Kitabı oku: «Tierschutzrecht», sayfa 2
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Vorworte
Vorwort zur 3. Auflage Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
Tierschutz ist inzwischen ein allgegenwärtiges Thema und findet weiter zunehmend Bedeutung in der Öffentlichkeit. Die Erfindung neuer Begriffe wie z. B. „Tierwohl“ sind sicher gut gemeint, führen aber nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes im Alltag, da schon der im Tierschutzgesetz verankerte Begriff „Wohlbefinden“ nur schwer zu definieren und noch schwerer zu diagnostizieren ist. Hinzu kommt eine immer größer werdende Entfremdung zwischen dem Verbraucher tierischer Produkte und deren Erzeugung. Die Wertschätzung tierischer Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Wolle, Leder etc. ist inzwischen einem erbarmungslosen Preiswettbewerb unterworfen. Dabei sollte jedem Verbraucher klar sein, dass je preiswerter ein tierisches Produkt ist, desto weniger kann im Rahmen der Erzeugung und Haltung dieser Tiere auf den Tierschutz Rücksicht genommen werden. Deshalb sollte der Gesetzgeber es langfristig verbieten, tierische Produkte über den Preis zu bewerben (Billiger ist nicht besser).
Ein zweiter wichtiger Punkt, der in der letzten und vorletzten Novellierung des Tierschutzgesetzes Eingang gefunden hat, ist die erforderliche Sachkunde aller Tierhalter sowohl im Nutztier- als auch im Heimtierbereich. Hier besteht insbesondere im Heimtierbereich dringend die Notwendigkeit einer formalen Überprüfung der erforderlichen Sachkunde vor Anschaffung eines Tieres. Zur Zeit kann jeder Erwachsene ein Tier kaufen und halten und benötigt, soweit die Haltung nicht gewerblich ist, keinerlei Sachkundenachweis. Nur in wenigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) ist vor Anschaffung eines Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies sollte auf alle Bundesländer und alle Tierarten ausgedehnt werden, die Überprüfung einer solchen Sachkunde könnte durch die Tierärzteschaft übernommen werden. Je sachkundiger ein Tierhalter ist, desto seltener wird es zu tierschutzrelevanten Zwischenfällen kommen. Denn sowohl als Verbraucher tierischer Produkte, als auch als Halter von Heimtieren gilt das Motto:
„Wissen schützt Tiere“
Hannover, den 1.10.2018
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Weilert
Vorwort zur 2. Auflage Tierschutz heißt Verantwortung übernehmen!
Tierschutz gerät in den letzten Jahren zunehmend auch in die Programerklärungen aller politischer Parteien, Tierschutz ist somit zum Politikum geworden. Aktuelle Probleme, wie die BSE-Kriese, die Schweinpest, die Maul- und Klauenseuche, aber auch schwere Beißzwischenfälle mit sogenannten Kampfhunden haben die Politik veranlasst mit Gesetzen, Verordnungen auf Landes- wie auf Bundesebene zu reagieren. Dies ist wohl auch ein Grund dafür, dass sich nach mehreren vergeblichen Anläufen offensichtlich eine Mehrheit im Bundesrat für die Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ ins Grundgesetz abzeichnet. Dass die Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ allein allerdings zu einer Verbesserung der Tierschutzes in Deutschland führen wird, mag zwar politisch gewünscht sein, ist aber eher zu bezweifeln. Denn Gesetze und Verordnungen sind nur so effektiv, wie sie konsequent in der tägliche Praxis umgesetzt werden, und gerade bei der Umsetzung gibt es nicht zuletzt auf Grund der finanziell angespannten Lage von Gemeinden und Landkreisen häufig personelle Defizite. So bleibt letztendlich die gute Zusammenarbeit von aktiven Tierschutzverbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und Veterinärämtern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dem Tierschutz in Deutschland seine Kontinuität und seinen Stellenwert verschaffen. Das Tierschutzgesetz, die ergänzenden Verordnungen und Richtlinien geben den Rahmen für diese Um- und Durchsetzung des Tierschutzes. Das vorliegende Buch soll helfen die aus diesen Gesetzen und Verordnungen resultierenden juristischen Vorgaben auch Nicht-Juristen verständlich und damit umsetzbar zu machen. Tierschutz darf keine Absichtserklärung bleiben, Tierschutz erfordert die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.
Hannover, den 24. Mai 2002
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Lückert
Vorwort zur 1. Auflage Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
Der Tierschutz erfährt in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts eine zunehmende Bedeutung im Bewusstsein der Menschen in Mitteleuropa. Der zunehmende Wohlstand eines immer größeren Teils der Bevölkerung, vermehrte Freizeit und ein durch Medien gefördertes Interesse an Tieren mit der Folge einer wachsenden Heimtierhaltung sind hierfür zum Teil verantwortlich. So wird verständlich, dass der Wunsch aufkam, neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch den Tierschutz als Verfassungsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik aufzunehmen. Auch wenn im ersten Anlauf die Aufnahme des Verfassungsziels „Tierschutz“ im Grundgesetz an der notwendigen 2/3-Mehrheit im Bundesrat gescheitert ist und der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz erst 2002 aufgenommen wurde, so waren im Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998 (heutige Fassung 29.3.2017) bereits alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben. Dies wurde auch durch das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur alten Hennenhaltungsverordnung bestätigt, in dem eben diese Meinung vertreten wurde, dass das Tierschutzgesetz selbst ausreichend gewesen wäre, um eine solche nicht artgerechte Tierhaltung zu verhindern.
Mängel im Tierschutz zeigen sich allerdings bei der konsequenten Umsetzung des derzeitig gültigen Tierschutzgesetzes, sowie der entsprechenden Verordnungen. Dies liegt zum einen an einer mangelhaften personellen Ausstattung der hierfür zuständigen Behörden, den Veterinärämtern, zum anderen bei der Erfassung juristisch verwertbarer Beweise bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Gerade bei der Dokumentation von Fakten im Rahmen der Beweisführung ist ein hohes Maß an Fachwissen sowohl der Veterinärmedizin als auch der Rechtswissenschaften unerlässlich. Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Buch der Versuch unternommen, juristischen und veterinärmedizinischen Sachverstand zu kombinieren und einen praxisorientierten Leitfaden zum Tierschutzgesetz zu verfassen.
Dieses Buch soll keinen juristischen Kommentar ersetzen, sondern praxisnah all die unterstützen, die mit der Um- und Durchsetzung des Tierschutzes befasst sind, in der Hoffnung, dass eine effektivere Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu einer größeren Tiergerechtigkeit führt, effektiver als jede noch so gut gemeinte Absichtserklärung, sei es als Staatsziel oder in anderer Form, im Bewusstsein der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Hannover, den 6. Juni 2000
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Lückert
Inhaltsverzeichnis
Vorworte
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A Einleitung
I. Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung
1. Emotionaler Tierschutz
2. Wissenschaftlicher Tierschutz
3. Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen
II. Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes
III. Geschichte der Tierschutzgesetzgebung – Übersicht –
B Der Tierschutz in der Gesetzgebung
I. Tierschutz im GG
II. Tierschutz im BGB
1. Das Tier als Rechtssubjekt (§ 90 a BGB)
2. Eigentum an Tieren (§ 903 BGB)
3. Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter (§§ 833, 834 und § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB)
4. Wilde Tiere und Bienenschwärme (§§ 960–964 BGB)
III. Tierschutz in der ZPO
1. Nicht der Pfändung unterworfene Sachen (§ 811 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 ZPO)
2. Zwangsvollstreckung in Tiere (§ 811 c ZPO)
3. Vollstreckungsschutz (§ 765 a Absatz 1 Satz 3 ZPO)
IV. Tierschutz im Strafrecht
V. Praktischer Tierschutz
C Tierschutz & Tierschutzgesetz
I. Mögliche Kollision des Tierschutzes mit anderen Interessen
1. Nutztierhaltung in Deutschland
2. Heimtierhaltung
3. Zootierhaltung
4. Tierversuche in Medizin und Forschung
5. Tierversuche im Verbraucherschutz
6. Jagd & Tierschutz
II. Das Tierschutzgesetz
1. Grundsatz
1.1 Allgemeines
1.2 Definitionen
III. Tierhaltung
1. Anforderungen an die Tierhaltung
1.1 Allgemeine Grundsätze
1.2 Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung
a) Person des Tierhalters und des Tierbetreuers
b) Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere
c) Möglichkeit der artgemäßen Bewegung
d) Anforderungen an die Qualifikation von Tierhalter und Tierbetreuer
1.3 Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 2 TierSchG bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes
1.4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 TierSchG
1.5 Problematik der sog. Intensivnutztierhaltung
2. Konkretisierung der Haltungsanforderungen durch Rechtsverordnungen gemäß § 2 TierSchG
2.1 Bedeutung dieser Regelung
2.2 Inhalt der Rechtsverordnungen (§ 2 a Absatz 1, 1a und 2 TierSchG)
2.3 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
a) Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen § 3 TierSchNutztVO
b) Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege § 4 TierSchNutzttVO
c) §§ 5–11 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Kälbern)
d) §§ 12–15 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Legehennen)
e) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Masthühnern (§§ 16–20)
f) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Schweinen (§§ 21–30)
g) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen (§§ 31–37)
h) Anforderungen an das Halten von Pelztieren
2.4 Tierschutz-Hundeverordnung
2.5 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012)
2.6 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009 – Stand 3.12.2015)
2.7 Futtermittelverordnung (29.8.2016 – Stand 12.7.2017)
2.8 Rechtsfolgen
IV. Weitere Rahmenbedingungen bei der Tierhaltung
1. Allgemeine Grundsätze
2. Überforderungsverbot gemäß § 3 Ziffer 1, 1 a, 1 b TierSchG
3. Veräußerung und Erwerb alter, gebrechlicher, kranker und abgetriebener Tiere (§ 3 Ziffer 2 TierSchG)
4. Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres (§ 3 Ziffer 3 TierSchG)
5. Aussetzen oder Ansiedeln von Tieren wildlebender Art (§ 3 Ziffer 4 TierSchG)
6. Ausbildung und Training eines Tieres (§ 3 Ziffer 5 TierSchG)
7. Heranziehung von Tieren zu Filmaufnahmen, Schaustellung, Werbung und ähnlichen Veranstaltungen (§ 3 Ziffer 6 TierSchG)
8. Abrichten und Prüfen eines Tieres auf Schärfe (§ 3 Ziffer 7 TierSchG)
9. Hetzen eines Tieres (§ 3 Nr. 8 TierSchG)
10. Ausbildung und Abrichtung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Ziffer 8 a TierSchG)
11. Zwangsweise Einverleibung von Futter (§ 3 Ziffer 9 TierSchG)
12. Darreichung von Futter, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet (§ 3 Ziffer 10 TierSchG)
13. Verwendung von Geräten mit direkter Stromeinwirkung (§ 3 Ziffer 11 TierSchG)
14. Tiere als Preis oder Belohnung (§ 3 Ziffer 12 TierSchG)
15. Tiere als Objekte sexueller Handlungen (§ 3 Ziffer 13 TierSchG)
V. Das Töten von Tieren
1. Voraussetzungen für das Töten eines Tieres (§ 4 TierSchG)
1.1 Allgemeine Grundsätze
1.2 Qualifikation der beteiligten Personen
1.3 Grundsatz der Betäubungspflicht
2. Das Schlachten von Tieren (§ 4 a TierSchG)
2.1 Begriff des Schlachtens
2.2 Ausnahmen von der Betäubungspflicht
2.3 § 4 b Tierschutzgesetz
VI. Eingriffe an Tieren
1. Betäubungspflicht bei Eingriffen an Tieren (§ 5 TierSchG)
1.1 Allgemeine Einleitung
1.2 Grundsatz der Betäubungspflicht und Ausnahmen
2. Amputationen (§§ 6, 6 a TierSchG)
2.1 Grundsatz des Amputationsverbotes
2.2 Ausnahmen vom Amputationsverbot
VII. Tierversuche (§ 7 TierSchG)
1. Voraussetzungen eines Tierversuchs
1.1 Begriff des Tierversuchs
1.2 Unerlässlichkeit des Tierversuchs (§ 7a)
1.3 Ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs
1.4 Verbot von Tierversuchen
2. Genehmigung von Versuchsvorhaben (§ 8 TierSchG)
2.1 Grundsatz der Genehmigungspflicht von Versuchsvorhaben
2.2 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
2.3 Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die Genehmigungsbehörde
3. Anzeigepflicht bei genehmigungsfreien Tierversuchen (§ 8 a TierSchG)
3.1 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
4. Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG)
5. Durchführung des Tierversuchs – Tierschutz-Versuchstierverordnung
VIII. Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
1. Zucht, Halten von Tieren, Handeln mit Tieren (§ 11 TierSchG)
1.1 Allgemeine Einführung
1.2 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Abs. 1 TierSchG
a) Zucht und Haltung von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-2 TierSchG)
b) Haltung im Tierheim (§ 11 Abs. Nr. 3 TierSchG)
c) Haltung in zoologischen Gärten (§ 11 Abs. Nr. 4 TierSchG)
d) Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG)
e) Durchführung von Tierbörsen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG)
f) Betreiben eines Gewerbes im Zusammenhang mit Tieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8a-f TierSchG)
1.3 Inhalt des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis für die Zucht und den Handel mit Tieren
a) Art der betroffenen Tiere
b) Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen
c) Räume, Einrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Zubereitungen
d) Sachkundenachweise
1.4 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (§ 11 Abs. 2 TierSchG)
1.5 Die Erteilung der Erlaubnis
1.6 Nebenbestimmungen der Erlaubnis
1.7 Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen einer Erlaubnis
2. Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten (§ 11 a TierSchG)
2.1 Allgemeine Einführung
2.2 Aufzeichnungspflicht
2.3 Aufzeichnung und Kennzeichnung bei Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen (§ 8 TierSchVTierV)
2.4 Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern (§ 11a Abs. 4 TierSchG)
3. Züchtungen und Maßnahmen an Wirbeltieren, die Schmerzen, Leiden oder Schäden mit sich bringen (§ 11 b TierSchG)
3.1 Allgemeine Einführung
3.2 „Qualzüchtungen“
3.3 Bio- oder gentechnische Maßnahmen
3.4 Rechtsfolge bei Verstoß gegen das Verbot (§ 11 b Absatz 2 TierSchG)
4. Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche (§ 11 c TierSchG)
IX. Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote (§ 12 TierSchG)
1. Allgemeine Einführung
2. Zustand des Tieres
3. Rechtsfolgen
X. Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
1. Verbot von Vorrichtungen und Stoffen (§ 13 TierSchG)
1.1 Allgemeine Einleitung
1.2 Verbotstatbestände (§ 13 TierSchG)
2. Prüfverfahren für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen (§ 13 a TierSchG)
2.1 Ermächtigung zur Regulierung von Katzenhaltungen (§ 13 b)
XI. Durchführung des Gesetzes
1. Einrichtung und Aufgaben von Zollstellen (§ 14 TierSchG)
1.1 Allgemeine Einführung
1.2 Einfuhr und Ausfuhr
1.3 Spezielle Befugnisse der Behörden
a) Anhalten bei der Einfuhr von Tieren, deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG)
b) Mitteilung des Verdachts des Vorliegens tierschutzwidriger Zustände an die zuständige Behörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG)
c) Anordnung der Vorführung der Tiere bei der zuständigen Behörde, bei Verdacht tierschutzwidriger Handlungen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG)
2. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (§ 15 TierSchG)
2.1 Allgemeine Einführung
2.2 Zuständige Behörden auf Grund des Landesrechts
2.3 Die Tierversuchskommissionen
2.4 Der beamtete Tierarzt
2.5 Tierschutz und Bundeswehr
3. Einbindung des Bundesinstituts für Risikobewertung (§ 15 a TierSchG)
4. Überwachung und Überwachungsmaßnahmen (§§ 16, 16 a TierSchG)
4.1 Beaufsichtigung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes
a) Allgemeine Einführung
b) Der Aufsicht unterliegende Einrichtungen und Objekte
c) Meldungspflichten bei wechselnden Aufenthaltsorten (§ 16 Abs. 1 a TierSchG)
d) Auskunftspflichten
e) Mitwirkungspflichten des Auskunftspflichtigen
f) Befugnisse der Kontrollbehörden
g) Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes
h) Erhebung von Daten (§ 16 Abs. 6 TierSchG)
4.2 Behördliche Anordnungen (§ 16 a TierSchG)
a) Allgemeine Einleitung
b) Anordnungszweck
c) Einzelne Anordnungen
5. Die Tierschutzkommission (§ 16 b TierSchG)
6. Verordnungsermächtigung für Meldeverfahren (§ 16 c TierSchG)
7. Die Verwaltungsvorschrift (§ 16 d TierSchG)
8. Die Berichtspflicht (§ 16 e TierSchG)
9. Europäischer Tierschutz (§ 16 f bis § 16j TierSchG)
9.1 Auskünfte innerhalb der EU
9.2 Schiedsverfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren
XII. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 17, 18, 18 a, 19, 20, 20 a)
1. Allgemeine Einführung
2. Die Straftat (§ 17 TierSchG)
2.1 Allgemeine Einführung
2.2 Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG)
2.3 Das Zufügen erheblicher Schmerzen und Leiden aus Rohheit
2.4 Das Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden (§ 17 Nr. 2 b TierSchG)
2.5 Die Arbeit der Ermittlungsbehörden
3. Ordnungswidrigkeiten (§ 18 TierSchG)
3.1 § 18 Abs. 1 Ziffer 1 TierSchG
3.2 § 18 Absatz 1 Nr. 2 bis 26 TierSchG
3.3 § 18 Absatz 2 TierSchG
3.4 Ahndung der Ordnungswidrigkeit
4. Die Einziehung eines Tieres (§ 19 TierSchG)
5. Das Tierhaltungsverbot nach (§§ 20, 20 a TierSchG)
5.1 Allgemeine Einleitung
5.2 Tierhaltungsverbot (§ 20 TierSchG)
5.3 Vorläufiges Tierhaltungsverbot
6. Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 21, 21 a, 21 b, 21 c, 21 d und 22 TierSchG)
6.1 Übergangsregelung (§ 21 TierSchG)
6.2 EG-rechtliche Verordnungsermächtigung (§ 21 a und b TierSchG)
6.3 Möglichkeit des Erhebens von Gebühren (§ 21 TierSchG)
6.4 Veröffentlichung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger (§ 21 d)
D Anhänge
Anhang IGesetze und Verordnungen zum Tierschutzrecht
1.Tierschutzgesetz
2.Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
3.Verordnung betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel
4.Tierschutz-Hundeverordnung
5.Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
6.Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen
7.Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates
8.Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
9.Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere
10.Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
11.Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
Anhang IIInhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen
Anhang IIIInformationsmaterial (Richtlinien, Leitlinien Gutachten, Empfehlungen)
Anhang IVWichtige Adressen im Bereich des Tierschutzes
Fußnoten