Kitabı oku: «Schuldenberatung und Schuldenprävention als Soziale Arbeit»

Der Autor

Dr. Christoph Mattes ist Dozent an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Nach einer Lehre zum Bankkaufmann studierte er Soziale Arbeit, Betriebswirtschaftslehre und Erziehungswissenschaft in Berlin und Freiburg und absolvierte den Master of Advanced Studies in Coaching, Supervision und Organisationsentwicklung in Zürich. Seit 2009 leitet er die internationalen Oltner Verschuldungstage sowie seit 2018 die Nationalfondsstudie »In der Sozialhilfe verfangen – Hilfeprozesse bei Armut, Verschuldung und Sozialhilfe« (Laufzeit bis 2022) und weitere Forschungs- und Evaluationsstudien zum Thema Verschuldung und Schuldenberatung in der Sozialen Arbeit (www.forum-schulden.ch).
Christoph Mattes
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034793-9
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-034794-6
epub: ISBN 978-3-17-034795-3
Inhaltsverzeichnis
1 1 Einleitung
2 1.1 Warum »Schuldenberatung und Schuldenprävention als Soziale Arbeit«?
3 1.2 Verständnis dieses Buches
4 1.3 Aufbau dieses Buches
5 1.4 Die Schuldenberatung im deutschsprachigen Raum
6 1.4.1 Deutschland
7 1.4.2 Österreich
8 1.4.3 Schweiz
9 1.5 Schuldenberatung auf europäischer und internationaler Ebene
10 2 Eine erste Standortbestimmung zur Schuldenberatung
11 2.1 Schuldenberatung als Antwort auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse
12 2.2 Schuldenberatung als Fortschrittskonzept
13 2.3 Schuldenberatung als Spezialisierung und Arbeitsteilung
14 2.4 Schuldenberatung als Akteur*innen im Rechtssystem des Konsument*innenschutzes
15 2.5 Schuldenberatung als Hilfe im Markt der Zahlungsstörungen
16 2.6 Schuldenberatung in einer verschuldungsgeleiteten Volkswirtschaftlicher
17 2.7 Fazit: Verschuldung und Ungleichheit als Herausforderung
18 3 Theoretische Grundlagen zu Verschuldung
19 3.1 Definition Verschuldung und Überschuldung
20 3.1.1 Grundannahmen und Unschärfen
21 3.1.2 Ver- und Überschuldung aus sozialwissenschaftlicher Sicht
22 3.1.3 Ver- und Überschuldung aus Gläubiger*Innensicht
23 3.1.4 Ver- und Überschuldung aus der Perspektive der Sozialen Arbeit
24 3.1.5 Überschuldung als soziales Problem und sozialpolitische Referenzgröße
25 3.2 Zur Entstehung von Verschuldung und Schuldenberatung
26 3.2.1 Babylonische und alttestamentliche Bezüge zur privaten Verschuldung
27 3.2.2 Professionelle Armenfürsorge in der Frühmoderne
28 3.2.3 Schuldenberatung als Sozialdisziplinierung
29 3.2.4 Vorratswirtschaft, Freiheitssymbole und Machtstrukturen
30 3.2.5 Verschuldung und Konsumgesellschaft
31 3.2.6 Vom Konsument*innenschutz zur Schuldenberatung
32 3.2.7 Entstehung der spezialisierten Schuldenberatung
33 3.3 Zum Verhältnis von Budgetberatung und Schuldenberatung
34 3.4 Was verstehen wir heute unter Schuldenberatung
35 3.5 Fazit: Begriffsverständnisse von Überschuldung und Schuldenberatung
36 4 Professionalisierung der Schuldenberatung als Soziale Arbeit
37 4.1 Die Professionalisierung der Schuldenberatung als Entwicklungsprozess
38 4.1.1 Standardisierung der Beratungsverläufe der Schuldenberatung
39 4.1.2 Dienstleistungsorientierung der Schuldenberatung
40 4.1.3 Typologisierung professioneller Beratungs- verständnisse
41 4.1.4 Die »Soziale Schuldnerberatung« als Teil der Wohlfahrtspflege
42 4.1.5 Kriterien guter Schuldenberatung
43 4.2 Professionalität in der Schuldenberatung aus theoretischer Perspektive
44 4.2.1 Professioneller Habitus in der Schuldenberatung
45 4.2.2 Arbeitsbündnis in der Schuldenberatung
46 4.2.3 Alltags- und Lebensweltorientierung der Schuldenberatung
47 4.2.4 Sozialraumorientierung und Partizipation
48 4.3 Bezüge zum Berufskodex Soziale Arbeit
49 4.4 Fazit: Schuldenberatung als professionelle Soziale Arbeit
50 5 Verschuldung als Konzept
51 5.1 Forschungsstand
52 5.2 Kritische Lebensereignisse
53 5.3 Grundannahmen eines Verschuldungskonzeptes
54 5.3.1 Rechtliche Aspekte
55 5.3.2 Konsument*innenschutz
56 5.3.3 Soziale Sicherung
57 5.3.4 Lebenslage und soziale Ungleichheit
58 5.3.5 Lebensereignisse mit wirtschaftlichen Schocks
59 5.3.6 Individuelle Bewältigungsstrategie
60 5.4 Fazit: Verschuldung als Konzept
61 6 Ausgewählte Kennzahlen und Befunde zu Verschuldung
62 6.1 Verschuldungsindikatoren in Deutschland
63 6.2 Die Ratsuchenden der Schuldenberatungsstellen
64 6.2.1 Alter und altersspezifischer Verschuldungsumfang
65 6.2.2 Gläubiger*innenanzahl und Verschuldungsumfang
66 6.2.3 Gläubigerkategorien und durchschnittliche Forderungshöhe
67 6.2.4 Einkommens und Verschuldungsstruktur
68 6.3 Armut und Verschuldung in der Schweiz
69 6.3.1 Dauer der finanziellen Schwierigkeiten
70 6.3.2 Verschuldung und Zahlungsrückstände
71 6.3.3 Bisherige Strategien zur Verbesserung der Situation
72 6.3.4 Verschuldung und Gesundheit
73 6.3.5 Subjektive Bewältigung
74 6.4 Fazit: Was ist die problematische Verschuldung?
75 7 Beratungsansätze bei Verschuldung
76 7.1 Systemische Beratung
77 7.1.1 Grundlagen der systemischen Beratung
78 7.1.2 Systemische Aspekte in der Schuldenberatungspraxis
79 7.1.3 Beispielfragen
80 7.2 Lösungsorientierte Beratung
81 7.2.1 Lehrsätze der lösungsorientierten Beratung
82 7.2.2 Merkmale lösungsorientierter Beratung
83 7.2.3 Von der Wunderfrage zur Wunderskala
84 7.2.4 Beispielfragen
85 7.3 Ausblick: Hypnosystemische Beratung – Beratung mit Lösungserlebnissen
86 7.4 Fazit: Beratung in der Schuldenberatung
87 8 Schuldenprävention
88 8.1 Grundzüge von Schuldenprävention
89 8.1.1 Ziel und Widerspruch der Schuldenprävention
90 8.1.2 Risiko- und Schutzfaktoren bei Verschuldung
91 8.1.3 Verhalten und Verhältnisse
92 8.1.4 Klassifizierungen von Prävention
93 8.2 Schuldenprävention konkret
94 8.2.1 Betroffenengruppen
95 8.2.2 Exkurs: Jugendverschuldung
96 8.2.3 Setting als Rahmen
97 8.2.4 Bedürfnisse der Zielgruppe
98 8.2.5 Erreichbarkeit der Zielgruppen
99 8.2.6 Der Peer-to-Peer Ansatz
100 8.3 Ausgestaltung von Maßnahmen der Schuldenprävention
101 8.3.1 Mögliche Ziele und Handlungsstrategien
102 8.3.2 Handlungsebenen und Handlungsfelder
103 8.3.3 Für Schuldenprävention dienliche Grundsätze
104 8.4 Fazit: Erfolgsfaktoren der Schuldenprävention
105 9 Evaluation als Grundlage der Professionalität
106 9.1 Grundbegriffe und Nutzen
107 9.2 Wirkungsmodell der Schuldenberatung und Schuldenprävention
108 9.3 Finanzielle Bildung bei Verschuldung
109 9.4 Fazit: Keine Professionalität ohne Evaluation
110 10 Herausforderungen der Schuldenberatung als Soziale Arbeit: Ein Ausblick
111 Literatur Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
Ist Schuldenberatung die Arbeit mit Schlitzohren? Auf den ersten Blick und beruhend auf einer parteilichen Haltung der Leserschaft von Büchern der Sozialen Arbeit für Armutsbetroffene oder anderweitig benachteiligte Personengruppen, dürfte die Antwort auf diese Frage mit ›nein‹ ausfallen. Historisch gesehen lautet die Antwort aber ›ja‹. Die Redewendung des Schlitzohrs wurde im 19. Jahrhundert durch die Handwerkszünfte geprägt. Vor allem Zimmermänner, die auf Wanderschaft waren, trugen ihr Erspartes als goldenen Ring mit dem Wappen ihrer Zunft im Ohr. Ließ sich der Zimmermann etwas zuschulden kommen, wurde dieser Ring aus dem Ohr gerissen, um mit dem Gegenwert den Schaden oder die daraus entstandenen Schulden zu begleichen. Es verblieb ein Schlitz im Ohr, der fortan die Mitmenschen und vor allem zukünftige Meister warnen sollte.
Wem nun aber die Redewendung des Schlitzohrs in einem Fachbuch der Sozialen Arbeit zu unangebracht erscheint, dem hilft vielleicht ein Symbol aus dem antiken Griechenland. Damals wurde, wenn sich Hauseigentümer verschuldeten, als Pfand für den Kredit nicht bürokratisch eine Grundschuld oder eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen. Es wurde ein großer Stein auf das Dach gelegt. Dieser signalisierte, dass das Haus mit Schulden belegt ist. Diese Praktik erklärt das Sprichwort »Wenn die Schulden das Dach eindrücken«.
Ob nun Schlitzohren oder verschuldete Hausbesitzer – die Menschen, die zur damaligen Zeit hinter diesen Redewendungen standen, sind die heutigen Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Dies aber erst dann, wenn aus ursprünglich umworbenen Kund*innen der Konsum- und Kreditwirtschaft säumige Zahler*innen von Forderungen geworden sind.
1.1 Warum »Schuldenberatung und Schuldenprävention als Soziale Arbeit«?
Sich mit Schulden auszukennen, ist eine praxisorientierte Kernkompetenz der Sozialen Arbeit, die sich im beruflichen Handeln mit Klient*innen sehr oft einsetzen lässt. Dabei geht es nicht nur darum, im Rahmen spezialisierter Schuldenberatungsstellen Hilfen anzubieten. Schuldenberatung bedeutet auch, Unterstützung zur Bewältigung wirtschaftlicher Probleme auch dort zu geben, wo Menschen sich in unterschiedlichsten Lebenssituationen und mit unterschiedlichsten Problemen hinwenden: an Hilfeangebote für Jugendliche und jungen Erwachsenen, für Familien und Erziehungsberatung, der Straffälligen-, Sucht- und Obdachlosenhilfe, in öffentlichen Sozialdiensten bis hin zu Unterstützungsangeboten älterer Menschen. Die entscheidende Kompetenz ist es daher, Expert*innenwissen zu Verschuldung in unterschiedliche Hilfeangebote und Hilfeprozesse der Sozialen Arbeit so einzubeziehen, dass dabei der Charme einer professionellen Beratung und Intervention nicht verloren geht.
Dass jedoch durch Expert*innenwissen die Professionalität der Sozialen Arbeit nicht zwangsläufig geschaffen oder erhöht, sondern auch unschärfer oder verloren gehen kann, zeigt gerade die Vielschichtigkeit von Schuldenberatung auf. Ihre Brillanz, im Einzelfall tatsächlich das Problem der Verschuldung hilfesuchender Haushalte lösen zu können, was zu einer beträchtlichen Wertschätzung durch die Ratsuchenden führen kann, macht sie in der Disziplin der Sozialen Arbeit eher unnahbar. So ist Schuldenberatung oft mit dem Makel des Normativen eines schuldenfreien Lebens behaftet und muss sich gelegentlich auch den Vorwurf gefallen lassen, Erfüllungsgehilfe der Gläubiger*innen zu sein. Einen eindeutigen Bezug »Schuldenberatung ist Soziale Arbeit« herzustellen und fachlich zu begründen, ist daher das zentrale Anliegen dieses Buches.
Nun ist die Soziale Arbeit nicht die einzige Profession, die bei Verschuldung helfen will oder kann. Das Feld der rechtsberatenden Berufe ist groß, und immer wieder entwickeln sich Beratungsangebote, die im rechtlichen Graubereich der gewerblichen Schuldenregulierung oder der nicht erlaubten Rechtsberatung Hilfe anbieten. Doch was rechtlich möglich, unmöglich erlaubt oder verwehrt ist, soll nicht Gegenstand dieses Buches sein. Ganz im Gegenteil, die Erarbeitung dieses Buches beruht auf der Maßgabe, die Schuldenberatung nicht anhand juristischer Aspekte vorzustellen. Das Anliegen ist vielmehr, den genuinen sozialarbeiterischen Gehalt zu explorieren: Was ist bei der Beratung von verschuldeten Menschen wichtig, wenn die Kernanliegen der Profession der Sozialen Arbeit mitgedacht werden und das Fundament der Beratung bei Verschuldung darstellen sollen. So zeigt sich, dass aus dem juristisch geprägten Thema Verschuldung und Schuldenberatung ein über das Setting Einzelhilfe hinausreichendes Anliegen unserer Profession wird: Ungleichheit zu bekämpfen und Bedingungen für einen gelingenden Alltag und eine gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.
Gerade unter dem Aspekt, trotz Verschuldung einen gelingenden Alltag zu ermöglichen, ist die jüngere Geschichte der Schuldenberatung eine Erfolgsgeschichte. Insbesondere ihre politische Einflussnahme hat dazu geführt, den Schuldner- und Pfändungsschutz auszubauen bis hin zur Durchsetzung von Restschuldbefreiungsverfahren in den meisten europäischen Ländern, die seither umfassende Möglichkeiten der Entschuldung mit sich bringen und den Betroffenen wieder gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Vieles von dem, was heute an Interventionen zur Verfügung steht, wurde durch Schuldenberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände, Konsument*innenschutzorganisationen und Hilfswerke sozialpolitisch erarbeitet und durchgesetzt. Schuldenberatung entstand somit durch Organisationen, bei denen die Soziale Arbeit vielfach eine zentrale Rolle bei der Formulierung und Durchsetzung sozialpolitischer Forderungen einnimmt und entsprechende Hilfen angeboten werden. Die Frage ist jedoch, ob sich der sozialarbeiterische Gehalt der politischen Arbeit der Verbände und Organisationen auch in der alltäglichen Beratungspraxis zeigt und anhand welcher Aspekte dies reflektiert und dargestellt werden kann. Hier lohnt sich eine Auseinandersetzung mit dem Professionalisierungsdiskurs der Sozialen Arbeit. Soweit sich dieser in den letzten Jahren entwickelt und konkretisiert hat, bietet er Orientierungshilfe dafür, inwiefern das, was in der Schuldenberatung und in der Beratungspraxis der Sozialen Arbeit zu finanziellen Schwierigkeiten angeboten und geleistet wird, professionelle Soziale Arbeit darstellt.
Schließlich geht es in diesem Buch und im Alltag der Schuldenberatung auch um Schuldenprävention und dem damit verbundenen Bestreben, Verschuldung zu verhindern oder bestimmten Betroffenengruppen einen mündigen Umgang mit Schulden zu ermöglichen. Auch wenn sich die Schuldenprävention durch die Entwicklung einer Vielzahl didaktischer Materialien zu einem augenscheinlich bunten Feld der Präventionsarbeit entwickelt hat, sind die Erfolge der jüngeren Geschichte hier weitaus geringer als die der Einzelhilfe und Einzelfallberatung. Die Praxis der Schuldenprävention bleibt vor allem die zielgruppenspezifische Ausrichtung der Angebote, die professionelle Haltung der Akteur*innen der Präventionsarbeit und der Wirkungsnachweis solcher Programme und Maßnahmen schuldig. Dies zu klären, in Anlehnung an die Erkenntnisse und Erfahrungen der Sucht- und Gewaltprävention, und die Professionalität der Schuldenprävention zu schärfen, soll einen weiteren Beitrag dieses Buches zur Professionalisierungsdiskussion der Schuldenberatung als Soziale Arbeit leisten.
Um die genannten inhaltlichen Anliegen leisten zu können, gilt es auch, den Fachdiskurs innerhalb der Schuldenberatung zu analysieren und kritisch in den Blick zu nehmen. Dabei fällt auf, dass in den vergangenen Jahren nur noch wenige Veröffentlichungen zum Aspekt der Sozialen Arbeit in der Schuldenberatung erfolgten. Kritische Fragen an den Wissenschaftsdiskurs zur Sozialen Arbeit werfen auch auf, dass im aktuellen »Handbuch der Sozialarbeit/Sozialpädagogik« von Otto und Thiersch (Otto et al. 2018) der in den vorangegangenen Ausgaben enthaltene Beitrag zu Schuldenberatung (vgl. Proksch 2001: 1527–1531) nicht mehr erscheint. Wurde die Schuldenberatung aufgrund ihrer oft dominanten juristischen Prägung inzwischen aus dem Feld und dem wissenschaftlich geführten Fachdiskurs der Sozialen Arbeit verwiesen? Dieser Eindruck verfestigt sich bei der Lektüre genau der Buchpublikationen der letzten Jahre, die im Titel eigentlich einen direkten Bezug der Schuldenberatung zur Sozialen Arbeit versprechen (Schruth et al. 2011, Gastiger 2012). Deren Beiträge reichern vor allem die Rechtsberatungspraxis der Schuldenberatung an, nicht aber die methodischen Fragen der Beratung und Intervention durch die Soziale Arbeit. Hier markiert der Beitrag »Professionalität und Entfremdung« (Mattes/Lang 2015), das Buch »Soziale Schuldnerberatung – Prävention und Intervention« (Ansen 2018) und die Aufsätze des Themenhefts »Schulden und Schuldnerberatung« (Sozialmagazin 2020) eine Trendwende innerhalb des Fachdiskurses, wenngleich das Profil der Schuldenberatung als Soziale Arbeit durch einen neuen Terminus, den der »Sozialen Schuldnerberatung«, verwässert wird (Glatzel 2020, Ansen 2018). Somit ist in den letzten Jahren eine Rückbesinnung und ein wachsendes Bedürfnis der Fachpersonen der Schuldenberatung zu erkennen, sich nach vielen Jahren der juristischen Profilierung wieder auf die eigentliche professionelle Heimat der Sozialen Arbeit zurückzubesinnen (vgl. Mattes 2020: 23f).
1.2 Verständnis dieses Buches
Neben der Schwierigkeit einer gendergerechten Sprache, ergibt sich aus der juristischen Prägung heraus noch eine weitere, zu Beginn dieses Buches zu klärende Unschärfe, was den Gegenstandsbereich Verschuldung anbelangt. Geht es um »Verschuldete« im Sinne einer einzelnen Person, die nicht erfüllte Schuldverpflichtungen mit sich tragen, oder ist der »verschuldete Haushalt« gemeint, in dem eine oder mehrere Personen verschuldet sind, die Folgen daraus sich aber auf alle in diesem Haushalt lebende Personen auswirken? Konkret gesagt: Ist nur die Person, die als einkommensbeziehendes Haushaltsmitglied häufig auch für einen Großteil der Forderungen haftet Adressat*in der Beratung oder geht es im professionellen Verständnis auch um die Haushalts- oder Familienangehörigen, die zwar nicht für die Schuldentilgung herangezogen werden können, trotzdem aber mit den wirtschaftlichen und familiären Auswirkungen konfrontiert sind? Im Hinblick auf das Grundanliegen dieses Buches, von einer individualisierten Betrachtung von Verschuldung und Schuldenberatung zu einer alltagsorientierten Auseinandersetzung zu kommen, wird in diesem Werk soweit als möglich von verschuldeten »Haushalten« oder »Personen und Haushalten« gesprochen. Dabei ist es zwar nicht gleichgültig, wer im betroffenen Haushalt für die Zahlungsverpflichtungen rechtlich haftet und wer nicht. Im Mittelpunkt der fachlichen Auseinandersetzung stehen die Haushaltsgemeinschaften, also Ein- oder Mehrpersonenhaushalte, Familien oder familienähnliche Haushaltspraktiken, die als Verschuldungsbetroffene die Adressat*innen der Sozialen Arbeit und deren Beratung darstellen. Die Haushaltsgemeinschaft, mit ihrer eigenen Binnenstruktur, ihren Ritualen, Themen und Ressourcen, ist die zentrale Referenzgröße der Schuldenberatung, auf deren Grundlage Problemlösungen erarbeitet und ein gelingender Alltag ermöglicht werden kann. Soweit es um spezifische Zusammenhänge der Beratung einer einzelnen Person oder der Bildungs- und Partizipationsaspekte im Rahmen von Schuldenprävention handelt, bei der nicht die Haushaltsgemeinschaft, sondern einzelne Individuen im Vordergrund stehen, wird in diesem Buch von Personen oder Ratsuchenden gesprochen.
Zum Duktus dieses Buches gehört auch der Hinweis, dass es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit Experte*innenwissen und Expert*innenberatung handelt. Gerade die Schuldenberatung definiert sich maßgeblich über Fachwissen und Expert*innenberatung, was nicht dem genuinen professionellen Beratungsverständnis der Sozialen Arbeit entspricht. Zugleich sieht sich die Schuldenberatung oft den Erwartungen und Zuschreibungen der Betroffenen gegenüber, die in der Annahme der Lösbarkeit der Verschuldung und schuldenspezifischem Fachwissen, im Beratungssetting dieses Expert*innenwissen einfordern. So wird Schuldenberatung immer auch das Bedürfnis nach Rechtsauskünften erfüllen müssen, um den Erwartungen der Betroffenen gerecht werden zu können. Schuldenberatung stellt die Gestaltung zweier parallel verlaufender Prozesse dar: die Information und Bildung der Ratsuchenden mit verschuldungsrelevantem Wissen; zudem aber auch die Beratung im Sinne der Klärung eigener Bedürfnisse und Erschließung individueller Fähigkeiten und Ressourcen, um die aktuelle Situation zu klären und Perspektiven der Betroffenen zu erarbeiten.
In diesem Buch wird Schuldenberatung und Schuldenprävention getrennt voneinander abgehandelt. Es handelt sich hier um eine rein analytische Trennung dieser beiden Bereiche. Das Phänomen der Verschuldung und das Hilfeangebot Schuldenberatung sind stark historisch oder durch ihre Entstehungsgeschichte als Einzelhilfe geprägt. Die Schuldenprävention, im Verständnis wie sie in diesem Buch eingeführt ist, orientiert sich dabei stark am Fachdiskurs der Sucht- und Gewaltprävention und der Gesundheitsförderung und zielt sowohl auf Verhaltens- wie auch Verhältnisprävention. Am Ende des Buches wird jedoch deutlich, dass Schuldenberatung nicht getrennt von Schuldenprävention erklärt und in der Praxis umgesetzt werden kann.
1.3 Aufbau dieses Buches
Der erste Teil dieses Buches setzen sich theoretisch mit Schuldenberatung auseinander. Ausgehend von einer ersten Standortbestimmung in Kapitel 2, folgen in Kapitel 3 die theoretischen Grundlagen von Verschuldung als sozialem Problem. Kapitel 4 widmet sich der Professionalisierung und Professionalität der Schuldenberatung als Soziale Arbeit. Die Genese der privaten Verschuldung als gesellschaftliches Konzept wird anschließend in Kapitel 5 und empirische Befunde zum Ausmaß in Kapitel 6 dargestellt. Der zweite Teil des Buches bietet eine anwendungsorientierte Verknüpfung der theoretischen Grundlagen von Beratung bei Verschuldung (
Kap. 7) und Schuldenprävention (
Kap. 8) mit praxisrelevanten Hinweisen für den Arbeitsalltag. Auch Kapitel 9 zur Evaluation von Schuldenberatung und Schuldenprävention schließt mit konkreten Evaluationsfragen für Fachpersonen der Beratungs- und Präventionspraxis.
Die Handlungsempfehlungen und Hinweise für die Praxis sind im Text mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. Sie verstehen sich als Hinweise und Hilfestellungen zur Erarbeitung und Reflexion professioneller Hilfen im Sinne der Sozialen Arbeit.

Grundannahmen für die Beratungspraxis

Reflexionsfragen zur Erarbeitung von Schuldenpräventionskonzepten

Leitfragen zur Evaluation Ihres Beratungs- oder Präventionsangebots
1.4 Die Schuldenberatung im deutschsprachigen Raum
In diesem Buch sind die professionellen Grundzüge der Schuldenberatung und Schuldenprävention im deutschsprachigen Raum beschrieben und reflektiert. Dabei geht es nicht um einen wissenschaftlichen Vergleich. Dieser ist allein schon wegen der heterogenen sozialstaatlichen Zusammenhänge und der noch unterschiedlicheren rechtlichen Rahmenbedingungen von Verschuldung nicht möglich. Der an einzelnen Stellen vorgenommene Vergleich dient dazu, die Unterschiedlichkeit und die nationalen Besonderheiten exemplarisch darzustellen und darauf aufbauend Fragen der Professionalität der Schuldenberatung zu diskutieren. Hier geht es um Fachlichkeit und Professionalität in der Betrachtung von Unterschiedlichkeit, also eigene Bilder von dem, wie es ist und zu sein hat, anhand anderer Modelle und Herangehensweisen zu hinterfragen. Es lohnt der Blick, vom eigenen und als besonderer oder als einzig richtiger Weg angenommenen auch darauf zu blicken, wie es in einem der Nachbarländer geregelt und gehandhabt wird. Vielleicht auch um zur simplen Erkenntnis zu gelangen, dass weder das Eigene noch das Fremde der Königsweg der Bewältigung von Verschuldung ist. Anzumerken ist, dass der Fachdiskurs und der Forschungsstand zur Schuldenberatung in den drei Ländern sehr unterschiedlich differenziert ausgeprägt sind. Daher ist es nicht immer möglich, eine solche Analyse gleichgewichtig vorzunehmen. Um dies zu tun, wären weitreichende Forschungsfragen zu beantworten, was derzeit noch zukünftigen Forschungsvorhaben vorbehalten ist.
Um diesen Vergleich aber besser einordnen zu können, wird die Situation der Schuldenberatung in den drei Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz nachfolgend anhand von Länderprofilen skizziert und tabellarisch dargestellt. Hierzu ist vorab darauf hinzuweisen, dass es bei ›der‹ Schuldenberatung nicht einzig und allein um den Beratungsprozess der ratsuchenden Personen und Haushalte geht. Wie in den nachfolgenden Kapiteln ausgeführt, steht Schuldenberatung auch für sozialpolitische Einflussnahme und teilweise auch für die im Rahmen des Rechtssystems übernommenen Aufgaben. Die Länderprofile skizzieren daher die nationalen Kontextbedingungen, innerhalb derer Schuldenberatung agiert und angeboten wird.
Was die Relevanz der Einzelfallarbeit anbelangt sei darauf hingewiesen, dass in allen drei Ländern die spezialisierte Schuldenberatung verglichen mit den vielzähligen Stellen, die nicht spezialisierten oder in anderen Beratungsangebote integrierte Schuldenberatung anbieten, nur einen kleinen Teil der Beratungsleistung erbringen. Der größte Teil der betroffenen Haushalte bekommt im Zusammenhang anderer Hilfeangebote Beratung zu Budget- und Schuldenfragen. Umso wichtiger ist es, die Schuldenberatung nicht isoliert als Beratung für Betroffene, sondern vor allem auch hinsichtlich ihrer sozialpolitischen Einflussnahme fachlich zu diskutieren.
1.4.1 Deutschland
Die Schuldenberatung in Deutschland wird entweder direkt durch die Kommunen und Landkreise oder, mit öffentlicher Förderung, durch Institutionen der Wohlfahrtsverbände angeboten. Anfänglich war Schuldenberatung auch bei den Verbraucherzentralen beheimatet, die sich nach ersten grundlegenden gerichtlichen Entscheidungen zum Konsument*innenkredit und aufgrund rückläufiger öffentlicher Finanzierung der Verbraucherberatung und -bildung aus der Schuldenberatung weitgehend, aber nicht vollständig, zurückzogen (vgl. Ebli 2003: 53ff). Das parallele Angebot der Schuldenberatung durch die öffentliche und private Wohlfahrtspflege bildet sich auch in deren Fachverbandsstruktur ab. Hier ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) als Zusammenschluss aller, mehrheitlich aber der durch die Kommunen und Landkreise getragenen Stellen tätig. Die wohlfahrtsverbandlichen Stellen sind über deren Spitzenverbände durch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) organisiert, können aber zusätzlich auch Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. sein.
Die Schuldenberatung in Deutschland ist seit 1999 im Rahmen des Verbraucher*inneninsolvenzverfahrens für den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch als bescheinigende Stelle und in den gerichtlichen Verfahrensabschnitten auch als verfahrensbevollmächtigte Stelle tätig. Sie ist zudem im Rahmen der Einrichtung von Pfändungsschutzkonten bescheinigende Stelle. Die sich dadurch ergebende Finanzierungsfrage wird durch die Bundesländer geregelt. Das führt zu sehr uneinheitlichen sozialpolitischen Rahmenbedingungen der Schuldenberatung innerhalb Deutschlands.
Die sozialrechtliche Verortung sieht in der Schuldenberatung eine Akteurin der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, vor allem zur Bearbeitung und Lösung von Verschuldung als Vermittlungshemmnis arbeitsloser Hilfesuchender auf dem Arbeitsmarkt.
Neben einer bereits seit vielen Jahren andauernden Diskussion um die Reglementierung der Inkassobranchen, insbesondere der Rechtmäßigkeit der von verschuldeten Personen eingeforderten Inkassokosten, sind Insolvenzrechtsreformen und mit ihnen die Verkürzung der Laufzeit der Wohlverhaltensphasen der Restschuldbefreiungsverfahren ein politisches Dauerthema.
Bildungs- und Präventionsangebote werden von den einzelnen Stellen oder den Wohlfahrtsverbänden entwickelt und angeboten, stehen aber mit wenigen Ausnahmen nicht im Mittelpunkt der Arbeit der Schuldenberatung.
1.4.2 Österreich
Das Schuldenberatungsangebot in Österreich ist geprägt durch eine enge Anbindung an den Arbeitsmarktservice der Arbeitsämter und der Beteiligung am Privatkonkursverfahren. In allen Bundesländern sind eigenständige Schuldenberatungsstellen tätig, die zusammen eine bundesweit tätige Abwicklungsstelle der Treuhandschaften des Privatkonkurses tragen. Entsprechend ergibt sich in den Bundesländern ein flächendeckendes, aber föderal geprägtes Netz an Beratungsangeboten, mit entsprechender professioneller Fachverbandsstruktur auf Bundesebene. Die Überwachung von Qualitätsstandards der Schuldenberatung wird über den Fachverband der Schuldenberatung bundesweit geleistet. Die spezialisierten Stellen bieten sowohl Schuldenberatung als auch Budgetberatung an.
Österreich hat im Jahr 1995 sehr früh ein Privatkonkurs- und Restschuldbefreiungsverfahren eingeführt, knüpft dieses aber an vergleichsweise strenge Bedingungen und an eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer. Die aktuellen sozialpolitischen Themen beziehen sich insbesondere auf den Schuldner*innen- und Konsument*innenschutz und die Reglementierung der Inkassowirtschaft.
1.4.3 Schweiz
Mit Ausnahme zweier öffentlich getragener Beratungsstellen wird das Angebot der Schuldenberatung in der Schweiz durch private gemeinnützige Vereine oder Hilfswerke angeboten. In den 26 Kantonen der Schweiz existieren 38 als spezialisierte Schuldenberatungsstellen ausgewiesene Angebote. Das Angebotsspektrum weist viele kantonale Besonderheiten auf, insbesondere zu den Anforderungen, Ausschlusskriterien und den finanziellen Beteiligungen der Ratsuchenden an den Kosten der Beratung. Die Angebote der privaten Hilfswerke sind teilweise durch Spenden und Stiftungsmittel finanziert, wie zum Beispiel das Online-Beratungsangebote der Caritas Schweiz.
Auch wenn historisch bedingt die Schuldenberatung in der Schweiz immer noch stark auf einkommensstabile und für eine Schuldentilgung leistungsfähige Zielgruppen ausgerichtet ist, ist eine sozialpolitische Verortung des Hilfeangebots in der Sozialhilfe zu finden. Die Schweizer Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sieht in ihren Sozialhilferichtlinien die Finanzierung von Schuldenberatung als Kategorie Praxishilfe zur Vermeidung oder Bewältigung von Sozialhilfebedürftigkeit vor und legt dadurch die Grundlage zur öffentlichen Finanzierung der Schuldenberatung durch die Kantone, Städte und Gemeinden.
Die Haushalte in der Schweiz sind vor allem im Zusammenhang nicht bezahlter Einkommenssteuern und Krankenversicherungsprämien verschuldet, die eigenverantwortlich an die Steuerverwaltung und die Versicherungsunternehmen bezahlt werden müssen. Mehrfach vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung abgelehnt, trotzdem aber in der sozialpolitischen Diskussion ist die Einführung einer Rechtsgrundlage für einen freiwilligen Direktabzug der Steuern und Krankenversicherungsprämien vom Lohn. Seit einigen Jahren diskutiert wird zudem die Einführung eines Privatkonkurs- und Restschuldbefreiungsverfahrens. Das bestehende Konkursrecht sieht zwar die Möglichkeit der Antragstellung und Konkurseröffnung für natürliche Personen vor, die Konkursforderungen bleiben jedoch bestehen.
Budgetberatung als eigenständiges Hilfeangebot und Schuldenprävention, vor allem an Schulen und in der außerschulischen Bildung, spielen in der Schweiz eine bedeutende Rolle. Die Budgetberatung verfügt über einen eigenen Fachverband. Innerhalb der Sprachregionen der Schweiz existieren eigene Vernetzungsstrukturen der Schuldenpräventionsangebote.
1.5 Schuldenberatung auf europäischer und internationaler Ebene
Auf europäischer Ebene haben sich Fachverbände der Schuldenberatung und Wissenschaftler*innen zum European Consumer Debt Network (ECDN)1 zusammengeschlossen. Da in den letzten Jahren die sozialpolitischen Impulse zur Förderung des Konsument*innenschutzes, vor allem aber die Verbesserung und Vereinfachung von Verbraucher*inneninsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren von der Europäischen Kommission ausgegangen sind, ist eine Vernetzung der Schuldenberatung innerhalb Europas von zentraler Bedeutung. Die Vorgaben der Europäischen Kommission werden von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Deshalb erfolgt die zentrale sozialpolitische Arbeit der Schuldenberatung weiterhin durch die Verbände und Organisationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Auf internationaler Ebene relevant erscheint auch die Arbeit der OECD. Sie konzentriert sich auf Fragen der finanziellen Bildung und deren Relevanz für die Lebenssituation der Menschen in ihren Mitgliedsstaaten (Seeber/Retzmann 2017). Im Fachdiskurs zur Schuldenprävention tritt der von der OECD geprägte Begriff der »Financial Literacy« vor allem in der Schuldenprävention immer wieder in Erscheinung. Hier fordert die OECD, finanzielle Bildung nicht auf Finanzwissen zu beschränken, sondern definiert »Financial Literacy« als Kompetenz, Wissen zu Geld und Finanzen im sozialen Kontext im Alltag anwenden zu können (vgl. Reifner 2011: 9, vgl. Swiecka et al. 2019: 4).
Tab. 1: Länderprofile im Vergleich2

DeutschlandÖsterreichSchweiz


1 Link: www.ecdn.eu.
2 Die Verwendung der Begriffe Schuldenberatung und Schuldnerberatung erfolgt in dieser Tabelle entsprechend dem derzeit landesüblichen Sprachgebrauch.
3 Statistisches Bundesamt Destatis 2020, Fachserie 15, Reihe 5, Jahr 2019.
4 ASB Schuldnerberatungen GmbH 2020, Schuldenreport 2020.
5 Die letzte vom Dachverband Schuldenberatung Schweiz veröffentlichte Statistik bezieht sich auf das Jahr 2016. Bei diesem Wert handelt es sich lediglich um eine Schätzung. Diese erfolgte auf der Grundlage langfristig konstanten Beratungszahlen in den Jahren 2016.
6 Deutscher Bundestag, WD 7-3000-218/18.
7 Schweizer Konferenz für Sozialhilfe 2021, Sozialhilferichtlinien, Allgemeiner Teil.
8 Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. o. J., Positionen.
9 ASB Schuldnerberatungen GmbH 2019, Wege aus der Schuldenfalle. Rechts- und sozialpolitische Forderungen der Schuldnerberatung.
10 Siehe Handlungsempfehlungen des Forschungsberichts im Rahmen des Nationalen Armutsbekämpfungsprogramms des Bundesamts für Sozialversicherungen (Mattes/Fabian 2018), Forschungsbericht 7/17.
2 Eine erste Standortbestimmung zur Schuldenberatung
Wenn private Haushalte auf Hilfe zur Bewältigung ihrer Schulden angewiesen sind, liegt der Schluss nahe, dass Beratungspersonen mit umfangreichem Fachwissen zu Geld, Haushaltsbudgets und mit viel juristischem Sachverstand gefragt sind. Auf den ersten Blick ist dies verständlich, denn sowohl verschuldungsbetroffene Personen wie auch deren Gläubiger*innen sehen die Ursachen dieses Problems weitgehend in persönlichen Defiziten, in einem unangemessenen Umgang mit Geld oder unachtsam geschlossener Verträge. Und nicht selten ist in der Fachöffentlichkeit anderer Professionen und Disziplinen als die der Sozialen Arbeit die Meinung anzutreffen, Schuldenberatung sei vermittelnde Akteurin zwischen Schuldner*in und Gläubiger*in, der das Ziel verfolgt, den Weg in die Schuldenfreiheit für die Betroffenen zu bahnen. Doch wenn wir Schuldenberatung als Hilfeangebot der Sozialen Arbeit verstehen, das verschuldete Personen und Haushalte auf der Grundlage ihrer eigenen Ressourcen11 zur Eigenverantwortung und Autonomie befähigen will, dann offenbart sich ein anders Verständnis: Anstatt von Fehlern und Defiziten verschuldeter Menschen auszugehen, werden in der Beratung die Ressourcen und Stärken thematisiert, die zur Erarbeitung einer Lösungs- und Bewältigungsstrategie im Umgang mit Schulden dienlich sind.
Um aber verstehen zu können, was dieses Verständnis zur Schuldenberatung legitimiert und die Vorstellungen zu Professionalisierung aus Sicht der Disziplin, also aus dem wissenschaftlichen Fachdiskurs zur Sozialen Arbeit heraus prägt, sind die Funktionalitäten dieses Hilfeangebots vorab zu beleuchten. Auf was antwortet dieses Hilfeangebot, das in seinen theoretischen Bezügen nur schwer in der Soziale Arbeit verortet werden kann, in der Praxis aber als institutionalisierte Antwort auf Schulden und finanzielle Problemalgen steht?
Dieses Kapitel führt in die Referenzpunkte der Schuldenberatung als Soziale Arbeit ein. Was führte und prägt auch heute noch die Genese des Hilfeangebots? Dabei wird zunächst auf die Etablierung der arbeitsteiligen Gesellschaft (
Kap. 2.1) und anschließend auf die gesellschaftlichen Fortschritte und Weiterentwicklungsmöglichkeiten eingegangen, die Verschuldung mit sich brachten (
Kap. 2.2). Darauf aufbauend wird eingeführt, wie sich die Schuldenberatung in die Rahmung des Hilfesystem der Sozialen Arbeit, hier insbesondere der spezialisierten Hilfen, eingeordnet hat (
Kap 2.3). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Schuldenberatung in die wohlfahrtsgesellschaftliche Logik des Konsument*innenschutzes einzuordnen (
Kap. 2.4), sie aber auch im Lichte dessen, dass Verschuldung und Zahlungsstörungen ein attraktiver Markt gewerblicher Akteure der Finanzwirtschaft darstellt, zu beleuchten (
Kap. 2.5). Abschließend wird auf volkswirtschaftliche Aspekte der privaten Verschuldung eingegangen (
Kap. 2.6).
2.1 Schuldenberatung als Antwort auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse
Dass die Soziale Arbeit Hilfen bei Verschuldung anbietet, ist nicht nur dem sich langfristig abzeichnenden Trend der immer weiter ansteigenden Verschuldung privater Personen und Haushalte als Normalzustand geschuldet. Es ist in den Umbrüchen und Veränderungsprozessen der Industrialisierung begründet, die nicht nur neue Formen der Erwerbsarbeit etablierte, sondern in den neu entstandenen Formen des Zusammenlebens der Menschen zugleich auch neue Probleme und Unterstützungsbedarfe mit sich brachte. Ein von Beginn der Industrialisierung an spürbares Problem war das der Verschuldung der Arbeiter und deren Familien. (vgl. Schwarze 2019: 62). Nicht ohne Grund boten »Armenfürsorger*innen« in Wirtshäusern von Arbeitersiedlungen die erste Schuldenberatung an. Mit Hilfe von Haushaltsplänen und Haushaltsbüchern wurden die monatlichen Einnahmen und Ausgaben vor allem mit den Frauen aus den Arbeiterfamilien geplant. Grund war, dass der wöchentlich ausbezahlte Lohn nicht in den Familien der Arbeiter ankam, sondern vielfach zur Bezahlung der offenen Zechen in den Trinkstuben verwendet wurde (Sachße/Tennstedt 1986). Auch wenn dieses Bild der Konsument*innenverschuldung längst nicht mehr dem heutigen entspricht und die Lebenslage verschuldungsbetroffener Haushalte von modernen und komplexen Finanzdienstleistungen, juristischen Grundlagen der Rechtsverfolgung bis hin zu digitalen Bewertungsverfahren der Zahlungsfähigkeit (Scoring) geprägt ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die im Alltag der Privathaushalte auftretenden Schulden immer aktuelle gesellschaftliche Umbrüche abbilden und die Beratung von Menschen in Notsituationen stetig vor neue Herausforderungen stellt.
So führte der Übergang von der Vorratswirtschaft hin zur Dienstleistungsgesellschaft dazu, dass den Menschen nicht nur eine Vielzahl neuer Produkte und Dienstleistungen zur Konsumtion angeboten wurden. Es entstanden auch Finanzierungsmodelle und Verschuldungsmöglichkeiten, die aus diesem oft als Massenkonsum bezeichneten Phänomen der Arbeitsteilung erst das machte, was der Name eigentlich besagt. Die breite Masse der Gesellschaft, unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation, findet Zugang zu diesen Konsummöglichkeiten. Der Konsum in einer Dienstleistungsgesellschaft stiftet nicht nur objektiven Nutzen, sondern vermittelt vielmehr auch Modernität und das Gefühl von Freiheit und Fortschritt.
Ein weiterer Unterschied zwischen der Vorratswirtschaft und einer Dienstleistungsgesellschaft ist der, dass Dienstleistungen situativ sind. Sie stiften nur gegenwärtig den gewünschten Nutzen und können nicht aufgespart werden. Waren die Menschen über Jahrhunderte hinweg gewohnt, durch gegenwärtigen Konsumverzicht und Sparverhalten zu einem späteren Zeitpunkt eine Belohnung zu bekommen, wurden plötzlich Konsumgüter und Dienstleistungen angeboten, die ihr Optimum an Nutzen dann stiften, wenn sie sofort verzehrt oder beansprucht werden. Aus dem tradierten Konsumverzicht und Belohnungsaufschub, mit dem Menschen versuchten Jahreszeiten, Naturkatastrophen oder Erkrankungen zu bewältigen, wurde ein höchst inflationäres und Krisenanfälliges Konstrukt der Konsum- und Dienstleistungsgesellschaft.
Schuldenberatung ist daher nicht nur ein Hilfeangebot für den Einzelfall. Sie ist Akteurin und Teil der Antwort auf diese gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, indem sie im öffentlichen Auftrag die negativen Folgen der privaten Verschuldung bekämpft. Aus der Perspektive der Theorien sozialer Probleme heraus bedeutet dies, dass ein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass überhöhte Verschuldungssituationen verhindert werden sollen (Groenemeyer 2010). Dies beruht auf der Annahme, dass es durch die objektiven finanziellen und subjektiv im Alltag anzutreffenden psychischen Belastungen durch Schulden zu weiteren Beeinträchtigungen der Betroffenen kommt. Schuldenberatung ist somit ein Bekenntnis einer Konsum- und Finanzdienstleistungsgesellschaft, dass individualisierte Risiken und Folgeprobleme von Verschuldung abgemildert und im sozialstaatlichen Verständnis bearbeitet werden müssen.
Schuldenberatung ist zugleich aber auch Akteurin in der sozialpolitischen Diskussion darüber, Verschuldung als soziales Problem zu thematisieren und fachlich zu rahmen, den jeweiligen Veränderungsbedarf zu definieren und Überzeugungsarbeit im Zusammenhang von politischen Entscheidungen zu leisten. Im Rahmen ihrer Fachverbände versteht sie sich als sozialpolitische Akteurin, zugleich aber auch als Anbieterin von Lösungen, um dem Problem der privaten Verschuldung entgegenzuwirken (vgl. Ebli 2003: 127).
2.2 Schuldenberatung als Fortschrittskonzept
Ein Blick in die Entstehung der Schuldenberatung zeigt, dass in den Anfängen dieses Hilfeangebotes Unklarheit bestand, ob nun das Phänomen Konsument*innenverschuldung, das seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts zunehmend in Erscheinung trat, bekämpft werden soll, auch mit dem aus heutiger Sicht unrealistischen Ziel, diese wieder beseitigen zu können. Oder ob es um die Bewältigung auswegloser Verschuldungssituationen geht, zu der externe Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder spezialisiertes Expert*innenwissen erforderlich ist, die sozusagen als soziale Dienstleistung für eine normal gewordene Notlage agiert.
Da sich seit den 1970er Jahren inzwischen eine auf Finanzdienstleistungen beruhende Konsumgesellschaft unstrittig durchgesetzt hat, Verschuldung als gesellschaftliche Realität akzeptiert wurde, diese in das Rechtssystem integriert und ein auf private Konsumnachfrage beruhendes Gesellschaftsmodell etabliert werden konnte, geht es längst nicht mehr um die Bewältigung einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung. Schuldenberatung bearbeitet ein gesellschaftlich integriertes Problem und wendet Verfahren und Gesetze an, die aus der Überzeugung der Schutzbedürftigkeit der verschuldungsbetroffenen Haushalte durch den Gesetzgeber eingeführt wurden. Zudem begleitet sie den gesellschaftlichen Fortschritt durch flankierende Maßnahmen und ihr sozialpolitisches Engagement, die gesellschaftlichen Transformationsprozesse so zu gestalten, dass auch für verschuldete oder zahlungsunfähige Menschen Teilhabe möglich ist.
Schuldenberatung ist somit Teil eines gesellschaftlichen Fortschrittskonzeptes, das parteilich die Anliegen und Bedürfnisse verschuldungsbetroffener Menschen politisch verwertet, durch eigenes berufliches Handeln negative Auswirkungen von Verschuldung bekämpft und mit der Haltung den Betroffenen gegenüber tätig ist, dass verhaltens- und verhältnispräventiv eine Bekämpfung des Problems möglich ist (vgl. Mattes 2010: 214).
2.3 Schuldenberatung als Spezialisierung und Arbeitsteilung
Die Entstehung spezialisierter Schuldenberatungsstellen ist einerseits den expansiven Sozialstaatsvorstellungen geschuldet, die lange Zeit spezialisierte Hilfen priorisierten und Professionalität mit spezialisierten Angeboten gleichsetzten. Insbesondere in den 1980er Jahren, unter dem Druck stetig steigender Arbeitslosigkeit und Entstehung von Armut als gesellschaftlicher Realität, bildeten sich eine Vielzahl spezialisierter Hilfeangebote in der Sozialen Arbeit aus, die sich schnell der Kritik ausgesetzt sahen, zu sehr auf ein bestimmtes Problem fokussiert und zu wenig vernetzt mit anderen Hilfeangeboten zu arbeiten. Dass ein möglichst ausdifferenziertes und spezialisiertes Hilfesystem nicht zwangsläufig mit der Qualität und Wirksamkeit von Hilfen gleichzusetzen ist, wurde erst viel später erkannt. Im Zusammenhang erforderlicher Kostenersparnisse und dem zunehmenden Druck auf soziale Institutionen, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten und die Erreichbarkeit ihrer sozialpolitisch definierten Ziele nachzuweisen, trübte sich das Bild der spezialisierten Hilfen spürbar ein. Die Wiederentdeckung der Qualität von Hilfen aus einer Hand oder von Hilfen unter einem Dach stellte die vorangegangene Spezialisierung der Sozialen Arbeit grundlegend in Frage, verlangte wieder mehr Kooperation, Fallführung und Vernetzung (Grunwald/Thiersch/Ansen 2016).
Doch gab und gibt es weiterhin gute Gründe, weshalb sich gerade zum Problem der privaten Verschuldung ein hoch spezialisiertes Angebot entwickelte und sich als Anbieter von Lösungen weiterhin hält. Kein anderes Beratungsangebot der Sozialen Arbeit ist genuin so stark technokratisch geprägt, wie das von Schuldenberatungsstellen zur Verfügung gestellte Expert*innenwissen und die Verfahrensroutinen im Umgang mit Gläubiger*innen.
Zwar wirft die Relevanz dieses exponierten Expert*innenwissens immer wieder die Frage nach dem professionellen Selbstverständnis von Beratung bei Verschuldung auf. Doch erbringt die Schuldenberatung zugleich auch eine wichtige Dienstleistung für viele andere Bereiche der Sozialen Arbeit. Sie ist Wissensträgerin und Multiplikatorin zu verschuldungsrelevanten Fragen innerhalb des Hilfesystems. Damit gemeint ist, dass nicht nur durch Schuldenberatungsstellen Betroffene beraten werden. Auch in anderen Arbeitsfeldern treffen Sozialarbeitende auf Menschen mit Geld- oder Schuldenproblemen. Innerhalb dieser nicht spezialisierten Beratung greifen sie auf Wissen zurück, das von der Schuldenberatung bereitgestellt und durch Weiterbildungen und Fachberatungen vermittelt wird oder nehmen deren kollegiale Fallberatung in Anspruch. Das heißt, die nicht spezialisierte Schuldenberatung ist auf die Vernetzung und den fachlichen Austausch mit spezialisierten Stellen angewiesen, um das Thema Schulden integriert in ihr eigentliches Beratungsangebot für die jeweilige Zielgruppe anbieten zu können.
2.4 Schuldenberatung als Akteurin im Rechtssystem des Konsument*innenschutzes
Aus sozialpolitischer Sicht sind die bisherigen großen Erfolge der Schuldenberatung im Zusammenhang des Konsument*innenschutzes und der Neuregelung gerichtlicher Verfahren und Abläufe zu finden. So waren es in den Anfängen vor allem herbeigeführte gerichtliche Grundsatzurteile zu überhöhten Zinsen, Kostentransparenz oder Formulierungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kreditverträgen, die dem Konsument*innenschutz und der Schuldenberatung zugleich Ruhm und Ansehen bescherten. Dies war insbesondere in den 1950er bis 1970er Jahren sehr bedeutend, als die Konsum- und Kreditwirtschaft den Markt der Privatpersonen und Privathaushalte für sich entdeckte und eroberte. In diese Zeit vollzog sich unter anderem auch die Einführung und Durchsetzung des Lohn- und Gehaltskontos für private Haushalte. Die Einführung dieser neuen Bankdienstleistung war aber auch mit einer schmerzhaften Zäsur durch die Kreditwirtschaft verbunden. Nachdem die Barauszahlung der Löhne durch die Arbeitgeber*innen nicht mehr praktiziert wurde, die Dienstleistung der Bankkonten und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Privathaushalte auf dem Markt durchgesetzt war, wurden fortan nicht mehr allen Personen Bankkonten zur Verfügung gestellt. Ausgeschlossen waren ab dann Personen und Haushalte mit überhöhter Verschuldung, wegen Zahlungsrückstände gekündigter Kredite und bestimmter gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Die Kreditwirtschaft bereitete in dieser Zeit auch den Weg der Bevölkerung zur Teilhabe an der Konsumgesellschaft, ließ sich diesen sozialintegrativen Service aber durch hohe Zinsen und Kosten von ihren Kund*innen bezahlen. Dies wurde von Seite der Kreditwirtschaft durch rechtlich fragwürdige Vertragsvereinbarungen und Geschäftsbedingungen mit den Kund*innen vereinbart, was zu zahlreichen höchstrichterlichen Grundsatzurteilen führte. In den Anfängen der Schuldenberatung gab es daher eine inhaltliche Nähe zu den Organisationen des Konsument*innenschutzes. Durch ihr Engagement zu rechtlichen Fragen des Konsument*innenschutzes war die Soziale Arbeit wesentliche Akteurin und ein dringend notwendiges Korrektiv der auf Konsum und Finanzdienstleistungen beruhenden arbeitsteiligen Gesellschaft. In ihr musste das Verhältnis von Konsument*innen und den Akteur*innen der Finanzdienstleistungen neu verhandelt und teilweise auch durch höchstrichterliche Urteile zum Konsument*innenschutz erstritten werden (vgl. Buschkamp 2019: 148ff).
Doch hierzu ist das Feld inzwischen weitgehend abgesteckt und Themen wie sittenwidrig überhöhte Zinsen, einseitig benachteiligende Geschäftsbedingungen oder Gültigkeit überraschender Vertragsklauseln bei der Sicherung von Ratenkreditverträgen durch Gesetze oder durch entsprechende Rechtsprechung weitgehend geregelt. Folglich sind solche Fragen nicht mehr in dem Maße Bestandteil der täglichen Arbeit der Beratungsstellen oder deren Fachverbänden. Dies bedeutet aber nicht, dass gänzlich auf das Engagement der Sozialen Arbeit oder des Konsument*innenschutzes verzichtet werden kann. Der gesellschaftliche Wandel, hier aktuell die Folgen der Digitalisierung, erfordern immer wieder die politische Einflussnahme der Sozialen Arbeit, um veränderte Rahmenbedingungen der Konsum- und Kreditwirtschaft der Menschen in prekären Einkommenssituationen oder benachteiligten Lebenslagen anzupassen.
Ausbauen konnte die Schuldenberatung schließlich ihre Position beim Privatkonkurs- und Restschuldbefreiungsverfahren und hier insbesondere ihr Mitwirken bei gerichtlichen Verfahrensabläufen (vgl. Elbers 2019: 260ff). Hier gelang es der Schuldenberatung insbesondere im Rahmen der Einführung von gerichtlichen Restschuldbefreiungsverfahren in Deutschland und Österreich eine zentrale Position bis hin zur Zugangsschwelle zu diesen Verfahren zu besetzen. Schuldenberatungsstellen übernehmen in solchen Verfahren umfassende administrative Aufgaben, nicht zuletzt zur Entlastung der Justiz, und sind Träger wesentlicher Teile dieser komplexen gerichtlichen Abläufe. Selbst in der Schweiz, in der zwar ein Privatkonkurs möglich ist, der aber nicht zu einer Restschuldbefreiung führt, fand die Schuldenberatung ihren Platz als zentrale Akteurin bei der Antragstellung dieses Verfahrens und hat Zugriff auf Rechtszüge wie die vorübergehende Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die eine Entschuldung erleichtert.
2.5 Schuldenberatung als Hilfe im Markt der Zahlungsstörungen
Die Soziale Arbeit und die Schuldenberatung versuchen die Betroffenen vor den Folgen der Verschuldung zu bewahren, die vom Gesellschaftssystem so vorgesehen, beabsichtigt oder sogar gewollt sind. Die Rechtsnormen lassen nicht nur die Verschuldung und deren wirtschaftliche Nachteile durch Ratenzahlungen, Zinsen und Kosten zu. Das Feld der Zahlungsstörungen und Zahlungsunfähigkeit wirtschaftlich bzw. gewinnbringend zu nutzen, ist in den nationalen Rechtssystemen ebenfalls erlaubt und gewollt. Vieles von dem, was die Situation der Verschuldungsbetroffenen zusätzlich erschwert, ist rechtlich explizit vorgesehen oder geduldet. So prägen vor allem die gewerblichen Akteur*innen der Inkassobranche, die aus der wirtschaftlichen Überforderung von Privathaushalte gewerblich und gewinnmaximierend profitieren, den Begriff der Zahlungsstörung – ein ästhetischer Versuch darzustellen, dass nicht die leichtfertige Vergabe von Schuldverpflichtungen, sondern nur einzelne individuelle Störungen der Rückzahlung von Schuldverpflichtungen problematisch sind. Insgesamt handelt es sich hier aber um ein wirtschaftliches Kalkül, die Konsumnachfrage, die Verschuldungsbereitschaft der Bevölkerung und deren Schulden nach ökonomischen Gesichtspunkten zu bewirtschaften. Als Korrektiv hierzu tritt Schuldenberatung in Erscheinung.
2.6 Schuldenberatung in einer verschuldungsgeleiteten Volkswirtschaft
Zuletzt sei die Funktionsweise der Verschuldung von Privatpersonen und Privathaushalten auch auf der Ebene der Volkswirtschaft analysiert. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Geldkreislauf zwischen Privathaushalten, Unternehmen und Staat ausgeglichen. Dabei tauschen Privathaushalte mit den Unternehmen Arbeitskraft gegen Geld und Geld gegen Güter und Dienstleistungen. Der Staat greift durch Besteuerung der Einkommen, Subventionen und Sozialleistungen ein, um den Geldkreislauf ausgeglichen zu halten (Blümle 1999).
In diesem Modell enthalten ist aber auch das Element Schulden, das die Akteur*innen des volkswirtschaftlichen Geldkreislaufes aufeinander abstimmt und aufrechterhält. Inwiefern Schulden im Verhältnis von Privathaushalten und Unternehmen reguliert sind oder dem freien Markt überlassen bleiben, liegt in der Verantwortung des Staates. Er entscheidet, welches Ausmaß und welche Formen der Verschuldung erlaubt und möglich sind, ob und wie überhöhter Verschuldung entgegengewirkt wird und inwiefern der Staat selbst mit dem Instrument Verschuldung auf Angebot und Nachfrage einer Volkswirtschaft Einfluss nehmen soll. So kam es in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der zweiten Hälfte des vorangegangenen Jahrhunderts immer wieder zur Einflussnahme der Politik auf die Konsumnachfrage der privaten Haushalte. Hierbei ging es nicht nur um eine Steigerung des Lebensstandards durch Konsumgüter, es ging vielfach um die Schaffung von Arbeitsplätzen mit dem Ziel der Vollbeschäftigung. Diese Einflussnahme auf die Konsumnachfrage der privaten Haushalte erfolgte unter anderem durch eine Deregulierung des Konsumkreditbereichs der Kreditwirtschaft und vereinfachte Refinanzierungsmöglichkeiten bei den Zentralbanken. Drohte eine konjunkturelle Überhitzung und eine überhöhte Binnennachfrage der privaten Haushalte, wurde über die Steuerungsinstrumente der nationalen Zentralbanken und später auch durch die Europäische Zentralbank den negativen Trends entgegengewirkt (vgl. Mattes 2007: 131).
Mit anderen Worten: Verschuldung ist in einer arbeitsteiligen Gesellschaft ein zentrales Steuerungsinstrument des Staates, um Angebot und Nachfrage an Gütern und Dienstleistungen zu beeinflussen, volkswirtschaftliches Wachstum zu fördern und um konjunkturellen Schwankungen und Risiken entgegenzuwirken. Dazu gehört auch, dass der Staat selbst als Gläubiger*in auftritt, indem er Teile seiner Intervention und Steuerung über die Verschuldung der Haushalte und Unternehmen vornimmt, Folgen des Zahlungsverzugs gesetzlich reguliert oder dereguliert. Schulden wirken sich aber nicht nur auf abstrakte volkswirtschaftliche Geldkreisläufe aus. Sie treten in den Lebenslagen der Menschen in Erscheinung, die in der jeweiligen Gesellschaft ihren Alltag bewältigen, mit Benachteiligung konfrontiert oder im biographischen Verlauf Kritischen Lebensereignisse ausgesetzt sind. Letztlich verbleibt den privaten Haushalten ein individualisiertes Risiko, wie sie mit ihren Schulden umzugehen haben, nachdem der volkswirtschaftliche Effekt der gesteigerten Konsumnachfrage verpufft, das Geld ausgegeben und in Zeiten der Rezession und Arbeitslosigkeit die angehäuften Schulden noch weiter bestehen.
Schuldenberatung nimmt sich der Menschen an, die sich zwar volkswirtschaftlich korrekt als Konsument*innen und Kreditnehmer*innen verhalten, sozusagen der Kreditwirtschaft die Möglichkeit geben in ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Lohnarbeit zu investieren und das Arbeitseinkommen verzinslich vorzufinanzieren, im Einzelfall dadurch in Schwierigkeiten geraten. Bei Eintreten von Zahlungsstörungen benötigen die Betroffenen Hilfe und Unterstützung, um möglichst schnell wieder den Bedingungen der Volkswirtschaft zu entsprechen und Teil ökonomischer Geldkreisläufe sein zu können.
2.7 Fazit: Verschuldung und Ungleichheit als Herausforderung

Dass Personen und Haushalte Beratung zu Verschuldung benötigen und in Anspruch nehmen, ist eine Folge unterschiedlichster gesellschaftlicher, ökonomischer, technischer und kultureller Veränderungsprozesse der vergangenen Jahrzehnte. Die Veränderungen, die Verschuldung möglich gemacht haben, sie zu einem elementaren Bestandteil der arbeitsteiligen Gesellschaft und des Wirtschaftswachstums werden ließen, sind nicht zwingend problematisch. Ganz im Gegenteil: Verschuldung stiftet einen weitreichenden gesellschaftlichen Nutzen, führt zu Wohlstand und Lebensqualität der Gesellschaftsmitglieder.
Im Zusammenhang sozialer Ungleichheit und Benachteiligung kann sich Verschuldung zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung verfestigen. Hier wird die inzwischen eingetretene Normalität der Verschuldung privater Haushalte dann zu einem sozialen Problem, sofern die beeinträchtigenden und benachteiligenden Wirkungen die ursprünglich integrierenden Wirkungen von Verschuldung dauerhaft übersteigen und sowohl individuelle also auch gesellschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen.
Somit ist Schuldenberatung nicht ein Instrument der Bekämpfung von Verschuldung an sich. Es ist ein Hilfeangebot, das die negativen Auswirkungen von Verschuldung in Kombination anderweitiger sozialer Ungleichheit zu beseitigen versucht und eine möglichst schnelle Rückkehr der Betroffenen in die Konsum- und Geldkreisläufe anstrebt und unterstützt.
11 Definition Ressourcen
Kap. 7.2.2.
3 Theoretische Grundlagen zu Verschuldung
Die Verschuldung der privaten Haushalte, die die Akteur*innen und Hilfeangebote der Sozialen Arbeit zu bekämpfen versuchen oder mit den Betroffenen einen Weg suchen, diese zu bewältigen, ist historisch betrachte kein neues Phänomen. Die Wurzeln der Verschuldung reichen weit in die Geschichte der Menschheit zurück. Dabei fällt auf, dass immer schon ein negatives Bild davon gezeichnet wird, warum Menschen Schuldverpflichtungen eingehen, wie diese Menschen mit Geld umgehen und inwiefern Verschuldete Schutz der Allgemeinheit vor ihren Gläubiger*innen brauchen. Es gibt aber auch die Verschuldung von Privathaushalten, die gewollt und erwünscht ist und in der jüngeren Geschichte so lange von Seiten des Gesetzgebers vereinfacht und erleichtert wurde, bis die Haushalte darauf eingestiegen sind. Dies macht es nicht einfach, das Problemgehalt von Verschuldung eindeutig zu bestimmen, ohne dabei ein normatives Postulat der Schuldenfreiheit aufzustellen. Ist nur das schuldenfreie Leben ein gutes Leben, obwohl um uns herum ständig für Verschuldung geworben wird? Inwiefern nimmt sich die Soziale Arbeit zum Beispiel den »bürgerlichen Idealen« der Schweiz an, pflichtbewusst die Steuern an das Steueramt und Krankenversicherungsprämien an die Krankenkasse zu bezahlen, wie es über Jahrzehnte hinweg tradiert ist, bei Nichteinhaltung zwar häufig keine unmittelbare Konsequenz, aber Missbilligung mit sich bringt? Oder ist es an der Zeit, vor allem in der Soziale Arbeit eine verschuldungsakzeptierende Haltung zu entwickeln, die auch den Schwachen und Ausgegrenzten Verschuldung zugesteht, auch oder gerade deshalb, weil sie Konsum und Teilhabe ermöglicht?
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Kapitel unterschiedliche Zugänge und Phasen der Geschichte dargestellt, die uns helfen können, die Verschuldung privater Haushalte, wie wir sie heute haben, besser einordnen zu können.
In diesem Kapitel wird in die theoretischen Grundlagen der Schuldenberatung eingeführt. Diese sind zunächst Überlegungen zu den Begriffen der Ver- und Überschuldung (
Kap. 3.1). Darauf aufbauend wird in die Entstehungsgeschichte von Verschuldung und Schuldenberatung eingeführt (
Kap. 3.2). Im dritten Teil wird das Verhältnis von Schuldenberatung zu Budgetberatung skizziert (
Kap. 3.3). Abschließend wird dargelegt, was wir heute unter Schuldenberatung verstehen können (
Kap. 3.4) und wie dies allgemeingültig definiert werden kann (
Kap. 3.5).
3.1 Definition Verschuldung und Überschuldung
Ausgehend vom Erkenntnisinteresse, die zentralen Anliegen von Schuldenberatung in der Sozialen Arbeit zu bestimmen, wird nachfolgend die Bedeutung der Begriffe »Verschuldung« und »Überschuldung« skizziert. Diese waren in der Entstehungsgeschichte dieses Handlungsfeldes der Sozialen Arbeit zentrale Kriterien für die Festlegung, welchen Personengruppen bei der Bewältigung von Verschuldung geholfen werden soll und welchen nicht. Die Konstitution von Verschuldung als soziales Problem, also der sozialpolitische Prozess, der Verschuldung zu einem zu bekämpfenden Sachverhalt machte (Groenemeyer 2010), erforderte eine messbare Größe dieses Problems. Bis heute ist die Diskussion um die Verschuldung der Privathaushalte, die Notwendigkeit von Pfändungsschutzmaßnahmen und der Umfang der erforderlichen Schuldenberatung dadurch geprägt, wie sich die ›messbare‹ Verschuldung jeweils entwickelt, inwiefern sie zu- oder abnimmt und welche Personengruppen besonders davon betroffen sind. Diese Diskussionen bestechen mit vermeintlich eindeutigen Zahlen zum Umfang des Problems, also auch zu der Frage, wie viele Haushalte überschuldet sind. Umso erstaunlicher ist jedoch, dass bei genauer Betrachtung festgestellt werden muss, dass die zentralen Begriffe wie »Verschuldung« und »Überschuldung« nicht eindeutig bestimmt werden können. Sie sind disziplinär sehr stark geprägt, fokussieren im juristischen, sozialwissenschaftlichen und sozialarbeiterischen Diskurs auf unterschiedliche Bedeutungszusammenhänge, auch wenn vordergründig von einheitlichen Verständnissen ausgegangen oder zumindest deren Existenz vermutet wird.
3.1.1 Grundannahmen und Unschärfen
Die vorhandenen Definitionen zu Ver- und Überschuldung sind weitgehend normativ geprägt, indem Konzepte eines guten, kulturell und wirtschaftlich vertretbaren Konsumverhaltens als Grundlage dafür verwendet werden, bis zu welchem Umfang Schuldverpflichtungen noch als gut und gerechtfertigt oder ab wann als problematisch und überhöht zu bewerten sind (vgl. Mattes 2007: 196). Es ist bei der Suche nach einer für das beruflich professionelle Handeln verwertbaren Definition erforderlich, normative Bilder einer guten oder schlechten Verschuldung abzulegen. Somit kann unter Verschuldung allgemein verstanden werden, dass sich eine natürliche oder juristische Person von einer anderen Person Geld geliehen hat und Einigkeit darüber besteht, dass dies zurückbezahlt werden muss.
Die Bestimmung der für die Verschuldung von Privatpersonen relevanten Begriffe ist geprägt von der Unschärfe des Übergangs von einer nützlichen bzw. als unproblematisch geltenden Verschuldung hin zu einer als überhöht oder unwirtschaftlich geltenden Verschuldung. Dabei bleibt weitgehend außer Acht, dass Privathaushalte im Rahmen ihrer alltäglichen Handlungen Schuldverpflichtungen eingehen, diese anschließend begleichen oder über die vereinbarte Fälligkeit hinaus nicht begleichen, ohne dass dabei das Bewusstsein besteht oder geweckt wird, dass es sich um einen Vorgang des Verschuldens und der Schuldentilgung handelt. Dies ist Bestandteil des alltäglichen Wirtschaftens, was erst dann problematisch erscheint, wenn Zahlungsverpflichtungen unerfüllt oder offen bleiben. Doch ist nicht jeder Haushalt, der offene Zahlungsverpflichtungen hat oder mit der Bezahlung einer Forderung im Verzug ist, zugleich auch überschuldet. Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen nicht oder verspätet bezahlt werden: weil sie wie die Wohnungsmiete oder Versicherungsbeiträge in regelmäßigen Abständen zu zahlen sind und daher immer wieder neu entstehen, nachdem die vorangegangene Zahlung beglichen wurde. Möglicherweise steckt aber auch ein wirtschaftliches Kalkül hinter nicht bezahlten Forderungen. So zum Beispiel, um anderweitig Schuldzinsen auf dem Bankkonto zu sparen oder bis zu einem gewissen Zeitpunkt Guthabenzinsen zu erzielen, anstatt eine nicht verzinsliche Forderung vorzeitig oder pünktlich zu begleichen. Eine Forderung nicht zu bezahlen kann aber auch Ausdruck des Widerspruchs oder des Protests sein, weil die verschuldete Person mit der versprochenen Gegenleistung nicht einverstanden ist oder diese nicht erbracht wurde.
Inwiefern eingegangene Schulden als unabdingbare Verpflichtung gesehen werden, hängt vom individuellen Reziprozitätskonzept ab: Setzt die subjektiv wahrgenommene Verbindlichkeit einer Schuld beispielsweise einen Vertrag, eine Frist, Mahnungen oder gar gerichtliche Schritte voraus, um die verschuldete Person zur Erfüllung ihres Rückzahlungsversprechens zu bewegen? Oder geht es um zukünftige Erwartungen an die Beziehung zum*r Gläubiger*in: Ist er*sie Teil der Alltagsbewältigung und soll er*sie auch zukünftig noch zur Lösung von Alltagsproblemen zur Verfügung stehen? Wird die Schuld als einseitige Verpflichtung wahrgenommen, deren Erfüllung subjektiv für die verschuldeten Personen und Haushalte keinen Nutzen mehr stiftet, wie dies bei schon länger bestehenden Forderungen von Inkassobüros oft der Fall ist, oder ist im alltäglichen Kalkül des Wirtschaftens der verschuldungsbetroffenen Person weiterhin die Notwendigkeit bewusst, die offenen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß zu bedienen? Die von den Betroffenen prognostizierte Relevanz der einzelnen Gläubiger*innen für den eigenen gelingenden Alltag lässt diese in Primär- und Sekundärschulden unterscheiden. Primärschulden und deren Gläubiger*innen sind insbesondere Vermieter*innen, Energieversorger, Versandhandelsunternehmen, Privatgläubiger*innen innerhalb der Familie oder des sozialen Umfeldes, die auch weiterhin für die Gestaltung des täglichen Lebens zur Verfügung stehen sollen. Dem gegenüber stehen Sekundärgläubiger*innen, die im Kalkül der Alltagsbewältigung der Betroffenen nicht mehr in Erscheinung treten und außer einer rechtlichen Zahlungsverpflichtung für die Privatpersonen- und Haushalte keine weitere Relevanz im Umgang mit ihren Schulden mehr haben. Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärgläubiger*innen zielt darauf ab, wie dringlich diese zur Existenzsicherung der Betroffenen bedient werden müssen, um der Beeinträchtigung der Lebenssituation der Betroffenen durch deren Schulden entgegenzuwirken.
Zu beachten gilt es auch, dass Verschuldung entweder eine Folge eines aktiven Verhaltens des*der Schuldners*in ist, indem er*sie einen Kaufvertrag abschließt oder etwa eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, aus der eine Zahlungsverpflichtung erwächst. Es gibt aber auch Zahlungsverpflichtungen, die ohne aktives Zutun der Verschuldungsbetroffenen entstehen können, so zum Beispiel durch Rückforderungen von Sozialleistungen oder durch zu zahlende Steuern, Müll- und Rundfunkgebühren oder Krankenversicherungsbeiträge. Gerade die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Ansprüche ist national sehr unterschiedlich und hängt davon ob, wie die Zahlungsverpflichtungen zwischen den Gesellschaftsmitgliedern und dem jeweiligen Sozialstaat geregelt sind: Beruhen sie auf einem fürsorglichen Modell, bei dem die relevanten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern über den*die Arbeitgeber*in oder die leistende Sozialversicherungskasse geregelt ist, oder überwiegt die Eigenverantwortung des*der Einzelnen, die öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen selber abzuwickeln (vgl. Knöpfel/Mattes 2014: 27)? Diese Unterschiede in der Ausgestaltung des Sozialstaats haben direkte Auswirkungen auf die zu bewältigenden Herausforderungen der privaten Haushalte, wie sie ihre Finanzen planen müssen, welche Verantwortung bei der Abwicklung von Zahlungen sie haben, inwiefern sie Rücklagen für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen bilden und wie sie finanzielle Knappheit bewältigen müssen.
Eine weitere Unschärfe bestehender Begriffsverständnisse zur Verschuldung von Privatpersonen und Privathaushalten besteht darin, dass hier grundlegend von einer konsumierenden Person ausgegangen wird, die entsprechend Konsumschulden begründet und diese unter Umständen nicht mehr zurückbezahlen kann. So definierten Suter und Wagner Verschuldung wie folgt: »Beschaffung von Konsumgütern und Inanspruchnahme von Dienstleistungen führen zu vertraglichen Verbindlichkeiten, für deren Erfüllung gehaftet wird« (Suter/Wagner 1986: 6). Verschuldung kann aber auch durch eine Existenzgründung und berufliche Selbständigkeit, durch Kosten der Berufsausbildung, durch eine Erbschaft oder durch eine Immobilienfinanzierung entstehen.
Es tragen nicht nur die Vorstellungen zur guten und schlechten Verschuldung, sondern auch die Unterscheidung zwischen gesellschaftlich erwünschter und unerwünschter Verschuldung dazu bei, den Problemgehalt von Verschuldung unterschiedlich zu bestimmen oder zu bewerten (vgl. Schnorr/Caviezel/Mattes 2020: 96f).
3.1.2 Ver- und Überschuldung aus sozialwissenschaftlicher Sicht
Die Bestimmung des Begriffs der Verschuldung aus sozialwissenschaftlicher Sicht nimmt Korczak12 wie folgt vor:
»Unter Verschuldung verstehen wir jede Form des Eingehens von Zahlungsverpflichtungen, die ökonomisch und juristisch geregelt ist und von Gläubigern wie Schuldnern rollenkonformes Verhalten erwarten lässt« (Korczak 2001: 23).
Dieses Begriffsverständnis fokussiert insbesondere auf die juristischen Aspekte von Verschuldung, ohne diese im Zusammenhang mit der begrenzten Realisierbarkeit gegenseitiger Rechte und Pflichten von Schuldner*in und Gläubiger*in oder im Kontext der haushaltsökonomischen Situationen der Beteiligten zu sehen.
Verschuldung als soziales Problem lässt sich gegenwärtig somit nicht allein mit einem klaren Verschuldungsbegriff beschreiben, sondern erfordert, den Aspekt und die Bewältigung finanzieller Knappheit in das Problemverständnis mit einzubeziehen. Dies leisten die Definitionen zur Überschuldung. Demnach gilt Verschuldung dann als problematisch, wenn ihr kein Vermögen gegenübersteht bzw. wenn die Schulden das Vermögen eines*r Schuldners*in übersteigen. Der Begriff des Vermögens ist für die Frage der Überschuldung von Privatpersonen aber nur eingeschränkt relevant, denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Privatpersonen hängt nicht nur von Vermögen ab, das veräußert werden kann oder anderweitig zu Liquidität verhelfen kann. Das vielmehr entscheidende Kriterium für die Einschätzung der Verschuldungssituation von Privatpersonen ist das Einkommen, das zur Finanzierung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Ein Haushalt ist demnach dann überschuldet, wenn der Teil des Einkommens, der nach der Deckung des Existenzminimums verbleibt, nicht ausreicht, um die übrigen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit zu befriedigen (vgl. Berner Schuldenfachstelle 2013: 7).
Im sozialwissenschaftlichen Diskurs wird der Begriff Überschuldung im Zusammenhang mit Armut unter dem Gesichtspunkt der möglichen Bedürfnisbefriedigung der Betroffenen definiert. So schreibt Reis:
»Überschuldung (…) ist dann gegeben, wenn ein Haushalt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, ohne seinen Lebensstandard so weit einzuschränken, dass ein menschenwürdiges Leben nach Kriterien der Sozialhilfe nicht mehr möglich ist« (Reis 1992: 89).
Nach Korczak und Pfefferkorn ist Überschuldung dagegen die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psychosozialen Destabilisierung der Schuldner*in führt (vgl. Korczak/Pfefferkorn 1992: XX1).
Aufschlussreich hierzu ist auch die Definition der Europäischen Union. Im Rahmen einer Studie der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher*innenschutz der Europäischen Kommission beschreibt sie Überschuldung allgemeiner und erstaunlicherweise unabhängig von rechtlichen Normen und Zusammenhängen zwischen Gläubiger*in und Schuldner*in:
»Schulden sind ein normales Instrument, das über verschiedene Perioden der Existenz von Einzelpersonen oder Familien hinweg zur Aufrechterhaltung eines gleichbleibenden und den während des gesamten Lebenszyklus zu erwartenden Einkünften entsprechenden Konsumniveaus eingesetzt wird. Schulden zu zahlen – bei offiziellen Kreditgebern oder inoffiziell bei Familienmitgliedern –, stellt ein normales, in vielen Haushalten unvermeidbares Verbraucherverhalten dar, und zwar besonders in der Anfangszeit ihres Lebenszyklus« (Betti 2001: 4).
3.1.3 Ver- und Überschuldung aus Gläubiger*innensicht
Aus Gläubiger*innensicht bestehen ebenfalls Vorstellungen darüber, unter welchen Bedingungen aus Verschuldung Überschulden wird. In erster Linie stellen Gläubiger*innen eine vertraglich vereinbarte maximale Verschuldung bereit, indem Bankkonten überzogen werden dürfen oder Kredite bewilligt werden. Ist die Kontoüberziehung höher als vereinbart oder führen monatliche Ratenzahlungen auf bewilligte Kredite zu einem immer weiter überzogenen Bankkonto, könnte bereits von Überschuldung gesprochen werden, da eine Tilgung nicht mehr möglich ist.
Ausschlaggebend sind aber auch vorhandene oder nicht mehr vorhandene Kreditsicherheiten wie eine vertragliche Verpfändung des Lohns, übereignete Fahrzeuge oder erforderliches Eigenkapital für Hypothekenfinanzierungen. Sind solche Sicherheiten nicht mehr vorhanden oder haben sie an Wert verloren, kann aus Gläubiger*innensicht ebenfalls von Überschuldung gesprochen werden.
Zuletzt sind es auch gerichtliche Maßnahmen, die die Gläubiger*innen dazu veranlassen, von Überschuldung auszugehen. Erfolglose Pfändungen, an Eides statt abgelegte Vermögensverzeichnisse oder Konkurseröffnungen gelten als Hinweis auf eine verschlechterte wirtschaftlichen Situation oder auf Zahlungsunfähigkeit.
3.1.4 Ver- und Überschuldung aus der Perspektive der Sozialen Arbeit
Der im Zusammenhang mit Schuldenberatung als Konzept und Methode der Sozialen Arbeit geführte Diskurs behandelt Überschuldung weniger in Bezug auf die wirtschaftliche Situation eines einzelnen Individuums, sondern thematisiert diesen im Kontext der jeweiligen Haushaltsgemeinschaft, in der eine verschuldete Person lebt, mit deren Haushaltsangehörigen gemeinsam finanziell gewirtschaftet wird und in der in der Regel auch finanzielle Knappheit bewältigt werden muss. So hat sich gleich zu Beginn der Konzeptualisierung der Schuldenberatung als Soziale Arbeit das Verständnis durchgesetzt, dass eine Person oder ein Haushalt dann als überschuldet gilt, wenn nach Abzug der monatlichen Ausgaben wie Miete, Energie und Versicherungen und der Kosten für den Lebensunterhalt die verbleibenden finanziellen Ressourcen nicht mehr ausreichen, die bestehenden Ratenverpflichtungen zu erfüllen (vgl. Groth 1984: 10).
Ver- und Überschuldung ist aber nicht nur als Momentaufnahme, sondern vielmehr als Ergebnis mehrerer Einzelentscheidungen zur Alltagsbewältigung anzusehen. Im Verständnis von Überschuldung nach Mattes spielen die individuell fortlaufend zu bewältigenden Probleme und auszuhandelnden Lösungen des Alltags bei der Analyse von Verschuldung eine zentrale Rolle. Zur Bewältigung ihres Alltags antizipieren Menschen ihre zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dies geschieht zunächst auf der Ebene einer subjektiven Einschätzung der ökonomischen Situation, wobei die Gefahren und Risiken einer möglichen Einkommensverschlechterung mit einbezogen werden. Überschuldung ist erreicht oder gegeben, wenn die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das Eingehen von Schuldverpflichtungen soweit vorweggenommen wurde, dass die Schuldverpflichtungen nicht mehr in angemessener Zeit oder nicht mehr im Rahmen kalkulierbarer Risiken des Alltags und deren damit verbundenen Einkommensverschlechterung getilgt werden können (vgl. Mattes 2007: 26).
Auch wenn wissenschaftliche Lebenslagenanalysen Daten zu den Einkommens- und Lebensbedingungen von Haushalten liefern, wissen wir nicht, inwiefern Privatpersonen und Haushalte in der Lage sind, zu erwartende Einkommensverschlechterungen, zum Beispiel durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, zu bewerten und in ihr Verschuldungsverhalten einfließen zu lassen. Das ist jedoch für die individuelle Bewältigung von Armut und Verschuldung von besonderer Bedeutung. Armut wird auf der Ebene Haushalt nicht nur über Einkommen und Sozialleistungen bewältigt. Armutsbewältigung auf Einzelfallebene bedeutet auch, die unmittelbar Betroffenen zur innerfamiliären Aushandlung von Lösungs- und Bewältigungsstrategien zu befähigen. Dabei können Referenzbudgets hilfreich sein, die eine angemessene bzw. idealtypische Verwendung des monatlichen Budgets aufzeigen und Impulse für Einsparungen bieten. Im Verständnis professioneller Sozialer Arbeit geht es dabei aber nicht primär darum, die monatlichen Einnahmen und Ausgaben den Vorgaben von Referenzbudgets13 anzupassen. Es geht um die Auseinandersetzung mit den Abweichungen individueller Ausgaben mit den Referenzbudgets und der Frage, wie diese innerfamiliär oder im Haushalt entstehen, verändert werden oder beibehalten bleiben sollen. Dies verbunden mit dem Anliegen, ratsuchende Personen und Haushalte zu einer eigenständigen Auseinandersetzung mit solchen Fragen und zu einem Leben mit Schulden zu befähigen (vgl. Schnorr et al. 2020: 96f).
3.1.5 Überschuldung als soziales Problem und sozialpolitische Referenzgröße
In sozialpolitischen Zusammenhängen war es in der Vergangenheit von enormer Wichtigkeit, Verschuldung als Massenphänomen und als ein immer größer werdendes Problem darstellen zu können. Erstaunlich dabei ist, dass bei der Problematisierung von Verschuldung als soziales Problem nicht nur die Akteur*innen der Sozialen Arbeit beteiligt waren, die auf ein zunehmendes Ausmaß privater Verschuldung hinwiesen. Es waren anfänglich auch Frauenvereinigungen, Verbraucherverbände, Gewerkschaften und Organisationen der Konsumkredit- und Teilzahlungswirtschaft, die auf die zunehmende Häufigkeit von Lohnpfändungen bei Arbeiter*innen und Angestellten und auf die steigende Anzahl von Kredit- und Kontokündigungen wegen Zahlungsrückständen hinwiesen. Ohne den Begriff der Überschuldung damals näher bestimmen zu können, diente dieser ab Ende der 1950er Jahre dazu, unterschiedlichste politische Interessen durchzusetzen: Verbesserungen der rechtlichen Grundlagen des Konsument*innenschutz, Lohnforderungen und Vereinfachungen in der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen aus dem Konsument*innenkreditbereichs. Alle argumentierten sie mit dem Begriff der Überschuldung und verfolgten damit unterschiedlichste und sich widersprechende Interessen (vgl. Mattes 2007: 149).
So war es bei der Durchsetzung der Rechtsgrundlagen von Schuldenberatung ebenfalls dienlich, von einer immer weiter ansteigenden Anzahl überschuldeter Haushalte zu sprechen und die Beeinträchtigungen von Ver- und Überschuldung auf die Lebenslage der Betroffenen zu problematisieren. Dies ist offensichtlich durch die Aufnahme von Schuldenberatung in das Bundessozialhilfegesetz gelungen (vgl. Groth 1984: 20), auch wenn der Begriff der Überschuldung damals wie heute wissenschaftlich nicht eindeutig und vor allem operationalisierbar bestimmt werden kann. Dabei dürften Ergebnisse der Studie zur Praxis des Konsument*innenkredits entscheidend gewesen sein, die aber ausschließlich auf Auswertungen von Kredit- und Zwangsvollstreckungsdaten, nicht aber auf einer umfassenden Analyse der Lebenssituation der Betroffenen beruht (Holzscheck/Hörmann/Daviter 1982).
Bei aller Unklarheit zur Begrifflichkeit der Überschuldung ist es erstaunlicherweise die Europäische Union, die aus unterschiedlichsten nationalen Rechtsnormen und Definitionen ein einheitliches Verständnis formulieren konnte:
»Wie hoch die Schulden sein müssen, damit ein Haushalt als überschuldet gelten kann, hängt von vielen Faktoren ab: vom Umfang und Struktur der Schulden, von deren Rückzahlungsbedingungen, von den Vermögenswerten des Haushalts, von anderen persönlichen und wirtschaftlichen Merkmalen des Haushalts sowie von externen Faktoren wie der Wirtschaftslage. Die kritische Schuldenhöhe ist also von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich« (vgl. Betti 2001: 5).
Bei dieser Definition ist bemerkenswert, dass der Begriff der Überschuldung überhaupt nicht mehr verwendet wird, sondern von kritischer Verschuldung gesprochen wird. Hier verfolgt die Europäische Union einmal mehr ihre Strategie, die europäische Ebene als Instanz des Konsument*innenschutzes zu profilieren. Eine Strategie, die auch im Zusammenhang der Einführung des Pfändungsschutzkontos in Deutschland und der Verkürzung der Laufzeiten nationaler Restschuldbefreiungsverfahren zum Ausdruck kommt.
Nicht nur die vorgenannten Überlegungen machen die Verwendung des Begriffs der Überschuldung problematisch. Im Hinblick auf strafrechtliche Aspekte hoher Schulden birgt seine Verwendung sogar gewisse Risiken mit sich. Die verschuldeten Zielgruppen der Sozialen Arbeit dürften zu einem bedeutenden Teil auch von Armut betroffen oder von Armut gefährdet sein. Doch inwiefern werden Schulden dann mit bereits vorhandener, offensichtlicher und den Beteiligten bewusster Zahlungsunfähigkeit begründet? Sind Personen und Haushalte, die finanzielle Grundsicherung vom Staat erhalten, zugleich auch zahlungsunfähig, sobald sie Schuldverpflichtungen eingehen, und ab wann liegt dann der Tatbestand des Betrugs vor? Verschuldungsbetroffene als überschuldet darzustellen kann im Einzelfall zwar das Mahnverhalten von Gläubiger*innen beeinflussen und auch unterbrechen und den dadurch verursachten Druck auf die Betroffenen abmildern. Überschuldung ist zugleich aber auch ein kriminalisierender Begriff, weshalb er im professionellen Kontext der Sozialen Arbeit nicht oder sehr zurückhaltend verwendet werden sollte.
Bleibt noch zu klären, ob der Übergang von Verschuldung, also das Vorhandensein von angemessener und im Einzelfall leistbarer Schuldverpflichtungen, hin zur Überschuldung im Sinne von kritischer schuldenbedingter Überforderung ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Schuldenberatung ist. Nun gibt es derzeit in keinem der deutschsprachigen Länder eine verbindliche Regelung darüber, ab wann die Soziale Arbeit mit ihrem Hilfeangebot für die Beratung verschuldungsbetroffener Menschen zuständig ist. Anknüpfungspunkte bieten hierzu am ehesten die nationalen Insolvenz- bzw. Privatkonkursregelungen, die als Voraussetzung zur Eröffnung solcher Verfahren Zahlungsunfähigkeit und somit Überschuldung vorsehen. Da die Schuldenberatung in Deutschland und Österreich wesentliche Akteurin in diesen gerichtlichen Verfahren sind, ist der Begriff der Überschuldung bei der Mitwirkung in diesen Verfahren relevant.
Die Suche nach einer inhaltlichen Präzisierung endet jedoch beim Ergebnis, dass, von juristischen Zusammenhängen abgesehen, der Begriff der Überschuldung mehr laientheoretische Relevanz besitzt, als er der professionellen Beratung dienlich ist.
3.2 Zur Entstehung von Verschuldung und Schuldenberatung
Um die Entstehung der Schuldenberatung als Hilfeangebot der Sozialen Arbeit beschreiben und verstehen zu können, ist nicht nur die tatsächliche Entstehung der Beratungsstellen in den Blick zu nehmen. Vielmehr geht es darum aufzuzeigen, wie sich die gesellschaftliche Relevanz von Verschuldung, das Verständnis von Schuldenregulierung und Entschuldung und die Antworten der Sozialen Arbeit darauf verändert haben. Dabei reichen die historischen Wurzeln weit in die Vergangenheit zurück, wie nachfolgend dargelegt. Sie zeigen auf, warum wir heute das Phänomen Verschuldung und die angebotene Lösung der Schuldenberatung in gegenwärtiger Form als ausgleichendes Element von Kulturgeschichte, Konsum- und Verschuldungsalltag sowie Sozialpolitik vorfinden.
3.2.1 Babylonische und alttestamentliche Bezüge zur privaten Verschuldung
Inwiefern Verschuldung immer schon die sozialen Beziehungen der Menschen untereinander prägte und Menschen über Regierungen und deren erlassenen Gesetze das Phänomen Schulden regulierten oder dem Markt und anderen Machtstrukturen überlassen haben, wurde in den vergangenen Jahren, insbesondere bei der Aufarbeitung der internationalen Finanz- und Bankenkrise ab dem Jahr 2008, umfassend aufgearbeitet und ausführlich beschrieben (Graeber et al. 2014). Hierfür interessant ist, vor allem wegen einer gewissen Ähnlichkeit zur heutigen Ausgestaltung der Rechtsnormen, die altorientalische Schuldknechtschaft des Babylonischen Reichs, geregelt im Codes Hammurabi, und die alttestamentlichen Regelungen zu Schulderlass (vgl. Mattes 1998: 80).
Der Codes Hammurabi, ein Gesetzeswerk das in den Jahren 1728 bis 1686 vor Christus entstand, regelt den auch heute noch im Sprachgebrauch häufig verwendeten Begriff der Schuldknechtschaft. Dieser bedeutete Folgendes:
»Wenn ein Mann eine Schuldverpflichtung gefasst hat, (und er deshalb) seine Frau, seinen Sohn und seine Tochter für Geld verkauft oder in Schuldknechtschaft gegeben hat, (so werden diese) drei Jahre lang im Haus ihres Käufers oder ihres Schuldherrn arbeiten. Im vierten Jahr wird ihre Freilassung bewirkt werden« (Trinkner 1996: 196).
Ebenso schützte der Codes Hammurabi Schuldner*innen vor Sittenwidrigkeit, also vor unangemessener Beeinträchtigung aufgrund bestehender Schulden. So erklärt der Codes das Übereignen der Ernte zur Bezahlung von Zinsen für ungültig.
Im Alten Testament sind ebenfalls Regelungen zum Umgang mit Schulden und Schulderlass zu finden. So wird hier die Knechtschaft eines Schuldners auf sechs Jahre begrenzt und im siebten Jahr steht ihm die Freiheit zu. Allerdings muss er seine Ehefrau und seine Kinder, sofern er in der Zeit der Schuldknechtschaft geheiratet hat und Kinder geboren wurden, der Gläubiger*in zurücklassen (Exodus 21: 1–5). Eine weitere alttestamentliche Regelung, die vom damaligen gesellschaftlichen Umgang mit Verschuldung zeugt, ist das alle 50 Jahre stattfindende Jobeljahr, in dem der Besitz an die ursprünglichen Eigentümer zurückkehren musste. Damit verbunden war auch ein vorzeitiges Ende einer Schuldknechtschaft, sofern eine verschuldete Person sich wegen seiner Schulden an die Gläubiger*in verkaufen musste. Ihm musste im Jobeljahr die vorzeitige Rückkehr zu seiner Familie gewährt werden (Lev. 25,13) (vgl. Boecker 1976: 77).
3.2.2 Professionelle Armenfürsorge in der Frühmoderne
Das Problem der privaten Verschuldung hat weitere historische Anknüpfungspunkte in der Geschichte der Armenfürsorge, die von der Industrialisierung und der Entstehung und Entwicklung der arbeitsteiligen Gesellschaft wesentlich geprägt wurden. Inwiefern Verschuldung bereits seit dem Mittelalter Bestandteil der Alltagskultur von Bauern und Landarbeitern darstellte, wurde inzwischen von Schwarze aufgearbeitet und systematisiert dargestellt (vgl. Schwarze 2019: 17ff). Auch wenn in seinem Untersuchungszeitraum anfänglich noch keine professionelle Soziale Arbeit gekannt wurde, war der Zusammenhang von Verschuldung, wirtschaftlicher Überforderung und Armut auch damals bereits gegeben. Die berufliche Soziale Arbeit begann sich dann ab dem Ende des 19. Jahrhunderts als außerfamiliäre soziale Dienstleistung in Städten und industriell geprägten Regionen auszubilden. Die sich im Rahmen der Industrialisierung und der sich einstellenden gesellschaftlichen und politischen Krisen immer deutlicher abzeichnende Notwendigkeit von Armenfürsorge und sozialer Dienstleistungen, verlangte nach Strukturierung und Professionalisierung dieser sozialen Aufgabe. Die federführend aus dem Lager der bürgerlichen Frauenbewegung stammende Vorstellung der Mütterlichkeit von sozialer Hilfe konnte bereits damals als Kultur- und Gesellschaftskritik verstanden werden. Die Bedeutung der Großfamilie und anderer sozialer Strukturen lösten sich zugunsten neuer Strukturen auf, die sich aber ausschließlich an der sachlichen und technischen Rationalität des Kapitals orientierten, nicht aber an den Notwendigkeiten familiärer Reproduktion. In der bürgerlichen Frauenbewegung ging es neben dem Protest gegen diese patriarchale Machtstruktur aber auch um die Schaffung eines außerhäuslichen und öffentlichen Wirkungsbereichs für bürgerliche Frauen, wodurch Fürsorge unter dem Stichwort der ›Mütterlichkeit‹ zur Kulturaufgabe wurde (Sachße 2001, vgl. Mattes 2007: 46f).
Das gesamtgesellschaftliche Interesse einer professionellen Armenfürsorge lag aber auch bereits im entstehenden Bewusstsein des Bürgertums, den Menschen Hilfe zukommen zu lassen, die Opfer der damaligen Verhältnisse wurden, von denen das Bürgertum selbst aber profitierte (vgl. Hering/Münchmeier 2015: 47). So ist das Phänomen von Mietschulden der Arbeiterfamilien in den Arbeitersiedlungen nicht nur als schichtspezifisches Problem zu sehen. Sie waren eine Folge der neu entstandenen Lebensform in den Mietskasernen Großindustrieller Unternehmen, die auf den Zuzug von Arbeitern und deren Familien vom Land in die Stadt angewiesen waren. Der Prozess der Professionalisierung der Fürsorge war nicht frei von Kritik. So prägte Klumker damals bereits den Begriff der Flickschusterei:
»Ist diese Fürsorge nicht Sisyphusarbeit? Wäre es nicht zweckmäßiger, jene Verhältnisse, aus denen die Hilfsbedürftigen hervorgehen, unter denen sie leiden, zum Angriffsgegenstand zu wählen und das Übel an der Wurzel selbst zu bekämpfen?« (Klumker 1918: 6).
3.2.3 Schuldenberatung als Sozialdisziplinierung
Vor allem die Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts steht bis heute in der Kritik, mehr disziplinierend als helfend oder befähigend gearbeitet zu haben. »Was nottut ist also eine exakte Haushaltsberechnung. Diese erfordert einen klaren Einblick in das Maß des Erwerbs und das Maß des Verbrauchs. Ohne ihn ist eine umsichtige Armenpflege nicht möglich«, so eine Anweisung der Inneren Mission in Berlin von 1852 (zitiert in Schwarze 1998: 44). Hier wird insbesondere die Praxis des Armenbesuchs kritisiert, bei dem in der Wohnung Armutsbetroffener nicht nur die wirtschaftliche Situation beurteilt, sondern auch Ordnung, Reinlichkeit und das Bestreben nach Erwerbseinkommen bewertet wurde. Diese Kritik orientiert sich am Konzept der Sozialdisziplinierung von Oestreich, das für die Gewährung von Hilfen das Erfüllen von Vorgaben für ein normgerechtes Leben vorsieht (vgl. Breuer 1986: 52).
Die Kritik, die Schuldenberatung in den Anfängen der Armenfürsorge verfolgte neben dem Ziel, die Arbeiterschaft mit ihren Familien zu stabilisieren, vor allem auch das Anliegen, die innergesellschaftlich wichtige Zahlungsmoral der Bevölkerung zu steigern, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn wir die Praxis der Schuldenberatung von ihren Anfängen bis heute hinsichtlich ihrer disziplinierenden Arbeitsweise betrachten, so gilt es einerseits zu reflektieren, welchen Stellenwert die Erziehung zur Zuverlässigkeit, die eigenen Zahlungsverpflichtungen einzuhalten, hat. Ein zentraler Aspekt dabei ist sicherlich die Sicherung der Existenz, vor allem der Wohn- und Versorgungssituation der Privathaushalte. Andererseits dürfte es nicht unberechtigt sein nachzufragen, wie das Problem der Verschuldung privater Haushalte gedeutet und mit welcher Haltung den Betroffenen gegenüber gehandelt wird. Geht es um eine differenzierte Analyse der Lebenslage der Betroffenen oder um eine Orientierung an und Bekämpfung von persönlichen Defiziten?
Hier kam Schwarze bereits 1998 in seinem Beitrag »Schuldnerberatung – Profession zwischen Armenfürsorge und Insolvenzmanagement« zur Erkenntnis, dass es hinsichtlich eines professionellen Selbstverständnisses der Schuldenberatung daran mangelt, dieses Angebot als ganzheitliches, das heißt an den Ressourcen und Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtetes Hilfeangebot anzubieten. Nach seiner Analyse stehen sehr wohl disziplinierende Mechanismen im Vordergrund, die es aus der Perspektive einer kritischen Sozialen Arbeit zu hinterfragen gilt (vgl. Schwarze 1998: 32–52).
3.2.4 Vorratswirtschaft, Freiheitssymbole und Machtstrukturen14
Weitere Bedingungsfaktoren dafür, dass Schuldenberatung in der Form entstanden ist, wie wir sie heute kennen, ist die Entstehung von Konsum als Alltagsphänomen in Verbindung mit Verschuldung als Faktor der Alltagsbewältigung. So wurde Konsum in der frühen Neuzeit nur dann als legitim betrachtet, wenn er zur Befriedigung notwendigster Bedürfnisse erforderlich war. Um nicht nur innerhalb des vertrauten Umfelds der Großfamilie Waren tauschen zu können, wurde die Geldwirtschaft eingeführt. Sie ermöglichte das Umrechnen von unterschiedlichen Gütern und den Tausch außerhalb bestehender sozialer Bezüge. Die sodann entstandene Berufsgruppe der Händler*innen und Anbieter*innen von Dienstleistungen wie zum Beispiel der Müller wurden lange Zeit kritisch beobachtet. Schließlich versuchten sie, ihren Lebensunterhalt ohne den Besitz eigenen Ackerlandes und ohne den Beistand Gottes bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu erwirtschaften. Entsprechend wurde der Kontakt zu diesen beiden Berufsgruppen gemieden und auf das Notwendigste beschränkt (vgl. Bourdieu 2000: 10).
Nicht mehr nur das verbrauchen zu können, was selbst hergestellt oder getauscht werden kann, und dies auch nicht mehr nur zur Sicherung der notwendigsten Existenz zu verstehen, verhalf dem Zusammenleben der Menschen zu einer neuen Dynamik. Der Konsum wurde vor allem in Europa zum Symbol von Freiheit und trug zur Bewältigung des Leids der beiden Weltkriege des letzten Jahrhunderts bei. Allerdings zeigen sich aus heutiger Sicht zwei grundlegend unterschiedliche Botschaften, die mittels Konsums an die notleidende Bevölkerung gesendet wurde: Konsum als Versorgung von Grundbedürfnissen nach dem ersten Weltkrieg oder als Symbolträger von Freiheit und Demokratie ab dem Ende des Nationalsozialismus.
»Damals haben, wie Sie wissen, Hilfsorganisationen großzügig Nahrungsmittel an das hungernde Europa, vor allem aber in Deutschland, verteilt. Es wurde Nahrung für den Magen, nicht aber für die entwurzelten und ausgehungerten Seelen gespendet. Die Hilfsorganisationen predigten da, wo klare Erklärungen erwartet wurden, weil sie nicht wussten, dass die deutsche Mentalität, die damals für alles amerikanische aufgeschlossen war, nach Erklärungen dürstete. (…) So wurde nach dem ersten Weltkrieg zwar gefüttert, der Gedanke an Demokratie aber nicht mit Nahrungsmittelsendungen verpackt« (Schindelbeck 2003: 17).
Die Situation nach 1945 wird von Siegrist wie folgt beschrieben:
»Die Jahre zwischen 1945 und 1950 waren ein Tiefpunkt, gleichzeitig aber bildeten sie auch ein günstiges Ausgangsgefüge für einen radikalen Aufschwung der Konsumgesellschaft und Konsumkultur, da viele althergebrachten Werte und Gesellschaftsvisionen jetzt diskreditiert waren: Rassismus, Nationalsozialismus und Faschismus spielten als Sinn- und Orientierungssysteme keine wesentliche Rolle mehr. Die zentrale Integrationsideologie des langen 19. Jahrhunderts, der Nationalismus, war als Staatsgrundlage zweifelhaft geworden. Die Religionen konnten nur noch einem Teil der Gesellschaft Wertorientierung geben. Die bürgerliche Welt und ihre Ästhetik hatten an Glaubwürdigkeit und Legitimation eingebüßt. Sozialistische Vorstellungen mochten vorübergehend eine breite Faszination entfalten, waren aber ebenfalls sehr umstritten. Die großen Ideen waren fragmentiert, und die Erfahrung von Zerstörung und Vertreibung, von Hunger und Not verstärkten den Wunsch nach materiellen Gütern« (Siegrist 1997: 29).
Das Konsumverhalten in Westdeutschland war in den ersten Jahren nach der Währungsreform zurückhaltend. Es konzentrierte sich verhalten und im Rahmen der für die Bevölkerung verfügbaren Mittel auf den durch Krieg und Armut entstandenen Nachholbedarf an Grundnahrungsmitteln. Die Währungsreform von 1948 füllte zwar über Nacht wieder die leeren Regale in den Geschäften, der sich aber bald abzeichnende Konflikt zwischen den USA und der Sowjetunion und die daraus resultierende Angst vor einem dritten Weltkrieg weckte ein Misstrauen in den neu entstehenden Wohlstand.
Erst als 1951 klar wurde, dass sich die Auseinandersetzungen der beiden Weltmächte auf das Territorium von Korea beschränken werden, standen für die Umsetzung des Marshallplans in Westdeutschland umfassende Gelder aus den USA zur Verfügung, die in den Aufbau der westdeutschen Konsumgüterindustrie fließen sollten. Da den Vereinigten Staaten daran gelegen war, als antikommunistisches Bollwerk ein wirtschaftlich starkes Westdeutschland aufzubauen, verwandelte sich die Korea-Krise zu einem förmlichen Korea-Boom: Die Bewältigung des konsumtiven Nachholbedarfs des Zweiten Weltkriegs, verbunden mit stetig steigenden Konsumansprüchen der Bevölkerung, zeigte sich bis weit in die 1950er Jahre hinein wellenförmig. Ausgehend von der Fresswelle folgten die Bekleidungswelle, danach die Möbelwelle, die Motorisierungswelle und schließlich die Reisewelle.
Die Transformation der Vorrats- und Tauschwirtschaft hin zur Konsumgesellschaft verlieh dem Konsum das Symbol von Freiheit und Demokratie, vermittelte innen- und außenpolitische Stärke, wurde aber ab den 1980er Jahren im Zuge der Ökologiebewegung zu einem der Kritikpunkt der kapitalistischen Weltordnung. Die schillernde Symbolik des Konsums erlebte im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten eine gewisse Renaissance, da die Menschen in Ostdeutschland insbesondere wegen den Konsummöglichkeiten in Westdeutschland und den damit verbundenen Symbolen der Freiheit, des Wohlstands und der Gerechtigkeit auf eine schnelle Wiedervereinigung drängten (vgl. Schindelbeck 2003: 97).
Die sich seit den 1990er Jahren vollziehende Digitalisierung der Lebensbereiche der Privathaushalte wirkte sich unweigerlich auch auf die Bedeutung von Konsum aus. Zum einen schaffen digitale Medien eine bislang nicht gekannte Markttransparenz im Konsumbereich, indem nicht nur Preise verglichen werden können, sondern auch für den Konsum relevante Informationen wie Produkthinweise einfacher zugänglich sind. Zugleich lassen die neuen Medien die Konsument*innen auch zu Akteur*innen der Konsumwirtschaft werden, indem sie selbst Waren und Dienstleistungen anbieten oder durch Bewertungen Einfluss auf die Marktchancen von im Internet präsenten Unternehmen nehmen können.
Konsum steht nicht nur für Teilhabe. Er schafft trotz aller integrativer Funktionen Machtstrukturen, in dem die konsumierenden Personen in Abhängigkeit zur Konsumwirtschaft geraten. Konsumstile, ästhetische Ideale und die Notwendigkeit von Konsumgütern werden von der Konsumwirtschaft inzwischen vordefiniert, deren Erfüllung durch die Individuen über Zugehörigkeit oder Ausgrenzung entscheiden. Bis dahin, dass auch der Protestkonsum, zum Beispiel auf umweltschädliche Produkte zu verzichten, ebenfalls weitgehend von der Konsumwirtschaft bedient und bestimmt wird. So eint Konsum in gewisser Weise die Bevölkerung, indem materiellen Stigma nur noch schwer oder nicht mehr zu erkennen sind und sich dadurch äußerlich immer weiter angleichen. Gleichzeitig teilt sie die Gesellschaft in eine Gruppe von Menschen, die sich die Konsumsymbolik finanziell leisten können, und in eine Gruppe von Menschen, die hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage sind und sich durch Konsumausgaben verschulden (vgl. Mattes 2007: 122).
3.2.5 Verschuldung und Konsumgesellschaft
Die Entstehung der Verbraucher*innenverschuldung ist, da sie wesentlich zur Steigerung der Konsummöglichkeit der Individuen initiiert wurde, in weiten Teilen von Parallelitäten mit der Entstehung des Massenkonsums zu deuten und zu verstehen.
»Geld wird gerade in seiner Abstraktheit, sich alle Waren überstülpen zu können, zum universellen Symbol sozialen Rangs. Der Kredit öffnet dieses Universum auch den ärmsten Schichten, so dass die Aneignung des Universums symbolischer Güter sich als ›Chance‹ zur Gestaltung sozialer Distinktion über die gesamte Gesellschaft auszubreiten vermag – was die Distinktionskämpfe erneut ›anheizt‹« (Reis 1992: 171).
Die Ursprünge des heutigen Konsument*innenkredits, organisiert durch institutionelle Kreditgeber, sind um das Jahr 1800 in Frankreich zu finden. Der Einzelhandel ging dazu über, Waren an Privatpersonen gegen eine Anzahlung und darauffolgende Ratenzahlungen zu verkaufen. Dieses Modell der Absatzförderung breitete sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts innerhalb Europas schnell aus und führte 1849 zur Eröffnung des ersten Warenkredithauses in Hamburg, das sich auf den Verkauf von Waren in Verbindung mit Warenkrediten konzentrierte. In den USA entstand die Teilzahlungswirtschaft erst um 1850 durch den Versuch der Firma Singer, Nähmaschinen kreditfinanziert zu verkaufen (vgl. Koch 1956: 11). Gesetzliche Regelungen zur haftungsrechtlichen Absicherung von Krediten, insbesondere dem Eigentumsvorbehalt und der Sicherungsübereignung von Waren, wurden mit dem ersten Abzahlungsgesetz im Jahr 1894 und mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab 1900 im damaligen Deutschland geschaffen. Gleichzeitig entstanden die ersten außergerichtlichen Inkassobüros und die Anfänge der in auffallender Häufigkeit auftretenden Zahlungsklagen bei den Gerichten (vgl. Reifner/Weitz/Uesseler 1978: 70).
Die beiden Weltkriege hemmten die Weiterentwicklung des Konsument*innenkreditgeschäfts deutlich. Zwar wurde im Jahr 1929 ein erstes Modell des Warenhauskredits eingeführt, das weitereichende Haftung nicht nur für den*die Schuldner*in, sondern auch für den*die Einzelhändler*in vorsah, der die Kredite am Ladentisch vermittelte. Ab 1949 boten öffentlich-rechtliche Banken Konsumkredite an, für deren Genehmigung aber angesparte Beträge von 50 bis 70 % der beabsichtigten Kaufsumme erforderlich waren. Bis in die 1970er Jahre wurden immer wieder neue Verschuldungsmodelle entwickelt und auf dem wachsenden Markt der Konsument*innenverschuldung eingeführt. Die neuen Verschuldungsformen zeichneten sich durch immer geringere Haftungsverpflichtungen der Einzelhändler*innen, immer flexiblere Verwendung der Kredite, immer höhere Schuldsummen und immer längere Kreditlaufzeiten aus. Das Haftungsrisiko bei einem Forderungsausfall wurde bei diesen neuen Kreditprodukten zwischen Konsument*innenkreditbank und Einzelhändler*innen hin und her verschoben, ähnlich einer heißen Kartoffel (vgl. Mattes 2007: 134).
Dies änderte sich, als sich der Wirtschaftsboom des Wiederaufbaus Westdeutschlands abschwächte. Die technischen Neuerungen, der Nachholbedarf an Konsum der Nachkriegsjahre und der Aufbau der öffentlichen Infrastruktur im kriegszerstörten Europa führte in der aus heutiger Sicht als Fordismus bezeichneten Phase der Vollbeschäftigung zur Überzeugung, durch stetiges Wirtschaftswachstum nachhaltig Wohlstand für alle Gesellschaftsmitglieder zu schaffen. Als im Postfordismus, also Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre, dann doch wieder steigende Arbeitslosenzahlen und ein wirtschaftlicher Abschwung zu verzeichnen waren, wurde der private Haushalt als Absatzpotential entdeckt. Die zurückhaltende Geschäftsstrategie der Konsument*innenkreditbank, die weiterhin nur unter strengen Auflagen, dafür aber für hohe Zinsen aus volkswirtschaftlicher Sicht nur unbefriedigend die Privathaushalte zur Konsumnachfrage stimulierte, wurden Refinanzierungsmöglichkeiten für Konsument*innenkreditbank stetig vereinfacht, diese mit billigem Zentralbankgeld versorgt und die rechtlichen Vorgaben der Konsumkreditbranche Schritt für Schritt gelockert. Durch die Liberalisierung des Konsument*innenkreditbereichs wurde aber nicht nur Konsumnachfrage geschaffen. Zu Beginn der 1950er wurde eine ansteigende Zahl von Lohn- und Gehaltsabtretungen bzw. Lohnpfändungen bei Grubenarbeitern im Bergbau festgestellt. Ab dem Jahr 1959 wurde in der Zeitschrift »Teilzahlungswirtschaft«, der Fachzeitschrift der Konsument*innenkreditbank in Deutschland, die Geschäftstätigkeit von gewerblichen Schuldenregulierern beklagt, die die damaligen mit Konsumkrediten überforderten Privathaushalte als Geschäftsfeld entdeckten (vgl. ebd.: 137).
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