Kitabı oku: «Zur Zukunft eines bedingungslosen Grundeinkommens»
Inhaltsverzeichnis
Der Autor
Widmung
1. Einleitung
2. Position
2.1 Ideengeschichtlicher Hintergrund und Menschenbild des BGE
2.2 Unterschiedliche Umsetzungs- und Finanzierungsformen des BGE
2.2.1 Durch negative Einkommenssteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
2.2.2 Durch Konsumsteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
2.2.3 Durch Transaktionssteuern finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
2.2.4 Durch Einkommenssteuer und soziale Umverteilung finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
2.3 Soziologische Faktoren, die für eine Veränderung des Sozialsystems sprechen
2.3.1 Abbau des Sozialstaates
2.3.2 Flexibilisierung
2.3.3 Beschleunigung
2.3.4 Digitalisierung
2.3.5 Prekarisierung
2.3.6 Die Verteilung des Vermögens
2.3.7 Demografischer Wandel
3. Negation 3.1 Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Grundeinkommens oder: Der Einspruch der Kritiker*innen
3.1.1 Gerechtigkeit
3.1.2 Finanzierbarkeit
3.1.3 Nationale Begrenzung
3.1.4 Philosophisch-anthropologische Einwände
3.1.5 Exkurs: Kapitalismus als Herausforderung für das bedingungslose Grundeinkommen
3.2 Bestandsaufnahme der sozialen Wirkmächtigkeit der unterschiedlichen Formen des BGE
3.2.1 Das bedingungslose Grundeinkommen als liberales Versprechen
3.2.2 Das bedingungslose Grundeinkommen als Beschleunigungsfaktor der sozialen Verelendung
3.2.3 Das bedingungslose Grundeinkommen als ökonomischer Fahrstuhl nach oben
3.2.4 Das bedingungslose Grundeinkommen zwischen Kapitalismus und Revolution
4. Synthese
4.1 Bestandsaufnahme der ideologischen Rechtfertigung der Konzepte
4.2 Ist das bedingungslose Grundeinkommen ein sozialpolitisches Modell der Zukunft?
4.3 Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen, das sozial gerecht und finanzierbar ist, überhaupt möglich?
5. Literaturverzeichnis
Christian Greis
Zur Zukunft eines bedingungslosen Grundeinkommens

© 2021 Promedia Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H., Wien
Lektorat: Isabella Amir
ISBN: 978-3-85371-889-6
(ISBN der gedruckten Ausgabe: 978-3-85371-487-4)
Der Promedia Verlag im Internet: www.mediashop.at www.verlag-promedia.de
Der Autor
Christian Greis, geboren 1993 in Schlanders (Südtirol/Italien), studierte Sozialpädagogik sowie Soziologie und ist beruflich in der offenen Jugendarbeit tätig.
Widmung
Diese Abhandlung widme ich meiner Familie und meinen Freunden. Danke, dass ihr mir immer zur Seite steht und mir den Rücken freihaltet.
1. Einleitung
Die Idee einer Grundsicherung für alle Menschen gibt es schon seit hunderten von Jahren. Genauso alt wie ihr Gedanke ist auch die Vielfältigkeit und Weitläufigkeit der Ideen und Konzepte ihrer Fürstreiter*innen. Dabei haben die ersten Modelle und Ideen zu einer Einkommenssicherung nicht sehr viel mit den heutigen Ideen des Grundeinkommens gemein, doch atmen die meisten bereits den humanistischen Geist der heutigen Entwürfe. Einer der Ersten, der in seiner Schrift »Utopia« eine Einkommensgarantie erwähnte, ist Thomas Morus. Er beschreibt in seiner 1516 erschienen philosophischen Abhandlung eine Insel namens Utopia, in der Gleichheit und Gerechtigkeit in einer Republik verwirklicht werden. Das Privateigentum existiert auf dieser Insel nicht und auch der Geldverkehr ist der Bevölkerung unbekannt. Die Pflicht zu arbeiten und die Gemeinschaftsproduktion der Bevölkerung erinnert an ein riesiges Kloster. In einem ebenfalls im Werk abgehandelten Disput zwischen Raphael und dem Erzbischof von Canterbury, in dem es um die sozialen Verhältnisse in England geht, wird eine Einkommenssicherung für alle Bürger erwähnt, um Armut und Diebstahl in der Gesellschaft zu verhindern.
Hier taucht, weit entfernt vom heutigen Diskurs, die Idee eines Grundeinkommens zum ersten Mal auf (vgl. Morus 2019, S. 54−77). Ist jene bei Morus noch eine Randnotiz seines utopischen Romans, so gehört das Grundeinkommen beim amerikanischen Philosophen Thomas Paine und beim englischen Autor Thomas Spence Ende des 18. Jahrhunderts bereits zu einer zentralen Idee in ihren Werken. Bei Paine sollten Einnahmen aus Bodenrenten jedem Menschen bei seiner Volljährigkeit ein Startkapital gewährleisten, um sich eine wirtschaftliche Zukunft in der Gesellschaft aufzubauen. Paine (2019, S. 78−112) versteht dieses einmalige Einkommen als Menschenrecht, das der Menschheit als geteiltes Anrecht auf die Erde zusteht. Bei Spence werden die Gedanken Paines radikalisiert und in ein zusätzliches politisches Programm zur Vergemeinschaftung des Grundbesitzes eingebettet. Spence sieht darüber hinaus eine regelmäßige und lebenslängliche Zahlungsleistung für alle Menschen als Grundlage für die Verpachtung von Böden als angebracht an (vgl. Spence 2019, S. 99−112). Damit ist Spence der erste moderne Verfechter eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), sein Grundgedanke kommt den heutigen Konzepten dieses Prinzips sehr nahe.
Jener Grundgedanke hat sich bis heute aber noch stark weiterentwickelt, differenziert und vielfach gewandelt. So schlägt die Stunde für die Theorien des bedingungslosen Grundeinkommens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die Idee gewinnt erst zu Ende des 20., Anfang des 21. Jahrhunderts immer mehr an Form und Aussagekraft. Wobei sich in der Geschichte des Grundeinkommens nie nur ein einziges Konzept herauskristallisierte, sondern unterschiedliche Konzepte und auch Begründungen nebeneinander bestehen. Es haben sich auch Vertreter*innen unterschiedlichster Disziplinen mit dem Grundeinkommen auseinandergesetzt. So ist der Soziologe Ralf Dahrendorf ebenso ein Vertreter des Grundeinkommens, wie der Philosoph André Gorz, der Aktionskünstler Joseph Beuys, der Sozialpsychologe Erich Fromm oder der Ökonom Milton Friedman (vgl. Kovce/Priddat 2019). Vor allem scheint auch in der gegenwärtigen Soziologie das Interesse am bedingungslosen Grundeinkommen als sozialpolitische Maßnahme gegen ein erodierendes Sozialsystem zu steigen. So haben sich auch Ulrich Beck, Sascha Liebermann, Stephan Lessenich, Oskar Negt, Claus Offe und Hartmut Rosa, um nur einige Soziologen zu nennen, für das bedingungslose Grundeinkommen ausgesprochen bzw. es als Alternative für das bestehende Sozialsystem untersucht.
Was macht aber das Grundeinkommen für die Soziologie so interessant? Soziologische Theorien, die sich mit der derzeitigen Sozialstruktur, den neuen Arbeitsverhältnissen im flexiblen Kapitalismus, mit dem Abbau des Sozialstaates oder der Alterung der Gesellschaft beschäftigen, kommen mehrfach zur Erkenntnis, dass die Ressourcen des Sozialstaates nicht mehr in der Lage sein werden, den zukünftigen gesellschaftlichen Wandel und die zunehmende Ungleichheit zu kompensieren. Die Konsequenz ist, dass die Soziologie sich auch mit neuen Sozialmodellen beschäftigt, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden, dazu zählt auch das Grundeinkommen. Zudem, so betont vor allem der Soziologe Hartmut Rosa, hat die Beschleunigung zu einem entfremdeten Weltverhältnis der Menschen geführt. Technischer Fortschritt, Beschleunigung des sozialen Wandels und des Lebenstempos verlangen nach einem Sozialmodell der Entschleunigung, das eine »gelingende Weltanverwandlung durch Resonanz« ermöglicht. Hier sieht er vor allem das bedingungslose Grundeinkommen in Verbindung mit möglichen anderen sozialpolitischen Maßnahmen als Faktor, der eine resonante Anverwandlung der Welt durch existenzielle Sicherheit für die gesamte Gesellschaft ermöglicht und somit den Druck der Beschleunigungsspirale abfedert (vgl. Rosa 2016, S. 707−739).
Die Eigenheit dieser Abhandlung äußert sich einerseits in ihrer metatheoretischen Zugangsweise, andererseits durch die soziologische sowie sozialstrukturelle Analyse der Gesellschaft, die mit dem Grundeinkommen in Verbindung gebracht wird. Diese Blickwinkel ermöglichen es, das bedingungslose Grundeinkommen aus einer kritischen Perspektive zu analysieren. Aus der metatheoretischen Perspektive können wir bereits ablesen, dass das Grundeinkommen von seinen Anhänger*innen zwar als Sozialmodell für das 21. Jahrhundert angepriesen wird, es aber vier dominante Modelle im Diskurs um das Grundeinkommen gibt, die sich allesamt in ihrer Umsetzungsform und ihrer Finanzierungsart maßgeblich unterscheiden. In ihren Idealen sind alle BGE-Vertreter*innen gleich, sie vertreten dieselben Werte und dieselben Prinzipien, so homogen wie ihre Ideale, sind die Konzepte selbst aber gerade nicht. Damit hätten sie in ihrer Realisierung auch allesamt unterschiedliche Konsequenzen für das Sozialsystem und für die Gesellschaft. Diesbezüglich können wir bereits eine erste Diskrepanz erkennen, die uns während der gesamten Analyse begleitet. Hier kommt nun die soziologische Analyse der Gegenwartsgesellschaft zum Zug, jene gestattet es uns die Entstehung von Krisen im Sozialsystem und mit ihnen in der Erwerbsarbeit zu erforschen. Aus diesem Entstehungszusammenhang lässt sich ableiten, was ein sozialpolitisches Modell der Zukunft überhaupt leisten muss, um die bestehenden Defizite des Sozialstaats zu verbessern.
Halten daran anknüpfend die verschiedenen Konzepte eines bedingungslosen Grundeinkommens aber überhaupt, was sie versprechen? Ermöglicht die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bestehende soziale Krisenherde zu beheben oder führt dessen Einführung im Gegenteil dazu, dass sich die soziale Lage der Bevölkerung verschlimmert? Könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen die Anforderungen, die das 21. Jahrhundert an Sozialsystem und Gesellschaft stellt, lösen? Und den sich im Erodieren befindenden Sozialstaat konstruktiv sowie nutzbringend ersetzen oder ergänzen? Um diese Fragestellung gebührend beantworten zu können, gilt es, eine soziologische Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens durchzuführen. Das heißt, der wissenschaftliche Untersuchungsgegenstand des bedingungslosen Grundeinkommens (in der Folge auch BGE genannt) wird in einem dialektischen Dreischritt durchleuchtet. Als Dialektik wird hier im Anschluss an den Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel eine dreiteilige wissenschaftliche Methode der kritischen Überprüfung von Wissen, Thesen und Argumenten verstanden. Diese Methode lässt sich in drei Stufen des Erkenntnisprozesses unterscheiden, an deren Ende durch das Gegenüberstellen von Thesen (Position) und Antithesen (Negation) eine neue Ebene der Erkenntnis eingenommen werden kann, die Synthese (Negation der Negation) genannt wird (Schwandt 2010, S. 38−43).
Auf den Sachverhalt dieser Abhandlung lässt sich die logische Methode der Dialektik nun wie folgt anwenden: In einem ersten Schritt werden unterschiedliche Umsetzungs- und Finanzierungsformen des BGE erklärt. Dazu zählen das von Götz W. Werner vertretene, durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer als Konsumsteuer finanzierte bedingungslose Grundeinkommen, das durch eine negative Einkommensteuer finanzierte Grundeinkommen, welches als erstes von Milton Friedman vertreten wurde und heute von Thomas Straubhaar repräsentiert wird, das aus Transaktionssteuern finanzierte bedingungslose Grundeinkommen, welches derzeit vom Philosophen Richard David Precht propagiert wird, sowie ein BGE, welches sich durch die Erhöhung der Einkommenssteuer und durch soziale Umverteilung auszeichnet und in verschiedenen Kreisen der Linken populär ist.
Daraufhin werden wir die derzeitigen sozialen Krisenherde und Probleme des aktuellen Sozialsystems unter die Lupe nehmen. Dabei wird vor allem auf soziologische Theorien und sozialwissenschaftliches Datenmaterial zurückgegriffen. Zu den genannten Anforderungen des Sozialsystems für das 21. Jahrhundert zählen erstens die zunehmende Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft, die sich aus den wachsenden Einkommensunterschieden und der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich ergeben. Zweitens der Abbau des Sozialstaates und die damit zusammenhängende Umstellung der Sozialpolitik von einer sichernden zu einer aktivierenden Herrschaftstechnik. Drittens und viertens die steigende Beschleunigung und Flexibilisierung der Gesellschaft, die auf den Abbau des Tarifrechts, der Normalarbeitsverhältnisse und der Digitalisierung zurückzuführen sind und deren teils dramatische Auswirkungen auf Sozialisation und Identitätsbildung eine Fragmentierung der Subjekte erwirken, deren Extremform sich in Burnout und Depression manifestiert. Fünftens damit einhergehend die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, die man als »Erosion von sozial geschützte[n] Beschäftigungsverhältnissen« und den dazugehörenden Folgen bezeichnen kann (Krämer 2009, S. 242). Sechstens die Alterung der Gesellschaft, die das umlagefinanzierte Rentensystem allmählich in Frage stellt und siebtens die Digitalisierung, die einen tiefgreifenden Umbau der Erwerbsarbeit erzeugt und Arbeitsverhältnisse fundamental verändert.
In einem zweiten Schritt, der als Negation bezeichnet wird, werden die Krisenherde des Sozialsystems den unterschiedlichen Konzepten des Grundeinkommens gegenübergestellt und deren Möglichkeit, jene zu verbessern, ausgelotet. Dabei wird besonders die Geltungsbedingung des bedingungslosen Grundeinkommens als Verbesserung der sozialpolitischen Verhältnisse kritisch unter die Lupe genommen. Dazu zählt auch, auf mögliche Schwierigkeiten in der Umsetzung wie Finanzierbarkeit, Ungerechtigkeit des Konzepts und nationale Regulierung des bedingungslosen Grundeinkommens zu verweisen und auch anthropologische und ökonomische Fragestellungen zu streifen. Das Kapitel der Synthese beginnt mit einer Bestandsaufnahme, ob die unterschiedlichen Ansätze des bedingungslosen Grundeinkommens überhaupt halten, was sie versprechen und welche der verschiedenen Grundeinkommensarten ihre beanspruchten Ideale überhaupt erfüllen kann. Damit einhergehend gilt es je nach Ergebnis der vorherigen zwei Hauptkapitel mögliche Erweiterungen des Konzepts, die sich aus den soziologischen Ausgangsbedingungen ergeben, anzuführen oder auch mögliche Synthesen aus den unterschiedlichen Grundeinkommensformen zu bedenken. Der Verfasser dieser Abhandlung ist sich bewusst, dass eine der wichtigsten Krisen, die im 21. Jahrhundert gelöst werden muss, in diesem Buch außen vor bleibt. Ich spreche von einer ökologischen Krise, die maßgeblich das derzeitige Weltverhältnis der Menschen in Frage stellt. Das Grundeinkommen könnte durchaus auf dessen ökologische Wirkung hin befragt werden, dieses Buch beschränkt sich aber auf das BGE als sozialpolitische Maßnahme und auf dessen sozialpolitische Wirkungskraft. Wir wollen dessen Potenzial oder auch Unvermögen in Bezug auf sozialstrukturelle, sozialpolitische, arbeitssoziologische sowie demografische Fragestellungen und Krisenerscheinungen überprüfen.
Die ökologische Krise bleibt eines der wichtigsten Probleme, die es zukünftig zu lösen gilt und ist damit nicht gründlich von möglichen sozialen Fragen zu trennen. Denn eine ökonomisch-ökologische Zangenkrise schließt die sozialen Folgen einer drohenden Umweltkatastrophe immer auch mit ein (vgl. Dörre 2019, S. 20−26). Nichtsdestotrotz ist das bedingungslose Grundeinkommen vorwiegend eine Sozialmaßnahme und wird in diesem Buch erstrangig als solche verstanden. Der Autor ist davon überzeugt, dass ein BGE für, aber auch gegen ökologische Krisenpolitik eingesetzt werden kann. Zentral ist, in welchem sozialen Klima und in welchem Gesamtkonzept von sozialpolitischen Maßnahmen das Grundeinkommen gedeihen kann, damit es vielleicht auch für die Umwelt und eine zukunftsfördernde Klimapolitik fruchtbar gemacht werden kann. Bleibt das BGE an den Wachstumszwängen des Kapitalismus gekoppelt, so könnte es mit der Endlichkeit der Welt früher oder später in Konflikt geraten. Wird auf jene bei der Betrachtung aber vollkommen verzichtet, so könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen, das ein würdevolles Leben für alle ermöglichen sollte, nicht mehr garantiert werden. Eine genauere Analyse dazu würde den Bogen dieses Werks aber wesentlich überspannen, weshalb wir uns auf die Erforschung der sozialpolitischen Wirkungskraft beschränken.
2. Position
2.1 Ideengeschichtlicher Hintergrund und Menschenbild des BGE
Wie wir bereits in der Einleitung erkennen konnten, steht das bedingungslose Grundeinkommen auf einem breiten ideengeschichtlichen Fundament. Einige Väter (es gibt leider nur wenige Mütter) des BGE haben wir benannt, auf andere aus Platzgründen nur verwiesen. Neben wirtschaftlichen und soziologischen Gründen (denen wir uns in der zweiten Hälfte dieses Kapitels widmen), gibt es auch moralische und ethische Gründe, die Vertreter*innen zur Rechtfertigung ihres Modells anführen. Es existieren zwar einige unterschiedliche Konzepte des Grundeinkommens, alle Anhänger*innen teilen aber zu einem gewissen Grad ein gemeinsames Menschenbild. In diesem Kapitel wollen wir uns auf die Spurensuche genau jener Werte zu machen, die das BGE, neben den Argumenten zur dynamisch transformativen sozialen Entwicklung, zu einem Modell der Zukunft machen sollen. Oder anders ausgedrückt: Welchen Idealen sehen sich Anhänger*innen des bedingungslosen Grundeinkommens verpflichtet, und wie rechtfertigen sie ihr Ideen? Bevor wir uns nun aber den Idealen des BGE widmen, gilt es zuerst den Begriff genauer zu definieren. Dazu bedienen wir uns der Definition des »Netzwerk Grundeinkommen«, welches das bedingungslose Grundeinkommen durch vier Wesensmerkmale zu konkretisieren versucht. Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll »[1.] die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, [2.] einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie [3.] ohne Bedürftigkeitsprüfung und [4.] ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden« (Netzwerk Grundeinkommen o. D., a). Erfüllt ein Konzept einer vorbehaltslosen Grundsicherung nur einen dieser Punkte nicht, so darf es im engeren Sinne nicht als BGE bezeichnet werden. Mit dieser Definition können wir uns nun den Prinzipien der Vertreter*innen des Grundeinkommens zuwenden.
Eines der am häufigsten angebrachten Argumente für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist jenes der Freiheit eines jeden Individuums und der damit zusammenhängenden Forderung eines würdevollen Lebens für alle. Einige Grundeinkommensbefürworter*innen beziehen sich dabei direkt auf Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes, die da lauten: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« (Art. 1 Abs.1 S. 1−2 GG) und weiter in Artikel 2: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden« (Art. 2 Abs. 2 S. 1−3 GG). Genau diese zwei Artikel des Grundgesetzes, so der Unternehmer Götz W. Werner, könnten erst durch ein BGE zur vollen Entfaltung kommen. Denn erst durch die Befriedigung der Grundbedürfnisse und einem Dach über dem Kopf ist ein würdevolles Leben in Freiheit möglich. Dazu zählt auch das Recht Nein zu sagen, nicht alles hinzunehmen, was einem geboten wird oder auch Arbeit abzulehnen, die einem als nicht angemessen oder entwürdigend erscheint. Hierfür bedarf es eines Sozialstaates, der mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens zur Sicherung jeglicher physischen Existenz beiträgt und darüber hinaus ein Kulturminimum zur sozialen Partizipation bereitstellt (vgl. Werner 2018, S. 57−62). Dieser Gedanke geht bis auf den bereits erwähnten Thomas Paine zurück, der bereits zu seiner Zeit die humanistischen Wurzeln eines BGE zum Teil begründete und an die Menschenrechte knüpfte. Der Psychoanalytiker und radikale Humanist Erich Fromm hat diesen Menschlichkeitsgedanken in seiner Schrift »Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle« sehr ansehnlich zusammengefasst:
Das garantierte Einkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort »Freiheit« eine Realität machen, es würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft »von Nutzen« ist. (Fromm 2019, S. 274)
Somit möchten viele Grundeinkommensbefürworter*innen die Ideologie der Leistungsgerechtigkeit abschwächen und der Gesellschaft eine moralische Basis jenseits von Lohn und Leistung bieten. Dem Leitspruch der kapitalistischen Gesellschaft: »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen« (2 Thess 3,10) wird die Menschenwürde als alles übersteigendes solidarisches Prinzip gegenübergestellt. Das Grundeinkommen wird somit für viele Anhänger*innen zu einer Verheißung für eine neue Gesellschaft, in der die kooperative Solidarität füreinander in einem Einkommen für alle ausgedrückt wird. In diesem Sinne stimmen Anhänger*innen des bedingungslosen Grundeinkommens sehr oft das Loblied vom Ende der entfremdeten Arbeit an, denn sobald erst einmal ein existenzsicherndes Einkommen für alle durchgesetzt ist, müssen unbeliebte Arbeitsstellen durch bessere Löhne attraktiver und schlechte Arbeitsbedingungen verbessert werden, damit sie überhaupt noch bei den Arbeiter*innen Zuspruch finden. Zudem würde ein BGE, laut dem Sozialphilosophen André Gorz (2010, S. 340−349), zu mehr Freizeit und einer Verringerung der Arbeitszeit beitragen. Einerseits muss mit einem Grundeinkommen weniger gearbeitet werden, um ein gutes Einkommen zu erwirtschaften, andererseits würde es innerfamiliär zu egalitären Formen des Erwerbseinkommens führen.
Hier kann man nun auch Argumente für die geschlechtergerechte Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens anführen. So ist die Sozialwissenschaftlerin Ute Fischer davon überzeugt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen Geschlechterungerechtigkeiten abbaut. Denn von einem BGE würde vor allem die reproduktive Arbeit in der Gesellschaft, die vorwiegend immer noch Frauen leisten, profitieren (Fischer 2018, S. 93−112). Das bedingungslose Grundeinkommen ist »eine geschlechtergerechte Vision: Gleichheit in Freiheit anstelle von Gleichheit im Zwang zur Erwerbsarbeit. Es würdigt die Vielfalt von Frauenleben […] und sichert die Existenz unabhängig vom verdienenden Gefährten. Es ermöglicht Fürsorge für Angehörige wie auch Tätigkeiten für das Gemeinwesen« (ebd., S. 93). Laut der Sozialwissenschaftlerin verhilft das BGE aber nicht nur dazu, dass Frauen in der viel zu lange schon geringgeschätzten Fürsorgearbeit zu neuen individuellen Handlungsspielräumen und finanzieller Unabhängigkeit kommen, sondern auch zu einer Umwertung der gesamten Anerkennungsordnung, in der Gemeinwesenarbeit und reproduktive Arbeit endlich gleichwertig neben der Erwerbsarbeit stehen können (vgl. ebd., S. 101). Durch eine vorbehaltlose Grundsicherung würden zudem die Aushandlungsbedingungen für eine »angemessene Aufgabenteilung […] günstiger, weil Frauen ebenso wie Männer vom Zwang zur Erwerbsarbeit befreit sind und sich damit auch kollektive Deutungsmuster wertzuschätzender Lebensbereiche verändern können« (ebd. S. 112). Der Soziologe Ralf Dahrendorf hat in Verbindung mit dem bedingungslosen Grundeinkommen den Abschied von der Arbeitsgesellschaft beschworen und die Tätigkeitsgesellschaft ausgerufen, in der Arbeit und Entlohnungen entkoppelt und in der ein Beruf endlich wieder zu einer sinnvollen Berufung wird (vgl. Dahrendorf 1986, S. 132 f). Eine solche Tätigkeitsgesellschaft würde dazu beitragen, dass Subjekte eine für sich sinnvolle Arbeit wählen und zudem Zeit hätten, sich politischen Tätigkeiten und dem Gemeinwohl zu widmen, was zu einer Belebung der demokratischen Partizipation führen könnte.
Die Vertreter*innen eines BGE stehen auch für eine Umwertung des Faulheitsbegriffs und für eine positive Umdeutung des Begriffs der Muße. Dieser Gedanke geht zurück auf den Sozialisten und Schwiegersohn von Karl Marx, Paul Lafargue, der mit einem ironischen Unterton das Recht auf Faulheit einforderte. Damit kritisierte er die sozialistische Bewegung seiner Zeit, prangerte zudem deren übertriebene Arbeitsmoral sowie deren Verehrung der Arbeitsgesellschaft an und betonte die Vorteile der Befreiung von entfremdeter Arbeit durch Maschinen. »Die kapitalistische Moral, eine jämmerliche Parodie der christlichen Moral […]; ihr Ideal besteht darin, die Bedürfnisse des Produzenten auf ein Minimum zu drücken, seine Freuden und Leidenschaften zu ersticken und ihn zur Rolle einer Maschine zu verurteilen, die rast- und ruhelos Arbeit leisten soll«, so die anprangernde Mahnung Lafargues (2019, S. 157 f). Damit einher geht auch die Umwertung des Begriffs Arbeitslosigkeit, der in der derzeitigen Arbeitsgesellschaft oft zum Stigma für betroffene Personen wird. Arbeitslosigkeit in einer Gesellschaft, in der Arbeit als höchstes Gut angesehen wird, ist »ein Gewaltakt für alle Betroffenen«. Fähigkeiten und Eigenschaften, die man »innerhalb der Familie, der Schule und der Lehre in einem mühsamen und aufwendigen Bildungsprozess erworben« hat, um sich auf die Arbeit vorzubereiten, können nicht entfaltet werden, denn »die körperliche und seelisch-geistige Integrität« eines Menschen ist dadurch gefährdet (Negt 2012a, S. 68). Nicht anders ist es, wenn Arbeitslose durch das gegenwärtige Sozialsystem zur Zwangsarbeit verdonnert werden, in dem sie sich ständigen Sanktionen und Bedarfsprüfungen ausgesetzt sehen und entwürdigende und prekäre Arbeitsplätze annehmen müssen (vgl. Butterwegge 2020, S. 271 f). In einer Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgeht, wie es Hannah Arendt (2013, S. 13) formulierte, ist die Missachtung der Arbeitslosen besonders fatal. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird der Druck, den das Arbeitsamt auf Hartz-IV-Empfänger*innen zum Beispiel ausübt, aufgehoben, da es bedingungslos ist. Zudem entfällt die stigmatisierende Wirkung des sanktionsorientierten Arbeitslosengeldes, weil es alle bekommen und an der Würde eines jeden Menschen festgemacht wird.
Des Weiteren entfällt der Zwang zur Arbeit um jeden Preis, weil die Grundbedürfnisse der Menschen gesichert sind. Damit geht die Umwertung des Prinzips der Arbeit selbst einher, denn mit der Einführung des BGE wird Einkommen erst zur Voraussetzung für Arbeit und zur Grundlage für eine sinnvolle Tätigkeit für die Gemeinschaft, die weit über die Erwerbsarbeit hinausreicht. Denn neben reproduktiven Arbeitstätigkeiten war das Erwerbsarbeitssystem nie wirklich in der Lage, alle gesamten kulturellen und sozial wertvollen Tätigkeiten zu erfassen. Es zählen unzählige Beschäftigungen dazu, zum Beispiel Erziehung, Haushalt, Pflege, Vereinsarbeit, »soziales Engagement, Kulturarbeit, Jugendarbeit, Sport und Brauchtum« (Werner 2018, S. 77). Zusammenfassend kann man schließen, dass sich die Vertreter*innen des bedingungslosen Grundeinkommens auf humanistische und aufklärerische Werte berufen. Das bedingungslose Grundeinkommen verhilft in diesem Sinne zu
einer Steigerung der Freiheit und garantiert die Würde eines jeden Menschen
einer Verringerung von Ungerechtigkeiten zwischen Produktion und Reproduktion, Mann und Frau
einer Belebung der Demokratie und des Gemeinwesens
einer Arbeitszeitverkürzung für schöpferische Tätigkeiten
einem neuen Geist einer kooperativen Gesellschaft
einer positiven Umwertung von Muße und zur Befreiung von entfremdeter Arbeit
einer Aufhebung der Stigmatisierung von Arbeitslosen
Jene Werte lassen sich mit dem derzeitigen Sozialstaat laut den Befürworter*innen des bedingungslosen Grundeinkommens nicht mehr erreichen, da dieser auf einem veralteten Familienmodell, auf einem veralteten Arbeitsethos, einer Demographie, in der es noch viele junge und wenig alte Menschen gab, sowie auf einem Modell einer stark wachsenden Wirtschaft gegründet wurde (Straubhaar 2017, S. 33 f).
2.2 Unterschiedliche Umsetzungs- und Finanzierungsformen des BGE
Haben wir uns im vorhergehenden Kapitel mit den Idealen des Grundeinkommens auseinandergesetzt, gilt es sich nun mit den unterschiedlichen Ansätzen zu beschäftigen und damit, wie die Fürstreiter*innen einer bedingungslosen Mindestsicherung diese Ideale erreichen wollen. Damit können wir in einem zweiten Schritt deren Gültigkeit überprüfen.
2.2.1 Durch negative Einkommenssteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
Das erste Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens, welches hier vorgestellt wird, geht auf einen der bekanntesten Ökonomen des 20. Jahrhunderts zurück: Milton Friedman. Er war ein Wirtschaftswissenschaftler der Chicagoer Schule der Ökonomie, ein Verfechter des Neoliberalismus und zudem Nobelpreisträger. Friedman war darüber hinaus ein Vertreter der monetaristischen Wirtschaftstheorie, deren Anhänger betonen, dass die Preisstabilität von Waren maßgeblich von der zirkulierenden Geldmenge abhängt, Inflation und Deflation also die Konsequenz aus zu viel oder zu wenig zirkulierendem Geld sind. Die schriftstellerische Produktivität Friedmanns reicht von den 1950er- bis in die 1980er-Jahre, die Wirkmächtigkeit seiner Schriften begleitet uns bis heute (vgl. Spahn 2009, S. 282−300). In dieser Zeit der außerordentlichen Produktivität entwickelte er im Anschluss an die Politikerin Juliet Rhys-Williams die Idee einer negativen Einkommensteuer, welche als Prototyp eines bedingungslosen Grundeinkommens angesehen werden kann. Grundgedanke jener negativen Einkommenssteuer ist es, ein liberales Konzept zur Armutsbekämpfung bereitzustellen, welches zwar eine monetäre Unterstützungsmaßnahme für Bedürftige darstellt, den Kreislauf des freien Marktes aber »nicht stören und seine Funktionsweise nicht beeinträchtigen« sollte (Friedmann 2018, S. 266). Zudem wollte Friedman der, in seinen Augen dysfunktionalen und die freie Marktwirtschaft lähmende Sozialpolitik des deutschen Sozialstaates der Nachkriegszeit eine Alternative bieten.
Die negative Einkommensteuer basiert auf einem einfachen Prinzip, es gibt einen gesetzlich vorgegebenen Steuerfreibetrag, bei dessen Unterschreitung man eine staatliche Transferleistung erhält und bei dessen Überschreitung man Steuern auf die Differenz aus Einkommen und Freibetrag bezahlt. »Derzeit besteht nach dem Bundeseinkommenssteuergesetz ein Steuerfreibetrag von 600 Dollar pro Person […]. Wenn eine Person ein steuerpflichtiges Einkommen von 100 Dollar bezieht, […] über dem Steuerfreibetrag und den absetzbaren Sonderausgaben, zahlt sie dafür Steuern« (ebd. S. 267). Bei einem Einkommen unter dem Steuerfreibetrag würde man negative Steuern, also eine Zuwendung erhalten.
Dieses Beispiel von Friedmann wird hier aus rein exemplarischen Gründen angeführt, da sein Modell in den 1970er-Jahren entwickelt wurde und Preisentwicklung sowie Inflation von heute nicht berücksichtigt. Da sein Steuerfreibetrag zudem relativ niedrig ist, gilt es sich einem aktuelleren Modell der negativen Einkommenssteuer zu widmen. Ein heutiger Vertreter des durch die negative Einkommenssteuer finanzierten Grundeinkommens ist der Schweizer Ökonom Thomas Straubhaar. Dieser sieht ein Grundeinkommensmodell in der Höhe von 12.000 Euro im Jahr für angemessen an. Straubhaar bietet dafür eine einfache Rechnung: das Sozialstaatsetat der Bundesrepublik für ein Jahr beträgt 980 Milliarden Euro, teilt man diese Summe durch die Einwohner Deutschlands, also ungefähr 80 Millionen Menschen, ergibt dies in etwa eine Summe von 1000 Euro im Monat. In diesem Rechenbeispiel wären vom Neugeborenen bis zum*zur Greis*in alle Personen Deutschlands einberechnet (vgl. Mission Money 09. 07. 2019). Wie eine Umsetzung von 1000 Euro im Monat als BGE aber konkret in der negativen Einkommenssteuer verankert werden sollte, gilt es sich nun in einem konkreten Beispiel nochmals genauer zu veranschaulichen.
Die Berechnungsformel der negativen Einkommenssteuer lautet: Bruttoeinkommen + Grundeinkommen – Bruttoeinkommen x Steuersatz = Nettoeinkommen. Geht man nun von den vorgeschlagenen 12.000 Euro als Grundeinkommen sowie einem zusätzlichen Erwerbseinkommen von 12.000 Euro mit einem Einkommenssteuersatz von 50 % aus und nimmt ein Bruttoeinkommen von 24.000 Euro als Grenzwert für die negative Einkommenssteuer, ergibt sich folgende Rechnung: 12.000€ + 12.000€ – 12.000€ x 50 % = 18.000 Euro Nettoeinkommen. Ist das jährliche Bruttoeinkommen nun aber gleich 24.000 Euro ist die negative Einkommensteuer gleich null: 24.000€ + 12.000€ – 24.000€ x 50 % = 24.000 Euro Nettoeinkommen. Übersteigt das Einkommen nun den Grenzwert von 24.000 Euro zum Beispiel durch ein Einkommen von 48.000 Euro, verkehrt sich die negative Einkommenssteuer in eine positive und man muss Steuern zahlen: 48.000€ + 12.000€ – 48.000€ x 50 % = 36.000 Euro Nettoeinkommen. Hat man kein Einkommen, bleiben einem die 12.000 Euro zur Gänze erhalten: 0€ + 12.000 − 0€ x 50 % = 12.000 Euro Nettoeinkommen beziehungsweise Grundeinkommen (Straubhaar 2018, S. 23−27).

Abbildung 1: Eine vom Ökonomen Thomas Straubhaar erstellte Grafik zur Veranschaulichung der negativen Einkommenssteuer (Straubhaar 2017, S. 103).
Trotz der Nachvollziehbarkeit seiner Argumentation und der Ansehnlichkeit seiner rechnerischen Darstellung, betont Straubhaar aber, dass die Höhe des BGEs politisch festgelegt werden sollte und diese Entscheidung von der Bevölkerung und der Bundesregierung getragen werden muss. Seine Berechnungen seien nur ein Vorschlag, der die Möglichkeiten der finanziellen Ressourcen am effizientesten auszuloten versucht. »Eine Bevölkerung muss im demokratischen Verfahren festlegen, ob sie das Existenzminimum hoch oder tief ansetzen will […]« (Straubhaar 2017, S. 126). Zusätzlich »gilt es in einem gesellschaftlichen Dialog zu diskutieren und mit demokratischen Verfahren zu entscheiden, welche Kosten die Bevölkerung für den Sozialstaat zu tragen bereit ist« (ebd., S. 137).
Straubhaar lässt aber keine Zweifel daran, dass er ein niedriges Grundeinkommen und damit auch niedrige Steuersätze bevorzugt. »Ein hohes Grundeinkommen macht hohe Steuersätze erforderlich. Dadurch werden Anreize zu eigener Leistung geschmälert. […] Ein niedriges Grundeinkommen lässt sich mit niedrigen Steuersätzen finanzieren. Eine geringe Steuerbelastung wirkt sich positiv auf die Leistungsanreize aus« (ebd., S. 17). Hier zeigt sich nun in Grundzügen die radikal wirtschaftsliberale Ausrichtung von Straubhaars theoretischem Denken. Hinzu kommt die Forderung nach der Abschaffung aller steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen und der sozialstaatlichen Regulierungen des Arbeitsmarktes (Tarifrecht, Sozialversicherungen, Mindestlöhne und Kündigungsschutz) (vgl. Straubhaar 2018, S. 20; Knödler 09. 09. 2017). Jeglicher Bedarf an Sozialleistungen sollte vom bedingungslosen Grundeinkommen abgedeckt, alle wirtschaftlichen Entwicklungen vom freien Markt selbstreguliert werden. Auch für Zuwanderer*innen sieht Straubhaar eine Regelung in seinem Grundeinkommenskonzept vor. Pro Erwerbsarbeitsjahr sollen Migranten*innen aus Europa oder außerhalb 10 % des BGEs erhalten, damit sie zu Ende eines zehnjährigen Erwerbslebens in Deutschland den vollständigen Leistungsanspruch des Grundeinkommens genießen können (vgl. Mission Money 09. 07. 2019). Dazu müssten sie aber in den ersten Jahren in ihrem Herkunftsland sozialversichert bleiben.
Fassen wir zusammen: Straubhaar und sein Vorgänger Friedman wollen das bedingungslose Grundeinkommen über die Einkommenssteuer finanzieren, dazu soll es Transferleistungen geben, die je nach Einkommen unterschiedlich berechnet werden. Neben dem Grundeinkommen gibt es keine Zuwendungen vom Staat und dessen Zuständigkeitsbereiche werden auf ein Minimum reduziert. Das Sozialstaat-Subjekt erhält zwar nach Straubhaar 1000 Euro vom Staat, ist dann aber auf sich alleine gestellt.
2.2.2 Durch Konsumsteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
Einer der in Deutschland wohl bekanntesten Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens ist Götz W. Werner. Seit nun fast zwanzig Jahren prägt der Gründer der Drogeriekette »dm« die Debatte für einen vorbehaltlosen Lebensunterhalt für alle Bürger*innen in der Bundesrepublik maßgeblich (Werner 2018 S. 14 f). Besonders sein Ruf als Großunternehmer verhalf seinem Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens rasch zu großer Popularität. Unternehmertum und die Forderung eines BGEs, wie ist dies aber vereinbar? Götz W. Werner vertritt ein Konzept, welches Unternehmertum und Grundeinkommen nicht trennt, sondern zu verbinden versucht. Ein Konzept, von dem Konzerne, Arme, Erwerbslose, Arbeiter*innen und Mittelschicht gleichermaßen profitieren, das sei laut Werner möglich und lasse sich durch das BGE verwirklichen. Wie stellt sich aber der milliardenschwere Unternehmer ein bedingungsloses Grundeinkommen vor und wären seine Vorstellungen selbst überhaupt so gerecht und sozial verträglich, wie er es behauptet? Der ersten Frage werden wir uns nun widmen, die soziale Verträglichkeit und die eventuelle Verbesserung oder Verschlechterung des Sozialsystems wird in einem zweiten Moment nochmals aufgegriffen. Was ist nun aber der Kern von Werners Konzept?
Der zentrale Gedanke in seinem Entwurf ist ein BGE, das sich auf 1000 bis 1500 Euro im Monat beläuft und aus der Mehrwertsteuer finanziert wird. Zu Anfang seiner Tätigkeit als Aktivist für das Grundeinkommen hielt Werner ein BGE von 1000 Euro für angemessen. Nach seinem nun fast zwanzigjährigen Engagement gesteht er ein, dass ein BGE von 1000 Euro wahrscheinlich doch ein wenig zu niedrig sei und revidiert in der überarbeiteten Ausgabe seines Standardwerks »Einkommen für alle« seine ursprüngliche Angabe. Er bleibt aber bei der genauen Angabe der Höhe des Betrages ungenau und bewegt sich in der Spanne von 1000 bis 1500 Euro (vgl. ebd., S. 142−146). Das besondere an Werners Ansatz ist seine Kritik an der Einkommenssteuer und die Forderung einer vollständigen Abschaffung des progressiven Steuersystems. Einerseits sei die Einkommensteuer Gift für die Innovationsdynamik eines Unternehmens, weil sich diese Besteuerung negativ auf den Produktionsprozess auswirkt und sie in den Wertschöpfungsprozess eingreift, bevor »konsumfähige Güter und Dienstleistungen entstanden sind« (ebd., S. 256).
Andererseits belaste die Einkommensteuer vor allem die obere Hälfte der Einkommenspyramide und führe bei Besserverdienern zu Unmut (vgl. ebd., S. 235 f). Werner selbst verwendet hier eine Metapher, in der er die obere Mittelschicht als Melkkühe der Nation bezeichnet. Zudem, so Götz Werner, würde die progressive Einkommensteuer vermehrt Steuerflucht, Standortwechsel und Produktionsverlagerungen von großen Konzernen erzwingen. Damit hätten vor allem klein- und mittelgroße Unternehmen, die ihren Standort nicht wechseln können und somit die gesamte Steuerlast stemmen müssen, das Nachsehen. Ein Großteil der Innovationsdynamik dieser Unternehmen würde laut Werner dadurch zerstört. Darum kommt er zu einem äußerst leistungsideologischen Schluss: »Je erfolgreicher ein Individuum oder ein Unternehmen agiert, desto härter schlägt die Steuer zu. Das ist der Hauptgrund, warum die griffige Parole, Leistung müsse sich wieder lohnen, nicht kleinzukriegen ist« (ebd., S. 235). Effizienter und sozialer sei eine Konsumsteuer, die sich aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der gleichzeitigen Angleichung der Eigentumssteuer als Nutzungssteuer ergebe. Alle anderen Steuern schmälern nur die maximale ökonomische sowie soziale Effizienz des Produktionsprozesses, so Werner.
Die Mehrwertsteuer als Konsumsteuer würde in seinem Entwurf auf 50 % erhöht werden. Dabei sollte die Mehrwertsteuer über die Jahre stufenweise gesteigert und die Ertragssteuer stufenweise verringert werden, bis sie den Vorgaben Werners entsprechen. Die stufenweise Erhöhung sei laut Werner eine Vorsichtsmaßnahme, damit »uns in der Tat sowohl die öffentlichen Haushalte wie auch die private Wirtschaft [nicht] um die Ohren fliegen« (ebd., S. 281). Zusätzlich sollten Grund und Boden zukünftig zu einem Gemeingut werden, auf das man Konsumsteuer entrichtet, denn Grund und Boden seien keine Waren, sondern Konsumgüter, so der Unternehmer (vgl. ebd., 225−233). Werner untermauert die Einführung einer Konsumsteuer und des bedingungslosen Grundeinkommens vor allem mit dem Argument der Fremdversorgung und sozialen Differenzierung der Gesellschaft. Mit der Arbeitsteilung sind wir keine Selbstversorger mehr, sondern alle zu Konsumenten geworden, die in der westlichen Welt des Warenüberflusses zur Kasse gebeten werden. Dabei ist vor allem das BGE als Voraussetzung für ein gelingendes zukünftiges Arbeitsleben anzusehen, so Werner. Und weil wir alle konsumieren und nicht mehr für uns selbst produzieren, sondern für Andere, ist die Konsumsteuer die beste Form, Steuern zu erheben (vgl. ebd., S. 84−94).
Mit der Umsetzung des BGE würden aber laut Werner auch alle derzeitigen Sozialleistungen stufenweise wegfallen und für eine Krankenversicherung würde jedes Individuum selbst zur Verantwortung gezogen. Dabei wäre eine Pflichtabgabe für eine Standardkrankenversicherung, die auf einen Teil des Grundeinkommens berechnet wird, laut Werner denkbar, aber nicht unbedingt notwendig. Viel wichtiger sei es, dass jeder nach Präferenzen aus unterschiedlichen Krankenversicherungen wählen kann. Dasselbe gelte auch für die Rente, denn das bedingungslose Grundeinkommen sei eine Mindestabsicherung für eine würdige Existenz und keine Rundumversorgung (vgl. ebd., S. 160–161). »Anders als die Existenzsicherung ist die Sicherung privater Lebensstandards keine Gemeinschaftsaufgabe, sondern eine private Aufgabe« (ebd., S. 161). Trotz dieser eher bedenklich anmutenden Stellungnahmen zum Sozialsystem ist Götz W. Werner davon überzeugt, dass das über Konsumsteuer finanzierte Grundeinkommen das sozial gerechteste Modell für die Zukunft sei. Den Grund dafür sieht er in dem progressiven Prinzip in der Konsumsteuer selbst, denn wer »teurere Güter und Dienstleistungen in Anspruch nimmt, der zahlt ganz automatisch mehr Steuern« (ebd., S. 284). Zudem könnte man unterschiedlich hohe Konsumsteuersätze einsetzen, die wiederum progressiv wirken und besonders bei Luxusgütern einen maximalen Konsumsteuersatz fordern.
Zusammenfassend kann man also sagen, Werner strebt ein Gesellschaftsmodell an, welches einerseits ein würdiges Leben für jeden Menschen bieten soll, andererseits eine maximale Zurückhaltung des Staates verspricht und wiederum große Vorteile für Unternehmer*innen, Konzerne und Reiche proklamiert. Das soziale Gerechtigkeitsverhältnis soll dabei wiederum einzig von einer Konsumsteuer strukturiert werden, die möglicherweise auf Grund und Böden ausgeweitet werden könnte. Eventuelle zusätzliche Sozialleistungen sind der Selbstverantwortung der Individuen überantwortet. Somit lässt sich, den zweiten Teil der Arbeit vorwegnehmend, im Konzept von Götz W. Werner aber ein Widerspruch erkennen, der eine Ambivalenz zwischen seinen humanistischen und seinen unternehmerischen Idealen erzeugt. Einerseits fühlt er sich den Grundsätzen des BGE verschworen, die sich auf ein Recht für ein gutes Leben für alle Menschen berufen, andererseits sieht er sich selbst dem Unternehmertum treu ergeben und will vor allem auch seiner Kaste Vorteile verschaffen. So bezeichnet er sich selbst als Menschen mit einem linken Herz und einem liberalen Verstand (vgl. ebd. S. 244). Ob sich diese Ideale jedoch vereinbaren lassen und welche sozialen Konsequenzen sein Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens für die Gesellschaft hätte, wird im nächsten Abschnitt untersucht.
2.2.3 Durch Transaktionssteuern finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
Ein weiterer in der Öffentlichkeit sehr präsenter und unermüdlicher Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens ist Richard David Precht. Ebenso wie der bekannte Unternehmer Götz W. Werner hat sich der Philosoph und Bestsellerautor Precht in den letzten Jahren zur Autorität beim Thema BGE entwickelt. Seine erhebliche Medienpräsenz und die hohen Auflagen seiner populärwissenschaftlichen Publikationen hat das Grundeinkommen bei einer breiten Schicht von Mediennutzern*innen und Leser*innen bekannt gemacht. Der Philosoph hat sich besonders angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und der damit einhergehenden Transformation der Arbeit für das bedingungslose Grundeinkommen ausgesprochen. Dabei vertritt auch er eine eigene Form der Umsetzung einer vorbehaltslosen Grundsicherung. Precht ist wie auch schon Götz Werner vor ihm der Meinung, dass sich die Finanzierung des BGE nicht über die Besteuerung von Arbeit umsetzen lässt. »Wie sollen denn im Zeitalter von immer weniger Erwerbstätigen diese den Sozialstaat finanzieren?« fragt der Philosoph Precht in seinem Buch »Jäger, Hirten, Kritiker« und erwidert gleich darauf: »[D]as funktioniert nicht einmal beim bestehenden Sozialsystem« (Precht 2018, S. 130). Wie will der Philosoph aber das BGE sonst finanzieren, wenn er es nicht über die Einkommensteuer und ebenfalls nicht, wie von Götz Werner propagiert, durch eine Konsumsteuer bestreiten will?
Precht möchte den Geldverkehr selbst anzapfen. Deswegen hält er eine Finanztransaktionsteuer für das geeignete Mittel, um ein Grundeinkommen zu realisieren. Er orientiert sich dabei am Modell des ehemaligen Schweizer Vizekanzlers Oswald Sigg. Dessen Ansatz ist folgender: »Erhebt man auf jeden Geldtransfer eine Mikrosteuer von 0,05 %, wäre für die Schweiz ein Grundeinkommen von 2500 Franken finanziert« (ebd. S. 135). Jene Steuer würde den*die Normalbürger*in kaum belasten, weil der Großteil der Steuer von der Finanzwirtschaft abgezweigt wird. Für Deutschland müsste das Modell des ehemaligen Schweizer Vizekanzlers aber ein wenig revidiert werden, da der Anteil der Finanzwirtschaft an der deutschen Volkswirtschaft geringer ist. In einer Debatte mit dem Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge erwähnt Precht, dass sich die Mikrosteuer für Deutschland auf ungefähr 0,3 bis 0,5 % belaufen müsste (M. Molli 30. 10. 2018). Neben der Finanzierung des BGE hätte eine Finanztransaktionssteuer zusätzlich den Vorteil, dass sie Finanzspekulationen reguliere und stabilisiere sowie Investitionen in den Finanzmarkt weniger attraktiv mache und stattdessen Investitionen in die Realwirtschaft fördere. Wie hoch sollte aber ein solches aus Transaktionssteuern finanziertes BGE sein?
Precht entwickelt dazu eine recht schlüssige Argumentation. Das bedingungslose Grundeinkommen muss höher sein als der derzeitige Hartz-IV-Satz mit Zusatzleistungen, welchen er je nach Herkunft der Individuen zwischen 950−1200 Euro verortet. Deshalb hält er einen Betrag von 1500 Euro als Grundeinkommen für angemessen. Würde der Auszahlungssatz des bedingungslosen Grundeinkommens unter die derzeitige Grenze des Hartz-IV-Satzes fallen und es keine zusätzlichen Sozialleistungen geben, so Precht, wäre die Verelendung der unteren Gesellschaftsschichten vorprogrammiert (vgl. ebd. S. 130ff).
Wie will Precht nun aber mit dem derzeit existierenden Sozialstaat verfahren? Will er ihn ebenso abschaffen wie Götz W. Werner oder ihn beibehalten? Precht hat kein konkretes Konzept, wie mit dem gegenwärtigen Sozialstaat nach der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens umgegangen werden soll, er betont aber in verschiedenen Interviews, dass Teile des Sozialstaats wie die Krankenversicherung beibehalten werden sollten. Auch über das Kindergeld könne, trotz Kritik von Seiten Prechts, diskutiert werden (Jung 07. 07. 2019). Anders als neoliberale Vertreter*innen des Grundeinkommens wie Thomas Straubhaar geht Precht davon aus, dass der Arbeitsanreiz durch das Grundeinkommen nicht sinkt, sondern steigt.
Ich stelle mir vor, dass das Grundeinkommen steuerlich nicht angerechnet wird. Dann könnte man 800, vielleicht 1000 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen. Eine Krankenschwester, die halbtags arbeitet, käme dann mit dem Grundeinkommen auf 2500 Euro netto – wesentlich mehr als heute. Das wäre ein Anreiz, den Beruf zu ergreifen. (Klauß, Barbara 25. 05. 2019)
Die sozialen Anreizsysteme der Erwerbsarbeit würden sich damit komplett verkehren, denn in einer Gesellschaft, in der jeder 1500 Euro bekommt, müssten besonders solche Tätigkeiten mit einem hohen Lohn honoriert werden, die derzeit in der Gesellschaft verpönt sind (z. B. Putzfrau oder Müllmann). Mit der fortschreitenden Digitalisierung, dem damit einhergehenden Abbau der Arbeitsplätze und der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens würde laut Precht die Einkommensteuer sinken. Um diesen Rückgang der Steuereinnahmen zusätzlich auszugleichen, schlägt der Philosoph eine CO₂-Steuer vor (dctpTV 02. 05. 2018). Im Angesicht der Digitalisierung und deren umwälzenden Prozessen sowie der ökologischen Krise plädiert er in Verbindung mit dem BGE für Nachhaltigkeit, Sharing-Economy-Modelle, Gemeinwohlökonomie, Reglementierung der künstlichen Intelligenz und E-Privacy sowie für staatlich geförderte Suchmaschinen und soziale Netzwerke ohne Gewinnaussichten (vgl. Precht 2018, S. 259 f).
Mit der Einführung einer Mindestsicherung gelte es darüber hinaus auch das Bildungssystem zu revolutionieren, so der Philosoph. »Wir müssen es neu ausrichten. Wir müssen die Schüler motivieren, etwas zu tun, was sinnvoll für sie ist, worin sie vorkommen, was ihrer Neugier und ihrer Lust entspricht« (Klauß, Barbara 25. 05. 2019). Denn mit der Initiierung eines bedingungslosen Grundeinkommens muss die Schule durch den Rückgang der Erwerbsarbeit und der Verkürzung von Arbeitszeiten die Individuen auf ein sinnstiftendes und gemeinwohlorientiertes Leben vorbereiten. Denn Arbeit für die Gesellschaft gebe es zur Genüge, sie müsse nur nicht unbedingt an einen Erwerb gekoppelt sein.
Precht wirbt also für ein Konzept eines BGEs, das sich über die Versteuerung des Geldverkehrs finanzieren lässt und weitere steuertechnische Maßnahmen für die Finanzierung des Sozialstaates für notwendig hält. Trotz allen philosophischen Inputs enthält sein Konzept aber einen fragmentarischen Charakter, da er nicht offen bestimmt, wie mit dem Sozialstaat nach der Einführung des BGEs verfahren werden sollte. Diese fragmentarische Form seines Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens macht es schwerer kritisierbar. Denn der Philosoph selbst betont dessen Unabgeschlossenheit und unterstreicht ebenfalls dessen Erweiterungswürdigkeit. Auch die komplette Abschaffung des herkömmlichen Sozialsystems sieht er als gefährlich an und betont die Beibehaltung grundlegender Prinzipien des Sozialstaates.
2.2.4 Durch Einkommenssteuer und soziale Umverteilung finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen
Mit den zunehmenden Debatten über das bedingungslose Grundeinkommen im 21. Jahrhundert hat mittlerweile die Idee einer vorbehaltslosen Grundsicherung auch in den Parteiprogrammen großer Volksparteien Deutschlands Platz gefunden. 2006 war das magische Jahr für das Grundeinkommen, in dem Initiativen in gleich drei Parteien – Linke, Grüne und CDU – einen Entwurf für eine Grundsicherung vorlegten (vgl. Löding 2019, S. 51−60). Zwar wurden sie nicht in den Grundkonsens der Parteiprogramme aufgenommen, auch nicht als erstrebenswertes Ziel der Parteien im Bundestag übernommen und sind umstritten, aber sie erhielten doch Anerkennung oder wurden in Arbeitskommissionen geprüft. Auch in der SPD gab und gibt es vereinzelte Initiativen zum bedingungslosen Grundeinkommen, welche jedoch von der Parteiführung immer wieder im Keim erstickt werden. Der Grund dafür liegt im politischen Selbstverständnis der SPD als Arbeiter*innenpartei, sie plädiert deshalb bei Diskussionen zum BGE für das Recht auf Arbeit und will Teilhabe und Arbeit für jeden und jede erreichen (Blaschke, Ronald 17. 02. 2019). Dieser parteipolitischen Linie wird auch der Berliner Bürgermeister und Sozialdemokrat Michael Müller mit seinem Konzept eines Bürgergeldes gerecht. Er antwortet mit einem solidarischen Grundeinkommen auf die Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin und koppelt soziales Engagement und gemeinwohlorientierte Leistung mit einem Einkommen von 1000 Euro. Das Konzept ist aber wiederum an Erwerbsarbeit gekoppelt und deshalb nicht als BGE anzusehen (Agar 10. 09. 2019).
Auch die CDU legte mit dem Ex-Ministerpräsidenten von Thüringen Dieter Althaus ein Konzept für ein solidarisches Bürgergeld vor. Jener fordert einen Betrag von 600 Euro für Arbeitslose, von dem ein Sozialversicherungsbetrag von 200 Euro schon abgerechnet ist. Jeglicher zusätzlich verdiente Euro eines Bruttoerwerbseinkommen wird bis zu einem Betrag von 1600 Euro um 50 % besteuert, alles was darüber hinaus geht, nur noch um 25 %. Zusätzlich wird das Grundeinkommen ab einem Bruttoeinkommen von 1600 Euro auf einen Gesamtbetrag von 200 Euro verringert (vgl. Löding 2019, S. 51−53). Dieses Konzept liegt einerseits unter dem Existenzminimum von 856 Euro und sieht unterschiedliche Grundeinkommenshöhen vor, weshalb es im engeren Sinne ebenfalls nicht als BGE bezeichnet werden kann. Zudem besteuert es Geringverdiener höher, so dass trotz Grundeinkommen sehr wenig Geld übrigbleibt. Die Grünen haben bisher ebenfalls ein sehr bedarfsorientiertes Konzept einer Grundsicherung vorgelegt und parteiintern gibt es immer noch Unstimmigkeiten zum Grundeinkommen und dessen Ausführung. Ebenso erstellte die FDP ein bedarfsorientiertes Bürgergeld, das sich an Milton Friedman orientiert (ebd., S. 51−60).
Einzig eine Initiativgruppe in der Partei Die Linke hat ein Konzept für ein bedingungsloses Grundeinkommen erarbeitet, welches laut den weiter oben definierten vier Grundsätzen des BGE diesen Namen auch verdient. Deshalb wird in dieser Abhandlung besonders jenes Konzept genauer untersucht und einer Bestandsprüfung unterzogen. Alle anderen Konzepte der Parteieninitiativen können bisher den Kriterien eines BGEs nicht standhalten, fallen zu gering aus oder orientieren sich am Bedarf und werden deshalb in den nächsten Kapiteln auch keiner Bestandsaufnahme unterzogen.
Was ist nun das Besondere am bedingungslosen Grundeinkommenskonzept der Initiative Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG) der Partei Die Linke? Die Initiative hat einen Finanzierungsplan einer Grundsicherung erarbeitet, die in zwei unterschiedlichen Formen ausbezahlt werden könnte, einmal durch Sozialdividende oder durch negative Einkommenssteuer. Dabei wurden ausführliche Berechnungsmöglichkeiten und Statistiken für beide Auszahlungsmethoden bereitgestellt. Hier werden wir uns mit dem BGE als Sozialdividende beschäftigen, da wir das Konzept der negativen Einkommenssteuer weiter oben bereits dargestellt haben und sich einzig Unterschiede in der Berechnung ergeben, nicht aber im Ergebnis. Es gilt zu betonen, dass die Initiative selbst »ein BGE in Form einer Sozialdividende« bevorzugt, mit der negativen Einkommensteuer aber eine Wahlalternative bieten möchte (Wolf/Blaschke 2016, S. 30).
Was ist nun aber der Unterschied zwischen Sozialdividende und negativer Einkommenssteuer? Anders als bei der negativen Einkommenssteuer wird das bedingungslose Grundeinkommen bei einer Sozialdividende nicht zugleich mit den Steuern verrechnet, sondern es wird »vor der steuerrechtlichen Überprüfung der Einkommen und Vermögen an alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ausgezahlt« (Netzwerk Grundeinkommen o. D., b). Alle Steuern werden dann erst in einem zweiten Moment unabhängig vom bedingungslosen Grundeinkommen erhoben. Damit kann man die Sozialdividende auch als klassische Auszahlungsmethode des BGEs bezeichnen, da die negative Einkommenssteuer »vielfältige Formen aufweisen [kann], auch solche, die nichts mit einem Grundeinkommen zu tun haben« und eine Koppelung an Arbeitsverpflichtung und Bedarfssysteme ermöglicht (ebd.). Wie sieht nun aber die Berechnung eines BGEs der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen die Linke im Detail aus? »Das Grundeinkommen wird jeder und jedem monatlich in voller Höhe auf ihr bzw. sein Konto überwiesen. Es wird in Verbindung mit einem gesetzlichen Mindestlohn (mindestens 10 €/Stunde, perspektivisch 12 €) eingeführt« (Wolf/Blaschke 2016, S. 30) und beträgt 1080 Euro monatlich für Über-16-Jährige und für Kinder unter sechzehn Jahren monatlich 540 Euro (vgl. ebd., S. 31). Die Gesamtausgaben für das bedingungslose Grundeinkommen belaufen sich somit auf 863 Millionen Euro im Jahr, wegfallende Sozialleistungen und Steuererleichterungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfeausgaben, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bildungs- und Ausbildungsförderung sowie Kindergeld sind davon schon abgezogen. Mit der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens wird laut BAG auch der progressive Steuersatz verändert. Für alle Bruttoprimäreinkommen wäre eine BGE-Abgabe in der Höhe von 33,5 % zu bezahlen, so der Verfasser der Berechnungsschemas Stefan Wolf. Zu dieser BGE-Abgabe werden zusätzlich ein progressiver Steuersatz, der sich je nach Höhe des Einkommens verändert und verschiedene Versicherungsbeiträge addiert. »Die ersten 2160 € Bruttoprimäreinkommen pro Monat und Person (bis zum zweifachen BGE-Satz) werden pauschal mit 5 % besteuert. Zwischen 2161 und 5400 € pro Person und Monat (bis zum fünffachen BGE-Satz) fallen 15 % Einkommensteuer an, für jeden Euro darüber 25 %« (ebd., S. 36). Damit wäre das Bruttoprimäreinkommen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen höher belastet als es derzeit in Deutschland der Fall ist und ergibt somit eine Besteuerung von »50 % bei kleinen Einkommen und 70 % ab dem 5401. Euro Einkommen pro Person und Monat« (ebd., S. 37).
Insgesamt werden also höhere Steuersätze als bisher auf das Bruttoprimäreinkommen bezahlt, mit der Verrechnung des Grundeinkommens aber profitieren laut Wolf davon vor allem untere Einkommensschichten und die Mittelschicht. Zusätzlich sollten eine Sachkapitalabgabe, eine Primärenergieabgabe, eine Luxusumsatzabgabe und ein Transfer aus dem Bundeshaushalt um die 303 Millionen Euro zur Finanzierung des BGE beitragen (ebd., S. 34). Damit sei ein wesentliches Konzept erstellt, welches zur Verringerung der Kluft zwischen Arm und Reich beitrage und eine Umverteilung von Oben nach Unten erzeuge, so Wolf (vgl. ebd. S. 37). Zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen die Linke noch einige staatliche Sozialleistungen vor, die erhalten bleiben sollten und aus Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbslosenversicherung sowie Unfallversicherung bestehen. Jene sollen wie folgt finanziert werden:
»Das neue Rentensystem […] wird durch einen Versicherungsbeitrag von insgesamt 7 % auf alle Bruttoprimäreinkommen finanziert« (ebd., S. 38).
»Die Kranken- und Pflegeversicherung wird zu einer […] einheitlichen Abgabe von 14 % eingeführt, die bei Lohneinkommen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu gleichen Teilen […] tragen« (ebd., S. 39).
»Die Erwerbslosenversicherung wird […] durch […] zwei Prozent […] auf alle Bruttoprimäreinkommen finanziert. Bei Lohneinkommen zahlen den Beitrag ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen paritätisch« (ebd., S. 40).
»Die gesetzliche Unfallversicherung wird weiterhin ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert« (ebd., S. 41).
Die Gesamtausgaben für den Sozialstaatsentwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen die Linke würden zusammengefasst ca. 1499−1504 Milliarden Euro ergeben. Dies hätte eine Steigerung der Sozialausgaben von 31 % (Stand 2012) auf 58 % des deutschen BIPs zur Folge (vgl. ebd., S. 45).
2.3 Soziologische Faktoren, die für eine Veränderung des Sozialsystems sprechen
In diesem Abschnitt gilt es sich nun mit den sozialen Krisenherden und sozialen Problemen der Bundesrepublik Deutschland und mit ihr des Sozialstaates zu befassen, um im zweiten Hauptkapitel, der Negation, die Krisenherde des Sozialsystems den unterschiedlichen Konzepten des Grundeinkommens gegenüberzustellen und deren Potenzial und Grenzen zu diagnostizieren, sowie deren Geltungsbedingung als Verbesserung der sozialpolitischen Verhältnisse zu durchleuchten und zu hinterfragen. Die Krisenherde werden in folgende Themenbereiche aufgeteilt und der Reihe nach aufgearbeitet: Der Abbau des Sozialstaates, Beschleunigung, Flexibilisierung, Digitalisierung, Prekarisierung, Verteilung des Vermögens, Polarisierung und Armut sowie Alterung der Gesellschaft. Als erstes widmen wir uns nun dem Abbau des Sozialstaates, dessen Beginn wir mit der bis heute andauernden allmählichen Schrumpfung durch die Wirtschaftskrisen in den 1970er-Jahren festlegen. Dabei werden wir auch kurz die geschichtliche Entwicklung des Sozialstaates streifen sowie dessen Definition und die Idee der sozialen Regulierung und Umverteilung thematisieren.
2.3.1 Abbau des Sozialstaates
Die Idee des Sozialstaates wurde einst aus dem Elend der Arbeiterschaft geboren. Große Qualen mussten die Arbeiter*innen durch die Industrialisierung und die damit zusammenhängenden sozialen Umwälzungen ertragen. Kinderarbeit, Massenarmut, Wohnungsnot, katastrophale Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne waren nur einige wenige Folgen der neuen Produktionsbedingungen. Landflucht überschwemmte die Fabriken mit Arbeitskräften, Menschen wurden austauschbar wie Ersatzteile, der Pauperismus griff um sich. In diesen miserablen Arbeitsbedingungen wurden neue soziale Ideen geboren, um die sozialen Missstände zu beseitigen, soziale Gerechtigkeit und soziale Gleichheit schrieben sich Genossenschaftsbewegung, Arbeiterorganisationen sowie Gewerkschaften auf die Fahnen (vgl. Schmidt 2012, S. 10). Die Idee des Sozialismus war geboren und mit ihr der Traum »alle Verhältnisse […], in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist«, umzuwerfen (Marx/Engels 1978, S. 385). Die Verelendung der Arbeiterschicht und die Krisenanfälligkeit des Kapitalismus erzeugte sozialen Sprengstoff, der zu Anfang des 20. Jahrhunderts durch Massenproteste und Arbeiter*innenaufstände jederzeit hochgehen konnte. Das Bürgertum und die herrschenden Klassen fürchteten sich vor Umwälzungen des Systems durch Revolte und Revolution, die Arbeiterklasse drängte durch vermehrte Gründung von Parteien, Gewerkschaften und Arbeiterorganisationen zur Verbesserung Ihrer Situation. Revision oder Revolution waren die zwei großen Alternativen der Geschichte. Deutschlands Regierung entschied sich mit der Einführung der Krankenversicherung für ersteren Weg. Dabei war es letzten Endes eine konservative Initiative, die den Sozialstaat der Bundesrepublik begründete. Otto von Bismarck legte im Jahre 1883 mit der Einführung der Krankenversicherung den ersten Grundstein für den Sozialstaat. Es folgten Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung, Risiken der Verarmung die durch Arbeitsausfall, Alter oder Krankheit hervorgerufen wurden, sollten vorgebeugt werden (vgl. Schmidt 2012, S. 11 f).
Die damalige konservative und monarchistische Regierung fürchtete sich erheblich vor der erstarkenden Arbeiterschaft, vor aufstrebenden Arbeiter*innenorganisationen sowie Gewerkschaften und sah sich von deren Forderungen in die Enge getrieben. Die Angst vor einem revolutionären Umsturz lies das Bürgertum und die herrschenden Klassen erzittern und führte zum Einlenken der deutschen Regierung. Die soziale Frage wurde nun zu einem zentralen Thema der politischen Entscheidungsträger und diente zur vorübergehenden Herrschaftssicherung des Kaiserreichs und damit der herrschenden Eliten. Die Gründung der SPD um 1890, die aus dem Zusammenschluss des »Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins« und der »Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands« hervorging, trug nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes (Verbot und Verfolgung von Sozialisten) zudem wesentlich zur Beeinflussung der deutschen Regierung bei (vgl. ebd., S. 11 ff). Somit stiegen die Sozialleistungen Deutschlands bis zum Ersten Weltkrieg stetig an. Der unsichtbaren Hand des Marktes wurde immer mehr die sichtbare Hand des Sozialstaates als ordnende Struktur, die Freiheiten schafft und gleichzeitig Wahlmöglichkeiten einschränkt, gegenübergestellt.
Beide Weltkriege, eine von politischen Unruhen sowie Wirtschaftskrisen, Reparationszahlungen und Inflation begleitete Zwischenkriegszeit erschwerten den Ausbau der sozialpolitischen Maßnahmen des deutschen Staates aber sehr, so dass es immer wieder Rückschritte in der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen gab. Besonders in Kriegszeiten herrschte Not und Elend und der Sozialstaat war nicht in der Lage, die Schäden des Krieges durch Sozialleistungen zu kompensieren. In der Zwischenkriegszeit stellten Armut, hohe Arbeitslosigkeit, sechs Millionen wiedereinzugliedernde Soldaten, Reparaturzahlungen an die Siegermächte, politische Unruhen und Inflation unlösbare Schwierigkeiten für die Sozialpolitik der jungen Weimarer Republik dar (vgl. ebd., 15 ff). Zudem wurden jegliche Fortschritte in Sachen Sozialpolitik im Jahre 1929 vom »Schwarzen Freitag« wieder verschlungen und führten Deutschland in eine erneute tiefe Krise, die 1933 in der nationalsozialistischen Diktatur endete.
Damit begann die völkische Transformation des deutschen Sozialstaates und mit ihr die Aufwertung der deutschen Familie und der gleichzeitige gezielte Ausschluss von »rassisch Minderwertigen« durch Propaganda sowie Familien und Fürsorgepolitik (ebd., S. 27). Gewerkschaften und Arbeiter*innenorganisationen wurden unter dem NS-Regime zerschlagen und durch die autoritäre Arbeitsfront ersetzt. Trotz des allgemeinen Rückbaus des Sozialstaates, konnte zu Anfang der nationalsozialistischen Herrschaft durch Infrastrukturausbau und Aufrüstung ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen verbucht werden (Bühler 1943, S. 19). Jene Tendenz wurde aber mit dem Zweiten Weltkrieg komplett in ihr Gegenteil verkehrt, in dem etliche Existenzgrundlagen der Bevölkerung zerstört wurden und das deutsche Volk verelendete (vgl. Schmidt 2011, S. 25 ff). Die Glanzzeit des Sozialstaates der Bundesrepublik Deutschland beginnt damit erst um 1949 nach der Besatzung der BRD und endet in den 1970er-Jahren. Schlagworte dieser Zeit sind Wiederaufbau, hohes Wirtschaftswachstum, soziale Marktwirtschaft und fordistische Produktion. Dabei war die Regierung Deutschlands bis in die 1950er-Jahre hinein beschäftigt, die großen Folgeschäden des Zweiten Weltkrieges zu beheben, gleichzeitig aber bahnte sich eine Ausweitung der Sozialgesetzgebungen an, die mit einer florierenden Wirtschaft einhergingen.
Erste soziale Maßnahmen und Entschädigungen galten den Kriegsopfern und an den Folgeschäden leidenden Menschen wie Witwen, Waisen, Flüchtlinge und Vertriebene. Eine weitere Säule des Wiederaufbaus war die Förderung des Wohnungsbaus, die zur Bekämpfung der vom Krieg hinterlassenen Wohnungsnot dienen sollte. Der Nachkriegs-Konkurrenzkampf der regierenden Parteien CDU und FDP mit der oppositionellen SPD trieb sozialpolitische Maßnahmen weiter voran und führte zum »Aufbau einer sozialpartnerschaftlichen Arbeitsverfassung«, mit der Montan-Bestimmung zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in den Aufsichtsräten sowie Vorständen der Unternehmen und zur Ausarbeitung einer neuen Betriebsverfassung (vgl. Schmidt 2012, S. 38). Auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen folgte Ende der 1950er-Jahre eine neue Rentenreform, die als erste Reaktion gegen die voranschreitende Alterung der Gesellschaft erarbeitet wurde. Sie stellte durch die Orientierung am Bruttoarbeitsendgeld eine beträchtliche Summe für Rentner*innen bereit. Von Wirtschaftsboom und Vollbeschäftigung profitierten auch die Ärmsten und Bedürftigsten, denen mit dem Auftakt der Sozialhilfe 1961 eine finanzielle Grundsicherung gewährt wurde (vgl. ebd., S. 39). 1972 und 1976 erließ die aus SPD und FDP bestehende Regierung mit Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetz die vorerst letzte große Progression des Sozialstaates (vgl. ebd., S. 40).
Im »Goldenen Zeitalter« des Sozialstaates, wie die 25 Jahre der BRD nach der Teilung Deutschlands oft genannt werden, kam der Fordismus, der sich bereits in der Weimarer Republik etablierte, zur vollen Entfaltung. Orientiert war jene Organisationsform am amerikanischen Produktionsmodell des Industriellen Henry Ford und wird deshalb so genannt. Die Idee dahinter ist die Steigerung der Produktivität durch hochentwickelte Maschinenproduktion mit einhergehender Rationalisierung und Zergliederung der Arbeitsschritte, symbolisch für diese Form der Produktion war die Fließbandarbeit. Die sich daraus ergebende Massenproduktion führte in Zusammenhang mit den von Ford eingeführten Lohnerhöhungen zum Massenkonsum für Arbeitnehmer*innen (vgl. Ruiner/Wilkesmann 2016, S. 39ff). Diese von Ford propagierte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen fand seinen Höhepunkt im Nachkriegsdeutschland. Zudem repräsentierte die BRD im »Goldenen Zeitalter« eine Wirtschaftsform, in der Markt und Sozialstaat eine besonders fruchtbare Synthese miteinander eingingen.
In dieser Epoche wird nun auch ein neuer Begriff für die Wirtschaftsordnung der BRD populär, nämlich jener der sozialen Marktwirtschaft. Die soziale Marktwirtschaft solle »größtmögliche(n) Wohlstand bei bestmöglicher sozialer Absicherung [gewährleisten]. Der Staat verhält sich […] [deshalb] nicht passiv, sondern greift aktiv in das Wirtschaftsgeschehen […] durch konjunkturpolitische, wettbewerbspolitische und sozialpolitische Maßnahmen ein« (Duden Wirtschaft 2016). Ein solcher Staat verbindet Vorteile des kapitalistischen Wettbewerbs mit der sozialistischen staatlichen Intervention, um Krisen abzuschwächen oder zu verhindern. Pate für eine derartige Wirtschaftspolitik stand John Maynard Keynes, der vor allem Überproduktionskrisen durch Interventionen und Investitionen des Staates verhindern wollte. So sollte bei Rezessionen die Nachfrage des Staates künstlich angeregt werden und neue Wirtschaftsaufschwünge erzeugen, in Boomzeiten sollte der Staat seine Interventionen zügeln und Steuereinnahmen für die kommende Rezession beiseitelegen. Aber auch dieses Konzept funktionierte nicht einwandfrei, so konnten Inflation und Arbeitslosigkeit nicht verhindert werden und auch kurzsichtige Politikentscheidungen führten zu einem Zuwachs von Staatsverschuldungen (Senf 2008, S. 198−240). Mit der Wirtschaftskrise 1966 bahnte sich bereits das kommende Unheil an, das sich ab 1974 mit immer wieder neu währenden Rezessionen in der Gesellschaft festsetzte und die BRD 1979 mit der zweiten Ölkrise in eine tiefe Depression stürzte, welche die Legitimation des Sozialstaates insgesamt infrage stellte.
Die Soziologen Claus Offe und Jürgen Habermas (1991) haben in diesem Zusammenhang den Begriff der Legitimationskrise geprägt. Sie beschreiben damit die Umwandlung von ökonomischen Krisen in politische Krisen, als grundlegend für die spätkapitalistische (staatlich regulierte) Gesellschaft. Denn mit den steuerungspolitischen Maßnahmen übernimmt der Sozialstaat auch die Verantwortung für die Krisenanfälligkeit des gesamten Systems. Der Staatsapparat versucht dabei zwischen ökonomischer Krisenanfälligkeit und sozialstaatlicher Intervention zu vermitteln und deren Widersprüche abzumildern. Gelingt es dem Staat nicht, eine ökonomische Krise abzufangen und steuerungspolitische Maßnahmen einzuleiten, spricht man von einer Rationalitätskrise. Die Steuerungsimperative des Wirtschaftssystems können sich in diesem Falle nicht verträglich in das administrative System einfügen. Als Folge daraus kann sich eine Legitimationskrise bilden, in der es »dem legitimatorischen System nicht [gelingt], in Erfüllung der übernommenen Steuerungsimperative des Wirtschaftssystems das erforderliche Niveau von Massenloyalität aufrecht zu erhalten. […] Die Legitimationskrise […] ergibt sich daraus, daß die Erfüllung staatlicher Planungsaufgaben die Struktur der entpolitisierten Öffentlichkeit […] in Frage stellt«. (Habermas 1991, S. 68 f) Als letzte Konsequenz wirken sich Legitimations- und Rationalitätskrisen negativ auf die Motivationsbereitschaft der Bevölkerung des soziokulturellen Systems aus und führen zu einer Entpolitisierung der Öffentlichkeit. Genau dieser Mechanismus hat in den 1970er- und 1980er-Jahren zu einem Wanken der Legitimation des Sozialstaates geführt und ein Wiedererstarken des Liberalismus vorangetrieben.
Aber nicht nur die Ölkrisen leiteten die neoliberale Wende und die Ökonomisierung des Sozialstaates und damit dessen Vermarktlichung als Öffnung sozialpolitischer Leistungen für privatwirtschaftliche Akteure und die Rekommodifizierung von sozialen Sicherungssystemen ein. Sondern auch ein immer weiter wachsender internationaler Konkurrenzkampf, der zuerst durch den Kalten Krieg vorangetrieben wurde und nach dem Fall des Eisernen Vorhanges und mit der Formierung einer kapitalistischen Weltwirtschaft ihren Höhepunkt fand (vgl. Lessenich 2013, S. 114ff). Jene kapitalistische Weltwirtschaft wird auch als Globalisierung bezeichnet und benennt nicht nur das Wachstum des Welthandels und die Steigerung des globalen Konkurrenzkampfs, sondern auch die Verlagerung und Dezentralisierung der Warenproduktion. Damit einher geht eine technische und digitale Expansion, die das ortlose Agieren des Kapitals intensiviert sowie beschleunigt und damit eine Verselbstständigung der Ökonomie antreibt. Oder anders ausgedrückt: Durch die Internationalisierung der Kapitalmärkte werden Finanzmärkte und Volkswirtschaften netzwerkartig aneinandergebunden, gleichzeitig wird die nationalstaatliche Souveränität untergraben, da politische Instrumente (staatliche Vereinigung zur Regulierung der Märkte) zur Regelung grenzüberschreitender dezentralisierter Kapitalströme fehlen. Dies führt zu einer Entgrenzung und Entbettung von wirtschaftlichen Entscheidungen, die jenseits von Raum, Zeit und sozialen Gegebenheiten getroffen werden. Daraus ergibt sich eine starke Schwächung des nationalstaatlichen Einflussbereichs, daher können einer grenzenlos agierenden Weltökonomie von einzelnen Staaten wenig bis gar keine regulierenden Widerstände entgegengebracht werden (vgl. Böhnisch 2006, S. 117f). Andererseits wirken »Entscheidungen, die außerhalb der nationalstaatlichen Reichweite vor allem in den verselbständigten Sphären der globalisierten Ökonomie gefällt werden, […] massiv auf die nationalstaatliche Politik und die nationalen Gesellschaftsprozesse zurück.« (ebd, S. 117) Dabei agieren auch große Konzerne zunehmest transnational und ihre Produktion ist nicht mehr an Standorte gebunden. Damit können sie massiv Steuerzahlungen vermeiden und den Nationalstaat mit Androhungen von Produktionsauslagerung in Billigländer erpressen. Dem Sozialstaat wird somit eine wichtige Grundlage der Finanzierung von Infrastrukturen entzogen, dabei sind Konzerne zwar Nutznießer von sozialpolitischen Maßnahmen des Bildungssystems, von Verkehrswegen, öffentlichen Dienstleistungen und Strukturen, aber nicht bereit, ihren Teil für die Erhaltung des Gemeinwesens beizusteuern. (Negt 2012, S. 65ff).
Der Soziologe Wolfgang Streeck (2018, S. 65−267) identifizierte in der Geschichte der Bundesrepublik eine dreistufig ablaufende Liberalisierungstendenz, die mit der Finanz- und Fiskalkrise 2008 vorzeitig ihren traurigen Höhepunkt erreichte. So können wir die erste Phase der Liberalisierung mit der in den 1970er-Jahren beginnenden Inflation durch die bereits erwähnte Ölkrise festlegen. Die zweite Phase beginnt in den 1980er-Jahren mit einer steigenden Staatsverschuldung, die sich als Folge von starken Zinserhöhungen zur Eindämmung der Inflation verstehen lässt. In der dritten Phase, die sich in den 1990er-Jahren etablierte, gilt wiederum die Eindämmung der Staatsverschuldung als vorderstes Ziel. Mit diesen Maßnahmen gehen eine Beschneidung von sozialen Ansprüchen und Rechten sowie ein Rückbau von öffentlichen Dienstleistungen und deren Privatisierung einher, die mit einer Verschuldung der privaten Haushalte korrelieren. Die Verpflichtung zum Abbau der Staatsverschuldung, die sich in den 1990ern zunehmend mit entstehenden Globalisierungstendenzen und dem international steigenden Konkurrenzkampf vermischte, erzeugt einen Druck, der sich in der Unterwerfung des Staates unter die Funktionsbedingungen des (Finanz-)Marktes ausdrückt, was einen erheblichen Einfluss des Kapitals auf politische Entscheidungen erzeugt. »Staatliche Sparzwänge haben mittlerweile eine neue Qualität gewonnen, weil Regierungen zunehmend um ihre Kreditwürdigkeit auf dem Finanzmarkt bangen müssen – und zwar inzwischen weniger, um einen tatsächlichen Abbau ihrer seit Jahrzehnten angehäuften Altschulden zu betreiben, sondern […] nur noch, um wenigstens die Zinsen bezahlen zu können, die wegen dieser Schulden fällig werden« (Schimank/Volkmann 2017, S. 187). Diese drei historischen Phasen der Staatspolitik zusammenfassend können wir festhalten, dass sich der Steuerstaat in den 1980er-Jahren immer weiter zu einem Schuldenstaat transformierte und sich mit der Verpflichtung zur Schuldenreduktion sowie einem Ringen um Kreditwürdigkeit und der damit zusammenhängenden Unterwerfung von bedeutenden staatlichen Institutionen und Entscheidungsinstanzen unter die Herrschaft der Finanzmärkte und deren Funktionslogik, in Verbindung mit einem sich immer weiter verschärfenden Konkurrenzdruck der Globalisierung, zu einen Konsolidierungsstaat entwickelte, der sich bis heute halten konnte (vgl. Streeck 2018, S. 65−267).
Wie wirken sich diese Veränderungen aber realpolitisch auf den Sozialstaat aus? Seit 1975 wuchs die Wirtschaftsleistung Deutschlands nur noch um rund 1,8 % und die Arbeitslosenquote stieg bis 2011 durchschnittlich auf 6,7 %. Damit wurden dem exponentiellen Ausbau des Sozialstaates, wie er in der Nachkriegszeit mit einem BIP von 5,8 % betrieben wurde, starke Grenzen gesetzt und die Finanzierbarkeit von bestehenden Sozialleistungen stand auf der Kippe (vgl. Schmidt 2012, S. 87f). Hinzu kommt eine wachsende Alterung der Bevölkerung, die einen Anstieg von Über-65-Jährigen auf »21 % im Jahre 2009« und das gleichzeitige sinken der Unter-20-Jährigen verzeichnet (ebd., S. 87). Weitere Hürden für den Sozialstaat sind die Verschuldung des Staatshaushalts auf 80 % des BIPs und die Folgen der Wiedervereinigung, welche ebenfalls finanzielle, reformpolitische und infrastrukturelle Probleme mit sich ziehen (vgl. ebd. S. 88f). Diese sozioökonomischen Veränderungen hatten eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen und Anpassungsleistungen zur Folge, die 1982 von der Regierung Kohl mit der Kürzung von Sozialleistungen und der gleichzeitigen Erhöhung von Sozialbeiträgen eingeleitet wurden. Diese erfolgten in Form von Rekommodifizierung und Vermarktlichung. So war die Rentenreform 1992 Vermarktlichung in Reinform und auch die Einführung der »Riester-Rente« war ein weiterer Schritt in Richtung Ökonomisierung. Als Paradebeispiel für die Rekommodifizierung des Sozialstaates können die mit der »Agenda 2010« einhergehenden »Hartz IV«-Gesetze gelten, die einen Verbund von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur Folge hatten (vgl. ebd., S. 117ff). Diesem Gesetz fielen besonders jene Arbeitslosen zum Opfer, die vor der neuen »Hartz IV«-Gesetzgebung höhere Arbeitslosenhilfe bezogen hatten, nun aber eine finanzielle Absicherung erhielten, die teilweise unter das Sozialhilfeniveau fällt (ebd., S. 89ff). Zudem führten neue Teilzeit- und Befristungsgesetze Ende des 20. Jahrhunderts zu einer Aufweichung des Tarifrechts und zu wachsender Jobunsicherheit, die Erwerbsarbeit zunehmend in unsichere Projektarbeit transformieren.
Mit dem Wandel des Sozialstaates zu Ende des 20. Jahrhunderts wurden nicht nur Sozialleistungen vermehrt ökonomischen Kosten-Nutzen-Kalkülen untergeordnet, sondern auch der Sozialstaat als Sozialtechnik der Herrschaft änderte seine Vorzeichen. Diesen Gedanken entwickelte vor allem der Soziologe Stephan Lessenich, der den Sozialstaat als soziale Tatsache betrachtet und ihn damit ganz im Sinne Foucaults als Zwangsapparat, der durch politische Interventionen »Regulierung, Normierung und Normalisierung, Kontrolle […] und Disziplinierung« steuert und damit »gesellschaftliche Phänomene überhaupt erst als ›soziale Probleme‹ definiert« (Lessenich 2012, S. 10). In diesem Sinne hat sich laut Lessenich die Form der Sozialtechnik des Sozialstaates von einer sichernden zu einer aktivierenden politischen Intervention verändert. Diese neue Regierungsform des Sozialen zeigt sich im »Übergang von der öffentlichen zur privaten Sicherheit, vom kollektiven zum individuellen Risikomanagement, von der Sozialversicherung zur Eigenverantwortung, von der Staatsversorgung zur Selbstsorge« und zu guter Letzt von der strukturierten Schullaufbahn zum lebenslangen Lernen (Lessenich 2013, S. 82). Das Subjekt selbst wird damit zu Humankapital, dessen Aktivierung ständig und überall zu eigenverantwortlicher ökonomischer Produktivität anleitet, um den Staat sozialpolitisch nicht zu belasten. Somit wird auch die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich sowie Arbeitslosigkeit auf das Selbstverschulden des Individuums abgewälzt und nicht als strukturelles Problem angesehen. Hier können wir auch schon auf das nächste Unterkapitel verweisen, in dem es darum geht, wie sich die Erwerbsarbeit und Sozialstruktur angesichts der Kultur des neuen Kapitalismus und der Sozialtechnik aktivierender Sozialstaatspolitik verändert hat.
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