Kitabı oku: «Das Leben der Wanderhuren», sayfa 2

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Obwohl aus einem mittelalterlichen Traktat zu entnehmen ist: „Die Luft, darin du wohnst sey liecht, rein von gift und stinke nicht“, dürfte sich dieser Grundsatz dazumal als nicht ganz einfache Aufgabe präsentiert haben. Die Wohnstuben des Mittelalters waren eher karg eingerichtet und zeugten von wenig Gemütlichkeit.

Da sich lediglich die Reichsten Glasscheiben leisten konnten, sogenannte Butzenscheiben, wurden meist einfache Luken in die Hauswand eingelassen, um wenigstens etwas spärliches Licht in die Stube zu lassen. Kälte und Wind wurden lediglich mit Hilfe von Brettern und Tüchern notdürftig abgehalten. Mit Einzug der kalten Jahreszeit wurden die Fensterluken kurzerhand vernagelt, so dass ständige Finsternis in den Häusern herrschte.

Auch Privatsphäre war der mittelalterlichen Bevölkerung weitgehend unbekannt. Während sich die Wohlhabenden ihre Häuser mit Dienern und Gefolgsleuten teilten, lebten die Armen oftmals mit ihren Tieren im selben Raum oder doch zumindest auf engstem Raum zusammen. Die für die Hausarbeit zuständige Frau hatte somit beim Reinigen der Räumlichkeiten keine einfache Aufgabe zu bewältigen.

Durch Zugluft, Kälte und Dunkelheit nistete sich außerdem schnell Feuchtigkeit in Wänden, Decken und Fußböden ein. Erst allmählich bürgerte sich in deutschsprachigen Ländern eine primitive Form des Kachelofens und in Frankreich und südlichen Gebieten, der Kamin ein. Öfters dürfte aber lange Zeit eine einfache offene Feuerstelle anzutreffen gewesen sein.

Auch die Beleuchtung stellte während des Mittelalters ein nicht unerhebliches Problem dar. Da die Fensterluken meist mit Brettern verschlossen waren, stellten Kienspan und später mit Fett oder Tran gefüllte Lampen (Talglichter) die einzige Lichtquelle in den dunklen Behausungen dar. Diese verursachten aber beträchtlichen Qualm, der Augen und Nasen reizte. Die reinlicheren Wachskerzen konnten sich hingegen nur die besser Situierten Haushalte leisten. Ein weiterer Punkt in der mangelnden Hygiene des Mittelalters stellte das Verrichten der Notdurft dar. Bis ins Spätmittelalter kannten le-diglich Klöster und die Häuser und Burgen des Adels einen Abort oder Abtritt, welcher als Erker aus der Außenwand hervorragte. Alle anderen bedienten sich eines Nachttopfes oder verrichteten ihre Notdurft in einem Verschlag vor dem Haus. Nach dem Verrichten der Notdurft dienten Moos, Gras, Blätter oder Stroh zur Reinigung.

Mancherorts wurden Schächte sogenannter Plumpsklos aus dem Spätmittelalter gefunden, welche die Fäkalien durch die Wand nach außen führten.

Neben den im Hochmittelalter aufkommenden Latrinen konnten zudem vielerorts irdene Schüsseln, die wohl Wasser zur Reinigung der Hände beinhalteten, gefunden werden.

Fäkalien und Abfall mussten auf Anordnung der Obrigkeit auf dem eigenen Grundstück beseitigt werden und es gab gar Grabenmeister, welche für die Leerung der Abort-Gruben zuständig waren. Trotzdem ist der Überlieferung zufolge der durch Mensch und Tier entstandene Dreck auf den Straßen der Städte so hoch geworden, dass Stelzenschuhe, sogenannte Trippen, getragen wurden, um von einem Ort zum anderen zu gelangen.

Erst im Spätmittelalter wurde das Halten von Tieren zur Straßenseite hin untersagt. Auch die ab dem späten 12. Jahrhundert aufkommende Befestigung der Straßen mittels Pflastersteinen trug zur deutlichen Verbesserung des Straßenzustandes bei.

Über Jahrhunderte hinweg benutzte die ländliche Bevölkerung die Umgebung des Wohnheims um Küchenabfälle und anderen Unrat zu entsorgen. Auch zur eigenen Erleichterung wurde entweder der Gang vor die Haustür getan oder aber der sogenannte Nachttopf verwendet, welcher anschließend draußen entleert wurde.

Im Laufe der Zeit wuchs die Bevölkerung jedoch zunehmend und der Platz in den Städten ging zwangsläufig zur Neige. An die notwenigen Hygienevorkehrungen wurde im Voraus offensichtlich nicht gedacht. Hingegen wurde lange Zeit an den alten Entsorgungsgewohnheiten festgehalten und zudem oftmals Schweine und anderes Vieh zur Straßenseite hingehalten, was die Hygienebedingungen zusätzlich verschlechterte.

Offizielle Schlachthäuser entstanden ebenfalls erst ab dem 12. Jahrhundert. Zuvor wurde meist direkt vor dem Haus geschlachtet, wobei das Blut der Tiere in die Rinne inmitten der Straße lief und von dort ins Abwasser gelangte.

Ebenfalls ab dem 12. Jahrhundert wurden in den Städten zunehmend Hygienevorschriften erlassen. Diesen zufolge durfte der Abfall nicht länger auf der Straße entsorgt und Tiere nicht mehr frei umherlaufen. Damit sich die Bevölkerung auch an diese Vorschriften hielt, wurden Strafandrohungen und eine strenge Kontrolle notwendig. Aus etlichen Stadtprotokollen ist eine Verordnung der Abfallbeseitigung ersichtlich, die besagt, dass Unrat und Mist auf dem eigenen Grundstück verwahrt und alle vier bis acht Tage vor der Stadt entsorgt werden müssen. Ein Verbot des Ausgießens von Urin auf der Straße wurde allerdings erst 1573 durch den Frankfurter Stadtarzt Joachim Struppidius erwirkt.

Mit der Einführung eines Kanalisationssystems besserte sich die mittelalterliche Hygiene beträchtlich. Vielerorts wurden Abwasserleitungen aus den Häusern in gedeckte Gräben vorgeschrieben. Solche Rinnen können ab dem 12. Jahrhundert belegt werden. Wer nicht innerhalb drei Monate eine solche Vorrichtung bauen ließ, dessen Haus wurde kurzerhand beschlagnahmt. Aus dem 14. Jahrhundert sind außerdem einige Rechnungen zur Reinigung der Gräben und Abortrinnen erhalten geblieben. Diesen zufolge wurden weitgehend sogenannte „unehrliche Leute“ wie Totengräber und Henker, aber auch Handwerker, als Grabenfeger eingesetzt. Trotzdem wurde Abfall oftmals weiterhin einfach im Fluss oder hinter dem Haus entsorgt.

Brandstiftungen und Mord galten bereits während des Mittelalters als schwerwiegende Verbrechen. Doch auch Sittendelikte wurden geahndet. Folterung stand an der Tagesordnung und die Urteile fielen nach heutigem Bemessen geradezu un-menschlich grausam aus.

Das Erwirken eines Geständnisses gehörte zu den Aufgaben des Henkers, wie auch die Ausführung der Strafe oder Hinrichtung des Verbrechers. Doch der Henker oder Scharfrichter war zudem ein heilkundiger Mann, dem jedoch der Ruf des „unehrlichen“ Berufes und das Besitzen von magischen Kräften anhing, wodurch er von der Bevölkerung gemieden wurde.

Noch heute hört man von mittelalterlichen Bedingungen in Gefängnissen. Doch was steckt tatsächlich hinter dieser Redewendung? Tatsächlich durften sich die Verbrecher oder mutmaßlich Beschuldigten einer alles andere als guten Behandlung erfreuen. Verhör und Wahrheitsfindung, oftmals unter Folter, zeugen ebenfalls nicht gerade von einer großen Wahrung der heutigen Menschenrechte. Auch die Zustände im Kerker und die auf eine Schandtat folgenden Strafen fielen grausem, beinahe bestialisch aus.

Mord und Todschlag galten seit jeher als schwerwiegende Verbrechen, welche eine hohe Strafe nach sich zogen. Das Vergiften von Brunnen und Brandstiftung wurden aber noch viel stärker geahndet, da sie eine gesamte Ortschaft dahinraffen oder um ihre meist einfachen Häuser bringen konnten. Für Brandstifter gab es in vielen mittelalterlichen Gefängnissen gar separate Kerker, die sich ganz zuunterst im Verlies befanden und mit einem Roten Hahn gekennzeichnet wurden. Wer in diesem Verlies landete, galt selbst unter Verbrechern als besonders übler Missetäter und wurde entsprechend behandelt.

Aber auch andere Schandtaten wurden hart bestraft. Zu den geringfügigeren Delikten zählten etwa Unzucht, Ehebruch, Trunkenheit und Streitsucht. Allerdings konnte auch das Fernbleiben vom sonntäglichen Gottesdienst zu einer Anklage und einer entsprechenden Strafe führen.

Auf Mord stand stets die Todesstrafe. Auch Münz- und Urkundenfälscher sowie Diebe wurden kurzerhand hingerichtet. Sittlichkeitsdelikte wie etwa eine Vergewaltigung, Blutschande, Bigamie, aber auch Homosexualität ahndete man mit der Enthauptung. Ehebrechern blühten je nach Gegend sehr unterschiedliche Strafen. Angefangen mit dem öffentlichen zur Schau stellen am Pranger und Verbannung, über Folter, bis hin zum Tod. Auf Gotteslästerer, Ketzer und Hexen wartete der Scheiterhaufen. Auch Staatsverbrechen, wie Landesverrat oder Verschwörung wurden mit Erhängen, Er-tränken, Rädern oder Vierteilen bestraft.

Neben den Todesstrafen waren auch Verstümmelungsstrafen wie Blenden, Handabschlagen, Finger-, Ohren- und Zunge abschneiden nicht selten. Vor allem während des Spätmittelalters wurden diese brutalen Methoden häufig zur Abschre-ckung des Volkes angewandt. Deshalb, aber auch zur Unterhaltung des schaulustigen Volkes wurden die Strafen üblicherweise auf dem Marktplatz vollstreckt. Zudem wurden die zum Tode Verurteilten nicht direkt nach der Exekution begraben, sondern je nach Hinrichtungsart direkt am Galgen, im hängenden Käfig oder auf dem Rad zur Schau gestellt, bis schließlich nur noch ein verwester Kadaver übrig blieb.

Anders als in der heutigen Zeit, wurden keine Strafen im Sinne eines Gefängnisaufenthalts ausgesprochen.

Allenfalls Schuldner wurden bis zur Begleichung ihrer Schuld oder Geiseln, beziehungsweise in der Schlacht gefangen genommene Feinde, bis zur Zahlung eines Lösegelds im Kerker festgehalten.

Freiheitsentzug als eigenständige Strafe taucht erst ab dem 14. Jahrhundert in den Stadtbüchern auf. In der Regel wurde Kerkerhaft aber auch dann noch lediglich jenen zuteil, die zum Tode verurteilt, jedoch begnadigt worden waren. Ob dieser Gnadenakt allerdings auch von den Betroffenen als solcher empfunden wurde, ist fraglich, denn die Verliese waren in einem grauenhaften Zustand. Die Eingekerkerten litten nicht nur unter beengenden Räumlichkeiten und ständiger Dunkelheit, sondern ebenso unter Kälte, Hunger und Ungeziefer. Außerdem verbrachten sie die meiste Zeit ihrer Gefangenschaft gefesselt oder in einen Stock gespannt, so dass sich wohl so mancher den Tod als Erlösung herbeisehnten.

Wie bereits erwähnte, wurde das mittelalterliche Leben zum größten Teil durch den christlichen Glauben geprägt. Jegliche Straftaten stellten diesen in Frage. Somit galt ein Übeltäter als jemand der sich gegen die göttliche Ordnung und somit dem Satan zugewandt hatte.

Zudem lag die Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Vollzug der Strafen im Mittelalter meist in ein und derselben Hand, die höchstens von einer einzelnen höheren Gewalt, etwa dem König oder einem Geistlichen, kontrolliert wurde. Oft genug fand jedoch überhaupt keine Kontrolle statt, was dazu führte, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung eingekerkert, gefoltert und schlussendlich verurteilt wurden.

Bis zur Gerichtsverhandlung, dem sogenannten Thing, das im 12. und früher 13. Jahrhundert jeweils aus einem Kläger und einem Angeklagten bestand, wurden die Beschuldigten üblicherweise im Lochgefängnis verwahrt. Bei der Verhandlung mussten beide vor dem Richter einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu bekräftigen. Der Meineid galt als eine Todsünde, die von Gott sofort bestraft werden würde. Schon bald musste man jedoch feststellen, dass eine Falschaussage selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. So musste eine andere Möglichkeit der Prozessführung entwickelt werden. Fortan wurden Urteile auf das sogenannte Gottesurteil gestützt. Hierbei wurde darauf vertraut, dass Gott dem Rechtschaffenden Kraft verleiht, um seine Unschuld zu beweisen oder sein Wort zu bezeugen.

Da das Gottesurteil (auch als Gottesprobe bekannt) jedoch oft auch gewaltsame Methoden zur Wahrheitsfindung kannte, wie etwa das Tauchen der Hände in kochendes Wasser, wobei die Unschuld bewiesen war, wenn sie nicht verbrühten, geriet dieses ebenfalls bald unter Beschuss. Stattdessen wurde die Inquisition eingeführt, welche erstmals das Prinzip der Ermittlung und einer Beweisführung kannte. Doch noch immer kam oft die Folterkammer zum Einsatz, um einen Beschuldigten zu einem Geständnis zu zwingen. Schließlich gab es keinen besseren Beweis für ein begangenes Vergehen, als ein Geständnis des Angeklagten. Die ange-wandten Mittel, um an ein solches zu erzielen, waren allerdings mehr als fragwürdig und legen nahe, dass viele Bekenntnisse allein darauf beruhten, einer weiteren so genannten peinlichen Befragung, zu entgehen.

Im Mittelalter wurde allgemein angenommen, dass bei einer Hinrichtung nur der irdische Körper, nicht aber die Seele starb. War die Seele zufrieden, ging sie direkt ins Jenseits über, starb ein Mensch aber im Zorn, blieb sie auf Erden und sann darauf Rache zu üben. Daher trachtete man danach, den Verurteilten vor seinem Tod zu besänftigen, etwa mit dem besonders üppigen Henkersmahl. Selbst der Scharfrichter entschuldigte sich vor der Vollstreckung beim Angeklagten. Außerdem trugen fast alle Henker eine Kapuze. Dies nicht etwa um anonym zu bleiben, sondern vielmehr um sich vor einem Fluch oder dem bösen Blick des Hinzurichtenden zu schützen.

Allgemein war es üblich, beim gemeinsamen Tafeln für zwei Personen je nur ein Trinkgefäß bereit zu stellen. Wie heute noch, war es bereits während dazumal Brauch auf das gegenseitige Wohl zu trinken. Außerdem wurden vor allem während des Frühmittelalters Beschlüsse wie eine Verlobung, Heirat oder ein Verkauf, oft mit einem rituellen Trunk besiegelt. Diesen nahmen die Vertragspartner für gewöhnlich vor Zeugen zu sich und das Abgemachte galt fortan als rechtsgültig.

Der sogenannte Minnetrunk, das Trinken zu Ehren von Göttern oder Helden, hat seinen Ursprung im Heidentum und bot ebenfalls einen willkommenen Anlass reichlich Bier auszuschenken. Anlass zu Trinkgelagen gaben zudem auch die für die Verstorbenen abgehaltenen Totenmähler. Nach der Christianisierung der Bevölkerung wurde aber keineswegs auf den Minnetrunk verzichtet. Anstelle der Götter traten nun zahlreiche Heilige, denen zugetrunken wurde. Im Spätmittelalter entwickelte sich außerdem das Willkommenstrinken, wonach auf jeden eintretenden Gast ein Trinkhorn oder Humpen gehoben wurde.

Doch nicht nur der Genuss, auch die Gesundheit rechtfertigte den Biergenuss. Die Wasserqualität in den mittelalterlichen Siedlungen ließ bestenfalls zu Wünschen übrig. Oftmals stellte diese aber gar eine Gefährdung der Gesundheit dar. Alkoholische Getränke hingegen wiesen eine wesentlich geringere Keimbelastung auf und verfügten zudem über einen höheren Nährstoffgehalt. Dies bewog die Bevölkerung dazu vorwiegend Alkoholisches zu trinken. Bevorzugt wurde vielerorts Bier. Südlich der Alpen erfreute sich hingegen mit allerlei Gewürzen angereicherter Wein großer Beliebtheit.

Beide dürfen als typische Getränke des Mittelalters angesehen werden. Sie wurden dazumal jedoch für den Alltagsgebrauch mit wesentlich geringerem Alkoholgehalt verköstigt und das Bier hatte außerdem eine etwas andere Zusammensetzung, als wir es uns heute gewohnt sind. Auch Schwangere und Kleinkinder nahmen täglich über einen Liter des vergorenen Getreidesaftes zu sich.

Beim Gedanken an die Trinksitten des Mittelalters taucht bei vielen unweigerlich das Bild eines mit Met gefüllten Trinkhornes vor dem geistigen Auge auf. Der vergärte Honigwein war allerdings als Alltagsgetränk viel zu kostspielig. Aus diesem Grund wurde er meist nur zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Auch Hochprozentiges wurde bis ins 15. Jahrhundert nur in geringen Mengen und als Arzneimittel produziert und zu sich genommen.

Das Zutrinken auf eine immer größere Anzahl Heiliger fand während des Mittelalters immer größeren Anklang unter dem gemeinen Volk. Oftmals tranken die Männer - bei Frauen war das übermäßige Trinken nur ungern gesehen - bis zur Bewusstlosigkeit. Dies nicht zuletzt, weil sich der Glaube an das Göttliche im Alkohol auch nach Einzug des Christentums hartnäckig hielt.

Schließlich sollen einst auch die alten germanischen Götter ausgiebig dem Trinken gefrönt haben, was für die mittelalterliche Bevölkerung Grund genug war, es ihnen gleichzutun.

Immer wieder wurde, insbesondere von der Kirche, der Versuch gestartet, den Zutrunk zu unterbinden oder zumindest einzudämmen. Obwohl Mäßigkeit gepriesen wurde, betrug die tägliche Bierration in den Klöstern laut Überlieferungen rund fünf Liter pro Mönch. Karl der Große, welcher die Enthaltsamkeit predigte dürfte hingegen mit drei Gläser verdünntem Wein pro Mahlzeit beinahe ein Abstinenzler gewesen sein.

Insbesondere ab dem 16. Jahrhundert und somit dem Beginn der Renaissance versuchten Humanisten, Reformatoren und Katholiken der Sauferei vermehrt mit Verboten entgegenzutreten. Schänken wurden geschlossen oder die Öffnungszeiten verkürzt. Allerdings ließ sich der Großteil der Bevölkerung nicht abschrecken und zechte unbeirrt weiter.

Das Mittelalter zählt aus hygienischer Sicht nicht gerade zu den Hochzeiten der menschlichen Zivilisation. Während Unrat und Exkremente oftmals einfach auf der Straße landeten, gehörten immerhin eine gewisse Körperpflege sowie Badehäuser und Kosmetik zum mittelalterlichen Alltag. Die Kanalisation und Wasserversorgung ließ hingegen schwer zu wünschen übrig und machte strenge Hygienevorschriften not-wendig.

Viel des Wissens zu Gesundheit, Äquadukte und Hygiene, über welches die alten Griechen und Römer noch Bescheid wussten, geriet während des Mittelalters weitgehend in Vergessenheit.

Während es auf den Straßen der Städte stets nach Dreck, Unrat und Exkrementen stank, wurde zumindest beim eigenen Körper auf ein gewisses Maß an Sauberkeit und Hygiene geachtet. Körperpflege, Baden und Kosmetik hielten einen hohen Stellenwert inne. Insbesondere während des Hochmittelalters wurde der Reinlichkeit des eigenen Körpers großer Wert beigemessen, dies vor allem dank der aus dem Orient überschwappenden Bäderkultur. Unter Adligen war es üblich, täglich zu baden. Traf ein Gast auf einer Burg oder in einem Herrenhaus ein, so gebot es der Anstand ihm ein Bad zu bereitet. Die Tochter des Hauses war dafür zuständig, ihm beim Waschen, Kämmen und Salben behilflich zu sein. Gebadet wurde für gewöhnlich im Schlafzimmer, wo sich auch der warme Kamin oder ein Ofen befand.

Wer es sich leisten konnte, mischte dem Badewasser aromatische Kräutern bei und parfümierte sich damit nach dem Bad auch selbst. Aus Gründen der Geselligkeit und Gastfreundschaft wurde die Wanne oftmals gemeinsam bestiegen.

Das einfache Volk hingegen wusch sich wesentlich seltener. Verwendet wurde hierfür ein Gemisch aus Wasser und Asche, was eine fettlösende Lauge ergab.

Da bei Tisch häufig die Hände zum Essen benutzt wurden, wurde in den reicheren Häusern nach jedem Gang eine Schüssel zur Säuberung der Hände gereicht. Zum Abtrocknen musste allerdings das Tischtuch herhalten. Einzig im Kloster war das Baden verpönt und lediglich zweimal im Jahr gestattet. An Samstagen durften die Geistlichen sich aber zumindest Waschen und für den Sonntag frisch anziehen.

Ein eigenes Bad stellte ein Privileg der reicheren Gesellschaft dar. Der Großteil der Bevölkerung konnte sich dies nicht leisten. Um trotzdem in den Genuss eines Bades zu kommen, ließen Bischöfe und Landesherren im 12. Jahrhundert in den Städten zunehmend Badehäuser errichten. Gegen eine geringe Gebühr waren diese jedem zugänglich und lediglich die Ärmsten konnten sich dessen Besuch nicht leisten.

Eine Geschlechtertrennung kannte die hochmittelalterliche Bevölkerung nicht. So ließen sich Männer wie Frauen je nach Stand im selben Raum entweder mit warmem Wasser begießen oder sich einen Bottich herrichten. Auch das Schwitzbad, bei welchem heiße Steine mit Wasser übergossen wurden, war bereits bekannt.

Der hierbei behilfliche Bader war nicht nur für das Baden selbst zuständig. Auch die verschiedensten medizinischen Behandlungen gehörten zu seinem Aufgabengebiet. So behandelte er Geschwüre und Wunden, zog faule Zähne und war zudem für den vielgepriesenen Aderlass zuständig.

Die Badehäuser dienten keineswegs alleine zur Reinigung des Körpers, sondern stellten vielmehr einen Ort des ganzheitlichen Vergnügens dar. Dies einerseits durch die Geselligkeit, des Weiteren aber auch durch das Angebot an Essen, Trinken und Musik. Die Bademägde waren überdies nicht nur beim Bad selbst behilflich, sondern standen den Herren auch anderweitig für Vergnügungen zu diensten. Diese Kombination von Badeanstalt und Hurenhaus brachte den Badehäusern unweigerlich einen zweifelhaften Ruf und das Missfallen der Kirche ein. Die Kirche war es schließlich auch, die im 15. Jahrhundert eine strenge Trennung von Männer- und Frau-enbädern bewirkte.

Nur wenig später neigte sich die Badekultur ihrem Ende zu.

Einerseits dürfte die Kirche dafür verantwortlich sein, andererseits breiteten sich Seuchen wie die Pest und Syphilis aus. Erst spät wurde Kranken der Zutritt in die Badeanstalten verwehrt, wodurch diese zwangsläufig einen großen Verbreitungsherd der Seuchen darstellten.

Daraufhin folgte ein beträchtlicher Rückschlag im Hygienebewusstsein der Bevölkerung. Während der Renaissance und Barockzeit wurde Wasser gar als Überträger von Krankheiten angesehen, woraufhin sich die Bevölkerung mit einer dicken Schmutzschicht zu schützen versuchte. Der daraus resultierende Gestank versuchte man hingegen mittels Parfüm zu übertünchen.

Auch auf das äußere Erscheinungsbild legte die mittelalterliche Bevölkerung großen Wert. Beim Bader oder dem Barbier konnten sich Frauen und Männer die Haare schneiden lassen. Wobei die Herren auf einen ordentlich gestutzten Bart achteten. Auch Bleichmittel, Kamillenbäder und Puder fanden bereits ihre Anwendung, um die gewünschte Haarfarbe zu erzielen. In gehobenen Kreisen schminkten sich Damen als auch Herren Wangen und Lippen mit dem roten Farbstoff der Schildlaus. Der Rest der Haut hingegen hatte möglichst blass zu sein um dem Schönheitsideal des Mittelalters gerecht zu werden. Wobei ebenfalls gerne mit Pudern nachgeholfen wurde.

Auch auf der Kleidung wurde einige Beachtung beigemessen. Die günstig herzustellenden Farben braun und grau dürften weitgehend das Bild der einfachen Bürger und Bauern geprägt haben. Schwierig herzustellende Farben, wie Rot oder gar Purpur wiesen entsprechend auf den Wohlstand des Trägers hin. Einige Farben waren aber auch dazu da, bestimmte Berufsgruppen zu kennzeichnen. Eine Prostituierte beispielsweise hatte ein gelbes Kleid zu tragen.

Trotz Aborten und Latrinen war es um die Hygiene in den Häusern des Mittelalters eher schlecht bestellt.

Platznot, Tiere in der Wohnstube und das Fehlen einer Kanalisation sorgten während des Mittelalters für wenig Wohnqualität in den Häusern. Dreck und Unrat führten gar zum Ausbruch von Krankheiten und Seuchen. Obwohl das Volk vielerorts um die Vorteile ausreichender Hygiene wusste, war diese von den meisten nur schwer umzusetzen.

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