Kitabı oku: «Der geordnete Nachlass»
Der geordnete Nachlass
Widmung
Für meine Eltern Irmgard und Dr. med. Fayez Abu-Naaj
Besonderer Dank an
Kreissparkasse Köln, Angela Lischke
Sparkassenfachwirtin, Filialleiterin (Filiale Königswinter)
Rechtsanwaltskanzlei Evert, Michael Evert
Gilgaustraße 20, 51149 Köln, Tel. 02203 / 12045, www.ra-evert.de
Alle Rechte bei
© 2014, Pro-Talk Verlags GmbH, Bahnhofstraße 29, 53639 Königswinter
Layout, Satz und Cover: colibris / Juliane Scherz, Dresden
Sämtliche Informationen in diesem Buch sind vom Autor, Lektorat und Verlag sorgfältig erwogen und geprüft worden. Eine Haftung des Autors, des Verlages, der von ihm beauftragten Fachlektoren und des Handels für etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus dem Gebrauch dieses Buchs ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Über dieses Buch
I. Vorsorge und Planung
Rechtliche Grundlagen
Testament
Interview mit Rechtsanwalt Michael Evert
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuung
Die Bestattung
Wie lässt man sich heute in Deutschland bestatten?
Moderne Alternativen: Einfach, schön und günstig
Bestattungsformen
Sargbestattung
Anonyme Erdbestattung
Feuerbestattung
Urnenhain
Seebestattung
Baumbestattung / Friedpark
Bestattungsformen und deren Eigenschaften
Die EU-Bestattung
Günstig eingeäschert
Was ist im Ausland erlaubt?
Bestattungsunternehmen und Bestattungsvollmacht
Finanzierung der Bestattung
Gebühren und Kosten
Bestattungskosten
Friedhofs- und Bestattungsgebühr
Grabnutzungsgebühr
Krematoriumsgebühr (Feuerbestattung)
Grabtrends
Die Wahl der richtigen Grabstätte
Grabgestaltung
Ursprung und Bedeutung der Grabpflege
Grabpflege
II. Traurige Pflichten
Der Todesfall
Was ist zu tun?
Totenschein
Verwandte und Angehörige benachrichtigen
Sterbeurkunde
Überführung
Testament bzw. Willenserklärung
Die Gestaltung der Trauerfeier und Beerdigung
III. Trauer und Trost
Trauerbewältigung
Das Gefühl der Trauer
Trauer hat viele Gesichter
Der Trauer offen begegnen
Die letzte Ehre erweisen
„Time to say goodbye“
Zitate und Gedichte
Tod
Trauer und Trost
Hoffnung
Anhang
Wichtige Adressen
Aeternitas e. V.
Bestattungsplaner.de / Bestattungsplanung.de
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
BATF e. V.
Ethikzentrum.de
ARGE
Bundesverband Deutscher Steinmetze
Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V.
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.
Bankkontenvollmacht
Stichwortverzeichnis
Über dieses Buch
„Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben“
Im Zuge meiner Recherche für dieses Buch habe ich diese Worte häufig gehört und glaube deswegen, dass ein geordneter Nachlass für jeden von uns eine befreiende Wirkung hat.
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen mit einer großen Anzahl schwieriger Entscheidungen und Pflichten verbunden. Diese müssen unter einem emotionalen und zeitlichen Druck getroffen bzw. erfüllt werden. Oft ist unklar, wie der Verstorbene bestattet werden wollte, sodass die persönlichen Wünsche des Verstorbenen nicht angemessen umgesetzt werden können. Wenn die wesentlichen Dinge schon im Vorfeld von Ihnen selbst festgelegt werden, schafft dies ein Gefühl der Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.
Dieses Buch bietet Ihnen die Möglichkeit, diese wichtige Aufgabe Schritt für Schritt anzugehen. Sie können so die Dinge selbst regeln, die Ihnen wichtig erscheinen. Alle hier enthaltenen Informationen sollen Ihnen dabei helfen, Ihren persönlichen Nachlass nach Ihren Wünschen zu ordnen.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Frau Nixdorf von der gemeinnützigen Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e. V. und der Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge mbH, Betreiber der Internetportale www.bestattungsplaner.de und www.bestattungsplanung.de.
Ihr Faris Abu-Naaj
I. Vorsorge und Planung
Rechtliche Grundlagen
Immer wieder kommt es innerhalb der Familie aufgrund eines unklar formulierten Testaments zu Auseinandersetzungen.
Das Testament
Das Errichten eines Testaments gehört wohl zu den wichtigsten Bereichen eines geordneten Nachlasses. Um ein Testament fachgerecht aufzusetzen, ist häufig der Rat eines Experten gefragt. Aus diesem Grund beantwortet Rechtsanwalt Michael Evert aus Köln an dieser Stelle die wesentlichen Fragen rund um die Themen Nachlass und Testament. Grundsätzlich ist es ratsam, die Errichtung eines Testaments in Expertenhände zu geben. Die Höhe der Gebühren richtet sich jeweils nach Art und Umfang der Testamentsverfügungen. Eine große Rolle bei der Bemessung der anfallenden Honorare und Gebühren spielt auch die Höhe der Vermögenswerte.
Immer wieder kommt es innerhalb der Familie aufgrund eines unklar formulierten Testaments zu Auseinandersetzungen, die wiederum die Gerichte beschäftigen und für alle Beteiligten neben einer finanziellen auch eine emotionale Belastung darstellen. Sie selbst können durch einen rechtssicher und klar formulierten letzten Willen diese Auseinandersetzungen zumindest in Grenzen halten. Neben der eindeutigen Formulierung spielt jedoch auch schon heute die Kommunikation eine wichtige Rolle. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihr Vorhaben und welche Motive Sie dazu bewegt haben, Ihren Besitz so zu verteilen, wie Sie es in diesem Dokument bestimmt haben.
Interview mit Rechtsanwalt Michael Evert
Besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, ein Testament zu errichten?
Nein! Sein Testament zu errichten, ist ein Recht, das jedermann hat, keine Pflicht. Dieses Recht erwächst aus unserer nach dem Grundgesetz geschützten Eigentumsordnung und dem Recht auf persönliche Selbstbestimmung.
Wie alt muss ich sein, um ein Testament zu errichten?
Die Errichtung eines Testaments ist erst ab 16 Jahren möglich. Auch bei jüngeren Menschen, die eine Familie gegründet und Kinder im schulfpflichtigen Alter haben, ist die Regelung des Nachlasses sinnvoll. Es stellen sich Fragen wie: Wer erbt das Haus – die Ehefrau und die Kinder oder nur die Ehefrau? Was wird aus der neu gegründeten Firma? Erben Ehefrau und Kinder Geschäftsanteile, so kann dies zu Schwierigkeiten bei notwendigen Beschlüssen im Firmenbereich führen.
Was genau kann man in einem Testament regeln?
Erlaubt ist grundsätzlich alles, was nicht sittenwidrig ist. Ich kann eine Person oder Institution als Alleinerben einsetzen oder mehrere anteilig. Die Grenze meiner Freiheit beim Vererben stellen die Pflichtteilrechte meiner Kinder oder meines Partners dar. Den Pflichtteil (halber gesetzlicher Erbteil) kann ich den Kindern und dem Partner nur entziehen, wenn ich außerordentlich schwere Gründe dafür habe (Anschläge auf Leib und Leben oder sehr schwere Diffamierungen in der Öffentlichkeit).
Beim Errichten des Testaments sollte darauf geachtet werden, dass wegen seines Inhalts kein Streit unter den Erben ausbricht. Habe ich drei Kinder, aber nur ein Haus, das ich vererben kann, sollte ich klar sagen, was mit dem Haus passieren soll. Wird es verkauft und der Erlös an die Kinder verteilt oder bekommt eines der Kinder das Haus und muss die anderen auszahlen? Je nachvollziehbarer und klarer die Verfügungen sind, umso weniger Streit wird es unter den Erben geben.
Gibt es beim Testament eine Form zu beachten?
Ja, unbedingt, denn an Formfehlern scheitern viele Testamente. Ein privates Testament muss grundsätzlichhandschriftlich errichtet und unterschrieben werden. Zudem muss es das Datum der Unterschrift sowie den Ort der Errichtung enthalten. Bei mehreren, gegebenenfalls sich widersprechenden Testamenten, hebt das neuere das alte auf, soweit widersprüchliche Anordnungen getroffen sind. Ist in einem älteren Testament etwas geregelt, was in dem neueren nicht angesprochen wird, so bleibt jene Verfügung bestehen, es sei denn, sie wird ausdrücklich aufgehoben. Bei einem Ehegattentestament reicht es aus, wenn einer der Ehegatten das gesamte Testament handschriftlich niederschreibt und der andere das Testament mit unterzeichnet zum Beispiel mit einem Zusatz wie: „Dies ist auch mein letzter Wille“.
Bei einem Ehegattentestament reicht es aus, wenn einer der Ehegatten das gesamte Testament handschriftlich niederschreibt und der andere das Testament mit unterzeichnet.
Die persönliche Schreibarbeit kann man sich sparen, wenn man beim Notar ein öffentliches Testament errichten lässt. Hier reicht es, dass der letzte Wille des Erblassers vom Notar niedergeschrieben und das Testament vom Erblasser unterzeichnet wird.
Soll der Ehegatte alleine erben, muss unbedingt ein Testament gemacht werden.
Was passiert, wenn ich kein Testament errichte?
In diesem Fall gilt die sogenannte „gesetzliche Erbfolge“. Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Neben diesen erbt ausschließlich der Ehepartner. Im Regelfall der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft ist das die Hälfte des Erbes.
Ist ein Kind verstorben, hat aber selbst Kinder, so treten diese an die Stelle des verstorbenen Kindes, und zwar zu gleichen Teilen.
Sind weder Kinder noch Kindeskinder vorhanden, so erben die Eltern, gegebenenfalls auch neben dem Ehegatten. Soll der Ehegatte alleine erben, muss unbedingt ein Testament gemacht werden. Sind die Eltern verstorben, so treten an ihre Stelle die Geschwister des Erblassers und falls auch diese schon verstorben sind, deren Kinder. Sind auch keine Erben dieser zweiten Ordnung da, so erben die Großeltern bzw. deren Kinder. Auch die Großeltern sind gesetzliche Erben neben dem Ehegatten (!).
Gibt es auch weder Großeltern noch deren Abkömmlinge, sind Erben auf der Ebene der Urgroßeltern zu suchen. Bei deren Fehlen folgen die Ur-Ur-Großeltern und so weiter. Wenn niemand aus der Verwandtschaft mehr zu ermitteln ist, dann erbt der Staat, und zwar der jeweilige Landesfiskus.