Kitabı oku: «Zur Zukunft eines bedingungslosen Grundeinkommens»

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Inhaltsverzeichnis

Der Autor

Widmung

1. Einleitung

2. Position

2.1 Ideengeschichtlicher Hintergrund und Menschenbild des BGE

2.2 Unterschiedliche Umsetzungs- und Finanzierungsformen des BGE

2.2.1 Durch negative Einkommenssteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen

2.2.2 Durch Konsumsteuer finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen

2.2.3 Durch Transaktionssteuern finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen

2.2.4 Durch Einkommenssteuer und soziale Umverteilung finanziertes bedingungsloses Grundeinkommen

2.3 Soziologische Faktoren, die für eine Veränderung des Sozialsystems sprechen

2.3.1 Abbau des Sozialstaates

2.3.2 Flexibilisierung

2.3.3 Beschleunigung

2.3.4 Digitalisierung

2.3.5 Prekarisierung

2.3.6 Die Verteilung des Vermögens

2.3.7 Demografischer Wandel

3. Negation 3.1 Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Grundeinkommens oder: Der Einspruch der Kritiker*innen

3.1.1 Gerechtigkeit

3.1.2 Finanzierbarkeit

3.1.3 Nationale Begrenzung

3.1.4 Philosophisch-anthropologische Einwände

3.1.5 Exkurs: Kapitalismus als Herausforderung für das bedingungslose Grundeinkommen

3.2 Bestandsaufnahme der sozialen Wirkmächtigkeit der unterschiedlichen Formen des BGE

3.2.1 Das bedingungslose Grundeinkommen als liberales Versprechen

3.2.2 Das bedingungslose Grundeinkommen als Beschleunigungsfaktor der sozialen Verelendung

3.2.3 Das bedingungslose Grundeinkommen als ökonomischer Fahrstuhl nach oben

3.2.4 Das bedingungslose Grundeinkommen zwischen Kapitalismus und Revolution

4. Synthese

4.1 Bestandsaufnahme der ideologischen Rechtfertigung der Konzepte

4.2 Ist das bedingungslose Grundeinkommen ein sozialpolitisches Modell der Zukunft?

4.3 Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen, das sozial gerecht und finanzierbar ist, überhaupt möglich?

5. Literaturverzeichnis

Christian Greis

Zur Zukunft eines bedingungslosen Grundeinkommens


© 2021 Promedia Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H., Wien

Lektorat: Isabella Amir

ISBN: 978-3-85371-889-6

(ISBN der gedruckten Ausgabe: 978-3-85371-487-4)

Der Promedia Verlag im Internet: www.mediashop.at www.verlag-promedia.de

Der Autor

Christian Greis, geboren 1993 in Schlanders (Südtirol/Italien), studierte Sozialpädagogik sowie Soziologie und ist beruflich in der offenen Jugendarbeit tätig.

Widmung

Diese Abhandlung widme ich meiner Familie und meinen Freunden. Danke, dass ihr mir immer zur Seite steht und mir den Rücken freihaltet.

1. Einleitung

Die Idee einer Grundsicherung für alle Menschen gibt es schon seit hunderten von Jahren. Genauso alt wie ihr Gedanke ist auch die Vielfältigkeit und Weitläufigkeit der Ideen und Konzepte ihrer Fürstreiter*innen. Dabei haben die ersten Modelle und Ideen zu einer Einkommenssicherung nicht sehr viel mit den heutigen Ideen des Grundeinkommens gemein, doch atmen die meisten bereits den humanistischen Geist der heutigen Entwürfe. Einer der Ersten, der in seiner Schrift »Utopia« eine Einkommensgarantie erwähnte, ist Thomas Morus. Er beschreibt in seiner 1516 erschienen philosophischen Abhandlung eine Insel namens Utopia, in der Gleichheit und Gerechtigkeit in einer Republik verwirklicht werden. Das Privateigentum existiert auf dieser Insel nicht und auch der Geldverkehr ist der Bevölkerung unbekannt. Die Pflicht zu arbeiten und die Gemeinschaftsproduktion der Bevölkerung erinnert an ein riesiges Kloster. In einem ebenfalls im Werk abgehandelten Disput zwischen Raphael und dem Erzbischof von Canterbury, in dem es um die sozialen Verhältnisse in England geht, wird eine Einkommenssicherung für alle Bürger erwähnt, um Armut und Diebstahl in der Gesellschaft zu verhindern.

Hier taucht, weit entfernt vom heutigen Diskurs, die Idee eines Grundeinkommens zum ersten Mal auf (vgl. Morus 2019, S. 54−77). Ist jene bei Morus noch eine Randnotiz seines utopischen Romans, so gehört das Grundeinkommen beim amerikanischen Philosophen Thomas Paine und beim englischen Autor Thomas Spence Ende des 18. Jahrhunderts bereits zu einer zentralen Idee in ihren Werken. Bei Paine sollten Einnahmen aus Bodenrenten jedem Menschen bei seiner Volljährigkeit ein Startkapital gewährleisten, um sich eine wirtschaftliche Zukunft in der Gesellschaft aufzubauen. Paine (2019, S. 78−112) versteht dieses einmalige Einkommen als Menschenrecht, das der Menschheit als geteiltes Anrecht auf die Erde zusteht. Bei Spence werden die Gedanken Paines radikalisiert und in ein zusätzliches politisches Programm zur Vergemeinschaftung des Grundbesitzes eingebettet. Spence sieht darüber hinaus eine regelmäßige und lebenslängliche Zahlungsleistung für alle Menschen als Grundlage für die Verpachtung von Böden als angebracht an (vgl. Spence 2019, S. 99−112). Damit ist Spence der erste moderne Verfechter eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), sein Grundgedanke kommt den heutigen Konzepten dieses Prinzips sehr nahe.

Jener Grundgedanke hat sich bis heute aber noch stark weiterentwickelt, differenziert und vielfach gewandelt. So schlägt die Stunde für die Theorien des bedingungslosen Grundeinkommens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die Idee gewinnt erst zu Ende des 20., Anfang des 21. Jahrhunderts immer mehr an Form und Aussagekraft. Wobei sich in der Geschichte des Grundeinkommens nie nur ein einziges Konzept herauskristallisierte, sondern unterschiedliche Konzepte und auch Begründungen nebeneinander bestehen. Es haben sich auch Vertreter*innen unterschiedlichster Disziplinen mit dem Grundeinkommen auseinandergesetzt. So ist der Soziologe Ralf Dahrendorf ebenso ein Vertreter des Grundeinkommens, wie der Philosoph André Gorz, der Aktionskünstler Joseph Beuys, der Sozialpsychologe Erich Fromm oder der Ökonom Milton Friedman (vgl. Kovce/Priddat 2019). Vor allem scheint auch in der gegenwärtigen Soziologie das Interesse am bedingungslosen Grundeinkommen als sozialpolitische Maßnahme gegen ein erodierendes Sozialsystem zu steigen. So haben sich auch Ulrich Beck, Sascha Liebermann, Stephan Lessenich, Oskar Negt, Claus Offe und Hartmut Rosa, um nur einige Soziologen zu nennen, für das bedingungslose Grundeinkommen ausgesprochen bzw. es als Alternative für das bestehende Sozialsystem untersucht.

Was macht aber das Grundeinkommen für die Soziologie so interessant? Soziologische Theorien, die sich mit der derzeitigen Sozialstruktur, den neuen Arbeitsverhältnissen im flexiblen Kapitalismus, mit dem Abbau des Sozialstaates oder der Alterung der Gesellschaft beschäftigen, kommen mehrfach zur Erkenntnis, dass die Ressourcen des Sozialstaates nicht mehr in der Lage sein werden, den zukünftigen gesellschaftlichen Wandel und die zunehmende Ungleichheit zu kompensieren. Die Konsequenz ist, dass die Soziologie sich auch mit neuen Sozialmodellen beschäftigt, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden, dazu zählt auch das Grundeinkommen. Zudem, so betont vor allem der Soziologe Hartmut Rosa, hat die Beschleunigung zu einem entfremdeten Weltverhältnis der Menschen geführt. Technischer Fortschritt, Beschleunigung des sozialen Wandels und des Lebenstempos verlangen nach einem Sozialmodell der Entschleunigung, das eine »gelingende Weltanverwandlung durch Resonanz« ermöglicht. Hier sieht er vor allem das bedingungslose Grundeinkommen in Verbindung mit möglichen anderen sozialpolitischen Maßnahmen als Faktor, der eine resonante Anverwandlung der Welt durch existenzielle Sicherheit für die gesamte Gesellschaft ermöglicht und somit den Druck der Beschleunigungsspirale abfedert (vgl. Rosa 2016, S. 707−739).

Die Eigenheit dieser Abhandlung äußert sich einerseits in ihrer metatheoretischen Zugangsweise, andererseits durch die soziologische sowie sozialstrukturelle Analyse der Gesellschaft, die mit dem Grundeinkommen in Verbindung gebracht wird. Diese Blickwinkel ermöglichen es, das bedingungslose Grundeinkommen aus einer kritischen Perspektive zu analysieren. Aus der metatheoretischen Perspektive können wir bereits ablesen, dass das Grundeinkommen von seinen Anhänger*innen zwar als Sozialmodell für das 21. Jahrhundert angepriesen wird, es aber vier dominante Modelle im Diskurs um das Grundeinkommen gibt, die sich allesamt in ihrer Umsetzungsform und ihrer Finanzierungsart maßgeblich unterscheiden. In ihren Idealen sind alle BGE-Vertreter*innen gleich, sie vertreten dieselben Werte und dieselben Prinzipien, so homogen wie ihre Ideale, sind die Konzepte selbst aber gerade nicht. Damit hätten sie in ihrer Realisierung auch allesamt unterschiedliche Konsequenzen für das Sozialsystem und für die Gesellschaft. Diesbezüglich können wir bereits eine erste Diskrepanz erkennen, die uns während der gesamten Analyse begleitet. Hier kommt nun die soziologische Analyse der Gegenwartsgesellschaft zum Zug, jene gestattet es uns die Entstehung von Krisen im Sozialsystem und mit ihnen in der Erwerbsarbeit zu erforschen. Aus diesem Entstehungszusammenhang lässt sich ableiten, was ein sozialpolitisches Modell der Zukunft überhaupt leisten muss, um die bestehenden Defizite des Sozialstaats zu verbessern.

Halten daran anknüpfend die verschiedenen Konzepte eines bedingungslosen Grundeinkommens aber überhaupt, was sie versprechen? Ermöglicht die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bestehende soziale Krisenherde zu beheben oder führt dessen Einführung im Gegenteil dazu, dass sich die soziale Lage der Bevölkerung verschlimmert? Könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen die Anforderungen, die das 21. Jahrhundert an Sozialsystem und Gesellschaft stellt, lösen? Und den sich im Erodieren befindenden Sozialstaat konstruktiv sowie nutzbringend ersetzen oder ergänzen? Um diese Fragestellung gebührend beantworten zu können, gilt es, eine soziologische Analyse des bedingungslosen Grundeinkommens durchzuführen. Das heißt, der wissenschaftliche Untersuchungsgegenstand des bedingungslosen Grundeinkommens (in der Folge auch BGE genannt) wird in einem dialektischen Dreischritt durchleuchtet. Als Dialektik wird hier im Anschluss an den Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel eine dreiteilige wissenschaftliche Methode der kritischen Überprüfung von Wissen, Thesen und Argumenten verstanden. Diese Methode lässt sich in drei Stufen des Erkenntnisprozesses unterscheiden, an deren Ende durch das Gegenüberstellen von Thesen (Position) und Antithesen (Negation) eine neue Ebene der Erkenntnis eingenommen werden kann, die Synthese (Negation der Negation) genannt wird (Schwandt 2010, S. 38−43).

Auf den Sachverhalt dieser Abhandlung lässt sich die logische Methode der Dialektik nun wie folgt anwenden: In einem ersten Schritt werden unterschiedliche Umsetzungs- und Finanzierungsformen des BGE erklärt. Dazu zählen das von Götz W. Werner vertretene, durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer als Konsumsteuer finanzierte bedingungslose Grundeinkommen, das durch eine negative Einkommensteuer finanzierte Grundeinkommen, welches als erstes von Milton Friedman vertreten wurde und heute von Thomas Straubhaar repräsentiert wird, das aus Transaktionssteuern finanzierte bedingungslose Grundeinkommen, welches derzeit vom Philosophen Richard David Precht propagiert wird, sowie ein BGE, welches sich durch die Erhöhung der Einkommenssteuer und durch soziale Umverteilung auszeichnet und in verschiedenen Kreisen der Linken populär ist.

Daraufhin werden wir die derzeitigen sozialen Krisenherde und Probleme des aktuellen Sozialsystems unter die Lupe nehmen. Dabei wird vor allem auf soziologische Theorien und sozialwissenschaftliches Datenmaterial zurückgegriffen. Zu den genannten Anforderungen des Sozialsystems für das 21. Jahrhundert zählen erstens die zunehmende Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft, die sich aus den wachsenden Einkommensunterschieden und der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich ergeben. Zweitens der Abbau des Sozialstaates und die damit zusammenhängende Umstellung der Sozialpolitik von einer sichernden zu einer aktivierenden Herrschaftstechnik. Drittens und viertens die steigende Beschleunigung und Flexibilisierung der Gesellschaft, die auf den Abbau des Tarifrechts, der Normalarbeitsverhältnisse und der Digitalisierung zurückzuführen sind und deren teils dramatische Auswirkungen auf Sozialisation und Identitätsbildung eine Fragmentierung der Subjekte erwirken, deren Extremform sich in Burnout und Depression manifestiert. Fünftens damit einhergehend die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, die man als »Erosion von sozial geschützte[n] Beschäftigungsverhältnissen« und den dazugehörenden Folgen bezeichnen kann (Krämer 2009, S. 242). Sechstens die Alterung der Gesellschaft, die das umlagefinanzierte Rentensystem allmählich in Frage stellt und siebtens die Digitalisierung, die einen tiefgreifenden Umbau der Erwerbsarbeit erzeugt und Arbeitsverhältnisse fundamental verändert.

In einem zweiten Schritt, der als Negation bezeichnet wird, werden die Krisenherde des Sozialsystems den unterschiedlichen Konzepten des Grundeinkommens gegenübergestellt und deren Möglichkeit, jene zu verbessern, ausgelotet. Dabei wird besonders die Geltungsbedingung des bedingungslosen Grundeinkommens als Verbesserung der sozialpolitischen Verhältnisse kritisch unter die Lupe genommen. Dazu zählt auch, auf mögliche Schwierigkeiten in der Umsetzung wie Finanzierbarkeit, Ungerechtigkeit des Konzepts und nationale Regulierung des bedingungslosen Grundeinkommens zu verweisen und auch anthropologische und ökonomische Fragestellungen zu streifen. Das Kapitel der Synthese beginnt mit einer Bestandsaufnahme, ob die unterschiedlichen Ansätze des bedingungslosen Grundeinkommens überhaupt halten, was sie versprechen und welche der verschiedenen Grundeinkommensarten ihre beanspruchten Ideale überhaupt erfüllen kann. Damit einhergehend gilt es je nach Ergebnis der vorherigen zwei Hauptkapitel mögliche Erweiterungen des Konzepts, die sich aus den soziologischen Ausgangsbedingungen ergeben, anzuführen oder auch mögliche Synthesen aus den unterschiedlichen Grundeinkommensformen zu bedenken. Der Verfasser dieser Abhandlung ist sich bewusst, dass eine der wichtigsten Krisen, die im 21. Jahrhundert gelöst werden muss, in diesem Buch außen vor bleibt. Ich spreche von einer ökologischen Krise, die maßgeblich das derzeitige Weltverhältnis der Menschen in Frage stellt. Das Grundeinkommen könnte durchaus auf dessen ökologische Wirkung hin befragt werden, dieses Buch beschränkt sich aber auf das BGE als sozialpolitische Maßnahme und auf dessen sozialpolitische Wirkungskraft. Wir wollen dessen Potenzial oder auch Unvermögen in Bezug auf sozialstrukturelle, sozialpolitische, arbeitssoziologische sowie demografische Fragestellungen und Krisenerscheinungen überprüfen.

Die ökologische Krise bleibt eines der wichtigsten Probleme, die es zukünftig zu lösen gilt und ist damit nicht gründlich von möglichen sozialen Fragen zu trennen. Denn eine ökonomisch-ökologische Zangenkrise schließt die sozialen Folgen einer drohenden Umweltkatastrophe immer auch mit ein (vgl. Dörre 2019, S. 20−26). Nichtsdestotrotz ist das bedingungslose Grundeinkommen vorwiegend eine Sozialmaßnahme und wird in diesem Buch erstrangig als solche verstanden. Der Autor ist davon überzeugt, dass ein BGE für, aber auch gegen ökologische Krisenpolitik eingesetzt werden kann. Zentral ist, in welchem sozialen Klima und in welchem Gesamtkonzept von sozialpolitischen Maßnahmen das Grundeinkommen gedeihen kann, damit es vielleicht auch für die Umwelt und eine zukunftsfördernde Klimapolitik fruchtbar gemacht werden kann. Bleibt das BGE an den Wachstumszwängen des Kapitalismus gekoppelt, so könnte es mit der Endlichkeit der Welt früher oder später in Konflikt geraten. Wird auf jene bei der Betrachtung aber vollkommen verzichtet, so könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen, das ein würdevolles Leben für alle ermöglichen sollte, nicht mehr garantiert werden. Eine genauere Analyse dazu würde den Bogen dieses Werks aber wesentlich überspannen, weshalb wir uns auf die Erforschung der sozialpolitischen Wirkungskraft beschränken.

2. Position
2.1 Ideengeschichtlicher Hintergrund und Menschenbild des BGE

Wie wir bereits in der Einleitung erkennen konnten, steht das bedingungslose Grundeinkommen auf einem breiten ideengeschichtlichen Fundament. Einige Väter (es gibt leider nur wenige Mütter) des BGE haben wir benannt, auf andere aus Platzgründen nur verwiesen. Neben wirtschaftlichen und soziologischen Gründen (denen wir uns in der zweiten Hälfte dieses Kapitels widmen), gibt es auch moralische und ethische Gründe, die Vertreter*innen zur Rechtfertigung ihres Modells anführen. Es existieren zwar einige unterschiedliche Konzepte des Grundeinkommens, alle Anhänger*innen teilen aber zu einem gewissen Grad ein gemeinsames Menschenbild. In diesem Kapitel wollen wir uns auf die Spurensuche genau jener Werte zu machen, die das BGE, neben den Argumenten zur dynamisch transformativen sozialen Entwicklung, zu einem Modell der Zukunft machen sollen. Oder anders ausgedrückt: Welchen Idealen sehen sich Anhänger*innen des bedingungslosen Grundeinkommens verpflichtet, und wie rechtfertigen sie ihr Ideen? Bevor wir uns nun aber den Idealen des BGE widmen, gilt es zuerst den Begriff genauer zu definieren. Dazu bedienen wir uns der Definition des »Netzwerk Grundeinkommen«, welches das bedingungslose Grundeinkommen durch vier Wesensmerkmale zu konkretisieren versucht. Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll »[1.] die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, [2.] einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie [3.] ohne Bedürftigkeitsprüfung und [4.] ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden« (Netzwerk Grundeinkommen o. D., a). Erfüllt ein Konzept einer vorbehaltslosen Grundsicherung nur einen dieser Punkte nicht, so darf es im engeren Sinne nicht als BGE bezeichnet werden. Mit dieser Definition können wir uns nun den Prinzipien der Vertreter*innen des Grundeinkommens zuwenden.

Eines der am häufigsten angebrachten Argumente für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist jenes der Freiheit eines jeden Individuums und der damit zusammenhängenden Forderung eines würdevollen Lebens für alle. Einige Grundeinkommensbefürworter*innen beziehen sich dabei direkt auf Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes, die da lauten: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« (Art. 1 Abs.1 S. 1−2 GG) und weiter in Artikel 2: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden« (Art. 2 Abs. 2 S. 1−3 GG). Genau diese zwei Artikel des Grundgesetzes, so der Unternehmer Götz W. Werner, könnten erst durch ein BGE zur vollen Entfaltung kommen. Denn erst durch die Befriedigung der Grundbedürfnisse und einem Dach über dem Kopf ist ein würdevolles Leben in Freiheit möglich. Dazu zählt auch das Recht Nein zu sagen, nicht alles hinzunehmen, was einem geboten wird oder auch Arbeit abzulehnen, die einem als nicht angemessen oder entwürdigend erscheint. Hierfür bedarf es eines Sozialstaates, der mit Hilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens zur Sicherung jeglicher physischen Existenz beiträgt und darüber hinaus ein Kulturminimum zur sozialen Partizipation bereitstellt (vgl. Werner 2018, S. 57−62). Dieser Gedanke geht bis auf den bereits erwähnten Thomas Paine zurück, der bereits zu seiner Zeit die humanistischen Wurzeln eines BGE zum Teil begründete und an die Menschenrechte knüpfte. Der Psychoanalytiker und radikale Humanist Erich Fromm hat diesen Menschlichkeitsgedanken in seiner Schrift »Psychologische Aspekte zur Frage eines garantierten Einkommens für alle« sehr ansehnlich zusammengefasst:

Das garantierte Einkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort »Freiheit« eine Realität machen, es würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, dass der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft »von Nutzen« ist. (Fromm 2019, S. 274)

Somit möchten viele Grundeinkommensbefürworter*innen die Ideologie der Leistungsgerechtigkeit abschwächen und der Gesellschaft eine moralische Basis jenseits von Lohn und Leistung bieten. Dem Leitspruch der kapitalistischen Gesellschaft: »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen« (2 Thess 3,10) wird die Menschenwürde als alles übersteigendes solidarisches Prinzip gegenübergestellt. Das Grundeinkommen wird somit für viele Anhänger*innen zu einer Verheißung für eine neue Gesellschaft, in der die kooperative Solidarität füreinander in einem Einkommen für alle ausgedrückt wird. In diesem Sinne stimmen Anhänger*innen des bedingungslosen Grundeinkommens sehr oft das Loblied vom Ende der entfremdeten Arbeit an, denn sobald erst einmal ein existenzsicherndes Einkommen für alle durchgesetzt ist, müssen unbeliebte Arbeitsstellen durch bessere Löhne attraktiver und schlechte Arbeitsbedingungen verbessert werden, damit sie überhaupt noch bei den Arbeiter*innen Zuspruch finden. Zudem würde ein BGE, laut dem Sozialphilosophen André Gorz (2010, S. 340−349), zu mehr Freizeit und einer Verringerung der Arbeitszeit beitragen. Einerseits muss mit einem Grundeinkommen weniger gearbeitet werden, um ein gutes Einkommen zu erwirtschaften, andererseits würde es innerfamiliär zu egalitären Formen des Erwerbseinkommens führen.

Hier kann man nun auch Argumente für die geschlechtergerechte Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens anführen. So ist die Sozialwissenschaftlerin Ute Fischer davon überzeugt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen Geschlechterungerechtigkeiten abbaut. Denn von einem BGE würde vor allem die reproduktive Arbeit in der Gesellschaft, die vorwiegend immer noch Frauen leisten, profitieren (Fischer 2018, S. 93−112). Das bedingungslose Grundeinkommen ist »eine geschlechtergerechte Vision: Gleichheit in Freiheit anstelle von Gleichheit im Zwang zur Erwerbsarbeit. Es würdigt die Vielfalt von Frauenleben […] und sichert die Existenz unabhängig vom verdienenden Gefährten. Es ermöglicht Fürsorge für Angehörige wie auch Tätigkeiten für das Gemeinwesen« (ebd., S. 93). Laut der Sozialwissenschaftlerin verhilft das BGE aber nicht nur dazu, dass Frauen in der viel zu lange schon geringgeschätzten Fürsorgearbeit zu neuen individuellen Handlungsspielräumen und finanzieller Unabhängigkeit kommen, sondern auch zu einer Umwertung der gesamten Anerkennungsordnung, in der Gemeinwesenarbeit und reproduktive Arbeit endlich gleichwertig neben der Erwerbsarbeit stehen können (vgl. ebd., S. 101). Durch eine vorbehaltlose Grundsicherung würden zudem die Aushandlungsbedingungen für eine »angemessene Aufgabenteilung […] günstiger, weil Frauen ebenso wie Männer vom Zwang zur Erwerbsarbeit befreit sind und sich damit auch kollektive Deutungsmuster wertzuschätzender Lebensbereiche verändern können« (ebd. S. 112). Der Soziologe Ralf Dahrendorf hat in Verbindung mit dem bedingungslosen Grundeinkommen den Abschied von der Arbeitsgesellschaft beschworen und die Tätigkeitsgesellschaft ausgerufen, in der Arbeit und Entlohnungen entkoppelt und in der ein Beruf endlich wieder zu einer sinnvollen Berufung wird (vgl. Dahrendorf 1986, S. 132 f). Eine solche Tätigkeitsgesellschaft würde dazu beitragen, dass Subjekte eine für sich sinnvolle Arbeit wählen und zudem Zeit hätten, sich politischen Tätigkeiten und dem Gemeinwohl zu widmen, was zu einer Belebung der demokratischen Partizipation führen könnte.

Die Vertreter*innen eines BGE stehen auch für eine Umwertung des Faulheitsbegriffs und für eine positive Umdeutung des Begriffs der Muße. Dieser Gedanke geht zurück auf den Sozialisten und Schwiegersohn von Karl Marx, Paul Lafargue, der mit einem ironischen Unterton das Recht auf Faulheit einforderte. Damit kritisierte er die sozialistische Bewegung seiner Zeit, prangerte zudem deren übertriebene Arbeitsmoral sowie deren Verehrung der Arbeitsgesellschaft an und betonte die Vorteile der Befreiung von entfremdeter Arbeit durch Maschinen. »Die kapitalistische Moral, eine jämmerliche Parodie der christlichen Moral […]; ihr Ideal besteht darin, die Bedürfnisse des Produzenten auf ein Minimum zu drücken, seine Freuden und Leidenschaften zu ersticken und ihn zur Rolle einer Maschine zu verurteilen, die rast- und ruhelos Arbeit leisten soll«, so die anprangernde Mahnung Lafargues (2019, S. 157 f). Damit einher geht auch die Umwertung des Begriffs Arbeitslosigkeit, der in der derzeitigen Arbeitsgesellschaft oft zum Stigma für betroffene Personen wird. Arbeitslosigkeit in einer Gesellschaft, in der Arbeit als höchstes Gut angesehen wird, ist »ein Gewaltakt für alle Betroffenen«. Fähigkeiten und Eigenschaften, die man »innerhalb der Familie, der Schule und der Lehre in einem mühsamen und aufwendigen Bildungsprozess erworben« hat, um sich auf die Arbeit vorzubereiten, können nicht entfaltet werden, denn »die körperliche und seelisch-geistige Integrität« eines Menschen ist dadurch gefährdet (Negt 2012a, S. 68). Nicht anders ist es, wenn Arbeitslose durch das gegenwärtige Sozialsystem zur Zwangsarbeit verdonnert werden, in dem sie sich ständigen Sanktionen und Bedarfsprüfungen ausgesetzt sehen und entwürdigende und prekäre Arbeitsplätze annehmen müssen (vgl. Butterwegge 2020, S. 271 f). In einer Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgeht, wie es Hannah Arendt (2013, S. 13) formulierte, ist die Missachtung der Arbeitslosen besonders fatal. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird der Druck, den das Arbeitsamt auf Hartz-IV-Empfänger*innen zum Beispiel ausübt, aufgehoben, da es bedingungslos ist. Zudem entfällt die stigmatisierende Wirkung des sanktionsorientierten Arbeitslosengeldes, weil es alle bekommen und an der Würde eines jeden Menschen festgemacht wird.

Des Weiteren entfällt der Zwang zur Arbeit um jeden Preis, weil die Grundbedürfnisse der Menschen gesichert sind. Damit geht die Umwertung des Prinzips der Arbeit selbst einher, denn mit der Einführung des BGE wird Einkommen erst zur Voraussetzung für Arbeit und zur Grundlage für eine sinnvolle Tätigkeit für die Gemeinschaft, die weit über die Erwerbsarbeit hinausreicht. Denn neben reproduktiven Arbeitstätigkeiten war das Erwerbsarbeitssystem nie wirklich in der Lage, alle gesamten kulturellen und sozial wertvollen Tätigkeiten zu erfassen. Es zählen unzählige Beschäftigungen dazu, zum Beispiel Erziehung, Haushalt, Pflege, Vereinsarbeit, »soziales Engagement, Kulturarbeit, Jugendarbeit, Sport und Brauchtum« (Werner 2018, S. 77). Zusammenfassend kann man schließen, dass sich die Vertreter*innen des bedingungslosen Grundeinkommens auf humanistische und aufklärerische Werte berufen. Das bedingungslose Grundeinkommen verhilft in diesem Sinne zu

 einer Steigerung der Freiheit und garantiert die Würde eines jeden Menschen

 einer Verringerung von Ungerechtigkeiten zwischen Produktion und Reproduktion, Mann und Frau

 einer Belebung der Demokratie und des Gemeinwesens

 einer Arbeitszeitverkürzung für schöpferische Tätigkeiten

 einem neuen Geist einer kooperativen Gesellschaft

 einer positiven Umwertung von Muße und zur Befreiung von entfremdeter Arbeit

 einer Aufhebung der Stigmatisierung von Arbeitslosen

Jene Werte lassen sich mit dem derzeitigen Sozialstaat laut den Befürworter*innen des bedingungslosen Grundeinkommens nicht mehr erreichen, da dieser auf einem veralteten Familienmodell, auf einem veralteten Arbeitsethos, einer Demographie, in der es noch viele junge und wenig alte Menschen gab, sowie auf einem Modell einer stark wachsenden Wirtschaft gegründet wurde (Straubhaar 2017, S. 33 f).

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