Kitabı oku: «Wer hilft mir, was zu werden?», sayfa 3
Da Motivationssemester in den meisten Kantonen auch Jugendliche aufnehmen, die in den kantonalen Brückenangeboten wegen schulischer und motivationaler Gründe abgelehnt wurden, sind viele Programme auf den damit verbundenen Bedarf ausgerichtet. Motivationssemester werden großmehrheitlich durch Stiftungen oder Vereine angeboten.
Private Zwischenlösungen
Neben den staatlichen Maßnahmen gibt es auch viele privat initiierte und organisierte Zwischenlösungen. Die wichtigsten sind:
•Sprachaufenthalte und Au-pair-Einsätze (oft kombiniert mit Sprachunterricht),
•Sozialjahre,
•privat organisierte »Praktika« (nicht zu verwechseln mit Praktika als Bestandteil einer Ausbildung oder eines Brückenangebotes),
•jobben/temporäre Arbeitseinsätze.
Zwischenlösungen können für Jugendliche zur »Sackgasse« werden, wenn sie nicht gezielt und individuell passend die berufliche Integration fördern oder wenn die notwendige professionelle Unterstützung fehlt.
Angebote während der Berufsbildung und beim Übergang II
Der Übergang I ist erst mit dem erfolgreichen Abschluss der beruflichen Grundbildung wirklich bewältigt. Zur Verhinderung von Lehrabbrüchen und nicht bestandenen Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) wurden für EBA-Lernende folgende Angebote geschaffen:
•Stützkurse in den Berufsfachschulen,
•fachkundige individuelle Begleitung (FiB), schulische oder persönliche Förderung,
•Möglichkeit, die Ausbildung bei Bedarf auf drei oder vier Jahre zu verlängern,
•supported education für Jugendliche mit IV-Unterstützung.
Zur Unterstützung des Übergangs II – von der Berufsbildung in eine feste Arbeitsstelle – existieren ebenfalls Maßnahmen, alle finanziert durch die Arbeitslosenversicherung:
•Berufs- und Ausbildungspraktika (drei bis sechs Monate),
•Übungsfirmen (sechs Monate),
•finanzielle Beiträge zu Weiterbildungsmaßnahmen (zwei bis zwölf Monate),
•Finanzhilfe für Arbeitgeber/innen (zur Förderung der Einstellung von Lehrabgänger/innen, maximal sechs Monate),
•Auslandspraktika (maximal achtzehn Monate).
Case-Management Berufsbildung 8
Für Jugendliche mit Mehrfachproblematik, bei denen mehrere bis viele unterstützende Stellen und Angebote involviert sind oder benötigt werden, wurde das Case-Management Berufsbildung (CM BB) eingeführt. Eine fallführende Stelle sorgt über institutionelle Grenzen hinweg während der Berufswahl, der Lehrstellensuche und der Berufsbildung für ein planmäßiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen. Im Zentrum stehen die Unterstützung zur Selbsthilfe (Empowerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Steigerung der Effizienz- und Effektivität der eingesetzten Maßnahmen durch eine wirksame Führung und Gestaltung der Prozesse. Eine Begleitung durch ein CM BB wird so lange weitergeführt, wie ein Bedarf besteht, und endet spätestens mit dem erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt.
Funktionen der Angebote im Übergangsystem
Die drei Funktionen im Abschnitt »Brückenangebote« – Orientierungsfunktion, Kompensationsfunktion und systemische Pufferfunktion – gelten mehr oder weniger für alle Angebote im Übergang. Daraus lassen sich auf einer konkreteren Ebene spezifische Aufgaben bzw. Funktionen für die Begleitung der Jugendlichen ableiten:
Tabelle 1: Aufgaben/Funktionen der Unterstützung
Aufgaben/Funktion | Funktionsträgerinnen und -träger | Als Schwerpunkt in folgenden Angeboten und Phasen |
Beratung und Information | Berufsberater/in | Berufsberatung für alle auf allen Stufen zugänglich |
Unterstützung des Berufswahlprozesses im Klassenverband | Fachlehrperson Berufswahlunterricht und Klassenlehrperson | Volksschule (Sek I) Brückenangebote, Motivationssemester (Sek II) |
Individuelle Begleitung und Beratung/Coaching bei der Lehrstellensuche: Unterstützung bei allen Schritten der beruflichen Integration; zum Teil auch Förderung von Ressourcen, Selbstständigkeit und Resilienz | Berufsintegrationscoach, oft Klassenlehrperson mit Zusatzfunktion, zum Teil schulische Heilpädagogen/in mit Zusatzfunktion, Mentor/in | Niveaus der Sek I mit Grundansprüchen oder heilpädagogischer Unterstützung, Motivationssemester und Brückenangebote, zum Teil spezielle Angebote der Berufsberatung |
Individuelle Begleitung und Beratung/Coaching im Jugendhilfekontext: Alltags-, Krisen- und Problembewältigung; Förderung von Ressourcen, Selbstständigkeit und Resilienz | Schulsozialarbeiter/in, Sozialpädagogen/in, Sonderpädagogen/in, Schulpsycholog/in, zum Teil Klassenlehrperson | Schulische Dienste während des Besuchs der Volksschule, Brückenangebot und Motivationssemester, Jugendhilfeeinrichtungen |
Stellenvermittlung: Vermittlung von Praktika und/oder Lehrstellen in Betrieben | Spezialisierte Vermittlungsfachperson oder Klassenlehrperson mit Zusatzfunktion, Mentor/in | Motivationssemester, zum Teil in Brückenangeboten und am Ende der obligatorischen Schulzeit |
Kompetenzförderung: Entwicklung der schulischen, methodisch-lebenspraktischen, sozialen und persönlichen Schlüsselkompetenzen | Lehrpersonen, Sonder- und Sozialpädagogen, Arbeitsagogen/innen, Atelier- und Werkstattleiter/innen | Brückenangebote und Motivationssemester (inklusive integrierter Betriebspraktika) – je nach Typ unterschiedliche Gewichtung der Schlüsselkompetenzen |
Stabilisierung: Sicherstellen eines geordneten, stabilisierenden Tagesprogrammes | Wie oben | Zusatzaufgabe von Brückenangeboten und Motivationssemestern – aber immer in Kombination mit Kompetenzförderung |
Die Unterstützungsfunktionen werden im Praxisfeld meist nicht klar unterschieden. Viele Funktionsträger/innen decken mehrere Aufgaben ab – dies ist ihnen und auch den anderen Beteiligten oft nicht bewusst. Das kann zu Ziel- und Rollenkonflikten führen. Wenn die Aufgaben auf verschiedene Fachpersonen verteilt sind, ist die gegenseitige Information und Koordination zentral für den Erfolg. Dies gilt sowohl für Funktionsträger/innen in der gleichen Institution als auch für solche in unterschiedlichen Institutionen.
Auch konzeptionell sind die Unterstützungsfunktionen aufeinander abzustimmen: Bei Jugendlichen, die ein Brückenangebot oder eine andere Zwischenlösung nutzen, soll die individuelle Begleitung der ersten fünf Funktionen (Beratungs- oder Coachingkonzept) auf die Kompetenzförderung in der Klasse oder der Gruppe (Lehrplan, Förderplan) abgestimmt sein. Nicht alle Jugendlichen im Übergang benötigen Unterstützung in allen Bereichen. Für alle wichtig ist in jedem Fall aber ein passendes und förderndes Tagesprogramm; das heißt, es ist vorab zu klären, welches Angebot am zielführendsten ist.
Übergangssystem: Entwicklung, Herausforderungen und Lösungsansätze
Entwicklung zu einem »Übergangssystem«
In der Schweiz hat sich das Übergangssystem in kurzer Zeit quantitativ und qualitativ schnell weiterentwickelt. Das »Hilfssystem« für die berufliche Integration wird durch Strukturen von etablierten, »regulären« Systemen gebildet, insbesondere vom Berufsbildungs- und vom Sozialversicherungssystem. Auch die letzte Phase der Volksschule mit ihren herkömmlichen und neueren Maßnahmen kann dazugezählt werden. Die Ausweitung der Unterstützungsangebote ist Mitte 1990er-Jahre eher »bottom-up« als pragmatische Antwort auf erhöhte Jugendarbeitslosigkeit und auf neue Anforderungen durch die zunehmende Migration (u. a. ausgelöst durch die Balkan-Kriege) entstanden. Die neuen Angebote (Motivationssemester, kombinierte und Integrations-Brückenangebote) waren in ihrer »Pionierphase« wenig reguliert und koordiniert. Zusätzlich führte auch die größere Aufmerksamkeit der zuständigen kommunalen und kantonalen Stellen auf das Problem der Ausbildungslosigkeit zu einem erhöhten Bedarf an Plätzen. Aufgrund der gestiegenen Bildungsaspirationen und Erwartungen an die Bildungsbereitschaft blieb auch die Nachfrage nach den bereits länger bestehenden zehnten Schuljahren (heute schulische Brückenangebote) hoch. Die zum Teil unkoordinierte Entwicklung der Angebote – die naturgemäß auch den Bedarf und damit die Kosten erhöhte – hat in den letzten Jahren mehr Regelung, Steuerung und Koordination erforderlich gemacht. Mit der Strukturreform ging die Hauptverantwortung für die Brückenangebote an den kantonalen Berufsbildungsbereich über, was die Steuerung erleichterte.
Komplexität als Strukturmerkmal und Herausforderung
Die Angebote im sich bildenden Übergangssystem gehören zu verschiedenen angestammten Systemen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage, Finanzierung und Zuständigkeit.
Tabelle 2: Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten
Legende
B | Bund |
K | Kantone |
G | Gemeinden |
BV | Bundesverfassung |
VSG | Volksschulgesetz |
BBG | Berufsbildungsgesetz |
ArG | Arbeitsgesetz |
AVIG | Arbeitslosengesetz |
IVG | Invalidenversicherungsgesetz |
SHG | Sozialhilfegesetz |
AuG | Ausländergesetz |
AsylG | Asylgesetz |
JStG | Jugendstrafgesetz |
SBFI | Staatssekretariat für Bildung, |
SECO | Forschung und Innovation Staatssekretariat für Wirtschaft |
BSV | Bundesamt für Sozialversicherungen |
BFM | Bundesamt für Migration |
BJ | Bundesamt für Justiz |
Die Zugehörigkeit der Angebote zu verschiedenen Systemen hat teilweise große Unterschiede zur Folge, etwa im Hinblick auf folgende Aspekte:
•Zugangslogiken – formale oder sachbezogene Aufnahmebedingungen,
•Hauptzielsetzung, Bearbeitungslogik,
•Vorgaben an die Anbieter, Dauer des Angebots (Rahmenbedingungen), zuständige Professionen,
•Organisationskultur,
•System-, Problem- und Chancenwahrnehmung.
Diese Unterschiede, die den Akteuren im Übergangssystem oft nicht vollumfänglich bewusst sind, können zu Inkompatibilitäten und Irritationen führen, welche die Zusammenarbeit der Behörden und der Angebote sowie eine optimale Angebotsstruktur, Zuweisungsregelung und Information der Jugendlichen und Eltern erschweren.
Koordination: Zusammenarbeit und Case-Management Berufsbildung
Als Ansatz zur Lösung dieser Probleme wird ein Wechsel von der »Innenorientierung« der Systeme und Institutionen hin zu einer offenen »Außenorientierung« angestrebt. Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit ist eine kooperative Kommunikationskultur sowie die Kenntnis der Partner und das Verständnis der Funktionsweisen im ganzen System. Die Philosophie und Methodik der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) wird im Bereich der Sozialversicherungen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert – sowohl bei der institutionellen Koordination wie auf der Einzelfallebene.
Auf der nationalen Lehrstellenkonferenz im Dezember 2006 lancierte die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes die Einführung eines Case-Managements Berufsbildung (CM BB). Fast alle Kantone haben nun ein kantonales CM BB als fallorientierte IIZ installiert und weiterentwickelt. Anders als bei der IIZ der Sozialversicherungen liegt die Fallführung immer bei der gleichen Stelle, bei der Case-Managerin oder beim Case-Manager.
Das CM BB zielt darauf ab, die berufsbiografischen Verläufe von Jugendlichen mit Mehrfachproblematik im Übergang von der Schule in die Erwerbsarbeit besser abzusichern. Die fallführende Stelle sorgt über die institutionellen Grenzen hinweg für die Koordination der Unterstützung für die jeweiligen Jugendlichen und damit verbunden für die Koordination unter den beteiligten Akteuren. Das CM BB orientiert sich an der Philosophie und Methodik des Case-Managements im Sozial- und Gesundheitsbereich, passt diese aber den Aufgaben und Gegebenheiten im Praxisfeld der Berufsintegration und Berufsbildung an. Das CM BB kann Jugendliche bereits während der Volksschule, im Übergang I, während der Berufsbildung und auch im Übergang II begleiten.
Angebots- und Systemsteuerung – auf dem Weg zu einem »lernenden Übergangssystem«
Zur Optimierung des Übergangssystems sind gegenwärtig weitere gemeinsame strategische Maßnahmen erforderlich. Die Systemoptimierung kann dabei als umfassend verstandenes Case-Management Berufsbildung aufgefasst werden, das etwa folgende Elemente enthalten müsste:
•Die zuständigen Behörden verfolgen eine gemeinsame Strategie, und ihre Angebote sind konsequent darauf ausgerichtet und untereinander koordiniert.
•Die Angebote sind aufeinander abgestimmt, das heißt, es bestehen möglichst keine Lücken und keine ungewollten Überschneidungen bezüglich Zielgruppen und Verortung im Übergangssystem.
•Das Grundangebot im Übergangssystem sollte von klar strukturierten staatlichen Programmen abgedeckt werden. Für spezielle kleinere Zielgruppen können spezialisierte, flexible Anbieter beauftragt werden. Erstere gewährleisten eine größere Anzahl Plätze mit klar definiertem Grundprogramm und Leistungsumfang, die einfache Information und abgestimmte Zuweisung der potenziellen Teilnehmenden, Letztere die notwendige Ergänzung für Zielgruppen mit speziellen und individuellen Bedürfnissen.
•Alle Beteiligten, vor allem die Jugendlichen selbst, sind über die Angebotsstruktur hinreichend informiert. Alle wichtigen Informationen über die Angebote sind zentral zugänglich.
•Die Zuweisungs- und Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien der Angebote sind aufeinander abgestimmt, damit zufällige, das heißt für die Jugendlichen suboptimale Angebotsnutzungen verhindert werden können.
•Hürden, formale Vorgaben (etwa sachfremde Aufnahmekriterien wie z. B. Ausländerstatus) und falsche Anreize (z. B. unterschiedliche Entschädigungspraxis in den Angeboten), die Berufsintegration behindern, werden beseitigt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
•Die Übergaben und Schnittstellen zwischen den Angeboten sind geklärt, und das »abgebende« Angebot stimmt sein Programm auf die Voraussetzungen für das »aufnehmende« Angebot ab.
•Die zuständigen Behörden fühlen sich bei der Finanzierungsfrage für »ihre« Zielgruppe verantwortlich und finanzieren die entsprechenden Angebote, ohne die Kosten auf andere abwälzen zu wollen.
•Es ist geklärt, wer welche Unterstützungsfunktion übernimmt. Die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen sind untereinander und mit dem Förderprogramm im Klassenverband gut koordiniert.
•Jugendliche, die direkt in die Berufsbildung einsteigen könnten, werden bei Bedarf unterstützt, zum Beispiel mit einem Vermittlungsangebot am Ende der obligatorischen Schulzeit.
•Durch gezielte Lehrstellenförderung kann die »systemische Pufferfunktion« der Brückenangebote weitgehend vermieden werden – was für die Jugendlichen sinnvoll und für die Behörden kostensparend ist.
•Jugendliche mit Bedarf an »Berufsintegrationscoaching« erhalten dieses bereits während der letzten Schuljahre. Auch erste Erfahrungen in Betrieben – zum Beispiel mit Praktika oder Wochenplätzen – können hilfreich sein. Der Bedarf an speziellen Maßnahmen wird mit einer umfassenden Standortbestimmung im achten Schuljahr geklärt.
Die Übergangssysteme einiger Kantone haben sich bereits in diese Richtung entwickelt. Allerdings kann das System nicht nur »top-down« gesteuert werden. Alle beteiligten Lehr-, Beratungsund Coaching-Personen benötigen ein gemeinsames Verständnis ihrer Aufgaben sowie Wissen über die Partner im System und deren Handlungslogik. So kann sich das Übergangssystem vom »Hilfssystem« zu einem »lernenden System« entwickeln, das die großen Herausforderungen bei der wichtigen beruflichen Integration meistern kann.
Literatur
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Brückenangebote brauchen Gestaltungsspielräume
Dagmar Voith
Wie Simon Zysset in seinem Beitrag aufzeigt, hat sich die Landschaft am Übergang von der Volksschule in die Arbeitswelt in den letzten Jahren stark gewandelt, sodass die berufliche Integration für viele Jugendliche schwieriger geworden ist. Dieser Trend scheint sich fortzusetzen, obgleich schon verschiedene Maßnahmen dagegen eingeleitet wurden. Besonders in urbanen Kantonen ist die Vielfalt der Angebote groß und wird auch von vielen Jugendlichen genutzt. In letzter Zeit wurden in den meisten Kantonen Anstrengungen unternommen, die Angebote besser zu koordinieren und zu steuern.
Die pragmatische Angebotsentwicklung und -vielfalt an der Nahtstelle I hat dazu geführt, dass sich Partikularinteressen gegenwärtig gut Gehör verschaffen können. Wenn verschiedene Angebote bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt sind und keine Koordination besteht, kann dabei der Gesamtblick verloren gehen. Erforderlich ist daher eine klare Strategie der Kantone, die sich über Partikularinteressen hinwegsetzt, um Angebote bedarfsgerecht aufeinander abzustimmen.
Dabei gilt es, die spezifischen Bedingungen von Brückenangeboten zu berücksichtigen. Auch wenn die Zielgruppen dieser Angebote auf den ersten Blick sehr klar scheinen, ergeben sich in der Praxis häufig Verschiebungen von Zielgruppen, weil sich der Unterstützungsbedarf der Jugendlichen während einer Maßnahme ändern kann (zum Beispiel wenn sich klare Berufswünsche letztlich doch als unrealistisch erweisen). Von trennscharfen Angebotstypen ist daher nicht auszugehen. Dazu kommt, dass es nicht nur an den schulischen Leistungen oder zu engen Berufswünschen liegt, wenn Jugendliche keine Anschlusslösung finden. Ebenso kann es an der fehlenden Passung mit zur Verfügung stehenden Lehrstellen liegen oder an nicht gefestigten sogenannten überfachlichen Kompetenzen wie Selbstverantwortung, Durchhaltevermögen, Frustrationstoleranz usw. Da Brückenangebote im Kern meist darauf ausgerichtet sind, solche Kompetenzen zu erweitern, verstehen sie sich in der Regel auch nicht als allgemeine, sondern als spezifische Angebote, die Jugendliche möglichst individuell begleiten, stärken und fördern sowie Defizite individuell ausgleichen wollen. Weil Brückenangebote sich nicht an allgemeinen Lehrplänen orientieren müssen (wie zum Beispiel die Volksschule), haben sie viel Freiraum, ihr Angebot bedarfsgerecht zu gestalten. Dies hat dazu geführt, dass in Brückenangeboten neue und individualisierende Unterrichtsformen erfolgreich angewandt werden, die den hohen Ansprüchen einer individuellen Begleitung gerecht werden können. Dies muss auch weiterhin gewährleistet werden.
Der Kernauftrag der Brückenangebote besteht darin, Jugendliche, die bereits viele schwierige Schul- und/oder Berufsfindungsprozesse durchgemacht haben, an eine für sie geeignete Anschlusslösung heranzuführen. Ein hohes Engagement der Fachpersonen ist für den Erfolg von Zwischenlösungen unabdingbar, denn die Arbeit an der Schnittstelle wird von Politik, Wirtschaft und meist auch von den Beteiligten selbst als sehr anspruchsvoll beurteilt. Sie werden häufig konfrontiert mit schwierigen Situationen der Lernenden, zugleich scheinen die Anforderungen der Berufswelt weiter zu steigen. Lehrpersonen, die sich auf diese anspruchsvolle Aufgabe einlassen, empfinden diese in der Regel als motivierend. Der Ansporn kann sich jedoch schnell in ein Gefühl von »quälendem« Stress verwandeln, zum Beispiel wenn der bildungspolitische Druck so groß wird, dass die Qualität der Arbeit ausschließlich an der Vermittlungsquote gemessen wird. Da sich, abgesehen von dieser Quote, wenig anderes messen lässt, außerdem die bildungspolitischen Ziele – die Simon Zysset in seinem Artikel beschreibt – den Fokus stark auf die Nahtstelle I lenken, ist der Druck auf die Brückenangebote gegenwärtig enorm. Das kann für Lehrpersonen, die sich mit großem Engagement für die Anliegen von wenig privilegierten Jugendlichen einsetzen, eine sehr hohe Belastung sein. Hier gilt es, Sorge zu tragen, dass Lehrpersonen (und im weiteren Sinn auch die Schulen selbst) sich vom Anspruch abgrenzen, die Verantwortung für den Erfolg der einzelnen Jugendlichen allein zu tragen. Die oft spürbare Ambivalenz im Zusammenhang mit Brückenangeboten wirkt sich auch auf das Selbstverständnis von Lehr- und Beratungspersonen aus. Häufig reagieren sie defensiv, wenn »Außenstehende« ihre Arbeit in den Fokus nehmen.
Weil das Hilfssystem an dieser Nahtstelle in den letzten Jahren stetig ausgebaut wurde, stellt zudem die Koordination eine komplexe Aufgabe dar und verlangt von den Beteiligten ein hohes Maß an Souveränität und Flexibilität. Die große Herausforderung für Lehrpersonen der Brückenangebote liegt darin, sich ständig flexibel und bedarfsgerecht auszurichten und in jedem Schuljahr die Beziehung zu den Jugendlichen von Grund auf neu aufzubauen, sodass eine individuelle und zielführende Begleitung möglich ist.
Damit Brückenangebote sich kontinuierlich weiterentwickeln, agil bleiben und sich effektiv und bedarfsgerecht auf die Jugendlichen einlassen können, sind geeignete Rahmenbedingungen und das Vertrauen sowie der Rückhalt der zuständigen staatlichen Stellen erforderlich.