Kitabı oku: «Basiswissen Pädagogik bei Verhaltensstörungen»
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Apl. Prof. Dr. phil. habil. Thomas Müller lehrt am Lehrstuhl Pädagogik bei Verhaltensstörungen an der Universität Würzburg.
Außerdem im Ernst Reinhardt Verlag erschienen:
Müller, Thomas (2018): Kinder mit auffälligem Verhalten unterrichten. (ISBN 978-3-497-02804-7)
Müller, Thomas, Temper, Annette (2018): Pädagogisch arbeiten mit Bilderbüchern (ISBN 978-3-497-02759-0)
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8252-5578-7 (Print)
ISBN 978-3-8385-5578-2 (PDF-E-Book)
ISBN 978-3-8463-5578-7 (EPUB)
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Satz: FELSBERG Satz & Layout, Göttingen
Ernst Reinhardt Verlag, Kemnatenstr. 46, D-80639 München
Net: www.reinhardt-verlag.de E-Mail: info@reinhardt-verlag.de
Inhalt
1 Einleitung
2 Herkunft und Zukunft
2.1 Gesinnung und Verantwortung
2.2 Exklusion und Vernichtung
2.3 Separation und Institutionen
2.4 Integration und Inklusion
3 Begriffe und Ordnungen
3.1 Werte, Normen und Normalität
3.2 Definitionen
3.3 Perspektiven
3.3.1 Resilienz und Vulnerabilität
3.3.2 Psychosoziale Belastungen und soziale Benachteiligung
3.4 Klassifikationen und Epidemiologie
3.4.1 Klassifikationen
3.4.2 Epidemiologie
4 Verhalten erklären – Erleben verstehen
4.1 Psychologische Erklärungsansätze
4.1.1 Lernpsychologische Perspektive
4.1.2 Perspektive der Selbst- und Handlungsregulation
4.1.3 Perspektive der Selbstkonzepttheorie
4.1.4 Interaktionistische Perspektive
4.2 Psychologische Verstehensansätze
4.2.1 Psychoanalytische Perspektive
4.2.2 Individualpsychologische Perspektive
4.2.3 Bindungstheoretische Perspektive
4.3 Soziologische Erklärungsansätze
4.3.1 Perspektive der Theorien der Subkultur und des Kulturkonflikts
4.3.2 Perspektive der Anomietheorien
4.3.3 Perspektive der Theorien des differentiellen Lernens
4.3.4 Perspektive des Labeling Approach
5 Bildung und Erziehung
5.1 Bildsamkeit und Bildung
5.2 Erziehung als sonderpädagogische Aufgabe
5.2.1 Ziele und Erwartungen
5.2.2 Legitimation
5.2.3 Mittel
5.2.4 Überschneidungen und Grenzen
6 Lehren und Lernen
6.1 Didaktische Modelle
6.1.1 Bildungstheoretische Didaktik
6.1.2 Lerntheoretische Didaktik
6.1.3 Kritisch-kommunikative Didaktik
6.1.4 Integratives didaktisches Modell
6.2 Didaktische Konzepte
6.2.1 Strukturfokussierte Konzepte
6.2.2 Schülerfokussierte Konzepte
6.2.3 Strukturiert-schülerzentrierter Unterricht
6.2.4 Psychodynamisch orientierte Konzepte
6.2.5 Zusammenfassung
6.3 Unterrichtsprinzipien
6.3.1 Allgemeine Unterrichtsprinzipien
6.3.2 Spezifische Unterrichtsprinzipien
7 Diagnostik und Förderung
7.1 Diagnostik als sonderpädagogische Aufgabe
7.2 Emotionale und soziale Kompetenzen
7.3 Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen
8 Prävention und Intervention
8.1 Formen der Prävention
8.1.1 Außerschulische Prävention
8.1.2 Schulische Prävention
8.2 Formen der Intervention
8.2.1 Beratung als sonderpädagogische Aufgabe
8.2.2 Classroom-Management
8.2.3 Trainings und Programme
8.3 Pädagogische Persönlichkeit und Haltung
8.3.1 Aufgaben und Rollen
8.3.2 Pädagogische Haltung
Literatur
Sachregister
Hinweise zur Benutzung dieses Lehrbuches
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In den einzelnen Kapiteln gibt es Verständnis- und Vertiefungsfragen. Musterlösungen finden Sie auf der Homepage des Ernst Reinhardt Verlages und der UTB GmbH bei der Darstellung dieses Titels:
www.reinhardt-verlag.de, www.utb.de. Das Passwort befindet sich hinten im Buch.
1 Einleitung
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit emotional-sozialem Förderbedarf steigt in Förderschulen, Regelschulen, aber auch den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stetig an. Mehr denn je sehen sich pädagogische Fachkräfte gefordert, sich intensiv mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen.
Das Basiswissen Pädagogik bei Verhaltensstörungen will daher dazu beitragen, einen Überblick über fachlich relevante Aspekte für die Arbeit mit diesen Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Es nimmt eine pädagogische Perspektive ein, ohne Aspekte wichtiger Bezugsdisziplinen zu vernachlässigen. Bewusst verzichtet es auf die Darstellung verschiedener Störungsbilder, wie z. B. ADHS, Angststörungen oder dissoziale Verhaltensweisen. Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann, für welche Kinder und Jugendlichen mit welchen spezifischen Störungsbildern die Pädagogik bei Verhaltensstörungen zuständig ist und wo diese Zuständigkeit endet. Eine Darstellung einzelner Störungsbilder, z. B. der am meisten verbreiteten, würde vielen Kindern und Jugendlichen gerecht, aber lange nicht allen. Zum anderen sind psychische Erkrankungen bei weitem nicht das einzige, was zu Verhaltensstörungen führen kann. Fragen der familiären und (außer-)schulischen Erziehung, der Unterrichtsgestaltung, der pädagogischen Haltung, der Prävention und Intervention kommen dabei ebenso wichtige Rollen zu. Eine Darstellung verschiedener Störungsbilder lenkte den Blick zudem zu einseitig auf die Kinder und Jugendlichen selbst, und liefe Gefahr, sie als Symptomträger einseitig zu den Verantwortlichen von Verhaltensstörungen zu erklären. Das Basiswissen folgt in seiner terminologischen Anlage einer interaktionistischen Sicht von Verhaltensstörungen und vermeidet einseitig den Kindern und Jugendlichen Ursachen zuschreibende Formulierungen (4.1.4). Als Basiswissen kann es jedoch ausführliche Grundlegungen (z. B. Stein 2019; Myschker / Stein 2018; Ahrbeck / Willmann 2009; Hillenbrand 2008a; Gasteiger-Klicpera et al. 2008) nicht ersetzen. Um dem Anspruch eines Basiswissens gerecht zu werden, folgt das Buch einem didaktischen Aufbau:
● Zusammenfassungen zu Beginn der Hauptkapitel schaffen einen Kurzüberblick, an den sich grundlegende Erläuterungen zur Thematik anschließen.
● Darauf folgen Fragen, mit denen das eigene Textverständnis überprüft werden kann.
● Hinweise auf Grundlagenliteratur bieten die Möglichkeit, das Themenfeld eigenständig zu vertiefen.
● Thematische Skizzen zeigen auf, wie Inhaltsaspekte miteinander verknüpft werden könnten. Diese Skizzen haben einen vereinfachenden Entwurfscharakter und in ihnen sind zudem Begriffe angesprochen, die sich im Randbereich des jeweiligen Themenfeldes bewegen und die im Text nicht explizit erläutert werden. Dies soll dazu anregen, Inhalte zu verknüpfen und Wissen eigenständig zu erweitern.
● Um Transfers und Vernetzungen zu ermöglichen, schließen sich Fragen zur Vertiefung und Erweiterung an. Die dazugehörigen Antworthorizonte sind als Online-Material verfügbar und verstehen sich nicht als abschließende Lösung, sondern als Anregungen und erster Zugang zu möglichen Antworten. Zudem findet sich am Ende eines Kapitels jeweils ein Literaturhinweis zur weiteren Vertiefung.
2 Herkunft und Zukunft

Die Pädagogik bei Verhaltensstörungen ist eine „junge“ Disziplin. Ihre Entstehung ist auf verschiedene Strömungen und zeitgeschichtliche Umstände zurückzuführen. Ihr heutiges „Gesicht“ ist nur unter Betrachtung ihres Herkommens erkennbar. Aus dieser Sicht lassen sich die Gegenwart verstehen und aktuelle sowie möglicherweise zukunftsweisende Entwicklungen aufzeigen.
2.1 Gesinnung und Verantwortung
Ausgangspunkt der Befassung mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen ist ein ab dem 17. Jahrhundert gesinnungsethisch geprägtes Handeln, das im 19. Jahrhundert durch eine verantwortungsethische Praxis abgelöst wird (s. thematische Skizze 1).

Thematische Skizze 1: Ideengeschichtliche Aspekte zur Herkunft der Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Die Pädagogik bei Verhaltensstörungen als universitäre Disziplin hat ihren Ursprung erst in den 1960er Jahren. Kinder und Jugendliche, die man heute als verhaltensauffällig, erziehungsschwierig oder emotional und sozial förderbedürftig bezeichnet, gibt es jedoch weitaus länger – stets abhängig von zeitgeschichtlichen Sichtweisen. Wo und wann genau die Beschäftigung mit diesen Kindern und Jugendlichen ihren Ausgangspunkt nimmt, lässt sich nicht sagen. Allerdings stechen über Epochen hinweg einzelne Personen besonders hervor. August Hermann Francke gründete ab 1695 die Halleschen Anstalten. Geprägt ist diese Gründung von pietistischen Motiven und einer gesinnungsethischen Haltung, in der die eigenen Werte und Moralvorstellungen in ein Handeln einfließen, das darauf ausgerichtet ist, eben jene Werte zu realisieren, ohne auf die Folgen des Handelns für die Betroffenen zu achten. Für Francke hieß das nicht nur eine Versorgung und Beschulung von sogenannten sittlich verwilderten Kindern und Jugendlichen, sondern auch ein Verbot des seiner Meinung nach unnützen Spiels und den Einsatz der Prügelstrafe. Francke steht stellvertretend für andere religiös motivierte Pädagogen und Anstaltsgründungen im 17. Jahrhundert, die gesinnungsethisch geprägt waren. Erst mit einem stärker medizinischen Interesse im 19. Jahrhundert und beflügelt vom Geist der Aufklärung sowie der Überzeugung, dass der Mensch unabhängig von Behinderung bildbar sei (Herbart 1835), wendet sich das Blatt und Kinder und Jugendlichen werden
„nun nicht mehr in moralischen Kategorien als ‚böse‘ und ‚sittlich verwildert‘ betrachtet […], sondern als ‚krank‘ und ‚schlecht erzogen‘ […]. Die im 19. Jahrhundert verbreitete Zuversicht, die Medizin könne jede Form von ‚Idiotie‘ und ‚Geisteskrankheit‘ heilen, wird im 20. Jahrhundert zunehmend abgelöst durch einen pädagogischen Optimismus, der sich auf der Idee gründete, kein Kind zurückzulassen, sondern alle Kinder ungeachtet ihrer persönlichen Befähigung optimal fördern zu können, sodass sie eine höhere Stufe der Entwicklung erreichen könnten“ (Willmann 2018, 51).
Gesinnungsethisches Denken wandelte sich nach und nach in eine verantwortungsethische Praxis, die auf die Resultate des Handelns und ihre Verantwortbarkeit zielt. Für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen können beispielhaft Johannes Trüper und die 1890 gegründete Sophienhöhe bei Jena oder Johann Hinrich Wichern und das 1833 gegründete „Rauhe Haus“ in Hamburg genannt werden.
Mit Aufkommen der Psychoanalyse im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert und dem gesteigerten Interesse am inneren Erleben des Menschen entsteht die Einsicht, dass sich hinter dem offensichtlichen Verhalten von Menschen innere Notwendigkeiten, ein subjektiver Sinn verbergen kann. Diese Anerkennung eröffnete, geprägt durch August Aichhorn, pädagogisch einen anderen Blick auf kindliches Verhalten und Erleben, eine neue Dimension der pädagogischen Handlungsmöglichkeiten. Bedeutsame Gründungen, die von diesem Geist geprägt sind, gehen auf Fritz Redl (Pioneer House) sowie auf Bruno Bettelheim (Orthogenic School) zurück.

Fragen zum Verständnis:
Was ist mit Gesinnungsethik gemeint?
Was trug dazu bei, dass gesinnungsethisches Handeln durch eine verantwortungsethische Praxis ersetzt werden konnte?
Welche Bedeutung hat die Entwicklung der psychoanalytischen Pädagogik für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Comenius forderte bereits im 17. Jahrhundert für die Schule, „alle alles zu lehren“. Was bedeutet dies mit Blick auf die Diskussion um Inklusion; und was lässt sich daraus lernen, dass dieser Gedanke über die Jahrhunderte immer wieder verloren ging?
Wodurch lässt sich der für die Sonderpädagogik so wesentliche pädagogische Optimismus angesichts bisweilen aussichtslos erscheinender Situationen mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen rechtfertigen?
Bruno Bettelheim prägte als psychoanalytischer Pädagoge den Ausspruch „Liebe allein genügt nicht!“. Was ist damit gemeint?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Göppel, R. (1989): „Der Friederich, der Friederich …“. Das Bild des erziehungsschwierigen Kindes im 19. und 20. Jahrhundert. Edition Bentheim, Würzburg
2.2Exklusion und Vernichtung
Der gesellschaftliche, aber auch der „pädagogische“ Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen war in der Vergangenheit immer wieder von Ablehnung, Ausschluss und Vernichtung geprägt. „Die Geschichte der gesellschaftlichen Konstruktion des ‚Anders-Seins‘ führt von der Dämonologisierung und Moralisierung in der Frühzeit und im Mittelalter bis zur Biologisierung und Pathologisierung in der Neuzeit […]“ (Willmann 2018, 51).
In der jüngeren deutschen Geschichte sind insbesondere der Umgang der Nationalsozialisten, aber auch der des DDR-Regimes mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen eindrückliche Negativbeispiele (s. thematische Skizze 2).
Die Nationalsozialisten bestimmten den Wert von Menschen mit Behinderung bezogen auf Rasse und gesellschaftlichen Nutzen, wobei vor allem die Arbeitsfähigkeit zählte. Der aus diesen Kriterien bestimmte „volkswirtschaftliche Wert“ (Ellger-Rüttgardt 2019, 245) entschied über Leben und Tod. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bezeichnete man als Asoziale, als arbeitsscheu, schmarotzerisch und aufrührerisch. Sie galten als pädagogisch nicht beeinflussbar und hatten einen besonders geringen Status in der Gesellschaft des Dritten Reichs (Müller 2014). Man sagte ihnen nach, einen schlechten Charakter zu besitzen und äußerst raffiniert vorzugehen (Ellger-Rüttgardt 2019), unterstellte ihnen also Vorsatz. In den Schulen war kein Platz für solche Kinder und Jugendliche, wozu auch diejenigen zählten, die gegen den Nationalsozialismus aufbegehrten, sich der Hitlerjugend entzogen oder als eigensinnig galten. Nur dem Arbeitsdienst wurde eine positive Wirkung auf verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche zugeschrieben (Müller 2014). Gleichzeitig sah das NS-Regime in diesen Kindern und Jugendlichen besonderes Potenzial, sie für den Führerkult zu begeistern. Der gesamte Propagandaapparat war auf die Formung und Gestaltung des „Volkskörpers“ ausgerichtet – „die unbedingte Unterordnung des Individuums unter den absoluten Vorrang der Volksgemeinschaft“ (Ellger-Rüttgardt 2019, 243). Mit dem „richtigen rassischen Wert“ und potenziellen Nutzen für das Volk, wurde die Hitlerjugend als Besserungsanreiz in Aussicht gestellt. Dort konnten verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ihren volkswirtschaftlichen Wert unter Beweis stellen, ihre Behinderung auszugleichen versuchen und dem Vaterland dienen.

Thematische Skizze 2: Sicht auf verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche im Nationalsozialismus und in der DDR
„Jugendliche, die als sozial auffällig und sittlich verwahrlost galten, wurden ab 1940 […] Jugendschutzlagern […] zugeführt und zur Zwangsarbeit verpflichtet. In den 1970er Jahren wurden diese Lager in Westdeutschland als Konzentrationslager anerkannt“ (Müller 2014, 224).
Letztendlich sah die NS-Sozialpolitik in verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen keinen Nutzen. Vielmehr galten sie als Gefahr für die „arische Rasse“ und wurden als „Minderwertige“, als „Parasiten am deutschen Volkskörper“ diskreditiert (Baringhorst / Böhnke 2017). Weder begegnete man ihnen mit Verständnis, noch wurde ihnen Unterstützung zuteil, dafür jedoch Verachtung, Demütigung und Hass. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs ging der Wiederaufbau des Sonderschulwesens nur schleppend voran. Die wenigen verbliebenen Hilfsschulen waren aufgrund der negativen Bewertung behinderter Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus in katastrophalem Zustand.
Erziehung und Bildung wurden in der DDR maßgeblich durch den Einfluss des ukrainischen Pädagogen Anton Semjonowitsch Makarenko geprägt. Dieser galt als der einflussreichste Pädagoge der Sowjetunion. Das Leitziel seiner Bemühungen war, „den neuen Menschen zu schaffen“ (Zimmermann 2004, 52). Anfang der 1920er Jahre leitete Makarenko Arbeitskolonien, in denen „verwahrloste“ Kinder Disziplin lernen und resozialisiert werden sollten. Ein Verständnis von Erziehung als wechselseitigem Prozess und gegenseitiger Abhängigkeit fehlte bei Makarenkos Überlegungen. Auch Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der zu Erziehenden wurden nicht berücksichtigt. Vielmehr sollte ein klares Machtgefälle zwischen Erzieher und Zögling vorherrschen.
Die DDR übernahm Makarenkos pädagogische Lehren, verfälschte sie aber auch. Die Erziehung so genannter verhaltensabweichender Kinder und Jugendlicher fand in der DDR in Form von „Umerziehung“ statt. Oberstes Ziel war das Schaffen von sozialistischen Persönlichkeiten, die sich dem Kollektiv unterordnen. Paradigma war die „Machbarkeit von Erziehung“: Damit war zum einen die Realisierbarkeit von Erziehung gemeint, zum anderen die Manipulierbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Sozialpädagogische Fragen hatten lange Zeit keinen großen Stellenwert, obwohl diese bei genauerer Betrachtung wichtig für die Umsetzung des sozialistischen Grundgedankens gewesen wären. Erziehung und Bildung sollten universal vermittelt werden, um die Kosten möglichst niedrig zu halten und das Einheitsgefühl der Gesellschaft zu stärken. Sozial- und Rehabilitationspädagogik mussten sich der Volksbildung unterordnen. Ab 1965 entstand eine Verhaltensgestörtenpädagogik in Ostdeutschland. Gesellschaftliche Erklärungen für Verhaltensstörungen wurden nicht anerkannt (Müller 2014, 224). Vielmehr führte man auffälliges Verhalten auf intra- und interpersonelle Gründe zurück, was einer reinen Schuldzuweisung an die betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien gleichkam. Man war zudem bestrebt, das Wissen in der Bevölkerung über die Existenz von Förderschulen möglichst gering zu halten, denn sie wurden als ein Eingeständnis für das Versagen des Schulsystems angesehen. Dennoch gab es „Sonderschulen mit Ausgleichsklassen für Verhaltensgeschädigte“, jedoch durfte diese Schulform nur von der zweiten bis zur vierten Klasse besucht werden. Wer auffällig wurde und sein Verhalten nicht unter Kontrolle bekam, war schnell ein Fall für Fremdunterbringung. Es gab ein hierarchisch aufgebautes System unterschiedlicher Institutionen, das sich nach der Schwere der Auffälligkeiten richtete. „Verhaltensabweichende“ Kinder und Jugendliche wurden per Zwangseinweisung aus ihrem „erziehungsunfähigen“ Umfeld genommen und sollten in Abgeschiedenheit diszipliniert werden. Deshalb waren alle Einrichtungen örtlich von Regelschulen getrennt und lagen teilweise an entlegenen Orten, um den Einfluss auf Regelschüler und die Aufmerksamkeit innerhalb der Gesellschaft zu minimieren. Von Einrichtung zu Einrichtung verschärften sich die Maßnahmen. Arbeitsmaßnahmen wurden härter, Freizeit weniger und Besuchszeiten seltener. Kinder und Jugendliche „wanderten“ von Aufnahmeheimen über Spezialheime zu Jugendwerkhöfen. Als ultima ratio galt der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau. Bereits in Aufnahme- und Spezialheimen herrschte extreme Strenge. Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau zeichnete sich zudem durch besondere Härte aus. Militärischer Drill war an der Tagesordnung, der Alltag war reglementiert, penibel getaktet und permanent überwacht. Gegen Regelverstöße wurde drastisch vorgegangen: Durch Kollektivstrafen sollte dem Einzelnen vor Augen geführt werden, was sein Fehlverhalten angerichtet habe. Arrest und Züchtigung wurden für geringste Vergehen verhängt. Der Strafe selbst, unter Nutzung des Kollektivs, wurde eine erzieherische Wirkung zugeschrieben (Beyer / Strobl / Müller 2016). Die Willkür der Erziehenden fällt dabei besonders ins Auge: Bei vielen Maßnahmen ging es nicht um Erziehung, sondern darum, den Willen zu brechen und die Individualität der Insassen zu unterdrücken. Gerade die praktizierten Strafen wie Nachtisolierung, Zwangssport und Essensentzug verdeutlichen die Verletzung von Menschenrechten. „Verhaltensabweichende“ Kinder und Jugendliche passten nicht ins sozialistische Weltbild. Ihre besonderen Bedürfnisse standen im Konflikt mit der angestrebten Kollektiverziehung. Deshalb wählte man den Weg der Umerziehung, welcher sich vor allem durch Exklusion, harte Arbeit und überzogene Strafen definierte.
Fragen zum Verständnis:

Wie versuchte man im Dritten Reich, die Euthanasie an verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen zu rechtfertigen?
In der DDR war „Fremdunterbringung“ die Universallösung für „verhaltensabweichende“ Kinder und Jugendliche. Welches Verständnis von Verhaltensstörungen liegt diesem Vorgehen zu Grunde?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur
Vertiefung:
Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche wurden in der NS-Zeit als „Asoziale“ bezeichnet und galten als „erbkrank“. Welche Rolle spielen soziale Einbindung und Vererbung jenseits von Ideologien für das Entstehen von Verhaltensauffälligkeiten?
Warum bemühte man sich in der DDR nicht um alternative Bildungswege für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar..
Grundlagenliteratur:
Beyer, C., Strobl, C., Müller, T. (2016): „Hier kommste nicht raus“. Geschlossener Jugendwerkhof Torgau: Endpunkt erzieherischer Willkür der SED gegenüber verhaltensabweichenden Jugendlichen. Schneider, Hohengehren
2.3 Separation und Institutionen
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzt der Ausbau eines vielgliedrigen Sonderschulwesens da an, wo er zuvor ins Stocken oder zum Erliegen gekommen war (s. thematische Skizze 3). Daher verbreiten sich auch Schulen für Erziehungshilfe in Deutschland mehr und mehr. Ausgangspunkt dieser Schulart waren Sonderklassen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Zürich und in Berlin als „Erziehungsklassen (E=Klassen) für schwererziehbare Kinder der Volksschule“ (Fuchs 1930) entstanden. Auch wenn unter anderer Terminologie („kriegsgeschädigt“), wurden dort vermutlich „traumatisierte“ Kinder und Jugendliche beschult, die nach einer Phase intensiver pädagogischer Begleitung in einem pädagogischen Schonraum wieder dem Regelschulunterricht folgen sollten. Die Idee des Durchgangs ist von Anfang an ein Prinzip der Schule für Erziehungshilfe. Alsbald entwickelten sich diese Klassen zum „Sammelbecken“ für alle möglichen Kinder und Jugendlichen, die durch ihr Verhalten aus dem Rahmen fielen und an den Regelschulen als unbeschulbar galten.

Thematische Skizze 3: Separation und Institutionen
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Bremen, Hamburg und Berlin Kleinklassen für kriegsgeschädigte Kinder gegründet (Klink 1962, 92). Bald wurden sie zu Institutionen für leicht erregbare, leistungsverweigernde und anderweitig schwierige Schülerinnen und Schüler. Mitte der 1950er Jahre wurden bundesweit Sonderschulen für Erziehungshilfe gegründet, die unter uneinheitlichen Bezeichnungen bestanden. Zudem wurden aus einigen Heim- bzw. Heimvolksschulen Schulen für Erziehungshilfe (Mau 1981). Dem Gutachten des Deutschen Bildungsrates, stärker integrativ statt weiter separierend zu beschulen, folgte die Kultusministerkonferenz nicht – stattdessen wurde 1972 die Bezeichnung „Schule für Verhaltensgestörte“ eingeführt und zudem entstanden sonderpädagogische Ambulanzen.
Trotz Diskussion um die Schule für Erziehungshilfe (Myschker / Stein 2018, 356 f.) kam es nach der Wiedervereinigung zu einem Ausbau in Ostdeutschland. Sowohl in den „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland“ (KMK 1994) als auch in den „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“ (KMK 2000, 24 f.) wird dies dargelegt. Ging es der Schule für Erziehungshilfe vormals eher darum, Fehlentwicklungen zu verhindern, stehen aktuell der emotional-soziale Förderbedarf und besondere Erziehungsbedürfnisse im Mittelpunkt: Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Verhaltens- und Erlebensweisen auseinanderzusetzen, lernen und sich bilden zu können. Mit Blick auf die Schulqualitätsforschung halten Opp / Wenzel (2003) fest:
„Die Begegnung mit gefühls- und verhaltensgestörten Kindern erfordert neben erweitertem theoretischen Wissen und methodischem Repertoire auch die kontinuierliche Reflexion der eigenen Arbeit. […] Es geht darum, dass sich die Professionellen selbst und in kollegialen Zusammenhängen mit den Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen, Zielen und Problemstellungen der eigenen Arbeit konfrontieren“ (Opp / Wenzel 2003, 34).
Da die Schule für Erziehungshilfe von Beginn an als Durchgangsschule verstanden wird, werden Kinder und Jugendliche in einigen Bundesländern nur bis zur 6. Klasse oder aber erst ab einer bestimmten Jahrgangsstufe beschult, was aber bisweilen zu Anschlussschwierigkeiten führt.
Schulen für Erziehungshilfe sollen Regelschulen von als störend empfundenem und auffällig erlebtem Verhalten entlasten. Damit geraten sie jedoch in die Gefahr der Negativfunktion einer Bedarfserfüllung, welcher an anderer Stelle nicht abgedeckt wird. Umgekehrt entlastet sie Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten mit großen Klassenverbänden und dem Leistungsanspruch der Regelschulen haben – also solche, die aufgrund ihrer biographischen Erfahrungen bereits ein oder zwei andere Kinder oder Jugendliche neben sich nicht aushalten. Aber auch der nicht auffällige Teil der Schülerschaft kann durch die Schule für Erziehungshilfe indirekt entlastet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler ungestörter lernen können. Meist wird nach Regelschullehrplänen oder Adaptionen unterrichtet, um die Anschlussfähigkeit zu wahren. Darüber hinaus soll die Beschulungsfähigkeit bei Leistungs- und Schulverweigerung angebahnt bzw. wiederhergestellt werden. Emotional-soziale Ziele sind die Entwicklung von Ich-Stärke, Selbstwirksamkeitserleben, die angemessene Selbsteinschätzung eigener Potentiale, die Bewältigung subjektiv schwieriger Situationen, die Stärkung des Empathieempfindens, der Motivation und der Leistungsbereitschaft. Der Großteil der Schulen für Erziehungshilfe existiert als Halbtagsschule mit Klassen um die zwölf Schülerinnen und Schüler. Manche Bundesländer führen Spezial- oder Kleinklassen an Regelschulen. Zudem existieren noch einige wenige Heimschulen. Die Schulen haben ihre mobilen und beraterischen Hilfen ausgebaut. Formen integrativer und kooperativer Beschulung werden bisweilen erprobt. Zudem gibt es Schulen für Erziehungshilfe ohne Schülerschaft, deren Lehrkräfte „nur“ ambulant an Regelschulen arbeiten. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche werden nicht nur in diesen speziellen Schulen beschult, sondern auch in Regelschulen, in anderen Förderschularten, an (einigen wenigen) Berufsschulen speziell für verhaltensauffällige junge Erwachsene, in Schulen an Kinder- und Jugendpsychiatrien (Schulen für Kranke) und in Einrichtungen des Strafvollzugs.
Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Jahr 1990 spielen die in diesem Rahmen eingerichteten Hilfen zur Erziehung auch für sonderpädagogische sowie für schulische Kontexte eine bedeutsame Rolle. Nahezu alle Kinder und Jugendlichen, die eine Schule für Erziehungshilfe besuchen, erhalten zusätzlich Hilfen zur Erziehung, um eine ganztägige und nachhaltige Versorgung zu gewährleisten. Neben der Stärkung des Elternwillens ist es Ziel des Gesetzes, ein gestaffeltes System von Maßnahmeangeboten zur außerschulischen Erziehungshilfe mit stark präventiven Anteilen vorzuhalten. Die Hilfen zur Erziehung sind in Form familienunterstützender, -ergänzender sowie -ersetzender Maßnahmen gestaffelt. Im Rahmen dieser drei Gruppen sind spezifische Maßnahmen vorgesehen, wobei sich Art und Umfang der Hilfe konkret am Einzelfall orientieren. Die Ausrichtung dieser Maßnahmen ist familien-, gruppen- oder auch einzelorientiert: Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Neben diesen Hilfen zur Erziehung bietet der §35a Möglichkeiten der Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte oder betroffene Kinder und Jugendliche. Diese Hilfen können ambulant, in teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen oder in stationär therapeutischen Einrichtungen realisiert werden. Ergänzend kommt auch der §42, die Inobhutnahme, zum Zuge. Im Falle von Delinquenz bestehen darüber hinaus Möglichkeiten, Hilfen zur Erziehung mit den Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes (Jordan 2005, 227 f.) zu verbinden.
Empirische Untersuchungen (BMFSFJ 2002; Macsenaere / Klein / Scheiwe 2003) zeigen, dass gerade die Effekte der niedrigschwelligen, präventiven Maßnahmen teilweise problematisch sind, während stark interventive Maßnahmen wie etwa stationäre Unterbringung im Vergleich recht gut abschneiden. Die zentrale rechtliche Stellung der Sorgeberechtigten ist zwar stark, aber nicht immer „günstig“, denn das Recht und damit unter Umständen auch das Wohlergehen der betroffenen Kinder und Jugendlichen können dahinter zurückbleiben. Besonders deutlich wird dieses Problem bei massiven Erziehungsschwierigkeiten in der Familie, bei Gewalt, Misshandlung und Missbrauch. Zwar bestehen hier Eingriffsmöglichkeiten seitens des Jugendamtes; diese sind jedoch recht hochschwellig, was mitunter auch an Erfahrungen im Umgang mit Familiengerichten und deren Entscheidungspraxis liegt. Bis hier Maßnahmen greifen, kann viel geschehen sein, wenn es an Einsicht und Kooperationsbereitschaft seitens der Sorgeberechtigten mangelt.
Die Wirksamkeit erzieherischer Hilfen ist in verschiedenen Studien und Metaanalysen untersucht und belegt worden: Wolf (2007) verweist hinsichtlich der Wirkung erzieherischer Hilfen insbesondere auf die Passung des Hilfearrangements, die Partizipation von Jugendlichen und Eltern an den für sie wichtigen Entscheidungen, auf die Qualität der Beziehung, auf klare, Orientierung gebende Strukturen und Regeln, auf Respekt vor den bisherigen Lebenserfahrungen und den in diesem Rahmen entstandenen Strategien und Deutungsmustern. Macsenaere / Esser (2012) bestätigen diese Ergebnisse im Wesentlichen und weisen nach, welche Aspekte erzieherischer Hilfen in welchen Formen besonders wirksam sind.

Fragen zum Verständnis:
Wie veränderte sich der Auftrag der Schule für Erziehungshilfe von ihrer Entstehung bis heute?
Welche beiden Entlastungsfunktionen hat die Schule für Erziehungshilfe?
Welches sind wirksame Maßnahmen außerschulischer Erziehungshilfe?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Was macht sonderpädagogische Institutionen, die nach außen hin einen separierenden Charakter haben, für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche möglicherweise zu integrativen Einrichtungen?
Warum werden sonderpädagogische Einrichtungen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vermutlich auch in Zukunft unentbehrlich sein?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Macsenaere, M., Esser, K. (2015): Was wirkt in der Erziehungshilfe? Ernst Reinhardt, München
2.4 Integration und Inklusion
Mit der UN-Konvention von 2008 nahm die kritische Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der Schulen für Erziehungshilfe zu. Dennoch hat sich die Zahl der in diesen Schulen geförderten Schülerinnen und Schüler zwischen 2001 und 2018 nahezu verdoppelt (KMK 2019b) und steigt weiter an. Aber auch Versuche integrativer Beschulung (z. B. regelschulintegrierte Klassen, Kooperationsklassen, ambulante und mobile Dienste und Hilfen, dezentrale schulische und außerschulische Erziehungshilfen, etc.) wachsen (s. thematische Skizze 4).

Thematische Skizze 4: Integration und Inklusion
„Der Weg zur Inklusion im Bereich der schulischen Erziehungshilfe wird dahinführen, bestehende Systeme weiter zu entwickeln, die sich fortsetzende Ausdehnung der separierenden Beschulung zu stoppen, zu reduzieren und inkludierende Förderformate auszuweiten […]. Ziel ist es, gestufte Fördersysteme mit differenzierten Ansätzen und intensiver Vernetzung v. a. mit der Jugendhilfe, flächendeckend zu etablieren […]“ (Willmann 2007, 130).
Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche sind oft vielfältigen Exklusionserfahrungen ausgesetzt: dazu zählen massive Konflikte in der Familie ebenso wie im häuslichen Umfeld, in Kindergarten oder Schule. Diese Erfahrungen sind bisweilen tiefgreifend und führen bei ihnen selbst, aber auch in ihrem Umfeld vielfach zu Leid und Trauer, auch wenn es angesichts von Wutausbrüchen, Übergriffen und zerstörerischem Verhalten auf den ersten Blick nicht danach aussieht. Die Biographien der Betroffenen belegen dies jedoch „eindrucksvoll“ (Nölke 1994; Ader / Schrapper 2002; Hamberger 2008; Goblirsch 2010).
Die Schule, aber auch ein erheblicher Teil der Hilfemaßnahmen zur Erziehung sind so organisiert, dass sie auf ein gewisses Maß an Gruppenfähigkeit setzen. Es gibt jedoch Kinder und Jugendliche, die durch ihre biographischen Erfahrungen emotional und sozial so hoch belastet sind, dass sie nur wenige oder kein anderes Kind neben sich ertragen. Jenseits von zunehmender Professionalisierung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird es daher auch weiterhin schulische Maßnahmen benötigen, die solchen Bedarfen gerecht werden. Darüber hinaus wäre es fahrlässig anzunehmen, dass jede Verhaltensweise eine Bereicherung innerhalb einer Klasse darstellt, besonders, wenn es zu gewalttätigen oder sexuell motivierten Übergriffen, selbstverletzendem Verhalten und Delinquenz kommt. In der Diskussion um Inklusion wird bisweilen aber ein zu idealistisches Bild vermittelt:
„Es scheint so, als träfen ausschließlich Schüler aufeinander, die guten Willens sind, bereit und in der Lage, sich miteinander zu verständigen. Auftretende Probleme sollen mit den gängigen pädagogischen Mitteln gelöst werden, eventuell unterstützt durch sonderpädagogische Hilfen. Aggressivität und Destruktivität, die diesen gemeinsamen Rahmen sprengen, haben im Normalitätstheorem keinen Platz, Grenzen einer fruchtbringenden Vielfalt kommen nicht vor“ (Ahrbeck 2011, 65).
Die Inklusionsdebatte sollte nicht den Eindruck erwecken, als sei das Miteinander von unterschiedlichen Menschen in der Verbindung zu einer Lerngemeinschaft grundsätzlich gut. Die Zunahme des emotional-sozialen Förderbedarfs (KMK 2020) sowie die Tatsache, dass etwa ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen an einer psychischen Störung erkranken (Hölling et al. 2008), lässt den Schluss zu, dass es eine intensive Unterstützung aller Schularten benötigt, besonders dann, wenn sie sich den Herausforderungen eines inklusiven Unterrichts stellen. Im Sinne der Kinder und Jugendlichen, die niemanden neben sich aushalten (können) und im Sinne derer, die es vor Übergriffen zu schützen gilt, werden spezielle Schulen auch in Zukunft unerlässlich sein. Wo diese Schulen abgeschafft werden, droht die Gefahr, dass verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche eine „In-klusion“ der anderen Art erleben: nämlich Einschluss in Psychiatrien, Forensiken und Justizvollzugsanstalten.
„Inklusion verwirklicht sich also nicht unbedingt mit dem Verbleib von störenden, auffälligen oder schwierigen Kindern und Jugendlichen an Regelschulen, genauso wenig wie die Schule zur Erziehungshilfe als Allheilmittel gelten kann. […] Ziel bleibt es, diesen Kindern und Jugendlichen Stabilität und Verlässlichkeit, Kontinuität und Orientierung, Wertschätzung und Anerkennung anzubieten, wie auch immer man die Schulen, die das realisieren können, systemisch verorten mag“ (Müller 2013, 43).
Aktuell steht die Pädagogik bei Verhaltensstörungen vor zwei großen Herausforderungen: dem „wait-to-fail-Problem“ und dem „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“. In vielen Fällen wird mit sonderpädagogischen Interventionen solange gewartet, bis das Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen in der Regelschule nicht mehr tragbar ist. Oftmals haben sich Verhaltensweisen dann manifestiert und lassen sich auch durch gezielte Maßnahmen nicht mehr in den Griff bekommen, was im schlimmsten Fall zu späten Schulwechseln, aber auch Abbrüchen ohne Abschluss führt. Daher befasst sich die Pädagogik bei Verhaltensstörungen explizit mit Fragen der Prävention sowie der Wirksamkeit eingesetzter Maßnahmen (z. B. Hartke / Koch 2008; Hennemann et al. 2015), auch wenn damit Erziehungsprozesse nicht abgelöst werden können (Stein / Müller 2018, 258). Damit einher geht das Dilemma, dass Ressourcen für eine sonderpädagogische Intervention erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn eine Störung im Verhalten und / oder Erleben diagnostiziert wurde. Dies erfordert zum einen Zeit, in der sich Verhaltensweisen verfestigen können und leidvolle Erfahrungen vergrößern. Es bringt zum anderen das Problem mit sich, die Betroffenen ggf. zu stigmatisieren, selbst wenn dies nicht beabsichtigt ist (Kap. 4.3.4). Förderbedarfe aus Angst vor Stigmatisierung jedoch nicht mehr festzustellen, bringt wiederum die Gefahr mit sich, dass (existentiell) notwendige Hilfe, Unterstützung und Begleitung ggf. nicht realisiert werden können. Es bleibt zu überlegen, ob im Sinne einer advokatorischen Ethik, jenseits von paternalistischen Absichten, nicht genau dies das immer wieder zu reflektierende Wagnis ist, welches die Pädagogik bei Verhaltensstörungen einzugehen hat.
Mit Blick auf eine inklusive Zukunft hat die Pädagogik bei Verhaltensstörungen ihre Professionalität in mindestens drei Handlungsfelder einzubringen:
● Zum einen gilt es, eine präventive pädagogische Praxis in der Elementarbildung auszubauen,
● zum zweiten eine integrative und inklusive pädagogische Praxis an Regelschulen weiterzuentwickeln, ohne Exklusion in der Inklusion zu erzeugen,
● und zum dritten geht es um den Erhalt sonderpädagogischer, schulischer und außerschulischer Intensivangebote sowie ihre Weiterentwicklung im Hinblick auf Aufenthaltszeiten, Durchlässigkeit und Übergänge, aber auch konzeptionelle Qualitäten.

Fragen zum Verständnis:
Was ist mit dem „wait-to-fail-Problem“ gemeint?
Welche grundsätzlichen Versuche einer integrativen Beschulung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher gibt es?
Weshalb muss sich gerade die Pädagogik bei Verhaltensstörungen mit präventiven Maßnahmen auseinandersetzen?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Lässt sich das Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma auflösen? Wenn ja, wie?
Wie könnte ein gelingendes inklusives Bildungssystem aussehen, in welchem auch verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ihren Platz finden?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Stein, R., Müller, T. (Hrsg.) (2018): Inklusion im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Kohlhammer, Stuttgart
3 Begriffe und Ordnungen

Jede Wissenschaftsdisziplin verfügt über eigene Begrifflichkeiten, um ihren Gegenstandsbereich zu strukturieren. Dies geschieht immer wieder neu und ist nicht abschließend möglich. Als Fach, das sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen und ihren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche befasst, aber auch mit den Wirkungen ihrer Verhaltens- und Erlebensweisen auf die Gesellschaft, ist ein Zugang über Werte, Normen und Normalität bedeutsam. Daraus lassen sich Definitionsversuche ebenso ableiten wie Versuche der Rekonstruktion des Gegenstandsbereichs. Klassifikationen wollen die Vielfalt bündeln und epidemiologische Erkenntnisse geben Auskunft über die Verbreitung spezifischer Phänomene.
Aufgabe der Pädagogik bei Verhaltensstörungen als Wissenschaftsdisziplin ist es, Fachbegriffe zu bilden, zu begründen, zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Insbesondere in einem Arbeitsfeld, in dem die Betroffenen Opfer von Stigmatisierung und Ausschluss werden können (Kap. 2.3 und 2.4), ist dies bedeutsam. Spricht man über verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, öffnet sich ein Kosmos verschiedener Begriffe: „Verhaltensstörungen“, „Verhaltensauffälligkeiten“, „emotional-sozialer Förderbedarf“, „Verhaltensbehinderung“, „abweichendes Verhalten“, „verhaltensoriginell“, „Erziehungsschwierigkeiten“ oder „Kinder und Jugendliche mit überraschendem Verhalten“ (Goetze 2001, 12).
Jede Begrifflichkeit ist „Ausdruck des dahinter stehenden Denkens und Verstehens“ (Stein 2019, 9 f.), sodass die jeweilige Auffassung den Umgang und das Verständnis des beschriebenen Phänomens mitbestimmt. Dies wiederum beeinflusst die öffentliche Wahrnehmung, aber auch die ggf. zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen. Zudem wirken sich Begriffe und die hinter ihnen stehenden Auffassungen auf pädagogisches Handeln und die Sichtweisen Professioneller aus, denn ihre Einstellungen sind ausschlaggebend für die Arbeit mit den Betroffenen. Es ist daher unerlässlich, diese in Theorie und Praxis zu reflektieren.
Was genau unter einer Störung, Auffälligkeit, Behinderung oder Förderbedürftigkeit verstanden wird, kann erheblich differieren: während die einen Störung als Steigerung von Auffälligkeit auffassen, verbergen sich für andere sehr spezifische Sichtweisen hinter beiden Begriffen, die in unterschiedliche Verhältnisse zueinander gebracht werden können: in die personorientierte, die systemische und die interaktionistische Sicht.
Auch der Begriff „emotional-sozialer Förderbedarf“ ist zu hinterfragen: Da sich ein Förderbedarf immer auf ein einzelnes Kind oder einen einzelnen Jugendlichen bezieht und an diesem festgemacht wird, steht er ähnlich oder möglicherweise sogar noch stärker als der Störungsbegriff in der Gefahr, Verhaltensweisen ursächlich zu personalisieren, und verhindert eine Sichtweise, in der die Störung als Zustand begriffen wird, der (nur) in einer bestimmten Situation zwischen bestimmten Menschen existiert oder als solcher von anderen beobachtet werden kann.
Zudem verbreiten sich, besonders im Zuge der Diskussion um Inklusion, Formulierungen wie „Verhaltensoriginalität“, „überraschendes Verhalten“ oder auch „Kinder und Jugendliche mit kreativem Verhalten“. Damit jedoch droht die Gefahr, dass belastende lebensgeschichtliche Erfahrungen, wie beispielsweise massive Gewalt oder sexueller Missbrauch, welche zu auffälligen Verhaltensweisen führen können, verharmlost und nivelliert werden. In einer Situation ein Verhalten zu zeigen, das überrascht, originell oder kreativ erscheint, ist das eine. Das andere sind Verhaltensweisen, die ursächlich oft mit Leid, Schmerz und Verzweiflung verbunden sind. Hinzu kommt, dass viele Verhaltensweisen nicht so überraschend oder kreativ sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen, sondern vielmehr stereotyp, festgefahren und vorhersehbar; vor allem dann, wenn man sich auf das dahinter liegende subjektive Erleben einlässt.
3.1 Werte, Normen und Normalität
Ein Wert bzw. eine Wertaussage beschreiben eine Beziehung zwischen einem Subjekt und einem Gut. Eine Norm ist dagegen ein Satz, der eine Handlung erlaubt, gebietet oder verbietet. Über Werte lässt sich daher nur etwas in der ersten Person aussagen, während von Normen immer in der dritten Person die Rede ist. Werte und Normen spielen in Bezug auf Verhaltensauffälligkeiten als soziales Phänomen eine wichtige Rolle, insofern sie die Personen betreffen, die als auffällig bezeichnet werden, aber auch jene, die eine Auffälligkeit beschreiben oder diagnostizieren (s. thematische Skizze 5). Wer ein Verhalten als auffällig bezeichnet, geht dabei stets von einer bestimmten Bezugsnorm aus. Verhaltensauffälligkeiten ergeben sich aus einem Vergleichsmaßstab heraus, für das, was als nicht auffällig oder als nicht normal gilt. Zur Klärung eines als auffällig eingestuften Verhaltens ist der „Rahmen“, in welchem das Verhalten gezeigt und beobachtet wird, von großer Bedeutung. Zudem spielt die soziale Gruppe, in der sich das Individuum befindet, eine wichtige Rolle.

Thematische Skizze 5: Werte, Normen und Normalität
● Legt man eine individuelle Bezugsnorm an, werden Verhalten und Erleben anhand der Verhaltens- und Erlebensweisen des Individuums an diesem selbst beurteilt und gemessen. Im Vordergrund steht also, welche Verhaltensweisen für diese Person typisch sind und welche aus typischen Verhaltensmustern herausfallen.
● Bei einem Situations- oder Sachbezug geht es zum einen um ein Verhalten, welches aufgrund der Situation, in der es gezeigt wird, als angebracht oder als unangebracht beurteilt wird; und zum anderen um den situationsangemessenen Umgang mit einer Sache.
● Bei einem gesellschaftsbezogenen Maßstab orientieren sich Personen hinsichtlich des Verhaltens häufig an Normen, welche in einem Kulturkreis oder einer sozialen Gruppe vorherrschen. Diese Normen werden zur Bewertung eines Verhaltens herangezogen. Normen und Werte sind jedoch zeit- und kulturabhängig und folglich, ebenso wie Verhaltensauffälligkeiten, relativ und abhängig von anderen Größen, Bezugssystemen und Gegebenheiten.
Bach (1989, 11 f.) unterscheidet für die Beurteilung und das Ausmaß die situative, die soziale, die altersgemäße, die weltanschauliche und ethnische, die epochale, die geschlechtsbezogene und die Beurteilungsrelativität voneinander. Eine mögliche Definition von Verhaltensauffälligkeiten müsste daher derartigen Relativitäten gerecht werden, indem sie diese abbildet oder zumindest auf sie verweist.
Ein anderer Weg der Annäherung könnte über verschiedene Dimensionen der Normsetzung erfolgen. Seitz (1982, 11 f.) unterscheidet dabei wie folgt:
● Explizite Normen sind gesetzlich verankerte Regeln. Normgerechtes und normabweichendes Verhalten ist in Gesetzen festgeschrieben und wird durch festgelegte Instanzen sanktioniert.
● Soziokulturelle Normen dagegen sind gesellschaftsabhängig und in einer sozialen Gruppe, Gesellschaft, Gemeinschaft oder auch Ethnie verbreitet. An ihnen orientieren sich die Mitglieder in ihrem Verhalten und in dessen Bewertung. Sie gehen einher mit beispielsweise weltanschaulichen, religiösen und volkstumbezogenen Relativitäten und können daher in verschiedenen Gruppierungen erheblich differieren.
● Statistische Normen unterliegen dem Gesetz der Zahl und werden, oft mithilfe der Entwicklungspsychologie, zur Normbildung herangezogen. Es gilt das Verhalten als normal, welches in einer Gruppe von Personen zu einem gewissen Zeitpunkt am häufigsten auftritt. Verhalten kann daher in zweierlei Hinsicht als auffällig bewertet werden: einerseits nach unten und andererseits nach oben abweichend.
Eine weitere Möglichkeit der Normsetzung ist mit psychologisch-fachwissenschaftlichen Erkenntnissen über „regelrechtes“ oder „gesundes“ Verhalten verbunden. Es handelt sich hierbei um die Bewertung von Verhaltensweisen auf Grundlage spezifischer Modelle, beispielsweise der Bindungstheorie (Kap. 4.2.3). Ob es individuelle Normen gibt, ist eher fraglich, aber die persönlichen Idealvorstellungen eines Beobachters können letztlich auch zur Normsetzung dienen. Maßstäbe basieren unter anderem auf persönlichen Erfahrungen und Überlegungen der Beurteilenden und führen dazu, dass eine Person etwas als auffällig oder unerwünscht bezeichnet, das von einer anderen Person als angemessen oder erwünscht angesehen wird.
Bisher nicht berücksichtigt wurde die Frage, wie unabhängig eine als auffällig bezeichnete Person ihr Verhalten und Erleben selbst bewertet:
„[…] betroffen sind Kinder mit massiven Verhaltensstörungen, die wiederholt und in unterschiedlichen Erfahrungsräumen erleben müssen, dass sie sich als Person nicht verdeutlichen können. […] Ihre Botschaften laufen ins Leere: […] unter anderem deshalb, weil ihre inneren Notwendigkeiten keine andere Lösung zulassen. Sie bleiben unverstanden, weil sie sich selbst nicht verstehen, sind in sich selbst verfangen und verstricken andere gleichermaßen“ (Ahrbeck 2011, 61).
Aus pädagogischer Sicht müssen immer auch die subjektiven Maßstäbe, die inneren Notwendigkeiten und guten Gründe einer Person, sich so und nicht anders zu verhalten, Berücksichtigung finden. Dies ist durchaus herausfordernd, denn oft
„halten wir unsere Wahrnehmung für Gewissheit und vergessen dabei, dass das, was wir nicht verstehen, die Gewissheit von Anderen sein kann. […] Nur wer imstande ist, das eigene Echo im vermeintlich Fremden zu erkennen, kann sich von Vorwürfen und Schuldzuweisungen befreien und sich dem Gegenüber annähern“ (Arnold / Arnold-Haecky 2009, 11).
Norm und Normalität können „ineinander fallen“, aber auch sehr weit auseinander liegen. Der Begriff des „Normalen“ umfasst vieles, lässt sich aber auch eingrenzen. Der Begriff tauchte erstmals in der zweiten Hälfte des 18. Jhd. im Zusammenhang mit Massenproduktion und der Erhebung von Massendaten auf und entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem gesamtgesellschaftlichen Topos, erkennbar an Aspekten wie der Gauß‘schen Normalverteilung, Statistiken, Festlegungen in Medizin und Psychologie, aber auch in der Industrie mit Bezug auf technische Normalgrößen. Normalität ist ein relatives Maß, abhängig von Kultur und Zeit. Daraus folgt: Was normal ist, wandelt sich. Westeuropäische Gesellschaften lassen sich als flexibel normalistisch charakterisieren – im Gegensatz zu protonormalistischen Gesellschaften, die von starren Vorstellungen oder Ideologien geprägt sind. Nach dem Modell der flexiblen Normalität orientieren sich Menschen daran, was andere Menschen machen oder was sie von Politik, Medien, Kirche u. a. als Orientierungsmarken für Normalität aufgezeigt bekommen. In diesem Sinne sind es die Menschen selbst, die im Zusammenspiel mit den vorhandenen Normalisierungsangeboten bestimmen, was normal ist und was nicht. Daraus wird deutlich, dass Normalität auch mit Diskursen verbunden ist. Was normal ist, wird unter den Mitgliedern einer Gemeinschaft immer wieder neu verhandelt. Dabei treffen diese Diskurse auch auf statistische Maße, die sich auf das durchschnittliche Verhalten der Mehrheit einer Bevölkerung beziehen, woraus die Frage entsteht, ob sich Normalität immer am Durchschnitt messen lässt. Normalität orientiert sich zwar oft am statistischen Durchschnitt, aber man kann sie nicht mit diesem gleichsetzen.
Normalität ist von Normen zu unterscheiden, denn diese regeln das Zusammenleben und haben zum Ziel, dieses zu erleichtern, überschaubarer, gerechter und vergleichbarer zu machen. Normen haben einen präskriptiven Charakter im Sinne ihrer Erfüllung bzw. gegebenenfalls drohender Sanktionen. Normalität ist dagegen im deskriptiven Sinne eine Orientierung, die, richtet man sich nicht an ihr aus, Risiken, aber auch Entwicklungschancen mit sich bringen kann. So ist es für manche Menschen kein Kompliment, als normal zu gelten: sie halten sich und ihr Leben für einzigartig und wollen auf keinen Fall sein wie alle anderen. Auch in der Kunst ist die Überschreitung dessen, was Norm und Normalität vorgeben, immer wieder notwendig, um Neues zu schaffen. Dieses Spannungsverhältnis greift Ahrbeck auf, wenn er mit Blick auf den Inklusionsdiskurs festhält:
„Wenn es normal ist, anders zu sein, was ist mit denjenigen, die diesen Gemeinschaftswunsch nicht teilen? Auch sie können sich auf ihre Besonderheit berufen, auf ein spezielles Anliegen zur Selbstverwirklichung und eine subjektive Interessenslage, die von denjenigen der Mehrheit abweicht. Sollen sie auf ihre Individualität verzichten? Kann und darf man sie zwingen […] zugunsten des Gemeinschaftsprinzips auf ihre ureigensten Wünsche zu verzichten“ (Ahrbeck 2011, 62)?
Mit Blick auf verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche muss insbesondere vor einer Inflation der Normalitätsidee gewarnt werden. Wenn Verschiedenheit zur Normalität erklärt wird, dann mag dies manche Menschen in ihrer Lebensweise von Stigmatisierungen zu einem „normalen“ Leben hin befreien. Dort wo diese Verschiedenheit sich in Verhaltensweisen ausdrückt, die entweder Ergebnis leidvoller Erfahrungen durch Gewalt, Missbrauch, psychische Misshandlung und emotionale Verwahrlosung sind oder aber dazu führen, dass andere Kinder und Jugendlichen unter übergriffigen Verhaltensweisen zu leiden haben, ist eine derartige Normalisierung von Verschiedenheit naiv und zugleich menschenverachtend.
„Es ist normal, anders zu sein: Mit dieser Formel haben insbesondere Kinder und Jugendliche Schwierigkeiten, die im starken Maße emotionale Beeinträchtigungen aufweisen. Nicht, dass es in ihrer inneren und auch äußeren Lebenssituation keine Besonderheiten gäbe. Im Gegenteil: Sie existieren sehr wohl und oft im Übermaß. Ihr Problem besteht vielmehr darin, dass sie aufgrund ihres Andersseins den gestellten Gemeinschaftsanforderungen nicht entsprechen können: selbst dann, wenn sie es mit aller Kraft wollen. Ihre inneren Notwendigkeiten lassen ihnen keine Wahl: Sie erzwingen es, dass sie immer wieder in Widerspruch zu gängigen Normalitätsanforderungen geraten. Mit Verhaltensweisen, die für andere schwer erträglich und mitunter beim besten Willen nicht auszuhalten sind. […]. Das ist ein Teil der Normalität ihres Lebens“ (Ahrbeck 2011, 63 f.).
Normalität stellt eine terminologisch graue Masse dar, sie lässt sich nie vollständig greifen, wohl aber in ein reflexives Verhältnis zu geltenden Normen setzen. Die Fähigkeit des Menschen, Regelmäßigkeiten zu benennen, sie in Formeln umzusetzen oder in Modellen darzustellen und zur Grundlage auch der pädagogischen Professionen zu machen, ist Chance zu Verständigung und Entwicklung gleichermaßen.

Fragen zum Verständnis:
Weshalb sind Normen relativ?
An welchen Bezugsgrößen können sich Normen festmachen?
Was ist mit der Aussage „Was normal ist, wandelt sich“ gemeint?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Wie beeinflussen sich Norm und Normalität gegenseitig?
Warum ist es aus der Perspektive der Pädagogik bei Verhaltensstörungen nicht normal, verschieden zu sein?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Ahrbeck, B. (2011): Der Umgang mit Behinderung. Kohlhammer, Stuttgart
3.2 Definitionen
Die Definition von Myschker und Stein (2018) legt den Schwerpunkt zum einen auf die Genese von Verhaltensstörungen, zum zweiten auf ihre Manifestation und zum dritten auf die Hilfe, die sich daraus ableiten lässt:
„Verhaltensstörung ist ein von zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen abweichendes maladaptives Verhalten, das organogen und / oder milieuaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht und nur unzureichend überwunden werden kann“ (Myschker / Stein 2018, 56).
Ein zentraler Aspekt der Definition umfasst die Kriterien einer Störung. Diese sind die zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen, wodurch Umwelteinflüsse berücksichtigt werden. Des Weiteren verweisen sie auf Anlässe für die Entstehung von Verhaltensstörungen. So basieren ein abweichendes und schlecht angepasstes (maladaptives) Verhalten auf organischen Gründen oder milieuaktiven Bedingungen. Darunter fallen unter anderem Sozialisation und Erziehung. Zudem finden sich die Auswirkungen einer Störung wieder, die negativen Einfluss auf unterschiedliche Lebens- und Entwicklungsbereiche des Individuums hat, was zu besonderer Hilfebedürftigkeit führt – Hilfe in Form professioneller pädagogischer und therapeutischer Unterstützung. Verhalten verstehen Myschker / Stein dabei als „die Gesamtheit menschlicher Aktivitäten […], die im Wechselspiel zwischen Organismus und Umwelt generiert werden“ (Myschker / Stein 2018). Damit lenken sie den Blick hinsichtlich Verhaltensstörungen sowohl auf personale als auch soziale Umstände, womit Aspekte einer interaktionistischen Perspektive angedeutet sind, Tendenzen zu einer eher personenorientierten Definition sowie den damit verbundenen Problemen aber nicht aufgehoben werden. So konstatieren sie mit Blick auf die Definition selbst:
„Mit dieser Definition soll – was im Hinblick auf Missverständnisse und spezifische theoretische Positionen anzumerken ist – ein Begriff, der sich eingebürgert hat, der sehr unterschiedliche Phänomene zusammenfasst […], die mit den unterschiedlichsten Ursachen zusammenhängen können, in einer Weise präzisiert werden, dass er der fachlichen Kommunikation auf hohem Abstraktionsniveau, aber auch einem so wichtigen Bereich wie der Diagnostik dienlich sein kann“ (Myschker / Stein 2018, 56).
Bach hingegen richtet mit seiner Definition von Verhaltensstörungen den Blick auf die Aspekte der Systeme, der Beobachter und der Beurteilung.
„Unter Verhaltensstörung soll die Art des Umgangs eines Menschen mit anderen, mit sich selbst und mit Sachen verstanden werden, die von der erwarteten Handlungsweise negativ abweicht, indem sie als sinnvolle Zustände oder Handlungsabläufe, Zusammenleben oder individuelle Entwicklung gefährdend, beeinträchtigend oder verhindernd angesehen wird“ (Bach 1989, 5).
Er verweist darauf, dass es „nicht ein Verhalten an sich ist, das die Störung ausmacht, sondern die Diskrepanz zwischen einem von einem Beurteiler in bestimmten Situationen erwarteten und dem faktisch gezeigten Verhalten eines Menschen“ (Bach 1989, 6). Demnach setzt sich eine Störung des Verhaltens aus der Beziehung zwischen einem bestimmten Verhalten und einem Beurteiler zusammen. Weiterhin schließt er alle Lebensalter mit ein, da, seiner Ansicht nach, Auffälligkeiten in jeder Lebenslage und jedem Alter auftreten können. Auch hinsichtlich der Entstehungsmöglichkeiten beinhaltet die Definition keine Einschränkung. Auffälligkeiten, die von einem Beurteiler fälschlicherweise als Verhaltensstörung klassifiziert wurden, bezeichnet er als Pseudoverhaltensstörung. Störungen die „besonders umfangreich, in verschiedenen Situationen, schwerwiegend und zeitlich überdauernd zutage treten“ (Bach 1989, 12) fasst er unter dem Terminus der Verhaltensbehinderung zusammen. Bachs Definition beschreibt Verhaltensstörungen also als Diskrepanz zwischen dem erwarteten und dem gezeigten Verhalten, wobei die Störung bei der Person selbst, sei es in der Position des Sich-Verhaltenden, sei es in der des Beurteilenden verortet wird, was sie letztlich, trotz des systemischen Fokus, in die Nähe einer personenorientierten Definition rückt.
Seitz erweitert den Fokus auf Verhaltensstörungen und definiert sie als
„eine Auffälligkeit […], die in einer Störung des Funktionsgleichgewichts des Person-Umwelt-Bezugs liegt, sei es, dass für eine bestimmte Funktion […] unangemessene, nicht regelgerechte Mittel […] eingesetzt werden oder dass eine bestimmte Teilfunktion des Gesamtsystems […] zu sehr in den Vordergrund tritt“ (Seitz 1991, 7).
Er definiert Verhaltensstörungen demnach als Abweichung des Erlebens und Verhaltens einer Person von einer Norm, verbunden mit einer gewissen negativen Qualität. Im Vordergrund steht dabei nicht die Auffälligkeit selbst, sondern die Differenz des Zusammenspiels zwischen Person und Umwelt. Zudem zeigt sich die Verhaltensstörung in Form von Auffälligkeiten, was diese zum Signal für eine solche Problematik machen. Seitz lenkt den Blick weg von der Person selbst auf die Wechselbeziehung zwischen ihr und ihrem Umfeld, was als interaktionistische Sicht bezeichnet werden kann. Verhaltensstörungen werden dabei als Störungen im Person-Umfeld-Bezug betrachtet (Stein 2019, 11): Etwas in der Interaktion zwischen einem Kind und den situativen Bedingungen, in denen es sich befindet, läuft nicht regelgerecht. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sowohl die beteiligten Personen, wie beispielsweise Lehrkräfte, als auch die Bedingungen und Anforderungen einer Situation eine Rolle spielen können – und dies zumeist in einem komplexen, wechselseitigen Verhältnis. Solche Störungen werden im Ergebnis an den Schülerinnen und Schülern als Auffälligkeiten des Verhaltens und Erlebens offensichtlich. Verhaltensauffälligkeiten sind damit Hinweise auf eine hinter ihnen sich verbergende Störung, welche aber nicht zwingend am auffälligen Kind oder Jugendlichen festgemacht werden kann und muss.
Eine interaktionistische Sicht ist auch für die inklusive Beschulung auffälliger Kinder und Jugendlicher bedeutsam, weil Schwierigkeiten nicht erst identifiziert werden, wenn sie verfestigt sind, sondern bereits dann, wenn sie sich in Form von Verhaltensauffälligkeiten bei Schülerinnen oder Schülern anbahnen. Damit wird dann nicht alleine auf das Kind oder den Jugendlichen geblickt, sondern stets auch auf dessen Lebenssituation und die Anforderungen, die an es oder ihn gestellt werden. Stein (2019) verbindet die Auffassungen von Myschker und Stein, Bach und Seitz zu einer eigenen Definition, die auch diesem Buch zugrunde liegt:

„Verhaltensstörungen sind Störungen im Person-Umwelt-Bezug. Sie treten in sozialen Systemen auf und äußern sich bei Kindern und Jugendlichen in Form von Verhaltensauffälligkeiten als Beeinträchtigungen des Verhaltens und Erlebens, welche problematische Folgen für die betroffene Person selbst und / oder ihr Umfeld nach sich ziehen. Dabei bedürfen überdauernde, verfestigte Verhaltensauffälligkeiten besonderer pädagogischer und gegebenenfalls auch therapeutischer Unterstützungsmaßnahmen“ (Stein 2019, 12).
Es geht demnach nicht nur um Kinder und Jugendliche, sondern auch um deren soziales Umfeld und die gegenwärtigen Situationen, mit denen sich die Betroffenen auseinanderzusetzen haben. So wird eine Auffälligkeit im Verhalten und Erleben zwar beim Individuum selbst gesehen, die Störung jedoch wird in der dahinterstehenden Interaktion verankert. Dies wiederum macht die Verhaltensauffälligkeit (wie bei Seitz) zum Signal der eigentlichen Verhaltensstörung. Auch lassen sich die Folgen einer solchen Störung sowohl bei der Person selbst als auch im Umfeld des Individuums festmachen. Dies führt zu einem weiteren und kritischeren Blick auf das, was vordergründig auffällt. Zudem wirft die Definition die Frage auf, ob Auffälligkeiten anhaltend oder nur vorübergehend auftreten. Verstärkt werden könnten evtl. Aspekte des Erlebens und der in diesem enthaltenen Sinnhaftigkeit jeglichen Verhaltens als Lösungs- oder Anpassungsversuch.
In „Konkurrenz“ zu Definitionen von Verhaltensstörungen stehen Erziehungsschwierigkeiten und Unterrichtsstörungen. „Unter einer Erziehungsschwierigkeit versteht man eine Regelübertretung eines Schülers, die von einem schulischen Erzieher wahrgenommen und als störend und unangemessen beurteilt wird“ (Havers 1978, 21).
Allerdings bleibt unberücksichtigt, dass sich diese Erziehungsschwierigkeiten auch in der Familie zeigen könnten oder nur dort, nicht aber in der Schule. Dennoch, in Havers Sinne könnte dann „jede Erziehungsschwierigkeit […] auch ‚Verhaltensstörung‘ genannt werden, aber nicht umgekehrt jede Verhaltensstörung ‚Erziehungsschwierigkeit‘“ (Havers 1978, 24). Es bleibt aber offen, wer diese Schwierigkeit hat, der zu Erziehende oder auch der Erziehende. Ähnliche Fragen wirft der Begriff der Schwererziehbarkeit auf, der die Möglichkeiten erzieherischen Einflusses drastisch einschränkt.
Wendet man den Begriff der Unterrichtsstörungen an, so ist von „Verhaltensstörungen in didaktischer Perspektive“ (Hillenbrand 2011, 26) die Rede. D. h., dass nicht Schülerinnen und Schülern alleine Verantwortung für die Störung zugewiesen wird, sondern diese „niemals vom sozialen Rahmen, also dem Unterrichtsprozess und der Unterrichtssituation“ (Hillenbrand 2011, 27) getrennt werden können. Zwar ist mit Unterrichtsstörungen ein wichtiges Segment, lange aber nicht das gesamte Spektrum beschrieben, mit dem es die Pädagogik bei Verhaltensstörungen zu tun hat (s. thematische Skizze 6).

Thematische Skizze 6: Definitionen
An den Begrifflichkeiten „Störung“ und „Verhaltensstörung“ gibt es jedoch unabhängig von der zugrundeliegenden Definition Kritik. Schlee (1989) wendet ein, dass dieser Begriff eine heimliche Wertigkeit enthalte, da in ihm beschreibende und bewertende Anteile vermischt würden. Auf eine Verhaltensstörung könne nicht direkt aus der Beobachtung oder Wahrnehmung von spezifischen Verhaltensweisen geschlossen werden. Vielmehr benötige es den Vergleich des Verhaltens mit geltenden Normen und Wertvorstellungen, welchen die Idee eines nichtgestörten oder normalen Verhaltens implizit sei. Wertvorstellungen sind jedoch, selbst bei größerem Konsens, immer subjektiv, was in der Folge auch den Begriff der Verhaltensstörung zu einer wertenden (subjektiven) Positionierung macht. Des Weiteren verweist Schlee auf die Unklarheit des Begriffs, da dessen Objektbereich nicht eindeutig zu bestimmen sei. Da Menschen sich immer und überall verhalten, sei dieser Begriff so komplex und umfassend, dass keinerlei Differenzierung möglich sei, was zumindest aus pädagogischer Perspektive problematisch erscheine. Verhaltensweisen geraten damit schnell in die Gefahr, völlig unterschiedlich verstanden und bewertet zu werden, sodass keine begriffliche Konstanz entstehen kann und diese zu einer Leerformel verkommen.
Hinzu kommt, dass die Bezeichnung Verhaltensstörungen Ausdruck einer Machtposition ist, denn der Terminus wird in der Regel von Erwachsenen gegenüber schwächeren und abhängigen, sich darüber ggf. ohnmächtig erlebenden Kindern und Jugendlichen eingesetzt, was zu einer Definitionsmacht auf Seiten der Erwachsenen führt. Wird diese Macht unreflektiert akzeptiert, werden die Betroffenen in der Folge zu inaktiven und machtlosen Empfängern dieser Mächtigkeit. Neben Schlee kritisiert u. a. auch Bach (1989, 4) den Begriff der Verhaltensstörung, indem er auf dessen negative Attribuierung hinweist. Der Terminus werde im Alltag kaum positiv oder neutral aufgefasst, sondern reduziere die (diagnostische) Aufmerksamkeit auf die Person selbst, was zusätzliche negative Folgen nach sich ziehen könne.
Es stellt sich daher die Frage, ob man aufgrund der bestehenden Probleme und kritischen Einwände versuchen sollte, ohne Begrifflichkeit auszukommen. Möglicherweise wäre damit eine Stigmatisierungsgefahr gebannt, wie aber steht es um notwendige Hilfen? Bach konstatiert, dass sich „ohne Benennung dieser Probleme […] schwerlich zielorientierte Aktivitäten im Interesse von Menschen mit besonderen Problemen und im Interesse von Gruppen, die beeinträchtig werden oder beeinträchtigen, in Gang setzen und durchhalten lassen“ (Bach 1989, 4). Stein teilt diese Meinung und fügt hinzu:
„Es wird kaum möglich sein, ohne Begriffe auszukommen, wenn bestimmte Phänomene und Probleme beschrieben und angegangen werden sollen. So lange keine besseren Alternativen in Sicht sind, scheinen daher Begriffe wie ‚Verhaltensstörungen‘ oder ‚Verhaltensauffälligkeiten‘ notwendig und hilfreich. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass sich das Verständnis des Phänomens ‚Verhaltensstörungen‘ in einem Wandel befindet“ (Stein 2019, 15).

Fragen zum Verständnis:
Welche Kriterien, Entstehungsgründe und Auswirkungen von Verhaltensstörungen beschreiben Myschker / Stein in ihrer Definition und welche Ziele verfolgen sie damit?
Welche vier Aspekte beschreibt Schlee in seiner Kritik am Begriff „Verhaltensstörung“ und wie begründet er diese?
Was unterscheidet Erziehungsschwierigkeiten von Unterrichtsstörungen?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Inwieweit können durch einen Verzicht auf Benennungen Prozesse der Stigmatisierung aufgehoben werden?
Weshalb ist die Bezeichnung „verhaltensoriginell“ abzulehnen?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Seitz, W. (1991): Erscheinungsweise und Prozesse der Entwicklung von Verhaltensstörungen. In: Hansen, G., Seitz, W. (Hrsg.): Entstehung und Behandlung von Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter. Centaurus, Pfaffenweiler, S. 7–46
3.3 Perspektiven
3.3.1 Resilienz und Vulnerabilität
Mit Resilienz wird die „psychische Widerstandsfähigkeit von Personen [bezeichnet], die trotz biologischer, psychischer oder sozialer Entwicklungsrisiken eine gesunde und funktionale Anpassungsleistung an widrige und oftmals traumatische Lebensumstände aufweisen“ (Noeker / Petermann 2008, 255). Resilienz meint demnach, Krisen, verschiedener beeinflussender Art auf den Lebensvollzug, mithilfe persönlicher und sozial vermittelter Ressourcen zu meistern und entwicklungsfördernd zu nutzen (s. thematische Skizze 7). Schumacher et al. sehen „Resilienz als eine relative Widerstandsfähigkeit gegenüber pathogenen Umständen und Ereignissen“ (Schumacher et al. 2005). Diese Definition beinhaltet, dass der Begriff nicht zwingend einen grundsätzlich zu erreichenden Zustand beschreibt, sondern es sich vielmehr um einen dynamischen oder kompensatorischen Prozess der Anpassung an sich verändernde Bedingungen der Lebensumwelt handelt und dabei hilft, Belastungen auszuhalten (Lenz / Kuhn 2011). Resilienz stellt damit keine grundsätzlich zeitlich stabile oder situationsübergreifende Eigenschaft dar, sondern eine Fähigkeit, akuten Belastungserfahrungen entgegenzustehen. Dabei kann eine Person bestimmten Belastungen gegenüber resilient sein und zu einem anderen Zeitpunkt vulnerabel erscheinen. Um Risiken entgegenwirken zu können, werden Bewältigungskompetenzen entwickelt, welche dabei helfen, die Folgen herausfordernder Lebensumstände relativ unbeschadet zu überstehen (Lenz / Kuhn 2011). Dafür werden familiäre, soziale oder andere kompensatorische Risiko- bzw. Schutzfaktoren erarbeitet und als Ersatz genutzt. Sie wirken dabei eher kontextabhängig und spezifisch und werden dann greifbar, wenn Belastungsaspekte eintreten. Fehlen diese protektiven Einflüsse, können Risikofaktoren voll entwicklungshemmend wirken und die Person in ihrem Lebensvollzug entscheidend negativ beeinflussen (Lenz / Kuhn 2011, 273) Um mittels Schutzfaktoren Bewältigungsprozesse zu initiieren, müssen Ressourcen der Person mit Hilfe kognitiver und emotionaler Bemühungen aktiviert werden. Bei der Entwicklung resilienter Fähigkeiten sind unterschiedliche adaptive Systeme auf verschiedenen Ebenen involviert (Noeker / Petermann 2008, 255 f.): z. B. personale Kompetenzen (Stressverarbeitung, Selbstregulation, Motivation, Lernen), das Familiensystem, soziale Netzwerke sowie gesellschaftlich-kulturelle Faktoren. Resilienz entwickelt sich durch einen dynamischen und wechselseitigen Prozess zwischen Person und Umwelt (Noeker / Petermann 2008, 256). Diese Entwicklungen macht sich Resilienzforschung zum Gegenstand: Sie untersucht, aufgrund welcher Umstände sich Kinder und Jugendliche trotz widriger Bedingungen und gehäufter Belastungsfaktoren gesund entwickeln und andere unter vergleichbaren Bedingungen besonders auffällig werden (Lenz / Kuhn 2011, 287). Alle Befunde zeigen, dass vorhandene Risikofaktoren nicht automatisch die gesundheitliche Entwicklung variabel beeinflussen, sondern den ressourcenbedingten Schutzfaktoren eine gesundheitserhaltende Bedeutung zugemessen werden kann (Lenz / Kuhn 2011, 293). Demnach sind Kinder und Jugendliche mit stabilen familiären und sozialen Ressourcen, wie Zusammenhalt, festen Bezugspersonen von entsprechender Beziehungsqualität und starken personalen Ressourcen wie einem positiven Selbstkonzept und Selbstsicherheit von vornherein mit besonders protektiven Schutzfaktoren ausgestattet. Dies zeigt zum einen die besondere Prägnanz der Präventionsarbeit (8.1) für Risikofamilien und zum anderen die besondere Relevanz des Themas für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen.

Thematische Skizze 7: Resilienz und Vulnerabilität
Welche Aspekte sich als Wirkfaktoren im Zusammenhang mit belastenden Lebensumständen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen filtern lassen, untersuchte die Kauai-Studie von Werner (1992). Daten von 698 Kindern der Insel Kauai von einheimischen und eingewanderten Familien aus zumeist sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen wurden von der pränatalen Phase bis ins Erwachsenenalter erfasst. Ein Aspekt der Forschungsergebnisse scheint im schulischen Kontext besonders relevant, denn
„alle resilienten Kinder […] konnten auf mehrere Lehrer in der Grundschule oder höheren Schule hinweisen, die sich für sie interessierten und sie herausforderten. Diese Kinder gehen gern zur Schule und machen sie in vielen Fällen zur zweiten Heimat“ (Werner 2020, 15).
Lösel und Bender (1999) untersuchten die Entwicklung von Resilienz unter Bedingungen besonders hoher Risikofaktorenbelastung. Dabei wurden Biographien von stationär untergebrachten Jugendlichen, die „aus belasteten und unterprivilegierten Multiproblem-Milieus mit unvollständigen Familien, Armut, Erziehungsdefiziten, Gewalt und elterlichen Suchtproblemen entstammen“ näher beleuchtet (Lenz / Kuhn 2011, 278). Die resilienten Jugendlichen zeigten ein flexibleres und weniger impulsives Temperament. Sie hatten eine realistischere Zukunftsperspektive und waren in ihrem Bewältigungsverhalten aktiver und weniger vermeidend. Sie vertrauten mehr auf eigene Kräfte und waren daher leistungsmotivierter in der Schule. Sie hatten häufiger eine feste Bezugsperson außerhalb der hochbelasteten Familie (Lenz / Kuhn 2011). Aufgrund der Annahme, dass grundlegende, jedoch konsistent beeinflussende Schutzfaktoren bestehen, kann eine pädagogische Förderung von Resilienzaspekten als nützlich angesehen werden. Im Rahmen schulischer Maßnahmen besteht eine Vielzahl an Ansätzen und Programmen, z. B. der Setting-Ansatz nach Theis-Scholz, der aufgrund der begrenzten Einflussmöglichkeit von Schule auf externe Lebenskontexte eine Stärkung personaler Ressourcen fokussiert (Theis-Scholz 2007, 265). Hierzu zählen das Erleben von Alltagsroutinen, Kontakt zu Gleichaltrigen, die Wahrnehmung der Probleme, die Lehrkraft als positives Gegenmodell zu den Eltern und die Chance, sich durch Leistung zu profilieren.
Vulnerabilität wird pädagogisch als eine „konstitutionelle Versehrbarkeit“ (Brumlik 2000, 207) verstanden. Sie ist eine „grundlegende Dimension und Folge der leiblichen und psychischen Bedürftigkeit, wie sie mit den spezifischen Bedingungen des menschlichen Auf-die-Welt-Kommens und Heranwachsens verbunden ist“ (Andresen 2015, 25). Durch diese fundamentale Angewiesenheit entsteht ein Verletzungsrisiko des Kindes, welches durch alle sozialen Akteure bedingt ist. Der Verletzbarkeit ist die Vulneranz zuzuordnen, womit die Fähigkeit bzw. Bereitschaft gemeint ist, andere zu verletzen. Die menschliche Verwundbarkeit stellt eine Angriffsfläche dar und ist daher mit der Möglichkeit des Machtmissbrauchs verbunden. Damit entsteht die begründete Notwendigkeit, sich selbst vor den Verletzungen durch andere schützen zu wollen. Kinder und Jugendliche sind durch ihre psychische und physische Bedürftigkeit deutlich verletzbarer als Erwachsene. Die Angst davor, verwundet zu werden, übt eine starke Macht aus, und durch die eigene Verwundbarkeit wird der Ruf nach Sicherheit lauter.
„Eine pädagogische Konzentration auf die Handlungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und eine zudem möglicherweise zu einseitige Fokussierung auf die Leistungen der Resilienzforschung lässt bei aller Nachvollziehbarkeit jene Kinder und Jugendliche außer Acht, deren Ohnmachtserfahrungen und -erleben so stark sind, dass ihre Handlungsfähigkeit in persönlichen und schulischen Zusammenhängen völlig zum Erliegen gekommen ist“ (Müller 2019, 292).
Kinder und Jugendliche im Gegenstandsbereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen haben oft Verletzungen unterschiedlichster Art erfahren (Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, psychische Misshandlung etc.), was in logischer Konsequenz Einfluss auf ihre Handlungsfähigkeit im sozialen Raum hat. Das von Stärken ausgehende Resilienzkonzept kommt bei diesen Kindern und Jugendlichen möglicherweise an seine Grenzen, denn „in der Überbetonung der kindlichen Handlungsfähigkeit, Selbstwirksamkeit und Kompetenz einerseits sowie der Konstitution des Kindes in seinem Noch-nicht-Erwachsensein andererseits liegt die Gefahr des Abhandenkommens der Sensibilität gegenüber dem verletzlichen Subjekt und des Verlustes der Achtsamkeit für dieses begründet“ (Heinze 2017, 49).
Das verletzte Kind agiert infolge seiner Erfahrungen möglicherweise auffallend. Bereits drohende Konflikte könnten Verhaltensauffälligkeiten auslösen und in Verletzungsspiralen führen, da verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche zumeist ein Mehr an Begrenzungen und Kontrolle erleben, welche Erwachsene mittels ihrer Machtposition, nicht immer angemessen, durchzusetzen versuchen werden.
Vulnerantes Verhalten kann demnach als „Handlungen aus gutem Grund, nämlich dem der eigenen, massiven, nachhaltigen, nicht mehr wieder gut zu machenden Verletzungen“ (Müller 2019, 293) zu begegnen, bzw. als schutzwirkende Folge angesehen werden – auch, wenn die damit verbundene schädliche Wirkung des Kindes, gegen sich selbst oder andere, nicht toleriert werden muss (Müller 2019). Im Sinne des Einbezugs des Kindes kann vulnerantes Verhalten also als dem Selbstschutz dienendes Verhalten angesehen werden, ohne es zu akzeptieren.
Grundlagenliteratur:
Heinze, C. (2017): Verletzlichkeit und Teilhabe. In: Miethe, I. (Hrsg.): Bildung und Teilhabe. Springer, Wiesbaden, S. 47–63
3.3.2 Psychosoziale Belastungen und soziale Benachteiligung
Die sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Bedingungen, in die Kinder hineingeboren werden, können mit verantwortlich dafür sein, welchen Belastungen sie ausgesetzt sind und wie diese zur Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten beitragen (s. thematische Skizze 8). Dabei gibt es keine Kausalitäten und die unter 3.3.1 getroffenen Aussagen zu Resilienz legen dies auch nahe. Dennoch weisen Laucht / Esser / Schmidt (2000) nach, dass ein hoher Anteil sozial und emotional belasteter Kinder und Jugendlicher in sozial benachteiligten Verhältnissen bzw. Armut lebt. Und auch die Ergebnisse der KiGGS-Studie (Hoffmann et al. 2018; Klipker et al. 2018) lassen die Aussage zu, dass Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem sozialen Status besonders stark von Entwicklungs- und (psychischen) Gesundheitsgefährdungen betroffen sind. Dies zieht nach sich, dass die Betroffenen nicht nur materiellen Mangel, sondern vor allem sozialen Mangel erleiden und damit weniger Anerkennung und Selbstwirksamkeit erfahren als vielmehr Isolation und Beschämung. Derartige Erfahrungen bestätigen sich bisweilen in schulischen und nachschulischen Biographien. Fehlen soziale Einbindung, personale Anerkennung und schulischer Erfolg, so führt dies schnell zu Bewältigungsversuchen, die sich gegen andere oder aber die eigene Person richten (Göppel 2002). Angesichts steigender Kinderarmut kommen in Deutschland mehr Kinder in Familien zur Welt, in denen Bildung kaum eine Rolle spielt oder nie einen Platz finden konnte, aber gleichzeitig auch die Fähigkeiten wie Fertigkeiten zu einer selbst verantworteten Lebensführung zunehmend verloren gegangen sind.

Thematische Skizze 8: Psychosoziale Belastungen und soziale Benachteiligung
„Nicht Kinder machen arm, sondern Armut gebiert Kinder. Sie beginnt mit dem Fehlen materieller und kultureller Ressourcen, übersetzt sich in Frustration und Verlust an Bindungsfähigkeit […] und damit schließt sich der Teufelskreis der Armut und Chancenlosigkeit für Kinder“ (Nolte 2006, 149).
Und mit dieser „Übersetzung“ beginnt der Weg von äußerer zu „innerer Armut“ (Müller 2008). Den vulnerablen Familienstrukturen in sozial bedrängenden Lebenslagen fehlt es nicht nur an gesellschaftlichen Gelegenheiten zur Teilhabe, sondern zudem an sozialen wie emotionalen Kompetenzen, um das eigene Leben zu gestalten. Nolte geht sogar so weit zu behaupten:
„Die postmoderne Glorifizierung der Patchworkfamilie ist ein akademisch-intellektueller Lebensentwurf, der in anderen sozialen Schichten vermehrt in Erziehungskatastrophen, in Vernachlässigung, Verwahrlosung, im Extremfall in Gewalt mündet. […] Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Armut und Einsamkeit“ (Nolte 2006, 99).
Und auch Ricking konstatiert:
„Die zunehmende Zahl der betroffenen Kinder ist durch die unzureichende Qualität kindlicher Lebenswelten in ihrem Werden gehemmt, häufig gerahmt von erzieherischer Insuffizienz und sozialer Anomie […]. Erziehung an den Grenzen ist vielfach Erziehung im Rahmen entwicklungsfeindlicher Lebens- und Lernbedingungen“ (Ricking 2018, 211).
Die Verhaltens- und Erlebensweisen dieser Kinder und Jugendlichen verweisen also stark auf die eigenen lebensgeschichtlichen Erfahrungen. Herz / Zimmermann (2018, 150 f.) fokussieren dabei insbesondere auf „1. gestörte familiäre Interaktionsmodi, 2. Gewalt und sexualisierte Gewalt und 3. Trennungen und Verluste“ (Herz / Zimmermann 2018, 156 f.). Unter Bezug auf die Erkenntnisse der Bindungstheorie (Kap. 4.2.3) zeigen sie die existentielle Angewiesenheit auf feinfühlige, Sicherheit stiftende und zur Exploration ermutigende Beziehungen. Aber „die psychische Energie emotional beeinträchtigter Männer und Frauen reicht vielfach nicht aus, um in diesen wichtigen Dialog mit den Kindern einzutreten. Im Gegenteil: Zusätzlich zu ihren eigenen Emotionen müssen die Kinder dann die Hilflosigkeit der Eltern ertragen“ (Herz / Zimmermann 2018, 157). Für die Betroffenen gilt daher für ihr Aufwachsen (Müller 2008, 35 ff.), dass sie kaum oder keine Veränderungen mehr ermöglichen können, sondern sich äußeren wie inneren Zuständen ausgeliefert sehen, was emotional bisweilen zu pauschalen Deutungen von Gut und Böse oder zur Verherrlichung bzw. Verdammung von Bezugspersonen führt, nicht aber zu emotionaler Flexibilität und einer ausgeprägten Ambiguitätstoleranz. Vielstimmige Interpretationen der eigenen Lebensgegebenheiten sind ihnen nicht (mehr) möglich und so richten sie sich identitär früh und notgedrungen in dem ein, was sie wahrnehmen: Ohnmacht, Isolation, Ausgeliefertsein und Chancenlosigkeit. Jeder pädagogische Versuch, Ressourcen zu erkunden, kleine gelingende Erfahrungen anzuerkennen und Leistungen zu loben, führt in autoreaktive Abwehr und feindselige Aggression – oft zum Erstaunen und zur emotionalen Enttäuschung der pädagogischen Fachkräfte. Dies jedoch können die Folgen eines Aufwachsens sein, in dem es einerseits oft an verlässlicher Zuwendung und emotionaler Wärme fehlt und in dem Kinder und Jugendliche andererseits massivem Stress durch das Erleben von sozialer Ungleichheit und Armut ausgesetzt sind. Ihre Verhaltens- und Erlebensweisen können als eine Reaktion auf beides verstanden werden.

Fragen zum Verständnis:
Wie ist der Resilienzbegriff entstanden und was genau bezeichnet er?
Wie unterscheiden sich Vulnerabilität und Vulneranz voneinander?
Welche lebensgeschichtlichen Ereignisse sind besonders in den Blick zu nehmen, wenn es um verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche geht?

Fragen zum erweiterten Verständnis und zur Vertiefung:
Weshalb ist Resilienz eine kritisch zu betrachtende Zielkategorie?
Inwieweit lässt sich vulnerantes Verhalten von Kindern und Jugendlichen als Ausdruck ihrer eigenen Vulnerabilität verstehen und akzeptieren?
Armut und soziale Benachteiligung erzeugen Stress. Was bedeutet dies für das Entstehen von auffälligem Verhalten?
Antworthorizonte als Online-Material verfügbar.
Grundlagenliteratur:
Göppel, R. (2002): „Wenn ich hasse, habe ich keine Angst mehr …“. Psychoanalytisch-pädagogische Beiträge zum Verständnis problematischer Entwicklungsverläufe und schwieriger Erziehungssituationen. Auer, Donauwörth
3.4 Klassifikationen und Epidemiologie
3.4.1 Klassifikationen
In der Wissenschaft sind Klassifikationen Versuche, allgemeingültige Ordnungen vorzunehmen und bestimmte Objekte aufgrund ihrer Eigenschaften zu bündeln bzw. gegeneinander abzugrenzen. Allerdings erweisen sich trennscharfe Klassifikationen oft als schwierig, so auch in der Pädagogik bei Verhaltensstörung (s. thematische Skizze 9). Diese hat es mit einzigartigen, sich entwickelnden Kindern und Jugendlichen zu tun, deren Verhalten und Erleben in unterschiedlichen Situationen stark voneinander abweicht und unterschiedlich motiviert sein kann. Zudem fallen eine Vielzahl von Phänomenen (z. B. Aggressivität, Aufmerksamkeits- und Angststörungen, dissoziale Verhaltensweisen, Essproblematiken, Substanzmissbrauch, Devianz, Suizidalität u.v.a.m.) in den Gegenstandsbereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen, sodass Anfang und Ende einer Klassifikation nicht ohne Weiteres zu bestimmen ist. Klassifikationen werden bisweilen von Einteilungen unterschieden, wobei erstere als geschlossener und damit trennschärfer und zweitere als offener und damit ungenauer angesehen werden. Von daher ist in der Pädagogik bei Verhaltensstörungen eher der Versuch einer Klassifikation zielführend als der einer Einteilung (Reiser 1999, 145).
Seitz (1982, 11 f.) unterscheidet die deskriptive, die explanatorische, die funktionsbezogene und die interventionsbezogene Einteilung voneinander.
● Mit einer deskriptiven Einteilung wird äußerlich beobachtbares Verhalten beschrieben und auf dieser Basis nach Erscheinungsformen eingeteilt. Havers (1978) unterteilt dies in die „theoretisch-phänomenologische“ und die „empirisch-phänomenologische Klassifikation“. Damit ist ein Weg der Klassenbildung von zwei Seiten her beschrieben: zum einen können aus theoretischen Vorüberlegungen Klassen entworfen werden, die sich dann in der Realität finden und beobachten lassen oder auch nicht. Zum anderen lässt sich durch Befragungen und systematische Beobachtungen eruieren, welche Verhaltensweisen bei welchen Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Bedingungen immer wieder auftreten und so eine Klassifikation vornehmen. In jedem Fall jedoch bleibt das innere Erleben der Betroffenen unberücksichtigt. Die inneren Notwendigkeiten eines Kindes oder Jugendlichen, die dazu führen, sich auffällig zu verhalten, können sich jedoch wesentlich von den Gründen und Motiven eines anderen Kindes oder Jugendlichen unterscheiden, auch wenn beide nach außen hin das gleiche Verhalten zeigen.
● Anhand der explanatorischen Einteilung versucht man, Verhaltensweisen auf gemeinsame Ursachen, wie beispielsweise genetische Ursachen, Erziehungsstil, Milieu u. a., zurückzuführen. Dies vernachlässigt jedoch, dass es oft eine komplexe Gemengelage von Faktoren ist, die dazu führt, dass sich ein Kind oder Jugendlicher auffällig verhält. Umgekehrt: lassen sich Ursachen ausmachen, dann bietet sich damit auch ein Ansatzpunkt, die bestehende Situation ggf. zu verändern.
● Die funktionsbezogene Einteilung nähert sich vom Motiv des Kindes oder Jugendlichen. Nicht, warum sich jemand ursächlich so und nicht anders verhält, ist von Interesse, sondern wozu. Ähnlich wie bei einer explanatorischen Einteilung bestehen aber oft zahlreiche, bisweilen konkurrierende Gründe, oder aber die Motive lassen sich nicht ermitteln bzw. sind dem Kind oder Jugendlichen selbst nicht bewusst. Lässt sich die Wozu-Frage jedoch klären, bietet sich damit auch eine pädagogische Möglichkeit, nicht nur auf ein gezeigtes Verhalten zu reagieren, sondern am inneren Erleben anzusetzen und nachhaltige Entwicklungen anzustoßen.
● Bei der interventionsbezogenen Einteilung handelt es sich um den Versuch einer Einteilung nach bestimmten Handlungs- und Förderansätzen, was aber eher eine theoretische Möglichkeit darstellt.
Für die Pädagogik bei Verhaltensstörungen sind mehrere Klassifikationssysteme von Bedeutung. Das Modell nach Peterson / Quay / Tiffany (1961) weist eine empirisch-deskriptive Ausrichtung auf und nimmt eine Einteilung in vier Gruppen vor:
● Zum einen in „unsozialisiert-psychopathisch“, also Verhaltensstörungen aggressiver Art, die sich externalisierend zeigen.
● Zum zweiten ist die Rede von Verhaltensstörungen gehemmter Art, sprich internalisierende, ängstlich gehemmte Verhaltensweisen, bei denen sich eine Tendenz zu erhöhter Ängstlichkeit und zu sozialem Rückzug ausmachen lässt.
● Die dritte Gruppe bezeichnet fehlende Reife und zielt damit auf nicht altersgemäße Verhaltensweisen.
● Und schließlich gibt es Verhaltensstörungen delinquenter Art. Hier geht es um Kinder und Jugendliche, die sich in Subgruppen zusammenfinden und aufwachsen und / oder sozial delinquent sind.
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.
