Kitabı oku: «Ethik»

Yazı tipi:

Prof. Dr. Wilhelm Vossenkuhl

PHILOSOPHIE

ETHIK – GRUNDLAGEN

ETHIK – WAS WIR SOLLEN

ETHIK – DAS GUTE LEBEN

IDENTITÄT

FREIHEIT

© Verlag KOMPLETT-MEDIA GmbH

2011, München/Grünwald

www.komplett-media.de

eBook-Herstellung und Auslieferung:

HEROLD Auslieferung Service GmbH

www.herold-va.de

Inhaltsverzeichnis

ETHIK – GRUNDLAGEN

Unterscheidung zwischen „gut“ und „schlecht“

Trennung zwischen „Sitte“ und „Ethik“

Wissen und Ethik

Freiheit und Gleichheit

Sittliche Wurzeln

Menschenwürde

Nicht ableitbare Prinzipien

Tötungsverbot

Sittliche Tatsachen

Selbstbestimmung

Konflikte zwischen Sitte und Ethik

Trennung der Ethik von sittlichen Grundlagen

Ethik – eine „Konfliktwissenschaft“

Gleiche ethische Ansprüche für alle

Instrumentalisierungsverbot

ETHIK – WAS WIR SOLLEN

Pflichten und Verantwortungen

Kollektive Verantwortung

Gibt es einen „gerechten Krieg“?

„Verantwortungsbereich“ Umweltschutz

Hilfestellung bei Konflikten

Rechtliche Verantwortung

Humanitäre Intervention

Ethische Verantwortung und „Sollensprinzip“

Von der Pflicht

Moralgesetz = Naturgesetz?

„Zucht“ und „Selbstzüchtigung“

Der vernunftbestimmte Wille

Der „Praktische Imperativ“

Instrumentalisierungs-Verbot

Die „Büchse der Pandora“

Datenschutz – ein ethischer Anspruch

Recht auf Nichtwissen

Wissens-Pflicht

Technologiefolgen-Abschätzung

Tugendethik

Die vier Kardinaltugenden

Tugend – die „Mitte“ zwischen zwei „Untugenden“

Die aristotelische „Eudaimonie“

Freundschaft

ETHIK – DAS GUTE LEBEN

Was ist der Kern des guten Lebens?

Freiheit

Die vier Tugenden

Glück

Verpflichtung

Gut – Schlecht

Geltungsgrundlage

Das Wissen des Guten

Die Idee des Guten

Nichtdefinierbarkeit

Die Zeit

Zukunft machen

Unwägbarkeiten und Gefahren der Zukunft

Gerechtigkeit

Verteilungsgerechtigkeit

Unverzichtbare und unteilbare Güter

IDENTITÄT

Wer bin ich?

Ich und die Anderen

Was heißt „Selbstbewusstsein“?

Der eigene Wille

FREIHEIT

Wie frei können wir Menschen sein?

Ist Freiheit nur eine Illusion?

Wie hängen Freiheit und Verantwortung zusammen


ETHIK

Grundlagen

SITTE UND ETHIK

Was bedeutet Ethik und wie sind ethische Normen und Regeln mit der Welt, in der wir leben, verbunden? Warum sind die sittlichen, in Kultur und Religion verankerten Normen nicht ausreichend? Es geht darum zu verstehen, dass die Ethik eng mit der Sitte verbunden, aber doch eine eigene, unabhängige wissenschaftliche Disziplin ist.

GELTEN UND RECHTFERTIGEN

Die Menschenwürde, die Freiheits- und Gleichheitsrechte und das Verbot, Menschen zu töten, sind Beispiele „sittlicher Tatsachen“. Auch die Selbstbestimmung der Person ist eine sittliche Tatsache. Wo liegen deren Grenzen?

UNIVERSALE FORDERUNGEN

UND KULTURKONFLIKTE

Trotz der Wurzeln der Ethik in Kultur und Religion, ist sie verpflichtet, auch dann für universale Forderungen wie die Menschenwürde einzutreten, wenn dies zu Kulturkonflikten führt. Ein Beispiel dafür ist die Frauenbeschneidung.

ETHIK ALS KONFLIKTWISSENSCHAFT

Es gibt eine zunehmende Menge von Konflikten, die durch die Entwicklung der Medizin und der Lebenswissenschaften, aber auch durch die wirtschaftliche Globalisierung erst entstehen konnten. Die Ethik trägt dazu bei, diese Konflikte zu lösen.

„Ethik“ ist ein sehr gebräuchliches Wort geworden. Fast täglich steht es in irgendeiner Verbindung in der Zeitung. Politische Ethik, oder die Ethik in der Wirtschaft – Wirtschaftsethik – oder Medizinethik. Ständig lesen wir dieses Wort, aber was heißt es eigentlich, wo kommt es her?

Es stammt aus dem griechischen, ist ein Kunstwort, abgeleitet von dem griechischen Wort „Ethos“. Ethos ist das Brauchtum, die Sitte, die Gepflogenheiten. Soweit zur Herkunft des Wortes, aber was bedeutet es?

Unterscheidung zwischen „gut“ und „schlecht“

Es hat noch immer etwas mit dieser Herkunft zu tun, es hat immer noch etwas mit den Sitten oder der Sitte zu tun – mit dem was richtig ist, was man tun sollte. All das ist schon in den Sitten enthalten. Aber es gibt einen ganz wesentlichen Unterschied.

Sitten sind die Umgangsformen, die wir Menschen von Kindesbeinen an lernen. Ethik ist etwas ganz anderes. Man kann es auf eine kurze, knappe Formel bringen und sagen: Die Sitte reicht uns für den Alltag. Sie sagt uns, was richtig, falsch, gut, schlecht ist.

Dazu brauchen wir normalerweise keine Ethik, also wenn Ihr Freund, Ihre Freundin, Ihr Kind oder Partner krank geworden ist, oder auch nur etwas braucht, dann denken sie sicherlich nicht lange darüber nach. Sie helfen einfach.

Etwas, das ganz normal ist, gehört also zur Sitte. In der Sitte kennen wir – wie ich schon sagte – die Unterscheidung zwischen „gut“ und „schlecht“.

Was ist nun dagegen die Ethik? In der Ethik steckt genau die gleiche Unterscheidung zwischen „gut“ und „schlecht“, „richtig“ und „falsch“. Aber im Unterschied zur Sitte fällt uns, wenn es um ein ethisches Problem geht, nicht sofort und auf Anhieb ein, was nun wirklich „gut“ ist.

Nehmen wir noch einmal das Beispiel mit dem Freund oder Kind, dem es gerade schlecht geht. Da brauchen sie nicht nachzudenken, ob Sie helfen sollen, Sie tun es einfach. Wie ist es aber, wenn Sie es mit jemandem zu tun bekommen, den Sie noch nie gesehen haben, der fremd ist – vielleicht sogar „fremdländisch“ aussieht. Der vielleicht auf der Straße liegt und von dem sie ganz genau wissen: dieser Mensch braucht Hilfe. Werden sie ihm helfen? Das ist nicht ganz leicht zu entscheiden, sie müssen nachdenken. Sie müssen überlegen: Was habe ich eigentlich mit diesem Menschen zu tun? Natürlich braucht er Hilfe, aber braucht er gerade meine Hilfe? Muss ich mich um ihn kümmern?

Trennung zwischen „Sitte“ und „Ethik“

Häufig ist diese Frage mit einem klaren „nein“ zu beantworten, nämlich genau dann, wenn andere ohnehin schon helfen. Aber das ist so eine Art „Trennlinie“ zwischen Sitte und Ethik. In der Sitte oder in dem, was sittlich „normal“ ist, wissen wir ohne nachzudenken was gut und schlecht ist. Wenn es um eine ethische Frage geht, müssen wir nachdenken. Sollen wir einem Fremden helfen? Das ist nicht so ohne weiters klar. Soll ich das? Kann ich das überhaupt? Bin ich nicht überfordert mit dieser Frage, oder mit der Verpflichtung?

Also, Sie sehen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sitte und Ethik sind miteinander verwoben. Aber die Ethik hat es mit einer Frage oder mit Fragen zu tun, die sich nicht leicht beantworten lassen.

Seit der Antike gibt es diese Disziplin und seitdem gibt es natürlich auch den Zusammenhang mit den Sitten, die in einem Staat, in einer Gesellschaft herrschen. Ursprünglich in der griechischen Polis, in der Zeit in der zum Beispiel Platon und Aristoteles in Athen lebten, schrieben, nachdachten und lehrten. Beide hatten viele Schüler. Aristoteles war selbst Schüler von Platon. In dieser Zeit gab es eine Entwicklung, in der bereits erkennbar war, dass die Ethik eine Spezialdisziplin war, die nicht mit dem übereinstimmte, was die normalen Menschen auf dem Marktplatz unter „gut“ und „schlecht“ verstanden.

Sokrates hat sich schon damals unbeliebt gemacht, indem er den Menschen – wir würden heute sagen – auf die Nerven ging, indem er sie fragte, „was bedeutet dies und jenes?“, oder „was würdet ihr denn da tun?“, „was ist denn gerecht und was ist richtig?“, oder „ist dieser oder jener mutig gewesen?“ und so fort.

Man hat also damals schon angefangen diese so genannte „praktische Philosophie“, oder die „Philosophie der Praxis“, „Philosophie des Handelns“ zu entwickeln. Wir werden später noch sehen, was in jener Zeit an wichtigen Einsichten gewonnen wurde.

Zurück zum Verhältnis Sitte-Ethik. In der Antike war dieses Verhältnis sehr eng. Denn was im ethischen Sinne als gut galt, sollte eigentlich auch sittlich vorbildhaft sein.

Also, wenn jemand als Staatsmann, als Krieger besonders empfehlenswert war, war er sowohl im ethischen Sinne ein guter Mensch, ein gutes Beispiel ein guter Krieger, ein guter Feldherr, als auch im sittlichen Sinne. Man hat ihn also in beider Hinsicht für gut gehalten und er war in jeder Hinsicht ein Vorbild.

Aber im Laufe der Jahrhunderte hat sich das Verhältnis zwischen Sitte und Ethik gelöst. Immer deutlicher trat hervor, dass die Ethik ihre spezielle Aufgabe nicht mehr in der Sprache, in dem Bewusstsein wahrnehmen konnte wie das üblicherweise bei Gesprächen auf dem Marktplatz oder unter Freunden möglich war. Es bildete sich eine spezielle Begrifflichkeit heraus. Die gab es allerdings auch schon in der Antike. Die normalen Menschen haben damals nicht so ohne weiteres zum Beispiel von Tugenden gesprochen. Aber sie wussten doch, was Tapferkeit oder Klugheit heißt.

Wissen und Ethik

Die Begriffe, die dann in der Ethik die wesentliche Rolle spielten, lösten sich nach und nach aus dem alltäglichen Verständnis und Bewusstsein heraus. Sie nahmen immer mehr einen wissenschaftlichen Charakter an. Sie wurden immer mehr mit Wissen verbunden.

Schon Platon hat die Ethik sehr eng mit dem Wissen verbunden. Aristoteles meinte sogar, dass für die Ethik ein ganz besonderes praktisches Wissen erforderlich sei. Auch diese großen „Köpfe“ der Ethik haben also schon sehr früh gewusst, dass Wissen und Ethik sehr eng miteinander zusammenhängen. Platon meinte sogar, dass man für die Ethik, um gut handeln zu können, sogar technisches Wissen, also Wissen, das zum Beispiel auch ein Handwerker einsetzt.

Die Moderne hat diese Auseinanderentwicklung von Sitte und Ethik sehr stark forciert, weil mit der Moderne, also nach dem 15./16. Jahrhundert, vor allem aber im 18. Jahrhundert Staaten, Staatswesen entstanden, die immer mehr ethische Probleme nicht nur hatten, sondern auch erzeugten. Ethische Probleme, die deswegen Probleme waren, weil in dieser Zeit das entstand, was wir heute Individualismus nennen. Also Rechtsansprüche von einzelnen Personen, nicht mehr nur einfach von Gruppen – Priestern, Politikern, Adligen – sondern von einzelnen Menschen. In diesen Gesellschaften entstand ganz sprunghaft und rasch ein Interesse an Ethik und mit dieser Entwicklung löste sich das Vokabular und auch das Problemverständnis der Ethik immer mehr von der Sitte ab.

Freiheit und Gleichheit

Die herrschenden Sitten waren im, nehmen wir einmal das 18. Jahrhundert, noch immer von der sogenannten „Feudalgesellschaft“ geprägt. Sie war eine „Schichtengesellschaft“, in der die Adligen deutlich überlegen waren gegenüber den nicht Adligen. Es gab in Europa zwar keine Sklaven mehr, aber es gab „Leibeigenschaft“, also den Bauerstand, der eigentlich nicht wirklich frei war. Es war sogar so, dass der Bauernstand in dieser Zeit unfreier war, als im 11. Jahrhundert. Warum das so war, muss uns jetzt nicht interessieren, aber es ist ein interessantes Faktum.

In dieser Zeit entstand das Bewusstsein der „Freiheit“. Dieses Bewusstsein ist ein typisches ethisches Bewusstsein. Ein Bewusstsein, ohne das die Ethik im modernen Sinne gar nicht denkbar ist. Es entstanden auch andere interessante, wichtige Ideen, die der Ethik ihre Gestalt gaben. Nämlich die Gleichheitsidee, das Gleichheitsbewusstsein. Und dann immer mehr auch die Gleichheitsforderung.

Natürlich gibt es auch im Hinblick auf Freiheit und Gleichheit, im Hinblick auf diese wichtigen Forderungen, die der Ethik im 18. Jahrhundert ihren Charakter gaben, schon Vorbilder. Ohne das Christentum wäre der Gleichheitsgedanke sicherlich nicht entstanden. Also haben wir auch da wieder einen sittlichen Hintergrund.

Das soll einmal, was die historische Seite des Verhältnisses von Sitte und Ethik betrifft, genügen.

Nun zum heutigen Verhältnis. Noch immer hängen Sitte und Ethik eng miteinander zusammen. Wir leben in Gesellschaften, in denen wir, ob wir wollen oder nicht, ein sittliches Bewusstsein sozusagen mit der Muttermilch bekommen. Natürlich verändert sich das. Wir bleiben nicht immer beim gleichen Bewusstsein. Wir verändern dieses Bewusstsein zum Beispiel typischerweise durch unsere Ausbildung, durch die Erziehung in der Schule. Auch jeder Beruf hat ein bestimmtes sittliches Bewusstsein. Deswegen spricht man auch von „Standesbewusstsein“.

Daran sieht man wiederum auch, wie eng das Verhältnis zwischen Sitte und Ethik ist. Das Standesbewusstsein hat immer auch einen ethischen Charakter. Nehmen wir zum Beispiel die Standesethik der Mediziner oder die Standesethik von Beamten oder Soldaten. Da sieht man, dass auch das normale sittliche Bewusstsein mit ethischen Vorstellungen verbunden ist.

Ein Beispiel: Ein Arzt hat das sittliche und gleichzeitig ethische Bewusstsein, dass er Menschen nicht schaden darf. Vielmehr soll er für deren Wohl sorgen. Aber manchmal gibt es Probleme, gerade mit diesen beiden Forderungen. Denn im Hintergrund steht – wir haben gerade etwas von Freiheit gehört – ein Freiheitsanspruch des modernen, individuell denkenden Menschen, den man „Autonomie“ nennt, also Selbstbestimmung. Die Autonomie des Patienten ist ein ganz wesentlicher Anspruch. Aber auch hier haben wir den Zusammenhang zwischen Sitte und Ethik.

Sittliche Wurzeln

Wir werden noch viele Probleme, gerade im Hinblick auf die Medizinethik kennen lernen. Aber wichtig ist, dass wir bei diesem ersten Schritt in die Ethik verstehen, dass es ohne eine Menge sittlicher Wurzeln keine Ethik geben würde. Zur Sittlichkeit, zu den Sitten gehört nicht nur der „Tirolerhut“ und die Art zu grüßen. Wesentlich gehört der mitmenschliche Respekt dazu, den wir nicht erst in der Schule lernen können. Den wir überhaupt nur dann wirklich erweitern und vertiefen können, wenn wir rechtzeitig den Sinn, das Gespür für den anderen Menschen und auch natürlich für uns selbst entwickelt haben.

Das gehört zur Sitte. Ohne diese sittliche Basis würden wir nicht einmal im Ansatz verstehen können, was ethische Begriffe wie zum Beispiel Freiheit und Gleichheit eigentlich bedeuten. Wir brauchen also eine sittliche Basis, einen Sinn, ein Gespür um diese wissenschaftlich geprägte Art des Nachdenkens über das, was wir sollen, über das, was wir uns und den anderen schuldig sind, entwickeln zu können. Ohne die Herkunft können wir das sicherlich nicht. Aber nicht alles, was in den Sitten, die wir mit der Muttermilch mitbekommen, ist im ethischen Sinne „gut“. Wir werden schwierige und ernste Beispiele dafür kennenlernen. Aber zunächst einmal müssen wir festhalten: Das ist das Grundverhältnis und aus diesem Grundverhältnis Sitte-Ethik entsteht das, was man im modernen Sinn die praktische Wissenschaft der Ethik nennen kann.

Das Verhältnis zwischen Sitte und Ethik ist deswegen so wichtig, weil die Ethik für alle ihre Forderungen einen Hintergrund, eine Grundlage, eine Wurzel benötigt, die sie selbst gar nicht herstellen kann. Da werden Sie sich sagen: Das ist ja eine schöne Wissenschaft, wenn sie nicht einmal ihre eigenen Grundlagen selbst produzieren kann. Allerdings stellt keine Wissenschaft ihre Grundlagen selbst her. Die Physik produziert doch nicht „Welt“, in der sie nach physikalischen Gesetzen sucht. Und genau das gleiche trifft auf die Ethik zu. Nehmen wir etwas so selbstverständliches wie die Menschenwürde oder die Forderung nach Gleichheit, Gleichbehandlung aller Menschen, egal welcher Herkunft, Rasse, Religion sie sind. Diese Forderungen sind in der Ethik zentral, aber sie stammen nicht aus der Ethik. Besser gesagt: Die Ethik setzt diese Ansprüche voraus. Wie ist das zu verstehen?

Menschenwürde

Zur Menschenwürde heißt es in der Deutschen Verfassung, Artikel 1, im ersten Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Diese Unantastbarkeit der Menschenwürde ist nicht das Ergebnis eines theoretischen oder wissenschaftlichen Prozesses. Sie ist nicht das Resultat von Untersuchungen darüber, was Menschen sind, was sie machen, was sie fühlen oder denken. Das könnte man natürlich auch machen. Man könnte solche Untersuchungen anstellen und dann sehen, was dabei herauskommt.

Auf keinen Fall käme das heraus, was wir mit dieser absoluten, nicht relativierbaren Forderung der Menschenwürde meinen. Unantastbarkeit heißt Unantastbarkeit. Da gibt es also nichts daran zu drehen. Diese Menschenwürde gilt – und das ist typisch für alle Grundansprüche ethischer Art – ohne dass sie in ihrer Herkunft begründet worden wäre. Einfach deswegen, weil das gar nicht geht. Wie sollte das denn gehen?

Wir haben Geltungen, – das Wort klingt ein bisschen komisch, manche sagen Geltungsansprüche – die „unabgeleitet“ sind. Die zwar nicht aus dem Blauen kommen, aber die da sind und die eine Gültigkeit haben, auf die wir uns berufen können. Also auch die Politik, die Rechtssprechung. Überall in diesen Bereichen gilt die Menschenwürde. Sie greifen auf die Geltung dieses Grundanspruches zurück. Die Ethik tut nichts anderes. Die Ethik ist also keine Art von „Generationsmaschine“, „Herstellungsmaschine“ ihrer eigenen Grundlagen.

Ähnlich kann auch das Recht die Menschenwürde nicht „herstellen“. Das Recht kann ähnlich wie die Ethik dafür sorgen, dass die Menschenwürde respektiert wird. Dass ihre Geltung auch tatsächlich anerkannt wird.

Wir haben hier also drei Perspektiven auf diese Grundlagen:

- Die Geltung selbst: gilt etwas, oder gilt es nicht?

- Die Anerkennung durch den Menschen, nicht nur im Denken, sondern vor allem auch im Handeln und schließlich

- die Rechtfertigung von Folgerungen, die aus diesen Grundansprüchen entstehen.

Bei den Gleichheitsansprüchen sind diese Folgerungen sehr deutlich und leicht erkennbar. Die Grundlagen, die wir da in Anspruch nehmen, weiten sich wie die Äste eines Baumes. Aus dem ursprünglichen Gleichheitsanspruch entstehen alle möglichen detaillierten Gleichheitsansprüche, die sowohl im Recht als auch in der Ethik als auch in der Politik eine Rolle spielen.

Die „Freiheit der Berufswahl“ ist ein Beispiel für etwas, was aus der Freiheit entsteht, ebenso die „Bewegungsfreiheit“. Die Freiheit, sich einen Wohnort zu wählen, sich einen Partner zu wählen usw. All diese „Freiheiten“ lassen sich im einzelnen begründen. Sie lassen sich tatsächlich von dem ursprünglichen Grundprinzip der Freiheit ableiten.

Nicht ableitbare Prinzipien

Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit sind als Grundprinzipien nicht abgeleitet, sind auch nicht ableitbar. Sie gelten und werden anerkannt. Aus ihnen entstehen eine Reihe von Ansprüchen, Rechten, ja sogar Prinzipien, die gerechtfertigt werden können, rechtfertigbar sind.

Das klingt vielleicht komplizierter als es ist. Aber eines ist entscheidend: Wir müssen verstehen, was es heißt, dass so etwas wie die Menschenwürde „unabgeleitet“ gilt.

Es heißt erstens, wir sollten nicht den „fehlgeleiteten“ Versuch machen, eine Begründung für die Menschenwürde zu suchen, oder für die Gleichheit oder die Freiheit. Das wäre fehlgeleitet, weil es so etwas nicht gibt.

Ähnlich fehlgeleitet wäre der Versuch, in der Physik die Frage zu stellen: Warum existiert das Universum? Oder: „Warum gab es den Urknall? Das sind Fragen, über die man vielleicht nachdenken kann, aber sie sind nicht sinnvoll. Die Geltung der ethischen Grundlagen ist in der Moderne nicht immer gut verstanden worden, weil die Moderne etwas entwikkelt hat, was man mit guten Gründen „Rationalismus“ nennt. Der Rationalismus ist eine geistige Haltung. Sie besteht darin, dass man glaubt, für alles und jedes benötige man eine Begründung. Das ist typisch rationalistisch. Das ist prima, wenn es um wissenschaftliche Fragen, also nicht um Grundlagen geht. Aber wenn es um Grundlagen geht, vor allem um die sogenannten „normativen Grundlagen“, dann ist diese rationalistische Fragerei „für die Katz“.

Was unabgeleitet gilt, verhält sich wie eine ganz normale Tatsache. Ich würde das auch ganz gerne eine „sittliche“ oder „normative Tatsache“ nennen. Nun werden Sie sagen: So etwas wie das Verbot, Menschen zu töten, das ist doch keine Tatsache, sondern das ist ein Gebot. Oder: Die Menschenwürde enthält eine Reihe von Geboten. Das ist doch keine Tatsache.

Tötungsverbot

Doch, es ist eine Tatsache, denn zur Tatsache machen wir Menschen alles, was wir als Tatsache anerkennen. Also, wenn jemand Sie fragen würde - es ist eine ethische Frage: Dürfen Menschen auf Ihr eigenes Verlangen hin getötet werden oder nicht? Das ist keine einfache ethische Frage. Dann nehmen Sie – oder wenn ich gefragt werde, nehme ich – Bezug auf das Tötungsverbot.

Das Tötungsverbot hängt eng mit der Menschenwürde zusammen, ist aber ein eigener Grundanspruch.

Natürlich gilt dieses Tötungsverbot nicht unter allen Bedingungen. Zum Beispiel im Krieg. Soldaten unterliegen diesem Verbot nicht. Allerdings dürfen Soldaten nicht grausam töten, nicht mutwillig usw. Und natürlich, wenn das eigene Leben in Gefahr und die Abwehr des Angriffs nur durch die Tötung des Angreifers möglich ist – auch da ist töten erlaubt. Aber das ist eine schwierige Frage.

Kehren wir zurück zum ganz normalen Tötungsverbot, ein Verbot als sittliche Tatsache. Wenn Sie also jemand fragt: Was heißt das eigentlich? Dann können Sie nur antworten: Dieses Verbot gilt bei uns. Und wenn jemand nicht versteht, worin dieses Verbot besteht, weil er zum Beispiel denkt: Ich bin kräftig, vielleicht hab ich sogar eine Pistole oder ein Messer. Warum soll ich also nicht einen Menschen töten dürfen, der mir einfach auf die Nerven geht, nachts Lärm macht oder mich dumm anredet?

Wer das nicht versteht, weiß nicht, was diese Tatsache bedeutet. Kennt keine sittlichen Tatsachen. Normalerweise wissen wir aber – wir wissen es im genauen Sinne des Wortes Wissen, dass es verboten ist, Menschen zu töten und dieses Verbot verstehen wir. Wir behandeln es wie eine Tatsache.

Sittliche Tatsachen

Es gibt viele Arten von Tatsachen. Eine mit den ethischen oder sittlichen Tatsachen eng verwandte Menge von Tatsachen ist die, die wir in den Gesetzestexten finden. Wenn wir zum Beispiel an das Strafrecht in unserem Land denken, da werden viele Delikte als nicht nur verachtenswert sondern verurteilenswert betrachtet. Ein Tötungsdelikt und das, was für dieses Tötungsdelikt als Strafe angenommen wird, wird ebenfalls – so wie ich es gerade erklärte – wie eine Tatsache behandelt. Die „Tatsächlichkeit“ wird also in vielen Zusammenhängen vorausgesetzt, obwohl sie nicht dem entspricht was zum Beispiel die „Tatsächlichkeit“ eines Tisches ausmacht.

Nicht nur das, was wir mit unseren fünf Sinnen wahrnehmen können, sind Tatsachen, sondern auch das, was wir Menschen als Regeln unseres Umganges, als Grundlagen unseres sittlichen Urteilens anerkennen.

Es ist also zu merken und man muss sich das, wenn man ethisch argumentiert, wirklich vor Augen führen, wann immer man vor einem Problem steht: Es gibt sittliche Tatsachen, auf die wir Bezug nehmen, deren Geltung nicht ableitbar ist. Wenn wir argumentieren wollen, dann nur, wenn wir diese Grundlagen auch akzeptieren. Wenn wir das nicht tun, nützen die schönsten Argumente nichts.

Wer zum Beispiel das Tötungsverbot nicht anerkennt, der mag vielleicht hochintelligent sein und sich wunderbar in der Literatur auskennen und in der Lage sein, alle möglichen schönen Argumente zu entwickeln, aber diese werden nicht viel taugen. Es fehlt ihnen das, was man „das Salz in der Suppe“ nennt. Es fehlt der eigentliche Kern der Argumentation. Dann mögen die Argumente noch so schön, so barock und beeindruckend sein, sie führen zu nichts. Sie führen zu keinem Ergebnis.

Rechtfertigungsprozesse sind aber nur deswegen, weil es Geltungsgrundlagen gibt, die nicht abgeleitet werden können, nicht weniger wichtig – nein. Das große Geschäft der Ethik ist der Rechtfertigungsprozess. Wir werden Beispiele kennenlernen, wo man sieht, dass Geltungsgrundlagen – so wie die Menschenwürde – in einer Gesellschaft wirklich anerkannt sind, wo wir aber feststellen müssen, dass die Anerkennung eigentlich keine Berechtigung hat.

Sie werden jetzt wahrscheinlich staunend fragen: Wie ist das möglich? Geltungsgrundlagen, die unabgeleitet sind, die aber dann doch nicht anerkennenswert sind? Wir werden solche Fragen zu stellen haben. Das heißt: Nicht alles was uns über die Sitte, über Religionen, über unsere Kultur an Geltungsgrundlagen tradiert, mitgegeben wurde, ist auch ethisch in jedem Fall in Ordnung. Da gibt es Probleme. Es kann Probleme geben. Wir brauchen da nicht nur an Problembereiche wie dem „Islamismus“ denken. Wir können diese Probleme auch zu Hause feststellen und dingfest machen.

Aber zunächst einmal muss man sich einfach nur darüber klar sein, dass es Geltungsgrundlagen gibt, die wie sittliche Tatsachen zu verstehen sind. Ohne sie taugen die wunderbarsten Theorien oder Argumentationen nicht wirklich und führen zu keinem Ergebnis.

Selbstbestimmung

Ich habe erklärt was sittliche oder normative Tatsachen sind. Eine dieser Tatsachen ist uns heute sehr wertvoll geworden, nämlich die Selbstbestimmung. Sie ist ein typisches Produkt der letzten 200 Jahre. Nicht, dass die Menschen davor auch schon Interessen dieser Art gehabt hätten, nämlich das zu tun was sie selber wollen. Aber Selbstbestimmung als gesetzlich geschützter, ja sogar staatsrechtlich geschützter Anspruch hatte es in der Vergangenheit nicht gegeben. Das ist etwas ganz modernes.

Dieser Anspruch auf Selbstbestimmung spielt in einem Bereich eine Rolle der ethisch sehr brisant ist, nämlich in der Medizinethik. Ich sprach schon vom Tötungsverbot. Was haben Selbstbestimmung und Tötungsverbot miteinander zu tun? Scheinbar gar nichts. Und doch: Stellen Sie sich vor, eine Person, vielleicht sogar jemand, den Sie gut kennen, ist sterbenskrank, leidet sehr stark, hat starke Schmerzen. Die Ärztinnen und Ärzte, die sich um sie oder ihn kümmern, haben keine große Hoffnung mehr. Nun gibt es heute – gottseidank – die Palliativmedizin, die Menschen hilft, würdig und ohne Schmerzen zu sterben – so gut es jedenfalls geht.

Aber wie ist es, wenn eine Patientin oder ein Patient seine

Schmerzen, seinen Zustand einfach nicht mehr aushält und sterben will? Da haben wir schon den Zusammenhang zwischen Selbstbestimmung und Tötungsverbot. Die Frage ist: Darf dieser Patient getötet werden, wenn er es will?

Man könnte sagen, im Rahmen der Selbstbestimmung ist nichts normaler als das. Es ist ein extremer Wunsch – zugegeben, aber es ist doch auch eine Frage der Selbstbestimmung. Kann ich denn nicht über meinen eigenen Tod entscheiden? Natürlich kann ich das. Wenn ich mich selbst töte, gibt es dagegen keine rechtlichen Einwände. Es ist kein strafbarer Tatbestand. Früher war das einmal anders. Aber wie ist es, wenn dieser Patient sich nun nicht selbst töten kann, also nicht Suizid begehen kann, sondern dabei Hilfe braucht. Dürfen Ärzte ihm dabei helfen?

Ein heute außerordentlich umstrittenes Problem. Wir haben zwei unableitbare, grundlegende Forderungen die hier miteinander in Konflikt geraten, nämlich das Selbstbestimmungsrecht auf der einen Seite und das Tötungsverbot auf der anderen. Das Selbstbestimmungsrecht betrifft natürlich diesen Patienten und das Tötungsverbot betrifft nicht den Patienten, sondern die Ärzte oder das Pflegepersonal und natürlich auch die Angehörigen.

Wie ist dieses Problem also zu lösen? Nun, die Selbstbestimmung hat bei uns in der Bundesrepublik Deutschland eine Grenze, dort, wo man vom „Töten auf Verlangen“ sprechen kann. Der Patient kann zwar verlangen, durch eine Spritze oder durch ein Medikament getötet zu werden, aber die Ärzte dürfen ihm dabei nicht helfen.

Ich werde gleich versuchen zu erklären, warum, aber zunächst einmal – um den Sachverhalt ethisch genauer zu beschreiben – noch einige Aspekte: Wenn sich der Patient selbst töten kann, dürfen ihm Ärzte dabei indirekt helfen. Sie dürfen ihn nicht töten, aber sie können ihm zum Beispiel Tabletten geben, die er selbst schluckt. Das ist erlaubt und dagegen gibt es auch keine rechtlichen Bedenken. Die Hilfe ist also möglich. Da es kein Straftatbestand ist, sich selbst zu töten, ist auch die Hilfe, die dabei geleistet wird, kein strafbarer Tatbestand.

Nun werden viele sagen: Aber wie ist es denn mit der Ethik? Ist es nicht ethisch doch umstritten oder vielleicht sogar verboten, einem Menschen, der wegen seiner Schmerzen aus dem Leben scheiden will, zu helfen? Nein, auch ethisch ist dagegen nichts einzuwenden. Nur das aktive Töten ist ethisch und auch rechtlich verboten.

Warum? Das hat mir der Frage zu tun, was Selbstbestimmung im Angesicht des Todes eigentlich genau bedeutet. Oder anders gefragt: Dürfen wir Menschen, die im Sterben liegen, mit der Verantwortung für das „getötet werden“ belasten?

Das klingt ein wenig wie „Wortklauberei“, aber tatsächlich ist es die genaue Beschreibung dessen, was ein Patient wünscht. Er möchte getötet werden. Wie zuverlässig ist dieser Wunsch? Dürfen wir ihn wörtlich nehmen? Wenn wir den Patienten gut kennen, werden wir wissen wie er das meint. Aber es ist doch so, dass starke Schmerzen – jeder, der einmal starke Zahnschmerzen hatte, weiß, was ich meine – unser Bewusstsein verändern. Wenn wir unter einem starken Schmerz stehen, ist unsere Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt. Vielleicht sogar erheblich eingeschränkt, das kommt auf die Art des Schmerzes an. Wenn das jedoch so ist, dann fehlt die Bedingung, unter der Selbstbestimmung ernstzunehmend und anerkennenswert ist. Selbstbestimmung ist nämlich genau dann nicht anerkennenswert, wenn sie unter einem Zwang steht. Sei es der Zwang von Schmerzen, sei es der Druck von anderen Menschen.

Sie sehen, dieses Problem ist gar nicht so einfach. Und es gibt auch gar keine generelle ethische Lösung für dieses Problem. Solange der Patient sich selbst die Tabletten geben kann, solange ist das Problem lösbar. Aber wenn er das nicht kann, zum Beispiel bei völlig gelähmten Menschen – sogenannten ALS-Patienten, dann ist das Problem sehr groß.

Wir haben gesehen, dass Selbstbestimmung ein Grundanspruch ist, der genau wie das Tötungsverbot unableitbar ist. Beide sind unableitbar, aber sie können in Konflikte miteinander treten.

In der früheren Fragestellung habe ich bereits darauf hingewiesen, dass das Verhältnis der Sitte zur Ethik problematisch werden kann. Es kann auch da Konflikte geben, ähnlich den Konflikt, den ich gerade beschrieben habe. Denken Sie doch einmal an die Frage der Menschenwürde und die Frage der Unableitbarkeit der sittlichen Grundlagen. Ich habe bereits erwähnt, dass nicht alle diese Grundlagen ethisch anerkennenswert sind.

Konflikte zwischen Sitte und Ethik

Ich möchte Ihnen jetzt ein Beispiel geben – zugegeben kein besonders schönes Beispiel. Ich glaube auch nicht, dass es da auch irgendwelche schönen Beispiele gäbe. Aber gut, das ist nun mal ein Beispiel und es ist nicht schön. Das Beispiel heißt „Frauenbeschneidung“.

Frauenbeschneidung, so könnte man sagen, ist eine sittliche Tatsache. Das ist sie in der Tat, eine sittliche Tatsache in einer ganzen Reihe von afrikanischen Gesellschaften. Übrigens nicht nur muslimische Gesellschaften, auch christliche. Auch in der christlichen, äthiopischen Gesellschaft gibt es diese Praxis.

„Frauenbeschneidung“ wird von Frauen an kleinen Mädchen vorgenommen. Die Genitalien werden meistens mit Scherben, Glas oder ähnlichen Instrumenten, die nicht hygienisch sind, beschnitten. Teile der Schamlippen werden entfernt. Diese Mädchen werden verstümmelt. Häufig überleben sie diesen Eingriff nicht.

Aber es geht nun nicht so sehr um diesen Eingriff selbst, sondern darum, was da eigentlich passiert. Was für eine sittliche Tatsache ist das und ist sie anerkennenswert? Zunächst einmal ist das eine sittliche Tatsache, die in Frage gestellt werden muss, obwohl – und das zeigen Umfragen – eine große Mehrheit der Frauen in diesen Gesellschaften sich für die „Frauenbeschneidung“ aussprechen, weil sie eine wesentliche Bedingung für die soziale Integration der Frauen in die Gesellschaft ist. Es handelt sich um Stammesgesellschaften, in denen Regeln gelten, die aus einer menschenrechtlichen Perspektive nur zum Teil anerkennenswert sind.

Das ist das Stichwort: Wir haben es hier mit einem Beispiel zu tun, das zwar eine sittliche Tatsache ist, aber in einem scharfen Konflikt, ja Widerspruch mit anderen sittlichen Tatsachen steht. Und zwar sittlichen Tatsachen, die weltweit Anerkennung finden und verdienen – nämlich die Menschenrechte. Auch das sind sittliche Tatsachen.

Wie sieht dieser Konflikt aus? Warum ist es überhaupt ein Konflikt?

Nun, was passiert denn bei der „Frauenbeschneidung“? Sie ist eine Verletzung des unableitbaren sittlichen Anspruchs auf körperliche Unversehrtheit. Man nennt das mit dem Fremdwort „Integrität der Person“. Die Integrität der Person wird verletzt, körperlich und auch seelisch.

Es gibt Frauen, die darüber in Büchern berichten und man sieht, wenn man diese Bücher liest, sehr genau, was mit der „seelischen Verletzung“ gemeint ist. Ich brauche nicht ins Detail zu gehen. Sie werden sich das durch eigene Lektüre selbst verschaffen können.

Es geht um die Verletzung der Integrität, also die Verletzung eines grundlegenden Anspruchs der Menschen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen körperlich und seelisch verletzt werden. Und da es sich um Kinder handelt, wiegt diese Art von Verletzung sogar doppelt schwer, denn diese Kinder sind nicht „einwilligungsfähig“. Sie sind nicht in der Lage, sich selbst zu bestimmen und zu sagen: Ich will das, ich kenne die Risiken und so fort.

All das, was man zumindest intellektuell für diese menschenverachtende Praxis als entlastend anführen könnte, scheidet also aus. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, was passieren kann, wenn es sittliche Grundlagen gibt, sittliche Tatsachen, die gegen andere Tatsachen verstoßen. Da brauchen wir die Ethik. Denn die Ethik gibt uns das Instrumentarium an die Hand, zu entscheiden: Was ist nun eine schützenswerte, sittliche Tatsache? Welche Tatsache gilt es zu bewahren und welche nicht?

Trennung der Ethik von sittlichen Grundlagen

Es ist ein interessanter Prozess, der mit der Ablösung der Ethik von sittlichen Grundlagen zu tun hat. Die Ethik kann sich gegen bestimmte sittliche Grundlagen wenden. Indem sie zum Beispiel die Menschenrechte verteidigt. Indem sie den Anspruch der Menschenrechte gegen unmenschliche, in diesem Fall wirklich verwerfliche Praktiken vertritt.

Ich persönlich glaube, dass auch die „Todesstrafe“, die in vielen Gesellschaften ebenfalls eine sittliche Tatsache ist, weil diese Gesellschaften glauben, es sei richtig, dass, wenn jemand ein Leben genommen hat, ihm auch das seine genommen wird. Auch da kann man sich fragen, ob das nicht eine ethisch fragwürdige, sittliche Tatsache ist. Darf denn ein Straftäter nur deshalb auch getötet werden, weil er getötet hat?

Ich persönlich bin der Ansicht dass die Menschenwürde auch den Übeltäter schützt. Auch derjenige, der zurecht im Gefängnis sitzt, der verurteilt wurde, hat eine Würde, die gewahrt werden muss.

Ich glaube, dass selbst die Tötung dessen, der getötet hat, zumindest ethisch fragwürdig ist, weil der „Würdeanspruch“ dem „Tötungsverlangen“ der Justiz oder einer Gesellschaft entgegensteht.

Sie sehen, es gibt sittliche Tatsachen, die ethisch umstritten sind, obwohl diese sittlichen Tatsachen unabgeleitet sind, obwohl sie zum Teil große Anerkennung finden. Dennoch ist die Ethik aufgerufen, sich gegen diese sittlichen Tatsachen auszusprechen.

Natürlich wird das unmittelbar nichts bewirken. Es wird also etwa keine Änderung der Rechtsverhältnisse in diesen Gesellschaften geben, aber es gibt ein Bewusstsein, das sogar weltweiten Charakter annehmen kann, wie am Beispiel der Frauenbeschneidung. Da hat dieses Bewusstsein schon weltweite Verbreitung gefunden. Ein weltweites Bewusstsein, das darin besteht, diese Praxis als unmenschlich und nicht bewahrenswert zu verurteilen.

Die Ethik kann auch dazu beitragen, dass solche Grundlagen oder sittlichen Tatsachen, die nicht zurechtfertigen sind, weil ihre Konsequenzen schlecht sind – nicht weil sie unabgeleitet sind, sondern weil die Konsequenzen schlecht sind – in Frage gestellt werden. Die Ethik hat in diesem Sinne auch eine Aufklärungspflicht, eine Kritikpflicht; die sie in diesem Fall unbedingt wahrnehmen sollte.

Ethik – eine „Konfliktwissenschaft“

Ethik ist eine „Konfliktwissenschaft“. Das wird ihnen wahrscheinlich schon an den Beispielen, die ich soeben vorgeführt habe, klar geworden sein. Aber Konfliktwissenschaft heißt mehr, als nur da und dort einmal einen Konflikt lösen. Das beginnt eigentlich schon an dem Punkt, wo sich die Ethik von der Sitte löst, von ihr entfernt, oder vielleicht sogar gegen sie stellt. Denn immer, wenn Ethik benötigt wird, geht es um Konflikte. Ganz einfache Konflikte. Was soll ich jetzt eigentlich machen? Soll ich dies machen oder jenes – oder soll ich überhaupt nichts machen? Ganz simple Fragen sind immer irgendwie konfliktbeladen.

Die Frage „Was soll ich tun?“ ist im ethischen Sinne eben doch nicht so leicht zu beantworten. Genau deshalb brauchen wir die Ethik, sonst hätten wir ja genug mit der Sitte. Sonst wüssten wir ja eigentlich immer Bescheid. Aber das tun wir eben nicht.

Warum nun „Konfliktwissenschaft“? Lange dachten die Philosophen, die sich mit Ethik beschäftigten, dass es in der Ethik eigentlich fast ausschließlich darum gehe, zu klären, was wir Menschen „sollen“. Also: Was ist „gutes Handeln“? Was ist der „gute Wille“? Was sollen wir tun? Was sollen wir lassen? Was dürfen wir? Und man meinte, wenn man diese Fragen abstrakt einigermaßen geklärt hat, dann ist die Aufgabe der Ethik erfüllt.

Das ist aber nicht einmal die Hälfte der Aufgabe, die sie hat. Vielleicht ist das noch untertrieben. Es geht nicht um diese doch eher abstrakten, theoretischen Fragen, sondern es geht um konkrete Probleme. Die Ethik lebt aus konkreten Problemen und das interessante oder auch problematische ist, dass die Probleme vom Leben erzeugt werden. Welches Leben meine ich? Nun, das Leben in dem wir alle irgendwie stehen. Ein Leben, in dem es z. B. Wissenschaft gibt.

Gleiche ethische Ansprüche für alle

Vor der Entwicklung der Transplantations-Medizin gab es natürlich kein ethisches Problem, das man als „Verteilung von Spenderorganen“ bezeichnen könnte – es war ja gar nicht möglich, zu transplantieren. Irgendwann in der Mitte der 60iger Jahre hat ein südafrikanischer Chirurg namens Christiaan Barnard damit angefangen.

Die erste Herztransplantation war ein ziemlicher Fehlschlag. Die nächste, einige Zeit später, war schon besser, vielversprechender. Man hat also Techniken entwickelt, man hat damals überhaupt angefangen zu verstehen, was Abstoßreaktionen – Immunreaktionen – sind und wie man sie unterdrücken kann. Denn das ist ganz wichtig, wenn man Organe transplantieren will. Aber wir wollen uns jetzt nicht in die Belange der Medizin einmischen…

Durch die Fähigkeit der Medizin, Organe zu transplantieren, trat plötzlich das Problem auf, wer sie denn nun bekommen soll. Es gibt Länder, Gesellschaften, in denen es zum

Beispiel genügend Spendernieren gibt für diejenigen, die dringend eine Niere brauchen. Eines dieser Länder kennen Sie alle. Es ist Österreich. Oder ein anderes ist Spanien. In diesen Ländern gibt es erstaunlicherweise genügend Organe. Vor allem Nieren, aber auch Herzen usw.

Warum? Nun, weil es dort eine Voraussetzung für die „Gewinnung“ – das Wort ist nicht so ganz passend, aber erlauben sie es mir – der Organe gibt, die anders aussieht als bei uns. Bei uns muss ein Spender oder eine Spenderin ausdrücklich erklären, dass er, wenn er verunfallt, als solcher in Frage kommt. In den eben erwähnten Ländern Österreich und Spanien herrscht das Verfahren der sogenannten „Widerspruchslösung“. Dieses Verfahren besteht darin das man jeden Verunfallten, der sich nicht gegen die Entnahme von Spenderorganen ausgesprochen hat, als Spender betrachtet. Wir haben hier also zwei verschiedene Verfahren, wie Spenderorgane gewonnen werden können.

Ethik als „Konfliktwissenschaft“ tritt dort auf den Plan, wo es darum geht, wie bei knappen Gütern, etwa bei knappen Organen und einer größeren Nachfrage als vorhandenen Spenderorganen, die Zuteilung gerecht vollzogen werden kann. Der ethische Anspruch ist eine gerechte Verteilung. Wie ist das möglich?

Man hat eine Praxis entwickelt, die relativ unumstritten ist, aber nicht in jeder Einzelheit ethisch durchleuchtet werden kann, weil es viele Fragezeigen gibt. Um die geht es aber nun im Einzelnen gar nicht, aber einige möchte ich doch nennen: Wir haben eine Praxis, wo wir zwei verschiedene Zuteilungsprinzipien mischen. Das eine Prinzip besteht darin, dass wir sagen: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Diejenigen, die sich auf einer Liste, der sogenannten „Warteliste“ eintragen, nachdem Ärzte festgestellt haben, dass sie dringend eine Niere brauchen, stehen auf dieser Liste und rücken so langsam nach. Ich muss vielleicht noch vorausschicken, dass in der Bundesrepublik pro Jahr etwa zwischen 800 und 900 Menschen sterben müssen, weil sie keine Spenderniere bekommen –abgesehen von anderen Organen, die dringend benötigt werden, Herzen, Lungen etc. „Knappheit“ ist ein abstraktes Wort für das, was da wirklich passiert: Menschen sterben. Wir haben also die Warteliste. Und dann haben wir auch noch ein ganz anderes Prinzip, das die Zuteilung gerecht regelt, nämlich die Dringlichkeit. Dringlichkeit und Warteliste – das sind zwei Zuteilungsprinzipien, die sich wie Feuer und Wasser vertragen.

Es genügt, wenn ich Ihnen ohne die technischen Details beschreibe, was ich da mit Feuer und Wasser meine: Dringlichkeit sticht immer. Wenn ein Patient ganz schwer erkrankt ist und ganz dringend eine neue Niere braucht, dann wird die Warteliste zurückgestellt. Diese Person bekommt das eine, verfügbare Organ. Aber ethisch gesehen muss man sich überlegen: Ist das denn gerecht? Was passiert eigentlich mit den Ansprüchen der anderen? Es kann ja sein, dass die Person, die ganz an der Spitze der Warteliste steht, vielleicht genau dadurch gefährdet ist. Aber das ist vielleicht nicht das primäre Problem, sondern das primäre Problem ist, dass alle Personen, die ein Organ benötigen, den gleichen ethischen Anspruch haben.

Natürlich sind die medizinischen Tatsachen nicht immer leicht mit dieser Gleichheit der Ansprüche in Übereinstimmung zu bringen. Aber wir müssen, wenn wir Ethik als „Konfliktwissenschaft“ betreiben, erst einmal überlegen: Was sind denn die Grundlagen der Ansprüche, um die es geht? Hier ist die entscheidende Grundlage, dass alle den gleichen Anspruch haben. Alle, die dringend ein Organ benötigen.

Sie sehen, es gibt dadurch Probleme, dass es medizinische Möglichkeiten gibt, Menschen zu helfen. Es will einem nicht so leicht in den Kopf, dass gerade die Möglichkeiten, die in der Medizin entwickelt werden, Menschen zu helfen, also ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, immer wieder auch Probleme erzeugen. Die gerechte Verteilung von Spenderorganen ist eines dieser Probleme. Es gibt viele andere. Man könnte jetzt beliebig tief in diese Problematik von Organspenden eintreten.

Es gibt nicht nur Organspenden, die von Toten für Lebendige gemacht werden, sondern auch von Lebenden für Lebende.

Nieren können zum Beispiel von Lebenden an Lebende übertragen werden. Es gibt also eine ganze Vielfalt von Möglichkeiten, Menschen, die eine Niere benötigen, zu helfen. Aber die ethischen Probleme sind ebenso vielfältig. Es ist nicht immer das gleiche Problem. Die „Lebendspende“ enthält eine ganze Reihe anderer Probleme als die sogenannte „post mortem“, also die Spende, die erst nach dem Tod des Spenders möglich ist. Welche?

Zunächst einmal sollen ja alle Spenden ohne ein wirtschaftliches Interesse angeboten werden. Das ist bei Patienten, die verstorben, verunfallt sind, kein Problem. Aber bei der Lebendspende ist es ein Problem. Es kann ja sein, dass jemand sein Organ verkaufen will oder dass jemand einen Vorteil erhält oder versprochen bekommen hat, wenn er ein Organ spendet.

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Yaş sınırı:
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Litres'teki yayın tarihi:
30 temmuz 2025
Hacim:
154 s. 8 illüstrasyon
ISBN:
9783831256051
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