Kitabı oku: «Macht in der Sozialen Arbeit», sayfa 8

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Beziehungsmacht wird vielfach gestaltet durch die Methode des Lobens und die Methode des Drohens – auf letztere wollen wir im kommenden Abschnitt eingehen. Das Lob teilt mit dem Tadel das Strukturmoment der symbolischen Gratifikation. Es belohnt ein anerkennenswertes Verhalten in immaterieller und nicht-konsumtiver Form.

Jedes Lob hat seinen „Wertehorizont“, denn es stellt ein Bekenntnis dar zu etwas „Lobenswertem“. Dieser Wertehorizont ist Bezugspunkt für die „Glaubwürdigkeit“ des Lobenden, wie Paris114 herausstellt: Der/die Lobende muss die Werte, in deren Namen er/sie das Lob ausspricht, auch auf sich selbst beziehen, ja, er/sie muss sie repräsentieren. Insofern verrät das Lob etwas über die Person des/der Lobenden und signalisiert, indem es ausgesprochen wird, den Anspruch einer gemeinsamen Solidarität hinsichtlich der Werte. Eben dieser Anspruch ist Ausdruck einer „persönlichen“ Beziehung zwischen Lobenden und Gelobten, einer Beziehung allerdings, in welcher die Entscheidung für die Werte wie auch ihre Interpretation bei den Lobenden zu liegen hat. Insofern verschmelzen im Lob autoritative Macht und Beziehungsmacht.

Die Repräsentation von Werten in der sozialarbeiterischen Intervention beschwört in diesem Sinne eine Gemeinsamkeit auf ein Drittes hin. Der/die Professionelle lobt tatsächlich die Anpassungstendenzen im Verhalten des Klienten/der Klientin auf die „geteilten“ Werte hin, auf welche man sich vielleicht im Rahmen des Arbeitsbündnisses geeinigt hat. Er/sie hat dabei einen unbegrenzten persönlichen Spielraum in der Interpretation der Wertaffinität und eben in dieser Willkür der Lobenden liegt die Ungewissheit der Gelobten: Sie können nie wissen, ob sie gelobt werden werden, und müssen sich dem Urteil der Lobenden unterwerfen. Diese Unterwerfung läuft schließlich darauf hinaus, dass sie sich selbst nach den Kriterien bewerten, die ihnen der/die Lobende vorgibt.115 Dieser Verlust an Selbstbestimmung ist nichts anderes als psychische Abhängigkeit.

d) Mikrophysiologie der Strafmacht: Das Beispiel der Drohung. Um eine tragfähige Beziehung und ein produktives Arbeitsbündnis mit dem Klienten/der Klientin zu erhalten, werden Professionelle darauf achten, dass sich ihre Klientel in der Interaktion als weitgehend autonom erfährt. Die potentielle Macht der Professionellen bleibt möglichst unausgesprochen. Einschränkungen der Autonomie sind durch faktische Machtverhältnisse zwar immer gegeben und müssen zuweilen auch erklärt werden, dennoch ist es höchst prekär, auf die zur Verfügung stehenden Machtmittel hinzuweisen oder gar ihre Anwendung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes anzukündigen. Letzteres zu tun, bedeutet offen zu drohen oder Anreize zu setzen (Belohnungen zu versprechen).

Die Drohung bedarf in der Regel der Sprache.116 Sie ist damit eine der wenigen Machtmethoden, die ein Reden im Bewusstsein der „Machtmetapher“ fast notwendig impliziert. Denn sie kommt nicht umhin, die Absicht des Drohenden zu artikulieren und die Mittel anzusprechen, mit welchen diese Absicht auch gegen den Willen des/der Mindermächtigen erreicht werden soll.

Das besondere Strukturmoment der Drohung, welches die Sprache unverzichtbar macht, ist die Intention, Sanktionen anzukündigen, ohne sie tatsächlich ausführen zu müssen. Die Drohung „vergegenwärtigt“ also die Machtmittel. Sie muss die Strafen benennen und die Koppelung an das Verhalten des Mindermächtigen (die Konditionalstruktur der Drohung) beschreiben.117

„Wer jemandem droht, stellt seinem Konfliktpartner einen Schaden in Aussicht.“118 So hat Bernhard Külp in einer Schrift zur „Theorie der Drohung“ in den Sechzigerjahren kurz und knapp formuliert. So treffend die Formulierung ist, so muss sie doch um einige Aspekte ergänzt werden, die immer schon in der Drohung mitgedacht werden.

1. Der/die Drohende verfügt über Fähigkeiten und Mittel, seinen/ihren Konfliktpartner schädigenden Ereignissen auszusetzen.

2. Die den Schaden verursachenden Ereignisse gehen von Drohenden aus oder werden zumindest durch diese freigesetzt; der Eintritt des Schaden erfolgt absichtlich, nicht zufällig.

3. Mit der Drohung verfolgt der/die Drohende ein Ziel, welches durch die Unterwerfung der Bedrohten erreicht werden kann.

Der Einsatz der Drohung als Mittel, die Unterwerfung der Bedrohten zu erreichen, hängt von der Einschätzung der Drohenden ab, dass sie sein Ziel nur gegen den Willen der Bedrohten erreichen kann, dass sie also nicht durch bloßes Bitten, Auffordern oder durch einen Handel das erwünschte Gut oder die erwünschte Handlung bei ihrem Gegenüber erlangen werden. Damit erfüllt die Drohung das zentrale Definitionskriterium der Macht manifest, nämlich den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen.

Die Wirksamkeit einer Bedrohung hängt zunächst davon ab, dass der/die Bedrohte die Bedrohung ernst nimmt, d. h., dass er/sie den Drohenden die Fähigkeiten und Mittel zuspricht, den Schaden zu bewirken (1) und diese bereit sieht, die schädigenden Ereignisse absichtlich in die Wege zu leiten (2). Entscheidend ist nicht die tatsächliche Verfügung über Machtmittel, sondern, wie es Külp nennt, die „konjekturale Streitmacht“ der Drohenden, d. h. die Einschätzung der Bedrohten, dass der/die Drohende faktisch über erhebliche Machtmittel verfüge. Külps Theorie der Drohung berücksichtigt hier bereits eine konstruktivistisch zentrale Vorannahme zur Wirksamkeit von Machtmitteln, nämlich dass das seitens der Mindermächtigen konstruierte Bild der Mächtigen für die Handlungsorientierung der Mindermächtigen von entscheidender Bedeutung ist.119

Im Rahmen der funktionalen Autorität verfügen SozialarbeiterInnen über „Herrschaft“, die es gestattet, zur Erreichung von Arbeitszielen KlientInnen zu bedrohen. Nur in Ausnahmefällen wird es aber das unmittelbare Ziel von Sozialer Arbeit sein, auf bestimmte Handlungen der KlientInnen einen Anspruch zu erheben. Dies trifft wohl nur dort zu, wo Soziale Arbeit in sehr hohem Maße und in sehr einseitiger Weise Kontrollfunktionen erfüllt. Mittelbar aber ist dieses Ziel in vielen Aushandlungsprozessen wahrnehmbar, dort nämlich, wo es darum geht, beim Klienten/bei der Klientin ein angepasstes Verhalten zu erreichen, Einverständnis mit einer bestimmten Form der Hilfe zu erzielen oder auch nur einen bestimmten Antrag auszufüllen. Wo immer der Satz sich findet, „ich kann für Sie nur etwas tun, wenn Sie …“, wird Unterwerfung eingefordert – sei es unter die Regeln eines Verfahrens, sei es unter die Beschränkung von Alternativen, sei es unter den Willen des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin verfügt über Fähigkeiten und Mittel. Die Bedrohung besteht in der Ankündigung, den Klienten/die Klientin nicht an den Ressourcen des Sozialarbeiters teilhaben zu lassen, einen möglichen Vorteil des Klienten/der Klientin nicht herzustellen oder gar die hilfreiche Kommunikation abzubrechen.

Das Gelingen eines positiven KlientInnenverhältnisses hängt wesentlich davon ab, welche Machtmittel zum Einsatz gebracht werden – dies gilt für beide Seiten. Die Machtspiele brauchen eine Verhandlungskultur, in der persönliche Meinungen und Sichtweisen und die Interessen der Klientel wie auch des Sozialarbeiters/der Sozialarbeiterin ernst genommen werden. Nicht nur körperlicher Zwang (physische Gewalt) wird selbstredend schon von Kindern als kränkend empfunden, sondern auch die Praxis, Entscheidungen über ihren weiteren Lebensweg ohne ihre Mitsprache zu fällen, oder die Drohung, die Beratung oder Hilfe abzubrechen. Wer auf solche Mittel zurückgreift, verdirbt nachhaltig die Chancen auf eine Vertrauensbeziehung und verspielt damit Ressourcen der Beziehungsmacht.120

Dies gilt freilich für alle Machtmittel, deren Einsatz einen Widerstand des Klienten/der Klientin provoziert. Denn der offensichtliche Einsatz von Machtmitteln signalisiert immer einen Vertrauensschwund im Interaktionsverhältnis, da er ans Licht bringt, dass der/die Professionelle nicht mehr an eine selbstgesteuerte Fortentwicklung der KlientInnen glaubt und zur Erreichung seines/ihres Zieles auf den Weg der Fremdsteuerung setzt. Mit dem offenen Einsatz von Machtmitteln werden beide Seiten daher in der Regel vorsichtig umgehen, denn beschädigtes Vertrauen ist schwer wieder zu herzustellen: Die Geschichte eigener Widerstandshandlungen wird nicht so schnell vergessen.

Ein „ökonomischer“ Umgang mit Machtmitteln stellt darauf ab, dass nur dann auf Mittel der Macht zurückgegriffen wird, wenn die Orientierungsfortschritte der Klientel nicht mehr allein durch Einsicht und Entwicklung erwirkt werden können. Solange die Beziehungsdynamik des Professionellen-KlientInnen-Verhältnisses als kooperatives und konstruktives Geschehen erlebt werden kann und dabei die Zielsetzungen der Interaktion orientierend bleiben, entsteht kein Widerstand – auf keiner der beiden Seiten. Ein Konflikt ergibt sich aber dann, wenn der Klient/die Klientin in den Augen der Professionellen die Orientierung an den Zielsetzungen der Interaktion verlässt, Vereinbarungen nicht einhält oder sich nicht an die „Spielregeln“ des Interaktionsverhältnisses hält. Dies wird dazu führen, dass der/die Professionelle an die Verbindlichkeit und die Regeln des Arbeitsverhältnisses gemahnt und seine Bereitschaft zu Gratifikationen davon abhängig macht, dass auch der Klient/die Klientin „investiert“.

4 Schluss

Im modernen Verständnis von Sozialer Arbeit liegt die Macht des Forderns offenbar eher in den Händen der KlientInnen als der Professionellen: „Kundenorientierung“, „Lebensweltorientierung“ und „Dienstleistungsverständnis“ sind Leitvorstellungen, die zunächst einmal den Blick auf das subjektive Bedarfsbewusstsein der KlientInnen als „Experten ihrer selbst“ und auf ein sich diesem andienendes, kooperatives Verhältnis zwischen den Professionellen und ihren KlientInnen ausrichtet. Wenn man hier eine Asymmetrie der Ressourcen sehen wollte, dann läge das Plus an Interessen und Motiven bei den „KundInnen“ und nicht bei den „DienstleisterInnen“. Verschleiern diese Begriffe die wirklichen Machtverhältnisse? Signalisieren sie eine funktionale Unterwerfung der Institution Soziale Arbeit unter den Willen der mächtigen KlientInnen? – Soziale Arbeit muss sich offensichtlich, auch rhetorisch, gegen die Unterstellung von Professionsmacht verwehren, um klar zu machen, dass sie der Partizipation und Verantwortungsübernahme der KlientInnen Raum zu geben weiß und dem Expertentum ihrer KundInnen unbegrenzte Wertschätzung entgegenbringt. Im Gegenzug: Nur KlientInnen, die engagiert sind und für ihre Entscheidungen Verantwortung übernehmen, sind „lernende Subjekte“, die sich nachhaltige Lösungen in Eigenregie aneignen. Dies ist die „Coverseite“ Sozialer Arbeit – aber auch eine ernsthafte methodische Rücksicht und ein berufsethisch bedeutsames Leitbild.

Allerdings muss Soziale Arbeit auch ihre faktischen Machtquellen121, die ihr etwa aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag erwachsen, transparent machen, um den KlientInnen gegenüber den „gesellschaftlichen Ort“ des Geschehens zu verdeutlichen. Eine kritisch reflektierende Soziale Arbeit wäre gut beraten, sich die Machtressourcen und -quellen vor Augen zu stellen, über die sie verfügt, und das Machtgefälle zwischen Professionellen und KlientInnen je aktuell zu analysieren. Gegebene Macht nicht zur Kenntnis zu nehmen, heißt, sie nicht zu verantworten, sie nicht zu begrenzen, vielleicht gar, sie zu verschleiern. Ein professioneller Umgang mit Macht stellt sich aber den strukturellen Voraussetzungen von Macht ebenso wie den „ermächtigenden“ Zuschreibungen der Klientel. Nur wer beide kennt, kann beanspruchen, bewusst mit der Balance der Machtverhältnisse umzugehen und ein Umschlagen in Herrschaft und Ausbeutung verhindern zu können.

Der Umgang mit Macht ist in der Sozialen Arbeit besonders prekär, will sie doch einerseits sachkundig und methodisch kompetente Profession sein und als solche „soziale Probleme“ meistern, andererseits die „kompetenten KlientInnen“ voraussetzen und sie in ihren Ressourcen, Bewältigungsfähigkeiten und lebensweltlichen Bezügen ernst nehmen. In den Begrifflichkeiten Friedbergs ließe sich das Dilemma der Sozialen Arbeit dadurch beschreiben, dass sie gewissermaßen über Herrschaft (im Sinne Friedbergs), d. h. vorteilhafte Ressourcen, verfügt, ohne Macht ausüben zu wollen. Soziale Arbeit soll zum einen zeigen, dass sie mit wirksamen Ressourcen gut gewappnet ist, dass sie „wirkt“, zum anderen soll sie – machtverzichtend – fast ausnahmslos auf die selbstorganisierte „Aktivierung“ des Subjektes bauen. Die zeitgemäße Antwort auf dieses Dilemma ist eine Berufskultur schizophrener Auftragsverständnisse: Sie lautet Individualisierung und Lebensweltorientierung, Meidung von analytischen Einheitsinstrumenten und methodischen Generalrezepten auf der einen Seite, Transparenz und Sicherung von Standards, Diagnostik, Qualitätsmanagement und Controlling auf der anderen Seite.

Eine überzeugende Antwort auf dieses Dilemma kann indes nicht erreicht werden, indem Soziale Arbeit zwischen den Polen solcher Orientierungen hin- und hergeworfen wird oder sophistisch versucht, beiden zugleich zu entsprechen.122 Soziale Arbeit muss sich vielmehr zunächst ihres Macht-Imagos und ihrer faktischen Herrschaftsstrukturen bewusst sein und sich zu diesen – auch KlientInnen gegenüber – bekennen. Denn fachliche und sachliche Kompetenz zeigt sich hier tatsächlich darin, dass ihr Blick weiter ist als jener ihrer Klientel. Dann kann sie in einem weiteren Schritt ihre Ressourcen mit den „kompetenten KlientInnen“ verhandeln123, sie „ermächtigen“ und lebensweltlich passende Lösungen vorantreiben. Dass sie dabei immer schon „Normalisierungsarbeit“124 leistet und die „Hilfe zur Selbsthilfe“ zuerst einmal auf die aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet ist, ist unvermeidlich. Das Dilemma kann nur dadurch gelöst werden, dass Soziale Arbeit à la longue ihre Klientel an den Herrschaftsstrukturen mehr und mehr beteiligt, über welche sie verfügt, und auch an jener Macht teilhaben lässt, die ihr zuvor von jener zugeschrieben worden ist.125 Darüber hinaus kann Soziale Arbeit ihrem Klientel neue Ressourcen erschließen und somit etwas zu balancierteren Machtverhältnissen in dessen Lebenslage beitragen.

Soziale Arbeit hat allerdings durch das doppelte Mandat insoweit tatsächlich zunächst einen paradoxen Auftrag, als sie in einer Gesellschaft, deren Machtstrukturen und -strategien darauf ausgelegt sind, Privilegien zu sichern und damit Mangel und soziale Ungleichheit zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das Ziel verfolgt, Mangel zu mindern und soziale Teilhabe zu verbessern. Ist ihre Leistung tatsächlich nur ein legitimatorisches Scheingefecht des Sozialstaates, welches durch zweck­orientiertes, aber uneffektives Handeln, wie es Luhmann genannt hat, „Ultrastabilität“ hervorbringt? Oder ist sie Ausdruck einer paradoxen Logik des Sozialstaates, welcher mit diesem Instrument „Soziale Arbeit“ der Totalisierung von Machtdynamiken und der Zentralisierung oder gar Monopolisierung von Ressourcen entgegen wirken will, Ressourcenverfügung verschiedentlich zur Disposition stellt und damit den Prozess der Aushandlung in der Schwebe hält? Setzt Soziale Arbeit gesellschaftliche Mechanismen der Exklusion nur fort mit anderen Mittel, indem sie ihr Klientel von einem Feld der Unterprivilegiertheit in ein anderes verschiebt, oder hebt sie tatsächlich diese Mechanismen „fallweise“ für jene Menschen auf, die in den Genuss kompetenter Professionalität kommen? Diese Fragen sind feldspezifisch zu sondieren und sie sind sicherlich, wenn überhaupt, nur sehr weitsichtig im Blick auf die sozialen Kontexte der Klientel und die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu beantworten.

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1 Die Grundfigur der „Interaktionsmacht“ ist die einer dyadischen Beziehung zwischen InteraktionspartnerInnen. Diese Vorstellung ist allerdings gleichermaßen idealtypisch wie in der Praxis ungenügend: Nur in den wenigsten zwischenmenschlichen Machtbeziehungen kommen ausschließlich Machtressourcen der beiden InteraktionspartnerInnen zur Wirkung; in der Regel sind weitere Personen und institutionelle Bezüge in das relevante „Netzwerk“ der Machtverhältnisse eingebunden. So wichtig diese Zusammenhänge sind, so müssen sie in unserer Erörterung doch weitgehend unberücksichtigt bleiben, um den thematischen Rahmen zu begrenzen.

2 Luhmann unterscheidet in diesem Sinne zwischen „personalisierter Interaktionsmacht“ und „organisierter Organisationsmacht“ (Luhmann nach Hunold 2018, S. 279).

3 Die Ablehnung der Metapher der Macht bei Bateson und ihm folgend Dell und Keeney beruht auf einer Auseinandersetzung mit dem Familientherapeuten John Hayley, der Macht in der Beziehung zu den KlientInnen nicht nur für unverzichtbar, sondern auch für machbar hielt. Bateson widersprach zum einem dem normativen Gehalt der Position Hayleys, zum anderen aber hielt das hierin vorausgesetzte Verständnis von Macht für illusorisch. Damit gerieten zwei völlig verschiedene Fragen durcheinander, die auf unterschiedliche Weise den Glauben an die Gültigkeit (!) der Machtmetapher betrafen. Vgl. Lutterer 2000, S. 147.

4 Norbert Elias hat den Umfang der Macht vom Abhängigkeitsgefälle zwischen Mächtigen und weniger Mächtigen her zu bestimmen versucht: „Insofern als wir mehr von anderen abhängen als sie von uns, mehr auf andere angewiesen sind als sie auf uns, haben sie Macht über uns …“ (Elias 1986, S. 97). Das Zusprechen von Macht an nur eine Seite des Interaktionsverhältnisses ist nicht nur unangemessen, sondern auch unproduktiv. Vollkommen einseitige Machtdominanzen sind höchst selten (totalitäre Verhältnisse, totale Institutionen), meist gibt es Macht auf beiden Seiten. Es kommt zu einem Tauschverhältnis, weil beide Seiten aufeinander angewiesen sind, Ressourcen mit einander zu vermitteln haben. Es macht daher wenig Sinn, von Mächtigen und Ohnmächtigen zu sprechen; letztere sollten besser – so empfiehlt es schon Theodor Geiger (vgl. Geiger 1947, S. 27) – als die „Mindermächtigen“ bezeichnet werden. Nichtsdestoweniger gilt es, Ungleichheit zu analysieren und die Legitimität erreichter Macht zu überprüfen.

5 Weber 1976, S. 28.

6 Ihre Bezeichnung als Machtphänomene soll freilich nicht zum Ausdruck bringen, dass Macht selbst als Phänomen hervortrete; vielmehr werden beobachtbare Phänomene wie auch bestimmte Interpretationen von Beobachtungen als Kriterium genannt, um die Rede von Macht zu begründen und selbst als „Machtphänomene“ bezeichnet werden zu können. Es versteht sich daher von selbst, dass es nicht das Machtphänomen geben kann, sondern nur viele und verschiedene desselben.

7 Dabei ist ein strategisches Interaktionsverhalten nicht notwendig ein bewusstes Verhalten.

8 Vgl. Reemtsma 2007.

9 Parsons 1968, S. 263.

10 Weber a.a.O., S. 28.

11 Weber hat bekanntlich hinsichtlich dieser Verpflichtung drei Legitimationstypen beschrieben: den charismatischen, den traditionellen und den rationalen Typus.

12 Friedberg 1995, S. 257 (Fußnote).

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