Kitabı oku: «Robert Blum», sayfa 30
Seit dem Frühmorgen des 30. October hatte man in Wien vom Anmarsch der Ungarn geredet. Messenhauser, der sein Commando bereits niedergelegt, übernahm es wieder, stieg auf den Stephansthurm und meldete von hier gegen Mittag, daß man deutlich ein Gefecht bei Kaiserebersdorf gewahre. Bald folgten zwei weitere Bulletins, welche die offenbare Annäherung der Schlacht, also das siegreiche Vordringen der Ungarn meldeten und den Nationalgarden befahlen: „im Falle ein geschlagenes Heer sich unter den Mauern Wiens zeigen sollte, auch ohne Commando unter das Gewehr zu treten“. Diese Aufforderung konnte nur bedeuten, daß die Nationalgarde sich über die Truppen des Fürsten hermachen solle, um diese vollends zu vernichten. Auf eine solche Losung hatte das anarchische Proletariat nur gewartet. Umsonst war der Widerruf Messenhauser’s, der bald seinen schweren Irrthum erkannte. Umsonst versicherte der Gemeinderath, daß die Capitulation bereits abgeschlossen sei; umsonst versprach er, den Sold an die Arbeiter und Unbemittelten „bis zur hergestellte Ordnung der gestörten Gewerbsverhältnisse“ fortzuzahlen. Umsonst endlich warf Messenhauser die schönsten Blüten seiner Proclamationskunst unter die Menge: „An Wien, dem einstigen heitern Zusammenflusse der Fremden und Wißbegierigen, soll sich nicht eine Erinnerung, gräßlich und erschütternd, wie jene von Troja, Jerusalem, Magdeburg knüpfen; jede belagerte Stadt muß sich ergeben, wenn es zum Sturm gekommen ist.“ Die zuchtlosen Mobilen dachten nicht an Ergebung, aber auch nicht mehr an Gehorsam gegen irgend einen Befehl. Messenhauser wurde der Vorwurf des Verraths offen ins Gesicht geschleudert, stürmisch seine Absetzung verlangt. Schließlich ließ der unselige Mann sich bewegen, mit Fenneberg sich in das Commando zu theilen und auch die wildesten Maßregeln des Pöbels, den Aufstand gegen jede gesetzliche Autorität, einen Kampf, dessen Nutzlosigkeit und Nichtswürdigkeit er einsah, mit seinem Namen zu decken. Als die souveränen Gewalthaber Wien’s durchzogen die Proletarier seit dem Abend des 30. die Straßen, preßten Alles zum Kampfe, übten jede Gewalt gegen Diejenigen, welche sich ihrem verbrecherischen Ansinnen aller Art widersetzten; kurz, die Pöbelherrschaft in schlimmster Form herrschte seit dem 30. October in Wien.
Es ist traurig, daß man heute, nach dreißig Jahren noch, gezwungen ist, Robert Blum gegen den Verdacht zu rechtfertigen, daß er sich an diesem schuldvollen Capitulationsbruch betheiligt habe, daß er unter Denen gewesen sei, welche Messenhauser’s Absetzung verlangt, ja ihn mit dem Leben bedroht hatten, daß er zur Weiterführung des Kampfes aufgereizt haben soll. Allerdings ist der Gewährsmann für diese Behauptung nur Herr v. Helfert. Selbst seine „zuverlässigen“ Quellen, Dunder, Köcher und wie die Söldlinge des Wiener k. k. Militärcommando’s aus den Jahren 1848/49 Alle heißen mögen, geben sich nicht her zu Genossen dieser Verdächtigung. Herr v. Helfert nimmt diese Behauptungen ganz allein auf sich selbst und er hat es daher auch allein zu tragen, wenn hiermit erklärt wird: daß Derjenige wissentlich und in der Absicht, einen Todten zu verleumden, die Unwahrheit sagte, der diese Behauptungen niederschrieb. Wissentlich und in der Absicht zu verleumden, denn er kannte den Bericht Fröbel’s vor der Paulskirche und wußte daher, daß Fröbel hier erklärt hatte292: „Nachdem dieses (unsere Demission und deren Annahme) vorüber war, haben wir an Dem, was weiter geschah, keinen Antheil genommen. Ich muß Sie hierauf aufmerksam machen, weil ich gehört habe, daß in Zeitungsberichten gesagt wurde293, Blum hätte noch nach der Capitulation und während der Einnahme der Stadt unter Waffen gestanden und gefochten, das ist eine Unwahrheit. Wir haben die ganze Zeit, vom 29. October bis zum 4. November in unserem Gasthause zugebracht, mit wenigen Ausgängen in die Stadt. An dem ersten Tage nämlich haben wir es noch mehrmals gewagt, auf die Straße zu gehen. Da aber in der Stadt Greuel verübt wurden und man Gefahr laufen konnte, massacrirt zu werden, weil man eine Physiognomie hatte, die den Soldaten nicht gefiel, entschlossen wir uns, nicht mehr auszugehen und haben uns ruhig zu Hause gehalten.“ Dasselbe bestätigt zum Theil L. Wittig in seinem bereits citirten Artikel in der „Dresdner Zeitung“ vom 15. November. Er besuchte Blum tagelang in dessen Hôtel. Dasselbe bestätigt Blum’s Brief an seine Frau vom 30. October, den Herr v. Helfert gleichfalls kannte, da er in Frey, „Robert Blum“ abgedruckt ist. Vor Allem aber hätte Blum vor dieser Verleumdung schützen sollen: zunächst jede genauere Kenntniß seines Lebens und Charakters – diese konnte man bei Herrn v. Helfert allerdings nicht voraussetzen – sodann Blum’s Auftreten vor dem Studentencomité am 28. Oct.; – endlich schon die eine Thatsache, daß er mit Fröbel seine Stellung als Hauptmann niederlegte bereits am 29. Morgens, sobald er von der Unhaltbarkeit der Stadt überzeugt war, und von der Einleitung von Capitulationsverhandlungen gehört hatte. Nichts hatte sich seither zu Gunsten der Stadt geändert. Im Gegentheil, die Capitulation war fest abgeschlossen und die Niederlage der Ungarn hatte Blum selbst mit angesehen294, da er nach Auerbach’s Darstellung zu einer Zeit Messenhauser auf dem Stephansthurm besuchte und durch das Glas schaute, als die Ungarn schon auf eiligem Rückzuge begriffen sein mußten. Welches Motiv Blum da hätte veranlassen können, mit jenen Helden zu fünfzehn Kreuzern zu fraternisiren, die er am 28. im Studentenausschuß so verächtlich bezeichnet hatte, dafür bleibt Herr v. Helfert jede Erklärung schuldig. Er wagte sich freilich, als der erste Band seines Werkes erschien, nicht einmal mit seinem Namen heraus.295 Seine Verleumdung trug also damals den Charakter des muthvollen namenlosen Pasquills.
Nach diesen Ausführungen liegt es ganz außerhalb der Aufgabe einer Lebensgeschichte Robert Blum’s, die letzten Scenen der Wiener Erhebung vorzuführen. Es genügt, zu erwähnen, daß der frevelhafte Capitulationsbruch im Blute erstickt wurde. Sowie am Nachmittag des 31. in das Burgthor, hinter dem die Pöbelmassen als letzter Brustwehr sich verschanzten, Bresche geschossen war, löste sich Alles in wilder Flucht auf. Am Abend zog das ganze „kaiserliche“ Heer in das bezwungene Wien ein. Am 1. November wehte vom Stephansthurm eine riesige schwarzgelbe Fahne.
Am 2. November schrieb Windischgrätz vertraulich an den Minister Wessenberg: „Nach solchen treulosen Vorgängen kann Milde unmöglich Platz greifen. Der Belagerungszustand wird und muß mit aller Strenge durchgeführt werden und ich erwarte, daß meine darauf Bezug habenden Maßregeln in keiner Weise gestört werden. Auch jeder Wohldenkende muß sein Heil und seine fernere Ruhe davon erwarten.“ Da man in Olmütz hiernach erwarten mußte, daß der Fürst zunächst mit den Friedensbrechern abzurechnen gedenke, welche den letzten Kampf verschuldet hatten, erhob man keinen Einwand. Aber der Fürst faßte seine Aufgabe und Vollmacht ganz anders auf.
19. Robert Blum’s Gefangennehmung, Proceß und Tod
Auch Fürst Windischgrätz führte sich als nunmehriger Gewalthaber der österreichischen Hauptstadt bei der Bevölkerung durch eine Proclamation ein. Sie war immer noch von Hetzendorf, den 1. November datirt und enthielt weit weniger angenehme Verheißungen in weit weniger schwungvoller Sprache, als die Proclamationen des verflossenen Stadtcommandanten Messenhauser. Windischgrätz erklärte nämlich: Der Umkreis, für welchen der Belagerungszustand bezw. das Standrecht in der Umgebung Wien’s gelten solle, werde auf zwei Meilen festgesetzt. Unter dem Vorsitz des Generals Cordon wurde eine „gemischte Centralcommission“ eingesetzt, „welche die oberste Leitung der durch den Belagerungszustand bedingten Geschäfte führen sollte.“ Im Uebrigen erklärte der Machthaber, daß er seine „Anordnungen“ ohne Rücksicht auf die am 30. zustandegekommene Uebereinkunft treffe. Allgemeine Entwaffnung wurde angeordnet.296 Die Presse wurde unter die Censur der Militairbehörden gestellt. Was man auswärts unter dem Schein einer unabhängigen Meinung veröffentlichen wollte, sandte man an die bis in die sechziger Jahre von Oesterreich – abhängige „Augsb. Allg. Zeitung“297 oder in die gelben Hefte der Familie Görres („histor. polit. Blätter“) nach München an Jörg. Alle Clubs, Vereine und Versammlungen wurden aufgelöst und verboten. Um zehn Uhr mußten alle Wirthshäuser geschlossen werden. „Alle ohne standhältige Nachweisung der Ursache ihres Aufenthaltes in Wien weilenden Ausländer oder nicht nach Wien zuständigen Inländer“ mußten die Stadt verlassen. Das „Standrecht“ wurde über Jeden verhängt, der sich in die politischen Angelegenheiten mischte, d. h. eine selbständige Meinung laut werden ließ. Der Militaircommandant der Stadt war FML. Csorich, ein Kroat, dessen Name eine reiche Fundgrube unarticulirter Laute bot und daher von keinem der zeitgenössischen Schriftsteller richtig geschrieben, noch viel weniger richtig ausgesprochen werden konnte.
Die Verhaftung verdächtiger Individuen erreichte nach Helfert schon bis zum 5. November die Zahl von „1000 bis 1500“!298 Abgeurtheilt wurden bis zum 6. Mai 1849 nur 144, darunter 24 zum Tode! Darin bestand in der Hauptsache „das beste Geschenk, das Windischgrätz unter solchen Umständen Wien machen konnte“299, und das sich äußerlich in der Ernennung Cordon’s zum Vorsitzenden der Central-Untersuchungs-Commission erkennbar machte. Durch diese Massenverhaftungen offenbarte Cordon den Besitz „aller Eigenschaften, welche die Bekleidung eines so heiklen Postens erforderte und die er mit Mäßigung und Milde in einer Weise zu verwerthen wußte, daß er schnell das allgemeine Vertrauen gewann.“ (Helfert). Auch er erließ am 3. die, wie es scheint, damals unvermeidliche Proclamation; er forderte auf, ihm die Hand zu bieten, „den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu beschleunigen“. „Der Mangel an stilistischer Correctheit“, meint Herr v. Helfert, „bei österreichischen Militairs noch heutzutage nicht Ausnahme, sondern Regel300, konnte dem unverkennbaren Wohlwollen (!), das sich in jenen Kundgebungen aussprach, keinen Abbruch thun.“ Schuld an dem schreckenerregenden Mißbrauch der Gewalt, wie Andere dieses „Wohlwollen“ betiteln, das sich in der Verhaftung Tausender von Unschuldigen offenbarte, war übrigens nicht blos das Mißtrauen und der Rachedurst der siegreichen Truppen und ihrer Führer, sondern vor Allem die schmachvolle Denunciationssucht des Wiener Bürgerthums. „Die Bürgerschaft Wiens“, sagt Anton Springer treffend301, „hatte sich während der Herrschaft der radicalen Partei mit Schmach bedeckt, ihre Feigheit in den Mantel begeisterter Zustimmung zu dem unsinnigen Treiben der Aula und der demokratische Clubs gehüllt. Sie belastete sich jetzt mit gleicher Schande. Jetzt kroch der Wiener Philister vor jeder Soldatenmütze und blickte zu jedem Sereschaner wie zu einem höheren Wesen empor. Widerlich war die kriechende Demuth, das Prunken mit sclavischem Sinne, welches die ehrsamen Bürger, durch den Belagerungszustand sicher gemacht, zur Schau trugen, empörend ihr ununterbrochener Aufruf zur Rache.“ Die Denuncianten und Sykophanten, die seit den Tagen der dreißig Tyrannen von Athen bis heute noch jeden Sieg einer Militairdespotie begleiteten, wie die Raben und Aasgeier die Wahlstatt, auf der Heldenleichen ruhen, haben auch das beste gethan, um Robert Blum zu verderben!
Blum hatte keine Ahnung von dem über seinem Haupte heraufziehenden Verhängniß. Am 2. November schrieb er an die Gattin: „Dem Vernehmen nach gehen heute die Posten wieder ab, hoffentlich folgt diesem Schritte bald auch die Möglichkeit, reisen zu können und ich komme dann nach Haus. Natürlich kann ich nun zum Schillerfeste nicht bleiben; ich bleibe höchstens einen Tag, da ich nur zu lange hier verweilen mußte.“
Am nämlichen Tage richtete Blum mit seinen drei Frankfurter Genossen an den unaussprechlichen Csorich, den Blum Schowitz nannte – als sei es ein sächsischer Landsmann aus Probsthaida oder Unterstützengrün – das folgende schriftliche Gesuch:
„Die unterzeichneten Abgeordneten der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt sind im Laufe der letzten Wochen nach Wien gekommen und durch die Ereignisse zurückgehalten worden. Nach der jetzt eingetretenen Wendung der Dinge hoffen und wünschen dieselben, zu ihrem Berufe zurückkehren zu können und bitten Ew. Exc. zu diesem Zwecke höflichst und ergebenst um den nöthigen Passirschein. – Um Ew. Exc. nicht mit einer Antwort belästigen zu müssen, werden die Unterzeichneten sich erlauben, heute Nachmittag persönlich sich bei Ew. Exc. einzustellen und den Nachweis über Person und Eigenschaft gehorsamst zu überreichen. – In der Erwartung einer gnädigen Gewährung ihrer gehorsamsten Bitte, zeichnen mit vollkommenster Verehrung Ew. Exc. gehorsamste
Wien, d. 2. Nov. 1848.Abgeordnete der deutschen constituirenden
National-Versammlung.“(Folgen die vier Unterschriften, mit Beisetzung der Wahlkreise der Abgeordneten.)
Der gebildete Kroat, der dieses Schreiben empfing, war in der Lage eines Naturforschers, der plötzlich die Spezies einer Gattung entdeckt, bei der bisher Gattung und Spezies sich deckten. Er hatte wohl oft über den Wiener Reichstag schimpfen hören und nun erfuhr er zu seinem Schrecken, daß es auch eine deutsche Nationalversammlung in Wien gebe, eine „constituirende“ obendrein. Er meinte, constituirend und constitutionell müsse dasselbe sein, zumal er ja an der großen Aufgabe des Generals Cordon mitbetheiligt war, „den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande zu beschleunigen.“ Er nahm an, die ganze deutsche Nationalversammlung wolle ihm ihre Aufwartung machen. Und da er gehört haben mochte, daß so ein Reichstag im Grunde nur aus einer Sammlung gefährlicher Aufrührer bestehe, so wollte er lieber dem General Cordon, mit dem Ausdrucke vorsichtiger Menschenkenntniß, diese Ehre zuweisen. Er richtete deshalb noch am nämlichen Tage an den General Cordon ein Schreiben, dessen überwältigende Komik Herr v. Helfert leider nicht begriffen zu haben scheint, denn er begleitet es nicht mit einer einzigen Bemerkung:
„Anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben der deutschen constitutionellen (!) Nationalversammlung, woraus (!) Sie ersehen werden, daß selbe eine persönliche Vorstellung (!) bei mir beabsichtigen. Da der Herr General mit der Geschäftsleitung der Stadthauptmannschaft beauftragt sind, so habe ich diese Versammlung (!) an Sie angewiesen, und bemerke schlüßlich, daß auf einige der unterzeichneten (!) Versammlung ein besonders Augenmerk zu richten nicht unangemessen sein dürfte.“302
In der That hatte FML. Csorich dem Zwiespalt seines Herzens dadurch weiter abzuhelfen versucht, daß er der „Deutschen constitutionellen Nationalversammlung“ in „Stadt London“ eröffnete, sie möge sich mit ihren Wünschen an Herrn General von Cordon wenden. Dieser Weisung kamen die vier Abgeordneten am 3. November nach, in einem Schreiben, in dem sie zunächst die Correspondenz mit Csorich erwähnen und dann fortfahren:
„Nachdem nun der Versuch, uns Ew. Exc. persönlich zu nahen, durch den übergroßen Andrang von Bittstellenden zweimal gescheitert ist, erlauben sich die Unterzeichneten die gehorsamste Bitte um gütige Ertheilung von Passirscheinen zum Antritt der Rückreise auszusprechen, eventuell aber von Euer Excellenz die Gnade einer Audienz zu erbitten… In der Erwartung, daß Euer Excellenz Gnade uns die Möglichkeit, unsern wichtigen Beruf wieder anzutreten, gütigst gewähren wird, zeichnen wir &c.“
Unterschrieben waren, wie in der Eingabe an Csorich: Robert Blum aus Leipzig; Julius Fröbel „für den Wahlbezirk der Fürstenthümer Reuß jüngerer Linie“; Trampusch für Weidenau „in k. k. Schlesien“ und Moritz Hartmann „aus Leitmeritz“.
Auf die Rückseite dieser Eingabe schrieb Generalmajor von Cordon „von der Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur“ noch am nämlichen Tage:
„Die Stadthauptmannschaft wird beauftragt, die angeblich (!) im „Hotel zur Stadt London“ wohnhaften Herren Robert Blum und Jul. Fröbel in militairgerichtlichen Verhaft zu nehmen, unter Beschlagnahme ihrer Papiere und Effecten.“
Dieser Verhaftsbefehl ist höchst charakteristisch. Also der Herr Generalmajor wußten, bis sich die Abgeordneten selbst meldeten, noch gar nicht, daß sie „angeblich“ in Stadt London wohnten. Er wurde auch nicht deshalb auf sie aufmerksam, weil sie sich als Mitglieder des höchst gefährlichen Frankfurter Parlaments bezeichneten, namentlich war das nicht der Grund des Haftbefehls. Am allerwenigsten wurde dieser erlassen, weil der Herr Generalmajor etwa eine Ahnung davon zu besitzen sich rühmen konnte, wer Robert Blum sei und was er in Wien gethan habe. Wären das die Ursachen des Haftbefehls gewesen, so hätten die Herren Trampusch und Moritz Hartmann unbedingt auch mit in „militairgerichtlichen Verhaft“ genommen werden müssen. Denn auch sie waren Abgeordnete. Auch Hartmann hatte mitgekämpft. Nein, so tief geruhten der Herr Generalmajor nicht in das Wesen der Dinge einzudringen. Die Freiheit Robert Blum’s und Fröbel’s war durch eine weit simplere kaiserlich königliche Erwägung bedroht. Trampusch und Hartmann waren Oesterreicher, Blum und Fröbel aber „Ausländer“, und von diesen hatten Seine Durchlaucht der Fürst-Feldmarschall zu Windischgrätz in Ihrem „Nachhange zur Proclamation vom 20. October“ am 23. October, Ziffer 5, zu bestimmen befunden: „Alle Ausländer in der Residenz (!) sind mit legalen Nachweisungen der Ursache ihres Aufenthalts namhaft zu machen, die Paßlosen zur sofortigen Ausweisung anzuzeigen.“ Weil Robert Blum und Fröbel Ausländer und, wie sie selbst gestanden, ohne Passirscheine waren, sollten sie in militairgerichtlichen Verhaft genommen werden, aus keinem andern Grunde.
Der Befehl wurde am 4. November früh gegen sechs Uhr ausgeführt. Zu dieser Stunde erschienen unter militairischer Bedeckung der Polizei-Ober-Commissar von Felsenthal und der Hauptmann Graf Caboga in „Stadt London“ und fragten den Wirth nach den beiden Gesuchten. Der brave Mann trotzte der Gefahr des Standrechts und warnte die beiden Abgeordneten. Noch wäre es Zeit gewesen. Hartmann und Trampusch sind damals entflohen. Aber Blum war in dem unerschütterlichen verhängnißvollen Glauben befangen, daß die siegreiche österreichische Kriegsgewalt vor seiner papiernen Unverletzlichkeit als deutscher Reichstagsabgeordneter ehrfurchtsvoll sich beugen werde, und wies die von dem braven Wirthe gebotene Rettung mit würdevollem Lächeln ab. Wenige Minuten später waren Blum und Fröbel Gefangene. Blum’s Frage an den Offizier: „ob ihn seine Eigenschaft als Abgeordneter des Parlamentes nicht vor Verhaftung schütze?“ beantwortete dieser kurz dahin: „Richten Sie diese Frage an meinen General!“ Dann wurde jeder der Gefangenen in einem geschlossenen Wagen nach dem Stabsstockhause gebracht, wo wieder ein gemeinsames Zimmer ihnen angewiesen wurde; „das beste Gelaß im Hause“, wie Herr Helfert freudig versichert. In der That war das Gefängniß wohnlich, beinahe behaglich.
Der Abg. Schuselka, der gleichfalls in Stadt London wohnte, ohne bis dahin auch nur Kenntniß zu haben, daß Blum und Fröbel mit ihm dasselbe Hotel bewohnten – so zurückgezogen hielten sich die Abgeordneten – , begab sich sofort zum Minister Kraus. Der Abg. Goldmark schloß sich ihm unterwegs an. Kraus beruhigte sie: „man werde die beiden Frankfurter Deputirten wohl nur über die Grenze bringen wollen“. In der Stadt gewann das Gerücht von dieser Verhaftung im Laufe des 5. sicheren Halt. Auch da meinte man allgemein, es sei nur geschehen, um sie über die Grenze zu „spediren“.303
Der sächsische Gesandte R. v. Könneritz hatte bereits am 4. November von der Verhaftung Blum’s gehört.304 Sie wurde ihm am 5. November von der Preußischen Gesandtschaft zu Wien bestätigt. Der Gesandte hatte am 22. October infolge der Lundenburger Proclamation des Fürsten Windischgrätz und infolge der gleichzeitigen Veröffentlichung des kaiserlichen Manifestes vom 16. October Wien verlassen und sich nach Hietzing begeben. Er hatte damit deutlich genug dargethan, daß er die kaiserliche Regierung nicht mehr in Wien bei Kraus, sondern im Feldlager des Fürsten Windischgrätz erblickte. Nachdem nun der Fürst am 23. den Belagerungszustand verkündet und alle Behörden in Wien für aufgelöst erklärt, nachdem er in seiner Proclamation vom 1. November die gesammte Regierung und Verwaltung der Stadt in die Hände Cordon’s gelegt und die permanente Standrechtscommission als einziges Gericht in Wien eingesetzt hatte, konnte der sächsische Gesandte darüber sich nicht in Zweifel befinden, bei wem er anzufragen hatte, um über die Wahrheit des Gerüchtes von Blum’s Verhaftung und über den Grund dieser Verhaftung sofort volle Gewißheit zu erhalten. Statt dessen horchte dieser Gesandte, nachdem er am 5. November zunächst seine Uebersiedelung nach Wien bewerkstelligt hatte, auf dem k. k. Ministerium des Auswärtigen herum, während er doch selbst in seiner späteren Verantwortungsschrift vom 21. November 1848305 zugestehen mußte: „Ich fand kein Ministerium in der Stadt, die meisten Behörden noch in völliger Desorganisation; die eben erst einzeln zurückkehrenden Beamten waren mit dem besten Willen außer Stand, meine Anfragen genügend zu beantworten. Die wenigen Räthe, welche ich im k. k. Ministerium des Aeußern antraf, konnten mir nur sagen, daß die Nachricht von Blum’s und Fröbel’s Verhaftung allgemein verbreitet sei!“ Diese Erkundigungen bezeichnet der Gesandte als „die sorgfältigsten Nachforschungen“ – doch nein, er that noch ein Uebriges. Er nahm einen Fiaker und fuhr nach Stadt London auf dem Fleischmarkt und hörte auch hier von vielen Augenzeugen, Blum sei am 4. früh bei Tagesgrauen abgeführt worden. Man hätte denken sollen, nun hätte der Herr Gesandte Blum’s Verhaftung beinahe als Thatsache anerkennen, wenigstens einmal in der Umgebung Cordon’s darüber anfragen können. Doch das hielt Herr v. Könneritz unter seiner Würde. Er hatte ja noch keine „amtliche“ Bestätigung der Verhaftung! Er that demnach seiner Ansicht nach mehr als genug306, wenn er sich schon am 6. November Blum’s halber wieder an seinen Schreibtisch setzte und an seinen Minister Alles berichtete, was er über Blum hatte erfahren können. Bei den vorzüglichen Quellen, welche der Herr Gesandte hierbei benutzte – die consternirten „wenigen Räthe“ im k. k. Ministerium und die Polizeiorgane, die bis an den Hals in Denunciationen saßen – konnte er nicht viel Günstiges über Blum melden. Er offenbarte zunächst dem Minister, Blum habe „die Sympathien der äußersten Linken in Frankfurt für die hiesige Revolution zu hinterbringen gehabt“, dann heißt es weiter307:
„Daß dieser Reichstagsabgeordnete von Frankfurt hier seine Zeit nicht verloren, werden Ew. Excellenz aus öffentlichen Blättern ersehen haben. Er hat sich hier durch Proclamationen und Reden zu dem äußersten Terrorismus bekannt und ganz offen den Aufwiegler in einer Weise gemacht, daß seine bluttriefenden Worte selbst inmitten der hiesigen Anarchie Entsetzen verbreitet haben; so erzählen mir wenigstens Personen, die ihn gehört haben wollen (!). Doch hat er sich, wie andere versichern, nicht auf Reden beschränkt, sondern an dem Kampfe in der Leopoldstadt an der Franzensbrücke selbst Theil genommen, ja sogar eine Abtheilung commandirt, wobei ihm das Zeugniß großer Ruhe, aber keineswegs des militärischen Talentes ertheilt wird. Bei so erschwerenden Umständen kann es mir nur erwünscht sein (!), wenn Robert Blum sich nicht an die königliche Gesandtschaft als diesseitiger Staatsangehöriger wendet, sondern Schutz und Hülfe als Frankfurter Abgeordneter sucht, was übrigens voraussichtlich auch ohne Erfolg bleiben würde (!!). Jedenfalls bitte ich Ew. Excellenz um Instructionen (!) für den Fall, daß etwaige Aufforderungen von Robert Blum (!) (wegen gesandtschaftlichen Einschreitens) noch an mich gelangen sollten.“
Diese Instructionen hatte das Sächs. Ministerium durch eine Depesche v. d. Pfordten’s vom 3. November bereits erlassen308, ehe Herr v. Könneritz darum nachsuchte. Man mochte in Dresden den Wiener Gesandten doch genau so beurtheilen, wie er war, daß man es für nöthig hielt, ihm einzuschärfen: „den sächsischen Unterthanen, welche unter den gegenwärtigen betrübenden Ereignissen in Wien anwesend sein könnten, soviel nur immer thunlich, seinen Schutz angedeihen zu lassen“, und ihm außerdem: „den angelegentlichen Wunsch auszudrücken, daß Sie dabei ohne Unterschied und mit größter Thätigkeit verfahren mögen.“ Diese Depesche erhielt Herr v. Könneritz am 8. November früh. Sie hätte jedem andern Diplomaten die Frage nahe gelegt, ob er denn bisher genug gethan, „ohne Unterschied verfahren“ sei u. s. w.? Namentlich hätte sie den unseligen Standpunkt doch einigermaßen erschüttern müssen, den Herr v. Könneritz bisher Blum gegenüber eingenommen hatte und sogar in seiner Rechtfertigungsschrift vom 21. November noch festzuhalten wagte; daß der gefangene Robert Blum ihn, den Gesandten, mit dem Antrag auf Hülfeleistung hätte aufsuchen sollen, nicht etwa der freie Gesandte den Gefangenen und seine Schergen. Aber soweit dachte Herr v. Könneritz nicht einmal. Er hatte ja eine noch bei weitem einfachere Einrede zur Hand, um sein „gesandtschaftliches Einschreiten“ zu Gunsten Blum’s zur Zeit noch abzulehnen. Er hatte nämlich auch am 8. noch immer keine „amtliche“ Mittheilung über Blum’s Verhaftung! Er besaß gar nichts zum Beweise dieser Thatsache, als die Versicherung aller Räthe im k. k. Auswärtigen Amt, ferner nur die übereinstimmende Mittheilung aller Augenzeugen in Stadt London, die Blum hatten abführen sehen und dann noch das allgemeine Stadtgespräch und eine anonyme Zuschrift, die er am 7. erhalten. Sie war der an den Preußischen Gesandten gelangten gleichlautend. Das Alles war aber doch noch lange keine „amtliche“ Mittheilung und woher Herr v. Könneritz diese erlangen sollte, wußte er auch am 8. November noch nicht! Am 7. November hatte er eine Note – nicht etwa an Cordon, der eine Antwort hätte geben können, Gott bewahre! – sondern an das k. k. österreichische Ministerium des Aeußern gerichtet, welches sich der Verhaftung Blum’s gegenüber im Stande paradiesischer Unschuld befand. In dieser Note sagte er: „sicherem Vernehmen nach“ sei Blum verhaftet, und, „für den Fall, daß diese Nachricht sich bestätigen sollte, erbitte er sich eine baldgefällige Mittheilung über die Gründe und nähern Umstände jener Verhaftung.“ Als nun die Depesche des Ministers v. d. Pfordten vom 3. November eintraf, setzte er seiner aufopfernden Thätigkeit für den gefangenen Staatsangehörigen die Krone auf, indem er sich höchstselbst noch einmal – nicht etwa zu Cordon, sondern – in das k. k. Ministerium des Aeußern begab und den Inhalt seines gestrigen Schreibens hier mündlich wiederholte. Dann setzte er sich im Bewußtsein erfüllter Pflicht abermals an seinen Schreibtisch und berichtete über diese seine Großthaten am 8. November an seinen Minister, in der sichern Erwartung auf „Billigung“ seines Verhaltens309 und nicht ohne behaglich Alles mitzutheilen, was ihm inzwischen wieder „nach den glaubwürdigsten Versicherungen“ – die Polizei ist ja immer glaubwürdigst – Nachtheiliges von Blum zu Ohren gekommen war. Es waren sehr schlimme Dinge:
„Ueber das hiesige Auftreten des Herrn Blum kann ich noch beifügen, daß er, sehr täuschend in Proletariertracht verkleidet, in dem Gemeinderath erschienen, dann wieder anderweit (!) als Ehrenmitglied der academischen Legion mit dem betreffenden (!) Costüme, mit Säbel und Cabrerahut gesehen worden ist. Auch wird von sehr guter Autorität behauptet, daß er nächst dem … Füster am meisten zu dem Wiederbeginne der Feindseligkeiten nach der abgeschlossenen Capitulation beigetragen habe! Sogar von einer Correspondenz in sehr vertraulicher Form wird gesprochen, zwischen ihm und Herrn Messenhauser eine Correspondenz, welche sich in den Händen der Untersuchungscommission befinden soll.“
Mit Weitererzählung dieser stattlichen Enten schloß der sächsische Gesandte seine Thätigkeit für Blum. Die Humoristen der Wiener Polizei mochten in dem sächsischen Gesandten erfahrungsmäßig das dankbarste Absatzgebiet für solche Räubergeschichten besitzen. Aber daß er sie seinem Minister weiter berichten werde, hatten sie wohl selbst kaum erwartet.
Als man später von Dresden aus dem Gesandten vorhielt, daß es doch seine Pflicht gewesen wäre, an die militairischen Machthaber in Wien, und namentlich an den Fürsten Windischgrätz selbst, zu Gunsten Blum’s sich zu wenden, hatte er die naive Ausrede: „Ich hatte zu bedenken, daß mit einem drängendern directen Schritt bei demselben das äußerste Mittel erschöpft wurde. Dies auf die erste (?) Nachricht von einer Verhaftung hin und in einem Augenblicke zu thun, wo ich mir über den Grad der Schuld und der Gefahr, in welcher Robert Blum schwebte, natürlich keine Rechenschaft ablegen konnte, erschien mir durchaus nicht rathsam.“ Um das äußerste Mittel nicht zu erschöpfen, wandte der treffliche Gesandte lieber gar keins an, und hatte infolge dessen am 9. November Nachmittags die Erschießung Blum’s nach Dresden zu berichten mit den klassischen Worten: „Ich verhehle mir nicht den schweren Ernst dieses Ereignisses“.310
Dieses traurige Benehmen bedarf keiner Kritik. Es war geradezu verhängnißvoll für Blum. Hätte der Gesandte in den ersten Tagen nach Blum’s Verhaftung nur im Geringsten seine Pflicht gethan, so war Blum’s Freilassung zweifellos. Es fehlte damals noch an dem Schatten eines Vorwandes zu einem standrechtlichen Vorgehen gegen ihn. Die Einsprache des Gesandten, die Zuwendung seines Schutzes an den königlich sächsischen Unterthan Blum hätte nicht nöthig gemacht jene nachdrückliche und immer erneute Berufung Blum’s auf seine Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments, an welcher Blum zu Grunde ging.311 Blum war, auch als er sich mit Fröbel hinter den Eisenthüren und Eisengittern des Stabsstockhauses verwahrt sah, der festen Ueberzeugung, daß die Berufung auf das von der Deutschen Centralgewalt erlassene Gesetz vom 29./30. September 1848312 ihm alsbald die Freiheit wieder geben müsse. Dieses Gesetz bestimmte:
St. B. S. 3420, Sp. 1. – Zu vgl. auch Fröbel’s Brief an Blum’s Schwester vom 22. Dec. 1848 im folg. Abschnitt (19) u. S. 524.
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v. Helfert führt nicht ein einziges Citat für seine Verdächtigungen an. Da übrigens vom 1. November an nur die offizielle Wiener Zeitung unter Redaction des Fürsten Windischgrätz erschien, und die Ereignisse vom 31. October frühestens am 1. Nov. besprochen sein konnten, so würde die Inspiration und Absicht der von Fröbel erwähnten Zeitungsnachrichten leicht zu errathen sein.
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Fröbel bei seiner Vernehmung vor dem Kriegsgericht. Helfert, Bd. 3, S. 45 (Anhang).
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Er schrieb unter der Chiffre G. v. S…u und erklärte erst im Vorwort zum zweiten Bande: „Verschiedene Erwägungen bestimmten den Verfasser bei Veröffentlichung eines Werkes, dessen Inhalt mit dem drängenden Parteieifer des Tages (?) in so mannigfache Berührung tritt“ (der erste Band erschien 1869! 21 Jahre nach der Wiener Revolution)„ für’s Erste seinen Namen nicht in den Vordergrund zu stellen.“ Eine traurige Ausrede!
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Blum lieferte infolge dessen am 2. November die einzige Waffe, die er besaß, ab, „ein altdeutsches Schwert mit neusilbernem Griff, Lederscheide und Koppel und erwartete dessen Sendung in seine Heimath.“ (Schreiben Blum’s vom 2. November.)
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C. Vogt, „Mein Prozeß gegen die Augsb. Allg. Ztg.,“ Genf 1859, enthält unwiderlegliche Beweise für dieses Verhältniß.
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1. Band, S. 422.
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Helfert, Bd. 3. S. 424.
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Beiläufig bemerkt, auch bei Herrn v. Helfert selbst. Er schreibt nur gebrochen deutsch: „Pöbel-Unfüge“, „mahlen“ statt malen, „ämtliche“ u. s. w.
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2. Band, S. 581.
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Wörtlich nach Helfert, 3. Bd., Anhang S. 31. Uebrigens auch schon in den Sächs. Landt. – Mitth. (L. – M.) 1849, 2. Kammer, S. 254, Sp. 2, mitgetheilt.
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Helfert, 3. Bd., S. 192.
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Bericht des Gesandten an den sächsischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Dresden (v. d. Pfordten), d. d. Hietzing, den 5. November 1848: „Nach einem hier gestern verbreiteten Gerücht wäre R. Blum in Wien verhaftet worden. Ich hoffe (!) heute noch darüber Gewißheit zu erhalten. Das Gerücht steht übrigens mit allen anderen Nachrichten, die ihn jetzt in Berlin thätig sein lassen (?!), in Widerspruch“ – „Nachschrift.“ „Ein soeben (2 Uhr) bei der Kgl. Preuß. Gesandtschaft allhier eingegangenes anonymes Schreiben von gestern 10 Uhr aus der Stadt datirt, zeigt an, daß R. Blum und J. Fröbel gestern früh 6 Uhr arretirt und unter starker militairischer Bedeckung abgeführt worden sind.“ [Landtagsmittheilungen (L. – M.), 2. Kammer 1849, S. 248, Sp. 2.]
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Ebenda, S. 251–53. (Die hier citirten Stellen des Berichts s. S. 252, Sp. 2, S. 251, Sp. 2.)
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„Was mich betrifft, so habe ich das Bewußtsein, in dieser verhängnißvollen Angelegenheit meine Pflicht erfüllt zu haben. Ich helfe Jedem ohne Ausnahme mit der größten Bereitwilligkeit. Wo es aber ganz außer meiner Macht liegt, zu helfen, da kann mich kein Vorwurf treffen.“ Schluß seiner Rechtfertigung vom 21. November. A. a. O. S. 253 – und damit zu vergleichen die im Text gedruckte Depesche vom 6. November an der gesperrt gesetzten Stelle!!
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A. a. O. S. 248/49.
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Landtagsmittheilungen S. 248.
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A. a. O. S. 249.
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a. a. O. S. 250.
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Im wohlthuendsten Gegensatze zu dem Verhalten des sächsischen Gesandten stand die Energie des sächsischen Ministeriums und insbesondere v. d. Pfordtens. Die Note vom 3. November war schon ein schönes Zeugniß für den Eifer der sächsischen Regierung, ihre Landsleute in Wien zu schützen. Sofort nach dem Empfang des Berichtes des Gesandten vom 5. schrieb aber das Ministerium am 8. an Könneritz, er müsse „Alles aufbieten, um Robert Blum zu schützen.“ Es betonte nachdrücklich „das Recht“, welches Blum als Abgeordneter wie als sächsischer Staatsangehöriger auf den Schutz des Gesandten habe und schloß: „Die sächsische Regierung kann in so eigenthümlich gestalteten Zuständen, wie sie jetzt im Kaiserstaate bestehen, ihre Staatsangehörigen nicht sofort einer militairischen Procedur überlassen, wenn nicht alle Vorbedingungen für Anwendung des Kriegszustandes gegeben sind.“ Leider kam die Note zu spät in Wien an.
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Deutsches Reichsgesetzblatt Nr. 2.
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