Kitabı oku: «Wer hilft mir, was zu werden?», sayfa 2
Im dritten Teil werden ausgewählte neuere Handlungsansätze und Methoden in der Begleitung und Beratung von Jugendlichen im Übergang vorgestellt. Der Beitrag von Annamarie Ryter widmet sich Fragen zum Coaching in der Berufsintegration. Beleuchtet werden Facetten, Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Coaching. Die Autorin wagt eine Präzisierung dessen, was den Kern und die Qualität von Coaching in diesem Kontext ausmacht. Der Beitrag von Michele Eschelmüller befasst sich mit Fragen zum Lerncoaching. Insbesondere im Berufsintegrationsprozess müssen vermehrt individuelle Lernpläne verfolgt werden. Für die Fachpersonen entsteht daraus die Herausforderung, individuelle Ausgangslagen und Zielsetzungen zu ermitteln, entsprechende Lern- und Arbeitsprogramme zu entwickeln und regelmäßig Lernstände und Fortschritte zu thematisieren. Angela Rein stellt theoretische Überlegungen zu Handlungsansätzen und -methoden der Sozialen Arbeit vor. Diese Ansätze zielen darauf, die Sozial- und Selbstkompetenzen in einem umfassenden Sinne der Lebensbewältigung zu fördern. Die Diskussion zielt auf eine Kritik an und eine Erweiterung einer Sichtweise, die eine möglichst rasche Integration in den Arbeitsmarkt anstrebt. Petra Lippegaus-Grünau führt in ihrem Beitrag einen kritischen Diskurs zur Kompetenzorientierung und zu den damit verbundenen hohen Erwartungen im Berufsintegrationsbereich. Dazu befasst sie sich mit unterschiedlichen Verständnissen von Kompetenzen, Zielen und Verfahren der Kompetenzfeststellung und liefert dazu eine Systematisierung. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass Kompetenzmessung nur im Zusammenhang mit der Kompetenzförderung sinnvoll eingesetzt werden kann. Mit dem Thema »Kooperation mit Eltern im interkulturellen Umfeld« greifen Ulrike Süss, Ceylan Firat und Susanne Felger ein weiteres wichtiges Thema im Bereich der Berufsintegration auf. Sie stellen ein Modellprojekt zu Elternarbeit im Rahmen einer kommunalen Bildungskette der Stadt Weinheim vor. Angestrebt wird eine enge Zusammenarbeit von Schule und Migrationsbevölkerung, um strukturelle Benachteiligungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Lehrstellensuche auszugleichen.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Diskussionsbeiträge formulieren Annamarie Ryter und Dorothee Schaffner im abschließenden Beitrag zentrale Erkenntnisse und weiterführende Fragen im Hinblick auf das professionelle Handeln im Übergang.
Wir danken allen Autorinnen und Autoren, die mit viel Engagement an der Publikation mitgewirkt und zu dieser breiten Diskussion beigetragen haben. Unser Dank geht auch an die Jugendlichen und Lehrpersonen, die mit Porträts und ihren Statements ihre Perspektive einbringen. Der LBV-Stiftung zur Förderung der Weiterbildung von Lehrpersonen der Berufswahlvorbereitung danken wir für ihren substanziellen Beitrag zur Deckung der Druckkosten und der Pädagogischen Hochschule und der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz dafür, dass sie uns Herausgeberinnen für die Publikation entlastet haben.
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TEIL I
Veränderungen
im Übergang
Angebote im Übergangssystem in der Schweiz
Simon Zysset
Veränderungen in der beruflichen Grundbildung in der Schweiz
Besonderheiten des schweizerischen Berufsbildungssystems
In der Schweiz ist das »duale« bzw. »triale« Berufsbildungssystem mit der Verbindung von betrieblicher und schulischer Bildung stark verbreitet. Im Zuge der Reformen der letzten Jahre haben sich allerdings die Formen beruflicher Bildung ausdifferenziert (vgl. Wettstein, Schmid & Gonon, 2014). Rund zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren eine berufliche Grundbildung.

Abbildung 1: Berufsbildungssystem. Quelle: SBFI 2014, S. 5
Anders als in den allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Fach- und Diplommittelschulen) und den vollschulischen Angeboten der beruflichen Grundbildung (z. B. Handels- und Informatikschulen) wird die betriebliche Grundbildung stark durch die Ausbildungsbetriebe in der Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung und im Non-Profit-Sektor geprägt. Die Wirtschaftsbetriebe haben – anders als alle anderen Bildungsanbieter auf der Sekundarstufe II – keinen staatlichen Leistungsauftrag, keinen Ausbildungszwang und werden dafür auch nicht direkt entschädigt, es sei denn insofern, als sich die Ausbildung von Lernenden für viele Betriebe durchaus lohnt (Strupler & Wolter, 2012).
Ähnlich wie der Arbeitsmarkt funktioniert auch der Lehrstellenmarkt: Im Wettbewerb suchen die Akteure einen passenden Partner, der einen möglichst großen »Nutzen« verspricht. Die kantonalen Berufsbildungsämter haben dabei eine hoheitlich-qualitätssichernde Funktion und beeinflussen den Markt nur bei Bedarf (vgl. unten). Gerade diese Wirtschafts- und Arbeitsmarktnähe gilt als großer Vorteil. Von der Wirtschaft und den Berufsbildungsbehörden wird die duale Berufsbildung als entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz und die vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit beurteilt (Maurer, 2013; WBF, 2013). Gleichzeitig wirken Ansprüche, Dynamiken und Probleme der Wirtschaft direkt auf die Berufsbildung zurück.
Lehrstellenmarkt
Ausbildungsbetriebe und Jugendliche stellen die beiden Hauptakteure dar und bestimmen Angebot und Nachfrage. Über die Jugendlichen beeinflussen auch Eltern, Schule und Berufsberatung den Lehrstellenmarkt. Über die Berufe und Betriebe nehmen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) Einfluss. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Berufsbildungsgesetz BBG, Arbeitsgesetz ArG), Auflagen der Behörden, ökonomische Rentabilität, Bedarfe des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Faktoren wie beispielsweise Prestige beeinflussen ebenfalls die Entscheidungen der beiden Hauptakteure. Daneben wird der Lehrstellenmarkt von drei kaum direkt beeinflussbaren Faktoren geprägt, der demografischen Entwicklung, strukturellen Veränderungen und konjunkturellen Schwankungen.

Abbildung 2: Faktoren, die den Lehrstellenmarkt beeinflussen. Quelle: BFI (2014), S. 11, ergänzt
Anders als vor einigen Jahren läuft die demografische Entwicklung aktuell zugunsten der Jugendlichen: Es gibt für einige Jahre weniger Schulabgänger/innen. Die sinkende Nachfrage kann erfahrungsgemäß aber auch zu einem sinkenden Angebot auf dem Lehrstellenmarkt führen. Auch die konjunkturellen Schwankungen wirken auf den Lehrstellenmarkt – allerdings abgeschwächt und verzögert. Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung lässt manche Unternehmungen zögern, einen Lehrvertrag zu unterzeichnen, der für zwei bis vier Jahre bindend gilt. Und schließlich wird der Lehrstellenmarkt stark von den strukturellen Veränderungen der Wirtschaft beeinflusst: So führten und führen neue Technologien, Rationalisierungsprozesse, die zunehmende Verlagerung von Arbeit in den Dienstleistungssektor, aber auch die Auslagerung einfacher Arbeiten nach Osteuropa oder in Schwellenländer sowie die Globalisierung der Märkte zu Veränderungen der Arbeit, der Anforderungen und zur Abnahme einfacherer Tätigkeiten.
Keinen direkten Einfluss auf den Lehrstellenmarkt haben die Berufsfachschulen, sie entscheiden nicht über eine Lehrstellenbesetzung. Allerdings beeinflussen sie durch ihre Anforderungen und die Qualität der Ausbildung den Bildungserfolg der Jugendlichen.
Im Lehrstellenmarkt kann es – wie in jedem Markt – zu Angebots- und Nachfragelücken respektive -überschüssen kommen. Deshalb und um die Härte der Marktlogik für die potenziellen »Verlierer« unter den Jugendlichen zu mildern, greift der Staat – genauer: greifen die kantonalen Berufsbildungsämter – in den Lehrstellenmarkt ein. Da dabei die Jugendlichen ungleich stärker unterstützt werden als die Betriebe, kann das staatliche Engagement als Ausgleich des Marktnachteils der (benachteiligten) Jugendlichen betrachtet werden – wobei natürlich auch die Lehrbetriebe von den geförderten Kompetenzen der Jugendlichen und den Vermittlungsdienstleistungen profitieren (vgl. unten).
Neuere Entwicklungen der Berufsbildung und Folgen für die berufliche Integration
Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen seit den 1990er-Jahren erforderten eine Reform der beruflichen Grundbildung und damit eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen (vgl. dazu etwa Wettstein, Schmid & Gonon, 2014). Im seit 2004 gültigen Berufsbildungsgesetz (BBG) sind u. a. folgende Ziele und Neuerungen festgehalten:
•Es wird eine Qualitätssteigerung der beruflichen Bildung angestrebt.
•Die Ausbildungen werden systematisiert, standardisiert und laufend aktualisiert.
•Die zweijährigen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ersetzen die bisherigen Anlehren.
•Alle drei- und vierjährigen Grundbildungen schließen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.
•Die Durchlässigkeit zwischen den Niveaus und Bildungsstufen wird erhöht. »Geschlechtsneutralere« Berufe und Ausbildungen werden angestrebt.
•Der Bund engagiert sich finanziell stärker.
•Finanzen für berufsintegrierende und lehrstellenfördernde Maßnahmen werden bereitgestellt.
•Eine Profilierung und Standardisierung auf internationaler Ebene (Kopenhagen-Prozess) wird angepeilt.
Insbesondere die ersten drei Punkte – und mutmaßlich auch der letzte – führten bei der Reform vieler Berufe zu höheren Anforderungen für Lernende und Betriebe. Die oben skizzierten Veränderungen führten gleichzeitig dazu, dass immer mehr Jugendliche eine Berufsausbildung anstrebten. Wer noch vor dreißig oder vierzig Jahren nach der obligatorischen Schule direkt in den Arbeitsmarkt übertreten wollte, fand in der Regel auch als Ungelernte/r eine feste Stelle. Da heute fast alle beruflichen Tätigkeiten erhöhte Anforderungen stellen, ist die nachobligatorische Ausbildung aber zur sozialen Norm für alle Jugendlichen geworden (Schaffner, 2008). Eine Berufsausbildung wird als zentral erachtet, um mit den rasanten Entwicklungen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt mithalten zu können, genügend zu verdienen und das Risiko der Arbeitslosigkeit zu verringern. Gleichzeitig gelangten um die Jahrtausendwende geburtenstarke Jahrgänge auf den Ausbildungsmarkt, unter ihnen eine große Zahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Die erhöhte Nachfrage und Heterogenität der Jugendlichen und die gleichzeitige Steigerung der Anforderungen führten in den letzten rund zwanzig Jahren zu einem erhöhten Wettbewerb und ungleichen Chancen beim Zugang zu Ausbildungsplätzen. Für viele Jugendliche ist es damit deutlich schwieriger geworden, die berufliche Integration zu meistern. Aus dem zweitletzten Punkt der obigen Aufzählung wird ersichtlich, dass das Berufsbildungsgesetz auch auf diese Herausforderung reagiert und Maßnahmen zur beruflichen Integration und zur Lehrstellenförderung vorsieht.
Ziele und Entwicklungen bei der beruflichen Integration
Bildungspolitische Ziele
Bund und Kantone verfolgen das Ziel, dass möglichst alle Jugendlichen eine berufliche Grundbildung, eine Fachmittelschule oder ein Gymnasium erfolgreich abschließen können – der Zielwert liegt bei 95 Prozent (Generalsekretariat EDK, 2011). Dabei kommt dem Übergang von der obligatorischen Schule in die nachobligatorische Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Übergang I) eine entscheidende Funktion zu. Bildungspolitischen Rationalitäten folgend, soll der Übertritt (Wettstein & Gonon, 2009, S. 243):
•ohne Zeitverlust erfolgen,
•allen Jugendlichen den Antritt einer ihren Fähigkeiten und wenn möglich auch ihren Neigungen entsprechenden Ausbildung ermöglichen,
•der Wirtschaft und anderen Bereichen der Arbeitswelt den Nachwuchs sicherstellen,
•die Verteilung der Ausbildungsplätze ohne Diskriminierung ermöglichen,
•die Besetzung aller bereitgestellten Ausbildungsplätze durch geeignete Jugendliche ermöglichen.
Das letzte Ziel ist grundsätzlich nicht zu erreichen: Für die Berufsbildungsregionen sind Wahlmöglichkeiten erforderlich, die den Neigungen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechen. Das erfordert ein bestimmtes Überangebot an Lehrstellen.
Entwicklungen im Übergang
Der wirtschaftliche Wandel, veränderte Ausbildungsanforderungen und damit verbundene Hürden bei der beruflichen Integration führten dazu, dass die Zahl der Schulabgänger/innen, die im Anschluss an die obligatorische Schule keine Lehrstelle finden, stark gestiegen ist. Die Quote der sofortigen Übertritte von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II sank vor allem in den 1990er-Jahren und pendelte sich seit Mitte der letzten Dekade bei etwa 75 Prozent ein. 15 Prozent besuchen ein Brückenangebot und 10 Prozent eine andere Zwischenlösung oder haben keine Lösung (SKBF, 2014) – wobei die Unterschiede zwischen den Kantonen und Regionen groß sind.
Die große Lehrstellenknappheit nach der Jahrtausendwende konnte durch geeignete Maßnahmen in den letzten zehn Jahren deutlich verkleinert werden: Für den Ausbildungsbeginn 2013 wurden in der Schweiz rund 95 500 Lehrstellen angeboten (2005: 76 000), von denen rund 87 000 (2005: 70 000) besetzt werden konnten. Insgesamt waren im Herbst 2013 rund 16 500 (2005: 22 500) Jugendliche in der »Warteschlange«. Die Zahl der Jugendlichen in der »Warteschlange ohne Zusage« hat von 17 Prozent im Jahr 2007 auf 10 Prozent im Jahr 2013 abgenommen (alle Hochrechnungen nach BBT, 2005, bzw. SBFI, 2013).
Allerdings ist ein Ausbildungsplatz noch keine Garantie, dass das Ziel auch erreicht wird: Die Ausbildung muss auch erfolgreich abgeschlossen werden können – ohne Lehrabbruch oder -unterbrechung und mit bestandenem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung).
Ansatzpunkte
In diesem Sinne ließen die erschwerten Bedingungen beim Übergang in die Erwerbsarbeit unterschiedliche Maßnahmen nötig werden. 2006 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das Projekt »Optimierung der Nahtstelle obligatorische Schule – Sekundarstufe II« lanciert. 2011 wurden Empfehlungen zu folgenden Bereichen veröffentlicht (Generalsekretariat EDK, 2011):
•Schul- und Berufswahl,
•Zusammenarbeit zwischen den Schulstufen,
•Übergang in die Arbeitswelt,
•Nachholbildung und Anerkennung von Bildungsleistungen,
•Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehörden,
•interinstitutionelle Zusammenarbeit.
Unterstützungsangebote und -maßnahmen
Stoßrichtungen der Maßnahmen
Um die hoch gesteckten Ziele beim Übergang in die Berufsausbildung erreichen zu können, wurden die bestehenden Angebote im Rahmen der schulischen Vorbereitung und der beruflichen Grundbildung durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt. »Berufliche Integration« bedeutet also die Integration in eine berufliche Grundbildung. Davon zu unterscheiden ist die Arbeitsintegration in eine Arbeitsstelle. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsbildung wird Letzteres nur angestrebt, wenn eine Ausbildung nicht möglich oder nicht gewollt ist.
Als wichtigste konkrete Maßnahmen zur beruflichen Integration nennt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, 2014, S. 11):
•Berufsinformation und -beratung,
•Lehrstellennachweise (auf der Internet-Plattform ausgeschriebene Lehrstellen),
•Aufbau von Lehrbetriebsverbünden (Ausbildung im Verbund mehrerer Betriebe oder in einer spezialisierten Ausbildungsorganisation), 3
•Lehrstellenförderinnen und Lehrstellenförderer: Sie sprechen bei Unternehmungen direkt vor und werben für die Schaffung von Ausbildungsplätzen,
•Bereitstellen von staatlichen Übergangslösungen (vor allem Brückenangebote),
•Vermittlung und individuelle Begleitung (Mentoring) von Jugendlichen ohne Lehrstelle.
Im Bereich der beiden letzten Punkte wurden in den letzten zwanzig Jahren die Angebote und Plätze stark ausgebaut. Die Differenzierung der Angebote und Maßnahmen und die zugehörigen Aufnahme- und Zuweisungsregelungen führten zur Entwicklung eines »Übergangssystems« – mit unterschiedlichen kantonalen Ausprägungen. Das Übergangssystem ist die »Gesamtheit der gesellschaftlichen Akteure, Strukturen und Prozesse, die in die Übergänge von jungen Frauen und Männern ins Erwerbsleben involviert« sind (Brock, 1991). Ein solches System ist in der formalen Bildungssystematik eigentlich nicht vorgesehen, wird aber als notwendiges und nützliches »Hilfssystem« zwischen den regulären Bildungsstufen respektive zwischen Bildung und Arbeit akzeptiert und geschätzt. Im Folgenden werden die Haupttypen von Angeboten und Maßnahmen dieses Übergangssystems kurz vorgestellt, wobei auf die Unterschiede zwischen den Kantonen nicht eingegangen werden kann.
Maßnahmen während der obligatorischen Schulzeit
Jugendliche, die eine Berufsbildung anstreben, werden von Berufsberatung und Klassenlehroder Berufswahllehrperson unterstützt. Welche Elemente beim Berufsfindungsprozess wann und von wem angestoßen werden sollen, wird auf der Sekundarstufe I mit sogenannten »Berufswahlfahrplänen« über die drei letzten Schuljahre dargestellt. Als Erstes geht es darum, den Jugendlichen die Arbeitswelt und die Berufsbildung näherzubringen (etwa mit Firmenbesuchen, Einladungen von Ausbildern und Ausbilderinnen in die Schule usw.) und diese den Zielen und Wünschen der Jugendlichen gegenüberzustellen. Danach gilt es, mit den Jugendlichen zu klären, welche Ausbildungen den individuellen Interessen und Möglichkeiten entsprechen könnten; dabei helfen die Informationen aus dem Berufsinformationszentrum (BIZ). Schulische und persönliche Standortbestimmungen dienen als Grundlage beim Vergleich der Anforderungen und Erwartungen mit dem eigenen Kompetenzprofil respektive dem Berufsprofil. Eventuelle »Kompetenzdefizite« bei einem grundsätzlich realistischen Berufswunsch sollen behoben werden. In der letzten Phase geht es um die Begleitung bei der »Realisierung«: Suche von freien Lehrstellen, Bewerbungsunterlagen zusammenstellen und Bewerbungsbriefe schreiben, telefonische Anfragen, Vorstellungsunterlagen und Schnupperlehren meistern, Lehrvertrag unterzeichnen.
Coaching-, Mentoring- und Vermittlungsangebote
Jugendliche, bei denen der Unterstützungsbedarf größer ist, werden bereits in den letzten zwei Schuljahren und – wenn keine Anschlusslösung gefunden wurde – auch nach Schulaustritt vermehrt individuell betreut. Die Vielfalt dieser neueren Angebote ist groß, kann aber in »Grundtypen« gegliedert werden:
•»Berufsintegrationscoachs« unterscheiden sich von klassischen Berufsberatern/-beraterinnen dadurch, dass sie den Schwerpunkt stärker auf das persönliche Coaching der Jugendlichen und auf die Begleitung bei der Lehrstellensuche legen.
•Mentorinnen und Mentoren sind meist erfahrene Berufsleute, die die Jugendlichen – oft ehrenamtlich – durch ihre Erfahrung und ihr Beziehungsnetz unterstützen.
•Von »Vermittlung« kann gesprochen werden, wenn speziell qualifizierte Beratungs- oder Lehrpersonen als Haupt- oder Nebenfunktion Jugendliche aktiv in Lehrstellen vermitteln.
•Zusätzlich gibt es schulexterne Angebote, die eine Kombination von Beratungsdienstleistungen und Wochenplatz (Sammeln von ersten Erfahrungen mit der Arbeitswelt) anbieten (z. B. Projekt LIFT). 4
Eine Mischung aus Beratung, Coaching und Vermittlung leisten auch die Personalberater/innen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Brückenangebote 5
Zu den Brückenangeboten im weiteren Sinne werden alle Angebote mit Tagesstruktur gezählt, die auf eine reguläre Ausbildung der Sekundarstufe II vorbereiten. Sie haben folgende Funktionen (Meyer, 2003, S. 102; vgl. auch Meyer in diesem Band, S. 39):
•Kompensationsfunktion: Jugendliche, die eine Zwischenlösung besuchen, haben gemäß dieser Zuschreibung schulische, sprachliche oder andere Defizite, die es zu beheben gilt.
•Orientierungsfunktion: Gemäß dieser Zuschreibung sollen Zwischenlösungen Entscheidungs-, Orientierungs- und Einstiegshilfe für die nachobligatorische Ausbildungslaufbahn bieten.
•Systemische Pufferfunktion: Im Gegensatz zu den beiden ersten, vom Individuum ausgehenden Funktionen geht diese Zuschreibung vom Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs-»Markt« der Sekundarstufe II aus, das Jugendliche dazu zwingt, eine »Warteschleife« einzulegen.
Als Brückenangebote im engeren Sinne werden alle vom Kanton (mit-)finanzierten, meist einjährigen Angebote mit Tagesprogramm bezeichnet; dazu gehören zehnte Schuljahre, Berufsvorbereitungsjahre, Berufswahljahre und Vorlehren. Die Zuständigkeit für die Brückenangebote liegt heute bei den kantonalen Berufsbildungsämtern, daneben finden sich Angebote von privaten Anbietenden. Brückenangebote erfüllen mehrere der oben genannten Funktionen. Durchgesetzt hat sich in der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone eine Systematik nach Programmschwerpunkten:
•schulische Brückenangebote: der Schwerpunkt liegt bei schulischem Unterricht;
•kombinierte Brückenangebote: Kombination von Unterricht und Arbeit (in einem Betriebspraktikum oder der eignen Werkstatt);
•Integrationsbrückenangebote: der Schwerpunkt liegt auf Deutsch als Zweitsprache und soziokultureller Integration für Jugendliche, die erst wenige Jahre in der Schweiz leben.
Die Förderung von methodisch-lebenspraktischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen ist für alle Brückenangebote wichtig. Neben der Förderung im Klassenverband bieten viele Brückenangebote (intern oder extern) Beratungs-, Coaching- und zum Teil auch Vermittlungsdienstleistungen an.
Motivationssemester 6
Motivationssemester (semo) sind arbeitsmarktliche Maßnahmen der Arbeitslosenversicherung für arbeitslos gemeldete 15- bis 25-Jährige ohne Berufsausbildung. Die Teilnahmedauer variiert zwischen einigen Wochen und einem Jahr. 7 Praktische Arbeiten in eigenen Werkstätten und Ateliers oder ein externes Betriebspraktikum stellen einen Schwerpunkt dar. Der Unterricht konzentriert sich meist auf Deutsch und Mathematik, eventuell gekoppelt mit Arbeits- und Lerntechnik. Der Lehrstellensuche wird eine große Beachtung geschenkt – oft mit einem intensiven Training, Coaching und einer aktiven Vermittlung in Betriebe.