Kitabı oku: «Endlich alles im Lot», sayfa 3

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2.3 Lieferanten auf den Prüfstand

Schon mein Vater hat mir beigebracht: „Du musst für deine Fehler und deren Folgen geradestehen.“ Ich fand das immer richtig und gerecht. Leider gilt in der aktuellen Rechtsprechung im Rahmen der Mängelgewährleistung dieser Grundsatz nicht mehr. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit, die für uns Handwerker existenzbedrohend ist.

„Alle Dinge, die wir Handwerker erschaffen, sind Prototypen. Es gibt keine perfekten Prototypen!“ (Udo Herrmann) Wir hatten im Unternehmen einen Fall, der uns sehr belastet hat. Von einem neuen Dielenboden aus Eiche auf ca. 250 m² löste sich nach der ersten Heizperiode aus einzelnen 3-Schicht-Elementen partiell die Deckschicht. Der Kunde forderte die komplette Neuverlegung der Fläche in seinem luxuriös ausgestatteten Wohnhaus. Ich rechnete mir schon aus: Einbaumöbel, Hochglanzküche und Schleiflacktüren demontieren, Boden ausbauen, Estrich sanieren, Wände neu streichen, Boden erneut liefern und verlegen, Einrichtung remontieren, zusätzlich Hotelkosten für eine vierköpfige Familie und die Zwischenlagerung des Hausrates. Ein renommierter Gutachter, der den Schaden aufnahm, sagte zu mir: „Der Boden ist super verlegt. Sie sind nicht in der Prüfpflicht für diesen Mangel. Und wenn Sie es wären, hätten Sie keine Möglichkeit, das Material entsprechend zu untersuchen. Das wäre nur mit aufwendigen Analysen in einem Labor möglich. Dennoch haften Sie gegenüber Ihrem Kunden vollumfänglich. Ihr Lieferant muss Ihnen nur Ersatzware liefern. Sie haften laut Rechtsprechung für seine Fehler.“

In Zahlen bedeutete dies: 250.000,– Euro maximaler Schaden. Mit viel Glück, einem professionell arbeitenden Gutachter und einen verständnisvollen Kunden kamen wir mit einer tragbaren Belastung von 38.000,– Euro aus dieser Sache heraus. Letztendlich mussten nur wenige Dielen komplett getauscht und einige kleine Stellen der Deckschichten mit Injektionsklebstoff unterfüllt werden. Zusätzlich zu dem Nachbesserungsaufwand und den damit verbundenen Kosten hatte ich jedoch einige schlaflose Nächte.

Um unser Risiko zu minimieren, haben wir im Unternehmen einige Dinge verändert. Zum einen prüfen wir mit der Checkliste „Lieferantenqualität“ sehr genau die Qualität unserer Lieferanten und haben unseren Einkauf zu solchen Herstellern und Lieferanten verlagert, die uns bei Schäden nicht im Regen stehen lassen, sondern partnerschaftlich an einer Lösung für unsere Kunden mitarbeiten. Zum anderen habe ich viele Aufgaben im Tagesgeschäft an meine Mitarbeiter delegiert, um Zeit zu gewinnen und mehr am als im Unternehmen arbeiten zu können. Diese Zeit habe ich genutzt und die Checkliste „Unternehmensrisiko verringern“ erstellt. Gegen das Risiko der Aus- und Einbaukosten konnten wir uns zwischen-zeitlich durch den Abschluss einer Versicherung schützen. Jetzt kann ich wieder ruhiger schlafen! Ein bitterer Beigeschmack ist dennoch geblieben. Aufwand und Kosten zur Minimierung des Risikos blieben wieder einmal am Handwerker hängen.

Dies hat sich auch mit der seit 1.1.2018 gültigen Gesetzesänderung kaum verbessert, da die Lieferanten zwar nun wieder für Aus- und Einbaukosten haften, dies aber in ihren AGBs ausschließen können.

Da ein kleiner Handwerksbetrieb kaum die Möglichkeit hat, alle Lieferantenverträge detailliert zu prüfen, besteht nach meiner Auffassung nach wie vor eine impraktikable Rechtsprechung.


Fehlersuche bei einem Holzboden


Checkliste „Unternehmensrisiko verringern“
1. Kläre, wer dein Vertragspartner ist. Zwischen Architekt und Handwerker besteht kein Vertragsverhältnis, wenn der Architekt nicht mit einer Vollmacht des Bauherrn ausgestattet wurde!
2. Kläre, wer welche Vollmachten hat (z.B. Vollmacht Architekt), gegebenenfalls Vollmachten vorlegen lassen und zu Kundendokumenten hinzufügen.
3. Dokumentiere alle Gespräche mit dem Auftraggeber, bei mehreren Ansprechpartnern am besten alle Kontakte schriftlich.
4. Mache dein Angebot so klar und vollständig wie möglich. Weise auf Gefahren hin und übergib nachweislich eine Pflegeanleitung.
5. Lass dir alle Aufträge durch Unterschrift bestätigen. Beachte dabei die Richtlinien für Verbraucherrecht, BGB und/oder VOB.
6. Untersuche gekauftes Material bei Lieferung/Abholung sofort und rüge Materialmängel unverzüglich – auch bei nachträglich erkennbaren Mängeln (Frist: 1 Woche), §377 HGB.
7. Prüfe die vorgesehene Art der Ausführung, den Bauzeitenplan und die Gegebenheiten auf der Baustelle – gegebenenfalls Bedenken anmelden.
8. Lass das Abnahmeprotokoll vom Bauherrn unterschreiben.
9. Beziehe die Industrie in die Baustelle mit ein (z.B. Aufbauempfehlungen, Produktempfehlungen, Materialprüfungen).
10. Rechne prüfbar ab! Jeder Rechnungsposition steht eine Position aus dem Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung oder eines Auftrages für zusätzliche Leistungen gegenüber.
11. Sei vorsichtig bei Auslandsgeschäften. Prüfe den Aufwand bei Organisation und Abwicklung im Vorfeld genau. Mögliche Gefahren mit Behörden, Steuerberater und Anwalt besprechen. In Bayern hilft Bayern Handwerk International (www.bh-international.de).
12. Sichere die Vergütung ab (z.B. über eine Bürgschaft nach § 648a BGB). Grundsätzlich Vorauskasse und Anzahlungen verlangen.
13. Versicherung für Aus- und Einbaukosten bei Produktmängeln abschließen.
14. Zusätzliche Leistungen vom Kunden unterschreiben lassen.
15. Existenzgefährdende Risiken durch Versicherungen minimieren!




Art der Gefahr Risiko
groß mittel klein
Feuer, Explosion
Sturm, Hagel
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl
Maschinenbruch
Warentransporte
Maschinenschaden
Energieausfall
Computerausfall
Elektronikschäden
Betriebshaftpflicht
Produkthaftpflicht
Umwelthaftpflicht
Verseuchung
Haftungsrisiko für Aus- und Einbauarbeiten
Kfz-Haftpflicht
Eigene Kfz-Schäden
Unfallschäden (Kasko)
Raub, Sabotage, Unterschlagung
Forderungsausfall
Auslandsrisiken


Checkliste „Lieferantenqualität“
Das zusammenfassende Gesamtergebnis schreibst du in die dafür vorgesehene Spalte.
Nun hast du Klarheit welche Bedeutung die einzelnen Zulieferer für dein Unternehmen haben.
Pflege die Partnerschaft entsprechend oder beende die Zusammenarbeit.
Kriterien für die Bewertung von Lieferanteneigenschaften in A, B, C:
1. Freundlichkeit, Sympathie, Ehrlichkeit, Kulanz (Geschäftsführer, Innen- und Außendienst)
2. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit
3. Kompetenz, Beratungsqualität
4. Produktqualität, Garantien, Kostenübernahme bei Produktfehlern
5. Sortiment
6. Warenerhalt (schnell, vollständig, Verpackung unbeschädigt)
7. Preis/Leistung
8. Anwendungstechnik, Produktdatenblätter
9. Korrekter zügiger Schriftverkehr (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Gutschrift, Mailbeantwortung)
10. Zusätzliche Leistungen, Alleinstellungsmerkmale, z. B. Marketingunterstützung, Schulungsangebot, Arbeitshilfen


A = sehr gut/gut
B = befriedigend/ausreichend
C = mangelhaft/ungenügend


Lieferant Bewerte jede Eigenschaft mit A, B oder C Gesamtergebnis
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₺1.128,44
Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
22 aralık 2023
Hacim:
217 s. 79 illüstrasyon
ISBN:
9783778312322
Yayıncı:
Telif hakkı:
Автор
İndirme biçimi:
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