Kitabı oku: «Der weiße Adler»
Thomas Wünsch
Der weiße Adler
Die Geschichte Polens vom 10. Jahrhundert bis heute

»Polen besteht aufgrund seiner Anarchie.«
Krzysztof Opaliński (1611–1655)
»Zwei Dinge imponieren den Außenstehenden bei uns immer: jedes Anzeichen der Anarchie und jedes Anzeichen der Disziplin.«
Adolf Nowaczyński (1876–1944)
Inhalt
Vorwort
1 Das piastische Polen
Ursprungsmythen als Vorgeschichte
Christianisierung und frühe Reichsbildung
Deutsche Ostkolonisation und kultureller Wandel
Die Zeit der späten Piasten
Fokus: Heiligenkult und nationale Identität
Exkurs: Polens Westgrenze – Schlesien, Pommern, Preußen
2 Das jagiellonische Polen
Die »jagiellonische Wende«
Außenpolitik zwischen dem Moskauer Reich und dem Habsburgerreich
König und Sejm
Katholische Kirche, Reformation und Multikonfessionalität
Fokus: Konziliaristen und Humanisten
Exkurs: Polens Ostgrenze – Rotreußen / Ruthenien
3 Das Polen der Wahlkönige
Der Unionsstaat und die Zeit der Wasa-Könige
Die Gefährdung der »Adelsrepublik«: Kosaken, Schweden, Osmanen
»Magnatenoligarchie« und »Sachsenzeit«
Reformen und Teilungen
Fokus: Der polnische Adel und der Sarmatismus
4 Das geteilte Polen
Russisches Teilungsgebiet
Österreichisches Teilungsgebiet
Preußisches Teilungsgebiet
Polen im Exil
Fokus: Deutsche Polenbegeisterung und Polenfeindschaft
5 Polen im 20. und 21. Jahrhundert
Wiederherstellung Polens
Besetzung Polens
Das sozialistische Polen
Das demokratische Polen
Fokus: Alte und neue »polnische Legenden«
Literaturverzeichnis
Personenverzeichnis
Vorwort
Das hier als Auftakt verwendete Bonmot des Politikers und Dichters Krzysztof Opaliński aus dem 17. Jahrhundert erklärt eine verfassungsmäßige Erscheinung zum Wesensmerkmal Polens. Gemeint ist die Staatsform, die auswärtigen Beobachtern merkwürdig vorkam, möglicherweise auch den Bewohnern des Staates selbst. Sie zeichnete sich dadurch aus, dass sie, im Gegensatz zu den Formen der meisten anderen europäischen Staaten der Zeit, relativ schwach zentralistisch und alles andere als absolutistisch war. Deshalb erscheint es auch statthaft, statt des deutschen Wortes »Unordnung« den klassischen staatsrechtlichen Begriff der »Anarchie« als Verständnishilfe zu benutzen. Wenn nun gesagt wird, Polen bestünde aufgrund seiner Unordnung oder Anarchie (poln. nierządem Polska stoi), und nicht etwa trotz dieser, dann äußert sich darin zweierlei: Verwunderung, die beim Blick von außen durchaus angebracht war; und ein Schuss Sarkasmus, der den Bewohnern dieses so fremdartig aussehenden Staatswesens nicht fremd gewesen sein dürfte. Die Spannung aus dieser doppelten Wahrnehmung spiegelt auch, in umgekehrter Gewichtung, die Sentenz des Satirikers und Pamphletisten Adolf Nowaczyński aus dem Jahr 1904: Hier wird die Tatsache verarbeitet, dass Polen als Staat nicht mehr existierte, und das Ausland mal die Schwäche, mal die Stärke Polens zum Anlass nahm, um in die Geschicke des Landes auf unfreundliche Weise einzugreifen.
Die Mischung von Respekt einerseits und Unverständnis andererseits gegenüber der Geschichte und Gegenwart Polens scheint ein durchgehendes Merkmal der Bewertung von außen zu sein. In Polen selbst haben sich kritische Selbstsicht, oft gepaart mit Ironie und Witz, zu einem Markenzeichen der intellektuellen Kultur, gerade auch der politischen, entwickelt. Vielleicht hängt es mit dem europäischen Sonderfall einer adeligen Republik im Format der Monarchie zusammen, dass Staatslehre und politische Wissenschaften in Polen besonders systematisch und auf internationalem Niveau gepflegt wurden; der Reigen illustrer polnischer Denker hebt an mit Paulus Wladimiri (Paweł Włodkowic) zu Beginn des 15. Jahrhunderts, und er reicht bis zu den Wortführern der Gewerkschaft »Solidarität« (Solidarność) am Ende des 20. Jahrhunderts. Politische Philosophie und Staatswissenschaften als Form der Selbstreflexion sind vielleicht die typischen Merkmale der polnischen Kultur schlechthin – wenn man sich auf eine solche Festlegung überhaupt einlassen will. Im polnischen Fall aber beinhaltete sie immer auch eine Abstraktion von sich selbst, eine Überschreitung der eigenen Belange, die die angestellten Überlegungen auch für andere Fälle und andere Staaten fruchtbar machten.
Grund dafür waren ungewöhnlich dichte Außenbeziehungen. Polens Geschichte ist, um auch dieses Wagnis einer Definition von »roter Linie« innerhalb einer Landes- oder Nationalgeschichte einzugehen, eine Geschichte besonders intensiver Interaktionen mit auswärtigen Mächten. »Geschichte Polens« ist nicht gleichzusetzen mit »polnischer Geschichte«, denn das, was wir im Bestand einer nationalen Auffassung von Landesgeschichte vorfinden, war nicht immer Polen. Es beginnt mit der Staatswerdung im 10. Jahrhundert, die an ein Magnetfeld erinnert, als dessen Endergebnis dann ein Staatswesen steht, das – aufgrund der Anziehungskräfte auswärtiger Mächte – auch anders hätte aussehen können. Es setzt sich fort mit der Übernahme von Landesteilen im Südosten des Landes aus der Konkursmasse der Kiewer Rus’, die einem ganz anderen politischen und kulturellen Kontext angehörten und doch im Lauf der Jahrhunderte zu »polnischen« Landschaften wurden. Daneben stehen Verluste, wie derjenige Schlesiens, das sich der Krone Böhmen unterstellte und damit für Jahrhunderte nicht mehr zu Polen gehörte – und doch in weiten Teilen der polnischen Kultur weiterhin verbunden blieb und nach dem Zweiten Weltkrieg wieder zum polnischen Staatsgebiet wurde. Dazwischen ist die fast symbiotische Beziehung zu Litauen zu nennen, deren Kuriosität darin liegt, dass sie mit einem litauischen Königsgeschlecht auf dem polnischen Thron beginnt, von einer Personal- zu einer Realunion wechselt, und doch nie deckungsgleich wird mit der Geschichte Polens. Nur leicht überspitzt ausgedrückt, können selbst die Teilungen Polens am Ende des 18. Jahrhunderts als Ausdruck (negativ) intensivierter Außenbeziehungen gesehen werden: Waren es doch nur zu einem Teil bösartige Manöver auswärtiger Mächte mit dem Ziel der Vernichtung eines souveränen Staates, zum anderen Teil hingegen (aus der Sicht der Teilungsmächte) Versuche, mit diesem europäischen Krieg gegen einen einzelnen Staat einen europäischen Krieg aller Staaten zu vermeiden. Dass das Polen nach dem Ersten Weltkrieg, genauso wie das Polen nach dem Zweiten Weltkrieg, jeweils nur einen Bruchteil seines »historischen Staatsgebiets« mit eigenen Grenzen versehen konnte, ist in gewisser Weise eine Bestätigung der Beobachtung, dass die Geschichte Polens eben nicht nur mit Polen zu tun hat.
Geschichte Polens kann, so die Grundhypothese dieses Buches, nur nahegebracht werden als multi-national verflochtene Geschichte. Deutschland, Böhmen/Tschechien, die Ukraine, Russland, Litauen, Ungarn und phasenweise Schweden sind Mitspieler in einem Konzert von wechselnden Machtbalancen, das für die vielen Veränderungen der Grenzen Polens sorgte. Alle diese Staaten besaßen in bestimmten Epochen Anteile an dem, was wir gemeinhin zu Polen zählen, bzw. waren teilweise in den polnischen Staat integriert. In Polen herrschten bis zur Auflösung des Staates 1795 sechs Dynastien, von denen nur zwei (Piasten und Jagiellonen) »einheimisch« waren; die anderen vier (die böhmischen Přemysliden und französischen Anjou, sowie im Rahmen der Wahlmonarchie die schwedischen Wasa und sächsischen Wettiner) spiegeln die gesamt-europäische Bedeutung der Geschichte Polens. Das zeigen auch die Personalunionen im selben Zeitraum, von denen Polen ungewöhnlich viele aufzuweisen hat: mit Böhmen, Ungarn, Litauen, Siebenbürgen, Schweden und Sachsen. Hinzu kommen weitere Mächte, die merklichen Einfluss auf die Geschichte Polens genommen haben, allen voran das Osmanische Reich – wobei gerade hier klar wird, dass sich schwache politische und starke kulturelle Einflussnahme nicht ausschließen müssen. Ein zentrales Element der polnischen Adelskultur, der Sarmatismus als zur Ideologie verfestigte Abstammungslegende von den antiken Sarmaten, belegt das beispielhaft.
Dabei ist der Sarmatismus nicht das einzige Kultursegment polnischer Geschichte, das sich als Resultat von äußeren Anstößen und spezifischen Reaktionen im Inneren zu erkennen gibt. Geht man aufs Ganze, wird man die drei wichtigsten Strukturmerkmale der polnischen Geschichte in dieses Paradigma einordnen können: die Entwicklung eines Parlaments (Sejm) und einer speziellen Verfassungsform, die Herausbildung einer besonderen adeligen Freiheit, und die Praxis einer Multikonfessionalität. Die Erfolgsgeschichte des polnischen Parlaments bis hin zu einer quasi-Entmachtung des Königs als Teil des Parlaments, die zum Paradoxon einer »Adelsrepublik« unter Beibehaltung der Monarchie führte, ist nicht erklärbar, wenn man nicht die Präsenz ungarischer und litauischer Dynasten auf dem polnischen Thron und den Krieg gegen den Staat des Deutschen Ordens mit berücksichtigt. Die »Goldene Freiheit« des polnischen Adels hat mit den Privilegien seitens der Könige Polens zu tun, die in anderen Ländern ebenfalls angewandt wurden, und doch nur in Polen zu einer ungeahnten Machtposition des Adels mit einer eigenen Standesideologie führten. Die Multikonfessionalität als Vielzahl von Konfessionen und Religionen schließlich ist ein direktes Produkt der territorialen Erweiterungen einerseits und der wirtschaftlichen und kulturellen Außenbeziehungen andererseits. Sie bescherten Polen(-Litauen) mit dem Vorkommen der katholischen und protestantischen Konfessionen, der griechischen Orthodoxie, dem Judentum und jüdischen Karäertum, dem sogenannten Monophysitismus der Armenier und schließlich mit der griechisch-katholischen Unierten Kirche nicht nur eine europaweit ungewöhnliche Vielfalt an religiösen Strömungen. Das typisch polnische Ingredienz in dieser konfessionellen Pluralität war, im Unterschied zu den meisten anderen Staaten Europas mit mehreren Konfessionen und Religionen, eine Praxis der Toleranz. Sie hielt nicht für ewig, sorgte aber gerade in Phasen einer erhöhten Kriegsbereitschaft aus religiösen Gründen (in der Frühen Neuzeit) dafür, dass es in Polen-Litauen friedlich blieb.
Wenn heute die Kenntnis der Geschichte Polens wichtig ist, dann vor allem deshalb, weil Polen eine ungewöhnliche Fülle an Rückbezügen bereithält. Man kann sich auf Erfolgsgeschichte(n) beziehen, womit für gewöhnlich die Staatsbildungen der Piasten und der Jagiellonen, aber auch die Zeit des religiösen Pluralismus in der Zeit der Wahlkönige gemeint sind. Man kann sich aber mit ähnlicher Berechtigung auch auf Misserfolgsgeschichte(n) beziehen, womit (mindestens) die Teilungen Polens und die darauffolgende Zeit ohne eigenen Staat, dazu die kurze, aber intensive Epoche des Zweiten Weltkriegs angesprochen sind. Doch sind das keine eindeutigen Geschichten; zu allen Narrativen lassen sich leicht Gegen-Narrative finden. Die Interpretation hängt nicht nur von der nationalen Beheimatung der Interpreten ab; auch die inner-polnischen Diskussionen um Streitfragen der eigenen Geschichte verlaufen für gewöhnlich in mehrere Richtungen. In diesem Sinne war es nicht nur ein Kennzeichen der vergangenen politischen Verfassung, dass Polen »aufgrund seiner Anarchie« bestehen würde; »Anarchie« oder »Unordnung«, hier positiv gefasst als Unmöglichkeit einer Harmonisierung verschiedener legitimer Standpunkte, ist ein Charakteristikum auch des Sprechens über die Geschichte Polens selbst.
Das hier vorgelegte Buch möchte vor allem deutsche Leser dazu befähigen, mitsprechen zu können. Um Verständnisbrücken zu bauen, wurden immer wieder Teile der polnisch-deutschen Beziehungsgeschichte mit einbezogen. Das Buch ist konzipiert als Auswahl von Problemkomplexen, die für das Verständnis Polens aus historischer Sicht unverzichtbar erscheinen. Damit ist auch gesagt, dass es hier nicht um eine Gesamtgeschichte Polens geht, die allen Epochen und allen Aspekten gleich ausführlich gerecht wird. Eine knappe Darstellung wie diese muss sich beschränken, und sie muss auswählen. Die bei jeder Darstellung unvermeidliche Dosis an Subjektivität wird durch diesen Vorgang noch erhöht, und die Gefahr einer Vereinfachung liegt nahe. Dem soll einerseits die Bibliografie entgegenwirken, die bewusst ausgreifend angelegt ist. Andererseits wurde versucht, mit gezielt gesetzten Akzenten und Exkursen ein tieferes Verständnis der Geschichte Polens wenigstens abschnittsweise zu ermöglichen. Quellenzitate sollen diesen Vorgang, sich exemplarisch auf zentrale Fragen zu konzentrieren, unterstützen. Ziel ist es, durchgehende Linien, Wendepunkte und Zusammenhänge aufzuzeigen – in der politischen Geschichte, aber auch im Sinn einer umfassenderen Kulturgeschichte. Ob es gelungen ist, mögen die Leser entscheiden; Polen selbst jedenfalls hat das Interesse mehr als verdient.
Ohne Unterstützung von außen ist eine solche Publikation nicht möglich. Ich bedanke mich deshalb bei der Universität Passau, die mir durch ein reduziertes Lehrdeputat den nötigen Freiraum für das Schreiben gewährt hat. Mein Dank gilt auch den Freunden und Kollegen, die sich die Mühe gemacht haben, Teile des Manuskripts zu lesen und zu diskutieren; allen voran mein langjähriger Mitarbeiter Sławomir Oxenius. Der Anstoß zu diesem Buch kam vom Verlagshaus Römerweg und seinem Lektor Stefan Gücklhorn; dafür, genauso wie für die Betreuung bei der Umsetzung des Vorhabens, bedanke ich mich besonders. Gewidmet sei der Band meinen beiden Regensburger Lehrern Ekkehard Völkl (†) und Heinz Kneip, die mir die Welt der polnischen Sprache, Literatur und Geschichte eröffnet haben.
Passau, im Februar 2019
Zur Aussprache des polnischen Alphabets
Das Polnische besitzt einen festen Wortakzent, der auf der vorletzten Silbe liegt.
Besonderheiten in der Aussprache:
ą = wie franz. Bonbon
ę = wie franz. Cousin
ó = u
y = wie dt. schwimmen
ł = wie engl. water
ń, ni = wie franz. Bretagne
s = stimmlos (wie dt. Maske)
z = stimmhaft (wie dt. Rasen)
sz = sch
ś, si = wie dt. Bücher
cz = tsch
ć, ci = wie dt. Mädchen
rz, ż = wie franz. Journal
ź = wie dt. mich
st = s + t
ie = i + e
eu = e + u
ei = e + i
ck = tsk

»Er hat das Ansehen und die Stärke des Königreichs so vermehrt, dass er durch seine Leistung ganz Polen vergoldet hat.«
Der Chronist Gallus Anonymus über den ersten polnischen König Bolesław I. Chrobry (992–1025)
1 Das piastische Polen
Ursprungsmythen als Vorgeschichte
Ursprungsmythen sind mehr als nur Fabeln und Märchen. Sie verweisen in Gestalt von Sagen, Erzählungen oder Legenden auf die ältesten Formen eines Staates oder einer Gemeinschaft. Damit transportieren sie mündlich überliefertes Wissen, das jedoch meist nicht direkt verwertbar ist. Die starke poetische Qualität der Ursprungsmythen lassen sie mehr als Metaphern für eine bestimmte Interpretation von (Ur-)Geschichte vor dem Auftauchen schriftlicher Quellen erscheinen, denn als empirisch abgestützter Bericht darüber. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der solche Ursprungsmythen für die moderne Forschung immer wieder zum Rätsel hat werden lassen: die relativ späte schriftliche Aufzeichnung. Bei allen ostmitteleuropäischen Ländern – sowohl in Polen als auch in Böhmen und Ungarn – sind die Ursprungsmythen eng mit der Nationalgeschichtsschreibung verbunden. Das bedeutet aber, dass der Abstand zwischen der erzählten Zeit und der schriftlichen Fixierung oft Jahrhunderte beträgt. Erfindungen sind nicht ausgeschlossen, genauso wenig wie zielgerichtete rhetorische Manöver zur Begründung oder Rechtfertigung der jeweils gegenwärtigen Herrschaftskonstellationen oder gar aktueller Politik.
Was solche Mythen trotzdem interessant macht, ist der Umstand, dass sie zugleich ein zeitliches und ein legitimatorisches Vakuum überbrücken. Zunächst einmal geht es im Fall Polens, wie bei den anderen ostmitteleuropäischen Staaten, um die Lücke zwischen einer anzunehmenden Existenz einer strukturierten Gemeinschaft und ihrer ersten Erwähnung. Die Bezeichnungen Polani oder Poloni begegnen erst um das Jahr 1000 in den Quellen, während die frühpiastische Herrschaftsbildung schon an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert anzusetzen ist. Das Bedürfnis, ein Geschehen aufzuhellen, das in schriftloses Dunkel gehüllt ist, steckt als Motor sehr deutlich hinter den späteren Ursprungsmythen. Hinzu kommt aber noch ein anderes Bedürfnis, das umso drängender wurde, je intensiver die Kontakte zwischen der staatlichen Gemeinschaft und seinem außenpolitischen Umfeld wurden: die eigene Herkunft durch die Aufnahme hochgeschätzter Persönlichkeiten in die eigene (Vor-)Geschichte an den Status der anderen Staaten anzupassen.
Der Meister in diesem Fach war der erste aus Polen stammende Geschichtsschreiber, Vincentius Magister, gen. Kadłubek (geboren um 1160, gestorben 1223). Er kam vermutlich aus einer kleinpolnischen Ritterfamilie, hielt sich zu Studienzwecken in Paris und vielleicht Bologna auf, war am Hof von Herzog Kazimierz II. Sprawiedliwy (»dem Gerechten«, 1138–1194) in Krakau tätig, wurde dann Propst in Sandomierz und für zehn Jahre Bischof von Krakau, und beschloss seine Tage als Zisterziensermönch. Seine Chronica Polonorum schrieb er seit den 1190er-Jahren nieder, und ihr Erfolg war überwältigend: 32 mittelalterliche Handschriften sind bekannt, die zwar mehrheitlich erst aus dem 15. Jahrhundert datieren, aber doch insgesamt eine große Wirkung in Polen signalisieren. Das Werk des Vincentius Kadłubek wurde offensichtlich auf Bitten des Herzogs von Polen abgefasst, und es ist aufschlussreich, dass gerade in der Umgebung dieses Herrschers ein Bedürfnis nach einer umfassenden Nationalgeschichte entstand – analog zur Geschichtsschreibung der anderen europäischen Nationen des Hochmittelalters. Kazimierz II. war seit 1177 Seniorherzog von Polen und der politisch wohl aktivste polnische Herzog seiner Zeit, besonders an den nördlichen und östlichen Grenzen seines Herrschaftsgebiets. Daneben engagierte er sich für eine Verfassungsreform, als er das Senioratsprinzip aufheben ließ, das eine Erbteilung im ganzen Fürstenhaus unter dem Vorrang eines Seniors vorsah. Dieser politische Hintergrund macht es verständlich, dass Kadłubeks Chronik nicht nur als historiografischer Text gelesen und rezipiert wurde. Sie wurde auch als staats- und kirchenpolitischer Traktat verstanden, und ihre historiografische Konzeption förderte einen Patriotismus und ein gemeinschaftliches Bewusstsein, das die politische Unabhängigkeit vom Römisch-deutschen Reich beinhaltete.
Ein Mittel dafür ist die Stilisierung einer heroischen Vorzeit, die Kadłubek unter Verwendung älterer Vorlagen durchführt. Das erste Buch der Chronik Kadłubeks, um das es hier insbesondere geht, erzählt aber weder eine zusammenhängende Geschichte, noch erhebt es Anspruch auf die Nachzeichnung eines historischen Ablaufs; es ist episodenartig aufgebaut und gehorcht nur in Teilen der Chronologie. Im Zentrum stehen die Erzählungen zu drei Herrschern namens Lestko und zweien mit Namen Pompilius (Popiel). Die erste Erzählung berichtet von einer Auseinandersetzung der Polen mit Alexander dem Großen, bei der die Polen den Gesandten Alexanders, die von ihnen Tribute forderten, bei lebendigem Leibe die Haut abgezogen und diese mit Gold und Seetang gefüllt hatten. Alexander rückte nun mit einem Heer nach Polen ein, eroberte Krakau und stand kurz vor der Unterwerfung des ganzen Volkes, als ein listiger Goldschmied die Truppen Alexanders in die Falle lockte, und diese in so heillose Verwirrung gerieten, dass ihre Niederlage besiegelt war. Um die Wahrheit dieser Geschichte zu belegen, führt Kadłubek einen (imaginären) Briefwechsel zwischen Alexander und Aristoteles an, in dem eine als »Krakau« deutbare Stadt Carauca genannt wird; der Kontext der europäischen Aristoteles-Rezeption des Hochmittelalters ist damit hergestellt. Der Goldschmied selbst wurde als Dank zum patriae princeps (»Führer des Vaterlandes«) und später zum König ernannt. Sein Name Lestco ist etymologisch motiviert und leitet sich her von astutus (»schlau, listig«), womit auf den Erfolg seiner Kriegslist angespielt wird. Diese Erzählung Kadłubeks kehrt in allen späteren chronikalischen Werken wieder. Will man für die Rekonstruktion der Geschichte daraus Funken schlagen, dann kann man die Alexander-Episode auch als Reflex auf die zeitweilige mährische Kontrolle über Schlesien und das Krakauer Gebiet lesen. Mit einigem guten Willen lässt sich dafür auch insofern eine Stütze finden, als eine semantische Entsprechung der Namen »Alexander« und »Svatopluk« (für den Herrscher des Großmährischen Reichs Ende des 9. Jahrhunderts) möglich ist.
Nach einem weiteren polnischen König, der sich Lestko II. nannte, folgte dessen Sohn auf dem Thron, Lestko III. – und auch mit seinem Namen verbindet sich in Kadłubeks Darstellung ein Mythos. Er habe Julius Caesar drei Niederlagen zugefügt und das von Crassus geführte Heer beim Krieg mit den Parthern, die unter seiner Macht standen, vernichtet. Schließlich soll er auch noch Julia, die Schwester Caesars, geheiratet haben, die zwei Städte gegründet habe (Lubus an der mittleren Oder und Lublin im heutigen Ostpolen). Als Caesar später ihre Mitgift (Bayern) zurückforderte, wurde sie von Lestko verstoßen – was nicht verhinderte, dass ihr gemeinsamer Sohn Pompilius von seinem Vater nach dem Recht der Primogenitur (iure primogeniture), d. h. als Alleinerbe in der Position des Erstgeborenen, zum König eingesetzt wurde. Von dessen politischen Aktivitäten sind wiederum (auffälligerweise) nur Maßnahmen zur Herrschaftssicherung und Nachfolgeregelung bekannt; allerdings erfolgreiche: Denn Pompilius erreichte, dass sein noch junger Sohn als Thronfolger von seinen 20 Halbbrüdern akzeptiert wurde. Dieser Pompilius II. aber bildet gewissermaßen den narrativen Kontrapunkt zu seinen Ahnherrn namens Lestko: Mithilfe einer List ließ er seine Rivalen bei seinem eigenen, fingierten Totenmahl vergiften und starb selbst auf grausame Weise, als ihn die Mäuse, die aus den (nicht bestatteten) Leichen der ermordeten Halbonkel kamen, bis zu einem hohen Turm verfolgten und dort zusammen mit seiner Ehefrau und zwei Söhnen zu Tode bissen.
Lässt man die aktuellen politischen Bezüge auf die Frage der Herrschaftsweitergabe und die persönliche Eignung von Herrschern beiseite, die Vincentius Kadłubek in diese Legenden aus einer heroischen (schriftlosen) Frühzeit über die drei Lestko und die beiden Pompilius/Popiel eingebaut hat, dann sticht die Funktion eines mythischen Zeitsprungs ins Auge. Die Herstellung einer zeitlichen Verbindung zur (römischen) Antike war angesichts der unabweisbaren Tatsache, dass die slawischen Länder nie Teil des Römischen Imperiums gewesen waren, gewagt. Der Autor ging dieses Risiko der Unglaubwürdigkeit ein, um ein Defizit zu beseitigen, das offenkundig geworden war: die mangelnde Verbindung zu einer historischen Vorstufe, die bei den Staaten westlich von Polen oder in Byzanz gegeben war, und deren Fehlen als negativ verbucht wurde. Die Kombination aus einheimischen Herrschern, die niemand kennen konnte, und allbekannten antiken Persönlichkeiten sollte den Brückenschlag in eine Zeit herstellen, die als notwendige historische Entwicklungsstufe gesehen wurde. Kadłubek kannte die klassische Literatur wenigstens teilweise, und das versetzte ihn in die Lage, eine Schicht des historischen Geschehens nachzutragen, die man vermisste – und derer man sich zugleich für würdig befand. Militärische Siege über Alexander den Großen, Caesar und Crassus sind dabei nur das erzählerische Vehikel, mit dem sich die Leistung der eigenen Heerführer demonstrieren lässt. Es ist eine symbolische Leistungsschau, die man auch ganz anders ausdrücken könnte, die aber im Verständnis der Zeit so wohl den größten Respekt hervorrufen konnte. Als das tragende Scharnier der Legenden erweist sich dabei eine Frau: Caesars Schwester. Sie stellt nicht nur die entscheidende dynastische Verbindung zu Popiel I. her, repräsentiert also einen Zusammenhalt über die engen Familiengrenzen hinaus im Sinne einer längerfristigen Sicherung der Zentralmacht. Sie war es auch, die kulturstiftend wirkte, als sie zwei Städte gründete. Stadtgründung ist in dieser Zeit das Instrument von Landesentwicklung schlechthin, und es stellt auch eine Parallele her zum böhmischen Fall: Dort hatte, wie der Geschichtsschreiber Cosmas von Prag († 1125) ebenfalls in einer eingeschobenen Episode zur Frühzeit Böhmens berichtet, die ehemalige Richterin Libuše zusammen mit dem von ihr erwählten Gemahl Přemysl die Hauptstadt Prag gegründet.
Kadłubek bewältigte mit seiner Erzählung der Vorgeschichte Polens eine doppelte Aufgabe: Zum einen ergänzte er die fehlende Epoche der antiken Geschichte Polens; zum anderen gliederte er Polen nun – im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts – in eine allgemeineuropäische »Normalgeschichte« ein. Damit stellte er das Land, das von seiner Entwicklung her zweifellos dem »Jüngeren Europa« angehörte, gleichberechtigt auf die Stufe der Länder des »Älteren Europa«. Das Heilige Römische Reich war sicherlich der direkte Bezugspunkt, aber es ging auch um den Nachweis, dass man mit der römischen Antike eine gemeinsame Frühzeit besaß. Polen war kulturgeschichtlich an »Europa« assoziiert.
Christianisierung und frühe Reichsbildung
Die in den Ursprungsmythen verarbeiteten Entwicklungen vor der Christianisierung Polens geben die Richtung an, in die eine Betrachtung der mittelalterlichen Geschichte Polens gehen kann. Dabei ist die Phase vor der Mission keineswegs bedeutungslos. Ein durchgängiges Manko ist aber, dass wir nur spärliche schriftliche Nachrichten besitzen (etwa von karolingischen und sächsischen Chronisten), und die zu Hilfe gezogenen Beiträge der Archäologen und Linguisten widersprüchlich interpretiert werden können. Versucht man, die wenigen gesicherten Kenntnisse zusammenzufassen, ergibt sich folgendes Bild: Für das polnische Kerngebiet sind die Stämme der Goplanen im östlichen Großpolen, der Wislanen am Oberlauf der Weichsel und der Lendzice an der mittleren Weichsel zu nennen. Immer wieder bereitet es der Forschung Probleme, dass gerade derjenige Stamm, der später dem ganzen Volk seinen Namen gab, die Polanen, erst im frühen 11. Jahrhundert belegt sind. Nach ihren Zentren um Posen und Gnesen gilt das ganze Gebiet als Zentrum des ersten polnischen Staates; Gnesen fungiert also gewissermaßen als »erste Hauptstadt Polens«. Der Stamm der Masowier begegnet erst Ende des 11. Jahrhunderts in der russischen Nestorchronik. Von Nordosten, wo sich die baltischen Stämme der Pruzzen befanden, drohte die größte Gefährdung des Staatsgebiets. Es ist kein Zufall, dass der Deutsche Orden später gerade zur Missionierung und Unterwerfung dieser Völkerschaften ins Land geholt wurde.
Zunächst ging es bei der im frühen Mittelalter üblichen Vermischung von Mission und Politik aber darum, den richtigen Partner auszuwählen. Das Kunststück bestand überall darin, einen mächtigen Verbündeten zu gewinnen, ohne selbst alle Autonomie einzubüßen. Im Fall Polens stellte sich das so dar, dass der erste historisch gut fassbare Herrscher, der Piastenherzog Mieszko I. (reg. ca. 960–992), zwar im Jahr 966 (oder 965) die Taufe seines Herrschaftsbereiches vollzog, die Hilfe von den deutschen Nachbarn gegen Konkurrenten auch gern annahm, bei alledem aber darauf bedacht blieb, dass seine junge christliche Kirche nicht in die Reichskirche einbezogen wurde. Als erster Bischof des im Jahr 968 gegründeten ersten Bistums auf polnischem Boden firmierte denn auch kein Pole, sondern ein aus Böhmen stammender Missionsbischof namens Jordan. Er regierte bis 984 und war dem Papst direkt unterstellt. Doch war das nicht genug, um eine Unabhängigkeit in kirchlicher und weltlicher Sphäre zu garantieren; im Hintergrund stand das Erzbistum Magdeburg, das von den sächsischen Kaisern explizit als Missionsbistum gen Osten konzipiert war, und das sich nicht ganz unberechtigte Hoffnungen machte, Posen (und damit die ganze polnische Kirche) integrieren zu können. Mieszko, der von dem Chronisten Widukind von Corvey als amicus imperatoris (»Freund des Kaisers«) bezeichnet wird, nach Auskunft des Geschichtsschreibers Thietmar von Merseburg aber dem Kaiser bis zum Fluss Warthe tributpflichtig war, machte deshalb kurz vor seinem Tod einen geschickten Schachzug, indem er sein Land samt der Herrscherfamilie dem heiligen Petrus (in Gestalt des Papstes) übereignete. Dieser im sogenannten Dagome-iudex-Regest überlieferte Rechtsakt war nicht nur die erste Schenkung eines ganzen Staatswesens an den Heiligen Stuhl; sie hatte darüber hinaus für Polen weitreichende Auswirkungen. Der Eintritt Mieszkos in die christliche »Familie der Könige«, einem informellen Verbund der europäischen Dynastien, gestaltete sich so von Anfang an auf der Augenhöhe der anderen christlichen Staaten, denn die Abhängigkeit von Rom war eine rein formale, ohne realpolitische Folgen. Gegenüber der imperialen Kirchenpolitik aus dem Römisch-deutschen Reich jedoch hatte der erste polnische Herrscher seine Kirche und seinen Staat gewappnet – auch wenn die Mehrzahl der Kleriker in Polen noch bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts aus den Provinzen des deutschen Reichs kommen sollte.
Was in dieser Konstruktion einer kirchlich-staatlichen Autonomie noch fehlte, war die Organisation der polnischen Kirche in der Gestalt eines Erzbistums. Nur in dieser Form war im frühen Mittelalter auch eine volle staatliche Souveränität möglich, und die beiden aufstrebenden Staatswesen im Osten des Römisch-deutschen Reichs, Polen und Ungarn, nutzten dieses Machtmittel zur gleichen Zeit. In Polen war es der Sohn und Nachfolger Herzog Mieszkos, Bolesław I. Chrobry (»der Tapfere«, reg. 992–1025), der den entscheidenden Schritt zur kirchlich-staatlichen Emanzipation von seinem westlichen Nachbarn gehen konnte. Unterstützung bekam er dabei von einem Toten: Es war der Märtyrertod des in Pommern missionierenden böhmischen Adeligen Adalbert, der den Weg zu einem eigenen polnischen Erzbistum ebnete. Sowohl der Kaiser (Otto III.) wie der Papst (Silvester II.) verehrten den bei den Pruzzen 997 umgekommenen Missionsbischof, und der Kaiser selbst machte sich auf zu einer Pilgerfahrt, um dem inzwischen kanonisierten und in Gnesen bestatteten Freund seine Ehre zu erweisen. Es war dies die einzige friedliche Fahrt, die je ein Kaiser Richtung Polen unternommen hat. Was genau sich bei dieser Gelegenheit im Frühjahr 1000 abspielte, beschäftigt die Forschung seit Jahrzehnten – und ist dennoch nur lückenhaft zu rekonstruieren. Wenn die deutsche Forschung vom »Akt von Gnesen«, die polnische Forschung vom »Zjazd Gnieźnieński« (»Gnesener Treffen«) spricht, dann stehen immer mehrere Bereiche zur Debatte: Zum Ersten die Errichtung eines Erzbistums in Gnesen, dem die neu errichteten Bistümer Kolberg, Breslau und Krakau als Suffraganbistümer zugeordnet wurden. Damit war der Grundstock gelegt für eine eigene polnische Kirche – auch wenn erst nach einigen Jahrzehnten ein durchgängiges Funktionieren der Bistümer in Breslau und Krakau festzustellen ist, und Kolberg ganz unterging.
Detail der Darstellung des Martyriums des hl. Adalbert (Wojciech) auf der Bronzetür am Südportal der Kathedrale zu Gnesen (Gniezno), aus der Zeit um 1160
Ob Otto III. möglicherweise gar nicht in Gnesen, sondern in Prag das erste Erzbistum im slawischen Siedlungsgebiet errichten wollte, und nur das diplomatische Geschick Bolesławs I. ihn umschwenken ließ, muss Spekulation bleiben. In jedem Fall – und das wäre der zweite entscheidende Punkt – verband sich mit dem Kaiserbesuch in Polen eine symbolische Rangerhöhung des polnischen Herzogs. Bolesław I. hatte zwar keine formelle Krönung zum König erfahren, war aber nach dem Zeugnis des Chronisten Gallus Anonymus zum frater et cooperator imperii (»Bruder und Partner des Reichs«) aufgestiegen. Damit war seine Einbeziehung in die »Familie der Könige« kenntlich gemacht – und mehr: Deutlich wurde damit auch, dass sich die Ostpolitik der Römisch-deutschen Kaiser grundlegend gewandelt hatte. Aus einer missionarisch-imperialen Stoßrichtung der Politik war eine integrativ-autonomistische geworden. Was auch immer den Kaiser dazu bewogen hat, und wo auch immer der Anteil des polnischen Herrschers dabei gelegen hat, bleibt unklar. Sichtbar wird nur, dass dieser Schwenk dem Kaiser in der zeitgenössischen Publizistik nicht als Schwäche ausgelegt wurde; der beste Beleg dafür ist die Miniatur aus der Werkstatt des Reichenauer Skriptoriums, die neben den Figuren der Roma, Gallia und Germania nun auch die Sclavinia zeigt, wie sie dem Kaiser huldigen. Ostmitteleuropa, und darin Polen, stand über die Repräsentation und Personifikation als Sclavinia auch in einem bildlichen Verständnis auf einer Stufe mit den »älteren« europäischen Teilen des gerade von den Ottonen erneuerten Römischen Imperiums. Kirchliche und weltliche Eigenständigkeit Polens waren nach dem Jahr 1000 unumkehrbar geworden; es lag nun an der einheimischen Politik, was daraus gemacht wurde.
Die personifizierten Reichsteile huldigen dem römisch-deutschen Kaiser Otto III.: Sclavinia, Germania, Gallia und Roma (v. l. n. r.)
Wie im »Akt von Gnesen« bereits angedeutet, ruhte die Konsolidierung des polnischen Staates auf drei Säulen: dem Christentum, dem Römisch-deutschen Kaisertum, und der Regierungsleistung der herrschenden Dynastie der Piasten. Was das Christentum als Stabilisierungsfaktor angeht, so wird man den Effekt der damit verbundenen hierarchischen Ordnungsvorstellungen nicht unterschätzen dürfen. Das, was die spätantike und frühmittelalterliche Adelskultur bereits im westlichen Europa geprägt hatte, wurde nun auch im Europa östlich der Elbe zu einer gesellschaftlichen Stütze. Wohl gab es sogenannte »heidnische Reaktionen«, also politische Gegenbewegungen in Opposition zu der von den Piasten praktizierten »Mission von oben«, die ja immer auch eine Festigung der Herrschaft des Geschlechts bedeutete. Und man wird bei der Durchdringung der Gesellschaft mit den Normen und Werten des Christentums nicht allzu euphorisch sein dürfen; letztlich sprechen wir erst von der Zeit des 14./15. Jahrhundert, wenn wir die soziale Breitenwirkung des Christentums in Polen sehen wollen. Aber das Christentum erwies sich als zentralisierende und stabilisierende Kraft, die der Herrschaftsbildung zuarbeitete.
Auch die kaiserliche Politik förderte durch den Gedanken der Kooperation die Festigung des jungen polnischen Staatswesens. Zwar erlangte Bolesław I. Chrobry nicht die Königskrone, wie sie Stephan von Ungarn zur selben Zeit zuteil wurde – aber die hoch politischen Symbole von Mauritius-Lanze (als Replik) und Kronreif, dazu möglicherweise der Titel eines patricius (eine römische Amtsbezeichnung, die von Kaiser Otto III. wieder aufgegriffen wurde), deuten die Richtung an: Polen war vom Ansehen her ein Königreich, auch wenn die formelle Krönung noch bis 1025 auf sich warten ließ. Ablesbar ist dies nicht zuletzt an den Verbindungen, die der polnische und der sächsische Adel miteinander eingingen, dazu die Piasten und das Kaiserhaus selbst. Ohne korrespondierende Aktivität seitens der einheimischen Dynastie der Piasten wäre all dem jedoch keine Dauer beschieden gewesen. Es ist nicht ganz falsch, wenn polnische Historiker nach dem Zweiten Weltkrieg die Leistung Bolesławs I. Chrobry mit derjenigen Karls des Großen verglichen. Genauso richtig ist aber die Einschätzung, dass Bolesław eine überzogene Eroberungspolitik betrieben hätte, deren Erfolge schon von seinen unmitelbaren Nachfolgern nicht zu halten waren. Dahinter steht der Versuch des Piastenherzogs, seinen Herrschaftsbereich auf das böhmische Herzogtum im Westen und die Kiewer Rus’ im Osten auszudehnen. Die Lösung für die ambivalente Beurteilung Bolesławs liegt darin, dass er als erster polnischer König symbolisch für eine neue Machtbasis steht, die sich in Ambitionen außenpolitischer Natur genauso zeigte, wie in der Fähigkeit, innere Erschütterungen zu verarbeiten. Wie auch immer man den realpolitischen Erfolg Bolesławs bemessen mag: Wenn die schriftlichen Zeugnisse ausweisen, dass sich erst mit seiner Regierung die Selbstbezeichnung natione Polonus für das junge Staatswesen verbindet, dann ist damit eine grundlegende Neuerung beschrieben, die auf eine neue Qualität des Staates und des Gemeinschaftsbewusstseins hindeutet. Die eingangs des Kapitels zitierte lobrednerische Charakterisierung seiner Politik in der ältesten polnischen Chronik des Gallus Anonymus (geschrieben am Beginn des 12. Jahrhunderts) ist Spiegel dieser Wertschätzung und treibende Kraft für ihr Weiterleben.
Hält man sich vor Augen, dass der polnische Herzog Kazimierz I. Odnowiciel (»der Erneuerer«, reg. 1034/38–1058) das Land verlassen musste, und nur die Hilfe seitens des Kaisers (Heinrichs III.) ihm die Rückkehr ermöglichte, dann erkennt man den Anteil der polnisch-deutschen Interaktion an der Stützung des polnischen Staatswesens. Kazimierz I. war es dann auch, der Masowien und Schlesien wieder unter die polnische Herrschaft zurückbrachte. Selbst gemacht war hingegen die Nachfolgeregelung, die im Testament Herzog Bolesławs III. Krzywousty (»Schiefmund«; reg. 1102–1138) getroffen wurde. Danach sollte der jeweils älteste Nachkomme innerhalb der Familie die Herrschaft übernehmen (im Unterschied zur Erbfolge nach Primogenitur, die den ältesten Nachfahren des regierenden Fürsten begünstigte). Dieses Prinzip des Seniorats war dafür verantwortlich, dass sich Polen für eineinhalb Jahrhunderte in von Piasten regierte Teilfürstentümer auflöste. Sieht man auf fundamentale Veränderungen im Europa jener Zeit – Anstieg der Bevölkerungsdichte und damit der wirtschaftlichen Aktivität, Intensivierung der Herrschaftsbeziehungen und der Kulturkontakte –, dann wird klar, warum die Reflexe dieser übergreifenden Entwicklungen in Polen regional sehr unterschiedlich verliefen. Polen erlebte diese Phase einer »Europäisierung Europas« (ROBERT BARTLETT) in Gestalt eines Verbands von Herzogtümern, die nur noch auf einer losen verwandtschaftlichen und einer mentalen Ebene miteinander verbunden waren.
Dabei unterschieden sich die innenpolitischen Voraussetzungen im frühen Piastenreich nicht fundamental von den gesamteuropäischen Verhältnissen. Wie im übrigen Europa sehen wir auch in Polen einen zentralen fürstlichen Herrscher und eine Gruppe von potentes, zwischen denen sich die staatliche Macht teilt. Die Machtverteilung war dabei nicht statisch, sondern unterlag einem Wandel; und sie war auf ein gegenseitiges Einvernehmen hin ausgerichtet. Die Chronik des Gallus Anonymus berichtet von dem Respekt, den der Herzog einem Kreis ausgewählter Familien entgegenbrachte – die ihm im Gegenzug Unterstützung schuldig war. Abgesetzt von diesen Familien, die als meliores, nobiliores oder optimates in den Quellen auftauchen, war diejenige Schicht, die sich aus der alten Gefolgschaft des Fürsten entwickelte und seit dem 11. Jahrhundert den ärmeren, »niederen« Adel bildete. Ein Fortschritt im Sinne einer vermehrten Zentralstaatlichkeit war in Polen, wie im Rest Europas, der Aufbau einer differenzierten Verwaltung. Bemerkbar sind Übernahmen aus Sachsen, Bayern und Mähren, sodass insgesamt auch in Polen die karolingische Tradition der Hofämter in Erscheinung tritt. Wir begegnen den comes palatinus, camerarius, pincerna (Mundschenk), dapifer (Truchsess) und anderen.
Wie in den ostmitteleuropäischen Nachbarländern Böhmen und Ungarn diente auch in Polen das Kastellaneisystem als Verwaltungsordnung auf regionaler Basis. In deren Mittelpunkt stand eine Burg mit einem Kastellan als Verwalter des zugehörigen Bezirks. Eher in dieser ostmitteleuropäischen Richtung als in Richtung der Entwicklung im Westen und Süden Europas verlief der Ausbau von Siedlungskernen in Polen. Es gab durchaus ansehnliche Bevölkerungskonzentrationen in Wollin, Kolberg, Posen, Kruschwitz, Breslau und Krakau. Markenzeichen der polnischen Entwicklung war aber eine ungleiche regionale Verteilung: Gebiete wie die Ostseeküste, der Posen-Gnesener Raum oder das obere Weichselland unterschieden sich durch ihre relativ hohe Bevölkerungskonzentration deutlich und für lange Zeit von den übrigen polnischen Landschaften. Noch bedeutsamer war möglicherweise die Qualität der Siedlungskonzentrationen, die dafür verantwortlich war, dass wir in Polen ein ostmitteleuropäisches Muster vor uns haben, kein westeuropäisches: Durch das Übergewicht der Burgherrn in den städtischen Siedlungen konnte sich keine Autonomie entfalten, wie sie in der Stadtgeschichte West- und Südeuropas prägend war. Eine tiefgreifende Änderung brachte erst die Phase der (Ost-)Kolonisation und der damit verbundenen deutschrechtlichen Stadtgründungen mit sich.
Zunächst einmal war für den weiteren Verlauf der polnischen Geschichte entscheidend, dass das Testament von 1138 die herrschende Dynastie der Piasten in drei Hauptlinien zerfallen ließ (die ihrerseits wieder in Nebenlinien aufgeteilt waren): die schlesischen, die großpolnischen und die kleinpolnisch-masowischen Piasten, von denen sich die Letzteren bald schon in eine kleinpolnische, masowische und kujawische Linie aufsplitterten. Trotz dieser Teilung der Dynastie und des Staates ging der Gedanke, dass es eine Einheit gebe, nicht ganz unter; er wurde zu Beginn des 14. Jahrhunderts wiederbelebt und hielt sich von da an bis zu den modernen Teilungen am Ende des 18. Jahrhunderts. Die polnische (mittelalterliche) Nation entstand im 11. Jahrhundert, als der Stamm der Polanen einen Teil der westslawischen Stämme unter der Herrschaft des Geschlechts der Piasten vereinte. War zunächst die Dynastie das verbindende Element für eine ganze Gruppe von Stämmen, so wurde die sprachlich-symbolische Vereinigung durch die Übertragung des Stammesnamens der großpolnischen Polanen (Poloni) auf die gesamte Bevölkerung des Staatswesens hergestellt. Erleichtert wurde dieser Zusammenschluss dadurch, dass es kaum sprachliche und andere kulturelle Unterschiede zwischen den westslawischen Stämmen gab. Vielleicht hing damit auch zusammen, dass die ersten Piastenherrscher, Mieszko I. und Bolesław I. Chrobry, die Grenzen ihrer Expansion offen ließen. Rein theoretisch hielt man offenbar sämtliche westslawischen Gebiete für den natürlichen Herrschaftsraum der Piasten; davon zeugen die Feldzüge und zeitweisen Übernahmen, die sich auf Pommern, die Lausitz, Böhmen, Mähren, Brandenburg und die Slowakei (Oberungarn) erstreckten. Einem westslawischen Gesamtstaat unter der Herrschaft der Piasten (ähnlich der Herrschaftsbildung der Rjurikiden unter den Ostslawen in Gestalt der Kiewer Rus’) stand das Römisch-deutsche Reich entgegen. Die Interessen dort gingen eher in die Richtung, die böhmischen Přemysliden und Piasten in einem Gleichgewicht zu halten und eine piastische Hegemonie zu verhindern.
Immerhin verfügte der piastische Staat über feste Grenzen, eine sprachlich-kulturell homogene Bevölkerung und eine autonome kirchliche Struktur. Die Ausbildung eines polnischen Nationalbewusstseins konnte auf dieser Grundlage vonstatten gehen. Allerdings bewirkten Faktoren wie die relativ geringe Besiedlung und die daraus resultierende schwache Wirtschaftskraft (bei verhältnismäßig hoher Belastung der Bevölkerung durch Steuern und Abgaben), dass dieses gesamtpolnische Bewusstsein in der Zeit der Teilfürstentümer einer mehr regionalen Identifikation in den einzelnen Landesteilen wich. Nach 1138 und bis ins 13. Jahrhundert hinein sehen wir so nicht nur eine ungleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung, je nach Region, was die höher entwickelten Landesteile wie Niederschlesien oder Kleinpolen in einen deutlichen Abstand zu schwächer entwickelten Regionen wie Masowien brachte. Es kam auch zu einer sprachlichen Differenzierung und der Verstärkung von Unterschieden zwischen den Dialekten. Ein Separatismus bei der Entwicklung der Teilfürstentümer ist unübersehbar, und er hatte auch Auswirkungen auf den Wandel im Nationsbildungsprozess, der sich im Gefolge der Einwanderung fremder Siedler aus dem Westen (Stichwort »Ostsiedlung«) ergab.
Deutsche Ostkolonisation und kultureller Wandel
Die Verzweigung des Piastengeschlechts und das Auseinanderdriften der Teilherzogtümer zwingen dazu, seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nur noch von polnischen Teilgebieten zu sprechen, kaum mehr von einem polnischen Staat. Dennoch wird man größere Einheiten erkennen können, wenn man innerhalb der polnischen Teilgebiete eine gewisse Differenz zwischen Schlesien einerseits sowie Groß- und Kleinpolen andererseits berücksichtigt; Pommern und der Deutschordensstaat in Preußen sind ohnehin separat zu behandeln. Was die Situation in Groß- und Kleinpolen von derjenigen in Schlesien unterschied, war die Ausgangsbasis für das – überall gleiche – Anliegen einer Landesentwicklung: In Schlesien siedelte die Mehrheit der slawischen Bevölkerung auf den fruchtbaren Böden, wie sie etwa um Glogau, Trebnitz, Breslau, Oppeln und Leobschütz gegeben waren. Die Siedlungsgebiete (und Schlesien selbst) waren jeweils von Wald umgeben, der als natürliche Grenze diente und nach Innen hin noch zusätzlich durch ein undurchdringliches Heckenwerk (preseka) bewehrt war. Das Siedlungswerk der Einwanderer, die nicht immer, aber doch in überwiegendem Ausmaß aus den Ländern des Römisch-deutschen Reichs kamen, konzentrierte sich zu Beginn auf die Randzonen des schon besiedelten Bereichs. Hier wurde die Kolonisation gefördert, sei es in Form des Rodens der Grenzwälder, der Urbarmachung des Bodens, des Bergbaus oder in der Anlage neuer Dörfer und Städte. Förderer dieses Landesausbaus waren die schlesischen Herzöge, aber auch die Breslauer Bischöfe, dazu die Zisterzienserklöster und ein Teil des Adels. Der frühe Beginn und die Intensität der Ostkolonisation führten dazu, dass Schlesien so etwas wie ein Paradefall der »deutschen Ostsiedlung« wurde. Davon abgesetzt vollzog sich die Kolonisation in Groß- und Kleinpolen. Auch wenn die politische Absicht, die Wirtschaftskraft der eigenen Länder zu stärken, dasselbe Motiv für den Landesausbau war wie in Schlesien, boten diese polnischen Landschaften doch ein anderes Bild. Die Bevölkerung hier war zahlreicher, und so verlief der Prozess des Landesausbaus hier von Anfang an in engerer Kooperation zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Die Übernahme deutschrechtlicher Formen und auswärtiger Methoden des Feldbaus erfolgte hier erst in der Folgezeit. Zwar gab es eine intensive Kolonisation auch in Groß- und Kleinpolen, gerade auch – wie in Schlesien – durch die Zisterzienserklöster, und es wurden auch zahlreiche neue Dörfer unter der Anleitung von Lokatoren gegründet. Lokatoren waren vom Grundherrn in Dienst genommene Unternehmer, die den Prozess der Urbarmachung und Verteilung von Siedelstellen einleiteten, für die Anwerbung von Siedlern zuständig waren und im späteren Dorf eine sozial herausgehobene Position einnahmen. Sieht man auf die Zahlen, war die Wanderung von Deutschen in die Gebiete Großpolens, Kleinpolens und Kujawiens aber erheblich schwächer ausgeprägt als in Schlesien.
Illustration der deutschen Ostsiedlung um 1300 aus dem Heidelberger Sachsenspiegel. Oben sieht man den Lokator (mit Hut), der eine Gründungsurkunde erhält und ein Dorf gründet. Unten wird er im fertiggestellten Dorf als Richter gezeigt.
Auf eine Formel gebracht, war (deutsche) Kolonisation im östlichen Europa ein Vorgang der Siedlungsintensivierung und des Landesausbaus, der auf Wanderungsbewegungen beruhte, und für den juristische Mechanismen entwickelt wurden, die im Zuge eines Rechtstransfers weitergegeben wurden (Stichwort »deutsches Recht« / lat. ius Teutonicum«). Wie für die östlich von Elbe und Saale liegenden deutsch-slawischen Mischregionen der sogenannten Germania Slavica, worunter Schlesien, Pommern, Preußen sowie Teile Brandenburgs und Sachsens zu verstehen sind, war auch für Groß- und Kleinpolen das deutsche Recht anfänglich sehr stark an deutsche Siedler gebunden. Da der Hauptzweck der Verleihung des deutschen Rechts aber darin bestand, über eine rechtliche Verbesserung der Lage der bewidmeten Bevölkerung sowohl neue Menschen in bevölkerungsarme Gegenden zu locken als auch die Produktivität der Gemeinschaften und damit ihr Steueraufkommen zu erhöhen, erkennt man leicht, warum das deutsche Recht von Anfang an dazu tendierte, sich vom deutschen Ethnikum zu lösen und letztlich eine Sache der Interaktion zwischen verschiedenen Staaten zu werden. Es war im Sinn der Initiatoren der Rechtsverleihung, also der Könige, der Bischöfe und Äbte sowie des Adels, ihre Herrschaftsbereiche zu »modernisieren«, d. h. die Abgabenerhebung durch Rationalisierung und Standardisierung attraktiver und damit letztlich effizienter zu gestalten – und das führte dazu, dass schon in den Anfängen auch slawische Siedler deutsches Recht verliehen bekamen. Entscheidend war die Initiative der einheimischen slawischen Eliten; wie groß deren Interesse war, zeigt das Beispiel Polen: Der letzte Piastenkönig, Kazimierz III. Wielki (»der Große«, reg. 1333–70), gründete im Durchschnitt fast in jedem Jahr seiner langen Regierungszeit eine Stadt. Zeitlich vorangegangen waren ihm in Schlesien Herzog Heinrich I. Brodaty (»der Bärtige«, reg. 1202–38) und die Breslauer Bischöfe – womit neben der königlichen Gewalt auch Adel und Kirche als Initiativkräfte angesprochen sind.
Für die Städte selbst und den Prozess der Urbanisierung war mit dem »deutschen Recht« zweierlei verbunden: Zum einen wurden neue Städte gegründet, wo noch keine oder keine mehr waren – also Stadtgründungen »aus wilder Wurzel« (a crudo radice); die Besiedlung von loca deserta ist eine immer wieder wörtlich zu nehmende Formulierung in zahlreichen Lokationsprivilegien. Zum anderen bekamen bestehende Siedlungen eine neue Rechtsform, wobei mehrere Wege möglich waren: Es konnte eine »Kolonie« von Fremden (»Gäste« / hospites, oft Kaufleute), innerhalb einer bestehenden Siedlung mit dem »deutschen Recht« ausgestattet werden, die dann zu einer Stadt ausgebaut wurde; oder es konnte eine Siedlung als Ganzes mithilfe des neuen Rechts umstrukturiert werden – wie im Falle Krakaus, wo die Lokation, d. h. die deutschrechtliche Umsetzung der Stadt von 1257 durch Herzog Bolesław von Krakau und Sandomir die bestehende Hauptstadt des Königreichs Polen mit einer neuen Rechtsform ausstattete. In allen Fällen wird deutlich, dass die Vergabe von »deutschem Recht«, ja: »deutsche Kolonisation« überhaupt, zwar einen Wandel der sozialen Ordnung bedeutete, indem sie relative Freiheit herstellte – in Form von klar(er) definierten Abgaben, Erbbesitz und eigener Rechtsprechung sowie kommunaler (städtischer wie ländlicher) Unabhängigkeit; dass es aber letztlich um ein Modell fürstlicher Herrschaft ging, ein Set von Prinzipien, das an lokale Bedürfnisse angepasst wurde. Das »deutsche Recht« als Herzstück der Ostsiedlung war ein Herrschaftsinstrument, das allen Herren gehorchte. Der polnische Herzog Heinrich I. von Breslau machte den Anfang, als er eine Kopie des Privilegs von Erzbischof Wichmann für dessen Stadt Magdeburg erbat und auf dieser Grundlage 1211 dann die Stadt Goldberg/Złotoryja in Schlesien gründete.
Was die sichtbaren Folgen der »deutschen Kolonisation« angeht, so fällt sofort ins Auge, dass es mehr Städte, mehr Dörfer, andere Stadtgrundrisse und neue Dorfformen im östlichen Europa gibt als zuvor. Landesausbau und Binnenkolonisation haben, unabhängig von der ethnischen Zusammensetzung, zu einer Siedlungsverdichtung geführt, aber auch zu einer Übernahme neuer Siedlungsformen. Beides ist bis heute erkennbar. So wird man unschwer ein »Städtenetz« ausmachen können, das aus fürstlicher Planung entsprungen ist, und das, wie im Idealfall Schlesien um 1300, eine gleichmäßige Verteilung der Orte mit Abständen von 15 bis 25 km aufweist. Das bedeutet nicht nur eine Vermehrung von Urbanität, sondern gleichzeitig auch eine Vergrößerung der marktwirtschaftlichen Potenz des flachen Landes: Denn dieses Netz an Städten und Märkten brachte für die Dörfer eine maximale Stadtferne von etwa 12 km mit sich – was hieß, dass die Bauern an einem Tag in die Stadt fahren konnten, um dort ihre Waren zu verkaufen und andere zu kaufen, und am selben Tag den Heimweg schafften. Das allein garantierte eine wesentlich intensivere Wirtschaftsbeziehung zwischen Stadt und Land, sowie eine Produktionsankurbelung für beide Seiten. Schaut man auf die Gestalt der Städte und Dörfer, fällt zunächst der Schachbrettgrundriss bei den deutschrechtlichen Stadtgründungen auf. Zwar liegt die Entstehung dieses wirtschaftlich günstigen und optisch eindringlichen Typs von Stadtgestaltung weiterhin im Dunklen, doch macht es dafür keine Mühe, Beispiele zu finden: Sowohl die schlesischen Hauptorte wie Breslau, Schweidnitz und Glogau, als auch die polnische Hauptstadt Krakau profitierten sichtlich von der Idee der sich überkreuzenden Marktstraßen und dem zentral gelegenen Marktplatz (dt. Ring, poln. rynek). Dabei scheint das regelmäßige Straßennetz in Lokationsstädten tatsächlich ein mitteleuropäisches Phänomen und damit Teil der »Ostkolonisation« gewesen zu sein.
Plan Breslaus von 1562, der die Anlage der Stadt und den zentralen Platz (rynek) erkennen lässt
Die mit der Ostsiedlung verknüpften Fortschritte in der Landwirtschaft, in der Forschung immer wieder als »agrartechnische Revolution« bezeichnet, und auch von den Zeitgenossen als melioratio terrae (»Verbesserung des Landes«) oder aedificatio terrae (»Aufbau des Landes«) im engeren Sinn wahrgenommen, beziehen sich sowohl auf die Intensivierung der bisherigen Anbau- und Verarbeitungsmethoden als auch auf die Einbeziehung neuen Landes in die wirtschaftliche Ausbeutung. Wirksam wurden neue Methoden, wie die Dreifelderwirtschaft, die Grundstückseinteilung mit dem Flächenmaß der Hufe (in verschiedenen Varianten) oder die Vergetreidung (also die einseitige Ausrichtung auf den Anbau von Getreide); aber auch neue Arbeitsinstrumente, wie Wendepflug, Pferdegespann oder langstielige Sense kommen auf. In der »kolonialen Phase« der Grundherrschaft wurde, etwa in Schlesien, von den Landes- und Grundherrn in großem Umfang Wald- und Ödland zur Urbarmachung angewiesen. Das führte dazu, dass auch Gebiete fern von den einheimischen polnischen Dörfern, besonders an den Abhängen der Sudeten, nun besiedelt wurden. Die neu zugewanderten deutschen (und bisweilen aus den romanischen Ländern kommenden) Siedler wurden dabei zwar in das bestehende grundherrschaftliche System eingegliedert – aber eben mit dem Unterschied, dass sie als persönlich freie Leute lebten, und zwar nach »deutschem Recht«.
Hinzu kommen Phänomene, die heute unsichtbar sind, den Zeitgenossen jedoch höchst sichtbar vor Augen standen, und die das Gefüge der Einwanderungsgesellschaft verändert haben. Man könnte beginnen mit den herrscherlichen Intentionen der slawischen Fürsten, Adeligen und Prälaten, die zur »deutschen Kolonisation« genauso dazugehören wie die Wanderung von Deutschen. Wir sehen Herzöge wie Heinrich von Breslau und Władysław von Oppeln im Schlesien des 13. Jahrhunderts, die sehr planmäßig die Stadtgründung in ihren Bereichen vorangetrieben haben; und wir sehen die drei Bischöfe Lorenz, Thomas I. und Thomas II. von Breslau im 13. Jahrhundert, die mit der herzoglichen Gewalt konkurrierten und gerade über den Landesausbau den Griff zur Landesherrschaft wagen konnten. Von keinem der Beteiligten besitzen wir ein intentionales Schriftstück, das uns über die Motive ihres Handelns aufklären würde; aber wir haben immerhin die Urkunden, darin besonders die Arengen (also allgemeine Begründungen von rechtsrelevanten Bestimmungen), in denen das Bestreben nach einer Vermehrung des allgemeinen Nutzens zum Vorschein kommt. Der Breslauer Bischof Thomas II. sprach das in seiner Urkunde für die (Bischofs-)Stadt Neisse/Nysa von 1290 auch explizit an; notabene im selben Jahr, in dem der Bischof die Landeshoheit für sein Bistumsland vom Herzog von Breslau erreichte. Und wir haben die Siedlungen selbst, deren Ausstattung und regionale Anordnung sehr wohl einen Plan erkennen lassen. An den Beispielen von Breslau, Krakau und Posen hat man neben urbanistischen Elementen wie Ring, regelmäßiges Straßennetz, Vorstädte, Stadtviertel und Parzellen auch soziale Organisationsformen wie Zünfte und kirchliche Stiftungen ermittelt. Insgesamt wird man von einer »offensiven Territorialkonzeption« (PETER JOHANEK) der Landesherren sprechen können, bei der zwar die Interessen von Herzog/König/Bischof einerseits und den Bürgern/Siedlern andererseits in dieselbe Richtung gingen, der Wille des Herrschers aber ausschlaggebend war.
Dass es bei der deutschrechtlichen Gründung (Lokation) einer Stadt sehr oft nicht um eine eigentliche Neugründung, sondern um die Erweiterung oder sogar nur rechtliche Andersstellung einer bestehenden Siedlung ging, lässt sich gut am Fallbeispiel der Lokation der schlesischen Stadt Brieg/Brzeg studieren. Der aus der Linie der schlesischen Piasten stammende Herzog Heinrich III. von Breslau übergibt im Jahr 1250 die schon bestehende Stadt Wysoki Brzeg (= »hohes Ufer«) an der Oder dem Schulzen Heinrich von Reichenbach zur Gründung nach deutschem Recht, genauer: nach dem Recht der (schlesischen) Stadt Neumarkt. Und er bestimmt weiterhin:
»Allen, die zu dieser Stadt kommen, um dort wohnen zu bleiben, haben wir die Verfügung über sechs Freijahre gewährt, so dass sie innerhalb dieser Frist weder zu irgendeiner Zahlung noch zur Heerfolge gezwungen werden, außer wenn ein Notstand für das ganze Land ausgerufen wird. Den Siedelunternehmern (locatoribus) steht jeder sechste Hof mit der jährlichen Steuer zu, auch jeder dritte Pfennig bei Gericht, uns dagegen nur zwei. Der Wasserlauf ist oberhalb und unterhalb eine Meile weit für alle dortigen Einwohner frei zum Fischfang. Wir haben auch gestattet, Holz für den Häuserbau zu schlagen, wo immer es sich findet. Wir gewähren, auf dieser Seite der Oder Hasen zu jagen. Auf beiden Seiten des Flusses weisen wir der Stadt sechs große Hufen als Viehweide zu. Innerhalb der Freijahre gestatten wir allen Einwohnern, ohne Zollabgabe in unserem Lande ihren Markthandel zu betreiben. Ein Pole oder ein freier Mann gleich welcher Sprache, der dort ein Haus besitzt, muss sich deutsches Recht gefallenlassen […]. In der Stadt hat der Stadtherr [= der Herzog] zehn Fleischbänke, die er zu seinem Nutzen verwenden kann, der Richter [iudex = Erbvogt] die übrigen, und ebenso andere Bürger, denen er sie überlassen hat. Wir gestatten ihnen auch, innerhalb des erwähnten Flussabschnitts Mühlen zu bauen, soviel sie können. […] Darüber hinaus gestatten wir ihnen, einen Jahrmarkt einzurichten, entsprechend dem Willensentscheid aller. […] Alle Dörfer im Umkreis einer Meile sollen von dieser Stadt ihr Recht holen, wobei sie den Rechtsspruch verkündet. Um schwerere Gefahren zu vermeiden […], haben wir versprochen, die Stadt innerhalb von zwei Jahren zu befestigen […].«
Damit ist die Lokation der Stadt Brieg erfolgt. Spezialisten für Siedlungsunternehmungen, Lokatoren, sorgten dafür, dass die Stadtanlage praktisch umgesetzt wurde; der Landes- bzw. Stadtherr stellte sich hinter die neu angelegte Siedlung und stattete sie mit Rechten aus, die einen wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft versprachen. Aus einer slawischen Stadt wurde so eine deutschrechtliche Gründungsstadt, deren Gründungsurkunde in seltener Ausführlichkeit praktisch alles enthält, was man sich als (Neu-)Bürger wünschen konnte. Vom westlichen Stadtrechtsmodell her bekannt war bereits, dass ein fest umrissener Raum und seine Bewohner privilegiert wurden. Selbstverständlicher Bestandteil jeder Stadtrechtsverleihung waren die persönliche Freiheit der Bürger, die Zollfreiheit und die Gewährung begrenzter Monopole. Der tatsächliche Inhalt der Privilegien wurde indessen zwischen dem Herrn und seinen Bürgern jeweils neu ausgehandelt. Sie betrafen die Verwaltung der Stadt, das Gerichtswesen und das Wirtschaftsleben. In allen diesen Bereichen schnitt Brieg gut ab; zu erwähnen sind hier nur die Faktoren, die auch für die anderen polnischen (und ostmitteleuropäischen) Lokationsstädte kennzeichnend sind:
Verliehen wird ein festes Recht, hier das Magdeburger Stadtrecht in seiner Neumarkter Variante. Damit trat die zu diesem Recht umgesetzte Stadt in eine Stadtrechtsfamilie ein. Das bedeutet, dass die letzte gerichtliche Instanz, der Oberhof, in Magdeburg lag und ein Rechtszug (im Sinne einer Anfrage vor der Urteilsfindung) dorthin erfolgen musste. In der Praxis haben die Landesherren aber immer wieder diesen Rechtszug abgeschnitten und Oberhöfe in ihren eigenen Territorien errichtet; so Neisse für das Bistumsland Breslau oder später Krakau für Polen. Das neue Recht galt für alle Bewohner, gleich welcher Herkunft (seien es Slawen oder Deutsche). Nicht eingeschlossen waren normalerweise andere Religionsgemeinschaften wie die Juden; sie bekamen gesonderte Privilegien, beispielsweise in Form von Judenschutzbriefen, wie sie im 12. und 13. Jahrhundert in Großpolen und Schlesien ausgestellt wurden. Zweitens bezog das neue Recht auch das ländliche Umfeld mit ein. So entstanden Stadt-Land-Bezirke (sogenannte Weichbilder), die sich – im besonderen Falle Schlesiens – wie ein Netz über das ganze Land legten. Der Warenaustausch und damit die Wirtschaftskraft profitierten davon enorm. Drittens sollten die Freijahre der Stadt wirtschaftlich auf die Beine helfen. Dem dienten auch die zahlreichen Erlaubnisse für Fischfang, Jagd, Mühlenbau, Holzschlag und Jahrmarkt (Letzterer ausgestattet mit einem eigenen Marktrecht, dem ius fori). Die Markt-Wirtschaft zeigte sich auch im Stadtgrundriss als »Markt« oder »Ring«. Schließlich ist festzustellen, dass sich der Stadtherr rechtlich und administrativ teilweise aus dem Gemeinwesen zurückzog. Diese Gratwanderung zwischen Souveränität und wirtschaftlicher Prosperität war jedoch immer problematisch – konnte sie doch zur Emanzipation der Städte führen, was der Stadtherr natürlich vermeiden wollte. Eine Besonderheit Polens (und ganz Ostmitteleuropas) ist, dass die fürstliche Stadtherrschaft dank des deutschen Rechts nie so strangulierend war wie im Moskauer Reich, aber auch nie so weitgehend durchlöchert werden konnte wie etwa in Oberitalien oder in vielen Städten des Römischdeutschen Reichs.
Der durch Kolonisation erzeugte kulturelle Wandel führte in der Regel zu »gelungenen« Prozessen der ethnischen Vermischung. Dennoch sollte man sich vor einem allzu homogenen Bild hüten. Es gab auch kulturelle Abwehr, und zwar auf allen Ebenen: Die Geistlichen wehrten sich dagegen, dass Pfründen an eingewanderte Amtsbrüder gelangten; die Ritter fanden sich nur ungern damit ab, dass deutsche Konkurrenten nun bei Hof in privilegierte Stellungen kamen; die einheimische Bevölkerung der Städte registrierte mit Missvergnügen, wenn neue Bevölkerungsgruppen (wie Deutsche oder Juden) mit Sonderrechten ausgestattet wurden; und auch die städtischen Gremien wie Zünfte oder der Rat zeigten Tendenzen zur ethnischen Ausgrenzung – wenn auch jeweils sehr genau zu prüfen ist, aus welchen Motiven. Nationsbildung ereignete sich immer auch im Gegeneinander, und das betraf nicht zuletzt die kirchliche Hierarchie. Diese befürchtete nicht nur eine Einbuße bei der Postenverteilung, sondern auch eine Spaltung der kirchlichen Einheit. Gerade die Kirche als einzige Institution, die imstande war, eine gesamtpolnische Politik zu führen, stellte sich an die Spitze der Anhänger einer Vereinigung der polnischen Teilfürstentümer. Dies betraf insbesondere die Kirchenführung, vor allen anderen die Erzbischöfe von Gnesen. Unter ihnen tat sich Jakob świnka (reg. 1283–1314) als Verteidiger des Polentums und Kämpfer für die Unabhängigkeit der kirchlichen Strukturen in der Gnesener Provinz hervor – was ihn auch zu einem Protagonisten der Wiedervereinigung Polens machte. Der Antagonismus gegen die Fremden verursachte Maßnahmen, welche die Förderung der polnischen Sprache in der Kirche bezweckten; damit sind wohl auch die ältesten erhaltenen Texte von Predigten und Kirchenliedern in polnischer Sprache verbunden (darunter die ersten Strophen des Gesanges Bogurodzica, dt. »Gottesgebärerin«). Doch gibt es auch Kehrseiten dieser Entwicklung, wofür die Politik des Gnesener Erzbischofs świnka steht.
Das Römisch-deutsche Reich hatte seit dem 10. Jahrhundert für die polnische Kirche als Vorbild gedient, es gab kulturellen Austausch und einen Transfer von Priestern. Über eine lange Zeitstrekke hinweg war dies kaum hinterfragt worden. Die Situation veränderte sich jedoch grundlegend, als im 13. Jahrhundert eine massive Immigration von Deutschen nach Polen einsetzte. Deren Anteil machte sich nicht nur in der Landwirtschaft und den städtischen Berufen oder an den adeligen Höfen bemerkbar, sondern auch im (polnischen) Klerus. Streit kam auf, wer die begehrten kirchlichen Ämter und Pfründen besetzen sollte – und dieser Streit wurde zum Konflikt zwischen den recht verschiedenen Bevölkerungsgruppen der Deutschen und der Polen. Nimmt man die Perspektive eines »national« gesonnenen Kirchenfürsten ein, dann mussten die Germanisierung Schlesiens und die unübersehbare Präsenz des deutschen Einflusses auch in den anderen polnischen Landesteilen wie eine Bedrohung aussehen.
Genau diese Sicht verkörperte der Gnesener Erzbischof świnka. Er ist einer der Hauptprotagonisten in einem ab diesem Zeitpunkt fassbaren Diskurs um die Bewertung der deutschen Immigration und der Folgen eines kulturellen Wandels in Polen. Seine Antwort war eine explizite Fremdenfeindlichkeit, die nach dem Zeugnis des zeitgenössischen Chronisten Peter von Zittau so weit ging, dass er alle Deutschen pauschal nur noch als »Hundsköpfe« abzuwerten pflegte. Doch sollte man sich von solchen Entgleisungen, wenn sie denn stimmen, nicht irreführen lassen: Mindestens dieselbe Energie wie zur Verunglimpfung der Fremden legte der Kirchenfürst bei der Förderung des Eigenen zu tage. Die Provinzialstatuten, die in seiner Amtszeit für das Erzbistum Gnesen erlassen wurden (1285), spiegeln das. Es sind Anweisungen für das Verhalten des Klerus in seinem Sprengel, und die waren geleitet von dem Bedürfnis, »die polnische Sprache zu schützen und zu fördern« (ad conservacionem et promocionem lingwe Polonice). In der Praxis hieß das, dass die Priester in ihren Gemeinden regelmäßig die zentralen Teile des Glaubensbekenntnisses, des Vaterunsers und des Ave Maria in polnischer Sprache vermitteln sollten. Das Sündenbekenntnis sollte ebenfalls auf Polnisch geleistet werden, und die Einstellung von Lehrern und Seelsorgern sollte davon abhängig gemacht werden, dass diese Berufsgruppen die polnische Sprache beherrschten. Es ging dem Gnesener Erzbischof mit diesen klaren Anweisungen, die übrigens sein Nachfolger auf der Provinzialsynode von 1326 bestätigte, um den Stellenwert des Polnischen und die Seelsorge in der Sprache der Einheimischen. Man vergleiche die Situation in Schlesien, wo Synodalstatuten von 1406 und 1446 das Vaterunser, das Ave Maria und das Glaubensbekenntnis in deutscher und polnischer Sprache festhielten – also einen expliziten Beitrag zur Zweisprachigkeit und zur Gleichberechtigung der sprachlichen Kontexte leisteten.
Im Fall świnkas war es damit aber nicht getan. Seine Auseinandersetzung mit dem Krakauer Bischof Jan Muskata (1295–1320) zeigt, dass der Diskurs über die Förderung der autochthonen Kultur hinausging und eine Polarisierung stattgefunden hatte. So, wie man świnka zuschrieb, die Deutschen gezielt zu beleidigen, so konfrontierte man den aus Breslau stammenden Muskata mit dem Vorwurf, er würde ganz bewusst nur Deutsche in kirchliche Ämter kommen lassen, ja wolle sogar den Herzog von Krakau und das polnische Volk aus seinem Land vertreiben, um den Besitz an Ausländer weitergeben zu können. Muskata wurde 1308 seines Amtes förmlich enthoben – was zwar nicht beweist, dass die Anschuldigungen korrekt waren, aber einen Fingerzeig auf die gespannte Atmosphäre gibt, in der sich dieser Diskurs um die Bewertung von Immigration und kulturellem Wandel abspielte. Kein Zufall ist, dass sich der Konflikt gerade auf dem Feld der Sprache entspann: Erst seit Beginn des 13. Jahrhunderts begegnet in den Quellen der Begriff der lingua Polonica, und die Verschriftlichung der polnischen Sprache stieg markant an. Man wird die Genese eines polnischen Nationalbewusstseins im 13. Jahrhundert nicht verkennen können – was zu höchst unterschiedlichen Reaktionen führen konnte. Eine waren jedenfalls Verse eines Mönchs der niederschlesischen Zisterzienserabtei Leubus/Lubiąż aus dem 14. Jahrhundert, in denen er sich über kulturelle Mängel bei den Polen mokierte.
Die Zeit der späten Piasten
Es ist sicher kein Zufall, dass sich die heiße Phase der Auseinandersetzung um die Deutschen und den deutschen Einfluss zeitlich mit dem »Vereinigungskorridor« überschneidet, der zur Wiedererrichtung der Monarchie führen sollte. Polen hatte sich in der Zeit der Teilfürstentümer merklich auseinanderentwickelt; Zeichen dafür ist, dass man den Landesnamen selbst im 13. Jahrhundert auf Großpolen reduzierte. Der Raum, von dem die Staatswerdung Polens im 10. Jahrhundert ausgegangen war, wurde mit »Polen« assoziiert – eine Einengung, die angesichts der unterschiedlichen Verhältnisse in Schlesien und des Aufbaus eines eigenen Staates auf der Basis des Kulmer Lands durch den Deutschen Ritterorden nur allzu verständlich war. Die Frage, was das polnische Staatswesen dennoch zusammengehalten hat, beschäftigt die Forschung seit Langem. Hatte man in früheren Zeiten vor allem das Gewicht äußerer Bedrohung und den Anteil der polnischen Kirche an der Bewahrung eines Gesamtstaats betont, so bringt die neuere Forschung zusätzlich die ideellen Beiträge, etwa in Form der Hagiografie um den Märtyrerbischof Stanislaus von Krakau, und die ständischen Wandlungen ins Spiel. Angeführt wird, dass sich nicht nur der Episkopat für eine zentrale (politische) Gewalt einsetzte, die auch politischen Schutz versprach. Daneben sind andere Kräfte zu sehen, die in eine ähnliche Richtung tendierten. So war auch der ärmere Adel daran interessiert, dass Landesverteidigung und Richterfunktion von einer zentralen Institution wahrgenommen wurden. Dieser Teil des Adels grenzte sich als »Ritterschaft« gegen andere Schichten der Bevölkerung ab, war territorial in Verbänden organisiert und bestand auf den alten Vorrechten der Erblichkeit des Besitzes und der Steuerfreiheit. Besitzgarantie und militärischer Schutz dürften auch die Motive gewesen sein, warum eine andere wichtige Gruppe der Bevölkerung, das Patriziat der neuen Städte, eine Erneuerung der Königsmacht unterstützte. Dieses Patriziat wies einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Deutschen aus, was nicht verhinderte, dass man sich von einer Monarchie Vorteile versprach. Zusammen mit anderen Faktoren bildete gerade das Stadtbürgertum eine wirtschaftliche Basis für das neu zu errichtende Königreich Polen.
Schon seit dem 13. Jahrhundert sind Bestrebungen seitens der schlesischen Piasten zu beobachten, eine Zentralgewalt zu etablieren. Treibende Kraft wurde dann jedoch Kleinpolen, das ebenfalls stark von den Veränderungen in der Zeit von Ostsiedlung und Landesausbau geprägt war. Hier organisierte der aus dem ungarischen Exil zurückgekehrte kujawische Herzog Władysław łokietek (»Ellenlang«, reg. 1305–1333) die Vereinigung der polnischen Landesteile. Abschluss dieser Bemühungen, die nicht ohne Widerstände blieben, war die Königskrönung in Krakau im Jahr 1320. Der Papst hatte sein Einverständnis gegeben, was diesem Akt zusätzliches symbolisches Gewicht verlieh. Noch 1300 hatte sich der böhmische Herrscher Wenzel/Václav II. in der Gnesener Kathedrale zum König von Polen krönen lassen; nach dem Aussterben der Přemysliden 1306 (die mit Przemysł II., Wenzel II. und Wenzel III. drei Könige in Polen stellten) konnte Władysław łokietek seinerseits eine Expansion der Macht einleiten. Allerdings ist festzuhalten, dass mehr als die Hälfte des Herrschaftsgebiets der frühen Piasten nicht in dem erneuerten Königreich vorhanden war. Das betraf in erster Linie die schlesischen Herzogtümer, die sukzessive eine Lehnsaufreichung an die Krone Böhmen durchführten und bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts sämtlich aus dem polnischen politischen Verband ausschieden. Eine Klammer blieb lediglich die nach wie vor bestehende Eingliederung des schlesischen Bistums Breslau in den Gnesener Metropolitanverbund. Hinzu kommen Abstriche im Norden: Masowien wurde nicht Teil des neuen Königreichs Polen, genauso wenig wie Westpommern, das den Status eines Reichslehens besaß. Und um den Besitz von Ostpommern (Pommerellen) musste das neue Königreich Krieg mit dem Deutschen Orden führen.
Als Gegengewicht zu diesen Verlusten an Herrschaftsgebiet im Westen trat unter dem Nachfolger Władysław łokieteks, Kazimierz III., seit den 1340er-Jahren eine intensive Ostexpansion hinzu. Kazimierz III. erweiterte das Staatsgebiet, das er von seinem Vater übernommen hatte, auf nahezu das Dreifache. Neue Akquisitionen waren teils alte Piastenfürstentümer, wie Teile von Kujawien und Masowien, teils ganz neue Gebiete, wie das Fürstentum Halicz-Wolhynien. Aufgrund der Neuerwerbungen gerade im Südosten des Reichs, die sprachlich, konfessionell und rechtlich ganz anders gestaltet waren als die polnischen Kerngebiete, veränderte sich zum einen die Struktur des Reichs. Zum anderen bildete sich eine besondere Mentalität heraus, die mit der Ostgrenze Polens nicht nur einen gewöhnlichen territorialen Zuwachs verband, sondern auch eine Sonderstellung des Landes. Die Berührungsfläche mit dem ostslawischen Bereich, die eine Abgrenzung und Auseinandersetzung vor allem mit dem Moskauer Reich mit sich brachte, wurde zum Stimulus für eine veränderte Eigenwahrnehmung. Man sah sich an einer »Kultur- und Konfessionsgrenze«, an der »Grenze des Abendlandes«, und damit am Rand der europäischen Zivilisation. Die Auseinandersetzung damit begann in der Zeit Kazimierz’ III. und dauerte bis zum Ende der Adelsrepublik – mit Nachspielen im 20. Jahrhundert und punktuellen Reflexen bis heute. Dabei ging es in einer ambivalenten Bewegung immer um beide Richtungen: Nach Innen sollte die homogenisierende und integrierende Qualität des polnischen Staates unterstrichen werden, nach Außen die Schutzfunktion als eines Antemurale Christianitatis, einer »Vormauer des Christentums« (worauf noch einzugehen sein wird). Das war die Losung, die von den polnischen Intellektuellen seit Beginn des 15. Jahrhunderts ausgegeben wurde, und die andeuten sollte, dass das um Jahrhunderte später christianisierte Polen nun den alten Zentren Europas den Rang abgelaufen hatte und zur Avantgarde der christlichen Staatengemeinschaft mutiert war.
Um die Leistung des letzten Piasten Kazimierz’ III. würdigen zu können, hilft ein Blick auf die europäische Bühne. Man hat für diese Zeit von einer »Blüte der Staaten« gesprochen, und auch wenn solche Metaphern aufgrund ihrer hierarchisierenden Qualität skeptisch gesehen werden müssen, frappiert doch die Paralelle an äußerer und innerer Machtentfaltung in ganz Mitteleuropa im 14. Jahrhundert. Expansionspolitik war dabei nur ein Faktor unter mehreren; genauso wichtig (und in den Folgen oft anhaltender) waren gesetzgeberische und ordnungspolitische Maßnahmen. Ludwig der Große von Ungarn, Karl IV. von Böhmen, Rudolf der Stifter von Österreich, Dušan der Große von Serbien und Kazimierz der Große von Polen gehören in ein und dasselbe Paradigma. Sie alle verbindet die Stärkung der Zentrale, was die Verwaltung anging, und eine entschiedene Förderung der Wirtschaft. Hinzu kommt ein weiterer Faktor, der auch im Fall Polens weitreichende Wirkung entfaltet hat: die Übernahme ideologischer Konstrukte – sei es in Form von Rechtsvorstellungen, sei es in Form eines staatsrechtlichen Einheitsgedankens. Kazimierz III. implantierte in Polen (wie die Könige Ludwig in Ungarn und Karl in Böhmen) in gewissem Umfang das sonst in Ostmitteleuropa eher nicht gebräuchliche Lehnrecht, machte Anleihen aus dem Kaiserrecht und bediente sich der abstrakten Staatsvorstellung einer »Krone« (corona). Damit war ein ideologisches Substrat in die praktische Politik eingeführt, das die heterogenen Herrschaftsgebiete Polens unter ein Dach brachte. Symbol dieses Daches war nach wie vor die physische Krone des Herrschers – aber die Idee der Krone verlieh ihr einen Bedeutungszuwachs: Mit der Staatskonstruktion »Krone« versuchten die drei ostmitteleuropäischen Monarchen, unter ihnen der polnische König, die verbindenden Elemente anzusprechen. Dahinter steht die Idee, kulturell und wirtschaftlich divergente Gebiete durch die Betonung ihrer Zugehörigkeit zu einem übergeordneten Ganzen zu vereinen. Die »Krone« bildete eine Achse der Gemeinsamkeit, über die Stände und die Regionen hinweg. Versehen mit dem Futter der königlichen Sakralität, konnte so eine quasi-imperiale Herrschaft aufgebaut werden.
Konkret wirkte sich diese neue königliche Politik in Polen so aus, dass Lehnsbindungen etabliert wurden. Ähnlich der Politik Karls IV. in Böhmen, der die schlesischen Herzogtümer durch Lehnsverträge mit der »Krone Böhmen« verband, brachte Kazimierz III. das Herzogtum Masowien, litauische Fürstentümer und Teile des Fürstentums Halicz-Wolhynien (Wladimir, Chełm und Bełz, Podolien) unter seine »Krone Polen«. Administrative Maßnahmen mit klar zentralistischer Absicht verstärkten diese Politik: So setzte Kazimierz in den Provinzen des Reichs Starosten ein, denen die Organisation der Verwaltung unterstand. Mit dem Krakauer Groschen wurde eine Einheitswährung geschaffen (nach böhmischem Vorbild), die ebenfalls daraufhin angelegt war, Einheitlichkeit herzustellen. Demselben Zweck diente die Herausbildung einer Beamtenschaft und die Modernisierung der königlichen Kanzlei als der administrativen Schaltzentrale des Reichs. Wenn Kazimierz aber das Gros der Beamten aus seinem »Stammland« Kleinpolen rekrutierte, zeigte sich daran auch, dass die Vereinheitlichung des Reichs auf zentralistischen Vorstellungen mit einer regionalen Machtbasis beruhte. Dennoch ist das Bemühen des Monarchen zu erkennen, solche Instrumente seiner Herrschaft zu etablieren, die partikulare Interessen überstiegen. An erster Stelle ist dabei die Kodifikation der Gesetze zu nennen. Es war ein ständiges und überall anzutreffendes Problem der mittelalterlichen Rechtspraxis, dass die landrechtlichen Bestimmungen nur verstreut und ungeordnet zur Verfügung standen. Der Qualität der Rechtsprechung, auch was die Länge der Verfahren anging, war dies extrem abträglich. Maßnahmen zur Kodifikation, die neben der Zusammenstellung auch eine Abgleichung der Rechtsnormen mit sich brachte, sollten dem abhelfen. Mit den Statuta Casimiri von 1347 wollte Kazimierz ein Gesetzeswerk zur Verfügung stellen, das mit dem Entwurf der Majestas Carolina Karls IV. von 1355 verglichen werden kann. Während Karl sein Kodifikationswerk nicht durchsetzen konnte, brachte Kazimierz seine Sammlung auf den Weg – allerdings mit dem Abstrich, doch regionale Besonderheiten der alten polnischen Kernlandschaften Groß- und Kleinpolens berücksichtigen zu müssen.
Ein Bündel von Motiven stand hinter der Gründung der ersten Universität Polens 1364, gestiftet von Kazimierz dem Großen und bestätigt von Papst Urban V. Man kann die Einrichtung dieses Studium Generale ebenfalls als einen Ausfluss zentralistischer Politik sehen, als dessen (eines) Ergebnis die Heranbildung eines juristisch geschulten Hof- und Verwaltungspersonals klar vorgegeben war. Aber darin erschöpft sich dieser Akt nicht. Der polnische König orientierte sich beim Aufbau der Universität an dem Modell, das Bologna vorgegeben hatte. Damit war verbunden, dass die Studenten den Rektor wählten, und dass die Jurisprudenz eine überragende Stellung erhalten würde. In der Tat sah der Einrichtungsplan drei Lehrstühle für Kirchenrecht und noch einmal drei für Zivilrecht vor; mit dem im folgenden Jahr geplanten Ausbau um weitere zwei zivilrechtliche Lehrstühle wären es dann fünf Professoren gewesen, die sich mit dem Römischen Recht befasst hätten. Diese europaweit außergewöhnliche Konzentration von juristischer Ausbildung hätte der Universität Krakau nicht nur eine Sonderstellung in diesem Feld verschafft, sondern auch genügend Distanz zur unmittelbaren Vorgängergründung in Prag verschafft. Die dort von Karl IV. 1348 ins Leben gerufene Universität besaß einen klaren Schwerpunkt in der Theologie und orientierte sich am Modell der Universität Paris. Mit der Bestimmung, dass der Kanzler der königlichen Kanzlei die akademischen Prüfungen zu bestätigen hatte, nicht der (für gewöhnlich zuständige) Ortsbischof, setzte Kazimierz einen weiteren Akzent auf den Typus einer staatstragenden Einrichtung.
Die Voraussetzungen waren gut: Nicht nur, dass hinter der Gründung der Hochschule ein starker Herrscher stand; die Stadt Krakau selbst war als Zentrum auf einem international bedeutenden Handelsweg zwischen den deutschen Ländern und der Levante bzw. weiter in Richtung Moskau sehr wohl geeignet, den nötigen urbanen Rahmen für eine solche Einrichtung abzugeben. Krakau war die Hauptstadt des wiedervereinigten polnischen Königreichs und damit das Machtzentrum schlechthin. Hinzu kommt, dass es Kazimierz der Große geschafft hatte, mit einem Gesuch an den Papst die Problematik der zur Fahrt ins Ausland gezwungenen Scholaren aus Polen deutlich zu machen; damit war die (neben dem Kaiser) wichtigste mittelalterliche Zentralgewalt als Stütze für das neue Studium generale gewonnen. Allerdings, und das bedeutete einen gravierenden Mangel, hatte die Bestätigung durch Papst Urban V. die Errichtung einer theologischen Fakultät ausdrücklich ausgeschlossen. Mag sein, dass es dieser Prestigeverlust im Bereich der drei Höheren Fakultäten (Theologie, Recht, Medizin) war, mag sein, dass die Universitätsgründung relativ am Herrschafts- und Lebensende des Königs nicht mehr fest genug etabliert werden konnte: jedenfalls ist die erste Phase der Krakauer Universität keine Erfolgsgeschichte. Wir kennen kaum Tätigkeiten von Professoren, und an Abschlüssen sehen wir lediglich vier Bakkalare im Grundstudium der Artes Liberales. Magisterpromotionen wurde keine einzige durchgeführt, von Doktorpromotionen ganz zu schweigen. Der Unterricht erfolgte im königlichen Schloss und in der Krakauer Nebenstadt Kazimierz – was auch bedeutete, dass man über kein eigenes Gebäude verfügte. Die Universität Krakau als Bildungseinrichtung, die für ganz Ostmitteleuropa von Gewicht war, ist ein Phänomen erst aus jagiellonischer Zeit – mit dem Aufbau einer eigenen theologischen Fakultät 1397 und einer regelrechten Neugründung im Jahr 1400. Dennoch verdient festgehalten zu werden, dass die Gründung durch König Kazimierz III. seinem Staat die erste und bis zum Ende des 18. Jahrhunderts einzige polnische Volluniversität beschert hat, und dass mit dem Stiftungszweck der Juristenausbildung ein grundlegendes Erfordernis für eine »moderne« Monarchie erkannt wurde.
Dem Faktor der Modernisierung diente auch die unter Kazimierz III. vorangetriebene Binnenkolonisation. Es geht um die Wirkung der deutschrechtlichen Siedlungen, die als Motoren für die Entwicklung von Wirtschaft und Handel längst evident geworden waren. Die Wiedervereinigung Polens und die Rolle Kleinpolens in diesem Prozess legten den Grundstein für die Weiterführung der Stadtgründungswelle des 13. Jahrhunderts. Damals war vor allem Schlesien der Profiteur gewesen, das inzwischen die polenweit größte Bevölkerungsdichte aufwies und zur wirtschaftlich bestentwickelten Region Polens avanciert war. Einen analogen Aufschwung erfuhr in der Regierungszeit Kazimierz’ nun Kleinpolen. In den Jahrzehnten von 1315 bis 1370 wurden 74 Städte mit deutschem Recht ausgestattet (»Lokation«), darunter allein 63 in der Zeit Kazimierz’ des Großen. Praktisch alle städtischen Siedlungen in Kleinpolen waren deutschrechtlich organisiert, d. h. sie verfügten über Privilegien gegenüber dem Umland, hatten eine städtische Verfassung mit Rat und Bürgermeister, besaßen Verteidigungsanlagen wie Stadtmauern und genossen eine mehr oder weniger große administrative Autonomie. Kleinpolen profitierte davon, dass hier der unmittelbar präsente König, nicht etwa der Adel, die Rechtsprechung und die Verwaltung dominierte. Auch die Zahl der Städte für sich genommen stieg an: Man beobachtet im 14. Jahrhundert die Herausbildung eines Städtenetzes, bei dem die Entfernung von Stadt zu Stadt etwa 30 km betrug. Kleinpolen verwandelte sich damit zu einer typischen »Kulturlandschaft« des europäischen Mittelalters – was den Gesamtbestand der Krone angeht, eher ein Ausnahmefall. Zwar begegnen auch in den anderen Teilen der Monarchie, einschließlich der Gebiete im frisch erworbenen Rotreußen, Maßnahmen der Siedlungsintensivierung und der Einsatz des deutschen Rechts (Ius Theutonicum). Doch sind die Unterschiede unübersehbar, und sie werden für die Folgezeit relevant bleiben.
Zukunftsweisend wurde die Monarchie Kazimierz’ des Großen und seines Vorgängers auch noch in einer anderen Hinsicht. Die Restauration des Königtums in Polen schuf eine der Grundlagen, auf der sich die »jagiellonische Transformation Polens« (KLAUS ZERNACK) abspielen konnte. Der machtpolitische Aufstieg des Staates zu einer europäischen Großmacht mit imperialen Zügen ist undenkbar ohne die strukturellen Wandlungen in der späten Piastenzeit. Der andere Eckstein, auf dem das spätere jagiellonische Staatswesen beruhen sollte, war die Koalition mit Litauen. Dort hatte sich im 14. Jahrhundert eine machtpolitische Revolution ereignet, als Litauen in die westlichen Gebiete der von den Mongolen eroberten Kiewer Rus’ vorstieß. Der Ostexpansion Polens korrespondierte also eine nicht weniger erfolgreiche Ostexpansion Litauens – und eine Wende in der Großregion Ostmitteleuropa bahnte sich an, als beide expandierenden Staatswesen entdeckten, dass sie durch das Vorgehen gegen gemeinsame Feinde ihre Macht steigern konnten. Das erste Exempel stellte die Pommerellen-Frage. Władysław łokietek wollte sie im Anschluss an seine Krönung 1320 lösen und verband sich zu diesem Zweck im Jahr 1324 mit Litauen. Machtpolitisch war dieser Schachzug leicht nachvollziehbar, denn Litauen war ein Gegner des Deutschordensstaats, der sich Pommerellen – das Gebiet um die Weichselmündung – einverleibt hatte. Symbolisch und ideologisch barg diese Koalition zwischen Polen und Litauen jedoch ein Risikopotenzial: war Litauen doch (noch) nicht christianisiert, galt also als »heidnisches Staatswesen« – was es in den Augen der Zeit zu einem mehr als problematischen Bundesgenossen machte.
Es kostete die polnischen Juristen der Folgezeit viel Mühe, ihre Argumentation durchzusetzen, dass Litauen, obgleich ganz oder teilweise »heidnisch«, Anspruch auf einen Respekt vor seinen Besitzungen und seiner staatlichen Unversehrtheit besaß. Diese Meinung war selbst nach der Nationentaufe Litauens 1387, im Zuge der Thronbesteigung des ersten Jagiellonen, strittig; ein knappes halbes Jahrhundert davor war die Gleichbehandlung des »heidnischen« Staatswesens Litauens mit christlichen Staatswesen hoch riskant. Dass Litauen überhaupt in das Mächtekalkül Polens mit einbezogen wurde, verdankt es der Tatsache, dass christliche Mächte gerade in diesem Teil Europas gegeneinander standen. Der »heidnische« Staat konnte sich so zum begehrten Partner für Allianzen entwickeln. Machtbasis war die Herrschaftsausweitung des litauischen Großfürsten Gediminas (Gedimin; reg. 1316–1341) in die ostslawische Sphäre. Bis zu seinem Tod im Jahr 1341 hatte das litauische Staatsgebiet das Fürstentum Halicz-Wolhynien erreicht, wo es auf das ebenfalls expandierende Polen traf. Damit etablierte sich Litauen als ernsthafter Anwärter für die Aneignung der Gebiete der Kiewer Rus’ (Russia in den Quellen). Dem Nachfolger Gedimins als Großfürst, Algirdas (Olgerd, reg. 1345–1377), sagte ein Chronist des Deutschen Ordens nach, er habe die ganze Russia als zu Litauen zugehörig gesehen. Sein Herrschaftsbereich grenzte unmittelbar an die Machtsphären Moskaus und Polens. Wenn die polnische Monarchie gegen den Deutschen Orden vorgehen wollte, musste sie sich mit Litauen verbünden, das den Deutschordensstaat ebenfalls als Hindernis für weitere Expansion wahrnahm. Die unter Kazimierz dem Großen 1366 erreichte Verständigung zwischen Polen und Litauen brachte dabei nicht nur den Deutschen Orden an der Ostsee in Bedrängnis, sondern veränderte die Machtbalancen in diesem Teil des östlichen und nordöstlichen Europas erheblich.
Fokus: Heiligenkult und nationale Identität
Bischof Stanisław von Krakau wurde 1079 ermordet und 1253 heiliggesprochen; seitdem ist er Patron Polens. Mit ihm und seiner Verehrung verbinden sich mehrere Stränge einer kirchlichen, politischen und ideologischen Weichenstellung im piastischen Polen, weshalb er stellvertretend für eine ganze Reihe von Heiligen hier vorgestellt sei. Nachdem vor seiner Zeit hauptsächlich der aus Böhmen kommende Adalbert und der über Italien nach Krakau vermittelte Florian in Polen verehrt wurden, steht Stanisław für den ersten genuin polnischen Heiligen. Seine Vita und sein Nachleben reflektieren bedeutende Stationen bei der Ausbildung eines polnischen Nationalbewußtseins, was bis in die Einordnung des Heiligen in den nationalen Mythos des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist. Stanisław, dessen Herkunft nicht geklärt ist, erhielt seine Ausbildung an einer Domschule in Polen, vielleicht auch in Westeuropa. Für letzteres spricht, dass er als Bischof von Krakau seit 1072 eine Klerusreform nach westlichem Vorbild in Polen durchführte, in deren Mittelpunkt die Forderung nach einer »Freiheit der Kirche« (libertas ecclesiae) stand. Mit diesem Anliegen verband sich eine Wendung gegen das Eigenkirchenwesen, in dem der Grundherr die (niederen) geistlichen Ämter besetzte, aber auch gegen den Kern der ottonisch-salischen Reichskirche, in der die höchsten geistlichen Würdenträger (Bischöfe und Äbte) vom König in ihre Positionen eingesetzt und als Träger der Reichsverwaltung politisch in Dienst genommen wurden. In Polen waren diese Verhältnisse bislang unbestritten, und so wäre es nicht verwunderlich, wenn sich der Bischof mit dem regierenden Herzog Bolesław II. śmiały (»der Kühne«), der 1076 König wurde, vor diesem Hintergrund entzweit hätte. Die Kulmination dieses Machtkampfes, bei dem es, wenn die libertas ecclesiae (»Freiheit der Kirche«) das Motiv war, für das Königtum tatsächlich um eine tragende Säule seiner politischen Gewalt gegangen wäre, war die Ermordung des Bischofs 1079. Die besonderen Umstände dieser politisch motivierten Tat wurden später legendarisch ausgeschmückt: So berichtet der Benediktinermönch Gallus Anonymus darüber, dass der Mord während der Messe geschah, was ihn in den Augen der Zeitgenossen noch monströser machte, und dass der Leichnam zerstückelt wurde. Dies war die klassische Strafe für Verräter, und in der Tat hat man Stanisław auch eine Mitwirkung an einer Verschwörung hochrangiger Adeliger (Magnaten) bzw. eine Konspiration mit dem verfeindeten Böhmen unterstellt.
Zerstückelung des Leichnams des Bischofs Stanislaus (Stanisław) von Krakau, Altar mit Szenen aus dem Leben des hl. Stanislaus, frühes 16. Jahrhundert
Bereits in die Sphäre des Nachlebens gehört die Tatsache, dass der Mord an dem Bischof die Eliten des Landes gespalten hat. Es begann damit, dass der verantwortliche Herrscher ins Exil gedrängt wurde und Herzog Władysław Herman 1088 eine Translation des Leichnams von Stanisław auf den Wawel durchführen ließ. Ansätze zu einer Heiligsprechung durch den Papst lassen sich seit der Amtszeit des Krakauer Bischofs Ivo Odrowąż 1229 beobachten; sie endeten erfolgreich unter seinem Nachfolger, Bischof Prandota, mit der Kanonisation Stanisławs in Assisi 1253. Wichtig für das Verständnis dafür, welche Reichweite dieses Ereignis der Ermordung eines Bischofs erlangen konnte, sind mehrere Faktoren: Zum einen war die Residenz der polnischen Herrscher seit 1039 von Herzog Kazimierz Odnowiciel (»dem Erneuerer«) von Gnesen nach Krakau verlegt worden und in derselben Zeit der Aufbau einer neuen Kirchenorganisation Polens erfolgt – nachdem ein böhmischer Einfall und eine sogenannte heidnische Reaktion die bisherige Kirchenstruktur nahezu vernichtet hatten. Bolesław II. fuhr einen Kurs der politischen Selbständigkeit für Polen, der vor allem durch Böhmen und daneben vom Römischen König bedroht war. Für seine antikaiserliche Politik bekam Bolesław II. von Papst Gregor VII. die Königskrone verliehen, wodurch erneut deutlich wird, dass der regierende Herzog und König eigentlich ein eminent »nationales« Projekt verfolgte.
Die nachträgliche Stilisierung des im Machtkampf umgekommenen Bischofs als einer gesamtpolnischen Institution bedurfte also bestimmter Promotoren und eigener Rahmenbedingungen, die mit der Geschehenszeit nichts zu tun hatten. Parallelen mit dem 1170 (ebenfalls?) am Altar auf königlichen Befehl ermordeten englischen Erzbischof Thomas Becket, samt zügiger Heiligsprechung 1173, mögen stimulierend für die kirchliche Seite in Polen gewesen sein, die Kanonisation anzustreben. Eine Schlüsselrolle für die anhaltende und gesamtstaatliche bzw. nationale Verehrung des Krakauer Bischofs spielten jedoch die Legenden und Wunderberichte, die der Krakauer Dominikaner Vincentius von Kielce in der Mitte des 13. Jahrhunderts in zwei Viten (Lebensbeschreibungen) festhielt. Sie wurden in verschiedenen Chroniken und Kompendien des 14. Jahrhunderts übernommen und standen nach Auffassung der meisten polnischen Historiker in einem Kontext mit den politischen Anstrengungen Władysław łokieteks, das Königtum und damit einen vereinigten polnischen Staat wieder zu errichten. Stanisław wurde zum Bindeglied für die gesamte Dynastie der Piasten stilisiert, und in der Tat begegnet der Stanisław-Kult im 14. Jahrhundert nicht nur in Kleinpolen, sondern auch in Schlesien und Kujawien. Bereits im Mittelalter war Stanisław auf allen Ebenen der Verehrung präsent: als Objekt der Volksfrömmigkeit genauso wie als Schutzheiliger des polnischen Königreichs oder als Patron der Krakauer Universität. Die politische Dimension des Kults war dabei immer überrepräsentiert, und gerade im 19. Jahrhundert, in der Zeit eines (wiederum) geteilten Polen, stieg seine Bedeutung exponentiell an. Stanisław war der Vorkämpfer in der Auseinandersetzung mit den Teilungsmächten, und er spielte eine sichtbare Rolle in der nationalen Sammlung der Polen angesichts eines nicht mehr bestehenden Staates. Die Kirche im Krakauer Stadtteil Skałka, dem traditionellen Ort des Martyriums, wurde 1882, in der Zeit der Habsburger Herrschaft in Kleinpolen (»Westgalizien«), zu einem Pantheon berühmter Polen ausgebaut. In dieselbe Richtung geht die Errichtung neuer Kirchen mit seinem Patrozinium, die nach der Wiederherstellung Polens im Gefolge des Ersten Weltkriegs stattfand. Auch wenn Papst Johannes Paul II. bei seinem Besuch in Polen 1979 vor allem die übergreifende christlichmoralische Vorbildfunktion des Heiligen hervorhob, blieb Stanisław doch in der längsten Zeit seiner Verehrung eine prominent politisch-nationale Figur.
Exkurs: Polens Westgrenze – Schlesien, Pommern, Preußen
Die (allgemeine) Frage nach der nationalen Zugehörigkeit von Teilbereichen zu einem nationalen Ganzen stellt sich im Fall Polens vor allem an der Westgrenze und an der Ostgrenze. Es sind zwei unterschiedliche Fragen: Bei der Westgrenze geht es um Territorien, die (größtenteils) dem polnischen Staat von Anbeginn angehörten, im Lauf der Zeit die staatliche Zugehörigkeit gewechselt haben, und heute wieder Teil Polens sind. Im Fall der Ostgrenze sprechen wir dagegen von Gebieten, die an Polen angegliedert wurden, als sich die Monarchie auf einem Höhepunkt ihrer Macht befand, über Jahrhunderte den Staat mit bildeten, heute jedoch in den Staaten Ukraine sowie Belarus und Litauen aufgehoben sind. Gleich ist beiden Fragen jedoch, dass sie im Mittelalter entstanden sind, weshalb sie an den Zeitpunkten ihrer jeweiligen Genese behandelt werden.
Für das Verständnis der Entwicklung an der Westgrenze Polens, und dabei zunächst in Schlesien, ist die Erinnerung an die Zeit der Teilfürstentümer hilfreich. Zwar wird man auch der Senioratsverfassung, wie sie sich nach dem Tod von Bolesław Krzywousty nach 1138 einspielte, ein Funktionieren nachsagen können. Doch trug der Tod des letzten Krakauer Seniors 1202 dazu bei, dass seit diesem Zeitpunkt keine polnische Zentralgewalt mehr bestand und die Teilherzogtümer mehr oder weniger souveräne Gebilde waren. Die Herzöge in ihren Herrschaftsbereichen verfügten über die Regalien; sie waren souverän und in diesem Sinne königsgleich. Diese Situation eines Partikularismus wurde lediglich dadurch abgeschwächt, dass es ein piastisches Verwandtschaftsband gab, und dass das Gedächtnis an ein ehemals gemeinsames Staatswesen noch nicht untergegangen war. Doch rückte diese Reminiszenz in dem Moment in den Hintergrund, als mit Böhmen gegen Ende des 13. Jahrhunderts eine starke Macht auf den Plan trat, die zentrifugale Tendenzen in dem zersplitterten polnischen Herrschaftsverbund verstärkte.
Den Auftakt gab der böhmische König Přemysl Otakar II. (reg. 1253–1278), der eine verwandtschaftliche Verbindung mit den Herzögen von Breslau einging. In den 1280er-Jahren wurden einzelne schlesische Herzogtümer in eine Lehnsabhängigkeit von Böhmen gebracht – wobei die Hochphase des Übergangs der schlesischen Herzogtümer an die Krone Böhmen in Luxemburgischer Zeit liegen sollte. Es war das Ergebnis der Ostpolitik vor allem Johanns von Böhmen (reg. 1310/11–1346), Sohn Kaiser Heinrichs VII., der in den Jahren 1327–29 die Mehrheit der schlesischen Herzogtümer an seinen Staat band. Nur wenig später folgten die Herzogtümer Glogau und Münsterberg sowie das Bistumsland der Bischöfe von Breslau. Die hegemoniale Außenpolitik der Luxemburger, von Karl IV. fortgeführt, entfaltete sich zwischen den Protagonisten Ungarn, dem Ordensland Preußen und einem sich langsam wieder zusammenschließenden Polen. Am Ende zeigte sich, festgeschrieben in den Verträgen von Trenčín und Visegrád 1335 sowie Krakau 1339, dass der 1320 gekrönte Piastenkönig Władysław łokietek sein neu errichtetes Reich ohne die schlesischen Herzogtümer bauen musste. Karl IV. zog als Nachfolger Johanns von Luxemburg insofern den Schlussstrich, als er nicht nur das letzte verbliebene schlesische Herzogtum, Schweidnitz-Jauer, 1368 in den böhmischen Staat inkorporierte. Er regelte auch den rechtlichen Status der schlesischen Übernahmen für die weitere Zukunft, indem er 1348 die Reichsmittelbarkeit Schlesiens herstellte. Damit war verfügt, dass das Lehnsverhältnis der schlesischen Herrschaftsbereiche nicht gegenüber dem Römischen Reich bestand, sondern gegenüber der Krone Böhmen. Dieser Zustand hielt sich, bis 1742 aufgrund der von König Friedrich II. vom Zaun gebrochenen Schlesischen Kriege ein Großteil des Landes preußisch wurde; für den Rest, das sogenannte Österreichisch-Schlesien, galt das Verhältnis bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 (bzw. 1866, als der Deutsche Bund endete).
Die in der Forschung gelegentlich geäußerte Ansicht, dass seit den Ereignissen von 1327–39 »Schlesien in Deutschland« zu liegen gekommen sei, scheint am Kern vorbeizugehen. Wenn, dann wird man gerade angesichts einer besonders intensiven Immigration und kulturellen Assimilation davon sprechen können, dass seither »Deutschland (auch) in Schlesien« lag. Die charakteristische Rolle Schlesiens bestand auch seit der Zeit der Luxemburger darin, an verschiedenen Kulturräumen zu partizipieren. Die Anbindung an den deutschen Raum war schon allein sprachlich nicht zu übersehen, jedenfalls was die niederschlesischen Teile anging. Aber Böhmen war nicht Deutschland, und die Tatsache, dass es Bischöfe aus Böhmen auf dem Breslauer Stuhl gegeben hat (allen voran Przeclaus von Pogarell, reg. 1341–76), heißt nicht, dass damit automatisch eine eindeutige Wendung nach Westen vorgegeben war. Gerade das Bistum Breslau zeigt mit seinem Verbleiben in der Kirchenprovinz Gnesen bis 1821, dass die Bande zwischen Schlesien und Polen nicht abrissen. Zu dieser Mehrfachbindung der schlesischen Länder gehört auch das scheinbare Paradoxon, dass sich einzelne schlesische Herzöge bis ins 15. Jahrhundert immer wieder vom polnischen König in Dienst nehmen ließen; so etwa, wenn es gegen den Deutschen Orden ging. Ein latentes Zugehörigkeitsgefühl zum polnischen Herrschaftsverbund mag eine Rolle gespielt haben, vielleicht auch eine Machtpolitik, die eher regional blieb.
Die auch gegenüber Böhmen gewahrte Distanz und ein spezifisch regionales Bewusstsein verstärkten sich vehement in der Zeit der Hussitenkriege und während der Expansionspolitik des ungarischen Königs Matthias Corvinus (reg. 1458–1490). Die Hussitenzeit wurde in Schlesien als eine Zeit von kriegerischen Einfällen und Beutezügen erlebt, gegen die sich schließlich, unter der Führung des Breslauer Bischofs, eine relative Einigung der schlesischen Herren herstellen ließ (Strehlener Einung 1427). Der gegen den hussitischen König von Böhmen seit 1469 konkurrierende Matthias Corvinus wiederum förderte ein schlesisches Eigen- und Einheitsbewusstsein insofern, als er die schlesische Staatlichkeit als Gegengewicht zu Böhmen zu festigen suchte. Seit dieser Zeit lässt sich zu Recht von einem übergreifenden Schlesien-Verständnis sprechen, das in erzählenden Werken Ausdruck findet: Der Breslauer Chronist aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, Peter Eschenloer, bezeichnet Schlesien als »Vaterland« (patria); und der am Beginn des 16. Jahrhunderts als Theologe in Neisse tätige Humanist Pankraz Vulturinus hielt fest, dass sein schlesisches Vaterland keineswegs mit Deutschland identisch sei. Als weiterer Faktor, der die kulturelle und politische Mehrfachbindung Schlesiens sowie seine Eigenständigkeit auch innerhalb der Krone Böhmen demonstriert, ist die ethnische Gemengelage Oberschlesiens zu nennen. Mit dem Herzogtum Oppeln, das seit dem Spätmittelalter als Silesia superior (Oberschlesien) firmiert, ist ein deutsch-slawisches Mischgebiet gegeben, das den Sprachwandel nicht zugunsten des Deutschen, sondern des Slawischen durchgemacht hat. Obgleich auch hier die Einflüsse eines kulturellen Wandels durch den Import aus den deutschen Ländern unübersehbar sind, wird man eher von Slavia germanica, als von Germania slavica sprechen wollen. Die Brücke zur polnischen Kultur war hier besonders breit, und die Konsequenzen aus dieser nie durchbrochenen Anbindung lassen sich bis zu den Aufständen in der Zeit der Abstimmung nach dem Ersten Weltkrieg 1919–21 und am Phänomen der sogenannten Autochthonen in Polen nach 1945 beobachten.
Pommern bildet, neben Schlesien, einen weiteren bedeutenden Bestandteil der polnischen Westgrenze. Dabei ist hier die Nomenklatur bedeutsam, denn das Herzogtum der Greifen bzw. der »Stettiner« Herzöge, das mit der späteren preußischen Provinz Pommern identisch ist, wird in der polnischen Forschung als »Westpommern« (Pomorze Zachodnie) bezeichnet. Damit grenzt man es ab gegen ein östliches Pommern, das in der deutschen Geschichtsforschung wiederum als »Pommerellen« begegnet. Der »Pommern« genannte Teilraum eines größeren pomoranischen Siedlungsgebiets dehnte sich im 12. Jahrhundert über die Oder in Richtung Westen aus und bildete am Ende eines längeren Prozesses der Territorialisierung einen Staat an der Ostseeküste zu beiden Seiten der Odermündung. Bedeutsam ist auch im Fall Pommerns, ähnlich wie in Schlesien, die ethnische Verschiebung, die sich durch die deutsche Einwanderung ergeben hat. Aus einem westslawischen Herrschaftsgebilde, das Teile des pomoranischen und des liutizischen Stammesverbandes in sich vereinigte, wurde durch die Immigration und Integration von Deutschen der niederdeutsche »Neusiedelstamm« der Pommern. Verantwortlich für diese Entwicklung war die Politik der Pommernherzöge, die, ähnlich den schlesischen Herzögen, den Landesausbau förderten. Während Pommerellen dominant unter dem Einfluss der polnischen Politik stand, befand sich Pommern innerhalb des Mächtedreiecks Römisch-deutsches Reich (über seine Territorien Sachsen und Brandenburg), Polen und Dänemark. Dadurch ergab sich eine Situation, bei der wechselnde Machtverhältnisse auch wechselnde Zugehörigkeiten Pommerns nach sich zogen: War Pommern zunächst (1121) vom polnischen Herzog abhängig, erkannte dieser 1135 auf einem Hoftag gegenüber Kaiser Lothar von Supplinburg die kaiserliche Lehnshoheit über Pommern an. Auch wenn Pommern möglicherweise nicht als Ganzes in diese staatsrechtliche Stellung gelangte, sondern Teile noch unter der Herrschaft polnischer Herzöge verblieben, wurde dieser Kurs einer reichsrechtlichen Lehnsherrschaft aufrechterhalten. Von Friedrich Barbarossa (reg. 1155–90) nimmt man an, dass er den Pommernherrscher nicht in den engeren Reichsverband aufgenommen habe, sondern Pommern als eigenständige Slawenherrschaft mit dem Imperium verbunden habe. Daraus ergaben sich so auch machtpolitische Spielräume, und man wird die Stellung Pommerns im weiteren Mittelalter streckenweise mit derjenigen Polens, Böhmens, Ungarns oder Dänemarks vergleichen dürfen. Erst als Kaiser Friedrich II. (reg. 1220–50) das Herzogtum Pommern der Markgrafschaft Brandenburg unterstellte und es also wie ein direktes Reichslehen behandelte, kann man die Pommernherzöge als deutsche Fürsten bezeichnen.
Die volle Reichsstandschaft, die auf dem Hoftag von Frankfurt 1338 erreicht wurde, und der staatsrechtliche Status Pommerns als eines vollberechtigten Fürstentums des Heiligen Römischen Reichs änderte natürlich nichts daran, dass andere Bindungen bestehen blieben. Die Herzöge von Pommern-Wolgast etwa waren zeitweise lehnsabhängig von Dänemark. Die polnischen Könige wiederum banden die pommerschen Herzöge im 14. und 15. Jahrhundert lehnsrechtlich an ihre Krone, indem sie ihnen Territorien für geleistete Dienste verliehen. Hinzu kommen Verflechtungen mit dem Staat des Deutschen Ordens, wodurch insgesamt eine Konstante pommerscher Politik deutlich wird: das Streben nach möglichst großer Selbständigkeit – und das nicht etwa in expansiver Form, sondern indem man sich als stabilisierender Faktor in einem Raum wechselnder Machtbalancen etablierte.
Den dritten Teil der Westgrenze Polens, zugleich eine dritte Variante von ambivalenter Zugehörigkeit, bildet das Ordensland Preußen. Der als Hospitalbruderschaft im Heiligen Land gegründete Orden wurde 1198 nach dem Muster von Johannitern und Templern in einen Ritterorden umgewandelt und bildete einen weltlich-militärischen Zweig aus. Im Unterschied zu Templern und Johannitern neigte der Deutsche Orden, unterstützt durch zahlreiche Schenkungen vor allem aus kaiserlichem Besitz, zu einer Territorialbildung. Der ritterliche Kampf gegen die »Heiden« gerade in den Randgebieten des Heiligen Römischen Reichs, beginnend in Ungarn, verschaffte dem Orden die Möglichkeit, zusammenhängende Besitzkomplexe zu erwerben. Das im Fall des ungarischen Burzenlands noch gescheiterte Vorgehen war in Preußen erfolgreich, und es trug dieselbe Handschrift: Zunächst ließ sich der Orden Grundbesitz im Grenzbereich eines gesicherten Herrschaftsverbandes zusichern, dem der Orden aufgrund von Exemtion (einer rechtlichen Ausnahmestellung) aber nicht lehnsrechtlich unterstellt war. Als nächster Schritt erfolgte eine territoriale Aneignung in einem von »Heiden« beherrschten Land – und als dritter Schritt schließlich die Etablierung eines autonomen Territoriums, das an die Ausgangsbasis anschloss. Der Orden konnte sich aufgrund seiner Privilegierung durch beide mittelalterliche Zentralgewalten, Kaiser und Papst, relativ sicher sein; hinzu kommt eine in seinem Fall perfektionierte prospektive Privilegierung durch die an seinem Wirken interessierten Herrscher: Der Orden ließ sich Urkunden mit der Übertragung von Besitztümern ausstellen, die weder ihm selbst noch dem Aussteller gehörten. Seine Funktion innerhalb der Expansionspolitik christlicher Herrscher leitete der Orden zu seinen Gunsten um, indem er die kriegerischen Aufträge für eine Kumulation von Besitzrechten nutzte. Als Herzog Konrad von Masowien den Deutschen Orden rief, um mit seiner Hilfe sein Herrschaftsgebiet in den Machtbereich der noch nicht christianisierten Pruzzen auszudehnen, sicherte sich der Orden erst durch die von Friedrich II. verliehene Goldbulle von Rimini ab (1226), bevor er mit der Eroberung des Kulmer Lands und der übrigen pruzzischen Gebiete begann (1231). Die Zustimmung der Kurie folgte in Gestalt der Bulle von Rieti (1234), wodurch dem Orden eine praktisch unangreifbare Machtstellung verschafft worden war.
Mithilfe von Kreuzzugsaufrufen und einer ganzen Reihe an (meist adeligen) »Gästen« aus ganz West- und Mitteleuropa konnte der Orden die Unterwerfung der Gebiete zwischen Weichsel und Memel bewerkstelligen. Seine landesherrlichen Ambitionen zeigten sich bereits in der Eroberungsphase: Viele der zu militärischen Zwecken gegründeten Burgen – Thorn, Kulm, Marienwerder, Elbing, Braunsberg, Königsberg usw. – entwickelten sich später zu urbanen Zentren des Landes. Der Orden betätigte sich, ähnlich den schlesischen und pommerschen Herzögen, massiv im Landesausbau: Unter dem Schirm der Burgen gestattete er die Ansiedlung von Bürgern, denen das (deutsche) Stadtrecht verliehen wurde. Auch Landbevölkerung wurde aus deutschen Gebieten angeworben, womit sich insgesamt eine bemerkenswerte kolonisatorische Leistung des Ordens feststellen lässt. Die überlebenden Pruzzen konnten, soweit sie die Oberhoheit des Ordens anerkannten, in ihren bisherigen Rechtsverhältnissen weiter existieren; Ähnliches galt für die polnischen Einwohner des Ordenslandes. Damit ergab sich zunächst eine Differenzierung zwischen dem nach Kulmer Recht angesiedelten (hauptsächlich deutschen) Stadtbürgertum und einer Landbevölkerung, die anderes Recht besaß. Doch verhinderte das nicht, dass ethnische Verschmelzung stattfand.
Die besondere Rolle Preußens für Polen ergibt sich nun daraus, dass der Ordensstaat zu einer Bedrohung für den polnischen Staat wurde. Am Beginn steht die masowische Fehlkalkulation, was die Leistung des Ordens im Krieg gegen die Pruzzen anging. Denn dass der Orden aus den übertragenen und eroberten Gebieten einen souveränen Staat aufbaute, war nicht geplant gewesen. Hinzu kommt eine zweite Fehleinschätzung, als Herzog Władysław łokietek glaubte, mithilfe des Deutschen Ordens die Brandenburger aus Pommerellen vertreiben zu können. Denn die Ordensritter eroberten das Land für sich und gliederten es ihrem Herrschaftsbereich an. Seit diesem Datum (1309) besteht ein kriegerisches Verhältnis zwischen dem Deutschordensstaat und dem Königreich Polen, das zwischenzeitlich nur durch die Ostpolitik Kazimierz’ III. zur Ruhe kam. Doch waren weitere Konflikte vorprogrammiert – schon allein aufgrund der Tatsache, dass der Hochmeister den Sitz des Ordens eben 1309 nach Preußen verlegte. Damit befand sich ein souveräner, von Papst und Kaiser gedeckter Fürst mit Residenz auf der Marienburg in unmittelbarer Nähe der neuen, expansionsfreudigen polnischen Monarchie. Solange der Orden sein Image eines Protagonisten der Kreuzzugsidee aufrechterhalten konnte, und solange der Gegner in der Hauptsache nur Polen war, bestand für den Orden keine existenzielle Gefahr; die ökonomische Entwicklung des Landes hatte zudem dazu geführt, dass der Deutschordensstaat über stattliche Ressourcen verfügte.
Ein Wandel begann sich abzuzeichnen, als die litauischen Großfürsten der Jagiellonen 1385 den polnischen Königsthron bestiegen. Schon die geografische Lage zeigt, dass der Orden nun in eine Zwickmühle geraten war. Dieselbe Situation ergab sich im ideologischen Bereich, als polnische Intellektuelle der 1400 neu gegründeten Krakauer Universität gegen den Orden polemisierten und ihm den Rang eines christlichen Vorzeige-Unternehmens absprachen. Gerade die geistlichen Rechtsgelehrten (und Universitätsrektoren) Stanisław von Skalbmierz (ca. 1360–1431) und Paweł Włodkowic (ca. 1370–1436) attackierten den Deutschen Orden heftig. Ihr Argument war, dass der Orden nach der Christianisierung Polens und dann auch Litauens keine Berechtigung mehr habe, seinen Krieg gegen diese Länder fortzusetzen; eine Haltung, die von Fürsprechern des Ordens wie Johannes Falkenberg so gekontert wurde, dass man die Christlichkeit Polens insgesamt infrage stellte und einen Vernichtungskrieg gegen die ganze Bevölkerung empfahl. Nachdem der Deutsche Orden 1410 bei Tannenberg/Grunwald eine wichtige Schlacht gegen Polen-Litauen verloren hatte, wurde die Auseinandersetzung zwischen dem Ordensstaat und Polen auch international immer mehr als das wahrgenommen, was es seit Langem war: als Konflikt zwischen zwei (christlichen) Mächten. Die päpstliche und die kaiserliche Unterstützung orientierten sich spätestens seit dieser Zeit nicht mehr an ideologischen (theologischen) Vorgaben, sondern an einem pragmatisch ausgerichteten »Realismus« in der Außenpolitik. Dabei jedoch hatte Polen angesichts des osmanischen Vormarschs auf dem Balkan und der Nöte des Kaisers dort die besseren Karten. Der Deutsche Orden geriet gerade auch wegen seiner Stellung als Landesherr in Preußen in eine Legitimationskrise, die sich schließlich zu einer Existenzkrise ausweitete.
Obwohl der auf die Schlacht von Tannenberg folgende Thorner Frieden von 1411 kaum Gebietsverluste für den Orden brachte, reduzierte sich seine Machtstellung in Preußen aufgrund innerer Spannungen. Nach einem nochmaligen, diesmal 13-jährigen Krieg, konnte Polen im Zweiten Thorner Frieden 1466 die westlichen Landesteile des Ordensstaats, einschließlich des Bistums Ermland, für sich verbuchen; diese Gebiete bildeten fortan das sogenannte Königliche Preußen. Der Rest wurde 1525, nach Auslaufen des Waffenstillstands, als Herzogliches Preußen in Form eines Lehens vom polnischen König an den Hochmeister ausgegeben. Damit war nicht nur der Ordensstaat als machpolitischer Konkurrent Polens verschwunden, sondern auch der Deutsche Orden in Polen aufgelöst. Der Übertritt des Hochmeisters Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Luthertum zeigt aber an, dass das Ordensland weiterhin eine besondere Rolle in der polnischen (und deutschen) Geschichte spielen würde. Das Herzogtum Preußen konnte nicht dauerhaft in die Krone Polen integriert werden und wurde nach 1618 Teil des brandenburgisch-preußischen Staates.
In der Rezeption sind bei der Geschichte des Deutschen Ordens in Polen wie bei kaum einem anderen Bereich der polnischen bzw. polnisch-deutschen Geschichte historische Abläufe und Mythologisierung eng miteinander verwoben. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Interpretation der Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Orden und Polen, wie sie im 19. Jahrhundert vorgenommen wurde. Ein berühmtes Gemälde von Jan Matejko (1838–93), dem einflussreichsten Historienmaler Polens, zeigt die Schlacht von Tannenberg auch als historisch-moralisches Lehrstück. Im Zentrum des 1878 entstandenen Bildes steht der Moment, in dem der Großmeister des Ordens vom Speer eines rustikal gekleideten Fußkämpfers tödlich bedroht wird. Unschwer zu erkennen ist, dass die Spitze der Waffe von jener Mauritius-Lanze gebildet wird, deren Duplikat Kaiser Otto III. im Jahr 1000 dem polnischen Herzog Bolesław als Gastgeschenk überreicht hatte. Die Stellung der Lanze als Reichskleinod verstärkte damals die symbolische Bedeutung der Gabe; im stilisierten Einsatz 1410, wie er den Betrachtern im 19. Jahrhundert präsentiert wurde, demonstriert sie nicht nur die polnische Überlegenheit über den Deutschen Orden alias Preußen als Teilungsmacht, sondern auch die spirituell-moralische Überlegenheit des polnischen Christentums über das »deutsche«. Diese anti-deutsche Spitze des Diskurses wurde nach Kriegsende 1945 noch ausgebaut, als Plakate auftauchten, die zwei demolierte und von Raben flankierte Helme zeigen: oben den eines Ordensritters, unten den eines Wehrmachtsoldaten. Die Aufschrift »Grunwald 1410« und »Berlin 1945« stellt eine Verbindung zwischen zwei Varianten eines aggressiven deutschen Militarismus her, die noch lange nachwirkte. Das Auftreten von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Mantel des Kreuzritters nach seiner Aufnahme in den Deutschen Orden im Jahr 1958 bestätigte für die damalige kommunistische Führung Polens das Stereotyp von einer polenfeindlichen deutschen Außenpolitik als epochenübergreifender Konstante.

»[…] und wenn schon einige Litauer und andere, vom Tau des Heiligen Geistes durchströmt, zum Studium der Theologie, wie ein Hirsch zu den Wasserquellen, zusammenzufinden begehren, […] so möchten wir sie in der ewigen Seligkeit versammeln […] und stiften ein Haus sowie 260 Groschen für die Litauer und alle anderen, die die Heilige Schrift in der Stadt Prag studieren wollen […].«
Königin Jadwiga in ihrem Gründungsprivileg für das Kollegium der Litauer an der Universität Prag vom 10. November 1397
2 Das jagiellonische Polen
Die »jagiellonische Wende«
Der Deutsche Orden steht als gemeinsamer Gegner am Anfang einer intensiven politisch-militärischen Beziehung zwischen Polen und Litauen, bemerkbar seit der Koalition zwischen beiden Mächten in der Zeit von Herzog Władysław łokietek. Aus national-polnischer Sicht galt er immer wieder als die Verkörperung einer polenfeindlichen Politik mit deutschem Ursprung; für eine deutsch-nationale Beurteilung Polens andererseits funktionierte er als Chiffre, an der sich die Unzuverlässigkeit der Polen aufzeigen ließ. Kaum jemand anderes konnte dieses Ressentiment besser auf den Punkt bringen als der in Hamburg geborene und in Breslau gestorbene Jurist, Historiker und Schriftsteller Felix Dahn (1834–1912). Seine lange Wirksamkeit in Königsberg und Breslau, also in der Nachbarschaft des einstigen Jagiellonenreichs, könnte ihn zu dem Gedicht »Die Mette von Marienburg« inspiriert haben. Daraus die erste Strophe:
»Nachtlockiges Weib, jagiellonisches Blut,
so siegte doch endlich die süße Glut!
Lang blieb ihr verhaßt der Deutsche, der Fremde,
mit dem weißen Mantel auf schuppigem Hemde:
Doch endlich ward sie inne
der siegenden Frau Minne,
daß sie mir freud’ge Botschaft schrieb:
›O komme, so wahr dir dein Leben lieb,
in der Christnacht auf Podol, mein Schloß.‹
Nun, Greif, mein Rappe, mein wackres Roß,
die schöne Feindin soll nicht warten!«
Was hier im inneren Monolog eines Deutschordensritters (mit dem sprechenden Namen Falk von Stauf) geboten wird, ist eine fast schon parodistische Übersteigerung des mittelalterlichen Minne-Gedankens, hier exemplifiziert an einer nicht namentlich bekannten Jagiellonen-Prinzessin. Im ersten Teil des Poems überwiegt der Motivstrang von Minne, Aventiure und allen möglichen Prüfungen, wie dem Eisgang auf der Nogat, Wölfe im nächtlichen Wald und feindliche Polen. Sogar die erste Pflicht des Christen, erst recht des Ordensritters, die Christmette zu besuchen, missachtet der Held; das »jagiellonische Blut« der Dame ist stärker. Im weiteren Verlauf des Gedichts stellt sich aber heraus, dass die schöne Jagiellonin den Ritter aus einem bestimmten Grund gerufen hat: Die Marienburg, also das Zentrum des Deutschen Ordens, soll in eben dieser Nacht durch Verrat erobert und zerstört werden. An diesem Punkt nimmt das Poem eine Wendung: Aus einem erotischen Abenteuer wird die Geschichte vom treuen Soldaten, der seine Angebetete verlässt, um seinen Kameraden zu Hilfe zu eilen. Überdeutlich ist zu bemerken, dass der Autor einem quasi-historischen Geschehen eine zeitgeschichtliche, deutsch-nationale Folie überstülpt. Der Rest ist eine Moritat, die sich überwiegend polenfeindlicher Stereotypen bedient. Dramatisch bleibt die Handlung allemal, und das dürfte den Strophen des Historikers Dahn bei aller Schematik der Charaktere eine nicht zu unterschätzende Beliebtheit verschafft haben.
Ein Faszinosum sind die Jagiellonen insofern geblieben, als sich mit dieser Dynastie nicht nur ein machtpolitischer Höhepunkt der polnischen Geschichte verbindet. Für kurze Zeit vereinigte die Dynastie der Jagiellonen die Kronen Polens, Böhmens und Ungarns auf sich, neben der Würde des Großfürsten von Litauen – womit insgesamt eine europäische Großmachtbildung gegeben war. Das von den Jagiellonen regierte Doppelreich Polen-Litauen konkurrierte mit dem Heiligen Römischen Reich (und dem Habsburgerreich) sowie dem sich vom Moskauer Großfürstentum aus neu formierenden Russischen Reich um die Vormachtstellung in Teilen Europas. Gerade die Außenpolitik des Moskauer Reichs war expansiv und hegemonial – und sie wurde, nach dem Fall Konstantinopels 1453, mit der Doktrin von Moskau als dem »Dritten Rom« als geistig-konfessionellem Erbe von Byzanz angereichert. Die Konkurrenz um die Vorherrschaft in der orthodoxen Slavia ist ganz wesentlich Teil der Wechselbeziehungen zwischen dem polnischen Königreich der Jagiellonen und dem Großfürstentum Moskau. Eine weitere Besonderheit ist nicht zu vernachlässigen: dass das heutige kulturelle Erscheinungsbild Polens in einem erheblichen Maß mit der Kunst- und Architekturproduktion aus der Zeit der Jagiellonen verbunden ist.
Dabei war es nie die territoriale Ausdehnung allein, die Beachtung gefunden hat. Es ging immer auch um die politischen und geistigen Impulse, die aus der Jagiellonenzeit kamen, und die doch weit über diese Epoche hinaus aktiv blieben. Ein Ausweis dafür ist nicht zuletzt die Diskussion über die künftigen Staatsgrenzen Polens nach dem Ersten Weltkrieg. 1915 hat der 24-jährige Oskar Halecki (1891–1973) in seinem Habilitationsvortrag an der (im österreichischen Galizien liegenden) Universität Krakau das Konzept einer »jagiellonischen Idee« propagiert. Damit war die Frage nach der Ostausdehnung Polens angeschnitten, die angesichts mehrfacher Staatenbildungen nach dem Ersten Weltkrieg gerade im ostmitteleuropäischen Raum virulent war. Für Halecki hieß das, dass Polen in die Richtung des alten Jagiellonenreichs ausgreifen sollte, also möglichst inklusive der gerade (und zum ersten Mal) entstehenden Staaten Ukraine und Weißrussland. Unterstützung für das intellektuelle Produkt einer jagiellonischen Konzeption Polens kam aus der Politik: Józef Piłsudski, erster Staatschef des nach dem Ersten Weltkrieg wiedererstandenen Polen, sympathisierte mit dieser Idee und verhalf ihr zu politischer Wirkung. Natürlich gab es, angesichts des historischen Vorlaufs kaum verwunderlich, auch einen Gegenentwurf: Der nationaldemokratische Politiker Roman Dmowski, Mitglied der polnischen Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz von 1918, machte sich stark für ein »piastisches Polen«. Damit war eine Schwerpunktsetzung eher in den westlichen Teilen des ehemaligen Staates angesprochen. Politische Realität wurde in der Zwischenkriegszeit dann keine der beiden Konzeptionen; während nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs der Erste Sekretär der Polnischen Arbeiterpartei, Władysław Gomułka, dann die piastische Tradition Polens unterstrich.
Sieht man genauer hin, taugt eine scharfe Grenzziehung zwischen »piastischem« und »jagiellonischem« Polen ohnehin nicht als Verständnishilfe für vergangene Entwicklungen. Das, was man gemeinhin mit dem Staat der Jagiellonen assoziiert, wurde zu einem großen Teil bereits in piastischer Zeit grundgelegt. Dazu gehört die Universität Krakau als Mittelpunkt für Wissenschaft und geistigen Austausch; dazu gehört auch die Erweiterung des Staatsgebiets nach Osten, die eine Einbeziehung ostslawischer, orthodoxer Bevölkerung mit sich brachte; und dazu gehört die Anwerbung von Juden, Deutschen, Italienern und Armeniern, die das ethnische und religiöse Gefüge des bisherigen Polen entscheidend veränderten. Kazimierz der Große stellte mindestens drei Privilegien für die bereits in Polen lebenden Juden aus, beginnend im Jahr nach seinem Herrschaftsantritt (1334). Es war dies eine Form von Strukturpolitik, mit der die Wirtschaftsleistung der jüdischen Bevölkerung für den Staat dienstbar gemacht werden sollte. Die Legende von einer Liebesbeziehung des Königs zu der Jüdin Ester(k)a, die der Geschichtsschreiber Jan Długosz als Motiv für die Begünstigungen der Juden sieht, darf als nachträgliche Anerkennung und Poetisierung einer seinerzeit modernen Judenpolitik gelten – die im übrigen von den jagiellonischen Königen des 15. Jahrhunderts fortgesetzt wurde.
Was sich als Ergebnis einstellte, war nicht mehr der national und konfessionell relativ einheitliche Territorialstaat aus der Zeit der frühen Piasten, sondern eine pluralistische Staatsform. Der letzte Piastenkönig Kazimierz III. hatte eine verzweigte Heiratspolitik betrieben, um die erworbenen Gebiete abzusichern und den Bestand des Reichs zu festigen. Dynastische Verbindungen wurden zu den Häusern Wittelsbach, Luxemburg und Anjou, dazu den litauischen Gediminiden und den Fürsten von Pommern eingerichtet. Eine direkte Folge daraus war sofort nach dem Tod des letzten Piasten in Erscheinung getreten: Da Kazimierz keine Erben hinterlassen hatte, ließ sich der ungarische König Ludwig I. von Anjou (»der Große«, reg. 1342–1382) noch 1370 in Krakau zum König von Polen krönen. Das war theoretisch auch legitim, denn Ludwigs Mutter Elisabeth, die dann auch als Statthalterin in Polen regieren sollte, war die Schwester des verstorbenen Königs Kazimierz. Ins Wanken kam die Zugehörigkeit von einigen Gebieten, die man bis heute wie selbstverständlich mit Polen verbindet: Da war zum einen das Herzogtum Masowien-Płock (in dem immerhin die spätere Residenzstadt Warschau liegt); es war an das Reich Kazimierz’ des Großen nur ad personam über eine Lehnshoheit gebunden gewesen und drohte nun wieder aus dem Gesamtstaat herauszufallen. Und da waren zum anderen die rotreußischen Gebiete um Przemyśl und Lemberg/Lwów, die von Herzog Władysław von Oppeln im Auftrag Ludwigs von Anjou verwaltet wurden; ihnen stand der Übergang in die ungarischen Besitztümer Ludwigs bevor. Denn sein ungarischer Herrschaftsbereich besaß für ihn absolute Priorität, und Rotreußen interessierte den neuen König von Polen nur insoweit, als er es zusammen mit Ungarn seiner spätgeborenen Tochter Jadwiga (1373/74–99) als Mitgift weitergeben konnte. Auch der eheliche Partner dafür war schon ausgesucht: Jadwiga wurde Wilhelm von Habsburg versprochen, und es hätte nicht viel gefehlt, und statt der Litauer hätten die Österreicher den polnischen Thron bestiegen.
Dass es dazu nicht gekommen ist, lag weniger an dem von Felix Dahn besungenen »jagiellonischen Blut«, als vielmehr an den rechtlichen Bindungen des Anjou-Königs und dem Eigenwillen des polnischen Adels. Die rechtlichen Hindernisse, die Jadwiga und Wilhelm trennten (bzw. deren Ehe als unzweckmäßig im Sinne des Brautvaters erscheinen ließen), bestanden in einer älteren Abmachung. Schon 1339 war in Visegrád für Polen eine Erbfolgeregelung vereinbart worden, nach der nur die männlichen Nachkommen des Hauses Anjou im Piastenreich erbberechtigt sein sollten. Nun waren diese aber ausgeblieben, und da Jadwiga und Wilhelm auch in Rotreußen herrschen sollten, d. h. in einem der Krone Polen zugehörigen Gebiet, wäre die Umsetzung dieses Vorhabens einem glatten Rechtsbruch gleichgekommen. Hinzu kam etwas anderes. Ludwig von Anjou hatte sich in Polen, obgleich dort König, nicht gezeigt, und die Unzufriedenheit über die dauernde Abwesenheit des Monarchen war groß. Regte sich hier schon Unmut gegen den König, steigerte sich die Opposition noch dadurch, dass der kleinpolnische Adel (Cracovitae) in der Abwesenheit des Königs eine selbstherrliche Politik führte. Vor allem der großpolnische Adel, im Gebiet um Posen und Gnesen, fühlte sich hintangesetzt und sann auf eine Änderung der Lage. In dieser Situation, die durch einen alternativen Thronkandidaten und einen Thronprätendenten noch zusätzlich verwirrt war, suchte Ludwig von Anjou die Herrschaft seiner Tochter Jadwiga durch eine sehr konsequente Aktion abzusichern: Er machte dem Adel Zugeständnisse, damit dieser der Regentschaft seiner Tochter zustimmte. Das klingt nach einem harmlosen Handel, bedeutete in der Praxis jedoch einen verfassungsrechtlichen Einschnitt, der Polen für Jahrhunderte prägen sollte.
Denn die Erlaubnis, dass Jadwiga sein Erbe antreten und ihm auf dem polnischen Thron folgen durfte, erkaufte sich Ludwig I. mit sehr weitreichenden Vorrechten für den Adel. Sie sind im Privileg von Kaschau vom 17. September 1374 festgehalten und markieren eine verfassungsgeschichtliche Wende. Mit ihnen ist in gewissem Sinn das Gründungsdokument für die »Adelsrepublik« (Rzeczpospolita szlachecka) gegeben, zu der Polen bis zur Auflösung des Staates werden sollte. Vier Punkte aus dem Kaschauer Privileg verdienen besondere Aufmerksamkeit: Erstens wird die Pflugsteuer von zwölf auf zwei Groschen pro Hufe im Jahr reduziert. Damit war zum einen dem Adel gedient, zum anderen aber dem Königtum geschadet. Jeder neue König, der in Polen regieren würde, hatte damit ein Erbe anzutreten, das seinen politischen Spielraum erheblich einschränkte. Denn der Adel verfügte über den weitaus größten Teil des Bodens im Königreich, und königliche Domänen, wie sie sich etwa in Frankreich herausgebildet hatten, gab es in Polen kaum. Der König war auf die Steuern aus adeligem Landbesitz angewiesen, wollte er überhaupt regieren. Zweitens nahm das Kaschauer Privileg den Adel von jeder weiteren Besteuerung aus. Da aber zusätzliche Steuern in dieser und der folgenden Zeit praktisch das einzige Mittel waren, mit dem das Königtum zu Geld kommen konnte, war auch dadurch die Aktionsfähigkeit der Zentralgewalt geschmälert. Nicht nur Kriege, auch Heiratspläne, Burgenbau und andere staatliche Anliegen verlangten nach Bargeld; mit einer solcherart eingeschränkten Steuerhoheit des Königs war im späten Mittelalter und der Frühen Neuzeit im Wortsinn kein »Staat« zu machen.
Drittens setzte das Privileg von Kaschau fest, dass Landesämter nur an Polen vergeben werden durften, vorrangig an die Bewohner der jeweiligen Amtsbezirke. Jenseits eines gewissen Provinzialismus’, der vielleicht auch mitgespielt haben mag, war damit eine fast maximale Absicherung des adeligen Besitzstandes erreicht. Denn die Ämter waren im Prinzip nicht erblich, sondern Funktionsstellen, die nach dem Ausscheiden des Amtsträgers an den König zurückfielen. War der König aber an das Prinzip strikter Regionalität bei der Ämterbesetzung gebunden, standen den adeligen Familiennetzwerken und Klientelverbindungen Tür und Tor offen. Die faktische Souveränität der Krone war damit um einen zentralen Baustein geschwächt. Schließlich musste sich Ludwig in dem von ihm ausgestellten Privileg noch verpflichten, nicht nur das Reich ungeschmälert zu hinterlassen, sondern auch verlorene Gebiete zurückzuholen; das war auf Masowien und Rotreußen bezogen.
Auch wenn der Adel nun mit dem Privileg von Kaschau seine Mitsprache auf alle relevanten Gebiete der Regierung des Landes ausgedehnt hatte, war die Nachfolgefrage damit noch nicht gelöst. Damit öffnet sich der Vorhang zu einem zweiten Akt, bei dem es um die Thronbesetzung und den Ehepartner der designierten Königin Jadwiga geht. Der kleinpolnische und der großpolnische Adel schlossen sich zu einer Konföderation zusammen, die nicht nur die Anerkennung des neuen Königs von seinem ständigen Aufenthalt in Polen abhängig machte, sondern auch das Erscheinen der mutmaßlichen Thronfolgerin forderte. Als Jadwiga in Krakau eintraf und am 16. Oktober 1384 gekrönt wurde, ging nicht nur ein zweijähriges Interregnum zu Ende. Mit Jadwiga von Polen wurde, Byzanz ausgenommen, die einzige Frau des Mittelalters zum rex gekrönt: Sie war nicht nur Königin im Sinne einer Königsgattin, Stellvertreterin für einen minderjährigen Thronfolger oder Ähnliches, sondern im Vollbesitz der königlichen Gewalt. Sie handelte aus eigener Rechtskraft und stellte Urkunden als rex Poloniae aus. Blieb die Frage des Gemahls. Weder der bereits anverlobte Wilhelm von Habsburg noch der gegen ihn kandidierende Siemowit von Masowien passten in das Konzept des polnischen (vor allem kleinpolnischen) Adels, den Einfluss Polens im europäischen Mächtekonzert zu stärken. Die besten Chancen für eine solche Aufwertung Polens schien der litauische Großfürst Jogaila (poln. Jagiełło) zu versprechen. Neben den politischen, wirtschaftlichen und militärischen Möglichkeiten, die eine Verbindung Polens mit Litauen in Aussicht stellte, stand das Abenteuer, das sogenannte letzte »heidnische« Volk Europas dem christlichen Glauben zuzuführen. Die Expansion des polnischen Staates hätte damit auch eine geistlich-moralische Legitimation erfahren. So wurde der litauische Fürst zunächst einmal zur Taufe genötigt, bei der er einen neuen Namen erhielt: Aus Jogaila wurde Wladislaus – und sein Pate war niemand anderes als der oberschlesische Piastenherzog Władysław von Oppeln (1326/32–1401), zuletzt Palatin Ludwigs von Anjou in Rotreußen und immer wieder selbst Aspirant für die höchste Würde im Staat.
Die berühmte Urkunde des nachmaligen Königs Władysław II. Jagiełło vom 14. August 1385 in Krewo spiegelt die Dramatik dieser in Europa einmaligen Ereignisse: Zuerst bringt der litauische Großfürst sein Begehren zum Ausdruck, die »allseits berühmte Fürstin Jadwiga« ehelichen zu wollen. Sodann verpflichtet sich der Bräutigam in spe, zusammen mit allen noch nicht getauften Verwandten und sonstigen Adeligen und Einwohnern seiner Länder den christlichen Glauben (fidem katholicam) anzunehmen. In einem weiteren Schritt sichert er zu, das ganze Vermögen in die Ehe einzubringen – unter anderem, um den bisherigen Verlobten auszukaufen. Erst dann folgt der Kern an staatspolitischen Versprechen: dass er alle enteigneten Güter dem polnischen Königreich wiederbeschaffen werde, dass er die litauischen und reußischen Gebiete der Krone angliedern werde und anderes mehr. Es waren Versprechen, wie sie in der einen oder anderen Form auch anderswo gemacht wurden, ohne immer eingehalten zu werden; in diesem Fall wurden sie aber eingelöst. Dafür steht nicht nur die Christianisierung Litauens, die Władysław II. Jagiełło in Angriff nahm, indem er 1387 das Bistum Wilna gründete, und die der Chronist Jan Długosz (1415–80) in seinem ansonsten eher kritischen Herrscherporträt Władysławs bereits rühmend erwähnte: »Die Bekehrung der Litauer und Schamaiten [d. h. der Bewohner des Landes Samogitien/Žemaitien im Westen des heutigen Litauens] zum katholischen Glauben war sein Werk. Deshalb kann man ihn zu Recht Bekehrer und Apostel dieser Völker nennen.« Die gesamte applicatio (das Anschließen) Litauens an Polen, die Władysław II. Jagiełło bei seinem Regierungsantritt versprochen hatte, wurde mit Leben gefüllt. Dahinter stand eine doppelte Gewinnsituation: Den litauischen Adel dürften die Privilegien ihrer polnischen Standesgenossen gelockt haben, während für den polnischen Adel wohl die wirtschaftlichen Expansionsmöglichkeiten attraktiv erschienen. Die Verleihung des Magdeburger Rechts an die litauische Hauptstadt Wilna ebenfalls noch 1387 weist aus, dass der Weg des Landesausbaus ähnlich wie in Polen gegangen werden sollte. Dabei blieb Litauen außerhalb der »Krone« (corona) des polnischen Königtums; erst die staatsrechtliche Vereinigung der beiden Reichsteile in der Realunion von Lublin ganz am Ende der Jagiellonenzeit (1569) setzte das Signal für die Herstellung eines polnisch-litauischen Einheitsstaats.
Darstellung der Hochzeit von Jadwiga und Großfürst Władysław Jagiełło in der Illustrierten Chronikhandschrift Zar Ivans IV., des Schrecklichen, aus der Zeit um 1570
Mit der Taufe und Thronbesteigung des litauischen Großfürsten in Polen beginnt eine neue Epoche in der polnischen, aber auch in der ostmitteleuropäischen und gesamteuropäischen Geschichte. Die von den Piasten aktiv betriebene Westpolitik stagnierte, während sich durch die Personalunion zwischen Polen und Litauen langsam eine Rivalität im Osten, mit dem Großfürstentum Moskau, aufbaute. Eine weitere Implikation der »jagiellonischen Wende« war, dass alles, was sich an außenpolitischen Verwicklungen ergab, im Inneren vom Adel genutzt wurde, um die eigenen Privilegien auszubauen. Der adelige Einfluss auf Verwaltung und Gesetzgebung dehnte sich so weit aus, dass Polen tatsächlich eine »Republik des Adels« wurde – trotz unverändert weiter bestehender Verfassungsform der Monarchie. Damit stellt sich die Frage, welche Spielräume den neuen Königen aus Litauen in Polen zur Verfügung standen. Sieht man auf die territoriale Entwicklung Polens, bietet sich folgendes Bild: Die Zugehörigkeit Masowiens als Lehen zum polnischen Staat war mit dem Tod Kazimierz’ des Großen beendet; jetzt waren die Herzöge von Masowien wieder eine eigene, »souveräne« Macht. Die schlesischen Fürsten hatten sich vollständig unter die Lehnshoheit Böhmens begeben, und im Nordwesten Polens geriet das Gebiet um Dobrzyń als Pfand in die Hände des Deutschen Ordens. Im Falle Rotreußens hatte sich durch komplizierte Erbvereinbarungen der Eindruck festgesetzt, dass das Land unter dem Einfluss des Hauses Anjou stehe. Auch aus diesem Grund versuchte der polnische Adel um jeden Preis, die Verbindung des polnischen Throns mit dem Geschlecht der Anjou aufrechtzuerhalten; die Krönung Jadwigas von 1384 ist auch aus diesem Anliegen zu erklären.
Es war kein Zufall, dass Władysław II. Jagiełło (reg. 1386–1434), wie in Krewo versprochen, als ersten Akt der Wiederherstellung des polnischen Territoriums die Verbindung Rotreußens mit Polen verstärkte. Ungarn war, angesichts einer Anjou auf dem polnischen Thron, zum Zuschauer verdammt, und das nicht nur in diesem Fall: Während des Aufenthalts des polnischen Königspaares in Rotreußen huldigte ihnen dort der Moldauische Hospodar Piotr im Namen seines Landes. Das Fürstentum Moldau geriet nach 1387 für ein Jahrhundert lang unter polnische Suprematie – was für Ungarn wiederum ein schwerer Rückschlag im Mächtespiel um das Schwarzmeergebiet bedeutete. Als Ungarn und Polen ihre Einflusszonen teilten, d. h. die Walachei auf die ungarische Seite, Moldau auf die polnische Seite geschlagen wurden, hieß das zugleich, dass Polen jetzt in direkten Kontakt mit dem Osmanischen Reich geriet. Insgesamt eine Erfolgsgeschichte war die territoriale Auseinandersetzung mit dem Deutschen Orden: Zunächst kaufte Polen das Gebiet um Dobrzyń zurück; um Pommerellen, das Kulmer Land, die Deutschordensstädte Marienburg und Elbing sowie das Gebiet der Bischöfe von Ermland aber musste Polen Krieg führen. Diese Gebiete gelangten erst nach dem 13-jährigen Krieg, 1466, an Polen. Bewegung kam auch im Westen des Reichs auf, als 1443 der Krakauer Bischof Zbigniew Oleśnicki (reg. 1423–55) das Herzogtum Sewerien von den Teschener Fürsten als Bistumsland erwarb. Nur wenig später betätigte sich auch der polnische König Kazimierz IV. Jagiellończyk (1447–92) selbst in derselben Richtung: 1454 nahm er die Huldigung des Herzogs von Auschwitz entgegen, also eines oberschlesischen Piasten aus der Linie Oppeln-Ratibor, und kaufte zwei Jahre später das ganze Herzogtum auf. Mit dem schlesischen Herzogtum Zator, das zwei Jahre später eine Lehnsbindung an Polen einging, kamen so Gebiete zur Krone Polen, die direkt an den Kernraum des Königreichs, Kleinpolen, grenzten. Die neu angegliederten Herrschaften dienten als Puffer gegen das aufgrund der Hussitischen Revolution immer noch unruhige böhmische Gebiet, und sie trugen dazu bei, dass der Kontakt Schlesiens zu Polen nicht abriss.
Eine Seite des von Hedwig/Jadwiga in Auftrag gegebenen dreisprachigen Florianspsalters, um 1400
Sieht man sich die machtpolitische Steigerung an, die Polen im Zuge der »jagiellonischen Wende« erlebt hat, dann verwundert es nicht, dass sich die Gründergestalten, Jadwiga und Jagiełło, im kulturellen Gedächtnis Polens einer exponierten Stellung erfreuen. Der Krakauer Hof besaß, angesichts der Anjou-Prinzessin und ihres Gefolges, einen europäischen Standard. Die Königin dürfte die treibende Kraft bei der Entwicklung der höfischen Kultur gewesen sein, besonders was die Schriftproduktion angeht. Der berühmte Florianspsalter, eine lateinisch-deutsch-polnische Parallelübersetzung, soll von ihr in Auftrag gegeben worden sein; und auch die Übersetzung der lateinischen Revelationes der hl. Birgitta von Schweden ins Polnische könnte auf ihre Initiative zurückgehen. Aber auch von der Seite der litauischen Jagiellonen gingen bedeutende Impulse aus: Wir beobachten seit dieser Zeit eine verstärkte Rezeption von byzantinischer Kultur in Schrift und Bild, die mit der Mutter Władysławs II. Jagiełło verbunden sein könnte. Die Wandmalereien in der Heiligkreuzkapelle auf dem Wawel in Krakau zeigen ein von Malern aus Pskov erstelltes, russisch-orthodoxes Bildprogramm. Es stammt erst von 1470, spiegelt aber die östliche Orientierung Polens seit der Thronübernahme der Jagiellonen. Daneben stehen ganz selbstvertändlich die aus dem Westen Europas importierten Hofämter, wie Marschall, Hofmeister, Küchenmeister, Mundschenk und Truchseß. Vom König weiß man, dass er Musik liebte und deshalb Flötisten, Gitarristen und andere Musiker beschäftigte. Die Königin pflegte in ihrer Freizeit ein eher zurückgezogenes, kontemplatives Ideal. Ihr persönliches Signet waren zwei verbundene »M«, die für »Maria« und »Martha« stehen, den beiden Schwestern aus dem Lukasevangelium. Ihre allegorische Bedeutung war definiert als Repräsentation des tätigen, aktiven Lebens sowie des beschaulichen, zurückgezogenen Lebens. Bezeichnend ist, dass der in Prag und Krakau lehrende Dominikaner und Theologe Heinrich von Bitterfeld eines seiner wichtigsten Werke, De contemplatione et vita activa (entstanden nach 1391), der Königin Jadwiga widmete. Das akademische Leben förderte sie systematisch: durch eine Burse für litauische Studenten in Prag, durch die Unterstützung für die Einrichtung einer Theologischen Fakultät an der Krakauer Hochschule 1397 – und nicht zuletzt dadurch, dass sie testamentarisch ihren Schmuck für die Erneuerung des Studium generale in der polnischen Hauptstadt vermachte (1399).
Als Jadwiga bei der Geburt ihrer Tochter starb, setzte eine sofortige Verehrung ein, die von verschiedenen Kreisen getragen wurde. Sie fand Aufnahme in den Krakauer Nekrolog, ein Totenverzeichnis, das in der Königskathedrale auf dem Wawel geführt wurde. Der erste Rektor der mit ihrem Geld neu gegründeten Krakauer Universität, Stanisław von Skalbmierz, verfasste ein »Soliloquium«, also ein stilisiertes Selbstgespräch, über Jadwiga, und es sollte nicht die einzige gelehrte Ehrbezeugung bleiben. Die Erinnerung seitens der Universität, ihre Stellung am Beginn eines neuen Staates, ihre Aktivität im kulturellen Leben und nicht zuletzt ihr jugendliches Alter machte die Jadwiga-Verehrung zu einer Sache der kollektiven Memoria für Jahrhunderte. Für die Historienmalerei des 19. Jahrhunderts war sie die Ikone des (verlorenen) Staatswesens schlechthin; aber auch im kirchlichen Bereich wurde die Verehrung intensiv gepflegt. Die noch im 15. Jahrhundert in Gang gebrachte Kanonisation der Anjou-Prinzessin auf dem polnischen Thron kam in der Heiligsprechung durch Papst Johannes Paul II. im Jahr 1997 zu einem formalen Abschluss.
Außenpolitik zwischen dem Moskauer Reich und dem Habsburgerreich
Schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts geriet Polen viel stärker in den Bann der internationalen Politik als zuvor. Das hatte mit der Bündelung seiner Kräfte zu tun, mit dem Ausgreifen nach Osten, und mit der Politik des Deutschen Ordens. Polen wurde zu einem wichtigen Faktor in der mitteleuropäischen Politik – eine Rolle, die es seit 200 Jahren nicht mehr inne gehabt hatte. Zwar spielte man keine erste Geige von Anfang an; dazu war das Gewicht des Heiligen Römischen Reichs und Ungarns zu groß. Aber das Polen der späten Piasten und der Anjou war stark und wichtig genug, um auch in die Auseinandersetzungen geografisch weiter entfernter Mächte mit hineingezogen zu werden. Das Papsttum, Bayern, Dänemark, die Hansestädte und italienische Herrschaftsbereiche übten Einfluss auf Polen aus, und umgekehrt beeinflussten die polnischen Verhältnisse die europäische Politik. Die polnisch-litauische Union verstärkte die Involvierung Polens in die internationalen Zusammenhänge: Sie veränderte das politische Mächtesystem, und sie traf auf ihrerseits expansive Faktoren, wie das hussitische Böhmen und das Osmanische Reich. Sieht man auf den mitteleuropäischen Raum, dann erkennt man einen relativen Bedeutungsanstieg der Mark Brandenburg, dem ein ebenso relativer Bedeutungsrückgang des Ordensstaates und des Papsttums korrespondiert; Polen wurde in dieser Situation zu einem der wichtigsten Machtfaktoren. Auch wenn die Einschätzung des Venezianers Marino Sanudo (1466–1536), Polen liege von seinem militärischen Potenzial her hinter Ungarn und Deutschland, aber vor Frankreich und England, mit Vorsicht zu genießen ist, zeigt sie doch, dass der Aufstieg des Jagiellonenreichs im Ausland durchaus registriert wurde.
Allerdings ereignete sich dieser Aufstieg nicht reibungslos. Polen geriet durch die Personalunion mit Litauen in den Machtkampf, der sich zwischen dem Großfürstentum Moskau und dem Großfürstentum Litauen seit Beginn des 15. Jahrhunderts entsponnen hatte. Grund waren die Teilgebiete der alten Kiewer Rus’, die in den Zeiten eines im Niedergang begriffenen mongolischen Reichs nun zum Zankapfel zwischen Litauen und Moskau wurden. Die Moskauer Großfürsten sicherten sich auf der Basis einer gelockerten Einbindung in das mongolische Herrschaftssystem einerseits und der Einbehaltung der Tatarensteuer andererseits die Herrschaft in der Rus’, sofern sie nicht im Machtbereich Litauens stand. Als Großfürst Witold von Litauen im Jahr 1430 starb, entstand ein Machtvakuum. Witold war der faktische Gebieter über die ostslawische Welt geworden, und seine Stellung als Vormund für den minderjährigen Großfürsten Vasilij II. (reg. 1425–62) brachte auch Moskau auf seine Seite. Der Kampf um die Nachfolge Witolds war auch ein Kampf von Nachfolgeprinzipien: Während für Litauen das Prinzip des Seniorats maßgeblich war, nach dem nicht nur der älteste Sohn für die Thronfolge infrage kam, sondern auch ein Neffe des Herrschers, verfolgte Moskau den Anspruch der Primogenitur. Dieser Anspruch wurde eingelöst, als der älteste Sohn des amtierenden Großfürsten, Ivan III. (reg. 1462–1505), bereits zu Lebzeiten seines Vaters zum Mitherrscher erhoben wurde. Mit ihm verbindet sich die für den Aufstieg des Großfürstentums Moskau zentrale Politik einer »Sammlung der russischen Erde«, womit die Herrschaftsbereiche der ehemaligen Kiewer Rus’ angesprochen waren. Das in diesem Vorgang widerständige Großfürstentum Novgorod wurde dann zur Reibungsfläche, an der Moskau und Litauen (mittelbar auch Polen) aufeinandertrafen. Novgorod orientierte sich in Richtung Litauen, weil es sich dadurch einen Erhalt seiner Selbständigkeit erhoffte. Der Vertrag mit König Kazimierz IV. Jagiellończyk setzte den König von Polen und Großfürsten von Litauen in dieselben Rechte ein, wie sie Novgorod auch seinen eigenen Fürsten zugebilligt hatte. Kazimierz’ IV. Verpflichtungen bestanden darin, Stadt und Land Novgorod mit litauischen Kontingenten gegen einen Angriff des Moskauer Großfürsten zu verteidigen. Es war eine herbe Enttäuschung für Novgorod, dass Kazimierz IV. keine Anstalten unternahm, Novgorod zu Hilfe zu kommen, als 1471 das Moskauer Heer gegen die Stadtrepublik zog.
Für eine direkte Konfrontation zwischen Litauen und dem Moskauer Großfürstentum bot der Tod von Kazimierz IV. Jagiellończyk im Jahr 1492 eine günstige Gelegenheit. In Polen trat Jan Olbracht die Nachfolge an, während in Litauen der jüngere Aleksander zum Großfürst gewählt wurde. Die Personalunion zwischen Polen und Litauen war damit aufgehoben, und die Einheit des polnisch-litauischen Staates insgesamt schien infrage gestellt. Man muss sich vor Augen halten, dass das Band, das beide Herrschaftsbereiche zusammenhielt, noch ziemlich schwach war. Der Zusammenhalt zwischen Polen und Litauen wurde in der Union von Horodło 1413 geregelt, und er bestand darin, dass nach dem Tod des litauischen Herrschers die polnische Staatsspitze den Nachfolger anerkennen musste – was umgekehrt auch für den Fall galt, dass der polnische Herrscher ohne Nachkommen starb. Außerdem legte die Union fest, dass ein Teil des litauischen Adels in den polnischen aufgenommen wurde. Angesichts dieser eher losen Verschränkungen hat man den Doppelstaat Polen-Litauen nicht zu Unrecht als »composite state« bezeichnet. Wenn jetzt, am Ende des 15. Jahrhunderts, Moskau gegen Litauen in Stellung ging, dann bedeutete dies eine ernsthafte Bedrohung. Dahinter stand ein Vorgang, der noch öfters an der polnischen »Ostgrenze« zu beobachten sein wird: der Übertritt ruthenischer Teilfürsten, die eigentlich dem litauischen Großfürsten unterstanden, in die Dienste Moskaus. Ivan III. erkannte, dass sich mit diesen »Frontwechslern« eine expansive Außenpolitik nach Westen hin betreiben ließ, und er war bereit, militärisch einzugreifen, wenn Litauen sich den Übertrittsbestrebungen widersetzte. Damit war ein Kriegszustand gegeben, der für die nächsten eineinhalb Jahrhunderte das Verhältnis zwischen Moskau und Polen-Litauen prägen sollte. Dynastische Verbindungen, wie diejenige zwischen Aleksander von Litauen und Ivans III. Tochter Elena, brachten keine Entspannung. Dafür war die Moskauer Politik zu stark darauf festgelegt, die ganze Rus’ in den neuen Herrschaftsverbund einzugliedern, wie es der 1494 zum ersten Mal verwendete Titel des Moskauer Großfürsten als Gosudar’ vseja Rusi (»Herrscher der ganzen Rus’«) bezeichnete. Vorteilhaft für die russische Seite war, dass man dabei die Karte der konfessionellen Gleichartigkeit ausspielen konnte, und in der Tat wird Moskau seine Eigenschaft als orthodoxes Staatswesen noch länger in die Waagschale werfen, um Legitimation für seine Expansion in orthodoxe Gebiete zu erzeugen.
Auf der anderen Seite der Außen- bzw. Kriegsbeziehungen zwischen Polen-Litauen und Moskau stehen Bündnisse von westlicher Seite, die sich des erstarkten Großfürstentums Moskau bedienten. Am Beginn steht Matthias Corvinus, der mit den Jagiellonen im Streit um die böhmischen Länder stand. Ihm folgten die Habsburger, als 1489 Kaiser Maximilian den ersten Gesandten aus Moskau in Frankfurt am Main empfing. In der letzten Phase seiner Eigenständigkeit versuchte auch das Ordensland Preußen, Moskau für die eigenen Pläne gegen Polen-Litauen zu instrumentalisieren. Auch wenn das ursprüngliche Ziel in keinem der Fälle erreicht worden ist, verhalfen diese Verbindungen dem Moskauer Großfürsten Ivan III. zu einem erheblichen Prestigegewinn – während das Jagiellonenreich in einen Dauerkonflikt hineingezogen wurde. Für die jagiellonische Außenpolitik ging es dabei um die »Herrschaft im Ostseeraum«, das Dominium Maris Baltici. Dort kreuzten sich allerdings nicht nur die Interessen Polen-Litauens und des Großfürstentums Moskau; als dritter Faktor kam Schweden hinzu. Der 1547 gekrönte Zar Ivan IV. richtete seine Politik deutlich auf das Ziel hin aus, einen Zugang zur Ostsee zu erlangen. Für den russischen Handel hätte dies eine erhebliche Erleichterung mit sich gebracht. Im Brennpunkt der konfligierenden Interessen stand Livland, mithin ein Teil des ehemaligen Herrschaftsgebiets des Deutschen Ordens. Der letzte jagiellonische König, Zygmunt II. August (reg. 1548–72), schloss 1557 ein Schutzbündnis mit der Livländischen Konföderation ab (bestehend aus dem livländischen Zweig des Deutschen Ordens, dem Erzstift Riga und weiteren Stiften, sowie der Stadt Riga). Auffällig ist dabei, dass sich nicht nur zwei Mächte beim Kampf um Livland gegenüberstanden, sondern auch zwei politische Systeme: das polnisch-litauisch-reußische Commonwealth auf der einen Seite, und das imperiale Moskauer Zarentum auf der anderen Seite. Im aktuellen Fall behielt Polen-Litauen die Oberhand und konnte Livland in seinen Staatsverbund eingliedern. Das Privilegium Sigismundi Augusti, ausgestellt in Wilna 1561, garantierte Livland den Erhalt der Augsburgischen Konfession, dazu deutsches Recht und die deutsche Sprache in der Landesverwaltung.
Der Krieg um Livland und insgesamt der Dauerkonflikt mit dem Moskauer Reich standen auch hinter dem Vorgang, der für die polnische Geschichte zu einer der wichtigsten verfassungsrechtlichen Änderungen überhaupt führte: der Realunion zwischen Polen und Litauen. Ausschlaggebend war, dass der polnische König aufgrund der kriegerischen Ereignisse (und der damit verbundenen Aufwendungen) gezwungen war, mit der Unterstützung des Parlaments (Sejm) zu regieren. Eine Annäherung zwischen König und Sejm fand statt, die sich auf 1562/63 datieren lässt: Hier trat der König ganz bewusst in der Tracht des Kleinadels auf und sprach sogar Polnisch. Damit suchte er die Mitwirkung der im Reichstag ausschlaggebenden Gruppe zu gewinnen. Die Bereitschaft, dem König zu folgen, stieg, als sich dieser die Executio legum, die tatsächliche »Ausführung der Gesetze«, auf die Fahnen schrieb. Denn die Betroffenen davon waren vor allem die Magnaten, also die polnische Aristokratie, die nach dem Plan des Königs ein Viertel ihrer Einkünfte aus den an sie verpfändeten Gütern für die Verteidigung der Grenzen im Osten hätten abführen müssen. Der König wollte also zu Geld kommen, um den Krieg gegen Moskau führen zu können. In der Tat hätte sich mit den eingenommenen Mitteln ein stehendes Heer schaffen lassen; dass die Magnaten ihre Verpflichtungen nicht erfüllten, verhinderte die politische Umsetzung der Executio legum genauso wie eine militärisch erfolgreiche Außenpolitik.
Dennoch besteht dieser Komplex nicht nur aus verpassten Chancen: Indem der König den ersten Schritt tat, als er 1564 auf das jagiellonische Erbrecht an Litauen verzichtete, ebnete er den Weg zur polnisch-litauischen Realunion. Praktische Erwägungen hatten den Anlass gegeben, denn Zygmunt II. August stand trotz seiner drei Ehen ohne legitimen Nachfolger da; es düfte ihm klar gewesen sein, dass mit ihm die Dynastie der Jagiellonen aussterben würde. Doch war das nicht alles. Es hatte sich nach der 1413 geschlossenen Union von Horodło so etwas wie ein Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Polen und Litauen entwickelt, das durchaus tragfähig war. Zwar zeigte sich Opposition aus den Reihen der Magnaten, die, soweit sie selbst dem orthodoxen Glauben angehörten, lieber eine Verbindung mit dem Moskauer Reich gesehen hätten. Aber zuletzt überwog die Emphase, mit der auf dem sogenannten Feldlager-Sejm von Minsk 1567 der litauische Adel den Wunsch nach einer Realunion äußerte. Für die Verhandlungen auf dem Reichstag in Lublin, die von Januar bis Juni 1569 dauerten, erwies es sich als günstig, dass der König nicht nur auf sein Erbrecht in Litauen verzichtete, sondern auch drei Wojewodschaften (Podlachien, Wolhynien und Kiew) aus dem Bestand des Großfürstentums in die Krone Polen brachte.
Mit der Unterzeichnung der Unionsakte am 1. Juli 1569 verbindet sich die staatsrechtliche Konzeption, dass Polen und Litauen nun einen »unteilbaren und ununterschiedenen Körper« bildeten. Aus zwei Staaten und Nationen sollte eine Einheit werden, wobei dem König eine besondere Funktion zukam. Was bisher »nur« ein Doppelreich war, zumeist in Personalunion zwischen dem polnischen König und dem litauischen Großfürsten regiert, wurde jetzt zu einem multinationalen Großreich mit einheitlicher Spitze. Die wichtigsten Punkte der Repräsentation der Zentralgewalt waren festgelegt: Die Wahl des Königs sollte in Petrikau/Piotrków stattfinden, die Krönung in Krakau; der Reichstag wiederum sollte in Warschau zusammentreten. Damit war eine markante Parallele zu Frankfurt, Aachen und Regensburg in der deutschen Geschichte hergestellt. Bei der Definition der hoheitlichen Befugnisse wählte man eine Mischstrategie: Gemeinsam waren Währung und Außenpolitik; Verwaltung, Recht, Finanzen und Heer hingegen blieben separat. Im staatlichen Verbund befanden sich neben Polen und Litauen noch die Lehnsherzogtümer Preußen und Kurland, dazu das Herzogtum Livland. Die deutliche monarchische Spitze der Konstruktion sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich weiterhin um einen »composite state« handelte. Angesichts der nationalen, konfessionellen und rechtlichen Unterschiede, die darin enthalten waren, besaßen zentrifugale Kräfte durchaus ihren Spielraum.
Das Ordensland Preußen im Nordosten bildet die Brücke zur zweiten großen Frontstellung des Jagiellonenreichs: gegen die Habsburger. Dabei geht es nicht nur um die Machtbalance zwischen einem vereinigten Polen-Litauen und dem Heiligen Römischen Reich in Mitteleuropa, sondern auch um eine dynastische Rivalität. Sie beginnt mit dem Tod Kaiser Sigismunds, aus dem Geschlecht der Luxemburger, im Jahr 1437. Im Anschluss daran wurde der Habsburger Albrecht zum Römischen König gewählt, und sein Bestreben ging dahin, Sigismund auch hinsichtlich der Kronen von Böhmen und Ungarn zu beerben. In Ungarn gestaltete sich die Sache leichter als in Böhmen, wo die hussitische Mehrheitsbewegung der Utraquisten (so genannt, da sie auf der Kommunion mit Brot und Wein, also »in beiderlei Gestalt«, sub utraque specie, bestanden) einen Gegenkandidaten favorisierte. Zum König ausgerufen wurde der Bruder des polnischen Jagiellonenherrschers Władysławs III., Kazimierz. 1438 kam es daraufhin zu einem polnisch-österreichischen Krieg, da Albrecht Böhmen nicht kampflos preisgeben wollte. Selbst sein vorzeitiger Tod im Jahr darauf klärte die Sache nicht im Sinne Kazimierz’, denn nun wurde der Sohn Albrechts, Ladislaus Posthumus, König von Böhmen – Władysław III. hingegen König von Ungarn. Auf den böhmischen Thron gelangten die Jagiellonen erst 1471 mit Vladislav II., nach dem Zwischenspiel des hussitischen Königs Georg von Podiebrad. Den ungarischen Thron bestieg derselbe Jagiellone dann 1490, nachdem ebenfalls ein einheimischer König, Matthias Corvinus, gestorben war. Die Jagiellonen regierten sowohl in Ungarn, als auch in Böhmen, nur für eine kurze, wenngleich gerade im kulturellen Sektor markante Zeitspanne. 1526, nach dem Tod des über Böhmen und Ungarn herrschenden Jagiellonen Ludwig II. in der Schlacht von Mohács gegen die Osmanen, gelangten beide Kronen, die ungarische und die böhmische, dank günstiger Erbverträge unter habsburgische Herrschaft. Ihr Verbleiben unter dieser bis 1918 garantierte aber auch ein Fortleben der jagiellonisch-habsburgischen Rivalität. Allerdings war selbst diese Konstellation nicht naturgegeben: Denn die Doppelhochzeit von Wien 1515 – in der Maria, die Enkelin des Kaisers, Ludwig II. versprochen wird, und Anna, die Tochter König Vladislavs, mit Ferdinand I. verbunden wird – hätte auch zum Vorteil der Jagiellonen ausgehen können, sofern Ludwig II. nicht sein Leben in der Schlacht von Mohács gelassen hätte.
Sieht man auf die internationalen Beziehungsgeflechte, die sich mit dem jagiellonisch-habsburgischen Verhältnis verbanden, dann bemerkt man eine Ausweitung des Horizonts. Seit der Thronbesteigung des Habsburgers Friedrich III. als Römisch-deutscher König im Jahr 1440 (seit 1452 Kaiser) waren die Jagiellonen nicht mehr nur eine regionale Macht unter mehreren; gerade die Nöte, in denen sich der Kaiser nach dem Fall Konstantinopels 1453 und angesichts einer ungebremsten weiteren Expansion des Osmanischen Reichs befand, zogen Polen-Litauen in »globale« Zusammenhänge hinein. Friedrich III. trug dem polnischen König an, gemeinsam einen Feldzug gegen die Osmanen zu organisieren – und beschränkte seine Einmischung in den Krieg Polens mit dem Deutschen Orden nach 1454 auf eine rhetorische Verurteilung der preußischen Stände (da sie dem polnischen König in die Hände spielten). Für das ganze restliche Jahrhundert wichtig wurde die Ehe zwischen König Kazimierz IV. Jagiellończyk und Elisabeth von Habsburg, die am 10. Februar 1454 geschlossen wurde. Sie legte nicht nur den Grundstein für die dann folgende Thronübernahme der Jagiellonen in Böhmen und Ungarn. Sie war auch günstig für den weiteren Verlauf der bilateralen Beziehungen im Verhältnis zum Krieg Polens gegen den Deutschen Orden: Als 1466 in Thorn der Friedensvertrag unterzeichnet wurde, der den Reststaat des Ritterordens mit einer Treueverpflichtung an den polnischen König band, und im deutschen Reich deswegen Proteste ausbrachen, enthielt sich Friedrich III. einer Stellungnahme und akzeptierte die Beschlüsse des Zweiten Thorner Friedens.
Anders gestaltete sich das Verhältnis, als Maximilian I. 1493 die Nachfolge Friedrichs als Römisch-deutscher König antrat. Sein Hauptziel war es, freie Hand in Ungarn zu bekommen, wofür er eine weit verzweigte Allianzpolitik verfolgte. Erstes Etappenziel darin war, Polen zu binden, was ihn dazu veranlasste, ein Bündnis zwischen dem Moskauer Reich, dem Deutschen Orden in Preußen und Livland, den preußischen Ständen und Städten sowie dem Fürstentum Moldau und möglichst auch Schweden zusammenzubringen. Mittel zum Zweck war es zum einen, den Hochmeister des Deutschen Ordens von seinem Treueid gegenüber dem polnischen König abzubringen, und andererseits den Erbanspruch auf das Herzogtum Masowien geltend zu machen, den Maximilian über seine Großmutter Cymburgis aus der böhmischen Ländermasse gegeben sah. Masowien war immer noch Lehnsgebiet der Krone Böhmen, und diesen Umstand versuchte der Römische König zu nutzen. Das Hauptziel Maximilians verursachte eine ständige Abwehrhaltung auf jagiellonischer Seite, die ihre Herrschaft in Ungarn bewahren wollte. Es verwundert nicht, dass sämtliche Jagiellonenkönige des nächsten halben Jahrhunderts auf dem polnischen Thron, von Jan I. Olbracht über Aleksander bis Zygmunt I. Stary (»dem Alten«, reg. 1506–48), als Garanten der Herrschaft in Ungarn auftraten. Das Treffen des Hauses der Jagiellonen 1494 im ungarischen Leutschau/Levoča sollte den Zusammenhalt der Dynastie und die Möglichkeit einer gemeinsamen Politik demonstrieren.
Hinzugesellte sich als integrierender Faktor die Bedrohung, die von der osmanischen Expansion in Europa ausging. Die Gefahr wurde akut, als der Feldzug von König Jan Olbracht im Fürstentum Moldau 1497 missglückte. Die jagiellonische Politik schwenkte um und man begann, zusammen mit den Habsburgern eine Koalition gegen die Osmanen zu schmieden. In den Jahren 1498 bis 1500 reisten zu diesem Zweck mehrere polnisch-ungarische Gesandtschaften an den Hof Maximilians. Die Hoffnungen wurden enttäuscht, und die jagiellonische Politik wandte sich erstmals Frankreich zu. Der nächste starke polnische König, Zygmunt I., erhöhte den Druck auf Habsburg, als er die innerungarische Opposition unterstützte. Diese Oppositionsbewegung wurde angeführt von dem siebenbürgischen Fürsten Johann/János Zápolya (1487–1540) – und sie zeigt, welche Bedeutung auch ein kleines Land wie Siebenbürgen (kurzfristig) erlangen kann, wenn es in die Mühlen europäischer Großmachtpolitik gerät. Die Aussichten der Habsburger, die ersehnte ungarische Krone zu erlangen, verdüsterten sich in dem Moment, als Zygmunt I. 1512 eine Ehe mit Barbara Zápolya einging, der Schwester des Siebenbürger Fürsten. 1515 setzte daraufhin ein lebhafter diplomatischer Handel ein, an dessen Ende der polnische König zwar seine Ansprüche auf die Kronen Böhmens und Ungarns aufgab, der Kaiser aber seinerseits auf eine polenfeindliche Politik mit Unterstützung Moskaus und des Deutschen Ordens verzichtete. Die Bande zwischen Habsburgern und Jagiellonen verstärkten sich, als Zygmunt I. im selben Jahr, nach dem Tod seiner Frau Barbara, mit Bona Sforza eine Nichte der Gemahlin Kaiser Maximilians ehelichte. Das Einverständnis zwischen den beiden Häusern der Jagiellonen und Habsburgern war durchaus fragil – aber es hielt länger als erwartet.
Erst der Tod des Jagiellonen Ludwigs II. 1526 und das Inkrafttreten des Familienvertrags nach der Doppelhochzeit zwischen Habsburgern und Jagiellonen änderte schlagartig die Situation. Jetzt hatte Polen für die nächsten Jahrhunderte eine gemeinsame Grenze mit dem habsburgischen Staat. Das brachte neue Probleme mit sich, aber auch eine neue Qualität von Beziehungen. Im schlesischen Bereich kam es zu einer Intensivierung der Handelskontakte; Grundlage waren die schlesischen Erwerbungen des Krakauer Bischofs und des polnischen Königs ein Jahrhundert zuvor. Doch bestanden auch Reibungsflächen, bedingt durch unterschiedliche politische Interessen. Ein strittiger Punkt war Siebenbürgen, ein weiterer das Herzogtum Preußen. Gleichwohl überwogen die zentripetalen, koalitionsbereiten Tendenzen. Sowohl Habsburger wie Jagiellonen erkannten, dass sie von einer friedlichen Koexistenz profitierten, und die internationale Konfliktlage zeigt sie gewissermaßen Rücken an Rücken gegen jeweils andere Gegner: Die Habsburger standen gegen das französische Herrscherhaus der Valois, die Jagiellonen gegen das Moskauer Großfürstentum der Rjurikiden. Als dritter Akteur gesellte sich das Osmanische Reich hinzu, das die Reiche der Habsburger wie der Jagiellonen gleichermaßen bedrohte. Das Osmanische Reich wurde so wider Willen zum Promotor einer »europäischen Union«, die sich zwar nicht auf das ganze Europa erstreckte, aber doch eine Art Wertegemeinschaft beinhaltete. Sie bestand für die Habsburger in erster Linie darin, denjenigen Raum zu schützen, der durch eine Parallele von päpstlicher und kaiserlicher Herrschaft markiert war.
Für die Jagiellonen drehte es sich angesichts der osmanischen Bedrohung eines Raumes, den man langsam als »Europa« zu begreifen begann, noch um etwas anderes. Mit der Formel, Polen-Litauen bilde ein Antemurale Christianitatis, eine »Vormauer der Christenheit«, war eine Selbsterhöhung impliziert, die sich nach Innen und Außen verwenden ließ. Spätestens jetzt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts, wurde der Reichsgedanke, wie er im Römischdeutschen Reich weiterlebte, von Polen beansprucht; jedenfalls an dessen Ostgrenze. Das war machtpolitisch nicht ganz verkehrt, denn das Schicksal der christlichen Länder Europas hing in einem wesentlichen Ausmaß von der Verteidigungsfähigkeit Polens ab, bzw. davon, wie Polen der osmanischen Expansion entgegentrat. Dabei ist der Ehrentitel, eine »Vormauer der Christenheit« bilden zu dürfen, wesentlich älter, und funktionierte zuerst wohl als begriffliches Instrument der päpstlichen Politik gegenüber dem Heiligen Land. Eine Übertragung auf Polen und Ungarn erfolgte im 13. Jahrhundert, als die Invasion der Mongolen bis Liegnitz in Schlesien reichte.
Das Auftreten der Osmanen auf dem Balkan seit der Mitte des 14. Jahrhunderts verhalf dem Antemurale-Konzept zu neuem Leben. In der Folge ist eine Vereinnahmung dieser unscharfen Bezeichnung vor allem durch Polen zu bemerken, wo sich intellektuelle und politische Ambitionen verknüpften. Schon das Auftreten der polnischen Delegation auf dem (Ökumenischen) Konzil von Konstanz 1414 bis 1418 bildete den Auftakt für eine Selbstdarstellung Polens als eines »Bollwerks« der Christenheit. Polen und Ungarn waren dann, da unter König Władysław III. (reg. 1434–44) in einer Person vereint, zusammen gemeint: Denn über die Ressourcen seiner ungarischen Krone vor allem leistete Władysław den Osmanen Widerstand, und auch wenn sein militärisches Vorgehen bei Varna am Schwarzen Meer 1444 scheiterte, festigte sich doch das Bild der jagiellonischen Länder als Vormauer und Bollwerk der Christenheit gegenüber den »Ungläubigen«. Władysław formulierte in einem Brief selbst den Kerngedanken, als er als neu gewählter König von Ungarn seine beiden Königreiche gegenüber Papst Eugen IV. so vorstellte (1440): murus et scutum sunt fidelium contra barbaros – »Mauer und Schild der Gläubigen sind sie gegen die Barbaren«. Über den Südrand seines ungarischen Reiches hatte der Jagiellonenkönig tatsächlich Kontakt mit den Osmanen; doch blieb der Antemurale-Anspruch nicht darauf beschränkt. Wie intensiv und innovativ von polnischer Seite an dieser Konzeption gearbeitet wurde, zeigt die Denkschrift des juristisch gebildeten Krakauer Diakons Mikołaj Lasocki (ca. 1380–1450) für die spanische Delegation auf dem Konzil von Basel (1431–49). Das etwa 1435 verfasste Dokument zieht eine Parallele zwischen Spanien und Polen, was die religiöse Bedrohungssituation angeht. So, wie die Spanier gegen die Muslime in Andalusien stünden, befänden sich die Polen in einem Abwehrkampf gegen die Muslime des Osmanischen Reichs – und dazu gegen Tataren und Russen. Zwei Antemurale-Reiche werden hier gleichsam als Klammer der Christenheit vorgestellt, eines im Westen, das andere im Osten. Das Jagiellonenreich in Polen und Litauen wurde auf diese Weise, wenigstens funktional, an die christlichen Zentren des Alten Europa angebunden.
Wie der polnische Publizist Józef Mackiewicz (1902–85) in seinem ideologiekritischen Essay von 1957, Der sogenannte Osten Europas (Tak zwany Wschód europejski), bemerkte, befand sich dieses Bollwerk keineswegs an den Grenzen des Christentums, sondern an den Grenzen der katholischen Kirche. Vermittelt wurde also ein Machtanspruch Roms, der sich mit dem Machtanspruch der polnischen Könige deckte. Die Signalwirkung im größeren außenpolitischen Rahmen ließ nicht lange auf sich warten. Von dem Humanisten Enea Silvio Piccolomini stammt die Konzeption einer Einheit, die zum ersten Mal selbst der Reichsidee des Sacrum Imperium Romanum (Heiliges Römisches Reich) übergeordnet ist. Grundlegend war die Einsicht, dass das Reich angesichts der vom Osmanischen Reich ausgehenden Gefahr als Ordnungsmacht überfordert war. Der Kreuzzugsgedanke, den Piccolomini dann als Papst Pius II. (reg. 1458–64) wiederzubeleben suchte, blieb dabei nur Episode. Viel langlebiger war der Statusgewinn, den Polen-Litauen als »Vormauer der Christenheit« für sich verbuchen konnte. Er wurde eingesetzt, wenn es um außenpolitische Fragen ging (etwa gegen das orthodoxe Moskauer Reich), und es war ein Instrument für eine ideologisch homogenisierende Politik im Inneren.
Das Zusammenrücken der christlichen Länder Europas an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert lässt sich im Fall Polen-Litauens und des Habsburgerreichs ganz praktisch nachvollziehen. Das Mittel der Wahl war für beide Häuser die Stärkung der Familienbande. Eheschließungen häuften sich: König Zygmunt II. August vermählte sich 1543 mit Erzherzogin Elisabeth, der ältesten Tochter König Ferdinands I., der selbst bereits mit der Jagiellonin Anna, der Tochter König Vladislavs von Böhmen und Ungarn, verheiratet war. In dritter Ehe verband sich Zygmunt II. dann noch mit Elisabeths Schwester, Katharina von Mantua. Mitten in diese Zeit fällt 1549 das Abkommen zwischen Zygmunt II. und Ferdinand I., ausgehandelt in Prag und unterzeichnet von Kaiser Karl V. Es bildete die Grundlage für einen dauerhaften Frieden zwischen beiden Reichen und war für Polen darüber hinaus bedeutsam, als der polnische Anspruch auf die Oberhoheit im Herzogtum Preußen gewahrt blieb. Es handelte sich dabei um das 1525 säkularisierte und Polen als Lehen übereignete Rest-Ordensland, das nach seiner Mit-Belehnung zugleich an die Hohenzollern 1568 dann als Lehen an Brandenburg fallen sollte. Das aber geschah erst 1618 und befindet sich damit, wie die daraus folgenden Implikationen für das polnisch-preußische Verhältnis, außerhalb der Jagiellonenzeit.
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