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Kitabı oku: «Robert Blum», sayfa 14

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12. Die letzten Jahre vor der Revolution
(1846. 1847.)

Jeder unbefangene Beobachter der Sächsischen Zustände und namentlich jeder aufrichtige Freund der Regierung mußte sich überzeugt halten, daß das Ministerium Könneritz das Königreich entweder einem Staatsstreich oder einer Revolution entgegentreibe. Mit gleich verblendetem Eigensinn hat nur noch Herr v. Beust zwanzig Jahre später das Land regiert und der Katastrophe von 1866 entgegengetrieben. Von Jahr zu Jahr war die Bewegung der Geister, welche die Regierung einfach unterdrücken zu können meinte, gewachsen, mit jedem Jahre auch die Zahl der Opposition im Landtag. Auch in dem neuen Landtag, welcher am 14. September 1845 eröffnet wurde, hatte die Opposition neue Sitze errungen. Zum ersten Mal trat hier jener „entschiedenere“ Nachwuchs im Landhaussaal auf, der sich zwar Todt’s Führung noch unterordnete, aber den alten Führer der Sächsischen Opposition doch häufig auch weiter nach Links führte, als ihm lieb war; dagegen sonderte sich dieser junge Fortschritt vollständig ab von dem maßvollen Liberalismus der Braun, Georgi, Brockhaus u. s. w. Diese äußerste Linke war hauptsächlich vertreten durch die nächsten Freunde Blum’s: Schaffrath, Joseph, Hensel, Rewitzer. Ueberhaupt schied sich seit den Leipziger Augustereignissen mehr und mehr der radicale Fortschritt unter Blum’s Führung ab von dem gemäßigteren Liberalismus, der in der Presse hauptsächlich durch Prof. Biedermann, im Landtag durch Braun u. s. w. vertreten war.

Doch vorläufig verband die reactionäre Haltung des Ministeriums noch sämmtliche oppositionelle Elemente der Kammer zu gemeinsamer Schlachtreihe. Männer aller Parteifarben hatten die treffliche Petition Biedermann’s an den Landtag unterzeichnet, welche Sühne für das in Leipzig vergossene Blut forderte. Und wiederum Männer aller Parteien hatten ihre Unterschriften unter die von Blum verfaßte, und von ihm an erster Stelle unterzeichnete Petition gesetzt, welche – bezeichnend genug! – alle Beschwerden zusammenfaßte, die sich gegen sächsische und allgemein deutsche Verhältnisse richten ließen. Die Erläuterung des § 89 der Verfassung, die Bundesbeschlüsse betreffend; die Wiener Beschlüsse von 1834; die Erfüllung des Art. 13 der Bundesacte; die Aufrechterhaltung der deutschen Volksthümlichkeit in Schleswig-Holstein; die Aufhebung der Censur; die Verbesserung der Stellung der Volksschullehrer; die Herabsetzung des Sächs. Contingents und dessen Vereidigung auf die Verfassung: das war der Hauptinhalt der in dieser Petition enthaltenen Wünsche.

Schon die Thronrede der Regierung war weniger herzlich, als sonst. Mit mahnendem Ernst forderte der König die Stände auf, ihn bei der Erhaltung eines verfassungs- und ordnungsmäßigen Ganges im innern Staatsleben zu unterstützen.88 Dagegen waren mehrere der brennendsten Fragen in der Thronrede mit Stillschweigen übergangen. Deßhalb, und um dem allgemeinen Bedürfniß zu entsprechen, welches eine offene Aussprache über die reichlich vorhandenen Beschwerden erheischte, wurde selbst von der ersten Kammer diesmal zum Erlaß einer Adresse die Hand geboten. Der Adreßentwurf Todt’s war ein Meisterwerk staatsmännischer Mäßigung, bei aller Kühnheit seiner sachlichen Kritik gegen die Regierung. Man merkte ihm deutlich das Streben an, die erste Kammer für den Entwurf zu gewinnen.

Selbst die Regierung fühlte bei Beginn der Adreßdebatten das Bedürfniß ihrer Rechtfertigung. Könneritz verlas eine ausführliche Vertheidigungsschrift seines Regimentes, welche um so weniger befriedigte, da er mit der Behauptung, daß die Verfassung eine dem Zeitbewußtsein nachgebende Entwickelung überhaupt nicht gestatte, den lautesten Forderungen des Volkes eine schroffe Kriegserklärung entgegenwarf. Noch unglücklicher in seinem Debüt vor der Kammer war wo möglich derjenige Minister, auf welchen der Liberalismus früher die größten Hoffnungen gesetzt, Herr v. Falckenstein, welcher sich dazu berufen fühlte, der Stadt Leipzig den Rath zu ertheilen, „den Weg der Selbsterkenntniß zu betreten und sich wiederzufinden,“ ja der sich sogar zum Vertheidiger der Censur aufwarf. Mit wuchtigen Worten traten Brockhaus und der conservative Poppe diesem anmaßlichen Urtheil entgegen, und selbst in der ersten Kammer erklärte später am 19. Nov. Dr. Crusius: „Leipzig braucht nicht erst zum Selbstbewußtsein zu kommen, es braucht sich nicht erst wiederzufinden, denn es hat sich nie verloren.“ Zum ersten Male lernte man hier auch die rücksichtslose, häufig leider auch maßlose und allzu persönliche Sprache der „jungen Linken“ kennen. Bei der Abstimmung über die Adresse traten für die Regierung nur zwölf Abgeordnete ein. Selbstverständlich scheiterte auch diese Adresse an den Amendements der ersten Kammer, in welcher zum ersten Mal v. Carlowitz die Führung der Conservativen oder richtiger Feudalen übernommen hatte. Die kräftigere Fassung, welche er dem Entwurfe Todt’s an der den Bundestag betreffenden Stelle gab, verrieth aber zugleich auch, daß in diesem Manne ein lauteres deutsches Herz schlug, daß er einer der wenigen deutschen Patrioten war, welche die erste Sächs. Kammer aufzuweisen hatte. Doch kam es über die Adresse zu keiner Einigung der Kammern.

Auch über die Frage, welche auf den früheren Landtagen im Vordergrund des Interesses gestanden, die Reform des Strafverfahrens, hinterließ dieser Landtag keine vollendete gesetzgeberische Arbeit. In einer der ersten Sitzungen interpellirte Klinger die Regierung über den Stand dieser Frage. Da erklärte zum allgemeinen Erstaunen Könneritz: Das Ministerium habe sich überzeugt, daß mit einer bloßen Verbesserung des bisherigen Verfahrens nicht durchzukommen, vielmehr eine größere Reform nöthig sei. Mündlichkeit und Anklageprozeß wolle die Regierung zugestehen, die Oeffentlichkeit dagegen halte sie nachtheilig für die Rechtspflege und den Character des Volkes. Entschieden blieb die Kammer nach dem trefflichen Referate Braun’s bei ihrer früheren Forderung auf Mündlichkeit und Oeffentlichkeit stehen, verzichtete dagegen vorläufig aus Zweckmäßigkeitsgründen auf die Einführung von Schwurgerichten und hielt ihren Standpunkt auch aufrecht, als die Regierung eine beschränkte Oeffentlichkeit für Gemeindevertreter u. s. w. einräumen wollte. Nur dadurch, daß in der ersten Kammer eine Stimme Majorität sich für den Standpunkt der Regierung fand, entging diese dem Geschick in dieser wichtigen Frage ein von ihr unannehmbar erklärtes Gesetz von beiden Kammern vor die Krone gebracht zu sehen. Auch hier kam also nichts zu Stande.

Etwas erfolgreicher waren die Verhandlungen über die kirchlichen Fragen. Die berufene Verordnung vom 17. Juli, die das Ministerium zu vertheidigen suchte, deckte man nach einigen leidenschaftlichen Angriffen mit dem Mantel der Liebe und einigte sich allerseits bald über das Verhältniß des Staates zur lutherischen Kirche: Die Regierung sollte eine Presbyterial- und Synodalverfassung ausarbeiten und den Grundsatz der Trennung des Staates von der Kirche dadurch anerkennen, daß die eigentliche Kirchengewalt einer obersten collegialen Behörde übertragen werde. Auch das Verhältniß der Deutschkatholiken wurde nach langwierigem Widerstreit zwischen den Kammern endlich in allseitigem Einverständniß dahin geordnet, daß ihnen Duldung und gewisse kirchliche Rechte – Gewährung evangelischer Kirchen an sie in Städten, die Einsegnung der Ehe nach vorausgegangener protestantischer Trauung u. s. w. – zugestanden werden sollten. In einer Verordnung vom 17. Juni 1846 stellte die Regierung das Rechtsverhältniß der deutsch-katholischen Gemeinden fest. Diese kirchliche Species war indessen damals schon durch Spaltungen u. s. w. im öffentlichen Interesse tief gesunken. Sie hat es in Sachsen überhaupt nur auf achtzehn Gemeinden gebracht.

Die anzuerkennende Toleranz der Regierung gegen die Deutschkatholiken, die selbst über das Toleranzniveau der ersten Kammer sich erhob, war aber auch die einzige liberale Regung, die diesem Ministerium nachgesagt werden konnte. Ihren absolut reactionären Standpunkt trug sie insbesondere zur Schau allen Anträgen, Petitionen und Verhandlungen gegenüber, die eine Abstellung der wahrhaft unerträglichen Censurplackereien und Concessionsentziehungen, überhaupt eine Entfesselung des freien gedruckten Gedankens aus jenen Banden bezweckten, mit welchen diese Regierung unaufhörlich und schonungslos die ganze inländische Presse und alle unliebsamen Preßerzeugnisse umstrickte. In dieser Beziehung halfen alle Vorstellungen der Sachverständigen, alle Verhandlungen der zweiten Kammer nicht das geringste. Die Leipziger Buchhändler verlangten lediglich die Beseitigung der Concessionen auf Widerruf und die Feststellung gesetzlicher Gründe für Unterdrückung von Zeitschriften. Der Verein deutscher Buchhändler setzte 1845 in Nürnberg in einer lehrreichen Denkschrift der Regierung die Gefahren auseinander, welche dem Leipziger Commissions- und Speditionsbuchhandel durch das Verhalten der Regierung drohten. Held faßte unter dem Titel „Censuriana“ die Ungeheuerlichkeiten der Sächs. Censur in einem dicken Buche zusammen. Todt berichtete actengemäß in der Kammer über die unerhörten Censurplackereien, welche beispielsweise das Organ Blum’s, die Vaterlandsblätter, zu erleiden hätten. Die Antwort des Ministers war die sofortige gänzliche Unterdrückung des verhaßten Blattes. Brockhaus schilderte sachverständig und eindringlich das Widersinnige der Censur, des Concessionswesens auf Widerruf, das allein in Sachsen bestehe und nicht einmal durch die Bundesbeschlüsse geboten sei. Die Minister blieben einfach dabei, daß sie dieser Waffe gegen den Radicalismus nicht entrathen könnten. Und mit der ihm eigenen Logik erklärte Könneritz: „Wenn die Concession auf Widerruf gegeben ist, so kann sie auch zurückgenommen werden, ohne daß Jemand darüber zu klagen hat, ob Gründe dazu vorhanden sind oder nicht.“ Das war das würdige Seitenstück zu der andern Erklärung seines Collegen vom Innern, daß der deutsche Ausländer ja gar kein Recht habe, in Sachsen zu wohnen und daher ohne Angabe von Gründen ausgewiesen werden könne.

Die schroffe Unbeugsamkeit der Regierung in der Frage der Reform der sächsischen Preßzustände erklärte sich, abgesehen von ihrem hervorragend bornirten Standpunkte, welcher Geistströmungen und selbst Meinungen mit Polizeimaßregeln unterdrücken zu können glaubte, hauptsächlich dadurch, daß in dieser Frage fast die ganze erste Kammer hinter der Regierung stand. Mit offener Schadenfreude über die Verfolgungen der verhaßten Presse, stimmte dieses erlauchte Haus der Regierung in der Hauptsache durchaus bei, verwarf namentlich den Antrag der zweiten Kammer, daß auch nur eine baldige gesetzliche Ordnung des Concessionswesens der Presse stattfinden möge! Ihren rein junkerlichen Standpunkt wahrte dieselbe Kammer auch durch Verwerfung aller Petitionen, welche die Ablösung der Jagdbefugnisse bezweckten und durch die Aeußerung eines würdigen Mitgliedes, „daß ein Dorfschullehrer mit zwei Neugroschen pro Tag ganz gut leben könne“. Man erfuhr da, was es heiße, wenn ein anderes fast ebenso humanes Mitglied dieser hohen Kammer äußerte: „das Volk verdiene eine Art von Berücksichtigung“.

Welches Schicksal bei diesem Bestande der ersten Kammer jene Petition Biedermann’s und seiner 1800 Genossen beim Landtag haben werde, welche Gerechtigkeit für Leipzig verlangte, war hiernach mit ziemlicher Bestimmtheit vorauszusehen. Aber unerwartet war das traurige Schicksal, das sie schon in der zweiten Kammer ereilte und begrub. Mannigfache Gründe wirkten hierfür zusammen. Das Referat lag in den Händen des rein ministeriell gewordenen alten Feindes von Leipzig, Eisenstuck. Nicht unabsichtlich hatte er und die Commission die Sache über ein halbes Jahr hingeschleppt, ohne Bericht zu erstatten. Inzwischen hatte die Regierung alles nur mögliche Material herbeigezogen, um das Verhalten der Schießoffiziere als gerechtfertigt und Leipzig als eine höchst ungezogene Stadt hinzustellen. Sogar das alberne Kunstmärchen von einem für den 12. August 1845 langgeplanten Aufruhr spukte durch die Regierungsberichte und Staatsminister v. Könneritz erzählte dasselbe sogar später noch vor der Kammer in neuem Aufputz89. Auch hoffte Herr Eisenstuck und seine Freunde, daß in fast sieben Monaten Gras über den Gräbern der Erschossenen wachsen und das Sühneverlangen Leipzigs sich wesentlich abkühlen werde. Diesem dilatorischen Verfahren kam eine rührige Agitation der feudalen Junkerpartei der ersten und zweiten Kammer zu Hülfe. Die edeln Herren hatten allmählig gelernt, wie die Opposition Stimmen gewinne und hatten es ihr geschickt nachgemacht. Die theilweise maßlose Sprache der jungen Linken, welche in diesen feierlichen Räumen unerhört war, die häufigen persönlichen Invectiven, die sie sich zu schulden kommen ließ, Anklagen, die nicht immer bewiesen werden konnten, alles das schreckte einen großen Theil maßvoller, bedächtiger unentschiedener Abgeordneten zurück. Und als nun die adligen Bauernwerber dem biedern Landmann vollends klar machten, daß der Umsturz alles Bestehenden das geheime letzte Ziel der Opposition sei, zogen sie alle diese Elemente auf ihre Seite.

Unter solchen Auspicien begann die Kammer am 14. Mai 1846 die Debatte über die Leipziger Augustereignisse. Der Bericht der Deputationsmehrheit verwarf die Leipziger Petition und erklärte das Verfahren der Schießoffiziere für gerechtfertigt. Der Bericht der Minderheit (Klinger, Todt, Hensel) forderte die Regierung auf, Anordnung zu treffen, daß wegen dieser Ereignisse „vom competenten Untersuchungsgericht das diesfallsige Sach- und Rechtsverhältniß legal erörtert und der Gebühr Rechtens allenthalben nachgegangen würde“. Dieser Bericht erklärte also, daß das Verfahren der Offiziere vorläufig noch nicht als ein berechtigtes angesehen werden könne, eine förmliche Untersuchung gegen sie stattfinden müsse. Der Antrag war so maßvoll gefaßt und motivirt, daß auch Brockhaus, Braun, Harkort u. A. dafür stimmten. Auch stehen die Reden der Abgeordneten, welche Gerechtigkeit und Sühne verlangten, hoch über denen ihrer Gegner. Mit Hülfe der kläglichsten formellen Competenzeinreden und der bedenklichsten Auslegungen einer militairischen Instruction, die, wenn sie richtig waren, mit klaren, gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch traten, suchten die Vertreter der Regierung und die wenigen Redner, die aus der Kammer für den Majoritätsantrag das Wort ergriffen, eine Untersuchung von den betheiligten Offizieren abzuwenden. Dabei erlaubten sich namentlich die Minister einen Ton gegen die Redner der Opposition anzuschlagen, der uns Heutigen geradezu unwürdig erscheint90. Das Resultat der mehrtägigen Verhandlung war aber nur in Sachsen möglich. Bei der Abstimmung ergab sich Stimmengleichheit für beide Anträge (36 Stimmen). Am 18. Mai mußte nach der Landtagsordnung die Abstimmung wiederholt werden. Da stimmten 37 Stimmen gegen das Majoritätsgutachten, das also verworfen wurde. Gleichzeitig aber wurde auch das Votum der Minorität mit 41 gegen 32 Stimmen verworfen. Zu Deutsch hieß das Resultat dieser Abstimmung: die Kammer erklärt das Leipziger Schießen für ungerechtfertigt, lehnt aber gleichwohl die Einleitung einer Untersuchung gegen die Urheber ab. Man bedurfte hiernach der ersten Kammer gar nicht mehr, um die Gerechtigkeitshoffnungen Leipzigs zu Grabe zu tragen.

So hatte denn auch in der wichtigsten Frage der Landtag die auf ihn gesetzten Erwartungen getäuscht, und damit Blum’s pessimistischen Ansichten mehr als Recht gegeben. Das Traurigste war, daß gerade in dieser Angelegenheit, die „für die große Mehrheit aller Unabhängigen im Volke eine wahre Herzensangelegenheit war, weil es sich dabei um die Befriedigung des tiefempfundenen Bedürfnisses nach Gerechtigkeit, um die Beseitigung der Besorgniß handelte, daß Gewalt von oben nicht denselben Schranken der Gesetze unterworfen sei, wie Willkühr von unten“91, nicht die Regierung und nicht das Haus des Adels, sondern die Volkskammer die berechtigten Erwartungen getäuscht hatte. „Ein schroffer Stachel des Unmuthes blieb in den Gemüthern zurück“.92 Die paar Gesetze, die man dankbar diesem Landtag gut zu schreiben hatte, wogen keineswegs seine Fehlarbeiten und Unterlassungssünden auf.

Kein Wunder, daß sich die thatkräftige Opposition dieser Sachlage bemächtigte, daß sie auch nur den Mitgliedern der zweiten Kammer ihre volle Sympathie zuwandte, welche sich treu erwiesen hatten.

Blum war unermüdlich darin, den Getreuen den Dank des Volkes bei festlichen Zweckessen darzubringen, da dies die einzige erlaubte Form größerer politischer Versammlungen war. Am 24. Mai 1846 wurde den heimkehrenden liberalen Abgeordneten ein Fest gegeben, an dem er die Rede hielt und zu dem er folgende Verse spendete:

 
Wie heißt das Land, an dessen Kraft
Die Weltmacht Rom’s zerschellt.
Das oft besiegt – sich aufgerafft
Und Zwingherrntrotz gefällt:
Das Land, das stets im Schooße trug
Den tiefsten Forschergeist?
Das dem Gedanken gab den Flug,
Der alle Welt umkreist?
Das Land – o fühlt’s in stolzer Brust
In seliger Erinn’rungslust —
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!
 
 
Wie heißt das Land, an Eichen reich —
Doch ach! an Freiheit leer,
Wo zwar noch Land und Ströme gleich,
Die Zeiten nimmermehr;
Wo zwar der Geist die Schwingen regt,
Und muthig aufwärts strebt,
Doch ach, durch Fesseln, die er trägt,
Gedrückt am Boden klebt?
Es ist – in schmerzerfüllter Brust
Seid dieses Wechsels Euch bewußt —
In Deutschland, in Deutschland,
Dem theuern Vaterland!
 
 
Doch ziemt’s dem Mann nicht, daß er klagt,
Ihm ziemt Erhebung, Muth.
Der Hutten sprach: Ich hab’s gewagt!
So wagt und es wird gut.
Eilt für die Freiheit Hand in Hand
Zur Geisterschlacht herbei,
Dann wieder wird das Vaterland
Auch stark und licht und frei!
Dann jauchzt das Volk aus voller Brust:
Das Land in blüh’nder Freiheitslust
Ist Deutschland, ist Deutschland,
Das theure Vaterland!
 

Und zu des Abgeordneten Joseph Ehrenfest in Lindenau (6. Decbr. 1846) dichtete er jenes schönste seiner Vaterlandslieder, das in einem weitverbreiteten Commersbuch deutscher Studenten mit Recht noch heute seine Stätte hat:

Dem Vaterlande
 
Wo deutsche Männer sich vereinen
Zu ernstem Wort bei heiterm Mahl,
Will nur der rechte Sinn erscheinen
Und leuchten aus des Auges Strahl,
Wenn innig sie und fest umschlinget
Ein heilig, Allen theures Band,
Ein Hochgefühl sie All’ durchdringet:
Das Eine deutsche Vaterland.
 
 
Und sind die Zeiten schwer und trübe,
Das kaum Errungene bedroht,
Welkt, was wir pflegten voller Liebe,
Das kaum Lebend’ge schon zum Tod,
So muß die Pflicht uns ernster mahnen
Mit Muth und Treue Hand in Hand,
Durch jeden Damm den Weg zu bahnen
Dem Einen deutschen Vaterland.
 
 
Der finstern Stürme blindes Wüthen,
Das stark und mächtig rückwärts bläst,
Zerknicket nur die äußern Blüthen,
Die Wurzel nicht, die tief und fest;
Drum muß es aus dem Herzen stammen,
Wo seine Wurzel festgebannt,
Muß aus der tiefen Seele flammen
Das Eine deutsche Vaterland.
 
 
So hebet denn nach deutscher Weise
Der Traube gold’nes Feuerblut,
Und weiht mit ihm im weiten Kreise
Dem Vaterlande Kraft und Gut:
Wir wollen treu und männlich weben
Ein unzertrennlich Bruderband!
Es soll in Kraft und Freiheit leben
Das Eine deutsche Vaterland.
 

Jedenfalls war es nur schlichte Wahrheit, wenn Blum am 8. Juli 1846 an seine Mutter schrieb: „Diesen Sommer bin ich jeden Augenblick gereist, bald hier, bald dorthin, bald in Geschäften, bald zum Vergnügen, d. h. zum Vergnügen Anderer, denn für mich war es meist nur Plage. Es kann nämlich kein politisches Fest in Sachsen mehr gefeiert werden, ohne mich; so meinen wenigstens die Leute, und wo etwas los ist, da schickt man mir Einladungen, Deputationen, stellt mir Eisenbahn, Extrapost, alles Mögliche zur Verfügung, wenn ich nur komme. Auf die Dauer kann das allerdings nicht währen, denn theils kann ich meinem Director nicht zumuthen, daß er mich jeden Augenblick fortläßt, theils paßt meine Theaterstellung nicht zu meiner öffentlichen. Es muß anders werden, aber freilich weiß ich nicht wie“.

Schon seit Jahren war ihm dieser Widerstreit der Pflichten peinlich gewesen. Zu Beginn des Jahres 1843 schon hatte er in gleichem Sinn an seinen Stiefvater geschrieben. Nun mit Beginn des Jahres 1846 nahmen ihn auch die zeitraubenden Geschäfte des Stadtverordneten in Anspruch und zogen ihn daher noch mehr von seinem Berufe ab, als bisher. Darüber schreibt er am 11. März 1846 an seine Mutter: „Leider bin ich mit Arbeiten mehr überladen, als je zuvor. Das Amt eines Stadtverordneten ist ein ziemlich mühevolles; außer den Sitzungen alle Wochen kommen noch eine Masse Deputationen und andere Arbeiten, die mich um so mehr stören, als ich übergenug beschäftigt war. Und leider sind die Mühen auch insofern noch unerfreulicher Art, als sie vorerst nichts nützen; denn die alten Zöpfe im Collegium schaaren sich zusammen wie die Kletten und stimmen gegen alle Vernunft, wenn die Vorschläge von uns ausgehen. Indessen das wird anders, im nächsten Jahre treiben wir wieder ein Drittel hinaus und dann muß es besser werden.“ In der That bezeichnet der Beginn des Jahres 1846 einen Umschwung in dem Gemeindeleben und der Stellung der Gemeindevertretung Leipzig’s. Mit Blum waren Biedermann, Koch, Joseph, Klinger, Bertling, u. A. in das Stadtverordnetencollegium gelangt, und traten hier, in den kommenden Jahren immer mehr verstärkt durch Gleichgesinnte, als energische Opposition auf gegen die hergebrachte Leisetreterei in allen Dingen, welche bei Rath und Regierung verstimmen konnten. In zwei Jahren, bis zum Februar des Jahres 1848 hatten diese liberalen Elemente schon solchen Einfluß erlangt, daß das leipziger Stadtverordnetencollegium, wie unten gezeigt werden wird, als die erste vorwärtsdrängende Macht im Staate angesehen werden konnte. Auch hier aber, wie im Landtag, schied sich später in den meisten Fragen der entschiedene Radikalismus unter Blum’s Führung, von dem gemäßigteren Liberalismus, den auch im Collegium Biedermann leitete.

So peinlich nun Blum bei dieser Fülle öffentlicher Pflichten eine abhängige geschäftliche Stellung empfand, so war doch für’s Erste an ein Aufgeben der letzteren nicht zu denken. Denn sie bildete für ihn und die Seinen mehr als je die Grundlage der Existenz. Mit der Unterdrückung der Vaterlandsblätter durch die Regierung hatten seine finanziellen Einnahmen eine schwere Einbuße erlitten. Blum hatte zwar auch diesmal der Partei ihr Organ zu retten gesucht, indem er seine und der Freunde Theilnahme, Abonnements und Mitarbeiterschaft der Constitutionellen Staatsbürgerzeitung, die unter Dr. R. Rüder’s Redaction erschien, zuwandte. Aber dieses junge Unternehmen hatte zunächst hart mit seiner Existenz zu kämpfen, erforderte Opfer, statt seine Mitarbeiter mit Einkünften versorgen zu können. Und am härtesten hatte es zu kämpfen mit der schrecklichen Lauheit und Erschlaffung, in welche die Sächs. Bevölkerung, nachdem die mit Anspannung aller Kräfte geführten parlamentarischen und politischen Kämpfe resultatlos geblieben waren, damals und auch später so oft nach ähnlicher Aufregung, rasch und plötzlich verfallen war. Noch am 1. September erließ Blum ein Circular an die nächsten Freunde der Provinz, in dem es heißt: „Heute sind es vier Monate, daß Dr. Rüder die Redaction der Constit. Staatsb. – Ztg. übernommen hat und fast fünf Monate, daß ich zur Theilnahme an derselben aufzufordern mich veranlaßt fand. Was ist seitdem geschehen? Weder für die Vorbereitung noch für den Inhalt des Blattes irgend etwas Wesentliches, die Steigerung des Absatzes ist eine sehr unbedeutende, den Inhalt hat Dr. Rüder und einige seiner Freunde fast allein liefern müssen. Steht es denn wirklich so traurig um die Partei des Fortschritts in Sachsen, daß sie nicht ein Blatt halten, ausbreiten und mit Stoff versorgen kann? Dann wollen, dann müssen wir aufhören, und uns schämen, daß wir so groß uns wähnten und so kinderleicht überwunden wurden.“ Und am Schlusse heißt es: „Wer bei dem augenblicklichen Zustande unseres Vaterlandes nicht erkennt, daß gemeinsame Anstrengungen uns nöthiger sind, als je zuvor, wer nicht Alles thut, was in seinen Kräften steht – der begeht eine Todsünde an der heiligen Sache des Fortschrittes, die er vor seinem Gewissen nie und nimmer verantworten kann.“ Aber auch trotz dieses Weckrufes hat die Const. Staatsb. – Ztg. niemals eine annähernd gleich große Verbreitung gefunden als die Vaterlandsblätter, so daß die letzteren mit dem ersten Frühlingsbrausen des Jahres 1848 von Blum sofort wieder ins Leben gerufen wurden.

Auch die Betheiligung Blum’s an dem rühmlichen Unternehmen des jungen Buchhändlers Ernst Keil, in einer illustrirten billigen und populären Zeitschrift, „Der Leuchtthurm“, dem Volke die Biographien der verdientesten Volksmänner der Zeit, gediegene Unterhaltung und Belehrung zu bieten, konnte mit nichten Ersatz bringen für die Einbuße, die Blum mit Unterdrückung der Vaterlandsblätter erlitten. Im „Leuchtthurm“ versuchte Ernst Keil schon denselben Gedanken zu verwirklichen, den er später in der „Gartenlaube“ mit so großartigem Erfolg durchführte. Der Versuch scheiterte indessen an der Grundanlage: es war zuviel Politik darin für das große Publicum, die Darstellung der Hauptbilder in Stahlstich erforderte zuviel Zeit, und – die Reaction war zu übermächtig; von Leipzig an über Gera, Magdeburg, Braunschweig &c. wurde das verhaßte Blatt sammt seinem muthigen Verleger verfolgt wie ein gehetztes Wild und zuletzt einfach todtgeschlagen. Im Leuchtthurm von 1846 hat Blum die Biographien von Zittel und Itzstein, in dem von 1847 die Biographie Ernst Moritz Arndt’s außer zahlreichen kleineren Beiträgen geschrieben. – Daß Blum’s Taschenbuch „Vorwärts“ in dieser Zeit infolge der Regierungsplackereien gleichfalls nicht mehr rentirte, ist schon oben bemerkt worden.

Unter solchen Umständen mußte er denn in seiner abhängigen geschäftlichen Stellung aushalten, zumal er daheim das härteste Leid fürchtete, den Verlust der Gattin – glücklicherweise grundlos! Am 8. Juli schrieb er darüber an die Mutter: „Ich und die Kinder, wir sind ganz gesund, aber meine Frau kränkelt sehr und ich fürchte, es wird Auszehrung werden, was Ihr aber ja in Euren Briefen nicht berühren wollt. Wenn unser Besuch (die Schwester seiner Frau, Frau Jost) fort ist, soll sie auf’s Land, um vollständige Ruhe zu haben und die Milchkur zu gebrauchen. Gebe Gott, daß es hilft!“ Auch die Lasten, die Blum mit dem Hauskauf übernommen, waren nicht unerheblich. Indeß schoß Freund Joseph die Summen vor, die auf das Kaufgeld abgetragen werden mußten.

In diesen trübseligen Tagen blickte Blum mit verdoppelter Zuversicht auf den Freundeskreis, der sich im August wieder auf Hallgarten bei Itzstein versammeln sollte. In seiner bereits S. 136 erwähnten Einladung an Johann Jacoby v. 17. Juni 1846 schreibt er u. A.: „Von unsern Zuständen kein Wort, gewiß hat es Sie längst angewidert, wenn Sachsen Ihnen in der Zeitung begegnete, und die etwaige geheime Geschichte dieser Niederträchtigkeitsepoche ist wo möglich noch schlimmer, als die öffentliche. Indessen ist die jetzige Periode, so entsetzlich sie sein mag, nicht verloren; sie entzieht dem politischen Mäßigkeitsverein, welcher in Sachsen vorzugsweise heimisch ist, viele Anhänger und die Zahl derjenigen wächst täglich, welche einsehen, daß es einer kräftigeren, einer markerschütternden Azung bedarf, aus dieser Flauigkeit herauszukommen. Aber wie klar auch diese Keime vorhanden sind und treiben, es bedarf leider in Deutschland Alles gar zu langer Zeit zum Reifen.“

Vorläufig dachte die Regierung nicht daran, ihre Handlungen zu verheimlichen, sondern ließ sich höchst ungenirt in der reactionären Strömung treiben. Hatte man bisher hauptsächlich den Radicalismus bekämpft, so ging man nun auch dem gründlicheren und maßvolleren und darum doppelt verhaßten Liberalismus in der Presse und sonst zu Leibe. Die Veröffentlichung einer von Biedermann beim Constitutionsfest 1845 gehaltenen Rede zog diesem eine Anklage zu und obwohl derselbe in dritter Instanz „im Mangel mehreren Verdachts“ freigesprochen wurde, untersagte man ihm nach wie vor das Halten staatsrechtlicher Vorlesungen. Das Heft von Biedermann’s Gegenwart und Zukunft, welches den wiederholt citirten Aufsatz „Sächsische Zustände“ brachte, wurde von der Kreisdirection mit Beschlag belegt, obwohl kein Wort darin stand, das nicht durch öffentliche Actenstücke belegt war. Wenige Tage darauf aber wurde diese Beschlagnahme vom Minister des Innern aufgehoben mit der von sämmtlichen Ministern unterzeichneten Motivirung: „Daß die in jenem Aufsatze enthaltenen Aeußerungen über die Wirksamkeit und Gesinnung mehrerer Minister zu unwürdig seien, um von ihnen auf irgend eine Weise (?) beachtet zu werden, und daß sie sich durch dergleichen Angriffe in treuer Erfüllung ihrer Pflicht gegen König und Vaterland nicht irre machen lassen würden.“ Natürlich erlebte die Schrift nun rasch drei Auflagen. Dem Buchhändler Brockhaus wurde der Druck magyarischer Schriften einfach verboten, weil kein sächsischer Censor diese Sprache verstehe. Ja, eine Generalverordnung vom 22. April 1847 setzte den Denuncianten aufrührerischer Schriften Prämien von zwanzig bis hundert Thalern aus.

Den Wahlen von Oppositionsmännern zu Stadträthen wurde grundsätzlich die Bestätigung versagt. Dieses Loos traf Ende 1847 auch Blum. Sowie die Kreisdirection Nachricht von seiner Wahl erhalten, erließ sie am 10. November 1847 folgendes sinn- und stilvolle Schreiben an das Vereinigte Criminalamt zu Leipzig93: „Die Königl. Kreisdirection wünscht von Demjenigen (!) unterrichtet zu sein, was gegen den vormaligen Theatersecretair, jetzigen Buchhändler Robert Blum allhier, theils in Bezug auf die (!) Ereignisse im August 1845, theils sonst etwa (!) bei dem Vereinigten Criminalamte allhier vorgekommen ist und es erhält daher Letzteres andurch Veranlassung die darüber (?!) ergangenen Acten baldmöglichst anher einzureichen.“ Wie neugierig die Königliche Kreisdirection war, den Inhalt dieser Acten kennen zu lernen, erhellte schon daraus, daß dieser vom 10. Nov. 1847 datirte Erlaß am nämlichen Tage noch mundirt und abgesendet wurde. Das verrieth eine ganz ungewöhnliche Eile. Das Vereinigte Criminalamt konnte nun freilich mit „Demjenigen, was gegen Blum theils in Bezug auf die Ereignisse im August vorgekommen“ gar nicht aufwarten, sondern nur mit dem früher besprochenen kleinen Beamtenbeleidigungsproceß. Aber auch dieses Material, in Verbindung mit der Erinnerung, welche die Königliche Kreisdirection von Blum’s Verhalten in den Augusttagen 1845 in ihrem Haupte trug, genügte vollkommen, um Blum die Bestätigung als Stadtrath zu versagen. Blum ließ sich natürlich die Gelegenheit nicht entgehen, in einem Recurse gegen diese Nichtbestätigung seinem Herzen gegen die Regierung ungestraft Luft zu machen. Als eine ernstliche Begründung dieser Beschwerde konnte man es jedenfalls nicht ansehen, wenn er sagte: „er erkenne offen die Nothwendigkeit der Nichtbestätigung freisinniger Männer an bei einem Ministersysteme, welches mit Gewalt an seiner Selbstvernichtung arbeite. Dieses System, welches im entschiedensten Widerspruch mit den Staatseinrichtungen stehe, habe er auf jedem Schritte bekämpft und werde es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln fernerhin bekämpfen.“ Selbstverständlich blieb es auf diesen Recurs bei der Nichtbestätigung.

Fussnote_88_88
  Ueber das Folgende zu vergl. Landtagsmittheilungen 1845/46; Flathe a. a. O. S. 549 flg.; Gegenwart, 5. Band S. 588. flg.


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Fussnote_89_89
  In Erwiderung auf die Rede Schumann’s. Landtagsmittheilungen. Sitzung der 2. Kammer vom 14. Mai flg.


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Fussnote_90_90
  So sagte der Kriegsminister v. Nostitz zum Abgeordneten Hensel: „Ich kann dem Abgeordneten nur wünschen, daß, wenn er jemals in die Lage kommen sollte, als Commandant der Communalgarde längere Zeit geschimpft und mit Steinen geworfen zu werden, ihm auch gelingen möge, bei nächtlichem Tumult Diejenigen herauszufinden, welche ihm diese Ehre erwiesen haben“. Und als der Abgeordnete Joseph sich auf Zeugenaussagen in Acten berief, erlaubte sich der Minister Könneritz die Antwort: „Sind sie vor einer Behörde oder vielleicht infolge einer Aufforderung der Versammlung auf dem Schützenhause aufgenommen worden?“


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Fussnote_91_91
  Gegenwart, V. Band, S. 591.


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Fussnote_92_92
  Ebenda S. 592.


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Fussnote_93_93
  Acten d. Ver. Crim. A. Rep. I. Nr. 6664. 1843 fg. Bl. 122.


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