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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 26
Wo die Ausgabe von Banknoten in so kleinen Beträgen erlaubt und üblich ist, werden viele Leute von geringem Vermögen in den Stand gesetzt und ermutigt, Bankiers zu werden. Jemand, dessen Fünfpfund-, ja dessen Zwanzigschilling-Noten von jedermann zurückgewiesen werden würden, wird seine auf einen so geringen Betrag wie ein Sixpence ausgestellten Noten unbedenklich angenommen sehen. Doch können die bei so bettelhaften Bankiers häufig vorkommenden Bankrotte sehr bedeutenden Schaden anrichten und manchmal großes Unglück über viele arme Leute bringen, die deren Zettel in Zahlung angenommen haben.
Es wäre vielleicht besser, wenn nirgends im Reiche Banknoten unter fünf Pfund Sterling ausgegeben würden. Dann würde sich das Papiergeld wahrscheinlich überall auf den Umlauf unter den Verkäufern beschränken, wie es gegenwärtig in London der Fall ist, wo keine Banknoten unter zehn Pfund ausgegeben werden. In den meisten Teilen des Reichs sind fünf Pfund eine Summe, die, wenn auch nicht viel mehr als die Hälfte der Waren dafür zu haben ist als in London für zehn, in der Provinz doch für ebenso groß gilt und ebenso selten auf einmal ausgegeben wird als zehn Pfund im reichen London.
Wo Papiergeld meist auf den Umlauf zwischen den Verkäufern beschränkt ist, wie in London, da ist stets Gold und Silber reichlich vorhanden. Wo es sich hingegen auf einen großen Teil des Umlaufs zwischen Verkäufern und Konsumenten erstreckt, wie in Schottland und noch mehr in Nordamerika, da vertreibt es das Gold und Silber fast ganz aus dem Lande, indem beinahe alle gewöhnlichen Geschäfte des inneren Verkehrs mit Papier betrieben werden. Die Unterdrückung der Zehn- und Fünfschillingnoten half dem Mangel an Gold und Silber in Schottland etwas ab, und die Unterdrückung der Zwanzigschillingnoten würde ihm wahrscheinlich noch mehr abhelfen. In Amerika sollen, seit einige der papiernen Umlaufsmittel unterdrückt worden sind, die edlen Metalle in größerer Menge vorhanden sein, wie dies ebenso vor der Einführung dieser Umlaufsmittel der Fall gewesen sein soll.
Wenn aber auch das Papiergeld fast ganz auf den Umlauf zwischen den Verkäufern beschränkt ist, können doch Banken und Bankiers der Industrie und dem Handel des Landes denselben Beistand gewähren als wenn das Papiergeld fast den ganzen Umlauf ausfüllt. Das bare Geld, das ein Verkäufer in seiner Kasse haben muss, um gelegentliche Forderungen befriedigen zu können, ist lediglich für den Umlauf zwischen ihm und anderen Verkäufern, von denen er Waren kauft, bestimmt. Er hat nicht nötig, Geld für den Umlauf zwischen ihm und den Verbrauchern in seiner Kasse zu halten, da diese seine Kunden sind und ihm bares Geld bringen, nicht aber von ihm wegholen. Wenn daher Papiergeld nur in solchen Beträgen ausgegeben werden dürfte, dass es fast ganz auf den Umlauf zwischen den Verkäufern beschränkt wäre, so würden die Banken und Bankiers doch immer noch teils durch Diskontierung reeller Wechsel, teils durch Darlehen auf Kassenkonten die Mehrzahl jener Verkäufer der Notwendigkeit entheben können, einen beträchtlichen Teil ihres Kapitals unbeschäftigt und bar in der Kasse zu halten, um gelegentliche Forderungen befriedigen zu können. Sie könnten immer noch den größten Beistand gewähren, den überhaupt Banken und Bankiers Geschäftsleuten füglich leisten können.
Privatleute daran zu hindern, die Noten eines Bankiers, ob auf einen großen oder kleinen Betrag ausgestellt, in Zahlung zu nehmen, wenn sie dazu bereit sind, oder einem Bankier die Ausgabe solcher Noten zu verbieten, obgleich die Leute zu ihrer Annahme bereit sind, sei – könnte man sagen – eine offenbare Verletzung der natürlichen Freiheit, die das Gesetz nicht schwächen, sondern aufrecht halten soll, und in gewisser Beziehung können solche Maßregeln in der Tat als Verletzungen der natürlichen Freiheit betrachtet werden; allein Handlungen der natürlichen Freiheit weniger einzelnen, die die Sicherheit der ganzen Gesellschaft gefährden, werden durch die Gesetze aller Staaten eingeschränkt und müssen eingeschränkt werden, in den freiesten nicht weniger als in den despotischsten Staaten. Die Nötigung, Brandmauern zu errichten, damit das Weitergreifen des Feuers verhindert werde, ist eine ganz ähnliche Verletzung der natürlichen Freiheit, wie die hier empfohlene Regelung des Bankwesens.
Ein Papiergeld, das in Banknoten besteht, von Leuten zweifellosen Kredits ausgegeben wird, auf Verlangen unbedingt eingelöst werden muss und tatsächlich stets gegen Metall eingelöst wird, wenn es zur Präsentation kommt, ist in jeder Rücksicht dem Gold- und Silbergeld an Wert gleich, weil zu jeder Zeit Gold- und Silbergeld dafür zu haben ist. Man muss für solches Papier ebenso wohlfeil kaufen oder verkaufen als für Gold und Silber.
Man hat behauptet, das Papiergeld erhöhe durch Vermehrung der Menge und der infolge davon eintretenden Wertverminderung des Gesamtumlaufs notwendig den Geldpreis der Waren. Da jedoch das hinzutretende Papier stets eine ebenso große Menge Gold und Silber dem Umlauf entzieht, so vergrößert das Papiergeld nicht notwendig die Menge des Gesamtumlaufs. Seit dem Anfang des letzten Jahrhunderts bis auf die gegenwärtige Zeit waren in Schottland die Lebensmittel niemals wohlfeiler als im Jahre 1759, obgleich es damals infolge des Umlaufs der Zehn- und Fünf Schillingnoten mehr Papiergeld im Lande gab als jetzt. Das Verhältnis zwischen dem Preise der Lebensmittel in Schottland und England ist jetzt dasselbe, wie vor der starken Vermehrung der schottischen Banken. Das Getreide ist in England meist ebenso wohlfeil als in Frankreich, obgleich im ersteren Lande eine große Menge Papiergeld umläuft, und in letzterem fast gar keins. 1751 und 1752 als Hume seine »Politischen Abhandlungen« veröffentlichte, und bald nach der starken Vermehrung des Papiergeldes in Schottland, trat allerdings eine sehr empfindliche Steigerung der Lebensmittelpreise ein, woran indes wahrscheinlich nicht die Vermehrung des Papiergeldes, sondern die schlechte Ernte schuld war.
Anders freilich verhält es sich mit Noten, deren sofortige Einlösung entweder von dem guten Willen der Emissionshäuser, oder von einer Bedingung abhängt, die ihr Inhaber nicht immer zu erfüllen imstande ist, oder deren Zahlung nur nach einer bestimmten Reihe von Jahren gefordert werden könnte, und die in der Zwischenzeit keine Zinsen tragen. Ein solches Papiergeld würde ohne Zweifel mehr oder weniger unter den Wert des Goldes und Silbers sinken, je nachdem die Schwierigkeit und Unsicherheit einer sofortigen Einlösung für größer oder geringer gälte, oder je nachdem der Zeitpunkt der Zahlbarkeit näher oder ferner läge.
Vor mehreren Jahren beliebten die schottischen Banken in ihre Noten eine sogenannte Optionsklausel zu setzen, durch welche sie dem Inhaber je nach Wahl der Direktoren die Zahlung entweder sogleich bei Vorzeigung, oder erst sechs Monate nachher mit Zinsvergütung für diese sechs Monate versprachen. Die Direktoren einiger Banken machten bald von dieser Klausel Gebrauch, bald drohten sie, wenn gerade für eine große Zahl ihrer Noten Gold und Silber verlangt wurde, sie würden davon Gebrauch machen, falls man sich nicht mit einem Teil des Verlangten begnüge. Die Noten dieser Banken machten damals den größten Teil der Zahlungsmittel in Schottland aus, und die Unsicherheit der Zahlung verringerte natürlich ihren Wert gegen Gold- und Silbergeld. Während der Dauer dieses Missbrauchs, der hauptsächlich 1762, 1763 und 1764 überhandnahm, war der Wechselkurs zwischen London und Dumfries bisweilen vier Prozent gegen Dumfries, obgleich diese Stadt keine dreißig Meilen von Carlisle entfernt liegt, wo der Wechselkurs auf London al pari stand. In Carlisle wurden nämlich die Wechsel in Gold und Silber bezahlt, in Dumfries dagegen in schottischen Banknoten, die wegen der unsicheren Einlösbarkeit gegen Gold und Silber um vier Prozent niedriger standen als das Bargeld. Die nämliche Parlamentsakte, durchweiche die Zehn- und Fünfschillingnoten abgeschafft wurden, beseitigte auch jene Klausel, und brachte dadurch den Kurs zwischen England und Schottland auf seinen natürlichen Satz, d. h. auf denjenigen, den der Gang des Handels und die Rimessen herbeiführen.
Beim Papiergeld von Yorkshire hing die Barzahlung so kleiner Beträge, wie ein Sixpence, mitunter von der Bedingung ab, dass der Inhaber für den ganzen Betrag einer Guinee Noten zum Umwechseln an das Emissionshaus bringen müsse – eine Bedingung, die die Inhaber der kleinen Noten oft unmöglich erfüllen konnten und die deshalb das Papier entwerten musste. Eine Parlamentsakte erklärte daher alle solche Klauseln für ungesetzlich und schaffte ebenso, wie in Schottland, alle Banknoten unter 20 sh. ab.
Das nordamerikanische Papiergeld bestand nicht in Banknoten, die auf Verlangen an den Inhaber zahlbar waren, sondern in einem Staatspapier, dessen Zahlung erst einige Jahre nach der Ausgabe gefordert werden konnte; und obgleich die Kolonialregierungen den Inhabern dieser Papiere keine Zinsen zahlten, erklärten sie es gleichwohl zum gesetzlichen Zahlungsmittel für den vollen Wert seiner Bezeichnung und machten es auch wirklich dazu. Wenn man aber auch die Papiere der Kolonien für vollkommen gut hält, so sind doch z. B. £ 100, die erst in 15 Jahren zahlbar werden, in einem Lande, wo 6% Zinsen üblich sind, kaum mehr als £ 40 baren Geldes wert. Einen Gläubiger zu zwingen, ein solches Papier für eine bare Schuld von £ 100 anzunehmen, war daher eine so große Ungerechtigkeit, wie sie wohl kaum je von der Regierung eines anderen sich frei nennenden Landes begangen worden ist. Das Verfahren trägt den Stempel eines Plans betrügerischer Schuldner, ihre Gläubiger zu prellen, an sich und war es auch nach der Versicherung des ehrlichen und biederen Dr. Douglas. Die Regierung von Pennsylvanien glaubte zwar bei ihrer ersten Papiergeldausgabe 1722 ihr Papier durch Strafandrohungen gegen alle die, die im Preise ihrer Waren je nach Zahlung in Kolonialpapier oder in Gold und Silber einen Unterschied machten, auf gleichen Fuß mit den edlen Metallen setzen zu können, allein diese Maßnahme war ebenso tyrannisch und noch weniger wirksam als diejenige, zu deren Unterstützung sie getroffen wurde. Ein positives Gesetz kann wohl einen Schilling zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel für eine Guinee machen, weil es die Gerichtshöfe anweisen kann, den Schuldner, der so bezahlt, zu entlasten; aber kein positives Gesetz kann einen Mann, der Waren verkauft und dem es freisteht, sie zu verkaufen oder nicht, dazu zwingen, als Bezahlung einen Schilling für eine Guinee zu nehmen. Trotz aller Maßregeln dieser Art ergab sich aus dem Wechselkurs mit Großbritannien, dass £ 100 in einigen Kolonien unter Umständen £ 130, in anderen gar £ 1100 galten; ein Unterschied im Wert, der sich nach dem Unterschiede der in den verschiedenen Kolonien ausgegebenen Menge Papiergeldes, sowie nach der größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit und den Fristen der endlichen Einlösung und Wiederbezahlung richtete.
Kein Gesetz konnte mithin gerechter sein als die in den Kolonien mit so großem Unrecht gescholtene Parlamentsakte, nach welcher künftig kein Papiergeld gesetzliches Zahlungsmittel sein solle.
Pennsylvanien war in seiner Papiergeldausgabe stets maßvoller als alle anderen unserer Kolonien. Sein Papiergeld soll daher niemals unter den Wert des Goldes und Silbers gesunken sein, das in der Kolonie vor der Ausgabe des Papiergeldes in Umlauf gewesen war. Vor dieser Emission hatte die Kolonie schon den Nennwert ihrer Münzen erhöht, und durch eine Akte ihrer Volksvertretung verordnet, dass 5 sh. sterl. in der Kolonie für 6 sh. 3 d., und später für 6 sh. 8 d. genommen werden sollten. Mithin stand 1 £ Kolonialgeld selbst zu der Zeit als der Umlauf in Gold und Silber bestand, mehr als 30% unter dem Werte eines £ Sterling, und es fiel auch selten über 30% unter diesen Wert als der Umlauf in Papier bestand. Der Vorwand für diese Erhöhung des Nennwertes war die Verhütung der Ausfuhr von Gold und Silber, die man dadurch zu erreichen glaubte, dass man gleiche Metallmengen in der Kolonie größere Summen darstellen ließ als im Mutterlande. Man fand aber bald, dass der Preis aller Waren aus dem Mutterlande genau im Verhältnis der Erhöhung des Nennwerts stieg, sodass ihr Gold und Silber ebenso schnell ausgeführt wurde wie früher.
Da das Papiergeld der Kolonien bei Bezahlung der Provinzialsteuern für den vollen Wert genommen wurde, zu dem es ausgegeben war, so erhielt es durch diesen Gebrauch notwendig einen höheren Wert als es bei der wirklichen und vorausgesetzten Entferntheit des Einlösungstermins gehabt haben würde. Dieser zusätzliche Wert war größer oder geringer, je nachdem die Menge des ausgegebenen Papiers die Summe, die bei Zahlung der Steuern einer jeden Kolonie zu verwenden war, mehr oder weniger überstieg; und sie überstieg diese Summe in allen Kolonien sehr bedeutend.
Wenn ein Fürst verordnete, dass ein gewisser Teil der Steuern in einer bestimmten Art Papiergeldes entrichtet werden solle, so könnte er dadurch diesem Gelde einen bestimmten Wert geben, selbst wenn der Wiederbezahlungstermin ganz vom Willen des Fürsten abhinge; und wenn die Papier ausgebende Bank seine Menge stets etwas unter dem zu diesem Zweck erforderlichen Betrag hielte, so könnte die Nachfrage danach so groß werden, dass es sogar ein Agio erhielte, d. h. etwas teurer bezahlt würde als das Gold- und Silbergeld, für das es ausgegeben wurde. Auf diese Weise erklären manche das Agio der Bank zu Amsterdam, d. h. den Umstand, dass das Bankogeld einen höheren Wert hat als Kurant, obgleich ersteres nicht nach Belieben des Eigentümers aus der Bank genommen werden kann.
Die meisten ausländischen Wechsel, sagen sie, müssen in Bankogeld, d. h. durch Übertragung in den Büchern der Bank gezahlt werden, und die Direktoren der Bank halten, so wird behauptet, die Menge des Bankogeldes stets unter der Summe, die zu jenem Zwecke erforderlich ist. Dies, sagt man, sei der Grund, weshalb das Bankogeld ein Agio von vier oder fünf Prozent gegen Kurant trage. Diese Sache ist jedoch, wie sich später zeigen wird, fast gänzlich grundlos.
Ein Papiergeld, das unter den Wert des Gold- und Silbergeldes sinkt, vermindert dadurch nicht den Wert dieser Metalle, oder verursacht nicht, dass mit gleichen Mengen jener Metalle kleinere Warenmengen gekauft werden können. Das Verhältnis zwischen dem Wert von Gold und Silber und dem der Waren aller Art hängt niemals von der Beschaffenheit oder Menge des in einem Lande umlaufenden Papiergeldes ab, sondern von dem Reichtum oder der Armut der Bergwerke, die zur Zeit den großen Markt der Handelswelt mit diesen Metallen versorgen; es hängt von dem Verhältnis zwischen der Arbeitsmenge ab, die erforderlich ist, um eine bestimmte Menge Gold und Silber, und der Arbeitsmenge, die erforderlich ist, um eine bestimmte Menge aller anderen Waren auf den Markt zu bringen.
Wenn die Bankiers verhindert werden, umlaufende, d. h. an den Inhaber zahlbare Koten unter einem gewissen Wertbetrag auszugeben, und wenn man ihnen die Verpflichtung auferlegt, ihre Banknoten sofort und unbedingt bei Vorzeigung zu bezahlen, so kann ihr Geschäft in allen anderen Beziehungen ohne Schaden für das Publikum vollkommen frei gegeben werden. Die jüngste Vermehrung der Bankgesellschaften in beiden Teilen des vereinigten Königreichs, die viele so stark beunruhigt, vermehrt die Sicherheit des Publikums, statt sie zu vermindern. Sie zwingt alle Gesellschaften, umsichtiger zu sein, ihr Papiergeld nicht über das richtige Verhältnis zu ihrer Kasse auszudehnen, und sich vor jenen tückischen Stürmen auf die Bank in Acht zu nehmen, die ihnen die Nebenbuhlerschaft so vieler Mitbewerber stets zuzuziehen bereit ist. Sie schränkt ferner den Umlauf jeder einzelnen Gesellschaft auf einen engeren Kreis ein, und führt ihre Noten auf eine kleinere Anzahl zurück. Durch die Verteilung des Gesamtpapierumlaufs über eine größere Zahl von Beteiligten wird das Falliment einer einzelnen Gesellschaft, – ein Ereignis, das immerhin einmal eintreten kann, – dem Publikum weniger verderblich. Auch zwingt dieser freie Wettbewerb alle Bankiers zu einer liberaleren Behandlung ihrer Kunden, damit sie ihnen nicht von den Mitbewerbern abspenstig gemacht werden. Wenn im Allgemeinen jeder Geschäftszweig oder jede Arbeitsteilung für das Publikum von Vorteil ist, so wird es der freiere und allgemeinere Wettbewerb stets noch mehr sein.

Drittes Kapitel
Kapitalanhäufung oder produktive und unproduktive Arbeit
Es gibt eine Art von Arbeit, die dem Werte des Gegenstandes, auf den sie verwendet wird, etwas hinzufügt, und eine andere, die diese Wirkung nicht hat. Die erstere kann, da sie einen Wert hervorbringt und produziert, produktive, die letztere unproduktive23 Arbeit genannt werden. So fügt die Arbeit eines Handwerkers dem Werte der von ihm bearbeiteten Materialien in der Regel noch den Wert seines eignen Unterhalts und des Meistergewinnes hinzu. Die Arbeit eines Dienstboten hingegen fügt dem Werte keiner Sache etwas hinzu. Obgleich der Handwerksgesell seinen Arbeitslohn vom Meister vorgeschossen erhält, so verursacht er ihm tatsächlich doch keine Kosten, da der Betrag dieses Lohnes samt einem Gewinne gewöhnlich in dem erhöhtem Werte des verfertigten Gegenstandes zurückerstattet wird, während der Unterhalt eines Dienstboten sich niemals wieder ersetzt. Durch Beschäftigung einer Menge von Gesellen wird man reich; durch das Halten einer Menge von Dienstboten wird man arm. Gleichwohl hat die Arbeit der letzteren ihren Wert, und verdient ebenso gut wie die der ersteren ihren Lohn; allein die Arbeit des Gesellen wird in einem bestimmten Gegenstande oder einer verkäuflichen Ware festgelegt und verwirklicht, die die Vollendung der Arbeit wenigstens noch eine Zeitlang überdauert. Die Ware ist gleichsam eine gewisse Menge Arbeit, die angesammelt und aufbewahrt wurde, um im Bedarfsfalle später benutzt zu werden. Dieser Gegenstand, oder, was dasselbe ist, der Preis dieses Gegenstandes, kann später, im Bedarfsfalle, eine ebenso große Arbeitsmenge in Bewegung setzen als die, durch die er ursprünglich erzeugt wurde. Dagegen wird die Arbeit des Dienstboten durchaus in keinem bestimmten Gegenstande, in keiner verkäuflichen Ware festgelegt oder verwirklicht. Seine Dienste gehen gewöhnlich im Augenblick ihrer Leistung verloren, und lassen selten eine Spur oder einen Wert zurück, wofür eine gleiche Menge von Diensten später beschafft werden könnte.
Die Arbeit einiger der achtbarsten Klassen der Gesellschaft bringt gerade so wie die der Dienstboten keinen Wert hervor, und fixiert oder realisiert sich nicht in einem dauernden Gegenstande oder einer verkäuflichen Ware, welche die Vollbringung der Arbeit überdauerte, und für die sich später eine gleiche Arbeitsmenge beschaffen ließe. So sind z. B. der Monarch und alle seine Zivil- und Militärbeamten mit der ganzen Armee und Flotte, unproduktive Arbeiter. Sie sind die Diener des Volkes, und empfangen ihren Unterhalt durch einen Teil vom Jahresprodukt des Fleißes anderer Leute. So ehrenvoll, nützlich und notwendig ihr Dienst auch ist, so erzeugt er doch nichts, wofür sich eine gleiche Menge von Diensten später beschaffen ließe. Der Schutz der Sicherheit und die Verteidigung des Staates, die Frucht ihrer diesjährigen Arbeit, können den Schutz, die Sicherheit und die Verteidigung nicht für das nächste Jahr erkaufen. In die nämliche Klasse müssen sowohl einige der ernstesten und wichtigsten als auch manche der unbedeutendsten Berufe eingereiht werden: Geistliche, Juristen, Arzte, Gelehrte aller Art; Schauspieler, Musiker, Opernsänger, Tänzer usw. Die Arbeit der geringsten unter diesen hat einen gewissen Wert, der sich ganz nach denselben Grundsätzen regelt, die den Wert aller anderen Arten Arbeit regeln; und die Arbeit der edelsten und nützlichsten unter ihnen bringt nichts hervor, wofür sich später eine gleiche Menge Arbeit kaufen oder beschaffen ließe. Wie die Deklamation des Schauspielers, der Vortrag des Redners oder das Tonstück des Musikers, so geht die Arbeit all’ dieser Leute im nämlichen Augenblicke der Produktion verloren.
Sowohl produktive und unproduktive Arbeiter wie die, die überhaupt nicht arbeiten, empfangen insgesamt ihren Unterhalt aus dem Jahresertrag des Bodens und der Arbeit des Landes. Dieser Ertrag kann, so groß er auch sein mag, doch niemals unbeschränkt sein, sondern muss seine gewissen Grenzen haben. Je nachdem daher ein kleinerer oder größerer Teil von ihm in einem Jahre auf den Unterhalt unproduktiver Menschen verwendet wird, umso mehr wird in dem einen, und umso weniger in dem anderen Falle für die produktiven übrig bleiben, und der Betrag des nächsten Jahres wird je nachdem größer oder kleiner sein: denn der gesamte Jahresertrag ist, abgesehen von den freiwilligen Gaben der Erde, lediglich durch produktive Arbeit hervorgebracht.
Wenn auch der gesamte Jahresertrag von dem Boden und der Arbeit eines Landes unzweifelhaft schließlich zur Befriedigung des Bedarfs seiner Bewohner und dazu dient, ihnen ein Einkommen zu verschaffen, so zerfällt er doch, wenn er zuerst aus dem Grund und Boden, oder aus den Händen der produktiven Arbeiter heraustritt, in zwei Teile. Der eine von beiden, und oft der größte, hat in erster Linie ein Kapital wiederherzustellen, d. h. die Lebensmittel, Rohstoffe und Fabrikate, die dem Kapital entzogen worden waren, zu erneuern; der andere hat entweder dem Eigner dieses Kapitals als Gewinn, oder einem andern als Grundrente ein Einkommen zu liefern. So ersetzt ein Teil des Bodenertrags das Kapital des Pächters; der andere zahlt seinen Gewinn und die Rente des Grundeigentümers, und bildet sowohl für den Besitzer des Kapitals als Gewinn als auch für eine andere Person als Grundrente ein Einkommen. Ebenso ersetzt auch von dem Ertrag einer großen Fabrik der eine Teil, und zwar stets der größte, das Kapital des Unternehmers, während der andere seinen Gewinn zahlt und somit dem Besitzer des Kapitals ein Einkommen liefert.
Derjenige Teil des jährlichen Boden- und Arbeitsertrags eines Landes, welcher ein Kapital wiederherstellt, wird unmittelbar stets nur zum Unterhalt produktiver Arbeit verwendet. Er zahlt nur den Lohn produktiver Arbeit. Der andere Teil, der unmittelbar entweder als Gewinn oder als Rente ein Einkommen zu bilden hat, kann ohne Unterschied sowohl produktive als unproduktive Hände unterhalten.
Welchen Teil seines Vermögens jemand auch als Kapital anlegt, stets erwartet er ihn nebst einem Gewinn wieder ersetzt zu sehen. Er legt es also nur im Unterhalt produktiver Hände an, und nachdem es ihm als Kapital gedient hat, bildet es für sie ein Einkommen. Verwendet er einen Teil seines Vermögens zum Unterhalt unproduktiver Hände, so wird dieser Teil in demselben Augenblick dem Kapital entzogen und dem für unmittelbaren Verbrauch bestimmten Vorrat zugeteilt.
Unproduktive Arbeiter und solche, die gar nicht arbeiten, werden sämtlich durch ein Einkommen unterhalten; entweder erstens durch den Teil des Jahresertrags, der ursprünglich bestimmt ist, für gewisse Personen als Grundrente oder als Kapitalgewinn ein Einkommen zu bilden, oder zweitens durch den Teil, der zwar ursprünglich bestimmt ist, ein Kapital wieder zu ersetzen und nur produktiven Arbeitern Unterhalt zu gewähren, aber wenn er in ihre Hände gekommen ist, soweit er ihren notwendigen Bedarf übersteigt, ohne Unterschied sowohl zum Unterhalt produktiver wie unproduktiver Hände verwendet werden kann. So kann nicht nur der große Grundherr oder der reiche Kaufmann, sondern selbst der gewöhnliche Arbeiter, wenn sein Arbeitslohn beträchtlich ist, einen Dienstboten unterhalten, oder manchmal in ein Schauspiel oder Puppenspiel gehen, und auf diese Weise seinen Teil zum Unterhalt einer Klasse unproduktiver Arbeiter beitragen; oder er zahlt Abgaben und hilft so einer anderen, zwar achtbareren und nützlicheren, aber ebenso unproduktiven Klasse Unterhalt gewähren. Kein Teil des Jahresertrages aber, der ursprünglich bestimmt ist, ein Kapital wieder zu ersetzen, wird jemals zum Unterhalt unproduktiver Hände dienen, ehe er nicht alle produktive Arbeit, oder was sonst bei der Art der Kapitalsanlage in Bewegung zu setzen war, wirklich in Bewegung gesetzt hat. Der Arbeiter muss seinen Lohn durch Arbeit verdient haben, ehe er einen Teil von ihm auf diese Weise verwenden kann, und dieser Teil ist gewöhnlich nur klein, denn er muss ihn von seinem Einkommen erübrigen, und produktive Arbeiter vermögen selten viel zu erübrigen. Doch erübrigen sie immerhin etwas, und beim Steuerzahlen kann ihre Menge einigermaßen die Geringfügigkeit ihres Beitrags ausgleichen. Die Grundrente und der Kapitalgewinn sind mithin überall die Hauptquellen, aus denen unproduktive Hände ihren Unterhalt empfangen. Es sind die beiden Einkommensarten, deren Eigner gewöhnlich am meisten erübrigen. Sie können sowohl produktive wie unproduktive Hände damit unterhalten; doch scheinen sie zu letzterem vorzugsweise geneigt. Der Aufwand eines großen Lords ernährt gewöhnlich mehr müßige als gewerbsame Leute; der reiche Kaufmann unterhält zwar mit seinem Kapital nur gewerbtätige Leute, aber mit seinem Aufwande, d. h. mit seinem Einkommen ernährt er gewöhnlich dieselbe Art von Leuten, wie der große Lord.
Daher hängt das Verhältnis der produktiven zu den unproduktiven Händen in einem Lande gar sehr von dem Verhältnis ab, in welchem der Teil des Jahresertrags, der nach seinem Heraustreten aus der Produktion. zum Wiedersatz eines Kapitals bestimmt ist, zu dem Teil steht, der entweder als Rente oder Gewinn ein Einkommen bilden soll. Dies Verhältnis ist ein ganz anderes in reichen Ländern als in armen.
So ist gegenwärtig in den reichen Ländern Europas ein sehr großer, oft der größte Teil des Bodenertrags bestimmt, das Kapital des reichen und unabhängigen Pächters wieder zu ersetzen; das Übrige dient dazu, ihm seinen Gewinn und die Rente für den Grundherrn zu zahlen. Dagegen reichte in früherer Zeit während der Feudalherrschaft ein sehr kleiner Teil des Ertrags hin, das auf den Anbau verwendete Kapital zu ersetzen. Dies bestand gewöhnlich in ein Paar Stück elenden Viehes, das durch die freiwilligen Erzeugnisse unbebauten Landes ernährt wurde und als zu diesen freiwilligen Erzeugnissen gehörig angesehen werden konnte. Auch gehörte es gewöhnlich dem Grundeigentümer, und war von ihm dem Bauern nur geliehen, wie eigentlich auch der ganze Rest des Ertrags, sei es als Rente für sein Land oder als Gewinn seines unbedeutenden Kapitals, dem Grundherrn gehörte, denn die Bauern waren in der Regel Leibeigene, deren Personen und Güter sein Eigentum waren. Die nicht Leibeigenen waren Pächter auf Zeit (Tenants at will), und obgleich die von ihnen bezahlte Rente nominell oft wenig mehr als ein Erbzins war, so machte es tatsächlich doch den ganzen Bodenertrag aus. Ihrem Herrn standen jederzeit im Frieden ihre Arbeit und im Kriege ihre Dienste zu Gebote. Obgleich sie nicht in seinem Hause wohnten, waren sie doch ebenso abhängig von ihm, wie seine Dienerschaft im Hause. Unstreitig gehört aber doch der ganze Bodenertrag dem, der über die Arbeit und die Dienste all’ derer verfügen kann, die der Boden nährt. Im gegenwärtigen Zustande Europas übersteigt der Anteil des Grundherrn selten ein Drittel, oft nicht ein Viertel des ganzen Bodenertrags. Dennoch ist die Grundrente in allen kultivierten Gegenden seit jenen Zeiten um das Dreifache und Vierfache gestiegen, und dieses Drittel oder Viertel des Jahresertrags ist, wie es scheint, drei oder viermal größer als damals das Ganze. Unter den Fortschritten der Kultur vermindert sich die Rente im Verhältnis zum Bodenertrag, obgleich sie im Verhältnis zur Ausdehnung des Bodens zunimmt.
In den reichen europäischen Ländern werden jetzt große Kapitalien auf Handel und Fabriken verwendet; unter den früheren Verhältnissen dagegen erforderten der geringe Handel, der betrieben wurde, und die wenige Hausindustrie in groben Stoffen nur sehr unbedeutende Kapitalien. Doch müssen diese sehr große Gewinne abgeworfen haben, denn der Zinsfuß stand nirgends unter zehn Prozent, und die Gewinne müssen groß genug gewesen sein, um diesen hohen Zins zu bestreiten. Gegenwärtig ist in den kultivierten Ländern Europas der Zinsfuß nirgends höher als sechs Prozent, und in den entwickeltsten beträgt er gar nur vier, drei oder zwei Prozent. Ist gleichwohl der Einkommensteil, den man aus den Kapitalgewinnen zieht, in reichen Ländern stets weit größer als in armen, so rührt dies daher, dass das Kapital weit größer ist; im Verhältnis zu dem Kapital sind die Gewinne gewöhnlich weit geringer.
Der Teil des Jahresertrags, der nach seinem Heraustreten aus der Produktion ein Kapital zu ersetzen hat, ist mithin nicht nur weit größer in reichen Ländern als in armen, sondern er übertrifft auch bei weitem den Teil, der unmittelbar dazu dient als Rente oder als Gewinn ein Einkommen zu bilden. Die zum Unterhalt produktiver Arbeit bestimmten Fonds sind in den ersteren nicht nur weit größer als in den letzteren, sondern stehen auch in einem weit größeren Verhältnis zu denen, die zwar ebenso produktiven wie unproduktiven Händen Unterhalt geben können, doch in der Regel mit Vorliebe für die letzteren verwendet werden.
Nach dem Verhältnis zwischen diesen verschiedenen Fonds richtet sich in jedem Lande die Betriebsamkeit oder der Müßiggang der Bewohner. Wir sind aber gewerbfleißiger als unsere Vorfahren, weil gegenwärtig die zum Unterhalt des Gewerbfleißes bestimmten Fonds im Verhältnis zu denen, die auf den Unterhalt des Müßiggangs verwendet werden, weit größer sind als vor zwei oder drei Jahrhunderten. Unsere Voreltern gingen müßig, weil es an hinlänglicher Aufmunterung des Gewerbfleißes fehlte. Es ist besser, sagt ein Sprichwort, umsonst zu spielen, als umsonst zu arbeiten. In Handel- und Fabrikstädten, wo die unteren Volksklassen vorzugsweise durch Kapitalanlagen Unterhalt finden, sind diese im Allgemeinen fleißig, nüchtern und wohlhabend, wie sich dies in vielen englischen und in den meisten holländischen Städten zeigt. In Städten, die ihren Wohlstand vorzugsweise einer beständigen oder zeitweiligen Hofhaltung verdanken, und wo die unteren Volksklassen ihren Unterhalt durch den mit jener verknüpften Aufwand finden, sind sie in der Regel träge, liederlich und arm, wie in Rom, Versailles, Compiègne und Fontainebleau. In den Städten Frankreichs, wo die Parlamente ihren Sitz haben, findet sich, mit Ausnahme von Rouen und Bordeaux, nur wenig Handel oder Industrie, und die unteren Volksklassen, die hauptsächlich von dem Aufwande leben, den die Mitglieder der Gerichtshöfe und die prozessierenden Parteien machen, sind im Ganzen träge und arm. Der bedeutende Handel von Rouen und Bordeaux scheint lediglich durch ihre Lage hervorgerufen zu sein. Rouen ist der natürliche Sammelplatz fast aller aus fremden Ländern oder aus den französischen Seeprovinzen der Hauptstadt Paris zum Verbrauch zugeführten Waren. Ebenso ist Bordeaux Niederlagsort der Weine, die an den Ufern der Garonne und ihrer Nebenflüsse wachsen, einem der reichsten Weinländer der Welt, dessen Weine sich am besten zur Ausfuhr eignen, da sie dem Geschmacke der Ausländer am meisten zusagen. So vorteilhafte Lagen gewähren natürlich die Möglichkeit günstiger Anlagen und locken daher ein großes Kapital herbei, und diese Kapitalanlagen sind die Ursache der Gewerbtätigkeit jener beiden Städte. In den übrigen französischen Parlamentsstädten scheint nicht mehr Kapital angelegt zu sein als ihr Verbrauch erfordert, d. h. kaum mehr als das kleinstmögliche Kapital, das überhaupt dort angelegt werden kann. Das Nämliche kann man von Paris, Madrid und Wien sagen. Unter diesen drei Städten ist Paris die bei weitem gewerbtätigste; aber Paris ist auch selbst der Hauptmarkt für alles, was hier gearbeitet wird, und der eigene Verbrauch der Stadt bildet den Hauptzweck der in ihr betriebenen Geschäfte. London, Lissabon und Kopenhagen sind vielleicht die einzigen drei Städte in Europa, die beständige Residenzen eines Hofes sind und doch zugleich als Handelsstädte betrachtet werden können, d. h. als Städte, deren Geschäfte sich nicht bloß auf ihren eigenen Verbrauch, sondern auch auf den anderer Städte und Länder erstrecken. Die Lage aller drei Städte ist außerordentlich vorteilhaft und macht sie zu natürlichen Niederlagen für einen großen Teil der für den Verbrauch entlegener Orte bestimmten Waren. In einer Stadt, wo großer Aufwand gemacht wird, ist die vorteilhafte Anlegung eines Kapitals zu anderen Zwecken als zur Versorgung der Stadt selbst wahrscheinlich schwieriger als in Städten, wo die unteren Volksklassen ihren Unterhalt lediglich aus solchen Kapitalanlagen ziehen. Der Müßiggang der meisten Leute, die von ihrem Einkommen leben, übt wahrscheinlich einen verderblichen Einfluss auf den Fleiß derer, die in Kapitalanlagen Unterhalt finden sollten, und macht es weniger vorteilhaft, hier ein Kapital anzulegen. In Edinburgh gab es vor der Union wenig Handel und Industrie. Als sich das schottische Parlament nicht mehr dort versammelte und die Stadt nicht mehr die Residenz des hohen und niederen schottischen Adels war, wurde sie ein wenig zur Handels- und Fabrikstadt. Sie ist immerhin noch der Sitz der höchsten Gerichtshöfe Schottlands, der Zoll- und Akzise-Ämter usw., und es werden daher noch immer bedeutende Einkünfte dort verausgabt. An Handel und Industrie steht sie weit hinter Glasgow zurück, dessen Einwohner vorzugsweise durch Kapitalanlagen ihren Unterhalt finden. Bewohner größerer Landstädte, die schon ziemliche Fortschritte im Gewerbfleiß gemacht hatten, sind, wie man öfters bemerkt hat, träge und arm geworden, nachdem ein großer Lord in ihrer Nähe seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte.
