Kitabı oku: «Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg»
Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg
Systematische Darstellung
Herausgegeben
von
Prof. Dr. Volker M. Haug
Bearbeitet
von
Lutz Bölke • Prof. Dr. Claus Eiselstein
Dr. Sabine Faisst • Prof. Dr. Volker M.Haug • Dr. Klaus Herberger
Dr. Angela Kalous • Dr. Helmut Messer
Prof. Dr. Arne Pautsch • Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger
Dr. Karin Schiller • Dr. Uwe Umbach
3., neu bearbeitete Auflage
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4349-5
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Geleitwort
Leistungsfähige Hochschulen mit starker Forschung und Lehre sind die beste Zukunftsvorsorge. Das gilt besonders für ein Land wie Baden-Württemberg, das seinen Reichtum auf kluge Köpfe und Innovationen gründet. Damit unsere Hochschulen diesen Ansprüchen genügen können, bedarf es des stetigen Engagements vieler Beteiligter innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems. Der Staat – in diesem Fall in der Verantwortung der Länder für Bildungsfragen – kann dieses Engagement vor allem durch wissenschaftsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützen.
Vor zehn Jahren ist die zweite Auflage des Bandes „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ erschienen. Die Verfasser hatten diese sehr spezielle Rechtsmaterie umfassend aufbereitet und damit in der juristischen Praxis und in Fachkreisen im Land große Resonanz erfahren. Nach dem politischen Wechsel der Regierung im Jahr 2011 hat Baden-Württemberg seiner Hochschullandschaft mit mehreren Reformgesetzen ein neues Profil gegeben.
Das Land hat das frühere Leitbild der unternehmerischen Hochschule abgelöst und den Hochschulen mehr Eigenständigkeit sowie strategische Handlungsfähigkeit gegeben. Die Leitungsstrukturen wurden hochschuladäquat weiterentwickelt, allgemeine Studiengebühren abgeschafft, eine eigene Statusgruppe für Doktoranden eingeführt, die Stellung der Universitätskliniken und der Medizinischen Fakultäten austariert – um nur einige Beispiele zu nennen. Mit dem Landeshochschulgesetz von 2014 hat die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Freiheit der Wissenschaft institutionell und individuell zu stärken, die Beteiligung der Hochschulmitglieder zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. Denn Hochschulen brauchen Freiräume, um innovativ und kreativ sein zu können. Dabei wissen wir sehr genau: Gute Wissenschaft kann man durch Politik nicht verordnen. Es ist vielmehr Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die Wissenschaft gut entwickeln kann.
Mit der 2018 in Kraft getretenen Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurden die Leitbegriffe Freiheit und Verantwortung weiter geschärft; sie bilden ein wichtiges Fundament für die vielfältige und leistungsstarke Hochschullandschaft im Südwesten. Dabei hat das Land mehr Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs erreicht, den Wissens- und Technologietransfer erleichtert und eine neue gesetzliche Grundlage für die hochschulartenübergreifende Zusammenarbeit und mehr Spielräume für unternehmerische Gründungen geschaffen.
Angesichts dieser tiefgreifenden Umgestaltung freut es mich sehr, dass der Band „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ neu aufgelegt wird. Wieder haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung – aus dem Wissenschaftsministerium, dem Staatsministerium und den Hochschulen – zusammengefunden, dieses anspruchsvolle Projekt anzugehen. Ich gratuliere zu einer Darstellung der Rechtslage, die durch Sachverstand, Praxisnähe und Erfahrung geprägt ist. Wichtig ist mir der Hinweis, dass „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ auch in seiner dritten Auflage nicht den Charakter einer amtlichen Verlautbarung des Wissenschaftsministeriums hat. Die darin wiedergegebenen Rechtsansichten sind allein die der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors. Ich bin sicher, ihre systematische Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg wird wieder auf breites Interesse in wissenschaftlichen Fachkreisen und auch in der Praxis treffen.
Theresia Bauer MdL Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg
Vorwort
Wie in den beiden Vorauflagen möchten wir auch mit der hier vorliegenden dritten Auflage dieses Buches eine doppelte Zielsetzung erfüllen, nämlich einerseits einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zu diesem wichtigen Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts leisten, und andererseits Hilfestellung bei der Klärung von Fragen in der Hochschulrechtspraxis anbieten. Das Buch wendet sich deshalb ebenso an hochschulrechtlich und wissenschaftlich Interessierte inner- und außerhalb Baden-Württembergs wie an die Anwender des baden-württembergischen Hochschulrechts in Hochschulen, Gerichten oder Anwaltskanzleien.
Vor über 20 Jahren, mit der 4. HRG-Änderungsnovelle von 1998, begann eine nennenswerte Ausdifferenzierung des Länderhochschulrechts. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat das HRG seine normativ-bindende Wirkung schließlich ganz verloren, soweit die Länder seine Regelungen durch eigenes Recht ersetzt haben (Art. 125a GG). Es verwundert daher nicht, dass es seit über zehn Jahren ein bundeseinheitliches Hochschulrecht (soweit es sich nicht direkt aus der Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG ableiten lässt) nicht mehr gibt. Vielmehr ist das Hochschulrecht mittlerweile ein gefestigter Bestandteil der Länderhoheit geworden. Baden-Württemberg darf sich hierbei zu den Ländern zählen, die von Anfang an und mit großem Engagement und erheblicher Kreativität diese Spielräume besetzt und ausgefüllt haben.
Parallel zu dieser politischen und rechtlichen Entwicklung haben die Autorinnen und Autoren sowie der Herausgeber dieses Buches den dadurch entstandenen Bedarf nach einer rechtssystematischen Darstellung der Besonderheiten des baden-württembergischen Hochschulrechts aufgegriffen. So steht im Mittelpunkt der ersten Auflage aus dem Jahr 2001 das die Hochschulreform einleitende Hochschulrechtsänderungsgesetz von 1999, mit dem die bis heute gültigen Grundzüge der Hochschulverfassung (insbesondere die Einführung des Hochschulrats) gesetzlich verankert wurden. Zugleich bildet die erste Auflage den Hochschulrechtsstand der Ära von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha ab. Die zweite Auflage aus dem Jahr 2009 befasst sich intensiv mit dem 2. Hochschulrechtsänderungsgesetz von 2004, das die Hochschulreform erheblich weiter vorangetrieben, die vorherigen Hochschulartengesetze zu einem einheitlichen Landeshochschulgesetz verbunden und eine erhebliche Deregulierung des Hochschulrechts gebracht hat. Außerdem verarbeitet die zweite Auflage das Erste und das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG von 2007 und ZHFRUG von 2008). Mit Letzterem wurde u.a. bundesweit bis heute einmalig mit der Dualen Hochschule eine neue Hochschulart geschaffen. Damit beschreibt die Vorauflage den Hochschulrechtsstand der Ära von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg.
Die mit diesem Buch nun vorliegende dritte Auflage verarbeitet die weitere Rechtsentwicklung, wie sie sich nach dem Regierungswechsel von 2011 und in der bisherigen Amtszeit von Ministerin Theresia Bauer darstellt. Diese Hochschulrechtsepoche ist im Gegensatz zu den beiden vorherigen weniger von einer umfassenden Reformkonzeption geprägt. Im Vordergrund stehen eine Konsolidierung und eine teilweise Rücknahme von als zu weitgehend empfundenen Reformmaßnahmen (z.B. die Abschaffung allgemeiner Studiengebühren oder die behutsame Re-Akademisierung der Hochschulverfassung) einerseits und eine gezielte Bedienung von Sonderinteressen (z.B. Einführung der Verfassten Studierendenschaft) andererseits. Nicht zuletzt aber hat auch die Verfassungsrechtsprechung – insbesondere durch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – einen erheblichen Einordnungs- und Klärungsbedarf verursacht, der in diesem Buch intensiv aufgearbeitet wird. Somit haben alle drei Epochen dazu geführt, dass das aktuelle baden-württembergische Hochschulrecht einen spezifisch-singulären Charakter hat, der eine Fortführung der rechtssystematischen Behandlung und Erläuterung dieses Rechtsgebietes mehr denn je notwendig macht.
Auch wenn seit der Vorauflage zwei qualitativ gute Kommentarwerke hinzugekommen sind, darf dieses Buch unverändert den Anspruch erheben, die einzige umfassende, systematische Darstellung des baden-württembergischen Hochschulrechts zu bieten. Aufbau und Themen der Vorauflage sind nahezu unverändert übernommen und durch ein Teilkapitel zum KIT ergänzt worden. Dennoch sind weite Teile des Werkes umfassend überarbeitet, ja teilweise sogar vollständig neu gefasst worden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch um Verständnis dafür bitten, dass wir – anders als das LHG, das seit 2014 „gegendert“ ist – zur Wahrung der flüssigen Lesbarkeit auf Paarformeln verzichtet haben. Soweit keine anerkannten geschlechtsneutralen Begriffe verfügbar waren, sind hier mit dem generischen Maskulinum stets Menschen aller Geschlechter angesprochen. Außerdem weisen wir – wie in den Vorauflagen auch – mit aller gebotenen Deutlichkeit darauf hin, dass dieses außerdienstlich entstandene Buch keinerlei Anspruch auf einen amtlichen Charakter erheben will und kann. Selbst dann, wenn ein Mitglied des Autorenteams für die von ihm erläuterten Rechtsfragen im Wissenschaftsministerium zuständig ist oder darauf Einfluss hat, vertreten alle Autorinnen und Autoren hier ausschließlich ihre ganz persönlichen Meinungen, die mit dem Standpunkt des Ministeriums oder der Landesregierung nicht übereinstimmen müssen.
Unser abschließender Dank geht an den Verlag, der sich mit mehreren Werken dem wirtschaftlich-quantitativ kleinen, aber feinen Themenfeld des Hochschulrechts widmet und deshalb auch den Anstoß zur Weiterführung dieses Werks gegeben hat. Besonders danken wir unserer Lektorin Claudia Wester für die große Nachsicht für Verzögerungen und die gute Betreuung. Last not least danken wir unseren Familien für die gezeigte Geduld, wenn so mancher Abend und Wochenendtag diesem Werk zum Opfer gefallen ist.
Ludwigsburg, im Januar 2020 | Für das Autorenteam:Volker M. Haug |
Autorenverzeichnis
Lutz Bölke Leitender Ministerialrat und Referatsleiter beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Prof. Dr. Claus Eiselstein Ministerialdirigent und Abteilungsleiter beim Staatsministerium Baden-Württemberg; Honorarprofessor der Universität Hohenheim
Dr. Sabine Faisst Regierungsdirektorin und Referentin beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Prof. Dr. Volker M. Haug Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht, sowie Direktor des Instituts für Parlamentsrecht und Normsetzung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Honorarprofessor der Universität Stuttgart
Dr. Klaus Herberger Leitender Ministerialrat a.D., vormals beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Dr. Angela Kalous Kanzlerin der Universität Heidelberg a.D., Abteilungsleiterin bei der Baden-Württemberg Stiftung
Dr. Helmut Messer Ministerialrat und Referatsleiter beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Prof. Dr. Arne Pautsch Professor für Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften, Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie sowie Dekan der Fakultät I an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger Kanzler der Universität Tübingen a.D., Honorarprofessor der Universität Tübingen
Dr. Karin Schiller Ministerialrätin und Referatsleiterin beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Dr. Uwe Umbach Kanzler der Pädagogischen Hochschule Weingarten
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort
Vorwort
Autorenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einführung
I.Reform und Aufbau
II.Ausschöpfung der Landeshoheit nach der Föderalismusreform
III.Feinjustierung und Ausdifferenzierung
1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg
A.Europarecht und Völkerrecht
B.Bundesrecht
C.Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
D.Landesrecht
2. Kapitel Rechtsstellung und Organisation der Hochschulen
A.Staat und Hochschulen
B.Hochschulorganisation
C.Hochschulfinanzierung
3. Kapitel Aufgaben der Hochschule
A.Studium, Lehre und Prüfungen
B.Abschlüsse, Promotion und Habilitation
C.Forschung und Wissenstransfer
D.Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
E.Qualitätssicherung
4. Kapitel Besonderheiten einzelner Bereiche
A.Pädagogische Hochschulen
B.Die staatlichen Kunsthochschulen
C.Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen)
D.Die Duale Hochschule Baden-Württemberg
E.Das Karlsruher Institut für Technologie
F.Nichtstaatliche Hochschulen – Hochschulen in freier Trägerschaft
G.Hochschulmedizin
5. Kapitel Studierende und Personal
A.Die Rechtsstellung der Studierenden
B.Gebühren und Entgelte
C.Die soziale Betreuung und Förderung von Studierenden
D.Das wissenschaftliche Hochschulpersonal – Personalstruktur und Personalrecht
E.Die W-Besoldung
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. | anderer Auffassung/Ansicht |
AAH-ARB 1/80 | Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 26.11.2013 |
a.a.O. | am angegebenen Ort |
a.E. | am Ende |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
a.F. | alte Fassung |
ABl | Amtsblatt der EU |
AGBAföG | Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz BW |
AGGVG | Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit BW |
AH-LGebG | Allgemeine Hinweise des Finanzministeriums zum Landesgebührengesetz BW |
AkadG | Akademiengesetz BW |
AktG | Aktiengesetz |
AllgVerwR | Allgemeines Verwaltungsrecht |
Alt. | Alternative |
Amtl. Begr. | Amtliche Begründung |
Anm. | Anmerkung |
AöR | Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift) |
APrONot | Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Bezirksnotare |
APrOVw gD | Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst |
ArbEG | Arbeitnehmererfindungsgesetz |
Art. | Artikel |
AStA | Allgemeiner Studierendenausschuss |
AsylG | Asylgesetz |
AufenthG | Aufenthaltsgesetz |
Aufl. | Auflage |
AZ. | Aktenzeichen |
B. | Beschluss |
BA | Bachelor, Berufsakademie |
BadGVBl | Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt |
BAföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz |
BAföGVwV | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz |
BAG | Berufsakademiegesetz BW |
BAnz | Bundesanzeiger |
BAT | Bundesangestelltentarif |
Bay | Bayerisch/e/r |
BayVerfGH | Bayerischer Verfassungsgerichtshof |
BayBesG | Bayerisches Besoldungsgesetz |
BayHSchG | Bayerisches Hochschulgesetz |
BayV | Verfassung des Freistaates Bayern |
BBesG | Bundesbesoldungsgesetz |
BbgHG | Brandenburgisches Hochschulgesetz |
Bd. | Band |
BeamtVG | Beamtenversorgungsgesetz |
BeckOK | Beck-Onlinekommentar |
ber. | berichtigt |
Beschl. | Beschluss |
BesVerwR | Besonderes Verwaltungsrecht |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHZ | Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen |
BfC | Beauftragte für Chancengleichheit (§§ 15 ff. ChancenG) |
BHO | Bundeshaushaltsordnung |
BLK | Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung |
BMBF | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
BR | Bundesrat |
BR-Drs. | Bundesrats-Drucksache |
BremHG | Bremisches Hochschulgesetz |
BRRG | Beamtenrechtsrahmengesetz |
bspw. | beispielsweise |
BT | Bundestag |
BT-Drs. | Bundestagsdrucksache |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE | Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts |
BW | Baden-Württemberg |
BWL | Betriebswirtschaftslehre |
CDU | Christlich Demokratische Union |
ChancenG | Chancengleichheitsgesetz BW |
CHE | Centrum für Hochschulentwicklung |
DAAD | Deutscher Akademischer Austausch Dienst |
ders. | derselbe |
DFG | Deutsche Forschungsgemeinschaft |
DH-ErrichtG | Gesetz zur Errichtung der Dualen Hochschule |
dies. | dieselbe |
Diss. | Dissertation |
DM | Deutsche Mark |
DMRL | Verwaltungsvorschrift zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter zu §§ 13, 41 und 41a LHG (Drittmittelrichtlinien) |
DNH | Die Neue Hochschule |
DÖV | Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) |
DRRG | Dienstrechtsreformgesetz vom 9.11.2010 (GBl. S. 793) |
DVBl. | Deutsche Verwaltungsblätter |
DVP | Deutsche Volkspartei |
DVR | Deutsche Verwaltungspraxis |
ECTS | European credit transfer system |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EGV | EG-Vertrag |
EHFRUG | Erstes Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich |
EMRK | Europäische Menschenrechtskonvention |
ErnG | Ernennungsgesetz |
EStG | Einkommensteuergesetz |
ESVGH | Entscheidungssammlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Entscheidungen der Staatsgerichtshöfe beider Länder |
EU | Europäische Union |
EUCOR | The European Campus (Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit) |
EuGH | Europäischer Gerichtshof |
EuGHE | Entscheidungssammlung des Europäischen Gerichtshofs |
EUV | Vertrag über die Europäische Union |
EuZW | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
f./ ff. | folgende; fortfolgende |
FDP | Freie Demokratische Partei |
FH | Fachhochschule |
FHG | Fachhochschulgesetz BW |
Fn. | Fußnote |
FS | Festschrift |
FuE | Forschung und Entwicklung (Zeitschrift) |
FuL | Forschung und Lehre (Zeitschrift) |
GABl. | Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg |
GBl. | Gesetzblatt (BW, sofern kein anderer Hinweis) |
GebVO | Gebührenverordnung BW |
gem. | Gemäß |
GemO-BW | Gemeindeordnung Baden-Württemberg |
GEW | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft |
GG | Grundgesetz |
GmbHG | Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung |
GMS | Grundlegung zur Metaphysik der Sitten |
GV NRW | Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen |
GVOBl. | Gesetz- und Verordnungsblatt |
GWK | Gemeinsame Wissenschaftskonferenz |
GymPO | Gymnasiallehrerprüfungsordnung BW |
HBFG | Hochschulbauförderungsgesetz |
HBeglG | Haushaltsbegleitgesetz |
HEFCE | Higher Education Funding Council for England |
HessHG | Hessisches Hochschulgesetz |
HessStGH | Staatsgerichtshof des Landes Hessen |
HessStubeiG | Studienbeitragsgesetz des Landes Hessen |
HFV | Hochschulfinanzierungsvertrag |
hg. | Herausgegeben |
Hg. | Herausgeber |
HGB | Handelsgesetzbuch |
HGR | Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte |
HGrG | Haushaltsgrundsätzegesetz |
HIS | Hochschulinformationssystem GmbH Hannover |
h.M. | herrschende Meinung |
HmbGVBl. | Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt |
HmbHG | Hamburgisches Hochschulgesetz |
HNTVO | Hochschulnebentätigkeitsverordnung |
HoFV-BegleitG | Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz |
HRÄG | Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 6.12.1999 (GBl. S. 517) |
2. HRÄG | Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 1.1.2005 (GBl. S. 1) |
3. HRÄG | Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 1.4.2014 (GBl. S. 99) |
HRG | Hochschulrahmengesetz |
HRGÄG | Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz |
HRK | Hochschulrektorenkonferenz |
HRWeitEG | Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts vom 13.3.2018 (GBl. S. 85) |
HS | Halbsatz |
HSG LSA | Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
HStatG | Hochschulstatistikgesetz |
HSW | Das Hochschulwesen (Zeitschrift) |
HVVO | Hochschulvergabeverordnung BW |
HWeitEG | Gesetz zur Weiterentwickung des Hochschulrechts |
HWissR | Handbuch des Wissenschaftsrechts (herausgegeben von Flämig u.a.) |
HZB | Hochschulzugangsberechtigung |
HZG | Hochschulzulassungsgesetz BW |
i.d.F. | In der Fassung |
i.S. | im Sinne |
i.S.d. | im Sinne des |
i.V.m. | in Verbindung mit |
InsO | Insolvenzordnung |
IPWSKR | Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte |
JZ | Juristenzeitung |
K.u.U. | Kultus und Unterricht, Amtsblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg |
Kap. | Kapitel |
KapVO | Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung) |
KHG | Kunsthochschulgesetz BW |
KIT | Karlsruher Institut für Technologie |
KLR | Kosten- und Leistungsrechnung |
KMK | Kultusministerkonferenz |
KOM | Kommission der EU/Kommissionsdokument |
kw | künftig wegfallend (bei Haushalts-Planstellen) |
LaKoF | Landeskonferenz der Frauenbeauftragten |
LaKoG | Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten |
L-Bank | Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank |
LBesG | Landesbesoldungsgesetz BW |
LBG | Landesbeamtengesetz BW |
LBVO | Leistungsbezügeverordnung BW |
Lfg. | Lieferung |
LGebG | Landesgebührengesetz BW |
LGFG | Landesgraduiertenförderungsgesetz BW |
LHG | Landeshochschulgesetz BW |
LHGebG | Landeshochschulgebührengesetz BW |
LHO | Landeshaushaltsordnung BW |
LKHG | Landeskrankenhausgesetz BW |
LKrO-BW | Landkreisordnung Baden-Württemberg |
LKRZ | Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland |
LNTVO | Landesnebentätigkeitsverordnung BW |
LOK | Landesoberkasse |
LOMV | Leistungsorientierte Mittelverteilung |
LT-Drs. | Landtagsdrucksache (BW, sofern kein anderer Hinweis) |
LV | Landesverfassung BW |
LVVO | Lehrverpflichtungsverordnung BW |
LVwVfG | Landesverwaltungsverfahrensgesetz BW |
m.w.N. | mit weiteren Nachweisen |
MA | Master |
MBA | Master of Business Administration |
MDHS | Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, GG-Kommentar |
MPG | Max-Planck-Gesellschaft |
MWF | Ministerium für Wissenschaft und Forschung BW (1992 – 1996) |
MWK | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW |
n.F. | neue Fassung |
NC | Numerus Clausus |
NF | Neufassung |
NHG | Niedersächsisches Hochschulgesetz |
NJ | Neue Justiz |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift |
NRW | Nordrhein-Westfalen |
NRWHG | Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen |
NSI | Neue Steuerungsinstrumente |
NVwZ | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NVwZ-RR | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report |
NWVBl. | Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter |
OdW | Ordnung der Wissenschaft (www.ordnungderwissenschaft.de) |
OECD | Organization for Economic Cooperation and Development |
OVG | Oberverwaltungsgericht |
PH | Pädagogische Hochschule |
PhD | Doctor of Philosophy |
PHG | Gesetz über die Pädagogischen Hochschulen BW |
QSM | Qualitätssicherungsmittel |
QualSiG | Qualitätssicherungsgesetz vom 5.5.2015 (GBl. S. 313) |
RAE | Research Assessment Excercise |
RGBl. | Reichsgesetzblatt |
RL | Richtlinie der EU |
Rn. | Randnummer |
RP | Rheinland-Pfalz |
RVO | Rechtsverordnung |
S. | Seite, Satz |
s. | siehe |
SaarlGebG | Saarländisches Hochschulgebührengesetz |
Sächs | Sächsisch/e/s |
SächsHSFG | Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz |
SchG | Schulgesetz BW |
SEC | Kommissionsdokument |
SGB IX | Neuntes Buch Sozialgesetzbuch |
Slg. | Sammlung |
sog. | sogenannte/r/s |
SP II | Solidarpakt II |
SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
SS | Sommersemester |
StAkkrStV | Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 7.11.2017 (GBl. S. 584) |
StAkkrVO | Studienakkreditierungsverordnung vom 18.4.2018 (GBl. S. 157) |
StBAG | Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz NRW |
StGB | Strafgesetzbuch |
StGH | Staatsgerichtshof |
StHG | Staatshaushaltsgesetz |
StHPl | Staatshaushaltsplan |
StudBeiDaV | Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung BY |
StudGebVO | Studiengebührenverordnung |
StudGebBefrVO | Studiengebührenbefreiungsverordnung BW |
StuGebAbschG | Studiengebührenabschaffungsgesetz BW |
StV EfH | Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5.6.2008 |
StV HZ | Staatsvertrag über die Hochschulzulassung |
StWG | Studentenwerksgesetz BW/Studierendenwerksgesetz BW |
TdL | Tarifgemeinschaft deutscher Länder |
TH | Technische Hochschule |
ThürHGEG | Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz |
ThürOVG | Thüringer Oberverwaltungsgericht |
U. | Urteil |
u.a. | und andere |
u.a. | unter anderem |
u.dgl. | und dergleichen |
UG | Universitätsgesetz BW |
UKG | Universitätsklinika-Gesetz BW |
UrhG | Urheberrechtsgesetz |
VBlBW | Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg |
VerfGH | Verfassungsgerichtshof |
VerfStudG | Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung vom 10.7.2012 (GBl. S. 457) |
VerwR I | Verwaltungsrecht Band I |
VG | Verwaltungsgericht |
VGH | Verwaltungsgerichtshof |
vgl. | vergleiche |
VO | Verordnung |
VS | Verfasste Studierendenschaft |
VV | Verwaltungsvorschrift |
VW | Volkswagen |
VwGO | Verwaltungsgerichtsordnung |
VwVfG | Verwaltungsverfahrensgesetz |
WissR | Zeitschrift für Wissenschaftsrecht |
WissZeitVG | Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft |
WPflG | Wehrpflichtgesetz |
WR | Wissenschaftsrat |
WRV | Weimarer Reichsverfassung |
ZBR | Zeitschrift für Beamtenrecht |
ZHFRUG | Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich |
ZUM | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht |
ZVS | Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen |
ZZVO | Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten |
ZZVO-HAW | Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften |
ZZVO-PH | Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Pädagogischen Hochschulen |