Kitabı oku: «Der geordnete Nachlass», sayfa 2
Sind nicht eheliche Kinder erbberechtigt?
Nicht eheliche Kinder haben die gleiche erbschaftsrechtliche Stellung wie eheliche Kinder. Dies gilt auch für Kinder, von deren Existenz der Erzeuger keine Kenntnis hat. Bei einer erbrechtlichen Regelung müssen Kinder berücksichtigt werden, die der Familie nicht bekannt sind. Wenn dies zu Verwicklungen führen könnte, muss der Erblasser über einen Erbverzichtsvertrag mit dem nicht ehelichen Kind nachdenken. Dies kostet in aller Regel eine Abfindung. Solche Kosten sind jedoch häufig eher zu verkraften als das Sprengen einer bislang intakten Familie.
Hat ein notarielles (öffentliches) Testament einen Vorteil?
Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlassgericht. Dieses wird im Todesfall des Erblassers informiert, dass dieser verstorben ist. Das Testament wird automatisch vom Nachlassgericht eröffnet. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass das Testament in jedem Fall gefunden, der letzte Wille des Erblassers geachtet wird und das Testament nicht plötzlich durch minder Bedachte „verschwindet“.
Was muss ich tun, wenn ich ein Testament finde?
Wenn ich nach dem Tode eines Menschen ein Testament von ihm finde, bin ich verpflichtet, es dem Nachlassgericht einzureichen. Dies ist immer das Amtsgericht des Ortes, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn ich mich nicht an diese Regelung halte, mache ich mich wegen Urkundenunterdrückung strafbar.
Ist bei Ehegatten ein gemeinsames Testament von Vorteil?
Ehegatten, die zum Beispiel gemeinsam ein Haus haben oder eine Firma führen, sollten durchaus ihre Testamente aufeinander abstimmen und gegebenenfalls ein gemeinschaftliches Testament errichten. Der beliebteste Fall ist das Berliner Testament. Hier werden die Ehegatten zu Vorerben und die Kinder zu Schlusserben eingesetzt. Der Haken an diesem Testament ist folgender: Wenn ein Ehegatte verstorben ist, kann die Erbeinsetzung der Kinder nicht mehr geändert werden, auch wenn ein Kind den überlebenden Elternteil völlig vernachlässigt. Wenn dieses Kind den überlebenden Ehegatten nicht sehr schwer beleidigt oder ihm nach dem Leben trachtet, kommt eine nachträgliche Abänderung dieses gemeinschaftlichen Testaments nicht mehr in Frage. Aus diesem Grund sollte ein jedes Ehegattentestament ausdrücklich vermerken, dass es auch nach dem Tod des Erstverstorbenen noch geändert werden kann. Gegebenenfalls kann dieses Abänderungsrecht auch eingeschränkt werden, um dem Willen des Erblassers Rechnung zu tragen.
Muss ich mein Testament mit dem Steuerberater durchsprechen?
Wer Inhaber einer Firma ist oder wesentliche Geschäftsanteile an einer Firma besitzt (ab 10 Prozent), sollte unbedingt vor Errichtung seines Testaments mit dem Steuerberater sprechen. Es besteht die Gefahr, dass durch die Aufdeckung stiller Reserven erhebliche Steuerpflichten entstehen, die den Bestand des Unternehmens gefährden können. Ein versierter Steuerberater kann genau erklären, wie man diese Gefahren umgehen kann.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist unter nahen Verwandten geringer als man denken mag. So haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einen allgemeinen Freibetrag in Höhe von 500.000,00 Euro und Kinder einen von 400.000,00 Euro. Bei Enkeln beträgt der Freibetrag 200.000,00 Euro und bei Eltern 100.000,00 Euro. Alle anderen Erben müssen 20.000,00 Euro nicht versteuern. Was nach den Freibeträgen, dem Abzug der Beerdigungskosten und sonstiger Erbfallschulden übrig bleibt, müssen Kinder und Ehegatten (eingetragene Partner) mit mindestens 7 Prozent (bis 75.000,00 Euro) und höchstens 30 Prozent (ab 26.000.000,00 Euro) versteuern.
Bei Geschwistern und Eltern liegt der Steuersatz zwischen 15 und 43 Prozent. Entfernte Verwandte und sonstige Erben zahlen zwischen 30 und 50 Prozent Erbschaftssteuer.
Wichtig ist, dass eine selbst genutzte Wohnimmobilie beim Vererben an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nicht erbschaftssteuerpflichtig ist. Bei Kindern gilt dies für Wohnimmobilien bis zu einer Größe von 200 m2. Es gibt noch eine Reihe anderer wichtiger Ausnahmen und Vergünstigungen, über die der juristische Fachmann und der Steuerberater gerne Auskunft geben.
Kann ich die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflussen?
Alle zehn Jahre können die Freibeträge der Erbschaftssteuer, die denen der Schenkungssteuer entsprechen, voll ausgeschöpft werden. Bei großen Vermögen kann die Erbschaftssteuer durch rechtzeitige Übertragungen deutlich verringert werden. Tritt der Todesfall weniger als zehn Jahre nach der Schenkung ein, so gibt es die Freibeträge wenigstens anteilig noch einmal. Auch durch Beendigung der Zugewinngemeinschaft kann bei Ehegatten die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer vermieden werden. Hier muss allerdings ein Fachmann zurate gezogen werden, genau wie bei der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Firmenvermögen. Werden Firmenanteile an den Falschen vererbt, kann neben Erbschaftssteuer auch Ertragssteuer auf die stillen Reserven der Firma anfallen. Das kann erheblich sein und hat schon mancher Firma die Existenz gekostet.
Gelten für die Vererbung von Grundstücken oder Unternehmen besondere Bestimmungen?
Ja, durchaus. Für die Vererbung von Grundstücken gelten besondere, allerdings vom Bundesverfassungsgericht gerügte Bestimmungen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, das Vererben von Grundstücken dem Vererben von Geld gleichzustellen. Besondere Bestimmungen gelten auch für das Vererben von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. Hier muss unbedingt der Rat eines Steuerberaters oder eines kundigen Erbrechtlers eingeholt werden.
Patientenverfügung
Das 2009 in Kraft getretene Gesetz sieht die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung vor. Diese muss jedoch hinreichend konkret formuliert sein, um später auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutreffen zu können. Die Empfehlungen der Bundesärztekammer stellen ebenso wie das Bundesministerium der Justiz klar: Es geht nicht um juristische Formalien, sondern um Entscheidungen zu Krankheitsbildern und entsprechenden medizinischen Behandlungen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Organisationen und Dienstleistern, welche sich auf das Verfassen einer auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Patientenverfügung spezialisiert haben. Die Kosten hierfür variieren recht stark. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 80 und 150 Euro.
Unter einer Patientenverfügung versteht man allgemein die im gesunden Zustand oder vor dem Endstadium einer Krankheit schriftlich niedergelegte Erklärung eines einsichts- und urteilsfähigen Menschen. Der Patient wehrt sich also mit diesem Dokument gegen eine nicht gewollte Lebens- und Sterbeverlängerung. Er verweigert beispielsweise schriftlich die Einwilligung zu weiteren ärztlichen Behandlungen wie zum Beispiel Operationen und diagnostischen Maßnahmen für den Fall einer irreversiblen Bewusstlosigkeit oder wahrscheinlichen schweren Dauerschädigung des Gehirns. Die Patientenverfügung wird auch als Patientenbrief bezeichnet. Hinsichtlich des Inhalts einer Patientenverfügung ist der Verfasser weitgehend frei. Jedoch muss sich aus der Verfügung ergeben, für welche Fälle er die Unterlassung oder den Abbruch von Behandlungen und Maßnahmen, wie zum Beispiel künstliche Ernährung, wünscht.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass kein einheitliches Formular existiert, welches die Wünsche und Bedürfnisse jedes Betroffenen klar definiert.
Gerade in den letzten Jahren wurde dieses Dokument immer häufiger in den Medien diskutiert. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine Regelung darüber treffen wollen, ob und wenn ja, welche Behandlung Sie in einem persönlichen Notfall wünschen. Mit der schriftlichen Dokumentation, also dem Verfassen einer sogenannten Patientenverfügung, stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann von den Ärzten berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, diese klar zu formulieren. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass kein einheitliches Formular existiert, welches die Wünsche und Bedürfnisse jedes Betroffenen klar definiert. Zu unterschiedlich sind sowohl die weltlichen als auch religiösen Anschauungen, die in so ein Dokument mit einfließen. Auch der Umfang einer solchen Verfügung variiert stark. Während der eine lediglich eine allgemein gehaltene Verfügung verfasst, welche ausschließlich Teilbereiche klarer definiert, gibt es andere, die sehr detailliert und umfassend ihren Behandlungswillen beurkunden.
Wenn Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich mit den verschiedenen Situationen einer Krankheit genau auseinandersetzen müssen. Je präziser hier die gewählten Formulierungen, umso einfacher und schneller sind diese für den behandelnden Arzt auch umsetzbar.
Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, dass Sie sich bei der Formulierung immer vor Augen halten sollten, welche Konsequenzen dies auch im schlimmsten Fall haben kann. Wenig hilfreich sind ungenaue Aussagen wie z.B. folgender Textbaustein zeigt, der gerne bei Patientenverfügungen verwendet wird: „Solange eine realistische Chance auf Erhaltung eines Lebens in Würde besteht“. Diese Formulierung ist für den Mediziner kaum greifbar, weil sie sehr viel Interpretationsspielraum bietet. Daher ist eine präzise verfasste Verfügung dringend angeraten.
Eine Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung kann sich hier als sehr hilfreich erweisen. Denn häufig sind uns als Laien gerade verschiedene medizinische Verfahrensweisen nicht bekannt. Somit kann die Konsultation Ihres Hausarztes sinnvoll sein. Sprechen Sie mit ihm über Ihre Behandlungswünsche und lassen Sie sich von ihm über die Konsequenzen informieren. Verschiedene Anwälte haben sich auf dieses umfangreiche Thema spezialisiert.
Wenn die Patientenverfügung für verschiedene Situationen gelten soll (zum Beispiel für die Sterbephase oder bei dauerndem Verlust der Einsicht und Kommunikationsfähigkeit im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollte überlegt werden, ob festgelegte Behandlungswünsche, wie beispielsweise die Ablehnung von Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung, in allen Situationen für alle Krankheitszustände gelten sollen.
Ücretsiz ön izlemeyi tamamladınız.