwingt es), dass sie eine basale Bildung erhalten, auch, damit die Gesellschaft (etwa die Industriewirtschaft) fachkundiges Personal hat, mit dem sie die Mittel erwirtschaften kann, die der Staat wiederum brauchen kann. Auch für diese Aufgaben muss er Ressourcen bereitstellen, z. B. kompetente Lehrer und Schulgebäude. Während die schulische Bildung im 19. Jahrhundert von vielen eher als Zwang verstanden wurde, werden schulische und Berufsausbildung heute weithin als ein elementares Menschenrecht verstanden, das man vom Staat einfordern kann. Der Staat erzieht seine Bürger darüber hinaus zu Staats-Bürgern, die ein Bewusstsein ihrer Rechte und Pflichten haben und die ein Staatsbewusstsein besitzen, das sie freiwillig mittun lässt, so dass der Staat nicht für alles Zwang ausüben muss. Der französische Philosoph Michel Foucault hat diese Art des Regierens, die auch durch die Untertanen selbst geschieht, „Gouvermentalité“ genannt.
In den meisten von diesen Bereichen wurde der Staat seit dem 18. Jahrhundert zum Monopolisten, auch dann, wenn er diese Aufgaben von anderen bearbeiten ließ und sie nur regulierte und kontrollierte (wie etwa bei Privatschulen und -universitäten). Das macht eine weitere europäische Spezialität aus. In den meisten anderen Gesellschaften stand dem Staat, wie auch immer er sich präsentierte, ein mächtiges „Anderes“ entgegen, das solche Funktionen ebenfalls übernahm oder beanspruchte: das islamische Recht, das buddhistische Mönchtum oder auch regionale Kriegsherren, die sich auf Clans und Stammesloyalitäten stützten.28 Dass der Staat zur alleinigen Institution wurde, die Aufgaben und Wohltaten verteilte, Probleme erkannte und bearbeitete – oder von Institutionen bearbeiten ließ, die er kontrollierte – und legitimen Zwang ausübte: Das war europäisch.
Das gilt auch für einen ganz neuen Aufgabenbereich, der seit dem späten 19. Jahrhundert dazukam: den Wohlfahrtsstaat. Er basierte überall auf kommunalen oder selbstorganisierten Instrumenten, die für die jeweiligen Gruppen spezifische Risiken abfedern sollten. Das meist kommunale Armenrecht hat überall in Europa für diejenigen, die nicht für sich selbst sorgen konnten, Sicherungsmaßnahmen vorgesehen – einigermaßen kümmerliche, und meist auf rigider Disziplinierung und Ausschluss beruhend. Oder die Angehörigen einzelner Berufsgruppen schlossen sich zusammen, um miteinander eine Versicherung gegen ihre spezifischen Berufsrisiken zu entwickeln – das waren die ersten Unfall- oder Invalidenkrankenkassen. Der Staat ist also nicht der Erfinder der Sozialpolitik. Von einer subsidiären, unterstützenden Rolle aus hat er die Aufgabe aber weithin an sich gezogen, auch wenn andere Akteure in seinem Auftrag agieren. Dieser Prozess erfolgte in den einzelnen Ländern sehr ungleichzeitig und ungleichgewichtig. Vor allem die Kriege des 20. Jahrhunderts, die auf Massenloyalität basierten, waren der Ausgangspunkt für eine zunehmende Verantwortungsübernahme im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge: Krankheit, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit, Bildung, Erholung – all diese staatlichen Aufgaben sind historisch neu und kennzeichnen den Staat im 20. Jahrhundert. Am Anfang des 21. Jahrhunderts werden andere mögliche Aufgaben des Staates diskutiert, etwa, in Bezug auf Rassismus, Gendergerechtigkeit oder sexuelle Orientierung Gerechtigkeit herzustellen und dafür auch Zwang auf Unternehmen und öffentliche Institutionen auszuüben.
Was staatliche Aufgaben sein sollen, ist mithin nicht von vornherein umrissen. Staaten haben sich zu unterschiedlichen Zeiten um sehr unterschiedliche Dinge gekümmert und die Streubreite war und ist hoch. Infrastrukturaufgaben haben den Staat von Anfang an begleitet und sind im 20. Jahrhundert noch ausgeweitet worden – aber gerade kommunikative Infrastrukturen sind häufig in Privatinitiative aufgebaut worden.29 Nicht nur sozialistische Staaten rühmen sich einer umfassenden staatlichen Fürsorge; so ist etwa das berühmte Gesundheitssystem in Großbritannien, der National Health Service, seit seiner Gründung 1948 staatlich und durch Steuern finanziert. In den USA sind dagegen die meisten Versicherungsleistungen privat organisiert und der Staat leistet nur ein Minimum. Es gab und gibt Staaten mit einer hohen und solche mit einer niedrigen Steuerquote, in manchen Ländern liegt die Staatsquote (also der Anteil des Bruttoinlandsprodukts, der staatlich erwirtschaftet wird) bei weit über 50 Prozent, in manchen unter 20 (so ausgerechnet im kommunistischen China). Das Verhältnis ist aber immer ähnlich: Der Staat sah sich gesellschaftlichen Forderungen gegenüber, die in irgendeiner Weise mit staatlichen Forderungen an die Gesellschaft korrespondierten. Und wenn nicht alles täuscht, dann ist der historische Trend einer der Ausweitung: mehr Erwartungen an den Staat, aber auch mehr staatliche Organisierung der Gesellschaft.
Lange Zeit galt diese Logik zunehmender staatlicher Zuständigkeit geradezu als historisch unabweisbar. Max Weber hat im Umfeld des Ersten Weltkriegs eine umfassende Verstaatlichung der Gesellschaft als unausweichlich gesehen, durchaus skeptisch; er sah, vor allem mit Blick auf die Bürokratie, ein „stahlhartes Gehäuse der Hörigkeit“ am Horizont.30 Er tat das aus der Erfahrung mit den europäischen Revolutionen seit 1917 und in der Erwartung eines sozialistischen Zeitalters. Damit traf er die Funktionsweise des sozialistischen Staates sehr viel genauer als die Prognosen von Marx, Engels und Lenin, die ein Absterben des Staates in der sozialistischen Gesellschaft vorhersagten (diese Prognosen sind übrigens ein frühes Beispiel für das Bewusstsein von der Historizität des Staates). Da war in der Realität des Sozialismus aber sehr viel mehr Staat, in jeder Hinsicht.
Auch jenseits der sozialistischen Welt hat im 20. Jahrhundert die Verstaatlichung der Gesellschaft zugenommen. In der ersten Hälfte geschah das vor allem unter dem Vorzeichen des Kriegsstaates, der die gesamte Bevölkerung mobilisieren wollte. Andererseits haben schon vor 1945, erst recht aber danach, der Ausbau des Wohlfahrtsstaates und der staatlichen Steuerungskapazitäten enorme Zuwächse an Staatlichkeit mit sich gebracht. Das war aber womöglich keine Einbahnstraße, wie von Max Weber prognostiziert. Denn seit den 1970er Jahren hat der Staat sich in ganz (West-)Europa, ausgehend von den USA, aus vielen Feldern wieder zurückgezogen. Die Bahn, die Telekommunikation, die Post, viele Banken, die bis dahin staatlich waren, wurden privatisiert. In manchen Staaten werden auch Aufgaben, die man seit jeher zu den Kerngebieten staatlichen Handelns zählte, privatisiert, wie Gefängnisse oder Kriegführung. Jedoch ist neuerdings wieder deutlicher sichtbar, dass in großen Krisen – seien dies Bankenkrisen, Flüchtlingskrisen, Wohnungsnot, die Klimakrise oder Corona – dem Staat wieder eine besondere Kompetenz für die Problemlösung attestiert wird und massive Eingriffe in Wirtschaft und gesellschaftliche Prozesse akzeptiert werden. Manche befürchten umgekehrt, dass der Staat nach einer solchen Krise das Heft nicht wieder ohne Weiteres aus der Hand geben will und eine neuerliche Verstaatlichung der Gesellschaft droht. Auch die derzeit weltweit sehr erfolgreichen autoritären Regierungsmodelle operieren mit einem Staatsmodell, das – häufig sehr personalistisch – direkt in alle möglichen Bereiche, sei es Finanz-, Rechts- oder Bildungswesen, interveniert und dadurch die Frage nach der Achtung von Grund- und Freiheitsrechten aufwirft.
Gleichzeitig mehren sich die Hinweise, dass die Staatlichkeit, wie wir sie in den letzten Jahrhunderten kannten, womöglich an ein Ende kommt: Zum einen stößt die (national-) staatliche Autorität immer mehr an ihre Grenzen durch die Verschiebung von Macht auf transnationale Wirtschaftsakteure, die sich weder um Staatsgebiet noch um Staatsvolk groß bekümmern und denen mit herkömmlichen Mitteln kaum mehr beizukommen ist. Das prominenteste Beispiel sind die Internetunternehmen, die durch ihre Ansiedlungspolitik trickreich jedwede Steuern zu vermeiden suchen. Und zum anderen konstatiert man eine Krise der Staatlichkeit außerhalb Europas, die mit „kleinen Kriegen“ und parastaatlichen Funktionen bei Drogenkartellen, fundamentalistischen Bewegungen und Warlords einhergeht. Die Failed States sind ein Thema der Politikwissenschaft und es bleibt zu diskutieren, ob das nur ein Phänomen von (aus europäischer Perspektive) peripheren Räumen ist oder ob das Scheitern von Staatlichkeit auch in der westlichen Welt bevorsteht.
Quer dazu steht aber eine neue Form der Staatlichkeit, die sich im 20. Jahrhundert entwickelte und die Max Weber noch kaum absehen konnte: das Regieren „jenseits des Nationalstaats“ (Michael Zürn): Supranationale Organisationen oder suprastaatliche Zusammenschlüsse entwickeln staatsförmige Dynamiken, schließen Verträge ab und setzen Recht. Grenzüberschreitende Aktivitäten in der Wirtschaft, der Kommunikation, der Mobilität erfordern dies, viele Probleme wie Umwelt oder Migration oder die Besteuerung von Internetunternehmen lassen sich nicht auf nationalstaatlicher Ebene lösen. Auch wenn diese Suprastaatlichkeit in den letzten Jahren in die Defensive geraten ist, stellt sie ein neues Moment von Staatlichkeit dar, das vielen Hoffnung macht (weil sie mit der Denationalisierung die Hoffnung auf Pazifizierung verbinden), anderen aber Angst (etwa weil sie um die Identifikationen oder auch um die Leistungen fürchten, die der Nationalstaat bieten kann). Das ist aber eine andere Staatlichkeit als diejenige, die wir kennen, weil sie nicht mehr durch einen allmächtigen Souverän gewährleistet wird, sondern prinzipiell vom guten Willen der Beteiligten, von Verträgen und Kooperation abhängig ist.
5. Der Staat der Historiker: Bemerkungen zur Forschungsgeschichte
Die moderne Geschichtswissenschaft ist parallel zum modernen Staat entstanden. Das hat Themen und Selbstverständnis des Faches tief geprägt. Allerdings kann man auch hier nationale Unterschiede feststellen. Christopher Bayly hat für die englischsprachige historiographische Tradition ein geflissentliches Übersehen des Staates konstatiert.31 Man wird nicht fehlgehen, wenn man einen Grund dafür in der anders gearteten Staatlichkeitsgeschichte findet, die sich auch begriffsgeschichtlich zeigt. Für die deutschen Historiker galt das nicht. Sie haben sich frühzeitig und ausgiebig am Staat abgearbeitet und ihre eigene Profession sehr an ihm gemessen.32 Die folgenden Bemerkungen beziehen sich deshalb vor allem auf die deutsche historiographische Tradition. Ein „Volk“ wurde in diesem Verständnis erst durch den Staat zu dem, was es war, und deshalb konnte es erst dann eine Geschichte haben, wenn es auch einen Staat hatte. Dahinter stand zunächst die ganz einfache quellenkritische Erkenntnis, dass Staaten Akten anlegen und Archive unterhalten – an andere Formen von Überlieferung dachte man damals nicht. Und ohne Akten keine Geschichte. Aber es stand auch eine (besonders in Deutschland wirksame) metaphysische Vorstellung dahinter, die der Historiker Heinrich von Sybel kurz nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs so formulierte: „Die Staatsgemeinschaft ist nicht eine willkürliche Erfindung der einzelnen Menschen, sondern sie ist die angeborene nothwendige Form jedes menschlichen Daseins“:33 Nur durch den Staat konnte sich Menschsein verwirklichen. Der Staat als höchste Form menschlicher Gemeinschaft und als Ziel der Weltgeschichte: Das war ein Gedanke des Philosophen Hegel. Der Althistoriker Eduard Meyer war sogar der Ansicht, dass der Staat logisch wie historisch älter als der Mensch sei. Und tatsächlich sprechen wir ja auch bei Bienen oder Termiten von „Staaten“: Ist der Staat nun älter als die Menschen oder übertragen wir damit nur, unangemessen, einen uns zentralen Begriff?
So historisierend die Historiker des 19. Jahrhunderts auch alles als etwas „Gewordenes“ und insofern Historisches ansahen: Der Staat war für sie eine gleichsam unhistorische Größe; dass er sich entwickelte, war Ausdruck des menschlichen Fortschritts, und wer ihn nicht hatte, der war historisch weniger weit gekommen. Diese Verherrlichung des Staates schloss für viele (und beileibe nicht nur für deutsche) Historiker auch eine Apotheose der Nation ein, weil sich hier, so ihre Meinung, der Staat auf der höchsten Ebene verwirklichte, denn hier kam zusammen, was (scheinbar) zusammengehörte: Menschen gleicher Sprache und Kultur, die sich ein gemeinsames politisches Ziel setzten.
Eine Historisierung des Staates durch die Geschichtswissenschaft kann man eigentlich erst mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts konstatieren. Max Weber und Otto Hintze begannen, nach der Entwicklung und der Eigenart des Staates zu fragen – beide in bemerkenswerter begrifflicher Übereinstimmung, indem sie den Staat als „Anstalt“, als „Betrieb“ und also abgelöst von der personalen Herrschaft der großen Männer fassten.34 Sie überprüften die Entwicklung der Bürokratie oder des Kriegswesens nicht nur auf ihre historische Entwicklung, sondern auch auf ihre europäischen Besonderheiten hin. Aber noch lange, bis nach dem Zweiten Weltkrieg, hielt sich die Verherrlichung des Staates „an sich“, den die häufig ausgemacht rechtsnationalen Historiker der Weimarer Republik gerne von der Staatsform absetzten: So konnten sie (Gerhard Ritter, Hans Rothfels oder Fritz Hartung, um nur einige zu nennen) an der Staatsidee festhalten und doch die Republik von Weimar ablehnen. Als positives Gegenbild wurde der preußische Staat des 18. und 19. Jahrhunderts gepriesen.
Es waren ausgerechnet NS-affine Historiker, allen voran der Mediävist Otto Brunner, die diesen unhistorischen Staatsbegriff kritisch auf’s Korn nahmen. 1939 wandte Brunner sich dagegen, den modernen Staatsbegriff auf das Mittelalter anzuwenden.35 Er tat das zunächst aus völkischen Gesichtspunkten: Weil ein Staat immer nur die äußere Hülle einer Volksgemeinschaft sei, von der im Mittelalter noch nicht die Rede sein könne. Er führte stattdessen den Begriff der Herrschaft36 ein und verwies auf die für das Mittelalter zentrale personale Dimension von Herrschafts- und Gefolgschaftsbeziehungen, die sich nicht mit der abstrakten Konstruktion von „Staat“ vertrage. Sein Argument ist seither prägend geworden für die Diskussion um den Staat in der Moderne: Für das Mittelalter sind andere Zugehörigkeiten kennzeichnend. „Herrschaft“, „Land“, „Gefolgschaft“ oder „Genossenschaft“ bilden Loyalitätsmuster im Personenverband, als den man eine mittelalterliche politische Gemeinschaft immer kennzeichnen muss. Brunners These, die eine verworrene Rezeptionsgeschichte durchlaufen hat, trug trotz der ideologischen Schieflage seines Autors dazu bei, den Staatsbegriff nach 1945 zu historisieren.
Das geschah allerdings nur zögerlich. Denn einerseits waren nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts, die ohne die zerstörerische Kraft der Staatsmacht nicht zu denken sind, die Historiker lange Zeit sprachlos – sie sprachen nicht über das Versagen des Staates als historischer Kraft, sondern eher wie der Freiburger Historiker Gerhard Ritter über die „Dämonie der Macht“ und über die Staatsidee „als solche“. Die Vorherrschaft einer solchen Politikgeschichte hat dazu geführt, dass sich seit den 1960er Jahren eine Sozialgeschichte als Gegenbewegung herausbildete, die auf den Staatsbegriff weitgehend verzichtete und lieber von „politischer Herrschaft“ in einem soziologischen Sinn sprach. Und das in einer Zeit, in der eine enorme Ausweitung der Staatstätigkeit vonstattenging, der Sozial- wie der Interventionsstaat immer bedeutender wurde und (man vergisst das gerne) im Zeichen des Kalten Krieges auch der Kriegsstaat eine Konjunktur erlebte. Das Ende der Blockkonfrontation und die Wiedervereinigung, die ein Ansteigen der Staatstätigkeit und einen Wandel der internationalen Politik mit sich brachte, hat die Gewichte zwischen beiden Polen verschoben, weil nun eine Friedensdividende zu verteilen war und damit der Interventionsstaat eine neue Bedeutung erhielt, die man in den neoliberalen Konzeptionen der 1980er Jahre nicht erwartet hatte.
Neuere Anregungen zur Beschäftigung mit der Geschichte von Staat und Staatlichkeit sind eher von außen gekommen. Die Historische Soziologie, die vor allem in den USA beheimatet ist und zu Modellbildungen neigt, hat sich seit jeher an den langen Prozessen der Staatsbildung interessiert gezeigt. Vor allem Charles Tilly war hier ein Anreger. Er hat seit den 1970er Jahren in international vergleichenden Längsschnittstudien zur Entstehung des Nationalstaats und zum Zusammenhang von Staat und Gewalt gearbeitet.37 Die Ausweitung der Perspektive über die Nationalgeschichte hinaus, die Öffnung zur Europäischen und zur Globalgeschichte hat es mit sich gebracht, dass der Staat der europäischen Moderne wieder neu auf die Agenda gekommen ist, dieses Mal aber weniger als ein Modell denn vielmehr als ein welthistorischer Sonderfall. Es verwundert nicht, dass vor allem aus der Geschichte der Frühen Neuzeit wichtige Impulse gekommen sind. Im angloamerikanischen Raum waren es vor allem die Geschichte von Empires und ihre Formen von Staatlichkeit, die das Interesse der Globalhistoriker geweckt haben.38 In der deutschen Geschichtswissenschaft ist auf Wolfgang Reinhard zu verweisen, der seine Forschungen zur Entstehung des Staates in der Frühen Neuzeit frühzeitig mit einem Interesse an Kolonial- und Dekolonisierungsgeschichte verbunden hat und dem die folgenden Ausführungen viel verdanken.39 In nationalgeschichtlicher Perspektive hat Pierre Rosanvallon die Geschichte des Staats in Frankreich seit dem 18. Jahrhundert untersucht und dabei betont, dass „der Staat als solcher“, als allgemeiner Typus, verschwimmt, wenn wir nahe genug an unseren Gegenstand herantreten, dass wir es dann eigentlich immer mit Sonderwegen und eigenen Ausformungen zu tun haben.40 Dies gilt es in der Tat zu bedenken, und es wird im Folgenden immer wieder aufscheinen, dass „Staat“ in England, Frankreich oder Deutschland ein unterschiedliches Gesicht haben konnte. Allerdings wird immer eher mit Typologien als mit jeweils besonderen Fällen argumentiert, um auch das Gemeinsame an der modernen Staatsbildung (das auch Rosanvallon zugesteht) in den Blick zu bekommen.
Aus der Sicht der Unterschichten und damit eher in seiner repressiven Seite, aber auch in seiner begrenzten Durchsetzungsfähigkeit ist der Staat seit den 1980er Jahren vor allem im Rahmen der alltagsgeschichtlich orientierten Sozialgeschichte untersucht worden; Alf Lüdtke ist hier in Deutschland sicher der einflussreichste Stichwortgeber gewesen.41 Die wichtigste Neuentwicklung der letzten Jahrzehnte dürfte sich allerdings dem Einfluss des französischen Philosophen Michel Foucault verdanken, der sich für Macht als eine Praxis interessiert hat, die in der Mikrodimension wirkt, und der in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Wissen als Machtressource betont hat. Ein wissensgeschichtlicher Zugriff auf die Geschichte des modernen Staates hat demgemäß vor allem danach gefragt, wie Staatlichkeit auf der zunehmenden Generierung von Wissen über Bürger und Territorium beruht hat, und hat sich demzufolge für die Geschichte der Statistik, von Gesundheitspolitik als Wissenspolitik, für Volkszählungen und Demoskopie interessiert.
Will man eine große Tendenz der Forschung resümieren, so lässt sich vielleicht sagen, dass inzwischen ein ungleich skeptischerer Blick auf den historischen Erfolg des Staats herrscht; das betrifft sowohl den Erfolg nach innen im Sinne einer erfolgreichen „Zurichtung“ der Bürger als auch den Erfolg nach außen im Sinne eines welthistorischen Modells. Zu vermerken ist aber auch der deutlich schärfere Blick auf den Staat als Gewaltorganisation, die stärker in Spannung zu den benevolenten Seiten des Staates gesetzt wird. Das hat wohl nicht nur mit neueren Entwicklungen wie der Konjunktur der Kolonial- oder Geschlechtergeschichte zu tun, sondern auch mit dem schlichten Umstand, dass nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts die meisten Historiker den Krieg und den Machtstaat nicht mehr für einen unhintergehbaren historischen Fortschritt halten.
6. Zu diesem Buch
Dieses Buch versteht sich als eine einführende Synthese für Studierende und Forschende, die vor allem diesen einen Zweck verfolgt: den modernen Staat als ein historisches und zu historisierendes Phänomen zu untersuchen. Es bezieht sich auf Europa, weil hier dieses Phänomen entstanden und als „Zivilisationsmission“ – mehr oder minder erfolgreich – in die Welt hinausgetragen wurde. Dass dieses Unterfangen angesichts der thematischen und epochalen Breite, die in eklatantem Missverhältnis zum Umfang des Buches steht, nur in groben Strichen geschehen kann, wird hoffentlich auf Verständnis stoßen. Wer sich tiefergehend mit einzelnen Themen beschäftigt, wird wahrscheinlich enttäuscht sein. Viel einschlägige Forschungsliteratur und viele interessante, oftmals verwickelte Forschungsdiskussionen habe ich nicht genauer zur Kenntnis nehmen können, noch weniger davon konnte ich zitieren. Es wird auch deutlich, dass ein gewisser Schwerpunkt auf den größeren westeuropäischen Staaten liegt, häufig mit einem vergleichenden Blick nach den USA, weil hier das europäische Modell der Staatlichkeit eine sehr eigene Umsetzung gefunden hat. Weniger beachtet werden die europäischen Peripherien, vor allem Ost- und Südeuropa; zum Teil, weil sich hier meine Kompetenz in engen Grenzen bewegt, aber auch, weil Frankreich und Großbritannien für die Staatsbildung auch dort als Pioniere und Vorbilder fungiert haben. Deutschland erhält einen vielleicht unverdient wichtigen Platz zum einen, weil es wegen seiner föderalen Struktur eine Ausnahme, aber doch auch ein Vorbild und Exerzierfeld war; zum anderen, weil die reale und diskursive Tradition des Staates, seine historische Überhöhung hier die prägendsten Auswirkungen auf Denken und Schreiben der Geschichtswissenschaft hatte. Auch der Blick auf die Leserschaft dieses Buches legt einen deutschen Schwerpunkt nahe. Aus diesem Grund wurde auch darauf verzichtet, den Fußnotenapparat und die Bibliographie ausufern zu lassen, und es wurden nur deutsch- und englischsprachige Titel aufgenommen.
Wenn ein Neuzeithistoriker über die Geschichte des Staates schreiben und dabei bis in die Antike zurückgreifen will, dann kann er sich an eine solche Aufgabe nicht wagen ohne die großmütige Beratung und Kritik von kompetenten Kolleginnen und Kollegen, die den Text in Teilen oder ganz lasen und dabei hilfreiche Anmerkungen und Fehlerkorrekturen anbrachten. Ohne die Expertise von Christoph Lundgreen, Barbara Schlieben, Jörg Feuchter, Matthias Pohlig, Paul Nolte, Christian Jansen und Hartmut Kaelble hätte ich nicht gewagt, dieses Manuskript aus der Hand zu geben. Ihnen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Aber natürlich geht alles, was sachlich falsch oder zu kritisieren ist, auf meine Rechnung.
Ein solches Buch schreibt sich nicht ohne Unterstützung. Unglaublich hilfreich und engagiert haben mir Charlotte Meiwes und Giulia Ross unter die Arme gegriffen: Sie haben aufopfernd Bücher ausgeliehen, PDFs organisiert, Hinweise auf Themen und Literatur gegeben sowie das Manuskript in eine abschließende Form zu bringen geholfen. Kai Pätzke und Oliver Schwinkendorf vom Verlag Vandenhoeck & Ruprecht darf ich für die gute und unkomplizierte Betreuung danken. Und schließlich ist Dank an meine Frau Ruth Rumke abzustatten für ihre Geduld und ihre Bereitschaft, dies zu ertragen. Versprochen: In den nächsten Urlaub kommt keine Bücherkiste mit – zumindest keine mit Staatsbüchern. ☺
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1Dank an Paul Nolte für diese Anregung.
2Als ein Überblick über die verzweigte Diskussion zu diesem Thema: Dipper, Moderne.
3Vgl. Peter Brandt u. a., Einleitung, in: Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, Bd. 1, 23–34; Peter Brandt, Gesellschaft und Konstitutionalismus in Amerika 1815–1847, in: Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, Bd. 2, 11–30; Peter Brandt, Gesellschaft und Konstitutionalismus in Amerika 1848–1870, in: Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, Bd. 3, 11–33.
4Zit. n. Dreier, Staat ohne Gott, 12.
5Zur Diskussion der ideengeschichtlichen Linien (schon mit deutlicher Skepsis gegenüber der emphatischen Ladung des Begriffs „modern“): Skalweit, Der ‚moderne Staat‘; Schieder, Wandlungen des Staats.
6Demandt, Antike Staatsformen.
7Vgl. Stefan Esders, „Staatlichkeit“, Governance und Recht im (westlichen) Mittelalter, in: Schuppert (Hg.), Von Staat zu Staatlichkeit, 77–100.
8So etwa Breuer, Der Staat.
9Vgl. die Begriffsdiskussion bei Wolfgang Reinhard, Einleitung: Weltreiche, Weltmeere – und der Rest der Welt, in: ders. (Hg.), 1350–1750, 18–20.
10Zum Folgenden: Boldt u. a., „Staat und Souveränität“.
11Friedeburg, Luthers Vermächtnis.
12Hierzu begriffsgeschichtlich Skinner, Genealogy of the Modern State.
13Evans u. a., Bringing the State Back In.
14Mit einem Schwerpunkt auf der politischen Theorie und konzentriert auf Frankreich und Deutschland in Abgrenzung zu Großbritannien: Dyson, The State Tradition in Western Europe, 186–196, 209 f.
15Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 10.
16Vgl. Gunnar Folke Schuppert, Von Staat zu Staatlichkeit. Konturen einer zeitgemäßen Staatlichkeitswissenschaft, in: ders. (Hg.), Von Staat zu Staatlichkeit, 11–39.
17Zum Folgenden Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 394–396.
18Weber, Politik als Beruf, 506.
19Burkhardt, Der Dreißigjährige Krieg als frühmoderner Staatsbildungskrieg; Reinhard, Das Wachstum der Staatsgewalt.
20Hierzu: Hans Boldt u. a., „Staat und Souveränität“, in: Otto Brunner u. a. (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 6, 1–154.
21Michael Bothe, Krieg im Völkerrecht, in: Beyrau, Formen des Kriegs, 469–478.
22Schmitt, Politische Theologie, 13.
23Gosewinkel, Schutz und Freiheit?, 520–555.
24Die 1368 etablierte Ming-Dynastie gilt hier als Wasserscheide. Vgl. Sabine Dabringhaus, Geschichte Chinas 1279–1949, München 20153. Zur Personalität der Kaiserherrschaft unter den Ming: Frederick W. Mote, Introduction, in: The Cambridge History of China, Bd. 7: The Ming Dynasty 1368– 1644, Part I, hg. v. Frederick W. Mote u. Denis Twitchett, Cambridge 1998, 1–10.
25Flüchter/Richter, Structures on the Move. Christopher Bayly verweist auf hybride Staatsformen, die dabei entstanden: Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 317–321.
26Reinhard, Verstaatlichung der Welt; Osterhammel, Verwandlung der Welt, 818–906.
27Aloys Winterling, Über den Sinn der Beschäftigung mit der antiken Geschichte, in: Karl-Joachim Hölkeskamp u. a. (Hg.), Sinn (in) der Antike. Orientierungssysteme, Leitbilder und Wertkonzepte im Altertum, Mainz 2003, 403–419; Paul Nolte, Gesellschaftstheorie und Gesellschaftsgeschichte. Umrisse einer Ideengeschichte der modernen Gesellschaft, in: Thomas Mergel/Thomas Welskopp (Hg.), Geschichte zwischen Kultur und Gesellschaft. Beiträge zur Theoriedebatte, München 1997, 275–298.
28Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 312.
29Dirk van Laak, Infrastruktur, in: Voigt, Handbuch Staat, 1019–1027.
30Vgl. Anter, Webers Theorie des modernen Staates, 227 f.
31Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 306–309.
32Im Weiteren folge ich Metzler, Der Staat der Historiker. Außerdem, mit Konzentration auf die Frühneuzeitforschung: Martin P. Schennach, Frühmoderne Staatlichkeit, in: Schuppert, Von Staat zu Staatlichkeit, 41–76.
33Zit. n. Metzler, Der Staat der Historiker, 20.
34Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 815–868; Otto Hintze, Wesen und Wandlung des modernen Staats, in: ders., Staat und Verfassung, 470–496.
35Otto Brunner, Land und Herrschaft.
36Den er allerdings anders verwendete, als ich es hier tue – ich spreche in diesem Fall immer von Legitimität, so wie Max Weber den Begriff verstanden hat: Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124 f. Es geht also immer um die Umstrittenheit oder die Akzeptanz der Herrschaft. Brunner sprach von einer „konkreten Ordnung“, in anderen Worten: Hierarchie war ein immer geltendes, quasi „natürliches“ Prinzip.
37Vgl. v. a.: Tilly, The Formation of National States.
38Bayly, Die Geburt der modernen Welt; Osterhammel, Die Verwandlung der Welt; Maier, Leviathan 2.0.
39Reinhard, Staatsgewalt.
40Rosanvallon, Der Staat in Frankreich.
41So z. B. Lüdtke, „Sicherheit“ und „Wohlfahrt“.
1. Antike Staatlichkeit und Entstaatlichung im Mittelalter
Historiker konstruieren gerne Kontinuitäten. Die Vorstellung von Brüchen ist ihnen eher fremd. Aber nicht nur, wenn wir den modernen Staat ansehen, müssen wir konstatieren, dass hier die Nähen zur Antike sehr viel auffälliger sind als zum Mittelalter. Die Historiker des 19. Jahrhunderts haben diese Geschichte eher als eine mehr oder weniger lineare Entwicklung gesehen. Die neuere Forschung betont zum einen die größere Nähe von Antike und Moderne; der berühmte Althistoriker Christian Meier war hier Vorreiter. Meier war es aber auch, der vor einer „leichtfertigen Übertragung des Staatsbegriffs auf die Antike“ warnte. Denn dabei würden Vorstellungen aus der Moderne in die Antike projiziert, die dort nicht hingehörten.1 Andere wie Christoph Lundgreen dagegen vertreten die Anwendbarkeit solcher Begriffe als analytische Konzepte. Er insbesondere ist der Ansicht, dass „Staatlichkeit“ den starren Begriff des Staates ersetzen könnte.2 Festzuhalten bleibt die Einigkeit der verschiedenen Positionen: Die Wurzeln des modernen Staates liegen in Griechenland und in Rom – wenngleich man protostaatliche Momente auch in vorderasiatischen Monarchien oder in den phönizischen Handelsstädten der Levante ausmachen kann.
1.1 Die griechische Polis
Etwa seit dem 8. Jahrhundert v. Chr. entstanden in der kleinräumlichen, küstennahen Landschaft Griechenlands poleis, Stadtstaaten, die sich zu Stadtrepubliken entwickelten. Sie stützten sich auf eine Schicht freier Bürger (polites), für die das Recht auf Mitbestimmung in der periodisch (in Athen bis zu vierzigmal im Jahr) tagenden Volksversammlung, auf die Besetzung von periodischen Wahlämtern und der Rechtsprechung mit der Pflicht zum Kriegsdienst einhergingen. Die wohlhabenden Bürger hatten sich finanziell oder mit Dienstleistungen an Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen. Für diese öffentliche Tätigkeit brauchten sie Zeit: Sie mussten abkömmlich sein, und das konnten sie nur, weil der Lebensunterhalt von Sklaven erwirtschaftet wurde: Die Bürgerfreiheit der Polis war die einer kleinen Minderheit. In unterschiedlichen Ausformungen, von denen uns die athenische Demokratie die bekannteste – allerdings auch die radikalste – ist, entwickelte die Polis eine „urbane Territorialstaatlichkeit“ (Stefan Breuer), die im Inneren relativ gewaltfrei war, weil der Wettbewerb um Macht rechtlich eingehegt war, man die Mitbewerber also nicht einfach totschlagen konnte; eine Staatlichkeit mit dauerhaften Formen der Entscheidungsfindung und der Administration sowie – das war ganz neu – einer Form der breiten Partizipation, die seit dem 5. Jahrhundert mit dem Begriff der Demokratie belegt wurde.3 Die Amtsinhaber agierten im Wesentlichen ehrenamtlich; die Spitzenpositionen wurden hauptsächlich durch Los (unter der Annahme, dass alle Bürger gleich und gleich befähigt seien), aber auch durch die Wahl besetzt.4 Sie mussten sich um dieses Amt bewerben, was eine gewaltfreie Form des Wettbewerbs und die rhetorische Ansprache an die Bürger, also den öffentlichen Diskurs über politische Fragen beförderte. Sie mussten sich für ihr Tun verantworten, bis dahin, dass sie von der Volksversammlung in die Verbannung geschickt wurden, wenn man der Ansicht war, sie hätten gegen ihre Pflichten verstoßen. Durch diese Formen der wettbewerblichen Politik gelang es, der Usurpation der Macht durch kleine oligarchische Eliten einen Riegel vorzuschieben: Während in anderen Gesellschaften einzelne und ihre Familien herrschten (und zwar meist gestützt auf nackte Gewalt), war es in der griechischen Polis die Schicht der bevorrechteten Stadtbürger, und deren Herrschaft wurde im Wesentlichen für legitim gehalten.
Die griechische Polis, die auch nach Kleinasien und Sizilien exportiert wurde, hat in der Rezeption und Mythenbildung der westlich-europäischen Tradition den Status einer „Zauberformel“ (Lundgreen) erhalten; demgemäß ist der Begriff kritisiert worden.5 Abgesehen von der Vielzahl von politischen Mitbestimmungsformen, die sich dahinter verbergen, ist häufig Athen, das in mancherlei Hinsicht wohl eher eine Ausnahme war, als pars pro toto für die Polis gesetzt worden. Darüber hinaus ist die oben gegebene Schilderung bei genauerer Beschreibung auch für Athen differenzierungswürdig. So etwa war die Grenze zwischen freien Vollbürgern und mit minderen Rechten ausgestatteten Einwohnern, gar den Sklaven nicht immer trennscharf. Unter Perikles etwa wurden 457 v. Chr. Diäten für die ärmeren Vollbürger eingeführt, damit sie an den politischen Veranstaltungen teilnehmen konnten, ohne sich um ihren Unterhalt zu sorgen. Die Bürger waren also nicht alle so wohlhabend, wie man sich das denken würde.
Dennoch ist festzuhalten, dass sich in den griechischen Städten erstmals eine neue Form der politischen Integration vollzogen hat, in den Worten Uwe Walters „sicher kein Moderner Staat, aber ebenso sicher ein sehr moderner Staat“.6 Mehr noch: Speziell in Athen haben sich Mitbestimmungsformen entwickelt, die zwar nur einer relativ kleinen Schicht von Bürgern zugutekamen, die aber als historische Vorbilder bis in die Moderne gewirkt haben. Allerdings funktionierte diese Form von Staatlichkeit auf der Basis von relativ kleinen Gesellschaften. Die Polis war eine face-to-face-Veranstaltung: Die Bürger kannten sich persönlich, wussten um ihre Bindungen und Traditionen und konnten somit eine Zusammengehörigkeit aufbauen, die auf persönlichen Beziehungen beruhte. Platon dachte sich sein Konzept eines „Idealstaats“ als eine kleine Gemeinschaft mit nicht mehr als 5040 Vollbürgern. Als aber im 5. Jahrhundert Athen über die eigentliche Stadt hinauswuchs und sich über ganz Attika ausdehnte, umfasste die athenische Polis vielleicht 30–40.000 Vollbürger – Platon hätte ihr die Funktionsfähigkeit abgesprochen.
Die griechische Polis und vor allem Athen hat nicht nur Institutionen hervorgebracht, die die moderne Staatlichkeit schon in nuce aufwiesen. Sie hat vor allem eine Selbstbeobachtung und Selbstreflexion entwickelt: Die ersten modernen Staatstheorien sind in der griechischen Polis entstanden.7 Besonders wichtig ist Aristoteles geworden, der in seiner „Politeia“ eine politische Philosophie entworfen hat, die zu einer normativen Grundlage moderner Staatlichkeit geworden ist. Er entwickelte die Lehre von den Staatsformen, die – vereinfacht – eine Abfolge der drei „guten“ Formen mit drei „schlechten“ Formen kennt, die jeweils aufeinander folgen. „Gut“ heißt: am Gemeinnutz orientiert; „schlecht“: es geht um den Eigennutz:
(1.) Die Einzelherrschaft: Monarchie – nicht notwendig ein König, wohl aber eine dem Gemeinwohl dienende Alleinherrschaft; sie kann zur Tyrannis degenerieren, einer Alleinherrschaft, die nicht dem Gemeinwohl dient.
(2.) Die Herrschaft von wenigen ist die Aristokratie, die Herrschaft „der Besten“, der „Tugendhaftesten“; ihre Degenerationsform ist die Oligarchie, also die Herrschaft von wenigen, die aber nur am Eigennutz interessiert sind.
(3.) Die Herrschaft von vielen nennt Aristoteles „Politie“: die Herrschaft der Besonnenen, der Vernünftigen. Degeneriert sie, wird sie zur Demokratie oder auch Ochlokratie (die Herrschaft der Armen, des Pöbels).
[Das Schulwissen, dass „Demokratie“ die gute, „Ochlokratie“ die schlechte Form sein soll, ist postfaschistische Geschichtspolitik, jedenfalls insoweit sie sich auf Aristoteles beruft, der ausdrücklich die politie so bezeichnet und die Demokratie eher negativ, als Herrschaft der kleinen Leute beschreibt. Allerdings herrschte in der athenischen Alltagssprache wohl „Demokratie“ vor – vielleicht ein Hinweis darauf, dass die realen Bürger der Polis weniger wohlhabende Sklavenhalter als eher Handwerker und kleine Händler waren. Die positive theoretische Besetzung des Demokratiebegriffs geht auf den griechischen Historiker Polybios zurück, der 200 Jahre nach Aristoteles lebte; seine Begriffsbildung reflektiert die gewandelten sozialen Bedingungen der griechischen Stadt, die damals nur im Ausnahmefall noch eine selbständige politische Einheit war.]
Die politische Philosophie des Aristoteles hat zwei weitere, bis weit in die Neuzeit reichende Vorstellungen von Staatsformen entwickelt: Erstens die Theorie der gesetzmäßigen Abfolge von Verfassungsformen und zweitens die Idee, dass es die Mischverfassungen sind, die beste Ergebnisse zeitigen. Noch die Diskussion der amerikanischen Verfassung in den 1780er Jahren war von dieser Vorstellung geprägt, dass es eine Mischverfassung von monarchischen (Präsident), aristokratischen (Senat) und „demokratischen“ (Repräsentantenhaus) Momenten sei, die ein politisches System stabil mache. Vor allem in Europa hat sich die Mischverfassungstheorie etwa im Zwei-Kammern-Prinzip gezeigt: Ein Ober- und ein Unterhaus wie in England repräsentiert bis heute die Vorstellung, dass die verschiedenen Klassen der Gesellschaft in eine institutionell harmonierende Form gebracht werden müssen.
1.2 Das römische Imperium
Der Stadtstaat Rom, der in etwa zur selben Zeit (der Legende nach 753 v. Chr.) in Italien entstand, war zunächst eine Monarchie und wurde im 5. Jahrhundert ebenfalls eine Stadtrepublik, allerdings von aristokratischen Eliten (Patriziern) geleitet, die in steter Auseinandersetzung mit den nichtadligen Freien der Stadt (Plebeiern) standen. Es handelte sich um einen Territorialverband, ähnlich wie moderne Staaten. Auch die römische Wirtschaft und Politik basierten natürlich auf Sklaverei. Die Römische Republik, die im 3. Jahrhundert den größten Teil des italienischen Festlandes umfasste, in damaligem geographischen Verständnis global auszugreifen begann und um 200 (nach dem Zweiten Punischen Krieg) zum Weltreich wurde, entwickelte wie die Polis eine höchst differenzierte Fülle von Institutionen, (Wahl-) Ämtern und Regeln des Machterwerbs.8 Drei Institutionen bildeten in „Gewaltenteilung“ (Demandt) die höchsten Instanzen: Erstens das Volk, das in verschiedenen Formen der Versammlung Entscheidungen über Gesetzgebung, Krieg und Frieden und die Wahl von Staatsbeamten traf, das aber in der Volksversammlung, der contio (die keine Entscheidungen traf), auch ein Resonanzraum für den politischen Diskurs war.9 Zweitens der Senat, der aus gewählten erfahrenen Mitgliedern der Oberschicht bestand, sich zu allen wichtigen Fragen, namentlich der Außenpolitik, äußerte, Finanzaufsicht wahrnahm und dem die höchste Autorität zugesprochen wurde. Der Magistrat als dritte maßgebliche Institution war mehr als eine Exekutive, sondern umfasste Einzelämter mit hoher politischer Selbständigkeit bis hin zu kriegerischen Unternehmungen: etwa Quästoren (Finanzen), Prätoren (Rechtsaufsicht) oder Konsuln, die Leitungsfunktion, insbesondere in militärischer Hinsicht hatten. Zur Seite standen ihnen entlohnte und zunächst nur auf Zeit, später auf Dauer bestellte ausführende Diener, die Apparitoren.
Die Magistrate wurden von Volksversammlungen gewählt, und zwar maßgeblich nach Regeln einer Ämterlaufbahn, dem cursus honorum, und das bedeutete: Es waren Mitglieder der aristokratischen Oberschicht, die gewählt wurden. Auch „Plebeier“ wie Pompeius oder Cicero stammten aus aristokratischen Familien. Insofern handelte es sich um einen anderen Typ von Mischverfassung, einen fluiden zumal, denn Plebeier und Patrizier handelten die Macht immer wieder neu aus. Volksversammlungen muss man sich dabei nicht als Zusammenkünfte des ganzen männlichen Bürgervolks von Rom vorstellen, sondern eher als Versammlungen derjenigen, die Zeit hatten und sich auf dem Forum herumtrieben.10
Auch das römische Kaisertum, das mit Augustus 27. v. Chr. angesetzt wird, bedeutete in der Entwicklung der Staatlichkeit keinen Bruch, und die Zunahme des Personenkults stellte die Rationalität der Institutionen nicht in Frage. Im Gegenteil: Die religiöse Aura hat es wohl eher erleichtert, in der höchst traditionalen, auf Ehre und Rang bedachten römischen Gesellschaft politische Reformen durchzusetzen. Die Reformen Diokletians (284–305) und Konstantins des Großen (306–337), die die Reichskrise des 3. Jahrhunderts beendeten, führten leistungsfähige Provinzialverwaltungen, eine umfassende Steuerpolitik und tragfähige Rechtsinstitute (die bis in die Moderne reichen) ein. Meist wird zwar zu dieser Zeit das Römische Reich schon auf dem absteigenden Ast gewähnt; aber seine höchste Ausprägung an Staatlichkeit erreichte Rom erst Anfang des 4. Jahrhunderts – imperiale Macht und staatliche Organisation gingen hier nicht überein.
Damit sind einige zentrale Momente römischer Staatlichkeit angesprochen oder zumindest angedeutet:
(1.) Es gab stabile, überpersönliche Institutionen zur Regierung und Gesetzgebung, die (auch wenn sie den jeweiligen Machtverhältnissen häufig nachgeben mussten) ein Gerüst darstellen konnten, das Macht verteilte.
(2.) Es gab eine kontinuierliche und reformierbare Verwaltung, die (jedenfalls im Prinzip) nicht nach Willkür, sondern nach Verfahrensgrundsätzen operierte und in vieler Hinsicht vorbildhaft für moderne Verwaltungen geworden ist. Allerdings wird man nicht von Institutionen im modernen Sinn sprechen. Vielmehr waren es einzelne Amtsträger und ihre Stäbe (also Verwandte und Klienten), die jeweils diese Aufgaben übernahmen und vom nächsten Amtsträger und seinen Leuten abgelöst wurden. Insofern wurde kontinuierlich verwaltet – aber sozusagen von je unterschiedlichen Verwaltungen.
(3.) Vielbegehrt war das römische Bürgerrecht, das Mitsprache in der Volksversammlung und Wahlrecht sicherte, eine bestimmte Rechtsbehandlung (z. B. Verschonung von Folter und Todesstrafe) garantierte und äußere Symbole wie das Tragen der Toga kannte. Mit der Expansion des Römischen Reichs wurde es auch auf außerhalb der Stadt ausgeweitet. Man kann es als eine Protoform der modernen Staatsbürgerschaft verstehen – lange Zeit nur für eine kleine Minderheit der Menschen. Doch im Jahre 212 n. Chr. dehnte Kaiser Caracalla das römische Bürgerrecht auf alle freien Bewohner des Römischen Reichs aus und beförderte damit die politische Integration, entgrenzte aber auch die politischen Zugehörigkeiten.
(4.) Das römische Recht war ein Rechtssystem, das auch private Rechtsverhältnisse zu regeln beanspruchte, das zunehmend auf geschriebene Rechtssätze anstatt auf Gewohnheitsrecht setzte und das im 6. Jahrhundert als „corpus iuris civilis“ zu einem Rechtstext (genauer: einer Sammlung von Rechtssätzen) wurde, der im 19. Jahrhundert die Staatsbildung in Europa nachhaltig beeinflusste und z. B. vorbildhaft für den Code Napoleon wurde.
(4.) Das Römische Reich war bei Weitem der größte Militärstaat der Antike, und Reinhards Diktum, dass Staatlichkeit eine Funktion der Kriegsführung ist, ist hier in jedem Fall am Platze. Die militärische Dienstpflicht, die zunächst die Kehrseite des römischen Bürgerrechts war, dauerte im Prinzip 30 Jahre (!), so dass mit der Zeit eine Proletarisierung der Armee stattfand. Wohlhabende Bürger kauften sich lieber frei. Aber noch lange wurden diejenigen als Soldaten eingesetzt, die auch als Bauern tätig waren – und deren Getreide brauchte man ja auch. Deshalb gab es zur Zeit der Republik und in der frühen Kaiserzeit regelrechte Feldzugsaisons: Die Kriege wurden fast ausschließlich im Frühling (nach der Aussaat) geführt und möglichst vor Beginn der Ernte wieder beendet. Je größer das Reich wurde, desto schwieriger wurde das und desto weniger konnte Rom auf seine eigenen Bauern als Soldaten zurückgreifen, sondern musste diese aus den unterworfenen Völkern herauspressen oder sich Söldner einkaufen.
(5.) Rom hat nicht nur versucht, seine Untertanen zur Steuerleistung heranzuziehen, sondern auch Informationen über sie zu gewinnen, wie rudimentär auch immer. Es ließ Volkszählungen durchführen, um die wehrfähigen Männer zu erfassen und ihren Besitz zu verzeichnen. Die Volkszählung des Augustus, die Josef und Maria nach Bethlehem zu reisen veranlasst, ist das bekannteste Beispiel, das sich allerdings nur auf einen Provinzialzensus bezieht. Dass Kaiser Augustus sein gesamtes Reich erfassen ließ: Das war nicht der Fall.
(6.) Darüber hinaus erbrachte das Römische Imperium auch infrastrukturelle Leistungen, die man unter dem Begriff „Innere Staatsbildung“ verzeichnen könnte und die ihrerseits Verwaltungen hervorbrachten. Zu erwähnen wären vor allem Wasserleitungen, das imperiumsweite Straßensystem und eine umlaufende Währung. Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. war das der Sesterz; 309 führte Konstantin der Große den Solidus ein, der bis ins Hohe Mittelalter als Leitwährung in Europa im Umlauf war. Aber auch die Einführung von Latein als Lingua franca, die eine Verständigung im ganzen Imperium ermöglichte, könnte darunter gerechnet werden.
Allerdings wurden viele dieser Institutionen gewissermaßen nur im Prinzip entwickelt. Wie es in der Praxis aussah, steht vielmals auf einem anderen Blatt. Insofern war manches an der römischen Staatlichkeit mehr Idee als durchgehaltene Wirklichkeit. Viele der Momente moderner Staatlichkeit waren auch noch gar nicht oder kaum entwickelt. Das „Staatsvolk“ blieb jenseits des römischen Bürgerrechts, das, wie gesagt, lange Zeit nur für eine Minderheit galt, eine opake Sache; ein klares Staatsgebiet ließ sich jenseits der Stadt Rom nur schwer beschreiben; alle farbigen Eintragungen in historischen Atlanten, die so etwas wie ein Staatsgebiet mit klaren Grenzen suggerieren, sind reine Annäherung, wenn nicht gar Fiktion; der Staat war zwar gewalttätig, aber seine Staatsgewalt hatte Grenzen: Die öffentliche Sicherheit war nach modernen Maßstäben nur in engen Grenzen gegeben, denn eine Polizei im modernen Sinn – als bürokratisch organisierten Erzwingungsstab – gab es nicht.11
Das Römische Reich war ein Imperium; damit ist ein Typ von großflächiger Herrschaft gemeint, der im 19. Jahrhundert seine größte Ausdehnung erlangte und der gewöhnlich dem Typ der Nation (den es zu römischen Zeiten noch nicht gab) entgegengesetzt wird. Wenn man das Römische Imperium mit der griechischen Polis vergleicht, so wird deutlich, dass die soziale und kulturelle Homogenität der Polis weitaus größer war. Das Römische Reich lebte mit der Heterogenität und kümmerte sich nicht viel um die sonstigen Belange der Untertanen. Die Griechen kannten eine gemeinsame Götterwelt. Im imperialen Rom galt das Prinzip, das im Pantheon baulich umgesetzt wurde: ein Tempel für alle Götter, die man sich so vorstellen mochte. Nicht nur Jupiter und Hera, sondern auch Isis, Mithras oder Jesus wurden hier verehrt. Der moderne Staat zieht es demgegenüber vor, eine einheitliche ideologische Grundlage (die meist nicht mehr religiöser Art ist) zu haben.
Eine solche einheitliche Grundlage zeichnete sich ab, als das Christentum in Rom unter Konstantin dem Großen 313 zunächst erlaubt und schließlich unter Theodosius dem Großen im Jahr 380 faktisch zur Staatsreligion wurde. Die christliche Kirche ist einer der Gründe dafür, warum die moderne Staatlichkeit sich in Europa herausbildete. Die Kirche leistete nämlich eine innere Durchdringung der Gesellschaften, die ebenso protostaatlich war und die mit den Institutionen des Reichs enge Verbindungen einging. Die kirchliche Verwaltungsgliederung der Diözesen und Pfarreien ging einher mit einer planvollen Ausbildung von gebildeten Verwaltungseliten, den Priestern. Spezialisierte Bildungs-, Kultur- und Wirtschaftsinstitutionen entstanden in den Klöstern, die die Bildungszentren des Reichs wurden. Nach dem Niedergang des Römischen Reiches bildeten Klöster und Bischofshöfe im Frühmittelalter die Kerne protostaatlicher Funktionen – allerdings auf regionaler und nicht auf zentraler Ebene. Mit den Geistlichen gab es in einer Zeit, in der kaum jemand lesen und schreiben konnte, ein in der schriftlichen Verwaltung geschultes Personal, weshalb die hohen Beamten an den Königshöfen sehr häufig Geistliche waren. Die Kirche stellte ein weitläufiges Netz an Kommunikation zur Verfügung, das Latein war weiterhin eine Sprache, in der sie sich verständigen konnte. Nicht zuletzt verfügten die kirchlichen Amtsinhaber über eigene militärische Kapazitäten – man darf sich die Bischöfe zu dieser Zeit nicht allzu friedfertig vorstellen. In der ottonischen Zeit, also im 10. Jahrhundert, stellten sie bis zu zwei Drittel des Reichsheeres.
1.3 Entstaatlichung im Mittelalter
Auch wenn eine neuere Forschung Momente von Staatlichkeit auch im Mittelalter entdeckt und auch auf den neuen Begriff der Governance Bezug nimmt, vor allem aber gegen die Vorstellung einer Linearität argumentiert, wird man trotzdem am Befund einer Entstaatlichung im Mittelalter nicht vorbeikommen.12 Über lange Zeit kam die soziale Ordnung weithin ohne staatliche Momente aus. Dieser Umstand war im 19. Jahrhundert und bis weit darüber hinaus lange Zeit nicht wirklich zur Kenntnis genommen worden. Vor allem für die deutschen Historiker des 19. Jahrhunderts war der mittelalterliche „Staat“ eine Etappe auf dem Weg zum modernen Staat. Sie konstatierten eine kontinuierliche, aufsteigende Linie und begründeten die Momente der Staatlichkeit mit einer (wie sich bald herausstellte: recht imaginierten) Konstruktion einer spezifisch germanischen Staatlichkeit. Otto Brunners These und Begrifflichkeit von „Land und Herrschaft“ ist in der Rezeption selbst in die Kritik geraten, nicht zuletzt deshalb, weil Otto Brunner die nationalsozialistische Imprägnierung seiner Denkfiguren auch mit vielerlei Korrekturen nicht aus der Welt schaffen konnte. „Herrschaft“ war eben auch ein sehr deutscher Begriff. Dennoch ist festzuhalten, dass man die mittelalterlichen politischen Ordnungen nicht einfach als Vorgeschichte des modernen Staates sehen kann, viel weniger als die antiken Ordnungen. Anders gesagt: Rom und Griechenland sind unserem Verständnis von politischer Ordnung viel näher als das europäische Mittelalter. Dieses allerdings dürfen wir uns ebenso wenig als eine aufsteigende Linie (sozusagen: Das finstere Mittelalter wird mit der Zeit immer ein wenig heller.) vorstellen, sondern als unterschiedliche Stufen der Intensität von Staatlichkeit, die mal besser, mal schlechter funktionierte und die sich etwa in Frankreich eher und stabiler ausbreitete als im deutschen Sprachraum.
Die globale Ordnung des Römischen Reichs zerfiel mit der sogenannten Völkerwanderung13, also seit dem 5. Jahrhundert, in fluide und fragile Stammesgesellschaften (die man sich keineswegs als ethnische Verbände vorstellen muss, wie dies eine ältere Forschung annahm!), die wenig soziale und politische Struktur hatten, die weithin auf mündlichen Beziehungen beruhten und vielfach auch ohne überregionale Wirtschaftsbeziehungen auskamen. Allerdings überlebten noch längere Zeit spätrömische Momente von Staatlichkeit, die von den germanischen Stammeskönigen (die ja oft Militärs in römischen Diensten gewesen waren) teilweise übernommen wurden: Römische Verwaltungsbezirke blieben, Infrastrukturen wie das Straßensystem (soweit es nicht verfiel), die Funktion der Bischöfe, teilweise sogar das Steuersystem. Aber die politische Macht lag weitgehend auf dem Land, das Ernährung bot. Sehr viel besser organisiert war in diesen Jahrhunderten das von Mohammed begründete islamische Reich, das seit dem 7. Jahrhundert mit überlegener militärischer und kultureller Kompetenz nach Europa expandierte. Es wies im Übrigen eine vergleichbare Verbindung von religiöser Kultur und politischer Institutionalisierung auf.
Erste Momente der Staatlichkeit bildeten sich im früheren provinzialrömischen Bereich aus: Ober- und Mittelitalien (Langobarden, Ostgoten), Frankreich (Westgoten, Franken, Burgunder). „Germanische“ (mit aller Vorsicht des Begriffs) Völker gingen hier Verbindungen mit römischer Kultur ein, die im Wesentlichen aber nur kirchlich überliefert wurde. Die aktuelle Forschung konstatiert durchaus Ausprägungen von Staatlichkeit, die weiter entwickelt war als man das bisher angenommen hatte, die aber auch Auf- und Abschwünge erfuhr. Beispielsweise wird Karl der Große, der ein Großreich aufgebaut hatte, das sich explizit als Nachfolge des Römischen Reichs verstand, ein intensives Bemühen um den Aufbau einer Beamtenschaft, einer Kirchen- und Schriftreform oder einer stärkeren Kontrolle der lokalen Machthaber attestiert. Unter den Ottonen im 10. Jahrhundert ging die Schriftlichkeit der Herrschaft wieder zurück. Sie wurde dezentraler, und zentrale Herrschaft musste sich mehr den lokalen und regionalen Adelsfamilien unterordnen und war von kirchlichen Institutionen abhängig. Allgemeine Steuern wurden nicht erhoben, eine allgemeine Heeresfolgepflicht gab es offenbar nicht.14
„Weltliche“ politische Herrschaft war im Früh- und Hochmittelalter nur in enger Verbindung mit kirchlicher Herrschaft vorstellbar, und in dieser Hinsicht ruhte die frühmittelalterliche Staatlichkeit (wenn man sie denn so nennen will) auch auf der spätrömischen Grundlage auf. Ämter erwuchsen hauptsächlich aus religiöser oder aus militärischer Kompetenz. Bischöfe bekleideten meist auch hohe Reichsämter, Klöster übten Gerichtsbarkeit aus oder hatten das Recht, Münzen zu prägen und Zölle zu nehmen. Politische Herrschaft wurde, so die Vorstellung, im göttlichen Auftrag ausgeübt, denn das christliche Mittelalter lebte weiterhin in der Erwartung eines nahen Endes der Zeiten, die schon die römische Christlichkeit geprägt hatte.
Im späten 11. Jahrhundert änderte sich das: Der Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst gilt als Wegmarke, dass diese enge Verwiesenheit aufeinander aufbrach und Konflikte schuf. Wer ist dem anderen vorgesetzt? Dürfen weltliche Fürsten geistliche Würdenträger einsetzen? Der Kaiser sagte: Ja; der Papst argumentierte umgekehrt, dass im Gegenteil er als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus berufen dazu sei, die kirchlichen Fürsten einzusetzen. Nach jahrzehntelanger, teils kriegerischer Auseinandersetzung konnte der Papst den Anspruch des Kaisers abwehren; aber die langfristige Folge war eine Entzweiung von kirchlicher und politischer Herrschaft. Konnte die politische Herrschaft bisher nur als Ausdruck der Heilsgeschichte gesehen werden, so gewann sie nun eigene Legitimität (etwa als Friedenswahrerin); für die kirchliche Herrschaft wurde immer schwerer begründbar, dass sie auch Teil der politischen Herrschaft sein müsse. Das sollte freilich noch Jahrhunderte dauern.
Für die größeren Herrschaftsbildungen (das Reich Karls des Großen erstreckte sich von Polen bis Spanien und von Dänemark bis Rom!) bedurften die Könige der Statthalter: Herzöge und Grafen, die in königlichem Auftrag regieren sollten. Diese gingen aber sogleich daran, eigene Herrschaften aufzubauen. Versuche Ottos des Großen, so etwas wie eine Reichsbeamtenschaft heranzubilden, scheiterten, weil die Ressourcen dafür fehlten. Die Ressourcen: Das war im Wesentlichen das Land. So kam es zu einer typisch mittelalterlichen Form von Herrschaft: dem Lehenswesen (Lehen = Leihe). Ausgehend von der Fiktion, dass alles Land dem König gehörte, erhielt der Gefolgsmann (Vasall) im Austausch für seine Folgebereitschaft Land (später auch Ämter, die Geld einbrachten, wie beim Zollwesen), das er ausbeuten (lassen) oder auch an Untervasallen für deren Folgebereitschaft weitergeben konnte. Formal waren diese Länder und Ländereien nur verliehen. Faktisch tendierte das Lehenswesen aber dazu, dass die Lehensnehmer selbst politische Herrschaft aufbauten und dynastisch sicherten.
Das Lehenswesen als Moment politischer Herrschaft ist in den letzten Jahrzehnten Gegenstand lebhafter Diskussionen gewesen.15 Dabei hat sich ergeben, dass seine Bedeutung keineswegs für das ganze Mittelalter gelten konnte. Vielmehr bildete es sich erst im Hohen Mittelalter langsam heraus; seine ganze Bedeutung erhielt es erst im Spätmittelalter. Die Bindungen des Vasallen waren bis dahin (und darüber hinaus) sehr viel mehr personaler Art (Gefolgschaft, Freundschaft) als nur gewissermaßen politische Geschäftsbeziehungen. Als solche stabilisierte es die politischen und sozialen Ordnungen. In Hinsicht auf die Staatlichkeit ist diese Personalität wichtig zu bemerken; sie war bis weit in die Neuzeit hinein ein Grundstein politischer Herrschaft. Der Mediävist Theodor Mayer hat demzufolge – gleichzeitig und in Auseinandersetzung mit Otto Brunner – diese Form einen „Personenverbandsstaat“ genannt und diesen dem modernen „institutionalisierten Flächenstaat“ gegenübergestellt.16
Für das Heilige Römische Reich galt, dass die Lehen dauerhaft vergeben wurden.17 Vor allem die großen Lehensnehmer, allen voran die Herzöge und Grafen von Bayern, Sachsen, Böhmen oder Österreich, entwickelten hier ihre eigene Herrschaft, aus den Lehen wurden mit der Zeit selbständige politische Einheiten: Es entstanden territorialstaatliche Gebilde. Anders war das in Frankreich, wo der (spätere) König von der Île de France aus seit dem 12. Jahrhundert in endlosen Kriegen seine Lehensnehmer, die gleichzeitig Konkurrenten waren, unterwarf. In England führte der Einfall der Normannen unter Wilhelm dem Eroberer (der selbst ein Vasall des französischen Königs war!) im 11. Jahrhundert zu einer Ausbildung von Machtstrukturen und -ressourcen, die vor allem die unterworfene Bevölkerung niederhalten sollten. Das zentrale Herrschaftssymbol, der von Wilhelm dem Eroberer erbaute Tower in London, war zunächst nichts anderes als eine Burg inmitten von Feinden. In England ist eine frühere und intensivere Ausbildung staatlicher Strukturen festzustellen, die nicht nur, aber auch auf diese Eroberung zurückzuführen ist. Hier bildete sich eine modifizierte Lehensverfassung aus, die anders als auf dem Kontinent die (großen) Lehen nicht erblich ausgab, sondern immer wieder neu verteilte, was ein treffliches Instrument der Machtkonzentration darstellte. Bereits vor dem Einfall der Normannen hatte der Aufbau einer Zentralverwaltung begonnen, und schon Anfang des 12. Jahrhunderts gab es ein Schatzamt, das eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben führte. Der König beanspruchte ein Burgenbaumonopol, und noch aus angelsächsischer Zeit gab es Volksgerichte, die nach Grafschaften organisiert waren; seit der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert gab es einen ständigen Gerichtshof: Recht war ein Gut, das in England sehr früh zu einem staatlichen Zentralbereich wurde. Die Magna Charta von 1215 hat zwar die Macht der hohen Adligen gegenüber dem König gestärkt. Gleichzeitig hat sie zur Ausbildung von Verfahren geführt, die Rechtssicherheit und politische Mitsprache (in den Parlamenten) ermöglichten.
England ging mithin voran und ist in gewisser Weise eine Ausnahme. Insgesamt gilt (mit charakteristischen Abweichungen): Zentrale akzeptierte Herrschaft zu etablieren, gelang bis ins Spätmittelalter den meisten Herrschern nur sehr unvollständig und instabil. Nur selten schafften sie es, eine kontinuierliche Militärmacht aufzubauen, die zentrale Herrschaft blieb darin von ihren Vasallen, den hohen Adligen abhängig. Ein Gewaltmonopol des Staates nach innen ließ sich nicht durchsetzen, vielmehr beharrten die Freien auf ihrem Recht, Konflikte selbst gewaltsam auszutragen: dem Fehderecht.18 Eine einheitliche Administration oder eine bürokratische Elite entwickelten sich nicht auf Dauer. Auch eine integrierte Rechtslandschaft entstand nicht; vielmehr überlagerten sich die Rechtstitel und waren mit den jeweiligen Territorien nicht identisch. So gab es beispielsweise in mittelalterlichen Städten nicht nur das Gebiet, über das die Stadt als Korporation verfügte, sondern auch Areale, die dem Recht anderer Herrschaftsträger unterstanden, sei es dem Kaiser oder Adligen, sei es die sogenannte „Kirchenfreiheit“: Die Distrikte um die Kirchen und Friedhöfe unterstanden kirchlichem Recht, hier galt das Recht der Stadt nicht. Auch die Universität war im Mittelalter ein Ort eigenen Rechts. Und mit diesem territorialen Recht ging immer auch das Recht über Personen oder Personengruppen einher.
1.4 Anfänge des modernen Staats im Spätmittelalter
In ganz Europa bildeten sich im Späten Mittelalter Dynamiken von Staatlichkeit heraus, immer in Konkurrenz und in gegenseitiger Beobachtung, durchaus nicht in gleicher Richtung.19 Für unsere Zwecke liegt es näher, die Gemeinsamkeiten zu betonen. England war ein Pionier, ebenso auch Sizilien, und in mancher Hinsicht auch der Kirchenstaat. Seit dem Späten Mittelalter wurden viele dieser Institutionen auch in anderen Ländern entwickelt. Die wichtigsten Entwicklungen seien hier nur summarisch genannt.
(1.) Die Verwaltung des Landes geschah herkömmlicherweise am Fürstenhof, wo Familienmitglieder und zu Rate gezogene Vasallen, Freunde und Kleriker die Aufgaben erledigten. Mit der Zeit reichte das aber nicht mehr aus. Um der Verwaltung der Länder Herr zu werden, aber auch, um juristische und finanzielle Verhältnisse auf Dauer berechenbar zu machen, differenzierten sich zentrale Behörden aus, die unabhängig vom Fürstenhof die Verwaltung übernahmen. Damit formte sich die Schriftlichkeit als maßgebliches Regierungsmedium aus; davor hatte dafür der Klerus zur Verfügung gestanden, nun wurde immer mehr eigenes Personal dafür herangezogen. Um 1380 hatte die königliche Kanzlei in London bereits über hundert Mitarbeiter! Diese mussten für die Aufgaben qualifiziert sein, so dass sich eine soziale Gruppe von Fürstendienern entwickelte, Schreiber und Juristen, die nicht selbstverständlich aus dem Adel genommen wurden, sondern häufig anderen sozialen Gruppen entstammten, für deren Arbeit aber spezifische Kompetenzen vonnöten waren. Das ist ein zentraler Grund, warum die entstehenden Staaten so sehr daran interessiert waren, Universitäten zu gründen. Der Fiktion nach standen diese Leute dem Fürsten mit ihrem Rat zur Seite, weshalb nicht nur sie sich selbst „Räte“ (Geheime, Regierungs-, Staats-Räte) nannten, sondern auch in einem Kollegium, dem Rat (Council, Conseil, Consejo) zusammensaßen, und zwar – das war wichtig – gleichberechtigt: Hier wurde nicht nach Rang, sondern nach Sachlage diskutiert. Das Kollegialprinzip lässt sich für diese frühen Regierungsinstitutionen überall nachweisen.20
(2.) Wenn auch der Fürst überall als der Hüter (nicht der Herr!) des Rechts erschien und seine Rechtsprechung eine primäre Herrschaftsaufgabe war, dauerte die Verstaatlichung des Rechts, die in England frühzeitig vor sich gegangen war, auf dem Kontinent länger und bildete sich auch bis in die Späte Neuzeit nicht vollständig aus.21 Regionale Gewohnheitsrechte, die ihre Legitimität vor allem aus der Tradition bezogen, ließen sich bis ins 19. Jahrhundert nicht verdrängen. Ihren Beginn hat die rechtsförmige Vereinheitlichung aber im Spätmittelalter. Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung in die politischen Verbände hinein spielte die Kirche, denn sie hatte früh ein einheitliches Recht entwickelt, das dem rechtsförmigen Verfahren einen hohen Wert beimaß. Eine Juristenzunft bildete sich in den Rechtsschulen (etwa in Paris, in Oxford oder in Bologna) aus, die ihrerseits mit einer aktiven Lobbypolitik ihren Einfluss vergrößerte. Zunehmende Verwaltungsaufgaben und die Professionalisierung der Juristen verstärkten sich gegenseitig. Zentrale Rechtsinstitutionen entstanden; in England übten sie einen prägenden Einfluss auch auf untere Rechtsebenen aus und schufen so einheitliche Rechtsverständnisse mit. Im Reich gelang dieser Prozess nicht. Das Reichskammergericht und der Reichshofrat konnten das Recht nicht zentralisieren, weil die Landesherren sich das Recht nicht aus der Hand nehmen lassen wollten; vor allem das Reichskammergericht galt auch nicht eben als effektiv. Doch mit der Existenz solcher Institutionen wurde das rechtliche Argument die zentrale Ebene, auf der Konflikte vor allem zwischen Einzelstaaten verhandelt werden sollten. Damit trat die Gewalt innerhalb des Reiches in den Hintergrund – bevor man in den Krieg zog, klagte man lieber.
(3.) Auch wenn die Frühe Neuzeit als eine besonders kriegerische Phase der Staatsbildung gelten muss (s. dazu Kap. 2): In unterschiedlichem Ausmaß sind auch im Späten Mittelalter Wellen der Friedlosigkeit über die europäischen Gesellschaften hinweggegangen. In Frankreich war das der Hundertjährige Krieg (1337– 1453), in dem es (grob gesagt) um die Ansprüche Englands auf West- und Südwestfrankreich ging (der englische König war bekanntlich ursprünglich ein Vasall des Königs von Frankreich gewesen). In England waren es die konfliktreichen Auseinandersetzungen zwischen Krone und Adel im 13. Jahrhundert, im Deutschen Reich die Zeiten des Interregnums (1250–1273), als beinahe ein Vierteljahrhundert lang keine königliche Oberhoheit bestand und die alltägliche Gewalt – man erinnere sich: Jeder freie Mann konnte sein Recht selbst gewaltsam in die Hand nehmen! – eine ubiquitäre Erfahrung war. Diese Erfahrung führte nicht nur zu ersten zaghaften Ansätzen bei der Einführung eines stehenden Heeres anstatt der sonst üblichen Söldner, den berittenen Ordonnanz-Kompanien in Frankreich (1445). Die Kriegserfahrung bedingte auch, dass die Friedenswahrung zu einem besonders hohen Ziel der zentralen Macht wurde. In dieser Zeit gewann vor allem im Reich die Landfriedensbewegung an Kraft, die erstrebte, dass Machtträger auf ihr Fehderecht, also die Anwendung ihrer legitimen Gewalt zur Durchsetzung von Ansprüchen verzichteten und sich stattdessen mit Methoden des Rechts begnügten; dass sie also Momente ihrer eigenen Souveränität zugunsten von Rechtsverfahren aufgaben. In Frankreich war die Bewegung schon im späten 11. Jahrhundert entstanden. Es entstanden regionale Landfriedensbündnisse und – allerdings kurzlebige, immer nur temporäre – reichsweite Landfrieden. Erst 1495 wurde von König Maximilian ein „Ewiger Landfriede“ verkündet, der das individuelle Fehderecht verbot (mit der Begründung, dass der Krieg gegen das Osmanische Reich Priorität vor den Streitereien in der Familie habe): Erst seit diesem Datum gibt es die Fiktion (mehr war es vorerst nicht), dass im Inneren Friede der Normalfall sei, und nicht Fehde/Krieg/Gewalt. Das Bedürfnis nach Frieden im Inneren und die Verrechtlichung der politischen Beziehungen standen miteinander in Zusammenhang.
(4.) Auch das Steuersystem der modernen Staatlichkeit hatte seine Ursprünge im Krieg, und das hatte Auswirkungen auf die politische Partizipation. In Frankreich führte das ewige teure Kriegführen zur Einführung von regelmäßigen Steuern. Wie auch in England hatte diese Kontinuität der Steuerzahlung die naheliegende Konsequenz, dass die Steuerzahler mitreden wollten, so dass Repräsentantenversammlungen der Stände einberufen wurden, um über die Steuerhöhe regelmäßig zu bestimmen: Das war die Urform der modernen Parlamente. Mit dem Späten Mittelalter finden wir überall Ständeversammlungen vor, in denen Vertreter der rechtlich verfassten Korporationen, aus denen die mittelalterliche Ordnung bestand (der Stände), ein Mitspracherecht bei den Landesangelegenheiten beanspruchten. Die Versammlungen vertraten also nicht Individuen und auch nicht ein Staatsvolk, sondern Gruppen. Zu ihren Aufgaben gehörte die Entscheidung über die Erhebung und Verwendung der Steuern (und also mittelbar über Krieg und Frieden), immer mehr aber auch allgemeine Rechtsangelegenheiten. Die Ständeversammlungen (z. B. das englische Parlament oder der Reichstag im Heiligen Römischen Reich) wurden bei Bedarf oder auch periodisch für eine gewisse Zeit zusammengerufen, besaßen also nicht das Recht der Selbstversammlung und tagten nicht in Permanenz.
(5.) Komplementär dazu entwickelte sich ein neues Verständnis von den Aufgaben der Politik: die Förderung des Gemeinwohls als deren höchste Aufgabe.22 Vor allem von humanistischen Theoretikern wurde das „bonum commune“ zum Zweck der Politik erhoben und damit den politischen Führungen eine neue Erwartung an ihr Handeln mitgegeben. Daraus entwickelte sich in der Frühen Neuzeit die Konzeption der „Guten Policey“, die die Untertanen nicht nur disziplinierte, sondern sich auch um sie sorgte, die diese Untertanen aber auch erziehen und den Staat in ihr Herz pflanzen wollte. Die Spannung zwischen gewalttätigem und benevolentem Staat, die sich durch die Neuzeit ziehen sollte, war hiermit angelegt.
(6.) Schließlich ist noch eine Entwicklung zu nennen, die nicht auf den ersten Blick „staatlich“ genannt werden kann: der Aufschwung der Städte, die, ausgehend von Italien, vom intensivierten Handel und Gewerbe profitierten.23 Die Städte wurden zu den Kristallisationspunkten des entstehenden Kapitalismus, es entstand ein wohlhabendes Handels- und Finanzbürgertum mit weitgespannten wirtschaftlichen Kontakten. In Italien, wo eine zentrale Staatlichkeit wegen der Macht des Papstes bis ins 19. Jahrhundert gehindert war, führte dies zur Ausbildung von mächtigen Stadtrepubliken: Venedig, Florenz, Genua, Mailand. Auch in Frankreich oder Deutschland waren die Städte selbstbewusst und schlossen sich verschiedentlich zu Städtebünden – z. B. der Hanse oder dem Schwäbischen Städtebund – zusammen, entwickelten aber keine Staatlichkeit. Die Städte und ihre wohlhabenden Bürger waren die wichtigsten Finanzquellen für die Monarchen, die für die Kriegsführung Geld brauchten. Geldhäuser wie die Fugger oder die Welser in Augsburg und Nürnberg erfüllten diese Funktion; kapitalistische Bürger waren sehr viel finanzkräftiger als die Monarchen, der Kapitalismus ein Geburtshelfer des modernen Staates. In den Städten gab es aber auch die Rechtsfigur des (Stadt-)Bürgers, die Zugehörigkeit und Mitsprache – etwa im Stadtrat – als rechtliches Privileg verbürgte (und der sich meist nur eine Minderheit der Stadtbewohner erfreute). Diese Stadtbürgerschaft wurde zu einer Protoform der späteren Staatsbürgerschaft. Die okzidentale Stadt – und nur sie – verstand sich, so Max Weber, als eine Genossenschaft und war insofern ein Gegenbild zum Untertanenverband, als der die monarchische Herrschaft erschien.24 Maßgebliche Anregungen für die Demokratisierung des politischen Gemeinwesens sind vom Ideal der genossenschaftlich organisierten, sich nach eigenem Recht verwaltenden Stadt ausgegangen.
Ebenso wenig wie man sich die Ausbildung von Staatlichkeit als eine rationale, gar geplante Angelegenheit vorstellen darf, darf man sie nicht allzu sehr als einen institutionellen Prozess verstehen. Im Gegenteil: Staatsbildung in der Frühen Neuzeit war eine höchst personale Angelegenheit, beruhte auf persönlichen Netzwerken. „Freundschaft“ und „Familie“ standen als Metaphern für informelle Solidaritäts- und Loyalitätsbeziehungen, die Machtknäuel bildeten und namentlich Zentrum und Peripherie zusammenhielten. Patronage und Klientelwesen, das, was man landläufig und abwertend „Korruption“ nennt, waren eingeführte und funktionierende Mechanismen, um Herrschaft auszuüben und unterschiedliche Interessen aufeinander abzustimmen. Staatsbildung verlief also eher durch Interaktions- als durch Institutionengeflechte. Der Aufbau frühneuzeitlicher Staatlichkeit ist ohne diese Instrumente nicht zu denken.25
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation spielte im Prozess der Staatsbildung eine Sonderrolle.26 Im Unterschied zu den anderen Ländern Europas gelang es hier nicht, die Monarchie als Zentralgewalt zu etablieren. Dafür gab es viele Gründe; ein wichtiger lag in der oben schon angesprochenen anderen Entwicklung des Lehensrechts. Der Kaiser konnte sich deshalb nicht auf zentrale Machtmittel stützen, sondern war auf die Entwicklung einer Hausmacht angewiesen, und damit wurde er selbst ebenfalls zum Territorialfürsten, der den Ausbau seiner eigenen Landesherrschaft im Auge haben musste. Die Habsburger haben im Lauf ihrer jahrhundertelangen Inhaberschaft der Kaiserwürde eine territoriale Herrschaft aufgebaut, die aus Deutschland hinauswies und ihren Schwerpunkt in Südosteuropa hatte.
Sodann: Faktisch schon seit dem Ende des 12. Jahrhunderts, verrechtlicht mit der Goldenen Bulle (1356), wurde das Reich endgültig zu einer Wahlmonarchie, und auch wenn über Jahrhunderte ein Habsburger gewählt wurde: Eine Wahl bedeutete immer Zugeständnisse an die Kurfürsten, die sich ihre Stimmen teuer bezahlen ließen. Auch dieses „demokratische“ Element trug zur Zentralitätsschwäche und zur Abhängigkeit von den großen Territorialfürsten bei. Dass ein Teil der Kurfürsten geistliche Herrscher und somit die kirchlichen Interessen gleichzeitig staatliche Interessen waren, stellte die Religion als ein originär politisches Problem im Reich auf Dauer. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Kriegs stützte sich die Macht des Kaisers vorrangig auf die kleinen, die „mindermächtigen“ Herrschaften, die sich durch seinen Schutz dagegen versicherten, von ihren größeren Nachbarn geschluckt zu werden. Eine heterogene Vielgestaltigkeit von Herrschaftsrechten wurde so konserviert, eine einheitliche Untertanenschaft ließ sich nicht schaffen.
Es gab dabei durchaus immer wieder Initiativen, Kompetenzen beim Kaiser zu konzentrieren, die als Bemühen um eine Zentralisierung der staatlichen Macht verstanden werden können. Peter Moraw hat den Prozess „gestaltete Verdichtung“ genannt: keine Staatsbildung im Sinne einer Zentralisierung, aber eine Konzentration von Institutionen und Kommunikation um den Kaiser und den Hof herum.27 Der Wormser Reichstag von 1495 entwickelte ein Reformpaket, an dem Maximilian I. und die Reichsstände aus sehr unterschiedlichen Motiven heraus Interesse hatten. Dieser Reichstag war als solcher schon eine Neuheit, weil erstmals ein Gremium aus den Mächtigen des Reichs einen Beratungsort fand, der für sich die Institutionalisierung des Reichs anzeigte und dauerhaft Stabilität gewann. Mit der Zeit sollte er sich, periodisch zusammengerufen, zu einem wichtigen Kommunikationsmedium entwickeln, erst recht, seit er (seit 1663) „immerwährend“ als Gesandtenversammlung in Regensburg tagte und so eine kontinuierliche Institution wurde, die weniger der Entscheidung und dem Machen von Gesetzen als vielmehr der inneren Kohäsion im Reich diente – und einer Relativierung der kurfürstlichen Macht, denn diese waren bis dato die einzigen, die sich aus eigenem Recht versammeln konnten.28 Ein Ewiger Landfriede war die zentralste Regelung des Wormser Reichstags: ein bisher ungekanntes, zeitlich unbefristetes Fehdeverbot, das einen Schritt zur Etablierung eines staatlichen Gewaltmonopols darstellte; dessen andere Seite war die Einrichtung von Rechtsinstitutionen, um Konflikte zu behandeln, hierin vor allem das Reichskammergericht, das als letzte Instanz für die Rechtsprechung fungieren sollte. Diese letzte Instanz war allerdings bisher der Kaiser selbst gewesen, so dass Fehdeverbot und Verrechtlichung in Hinsicht auf die Entwicklung von Staatlichkeit ambivalent blieben. Als Reaktion darauf hat Maximilian dann auch seinen Reichshofrat in Wien, der ebenfalls eine rechtliche Letztinstanz war, mit neuen Kompetenzen ausgestattet. Eine historisch wegweisende Rolle hätte der Gemeine Pfennig spielen können: der erste, zunächst auf vier Jahre begrenzte Versuch einer zentralstaatlichen Steuererhebung von allen Einwohnerinnen (!) und Einwohnern des Reiches über 15 Jahren anstatt der von den Reichsständen zu leistenden jährlichen Abgaben. Wäre dieses Konzept umgesetzt worden, hätte die zentrale Herrschaft eine stabile und kontinuierliche Finanzierung zur Hand gehabt und wäre nicht mehr auf die Fürsten angewiesen gewesen. Und deshalb scheiterte der Gemeine Pfennig auch: Die Landesherrn wollten eine solche Steuer nicht, die ihre Macht beschränkt hätte.
Trotz solcher Bemühungen, die es auch in den folgenden Jahrhunderten immer wieder gab (auch der Dreißigjährige Krieg war ein Versuch, mit kriegerischen Mitteln die Zentralmacht zu stärken): Die weitere Entwicklung der Staatlichkeit im Reich vollzog sich auf der Ebene der Territorialstaaten. Hier, in Bayern, Sachsen oder Brandenburg-Preußen, wurde eine durchsetzungsfähige zentrale Herrschaft etabliert, die sich auf Bürokratie, Militär, Justiz und Steuererhebung stützen konnte. In England, Frankreich und Spanien hat sich ein zentraler Staat sehr viel konsequenter durchgesetzt; nicht zuletzt daran lag es, dass hier frühzeitig ein nationales Bewusstsein entstand. Andererseits war das Reich, anders als die europäischen Rivalen, nur zu Verteidigungskriegen, nicht zur Expansion fähig, so dass Eroberungskriege ausblieben (was man von seinen Einzelstaaten und gerade Preußen nun nicht sagen kann). Dass die Deutschen sich so sehr Gedanken um den Staat machten, hat mithin auch den Grund, dass die deutsche Staatlichkeit eben anders – und, wie viele es sahen: defizitärer – gebaut war als die anderer Staaten. Aus dieser territorialstaatlichen Dynamik rührt auch die starke Betonung des Föderalismus in Deutschland. Die eigenartige Koordinationsstruktur, die ständiges Verhandeln und Ausgleich notwendig machte – und hieraus konnte der Kaiser durchaus Machtmittel schöpfen –, ist verschiedentlich mit der Europäischen Union von heute verglichen worden, und zwar meist mit dem Zweck einer Ehrenrettung für das Alte Reich.29 Und auch wenn dieser Vergleich hinkt (es gibt in der EU schließlich keinen Kaiser): Es ist eine interessante Parallele, wenn man nicht zentralstaatliche Machtlosigkeit, sondern die Verhandlungsstrukturen im Kopf hat und nicht den starken Staat, sondern die Kompromisskultur politischer Verbände betont.
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1Christian Meier, Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte, München 1995, 703. Vgl. zur Antike Walter, Der Begriff des Staates in der griechischen und römischen Geschichte. Auch mit Blick auf die Wahrnehmungstraditionen in der Moderne: Leppin, Das Erbe der Antike, bes. 40–82 (Griechenland), 112–182 (Rom). Eine sehr differenzierte Zusammenschau, die sich wenig um solche begrifflichen Abgrenzungen schert, aber auch über das Perserreich, die Kelten oder die Germanenreiche der Völkerwanderung spricht: Demandt, Antike Staatsformen.
2Christoph Lundgreen, Staatsdiskurse in Rom? Staatlichkeit als analytische Kategorie für die römische Republik, in: ders., Staatlichkeit in Rom?, 13–60.
3Zu den Charakteristika und den Besonderheiten der athenischen Demokratie: Hansen, Die Athenische Demokratie, v. a. 65–86.
4Zu dieser durchaus umstrittenen Frage ebd., 49–51.
5Gawantka, Die sogenannte Polis.
6Walter, Der Begriff des Staates in der griechischen und römischen Geschichte, 26.
7Vgl. Henning Ottmann, Geschichte des politischen Denkens Bd. 1, 2: Die Griechen. Von Platon zum Hellenismus, Stuttgart 2001.
8Zum Folgenden die knappe Erläuterung bei Demandt, Antike Staatsformen, 394–404. Zur aktuellen Diskussion: Lundgreen, Staatlichkeit. Hiernach auch im Weiteren.
9Karl-Joachim Hölkeskamp, Concordia contionalis. Die rhetorische Konstruktion von Konsens in der römischen Republik, in: Egon Flaig unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner (Hg.), Genesis und Dynamiken der Mehrheitsentscheidung, München 2013, 101–128.
10Martin Jehne, Das Volk als Institution und diskursive Bezugsgröße in der römischen Republik, in: Lundgreen, Staatlichkeit, 117–137.
11Wilfried Nippel, „Aufruhr“ und „Polizei“ in der römischen Republik, Stuttgart 1988.
12Vgl. Pohl/Wieser, Der frühmittelalterliche Staat; Stefan Esders, „Staatlichkeit“, Governance und Recht im (westlichen) Mittelalter, in: Schuppert (Hg.), Von Staat zu Staatlichkeit, 77–100.
13Hierzu nun, in einer globalen Perspektive: Meier, Völkerwanderung.
14Roman Deutinger, Staatlichkeit im Reich der Ottonen – ein Versuch, in: Pohl/Wieser, Der frühmittelalterliche Staat, 133–144.
15Dendorfer, Lehenswesen.
16Vgl. Pohl, Personenverbandstaat.
17Hierzu als kurze Einführung mit Quellen: Spieß, Lehnswesen in Deutschland.
18Vgl. Justine Firnhaber-Baker, Seigneurial Violence in Medieval Europe, in: Matthew S. Gordon u. a. (Hg.), The Cambridge World History of Violence, Bd. 2, Cambridge 2020, 248–266.
19Zu den Staatsbildungsprozessen im Spätmittelalter: Watts, The Making of Polities. Vgl. auch die methodisch stark politikwissenschaftlich modellierende, die unterschiedlichen Entwicklungspfade betonende Arbeit von Ertman, Birth of the Leviathan.
20Reinhard, Staatsgewalt, 171–179.
21Watts, The Making of Polities, 207–219; Reinhard, Staatsgewalt, 281–306.
22Watts, The Making of Polities, 384–386.
23Tilly/Blockmans, Cities and the Rise of States.
24Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 741–757.
25In Zusammenfassung einer langen Forschungsdiskussion: Birgit Emich u. a., Stand und Perspektiven der Patronageforschung. Zugleich eine Antwort auf Heiko Droste, in: Zeitschrift für Historische Forschung 32 (2005), 233–265. Blockmans u. a., Empowering Interactions.
26Zum Folgenden konzise: Stollberg-Rilinger, Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation; Gotthard, Das Alte Reich 1495–1806 (v. a. Kap. 1).
27Moraw, Von offener Verfassung.
28Susanne Friedrich, Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstags um 1700, Berlin 2007.
29So etwa Ralph Bollmann, Heiliges Römisches Europa. Staatenbund oder Bundesstaat, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 11. Dezember 2012.
2. Krieg und Staatsbildung in der Frühen Neuzeit
Dass der Krieg ein großer Staatsbildner ist, ist evident und gewissermaßen ein Glaubenssatz der Politikgeschichte. Wer in der Lage ist, sich die ökonomischen und militärischen Ressourcen zu verschaffen, um über eine längere Dauer Heere in Operation zu halten, seine eigene Gesellschaft als Kriegsgesellschaft zu organisieren, Gebiete zu erobern und zu verwalten, der kann auch einen Staat bilden. Das gilt selbst dann, wenn der Krieg am Ende verloren wird. Der Bolschewismus hat auf der Basis einer disziplinierten Kriegsgesellschaft, jedoch nach einem katastrophal verlorenen Krieg, eine ganz neue Staatlichkeit ausgebildet. In diesem Zusammenhang sind die großen und langen Kriege der Frühen Neuzeit, allen voran der Dreißigjährige Krieg, als „Staatsbildungskriege“ bezeichnet worden.1 Man könnte also sagen: Im Krieg entsteht – mehr oder weniger unintendiert – der Staat.
Sowohl von Historikern, Politikwissenschaftlern als auch Soziologen ist die entgegengesetzte Perspektive ins Spiel gebracht worden: dass staatliche Strukturen zu dem Zweck aufgebaut werden, Kriege zu führen.2 Kriegführung ist über weite Strecken der Geschichte die essenzielle Aufgabe (und das Ziel) des Staates. Wenn einer einen Krieg führen will, braucht er staatliche (oder zumindest parastaatliche) Strukturen: ein Geldschöpfungssystem (ob über Steuern oder schnöden Raub), militärisches Personal (ob als Söldner, zwangsgedungen oder als professionelle Kriegerklasse), einen Verwaltungsstab, der einen Krieg organisieren kann.
Welche der beiden Theorien die „richtige“ ist, kann hier nicht entschieden werden und ist auch wahrscheinlich nicht entscheidbar.3 Wir haben es mit einem Bedingungsverhältnis zu tun, das Charles Tilly in die berühmte Formel gebracht hat: „War made the state, and the state made war.“4 In jedem Fall aber gilt, dass die beiden Jahrhunderte nach 1500 in Europa diejenige Epoche sind, in der die innige Verbindung von Krieg und Staat am ausgeprägtesten war. Es handelte sich um die friedloseste Zeit der europäischen Geschichte. In 95 Prozent der Jahre herrschte Krieg; durchschnittlich alle drei Jahre wurde ein neuer begonnen, und Dauer und Ausmaß der Kriege nahmen dramatisch zu – bis hin zum Dreißigjährigen Krieg in Mitteleuropa. Die modernen Staaten haben ihre Existenz in diesen Kriegen gesichert und ihre Kapazitäten ausgebaut; andere sind verschwunden und zu bloßen Regionen herabgesunken.
2.1 Die Bellizität der Epoche 5
Warum in dieser Zeit die Gewalt so explodierte, ist nicht leicht zu sagen. Ein erster Grund war vermutlich militärtaktischer und militärtechnischer Art. Der britische Historiker Michael Roberts hat in den 1950er Jahren die These von einer militärischen Revolution im 16./17. Jahrhundert vertreten.6 Die Niederlande und Schweden, so der Schwedenhistoriker Roberts, hätten demzufolge eine neue Infanterietaktik (die Lineartaktik mit einer geschlossenen Schlachtreihe) eingeführt, die (Disziplin vorausgesetzt) sehr viel effizienter funktionierte als die vorherigen losen Haufen. Die These von der Militärischen Revolution ist seither intensiv diskutiert, differenziert und ergänzt worden, vor allem dahingehend, dass derlei Neuerungen bereits seit dem Spätmittelalter zu beobachten sind, und dass weitere Momente dafür ausschlaggebend waren, etwa im Befestigungswesen. Statt einfache Mauern wurden nun nach italienischem Vorbild sternförmige Bastionen gebaut, die einen Sturmangriff leichter abwehren ließen und gegenüber den neuen Kanonen besser gesichert waren. Die Heeresgröße änderte sich deutlich, bedingt durch die Ablösung der gepanzerten Ritter durch billige Fußsoldaten: von ca. 20.000 Soldaten, die sich im Jahre 1500 auf dem Schlachtfeld einfanden, auf ca. 150.000 im Dreißigjährigen Krieg. Die neuen Feuerwaffen führten jedoch dazu, dass Feldschlachten eher gemieden wurden und Belagerungen höher im Kurs standen. Dabei lag der Hauptvorzug von Muskete, Arkebuse und Feldkanonen in der ungleich höheren Durchschlagskraft, nicht in einer schnellen Schussfolge. Ein Bogenschütze konnte bis zu 15 Pfeile pro Minute abschießen, ein Musketenschütze maximal einen Schuss abgeben. Die Zielgenauigkeit war gering. Die oranische Heeresreform hat in den Niederlanden in den 1590er Jahren dann diesen Nachteil durch die Einführung des Contremarsches auszugleichen gesucht, bei dem die Schützen der ersten Reihe nach dem Schuss zurücktreten und denen der zweiten Reihe Platz geben, während sie selbst wieder laden können. Dadurch wurde ein ununterbrochener Kugelhagel möglich.
Nach Jahrzehnten der Diskussion und intensiver empirischer Forschungen würde man heute nicht mehr von einer zentralen Revolution sprechen und auch den Zeitrahmen nicht mehr so eng fassen, wie dies Roberts tat. Die Militärische Revolution wird vielmehr – aufgelöst in mehrere Revolutionen – als eine sich selbst verstärkende Innovationsdynamik verstanden, die seit dem späten 15. Jahrhundert die staatliche Handlungsfähigkeit von ständigen militärischen Neuerungen – taktischer, technologischer oder strategischer Art – abhängig machte. Da Kriege das wesentliche Tableau waren, auf dem staatliche Konkurrenz sich äußerte (und sehr viel weniger ökonomischer oder ideologischer Wettbewerb), brachten militärische Neuerungen einen relevanten Standortvorteil, weshalb jeder Staat darauf erpicht sein musste, in dieser Hinsicht die Nase vorne zu haben. In der Rückschau aus dem 21. Jahrhundert fragt sich freilich, ob diese Innovationslogik jemals an ein Ende gekommen sei, anders formuliert: ob die damals angestoßene Militärische Revolution nicht seither zu einer permanenten Revolution geworden sei. Fraglos aber hat sich an der Wende zur Neuzeit ein Schub an militärischen Innovationen ergeben, ohne die die Bellizität der Epoche nicht zu erklären ist, die aber etwa auch den europäischen Militärformationen systematische Vorteile über andere Gesellschaften zuteilwerden ließ, weshalb Geoffrey Parker die Militärinnovationen ursächlich mit dem Aufstieg des Westens in Verbindung bringt.7 Dass die osmanische Expansion nach Europa am Ende des 17. Jahrhunderts zum Stehen kam, ist auch darauf zurückgeführt worden.
Auf diesen militärischen Innovationen ruhte – zweitens – der Erfolg der ständischpartikularen Anerkennungskämpfe auf, die verschiedene Regionen aus den größeren politischen Zusammenhängen herauslösten: die Schweiz, die sich noch im Mittelalter verselbständigte; die „Generalstaaten“ (= Generalstände) der Niederlande, die kriegerisch aus dem Habsburgerreich ausschieden, und zwar gestützt auf ihr wehrhaftes Bürgertum, was den Niederlanden in marxistischer Lesart die Ehre einer „frühbürgerlichen Revolution“ eingetragen hat.8 Beide Länder – langsam begann man schon von „Nationen“ zu sprechen – zeichneten sich durch militärische Innovationen aus. Weniger erfolgreich war der Versuch Böhmens, aus dem Reichsverband auszuscheiden: Mit dem Böhmischen Aufstand begann 1618 der Dreißigjährige Krieg. Ab da wusste man in europäischen Regierungsstuben allerdings, was die Uhr geschlagen hatte, und wandte sich mit massiver Gewalt gegen ähnliche Versuche, „abtrünnig“ zu werden. Der Feldzug des revolutionären englischen Diktators Oliver Cromwell gegen Schottland im Englischen Bürgerkrieg (1648) gehört in diese Linie oder auch die kriegerischen Versuche Spaniens, den Abfall Portugals, Kataloniens oder Aragons zu verhindern, was wiederum zum Streit mit Frankreich führte. Parallel zum Dreißigjährigen Krieg führten in dieser Zeit und aus diesem Grund Spanien und Frankreich 24 Jahre lang Krieg gegeneinander (1635–1659)!
Ein dritter Grund, damit verknüpft, waren die konfessionellen Verwerfungen, die ja nicht nur in Deutschland zu politischen Konflikten führten.9 Die Reformation eröffnete eine Dimension von Solidarisierung wie von Verfeindung. Dass man sich mit denen zusammentat, die gleichen Glaubens waren, ist in diesem Zusammenhang die idealistische Interpretation. Die materialistische – man könnte auch sagen: die politische – trifft wahrscheinlich die Sache eher: dass man mit denen, denen man sich zugehörig oder von ähnlichen Interessen glaubte, eines Glaubens sein wollte. Konfession wurde zu einem Instrument wie auch Faktor politischer Homogenität. Evangelisch wurden deshalb in Deutschland viele Fürsten, die schon zu Territorialherren geworden waren und mittels des Glaubens auch ihre politischen Interessen schützen wollten, gegen einen katholischen Kaiser. Der gleiche Glaube bedeutete auch einen politischen Kitt. „Cuius regio eius religio“, also die religiöse Homogenität in einem Herrschaftsbereich: Das erlaubte umgekehrt auch, den Herrschaftsbereich nach konfessionellen Mustern zu strukturieren und so eine vorpolitische Zusammengehörigkeit zu ermöglichen, die ihrerseits staatsbildend wirken konnte – und hier lag wiederum ein wesentliches Hemmnis für das konfessionell gespaltene Reich, zu einem Staat zu werden. Im stärker zentralisierten Frankreich und in England waren es dagegen nicht Regionen, sondern bestimmte soziale Gruppen, die reformatorischen Gedanken zugeneigt waren. In England wandten sich der Hochadel und König Heinrich VIII. von Rom ab und gründeten die anglikanische Nationalkirche. Teile des Adels, vor allem in Schottland, blieben dagegen katholisch; zwei königliche Sukzessionslinien unterschiedlicher Konfession entwickelten sich damit: die anglikanischen Tudors und die katholischen Stuarts. Davon wiederum setzten sich unter verschiedenen Namen (Puritaner, Presbyterianer, Kongregationalisten, Baptisten) radikale Protestanten in reformierte Freikirchen ab, die sowohl Katholizismus als auch Anglikanismus zu klerikal fanden. Vor allem städtische Bürger und kleine Adlige (Gentry) gehörten ihm an. In Frankreich waren es ebenfalls vor allem städtische Gruppen und kleine Adlige (auffallend viele in Südwestfrankreich, wo es seit dem Mittelalter eine solide Ketzertradition gab), die sich als „Hugenotten“ zu einer calvinistischen Version des reformierten Protestantismus bekannten und die die staatskirchliche Position der katholischen Kirche, die eng mit dem König verbunden war, ablehnten. Die konfessionelle Spaltung (die genau betrachtet eine Spaltung in drei war: Katholiken, Lutheraner/Anglikaner, Reformierte/Puritaner) hatte somit das Zeug zu einem Bürgerkrieg, in dem neue Gruppen (Bürger, Territorialherren) in Konflikt mit etablierten mächtigen (weltlichen oder kirchlichen) Gruppen gerieten. Und alle hier beschriebenen Konflikte haben auch zum Krieg geführt.
Ein vierter Grund für den Krieg war die Entstehung verschiedener Staaten selbst. Denn die Zeitgenossen (jedenfalls auf dem Kontinent) waren es nicht gewohnt, dass es mehrere Reiche nebeneinander gab. Es gab nach herkömmlicher Vorstellung nur ein universales Reich, in der Nachfolge des Römischen Reiches und des Petrusstuhls. Die anderen politischen Gebilde waren als Vasallen gedacht. Dafür stand der Begriff des Kaisers – eben in der Nachfolge des römischen Caesar. Wenn (bis ins 17. Jahrhundert üblich) „die Christenheit“ synonym war mit „Europa“, dann war an dieses universale Reich gedacht. Eine Koexistenz verschiedener gleichrangiger und strukturell ähnlicher Gebilde konnte es also nicht geben, höchstens eine Nachfolge. Diese Konstellation war auf internationaler Ebene ausgesprochen konfliktträchtig. Nicht nur das Heilige Römische Reich mit seinem Kaiser erhob nämlich diesen Anspruch, sondern auch Frankreich, dessen „allerchristlichster König“ (so seine Selbstbezeichnung) viele Kriege im 16. und im 17. Jahrhundert mit dem Anspruch führte, die Nachfolge des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation anzutreten. Es gab aber nicht nur diese Kandidaten. Auch der schwedische König Gustav Adolf verstand sich als Inkarnation eines skandinavischen Universalreichs in der Nachfolge der Goten (also quasi ein Gegenkonzept zum Römischen Reich). Und das Russische Reich sah sich seinerseits in der Nachfolge des Oströmischen Reichs von Konstantinopel in einer universalmonarchischen Mission. Ein ähnliches Selbstverständnis hatte aber auch – jedenfalls in der Wahrnehmung der christlichen Europäer – der Sultan des Osmanischen Reiches – auf den Islam als legitimierende Religion gestützt, aber eben vom alten Ostrom, Konstantinopel, aus.
2.2 Kriegführung und frühe Staatlichkeit
Beschleunigend wirkte, dass diese Staaten im Entstehen institutionell noch ausgesprochen instabil waren. Die Regeln, nach denen Politik verlaufen sollte, standen noch nicht eindeutig fest, wurden nicht eingehalten und Verstöße waren nicht nach einem allgemeinen Regelkatalog sanktionierbar. Das erwies sich beim Verhältnis von Monarch und Ständen (vor allem in England) oder bei der Frage der Einhaltung von Verträgen. Insbesondere an der monarchischen Nachfolge entzündeten sich häufig internationale Konflikte, so dass Erbfolgekriege ein häufiger Typus frühneuzeitlicher Kriege waren. Generell gilt: Das Fehlen anerkannter Regeln und Verfahren bedingte, dass man schnell zur Waffe griff.
Die Kriegführung selbst reflektierte die hybride und noch unausgebildete Staatlichkeit. Die politische Herrschaft verfügte im Allgemeinen nicht über die Möglichkeiten, eigene stehende Heere aufzustellen, die eigenen Bauern waren militärisch zu wenig kompetent und mussten ja außerdem das Land bestellen, so dass der Krieg gewöhnlich mit kurzfristig angeworbenen, freiberuflichen Söldnern geführt wurde, die am Ende des Krieges wieder entlassen wurden. Deshalb war in Friedenszeiten die Banditenplage ein viel größeres Problem als im Krieg, weil die arbeitslosen Söldner sich neue Formen des Lebensunterhalts suchten. Manche Gegenden wie die Schweiz haben aus dem Söldnertum ein einträgliches Geschäft gemacht: Die Schweizer Bauernsöhne, die sich jedes Jahr nach der Ernte für die europäischen Kriegsschauplätze anwerben ließen, waren für ihre Kriegsfertigkeit (man könnte auch sagen: Brutalität) berühmt. Ein Überrest ist die vatikanische Schweizergarde.
Die großen Kriege überließ der frühmoderne Staat im Wesentlichen privaten Kriegsunternehmern, die auf eigene Rechnung arbeiteten und mit Subunternehmern weitere Verträge schlossen; diese stellten die Offiziere der verschiedenen Einheiten, die dann notdürftig zu einer Armee zusammengebaut wurden. Im Dreißigjährigen Krieg waren 1500 Militärunternehmer verschiedenster Größenordnung tätig. Der Krieg wurde damit nicht privatisiert; er war ja vorher nicht öffentlich gewesen. Vielmehr könnte man ihn vielleicht als eine public-private partnership bezeichnen: als eine Auftragsübernahme der Staatsgewalt durch Private, in ständiger Konkurrenz um die Grenzen dieses Auftrags, denn viele Kriegsunternehmer wollten mehr als nur Subunternehmer sein und ihrerseits stabile politische Herrschaft bilden. Die relative Stärke der in dieser Zeit schon erreichten Staatsgewalt sieht man umgekehrt daran, dass es keinem der Kriegsunternehmer, nicht einmal Wallenstein, dem Erfolgreichsten, gelang, dauerhaft selbst staatsbildend erfolgreich zu werden.
Die Währung, in der die privaten Unternehmer bezahlt wurden, konnte Geld, das Recht zu plündern, aber auch den Aufbau ganzer Adelsherrschaften umfassen. Das verlängerte den Krieg, denn die Soldaten und ihre Führer hatten ein regelrechtes beschäftigungspolitisches Interesse am Krieg, und es sind Fälle bezeugt (so bei der Belagerung von Groningen um 1500), wo Söldner im Dienste des Erhalts ihres Arbeitsplatzes einen Friedensschluss verhinderten.10 Und je länger die Kriege dauerten, je dichter sie aufeinander folgten, je mehr Ressourcen der Staat auch abschöpfen konnte, desto eher lohnte sich der Aufbau stehender Heere, die dann wiederum ein Kern der staatlichen Kriegführung im 18. Jahrhundert geworden sind. Insofern hat die Bellizität der Epoche den Aufbau eines staatlichen Militärapparats befördert, und damit auch den Ausbau einer staatlichen Steuer- und Schuldenverwaltung vorangetrieben11
Die Allgegenwart der kriegerischen Auseinandersetzungen führte dazu, dass die Grenze zwischen dem eigenen Herrschaftsbereich und dem des Feindes klarer definiert wurde und dass damit präziser bestimmbar wurde, wann der Kriegsfall eintrat: nämlich bei der Überschreitung dieser Grenze.12 Das galt vor allem für die sich langsam entwickelnden Nationalstaaten. In den Imperien – dem Osmanischen Reich, dem Habsburgerreich, dem Russischen Reich –, in denen Grenzen ohnehin nicht klar bestimmbar waren und deshalb eher von Grenzzonen als von Grenzlinien gesprochen werden muss, war das weniger der Fall. Aber Nationalstaaten beschrieben sich durch klare Grenzen, die sie durch den Bau von Verteidigungsanlagen präzise festlegten; umgekehrt wurde auch ihre Entwicklung durch die klarere Bestimmung von Grenzen begleitet. Der französische Festungsbauer Sebastian de Vauban, Pionier seines Faches, zog einen Ring von hochentwickelten Festungen um das, was nun als „Frankreich“ zu gelten hatte. Diese Festungen dienten nicht nur als Verteidigungsorte und als permanente Drohung gegen den Nachbarn, sondern auch als Zeichen nach innen: Hier herrschte nur der französische König. Die klare Abgrenzung von Territorien diente demgemäß ebenso der Durchsetzung eines einheitlichen Rechts wie auch der finanziellen Abschöpfung. „Untertan“ – später sollte der Staatsbürger daraus werden –, war nun derjenige, der auf diesem Territorium lebte, von gewissen Ausnahmen abgesehen. Und auf diesen Untertanen hatte die Obrigkeit Zugriff, nicht nur in ökonomischer oder militärischer Hinsicht, sondern auch, was seinen Glauben betraf. Diese territoriale Grenzziehung hatte sich schon mit dem Prinzip „Cuius regio, eius religio“ des Augsburger Religionsfriedens von 1555 angedeutet. Der Westfälische Friede von 1648 stellte dieses Prinzip auf Dauer. Danach wurden eindeutige Grenzziehungen zu einem Standardmoment auf Landkarten, um unterschiedliche Staaten zu bezeichnen.
An den Rändern Europas waren diese Grenzen auch Kulturgrenzen, was ebenfalls nicht hieß, dass dies „harte“ Grenzen waren. Die Grenze zur muslimischen Kultur, etwa an der iberischen frontera, war das ganze Mittelalter hindurch nicht nur kriegerische „heiße Grenze“, sondern auch Zone des Austauschs. Gleichzeitig haben diese Grenzgesellschaften den Aufbau staatlicher Strukturen erleichtert, weil hier die Ressourcen so energisch wie möglich zusammengehalten und mobilisiert werden mussten.13 Man könnte zuspitzen: Die – kriegerische oder friedliche – Grenze zur muslimisch-arabischen Kultur war ein Grund dafür, warum sich in Spanien ein Staat im modernen Sinn relativ früh ausgebildet hat.
Im Unterschied zu den Menschen, für die der permanente Krieg die Planung der Zukunft erschwerte, führte er für die entstehenden Staaten dazu, dass sie strategischer zu wirtschaften begannen, weil sie ja damit rechnen mussten, dass nächstes Jahr wieder Krieg war. Dadurch veränderte sich der Blick auf Land und Leute. Die Fürsten begannen ihre Territorien als ökonomische Einheiten zu sehen, die für politische (meist: militärische) Zwecke zu gestalten und strategisch auszubeuten waren. Die Frage, ob man mehr ein- oder ausführe, ob man sozusagen am Handel verdiente oder draufzahlte, war die Leitfrage einer neuen Wirtschaftspolitik, die sich im 17. Jahrhundert zunächst in Frankreich etablierte, dann aber auch in anderen Ländern aufgenommen wurde. Sie hat den Namen „Merkantilismus“ erhalten, ein Begriff, der inzwischen in die Kritik geraten ist, weil er sehr viele unterschiedliche Wirtschaftspolitiken zusammenfasst und eine einheitliche „Idee“ suggeriert.14 Aber einiges war doch geteilt zwischen einer französischen, auf die Intensivierung von innerstaatlichem Handel fokussierten Politik, einer „kameralistischen“ Politik in Deutschland, die nach den die staatlichen Finanzen zerstörenden ewigen Kriegen die Staatsfinanzen restaurieren wollten, oder der britischen Politik, die auf Außenhandel und Infrastruktur setzte:15 Ausgehend von der Vorstellung, dass der Reichtum der Welt sich nicht vermehrt, sondern stets nur anders verteilt werden kann, wollte diese Wirtschaftspolitik möglichst viel Reichtum im eigenen Land ansammeln. Das konnte geschehen durch eine aktive Außenhandelspolitik, die eine positive („aktive“) Wirtschaftsbilanz zustandebringen sollte und deshalb die Einfuhrzölle drastisch erhöhte. Das konnte auch dadurch geschehen, dass im Inneren Binnenzölle eingeschränkt, Manufakturen und Handelsbetriebe gefördert und eine effizientere Besteuerung erreicht werden sollte (ohne allerdings die Privilegien von Adel und Kirche anzutasten). Es konnte auch geschehen durch die Ansiedlung ökonomisch aktiver und innovativer Gruppen, wie etwa der in Frankreich verfolgten Hugenotten in Preußen seit dem späten 17. Jahrhundert. Für alles dies benötigte man eine effizientere Verwaltung; das Handels- und Gewerbebürgertum wurde gefördert. Es entwickelte sich die Idee eines staatlichen (und langsam auch: nationalen) Gesamteinkommens, das in Konkurrenz zu anderen Staaten die Machtressourcen definierte. Auch dafür bedurfte es eines klaren Wissens vom staatlichen Raum und seinen Bewohnern, das im 18. Jahrhundert unter dem Begriff der „Statistik“ (= Wissenschaft vom Staat) systematisiert wurde.16 Die entstehenden Staaten förderten systematisch wirtschaftliche Aktivitäten und suchten deren Bedingungen zu verbessern; sie etablierten regelmäßige Steuersysteme, die durch den Krieg (und für den Krieg) auch besser begründbar waren, aber vor allem auf einen ständigen Geldzufluss zielten. Zunft- und Zollschranken wurden abgebaut, die Existenz einer Marktökonomie erleichtert und so die Entwicklung des Kapitalismus unterstützt. Sofern sie Zugang zu kolonialen Ressourcen hatten, wie Spanien und Portugal in der ersten Phase, die Niederlande und dann England und Frankreich danach, so versuchten sie diese im Sinne des Staatshaushaltes auszubeuten.
2.3 Krieg, Staatsbildung und europäische Expansion
Die (kriegerische) Konkurrenz spielte sich auch außerhalb des europäischen Territoriums ab; mehr noch: Man kann die Herausbildung des modernen Staates nicht ohne die gleichzeitig vor sich gehende Kolonisierung der außereuropäischen Räume verstehen.17 Sie war nicht nur ein Ort, an dem die Konkurrenten aufeinandertrafen, die Eroberung außereuropäischer Räume war nicht nur Zweck der Konkurrenz. Sondern sie war auch Mittel, insofern sie Ressourcen abzuschöpfen ermöglichte, die sich wiederum trefflich zum Zweck der europäischen Machterweiterung einsetzen ließen.18 Die globale Expansion lieferte neue Finanzmittel – nicht zuletzt Edelmetalle –, neue Waren und Märkte, sie führte aber dazu, dass Außereuropa selbst zum Schauplatz für die neue staatliche Konkurrenz wurde. Im Siebenjährigen Krieg wurde auch in Amerika und Asien im Zeichen einer europäischen staatlichen Konkurrenz gekämpft. Der Niedergang der iberischen Kolonialmächte der ersten Stunde zugunsten Großbritanniens und der Niederlande zeigte sich in überseeischen Niederlagen gegen die europäischen Konkurrenten. Mehr noch: Es war gerade die politische Fragmentierung, die Konkurrenz, die den europäischen Staaten gegenüber den teils (noch) weiter entwickelten asiatischen Großreichen die Durchsetzung ermöglichten. Denn die Konkurrenz brachte es mit sich, dass eine andere Macht übernahm, wenn die eine sich als überfordert erwies oder ihre Schwerpunkte änderte. Ein Herrscherwechsel, der sonst die Dinge oft völlig neu aufstellte, war in den europäischen Staaten weniger wichtig, weil hier die Struktur schon meist über die Person dominierte. Umgekehrt erforderte die Organisation der Herrschaft in den eroberten Gebieten einen Ausbau der staatlichen Kapazitäten auch „zuhause“. Ein regelmäßiges Berichtswesen, eine Entwicklung von (häufig staatlich-privatem) Personal, die Etablierung von Verkehrsverbindungen und die Ausrichtung der heimischen Wirtschaft auf die außereuropäischen Rohstoffe: Auch hier musste der Staat seinen Handlungs- und Beobachtungsraum erweitern. Natürlich besaß der spanische König nicht, wie er behauptete, vollständige Kenntnis von allem, was in seinem Reich vor sich ging.19 Aber diese Behauptung formulierte den Anspruch, dass er als oberster Regent dort präsent blieb.
Die Konkurrenz der jungen Staaten in the making war also ein maßgeblicher Anschub für die Expansion, mehr noch: Der frühmoderne europäische Staat war am Ende auch der eigentliche Sieger der kolonialen Expansion. Die Staatsbildungsprozesse wurden bedeutend beschleunigt, ebenso die finanziellen Spielräume erweitert, und auch gegenüber außereuropäischer Konkurrenz wie etwa dem ebenfalls expansionistischen Japan gerieten die europäischen Staaten in die Vorhand.
2.4 Zonen verdichteter Bellizität
Aus der überbordenden Masse an Kriegsgeschehen im Europa der Frühen Neuzeit werden hier nur drei verdichtete Zonen ausgewählt, die einerseits die Zeitgenossen tief verstört und im kollektiven Gedächtnis lang gewirkt haben; die andererseits auch starke Impulse in Richtung Staatsbildung gaben, in je unterschiedliche Richtungen. Kennzeichnend an diesen Kriegsepochen (die man sich nicht als kontinuierliche Kriegsgeschehen vorstellen darf) war die Breite an einbezogenen Akteuren: Nicht nur Monarchen, sondern auch große und kleine private Kriegsunternehmer wie auch die adligen Herrschaftsschichten (die sich in England im Parlament fanden, im Reich in den Reichsständen) waren beteiligt und suchten zu profitieren. Wir haben es fast immer mit einer Überkreuzung von inneren und äußeren Auseinandersetzungen zu tun. Muster des religiösen Konflikts, regionale Bestrebungen um Unabhängigkeit und die Kämpfe zwischen Monarchen und anderen Mächtigen vermischten sich und sind in der Fülle der Ereignisse, der Diskussionen darum, auch der Mythen, die darum gesponnen wurden, schwer auseinanderzuhalten. Ein Teil unserer Schwierigkeiten, diese Zeit zu verstehen, liegt auch darin, dass wir die eminente Bedeutung der Religion für das Staatswesen nicht mehr nachvollziehen können. Die Gewaltsamkeit war enorm, die Zerstörung von Gesellschaft, Ökonomie und Kultur zwangsläufig auch. Diese Kriege dauerten sehr lang und in unterschiedlicher Weise führten sie alle zu einer Zunahme an staatlichen Kapazitäten. Zum Beispiel bedingte die periodische Aushebung von Soldaten, dass der Staat besser Buch führte über seine Untertanen, dass Einwohnerschaft, Steuerzahlung und Religionszugehörigkeit genauer registriert wurden. Der katastrophische Eindruck, den man aus der Schilderung dieser langen Kriegsepochen gewinnt, täuscht insofern: Der Staat ging meist gestärkt daraus hervor.
a. Der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) 20
Dieser Krieg – eigentlich eine Abfolge von kleineren und größeren Auseinandersetzungen, die aber einen großen Teil Europas betrafen, von Frankreich bis Schweden, sich indes vor allem auf dem Gebiet des Reichs abspielten – war nur auf den ersten Blick (und vielleicht in der ersten Phase) ein Religionskrieg: eine Auseinandersetzung zwischen dem katholischen Kaiser und seinen Verbündeten (der „Katholischen Liga“) einerseits und protestantischen Reichsfürsten andererseits, die bis 1621 in der „Protestantischen Union“ verbündet waren. Der Versuch, Böhmen zu rekatholisieren, war Auslöser des Kriegs; es handelte sich hier aber eben auch um einen Aufstand der böhmischen Stände (also des Adels), die sich dem Kaiser in Wien nicht mehr unterordnen wollten und auf staatliche Eigenständigkeit drängten. In dieser Weise war der Dreißigjährige Krieg vor allem eine Auseinandersetzung über die Verfasstheit des Reiches: Sollte das Reich zu einer zentralisierten Monarchie werden wie die anderen europäischen Monarchien oder sollte es eine Föderation mehr oder weniger selbständiger Staaten sein, mit dem Kaiser als primus inter pares? Gerade die Politik des Kaisers Ferdinand II. atmete den Geist des Absolutismus, indem sie wiederholt gegen selbstverständliche Verfassungstraditionen verstieß und sich über die Interessen der Reichsstände hinwegsetzte. Die Konfessionsfrage war in diesem Zusammenhang instrumentell, denn die protestantischen Fürsten beanspruchten ihre religiöse Landeshoheit als Teil ihrer staatlichen Autonomie – und der Kaiser bestritt diese. Da es eine kaiserliche Militärorganisation nicht gab und er keine Rücksicht auf die Reichsstände nehmen wollte, stützte sich der Kaiser auf Militärunternehmer wie Wallenstein.
Verkompliziert wurde die Lage dadurch, dass das Reich ein heterogenes Konstrukt verschiedener sich überlagernder Hoheiten war, in dem z. B. auch fremde Fürsten Mitglied des Reiches sein konnten, wenn sie hier Herrschaftsrechte hatten. Der dänische König Christian IV., Herrscher eines anderen Staates, war so gleichzeitig Herzog von Holstein und damit selbst Reichsstand; unter Berufung darauf trat er 1625 auf Seiten der protestantischen Fürsten in den Krieg ein. Insofern hatte der Krieg eine europäische Ausweitungsdynamik. Nach anfänglichen Siegen der Katholischen Liga schalteten sich andere europäische Mächte ein, die von dem Konflikt profitieren wollten, wie Frankreich und Schweden. Obwohl der Kaiser und die Reichsstände sich 1635 auf den Prager Frieden einigten, der den eigentlichen Konflikt hätte beenden können, ging deshalb der Krieg noch lange weiter. Wie wenig insgesamt der Begriff vom Religionskrieg trifft, lässt sich daran ersehen, dass das lutherische Schweden und das katholische Frankreich seit den 1630er Jahren miteinander verbündet waren.
Überall im Reich und an seinen Rändern flackerten die Konfliktherde auf: In der Pfalz, den Niederlanden, in Süddeutschland oder in Nordostdeutschland. Seit den 1630er Jahren führte die Ubiquität des Kriegs zusehends zu staatlicher Anomie, zu ungehemmter Gewalttätigkeit und zu wellenförmigen Kriegsaktivitäten – man darf sich den Dreißigjährigen Krieg nicht als ein permanentes Kriegshandeln vorstellen. Ebenso war aber auch ein Friedensschluss nicht möglich. Nach jahrelangen Versuchen und einem fünf Jahre dauernden Friedenskongress gelang es 1648, in Osnabrück und Münster den „Westfälischen Frieden“ abzuschließen, der territorial nicht sehr viel, staats- und völkerrechtlich aber sehr viel änderte – allein schon deshalb, weil hier erstmals alle europäischen Machthaber durch ihre Gesandten aufeinandertrafen: Der Westfälische Friede war historisch der erste multilaterale interstaatliche Friedensvertrag. Er war sowohl eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen verschiedenen Staaten wie eine Festlegung der verfassungspolitischen Verhältnisse im Reich. Vor allem beinhaltete er die Anerkennung von Gegebenheiten, wie sie waren, und also den Abschied von der oben skizzierten Vorstellung von der Universalmonarchie ebenso wie eine Absage an eine zentralisierte Monarchie in Deutschland. Stattdessen führt er eine Vorstellung ein, die in der Politikwissenschaft (weniger in der Geschichtswissenschaft) als „Westphalian System“ bekannt wurde: das Konzept von einander gleichberechtigten, souveränen Staaten, die als einzige rechtlich zur Kriegsführung berechtigt sind, Staaten, die durch klare territoriale Grenzen bezeichnet sind. All das war neu und, wie sich herausstellen sollte, zukunftsträchtig – wie sehr damals schon den Zeitgenossen und Beteiligten präsent, ist umstritten.21 Nach innen führte er zu einer neuen Machtbalance zwischen Kaiser und Reichsständen, einer Verrechtlichung der Beziehungen und der Verfahren. Insofern handelte es sich dabei nicht nur um einen Staatsbildungskrieg, sondern auch um den Krieg, in dem sich das moderne Staatensystem herausbildete.
b. Die Bürgerkriege in Großbritannien (1642–1689)
Wenngleich in Großbritannien eine zentrale Monarchie seit dem 13. Jahrhundert durchgesetzt war, bedeutete das keineswegs ein Ende der Konkurrenz um die Autorität; im Gegenteil: Sie war ständig umkämpft. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts war der Königsthron der Gegenstand permanenter gewalttätiger Konflikte zwischen den hohen Adelshäusern. Besonders während der „Rosenkriege“ (1455–1485) rivalisierten die beiden Kronprätendentenfamilien der York und der Lancaster mit Krieg und Meuchelmord um die Krone; so lange, bis die gesamte männliche Linie beider Familien ausgelöscht war.22 Shakespeare hat dieser Epoche Tragödiendenkmale gesetzt.
Ging es in dieser Epoche um die Konkurrenz von Adelsdynastien, so schob sich mit der Reformation und dem Aufkommen der absolutistischen Idee eine programmatische Dimension in die Familienstreitigkeiten. Der Kampf um die Macht wurde ein Kampf um Ideen – zumindest wurde er als ein solcher inszeniert. Die Auseinandersetzungen, die seit Anfang der 1640er Jahre in England kriegerische Gestalt annahmen und mit Unterbrechungen bis zum Ende der 1680er Jahre dauerten, sind nicht nur für die Erinnerung und Selbstmythisierung des Landes wichtig, sondern auch für die gesamte europäische Staatsbildung vorbildhaft geworden.23 Das gilt in besonderem Maß für die Staats- und Gesellschaftstheorie, nicht zuletzt durch die beiden wichtigsten Staatstheoretiker dieser Zeit, Thomas Hobbes und John Locke. Karl Marx und Friedrich Engels haben in der „Englischen Revolution“ der 1640er Jahre und in der „Glorious Revolution“ 1688/89 ein frühbürgerliches revolutionäres Fanal gesehen, das den Feudalismus abschaffte. Vieles davon ist historische Fortschrittsromantik. Vor allem ging es in diesen Jahrzehnten des Bürgerkriegs um eine Auseinandersetzung zwischen Monarch und dem Adel, der im Parlament versammelt war, um die Herrschaftsgewalt, genauer: einen Kampf gegen den immer wieder von neuem unternommenen Versuch der Könige, eine absolutistische Herrschaft einzuführen. Dieses Konfliktmotiv verband sich mit dem konfessionellen Konflikt, der auf dem Kontinent im Dreißigjährigen Krieg seinen Ausdruck fand; ähnliche Auseinandersetzungen waren auch im englischen 17. Jahrhundert bestimmend. Seit Heinrich VIII. 1534 England aus der katholischen Kirche gelöst und den freilich dem Katholizismus nicht eben entfernten Anglikanismus eingeführt hatte, spielte die konfessionelle Frage permanent mit hinein, denn der anglikanische Zweig der Tudors (wozu Elisabeth I. gehörte) und der überwiegend katholische Zweig der Stuarts waren eng miteinander verwandt und erhoben Ansprüche auf den Thron, hatten aber sehr unterschiedliche Vorstellungen von der religiösen Gestalt des Reichs. Die dritte, radikal protestantische Fraktion der Puritaner, Calvinisten, Presbyterianer oder Kongregationalisten war im niederen Adel stark vertreten; sie lehnte generell eine staatskirchliche Disziplinierung der Religion ab, war aber aggressiv antikatholisch.
Diese Typisierung bezeichnet die Unterschiede indes überscharf: Jakob I. (1603– 1625), der Sohn der von Elisabeth I. hingerichteten katholischen Maria Stuart, ihrer Cousine, war calvinistisch erzogen, bekannte sich aber nach der Thronbesteigung zum Anglikanismus und betrieb eine intolerante Politik gegenüber den Calvinisten; wegen dieser Politik stachen 1620 die „Pilgrim Fathers“ mit der Mayflower in See, um in Amerika ein Gottesreich zu errichten. Jedoch war er ein Verfechter des Gottesgnadentums und sah sich nur Gott und keinem Parlament gegenüber verantwortlich. Und das war wichtiger. Sein Sohn Karl I. (1625–1649) gerierte sich noch absolutistischer. Er löste das Parlament auf, weil es ihm Steuern verweigerte, und er hielt sich nicht an Abreden, die seine finanziellen Forderungen von der Zustimmung durch das Parlament abhängig machten. Viele in England hatten den Eindruck, dass er den „Papismus“ (ein Schimpfwort für den Katholizismus) wieder einführen wolle. Ein königlicher Putschversuch gegen das Parlament 1642 war Auslöser für den Bürgerkrieg, in dem das presbyterianisch dominierte Parlament auf Betreiben seines Abgeordneten, des Reitergenerals Oliver Cromwell, eine eigene Armee (die New Model Army) gegen den König aufstellte. 1647 geriet Karl I. in die Gewalt des Parlaments und 1649 wurde er nach einem umstrittenen parlamentarischen Prozess hingerichtet. Ein Schaudern lief durch Europa: Ein Land richtet seinen eigenen König hin! Dass man Könige ermordete, war an der Tagesordnung, gerade in England. Dass aber die Institutionen ihrem gottgesandten König den Prozess machen und ihn wie einen gewöhnlichen Dieb öffentlich hinrichten: Das war ein Sakrileg. Die Tat wurde als Revolution wahrgenommen (und deshalb heißt diese Zeit auch bis heute die „Englische Revolution“, auch wenn Historiker diesen Begriff zurückhaltend gebrauchen) und hatte Auswirkungen bis in die Französische und die Russische Revolution, wo man auch den Monarchen glaubte töten zu müssen, um eine neue Zeit anbrechen zu lassen.
1653 löste die religiös-utopische Militärdiktatur unter Cromwell eine kurzlebige, von ihm selbst ins Leben gerufene Republik ab: „the rule of the saints“. Das Staatswesen hieß jetzt „Commonwealth of England“. Cromwell, der sich eigentlich als Republikaner verstand und die Königswürde für sich ablehnte, sich nur „Lord Protector“ (der Titel für den Vormund unmündiger Könige) nennen ließ, befriedete nicht nur das Land, sondern er führte auch einen brutalen Kolonialkrieg gegen das katholische Irland. Nach seinem Tod wurde 1660 unter Karl II., dem Sohn Karls I., die Monarchie wiederhergestellt. Diese Restoration ging so weit, dass Cromwell exhumiert und posthum enthauptet wurde. Karl II. hatte wie sein Vater absolutistische Ambitionen und stieß auf Widerstände in einem Parlament, das man sich aber keineswegs als einheitlich vorstellen darf, sondern das auch Schauplatz des Machtkampfs verschiedener Fraktionen war. Ein Mordkomplott gegen den König wurde 1683 aufgedeckt, oppositionelle Politiker hingerichtet.
Konfessionelle Argumente wurden in diesen Auseinandersetzungen immer wieder vorgebracht; aber die Konfession war eher Ausdruck der Zugehörigkeit zu einzelnen Adelscliquen und dem Bekenntnis zu einer gewissen Staatspolitik. Es ging hauptsächlich darum, wie viel Macht man dem König gegenüber dem Adel, den Städten und den Kircheneliten zugestehen wollte. „Katholisch“ bedeutete im Verständnis der englischen Zeitgenossen das Bekenntnis zu Absolutismus und gegen protestantische Glaubensfreiheit. Karl II. selbst war Anglikaner und betrieb eher eine Politik der konfessionellen Toleranz, was aber eben auch eine Aufwertung des Katholizismus bedeutete. Als er 1685 plötzlich starb (auf dem Totenbett trat er dann doch zum Katholizismus über) und keine Nachkommen hinterließ, wurde sein jüngerer Bruder Jakob II., der wiederum Katholik war, König; auch er versuchte eine absolute monarchische Herrschaft einzuführen und wollte sich dabei auf die katholische Kirche stützen, suchte aber einen Modus Vivendi mit der puritanischen Fraktion, was den anglikanischen Eliten ein Dorn im Auge war. Als Jakob dann aber sieben anglikanische Bischöfe in den Tower sperren ließ, weil sie sich seiner Politik verweigerten, unternahm im Benehmen mit einflussreichen Gruppen des Parlaments Jakobs Neffe und Schwiegersohn Wilhelm von Oranien, der calvinistische politische Führer („Statthalter“) der Republik der Vereinigten Niederlande, 1688 eine Invasion und übernahm in kurzer Zeit die Macht. Das wurde zeitgenössisch und von der englischen Vergangenheitspolitik die Glorious Revolution genannt. Wilhelms Preis dafür war, die Macht mit dem Parlament zu teilen: Er gestand ihm zu, es mindestens alle drei Jahre einzuberufen; das Parlament erhielt das Recht der Steuerbewilligung. Das war neu. Von da an gab es keinen „von Gottes Gnaden“ herrschenden König mehr in Großbritannien, sondern der König regierte als der „King in Parliament“: nicht mehr als absolutistischer Herrscher, sondern im Benehmen mit den wichtigen Machtgruppen, die sich in den beiden Häusern des Parlaments versammelten. Wilhelm gestand die Unabhängigkeit der Gerichte zu, schuf die Zensur ab, verfügte in der Bill of Rights das erste, weltweit vorbildhafte Gesetz zum Schutz der Parlamentsrechte, und: Er legte eine Erbfolge fest, die nur Protestanten zuließ. Ein Katholik kann seither nicht mehr englischer König werden. Der langfristige Effekt der englischen Bürgerkriege war also die Entstehung einer konstitutionellen Monarchie mit festgelegten bürgerlichen und Parlamentsrechten. Damit war ein Alternativmodell zu dem geschaffen, was auf dem Kontinent „Absolutismus“ heißen sollte: Die politische Herrschaft musste sich auf Kooperation einlassen, der Staat wurde eher als ein Konglomerat von Interessen und Beteiligten gesehen – und der König war im Grunde nur mehr ein Angestellter seines Staates; allerdings unkündbar.
c. Die „Türkenkriege“
Die Geschichte kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen dem Osmanischen Reich und europäischen Mächten reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Das 16. und 17. Jahrhundert bezeichnet die intensivste Phase. Seit der Eroberung der Hauptstadt des Byzantinischen Reichs, Konstantinopel (und ihrer alltagssprachlichen Umbenennung in „Istanbul“ – noch bis 1930 war der offizielle Name „Konstantinopel“!) (1453), expandierte das Osmanische Reich auf den Balkan Richtung Mitteleuropa. Zunächst stand es vor allem im Konflikt mit der Seemacht Venedig, bald aber auch mit Österreich, dessen Herrscher gleichzeitig Kaiser des Reichs war, später mit Russland, aber auch mit dem Königreich Polen, das im 17. Jahrhundert fast bis an das Schwarze Meer reichte. Diese Kriege zogen sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts hin; gezählt werden bis zur Französischen Revolution allein sechs venezianische, acht österreichische und neun russische Türkenkriege. Zweimal belagerten die Osmanen Wien und bedrohten Mitteleuropa, was zu Endzeitpaniken führte.24
Das war Teil der europäischen Kriegsgeschichte und nicht, wie die Legende sagt, eines Abwehrkampfs des christlichen Europas gegen die von außen kommende islamische Invasion. Häufig war z. B. Frankreich mit dem Osmanischen Reich verbündet, um den Gegner, das Reich und Habsburg, zu schwächen. Auch viele Soldaten in den osmanischen Heeren waren keine Muslime. Aber die „Türkengefahr“ wurde zeitgenössisch als eine existenzielle Bedrohung des christlichen Europa begriffen, und Erinnerungen an die arabische Eroberung der Iberischen Halbinsel wurden konstant neu aufgerufen. Über lange Zeit konnte das Osmanische Reich weite Teile Südosteuropas zum Teil seines Imperiums machen (Griechenland blieb bis 1829 Teil des Osmanischen Reichs). Die ständige Kriegsgefahr nötigte den Kaiser, bei seinen Reichsständen um Unterstützung zu bitten, was ihn im Reich schwächte und zu Zugeständnissen nötigte. Gleichzeitig aber fungierte das gemeinsame Feind- und Schreckbild des „Türken“ als ein negatives Integrationsmoment, das die (christliche) Reichs- und die Kaiseridee im gespaltenen Reich (und vielleicht auch darüber hinaus) stärkte. In Südosteuropa konnte sich keine stabile Staatlichkeit herausbilden, weil die Region immer Teil eines Imperiums und Spielball der beteiligten Mächte war, sei es des Osmanischen, des Russischen oder des Habsburgerreichs. Eine weitere Folge, bezogen auf (Mittel-)Europa und das Reich war, dass die Vormacht Österreich sich weniger auf Nationalstaatlichkeit, sondern auf die Entwicklung eines Imperiums konzentrierte, dafür enorme militärische Kapazitäten aufbaute und zur europäischen Großmacht aufstieg. Als im 19. Jahrhundert ein deutscher Nationalstaat auf der Agenda stand, war das Reich der Habsburger zum größeren Teil außerhalb des deutschen Sprachraums gelegen. Gleichzeitig war aber diese Konfliktzone auch eine Kontaktzone: Wenn nicht Krieg war, musste man anderweitig zurecht kommen, so dass zwischen Habsburg und dem Osmanischen Reich Formen interkultureller Diplomatie mit den jeweils „anderen“ entstanden – auch das ein Kennzeichen moderner Staatlichkeit.25
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