Kitabı oku: «Herrschaft der Angst»

Yazı tipi:

Hannes Hofbauer/Stefan Kraft (Hg.)

Lockdown 2020


© 2020 Promedia Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H., Wien

ISBN: 978-3-85371-890-2

(ISBN der gedruckten Ausgabe: 978-3-85371-488-1)

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Inhalt

Vorwort

Wie ein Ausnahmezustand gemacht w­ird

Moshe Zuckermann: Geschichte, Angst und Ideologie

Joachim Hirsch: Angst und Herrschaft – Einige staatstheoretische Überlegungen

Wolf Wetzel: Die endlose Geschichte der Ausnahmezustände (in Deutschland)

Birgit Sauer: Unsicherheitsmobilisierung, Versicherheitlichung und Regieren

Marlene Streeruwitz: Herrschaft ist Patriarchat ist alles und vor allem Angst

Norman Paech: Der unendliche Ausnahmezustand

Welche Rolle die Medien spielen

Michael Meyen: Die Medien-Epidemie – Journalismus, Corona und die neue Realität

Was gesund und was krank macht

Maria Wölflingseder: Wie Impfungen gegen Kritik immunisiert werden

Christian Schubert: COVID-19 – eine biopsychosoziale Krankheit?

Wohin die Angst vor Terror führt

Moshe Zuckermann: Angst in der israelischen politischen Kultur

Imad Mustafa: Wie in Europa Angst vor dem Islam erzeugt wird

Farid Hafez: Vom Regierungskritiker zum Terrorverdächtigen

Dieter Reinisch: Angst und Bedrohung im »Zeitalter des Terrorismus«

Was die Linke dazu sagt

Diether Dehm: Angst essen Zelle auf

Wolf Wetzel: Den Stier an den Hörnern packen

Rainer Fischbach: Krankheit und Angst, Ausgrenzung und Überwachung: die Enteignung des Lebens

Karl Reitter: Die Linke und die Angst vor Corona

AutorInnenbiografien

Der Promedia Verlag im Internet

Vorwort

Zu Redaktionsschluss dieses Buches liegt ein Jahr der Angst hinter uns. Als sich im Frühjahr 2020 das SARS-Cov-2-Virus in Europa verbreitete, reagierten Medien und Politiker unisono mit einer gleichlautenden Botschaft. Eine Kampagne der Angst funktionierte wie ein »autoritäres Domino«, in dem sich Medien und Politik beständig gegenseitig unter Druck setzten, um ein immer stärkeres, noch furchterregenderes Bedrohungsszenario an die Wand zu malen. Von dieser Linie weicht man auch ein Jahr später nicht ab. Seien es Mutationen, zarte Öffnungsschritte, ein angeblich unzulängliches Verhalten der Bevölkerung : Noch immer dominiert in der Berichterstattung und in den Verlautbarungen der Regierungen der Ruf, man möge doch endlich die Bedrohung ernst nehmen, sich den Regeln unterordnen und dem sozialen Leben verweigern.

Dabei handelt es sich nicht um eine virologische Debatte. Sie wurde nur stetig als solche geführt, um andere Themen nicht aufkommen zu lassen. Es genügt ein Blick in die offiziellen Statistiken, um die Gefahr des Virus einschätzen zu können, an dem Menschen erkranken und sterben. Ein Weiterdenken über diesen beständig vorgebrachten Befund wäre längst an der Zeit, um zu erkennen, dass die Lockdowns verheerende soziale Folgen mit sich bringen, die vor allem die Unterprivilegierten und Verdammten dieser Welt mit voller Härte treffen. Und es reicht ein Blick in die Geschichtsbücher, um zu verstehen, mit welcher Leichtigkeit und Arroganz innerhalb eines Jahres wesentliche BürgerInnenrechte, die jahrzehntelang durch alle Bedrohungen Bestand hatten, mit einem Schlag ausgesetzt werden konnten.

Danach sollte man erkennen, dass die autoritäre und repressive Bewältigung einer Krise Mustern folgt, die den bürgerlichen – liberalen wie illiberalen – Staat seit jeher kennzeichnen. Nehmen wir als Vergleich den »Kampf gegen den Terror«, der in diesem Buch in mehreren Beiträgen analysiert wird. Die reale Bedrohung hat in ihrem Ursprung viel damit zu tun, wie westliche Allianzen heutzutage in der Welt agieren. Mit Kriegszügen in der arabischen Welt entfachte man den modernen Jihadismus, mit dem Raubbau an der Natur, riesigen und elendigen Fabrikstätten und einem seit drei Jahrzehnten attackierten öffentlichen Gesundheitswesen begünstigte man die Corona-Pandemie.

Der vermittelte Ausweg aus der Bedrohung besteht de facto in der Ausrufung des Ausnahmezustands und der Einschränkung sozialer, kultureller und demokratischer Freiheiten. Und vielleicht noch wichtiger : die mediale und auch strafrechtliche Verfolgung all jener, die dieser Entwicklung Widerstand entgegensetzen. So wie sich jeder Moslem nach jedem Anschlag von islamistischen Attentätern zu distanzieren hat, so wird auch jeder Gegner des Lockdowns und anderer Anti-Corona-Maßnahmen angeklagt, Verschwörungstheorien und anderen ausgemachten Feinden des liberalen Weltbilds Vorschub zu leisten.

Es ist beachtlich, wie sehr Margaret Thatchers Credo »There is no alternative« zu dem Leitmotiv des neoliberalen Staates wurde. Eines Staates, der von Jahr zu Jahr weniger seinen sozialen Aufgaben gerecht wird und stattdessen seine Politik immer autoritärer gestaltet. Nein, es soll keine Alternative mehr existieren zur Verfolgung von Moslems, zu Austeritätsmaßnahmen, die ganze Länder in Südeuropa in die Hoffnungslosigkeit stürzen, zur globalen und nationalen Ungleichheit, zu Ausgangssperren, zum Ausschluss des Parlaments, zu Impfungen und zur Mainstream-Meinung.

Fragen wir hoffnungsfroher : Wo kann eine Alternative entstehen ? Sie entsteht dort (und ist immer dort entstanden), wo sich Menschen Herrschaft und Angst widersetzten. Die Zeichen dafür mögen schon einmal besser gestanden sein. Denn eine Linke (wie wir sie in diesen vergangenen Monaten erleben), die in der schärfsten gesellschaftlichen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg dazu aufruft, den bürgerlichen Staat zu schützen, ja seine autoritäre Ausprägung zu übertreiben, hat ihren Anspruch auf Opposition verwirkt. Aber damit ist nur gesagt, dass emanzipatorische Positionen gegen die Herrschaft der Angst heutzutage von einigen wenigen vertreten werden. Unser Buch dokumentiert eine Auswahl dieser Stimmen. Auf dass sie mehr werden.

Wien, im März 2021

Hannes Hofbauer und Stefan Kraft

Wie ein Ausnahmezustand gemacht w­ird

Moshe Zuckermann:
Geschichte, Angst und Ideologie 1

Der Konnex von Politik und Angst darf als axiomatisch gelten. Von jeher basierte die Machtausübung auf einem gewissen Maß von Angst derer, die sich der Herrschaft unterwarfen. In der Neuzeit war wohl Thomas Hobbes der erste, der diese inhärente Verbindung prägnant auf den Punkt brachte: Die durch einen fundamentalen ökonomischen Mangel hervorgerufene Gleichheit im Naturzustand schafft eine durch permanente Unsicherheit und gegenseitiges Misstrauen gekennzeichnete Realität, die zwangsläufig in den »Krieg eines jeden gegen jeden« führen muss, einen Krieg, der fortwährt, solange die Menschen »ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht« leben. Hobbes beschreibt diesen Krieg als einen Zustand beständigen Schreckens, in dem das menschliche Leben »einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz« sei; nicht von ungefähr zählt er unter den verschiedenen Ursachen für das notgedrungene Übereinkommen der Menschen, sich jener »allgemeinen Macht« zu unterwerfen, die entscheidendste – »was das Schlimmste von allem ist« –, nämlich die »beständige Furcht und Gefahr eines gewaltsamen Todes«.2

Diese Auffassung des notwendigen Übergangs vom Naturzustand in den Zustand herrschaftlicher Souveränität diente Hobbes zur philosophischen Legitimation der absoluten Monarchie – eine mögliche, wenn auch keineswegs zwingende Folgerung, wie sich alsbald an Lockes und späterhin Rousseaus politischer Philosophie erweisen sollte. Gleichwohl erfasste Hobbes das Wesentliche: die zivilisatorische Verkettung von Politischem mit Angst. Hobbes’ Lehre bezog sich allerdings auf die reale Angst, die rational nachvollziehbare, vom Überlebensinteresse geleitete Reaktion des Geängstigten angesichts einer wirklichen Bedrohung: jeder Mensch im Hobbes’schen Naturzustand ist in der Tat durch jeden anderen potenziell bedroht. Dies sei hervorgehoben, denn mittlerweile hat der Angstbegriff eine wesentliche Modifikation erfahren, nämlich die von Freud vorgenommene Unterscheidung zwischen Realangst und neurotischer Angst. Realangst begreift Freud als »eine uns begreiflich scheinende Reaktion auf die Gefahr, d. h. auf erwartete Schädigung von außen«, wohingegen die neurotische Angst als »durchaus rätselhaft, wie zwecklos« erscheinen mag.3 Freud unterscheidet demnach zwischen der sogenannten »Signalangst«, die der Wahrnehmung realer Gefahren und der Möglichkeit, ihnen durch adäquates Verhalten zu entgehen, dient, und der neurotischen Angst, einer trügerischen, dem Menschen imaginäre Gefahren vorspiegelnden Täuschung. Die Bereitschaft, sich einer solchen Täuschung hinzugeben, erklärt sich für Freud damit, dass sie uneingestandene, von frühen Kindheitserlebnissen herrührende emotionale Bedürfnisse zu befriedigen vermag.4

Die sich auf Freud berufende Psychoanalytikerin Thea Bauriedl postuliert einen Zusammenhang zwischen der individuellen und der allgemein-politischen Dimension der Angst. Die Angst sei sowohl in der Politik als auch im persönlichen und psychotherapeutischen Rahmen immer dann »neurotisch« bzw. gefährlich, wenn sie verschoben ist, d. h., »wenn das als angstauslösend erlebte Objekt nur deshalb gefürchtet wird, weil man sich vor ihm scheinbar gefahrloser fürchtet als vor der eigentlichen Angstquelle«. Die eigentliche Angstquelle sei aber immer die zugrunde liegende Konfliktsituation. Für den neurotischen Vorgang der Verschiebung von Angst oder der Projektion von Gefährlichkeit gebe es sowohl in der Politik als auch in der Psychopathologie zahllose Beispiele. »Jeder Mensch manipuliert sich in größerem oder kleineren Ausmaß selbst, indem er seine Ängste verschiebt.« 5 Dies will wohlverstanden sein: Es geht hierbei nicht um die simple isomorphe Analogisierung von vermeintlich verschiedenen Sphären, sondern vielmehr um die Einsicht in die wesenhafte Verwurzelung des Kollektivpsychischen in der Psychologie des Einzelnen bzw. um das Postulat einer determinanten Wirkung der individuellen Triebdynamik auf die Kollektivsphäre, wie sie von Freud selber dargelegt wurde.6 Gerade deshalb sollte freilich eine Erörterung der Wechselwirkung von Individuell-Psychischem und Kollektiv-Politischem im Sinne des von Adorno seinerzeit gegen Arthur Koestler erhobenen Einwands eingeschränkt werden: »Es gibt keine ›politische Neurose‹, wohl aber beeinflussen psychische Deformationen das politische Verhalten, ohne doch dessen Deformation ganz zu erklären.« 7 Auf einer solchen Grundlage konnte denn Adorno postulieren, die Struktur des Faschismus und die gesamte Technik faschistischer Demagogen sei autoritär,8 zugleich aber auch ausdrücklich hervorheben, dass »so gewiß der faschistische Agitator bestimmte innere Tendenzen derer aufgreift, an die er sich wendet, so tut er das doch als Agent mächtiger wirtschaftlicher und politischer Interessen«.9 Geschichte, Angst und Ideologie

Dieser Punkt ist für die weiterfolgenden Überlegungen von einiger Bedeutung. Er berührt das dialektische Verhältnis von als »Kitt« des sozio-politischen Systems fungierenden psychischen Bedürfnissen und selbigem System, das besagte Bedürfnisse ideologisch »erweckt«, reproduziert und affirmativ verfestigt. So besehen ist die Bedürfnismanipulation im Dienste heteronomer Interessen in zweierlei Hinsicht ideologisch: Zum einen verfrachtet sie die letzten Reste des Authentischen an den (wie immer pathologischen und deformierten) Bedürfnissen in die Tauschsphäre und objektiviert so die emotionalen Bedürfnisse zu Waren; andererseits betreibt sie die Konservierung, fortwährende Formung und gelegentliche Befriedigung nämlicher Bedürfnisse und versichert sich so ihrer Funktion als Bedürfnisse, als etwas also, das sich nur noch vermittels seiner Befriedigung eliminieren lässt (bzw. durch die Errichtung eines Systems, das der Pathologie jener Bedürfnisse für seinen Fortbestand nicht mehr bedürfte).10 Das unter anderem meinte wohl seinerzeit Alexander Mitscherlich, als er behauptete: »Die Angstbeengung, die in jeder Tradition sowohl aufrechterhalten wie in der Befolgung der Gebote beschwichtigt wird, steht uns auf Schritt und Tritt im Wege. An die Umstände sind immer harte Interessen geknüpft, man kann ihnen nur entgegentreten, wenn man die Angst überwindet, die zu ihrer Wahrung erweckt wird. Die ideologisch manipulierte Angst ist kein Schutzmechanismus der Arterhaltung, sondern eine zweifelhafte Taktik, die man am besten mit Zweifel abwehrt.« 11 Nun ist aber die Angstmanipulation nicht notwendig an konkreten Personen oder Institutionen ausmachbar. Sowenig es jemals wirklicher »Weisen von Zion« zur Verfassung und Verbreitung ihrer »Protokolle« bedurfte, so ist die Ideologisierung der Angst nicht unbedingt an ein bestimmtes Subjekt gebunden. Das ist es ja eben, was ihren manipulativen Charakter ausmacht: Objektiv dient sie immer einem bestimmten Interesse, ohne dass es der Manipulierte unmittelbar erkennt (zumeist ist er zu sehr mit seiner Angst beschäftigt), zuweilen auch ohne dass der Manipulierende selbst sich des ihn leitenden Interesses ständig bewusst wäre. Haben sich die Rationalisierungen von manipulierenden Interesseninhabern und deren »Opfer« dermaßen ineinander vermengt und verfestigt, dass sie kaum mehr auseinanderzuhalten sind, kann man von einer übergreifenden Ideologie, einem kollektiven »falschen Bewusstsein« (»nationalem Konsens« etwa), sprechen.

1 Dieser Artikel wurde 1995 unter dem Titel »Geschichte, Angst und Ideologie. Aspekte der israelischen politischen Kultur« verfasst. In diesem Band geben wir ihn in zwei Teilen wieder, der Abschnitt zu Israel findet sich im hinteren Bereich des Buches, Anm. d. Hg.

2 Thomas Hobbes, Leviathan, Frankfurt/M–Berlin–Wien 1976, S. 96 (Hervorhebung vom Autor).

3 Sigmund Freud, Angst und Triebleben, in: Studienausgabe, Bd. 1, Frankfurt/M 1982, S. 517.

4 Freud bezeichnet die in der realen Angstsituation gesteigerte sensorische Aufmerksamkeit und motorische Spannung als »Angstbereitschaft«, aus der sich die »Angstreaktion« entwickelt, die wiederum eines von beidem ermöglicht: »Entweder die Angstentwicklung, die Wiederholung des alten traumatischen Erlebnisses, beschränkt sich auf ein Signal, dann kann die übrige Reaktion sich der neuen Gefahrenlage anpassen, in Flucht oder Verteidigung ausgehen, oder das Alte behält die Oberhand, die gesamte Reaktion erschöpft sich in der Angstentwicklung, und dann wird der Affektzustand lähmend und für die Gegenwart unzweckmäßig«. Ebd., S. 518. Es sei erwähnt, dass Freud allgemein zwischen »Angst«, die sich auf den Zustand bezieht und vom Objekt absieht, »Furcht«, die die Aufmerksamkeit gerade auf das Objekt richtet, und »Schreck«, der die Wirkung einer Gefahr hervorhebt, welche nicht von einer Angstbereitschaft empfangen wird, unterscheidet. Vgl. Die Angst, ebd., S. 382.

5 Thea Bauriedl, Die Wiederkehr des Verdrängten, München 1986, S. 29 f.

6 Sigmund Freud, Massenpsychologie und Ich-Analyse, in: Studienausgabe, Bd. 9, Frankfurt/M 1982, S. 61 ff.

7 Theodor W. Adorno, Bemerkungen über Politik und Neurose, in: Kritik. Kleine Schriften zur Gesellschaft, Frankfurt/M 1971, S. 91.

8 Theodor W. Adorno, Die Freudsche Theorie und die Struktur der faschistischen Propaganda, in: Kritik. Kleine Schriften zur Gesellschaft, Frankfurt/M 1971, S. 43.

9 Ebd., S. 62.

10 Man mag in diesem Zusammenhang an Adornos Diktum denken, demzufolge die totalitäre Psychologie »den Primat einer gesellschaftlichen Realität« spiegele, »welche Menschen erzeugt, die bereits ebenso irr sind wie jene selber. Der Irrsinn aber besteht gerade darin, daß die eingefangenen Menschen nur als Agenten jener übermächtigen Realität fungieren, daß ihre Psychologie nur noch eine Durchgangsstation von deren Tendenz bildet.« Adorno, (Anm. 7), S. 91.

11 Alexander Mitscherlich, Auf dem Wege zur vaterlosen Gesellschaft, München 1963, S. 300.

Joachim Hirsch: Angst und Herrschaft – Einige staatstheoretische Überlegungen

Zwischen Angst und Herrschaft gibt es einen engen Zusammenhang, der jedoch einige Widersprüche aufweist. Real begründete oder strategisch geschürte Angst hat bei der Begründung und Stabilisierung von Herrschaft schon immer eine bedeutsame Rolle gespielt. Dies wird etwa deutlich bei der Entstehung des modernen Staates im 16. und 17. Jahrhundert. Der US-amerikanische Historiker Charles Tilly hat diesen als eine Art Schutzgelderpresser bezeichnet, der von den Bürger*innen Gehorsam und finanzielle Leistungen verlangt und im Austausch dafür Schutz vor äußeren und inneren Feinden bietet.12 Und Thomas Hobbes rechtfertigte damit vor dem Hintergrund der englischen Bürgerkriege den sich entwickelnden Absolutismus. Nach ihm ist im Naturzustand, also in einer sich selbst überlassenen Gesellschaft der Mensch des Menschen Wolf und deshalb schwebe Jede*r in ständiger Lebensgefahr. Dieser lebensbedrohlichen Situation sei nur abzuhelfen, wenn alle individuellen Rechte an einen absoluten Herrscher abgetreten werden, einen mit ausschließlicher Gewalt ausgestatteten »Leviathan«, der damit und als Einziger in der Lage sei, das Leben der Menschen zu schützen. Er konstruiert also einen (fiktiven) Vertrag, den die auf einem staatlich kontrollierten Territorium lebenden Menschen zugunsten des Herrschers abschließen.13

Historisch spielte der verheerende Dreißigjährige Krieg (1618−1648) in Mitteleuropa eine ähnliche Rolle bei der Durchsetzung des Absolutismus und damit des modernen Staates. Dieser Zusammenhang prägt im Übrigen staatstheoretische Überlegungen bis in die neuere Zeit. Max Weber bezeichnete das »Gewaltmonopol« als zentrales Merkmal des modernen Staates, als eine zivilisatorische Errungenschaft, die es möglich mache, Schutz vor Bedrohungen aller Art zu erhalten.14 Das Risiko, vom Nachbarn überfallen zu werden, wird dadurch immerhin geringer. Was passiert, wenn dies nicht gewährleistet ist, lässt sich nicht nur an vielen aktuellen Bürgerkriegen, sondern auch am Zustand der US-amerikanischen Gesellschaft ablesen, wo dieses Gewaltmonopol nicht völlig durchgesetzt ist und der private Waffenbesitz zur Selbstverständlichkeit gehört. Dabei muss allerdings unterschieden werden zwischen purer Gewaltherrschaft und einer solchen, die hegemonialen Charakter hat. »Hegemonial« bedeutet, dass die Herrschenden bereit sind, in gewissem Umfang den Interessen der Beherrschten Rechnung zu tragen, also z. B. den Schutz ihres Lebens zu versprechen und damit ihre freiwillige Gefolgschaft zu erlangen.

Diese und viele andere staatstheoretische Konzepte verweisen auf einen grundlegenden Widerspruch, der darin besteht, dass in einer von Gewalt und Ungleichheit geprägten Gesellschaft Herrschaft zugleich Sicherheit bietet und Freiheit beschränkt. Die moderne liberale Demokratie kann als ein Verfahren betrachtet werden, diesen Widerspruch, wenn nicht aufzuheben, so doch dadurch handhabbar zu machen, dass die Staatsgewalt demokratischen Kontrollen unterworfen wird. Die revolutionäre Bourgeoisie schaffte es damit, den Bürgerkrieg, der den kapitalistischen Konkurrenzverhältnissen immanent ist, zu vermeiden und die Freiheitsbeschränkungen, die damit verbunden sind, in ein rechtliches Regelwerk einzubinden. Mit der Durchsetzung der bürgerlichen Gesellschaft kam nun zum Schutz des Lebens die Sicherung des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit die – eben auf das Gewaltmonopol gestützte – Befestigung der kapitalistischen Klassenverhältnisse als vorrangige Staatsaufgabe. Diese Klassenverhältnisse bedeuten aber zugleich, dass die demokratische Qualität des Staates höchst beschränkt ist, weil grundlegende, die gesellschaftlichen Strukturen und Entwicklungen bestimmende, Entscheidungen von privaten Unternehmen getroffen werden, der Steuerstaat vom Funktionieren der Ökonomie und damit von der Profitabilität des Kapitals abhängig ist, ganz abgesehen vom privilegierten Einfluss der »Wirtschaft« auf die Politik. Der in dem Verhältnis von Angst, Freiheit und Herrschaft liegende Widerspruch bleibt also auch in der liberaldemokratisch verfassten kapitalistischen Gesellschaft wirksam.

Die Entwicklung der Nationalstaaten verlieh der Sicherheitsfrage eine neue Dimension. Die Machtauseinandersetzungen im anarchischen Staatensystem sorgten für eine ständig vorhandene Kriegsgefahr und die von der kapitalistischen Verwertungsdynamik angetriebene Staatenkonkurrenz, der Kolonialismus sowie imperialistische Dominanz- und Abhängigkeitsverhältnisse ließen relativ privilegierte Wohlstandsfestungen entstehen, die ihre Position – teilweise durchaus demokratisch legitimiert – gegebenenfalls mit Gewalt verteidigen. Dies kennzeichnet auch die Geburt des modernen Rassismus. Aktuell geschieht dies vor allem im Zusammenhang von Flucht und Migration, die von der Bevölkerung in den privilegierten Teilen der Welt als Bedrohung und Wohlstandsrisiko wahrgenommen werden und werden sollen. Staatlich garantierte Sicherheit in der Unsicherheit gewann dadurch eine globale Dimension.

Mit der Durchsetzung des Kapitalismus entstanden aber auch ganz neue Angstpotenziale, die nicht nur der unmittelbaren Lebensgefahr, sondern dem »stummen Zwang der Verhältnisse« geschuldet sind, wie Marx schrieb.15 Die aus ihren herkömmlichen sozialen Beziehungen und Lebensverhältnissen herausgerissenen und nur noch über ihre Arbeitskraft verfügenden Menschen sahen sich der ständigen Bedrohung durch Armut, Krankheit oder Arbeitslosigkeit ausgesetzt, eine Situation, die den Bestand der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse bedrohte – nicht nur in Form revolutionärer Bewegungen, sondern auch dadurch, dass die Verfügbarkeit der für die Kapitalverwertung erforderlichen Arbeitskraft überhaupt infrage stand. Die Regulierung der Bevölkerung, ihres Wachstums und ihrer Gesundheit wurde dadurch zu einer zentralen Aufgabe. Dies veranlasste die Staaten, nach und nach einige soziale Sicherheitssysteme einzuführen. Marx hat dies anhand der englischen Fabrikgesetzgebung anschaulich dargestellt.16 Beide Entwicklungen zusammen hatten den Effekt, auch die unteren Schichten an die staatliche Herrschaft zu binden. In Deutschland verfolgte die Bismarck’sche Sozialgesetzgebung neben den repressiven Sozialistengesetzen erklärtermaßen das Ziel, revolutionäre Umtriebe zu verhindern. Was die Integration der sich ursprünglich revolutionär verstehenden Sozialdemokratie in den bürgerlichen Staat angeht, war dies auch erfolgreich.

Der Zusammenhang von Angst und Herrschaft beinhaltet noch einen weiteren Widerspruch. Je autoritärer die Herrschaftsverhältnisse sind, desto größer ist auch das Risiko von Revolten und Aufständen. Deshalb sind auch die Herrschenden tendenziell in ihrer Sicherheit bedroht, was sie wiederum dazu veranlassen kann, zu noch härteren Unterdrückungsmethoden zu greifen. Selbst in liberaldemokratisch verfassten Staaten bleibt dieser Widerspruch bis zu einem gewissen Grad wirksam. Angst ist daher auch hier den Herrschenden nicht fremd.

Dies lässt sich in der Geschichte bis heute verfolgen. In Deutschland waren es nicht zuletzt die gesellschaftlichen Umwälzungen und die verheerenden Wirtschaftskrisen nach dem Ersten Weltkrieg, die der Nazi-Diktatur zur Macht verhalfen. Und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Restauration der durch den Nationalsozialismus und dessen Unterstützung durch wesentliche Teile des Kapitals in Frage gestellten bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft sehr stark mit der Bedrohung aus dem Osten, dem Kalten Krieg und der damit verbundenen Ideologie des Antikommunismus legitimiert. Eine Folge davon war das Verbot der Kommunistischen Partei und die späteren Berufsverbote. Mit dem Datum 1968 verbindet sich nicht nur das kurze liberale und demokratische Zwischenspiel der Studierendenrevolte, sondern auch die Verabschiedung der Notstandsgesetze. Sie beinhalten eine zunächst auf Vorrat angelegte Einschränkung demokratischer Verfahren und Grundrechte, die wiederum mit kriegerischen Bedrohungen gerechtfertigt wurde, aber durchaus auch auf die Herrschaftssicherung bei inneren Unruhen zielte. Immerhin erzeugte das Auftreten neuer Protestbewegungen und damit auch das allmähliche Verblassen des Antikommunismus neue Herrschaftsrisiken. Allerdings wurde damals dafür noch eine Verfassungsänderung als nötig erachtet, was bei der Corona-Krise praktisch keine Rolle mehr spielte. Es folgte der die Sicherheitsorgane – Polizei und Geheimdienste – mit weitgehenden Ermächtigungen ausstattende Erlass von Sicherheitsgesetzen und damit ein weiterer Ausbau des autoritären Staates im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die RAF in den Jahren 1977−1979 sowie später dann dasselbe und noch einmal verstärkt nach 2001, diesmal legitimiert mit der Bedrohung durch den islamistischen Terror. Charakteristisch ist dabei, dass einige der dabei installierten Kontroll-, Überwachungs- und Eingriffsrechte mit Terrorabwehr überhaupt nichts zu tun hatten, wie etwa Heribert Prantl aufgezeigt hat.17

Die Corona-Krise markiert eine neue Stufe dieser durch den Zusammenhang von Angst und Herrschaft gekennzeichneten Entwicklung, die ich, auf die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bezogen, als »Sicherheitsstaat 4.0« bezeichnet habe.18 Zweifellos hängt das Auftreten des COVID-19-Virus stark mit der globalen Ausbreitung des Kapitalismus, der damit verbundenen Industrialisierung der Landwirtschaft und der Zerstörung natürlicher Lebensräume zusammen. Es ist allerdings völlig unangebracht, wenn behauptet wird, dies wäre von irgendwelchen dunklen Mächten planmäßig ins Werk gesetzt worden. Die Pandemie wird jedoch herrschaftstechnisch benutzt, nicht nur zur Aufhebung zentraler Grund- und Freiheitsrechte, sondern auch zum weiteren Ausbau des Kontroll- und Überwachungsstaates. Zur Legitimierung der zur Eindämmung der Pandemie eingeführten Zwangsmaßnahmen hat die Regierung, unterstützt durch ihre medialen Begleiter, systematisch Ängste geschürt, um die Bereitschaft zur Hinnahme der Beschränkungen zu fördern. Ihre ziemlich disparate Krisenpolitik ist nicht allein durch tatsächlich vorhandene Informationsdefizite hinsichtlich der Wirkungsweise und der Gefährlichkeit des Virus, sondern auch durch eine durch eigene Ängste geschürte Art Panik zu erklären.

Die Furcht davor, Verantwortung für die Folgen der Pandemie übernehmen zu müssen, hat oft zu überstürzten und recht planlos eingesetzten Maßnahmen geführt. Eine sachgerechte Strategie war kaum zu erkennen. Das gilt zum Beispiel für einen vorausschauenden Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen – Alte, durch Krankheit vorbelastete oder in Sammelunterkünften Lebende – beziehungsweise für den zügigen Ausbau von Behandlungskapazitäten, was selbst nach dem ersten Lockdown monatelang versäumt wurde. Stattdessen wurden unspezifische Restriktionen für alle angeordnet. Sie hatten nicht zuletzt den Zweck, Handlungskompetenz vorzutäuschen. In Wirklichkeit also eine Inkompetenz, die ebenfalls aus Angst gespeist wurde und weitere Ängste erzeugte. Ein weiteres Beispiel ist das Chaos bei der Versorgung mit Impfstoffen, das nicht nur durch den Mangel an vorausschauender Planung, sondern auch durch die Rücksichtnahme auf die Profitinteressen der Pharmakonzerne erklärbar ist. Auf eine Beschränkung von Patentrechten, etwa durch die Ermöglichung von Zwangslizenzen für Generikahersteller, wurde verzichtet. Auch dies ist ein Hinweis auf die Grenzen staatlicher Macht und damit die Grenzen der Demokratie unter kapitalistischen Bedingungen.

Interessant ist, dass in der COVID-19-Krise tatsächlich so etwas wie die Hobbes’sche Situation entstanden ist: Die unmittelbare Furcht vor dem Tod begründet und rechtfertigt den Verzicht auf Freiheitsrechte und die weitgehende Ermächtigung des staatlichen Leviathans. Der Schutz des Lebens bekommt Vorrang vor allen Rechten, auch denen, die für ein würdiges Leben grundlegend sind. Und da das Virus sich über menschliche Träger verbreitet, werden alle anderen zum potenziellen Existenzrisiko, der Mensch also zum Menschen Feind. Dass die Natur auf diese Weise zurückschlägt, ist eine Entwicklung, die in Zukunft verstärkte Bedeutung erhalten wird, nicht nur in Form drohender neuer Pandemien, sondern auch des menschengemachten Klimawandels. Gerade dieser wird aller Voraussicht nach weitere erhebliche Einschränkungen nach sich ziehen.

Was Michel Foucault als »Biopolitik« bezeichnet hat, eine Entwicklung, die seit der Durchsetzung des Kapitalismus zunehmend an Bedeutung gewann und auf eine Abstimmung von Kapital- und Bevölkerungsakkumulation zielt, hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. »Die Fortpflanzung, die Geburten- und Sterblichkeitsrate, das Gesundheitsniveau, die Lebensdauer, die Langlebigkeit mit all ihren Variationsbedingungen wurden zum Gegenstand eingreifender Maßnahmen und regulierender Kontrollen: Bio-Politik der Bevölkerung.«19 Es handelt sich dabei um ein komplexes Dispositiv, bei dem der menschliche Körper selbst zum Ansatzpunkt von Machtstrategien gemacht wird und bei dem Fürsorge und Schutz repressive oder ideologische Herrschaftstechniken ergänzen. »Denn wenn die Macht nur die Funktion hätte, zu unterdrücken, wenn sie nur im Modus der Zensur, der Ausschließung, der Absperrung, der Verdrängung nach Art eines mächtigen Über-Ichs arbeitet, wenn sie sich nur auf negative Weise ausüben würde, wäre sie sehr zerbrechlich. Stark aber ist sie, weil sie positive Auswirkungen auf der Ebene des Begehrens (…) und auch auf der Ebene des Wissens hervorbringt. Die Macht ist weit davon entfernt, das Wissen zu verhindern, sie bringt es vielmehr hervor.«20

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