Kitabı oku: «Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl»

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Jan Quenstedt

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

Das Konzept diakonischen Handelns im Licht antiker Vereinigungen und früher christlicher Gemeinden

Narr Francke Attempto Verlag Tübingen


Von der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig angenommene Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Doctor Theologiae.

Die Drucklegung wurde gefördert durch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Union Evangelischer Kirche in Deutschland (UEK), die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. sowie die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS).

© 2020 • Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5 • D-72070 Tübingen

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ISBN 978-3-7720-8710-3 (Print)

ISBN 978-3-7720-0120-8 (ePub)

Inhalt

  Vorwort

  Einleitung

  I. „Diakonie“: Annäherungsversuche

 1. Biblische Kontexte und „Diakonie“1.1 „Diakonie“ in der Bibel1.1.1 Neues Testament1.1.2 Septuaginta1.2 „Diakonie“ und Diakoniewissenschaft1.2.1 „Studienbuch Diakonik“1.2.2 „Diakonisches Kompendium“1.2.3 „Diakonische Konturen. Theologie im Kontext sozialer Arbeit“1.2.4 „Diakonie. Grundlagen für die soziale Arbeit der Kirche“1.2.5 „Diakonik. Grundlagen – Konzeptionen – Diskurse“1.3 „Diakonie“, Denkschriften und Leitbilder1.3.1 Diakonie Deutschland1.3.2 Diakonie Sachsen1.3.3 Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.1.3.4 Herz und Mund und Tat und Leben – Denkschrift der EKD1.4 „Diakonie“ und Predigt1.5 „Diakonie“ und Musik1.6 „Diakonie“ und Alltagssprache1.7 Zusammenfassung

  2. Empirische Wissenschaft und „Diakonie“ 2.1 Problemanzeige: Das Selbstverständnis „diakonisch“ Handelnder 2.2 V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD 2.3 Kritische Würdigung

 3. Exegetische Wissenschaft und „Diakonie“3.1 Hermann Wolfgang Beyer3.1.1 Darstellung3.1.2 Kritische Würdigung3.2 John N. Collins3.2.1 Darstellung3.2.2 Kritische Würdigung3.3 Anni Hentschel3.3.1 Darstellung3.3.2 Kritische Würdigung3.4 Collins’ Auseinandersetzung mit Hentschel3.5 Ergebnisse

  4. Zusammenfassung

  II. „Diakonie“ und Vereinigungen

 1. Vorbemerkungen1.1 Einführung1.2 Formale Hinweise1.2.1 Zeit1.2.2 Raum1.2.3 Grenzen1.2.4 Methodischer Leitfaden1.3 Das Konzept diakonischen Handelns – Semantisch-inhaltliche Hinweise1.4 Das Imperium Romanum – Sozialgeschichtliche Problemskizze1.4.1 Hellenismus1.4.2 Zeit1.4.3 Raum und Mobilität1.4.4 Strukturen1.5 Imperium Romanum und Vereinigungen – Überblick1.5.1 Skizzen zur Forschungslage1.5.2 Begriffsbestimmungen1.5.3 Rechtliche Grundlagen der Vereinigungen1.5.4 Strukturelle Grundlagen der Vereinigungen1.5.5 Quellenlage und Editionen1.6 Vereinigungen und Neues Testament – Ausgangspunkte und Zielstellung

 2. Quellenanalyse: Vereinigungen in Selbstdarstellungen2.1 Vorbemerkungen2.2 Vereinigungsstatut aus Lanuvium2.2.1 Text und Übersetzung2.2.2 Situation der Inschrift2.2.3 Soziologie der Vereinigung2.2.4 Ergebnisse2.3 Vereinigungsstatut aus Thessaloniki2.3.1 Text und Übersetzung2.3.2 Situation und Lektüre der Inschrift2.3.3 Soziologie der Vereinigung2.3.4 Ergebnisse2.4 Vereinigungsstatut aus Athen2.4.1 Text und Übersetzung2.4.2 Situation der Inschrift2.4.3 Soziologie der Vereinigung2.4.4 Ergebnisse2.5 Würdigung des Chaireas2.5.1 Text und Übersetzung2.5.2 Situation und Lektüre der Inschrift2.5.3 Soziologie der Vereinigung2.5.4 Ergebnisse2.6 Würdigung des Kraton2.6.1 Text und Übersetzung2.6.2 Situation und Lektüre der Inschrift2.6.3 Soziologie der Vereinigung2.6.4 Ergebnisse2.7 Würdigung des Diodoros2.7.1 Text und Übersetzung2.7.2 Situation und Soziologie der Inschrift2.7.3 Lektüre der Inschrift2.7.4 Ergebnisse2.8 Würdigung des Cheirisophos2.8.1 Text und Übersetzung2.8.2 Situation und Lektüre der Inschrift2.8.3 Soziologie der Vereinigung2.8.4 Ergebnisse2.9 Würdigung des Herakleitos2.9.1 Text und Übersetzung2.9.2 Situation und Lektüre der Inschrift2.9.3 Gruppendynamik und Arzthonorar2.9.4 Ergebnisse2.10 Würdigungen der Atalante2.10.1 Text und Übersetzung2.10.2 Situation und Lektüre der Inschriften2.10.3 Ergebnisse2.11 Semantische Überlegungen2.11.1 Philotimia2.11.2 Philanthropie2.12 Ergebnisse2.12.1 Methodische Einsichten2.12.2 Inhaltliche Einsichten2.12.3 Zusammenfassung

  III. „Diakonie“, Vereinigungen und Neues Testament

 1. Vorbemerkungen1.1 Struktur1.2 Inschriften, Evangelien und Briefe

 2. Gruppendynamik2.1 Hierarchie2.1.1 Epigraphischer Befund2.1.2 Neutestamentlicher Befund2.1.3 Zusammenfassung2.2 Strategien zur Lösung von Problemen und zur Konfliktprävention2.2.1 Epigraphischer Befund2.2.2 Neutestamentlicher Befund2.2.3 Zusammenfassung2.3 Mimesis und Nachahmung2.3.1 Epigraphischer Befund2.3.2 Neutestamentlicher Befund2.3.3 Zusammenfassung

 3. Gaben, Güter und Mahlzeiten3.1 Gaben, Güter und Mahlzeiten im Kontext der Apostelgeschichte3.1.1 Das Gemeindebild der Apostelgeschichte3.1.2 Kontextualisierung und Problemanalyse3.1.3 Zusammenschau: Apostelgeschichte und Vereinigungen3.2 Gaben, Güter und Mahlzeiten im Kontext der paulinischen Briefe3.2.1 Gaben und Güter im Licht gemeinsamer Mahlzeiten3.2.2 Gaben und Güter im Licht der Kollektenprojekte3.3 Exkurs: Gaben, Güter und Mahlzeiten bei den Apologeten

 4. Bestattung4.1 Epigraphischer Befund4.2 Neutestamentlicher Befund4.3 Exkurs: Außerkanonischer Befund4.3.1 Darstellung4.3.2 Kontextualisierung4.4 Zusammenfassung

 5. Philanthropie5.1 Philanthropie in der Apostelgeschichte5.1.1 Apg 27,1–35.1.2 Apg 28,1–25.2 Philanthropie in Tit 3,1–75.3 Zusammenfassung

  6. Philotimia 6.1 Philotimia in Röm 15,14–21 6.2 Philotimia in 2Kor 4,16–5,10 6.3 Philotimia in 1Thess 4,9–12 6.4 Zusammenfassung

  IV. Ertrag

  1. Innovation und Integration

  2. Motivation und Mimesis

  V. Praktisch-theologische Perspektiven

 1. Lernen und Leben1.1 Grundlagen1.2 Voraussetzungen Diakonischen Lernens1.3 Diakonisches Lernen in der Diakonie1.4 Diakonisches Lernen und Diakonie – Resümee

  2. Aufgaben und Ausblick

  Abkürzungsverzeichnis Inschrifteneditionen Schriften Philons von Alexandrien Schriften Flavius Josephus’ Textkritische Zeichen

  Literaturverzeichnis

  Register

Mihi crede, verum gaudium res severa est.

Sen. epist. XXIII

Vorwort

In einer immer komplexer werdenden Welt sind es manchmal die alltäglichen und allgegenwärtigen Dinge, deren Kern vielschichtiger und schwieriger zu verstehen ist, als es auf den ersten Blick scheint. Für mich ist „Diakonie“ ein solches Phänomen, welches mich seit meinen Studientagen in Theorie und Praxis begleitet. Die Auseinandersetzung mit ihr steht im Zentrum der vorliegenden Studie: Welche Gestalt sollte sie haben? Wie lässt sie sich begründen? Welche biblische Fundierung kann sie für sich in Anspruch nehmen? Welche Beziehungen bestehen zwischen ihr und der Kirche? Was zeichnet sie aus gegenüber anderen Formen sozialen Handelns? Ist sie überhaupt noch zeitgemäß? Den Frageperspektiven, deren Spektrum ich hier nur basal andeute, sind keine Grenzen gesetzt. Und überhaupt erweist sich die Beschäftigung mit „Diakonie“ als eine beständige Quelle neuer Erkenntnisse, Überlegungen und Fragen. Die vorliegende Studie legt über diese Vielgestaltigkeit Zeugnis ab und will ihrerseits zur Beschäftigung mit dem Thema „Diakonie“ anregen, das für mich eine bleibende Aktualität und Faszination besitzt. Gleichsam als eine Art Bestandsaufnahme meiner vorläufigen Überlegungen zu diesem Sujet wurde die vorliegende Arbeit von der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig im Juli 2019 als Dissertation angenommen, für den Druck leicht überarbeitet und an wenigen Stellen ergänzt.

Viele Menschen haben in unterschiedlichster Art und Weise dazu beigetragen, dass mein Interesse an der „Diakonie“ zum Gegenstand einer Dissertation und zum Inhalt des vorliegenden Buches werden konnte. Ihnen allen gilt mein tief empfundener Dank.

Besonders danke ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Jens Herzer, der mir mit einem großen Vertrauensvorschuss die Konzeption und Erarbeitung meines Dissertationsprojektes ermöglicht hat. Seine exzellente Betreuung hat mir zu jedem Zeitpunkt die notwendige Anleitung bei größtmöglicher Freiheit gegeben und damit grundlegend zum Erfolg meines Vorhabens beigetragen. Ohne das persönliche Interesse meines Doktorvaters an diakonischen Fragestellungen und ohne seine beständige Ermutigung wäre mir die Abfassung der Dissertation nicht in dem Maße eine Freude gewesen, wie sie es, zu meiner eigenen Überraschung, anhaltend war. Prof. Dr. Marco Frenschkowski gilt mein Dank für die Erstellung des Zweitgutachtens und für Anregungen und Literaturhinweise, die nach wie vor zu einem beständigen Wissensgewinn und bis zu diesem Zeitpunkt zu einer ebenso beständigen Erweiterung der Arbeit beigetragen haben.

Meine Anstellung am Lehrstuhl für Exegese und Theologie des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig hat mir vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung und des Austauschs eröffnet. Besonders zu erwähnen sind die Neutestamentliche Sozietät am Institut für Neutestamentliche Wissenschaft der Universität Leipzig, das Internationale Forschungskolloquium mit der Rice-University Houston/Texas und die alljährliche Internationale Doktorandentagung der Universitäten Leipzig, Wien und Hamburg. Allen daran Teilnehmenden danke ich für konstruktiven Austausch, ermutigende Worte und anregende Diskussionen. Meinen Kolleginnen und Kollegen am Institut für Neutestamentliche Wissenschaft schulde ich Dankbarkeit für ein freundschaftlich-tragendes Miteinander, das weit über dienstliche Notwendigkeiten hinausreicht. Den Studierenden der Leipziger Theologischen Fakultät, die sich in mehreren Übungen gemeinsam mit mir auf die Spur der „Diakonie“ begeben haben, danke ich für ihre Offenheit und Diskussionsfreude. Unsere Lehrveranstaltungen haben meinen Erkenntnisweg angeregt und mich immer wieder herausgefordert, meine Überlegungen und Formulierungen auf ihre Verständlichkeit hin zu überprüfen. Auch aus diesem akademischen Miteinander heraus entspringt mein Wunsch, dass das vorliegende Werk für eine breite Öffentlichkeit verständlich ist und ihr eine Perspektive für die „Diakonie“ eröffnet. Der weitgefächerte Zugriff auf die Thematik sowie der Aufbau der Studie versuchen diesem Ansinnen Rechnung zu tragen.

Ich danke den Herausgebenden der Reihe „Neutestamentliche Entwürfe zur Theologie“ für die freundliche Aufnahme in diese Buchreihe und dem Narr Francke Attempto Verlag für die unkomplizierte und konstruktive Zusammenarbeit. Die Drucklegung wurde durch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK), die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS) gefördert. Allen Institutionen gilt mein herzlicher Dank für die großzügige Unterstützung.

Mein besonderer Dank gilt den Menschen in meinem Umfeld, die mich in den Jahren meiner Arbeit an der vorliegenden Studie – und darüber hinaus – begleitet und unterstützt haben. Sei es durch kollegialen Austausch oder konstruktive Kritik, durch gemeinsam verbrachte Zeit oder durch Ermutigung, durch Erfahrungsaustausch oder technische Hilfestellung. Insbesondere sind Dr. Teresa Tenbergen, Dr. Martin Naumann, Eike H. Thomsen, Lena Seehausen, Kerstin Backhaus, Michael Mazurkiewicz, Christian Mittelstaedt, Dr. Erik. A. Panzig, Lisa Kern, Nicole Oesterreich und Sabrina Lohse zu nennen, die mir mit viel Akribie und Zeitaufwand als Gesprächspartnerinnen und -partner und Korrekturleserinnen und -leser zur Seite standen. Auch die beständige Unterstützung meiner Familie, besonders die meiner Eltern Beate und Jürgen Quenstedt, hat wesentlich zum Gelingen meines Dissertationsvorhabens beigetragen. Ich danke ihnen von Herzen. Meine Frau Luise-Catharina Quenstedt hat in den letzten Jahren oftmals meine Aufmerksamkeit mit meinem Dissertationsprojekt teilen müssen. Sie hat mich in dieser Zeit beständig und geduldig daran erinnert, dass es auch ein Leben neben dem Schreibtisch gibt. Für diese „Diakonie“ bin ich ihr bleibend dankbar, weswegen ihr diese Arbeit gewidmet sei.

Leipzig, am Sonntag Judika 2020 Jan Quenstedt

Einleitung

„Was ist Diakonie?“

Interessierte Internetnutzerinnen und -nutzer1, die die voranstehende Frage in die Internetsuchmaschine Google eingeben, erhalten etwa 11.700 Suchergebnisse.2 Allein die schiere Größe der Zahl lässt den Schluss zu, dass „Diakonie“ ein weitgefächertes Phänomen darstellt, das offen ist für eine Vielzahl an Erklärungs- und Deutungsmöglichkeiten. Außerdem provoziert diese horrende Anzahl an Suchergebnissen aber auch die Frage, warum die vorliegende Studie noch einen weiteren Antwortversuch vorlegt, wenn doch schon alles gesagt zu sein scheint in Bezug auf das Verständnis von „Diakonie“.

Aus der Sicht eines diakoniewissenschaftlich interessierten Exegeten liegt die Notwendigkeit eines 11.701. Versuchs auf der Hand: Die exegetische Wissenschaft hat in den vergangenen Jahren aufgezeigt, dass ein lange gültiger Konsens in Bezug auf das Verständnis des neutestamentlichen Lexems διακονέω κτλ. keine Tragfähigkeit mehr besitzt, sondern eine Reformulierung des Verständnisses notwendig erscheint. Zugleich ist das, was die exegetische Wissenschaft unter dem Lexem versteht, nicht zwangsläufig das, was die Diakonie als Trägerin sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich praktisch umsetzt. Es besteht also eine Differenz zwischen dem neutestamentlichen Verständnis von „Diakonie“ und seiner praktischen Gestalt: Beides kann zweifellos von Zeit zu Zeit und an diversen Orten in eins fallen, aber ein Konvergenzautomatismus ist nicht gegeben. Diakonie ist also nicht gleich „Diakonie“. Das zeigt auch der Sprachgebrauch in dieser Studie: Steht der Begriff in Anführungszeichen, so bezeichnet er Motive, Verhaltensweisen und HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge, die mit dem Begriff verbunden werden. Ohne Anführungsstriche gebraucht, ist jeweils die namensgleiche Institution gemeint, die sich mit ihren Werken, Verbänden und Einrichtungen auf dem Markt der WohlfahrtspflegeWohlfahrt engagiert. Weiterhin bezieht sich das Attribut „diakonisch“, in dieser Studie ohne Anführungszeichen gebraucht, inhaltlich auf „Diakonie“ und die damit verbundenen Motive. Die vorliegende Studie sucht Verbindungen zwischen dieser „Diakonie“ und der Diakonie und damit zwischen exegetischer Wissenschaft und diakonischer Praxis vor dem Hintergrund der verbindenden Basis des Neuen Testaments. Dass mit dieser Suche die bereits angerissenen Differenzen zwischen Theorie und Praxis nicht grundlegend ausgeräumt werden können, legt sich aufgrund des begrenzten Umfangs der Untersuchung und der Exemplarizität ihrer Ausführungen nahe. Wie später noch ausgeführt werden wird, besteht der Mehrwert dieser Studie darüber hinaus aber in der Anregung eines Gesprächs zwischen den theologischen Disziplinen, in dem „Diakonie“ als ein Konzept verstanden werden sollte. Damit versuchen diese Ausführungen die exegetische Wissenschaft, die Diakonie und die DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft an einen Tisch zu bringen und eine Verbindung zwischen den einzelnen Disziplinen bzw. Institutionen herzustellen. Mit dieser angestrebten Verbindung wird ein Bogen geschlagen, der über diese Studie hinausweist, weil er darauf angelegt ist, an anderen Stellen aufgegriffen und vertieft zu werden.

Um den avisierten Bogen nachvollziehen zu können, beschreitet diese Arbeit im Spannungsfeld von Neuem Testament und „Diakonie“ einen neuen Weg, indem sie das Gespräch mit den Zeugnissen antiker Vereinigungen sucht. Diese bieten sich aufgrund ihrer Strukturen, ihrer OrganisationsformOrganisationsform und ihres Gemeinschaftslebens zum Vergleich an, wie auch in den Kapiteln II.1.1, II.1.5 und II.1.6 deutlich herausgearbeitet werden wird. In dieser Perspektive eines phänomenologischen Vergleichs zwischen antiken Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden, der auf der Untersuchung von epigraphischen Zeugnissen und neutestamentlichen Schriften beruht und durch eine heuristische Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns geleitet wird, wird deutlich werden, was „Diakonie“ ist und sein kann und welche Relevanz ihr für die Gegenwart zukommt. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass sich im Begriff der „Diakonie“ die Dimension praktischer HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge mit der Dimension einer ihnen vorausgehenden Gesinnung und Lebensgewohnheit, d.h. eines EthosEthos, verbindet. Implizit wird also auch die Frage nach diesem Ethos und der daraus resultierenden GruppendynamikGruppendynamik von Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden mit bedacht werden.

Zur Begehung des skizzierten Weges gliedert sich die vorliegende Arbeit in vier Abschnitte als Wegmarken des Erkenntnisgewinns. Abschnitt I bietet Annäherungsversuche an den Begriff und das Phänomen der „Diakonie“. Der Struktur des Abschnitts liegt die didaktisch motivierte Überlegung zugrunde, drei verschiedene Zugänge zu bieten, die je nach Vorkenntnis und Interesse der Leserinnen und Leser einzeln oder in Gänze wahrgenommen werden können. Je nach Neigung kann hier eine Annäherung an die Thematik über eine Statistik biblischer Befunde sowie deren Kontexte (Kapitel I.1), empirische Wahrnehmungen (Kapitel I.2) oder exegetische Diskurse (Kapitel I.3) erfolgen. Alle drei Zugänge werden in Kapitel I.4 zusammengefasst und miteinander ins Gespräch gebracht. Allein für sich und ohne die weiteren Abschnitte betrachtet, bietet Abschnitt I aber auch die Möglichkeit, sich der Thematik ohne weitreichendes Vorwissen anzunähern und damit die Grundlagen für eigene Überlegungen zu schaffen. Darüber hinaus versteht sich Kapitel I.3 auch als eine forschungsgeschichtliche Skizze über die exegetische Auseinandersetzung mit dem Lexem διακονέω κτλ. Dass diese Studie neben diesem forschungsgeschichtlichen Überblick noch einen weiteren Überblick zur theologisch motivierten Forschung zu antiken Vereinigungen in Kapitel II.1.5.1 bietet, liegt in dem Umstand begründet, dass die Betrachtung der Thematik „Diakonie“ im Kontext antiker Vereinigungen bisher ein Desiderat darstellt und deswegen beide Forschungsbereiche gleichermaßen beachtet und dargestellt werden müssen.

Abschnitt II wendet sich der Untersuchung antiker Vereinigungen zu. Der Studie vorangestellt sind Hinweise zur Auswahl der epigraphischen Quellen sowie zum bereits genannten Konzept diakonischen Handelns (Kapitel II.1.3). Dieses Konzept bildet die Grundlage der Untersuchung der HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge antiker Vereinigungen und greift dabei auf die in Abschnitt I gewonnenen Erkenntnisse zurück. Da die vorliegende Untersuchung einen exemplarischen Ansatz verfolgt, sind zudem Vorbemerkungen erforderlich, die den historischen, sozialen und kulturellen Kontext erhellen, in dem die Vereinigungen ihren Ursprung haben (Kapitel II.1.4). Deren rechtliche und strukturelle Grundlagen werden anschließend in Kapitel II.1.5 dargestellt und mit einem Überblick über die Quellenlage und die Forschungsgeschichte zu antiken Vereinigungen verbunden. Obgleich diese Vorbemerkungen ein retardierendes Moment darstellen mögen, sind sie im Rahmen dieser Studie dennoch aus drei Gründen notwendig:

1 Um auf Grundlage der exemplarischen Auswahl an Inschriften zu tragfähigen Erkenntnissen zu gelangen, die sich im Kontext weiterer Forschung zu den Vereinigungen plausibilisieren lassen, ist die besprochene Auswahl zunächst in ihren zeitgeschichtlichen Horizont einzuzeichnen.

2 Zugleich entsprechen die Vorbemerkungen den bereits in Zusammenhang mit Abschnitt I erwähnten didaktischen Überlegungen, die eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema und den Ursprüngen des Konzepts diakonischen Handelns ermöglichen wollen, ohne dass weitere Literatur für eine erste Orientierung notwendig ist.

3 Letztlich dienen die Vorbemerkungen auch der Schaffung eines vergleichbaren Verstehenshorizonts zwischen dem Verfasser und den Leserinnen und Lesern dieser Studie, der das Nachvollziehen der Untersuchung und ihrer Ergebnisse erleichtert.

Kapitel II.2 bietet die Besprechung der VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift und befragt sie hinsichtlich des Konzepts diakonischen Handelns, wie es in Kapitel II.1.3 formuliert wurde. Der Ertrag dieses Abschnitts wird in Kapitel II.2.12 gebündelt. Dieser Ertrag stellt vonseiten der Inschriften die Grundlage für die komparative Betrachtung mit den neutestamentlichen Schriften in Abschnitt III dar. Die griechischen Inschriften werden jeweils mit einer deutschen Arbeitsübersetzung des Verfassers versehen. Für die untersuchte lateinische Inschrift wird eine fremde Übersetzung dargeboten, die von der Übersetzerin an der Originalinschrift überprüft wurde und sich deswegen besonders für die Weiterarbeit auszeichnet. Da für einige Inschriften bisher keine deutschen Übersetzungen vorliegen, schließt diese Studie auch eine Lücke in diesem Bereich.

Wie die Überlegungen zur Quellenlage in Kapitel II.1.5.5 zeigen werden, ist für eine Auseinandersetzung mit den Inschriften eine exemplarische Auswahl zu treffen. Obgleich eine Exemplarizität immer mit der Gefahr verbunden ist, singuläre Phänomene zu allgemeingültigen Merkmalen zu erheben, ist diese Beschränkung im vorliegenden Rahmen aufgrund der Fülle des Materials zwangsläufig notwendig. Gegen die Gefahr der Verallgemeinerung singulärer Phänomene wird einerseits auf die bereits aufgezeigte Bedeutung der Vorbetrachtungen verwiesen. Andererseits ist vorwegzunehmen, dass alle in dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse zunächst allein im Licht der angegebenen und besprochenen Inschriften Plausibilität besitzen und dementsprechend eine Applikation der Ergebnisse auf weitere Vereinigungen sowie die Zuordnung weiterer Inschriften jeweils einer kritischen Überprüfung bedürfen. In dieser Hinsicht wird deutlich, dass der Ertrag von Abschnitt III erst vor dem Hintergrund von Kapitel II.2 plausibel wird und beide Kapitel bzw. Abschnitte gemeinsam wahrzunehmen sind.

Der Zusammenhang von Abschnitt III und Kapitel II.2 wird noch einmal deutlicher, wenn wahrgenommen wird, dass besagter Abschnitt den in Kapitel II.2.12 gebündelten Ertrag in Beziehung zu frühen christlichen Gemeinden und den ihnen zugehörigen neutestamentlichen Schriften setzt. Die Struktur von Abschnitt III und die Auswahl der jeweiligen neutestamentlichen Perikopen ergeben sich dementsprechend aus der in Kapitel II.2 durchgeführten Besprechung der Inschriften. Weil die darin getroffene Auswahl der Inschriften einen exemplarischen Charakter besitzt, sind auch die darauf aufbauenden Ausführungen zum Neuen Testament als exemplarisch zu kennzeichnen. Auf den damit korrelierenden Gedanken der Plausibilität der Ergebnisse wurde bereits hingewiesen. Die Exemplarizität der Ausführungen geht einher mit dem Ansinnen eines phänomenologischen Vergleichs, bei dem es nicht darum gehen kann, unreflektiert HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge früher christlicher Gemeinden additiv nebeneinander zu stellen, um so dem Gedanken einer eventuellen Überbietung der Vereinigungen durch frühe christliche Gemeinden Vorschub zu leisten. Stattdessen kann ein Vergleich von frühen christlichen Gemeinden und nichtchristlichen Vereinigungen nur gelingen und anschlussfähig für das Gespräch zwischen den (theologischen) Disziplinen sein, wenn die Untersuchung geleitet wird von einem Kriterienkatalog, der für beide Corpora verbindlich ist. Appliziert auf diese Studie bedeutet diese Voraussetzung, dass nur die Motive Betrachtung finden können, die sich sowohl bei den Vereinigungen als auch bei den frühen christlichen Gemeinden im Licht des Konzepts diakonischen Handelns (vgl. Kapitel II.1.3) beobachten lassen. Das vorgestellte Konzept sorgt somit für eine Vergleichbarkeit von Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden. Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich aus der Untersuchung der Vereinigungen Fragen nach der GruppendynamikGruppendynamik (Kapitel III.2), nach dem Umgang mit GabenGaben, GüternGüter und MahlzeitenMahlzeiten (Kapitel III.3) und nach dem Umgang mit BestattungenBestattung (Kapitel III.4) sowie Fragen nach der Bedeutung von PhilanthropiePhilanthropie (Kapitel III.5) und PhilotimiaPhilotimia (Kapitel III.6) im Rahmen der frühen christlichen Gemeinden. Dass die hinter diesen Motiven stehenden Handlungsvollzüge in beiden Gruppen eine differierende Gestalt besitzen können, bleibt unbenommen. Aber es besteht die Möglichkeit, dass die Darstellung praktischer Handlungsvollzüge in Abschnitt III über den in Kapitel II.2.12 gezeichneten Ertrag hinausgeht, solange sie auf das Konzept diakonischen Handelns bezogen und mit den anhand der Inschriften herausgearbeiteten Motiven in einem inneren Zusammenhang stehen. Dass unter dieser Voraussetzung kein komplettes Bild der Handlungsvollzüge der frühen christlichen Gemeinden gezeichnet werden kann, versteht sich von selbst. Aber dasjenige Bild, das im Rahmen dieser Studie vor dem Hintergrund ausgewählter antiker Vereinigungen skizziert wird, besitzt für das Konzept diakonischen Handelns eine historische Kontextplausibilität, die es ermöglicht, den in Abschnitt IV formulierten Ertrag dieser Studie innerhalb anderer Kontexte zu vertiefen und in die praktisch-theologische bzw. diakonische und diakoniewissenschaftliche Theoriebildung (Abschnitt V) einfließen zu lassen, sofern die Voraussetzungen und Entscheidungen im Blick behalten werden, welche den Ertrag dieser Studie bedingen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Struktur der folgenden Studie besitzt der 11.701. Antwortversuch auf die Frage „Was ist Diakonie?“ ein innovatives Potenzial, weil er seine Ausführungen nicht aus der Tradition der „Diakonie“ ableitet, sondern fernerhin danach fragt, wie es im Rahmen früher christlicher Gemeinden zur Herausbildung von HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge kam, die einem Konzept diakonischen Handelns zugeordnet werden können. Dabei beansprucht der Antwortversuch nicht, HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge, die traditionellerweise mit „Diakonie“ verbunden werden, unter Rückgriff auf die neutestamentlichen Schriften ex eventu zu begründen. Stattdessen stellt er vor dem Hintergrund des historischen Entstehungskontexts der neutestamentlichen Schriften Handlungsvollzüge dar, die zeitgenössischen Konzepten diakonischen Handelns zugeordnet werden können. Die vorliegende Studie besitzt damit auch eine kritische Dimension, die mit der gegenwärtigen Gestalt von „Diakonie“ und Diakonie ins Gespräch zu bringen ist. Insbesondere in Bezug auf die zugehörigen Handlungsvollzüge und in Bezug auf die MotivationMotivation von „Diakonie“ setzt die vorliegende Studie neue Akzente, indem sie, methodisch begründet und durch die Lektüre der Inschriften motiviert, in ihrer Darstellung über diejenigen Themen und Zusammenhänge hinausgeht, die gemeinhin mit „Diakonie“ verbunden werden. Diese Perspektive wird in den Abschnitten IV und V thematisiert, die die gewonnenen Erkenntnisse zur Weiterarbeit bündeln sowie auf deren Grundlage einen Ausblick und Aufgaben formulieren. In dieser Perspektive wird der in Abschnitt IV formulierte Ertrag vielleicht nicht die Vorarbeiten für einen 11.702. Antwortversuch leisten. Jedoch kann er eine weitergehende Auseinandersetzung anregen, die das diakonische Handeln als eine bleibende Herausforderung theologischer und kirchlicher Praxis versteht.

I. „Diakonie“: Annäherungsversuche

1. Biblische Kontexte und „Diakonie“

Im Folgenden wird ein exemplarischer Einblick in eine Auswahl von aktueller diakoniewissenschaftlicher Literatur und von Verlautbarungen diakonischer WerkeDiakonische Werke und Einrichtungen gegeben. Damit fragt dieses Kapitel nach der Verwendung biblischer Texte innerhalb der DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft und der Diakonie. Ziel dieser Untersuchung ist es, einen Eindruck zu gewinnen, welchen biblischen Texten beide Bereiche aktuell eine Bedeutung zuschreiben. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zu „Diakonie“, Vereinigungen und Neuem Testament (Abschnitt III) kann dann sichtbar werden, ob es Perikopen gibt, die zwar einen eindeutigen Bezug zur „Diakonie“ haben, aber dennoch keine Rolle in der Begründung diakonischen Handelns besitzen.1

1.1 „Diakonie“ in der Bibel
1.1.1 Neues Testament

Bereits eine flüchtige empirische Wahrnehmung des Vorkommens des Wortfeldes um διακονέω, διακονία und διάκονος lässt ein weitgefächertes BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum im Neuen Testament erahnen: 101 Belegstellen für den διακον-Stamm untermauern diesen Eindruck. Folgende Häufigkeitsverteilung ist für das gesamte Wortfeld festzuhalten:


Evangelien Apostelgeschichte Andere ntl. Schriften
31 Belege 10 Belege 36 Belege 24 Belege
Innerhalb der Evangelien und der Apostelgeschichte ergibt sich in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit folgende Verteilung: Apostelgeschichte: Zehn Belege Matthäusevangelium: Neun Belege Lukasevangelium: Neun Belege Markusevangelium: Sieben Belege Johannesevangelium: Sechs Belege

Tab. 1:

Belegstellen des διακον-Stammes im Neuen Testament

Es wird ersichtlich, dass der 2. Korintherbrief innerhalb dieser Aufstellung eine hervorgehobene Stellung einnimmt. Mit 20 Fundstellen bietet diese Schrift die meisten Belege für die Verwendung des διακον-Stammes. Innerhalb der neutestamentlichen Schriftengruppen bilden die ProtopaulinenProtopaulinen zudem diejenige Gruppe, die – wenn die Apostelgeschichte unabhängig von den Evangelien angesehen wird – das Wortfeld am häufigsten gebraucht. Die Apostelgeschichte rangiert bei der Anzahl des Vorkommens zugleich auf Platz zwei.

Im Anschluss an die Begriffsstatistik ist zu prüfen, welche inhaltlichen Schwerpunkte die einzelnen Belege besitzen und welches Verständnis von „Diakonie“ sie implizieren.

1.1.1.1 Evangelien


Belegstelle Verwendete Form (Grundform) Inhalt
διηκόνουν (διακονέω)
διηκόνει (διακονέω) Reaktion einer Frau nach der Heilung durch Jesus: sie „dient“ ihm
διακονηθῆναι (διακονέω)
διακονῆσαι (διακονέω)
Bezeichnung der „Diener“ bei der königlichen Hochzeit
διηκονήσαμέν (διακονέω) Bezeichnung des „Dienst“ des Menschen für Jesus
Mt: διακονοῦσαι Mk: διηκόνουν (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ von Frauen für Jesus
διηκόνουν (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ der Jüngerinnen Jesu
διακονεῖν (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ der Marta für Jesus
διακονίαν (διακονία) Bezeichnung des „Dienens“ der Marta für Jesus
διακονήσει (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ des (Haus-)Herrn für die treuen Knechte
διακόνει (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ des Knechts für seinen Herrn
διακονῶν (διακονέω)
διακονῶν (διακονέω)
Bezeichnung der „Diener“ bei der Hochzeit zu Kana
Bezeichnung der „Diener“ bei der Hochzeit zu Kana
διηκόνει (διακονέω) Salbung in Bethanien – Marta „dient“ Jesus bei Tisch
διακονῇ (διακονέω)
διακονῇ (διακονέω)

Tab. 2:

Belegstellen des διακον-Stammes innerhalb der Evangelien

1.1.1.2 Apostelgeschichte


Belegstelle Verwendete Form (Grundform) Inhalt
διακονίας (διακονία)
διακονίας (διακονία)
διακονίᾳ (διακονία)
διακονεῖν (διακονέω)
διακονίᾳ (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονούντων (διακονέω)
διακονίαν (διακονία)
διακονίας (διακονία)

Tab. 3:

Belegstellen des διακον-Stammes innerhalb der Apostelgeschichte

1.1.1.3 Protopaulinen


Belegstelle Verwendete Form (Grundform) Inhalt
διακονίαν (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονίᾳ (διακονία)
διακονῶν (διακονέω)
διακονία (διακονία)
Bezeichnung der „Dienerin“ Phöbe in Kenchreä
διακονιῶν (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονηθεῖσα (διακονέω) Bezeichnung des apostolischen „Dienstes“
διακονία (διακονία) Bezeichnung des „Dienstes“ des Todes, also des Gesetzes
διακονία (διακονία) Bezeichnung des „Dienstes“ des Geistes
διακονίᾳ (διακονία) Bezeichnung des „Dienstes“ der Verdammnis
διακονία (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
διακονία (διακονία)
Bezeichnung der „Diener“ Gottes
διακονίας (διακονία)
διακονουμένῃ (διακονέω)
διακονουμένῃ (διακονέω)
διακονίας (διακονία)
διακονία (διακονία)
διακονίας (διακονία)
διακονίαν (διακονία)
Bezeichnung der „Diener“ Christi
Ist Christus „Diener“ der Sünde?
Bezeichnung von „Aufsehern“/ „Dienern“
διακονῇ (διακονέω) „Dienen“ um des Evangeliums willen

Tab. 4:

Belegstellen des διακον-Stammes innerhalb der ProtopaulinenProtopaulinen

1.1.1.4 Deuteropaulinen und weitere Schriften


Belegstelle Verwendete Form (Grundform) Inhalt
διακονίαν (διακονία)
διακονείτωσαν (διακονέω)
διακονήσαντες (διακονέω)
διηκόνησεν (διακονέω)
διακονίαν (διακονία)
διακονίαν (διακονία) Bezeichnung des „Dienstes“ des Markus
διακονίας (διακονία)
διακονίαν (διακονία) Nennung des „Dienstes“/ „Amtes“ des Archippus
διακονίαν (διακονία)
διακονήσαντες (διακονέω)
διακονοῦντες (διακονέω)
διηκόνουν (διακονέω) Bezeichnung des „Dienens“ der Propheten für die Adressatinnen und Adressaten
διακονοῦντες (διακονέω) Bezeichnung des wechselseitigen „Dienens“
διακονεῖ (διακονέω) Ermahnung zum „Dienen“ aus der Kraft, die Gott gewährt
διακονίαν (διακονία) Bezeichnung des „Dienens“ des Engels der Gemeinde von Thyatira

Tab. 5:

Belegstellen des διακον-Stammes innerhalb der Deuteropaulinen etc.

1.1.1.5 Inhaltliche Systematisierung

Die aufgelisteten Belegstellen für das Wortfeld um διακονέω, διακονία und διάκονος können ferner hinsichtlich ihrer inhaltlichen Bezüge systematisiert werden. Dabei ergeben sich fünf inhaltliche Schwerpunkte:


Inhaltliche Fokussierung Zugehörige Perikope(n)
Bezeichnung einer Handlung bzw. eines Verhaltens Jesu als 1. Selbstzuschreibung oder 2. Fremdzuschreibung
Bezeichnung von „Diensten“ mit oder ohne genauerer Spezifikation oder aber Bezeichnung der ausführenden Person

Tab. 6:

Inhaltliche Schwerpunkte des διακον-Stammes innerhalb des Neuen Testaments

1.1.1.6 Zusammenfassung

Aus der voranstehenden Auflistung wird ersichtlich, dass das Wortfeld in Zusammenhängen unterschiedlichster Art gebraucht wird. Das Spektrum reicht dabei von der Bezeichnung des Haus- und Hofpersonals und der TischdienerTischdiener über den VerkündigungsdienstVerkündigungstätigkeit bis hin zur „Diakonie“ der KollektensammlungKollektensammlung.

1.1.2 Septuaginta

An die Seite des neutestamentlichen Befundes ist der Befund der Septuaginta zu stellen. Die Konkordanz weist sieben Belege innerhalb der LXX für das Lexem und seine Derivate auf. Folgende Belege und Kontexte sind wahrzunehmen:


Belegstelle Verwendete Form (Grundform) mit hebräischem Lexem Inhalt
Διακόνοις (Διάκονος) (סריס) Bezeichnung der sieben „Kämmerer/Diener/Eunuchen“ des Königs Ahasveros
Διάκονοι (Διάκονος) (נער) Bezeichnung der „Diener“/„Männer“ des Königs
Διάκονοι (Διάκονος) (נער) Bezeichnung der „Diener“ des Königs
Διάκονοι (Διάκονος) (נער) Bezeichnung der „Diener“ des Königs
Διακόνῳ (Διάκονος) (צורה) Bezeichnung der „Tatkräftigen“/„Mannhaften“
Διακονιάν (Διακονία) Bezeichnung der „Dienerschaft“
Διάκονοι (Διάκονος) Bezeichnung der „Waffenträger“/„Leibwache“

Tab. 7:

Belegstellen des διακον-Stammes innerhalb der Septuaginta

Es zeigt sich, dass mit dem Lexem und seinen Derivaten in der LXX verschiedene hebräische Begriffe übersetzt werden. Außerdem wird deutlich, dass es nicht nur einfache, dienende Aufgaben bezeichnet, sondern durchaus auch höher gestellte königliche Beamte kennzeichnet (vgl. Est 1,10Est 1,10). Die Verwendung in der LXX hebt keine karitative Komponente innerhalb der διακον-Gruppe hervor.

1.2 „Diakonie“ und Diakoniewissenschaft

Die Betrachtung der diakoniewissenschaftlichen Fachliteratur folgt abermals dem Grundsatz der Exemplarizität, vor deren Hintergrund nur Literatur verwendet wird, die ab dem Jahr 2000 entstanden ist. Darüber hinaus wird Grundlagenliteratur herangezogen, die einen konzisen Einblick in die DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft eröffnet, aber keine Spezialthemen und Randgebiete der Disziplin erschließt.

1.2.1 „Studienbuch Diakonik“

Das „Studienbuch Diakonik“1 wurde 2006 veröffentlicht und bietet vielfältige Zugänge zur „Diakonie“. Ziel dieses Bandes ist es, „ein Panorama der DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft [zu zeichnen, JQ], das klassische und wirkungsgeschichtlich bedeutsame Ansätze zusammenstellt, […] und zwar in einer Breite, die über mögliche Engführungen nach Schulen, Traditionen o.ä. weit hinausgeht.“2

1.2.1.1 Aufbau

Seinem Ziel entsprechend, ein „Panorama der DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft“ zu geben, eröffnet der vorliegende Band seinen Leserinnen und Lesern drei verschiedene Zugänge zur „Diakonie“: biblische, historische und theologische.1 Unter jedem dieser Zugänge vertiefen Beiträge verschiedener Autoren jeweils einen thematischen Aspekt, der zur eigenen Auseinandersetzung mit der Thematik anregen will.

1.2.1.2 Inhalt

Für die hier beabsichtigte Bestandsaufnahme ist zunächst die erste der drei Zugangsarten von Bedeutung: Der biblische Zugang zur „Diakonie“. Sechs verschiedene Beiträge gehören zu diesem Zugang und sollen kurz vorgestellt werden.

Unter dem Titel „Diakonie – biblisch-theologische Grundlagen und Orientierungen. Problemhorizonte“1 öffnet der Heidelberger Diakoniewissenschaftler Theodor Strohm das Problemfeld, auf dem sich diakonische Theoriebildung s. E. zu verorten hat. Er verweist in seinen Ausführungen exemplarisch auf einige konkrete Bibelstellen, die eine Relevanz für die DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft besäßen: Gal 3,23–5,1Gal 3,23–5,1; Mk 10,42f.Mk 10,42f.; 2Kor 5,19ff.2Kor 5,19ff.; Ex 20,2Ex 20,2; Lev 19,33f.Lev 19,33f.; Ps 82Ps 82,1ff.; Lk 10,25ff.Lk 10,25ff.; Mt 5–7Mt 5–7; Mt 25,31–46Mt 25,31–46; Mt 20Mt 20; Dtn 23,20ff.Dtn 23,20ff.; Dtn 15,1ff.Dtn 15,1ff.; Lev 25,8Lev 25,1ff.; Mk 2,1–12Mk 2,1–12; Röm 13,1–12Röm 13,1–122; Phil 1,1Phil 1,1; 1Tim 3,8.121Tim 3,8–13; Röm 16,1ff.Röm 16,1ff. Innerhalb dieser Aufzählung werden Mt 25Mt 25 und Lk 10,25Lk 10,25 im Kontext der Ausführungen zur „Magna Charta der Diakonie“3 zugehörig gezählt, obgleich Lk 10,25 keinen Beleg für ein Wort des διακον-Stammes bietet. Entsprechend dem Ansinnen, ein gesamtbiblisches Verständnis von „Diakonie“ zu gewinnen, werden auch alttestamentliche Texte von Strohm untersucht. Zugleich werden folgende neutestamentliche Stellen, die nicht das gesuchte Wortfeld verwenden, angesprochen:


Perikope Kontext

Tab. 8:

Neutestamentliche Perikopen (ohne Beleg des διακον-Stammes) zur Begründung von „Diakonie“ nach Strohm

Unter dem Titel: „Grundfragen der Diakonie in der Perspektive gesamtbiblischer Theologie“ bietet Klaus Müller einen Überblick über gängige hermeneutische Begründungsmodelle diakonischen Handelns.9 Ohne seine Beobachtungen im Detail darzustellen, sei festgehalten, dass s. E. die „Diakonie“ nur in gesamtbiblischer Perspektive, in der Zusammenschau von Altem und Neuem Testament, ihren Inhalt und ihre Begründung finden könne.10 „Gottes Sein in Mit-Leidenschaft – [ist] Grund und Maß aller biblisch orientierten Diakonie.“11

Die Verbindung zwischen „Diakonie“ und Biblischer Theologie stellt Rudolf Weth her und verortet die diakoniewissenschaftliche Theoriebildung im Kanon wissenschaftlicher Theologie.12 Bereits der Titel gibt die Problemstellung vor: „Der eine Gott der Diakonie. Diakonik als Problem und Aufgabe Biblischer Theologie.“13 Weth arbeitet heraus, das es im Alten Testament Denkmodelle und Paradigmen gäbe, die unabdingbar für eine biblisch fundierte Begründung von „Diakonie“ seien.14 Somit sei „Diakonie“ „ein besonderer Anwendungsfall, ein spezifisches Problem- und Aufgabenfeld Biblischer Theologie, wenn denn wirklich Biblische Theologie nicht auf die exegetischen Disziplinen beschränkt werden darf.“15 Biblische Theologie werde so zum kritischen Korrektiv gegenüber einer einseitigen Orientierung und Fokussierung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff, z.B. auf sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich, im Anschluss an einige neutestamentliche Perikopen.16 Weth illustriert seine Aussagen anhand von drei Beispielen: Im Geist Johann Hinrich WichernsWichern, Johann Hinrich etabliert er den Gedanken der „Diakonie“ in der Offenbarungsgeschichte, der mit dem Begriff der „familia Dei“ Altes und Neues Testament in Bezug auf die „Diakonie“ miteinander zu verbinden weiß.17 Dem entspräche der im Anschluss an Ulrich Bach formulierte Gedanke des einen Gottes der „Diakonie“, der sich gegen einen Ditheismus wende, der Baal als Gott der Stärke und der Gesunden im Gegenüber zu Jahwe als Gott der Unsicherheit und der Marginalisierten zeichne. Demgegenüber handele es sich bei der „Diakonie“ – so Bach im Anschluss an Dietrich Bonhoeffer – um den Dienst des leidenden Gottes.18 Deswegen sei die „Diakonie“ innerhalb der Gotteslehre zu verhandeln. Als letztes Beispiel für Biblische Theologie innerhalb der Diakonik verweist Weth anhand des Problemfeldes von Asyl und Fremdlingsschaft auf den alttestamentlichen Zusammenhang von „Diakonie“ und RechtRecht, der geeignet sei, „die heutige Diakonie, […] aus der Grauzone karitativer Beliebigkeit herauszuholen und in die solidargemeinschaftliche Verbindlichkeit eines diakonischen Rechts zu überführen.“19

Frank Crüsemann stellt im Anschluss an die vorangegangenen Ausführungen von Rudolf Weth dar, inwiefern „[d]as Alte Testament als Grundlage der Diakonie“20 gelten könne. Leitkategorie für die Suche nach dem Beitrag des Alten Testaments zur christlichen „Diakonie“ ist für Crüsemann die Frage, „wie menschliches Leid in seinen verschiedenen Ausprägungen und auf dem Hintergrund der jeweiligen gesellschaftlichen Situation gesehen, theologisch verstanden und wie in theologisch reflektierter Praxis damit umgegangen wird.“21 Exemplarisch bezieht er sich auf zwei Kategorien, die ihrem Sinn entsprechend zur „Diakonie“ gehören würden und deren Verdrängung s. E. zu Problemen führt, die durch eine Orientierung am neutestamentlichen Befund nicht gelöst werden könnten. Es handele sich dabei um die Kategorien der Klage und des Rechts.22 Darüber hinaus sei theologisch zu reflektieren, wie das Verhalten Gottes in Beziehung zum Verhalten des Menschen gegenüber Bedürftigen und Notleidenden zu setzen ist. Es stelle sich heraus, dass die Möglichkeit zur Klage und die Wende von der Klage zu Dank und Lob als ZuwendungZuwendung Gottes und insofern als „Diakonie“ zu verstehen seien.23 Damit werde die besonders in den Psalmen bezeugte Klage und Rettung zum Zeugnis für Gottes Handeln.24 In Bezug auf das RechtRecht stellt Crüsemann dar, dass auch soziale Wirtschaftsregeln ihren Platz innerhalb des alttestamentlichen Rechts hätten und sie ein Ausdruck des Willen Gottes seien. Auch die Versorgung von Bedürftigen sei auf die ZuwendungZuwendung Gottes, mithin auf seine „Diakonie“, zurückzuführen.25 In einem letzten Punkt stellt Crüsemann Überlegungen zum Verhältnis von Gottes Tat und menschlichem Handeln an, wobei festzuhalten sei, dass „Israel und Gott […] je für sich und in ihrer Beziehung durch den Exodus geprägt [sind].“26 Ermöglichungsgrund dieses Geschehens sei die LiebeLiebe Gottes (Dtn 24,17Dtn 24,17). Wenn Israel durch diese Tat Gottes geprägt sei, sei ihm materielle Hilfe für Flüchtlinge möglich und geboten, weil sie ihm selbst von Gott zuteil wurde.27 „Diakonie“ hätte ihren Grund folglich in der vorrangigen LiebeLiebe Gottes. Ferner seien Nächsten-Nächstenliebe und FremdenliebeFremdenliebe auch aus dem Heiligkeitsgesetz heraus zu begründen (vgl. Lev 22,31ff.Lev 22,31ff.; Lev 20,7f.Lev 20,7f.; Lev 24ff.Lev 24ff.).28

Gerd Theißen entfaltet in seinem Beitrag „Die Bibel diakonisch lesen: Die Legitimitätskrise des Helfens und der barmherzige SamariterSamaritaner“29 Begründungsmodelle für diakonisches Handeln anhand der Geschichte vom barmherzigen SamaritanerSamaritaner (Lk 10,25ff.Lk 10,25ff.). Dabei unternimmt er den Versuch, die Perikope innerhalb ihrer innerbiblischen Bezüge sowie ihrer literarhistorischen Kontexte zu verorten. Dafür setzt er die Aussagen und Implikationen der Perikope in Beziehung zu soziologischen und psychologischen Begründungsmodellen für das Hilfehandeln. Darüber hinaus bezeichnet Theißen das LösegeldlogionLösegeld in Mk 10,42–45Mk 10,42–45 als „diakonische Grundregel“30. Im Sinne von 1Joh 4,161Joh 4,16 könne die ZuwendungZuwendung zum Nächsten als „Ausdruck einer größeren LiebeLiebe erlebt werden.“31 Theißen zeigt in seinem Beitrag auch die Widersprüche und Probleme auf, die sich mit allen Hilfsabsichten verbinden lassen und die bei einer biblischen Begründung diakonischen Handelns nicht vernachlässigt werden dürften.32

Abgeschlossen werden die biblischen Zugänge zur „Diakonie“ durch Überlegungen von Hans-Jürgen Benedict33 zu John N. Collins, die sich kritisch mit dessen Monographie zum DiakoniebegriffDiakoniebegriff auseinandersetzen.34 Collins, so die Darstellung Benedicts, befasse sich intensiv mit der vorherrschenden Gleichsetzung von „diakonein“ mit „Dienst“ und der Deutung, „dass Dienen, das vor allem TischdienstTischdienst meint, im griechisch-hellenistischen Denken negativ gesehen wird, während durch das Dienen Jesu und seiner JüngerJünger dieses diakonein eine neue positive Bewertung erfahren habe.“35 Dem gegenüber warne Collins, so Benedict, vor einer voreiligen Parallelisierung „von LebenshingabeLebenshingabe Jesu mit der Bedeutung von diakonein als demütigem und hingebungsvollen Dienen.“36 TischdienstTischdienst, und damit eine niedrige Tätigkeit, sei ein möglicher Aspekt des BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum von diakonein, nicht aber der Einzige.37 Neben dem Kontext des Aufwartens trete der Begriff auch in dem der Überbrindung von Botschaften und dem der Übermittlungstätigkeit auf. „Die zugrundeliegende Bedeutung in allen drei Bereichen ist die des Dazwischengehens, der VermittlungVermittlung. Im Bereich der Botschaft meint das Nomen den VermittlerVermittler, Sprecher oder Kurier, im Bereich der Tätigkeit den Agenten und das Medium, im Bereich des Aufwartens den Diener und Aufwärter.“38 Dem Begriff komme, nach Collins in der Darstellung von Benedict, entsprechend ein weitaus größeres BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum zu, als ihm die Fokussierung auf soziale Tätigkeiten erlaube.39 „Collins Untersuchung stellt die herrschende diakonische Selbstlegitimierung produktiv in Frage, hebt die Gleichsetzung von christlicher Existenz und demütigem bzw. helfendem Dienst auf und läßt uns neu danach fragen, was denn das Besondere der christlichen BeauftragungBeauftragung, Botschaft und VermittlungVermittlung (alles gleich diakonia) ist, wenn es nicht die CaritasCaritas bzw. die Diakonie als Hilfehandeln ist.“40

1.2.1.3 Kritische Würdigung

Die biblischen Zugänge im Studienbuch Diakonik bieten ein breites Spektrum an Einsichten zur „Diakonie“ im biblischen Horizont. Dabei legt sich das Studienbuch aber nicht auf eine bestimmte Deutung und Begründung fest. Vielmehr werden die Leserinnen und Leser zu einer eigenen Denk- und Verstehensleistung angeregt und herausgefordert. Diese erscheint besonders wichtig, um die vorgetragenen Erkenntnisse auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Insbesondere der Artikel von Benedict regt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den gängigen Deutungs- und Begründungsmodellen von „Diakonie“ in biblischer Perspektive an, besonders mit dem von ihm dargestellten Beitrag von Collins. Diese Auseinandersetzung ist bereits im Aufbau der Zugänge angelegt: Sechs verschiedene Beiträge von ebenso vielen Autoren verhindern eine Engführung der Thematik und regen die eigene Verstehensleistung, bzw. Auseinandersetzung mit dem biblischen Befund an.

1.2.2 „Diakonisches Kompendium“

Bereits die Einführung in das „Diakonische Kompendium“ gibt den Sinn der Publikation an: „Erklärtes Ziel ist es dabei, wesentliche Grundkenntnisse heutiger evangelischer Diakonik übersichtlich zu präsentieren, das Problembewusstsein zu schärfen und so einen Beitrag zu einer kritisch reflektierten und zugleich kreativen diakonischen Praxis im Bereich der deutschsprachigen evangelischen Kirche zu leisten, der das pluriforme Projekt Diakonie in einem dynamischen Prozess entfalten hilft.“1 Das Kompendium sei ein Praxisbuch, das auf die gegenwärtige Gestalt der „Diakonie“ einwirken wolle. Dem entspräche auch die vorgegebene Zielgruppe, die alle Mitarbeitenden in helfenden Berufen sowie Studierende von DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft, Theologie, Religions- und Gemeindepädagogik, Gesundheits- und Sozialwesen umfasst.2 So diene das Kompendium der Aus- und Fortbildung, sowohl in der diakonischen Praxis als auch in der Diakoniewissenschaft.

1.2.2.1 Aufbau

Das Kompendium weist eine komplexe Gliederung auf. Zunächst sind die 38 Beiträge thematisch nach sieben Kategorien geordnet: „Grundlagen und Entwicklungen“, „Konzeptionen und Dialogbewegungen“, „Kollektive Subjekte und OrganisationsformenOrganisationsform“, „Lenken und Gestalten“, „Personen und Kompetenzen“, „Spiritualität und Bildung“ sowie „Aufgaben und HandlungsfelderHandlungsfelder“. Neben dem äußeren Aufbau besitzen die einzelnen Beiträge ein einheitliches Raster, das von den Herausgebern vorgegeben wurde: „1. Einführung; 2. Historische Dimension; 3. Gegenwärtige Situation; 4. Diakoniewissenschaftliche Anstöße und diakonische Perspektiven; 5. Zur Weiterarbeit.“1

Die Lektüre des Kompendiums soll geleitet sein durch ein in der Einführung formuliertes, heuristisch zu verstehendes Diakonieverständnis: „Diakonie ist die im christlichen GlaubenGlaube begründete, kraft der LiebeLiebe und im Horizont der HoffnungHoffnung auf das Reich GottesReich Gottes sich vollziehende christlich-kirchliche Praxis des Beistands, die zu einem Leben in Freiheit ermächtigen will. Das diakonische Beistandshandeln verbindet sich mit der Inszenierung solidaritätsfördernder Arrangements und der Verpflichtung, zur Steigerung des gesellschaftlichen Niveaus von GerechtigkeitGerechtigkeit beizutragen.“2

1.2.2.2 Inhalt

Für einen Annäherungsversuch und der mit ihm verbundenen Frage nach biblischen Texten in diakoniewissenschaftlichen Kontexten ist insbesondere der Beitrag von Ulrich Luz zu den „Biblischen Grundlagen der Diakonie“ bedeutsam.1

Luz geht von einer Begriffsbestimmung des διακον-Stammes aus, die die Vielschichtigkeit des Begriffsfeldes in der Profangräzität, der LXX und dem Neuen Testament deutlich macht. Auch er verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits erwähnte Studie von Collins.2 Anschließend skizziert Luz jüdische und biblische Wurzeln der „Diakonie“, beginnend bei den „LiebeswerkenLiebestätigkeit“ in der jüdischen Tradition.3 Innerhalb dieses Punkts rekurriert Luz auf die oben dargestellten Ausführungen Crüsemanns. Darüber hinaus verorten sich die Hinweise zur „Diakonie“ im Neuen Testament innerhalb der bereits dargestellten Perikopen. Zugleich referiert Luz die These von Gerd Theißen, dass der Dienst an den „Wanderradikalen“ eine Wurzel christlicher „Diakonie“ darstelle.4 Neben der Betonung von gemeinsamen MahlzeitenMahlzeiten als Form sozialer Hilfe und Sicherheit5, zeigt Luz das seines Erachtens weite Verständnis von „Diakonie“ bei PaulusPaulus auf und entfaltet die paulinische KollektensammlungKollektensammlung als ein Beispiel ökumenischer „Diakonie“.6 Daran werde deutlich, dass der DiakoniebegriffDiakoniebegriff noch nicht im heutigen Sinne als terminus technicus gebraucht, aber seine inhaltliche Füllung vorbereitet werde.7 Ohne im Detail auf die Probleme einzugehen, die sich mit dem Begriff des DiakonsDiakon8 innerhalb des Neuen Testaments ergeben würden, skizziert Luz die Ansätze zu einer InstitutionalisierungInstitutionalisierung der „Diakonie“ innerhalb der späteren Schriften des Neuen Testaments. Dabei sei aber anhand des 1. Timotheusbriefs festzuhalten, dass die Gemeindediakonie nicht verdrängt worden sei: „Die beginnende InstitutionalisierungInstitutionalisierung der diakonischen Aufgaben tritt also nicht an die Stelle des diakonischen Einsatzes aller Gemeindeglieder, sondern ergänzt ihn.“9 Im Licht von Apg 6Apg 6 sei noch einmal deutlich zu machen, dass auch der WortdienstWortverkündigung in den DiakoniebegriffDiakoniebegriff eingebunden sei.10 Anhand der Apostolischen Väter werde dann deutlich, dass die InstitutionalisierungInstitutionalisierung der „Diakonie“ im Laufe der Geschichte weiter voranschreite.11 Abschließende Thesen beschreiben die „Diakonie“ als nota ecclesiae12, verdeutlichen noch einmal das weite BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum des Begriffs.

1.2.2.3 Kritische Würdigung

In seinem Beitrag versucht Luz einen grundlegenden Einblick zur biblischen Begründung der „Diakonie“ zu geben. Dabei beschränkt er sich nicht ausschließlich auf den neutestamentlichen Befund, sondern nimmt auch das Alte Testament sowie die jüdische und nachneutestamentliche Tradition in den Blick. Es ist evident, dass dieser knappe Überblick nicht ohne notwendige Kürzungen auskommt. Dennoch bietet er für die Leserinnen und Leser eine profunde Grundlage für eigene Überlegungen. Besonders die Thesen bzw. „Theologischen Impulse“ am Ende der Ausführungen laden zu einer Weiterarbeit auf Grundlage seiner Ausführungen ein. Zugleich ist aber kritisch anzumerken, dass die biblische Fundierung innerhalb des Sammelbandes rein quantitativ gesehen – 19 Seiten Aufsatz bei einer Gesamtseitenzahl von weit über 600 – sehr marginal ist. Zu würdigen ist aber, dass Luz innerhalb seiner Ausführungen einen weiten Raum öffnet, in dem sich „Diakonie“ in biblischer Lesart zu verorten habe, ohne sich in Detailfragen der exegetischen bzw. diakoniewissenschaftlichen Forschung zu verlieren.

1.2.3 „Diakonische Konturen. Theologie im Kontext sozialer Arbeit“

Bei dem unter diesem Titel publizierten Sammelband handelt es sich um eine Veröffentlichung des Diakoniewissenschaftlichen Instituts an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.1

1.2.3.1 Aufbau

Der Band weist eine Zweiteilung auf, die den Überlegungen zur „Theologie im Kontext sozialer Arbeit […] [d]iakonische Konturen im Neuen Testament“ voranstellt.1 Während der zweite Teil größtenteils Probevorlesungen darbietet, die an der Evangelischen Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg im Jahr 2002 gehalten worden, bietet der erste Teil zwei Abschlussarbeiten aus dem Diakoniewissenschaftlichen Institut Heidelberg sowie Aufsätze zur Auseinandersetzung mit dem Begriff διακονία unter Rückgriff auf die Überlegungen von John N. Collins.2 Rein quantitativ ist anhand der Seitenzahl eine ungefähre Parität zwischen beiden Teilen festzuhalten.

Für die Frage nach der Bedeutung biblischer Texte in diakonischen bzw. diakoniewissenschaftlichen Kontexten ist der erste Teil relevant. Dabei ist voranzustellen, dass sich der Band besonders in Bezug auf die neutestamentlichen Ausführungen als Grundlage weiterführender Diskussionen und nicht als abschließende Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Diskurses versteht. Ziel aller Ausführungen sei es, „die Diakonie mit Hilfe ihres theologischen Erbes neu zu profilieren, sei es durch exegetische Arbeit an diakonischen oder sozialen Schlüsseltexten des Neuen Testaments, sei es durch theologisch-ethische Reflexionen bestimmter Kontexte sozialen Handelns.“3

1.2.3.2 Inhalt

Die Ausführungen zu den diakonischen Konturen im Neuen Testament werden von Überlegungen von Bettina Rost zum sozialen Handeln im lukanischen Doppelwerk eröffnet.1 Sie rekurriert dabei besonders auf die Thematik von ArmutArmut und ReichtumReichtum im Horizont der kommenden GottesherrschaftGottesherrschaft. Sie zeigt, dass als ethische Mitte bei Lukas die Spenden- und Almosenforderung gesehen werden könne.2 Insofern lasse sich sagen, dass Lukas an wohlhabenden Gemeindegliedern interessiert sei, zu denen er ein seelsorgerliches Verhältnis aufzubauen sucht, um sie für seine Argumentation zu gewinnen: „Er ist an ihrer ethischen Umkehr zu den Bedürftigen hin interessiert.“3 Ziel sei es, „eine alternative Lebensweise zu wagen im Dienst der wirtschaftlich Benachteiligten. Dazu gehöre die Bereitschaft zu aktiver WohltätigkeitWohltätigkeit über das gewohnte Maß hinaus, sodass die Gegensätze, die faktisch zwischen Arm und Reich bestehen, verringert werden können.“4 Die MotivationMotivation zu diesem Handeln werde in Lk 6,35f.Lk 6,35f. deutlich: BarmherzigkeitBarmherzigkeit werde möglich, weil Gott barmherzig sei. Der BarmherzigkeitBarmherzigkeit sei so eine eschatologisch-soteriologische Dimension inhärent: „Lukas fordert auf zu SolidaritätSolidarität und VerantwortungVerantwortung für den Mitmenschen, denn nur mit dem Mitmenschen gemeinsam findet der Mensch zum Heil.“5 Damit werde anhand der Ausführungen deutlich, dass „Diakonie“ auch im Sinne von Verteilungsgerechtigkeit verstanden werden könne, die die Grundlage für das weitere sozial-karitative Handeln darstelle. Abgeschlossen werden Rosts Ausführungen durch Anmerkungen zur Aktualität der Armutsproblematik.

Den umfangreichsten Aufsatz des Sammelbandes bietet Dirk Jonas mit Überlegungen zum Verständnis der „Diakonie“ bei den Evangelisten Markus und Lukas.6 Wie schon bei dem Beitrag von Bettina Rost handelt es sich bei den Ausführungen Jonas’ um Überlegungen, die im Rahmen einer diakoniewissenschaftlichen Abschlussarbeit bzw. Diplomarbeit angestellt wurden. Ziel seiner Ausführungen sei es, Begründungszusammenhänge diakonischen Handelns in neutestamentlicher Perspektive darzustellen, um damit einen umfassenden biblischen Einblick in die Thematik zu bieten. Es erscheint s. E. sachgemäß, von einer Betrachtung des διακον-Wortfeldes ausgehend die biblischen Vorstellungen vorzutragen. Anhand einer Exegese von Mk 10,35–45Mk 10,35–45 mit Bezug auf biblische und außerbiblische Bezüge arbeitet Jonas den markinischen DienstbegriffDienstbegriff heraus, der im Anschluss an Mk 10,45Mk 10,45 von der ganzen Existenz Christi her zu verstehen und als Befreiungstat Christi inhaltlich zu füllen sei.7 Dementsprechend sei die „Befreiung des Menschen als VersöhnungVersöhnung mit Gott und Findung der eigenen IdentitätIdentität […] als Zeichen der in die Gegenwart hineinwirkende basileia Gottes zu verstehen. Mit ihr manifestiere sich der Herrschaftswechsel, der sich in der Existenz Jesu als einer, der dient und bedient werden will, vollzieht.“8 „Diakonie“ in der NachfolgeNachfolge Jesu sei als Befreiung zu verstehen „und zwar in Bezug auf die eigene Person, im Verhältnis zum Mitmenschen und im Verhältnis zu dem, was man besitzt.“9 Der qualitative Unterschied zwischen dem Dienen Jesu und dem Dienen der Menschen sei in dem „LösegeldLösegeld“ zu finden, das diese Befreiungstätigkeit nach Mk 10,45 erst ermögliche. Auf ähnlicher Linie erfolge die Argumentation und Begründung im lukanischen Doppelwerk, in dem das gesamte Wirken Jesu als „Diakonie“ bzw. Dienst verstanden werde, wobei Jesus als Diener wiederkommen werde (vgl. Lk 12,37Lk 12,37). In der Zeit zwischen dem Wirken des irdischen Jesus und dem des Wiederkommenden vollziehe sich der Dienst des Menschen in der NachfolgeNachfolge Jesu und vor dem Horizont des kommenden GottesreichesReich Gottes.10 Dieser Dienst sei als Auslegung des Doppelgebots der LiebeLiebe zu verstehen, wird durch die BarmherzigkeitBarmherzigkeit Gottes motiviert (vgl. Lk 6,36Lk 6,36) und geschehe im GlaubenGlaube. „Das heißt, der Dienst des Menschen erhält seinen Sinn nicht von dem her, was der Mensch tut, sondern vom SelbstverständnisSelbstverständnis des Menschen als Glaubender und zum GlaubenGlaube Gerufener.“11 Für die Charakterisierung der ApostelApostel und des PaulusPaulus in der Apostelgeschichte sei es wichtig festzuhalten, dass ihr Dienst bzw. ihre „Diakonie“ „das Zeugnis vom irdischen Jesus und das Zeugnis vom auferstandenen Jesus“12 darstelle. Somit würden die ApostelApostel die Kontinuität zwischen der Erdenzeit Jesu und der Zeit nach seiner Himmelfahrt gewährleisten. Für Paulus sei anzunehmen, dass sein Dienst in MissionMission, Predigt, Gemeindeaufbau und auch karitativen Tätigkeiten bestand.13 Für die „Diakonie“ der ApostelApostel biete Lk 9,1ff.Lk 9,1ff. eine inhaltliche Konkretion und Füllung, darüber hinaus gehöre nach der Apostelgeschichte die Organisation des Gemeindelebens zu ihrer „Diakonie“. Summarisch sei mithin festzuhalten, dass „auch der Dienst der Menschen, die heute in der Erwartung der Wiederkunft Jesu als Glaubende und zum GlaubenGlaube Gerufene leben, nach lukanischem Verständnis – jedenfalls der Sache nach – zum Zeugnis vor der Welt vom Dienst des gekommenen und wiederkommenden Herrn [werde].“14 Der signifikanteste Unterschied in den BegründungszusammenhängenBegründungszusammenhang bei Markus und Lukas sei in Bezug auf den Tod Jesu zu sehen, dem bei Markus durch das LösegeldlogionLösegeld eine Bedeutung für den DiakoniebegriffDiakoniebegriff zukomme, der dann als Ausdruck von LebenshingabeLebenshingabe zu verstehen sei. Demgegenüber sei im lukanischen Doppelwerk eine pragmatischere Begründung zu finden: „Jesu ganzes Leben und Sterben ist der Dienst, der das Verlorene sucht und rettet, und gilt als bleibendes Kennzeichen, denn er wird als Diener wiederkommen.“15 Für das Matthäusevangelium sei im Anschluss an die WeltgerichtsredeWeltgerichtsrede (Mt 25,31–46Mt 25,31–46) festzuhalten, dass es die „Diakonie“ als ein spezifisches Hilfehandeln zeichne, das sich in praktischen Vollzügen realisiere. „Diese Diakonie wird durch die Wirklichkeit von Leid und Tod geradezu herausgefordert. (Lebens-)Grenzen bedeuten nicht das Ende christlicher Diakonie, sondern markieren gerade auch ihren Anfang und Startpunkt.“16

Auf die Ausführungen von Jonas folgen Überlegungen von Hans-Jürgen Benedict zum DiakoniebegriffDiakoniebegriff, wie er von John N. Collins dargestellt wurde.17 Da Benedicts Auseinandersetzung mit Collins bereits skizziert wurde, sei hier nur der Vollständigkeit halber auf diesen Beitrag verwiesen.18 Auch der den Ausführungen Benedicts nachfolgende Beitrag von Stefan Dietzel setzt sich mit den Überlegungen von Collins auseinander.19 Dietzel zeichnet dabei die Genese der Überlegungen Collins’ nach, indem er sich mit den Ausführungen von Brandt und Beyer auseinandersetzt, auf die sich auch Collins kritisch bezieht. Er kommt zu dem Schluss, dass ein unspezifischer Gebrauch der διακον-Gruppe im Sinne von „dienen“ unstrittig und aus neutestamentlicher Sicht zu bestätigen sei.20 Demgegenüber sei ein spezifischer Gebrauch bzw. eine spezifische Deutung der Wortgruppe schwerer zu erheben – dies würde bereits in der Auseinandersetzung Collins’ mit Brandt und Beyer deutlich werden. Dietzel differenziert zwischen einem soteriologischen Gebrauch innerhalb der Synoptiker sowie einem eher ekklesiologischen Gebrauch innerhalb der Briefliteratur sowie der Apostelgeschichte.21 Dabei seien wechselseitige Beziehungen und Beeinflussungen nicht auszuschließen. Für die gegenwärtige Forschung sei darüber hinaus auch die Bedeutungsentwicklung nachzuvollziehen, die ihrerseits kritisch zu reflektieren sei. Im Anschluss an Ausführungen von Roloff und Georgi differenziert Dietzel entsprechend zwischen „dem Traditionskomplex diakonein in der synoptischen Tradition [mit Bezug auf die Mahltradition, JQ] und diakonos in den Paulinen [ohne Bezug zur Mahltradition, JQ],“22 die sich im Laufe ihrer Entwicklung wohl wechselseitig beeinflusst haben dürften: „Es kann nicht ausgeblieben sein, dass mit den Tradenten verschiedenen Traditionen aufeinander trafen, sich gegenseitig befruchteten oder sich voneinander absetzten.“23 Darum sei eine differenzierte Wahrnehmung der διακον-Gruppe innerhalb ihrer Verwendungszusammenhänge angeraten.

Ähnlich kritisch gegenüber Collins äußert sich Ismo Dunderberg unter dem Titel: „VermittlungVermittlung statt karitativer Tätigkeit? Überlegungen zu John N. Collins’ Interpretation von diakonia“24. Seine Ausführungen lassen eine grundsätzliche Zurückhaltung gegenüber der Innovationskraft der Überlegungen Collins in Bezug und Abgrenzung zur älteren Wissenschaft erkennen. Dunderbergs Darstellungen sind von dem Gedanken getragen, dass ein Text offen für mehr als eine bestimmte Definition sei und sich mehrere Interpretationsmöglichkeiten für den DiakoniebegriffDiakoniebegriff ergeben würden – eine Absoluterklärung einer bestimmten Deutungsmöglichkeit sei also nicht möglich.25 Einleuchtend erscheint Dunderberg hingegen die Erkenntnis, dass die Aufwartung bei Tisch nicht die Grundbedeutung von διακονέιν, sondern nur einen Aspekt, darstelle und auch nicht unbedingt auf „niedrige“ Tätigkeiten verweise. Der DiakonosDiakonos müsse mithin keine untergeordnete bzw. niedriggestellte Person darstellen. Letztlich weist er darauf hin, dass Collins RechtRecht zu geben sei, wenn er festhält, das „diakonein in griechischen Texten für sich nicht auf WohltätigkeitWohltätigkeit und niedrige Aufgaben hindeutet; diese Bedeutungen sind jeweils kontextgebunden.“26 „Diakonie“, verstanden als FürsorgeFürsorge, sei als Teilaspekt dessen anzusehen, was der Begriff in klassischen und biblischen Texten ausdrückt.27

Ein Beitrag von Dierk Starnitzke beschließt die Zeichnung der diakonischen Konturen im Neuen Testament mit Ausführungen zu Begriff und AmtAmt des „DiakonsDiakon“.28 Dabei werden sowohl die 27 Belege für διάκονοςδιάκονος im Neuen Testament untersucht als auch Bezüge zum nachneutestamentlichen Gebrauch des Begriffs hergestellt. Auch Starnitzke setzt sich in seinen Überlegungen mit den Untersuchungen von Collins auseinander. Ähnlich wie Dietzel kommt Starnitzke zu einem differenzierten zweigeteilten Befund: Innerhalb der Evangelien sei eine Wiedergabe des griechischen διάκονοςδιάκονος mit „Diener“ treffend, während der Gedanke der „Vermittlerschaft“, wie ihn Collins verwendet, an dieser Stelle als weniger tragfähig erscheine.29 Demgegenüber könne der Gedanke des „Dazwischengehens“, wie er bei Collins zu finden sei, in den Paulusbriefen plausibel gemacht werden: „Es geht hier nicht primär um eine existenzielle Haltung, sondern um die Beschreibung einer bestimmten Funktion im frühen Christentum. DiakonosDiakonos meint hier konkrete Personen, die sich erstens zwischen verschiedenen Orten hin und her bewegen und zwischen christlichen Gemeindegliedern oder Gemeinden vermitteln und die dabei zweitens den GlaubenGlaube stärken und das Evangelium verkünden.“30 Dadurch sei zwischen den Evangelien und der Briefliteratur eine Bedeutungsverschiebung festzustellen: Neben den Dienstaspekt, wie ihn die Evangelien nahelegen, treten ferner die Aspekte der KommunikationKommunikation, VerkündigungVerkündigung und Seelsorge sowie der Aspekt der Reisetätigkeiten der „VermittlerVermittler“.31 Gegenüber Dunderberg hält Starnitzke kritisch fest, dass es innerhalb des Neuen Testaments und der Apostolischen Väter nur wenige Anhaltspunkte für ein karitatives Engagement der DiakoneDiakon gäbe.32 In dieser Hinsicht stimme er mit Collins überein, der den Einfluss der Inneren MissionMission des 19. Jahrhunderts auf die gängige Begriffsbestimmung von Beyer deutlich gemacht hätte.

1.2.3.3 Kritische Würdigung

Der vorgestellte Sammelband bietet eine Auseinandersetzung mit der neueren diakoniewissenschaftlichen Theoriebildung in Bezug auf eine sachgemäße Begriffsbestimmung der gesamten διακον-Gruppe. Anregend erscheint die Diskussion, inwieweit das Neue Testament tatsächlich sozial-fürsorgliche Tätigkeiten mit der διακον‑Gruppe verbindet. Die Meinungen gehen an dieser Stelle zwischen den Autoren auseinander und regen zu eigenständigem Nachdenken und –forschen hinsichtlich der Frage an, ob der Begriff der „Diakonie“ einen adäquaten Ausdruck für die Bezeichnung sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich bietet. Damit verbindet sich die Frage, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, innerhalb des Neuen Testaments, einen einheitlichen DiakoniebegriffDiakoniebegriff zu gewinnen. In diesem Zusammenhang ist kritisch auf die Evangelien-Fokussierung der abgedruckten Arbeiten hinzuweisen. Entsprechend dieser Kritik wäre zu fragen, ob den einschlägigen Belegen in der Briefliteratur der Vollständigkeit halber ein breiterer Raum hätte gegeben werden können.

1.2.4 „Diakonie. Grundlagen für die soziale Arbeit der Kirche“

Unter dem Titel: „Diakonie. Grundlagen für die soziale Arbeit der Kirche“1 legt Herbert Haslinger seine Einführung in die „Diakonie“ vor. Haslinger lehrt an der Theologischen Fakultät Paderborn und bietet eine katholische Perspektive auf die Fragestellung.

1.2.4.1 Aufbau

Im Gegensatz zur bisher dokumentierten diakoniewissenschaftlichen Fachliteratur weist der Band von Haslinger einen anderen Aufbau auf. Er setzt nicht mit einer theologischen bzw. exegetischen Begründung diakonischen Handelns ein, sondern beginnt seine Ausführungen mit Bestandsaufnahmen. Zuerst legt er dar, wie von „Diakonie“ zu reden sei; darauf folgen drei Verortungen: „Diakonie“ in der Geschichte, der Gesellschaft und in der Kirche. Als fünftes Kapitel erfolgen Aussagen über die „Theologie der Diakonie“, in denen sich Haslinger gegen eine instrumentale Begründung1 der „Diakonie“ richtet und dieser in diesem Kapitel eine dezidiert theologische Begründung entgegen setzt.2 Dabei verdeutlicht folgende Frage sein Leitmotiv: „Zu fragen ist, inwiefern die Diakonie in der Beziehung Gottes zum Menschen gründet und was dies für die Diakonie bedeutet.“3 Diese Frage beantwortet Haslinger durch vier Argumentationswege bzw. Gedankengänge, von denen im Rahmen dieser Ausführungen besonders der dritte und vierte von Bedeutung sind: die sogenannten Neutestamentlichen GroßtexteGroßtexte, diakonische der „Diakonie“ und die Orientierung an der Praxis Jesu. Auf die theologische Begründung folgen drei weitere Kapitel, die sich mit der christlichen Qualität diakonischen Handelns, dem diakonischen Handeln auf Ebene der Beziehung und dem diakonischen Handeln auf der Ebene der Gesellschaft auseinandersetzen.4

1.2.4.2 Inhalt

Haslinger beginnt seine Ausführungen mit der Frage: „Wie von Diakonie reden?“1 Unter dieser Frage diskutiert er den DiakoniebegriffDiakoniebegriff unter Rückgriff auf das neutestamentliche Zeugnis. Er entscheidet sich im Verlauf der Diskussion zur Verwendung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff, der ihm „augenscheinlich […] mehr Anknüpfungspunkte für Gedankengänge zur theologischen Orientierung des gemeinten Sachverhalts und somit mehr Möglichkeiten, seine christliche IdentitätIdentität kenntlich zu machen“2 biete als der CaritasbegriffsCaritas. Mit „Diakonie“ wird bei Haslinger folglich „das christliche Hilfehandeln zugunsten notleidender Menschen“3 bezeichnet. Dabei bezeichne der Begriff „Not“ Situationen, „in denen Menschen unter einer aufgezwungenen Einschränkung von Lebensmöglichkeiten leiden, welche eine erfüllte individuelle LebensführungLebensführung bzw. eine gleichberechtigte Teilnahme am sozialen Geschehen erschwert oder verhindert. Hilfe bezeichnet Akte, in denen jemand seine Handlungsmöglichkeiten einsetzt, um bei anderen Personen einen Mangel an Handlungsmöglichkeiten auszugleichen.“4

Nachfolgend wird Kapitel 5 näher dargestellt, wobei sich die Ausführungen auf die biblischen Dimensionen des Kapitels beschränken, und darin wiederum auf die neutestamentlichen Bezüge. Dennoch sei kurz das Problem der Verhältnisbestimmung zwischen Altem und Neuem Testament umrissen. Unter Rückgriff auf den o.g. Beitrag von Rudolf Weth5 skizziert Haslinger, welche Probleme eine Ausblendung des Alten Testaments innerhalb diakoniewissenschaftlicher Begründungszusammenhänge mit sich bringt. Grundsätzlich illustriere dieses Problem die weithin ungeklärte Frage nach dem Verhältnis zwischen Altem und Neuem Testament, auf die bereits die Bezeichnung der beiden Testamente als „Alt“ und „Neu“ hinweise.6 Demgegenüber betont Haslinger, dass „eine theologische Grundlegung der Diakonie […] im Alten Testament eine unverzichtbare und eigentümliche Quelle [findet][, die] unabhängig vom erkenntnisleitenden Vorstellungsmuster neutestamentlicher Diakoniemotive danach fragen [muss], wie in der Welt des Alten Testaments menschliche Not erlebt, im jeweiligen geschichtlich-gesellschaftlichen Kontext verortet, theologisch gedeutet und praktisch bearbeitet wird.“7 Es komme also darauf an, dass die exegetische Wissenschaft Motive diakonischen Handelns im Alten Testament so entfaltet, dass sie für den aktuellen diakoniewissenschaftlichen Diskurs fruchtbar gemacht werden können. Anhand der Erläuterung von fünf Kategorien skizziert Haslinger Anknüpfungspunkte für diesen Diskurs, um abschließend die „WahrheitWahrheit Gottes in der Diakonie“ festzuhalten.8 Aus alttestamentlicher Sicht sei die ZuwendungZuwendung zum Nächsten ein Resultat der Heiligkeit Gottes: „Das diakonische Handeln ist Nachvollzug des (zuvorkommenden) Handeln Gottes.“9 Die ZuwendungZuwendung zu den Marginalisierten werde zum „Ausweis für das Gott-Sein Gottes. […] Die Wahrheit Gottes besteht in seiner befreienden ZuwendungZuwendung zu den Notleidenden.“10 Mithin sei die „Diakonie“ als das Zentrum des Glaubens zu beschreiben.

Haslinger beginnt seine neutestamentliche Grundlegung mit der Betrachtung von drei „Großtexten der Diakonie“. Es handele sich dabei um das NächstenliebegebotNächstenliebe (Mt 22,34–40Mt 22,34–40 parr.), das Gleichnis vom barmherzigen SamaritanerSamaritaner (Lk 10,25–37Lk 10,25–37) sowie um die WeltgerichtsredeWeltgerichtsrede in Mt 25Mt 25. Diese Texte würden traditionell zur Begründung diakonischen Handels herangezogen werden. Haslinger jedoch bleibt nicht bei dem Kriterium der Tradition stehen, sondern versucht, die aktuelle diakoniewissenschaftliche Relevanz der Texte zu entfalten. Das verbindende Element aller drei Texte stelle dabei die Rede vom Reich GottesReich Gottes dar. Sie formuliere, „wie der Mensch jetzt zu handeln hat, damit in seinem Leben jetzt das Nahe-Sein des Reiches GottesReich Gottes erfahrbar wird.“11 Anhand der Texte werde deutlich, „was der Mensch aufgrund seines Handelns und Verhaltens im irdischen Leben zu erwarten hat (oder auch verfehlt), wenn er am Ende der Zeiten vor seinem Gott Rechenschaft ablegen muss.“12 Mit der Rede vom Reich GottesReich Gottes sei das entscheidende Motiv genannt, das die drei „GroßtexteGroßtexte, diakonische der Diakonie“ mit den folgenden Ausführungen zur „Botschaft vom Reich GottesReich Gottes als heilend-befreiende Praxis“13 verbinde. Haslinger untersucht dabei eine Vielfalt an synoptischen Evangelientexten14, anhand derer er meint, Aussagen zur heilvollen ZuwendungZuwendung Gottes zum Menschen treffen zu können. Er zeigt damit, dass „Jesu Botschaft vom Reich GottesReich Gottes eine bedingungslose heilend-befreiende ZuwendungZuwendung zum Mitmenschen als ermöglichte Handlungsfolge (nicht als Bedingung) der freien, unverfügbaren Heilszuwendung Gottes zum Menschen [erfordert].“15 Diese Heilszuwendung Gottes evoziere „ein Handeln aus dem neuen Existenzverständnis des Menschen, von der sicheren Heilszusage Gottes getragen zu sein.“16 Im Handeln des Menschen komme es darauf an, die Qualität des Reiches GottesReich Gottes erfahrbar werden zu lassen.

Im Anschluss entfaltet Haslinger den Zusammenhang zwischen der Rede vom Reich GottesReich Gottes und der „Diakonie“ anhand von Wundererzählungen über Jesus, Erzählungen über die Tischgemeinschaften Jesu und den Gleichnissen Jesu. Es werde deutlich, dass Jesu Botschaft vom Reich GottesReich Gottes und seine diakonische Praxis in eins fallen und nicht voneinander zu trennen sind. Das bedeute: „Die Botschaft Jesu besteht in seiner diakonischen Praxis.“17 Anhand dieser Verbindung könne ein zwischenmenschliches Verhalten, das sich an der Praxis Jesus orientiere, „das heilend-befreiende Handeln der Menschen unter- und füreinander das Ereignis der ansatzhaften Vergegenwärtigung des Reiches GottesReich Gottes im Leben der Menschen“18 sein. Somit werde jegliches diakonisches Handeln zum authentischen Zeugnis von Gott. Dieses Handeln sei „nicht die Relativierung, sondern die Radikalisierung des christlichen Glaubens.“19

1.2.4.3 Kritische Würdigung

Positiv zu würdigen ist an erster Stelle die Exegese der diakonischen GroßtexteGroßtexte, diakonische. Exemplarisch sei auf die Darstellung der einzelnen Handlungen und handelnden Personen im Gleichnis vom barmherzigen SamaritanerSamaritaner verwiesen. Diese Exegese kann gar als „diakonische Exegese“ bezeichnet werden, insoweit sie ihre Aussagen mit Fokus auf das diakonische Handeln bzw. auf diakonische Motive trifft. Zugleich besteht darin offensichtlich aber auch die Gefahr einer Engführung auf bestimmte Themenkreise und Motive.

Offen bleibt, welche Kriterien leitend für die Auswahl der diakonischen GroßtexteGroßtexte, diakonische waren. Schlüssig scheint der Hinweis, dass die Texte durch die Tradition legitimiert seien. Wahrzunehmen ist in diesem Zusammenhang auch die Ausblendung der neutestamentlichen Briefliteratur, obgleich sich diese durch ein gehäuftes Vorkommen des Wortfeldes um διακονέω zur Betrachtung anbietet. Ist die Leitfrage von Haslinger, „inwiefern die Diakonie in der Beziehung Gottes zum Menschen gründet“1, so könnte unter dieser Perspektive auch das paulinische Verständnis von „Diakonie“ in den Blick kommen, um zu einer theologischen Beantwortung der Frage in biblischer Perspektive zu gelangen.

Insgesamt ermöglicht die Studie von Haslinger ihren Leserinnen und Lesern einen historischen und theologischen Zugang zur Diakonie, der darüber hinaus auch ökonomische und soziale Fragestellungen aufgreift. Damit wird sie ihrem Ansinnen gerecht, für Mitarbeitende „in den verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit der Kirche“2 Reflexionsmöglichkeiten zu bieten und zur theoretischen Fundierung ihrer Arbeit beizutragen.

1.2.5 „Diakonik. Grundlagen – Konzeptionen – Diskurse“

Unter dem Titel „Diakonik. Grundlagen – Konzeptionen – Diskurse“1 haben JohannesJohannes Eurich und Heinz Schmidt 2016 eine Einführung in die „Diakonie“ und DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft herausgegeben. Die Zuordnung des Bandes in die Reihe „ELEMENTAR. Arbeitsfelder im Pfarramt“2 verdeutlicht die praktische Relevanz, die die Diakonik nach Ansicht der Herausgeber in der pfarramtlichen Praxis besitzt.

1.2.5.1 Aufbau

Der vorliegende Band nähert sich dem Gebiet der Diakonik durch sieben verschiedene Themenbereiche an:1 Zunächst werden biblische Grundlagen dargestellt (Kapitel eins), die im Rahmen dieser Bestandsaufnahme noch näher entfaltet werden. Daran schließen sich Hinweise zur Geschichte der Diakonie (Kapitel zwei) und zu Stationen ihrer konzeptionellen Entwicklung (Kapitel drei) an. Mit diesen drei Themenbereichen sind gleichsam die theoretischen Grundlagen für die folgenden Themenkomplexe gelegt. Mit ihnen wird die „Diakonie“ innerhalb gesellschaftlicher Prozesse (Kapitel vier) verortet und werden ihre HandlungsfelderHandlungsfelder (Kapitel fünf) beschrieben. Eine Engführung der Thematik auf Entwicklungen innerhalb Deutschlands vermeidet der Sammelband durch einen Blick auf die „Internationale Diakonie“2 (Kapitel sechs). Überlegungen zur „Diakonie als Wissenschaft“3 (Kapitel sieben) beschließen den Band.

1.2.5.2 Inhalt

Für die vorliegende Bestandsaufnahme ist die Darstellung biblischer Grundlagen der Diakonik von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund werden im Folgenden die Überlegungen von Manfred Oeming1 und von Renate Kirchhoff2 skizziert.

Oeming beginnt seine Darstellung mit der Einsicht, dass die Bibel „zahlreiche Impulse für diakonisches Handeln“3 enthalte. Er gewinnt diese Erkenntnis aus der Wahrnehmung, dass sich insbesondere das Alte Testament intensiv mit dem Schicksal armer Menschen befasse.4 Aber nicht allein arme Personen stünden im Fokus des Alten Testaments: „Die hebräische Bibel kümmert sich […] in einem für die zeitgenössische altorientalische Literatur ganz ungewöhnlichen Umfang um das Denken und Fühlen von WitwenWitwe und Waisen, von Ausländern und Fremdlingen, von kranken Menschen auch mit Behinderung und von sozial ausgegrenzten Minderheiten.“5 Grundlagen dieser außergewöhnlichen ZuwendungZuwendung, die sich mit Lev 19,18Lev 19,18 auf einen prägnanten Satz bringen ließe, seien Israels eigene Erfahrungen in Sklaverei und Exil, sein Bild eines Gottes, der für die Rechte aller seiner Geschöpfe eintrete und zu seiner imitatio aufrufe sowie „die ethische Botschaft der Tenach, vor allem der Propheten.“6 Im weiteren Fortgang seines Beitrags entfaltet Oeming die „Diakonie“ in alttestamentlicher Perspektive und etabliert sie in Bezug auf den „Kampf gegen die ArmutArmut“7, welchen er für verschiedenste Gruppen marginalisierter Personen (u.a. Alte, WitwenWitwe, Waisen, Fremde, Menschen mit Behinderung) durchbuchstabiert. In seiner Lesart verbinden sich mit dem Kampf gegen ArmutArmut als der Grundlage diakonischen Handelns in alttestamentlicher Perspektive bereits „Ansätze organisierter Diakonie“8. Oeming sieht diese Ansätze in den Institutionen des Sabbats, des Zehnten, des Schuldenerlasses, des Zinsverbots, der Freilassung von Sklaven und der „diakonische[n, JQ] Funktion des Königs bzw. des Staates“9 gegeben. Insgesamt entwickle das Alte Testament somit eine sog. theologische Pauperologie, mit welcher sich der „Ansatz eines diakonischen Programms [verbinden lasse, JQ]: nicht die ganz große Revolution, auch nicht die radikale Reform der Gesellschaft, sondern sinnvolle Veränderungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten dieser Welt in einem moderaten, aber doch entschiedenen Ton. Die Menschen guten Willens, die Gottes Wohlgefallen haben, sollen alles ihnen nur Mögliche tun, den Armen aus ihrer elenden Situation herauszuhelfen.“10 Oeming schließt mit einem Plädoyer, die Tora im „Sinne ihrer Grundintention zu einer biblisch fundierten Armendiakonie“11 weiterzudenken.

Im Anschluss an den Beitrag von Oeming thematisiert Renate Kirchhoff die neutestamentlichen Grundlagen diakonischen Handelns und beginnt diese mit der hermeneutischen Vorbemerkung, dass „[f]ür jede Darstellung biblischer Grundlagen gilt, dass sie auf einer kontextuell bedingten Sicht auf (wiederum ausgewählte und perspektivisch wahrgenommene) heutige LebenslagenLebenslage basiert und insofern bereits ein Ausdruck eines Vorwissens und einer Vormeinung über Welt und Text ist.“12 Mit dieser Einsicht verbindet Kirchhoff den Hinweis, dass „die Relevanz der Texte ein Ergebnis der Zuschreibung von AutoritätAutorität und der Herstellung von Bezügen zwischen Text und Lebenslage durch den Interpreten bzw. die Interpretin ist.“13 Zum Gewinn einer Art hermeneutischen Schlüssels, der zum Verständnis diakonischen Handelns im Kontext des Neuen Testaments dient, bestimmt sie dieses als „helfendes Handeln, dessen Subjekt Kirche ist.“14 Insgesamt liegt ihren „Ausführungen […] das Ziel zugrunde, mit der Deutung von LebenslagenLebenslage mittels des Bezugs auf biblische Texte und Traditionen dazu beizutragen, dass Zielgruppen sozialen Handelns sich mehr Lebensqualität erschließen können.“15 Im Anschluss an diese Zielbestimmung bietet Kirchhoff einen Überblick über die Forschungsgeschichte zum griechischen Diakonie-Begriff, der an dieser Stelle nicht wiederholt werden muss.16 Überlegungen zum „Jesus der Diakonie“17 illustrieren die enge Verbindung zwischen der „Diakonie“ und der Jesusüberlieferung, die sich nach Kirchhoff aus seiner Funktion als Repräsentant des Reiches GottesReich Gottes, aus seiner Betonung der NächstenliebeNächstenliebe und seinen Heilungen und Exorzismen ergeben würde. In diesem Zusammenhang konstatiert Kirchoff, dass LiebeLiebe und insbesondere NächstenliebeNächstenliebe als „ein Schlüsselbegriff der Selbstlegitimation christlicher helfender und solidarischer Praxis“18 anzunehmen sei und besonders „die Orientierung an der NächstenliebeNächstenliebe als ein inklusives Merkmal von Kirche und Diakonie zu verstehen ist: Sie ist ein notwendiges, aber kein exklusives Merkmal von Kirche und Diakonie.“19 Weiterhin versucht Kirchhoff zu zeigen, dass die NächstenliebeNächstenliebe im Kontext des Neuen Testaments eine vielfältige Gestalt besitzt, die sich an den Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen20 ebenso zeigen würde, wie an Bestimmungen zur Gestaltung wirtschaftlicher Beziehungen21. Abgeschlossen werden ihre Ausführungen durch Hinweise zur „Organisation von Hilfe und SolidaritätSolidarität“22, in deren Rahmen u.a. das paulinische KollektenprojektKollektenprojekt Beachtung findet.23

1.2.5.3 Kritische Würdigung

Die beiden dargestellten Beiträge bieten einen instruktiven Einblick in den Umgang der biblischen Schriften mit marginalisierten Personengruppen und insofern einen Eindruck von der Praxis und möglichen Begründungen sozialer HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge. Besonders gelungen erscheinen die am Ende bzw. inmitten eines jeden Beitrags abgedruckten Impulse, die zu einer Reflexion der wahrgenommenen Überlegungen einladen und die Grundlage einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema der „Diakonie“ in biblischer Perspektive bieten.1

Im Rahmen einer Frage nach biblischen Hintergründen in diakonischen Kontexten ist kritisch wahrzunehmen, dass der Aufsatz von Oeming keinen expliziten Diakonie-Begriff bietet bzw. seiner Untersuchung zugrunde legt. Vielmehr wird der Begriff der „Diakonie“ in alttestamentlicher Perspektive auf den Umgang mit bzw. den Kampf gegen ArmutArmut fokussiert und im Rekurs auf konkrete Belegstellen entfaltet. Damit verbunden ist die Etablierung von „Ansätze[n] organisierter Diakonie“2, welche eine interessante Perspektive auf den im Alten Testament skizzierten Einsatz für arme und marginalisierte Personen eröffnet. Das Fehlen eines explizit ausgeführten Diakonie-Begriffes verhindert aber die Beantwortung der Frage, ob es weitere dieser Ansätze im Rahmen des Alten Testaments gibt und ob sie möglicherweise anders fokussiert sind als allein auf den Kampf gegen ArmutArmut. Gleichermaßen wird dadurch die Erfüllung des von Oeming formulierten Arbeitsauftrags erschwert, der die Weiterentwicklung der „Hausordnung der Tora“3 „zu einer biblisch fundierten Armentheologie“4 fordert.

Anders als Oeming bietet Kirchhoff eine Definition von „Diakonie“ und beschreibt sie – wie bereits angemerkt – als „helfendes Handeln, dessen Subjekt Kirche ist.“5 Mit dieser Definition ergibt sich für Rezipientinnen und Rezipienten die Möglichkeit zur eigenständigen Überprüfung der vorgetragenen Erkenntnisse. Allerdings stellt sich für die Untersuchung des Neuen Testaments die Frage, ob der Begriff der „Kirche“ ihren Überlegungen zu einer neutestamentlichen Grundlegung diakonischen Handelns angemessen ist. Eine Problematisierung der verwendeten Terminologie nimmt Kirchhoff für den Hilfe-, nicht aber für den Kirchenbegriff vor. Auffällig ist ferner die für eine neutestamentliche Grundlegung zuweilen sehr starke Fokussierung auf alttestamentliche Zusammenhänge. Besonders deutlich wird dieser Fokus im Abschnitt „1.2.4.1 Bestimmungen zum Schutz bestimmter Zielgruppen“6, der dezidiert „biblische Bestimmungen“7 referieren will. Allerdings werden in den Ausführungen zu alten Menschen, Sklavinnen und Sklaven sowie Armen keine neutestamentlichen Bezüge hergestellt, die zweifellos erhoben werden könnten. Für die Gruppe der WitwenWitwe rekurriert Kirchhoff lediglich auf Mk 12,38–40Mk 12,38–40 und Jak 1,27Jak 1,27, ohne aber die Perikopen weiter zu entfalten.8 Obgleich insbesondere die WitwenWitwe noch einmal unter „1.2.4.3.3 BeauftragungBeauftragung zu helfendem Handeln in den Gemeinden“9 thematisiert werden, erscheint eine Entfaltung hilfreich, die die alttestamentliche Tradition im Kontext des neutestamentlichen Zeugnisses berücksichtigt und nicht beide Corpora isoliert betrachtet. Mit dieser Entfaltung würde außerdem ein innerer Zusammenhang mit den Ausführungen von Oeming hergestellt werden, der so allerdings im Raum der Möglichkeiten verbleibt.

1.3 „Diakonie“, Denkschriften und Leitbilder

Für die exemplarische Betrachtung von DenkschriftenDenkschrift, LeitbildernLeitbild, PräambelnPräambel, SatzungenSatzung u.ä. erfolgt aus pragmatischen Gründen eine regionale Beschränkung auf den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens sowie auf die Verlautbarungen der Diakonie Deutschland. Zudem ist bereits im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass es sich weder bei DenkschriftenDenkschrift, noch bei LeitbildernLeitbild um dezidiert theologische Schriften oder gar wissenschaftliche Abhandlungen handelt. Gerade ein Leitbild hat sich in einem Spannungsfeld zu verorten, das sich aus seinem doppelten Adressatenkreis heraus ergibt: Einerseits dient es der Präsentation und Selbstdarstellung vor der Öffentlichkeit, andererseits soll es MotivationMotivation und Orientierung für die Mitarbeitenden bieten. Deswegen ist eine Begrenzung bei den theologisch-hermeneutischen Ausführungen der einzelnen Schriften nachvollziehbar und anzunehmen, nicht zuletzt im Sinne der allgemeinen Verständlichkeit.

Voranzustellen ist außerdem, dass die Namen der Diakonischen Werke im Folgenden in Kurzform wiedergegeben werden. „Diakonie Sachsen“ bezeichnet in diesem Sinne das „Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e. V.“. Mutatis mutandis gilt dieser Sprachgebrauch für die „Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband“: „Diakonie Deutschland“.

1.3.1 Diakonie Deutschland
1.3.1.1 Das Selbstverständnis

Das SelbstverständnisSelbstverständnis der Diakonie Deutschland gibt einen Einblick in die inhaltliche Füllung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff, wie sie vom Diakonischen Werk selbst vorgenommen wird. Dabei wird das Wortfeld διακονέω κτλ. auf den Begriff „tätige NächstenliebeNächstenliebe“ bezogen.1 Begründet wird dieser Bezug mit der denkbaren Übersetzung als „Dienst“. Im Vergleich mit dem o.g. biblischen Befund zeigt sich darin eine mögliche Fokussierung auf einen Bedeutungsaspekt des Wortfelds, die durch die Bezeichnung der „Diakonie“ als „soziale[n] Dienst der evangelischen Kirchen“ verstärkt wird.2

Inhaltlich beziehe sich die „Diakonie“ auf „Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind“3. Visualisiert wird dieser Bezug durch die Vorstellung von „Diakonie“ als „Kletterhilfe“, die durch ein Video auf der Homepage der Diakonie Deutschland dargestellt wird.4 Laut Aussage des Videos sei der Grund für diakonisches Handeln die NächstenliebeNächstenliebe, die den Menschen durch das Evangelium aufgetragen sei. Deswegen unterstütze die Diakonie Menschen in allen LebenslagenLebenslage, um die Ursachen von Notlagen zu beheben und Orientierung und Wege für und in die Zukunft zu eröffnen – „Diakonie“ sei in diesem Sinne Kletterhilfe.5 Ziel von Diakonie und „Diakonie“ sei es, gleiche Chancen für alle zu eröffnen – dieses Ziel werde von allen, die in und mit der Diakonie arbeiten, gelebt, so die Selbstaussage.6 Im Sinne eines Imagevideos ist der Verzicht auf theoretische Reflexionen und Grundlagen verständlich und nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund kann der Film ein weites Spektrum diakonischer HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge präsentieren, die den Menschen als Ganzes in den Blick nehmen und sich nicht auf einen bestimmten Handlungsvollzug beschränken bzw. engführen lassen.

Kritisch zu hinterfragen bleibt der Bezug auf die vom Evangelium herkommende NächstenliebeNächstenliebe als alleiniges Kriterium und MotivationMotivation für diakonisches Handeln. Vor dem Hintergrund der bereits dargestellten biblischen Belege und deren Kontexten erscheint diese Fokussierung zumindest als eine Verkürzung. Auch die Rede von der Unterstützungsleistung der Diakonie in allen LebenslagenLebenslage im Gegensatz zur Hilfe bei der Behebung von Notlagen stellt sich als ein Spannungsverhältnis dar. Diese Spannung verbindet sich auch mit einer letzten Anfrage: Wenn sich die Diakonie auf Menschen fokussiert, die am Rande der Gesellschaft stehen, welche Rolle kommt dann nichtmarginalisierten Personengruppen im Raum der Diakonie zu?

1.3.1.2 Das Leitbild

Das Ziel des Leitbildes ist bereits durch seinen Namen vorgegeben: Es will „Orientierung geben, Profil zeigen, Wege in die Zukunft weisen. Wir in der Diakonie sagen damit, wer wir sind, was wir tun und warum wir es tun.“1 Das Leitbild stellt dabei sowohl eine Zustandsbeschreibung als auch ein Perspektivpapier dar. Es beschreibt, „wie Diakonie ist, und mehr noch, wie sie sein kann.“2 Damit ergibt sich aus dem Leitbild eine Gestaltungsaufgabe, deren Umsetzung zu evaluieren ist. Nach dieser Einleitung entfaltet das Leitbild in acht Punkten seinen Inhalt. Dabei können bereits die acht Punkte selbst ohne ihre Entfaltung als Leitbild gelesen und verstanden werden. Sie werden im Folgenden kurz genannt und diskutiert:

1 „Wir orientieren unser Handeln an der Bibel.“ Als individueller Auftrag in der NachfolgeNachfolge Jesu wird die Wahrnehmung des einzelnen Menschen benannt. Dazu befähige die Passion Jesu, während seine AuferstehungAuferstehung den GlaubenGlaube an die Überwindung des Todes ermögliche. In dieser HoffnungHoffnung, die getragen werde vom Heiligen GeistHeiliger Geist, könnten Krisen im Leben bewältigt werden.3 Dieser erste Punkt hält fest, dass sich der GlaubeGlaube in Taten bzw. Früchten äußere und der diakonisch Handelnde das weiter gebe, was er von Gott empfangen habe.

2 „Wir achten die WürdeWürde jedes Menschen.“ Der zweite Punkt setzt mit einem nicht kenntlich gemachten Rekurs auf Gen 1,27Gen 1,27 ein, der als Begründung der Annahme des Menschen durch Gott herangezogen wird. Zugleich besitze der Mensch WürdeWürde, „weil Gott in Jesus Christus den Menschen auch in seinem tiefsten Scheitern angenommen hat.“4 Diese, auch im Handeln Jesu begründete WürdeWürde verpflichte – so das Leitbild – die Diakonie zum diakonischen Handeln. Dazu gehöre auch, dass Gott dem Menschen zutraue, „solidarisch zu handeln, das RechtRecht der Schwachen und Fremden zu achten und jedem GerechtigkeitGerechtigkeit zukommen zu lassen.“5

3 „Wir leisten Hilfe und verschaffen Gehör.“ Der dritte Punkt formuliert in großer Breite und Offenheit Aufgaben und Arbeitsfelder der Diakonie. Ein biblischer Bezug lässt sich im Festhalten „an der Verheißung von Frieden und GerechtigkeitGerechtigkeit“6 feststellen. Darüber hinaus formuliert der Artikel den Gedanken der wechselseitigen AnteilgabeAnteilgabe und -nahmeAnteilnahme, wie auch den Gedanken, dass in der Diakonie tätige Menschen ebenfalls der ZuwendungZuwendung bedürfen. In diesem Wechselspiel von Geben und Empfangen werde Gemeinschaft erlebbar.7

4 „Wir sind aus einer lebendigen Tradition innovativ.“ Der vierte Punkt hält fest, dass die Wurzeln der „Diakonie“ im „GlaubenGlaube Israels und der frühen Christenheit“8 zu finden seien.

5 „Wir sind eine DienstgemeinschaftDienstgemeinschaft von Frauen und Männern im Haupt- und EhrenamtEhrenamt.“ Hier wird festgehalten, dass diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Dienst am Nächsten bzw. an der Nächsten bereitstünden und sie in einer DienstgemeinschaftDienstgemeinschaft9 miteinander verbunden seien, die sich u.a. dazu verpflichte, theologisch begründete Entscheidungen zu treffen.10

6 „Wir sind dort, wo uns Menschen brauchen.“ Die Diakonie ist in die evangelische Kirche eingebunden, sie versteht sich als kirchliches Werk. Das Handeln der Diakonie sei als VerkündigungVerkündigung der MenschenfreundlichkeitMenschenfreundlichkeit Gottes zu verstehen.11

7 „Wir sind Kirche.“ Artikel sieben beschreibt eingehend die Verbindung zur evangelischen Kirche, wie sie in Artikel sechs schon einmal formuliert wurde. So wird „Diakonie“ als „Wesens-Wesensäußerung und LebensäußerungLebensäußerung der evangelischen Kirchen“12 verstanden, die vom Gemeindegottesdienst aus ihren Anfang nehme. Somit wird der GottesdienstGottesdienst als Quellgrund von „Diakonie“ charakterisiert. Gemäß 1Kor 13,131Kor 13,13 wird „Diakonie“ folgendermaßen konkretisiert: „Sie [d.h. die „Diakonie“, JQ] ist gelebter GlaubeGlaube, präsente LiebeLiebe, wirksame HoffnungHoffnung.“13 Diakonisches Handeln veranschauliche mithin das Evangelium und werbe für den GlaubenGlaube.14 Der Gedanke, dass „Diakonie Christsein in der Öffentlichkeit“15 sei, verweise auf das KronenkreuzKronenkreuz, das als sichtbares Zeichen diakonischen Handelns und diakonischer Mitarbeit beschrieben wird. Zuletzt sieht es die Diakonie als ihre Aufgabe und ihren Auftrag an, „die im Evangelium von Jesus Christus bezeugte LiebeLiebe Gottes der Welt mitzuteilen.“16

8 „Wir setzen uns ein für das Leben in der Einen Welt.“ Der letzte Artikel rekurriert auf den sog. Konziliaren Prozess17 und damit implizit auf biblische Inhalte und Zusammenhänge: „GerechtigkeitGerechtigkeit für die Armen, Bewahrung des Friedens und der Schöpfung sind Bausteine für eine gemeinsame Welt.“18

Positiv anzumerken ist, dass das Leitbild seiner Intention entsprechend für die Leserinnen und Leser leicht zugänglich und verständlich ist. Weil es weitgehend auf wissenschaftlich-theologische Reflexionen verzichtet, ist es auch für theologische Laien bzw. für nicht mit der christlichen Tradition vertraute Personen einfach zu erschließen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass das Leitbild ohne expliziten Bezug auf konkrete biblische Aussagen und Texte auskommt. Das ist kritisch wahrzunehmen, weil das Leitbild als eine Aufgabe von Diakonie festhält: „Wir orientieren unser Handeln an der Bibel.“ Wie kann aber diese Orientierung gelingen, wenn vom Leitbild keine biblischen Orientierungspunkte genannt werden? Der korrekte Umgang mit dem Leitbild würde in dieser Hinsicht ein fundiertes exegetisches und bibelkundliches Hintergrundwissen voraussetzen. Vor diesem Hintergrund könnten sich Hürden bei der Lektüre und beim Verständnis des Leitbildes für diejenigen Menschen ergeben, die diese Voraussetzung nicht erfüllen.

1.3.1.3 Die Präambel der Satzung

Im Folgenden soll auf die Präambel der Satzung der Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.1 eingegangen werden. Neben dem juristischen Kontext der Satzung bietet die Präambel theologische Begründungen für das diakonische Handeln. Im Vergleich zum oben dargestellten Leitbild fällt ein anderer Sprachduktus auf, der den Kontext der Ausführungen verdeutlicht: Die Präambel bildet die Einleitung juristisch bindender Aussagen und verfolgt im Gegensatz zu einem Leitbild eine andere Zielsetzung, die u. a. in der Normierung verschiedener HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge besteht.

Die Präambel setzt mit folgender Feststellung ein: „In Jesus Christus hat Gott seine LiebeLiebe zur Welt erwiesen. Die Kirche hat den Auftrag, diese LiebeLiebe allen Menschen durch Wort und Tat zu bezeugen.“2 Ohne es explizit zu erwähnen, wird damit zunächst das Zeugnis der Evangelien zur Begründung von „Diakonie“ angeführt. Zu denken wäre in diesem Zusammenhang u.a. an den Missionsbefehl Mt 28,19f.Mt 28,19f. oder auch an eine Ableitung aus der BergpredigtBergpredigt (Mt 5–7Mt 5–7).

Der zweite Absatz der Präambel formuliert weiter: „Diakonie und Entwicklungsdienst wurzeln in dem GlaubenGlaube, der die Welt als Gottes Schöpfung bezeugt, in der LiebeLiebe, mit der Gott uns an jeden Menschen als Nächsten weist, und in der HoffnungHoffnung, die in der Gewissheit der kommenden GottesherrschaftGottesherrschaft handelt. Sie sind getragen von der Überzeugung, dass nach dem biblischen Auftrag die VerkündigungVerkündigung des Evangeliums und der Dienst in der Gesellschaft, missionarisches Zeugnis und Wahrnehmung von Weltverantwortung im Handeln der Kirche zusammen gehören.“3 Die Aussagen dieses Absatzes implizieren ein weiteres Verständnis von diakonischem Handeln. In der Zusammenschau mit den empirischen Wahrnehmungen zum Gebrauch der διακον-Gruppe im neutestamentlichen Zeugnis lässt sich festhalten, dass „Diakonie“ dementsprechend mehr wäre als allein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich und auch MissionMission, VerkündigungVerkündigung und politisches Engagement mit einschließt. Ein Ziel des Diakonischen Werkes bestehe ferner darin, so formuliert die Präambel weiter, „Zeugnis einer gelebten HoffnungHoffnung auf das Heil zu geben, das in Jesus Christus allen Menschen verheißen ist.“4 Somit bestehe diakonisches Handeln auch im VorbildVorbild-Sein für andere in Bezug auf Glaubensfragen. Es erschöpft sich mithin nicht im sozial-fürsorglichen Handeln, sondern besitze auch eine geistliche Dimension. Der DiakoniebegriffDiakoniebegriff ist hier also weiter gefasst als der im o.g. Leitbild.

1.3.2 Diakonie Sachsen

Im Vorfeld der Darstellung von Leitbild und Präambel der Diakonie Sachsen ist zu erwähnen, dass sich beide Dokumente nicht in grundsätzlichen Dingen von den o.g. Ausführungen der Diakonie Deutschland unterscheiden können: Die Verbandsstruktur der Diakonie verhindert große inhaltliche Differenzen.1

1.3.2.1 Leitbild der Diakonie Sachsen

„[…] Wir orientieren unser Handeln an der Bibel. Wir achten die WürdeWürde jedes Menschen. Wir leisten Hilfe und verschaffen Gehör. Wir sind aus einer lebendigen Tradition innovativ. Wir sind eine DienstgemeinschaftDienstgemeinschaft von Frauen und Männern im Haupt- und EhrenamtEhrenamt. Wir sind dort, wo uns Menschen brauchen. Wir sind Kirche. Wir setzen uns ein für das Leben in der Einen Welt. Das Leitbild der Diakonie will Orientierung geben, Profil zeigen, Wege in die Zukunft weisen. Wir in der Diakonie sagen damit, wer wir sind, was wir tun und warum wir es tun. Mit dem Leitbild beschreiben wir, wie Diakonie ist, und mehr noch, wie sie sein kann. Ob diese Diakonie von morgen Wirklichkeit wird, hängt von unserer Bereitschaft ab, das Leitbild gemeinsam mit Leben zu erfüllen. Wir nehmen uns vor, das Leitbild in unserer täglichen Arbeit vorzuleben, es verbindlich und überprüfbar zu machen. Wir verstehen das Leitbild als Selbstverpflichtung. Das KronenkreuzKronenkreuz ist unser Zeichen.“1

Das Leitbild der Diakonie Sachsen formuliert streng genommen eine permanente hermeneutische Aufgabe: Wenn sich das Handeln der zugehörigen diakonischen Werke an den Aussagen der Bibel orientieren soll, sind jeweils neu biblische Aussagen für den aktuellen Kontext fruchtbar zu machen. Diakonischem Handeln wird mithin eine exegetisch-hermeneutische Aufgabe zugeschrieben, die jedem sozial-fürsorglichen Handeln vorläufig ist. Diese Aufgabe findet ihren Ausdruck ferner auch in der Voranstellung vor allen weiteren Aussagen. Darüber hinaus verzichtet das Leitbild aber auf konkrete biblische Bezüge und Begründungen in Bezug auf diakonisches Handeln.

1.3.2.2 Präambel der Satzung der Diakonie Sachsen

Für eine Betrachtung der theologischen Grundlagen der Satzung des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. kommt lediglich die Präambel des genannten Dokuments in Frage. Die sich daran anschließenden Paragrafen sind gegenüber der Präambel ihrem Wesen nach juristischer Natur. Die Präambel formuliert:

„Die Diakonie ist Wesens-Wesensäußerung und LebensäußerungLebensäußerung der Kirche. Sie ist Zeugnis durch Wort und Tat von Gottes LiebeLiebe zur Welt in Jesus Christus. Diakonie ist um das Wohl und Heil der Menschen bemüht, insbesondere dort, wo Menschen in Not und Konfliktsituationen geraten sind. Sie gewährt Hilfe und Beratung und richtet ihr Mühen darauf, die Ursachen von Not aufzudecken und zu beheben oder zu lindern. Das Diakonische Werk der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. ist seinem ihm von der Landeskirche erteilten Auftrag verpflichtet. Es setzt die Tätigkeit der Inneren Mission und des Hilfswerkes fort.“1

In den ersten zwei Sätzen der Präambel erfolgt eine kurze Anmerkung zum Verhältnis von Kirche und Diakonie. „Diakonie“ wird als „Wesens-Wesensäußerung und LebensäußerungLebensäußerung der Kirche“2 verstanden. Eine Kirche ohne „Diakonie“ wäre nicht denkbar. Inhaltlich wird die „Diakonie“ bestimmt durch den Verweis auf Gottes LiebeLiebe, die sich in Jesus Christus manifestiere und ausdrücke. „Diakonie“ habe die Aufgabe, von dieser LiebeLiebe in zweierlei Gestalt zu zeugen: Einmal durch verbale VerkündigungVerkündigung und einmal durch praktisches Handeln.

1.3.3 Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.

Als letzte diakonische Einrichtung werden innerhalb dieser Bestandsaufnahme die Grundtexte des Diakonischen Werkes Innere MissionMission Leipzig e.V. in den Blick genommen. Dabei sind es erneut das Leitbild und die Präambel der Satzung, die für die vorliegende Fragestellung gewinnbringend sind.

1.3.3.1 Das Leitbild

Das Leitbild führt aus:

„Diakonie ist geprägt von dem GlaubenGlaube an Gott, und damit vom GlaubenGlaube an eine größere Wirklichkeit als jene, die im täglichen Leben erfahrbar ist. Aus der in diesem GlaubenGlaube begründeten christlichen Zukunftshoffnung gewinnen wir die Kraft, Menschen bei der Gestaltung eines möglichst selbst bestimmten Lebens zu unterstützen. Unsere Dienste sind damit Folge des Auftrags Jesu, der insbesondere in dem Gebot „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Matthäus 22,39) enthalten ist. Darüber hinaus sind diakonische Dienste eine Antwort auf soziale Nöte in der Gesellschaft. Wir leisten diese Dienste als Menschen mit einer Vielfalt an Begabungen, Fähigkeiten, Berufen, Erfahrungen und Wissen. Wir begleiten Mitmenschen auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und sehen sie somit als einmalige von Gott geschaffene und geliebte Persönlichkeiten. An oberster Stelle steht deshalb für uns die erfahrbare Achtung der WürdeWürde und der Individualität eines jeden Menschen. Das Diakonische Werk Innere MissionMission Leipzig e.V. ist als eingetragener Verein in vielfältiger Weise im pflegenden, sozialen und pädagogischen Bereich tätig. Unser Werk ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. und damit Teil unserer Kirche. […]“1

Die abgedruckte Präambel des Leitbilds formuliert, welche Motive und theologischen Bezüge für die „Diakonie“ von Bedeutung seien: „Diakonie ist geprägt von dem GlaubenGlaube an Gott, und damit vom GlaubenGlaube an eine größere Wirklichkeit als jene, die im täglichen Leben erfahrbar ist.“2 Der christliche GlaubeGlaube wird als handlungsleitend für diakonisches Handeln angesehen. „Diakonie“ wird verstanden als Erfüllung des Auftrags Jesu, der sich im NächstenliebegebotNächstenliebe manifestiere (Mt 22,39Mt 22,39).3 Die Begleitung des Menschen orientiere sich am christlichen Menschenbild, das grundlegend durch den aus der Schöpfung abgeleiteten WürdeWürde-Gedanken geprägt sei.4 Neben der Betonung des sozial-karitativen Behandelns wird auch explizit der Gedanke der VermittlungVermittlung christlicher Orientierung und christlicher Werte festgehalten.

1.3.3.2 Die Präambel der Satzung

Die Präambel der Satzung konkretisiert die sachliche Orientierung des Diakonischen Werkes:

„Das Diakonische Werk Innere MissionMission Leipzig e.V. versteht seine Arbeit als Teil des diakonischen und missionarischen Auftrags, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben hat. Es ist bestrebt, den Geist des Evangeliums in allen seinen Häusern und Einrichtungen lebendig zu erhalten und unmittelbar praktische LiebestätigkeitLiebestätigkeit an Menschen auszuüben, die in unterschiedlicher Weise Begleitung benötigen. Gleichzeitig richtet sich das Bemühen darauf, die Ursachen von Not aufzudecken und zu beheben oder zu lindern.“1

Die Präambel formuliert neben dem sozialen auch einen missionarischen Auftrag, den Jesus Christus geboten habe. Zu denken wäre u.a. an den Missionsbefehl in Mt 28,19f.Mt 28,19f. Offen bleibt, wie der „Geist des Evangeliums“ zu verstehen ist, der keine weitere inhaltliche Erfüllung erfährt. Zugleich wird im Duktus der Präambel „Diakonie“ als „praktische LiebestätigkeitLiebestätigkeit“ definiert, die Menschen in den unterschiedlichsten LebenslagenLebenslage Hilfe und Begleitung verschiedenster Art zukommen lässt. Diese Formulierung eröffnet einen weiten Raum möglicher Deutungen und Handlungsspielräume.

1.3.4 Herz und Mund und Tat und Leben – Denkschrift der EKD

Die EKD-DenkschriftDenkschrift „Herz und Mund und Tat und Leben. Grundlagen, Aufgaben und Zukunftsperspektiven der Diakonie – Eine evangelische DenkschriftDenkschrift“ wurde 1998 im Auftrag des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland vom Kirchenamt der EKD herausgegeben.1 Anlass der Veröffentlichung dieser DenkschriftDenkschrift war der 150. Jahrestag von Johann Hinrich WichernsWichern, Johann Hinrich „Stegreifrede“ auf dem Wittenberger Kirchentag von 1848.2 Die DenkschriftDenkschrift fühlt sich verpflichtet, dieses Erbe aufzunehmen und weiterzuführen.3

Eingeleitet wird die DenkschriftDenkschrift durch eine biblische Orientierung, die in zehn Abschnitten die wesentlichen biblischen Aussagen zur „Diakonie“ zu entfalten sucht. Einführend hält die Orientierung grundsätzlich fest, dass sich „Diakonie“ in der NachfolgeNachfolge Christi vollziehe, der sich den Schwächsten unter den Menschen zuwende.4 In diesem Zusammenhang sei festzuhalten, dass „Diakonie“ immer wechselseitig zu verstehen sei – jede Christin und jeder Christ sei auf ZuwendungZuwendung angewiesen, unabhängig von Situation und Konstitution.5 Im Hinblick auf das Alte Testament wird Gott unter Rückgriff auf Ps 146,7Ps 146,7 und Ex 21–23,19Ex 21–23,19 als Gott der BarmherzigkeitBarmherzigkeit und des Rechts charakterisiert. Er sorge für die Schwachen und Bedürftigen und hebe sich mit diesem Verhalten von den Götzen der sein Volk umgebenden Umwelt ab (vgl. Ps 82Ps 82,1ff.).6 Anders ausgedrückt, zeichnet die „Diakonie“ für sein Volk Israel Gott als wahren Gott aus.

In Mt 23,23Mt 23,23 werde der Dual von RechtRecht und BarmherzigkeitBarmherzigkeit durch das Motiv des Glaubens zur Trias erweitert. Damit hätte Jesus aus seiner Perspektive die drei wichtigsten Punkte des Gesetzes benannt, wobei die BarmherzigkeitBarmherzigkeit eine nicht zu unterschätzende Rolle im GesetzGesetz spiele.7 Der GlaubeGlaube sorge dafür, dass sich im GottesdienstGottesdienst eine Gemeinschaft formiere, die einen gemeinsamen Horizont normativer Erwartungen ausbilde, in dem sie sich gemeinsam bewegt und in dem sie ihr Leben coram deo führt. Unter diesen Voraussetzungen bestehe die Möglichkeit, dass sich jeder Mensch auf seinen Nächsten einlasse und sich ihm zuwende – Gottes- und MenschenliebeMenschenliebe würden eine Einheit bilden, in der Gott nach Lk 6,36Lk 6,36 der Maßstab von GerechtigkeitGerechtigkeit und LiebeLiebe sei.8 Verstärkt wird dieser Eindruck durch den Hinweis auf Mt 5,48Mt 5,48, der zur MimesisMimesis Gottes in Bezug auf seine Vollkommenheit animiere. Joh 13,34Joh 13,34 und Lk 22,27Lk 22,27 beziehen die Entsprechungsformel dann auf Jesus, der als idealer Diakon gezeichnet werde.9

Nach der DenkschriftDenkschrift drücke sich der GlaubeGlaube sowohl durch den tätigen Dienst für den Nächsten („Diakonie“) als auch durch Liturgia, Martyria und Koinonia aus. Als Beispiel für die vielfältigen Ausdrucksweisen des Glaubens an den einen Gott wird mit Apg 2,42Apg 2,42–47 und Apg 6Apg 6 die frühe Jerusalemer Gemeinde genannt. Die genannten Perikopen würden zeigen, aufgrund welcher Lebensäußerungen sie als christliche Gemeinde wahrgenommen worden sei.10 Nach Joh 15,5Joh 15,5 sei das Dienen ein Ausdruck des Glaubens, bzw. eine Frucht desselbigen: „Der GlaubeGlaube gibt der LiebeLiebe ihre Eigenart und ihre Kraft, und die LiebeLiebe erweist die Echtheit des Glaubens. Der GlaubeGlaube wird in der LiebeLiebe greifbar, und die LiebeLiebe wird durch den GlaubenGlaube eindeutig. Die LiebeLiebe ohne den GlaubenGlaube macht die Erfahrung ihrer Ohnmacht, der GlaubeGlaube aber vertraut auf die MachtMacht der LiebeLiebe Gottes.“11

Als „Magna Charta der Diakonie“12 bezeichnet die DenkschriftDenkschrift Mt 25,40ff.Mt 25,40ff. Als Teil der Endzeitrede formuliere diese Perikope eine universale Norm: „Überall dort, wo Menschen einander helfen, wo einer dem anderen gibt, was er braucht, wird die GnadeGnade Gottes wirksam, die alle Welt überspannt.“13 Die DenkschriftDenkschrift verbindet ferner diese Perikope mit Mt 5,3–10Mt 5,3–10, die denjenigen seligpreist, der BarmherzigkeitBarmherzigkeit übt. Als Beispiel von BarmherzigkeitBarmherzigkeit wird darüber hinaus Lk 10,25–37Lk 10,25–37 erwähnt. Mit Gal 6,10Gal 6,10 soll deutlich werden, dass diakonisches Handeln nicht durch Konfessionsgrenzen beschränkt sei, sondern allen Menschen gelte.

Die biblische Grundlegung der DenkschriftDenkschrift wird durch den Verweis auf den Heiligen GeistHeiliger Geist beschlossen: „Diakonie hat ihren Grund im GlaubenGlaube an den Heiligen GeistHeiliger Geist, der GlaubenGlaube wirkt und GabenGaben schenkt und zum Leben in versöhnter Gemeinschaft befähigt.“14

1.4 „Diakonie“ und Predigt

Jürgen Gohde legte 2004 einen Sammelband unter dem Titel „Diakonisch predigen. Predigten aus dem Erfahrungsfeld der Diakonie“ mit 38 ausgewählten Predigten vor. Anhand der gesammelten Predigten ergibt sich ein Überblick über die verwendeten Perikopen. Da jede Predigt auf einen bestimmten Kasus bezogen ist, ist die Auswahl der zugrunde gelegten Perikope dem Grundsatz nach nicht an die Perikopenordnung gebunden und der Entscheidung der Predigerin bzw. des Predigers anheimgestellt. Die folgende tabellarische Übersicht verdeutlicht den Kasus und die für ihn verwendete Perikope. Darüber hinaus zeigt sie, ob die Textgrundlage einen Platz innerhalb einer Perikopenreihe besitzt und (theoretisch) einem konkreten Sonntag zuzuordnen wäre.


Perikope Kasus Entspricht der Text einer Perikopenreihe?
12. Sonntag nach Trinitatis, Reihe IV
Nein
Nein
Nein
Septuagesimae, Reihe I
20. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I
Nein
4. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I
Wochenspruch für die Woche des 20. Sonntags nach Trinitatis, oder: 22. Sonntag nach Trinitatis, Reihe V
Quasimodogeniti, Reihe III
Quasimodogeniti, Reihe I
Nein
Epiphanias, Predigtreihe III
Reformationstag, Reihe I
Lk: 13. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I Gal: Reformationstag, Reihe IV
13. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, Reihe I
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, Reihe I
Judika, Reihe I
Erntedankfest, Reihe III
Okuli, Reihe III
Ohne konkrete Perikope Nein
21. Sonntag nach Trinitatis, Reihe IV
1. Sonntag nach Epiphanias, Reihe VI
Sexagesimae, Reihe II
13. Sonntag nach Trinitatis, Reihe II
Nein
Sexagesimae, Reihe III
1. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I
Jubilate, Reihe V
Invocavit, Reihe I (hier in Auswahl)
21. Sonntag nach Trinitatis, Reihe IV
21. Sonntag nach Trinitatis, Reihe III
Nein
5. Sonntag nach Trinitatis, Reihe I
Kantate, Reihe IV
Kantate, Reihe I (hier in Auswahl) oder: Wochenspruch für die Woche des 2. Sonntag nach Trinitatis
Nein

Tab. 9:

Predigten aus dem Erfahrungsfeld der Diakonie nach Gohde

Bei den hier gesammelten Predigten ist die Frage nach dem Auswahlkriterium für den Predigttext dann besonders relevant, wenn sich die Predigt nicht am Proprium des entsprechenden Sonntags orientiert. Neun der 38 Predigten legen einen frei gewählten Text aus. Lediglich drei Predigten liegt eine Perikope zugrunde, die einen Beleg für ein Wort des διακον-Stammes bietet und der Predigtreihe I zugeordnet ist. Was aber zeichnet eine Predigt aus, die den Anspruch erhebt, diakonisch zu sein? Oder anders gefragt: Hebt erst der bestimmte Kasus einer Predigt den ihr zugrunde liegenden Text als „diakonisch“ hervor, indem auf seiner Grundlage z.B. Trost gespendet, Klage verbalisiert und HoffnungHoffnung gestiftet wird? Der Titel des Sammelbandes „Predigten im diakonischen Kontext“ legt diese Deutung nahe, ohne sie explizit zu thematisieren.

1.5 „Diakonie“ und Musik

Zur Illustration der Wirkungsgeschichte eines der bereits genannten diakonischen Großtextes sei an dieser Stelle exemplarisch auf Lk 10,25–37Lk 10,25–37 innerhalb des Wirkens Johann Sebastian Bachs verwiesen. Anders als bei einer Predigt, die meist ein einmaliges und lokal begrenztes Ereignis darstellt, besitzt die Bachkantate eine raum- und zeitübergreifende Wirkungsgeschichte und damit auch eine anhaltende Aktualität, die eine Darstellung rechtfertigt. Speziell beziehen sich die damit verbundenen Ausführungen auf BWV 77. Dabei wird es darauf ankommen, Bachs Auslegungen geistlich zu verstehen, d.h. „sich auf eine besondere ‚Qualität‘ der Bachschen geistlichen Musik […] [einzulassen], nämlich auf ihre Predigtintention. Das Ziel ist deshalb, Bachs Predigt wieder als Predigt zu hören – auf der Grundlage ihres ästhetischen Erfahrens und ihres historischen Erkennens […].“1 Bach wird in den folgenden Ausführungen deswegen als Prediger verstanden, der seine musikalische Predigt jeweils auf der Grundlage eines Evangelientexts bzw. dessen Nachdichtung verfasst.2 Das Ziel der Kantatentexte liegt darin, dass sie „den Hörer in gleicher Weise wie die Predigt wirklich persönlich anreden, und das heißt immer, zu Buße und GlaubenGlaube an den Herrn rufen, der seiner Gemeinde im GottesdienstGottesdienst durch Wort und Sakrament real begegnet, so daß der in die Entscheidung gerufene Hörer notwendigerweise antworten und Stellung beziehen muß […].“3 Eine entsprechende Stellungnahme und Antwort könnte im Sinne dieser Arbeit mit „diakonisch“ zu beschreiben sein.

Die Untersuchung von Kantaten erscheint auch im Anschluss an die Studie „GottesdienstGottesdienst erleben“ von Pohl-Patalong sinnvoll zu sein. Sie hat herausgearbeitet, dass die Musik im GottesdienstGottesdienst „vorrangig als Vermittlerin von Emotionen, als Öffnerin von Herz und Seele, als VerkündigungVerkündigung, als Geborgenheit, als Gemeinschaftserlebnis, als Freude, als inhaltliche Aussage oder in der Perspektive ihrer Qualität erlebt [werde, JQ].“4 Insofern könne auch eine Kantate als Predigtgeschehen verstanden werden, welche eine biblische Perikope bearbeitet, auslegt und verkündigt.

BWV 77 trägt den Titel: „Du sollt [sic!] Gott, deinen Herren, lieben“. Diese Kantate entstand 1728 für den 13. Sonntag nach Trinitatis und wurde am 22. August 1728 in der Leipziger Nikolaikirche uraufgeführt.5 Das Proprium des Sonntags ist, im Gegensatz zur Predigt von Superintendent D. Salomon Deyling im Kantatengottesdienst, bekannt: Die Epistel entstammt Gal 3,15–22Gal 3,15–22, als Evangelium wurde die vertonte Perikope (Lk 10,25–37Lk 10,25–37) gelesen.6 Als Eingangspsalm wurde Ps 70Ps 70 gebetet.7 Die Textgrundlage des Kantatentexts stammt aus der Feder Johann Oswald Knauers, wurde jedoch weiter bearbeitet.8

Der Schwerpunkt der Kantate wird bereits in Satz eins deutlich. Dieser bietet ein wörtliches Zitat des Doppelgebots der LiebeLiebe (Lk 10,27Lk 10,27). Damit ist das Thema der Kantate vorgegeben, welches im weiteren Verlauf weitergeführt und präzisiert wird. Die folgenden Sätze übernehmen die illustrative Aufgabe, die in der Perikope der Geschichte vom barmherzigen SamaritanerSamaritaner zukommt – ohne, dass die Kantate diese Geschichte explizit erzählt. Sie wird im 4. Satz implizit durch die Bitte um ein „Samariterherz“ und den Terminus des Vorübergehens eingespielt. Die Geschichte wurde im Rahmen des Kantatengottesdiensts als Evangelium gelesen.9 Damit korreliert die Einbindung der Kantate in den liturgischen Vollzug des Gottesdiensts sowie das Bach’sche Verständnis seiner Kantaten: Sie hatten das Evangelium in Verbindung mit der Predigt auszulegen: Die Kantate durch Musik, die Predigt durch Worte.10 Besonders deutlich wird der Bezug zum Proprium des Sonntags – neben der Verarbeitung als Kantatentext – in der liturgischen Verortung der Kantate. Knapp beschreibt Meyer diesen Ort der Kantate: „Der liturgisch reiche Leipziger GottesdienstGottesdienst erreichte mit dem im Lektionston rezitierten Evangelium seinen ersten inhaltlichen Schwerpunkt. Diesem folgte die lateinisch gesungene Intonation ‚Credo in unum deo‘ – und nun erklang die Kantate. Danach sang die Gemeinde Luthers Lied ‚Wir glauben all an einen Gott‘; der Kanzeldienst des Predigers schloss sich an.“11 Diese Tatsache verdient Beachtung, weil die Kantate an diesem Ort das sonst übliche Nicänum-Constantinopolitanum ersetzte, „dass diese also als deutsches Propriumsstück ein lateinisches Ordinariumsstück ersetzte!“12 Mit der engen Einbindung zwischen Credo und Glaubenslied erhält die Kantate einen deutlichen Bezug zum Evangelium. Sie kann sowohl als Vertiefung des Evangeliums als auch als Antwort auf selbiges verstanden werden. Durch ihre zeitliche Verordnung im Gottesdienstablauf vor der Predigt erscheint sie darüber hinaus als VerkündigungVerkündigung, die das Bekenntnis der Gemeinde evoziert und fundiert.13



Tab. 10:

Gegenüberstellung von Lk 10,23–37Lk 10,23–37 mit dem Text der Kantate BWV 77

Der Vergleich von Bibel- und Kantatentext zeigt eine kreative Bearbeitung der Textvorlage innerhalb des Kantatentexts. Ferner stellt die Kantate vielfältige innerbiblische Bezüge her, die im Einzelnen an dieser Stelle nicht dargestellt werden können und kann als ein Beispiel intertextueller biblischer Exegese gelten. Zugleich ist zu fragen, welche Assoziationen ein solcher Umgang mit der Textvorlage bei biblisch versierten Hörerinnen und Hörern hervorruft. Es ist anzunehmen, dass die Kantate durch ihren musikalischen Vollzug hier einen weiten Assoziationsraum eröffnet. Weiterhin bietet die Kantate für die Hörenden die Möglichkeit, in einen Dialog mit dem biblischen Text zu treten. Sie verleiht den angesprochenen Rezipientinnen und Rezipienten eine Stimme und ermöglicht es ihnen, allgemein menschliche Regungen zu verbalisieren und mit dem Text zu versprechen.17 Denkbar wäre dementsprechend, dass die Kantate möglichen – freilich biblisch nicht überlieferten – Gedanken einer der handelnden Personen Ausdruck verleiht. Damit eröffnet sich ein Raum, der es den Hörenden ermöglicht, sich konstruktiv mit den Aussagen der Perikope auseinanderzusetzen, um selbst in gewisser Weise Anteil an dem Gespräch zu bekommen.

Im Text der Kantate verschränken sich die Gottes- und die NächstenliebeNächstenliebe miteinander. Letztere wird – so formuliert Satz zwei – durch die vorrangige LiebeLiebe Gottes zum Menschen ermöglicht, die durch den Heiligen GeistHeiliger Geist einem jeden Gläubigen vermittelt und versichert werde.18 Die Besonderheiten der Kantate liegen in der „Betonung der Wirkung des Heiligen GeistesHeiliger Geist und der Gleichzeitigkeit von GottesGottesliebe- und NächstenliebeNächstenliebe (83) sowie in der Herausarbeitung des Unvermögens des menschlichen Willens (94–96).“19 Besonders evident werden diese Besonderheiten in den Sätzen drei bis fünf der Kantate. Vor diesem Hintergrund korrespondieren die dargestellten Bewegungen mit dem Geschehen in der EucharistieEucharistie: Gott gibt sich in der EucharistieEucharistie als Zeichen seiner LiebeLiebe den Kommunikanten hin. Aus dieser anabatischen Bewegung heraus kann sich die katabatisch-menschliche Bewegung der GottesliebeGottesliebe ergeben. BWV 77 kann so auch als musikalische Dogmatik verstanden werden, die en nuce an wesentliche Implikationen der EucharistieEucharistie erinnert. Sie kumuliert in Satz sechs, der die von Luther herausgestrichene Verbindung von sola fide, sola gratia, solus christus und sola scriptura als Ursprung der guten Werke benennt.20 Der erste und der letzte Satz bilden eine Klammer um die Kantate: Sie führt die Hörenden und Gläubigen vom fordernden Anspruch Gottes über das erleichternde Bekenntnis der eigenen Unzulänglichkeit hin zum GlaubenGlaube als Fundament ihres Lebens und Handelns.21 Der GlaubeGlaube wird zum Motor der Lebensgestaltung und zum Ermöglichungsgrund von GottesGottesliebe- und MenschenliebeMenschenliebe. In der EucharistieEucharistie wird dieser Zusammenhang sinnfällig verdeutlicht. Vor dem Hintergrund des denkbaren weiten Assoziationsraumes bietet die Kantate vielfältige Anknüpfungspunkte22 für die Rezipientinnen und Rezipienten, die sich in vielfältigen Aussagen wiederfinden könnten und sich damit dem Phänomen der Hilfe für den Nächsten annähern können.

1.6 „Diakonie“ und Alltagssprache

Für einen Einblick in das alltagssprachliche Verständnis von „Diakonie“ sind exemplarisch zwei Quellen heranzuziehen, die eine große Popularität in Deutschland genießen: Zunächst der entsprechende Eintrag im Duden sowie der entsprechende Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia.

Der Duden versteht „Diakonie“ als „[berufsmäßigen] Dienst an Hilfsbedürftigen (Krankenpflege, FürsorgeFürsorge usw.).“ Entsprechende Synonyme des Begriffs sind „FürsorgeFürsorge, Sozialhilfe, WohlfahrtWohlfahrt.“1 „Diakonie“ wird damit auf sozial-fürsorgliche Handlungen bezogen. Weitergehende Tätigkeiten innerhalb einer Gemeinde, wie z.B. MissionMission und VerkündigungVerkündigung, geraten ebensowenig in den Blick wie eine spezifisch christliche Bedeutung des Begriffes.

Im Unterschied zur Begriffsbestimmung im Duden entfaltet die deutschsprachige Wikipedia einen weiteren DiakoniebegriffDiakoniebegriff, indem sie unter „Diakonie“ „alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen“2 versteht. Biblische Überblicke verdeutlichen dieses Verständnis. Dabei beziehen die Autorinnen und Autoren sowohl das Alte als auch das Neue Testament in ihre Darstellung ein.

In alttestamentlicher Perspektive rekurrieren die Verfasserinnen und Verfasser auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen (Gen 1,27Gen 1,27) und auf mehrere Stellen innerhalb der Gesetzeskorpora (z.B. Lev 19,33f.Lev 19,33f., Dtn 24,17Dtn 24,17). Parallel dazu werden entsprechende Belege in den Psalmen angegeben: Ps 8,5Ps 8,5 für die Gottebenbildlichkeit, bzw. Ps 82,3Ps 82,3 für die Sorge um Mittellose. Mit Jes 57,15Jes 57,15 wird die Nähe JHWHs zu den Armen betont.

In neutestamentlicher Perspektive kommen einige bereits mehrfach benannte Perikopen in den Blick. So erwähnt der Eintrag Erzählungen über Jesus, die diakonisches Handeln illustrieren und begründen würden. Benannt werden das Gleichnis vom barmherzigen SamaritanerSamaritaner (Lk 10,25–37Lk 10,25–37) sowie die WeltgerichtsredeWeltgerichtsrede in Mt 25Mt 25. Ferner wird Joh 5,5f.Joh 5,5f. als Beispiel für diakonisches Handeln herangezogen. Das Magnificat in Lk 1,46–55Lk 1,46–55 preise Gott als denjenigen, der sich der Armen annimmt. Das Summarium in Apg 2Apg 2 wird als Beleg für die „Diakonie“ der frühen Jerusalemer Gemeinde angeführt, die Wahl der ArmenpflegerArmenpfleger in Apg 6Apg 6 sei als Ersterwähnung des DiakonenamtsDiakon zu verstehen. Interessant mutet der alleinstehende Satz zum Diakonie-Verständnis bei PaulusPaulus an: „Paulus schließlich bezeichnet die Diakonie – das gegenseitige Lastentragen – als Erfüllung des Gesetzes Christi (Gal 6,2Gal 6,1–5).“ Obgleich das Umfeld von Gal 6,2 keinen Beleg aus dem διακον-Stamm bietet, wird hier eine inhaltliche Füllung des Lexems gesehen.

Es bedarf keines besonderen Hinweises, dass die deutschsprachige Wikipedia nicht als belastbare Grundlage für eine wissenschaftliche Studie herangezogen werden kann. Jedoch darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Wikipedia zum Informationsstandard für eine breite Öffentlichkeit geworden ist, die die Möglichkeit einer niederschwelligen Information zu dem Begriff und seiner Füllung ermöglicht.3 Für die vorliegende Studie ist dieser Eintrag deshalb interessant, weil er einen Einblick in das populäre Verständnis von Diakonie zu bieten vermag. Zugleich ist vor dem Hintergrund der Aufrufstatistik anzunehmen, dass der Eintrag im Vergleich mit den Leitbildern, PräambelnPräambel, SatzungenSatzung etc. die größte Reichweite und deswegen einen größeren Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung besitzt als die genannten Verlautbarungen.

1.7 Zusammenfassung

Der erste Annäherungsversuch hat ein vielschichtiges Bild von „Diakonie“ ergeben. Primär wird der Begriff auf soziale bzw. fürsorgliche Tätigkeiten bezogen und repräsentiert in dieser Hinsicht eine Art „Corporate Identity“, die diesen Bereich kirchlichen Lebens für eine breite Öffentlichkeit erkennbar macht. Darüber hinaus zeigt der Annäherungsversuch aber auch, dass der biblische Befund für den semantischen Ursprung des Begriffs „Diakonie“ eine Bandbreite an Tätigkeiten und Handlungen mit dem Lexem διακονέω κτλ. verbindet. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Fokussierung des deutschen Begriffs der „Diakonie“ auf den Bereich des sozialen Handelns, wie sie u.a. im Duden durchgeführt wird, als Engführung.1 Allerdings ist diese Fokussierung als ein Resultat von historischen Entwicklungen und Gegebenheiten, also als ein Abbild einer gewachsenen Realität zu verstehen. Damit stellt sich aber die Frage nach dem innovativen Potenzial der Diakonie, wie sie gleich noch auszuführen ist.

Wahrzunehmen war ein weitgehender Verzicht auf explizite biblische Bezüge und Belege in den Verlautbarungen diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände. Dieser Verzicht bedeutet aus exegetischer Perspektive in letzter Konsequenz eine permanente hermeneutische Aufgabe, durch die jeweils neu von den Adressatinnen und Adressaten der jeweiligen Verlautbarung der biblische Befund zu erinnern und in praktische Vollzüge einfließen zu lassen ist. Diese Aufgabe besteht in der Beantwortung der Frage: In welchem Verhältnis steht die allgemeine Rede von der Orientierung des Handelns an der Bibel zur konkreten Betrachtung der sog. diakonischen GroßtexteGroßtexte, diakonische? Welcher hemeneutische Schlüssel qualifiziert eine biblische Perikope vor einer anderen einen Beitrag zum Verständnis von „Diakonie“ zu leisten? Mit diesen Fragen korreliert die Feststellung, dass zwischen der diakoniewissenschaftlichen Forschung und den Verlautbarungen diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände so gut wie keine expliziten Verbindungen erkennbar sind. Die Formulierung von LeitbildernLeitbild u.ä. vollzieht sich in dieser Hinsicht weitgehend ohne Bezug zum gegenwärtigen Forschungsstand.2 Damit stellt sich aber auch die Frage, ob sich die Diakonie als eine innovative Organisation versteht, die ihre eigenen hermeneutischen Grundlagen reflektiert und aufzeigt.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass es sich bei „Diakonie“ um ein komplexes Phänomen handelt, dass die Fachwissenschaft ebenso beschäftigt wie gesellschaftliche und kulturelle Diskurse. Vor diesem Hintergrund bietet sich für das Phänomen eine multiperspektivische Annäherung an, wie sie hier exemplarisch durchgeführt wird. Diese Exemplarizität verweist darauf, dass nicht alle mit dem Phänomen verbundenen Aspekte abschließend benannt sind – zu denken wäre u.a. an die ökonomische Dimension des Begriffes3, die historische Entwicklung diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände oder an den Einfluss einer christlichen Kultur des Helfens auf sozialstaatliche Gesetzgebungen.4 Jedoch bieten die hier aufgeführten Aspekte die notwendige Grundlage für die weiterführende Auseinandersetzung mit einem Konzept diakonischen Handelns, wie sie in Abschnitt II durchgeführt wird.

2. Empirische Wissenschaft und „Diakonie“

Als ein weiterer Versuch der Annäherung an das Verständnis und die Gestalt von „Diakonie“ erscheint eine Darstellung empirischer Studien gewinnbringend, die einen Einblick in das SelbstverständnisSelbstverständnis von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diakonischer Einrichtungen bieten.1 Möglich ist eine solche empirische Annäherung an das Themenfeld anhand der aktuellen V. KirchenmitgliedschaftsuntersuchungKirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD (V. KMU), die in einem allgemeineren Fragezusammenhang das sozial-fürsorgliche Handeln von Kirche thematisiert. Zugleich bietet sie eine Außenperspektive, da es sich bei den Befragten nicht um Mitarbeitende der Diakonie handelt.

2.1 Problemanzeige: Das Selbstverständnis „diakonisch“ Handelnder

Die bisherigen Darstellungen haben gezeigt, dass die Verwendung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff nicht einheitlich ist und empirisch zuweilen sogar eine gewisse Sprachlosigkeit hinsichtlich des Verständnisses von „Diakonie“ festzustellen ist.1 Leitbilder und PräambelnPräambel diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände versuchen Abhilfe zu schaffen und Verstehenshilfen und Zielvorgaben in Bezug auf die Begrifflichkeit zu formulieren, deren Umsetzung und Erfolg jedoch nur schwer zu evaluieren ist. So wäre für den diakoniewissenschaftlichen Diskurs eine Studie sinnvoll, die die Motivationslagen und das SelbstverständnisSelbstverständnis von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reflektiert und hinterfragt.2 Mit dieser Studie wäre die Möglichkeit gegeben, den Begriff und das Geschehen der „Diakonie“ einer multiperspektivischen Betrachtung zu unterziehen: Einmal aus Sicht der Leitungsebene, die konkrete Vorgaben und Maßstäbe ausarbeitet (in der vorliegenden Studie durchgeführt anhand von LeitbildernLeitbild und PräambelnPräambel). Sodann kann die Sicht der Mitarbeitenden in den Blick kommen, die sich in ihrer täglichen Praxis idealerweise an den Vorgaben der Leitbilder und PräambelnPräambel orientieren. Und letztlich kann „Diakonie“ aus der Sicht der Personen beleuchtet werden, die mit einer bestimmten ErwartungshaltungErwartungshaltung „Diakonie“ in Anspruch nehmen.3 Die Notwendigkeit einer solchen Studie wurde neuerdings auch im Anschluss an das Forschungsprojekt „Merkmale diakonischer Unternehmenskultur in einer pluralen Gesellschaft“4 formuliert.5 Bei einer solchen Studie „wäre es interessant, den Zusammenhang von LeitbildernLeitbild und anderen verschriftlichten Normen in den Einrichtungen mit der wahrgenommenen Unternehmenskultur zu untersuchen. Also das Wechselspiel von Präskription und Deskription.“6 Im Anschluss an dieses Desiderat zeigt der folgende Fragenkatalog auf, welche Perspektiven die Studie aufgreifen könnte:

 Was verstehen die Mitarbeitenden der Diakonie unter dem Begriff der „Diakonie“?

 Welche Bedeutung besitzen die Ansprüche aus Vorgaben und LeitbildernLeitbild für das SelbstverständnisSelbstverständnis der Mitarbeitenden und ihrer täglichen Arbeit?

 Zu welchem Grad identifizieren sich die Mitarbeitenden mit den Zielen, Ansprüchen und Grundlagen der Leitbilder und PräambelnPräambel?

 Welche MotivationslageMotivationslage führt zu einer Tätigkeit im sozialen Sektor? Könnten z.B. die Ausführungen Beyers die Bedeutung des Aspekts der LebenshingabeLebenshingabe bzw. der Ausführung eines ganzen OpfersOpfer hervorheben?7 Oder ist der Gegenpol plausibler: Ist die Tätigkeit im sozialen Sektor mit einer extrinsischen MotivationMotivation zu verbinden, durch die sich die Mitarbeitenden als Dienstleisterinnen bzw. Dienstleister verstehen, die für die Nächste bzw. den Nächsten sorgen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen?8

 Worin sehen die Mitarbeitenden der Diakonie das Surplus christlich geprägten Hilfehandelns gegenüber dem Hilfehandeln anderer Trägerinnen und Trägern sozial-fürsorglicher Arbeit? Wie unterscheidet sich aus ihrer Sicht die Diakonie [die Innere Mission/die CaritasCaritas etc.] von der Volkssolidarität [der AWO/dem DRK etc.]?

 Sind die Mitarbeitenden Kirchenglieder bzw. in einer Kirchgemeinde aktiv?

 Besteht eine Verbindung zwischen dem kirchlichen Leben innerhalb einer Gemeinde und dem sozial-fürsorglichen Handeln der Mitarbeitenden in der Diakonie?

 Wird der GottesdienstGottesdienst als Mittelpunkt gemeindlichen Lebens verstanden und motiviert er zu diakonischem Handeln?9

Die angeführten Überlegungen und Fragen sind exemplarisch für die Konzeption einer entsprechenden Studie zu verstehen und dürfen nicht als abgeschlossen angesehen werden. Vielmehr soll deutlich werden, welche Fragen sich aus den in dieser Studie durchgeführten Annäherungsversuchen ergeben, die einer empirischen Evaluation bedürften. Ein empirischer Blick auf die Motivationslagen von Mitarbeitenden bietet nicht zuletzt die Möglichkeit, sowohl Überforderung als auch Enttäuschungen vorzubeugen – sowohl seitens der Mitarbeitenden als auch seitens der Leitungsebene.

2.2 V. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD

Im März 2014 erschien die Auswertung der V. KirchenmitgliedschaftsuntersuchungKirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD. Unter dem Titel „Engagement und Indifferenz – Kirchenmitgliedschaft als soziale Praxis“ werden die Ergebnisse der Befragung innerhalb von vier Themenbereichen ausgewertet. Die Untersuchung bietet repräsentative Ergebnisse für Befragte im Alter von über 14 Jahren, die entweder MitgliederMitglied einer evangelischen Landeskirche sind oder aber konfessionslos und noch nie einer Religionsgemeinschaft angehörten bzw. Mitglied einer evangelischen Landeskirche waren. Die Repräsentativität wird durch die Befragung von 3027 Personen erzielt.1 Für die vorliegende Studie sind die Bereiche drei und vier von besonderem Interesse: „Entwicklungen des evangelischen Profils“ und „Protestantische Potenziale in der Zivilgesellschaft“.2 Die genannten Bereiche bieten einen Einblick in die ErwartungshaltungErwartungshaltung von Kirchengliedern in Bezug auf die Gestalt von und die Erwartungen an Kirche. In diesem Kontext wird auch „Diakonie“ thematisiert. Weiterhin wird unter dem Begriff des „SozialkapitalsSozialkapital“ deutlich, inwieweit, in welchen Bereichen und mit welcher MotivationMotivation sich Christinnen und Christen in der Gesellschaft engagieren.

Zunächst ist deutlich zu machen, dass das Themenfeld „Diakonie“ in verschiedenen Kontexten Beachtung findet und Studienteilnehmende daraufhin befragt werden. Konkretere Fragestellungen zum diakonischen Handeln der Kirche formuliert die Studie jedoch nicht.3 „Diakonie“ kommt unter den Stichworten „Verbundenheit, Mitgliedschaft und Erwartungen – Die Evangelischen und ihre Kirche“ in den Fokus.4 Unter dieser Überschrift wird eruiert, aus welchen Gründen Menschen MitgliederMitglied der evangelischen Kirche sind. Die Gründe und Antwortmöglichkeiten sind vielfältig und „Evangelische, die sich ihrer Kirche verbunden fühlen, stimmen vielfältigen Mitgliedschaftsgründen zu. Besonders hohe Zustimmung erfahren dabei kirchliche Begleitung am Lebensende, ethische Werte, welche die evangelische Kirche vertritt, diakonisches Handeln derselben und der christliche GlaubeGlaube.“5 Interessant ist, dass der Fragebogen nicht dezidiert nach diakonischem Handeln bzw. nach der Diakonie fragt, sondern allgemein die Antwortmöglichkeit „Ich bin in der Kirche, weil sie etwas für Arme, Kranke und Bedürftige tut“6 vorgab.7 Diese Antwortmöglichkeit fand unter der Gruppe der mit der evangelischen Kirche „verbundenen und nicht austrittsbereiten“ Kirchenglieder eine starke Zustimmung. Für „kaum oder nicht“ kirchenverbundene Kirchenglieder spielt die genannte Antwortmöglichkeit hingegen eine geringe bis untergeordnete Rolle. Für diese beiden Gruppen spielen eher der Gedanke einer christlichen BestattungBestattung und der Tradition (Kirchengliedsein, weil es die Eltern auch waren bzw. weil es sich so gehört) eine signifikante Rolle. Keine Ablehnung sondern vielfach Zustimmung findet bei allen befragten Gruppen die Frage nach der kirchlichen Betreuung von Armen, Kranken und Bedürftigen. Die mit der Kirche verbundenen MitgliederMitglied stimmten dieser Frage überwiegend stark zu. Annähernd gleiche Zustimmung wie Ablehnung wird von der Gruppe der kaum oder nicht verbundenen und austrittsbereiten Kirchenglieder formuliert. Die Gruppen der Konfessionslosen stimmten der Fragestellung hingegen überwiegend zu. „Während für weniger kirchenverbundene Evangelische, die nicht austreten möchten, Diakonie, VerkündigungVerkündigung und die Vertretung von Werten zustimmungsfähige kirchliche HandlungsfelderHandlungsfelder sind, befürworten die konfessionslosen Befragten mehrheitlich ausschließlich diakonische Tätigkeiten als Aufgabengebiet der evangelischen Kirche. Abgesehen von den austrittsbereiten Evangelischen, die keiner Aussage dazu, was Kirche tun soll, mehrheitlich zustimmen, wird die Förderung von Kunst und Kultur als kirchliches Tätigkeitsfeld generell akzeptiert.“8 Eine anschließende Frage führt nun doch den Begriff „Diakonie“ ein, indem sie die Zustimmung zum Betreiben diakonischer Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) abfragt, die im Ergebnis in allen Gruppen vorhanden ist. Lediglich in der Gruppe der kaum oder nicht verbundenen und austrittsbereiten Evangelischen halten sich Zustimmung und Ablehnung die Waage. Damit wird deutlich, dass „[d]iakonisches Handeln […] das einzige auch unter Konfessionslosen mehrheitlich zustimmungsfähige Gebiet kirchlichen Handelns [ist].“9 Allerdings ist die ErwartungshaltungErwartungshaltung der Konfessionslosen in Bezug auf das diakonische Handeln der Kirche geringer ausgeprägt als bei den Kirchengliedern.

Das folgende Kapitel der V. KMU wendet sich der Frage nach sogenannten Diakonischen Potenzialen zu und knüpft damit nahtlos an das vorangehende Kapitel an, das deutlich zeigte, dass sowohl Evangelische als auch Konfessionslose ein soziales Engagement der Kirche erwarten.10 Aufgrund der hohen Zustimmungswerte für das diakonische Engagement von Kirche legt sich der Gedanke nahe, „dass diakonische Einrichtungen hier eine wichtige Brückenfunktion innehaben. Dies schlägt sich nicht zuletzt darin nieder, dass Konfessionslose der Diakonie weitaus mehr Vertrauen entgegenbringen als der evangelischen Kirche […] – ein Rahmen, in dem sogar religiöse KommunikationKommunikation denkbar werden kann. So tauschen sich z.B. Konfessionslose, welche der Diakonie vertrauen, im Vergleich zu den übrigen Konfessionslosen wesentlich häufiger über Sinnfragen oder religiöse Themen aus.“11 Aus praktisch-theologischer Perspektive könnte an diese Wahrnehmung angeschlossen werden, indem stärker danach gefragt wird, inwiefern „Diakonie“ ein missionarischer Aspekt inhärent ist und inwiefern dieser für das kirchliche Leben fruchtbar zu machen ist. Eine geringe Kompetenz wird der Kirche von den Konfessionslosen allerdings in Bezug auf die Lösung von sozialen Problemen zugesprochen. Zunächst werde daran deutlich, „dass das Alleinstellungsmerkmal der Kirche im Bereich Religion und nicht so stark im Bereich Soziales liegt, was einen ganz engen Zusammenhang von Religion und Sozialem relativiert.“12 Interessant an dieser Aussage ist, dass Tätigkeiten im Bereich Religion von den Befragten aber gerade nicht als primäres Handlungsfeld kommuniziert wurden – der Fokus lag wie soeben dargestellt auf den sozialen Tätigkeiten. Zu erklären könnte dieses Paradox mit dem Hinweis sein, dass „Diakonie“ von den Befragten nicht bzw. wenig als „sozialer Beitrag der Kirche wahrgenommen [wird.] Das recht verbreitete Vertrauen in die Diakonie schlägt deshalb vor allem bei den Konfessionslosen nicht auf die der Kirche zugeschriebene Kompetenz in sozialen Dingen durch.“13 Eventuell könnte dieses Ergebnis als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass für einen Großteil der Befragten eine Verbindung zwischen evangelischer Kirche und institutionalisierter Diakonie nicht mehr deutlich ist. Worauf dies zurückzuführen ist, kann an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Jedoch erscheint dieser Umstand höchst bedenklich, wenn „Diakonie“ als LebensäußerungLebensäußerung von Kirche verstanden werden soll.14

Weiterführend wäre nach dem sozialen Engagement von Evangelischen und Konfessionslosen zu fragen. Auch diesem Themenbereich widmet die V. KMU ihre Aufmerksamkeit, befragt sie doch die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer nach ihrem ehrenamtlichen Engagement. Dies geschieht unter dem Stichwort des „SozialkapitalsSozialkapital“. Darunter ist die „Frage nach der Existenz und der Entwicklung sozialen Vertrauens aufgrund sozialen Engagements“15 zu verstehen unter der zentralen Annahme, „dass freiwilliges Engagement sich günstig auf die Ausbildung sozialen Vertrauens gegenüber (allen) Mitmenschen auswirkt.“16 Grundsätzlich festzuhalten ist das innerkirchliche Engagement von Evangelischen, darüber hinaus sind viele Evangelische aber auch außerhalb der Kirche engagiert; sie sind „überdurchschnittlich oft bereit, sich sozial zu engagieren.“17 Offen bleibt, mit welcher MotivationMotivation dieses Engagement geschieht.18 Anhand der Ergebnisse wird hingegen deutlich, dass mit dem Engagement offensichtlich ein starkes Vertrauen in Institutionen, soziale Gefüge und Menschen verbunden ist, das sich positiv auf das soziale Gefüge innerhalb der Gesellschaft auswirkt. Dieses Vertrauen könnte sich unter anderem aus „religiös-normativen Motive[n] christlicher NächstenliebeNächstenliebe“19 speisen. Oder auch aus dem aktiven Engagement, das vielfältige Begegnungsmöglichkeiten schafft.

2.3 Kritische Würdigung

Die empirischen Annäherungen haben gezeigt, dass in Bezug auf die Evaluation der MotivationMotivation und des Selbstverständnisses von Mitarbeitenden in der Diakonie ein erheblicher Forschungsbedarf besteht. Die in Kapitel II.2.1 angeregte Studie könnte dazu beitragen, PräambelnPräambel und Leitbilder zu entwickeln, die auch orientiert sind am Verständnis derjenigen Personen, für die sie eine maßgebliche Relevanz innerhalb ihres alltäglichen Diensts besitzen. Zugleich könnte eine solche Studie ermessen, ob theologisch-theoretische Begründungszusammenhänge eine Relevanz für das Personal der Diakonie haben.

Die V. KMU zeigte, dass von der Kirche ein soziales Engagement erwartet und auch wahrgenommen wird. Dabei wird dieses Engagement nicht nur von Seiten der Institution Kirche mit Leben gefüllt, sondern auch von ihren MitgliedernMitglied – Evangelische Christen zeigten laut der Studie meist ein großes soziales Engagement. Auch an dieser Stelle sollte weiterführend gefragt werden, welche Motivationslagen zu diesem Engagement führen. Ferner erhält das soziale Handeln der Kirche hohe Zustimmungswerte und lässt diesen Bereich kirchlichen Lebens noch vor dem vermeintlichen kirchlichen Kerngeschäft, der VerkündigungVerkündigung des Evangeliums, rangieren. Ist somit – im Hinblick auf das Engagement Evangelischer und die allgemeine Anerkennung des sozialen Handelns der evangelischen Kirche – eine entsprechende theoretisch-theologische Grundlegung überhaupt notwendig? Prägnant formuliert: Benötigt eine selbstverständliche Handlung, ein selbstverständliches und gesellschaftlich anerkanntes Verhaltensmuster eine (neue) theoretische Begründung bzw. Reflexion? Und weiterführend, soweit diese Frage zu bejahen ist: Was können bereits existierende und im Entstehen begriffene Studien zu dieser Reflexion beitragen? Weiter zu untersuchen wäre die dargestellte Diskrepanz zwischen dem großen Vertrauen in die Diakonie bei gleichzeitigem geringem Vertrauen in die Möglichkeiten der Kirche, zur Lösung sozialer Probleme beizutragen.

Zweifelsohne wären aus der V. KMU noch vielfältige andere Erkenntnisse und Frageperspektiven zu extrahieren. Für den vorliegenden empirischen Annäherungsversuch sollen die vorgestellten Einsichten zunächst genügen. Es ist deutlich geworden, dass der „Diakonie“ eine große Bedeutung von den Befragten zugesprochen wird und sie eine Präsenz im Alltag vieler Menschen besitzt.

3. Exegetische Wissenschaft und „Diakonie“

Im Folgenden werden forschungsgeschichtliche Stationen in den Blick genommen, die die wissenschaftlich-theologische Arbeit am DiakoniebegriffDiakoniebegriff im 20. Jahrhundert illustrieren. Dabei sind drei Arbeiten besonders aufschlussreich. Zunächst werden die Ausführungen Hermann Wolfgang Beyers aus den 1930er Jahren dargestellt. Als zweite Station sei eine Monographie John N. Collins’ dargestellt, der seine Ausführungen unter dem Titel „Diakonia: Re-Interpreting the Ancient Sources“ vorgetragen und 1990 veröffentlicht hat. Letztlich soll Anni Hentschel mit ihrer Studie „Diakonie im Neuen Testament. Studien zur Semantik unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Frauen“ (2007) Beachtung finden.

Folgende Fragen sollen die drei Darstellungen begleiten und vergleichbar machen: Zunächst verdient Beachtung, welche biblischen Perikopen zur Begründung diakonischen Handelns herangezogen werden. Deswegen ist zu fragen, ob sich die Studien nur auf eine Auswertung der Belegstellen für die neutestamentliche διακ-Wortgruppe stützen, oder ob weitere Perikopen zum Erkenntnisgewinn herangezogen werden. Sodann stellt sich die Frage, wie diakonisches Handeln nach Meinung der vorgestellten Studien zu verstehen sei. Damit verbunden ist die Frage, was das Surplus christlicher „Diakonie“ gegenüber anderweitig motiviertem Hilfehandeln ist – sofern „Diakonie“ von den Studien überhaupt als „soziales Handeln“ verstanden wird. Ist Letzteres nicht der Fall, wird darzustellen sein, was darüber hinaus bzw. dem gegenüber den Inhalt des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff ausmacht. Neben diesen inhaltlichen Fragen werden freilich auch die leitenden Interessen und Fragen der Autorin bzw. der Autoren sowie ihr Vorgehen zu deren Klärung Beachtung finden. Alle Erkenntnisse sind je für sich kritisch zu würdigen und so für die Weiterarbeit fruchtbar zu machen.

3.1 Hermann Wolfgang Beyer

Bereits mehrfach wurde auf Hermann Wolfgang Beyer hingewiesen, der im Theologischen Wörterbuch zum Neuen Testament die Artikel zu διακονέω, διακονία und διάκονοςδιάκονος verfasst hat.1 Der Darstellung sei der Hinweis von Beyer vorangestellt, dass es in der griechischen Sprache wohl keinen einheitlichen DienstbegriffDienstbegriff gebe, sondern vielmehr der Dienst durch mehrere Vokabeln ausgedrückt werde, die z. T. nicht trennscharf voneinander zu unterscheiden seien, jedoch verschiedene Grundausrichtungen besitzen.2 Im Einzelnen führt Beyer folgende Beispiele an: δουλευώ, θεραπεύω, λατρεύω, λειτουργέω und ὑπηρετέω. Gegenüber allen diesen Begriffen liege der Fokus bei διακονέω auf der „ganz persönlich einem anderen erwiesenen Dienstleistung.“3 Insofern könne nach Beyer bei diesem Begriff von einer Annäherung an das Verständnis als „LiebesdienstLiebestätigkeit“ gesprochen werden.

3.1.1 Darstellung
3.1.1.1 Zu „διακονέω“

Bevor Beyer auf das Neue Testament Bezug nimmt, bietet er einen Überblick über den Gebrauch des Begriffs außerhalb der biblischen Literatur. Dieser Überblick ermögliche einen Einblick in das Verständnis des Dienstbegriffs innerhalb der griechischen Kultur und des Judentums und damit in den kulturellen Horizont, innerhalb dessen sich der neutestamentliche Begriff zu verorten habe.

Als grundlegende Erkenntnis für das Verständnis des Begriffs, der zuerst bei Herodot zu finden sei, sei die Tatsache anzusehen, dass ihm eine dezidierte inhaltliche Füllung innerhalb der Profangräzität vorausgehe, nämlich die Aufwartung bei Tisch (vgl. Aristophanes, Ach 1015ff.; Diodorus, V 28,4; Euphron, AthenAthen IX 21; Plutarch, Virtutem Doceri Posse 3 II 440c), das Kredenzen (vgl. Pseudo-Lukian, Asin 53) bzw. das Herrichten des Hochzeitsmahles (vgl. Euphron, AthenAthen IX 20; Euphron, AthenAthen VI 46; Dion Chrysostomos, Or 7, 65).1 Darüber hinaus diene er auch zur Bezeichnung für das Sorgen um den Lebensunterhalt (vgl. Sophokles, Phil. 285ff.; als Tätigkeit der Frauen in: Platon, Leg VII 805e; Plutarch, Adulat 22, II 63 d).

Zunächst sei das Dienen, wie Beyer mit Rekurs auf Platon (vgl. Gorg 491e.492b.521a-b) festhält, in den Augen eines Griechen eine minderwertige Tätigkeit, die einem Mann unwürdig sei. Lediglich das Dienen für den Staat erfahre eine Hochachtung.2 Grundsätzlich sehe „der Grieche […] das Ziel des Menschenlebens in der vollkommenen Entfaltung der einzelnen Persönlichkeit. Von daher ist ihm der Sinn eines Diensts am Anderen verschlossen.“3 Auch der Dienst eines Staatsmannes, der ein διάκονοςδιάκονος τῆς πόλεως sei, führe nicht zu einem Dienst am Anderen, der mit Selbstaufopferung verbunden sei: „[Dieser Dienst, JQ] ist vom SelbstverständnisSelbstverständnis des Ichs als Mikrokosmos bestimmt und führt, auch wenn er gewisse Entsagungen auferlegt, nicht zu einer wirklichen Selbstentäußerung um des Anderen willen. Der Dienst wird nicht zur Hingabe, wie er nicht zu den Kräften gehört, die Himmel und Erde zusammenhalten.“4 Diese Auffassung bleibe auch bei Aristoteles und im HellenismusHellenismus bestehen (vgl. Epiktet, Diatr. III 22,69.24,65), fokussiere sich aber auf den Gedanken, dass der Weise ein Diener Gottes sei (vgl. Epiktet, Diatr. III 26,28; IV 7,20). „Aber die konkreten Pflichten gegenüber dem Nächsten verschwinden demgegenüber fast ganz. Vollends davon, daß er dazu da sei, einem Anderen zu dienen, kann bei dem freien und weisen Griechen keine Rede sein.“5

Ein tieferes Verständnis für den Sinn des Dienens bescheinigt Beyer dem Judentum: Dienen sei hier nicht per se etwas Unwürdiges. Besonders verweist Beyer auf das Verhältnis zwischen Gott und Mensch, das als positives Knechts- bzw. Dienstverhältnis gezeichnet werden könne.6 Die angeführten Belege bei Philon (vgl. VitCont 70VitCont 70Philon von Alexandrien; VitCont 75VitCont 75Philon von Alexandrien) und Flavius JosephusJosephus, Flavius (vgl. Flav.Jos.Ant. XI 163Flav.Jos.Ant. XI 163Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. VI 52Flav.Jos.Ant. VI 52Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. XI 166Flav.Jos.Ant. XI 166Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. XI 188Flav.Jos.Ant. XI 188Flaivus Josephus; Flav.Jos.Ant. XVIII 74Flav.Jos.Ant. XVIII 74Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. IX 25Flav.Jos.Ant. IX 25Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. XVII 140Flav.Jos.Ant. XVII 140Flavius Josephus; Flav.Jos.Ant. VII 365Flav.Jos.Ant. VII 365Flavius Josephus) sollen zeigen, dass der Begriff neben der Bezeichnung eines allgemeinen Dienens (ohne Spezifikation des Aufgabenbereiches) auch wiederum den TischdienstTischdienst und einen liturgischen Dienst bezeichnen könne.7 Mit Lev 19,18Lev 19,18 sei ferner das Gebot und die Verpflichtung zum Dienst am Nächsten der jüdischen Tradition ins Stammbuch geschrieben worden. Im „Spätjudentum“ sei dann jedoch der Verdienstgedanke in den Vordergrund getreten, wodurch die Intention von Lev 19,18 eine Trübung erfahren habe.8

Beyer hält bei der Darstellung von διακονέω im Neuen Testament fest, dass der jesuanische DienstbegriffDienstbegriff aus dem alttestamentlichen LiebesgebotLiebesgebot heraus entstanden und in Erweiterung mit dem Gebot der GottesliebeGottesliebe „[durch Jesus selbst, JQ] zum Inbegriff der gottgewollten sittlichen Haltung des ihm nachfolgenden Menschen gemacht“9 worden sei. Damit verbunden sei eine „Reinigung“ des Begriffs von „Verfälschungen, die er im Judentum erfahren hat.“10 Nach Beyer ist das Dienen diejenige Haltung, die einen JüngerJünger Jesu als ebensolchen auszeichne.11 Im Anschluss an Lk 17,8Lk 17,8; Lk 12,37Lk 12,37 und Joh 12,2Joh 12,2 verortet Beyer den Ursprung von διακονέω zunächst im TischdienstTischdienst. In Lk 22,26f.Lk 22,26f. stelle Jesus das Verhältnis von Diener und Bedienten auf den Kopf, wenn er dem, der der Größte sein will, rät, ein Diener zu werden. Dabei bringe sich Jesus selbst als Beispiel in den Mittelpunkt dieser Aussage, wie Lk 22,27Lk 22,27 deutlich zeige. Beyer hält ferner fest, „daß Jesus nicht nur einen grundstürzenden Wandel in der Wertung menschlichen Seins und Tuns gedanklich heraufführt, sondern eine neue Gestaltung aller Beziehungen zwischen den Menschen als Wirklichkeit hinstellt.“12 Mit Rückgriff auf Apg 6,2Apg 6,2 komme nach Beyer sodann auch der Dienst im Zusammenhang mit einer Mahlzeit in den Blick. Also der Dienst der „Leitung der LiebestätigkeitLiebestätigkeit im Gegensatz zur WortverkündigungWortverkündigung in der Gemeinde.“13 Fürsorgende Tätigkeiten, besonders in Zusammenhang mit der Bewirtung von Gästen, könnten ebenfalls unter diesem DiakoniebegriffDiakoniebegriff subsumiert werden.14

Neben dem Gebrauch in Bezug auf den TischdienstTischdienst könne der Begriff auch zur Bezeichnung allgemeiner Dienste bzw. Aufgaben gebraucht werden. Diese Verwendung finde ihr inhaltliches Zentrum in Mt 25,42–44Mt 25,42–44. In dieser Perikope bezeichne der Begriff nach Beyer „den Vollsinn christlicher Liebesbetätigung gegenüber dem Nächsten und zugleich die rechte Jüngerschaft Jesu […], denn was der Christ dem Geringsten unter seinen Mitmenschen antut, das tut er dem Herrn selbst.“15 Der DiakoniebegriffDiakoniebegriff erhalte in dieser Lesart eine dezidiert christologische Füllung. Diese impliziere eine Umkehrung der Dienst- und AbhängigkeitsverhältnisseAbhängigkeitsverhältnis. Der Weg zur Herrlichkeit führe sodann – wie der Weg Jesu – durch Leiden und Tod. Somit sei es ein Weg der Umkehrung, wie Beyer mit Mk 10,43–45Mk 10,43–45 bzw. Mt 20,26–28Mt 20,26–28 festhält: Derjenige, der groß sein will, müsse zum Diener werden – orientiert am dienenden Verhalten des Kyrios Jesus Christus.16 „Der Sinn des Leidens liegt in dem Dienst, der darin geschieht. So erst wird es zum Opfer. Darum gibt es für den Christen nur einen Weg zur Größe, den, daß er Diener, διάκονοςδιάκονος ὑμῶν, ja Knecht aller, πἀντων δοῦλος, wird.“17 Mk 10,45Mk 10,45 weite den Fokus der Begriffsbestimmung so, dass nicht mehr primär der TischdienstTischdienst und andere karitative Tätigkeiten in den Blick genommen würden, sondern „Diakonie“ vielmehr „als Vollzug eines ganzen OpfersOpfer, als Hingabe des LebensLebenshingabe verstanden wird, die ihrerseits Inbegriff des Dienens, des Für-die-Anderen-da-seins im Leben und Sterben ist. Damit erreicht der Begriff des διακονεῖν seine letzte theologische Tiefe. […] Dem Nächsten, Christus und Gott zu dienen, ist eins. Die Gemeinschaft mit dem Vater, die dadurch entsteht, ist der Lohn solchen OpferdienstesOpferdienst.“18

1Petr 4,10f.1Petr 4,10f. betone zudem die Mannigfaltigkeit der GabenGaben innerhalb der Gemeinde und die Dienstmöglichkeiten der Christinnen und Christen, die sich nicht in einer bestimmten Art und Form der Hilfe erschöpfen würden. Beyer hält fest, dass 1Petr 4,111Petr 4,10f. – analog zu Apg 6Apg 6 – zu differenzieren wisse zwischen dem Dienst am Wort und allen anderen Diensten der Tat. Der „Dienst mit der Tat […] wird in besonderem Sinne als διακονεῖν beschrieben. Er soll geschehen aus der Kraft, die Gott verleiht, und allein zu Gottes Verherrlichung. Nichts von WerkgerechtigkeitWerkgerechtigkeit oder frommem Stolz darf dem rechten christlichen Dienen anhaften. Es geschieht von Gott her und auf Gott hin.“19 Auch das Apostelamt sei diesem Dienst zuzurechnen.20

Mit Bezug auf 2Kor 8,19f.2Kor 8,1ff. kann Beyer die KollekteKollekte unter dem entfalteten DiakoniebegriffDiakoniebegriff subsumieren. Ganz grundsätzlich könne der Begriff aber auch den allgemeinen LiebesdienstLiebestätigkeit der Christinnen und Christen untereinander bezeichnen (vgl. Hebr 6,10Hebr 6,10), weshalb die Kollekte in diesem Sinn als besondere inhaltliche Bestimmung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff innerhalb des Neuen Testaments anzusehen sei.21

3.1.1.2 Zu „διακονία“

Zu διακονία stellt Beyer vier Bedeutungsrichtungen dar, deren Spektrum dem der Verbform entspreche.

An erster Stelle wird wiederum der TischdienstTischdienst angeführt, mit dem weiteren Verständnis als „FürsorgeFürsorge für die Verpflegung und den Lebensunterhalt.“1 Zum Beleg dieses Verständnisses könnten Lk 10,40Lk 10,40 und Apg 6,1Apg 6,1 herangezogen werden.

In einem zweiten, allgemeineren Sinne bezeichne der Begriff „jede Dienstleistung, die aus rechter Liebesgesinnung heraus geschieht.“2 Mit Eph 4,11Eph 4,11 betont Beyer das s. E. Neuartige in der Verwendung des Begriffs durch das Christentum: Mit ihm würden Arbeiten und Dienste bezeichnet, die dem Gemeindeaufbau dienten. Das Nomen könne insofern als Oberbegriff verstanden werden, der verschiedenste Dienste und Dienstleistungen für die Gemeinde unter sich zu vereinen mag. In der Begrifflichkeit Beyers meine der Oberbegriff dann: „Taten helfender FürsorgeFürsorge im Auftrage der Gemeinde.“3 Ziel und Empfänger dieser Dienste seien der Herr und Christus.4 Mit dieser Beschreibung werde deutlich, dass auch der Dienst der VerkündigungVerkündigung unter diesen Oberbegriff gefasst werden könne (vgl. Apg 6,4Apg 6,4; 2Kor 5,182Kor 5,18). Auch an dieser Stelle sieht Beyer eine Verbindung zum TischdienstTischdienst durch die „Darbietung des Wortes Gottes als Lebensbrot.“5 Ausgerichtet sei dieser Dienst am Evangelium und sein Ziel sei mit 2Kor 3,7–92Kor 3,6–9 die VersöhnungVersöhnung zwischen Gott und Mensch.

Als dritte Bedeutungsrichtung arbeitet Beyer das Verständnis als „Ausübung bestimmter Obliegenheiten in der Gemeinde“6 heraus. Dabei werden drei Dienste namentlich benannt: Das Apostelamt (vgl. Röm 11,13Röm 11,13; 2Kor 4,12Kor 4,1; 2Kor 6,3f.2Kor 6,3f.; 2Kor 11,82Kor 11,7–9; Apg 1,17Apg 1,17; Apg 1,25Apg 1,25; Apg 20,24Apg 20,24; Apg 21,19Apg 21,19; 1Tim 1,121Tim 1,12), das AmtAmt des Evangelisten (2Tim 4,52Tim 4,5) sowie die Mitwirkung bei der Missionsarbeit (2Tim 4,112Tim 4,11). Als vierte Bedeutungsrichtung sei wiederum die KollekteKollekte für JerusalemJerusalem anzuführen, die als „wirkliche Liebestat“ zu verstehen sei.7

3.1.1.3 Zu „διάκονος“

Bei den Ausführungen zu διάκονοςδιάκονος unterscheidet Beyer zunächst zwischen zwei Anwendungsbereichen des Begriffs: Einmal einen freieren Gebrauch und einmal den Gebrauch in Bezug auf den „Diakon als AmtsträgerAmtsträger in der Gemeinde.“1 Innerhalb des ersten Bereiches differenziert und skizziert Beyer sieben Verwendungsarten.

Zunächst könne der Begriff einen Bedienenden bei Tisch bezeichnen (vgl. Joh 2,5Joh 2,5.9Joh 2,9). Ebenfalls sei mit dem Begriff die Bezeichnung eines normalen Dienenden, z.B. am Königshof denkbar (vgl. Mt 22,13Mt 22,13). Eine Christin bzw. ein Christ könne ebenso tituliert werden, da sie bzw. er Jesus (vgl. Joh 12,26Joh 12,26) und den Menschen (vgl. Mk 9,35Mk 9,35; Mk 10,43Mk 10,43; Mt 20,26Mt 20,26; Mt 23,11Mt 23,11) diene.2 Außerdem könne ein Mensch auch Dienerin bzw. Diener einer – positiven oder negativen – geistigen Größe sein. Ihr bzw. sein Dienst hätte sodann in jeder Hinsicht einen Einfluss auf die Größe bzw. das Ansehen der in den Dienst stellenden MachtMacht.3

Auch der ApostelApostel könne, so eine weitere Variante, als Diener – entweder Christi (2Kor 11,232Kor 11,23) oder Gottes (2Kor 6,3f.2Kor 6,3f.) – verstanden werden. Damit käme ferner ein Eigentumsverhältnis zum Ausdruck.4 Es seien aber auch diejenigen als Diener Gottes zu bezeichnen, die in der VerkündigungVerkündigung des Evangeliums tätig seien. Als Beispiel dafür könne TimotheusTimotheus (vgl. 1Thess 3,1–31Thess 3,1–3; ferner 1Tim 4,61Tim 4,6) herangezogen werden, aber auch EpaphrasEpaphras (vgl. Kol 1,7Kol 1,7) und Tychikus (vgl. Eph 6,21Eph 6,21; Kol 4,7Kol 4,7) würden als Beispiele für diese Art des Gebrauchs gelten.5 Neben Einzelpersonen sei sechstens auch die ObrigkeitObrigkeit in Ausnahmefällen als von Gott eingesetzte Dienerin für Gott zu verstehen, wie es in Röm 13,1–4Röm 13,1–4 der Fall sei.6 Siebtens diene der Begriff PaulusPaulus als Selbstbezeichnung in Kol 1,25Kol 1,25. Er tituliere sich damit als Diener der Gemeinde, dessen Ziel es sei – gemeinsam mit anderen Dienern – selbige zum GlaubenGlaube zu bringen (vgl. 1Kor 3,51Kor 3,5).7

Neben der soeben skizzierten freien Anwendung des Begriffs konstatiert Beyer eine an ein bestimmtes AmtAmt in der Gemeinde gebundene Verwendung. Diese geschehe zur „feste[n] Bezeichnung des Trägers eines bestimmten Gemeindeamts in der sich bildenden kirchlichen Verfassung als διακονός“8 (vgl. Phil 1,1Phil 1,1; 1Tim 3,81Tim 3,8–13.121Tim 3,8–13). Im Hinblick auf Phil 1,1 sei festzuhalten, dass das so bezeichnete AmtAmt in Verbindung mit dem AmtAmt des EpiskoposEpiskopos stehe und diesem vermutlich – entsprechend seiner Nennung an zweiter Stelle – zu- bzw. beigeordnet sei.9 Tätigkeitsbereiche der so bezeichneten AmtsträgerAmtsträger seien die Verwaltung der Gemeinde und sogenannte LiebestätigkeitenLiebestätigkeit. Diese Aufgaben leitet Beyer von vier Beobachtungen ab. Zunächst lege sich die Herleitung der Aufgaben aufgrund der ursprünglichen Namensbedeutung nahe: dem allgemeinen Dienen und dem TischdienstTischdienst im Speziellen. Darüber hinaus ergeben sich die Aufgaben auch durch die Zuordnung zum EpiskoposEpiskopos, dessen Mitarbeiter die DiakoneDiakon seien. Mit der dritten und vierten Beobachtung orientiert sich Beyer bei der Aufgabenbeschreibung einerseits an einer konkreten Perikope, andererseits am neutestamentlichen Befund in seiner Gesamtheit: 1Tim 3,8–131Tim 3,8–13 gebe an, welche Anforderungen ein Diakon für sein AmtAmt erfüllen muss. Seine Aufgaben würden sich „aus dem, was aus anderen Stellen des NT für GabeGabe und AmtAmt der διακονία zu schließen ist,“10 ergeben. In diesem Zusammenhang weist Beyer darauf hin, dass der Ursprung des DiakonenamtsDiakon nicht in Apg 6Apg 6 zu suchen sei. Vielmehr seien wohl Erfahrungen aus dem bereits bestehenden Diakonat bei der Entstehung der Perikope mit eingeflossen.11

Die Entstehung des DiakonenamtsDiakon sieht Beyer in Verbindung mit der Herausbildung des AmtsAmt des EpiskoposEpiskopos. Aufgrund der engen Zusammengehörigkeit beider ÄmterAmt, sei eine Entstehung des einen AmtsAmt unabhängig von der des anderen nicht denkbar. Damit sei auch eine AbhängigkeitAbhängigkeitsverhältnis verbunden: Der DiakonosDiakonos sei nicht nur Diener der Gemeinde, sondern auch des EpiskoposEpiskopos.12 Entstanden wären diese beiden ÄmterAmt aus einer gemeindlichen Notwendigkeit heraus: „Die schöpferische Kraft des jungen Christentums war stark genug, den Bedürfnissen seines gemeindlichen und gottesdienstlichen Lebens gemäße ÄmterAmt von sich aus zu schaffen.“13

Diese Erkenntnis sei für die Bezeichnung der neu entstandenen ÄmterAmt bedeutsam: Nach Beyer hat sie einen profanen Ursprung, sei aber vom sich formierenden Christentum inhaltlich neu bestimmt bzw. gefüllt worden: „Das junge Christentum hat vorhandene, bisher überwiegend profan gebrauchte, in ihrer Bedeutung noch nicht allzu ausgeprägte Worte aufgegriffen, sie mit den in der Gemeinde sich bildenden Ämtern verbunden und ihnen dadurch einen neuen Sinn gegeben, der so fest mit dem Inhalt der Amtstätigkeit verschmolz, daß alle Sprachen der Welt sie als Fremdworte zur Bezeichnung christlicher AmtsträgerAmtsträger übernommen haben.“14

Aus den profanen Belegstellen für διάκονoς ergebe sich, dass dem Begriff – neben seiner Beschreibung alltäglicher Hilfsdienste – auch eine kultische Dimension inhärent sei, „es eine gelegentliche kultische Betätigung des διάκονοςδιάκονος gegeben hat.“15 „Wenn sich [aber, JQ] aus den Inschriften etwas lernen läßt, so dies, daß der ursprüngliche Sinn des Wortes διακονεῖν bei Tisch bedienen nie ganz verloren gegangen ist.“16 Diese ursprüngliche Wortbedeutung weise darauf hin, dass die Bezeichnung dieses AmtsAmt seinen Ursprung im AbendmahlAbendmahl der Gemeinde habe.17 Im Christentum jedenfalls sei der Begriff „Sinnbild aller liebevollen FürsorgeFürsorge für den Anderen. Darin wurzelt der lebendige Zusammenhang zwischen der ethischen Besinnung über das Dienen in der Gemeinde und dem AmtAmt des Dienens selbst.“18

Beyer erwähnt auch das AmtAmt der weiblichen Diakonisse (Röm 16,1Röm 16,1). Offen bleibe, ob der Begriff in diesem Kontext als feste Bezeichnung eines AmtsAmt oder als Kennzeichen der Dienste jener Frau verwendet wurde. Dennoch ist sich Beyer sicher, „daß sich frühzeitig ein Stand weiblicher Dienerinnen in der Gemeinde herausgebildet hat.“19

3.1.2 Kritische Würdigung

Nach Beyer hat der christliche DiakoniebegriffDiakoniebegriff eine Fülle an Bedeutungen, die nur schwerlich unter einen Oberbegriff zu bringen sind. Jedoch wird deutlich, dass sich die so bezeichneten Tätigkeiten zumeist im Raum der Gemeinde vollziehen, dort ihren Sitz im Leben haben und der Begriff mehr bezeichnet als nur den TischdienstTischdienst. Diese Tätigkeiten dienen vielmehr dem Aufbau der Gemeinde. Offen bleibt, ob diesen Tätigkeiten damit eine gewisse Exklusivität anhaftet, da die Adressatinnen und Adressaten Gemeindeglieder sind. Im Gegensatz zur paganen Umwelt erhalte der Begriff zudem durch die Qualifizierung und die Orientierung am Leben Jesu eine besondere Qualität. Er werde zur Bezeichnung eines OpferdienstesOpferdienst, wie Beyer unter Rückgriff auf Mk 10,43–45Mk 10,43–45 bzw. Mt 20,26–28Mt 20,26–28 festhält. „Diakonie“ ist damit als OpferdienstOpferdienst zu verstehen, weil der Dienst für die Nächste bzw. den Nächsten das gesamte Leben in Anspruch nehme und fordere. Orientierung erhalte dieses Verhalten durch die Ausrichtung an dem und der NachahmungNachahmung des Lebens Jesu Christi. Damit bekomme das Dienen eine neue Qualität: Entgegen der vermeintlichen Abqualifizierung des Dienens als unwürdige Arbeit erhalte das Dienen unter christlichen Vorzeichen seine WürdeWürde durch die Ausrichtung auf Jesus Christus, der Ziel und Empfänger aller „Diakonie“ sei. Genau genommen enthalte diese Begriffsbestimmung aber eine noch weitergehende Konsequenz als die paganen Begriffe für das Dienen: Es handle sich dabei um die notwendige SelbstaufgabeSelbstaufgabe des Dienenden, der nur dadurch zur „richtigen“ Dienerin bzw. zum „richtigen“ Diener und Diakon bzw. zur Diakonin werden könne. Das eigene „Ich“ müsse gänzlich im Dienen aufgehen bzw. dahinter zurücktreten. Insofern sei christliche „Diakonie“ nicht frei von Vorbedingungen, sondern verlange einen entsprechenden LebenswandelLebenswandel, der den Geringsten unter den Mitmenschen ähnlich werde. Darüber hinaus wird deutlich, dass der Begriff innerhalb der neutestamentlichen Literatur eine Vielzahl an Bedeutungen besitzt und nicht allein auf sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich zu begrenzen ist. Aus den vorliegenden Wörterbucheinträgen wird also ersichtlich, dass sich die Verwendung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff nicht allein in der Bezeichnung von diesem Bereich zugehörigen Tätigkeiten erschöpfen kann.

Kritisch zu hinterfragen ist – neben dem fragwürdigen Gebrauch des Begriffs „Spätjudentum“ – die negative Zeichnung des Dienstgedankens im Judentum, dessen MotivationMotivation nach Beyer lediglich im Vollbringen guter Taten zur Rechtfertigung vor Gott zu sehen sei. Schwierigkeiten ergeben sich dabei aus einer fehlenden Quellenangabe und einer ebenfalls fehlenden hermeneutischen Grundlegung. Ebenso kritisch anzufragen ist die von Beyer festgestellte Bereinigung dieser angeblichen negativen Motivation durch Jesus.1 Weiterhin ist auch das Motiv der persönlichen SelbsthingabeSelbsthingabe zu hinterfragen, zumal persönliche SelbsthingabeSelbsthingabe in der NachfolgeNachfolge Jesu limitiert und in ihrer Zielrichtung von der des Lebens Jesu verschieden ist, wie später noch dargestellt werden wird.2

Im Gespräch mit den Ausführungen Beyers ergeben sich mehrere Aspekte, die gleichermaßen eine Relevanz für die exegetischen und diakoniewissenschaftlichen Fragestellungen besitzen. Im Einzelnen sei auf folgende Anfrage verwiesen: Wenn die von Beyer herausgestellte (und zu kritisierende) SelbsthingabeSelbsthingabe eines diakonisch Handelnden eine evidente Bedeutung für den DiakoniebegriffDiakoniebegriff besitze, ist zu fragen, warum dieser keine Relevanz in aktuellen Verlautbarungen diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände zukommt. Zumindest für die durchgeführte exemplarische Bestandsaufnahme aus aktuellen Texten der Diakonie ist ein negativer Befund festzuhalten: Das Motiv der persönlichen SelbsthingabeSelbsthingabe erfährt keine Würdigung innerhalb aktueller Verlautbarungen. Welche Verbindung besteht also zwischen exegetischer Wissenschaft und den Verlautbarungen der Diakonie bzw. der DiakoniewissenschaftDiakoniewissenschaft?

Zugleich ist die Frage zu stellen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie ihre Arbeit selbst als einen solchen Dienst der SelbsthingabeSelbsthingabe verstehen bzw. verstehen können. In diesem Zusammenhang drängt sich ferner die Frage auf, ob der Gedanke der SelbsthingabeSelbsthingabe überhaupt eine praktische Plausibilität besitzt und besitzen kann, wenn zunehmend Menschen in der Diakonie arbeiten, die keinen oder nur einen marginalen Bezug zum christlichen GlaubenGlaube besitzen. Liegt hierin die Ursache für den negativen Befund, dass das Motiv der SelbsthingabeSelbsthingabe keine Relevanz in den Texten der Diakonie besitzt? Letztlich stellt sich damit die Frage nach der MotivationMotivation für die Arbeit in der Diakonie und es schließt sich die Frage nach einer biblischen Begründung diakonischer Arbeit an, die u.U. weitere Perikopen einschließen muss als allein die Belegstellen für die skizzierte Wortgruppe.

3.2 John N. Collins

1990 erschien die Monographie „Diakonia. Re-interpreting the Ancient Sources“ des Theologen John N. Collins. Diese geht zurück auf eine bereits in den 1970er Jahren verfasste Qualifikationsarbeit von Collins, die aus diversen Gründen erst einige Jahre später zur Veröffentlichung gelangte. Collins eruiert in seiner Arbeit im Gegensatz zu Beyer eine andere Begriffsbestimmung, bzw. stellt anhand seiner Überlegungen die Genese der Wortverwendung und des Wortverständnisses anders dar.

3.2.1 Darstellung

Ausgangspunkt der Ausführungen Collins ist die Beobachtung, dass διακονέω und seine Derivate im englischsprachigen Raum gemeinhin mit Begriffen aus dem „ministry“-Wortfeld übersetzt worden seien, aktuelle Bibelübersetzungen demgegenüber aber Begriffe aus dem Wortfeld um „service“ zur Übersetzung heranziehen würden. Ähnliche Tendenzen seien in anderen europäischen Sprachen festzuhalten.1 Daraus sei abzuleiten, dass dem Begriff und seinem Gebrauch eine gewisse Ungenauigkeit zu attestieren sei, die Collins zu der Grundfrage führe, wie die Differenzen zwischen der „Diakonie“ einer Ordinierten bzw. eines Ordinierten und der „Diakonie“ der Gemeinde zu beschreiben seien. Als Begründung für die Rede vom „Dienst“ in Bezug auf das griechische Wortfeld werde oft auf Mk 10,45Mk 10,45 Bezug genommen. Diese Perikope habe vielfältige Deutungen evoziert, sodass für eine genauere Analyse von Mk 10,45Mk 10,45 zunächst eine generelle Untersuchung des genannten Wortfeldes vorzunehmen sei. Dem wiederum vorgeschaltet ist bei Collins eine kurze Nachzeichnung der Genese des heute im deutschsprachigen Raum vorherrschenden DiakoniebegriffsDiakoniebegriff, wie er insbesondere durch Beyer geprägt sei. In Fortführung der Ausführungen Beyers sei „diakonia“ als spezifisch christliches Konzept etabliert worden: „As a result ‚diakonia‘ is now widely accepted as a finished product of modern reflection on the linguistic data of the New Testament representing what Jesus was and did, how disciples were releated to him and to each other, and both the scope and style of the Christian community’s responsibilities.“2

Beyer hatte Mk 10,45Mk 10,45 eine große Bedeutung für die theologisch-inhaltliche Füllung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff zugeschrieben: „διακονεῖν [ist] hier auch nicht nur zusammenfassender Ausdruck aller helfenden LiebestätigkeitLiebestätigkeit am Nächsten […], sondern als Vollzug eines ganzen OpfersOpfer, als Hingabe des LebensLebenshingabe verstanden […], die ihrerseits Inbegriff des Dienens, des Für-die-Anderen-da-seins im Leben und im Sterben ist. Damit erreicht der Begriff διακονεῖν seine letzte theologische Tiefe.“3 Mit dieser Aussage wird deutlich, dass „Diakonie“ in der Lesart Beyers mehr umfasst als karitative Tätigkeiten und TischdienstTischdienst: Es sei ein umfassendes, das ganze Leben ergreifendes Geschehen, das christologisch begründet werde. Dagegen hält Collins fest, dass nicht von einer ausschließlich christlichen Bedeutung des Verbums auszugehen sei. Auch werde es an keiner Stelle in der christlichen und paganen Literatur zur Beschreibung von FürsorgeFürsorge oder niedrigen Diensten verwendet. Lediglich in 1Clem 40,51Clem 40,51. Clemensbrief werde singulär ein liturgischer Dienst damit beschrieben.4 Auch den Gedanken einer Art christlicher PhilanthropiePhilanthropie schließt Collins mit Verweis auf fehlende Parallelen aus. Damit ist aber die Frage gestellt, wie Mk 10,45 adäquat zu verstehen sei. Zur Beantwortung verweist Collins darauf, dass das Verb jeweils die Ausführung eines Auftrages beschreibe, zu dem die bzw. der Beauftragte entweder von Gott, einem ApostelApostel oder einer AutoritätAutorität der Gemeinde legitimiert wurde. Demnach könne der Infinitiv in Mk 10,45 als partikulare, persönliche BeauftragungBeauftragung Jesu durch Gott verstanden werden, die insofern eher theologische als ethische Implikationen besäße. Eine genauere Definition erfahre diese BeauftragungBeauftragung durch den Verweis auf die LebenshingabeLebenshingabe Jesu, die als Inhalt der persönlich-individuellen LebenshingabeLebenshingabe zu verstehen sei.5 Im Gegensatz zu den LeidensankündigungenLeidensankündigung in Mk 8,31Mk 8,31 und Mk 10,34Mk 10,34 fehlt in der Perikope Mk 10,45Mk 10,45 der Hinweis auf die AuferstehungAuferstehung. Dieser Befund sei nach Collins folgendermaßen zu deuten: „the ethical lesson is pointed not by the infinitive as itself a term designating this kind of humiliation, but by the death that the commission to effect the ransom entails for the Son of man.“6 Mit dieser Lesart würde sich für den Begriff selbst keine ethische Komponente ergeben, die deswegen auch nicht für eine inhaltliche Bestimmung des Begriffs fruchtbar gemacht werden könne.

Collins geht auch auf das Verständnis des Passivums διακονηθῆναι ein, das s. E. eine andere Funktion als der nachgestellte aktive Infinitiv aufweise. Das passive Verb gehöre in den Bereich der häuslichen und persönlichen Aufgaben bzw. Aufwartung und bezeichne primär eine Tätigkeit in einem bestimmten sozialen Status: „those who come and go at the behest of another“.7 Im konkreten Kontext komme damit zum Ausdruck, dass der MenschensohnMenschensohn sich nicht selber aufwarten lasse und Menschen nicht in seinem persönlichen Dienst stünden. Vielmehr führe Jesus seinen Auftrag selbst aus, er habe „his own task to go“.8 Collins hält in Bezug auf Beyer fest, dass die LebenshingabeLebenshingabe Jesu und ein soziales Handeln im Sinne eines niedrigen Diensts anhand Mk 10,45Mk 10,45 nicht in eine direkte Beziehung zueinander zu bringen seien – Jesus sei in dieser Perikope der Ausführende eines (göttlichen) Auftrags, zu dem auch die LebenshingabeLebenshingabe gehöre.

Collins setzt sich mit den außerchristlichen Quellen von διακονέω und seinen Derivaten auseinander, um einen Einblick in die Hintergründe der Verwendung im christlichen Bereich zu gewinnen. Dazu arbeitet Collins zunächst einen Bedeutungsraum heraus, der sich auf den Begriff „go-between“ fokussieren lasse und damit ein weites Spektrum aufweise.9 Drei Bereiche seien festzuhalten, in denen dem Wort eine spezifische Bedeutung zukomme: „Message“10 mit dem Verständnis der Diakonin bzw. des DiakonsDiakon als Sprecher, VermittlerVermittler oder Kurier; „Agency“ im Sinne von Tätigkeiten mit einer Diakonin bzw. einem Diakon als Agenten, Mittler bzw. als Medium und Werkzeug; sowie „Attendance upon a person or in a household“ im Sinne von TischdienstTischdienst bzw. Aufwarten und einer Diakonin bzw. einem Diakon als Dienende, Wärterinnen bzw. Wärter und Aufwärterinnen bzw. Aufwärter. Alle drei Bereiche verdeutlicht Collins anhand antiker Quellen. Dabei werde deutlich, dass der TischdienstTischdienst (im Sinne eines Hin- und Hergehens zwischen den Tischen und der Küche) zwar einen Aspekt des Wortfeldes darstelle, jedoch nicht wie bei Beyer als Grundbedeutung zu verstehen sei. Ebenfalls sei festzuhalten, dass der Gebrauch des Wortfeldes zunächst auf die Bezeichnung der Aktivität, nicht jedoch auf den sozialen Status der handelnden Personen abziele. Damit sei nicht notwendigerweise die Niedrigkeit der bzw. des Handelnden angesprochen. Vielmehr sei die Begrifflichkeit auch anwendbar auf mit Ansehen und AutoritätAutorität verbundene Positionen und Aufgaben – ein römischer Prokurator sei in seinem Dienst für den Kaiser ebenso ein Diakon, ohne dass sein Status als niedrig bezeichnet werden könne. Darüber hinaus partizipiere eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter in der Ausführung ihres bzw. seines Auftrages an der AutoritätAutorität seiner Auftraggeberin bzw. seines Auftraggebers, womit der Gedanke der Bezeichnung niedriger Aufgaben und Dienste obsolet sei. Damit korrespondiert, dass das Lexem nicht in der Alltagssprache zu verorten sei, sondern in „passages of a profoundly religious nature“ und in „commemorative inscriptions“11 verwendet werde. Aus diesem Grund sei das Lexem auch innerhalb der christlichen Gemeinde rezipiert worden.

Die im letzten Absatz referierten Erkenntnisse geben die Perspektive für die Untersuchung der Verwendung von διακονέω und seinen Derivaten innerhalb der christlichen Gemeinde vor. Diese Untersuchung stellt den letzten Teil von Collins Studie dar.

Auch im christlichen Bereich sei ein Gebrauch in drei Bereichen festzuhalten: „i. message from heaven; ii. message between churches; iii. commissions within a church.“12 Apg 6,4Apg 6,4 spreche von der διακονία τοῦ λόγου. Diese sei nach Collins Untersuchung der paulinischen Briefe und der Apostelgeschichte ein Vorrecht der ApostelApostel und derjenigen, die von ihnen zu dieser Aufgabe beauftragt werden. Auch hier werde deutlich, dass der Begriff ein AbhängigkeitsverhältnisAbhängigkeitsverhältnis bezeichne, dem jedoch eine abgeleitete AutoritätAutorität zugehörig ist: „Whether the words apply to message or to another type of commission, they necessarily convey the idea of mandated authority from God, apostle, or church.“13 Die Beauftragten partizipieren mithin an der AutoritätAutorität ihrer Auftraggeber, ohne dass aus der BeauftragungBeauftragung ein niedriger Dienst bzw. ein niedriger sozialer Status resultiere. Gegen Beyer hält Collins fest, dass sich die primäre Nutzung des Lexems weder auf den TischdienstTischdienst, noch auf eine karitative Tätigkeit beziehe: „Thus the main reference in Christian literature is to ‚ministry under God‘ and the notion of ‚service of fellow human beings‘ as a benevolent activity does not enter.“14 Deswegen hält Collins an einer sachlichen Voranstellung des Diensts der VerkündigungVerkündigung vor dem Dienst am Nächsten fest.

Er führt weiter aus, dass der Gebrauch des Lexems in den Evangelien innerhalb des Verwendungsrahmens der paganen Literatur erfolge. Die Verwendung könne also nicht als ein Indiz gewertet werden, dass mit ihr ein bestimmtes sozial-fürsorgliches oder christliches Verhalten eingeübt bzw. eingeprägt werden sollte. Auch an dieser Stelle kann eine Grenzziehung zu Beyer vollzogen werden, der die These vertrat, dass das junge Christentum wenig geprägte Begriffe aufnahm und sie mit einer dezidiert christlichen Bedeutung versah.15 Beyer hält dies in Zusammenhang mit seinen Ausführungen über den Begriff διάκονοςδιάκονος fest. Für den Gebrauch dieses Titels betont Collins demgegenüber, dass er seinen Ursprung in der religiös konnotierten Sprache besäße und er deswegen für die Bezeichnung eines „agent in sacred affairs“ herangezogen wurde.16 Darin bestehe nach Collins das innovative Potenzial in der Begriffsverwendung. Seinen Ursprung habe aber auch diese Bezeichnung nicht im TischdienstTischdienst, sondern in der Aufwartung für eine Person bzw. Persönlichkeit. Der Auftraggeber des DiakonsDiakon sei der EpiskoposEpiskopos, und somit weder eine Bedürftige oder ein Bedürftiger noch eine Gemeinde.17

3.2.2 Kritische Würdigung

Im Vergleich mit Beyer können die Ausführungen zum DiakoniebegriffDiakoniebegriff von Collins als ein Neuansatz hinsichtlich der Begriffsbestimmung von „Diakonie“ bezeichnet werden. Zugleich stellt dieses innovative Potenzial – sofern es verifizierbar und ihm zu folgen ist – eine Infragestellung eines verbreiteten Verständnisses von „Diakonie“ dar, soweit es sich nicht in der Traditionslinie der von Beyer vorgetragenen Überlegungen verorten lässt. Diese Infragestellung ergibt sich u.a. im Hinblick auf die Frage nach der AutoritätAutorität und der Stellung der in den Dienst genommenen Person sowie hinstichtlich der Frage nach dem Gedanken der SelbsthingabeSelbsthingabe im Anschluss an Mk 10,45Mk 10,45.

Weiterführend an die Überlegungen von Collins könnte geprüft werden, inwieweit seine Erkenntnisse Eingang in aktuelle diakoniewissenschaftliche Überlegungen gefunden und inwiefern sie gegenwärtige Diskurse beeinflusst haben. Darüber hinaus scheint besonders der Gedanke der Bestimmung der „Diakonie“ als „go-between“ ein vielversprechender Ansatz für eine Reflexion der gegenwärtigen Gestalt von „Diakonie“ zu sein.

Über den Bereich sozialer Tätigkeiten hinaus erscheint in Anbetracht der dargestellten Perspektiven von Collins auch eine Reflexion der Gestalt von Kirche und deren Gemeinden notwendig. Da die untersuchte Terminologie nach Collins keinen Schwerpunkt auf sozial-fürsorgliche Tätigkeiten, sondern eher auf genuin gemeindliche Vollzüge legt, kann sich die Reflexion nicht allein auf „Diakonie“ als Teilbereich kirchlichen Lebens kaprizieren. Innerhalb dieses Nachdenkens ist vielmehr besonders auf das Themenfeld von „Auftrag und BeauftragungBeauftragung“ einzugehen – besonders vor dem Hintergrund von AbhängigkeitsverhältnissenAbhängigkeitsverhältnis und Autoritätszuschreibungen.

3.3 Anni Hentschel

Die Arbeit von Hentschel stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die umfangreichste und aktuellste Veröffentlichung zum Themenfeld des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff im Neuen Testament dar.1 Dem Aufbau der Monographie entsprechend, erfolgt die Darstellung anhand von sechs Punkten bzw. Abschnitten.

3.3.1 Darstellung
3.3.1.1 Zum Bedeutungsspektrum von διακονέω κτλ.

Als Einstieg in die Thematik skizziert Hentschel das Vorkommen der Wortgruppe im Neuen Testament in unterschiedlichsten Kontexten, die in der Regel „Aufträge und Aufgaben in den Bereichen GemeindeleitungGemeindeleitung, Organisation und VerkündigungVerkündigung“1 beträfen. Angesichts der skizzierten Fülle an Verwendungs- und Bedeutungsmöglichkeiten stelle sich die Frage, „ob sich Kriterien für eine dem Lexem διακονέω κτλ. angemessene Bedeutungsbestimmung finden lassen.“2

Hentschel skizziert eine Auswahl an Forschungspositionen, wobei ihr Interesse dabei auf dem Verständnis des Lexems und möglicher Auswirkungen dieses Verständnisses auf die Trias von NachfolgeNachfolge, GemeindeordnungGemeindeordnung und kirchlicher ÄmterAmt liegt. Auch Auswirkungen auf die Bestimmung von Geschlechterrollen werden von Hentschel in den Blick genommen. Da die vorliegende Studie ihrerseits eine Auswahl an Forschungspositionen darbietet, soll an dieser Stelle die Darstellung auf die Nennung der bei Hentschel dargestellten Positionen beschränkt bleiben. Hentschel setzt sich unter der Überschrift „Eine profane und eine christliche Bedeutung von διακονέω κτλ“ mit den entsprechenden Ausführungen von H. W. Beyer3, A. Weiser und E. Schweitzer auseinander. Als zweiten Unterpunkt stellt Hentschel die Positionen von L. Schottroff und E. Schüssler Fiorenza dar, mit denen Ergebnisse der feministischen Exegese vorgestellt werden. Letztlich sei Diakonia auch als BeauftragungBeauftragung zu verstehen, wie D. Georgi und J. N. Collins4 deutlich zeigen würden. Der dargestellte exemplarische Einblick in die gegenwärtige Forschungslage zeige, wie schwierig eine adäquate Begriffsdefinition des Lexems διακονέω und seiner Derivate sei.5

Um das BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum des Lexems in ihrer Studie möglichst genau abzugrenzen, schließt Hentschel eine Reflexion über Semantik, und damit Überlegungen „Zur Bedeutung von Worten“6 an. Dieses Nachdenken sei gleichsam als Prolegomenon für die semantische Analyse des Lexems in profangriechischen und jüdisch-hellenistischen Schriften zu verstehen. Es habe zum Ziel, „das Bedeutungspotential oder Bedeutungsspektrum von διακονέω und seinen Derivaten zu untersuchen.“7 Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Untersuchung der Verwendungskontexte des Lexems – deswegen sei zunächst nach der konkreten Textbedeutung zu fragen. Eine Erweiterung erfährt diese Methodik durch die Einbeziehung der Perspektive der Geschlechterdifferenz. Ihrer Untersuchung legt Hentschel dabei ein heuristisches Bedeutungsspektrum zugrunde, das den Ergebnissen von Collins entspricht und ggf. eine Kritik bzw. Erweiterung erfahren kann.8

Hentschel kommt zu dem Schluss, dass Collins grundsätzlich zuzustimmen sei, das Charakteristikum des Lexems aber im Verständnis als „BeauftragungBeauftragung“ zu sehen sei. Konkret ergebe sich „durch die BeauftragungBeauftragung eine Beziehungskonstellation zwischen Auftraggeber, Beauftragtem und Adressaten der BeauftragungBeauftragung, bei der ein DiakonosDiakonos mit der Ausführung seines Auftrages in der Regel doch – zwischen Auftraggeber und Adressaten – vermittelnd tätig ist.“9 Mit dieser BeauftragungBeauftragung sei ein gewisses Maß der Partizipation der ausführenden Person an der AutoritätAutorität der Auftraggeber verbunden.10 Grundsätzlich sei nicht davon auszugehen, dass das Lexem niedere Arbeiten bzw. den TischdienstTischdienst bezeichne, wie es Beyer herausgestellt hat. Auch ein Statusgefälle zwischen den Akteuren sei nicht zwangsläufig damit verbunden. Zugleich sei auch nicht ausgeschlossen, dass auch karitative Tätigkeiten unter dieser Wortgruppe subsumiert werden könnten. Hentschel legt aus diesem Grund einen Fokus auf die Betrachtung der impliziten und expliziten Beziehungskonstellationen. Ferner werde bereits aus diesen knappen Punkten deutlich, dass das Lexem als ein „schillernder Begriff“ zu verstehen sei, „dessen konkrete Verwendung und Textbedeutung jeweils einer sorgfältigen Untersuchung“11 bedürfe.

3.3.1.2 διακονέω κτλ. bei Paulus

Das zweite Kapitel in Hentschels Monographie widmet sich der Untersuchung der Bedeutung des Lexems in der paulinischen Briefliteratur. Auch hier sei davon auszugehen, dass sich das BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum aus einer engen Korrelation von situativem und literarischem Kontext heraus ergebe.1 Verdeutlicht wird diese Vermutung anhand der durchgeführten Untersuchung der Belegstellen im genannten Textcorpus, die Hentschel zu dem Schluss führt, dass PaulusPaulus διακονέω und seine Derivate im Rahmen des üblichen antiken BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum verwende und damit „die Ausführung von Aufgaben unterschiedlicher Art, die auf eine BeauftragungBeauftragung zurückgeführt werden und häufig eine VermittlungVermittlung- bzw. Botentätigkeit beinhalten“2, bezeichne. Mit dieser Feststellung ist ein Widerspruch zu Beyer gegeben, der die christliche Entwicklung der Begriffsverwendung abgehoben von der in der jüdischen bzw. hellenistischen Welt sieht.3

Interessant erscheint der Umstand, dass laut Hentschel die mit dem Lexem bezeichneten Tätigkeiten von PaulusPaulus nicht als Dienste verstanden werden. Vielmehr handele es sich um „offizielle BeauftragungenBeauftragung, denen in Bezug auf die Adressaten durchaus eine besondere AutoritätAutorität eigen ist,“4 und die als delegierte AutoritätAutorität zu verstehen sei. Zu diesen BeauftragungenBeauftragung gehörten verschiedene mehr oder minder angesehene Aufgaben innerhalb der Gemeinde. Diese Einsicht gewinnt sie aus ihrer Lektüre von 1Kor 12,51Kor 12,5. Im speziellen Fall werden die Aufgaben bzw. BeauftragungenBeauftragung als GnadengabenGnade bezeichnet, deren Ursprung im freien Willen Gottes gründe.5 Somit bleibe den Empfängerinnen und Empfängern der GabenGaben einerseits ein autonomer Umgang mit ihnen verwehrt, andererseits auch ein elitäres Statusdenken, das einige Gaben höher bewerte als andere.6 „Ausgehend von einem weiten Verständnis von διακονία im Sinne von BeauftragungenBeauftragung ergibt sich ein sinnvoller Bezug zwischen unterschiedlichen BeauftragungenBeauftragung und dem einem κύριος als Auftraggeber, ohne dass durch den Kontext eine inhaltliche Bestimmung des Auftrages gegeben wird.“7 Deutlich werde, dass den Gaben ein Auftrags- und Verpflichtungscharakter eigen sei, der seinen Ausdruck in der VerantwortungVerantwortung der beauftragten Person gegenüber ihrem bzw. seinem Herrn finde. Deswegen eigne sich die Begrifflichkeit zur Bezeichnung von Formen der Mitarbeit innerhalb der christlichen Gemeinde, weil sie „auch das zugehörige Beziehungsgefüge zwischen Auftraggeber, Beauftragtem und Adressaten beleuchte […]“8 und anschaulich werde, dass Gott der Herr der Gemeinde sei, während es dennoch FunktionsträgerFunktionsträger innerhalb der Gemeinde gäbe, die AutoritätAutorität und Weisungsbefugnis besäßen. Damit werde zugleich die Unterscheidung einsichtig, dass zwar nicht alle Gemeindeglieder zur Diakonia berufen seien, jedoch jegliche Form der innergemeindlichen Mitarbeit als „[…] Diakoniai – als wichtige und verpflichtende BeauftragungenBeauftragung – verstanden werden [kann] (1Kor 12,51Kor 12,5). In diesem Rahmen, und nur in diesem Sinn können auch karitative Tätigkeiten als Diakoniai, als Aufträge und nicht als Dienst bezeichnet werden.“9 Diese Differenzierung zwischen Auftrag und Dienst ergebe sich u.a. aus der skizzierten Lesart von 1Kor 12,51Kor 12,5 und trage der in dieser Perikope eruierten Verankerung der BeauftragungenBeauftragung im freien Willen Gottes Rechnung. Mit der Nichtverwendung des Lexems zur Bezeichnung des TischdienstsTischdienst bei Paulus sei auch deutlich, dass damit kein niedriger Status der handelnden Person bezeichnet werde und nicht auf eine demütige Gesinnung des aktiven Subjekts zu schließen sei: „Dies entspricht der profangriechisch üblichen Wortverwendung, die nicht auf den Status oder die Gesinnung der Subjekte, sondern auf den Auftrag zielt.“10 Und Hentschel führt weiter aus: „Ansonsten verwendet Paulus das Lexem nicht für im heutigen Wortsinn diakonische, d.h. karitative Aufgaben. […] Die vom BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum her mögliche, in der Antike belegte Verwendung des Lexems für die Aufwartung bei Tisch oder die Ausführung von Aufträgen im Haushalt konnte bei Paulus nicht nachgewiesen werden.“11

In Entsprechung dazu diene PaulusPaulus der Begriff „DiakonosDiakonos“ als Bezeichnung seiner missionarisch Mitarbeitenden und als Selbstbezeichnung seiner Tätigkeit bzw. seiner Rolle „als von Gott beauftragter und autorisierter Botschafter des Evangeliums […], so dass diese Textbedeutung des Lexems in der Nähe des Aposteltitels anzusiedeln ist.“12 Damit bezeichne der Begriff eine auf eine Anweisung zurückzuführende Aufgabe und deren zuverlässige Ausführung, „so dass Paulus unter Verwendung damit gerade die Art und Weise seiner Missionstätigkeit, seine – evangeliumsgemäße – Vermittlerrolle zwischen Auftraggeber und Adressaten erläutern kann.“13 Da davon auszugehen sei, dass für die VerkündigungVerkündigung des Evangeliums eine gewisse Bildung sowie eine zuverlässige Ausführung des Auftrags notwendig seien, sei es nachvollziehbar, dass sich aus dem entsprechend beauftragten und begabten Personenkreis innerhalb der Gemeinde über einen längeren Zeitraum amtsähnliche Strukturen herausbilden würden. Dabei sei das Lexem besonders gut für die Bezeichnung der Evangeliumsverkündigung geeignet, „da sowohl der Inhalt der Aufgabe als auch der Bezug zum Auftraggeber ausgedrückt werden kann,“14 und der Dienst von Männern wie auch der von Frauen mit dem Lexem bezeichnet werden könne.

3.3.1.3 διακονέω κτλ. im Lukasevangelium

Nach Hentschel biete sich im Lukasevangelium ein im Vergleich zur paulinischen Literatur verändertes Bild in Bezug auf Gebrauch und Bedeutung des Lexems.1 Erneut erkennt Hentschel ein breites Spektrum an Bedeutungsnuancen.2 Jedoch komme – in Erweiterung zur Verwendung in den ProtopaulinenProtopaulinen – bei Lukas auch der TischdienstTischdienst in den Blick, der zunächst von Frauen für Jesus verrichtet werde (vgl. Lk 4,39Lk 4,39; Lk 10,40Lk 10,40). Dieser könne im weiteren Sinne als materielle Unterstützung verstanden werden; ein darüber hinausgehendes Verständnis als beauftragte Zeuginnen sei im Anschluss an Lk 8,2f.Lk 8,2f. jedoch auszuschließen.3 Somit könne beispielsweise die Erzählung von Maria und Martha (Lk 10,38–42Lk 10,38–42) als Kritik an einem gemeindeleitenden Engagement von Frauen gelesen werden, weil der Gebrauch des Lexems in der Apostelgeschichte zeige, dass auch Funktionen der GemeindeleitungGemeindeleitung unter dieser Begrifflichkeit subsumiert werden können: „Unter dieser Voraussetzung könnte die kurze Erzählung [von Maria und Martha, JQ] als eine paradigmatische Szene gelesen werden, die transparent ist für eine Gemeindesituation und dabei indirekt die aktive Mitarbeit von Frauen in GemeindeleitungGemeindeleitung und VerkündigungVerkündigung kritisiert.“4 Die Begrifflichkeit des TischdienstsTischdienst besitze so eine gewisse Transparenz für Aufgaben und Arbeiten innerhalb der Gemeinde. Für Hentschel führt diese Erkenntnis zur der These, „dass es für Lukas einen entscheidenden Unterschied macht, ob die Subjekte der mit διακονέω κτλ verbundenen Tätigkeiten Männer oder Frauen sind.“5

Alle weiteren Belegstellen des Lexems bei Lukas könnten, obgleich sie wiederum die Aufwartung bei Tisch beschreiben würden, als Gemeindeleiterparänese verstanden werden, die „allerdings nun metaphorisch zur Belehrung der Adressaten im Hinblick auf deren umfassende Verpflichtung interpretiert wird.“6 Hentschel vermutet, dass zur Entstehungszeit des Evangeliums das Lexem und seine Derivate gebräuchlich gewesen seien zur Bezeichnung verschiedenster gemeindeleitender Funktionen.7

Die Besonderheit des Lukasevangeliums im Gebrauch des Lexems zur Bezeichnung des TischdienstsTischdienst ist nach Hentschel mit der Vorliebe des Lukas für die Darstellung von Mahlszenen zu erklären, die das soziale Gefüge und Wertvorstellungen der christlichen Gemeinde transparent machen würden. „In diesem Rahmen kann die pflichtbewusste Ausführung des TischdienstsTischdienst für Verantwortliche in der Gemeinschaft zur Metapher für eine auf die eigene Rechenschaftspflicht bedachte Ausübung von gemeindeleitenden Aufgaben werden, wobei zwar nicht die hierarchischen Strukturen selbst in Frage gestellt, Machtmissbrauch und ein Streben nach EhreEhre jedoch kritisiert werden.“8

3.3.1.4 διακονέω κτλ. in der Apostelgeschichte

Die Untersuchung der Belegstellen innerhalb der Apostelgeschichte führe zu einem ähnlichen Befund wie im Lukasevangelium. Zunächst würden auch in der Apostelgeschichte organisatorische, die GemeindeleitungGemeindeleitung betreffende Aufgaben mit dem Lexem und seinen Derivaten bezeichnet werden. Damit verbunden sei für alle Aufgaben eine BeauftragungBeauftragung, die sowohl für eine VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit als auch für Botengänge festzuhalten sei.1 Anhand von Apg 6,1–7Apg 6,1–7 werde darüber hinaus deutlich, dass auch karitative Tätigkeiten durch eine BeauftragungBeauftragung charakterisiert und entsprechend mit dem Lexem gekennzeichnet werden könnten. Jedoch sei damit weder ein „niedriges oder wohltätiges Dienstamt“ bezeichnet, noch könne die Perikope als „Einführung eines im modernen Sinne des Wortes diakonischen Amtes gedeutet werden.“2 Vielmehr illustriert die Perikope die Existenz verschiedener Leitungsgremien innerhalb der Gemeinde, für deren Nebeneinander das Aufkommen eines Konkurrenzgedankens bei den Adressatinnen und Adressaten durch die Schilderung von Arbeitsteilung und BeauftragungBeauftragung vermieden werden soll.3

Sofern das Lexem zur Bezeichnung einer BeauftragungBeauftragung verwendet wird, ist damit die Frage nach Autoritäts- und AbhängigkeitsverhältnissenAbhängigkeitsverhältnis bezeichnet. Dabei komme je nach Kontext entweder die AutoritätAutorität der beauftragten Person gegenüber den Adressatinnen und Adressaten, oder aber die abhängige und zur Rechenschaft verpflichtende Position der beauftragten Person gegenüber ihrem bzw. seinem Auftraggeber in den Blick.4 Ferner wird auch in der Apostelgeschichte das Lexem in Bezug auf den TischdienstTischdienst gebraucht, der jedoch wiederum als Metapher für die GemeindeleitungGemeindeleitung transparent sei, die im genannten Corpus als „Diakonie“ bezeichnet werde. Prüfstein für die auftragsgemäße Ausführung der gemeindeleitenden Tätigkeit werde in dieser Lesart der Umgang mit materiellen GüternGüter und die Versorgung von bedürftigen Personen mit Lebensmitteln, der „die Treue und Zuverlässigkeit eines von Jesus beauftragten Jüngers bzw. des späteren GemeindeleitersGemeindeleitung gegenüber seinem Herrn und Auftraggeber zeigt.“5 Damit messe sich der Anspruch des designierten GemeindeleitersGemeindeleitung auf AutoritätAutorität an seiner pflichtgemäßen Ausführung von Aufträgen. Vor diesem Hintergrund seien die Ausführungen des Autors des Lukasevangeliums auch für seine Adressatinnen und Adressaten auf ihre gegenwärtige Situation applizierbar.

Lukas verwende mit dem Lexem einen bereits im frühen Christentum bekannten Terminus für die GemeindeleitungGemeindeleitung, setzt diesen in Beziehung zum TischdienstTischdienst und belehre „spätere AmtsträgerAmtsträger, die sich möglicherweise sogar als Diakonoi bezeichnen, über ihr ‚Berufsethos‘ und ihre mit der BeauftragungBeauftragung auch verbundenen Pflichten […]“6 Dieser Gebrauch sei als Charakteristikum des Lukas festzuhalten, sodass Hentschel summierend festhält: „Der erzählerisch ausgedrückte Anspruch an christliche Gemeindeleiter und MissionareMissionar, die für VerkündigungVerkündigung und Gemeindegründung verantwortlich sind, sich auch für die Rolle und Aufgabe eines Tischdieners, eines διακονῶν, nicht zu schade zu sein, wird nach Lukas geradezu zum Ausweis und Prüfstein für die rechtmäßig beanspruchte AutoritätAutorität, Beauftragter Christi bzw. Beauftragter der Gemeinde zu sein.“7 Mit dieser BeauftragungBeauftragung sei sodann ein „Höchstmaß an Verbindlichkeit und Normativität“8 verbunden, dem eine Deutung als niedriges Dienstamt zweifelsohne widerspreche. Deswegen erscheine die Verwendung des Lexems bei Lukas sehr komplex: Auf der Erzählebene verwende es der Evangelist zur Beschreibung von Diensten bei Tisch. Auf der Metaebene hingegen sei dieser Gebrauch transparent für Gemeindeleiter als Orientierungshilfe in der Ausübung ihres Dienstes.

Die ausschließliche Anwendung von Maskulina im o.g. Zitat macht bereits ein weiteres Ergebnis von Hentschels Untersuchung des lukanischen Doppelwerkes deutlich, nach dem das mit dem zu untersuchenden Lexem bezeichnete Handeln von Frauen ausschließlich auf ein Handeln im Rahmen von praktischen Tätigkeiten begrenzt sei. Dieses erfahre durchaus eine positive Würdigung, jedoch keine (metaphorische) Erweiterung in Bezug auf ein gemeindeleitendes Handeln von Frauen. Somit korreliere der Gebrauch mit dem allgemeinen antiken Rollenverständnis, stehe jedoch im Widerspruch zur paulinischen Praxis und Verwendung des Lexems.9

3.3.1.5 Die weitere Entwicklung – ein Ausblick

Im vorletzten Kapitel ihrer Monographie wendet sich Hentschel der deuteropaulinischen Literatur sowie nichtkanonischen Schriften zu. Als wichtigste Erkenntnis hält Hentschel fest, dass das Lexem in der spätneutestamentlichen Literatur häufig zur Bezeichnung des Vorgangs der Übermittlung der christlichen Botschaft gebraucht werde. So werde etwa in Kol 1,7Kol 1,7 aufgrund des Kontexts (vgl. Kol 1,5b-6Kol 1,5b-6) deutlich, dass die Aufgabe des DiakonosDiakonos EpaphrasEpaphras in einer Botschaftsübermittlung, genauer: in der gemeindegründenden VerkündigungVerkündigung des Evangeliums, bestehe.1 Eph 3,7Eph 3,7 zeige mit dem Gebrauch des Begriffs DiakonosDiakonos für PaulusPaulus, dass er als ein „von Gott beauftragter VermittlerVermittler göttlicher Geheimnisoffenbarungen gekennzeichnet [sei], dessen Aufgabe es ist, diese für andere verständlich weiterzugeben (3,4).“2 Auch die Belege in den Pastoralbriefen würden ein entsprechendes Verständnis erkennen lassen.3 Besonders hervorzuheben sei, dass sich im 1. Timotheusbrief ein Schwerpunkt des Einsatzes in der gemeindeleitenden VerkündigungVerkündigung abzeichne. 1Tim 3,8–131Tim 3,8–13; 1Tim 4,61Tim 4,6 würden im Zusammenspiel mit 1Tim 1,121Tim 1,12 zeigen, dass die Lehre und VerkündigungVerkündigung ein Schwerpunkt der Aufgaben der DiakoneDiakon sei. Aus diesem Grund summiert Hentschel: „Unter der Diakonie ist im 1. Timotheusbrief die BeauftragungBeauftragung zur gemeindegründenden bzw. gemeindeleitenden VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit zu verstehen, die unterschiedliche Formen der Weitergabe des Wortes ebenso wie die mit der Glaubensüberzeugung im Einklang stehende Lebensweise beinhaltet.“4 Auch die entsprechende Titulierung des OnesiphorosOnesiphoros in 2Tim 1,182Tim 1,18 lasse die Deutung als Ausübung einer VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit im weitesten Sinne zu. Auftraggeber seien in diesen Kontexten Gott oder eine konkrete Gemeinde. Von dieser Tendenz ergibt sich die Entwicklung, dass sich „mit der Zeit διάκονοςδιάκονος und διακονία zu spezifisch geprägten Begriffen entwickelten, mit welchen umfassend eine gemeindegründende und gemeindeleitende VerkündigungVerkündigung ausgedrückt werden konnte.“5 Damit sei der Weg vorgezeichnet, der zur Verwendung des Lexems als Bezeichnung für konkrete ÄmterAmt in der Gemeinde führe. Die BeauftragungBeauftragung bzw. Einsetzung der mit diesem Lexem Bezeichneten könne nun auch durch die Gemeinde bzw. deren Autoritäten erfolgen – neben einer unmittelbaren Einsetzung durch Gott bzw. Christus. Somit seien die beauftragten Personen, deren Tätigkeit sich im Mit- und Nebeneinander mit den ebenfalls erwähnten EpiskopenEpiskopos vollziehe, zur Rechenschaft gegenüber der Gemeinde verpflichtet.6

Diese Tendenz sei für die deuteropaulinische Literatur ebenso festzuhalten wie für die nichtkanonischen Schriften, obgleich zu betonen sei, dass der Gebrauch des Lexems keinen Rückschluss auf ein niedriges bzw. untergeordnetes Dienstamt zulasse. Es stehe eine BeauftragungBeauftragung im Mittelpunkt der Verwendung, deren inhaltlicher Schwerpunkt in der Verkündigungs- bzw. Lehrtätigkeit zu finden sei.7 Zudem lasse sich, darüber hinaus u.a. auch in den Briefen des Ignatius, kein Bezug zwischen dem Lexem und der AbendmahlsfeierAbendmahl feststellen. Eine Nutzung wie sie sich im Lukasevangelium darstelle, sei ebenfalls nicht festzuhalten. Hentschel summiert aus diesem Grund, dass das AmtAmt des DiakonosDiakonos keine Wurzel in einem Abendmahlskontext habe.8 Zuletzt sei zu erwähnen, dass sich mit der zunehmenden Herausbildung einer OrganisationsformOrganisationsform die Tendenz verbinde, dass Frauen entsprechend dem VorbildVorbild der paganen Umwelt von Leitungsämtern in der Gemeinde ausgeschlossen würden.9

3.3.1.6 Zusammenfassung der Ergebnisse

In einem sechsten Kapitel bündelt Hentschel ihre Erkenntnisse und setzt sie in Beziehung zueinander. Als primäre Erkenntnis sei festzuhalten, dass der Gebrauch des Lexems innerhalb der neutestamentlichen Literatur sehr differenziert geschehe und die Bedeutung immer vom situativen und literarischen Kontext abhängig sei. In der Regel geschehe die Verwendung jedoch zur Bezeichnung einer BeauftragungBeauftragung, die ein BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zwischen der auftraggebenden und der beauftragten Person konstituiere. Deswegen seien damit sowohl eine Rechenschaftspflicht der bzw. des Beauftragten gegenüber der auftraggebenden Person als auch eine Teilhabe an ihrer bzw. seiner AutoritätAutorität verbunden. Demgemäß kennzeichne das Lexem maßgeblich eine Vermittlungsfunktion, die noch keine Aussage über den Status der beauftragten Person treffe.1 Aufgrund dieses Gebrauchs zur Bezeichnung einer konkreten BeauftragungBeauftragung könne das Lexem in unterschiedlichsten Kontexten verwendet werden – sowohl in öffentlichen als auch in privaten. Insgesamt „war der Begriff geeignet, unterschiedliche, durchaus wichtige Aufgaben im Rahmen der frühchristlichen Missionstätigkeit und der entstehenden Gemeinden zu bezeichnen und diese zugleich als BeauftragungBeauftragung im Namen Gottes oder auch der Gemeinde zu charakterisieren.“2 Nicht damit bezeichnet werde jedoch ein diakonisches Handeln im Sinne eines karitativen Handelns.

Im lukanischen Doppelwerk sei, durchaus als lukanische Besonderheit, eine Verwendung in Bezug auf den TischdienstTischdienst festzustellen, die metaphorisch für eine „pflichtgemäß ausgeübte Leitungsverantwortung in der christlichen Gemeinschaft“3 zu verstehen sei. Die Erledigung des TischdienstsTischdienst werde zum „Ausweis und Prüfstein für die rechtmäßig beanspruchte AutoritätAutorität und für die pflichtgemäße Amtsausübung.“4

Innerhalb der späten Briefliteratur des Neuen Testaments zeige sich, dass das Lexem häufig zur Übermittlung der christlichen Botschaft gebraucht und der Begriff zur Bezeichnung einer Leitungsfunktion herangezogen werde, in deren Verantwortungsbereich auch die VerkündigungVerkündigung zu sehen sei. Innerhalb der spätneutestamentlichen Schriften als auch in den Schriften der Apostolischen Väter werde zudem deutlich, dass das Lexem wiederum eine VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit sowie BeauftragungenBeauftragung und Botengänge bezeichnen könne.5 Somit habe sich das Nomen διακονία nebst seiner Derivate „aufgrund seines BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum […] zur Bezeichnung für verschiedene Aufgaben, unter anderem auch für die VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit, und für die sich entwickelnden ÄmterAmt in den frühchristlichen Gemeinden angeboten, da sie sowohl den Aspekt der BeauftragungBeauftragung und der damit verbundenen AutoritätAutorität als auch den Aspekt der Verpflichtung zum auftragsgemäßen Verhalten betonen.“6 Eine Verwendung zur Bezeichnung niedriger Dienstämter bzw. karitativer Aufgaben oder auch die Herkunft der Funktionen des DiakonosDiakonos aus einem Abendmahlskontext lasse sich auch in dieser Schriftengruppe nicht festhalten.7 Kurzum: „AutoritätAutorität, MachtMacht und EhreEhre werden im Neuen Testament nicht grundsätzlich geleugnet, sondern differenziert betrachtet.“8

3.3.2 Kritische Würdigung

Hentschel fokussiert ihre Untersuchung auf die inhaltliche und kontextuelle Füllung von διακονέω und seinen Derivaten. Sie zielt damit auf die Gewinnung und Darstellung des Bedeutungspotentials und BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum des Lexems ab. Basis ihrer Untersuchung ist das von Collins vorgeschlagene und auch in dieser Studie skizzierte BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum, das in seiner Grundthese im Verlauf ihrer Untersuchung sowohl eine grundsätzliche Bestätigung als auch an einigen Stellen eine Korrektur erfährt, insofern Hentschel die „BeauftragungBeauftragung“ als wichtigsten Aspekt des Lexems sieht.1

Den Hauptuntersuchungsgegenstand der Studie bilden die Schriften des Neuen Testaments, exemplarisch eingeschränkt auf das Lukanische Doppelwerk, die Briefe des PaulusPaulus und die deuteropaulinische Literatur.2 Besonderes Augenmerk legt Hentschel außerdem auf die Rolle von Frauen im Kontext der Nutzung des Lexems. Zugleich ist aber kritisch zu hinterfragen, ob das Ausblenden dreier Evangelien gerechtfertigt ist und ob das BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum des untersuchten Lexems dadurch unvollständig dargestellt wird.3

Nach Hentschel ist christliche „Diakonie“ als BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zu verstehen, das sich zwischen einer beauftragten Person und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber vollziehe. In dieser Lesart wäre nicht davon auszugehen, dass unter dem Begriff „Dienst“ Tätigkeiten oder Handlungen impliziert sind, mit denen ein geringes Ansehen und eine geringe WürdeWürde verbunden sind. Vielmehr sei von einer den Aufgaben und Tätigkeiten eigenen AutoritätAutorität und WürdeWürde auszugehen, die als abgeleitete AutoritätAutorität an der der auftraggebenden Person partizipiere. In dieser Perspektive kann hier eine Differenz zu Beyer festgehalten werden, der zunächst den Ursprung der „Diakonie“ im TischdienstTischdienst sieht und der ihr darüber hinaus das Moment der Niedrigkeit und das der Demut ins Stammbuch schreibt. Ihre Begründung erfährt bei Beyer diese Deutung durch das VorbildVorbild und Handeln Jesu Christi mit einem besonderen Fokus auf dessen demütige LebenshingabeLebenshingabe.

Demgegenüber wird in den Ausführungen Hentschels ersichtlich, dass ein Diakon bzw. ein mit Diakonia beauftragter Mensch an der AutoritätAutorität der auftraggebenden Person teilhat. Wenn mit dem Lexem die VerkündigungVerkündigung des Evangeliums bezeichnet wird, sei deutlich, dass die Verkündigerin bzw. der Verkündiger an der AutoritätAutorität ihre bzw. seines Auftraggebers, mithin an der AutoritätAutorität Christi oder Gottes partizipiert. Diese Partizipation stelle ein Spezifikum christlicher „Diakonie“ dar, das dann auch auf materiell-karitative Tätigkeiten zu beziehen ist, sich jedoch nicht in diesen Aufgaben erschöpft.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Hentschel ergeben sich exemplarisch folgende vier Frageperspektiven bzw. Denkhorizonte zu einer möglichen Weiterarbeit:

1 Mit dem Verständnis der Teilhabe an einer abgeleiteten AutoritätAutorität ergibt sich ein Spannungsfeld, insbesondere vor dem Hintergrund der von Hentschel dargestellten metaphorischen Bedeutung der Mahlszenen bei Lukas. Wie kann der Gedanke der Autoritätszuschreibung zusammengedacht werden mit der ihr vorauslaufenden niedrigen Aufgabe einer bei Tisch bedienenden Person? Ist der Aspekt der Niedrigkeit als eine innere Einstellung aufzufassen, die das mit AutoritätAutorität verbundene AmtAmt als beauftragten Dienst mit Ursprung im freien Willen Gottes erkennt und es insofern zu seiner EhreEhre ausführt?

2 Plausibel erscheint eine Bedeutungsbestimmung des Lexems als „BeauftragungBeauftragung“. Diese Bestimmung zeichnet das Lexem als ein BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zwischen beauftragter Person und Auftraggeberin bzw. Auftraggeber aus. Damit wird aber auch deutlich, dass „Diakonie“ einen denkbar weiten Raum bezeichnet, der in sich Tätigkeiten verschiedenster Art vereint und im Prinzip keine Fokussierung auf ein bestimmtes Aufgabenfeld erfährt. Daran anschließend wäre zu fragen, was dieser Ertrag für das gegenwärtige Verständnis diakonischen Handelns bedeute. Beispielsweise wäre in Bezug auf eine institutionalisierte Diakonie zu erwägen, wie der Gedanke der BeauftragungBeauftragung seine praktische Umsetzung innerhalb des alltäglichen Diensts erfährt. Inwiefern können sich Mitarbeitende diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände überhaupt als Beauftragte verstehen und sich innerhalb eines AbhängigkeitsverhältnissesAbhängigkeitsverhältnis verorten, dem über dienstrechtliche Aspekte hinaus weitere theologische Dimensionen inhärent sind.

3 Ferner erscheint besonders der Gedanke einer abgeleiteten AutoritätAutorität der bzw. des diakonisch Handelnden fruchtbar für eine Weiterarbeit zu sein. Zu fragen wäre, ob diesem Gedanken eine Relevanz innerhalb der aktuellen diakoniewissenschaftlichen Forschungslandschaft, bzw. noch drängender, in der diakonischen Praxis zukommt und inwieweit er in diesen Kontexten problematisiert und thematisiert wird. Zumindest würde sich diese Frage nahelegen, da sich z. B. Beziehungskonstellationen innerhalb einer Pflegesituation asymmetrisch darstellen, weil der zu Pflegende auf die ZuwendungZuwendung der Pflegerin bzw. des Pflegers angewiesen ist. Selbstverständlich ergibt sich die Fragestellung auch in Bezug auf den gemeindeleitenden Aspekt der „Diakonie“. Besonders eindrücklich erscheint zunächst der Hinweis, dass die Rede vom „Dienst“ zur faktischen Verschleierung von MachtMacht- und AbhängigkeitsverhältnissenAbhängigkeitsverhältnis dienen könne und die Möglichkeit der Vertuschung ihres Missbrauchs gegeben ist. Zugleich ist aber auch festzuhalten, dass auch die Bezeichnung „BeauftragungBeauftragung“ dazu verwendet werden kann, MachtMacht- und AbhängigkeitsverhältnisseAbhängigkeitsverhältnis zu kaschieren. Darum wäre weiterführend zu überlegen, ob die Rede von einer „BeauftragungBeauftragung“ wirklich einen Gewinn gegenüber der Rede vom „Dienst“ besitzt. Vor diesem Hintergrund kann in dieser Fragestellung ein Desiderat gesehen werden, sofern sie auf aktuelle diakonische Vollzüge Anwendung findet.4

4 Hentschel selbst benennt in ihrer zweiten Studie zum Themenbereich der neutestamentlichen Ekklesiologie als Forschungsdesiderat eine „dringend notwendige Diskussion über grundlegende Fragen zum AmtsAmt- und Gemeindeverständnis im Neuen Testament und der Alten Kirche“5, beispielsweise hinsichtlich der „Vorstellung von der Sendung Christi […] und nicht zuletzt von der Rolle der Amtsträgerinnen und AmtsträgerAmtsträger.“6 Diese Diskussion ergebe sich aus der Verwendung von διακονέω und seinen Derivaten in ekklesiologisch relevanten Texten, die je nach Kontext verschiedene Implikationen in Bezug auf die ÄmterAmt und ihr Verständnis innerhalb der urchristlichen Gemeinde besitzen würden – wie die vorangehenden Ausführungen bereits gezeigt haben. Eine derartige Diskussion könne sodann auch für ein aktuelles Verständnis von „Diakonie“ fruchtbar gemacht werden und kritisch die verbreitete Annahme untersuchen, „dass diakonia und seine Ableitungen den TischdienstTischdienst sowie niedrige Frauen- und Sklavendienste bezeichnen.“7

Entscheidend ist Hentschels Wahrnehmung, dass die Bedeutung von διακονέω und seinen Derivaten stark vom Kontext abhängig sei.8 Eine sachgemäße Übersetzung des Begriffes in die deutsche Sprache ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und habe ein breites BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum zu erfassen. Vor diesem Hintergrund kann nicht nur ein Aspekt aus diesem Spektrum als Grundbedeutung erhoben werden. „Eine sachgemäße Interpretation von diakonia und seinen Ableitungen zeigt, dass der Bezug zwischen Wort und Tat, GlaubeGlaube und Lebensweise im Neuen Testament viel enger ist und deutlich differenzierter beurteilt wird, als eine Aufteilung in Verkündigungsamt und Diakonie nahelegen.“9

3.4 Collins’ Auseinandersetzung mit Hentschel

2014 hat John N. Collins unter dem Titel „Diakonia Studies. Critical Issues in Ministry“ einen Sammelband veröffentlicht, der auch eine Rezension zur vorgestellten Studie von Anni Hentschel enthält. Collins wünscht der Studie zunächst Erfolg, weil sie geprägte Begründungsmuster hinterfragen würde. Zugleich sei die Infragestellung dieser Begründungzusammenhänge ein Spezifikum der exegetischen Wissenschaft im deutschsprachigen Raum, weil der Begriff „diakonia“ in der englischen Sprache keinen vergleichbaren Bekanntheitsgrad besitzen würde: Der Begriff „never attained […] the iconic status enjoyed by the central European diakonia.“1 Somit führe die Erkenntnis, dass die „Diakonie“ des PaulusPaulus keine SelbsterniedrigungSelbsterniedrigung und –aufopferung darstelle, zu einer größeren Aufmerksamkeit bzw. einem „mixed chorus of incredulity, protest, and perhaps dismay before this dismantling of one of the key constructs within modern Lutheran an Reformed ecclesiology and spirituality.“2 Collins konstatiert, dass Hentschel seine Ergebnisse weitestgehend teile, sie jedoch „the mandated character of the activities“3 stärker betone, während er eher den Aspekt der „VermittlungVermittlung“ herausgearbeitet habe. Nicht notwendigerweise seien die entsprechend bezeichneten Tätigkeiten mit einem niedrigen Status in Verbindung zu bringen. Auch in Bezug auf die Auswertung und das Verständnis von Mk 10,45Mk 10,45 würden beide übereinstimmen. Demgemäß kann Collins festhalten: „[…] we have a concurrence of informed evaluation of diakonia that demands a reconsideration of much of the ecclesiology of these last fifty years.“4

Differenzen sieht Collins hinsichtlich der von Hentschel anhand Lk 10Lk 10 und Apg 6Apg 6 gezeichneten Stellung von Frauen sowie beim Verständnis von Phil 1,1Phil 1,1; 1Kor 12,51Kor 12,5 und Eph 4,12Eph 4,12. Er fragt, ob diese Differenzen auf Hentschels Ansinnen zurückzuführen seien, „public roles for women in early Christian communities (as in her interpretation of Phil. 4:2–3)“5 zu etablieren. Die damit verbundenen Differenzen sollen an dieser Stelle nicht weiter vertieft, jedoch zumindest wahrgenommen werden, zumal Collins trotz der angezeigten Differenzen zu einem eindeutigen Ergebnis kommt. Anhand der Übereinstimmungen in der Lesart von z.B. Mk 10,45Mk 10,45; Lk 22,27Lk 22,27; Röm 15,25Röm 15,25; Apg 11,29Apg 11,29; Apg 12,25Apg 12,25 etc. werde deutlich, dass ein Verständnis von διακονέω im Sinne von karitativen Tätigkeiten nicht treffend sei.6 An dieser Stelle seien die kongruenten Ausführungen von Collins und Hentschel „a remarkable testament to the long-hidden and much too lightly ignored rhetorical and theological value of this small group.“7 Damit sei aber, so Collins, keineswegs gesagt, dass die ernsthafte Arbeit an der Bedeutung des Lexems bereits abgeschlossen sei.

3.5 Ergebnisse

Die forschungsgeschichtliche Annäherung hat gezeigt, dass es innerhalb der exegetischen Forschungslandschaft verschiedene Verstehensmöglichkeiten für διακονέω und seine Derivate gibt. Es gibt mithin aus exegetischer Perspektive keine einheitliche Begriffsbestimmung, die für den neutestamentlich-diakoniewissenschaftlichen Diskurs zu verwenden wäre. Stattdessen ist die Vielgestaltigkeit von διακονέω und seinen Derivaten anzuerkennen und die Weite seines Bedeutungsraumes zu kommunizieren, ohne das Lexem auf einen bestimmten Bereich kirchlichen Lebens zu fokussieren.

Weiterhin ist festzuhalten, dass der gegenwärtige exegetische Diskurs nur einen geringen Widerhall in der neuen diakoniewissenschaftlichen Fachliteratur findet. Diesen Eindruck formulierte Hans-Jürgen Benedict bereits im Jahr 2000, der eindringlich dazu aufruft, die Ergebnisse von Collins zur Kenntnis zu nehmen.1 Dass dies nur an wenigen Stellen geschieht, zeigt der exemplarische Einblick in die entsprechende Fachliteratur.2 Bereits Collins selbst hat dies angemahnt: „We will await responses within German theology and ecclesiastical administration with interest. Meanwhile, the serious business of what diakonia means for church and theology is not yet determined.“3 Denkbar ist darum eine Diskussion des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff aus diakoniewissenschaftlicher Perspektive, die die exegetischen Einsichten kritisch aufnimmt und für ihre eigene Perspektive fruchtbar macht. Erschwert wird die konsequente Aufnahme und Durchführung dieses Diskurses durch ein Faktum, auf das ebenfalls bereits Collins aufmerksam gemacht hat: Die Verankerung und feste Prägung des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff im deutschsprachigen Raum, die auf soziales Handeln enggeführt zu sein scheint.4 Dadurch ist es schwierig, diese geprägte Begrifflichkeit einer wissenschaftlich-theologischen Revision zu unterziehen, die eine differierende Begriffsverwendung zur Folge haben könnte.5 Zugleich ist aber auch deutlich zu machen, dass eine derartige Diskussion aus exegetischer Perspektive notwendig ist und zur Klärung aktueller Fragen beitragen könnte.

4. Zusammenfassung

Die drei durchgeführten Annäherungsversuche an das Thema „Diakonie“ aus diakonischer, empirischer und forschungsgeschichtlich-fachwissenschaftlicher Perspektive haben deutlich gemacht, dass der Umgang, die Verwendung und das Verständnis des DiakoniebegriffsDiakoniebegriff einige Schwierigkeiten bereiten und keineswegs einheitlich sind. Gerade auch die neueren Studien von Hentschel und Collins haben gezeigt, dass der neutestamentliche Gebrauch von διακονέω und seinen Derivaten nicht auf einen konkreten deutschen Begriff zu bringen ist. Auch im Licht empirischer Studien zeigt sich, dass die mit dem deutschen Begriff verbundene ErwartungshaltungErwartungshaltung nicht mit seinem semantischen Ursprung korreliert. Vor dem Hintergrund der V. KMU und der dargestellten Ergebnisse von Collins und Hentschel drängt sich die Frage nach dem Verständnis des Begriffs „Diakonie“ und die Frage nach seiner Begründung auf. Diese Frage bringt Hauschildt gar zu der Aussage, „Diakonie ist in besonders hohem Maße ein Interpretationsbegriff.“1

Die Annäherungsversuche machen zudem ein weiteres Problem im Umgang mit dem DiakoniebegriffDiakoniebegriff deutlich: Die Verschränkung der verschiedenen theologischen Disziplinen. Neben den exegetischen Befund müssen auch systematisch-theologische Überlegungen treten, um eine tragfähige Begriffsbestimmung herauszuarbeiten und zu etablieren. Um diesen Begriff praktisch fruchtbar zu machen und seine Potenziale angemessen darzustellen, wäre sodann die praktisch-theologische Ebene in das Gespräch einzubeziehen. Erst aus dieser Perspektive kann in Gänze deutlich werden, welche Relevanz der Begriff für die Gegenwart besitzt, ohne ihn von vornherein auf eine bestimmte praktische Gestalt festlegen zu wollen.

Vor diesem Hintergrund verstehen sich die im Rahmen der Annäherungsversuche angesprochenen Frageperspektiven und Desiderate zwar als Ausgangspunkte einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema „Diakonie“. Sie bilden jedoch nicht vollständig den Fundus der zu bearbeitenden Frageperspektiven dieser Studie. Vielmehr zeigen sie die Gemengelage auf, in der sich eine exegetisch fundierte Auseinandersetzung mit „Diakonie“ zu verorten hat sowie welche Untersuchungen und Ergebnisse dieser Studie vorausgehen und bereits zugrunde liegen. Unter diesen Voraussetzungen wird auch deutlich, dass die Beschäftigung mit dem Thema primär die Gewinnung exemplarischer Erkenntnisse mit sich bringen wird, da sie zunächst auf einen Teilbereich der Theologie beschränkt ist.

Letztlich bilden die Annäherungsversuche eine Momentaufnahme ab, die das gegenwärtige Verständnis von „Diakonie“ unter verschiedenen Perspektiven und in verschiedenen Bereichen (Diakonie, Gemeindewirklichkeit und Wissenschaft) darstellt. Insofern sind die mit dieser Zusammenfassung abgeschlossenen Kapitel auch als eine Materialsammlung zu verstehen, die die Möglichkeit eröffnet, weiter in den Themenbereich vorzudringen und die aufgezeigten oder andere Fragestellungen zu bearbeiten. Damit werden die Annäherungsversuche ihrem exemplarischen und deskriptiven Selbstanspruch gerecht und können ein Ausgangspunkt weiterer Arbeit im Bereich der Diakonik als Teil theologischer Wissenschaft sein.2

Ausgehend von den bisher gewonnenen Erkenntnissen ergeben sich ausgewählte Leitfragen, die die folgende Untersuchung des epigraphischen Materials und der neutestamentlichen Texte leiten:

1 Wenn nach den Annäherungsversuchen offen bleibt, was das spezifisch christliche der „Diakonie“ ist, stellt sich die Frage nach deren Proprium.

2 Ist die LebenshingabeLebenshingabe Jesu (Mk 10,45Mk 10,45) als dieses Proprium und Inhalt christlicher „Diakonie“ in Frage zu stellen, ist außerdem zu überlegen, was Menschen dazu motiviert, „diakonisch“ zu handeln.

3 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach weitergehenden BegründungszusammenhängenBegründungszusammenhang. Müssen dazu auch biblische Perikopen Beachtung finden, die keine Belege für das Lexem und seine Derivate besitzen?3

4 Nachdem deutlich wurde, dass der Fokus des griechischen Lexems διακον- nicht primär auf dem Feld sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich liegt, stellt sich die Frage nach den HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge, die sich mit „Diakonie“ verbinden lassen.

5 Und daran anschließend ist zu fragen, ob es sich bei „Diakonie“ um ein genuin christliches Phänomen handelt oder auch in paganen Kontexten von „Diakonie“ gesprochen werden kann.4

II. „Diakonie“ und Vereinigungen

1. Vorbemerkungen
1.1 Einführung

Im zweiten Abschnitt dieser Studie liegt der Fokus auf einer Darstellung der sozialgeschichtlichen Umwelt des Neuen Testaments, exemplarisch fokussiert auf das antike VereinigungswesenVereinigungswesen. Ziel dieses Abschnitts ist eine exemplarische Skizzierung der paganen gesellschaftlichen Kultur sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich innerhalb geschlossener bzw. organisierter Gruppen, als Voraussetzung für den Vergleich (Abschnitt III) mit der neutestamentlichen Praxis bzw. Literatur. Primär fokussiert sich diese Untersuchung auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der SozialstrukturSozialstruktur von Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden. Mit diesem Vergleich soll das Proprium einer christlichen Kultur sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich genauer gezeichnet werden. Von besonderer Relevanz ist die Frage nach der Begründung und dem Adressatenkreis dieses Handelns. Dabei ist zu überprüfen, ob das Christentum OrganisationsformenOrganisationsform und Begründungszusammenhänge für sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich aus der antiken Umwelt übernommen und transformiert hat.

Die Bedeutung einer solchen sozialgeschichtlichen Vorgehensweise hat bereits Eva Ebel herausgestellt: „Da ein Verein ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen ist, die sich regelmäßig treffen, um gemeinsam kultische Handlungen zu vollziehen, miteinander zu essen und Geselligkeit zu genießen, liegen die Parallelen zwischen dem paganen Vereinigungsleben und dem GemeindelebenGemeindeleben der ersten Christinnen und Christen auf der Hand. […] Kaum ein anderes Phänomen ermöglicht so detaillierte Einblicke in alltägliche und weit verbreitete Freizeitaktivitäten antiker Menschen und damit in die Erfahrungen und Erwartungen, mit denen sie dem neuen Angebot der Christinnen und Christen begegnen.“1 Die vorliegende Arbeit verfolgt eine vergleichbare Aufgabenstellung und Zielbeschreibung. Ziel des Vergleichs ist es, „die christlichen Gemeinden in den Markt der religiös-geselligen Möglichkeiten der Antike einzuzeichnen und so das besondere Profil der Gemeinschaft der Christinnen und Christen herauszuarbeiten.“2 Im speziellen Fall dieser Studie ist das Profil auf den sozialen Bereich zu fokussieren.

Auch Udo Schnelle hat unlängst noch einmal auf die Interdependenzen zwischen dem frühen Christentum und der antiken Umwelt hingewiesen: „Ein neues kulturelles System wie das frühe Christentum konnte nur entstehen, weil es in der Lage war, sich mit bestehenden kulturellen Strömungen zu vernetzen und Neuorganisationen von Vorstellungen und Überlieferungen vorzunehmen.“3 Weil mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Christinnen und Christen der frühen christlichen Gemeinden aus verschiedenen kulturellen Kontexten und sozialen Bezügen stammen (vgl. als biblische Anhaltspunkte u.a. Apg 2Apg 2; Gal 3,26–29Gal 3,26–29; 1Kor 71Kor 7; Brief an PhilemonPhilemon), spielen besonders sozialgeschichtliche Wahrnehmungen eine wichtige Rolle für die Frage nach der Herausbildung von christlichen OrganisationsformenOrganisationsform, Handlungsfeldern und BegründungszusammenhängenBegründungszusammenhang. Schnelle zufolge lassen sich „die Erfolge der frühchristlichen MissionMission […] nur unter der Voraussetzung erklären, dass eine hohe Anschlussfähigkeit in Bezug auf die jüdischen und griechisch-römischen Traditionsströme bestand.“4 In Bezug auf die Frage nach den Schnittstellen zwischen christlicher Gemeinde und antiken Vereinigungen kann diese These in der Frage weitergeführt werden, inwieweit das Christentum bestehende Denk- und Handlungsmuster aufgegriffen oder adaptiert hat.

Dass die Etablierung des Christentums innerhalb vorhandener Strukturen nicht immer reibungslos verlief, bezeugt eine Erzählung der Apostelgeschichte des Lukas, die zugleich die voranstehenden Ausführungen zum Zusammenhang von frühen Gemeinden und Vereinigungen veranschaulicht.5 Apg 19,23–40Apg 19,23–40 berichtet von einer Auseinandersetzung zwischen christlichen Missionaren, namentlich Missionsgefährten des PaulusPaulus (Apg 19,29Apg 19,23–40) und einer Gruppe von Menschen aus dem Berufsstand der ἁργυροκόποι, der Silberschmiede. Gruppiert sind sie und ihre Zulieferer um einen Mann mit dem Namen Demetrius, dessen Stellung umstritten ist, obgleich ihn die Apostelgeschichte als Rädelsführer des Aufruhrs gegen die christlichen MissionareMissionar zeichnet.6 Deutlich wird darin auch, dass es sich wenigstens um das Auftreten einer Interessensvereinigung handelte, deren MitgliederMitglied durch ihre berufliche Ausrichtung verbunden waren. Auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Quellen, wäre ebenfalls eine Deutung als BerufsvereinigungBerufsvereinigung oder Handwerkszunft als besondere Form einer Vereinigung denkbar.7 Apg 19,25Apg 19,23–40 lässt dabei aber offen, ob sich die VersammlungVersammlung erst durch den Akt des Zusammenrufens situationsbedingt konstituierte oder ob der beschriebene Personenkreis bereits anderweitig organisiert ist und er einen Bestand über die konkrete Situation hinaus hat.8 Im Hintergrund des Aufruhrs ist ein Interessenskonflikt anzunehmen, der seinen Ausgangspunkt zwar bei einer theologischen Frage nimmt, seine Gestalt und sein Hauptproblem jedoch im ökonomischen Bereich findet: Einen Verdienstausfall der Silberschmiede durch die vermeintliche Verdrängung des Diana-Kults aufgrund der christlichen VerkündigungVerkündigung (vgl. Apg 19,24–27Apg 19,23–40). Und damit einhergehend der mögliche Verlust von Status und sozialem Ansehen. In der Gruppe der ephesischen Silberschmiede steht der christlichen MissionMission ein Globalplayer gegenüber: Zielt Paulus noch darauf ab, mit seiner MissionMission in RomRom und darüber hinaus zu missionieren (Apg 19,21Apg 19,21), so ist der Dianakult nach Aussage des Demetrius bereits über den gesamten Erdkreis verbreitet und bekannt (Apg 19,27Apg 19,23–40). Der Auseinandersetzung wird dadurch eine Bedeutung über den konkreten Fall in EphesusEphesus hinaus zugesprochen. Illustriert wird die Bedeutsamkeit durch den Zug der städtischen Bevölkerung zum Theater, das als zentraler Versammlungsplatz der Bürgerschaft angesehen werden kann.9 Somit wird der Konflikt aus dem Interessensbereich einer bestimmten Personengruppe herausgehoben und zu einer gesamtstädtischen Angelegenheit transformiert. Im Rahmen der Theaterszene spricht als Vertreter dieser AutoritätAutorität ein γραμματεύςγραμματεύς zur aufgeregten Bevölkerung, gebietet ihr Einhalt und entlässt die VersammlungVersammlung. Einerseits geschieht dies mit dem Verweis auf die Unschuld der im Mittelpunkt der Anschuldigung stehenden Christen (Apg 19,37Apg 19,23–40), andererseits mit dem Hinweis auf die mögliche Konsequenz des Verhaltens der Stadtbevölkerung, einer Anklage bzw. Anschuldigung der Störung der öffentlichen Ordnung. Im Hintergrund der Aussage von Apg 19,40Apg 19,23–40 dürfte eine als realistisch anzusehende Befürchtung eines militärischen Eingreifens römischer Truppen zur Beruhigung der Situation in EphesusEphesus gesehen werden. Schinkel weist daraufhin, dass „der Text wenig aussagekräftig im Blick auf den konkreten Streitfall in Ephesos [sei, er jedoch] […] eine dem Leser sehr wohl präsente und historisch belegbare politisch-rechtliche Problematik im Blick auf Vereinigungen [nutzt], deren Aktivitäten sich über die eigentliche Abzweckung hinaus verändern und zu einer Bedrohung für die öffentliche Ordnung zu werden drohen.“10 Wie sich noch zeigen wird, ist die „Verteidigung der bestehenden Identifikationsmöglichkeiten und [die] Abgrenzung von den Elementen, die den IdentitätsverlustIdentität befördern könnten“11, ein Charakteristikum antiker Vereinigungen. Insofern verbinden sich in der lukanischen Überlieferung neben ökonomischen und religiösen Fragestellungen auch sozio-kulturelle Perspektiven. Die sich aus der Unruhe und Zusammenkunft ergebenden Fragen werden abschließend in rechtlichen Kategorien verhandelt (Apg 19,37–40Apg 19,23–40) und verschaffen der Perikope eine weitere Bedeutungsdimension.12 Eine Sinnrichtung der Demetriosepisode ist also in der Darstellung eines Konflikts zu sehen, der ein historisches Problemfeld illustriert, das sich durch die Entstehung und Verbreitung christlicher Gruppen innerhalb der städtisch-antiken Gesellschaft ergab.13

In sozialgeschichtlicher Perspektive liegen die Parallelen zwischen der Situation der frühen Christen und der gegenwärtigen Situation und aktuellen Fragestellungen implizit auf der Hand und fordern zu einer Verhältnisbestimmung auf: Mussten sich die jungen christlichen Gemeinden gegenüber einer paganen Umwelt etablieren und entfalten, sieht sich das gegenwärtige Christentum vielfältigen Anfragen einer zunehmend säkularen Gesellschaft ausgesetzt.14 Auch im Bereich von „Diakonie“ und Diakonik – so haben es die Annäherungsversuche gezeigt – muss sich das christliche sozial-fürsorgliche Handeln gegenüber anders begründeten Formen sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich etablieren.

1.2 Formale Hinweise

Mit der avisierten Vorgehensweise ist eine Vielzahl von methodologischen und strukturellen Herausforderungen verbunden, die eine vorausgehende Reflexion erforderlich machen.1 Alle Problembereiche sind unter der Trias Zeit – Raum – Grenzen greif- und behandelbar.

1.2.1 Zeit

Unter dem Begriff der Zeit ist zu fragen, aus welchem Zeitraum die zu betrachtenden Quellen sinnvollerweise stammen müssen bzw. stammen sollten. Die bereits zitierte Monographie von Udo Schnelle skizziert z.B. den Weg des Christentums im Zeitraum zwischen 30 und 130 n. Chr. Als Ausgangspunkt seiner Darstellung wählt er das Todesjahr Jesu, das er als Startpunkt der „neuen Bewegung der Christusgläubigen“1 beschreibt. Markus Öhler hingegen beendet seine Darstellung der Geschichte des frühen Christentums mit dem Jahr 135 n. Chr., in dem der „2. Judäische[…] Aufstand“2 endete. Für die vorliegende Fragestellung kann dieser Zeitraum noch weiter ausgezogen werden und muss auf kein absolutes Datum begrenzt werden. Vielmehr ist der Gedanke im Blick zu behalten, dass die christliche Auseinandersetzung mit dem antiken Vereinigungs- und Verbandswesen sowie sozial-fürsorglichen Vollzügen nur plausibel erscheint, wenn den genannten Vollzügen und Vereinigungen auch eine weitgehende gesamtgesellschaftliche Anerkennung zukommt und sie einen gewissen geographischen Verbreitungsgrad erreicht haben.3 Vor diesem Hintergrund ist ein verlängerter Zeitraum der Betrachtung vorzuschlagen und als konkreter heuristischer Untersuchungszeitraum eine Periode von 400 Jahren zu nennen – angefangen im zweiten vorchristlichen Jahrhundert bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts nach Christus.4 Dieser Zeitraum nimmt den o.g. Gedanken der gesellschaftlichen Etablierung auf, sodass auch eine Auseinandersetzung der frühen christlichen Gemeinden mit verschiedenen Phänomenen des antiken VereinigungswesensVereinigungswesen denkbar erscheint. Zugleich umfasst er notwendigerweise den Entstehungszeitraum der neutestamentlichen Schriften, die als Vergleichscorpus zu den Zeugnissen der Vereinigungen dienen. Eine weitere Ausdehnung des Untersuchungszeitraumes bis in das dritte Jahrhundert nach Christus ist darum als nicht sinnvoll zu erachten, insofern keine Untersuchung des Einflusses der antiken Umwelt auf die neutestamentlichen Schriften mehr durchführbar ist. Ab diesem Zeitpunkt wäre vice versa die Fragestellung auf die Frage nach christlichen Einflüssen auf die griechisch-römische Gesellschaft zu stellen. Den Quellen muss mithin eine temporäre Plausibilität eigen sein.

1.2.2 Raum

Mit dem Begriff des Raumes werden mehrere Problemhorizonte und Frageperspektiven angesprochen: Im engen Verständnis des Worts ist zu reflektieren, aus welchen geographischen Gebieten die untersuchten Quellen stammen und ob sie aufgrund ihrer geographischen Lokalisation einen Einfluss auf die Gemeinden der neutestamentlichen Schriften bzw. ihrer Autoren haben konnten. Dieses Kriterium wird nachfolgend mit dem Begriff der geographischen Plausibilität beschrieben. Der Nachweis einer vorhandenen MobilitätMobilität wird zuvor im Rahmen der historischen Problemskizze erbracht.1

Weiterhin ist zu fragen, ob sich die Art der in den Quellen beschriebenen sozialen Vollzüge eignet, um mit den christlichen Gemeinden in einen Vergleich einbezogen zu werden. Für die Bestimmung der situativen Plausibilität ist zu fragen, ob sich anhand des Programms und der Ausrichtung der jeweiligen Vereinigung bzw. des jeweiligen Zusammenschlusses Motive sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich erkennen lassen können.

1.2.3 Grenzen

Unter dem Begriff der Grenzen sind mehrere Problemfelder subsumiert, die sich im Kern auf die MitgliederMitglied antiker Vereinigungen und Verbände fokussieren. Zunächst ist zu fragen, wer Mitglied der jeweiligen Vereinigung werden konnte und welche Bedingungen an einen Beitritt geknüpft waren. Da bereits oben situative Plausibilität als Kriterium festgehalten wurde, kann an dieser Stelle geprüft werden, welche Bedingungen zu erfüllen waren, um die FürsorgeFürsorge der Vereinigung genießen zu können. Ferner die Frage, ob die Vereinigung nur für ihre eigenen MitgliederMitglied sorgte oder auch Außenstehende zu Nutznießern werden konnten. Letztlich ist das interne hierarchische Gefüge in den Blick zu nehmen, das unter Umständen einen Einfluss auf die Kultur der FürsorgeFürsorge haben könnte. Die Darstellung dieser Grenzen geschieht unter dem Begriff der soziologischen Plausibilität.

1.2.4 Methodischer Leitfaden

Die Untersuchung der Quellen entspricht den oben dargestellten methodischen Vorbemerkungen und vollzieht die Überprüfung der Plausibilitäten implizit in folgender Reihenfolge:

1 Temporäre Plausibilität

2 Geographische Plausibilität

3 Situative Plausibilität

4 Soziologische Plausibilität

Die Durchführung dieser Untersuchung anhand ausgewählter Quellentexte ermöglicht eine Antwort auf die Frage, ob Wechselwirkungen zwischen antikem VereinigungswesenVereinigungswesen und christlichen Gemeinden nachweisbar sind. Fokussiert ist die Untersuchung in der vorliegenden Studie aber nur auf die paganen Einflüsse auf christliche Kontexte und Denkhorizonte. Weiterführend könnte die Frageperspektive auch wechselseitige Einflüsse untersuchen. Die Betrachtung der skizzierten Plausibilitäten ist als Zwischenschritt zu verstehen, der zunächst ein grundlegendes Verständnis für die konkreten Quellen eröffnen soll. Die genannten Plausibilitätskriterien helfen bei der Einschätzung der vermeintlichen Bedeutung der Quellen für die vorliegende Forschungsfrage.

1.3 Das Konzept diakonischen Handelns – Semantisch-inhaltliche Hinweise

Anhand von Kapitel I.3 wurde bereits deutlich, dass eine Orientierung lediglich am Lexem διακον- und seiner Derivate zu keinem umfassenden Bild dessen führt, was als „Diakonie“ verstanden werden kann, weswegen auch die Frage nach einer biblischen Begründung und MotivationMotivation christlicher „Diakonie“ erschwert wird. Die im vorangehenden Abschnitt beschriebenen vier formalen Kriterien ermöglichen eine sinnvolle Auswahl von Quellentexten, die für den Vergleich zwischen antiken Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden im Blick auf diakonisches Handeln gewinnbringend sind. Für die Frage nach Wechselwirkungen zwischen dem frühen Christentum und seiner Umwelt ist nun ergänzend eine heuristische Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns zu entfalten. Diese ermöglicht es, die Quellentexte auf Aussagen hinsichtlich ihres Bezugs auf sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich – d.h. auf ein Handel, das sich in der FürsorgeFürsorge für Menschen in einem gesellschaftlichen Kontext vollzieht – hin zu untersuchen, ohne dieses Handeln zuvor auf einen bestimmten Begriff bzw. bestimmte HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge einzugrenzen. Somit ist die Lektüre nicht allein auf eine semantische Ebene festgelegt, sondern vielmehr auf eine inhaltliche Analyse bedacht. Diese Betrachtung inhaltlicher und semantischer Aspekte trägt dem Umstand Rechnung, dass die vorliegende Studie fernerhin „Diakonie“ nicht als einen Begriff, sondern als ein Konzept versteht, dem vielfältige Handlungsbezüge zugehörig sein können.

Für die Quellenstudie soll folgende heuristische Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns vorgeschlagen werden:

Das Konzept diakonischen Handelns ist als zwischenmenschliches Geschehen zu verstehen, das im besten Falle eine wechselseitige AnteilgabeAnteilgabe und -nahmeAnteilnahme an der Nächsten bzw. am Nächsten beinhaltet.1 „Diakonie“ ist demnach primär ein Konzept, das ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich beschreibt, dessen Movens nicht in der Erlangung eines finanziellen Vorteils besteht, der über die Kompensation der aufgewendeten Mittel hinausgeht. Es ist daher im weitesten Sinne als altruistischAltruismus in Bezug auf materielle GüterGüter bzw. finanziellen Vorteil zu bezeichnen. Diakonisches Handeln vollzieht sich jeweils im Rahmen persönlicher Möglichkeiten und ist zunächst auf kein bestimmtes Handlungsfeld begrenzt. Damit ist es unterschieden von sozialen Dienstleistungen, die auf die Erlangung eines materiellen Gewinns abzielen oder durch bestimmte Gesetzmäßigkeiten motiviert oder geboten sind.

Heuristisch ist diese Definition aus mehreren Gründen zu nennen: Unklar bleiben konkrete Begründungs- und Motivationszusammenhänge für das Konzept diakonischen Handelns. Dieses Desiderat wird im Gespräch mit den Quellen eine Klärung erfahren und daran anschließend in Korrelation mit dem Neuen Testament für die vorliegende Fragestellung fruchtbar gemacht werden. In dieser Form jedoch kann das dargestellte Konzept ein breites Spektrum an HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge abdecken.2 Inwieweit sich diese Spannbreite als vorteilhaft erweist, wird im weiteren Verlauf zu prüfen sein.

Das umschriebene Konzept diakonischen Handelns ergibt sich nicht zuletzt aus den dargestellten Annäherungsversuchen an die Thematik und die Begrifflichkeit. Darin wurde durch die Darstellung der Ausführungen von Beyer, Collins und Hentschel deutlich, dass keine Konvergenz zwischen dem griechischen Lexem διακονέω und seinen Derivaten und dem vorherrschenden Verständnis des deutschen Terminus „Diakonie“ besteht. Sowohl das griechische als auch das deutsche Lexem haben unterschiedliche Zielrichtungen und inhaltliche Füllungen. Dieser Umstand problematisiert bzw. verhindert eine biblische Begründung dessen, was gemeinhin unter dem Begriff der „Diakonie“ bzw. des diakonischen Handelns verstanden wird. Insofern ist nach anderen BegründungszusammenhängenBegründungszusammenhang zu fragen, die sich nicht in einem singulären Ausdruck erschöpfen, sondern stattdessen den Konzeptcharakter diakonischen Handelns betonen. Die heuristische Begriffsbestimmung nimmt außerdem wahr, dass das Konzept diakonischen Handelns ein konsequent zwischenmenschliches Geschehen beschreibt. Sowohl in Bezug auf das griechische Lexem, das beispielsweise nach Hentschel u.a. als „BeauftragungBeauftragung“ verstanden werden kann, als auch in der Perspektive des deutschen Terminus, der damit ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich beschrieben wissen möchte. Insoweit trägt das vorgestellte Konzept beiden Perspektiven Rechnung, ohne eine davon zu verabsolutieren, und nimmt zugleich die etymologische Bedeutung des Begriffs auf, die mit den Bedeutungsspektren „sich beeilen“, „beschäftigt sein“ und „besorgen“ einen weiten Verständnishorizont eröffnet.3

Das Verständnis von „Diakonie“ als ein Konzept von Handlungen, das auf keinen finanziellen Vorteil bedacht ist, erfordert eine genauere Erläuterung. In drastischer Weise hatte Beyer diakonisches Handeln im Anschluss an Mk 10,45Mk 10,45 als „Vollzug eines ganzen OpfersOpfer, als Hingabe des LebensLebenshingabe“4 charakterisiert. In dieser Perspektive ist für diakonisches Handeln nicht nur kein Lohn zu erwarten, sondern vielmehr ist „Diakonie“ als ein Handeln beschrieben, das zur SelbstaufgabeSelbstaufgabe, zu einem die eigenen Kräfte übersteigenden Unterfangen wird und gleichsam einen LebenswandelLebenswandel bzw. -stil beschreibt, der mit einem niedrigen sozialen Status verbunden ist. Demgegenüber stehen die Beiträge von Collins und Hentschel, die unter der Beschreibung des griechischen Lexems mit „go-between“ und „BeauftragungBeauftragung“ einen Aspekt herausgearbeitet haben, der sich sowohl mit der Erlangung eines Gehaltes als auch mit einem höheren Status verbinden lässt und der streng genommen ebenso mit AutoritätAutorität verbunden sein könnte.

Die hier vorgetragene Definition bewegt sich vor dem Hintergrund der drei Forschungsperspektiven in einem Zwischenraum. Allgemein plausibel ist, dass eine dauerhafte bzw. wiederholte Hinwendung zum Nächsten nur gelingen kann, wenn die eigenen Bedürfnisse bzw. der eigene Lebensunterhalt gesichert sind. Demgemäß spricht das Konzept diakonischen Handelns nicht von der Erlangung eines finanziellen Vorteils in der Ausführung einer Handlung, die diesem Konzept zuzuordnen ist, schließt aber ebenso die Erstattung der eingesetzten (finanziellen) Mittel nicht aus.5 Keine Relevanz für die Definition besitzen Leistungen, die im Anschluss an die erbrachte bzw. in Anspruch genommene „Diakonie“ zwischen den beteiligten Personen ausgetauscht werden. Durch diese Grenzziehung wird deutlich, dass sich das Konzept diakonischen Handelns zunächst nur im Rahmen persönlicher Möglichkeiten vollziehen kann, da es keinen Gewinn an Finanz- bzw. Sachmitteln verspricht. Es ist insofern auch nicht auf materielle ReziprozitätReziprozität ausgelegt. Damit ist auch die oben angesprochene Wechselseitigkeit nicht im Sinne einer ReziprozitätReziprozität zu verstehen, sondern liegt in der basalen Annahme begründet, dass sich die Hinwendung zur Nächsten bzw. zum Nächsten nur vollziehen kann, sofern ein Einverständnis zwischen der Hilfeempfängerin bzw. dem Hilfeempfänger und der Helferin bzw. dem Helfer besteht. Anders ausgedrückt muss die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger die Helferin bzw. den Helfer Anteil haben lassen an ihrer bzw. seiner Situation unter der Perspektive einer möglichen Veränderung dieser Situation aus der AnteilnahmeAnteilnahme ihres bzw. seines Helfenden heraus. Ein dem Konzept diakonischen Handelns nachfolgender Erweis der Dankbarkeit, der sich im gängigen Rahmen geltender gesellschaftlicher Konventionen verortet und in einem sinnvollen Verhältnis zum erbrachten Hilfehandeln steht, ist in diesem Zusammenhang freibleibend.6 Vielmehr zeigt das Wechselspiel von Hilfeleistung und Ausdrücken der Dankbarkeit die gesellschaftliche Verortung und Akzeptanz des Konzepts diakonischen Handelns auf. Zugleich versteht sich dieses Konzept auch nicht als eine Erfüllung vorgegebener Konventionen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Gesellschaftsschicht ergeben, z.B. durch die Mitgliedschaft in einer Vereinigung und deren finanziellen Verpflichtungen oder aber aufgrund familiärer Beziehungen.

Die Definition bestimmt das Konzept diakonischen Handelns als einen Vollzug, der altruistischAltruismus genannt werden kann. Der Begriff des AltruismusAltruismus geht auf Auguste Comte (1798–1857) zurück und ist in seiner gegenwärtigen Bestimmung und seinem Verständnis umstritten, wie sich u.a. anhand verschiedener Erschließungsmöglichkeiten bzw. Analyseebenen der Begrifflichkeit zeigen lässt.7 Allgemein gesprochen stellt sich AltruismusAltruismus zunächst als ein Antonym zum Begriff des EgoismusEgoismus dar. Egoistisches Handeln hat das eigene Wohlergehen und Befinden, auch auf Kosten anderer, im Blick, während der Altruist von sich absieht und seine Kraft und eventuell auch seine materiellen Möglichkeiten uneigennützig für einen Anderen einsetzt.8 Allerdings stellen sich die Verbindungen und Gegensätze differenzierter dar als es die Gegenüberstellung beider Begriffe nahelegt. So kann der EgoismusEgoismus durchaus zum Motivator altruistischenAltruismus Handelns werden, wenn sein Ziel allein in der Steigerung des SelbstwertgefühlsSelbstwertgefühl des aus EgoismusEgoismus altruistischAltruismus Handelnden oder in der Verpflichtung anderer für die eigene Sache besteht.9

Die Ausführungen zur Begrifflichkeit des AltruismusAltruismus fokussieren sich in dieser Arbeit insgesamt auf sozialpsychologische Perspektiven.10 Aus evolutionstheoretischer Perspektive lassen sich darüber hinaus einige Formen des AltruismusAltruismus durch Verwandtschaftsverhältnisse bzw. Verwandtenselektion erklären.11 Diese Erklärungsversuche sind für die vorliegende Studie jedoch nur bedingt plausibel, weil das als „Diakonie“ bezeichnete Handeln nicht auf Gruppen von Verwandten bezogen ist, sondern auf ein Verhalten abzielt, das die Grenzen dieser Gruppe überschreitet. Der Begriff der Nächsten bzw. des Nächsten ist, wie bereits erwähnt, demgemäß in einem weiten Sinne zu verstehen und beschreibt keine verwandtschaftlichen Verhältnisse zwischen den Akteuren. Also fällt die Erfüllung familiärer Verpflichtungen nicht unter das Konzept diakonischen Handelns. Die hier beschriebene „Diakonie“ vollzieht sich vor diesem Hintergrund primär afamiliär. Auch der Gedanke eines reziproken AltruismusAltruismus erscheint in der Perspektive der Begriffsbestimmung nicht weiterführend, da diakonisches Handeln innerhalb dieser Definition nicht daraufhin ausgelegt ist, ihrerseits ein altruistisches Verhalten zu erwarten bzw. sich von dieser ErwartungshaltungErwartungshaltung her motiviert.12

Unter AltruismusAltruismus ist differenzierter gesprochen ein Verhalten zu verstehen, das „weder einen materiellen noch einen psychologischen Nutzen aus seiner Hilfeleistung gegenüber dem Hilfeempfänger erfährt.“13 Dieses empathische Verhalten zielt darauf ab „die Situation des Hilfeempfängers zu verbessern, der Handelnde zieht [dabei, JQ] seine MotivationMotivation nicht aus der Erfüllung beruflicher Verpflichtungen und der Empfänger ist eine Person und keine Organisation.“14 Der Gebrauch des AltruismusAltruismus-Begriffs korreliert mit der Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns als ein solches, das auf keinen finanziellen Vorteil bedacht ist.15 Weiterhin ist altruistisches Handeln zwar als ein prosoziales Verhalten zu verstehen, hebt sich jedoch von diesem durch ein nicht egoistisch motiviertes Handeln ab, da es primär keinen persönlichen Vorteil zu erlangen versucht.16 Offen bleiben in dieser Bestimmung die Beweggründe für diese Art Handeln, für die es je nach Analyseebene eine Vielzahl an Theorien und Erklärungsversuchen gibt, die jeweils situativ bedingt sein können.17 Die Verwendung des AltruismusAltruismus-Begriffs impliziert letztlich die Entscheidung für eine säkular geprägte Terminologie im Gegensatz zu einer Bezeichnung mit dem religiös geprägten Terminus der NächstenliebeNächstenliebe, womit allerdings nicht ausgesagt wird, dass beide Begriffe inhaltlich in eins fallen.18 Diese Entscheidung soll eine möglichst objektive Sichtung und Untersuchung der Quellen ermöglichen, ohne von vornherein auf religiös konnotierte Quellen festgelegt zu sein.19 Mit anderen Worten: „Das Leitwort des AltruismusAltruismus bietet die große Chance, in den gegenwärtigen Wissenschaften ein Gespräch zwischen Biologie und Philosophie, Psychologie, Pädagogik und Theologie anzustoßen, bei dem es um EthikEthik, aber nicht nur um Moral geht, sondern auch um Menschenbilder und Lebensentwürfe, um das Verhältnis zu anderen Geschöpfen, um Sozialformen und Gesellschaftsentwürfe, um Handlungsoptionen und Leiderfahrungen, um Anerkennung und BarmherzigkeitBarmherzigkeit.“20

1.4 Das Imperium Romanum – Sozialgeschichtliche Problemskizze

Schnelle postuliert: „Das römische Kaiserreich als globaler Politik-, Wirtschafts- und Kulturraum ist eine entscheidende geschichtliche Voraussetzung für die Entstehung des frühen Christentums.“1 Vor dem Hintergrund dieser These erscheint ein grundlegender Blick in die Sozialgestalt und sozialen Zusammenhänge innerhalb des Römischen Reiches sachgemäß zu sein.

Dabei legen nicht nur inhaltliche Linien es nahe, sozial- und kulturgeschichtliche Hinweise der Lektüre der Quellen voranzustellen. Auch strukturelle Probleme plausibilisieren das gewählte Vorgehen. Zu erwähnen ist insbesondere die offensichtliche zeitliche Differenz, die es erschwert, eine konkrete und präzise Einordnung der Quellen vorzunehmen. Abhilfe soll an dieser Stelle ein möglichst präziser Einblick in die zeitgenössischen Lebensvollzüge und Gesellschaftsstrukturen schaffen. Besonders in Hinblick auf soziale Gegebenheiten und Perspektiven ist von einer hermeneutischen Fremdheit auszugehen, deren Überwindung als notwendige Vorleistungen anzusehen ist, um ein Zeit-Bild zu gewinnen, das nicht von Denkmustern des 21. Jahrhunderts überzeichnet ist.

Im Rahmen der Vorbemerkungen sind diese Skizzen als Grundlage für die Einordnung und Bewertung der Quellentexte zu verstehen. Zugleich können sie als Teil der Vorbemerkungen lediglich einen exemplarischen Ausschnitt zeigen. Dabei ist im Blick zu behalten, dass sich das enstehende Christentum zunächst als eine mit dem Judentum eng verbundene Gruppierung erweist und darum die Beziehungen zwischen staatlichen Autoritäten und dem Judentum, soweit es geboten scheint, ebenfalls zu reflektieren sind.

1.4.1 Hellenismus

Da es sich bei der Frage nach der sozial-fürsorglichen Ausrichtung von antiken Vereinigungen im Kern um eine sozial-kulturelle Frage handelt, stellt die Auseinandersetzung mit dem HellenismusHellenismus eine notwendige Vorbemerkung im Kontext dieser Arbeit dar. Bereits Martin Hengel hat die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung für eine sachgemäße Interpretation des Neuen Testaments in aller Deutlichkeit herausgestellt: „Die hellenistische Zivilisation hatte […] in neutestamentlicher Zeit auch im jüdischen Palästina eine lange, ereignisreiche Geschichte hinter sich. […] Die unter der unglücklichen Bezeichnung ‚neutestamentliche Zeitgeschichte‘ gerne zu rasch übergangene unmittelbare ‚Vorgeschichte des Christentums‘ gehört zu den unabdingbaren Grundlagen für ein echtes Verständnis des Neuen Testaments.“1

1.4.1.1 Zeitliche Einordnung

In Flav.Jos.Apion. I, 175–182Flav.Jos.Apion. I, 175–182Flavius Josephus gibt Flavius JosephusJosephus, Flavius die Beschreibung eines Juden aus Koelesyrien (vgl. Flav.Jos.Apion. I, 97Flav.Jos.Apion. I, 97Flavius Josephus) durch Klearchos wieder, der diesen folgendermaßen charakterisiert:

[…] Ἑλληνικὸς ἦν οὐ τῇ διαλέκτῳ μόνον, ἀλλὰ καὶ τῇ ψυχῇ. – „[…] ein Grieche war er, nicht allein dem Dialekt, sondern auch der Seele nach.“1

Wie das Zitat deutlich macht, handelt es sich beim HellenismusHellenismus offensichtlich nicht allein um eine historische Epoche. Vielmehr ist darunter eine kulturgeschichtliche Periode zu verstehen, die ihren Niederschlag in beinahe allen Bereichen antiker AlltagskulturAlltagskultur fand. In der vorliegenden Studie wird daher von HellenismusHellenismus als geistesgeschichtlicher Strömung gesprochen, im Gegensatz zum HellenismusHellenismus als Epoche antiker Geschichtsschreibung im Anschluss an Johann Gustav Droysen.2 Relevant ist der HellenismusHellenismus als geistes-, kultur- und sozialgeschichtliche Strömung im Rahmen dieser Arbeit u.a. aufgrund seiner Funktion als Wegbereiter der Ausbreitung des Christentums.3

Als zeitlicher Ausgangspunkt für den HellenismusHellenismus kann das vierte vorchristliche Jahrhundert angenommen werden, in dem der Regierungsantritt Alexanders des Großen im Jahr 336 v. Chr. eine wichtige Rolle spielt.4 Allerdings ist diese zeitliche Trennlinie durchlässig und nicht zu verabsolutieren, da der HellenismusHellenismus als facettenreiches Phänomen ebenfalls nicht als voraussetzungslos und als Werk eines Einzelnen anzusehen ist.5 Ebenfalls umstritten ist die Abgrenzung der hellenistischen Zeit nach hinten. Als geistes-, kultur- und sozialgeschichtliche Strömung ist die Nennung eines Endpunkts mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil sich die mit dem HellenismusHellenismus verbundenen kulturellen und gesellschaftlichen Prozesse bis weit in die Römische Kaiserzeit und über das Ende der Diadochenreiche (30 v. Chr.) hinaus erstreckten. Vor diesem Hintergrund kann das Jahr 30 v. Chr. zwar als Zäsur auf politischer Ebene und für den Epochenbegriff angenommen werden, nicht aber jedoch für den HellenismusHellenismus als kulturelles Phänomen.6 Gehrke schlägt als Zäsur deswegen das Auftreten des Islams im 7. Jahrhundert nach Christus vor.7

1.4.1.2 Charakteristika

Wie bereits die Darstellung der zeitlichen Abgrenzung ist auch diese Darstellung mit inhaltlichen und methodischen Problemen verbunden.1 Deutlich wird dies zunächst an der oben dargestellten Verschränkung und Begrenzung der weltpolitischen Epoche in Differenz bzw. Übereinstimmung zur kulturgeschichtlichen Epoche des HellenismusHellenismus. Aber auch in der Frage nach dem, was unter HellenismusHellenismus zu verstehen sei, besteht keine mehrheitliche Übereinstimmung.2 Trotz der Vielzahl an Definitionen und Definitionsversuchen lassen sich dennoch elementare kulturelle und geschichtliche Gemeinsamkeiten und Entwicklungen festhalten, die auch zu einer Charakterisierung der kulturellen Gegebenheiten und der kulturellen Umwelt der ersten Christen und der ihrer Schriften herangezogen werden können.

Als common sense ist festzuhalten, dass der Begriff „HellenismusHellenismus“ die Ausbreitung der griechischen Kultur – auch und besonders in Verbindung mit kriegerischen Auseinandersetzungen und Okkupationen – im Mittleren und Nahen Osten bezeichnet. Kultur ist dabei in einem umfassenden Sinne zu verstehen, denn alle Bereiche des Lebens (Religion, Verwaltung, Militärwesen, Bildende Kunst, Städtebau etc.) konnten eine „Hellenisierung“ erfahren. Dabei ist jedoch umstritten bzw. je nach Region bzw. gesellschaftlichen Kontext verschieden, wie ausgeprägt der Grad der Akkulturation war.3

Demgemäß bezeichnet die Terminologie im engeren Sinne eine Auseinandersetzung zwischen den Trägerinnen und Trägern griechischer Kultur, vornehmlich Griechen und Nichtgriechen.4 Denkbar sind im Anschluss an diese Auseinandersetzung eine Ablehnung griechischer Einflüsse oder Akkulturationsprozesse. Letztere zeigen sich zunächst in der Übernahme bzw. Durchsetzung der griechischen Sprache, die zur Entstehung eines einheitlichen Sprachraums führten, in dem sie sich zur lingua franca entwickelte. Unter dem Begriff der „griechischen Sprache“ ist in der Regel der attische Dialekt gemeint, der sich im HellenismusHellenismus durch eine regionale Verbreitung und den Kontakt mit anderen Sprachen und Dialekten veränderte, einige seiner charakteristischen Züge verlor und sich zur sogenannten Koiné entwickelte.5 Diese Koiné war „das Band, das die hellenistische Welt trotz der mit dem Tode Alexanders beginnenden, fortschreitenden Zersplitterung zusammenhielt […].“6 Zugleich führte diese Übernahme der griechischen Sprache – und damit verbunden auch die der griechischen Bildung – in den meisten Fällen zur Bilingualität der Nichtgriechen, bei der die griechische Sprache neben ihre eigene Muttersprache trat.7 Dergestalt kann von einem grundsätzlich uniformen Sprachraum gesprochen werden, in dem die Koiné zur Allgemeinsprache wurde. Darüber hinaus vereinte dieser Sprachraum in der Peripherie des griechischen Kernlandes eine Vielzahl regionaler Sprachen und Dialekte in sich.8

Auch das Imperium Romanum war in Bezug auf die Frage nach einer lingua franca größtenteils wenigstens bilingual geprägt, bezogen auf die Sprachen Latein und Griechisch, bzw. in Bezug auf Griechisch neben regional verbreiteten Sprachen wie beispielsweise Aramäisch.9 Grundsätzlich kann wohl die Verbreitung und Beibehaltung des Griechischen als markantester Beleg für das Fortbestehen einer hellenistischen Geisteshaltung über den politischen HellenismusHellenismus hinaus gelten.

Eine vergleichbare Entwicklung ist auch in Bezug auf die Etablierung der griechischen Kultur und der griechischen Religion festzuhalten, deren Verbreitung einher ging mit derjenigen der griechischen Sprache.10 In Hinblick auf die griechische Götterwelt behielt das klassische griechische Pantheon seine Bedeutung, erfuhr aber zugleich Veränderungen und Transformationen, die sich exemplarisch u.a. an der Bedeutungszunahme der Schicksalsgöttin Tyche wahrnehmen lassen.11 Daneben trat der Kontakt mit lokalen Kulten und Göttern, der eine Auseinandersetzung mit diesen evozierte und eine teilweise Vermengung von griechischen und nichtgriechischen Elementen mit sich brachte. Exemplarisch dafür steht der iranische Mithras-Kult, der seinen Höhepunkt freilich erst in römischer Zeit erreichte, jedoch bereits früher rezipiert wurde.12 Elementar für diesen und andere Kulte ist im Gegensatz zur offiziellen Religion, dass sie bezüglich der Zugehörigkeit eine bewusste Entscheidung des Mysten voraussetzen und in den meisten Fällen wohl persönliche Hoffnungen mit der Partizipation an ihnen verbunden waren.13 Gemeinsam ist vielen dieser Kulte ein egalitärer Grundzug, dem zumindest innerhalb der Gruppe eine Bedeutung zukam, jedoch keine Auswirkungen auf das alltägliche Leben der Mysten besaß.14 Verbindendes Element aller hellenistischer Kulte, sowohl der offiziellen Religion als auch den Mysterienkulten, ist ein unterschiedlich gearteter Umgang mit konstitutiven Offenbarungsschriften.15

Ein weiteres wichtiges Element hellenistischer Kultur und Geschichte ist die antike Philosophie. Ihre Verbindung zur hellenistischen Religion ist u.a. in den Versuchen der Lebensdeutung und Lebensbewältigung zu sehen. Während der Kult den Menschen im Wechselspiel zwischen Götterwelt und Menschenwelt verortet sieht und ihm durch gewisse HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge eine Möglichkeit der KommunikationKommunikation ermöglicht, bedient sich die Philosophie kognitiver Prozesse „im Suchen nach dem Halt in einer offensichtlich unkontrollierbar gewordenen Welt, im Betonen des Privaten – im Sinne des Individuellen wie des Apolitischen -, andererseits im Zug ins Universale […].“16 Schnelle sieht in der antiken Philosophie deswegen eine Art „pagane Theologie, […] die darauf abzielte, den Menschen die Meisterung des Schicksals zu ermöglichen.“17 Vor diesem Hintergrund ist auch eine Konjunktur von praktischer Philosophie und EthikEthik nachvollziehbar, die ihren Ausdruck in verschiedenen philosophischen Schulen und Richtungen finden, deren gemeinsamer Wurzelgrund – trotz differierender Rezeption – in der Philosophie des Sokrates anzunehmen ist.18 Großen Einfluss besaßen u.a. der Epikureismus und die Stoa.

In der Zusammenschau aller Bereiche des Lebens ist festzuhalten, dass „aufs Ganze gesehen eine neue Welt [entstand], eine Oikumene mit sehr vielen Facetten. Zwischen der griechischen Kultur und den je indigenen Zivilisationen gab es im Einzelnen sehr komplexe und vielschichtige Wechselbeziehungen, unterschiedliche Vorgänge von Annäherung, aber auch von Abgrenzung, kurzum: vielfältige Prozesse durch aus nicht nur einseitig verlaufender Akkulturation.“19 Somit ist auch für das Imperium Romanum eine mit dem HellenismusHellenismus verbundene, breit gefächerte kulturelle Prägung festzuhalten, bezogen auf das Mit-, Neben- und temporäre Gegeneinander der griechisch-hellenistischen und römischen Kultur.20

1.4.2 Zeit

Für die vorliegende Studie ist frühe Kaiserzeit von besonderer Bedeutung. Sie stellt den politisch maßgeblichen Rahmen für die Anfänge des Christentums dar. Unter der Bezeichnung „Kaiserzeit“ oder auch „Prinzipat“ wird gemeinhin die Periode subsumiert, in der das Römische Reich unter der HerrschaftHerrschaft eines Kaisers, d.h. eines Prinzeps, stand und deren Beginn zumeist mit der Person des Gaius Octavius, ab 27 v. Chr. genannt Augustus (Regierungszeit: 44 v. Chr bis 14 n. Chr.), verbunden ist.1 Als letzter Herrscher dieser Epoche ist Romulus Augustus zu nennen.2

1.4.3 Raum und Mobilität

Die Darstellungen in der Apostelgeschichte und die Briefliteratur des Neuen Testaments geben Zeugnis von einer großen MobilitätMobilität des PaulusPaulus und anderer urchristlicher Akteure. Niederschlag fand diese MobilitätMobilität in einer Reihe von Gemeindegründungen und Missionserfolgen im Mittelmeerraum – mithin im Osten des Römischen Reiches. Röm 15,23f.Röm 15,23f. berichtet darüber hinaus von den Plänen des Paulus, nach SpanienSpanien zu reisen. Darum ist die Frage nach der MobilitätMobilität im Römischen Reich von besonderer Relevanz für die Frage von Wechselwirkungen zwischen antiken Vereinigungen und christlichen Gemeinden: Anders als die Vereinigungen, die zumeist auf einen Ort begrenzt blieben, verbreitete sich das Christentum innerhalb eines weiten geographischen Bereichs. Zugleich berührt diese Frage das unten zu entwickelnde Kriterium der geographischen Plausibilität, wie noch weiter ausgeführt werden wird.

Das Römische Reich gliederte sich in eine Vielzahl von Provinzen, deren Raum und Anzahl veränderlich war. Unter der HerrschaftHerrschaft Trajans (98–117) erfuhr das Imperium seine größte Ausdehnung mit 41 Provinzen und reichte von der Iberischen Halbinsel bis nach Mesopotamien und von Ägypten bis nach Britannien.1 Garanten staatlicher Ordnung und Stabilität in diesem Großreich waren eine effiziente Verwaltung sowie gut ausgebildete und ausgerüstete Streitkräfte. Das Engagement der römischen Eliten, sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich, ist dabei als Grundlage politischer und gesellschaftlicher Stabilität zu verstehen.2

Neben der politischen Gliederung ist im Blick zu behalten, dass sich das Römische Reich als ein weithin einheitlicher Sprachraum darstellte, in dem – wie bereits dargestellt – die griechische Sprache eine provinzübergreifende KommunikationKommunikation und MobilitätMobilität ermöglichte. Reck weist darauf hin, dass in einer Gesellschaft, die überwiegend zweisprachig geprägt ist, die Übersetzungen wichtiger Nachrichten und Botschaften einen selbstverständlichen Automatismus darstellt und mit „der Verbreitung des Griechischen als lingua franca fast im gesamten römischen Kaiserreich […] somit ein leistungsfähiger Kanal für die Ausbreitung des Evangeliums (und natürlich auch anderer Botschaften, Kulte, Religionen und Philosophien) im ganzen Mittelmeerraum zur Verfügung [stand].“3

Einhergehend mit der Ausbreitung des Imperium Romanum ist auch eine Zunahme der MobilitätMobilität bzw. der Reisetätigkeit wahrscheinlich. Truppen mussten an die Grenzen des Reiches verlegt werden, Verwaltungsbeamte zwischen RomRom und den Provinzen reisen und aus Ägypten wurde Getreide in die Hauptstadt transportiert – Bewegungen, die eine geordnete und leistungsfähige Infrastruktur voraussetzen. Die Pax Augusta sorgte für eine relative Sicherheit beim Reisen und durch die Nivellierung von Landesgrenzen sowie die Schaffung eines Straßennetzes für ein zügiges Vorankommen.4 Als Verkehrswege standen dabei sowohl der See- als auch der Landweg zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist das weitläufige römische Straßennetz, das schnelles und relativ einfaches Reisen über den Landweg erlaubte. Die Straßen standen dabei jedermann frei zur Verfügung, während der auf ihnen verkehrende cursus publicus staatlichen Autoritäten und dem Transport von Waren und Nachrichten in deren Auftrag vorbehalten war.5 Schiffsreisen boten sich aufgrund des Mittelmeerraumes an, waren jedoch von einer weitaus größeren meteorologischen Komponente bestimmt als die Reisen auf dem Landweg und ruhten im Winter weitestgehend. Als mittlere Wegstrecken sind für Reisen auf dem Landweg 20 bis 30 km pro Tag, für Reisen per Fuhrwerk bis zu 45 km pro Tag anzunehmen.6

Ungeachtet dieser Möglichkeiten ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Bevölkerung des Römischen Reiches ortsgebunden und wenig mobil war. Allerdings war MobilitätMobilität auch kein reines Phänomen der Oberschicht.7 Exemplarisch sei auf Unfreie als mobile Elemente der römischen Gesellschaft verwiesen, die durch Handel oder Verschleppung zum Ortswechsel gezwungen waren. Demgegenüber sind auch Angehörige der Oberschichten zu nennen, die im Rahmen des cursus honorumCursus honorum verschiedene ÄmterAmt und Positionen in verschiedenen Regionen und Orten des Imperium Romanum bekleideten.8 Als mobilste Elemente der römischen Gesellschaft können wohl Kaufleute angesehen werden, die entweder regional oder überregional tätig waren. Die Bedeutsamkeit dieser mobilen Elemente für die vorliegende Studie ist in ihrer Funktion als Trägerinnen und Trägern von Nachrichten, Kultur und Traditionen zu sehen, die in dem Begriff des Multiplikators zusammengefasst werden kann. Für die Gruppe der Kaufleute spricht Reck von „geborene[n] Nachrichtenträger[n]“, die dafür sorgten, dass die Handelsrouten zu Wegen mit „intensivstem Nachrichtenverkehr“ wurden.9 Auch Angehörige der Oberschichten sind so als Multiplikatoren zu verstehen, die regionale Besonderheiten und Nachrichten weitertrugen.

Für die Ausbreitung des Christentums liegt die Bedeutung der Frage nach MobilitätMobilität und Kommunikationswegen klar auf der Hand:10 Das Christentum konnte für die Ausbreitung der Botschaft von und der Lehre über Jesus von einer leistungsfähigen Infrastruktur innerhalb des Römischen Reiches profitieren, wie die Reisen und die Korrespondenz des PaulusPaulus offensichtlich machen.11 Mit dieser Wahrnehmung ist die Annahme verbunden, dass sich bestimmte soziale Phänomene von einem konkreten Ort ausgehend, im Römischen Reich verbreitet haben. Die Verfasser der neutestamentlichen Schriften können damit auch Einflüsse aus anderen Teilen des Römischen Reiches gekannt, sie möglicherweise auch aufgenommen und verarbeitet haben, ungeachtet ihrer genuinen Lokalisierung.12 Diese Annahme betrifft auch das Wissen um antike Vereinigungen. Insofern bedeutet die MobilitätMobilität von Personen auch eine MobilitätMobilität gesellschaftlicher Phänomene und damit für die vorliegende Studie die Möglichkeit, epigraphische Zeugnisse aus allen Teilen des Römischen Reiches gleichermaßen wahrzunehmen.

1.4.4 Strukturen

Für die sozialgeschichtliche Untersuchung antiker Vereinigungen ist die Frage nach den strukturellen gesellschaftlichen Gegebenheiten von besonderer Bedeutung. Dabei ist wahrzunehmen, dass sich das gesellschaftliche Gefüge der römischen Kaiserzeit einigermaßen komplex darstellt und en détail weit ausdifferenziert ist, sodass sich für diese Epoche ein vielgestaltiges Bild ergibt, dass die Gewinnung exakter Beschreibungen und Aussagen erschwert.1 Zur Bestimmung des gesellschaftlichen Standorts eines Bewohners des Imperium Romanum sind eine Vielzahl an Parametern von Bedeutung, die regional variieren konnten, und die in der Summe jede Person innerhalb des sozialen Gesamtgefüges verorteten. Anhand der folgenden Überlegungen wird aber auch deutlich werden, dass es sich bei den dargestellten Strukturen nicht um ein erstarrtes Konstrukt handelte, sondern dass die römische Gesellschaft trotz aller Reglementierungen und Konventionen auch Flexibilität aufwies. So gab es mannigfaltige Möglichkeiten des gesellschaftlichen Aufstiegs und Interferenzen, die eine gesellschaftliche MobilitätMobilität ermöglichten und illustrieren.2

Am Bild einer Pyramide orientiert, ergibt sich für das Imperium Romanum zunächst eine ungleichmäßige Zweiteilung der Gesellschaft in zahlenmäßig geringe, die Spitze der Pyramide bildende Oberschichten (honestiores)3 und in starke, den unteren Teil der Pyramide bildende Unterschichten (humiliores).4 Zur ersten Gruppe sind die ordines der Senatoren, Ritter, vermögende Freigelassene und Dekurionen zu zählen, aus deren Reihen sich eine Führungsschicht im engeren Sinne rekrutierte, deren Umfang noch einmal bedeutend kleiner war.5

Bestimmt wurde der gesellschaftliche Standort einer jeden Person zunächst von einer geographischen Komponente: Handelte es sich um einen Angehörigen der Land- (plebs rustica) oder Stadtbevölkerung (plebs urbana)?6 Je nachdem unterschieden sich Lebensstandard und Aufstiegsmöglichkeiten, Kultur und Tradition, Beruf und Lebensart. Auch die regionale Herkunft war für die soziale Schichtung bedeutsam. Sodann ist ferner die soziale Abstammung von Bedeutung: Soziale Positionen konnten zumeist vererbt werden, sodass die Nachkommen von honestiores ebenfalls die soziale Stellung der Vorfahren einnehmen konnten.7 Neben dem Faktor der Abstammung ist die Rechtsstellung ebenfalls ein primäres Kriterium der Einordnung innerhalb gesellschaftlicher Zusammenhänge. Zu unterscheiden ist näherhin zwischen römischen Bürgern, Freigelassenen und Unfreien. Innerhalb dieser rechtlichen Kategorien war ein gesellschaftlicher Aufstieg beispielsweise im Falle eines Sklaven durch Freilassung möglich. Geburt bzw. Herkunft und Freilassung sind dabei lediglich zwei Faktoren, die für die soziale Standortbestimmung ebenfalls relevant sind.8 Auch der Umfang des persönlichen Vermögens ist für die Verortung einer Person innerhalb der kaiserzeitlichen GesellschaftsordnungGesellschaftsordnung nicht zu unterschätzen.9 Die genannten Kriterien sind jedoch nicht exklusiv zu verstehen. Vielmehr ergab sich die soziale Stellung einer Person aus der Summe der genannten Einzelkriterien.

Ungleich schwerer in dieses Gefüge einzuordnen sind persönliche Voraussetzungen und Begabungen: „Rein persönliche Fähigkeiten und Leistungen, Geschick, Bildung, politische Verdienste waren nichtsdestoweniger wichtig, auch wenn ihrer Auswirkung auf die Bestimmung der sozialen Position unverkennbare Grenzen gesetzt waren und sie eher nur in Ausnahmefällen zu glänzenden Karrieren führen konnten.“10 Somit konnten sie zwar eine gewisse modifizierende Auswirkung auf die soziale Stellung haben, allerdings nicht die gesellschaftlichen Gegebenheiten außer Kraft setzen. Lediglich für den militärischen Bereich ist ein größerer Einfluss persönlicher Fähigkeiten anzunehmen, der jedoch zugleich den Faktor der Herkunft bzw. Abstammung nicht obsolet erscheinen ließ. „Diese Ambivalenz war für die römische GesellschaftsordnungGesellschaftsordnung höchst charakteristisch: Sie beharrte einerseits auf dem aristokratischen Prinzip des Vorranges der adligen Geburt und überhaupt der Bestimmung der sozialen Position durch Herkunft, zugleich bot sie jedoch auch einen Spielraum für persönliche Qualitäten und Ambitionen.“11

Anhand der Zusammenschau aller Kriterien zeigt sich, dass die Gesellschaft der römischen Kaiserzeit in verschiedene Stände und Schichten eingeteilt war. Fraglich bleibt dabei aber deren innere Homogenität. So ist zu erwägen, dass unter den Unfreien Menschen mit höherer Bildung zu finden sind, die u.a. als Arzt praktizierten.12 Zugleich erfüllte nicht jedes Mitglied des Ritterstandes qua Geburt die Anforderungen, die der Militärdienst an ihn stellte. Daher ist von einer facettenreichen GesellschaftsordnungGesellschaftsordnung auszugehen, die durch die Gliederung in Schichten bzw. Statusgruppen nur schwerlich abgebildet werden kann. Das entstehende und sich ausbreitende Christentum hatte sich innerhalb dieser komplexen gesellschaftlichen Zusammenhänge einzuordnen.

Für die vorliegende Studie ist von Bedeutung, dass sich innerhalb der aufgezeigten Gesellschaftsstruktur weitere Gruppen etablierten, die ihrerseits eigene OrganisationsformenOrganisationsform und Gemeinschaftsgefüge zu schaffen in der Lage waren und zu einer Diversität der Gesellschaft beitrugen. Konkret zu benennen sind die sich primär innerhalb der Unterschichten bildenden Vereinigungen. Dazu gehören u.a. KultvereinigungenKultvereinigung, Berufsverbände, sogenannte collegiaCollegia, oder aber auch BegräbnisvereinigungenBegräbnisvereinigung.13 Bedeutsam ist an ihnen die Schaffung von Parallelstrukturen, indem sie gesellschaftliche Gegebenheiten und HierarchienHierarchie nachahmten. Diese NachahmungNachahmung zog nach sich, dass sich innerhalb ihrer OrganisationsformOrganisationsform genuine (und gesamtgesellschaftlich gesehen fiktive) Aufstiegsmöglichkeiten etablierten. Neben diesen Gruppen etablierten sich auch die frühen christlichen Gemeinden. Weil Vereinigungen und Gemeinden nebeneinander in einem gemeinsamen sozialen Bezugssystem existierten, müssen Berührungspunkte zwischen diesen beiden angenommen werden. Deswegen verdient das soziale Gefüge antiker Vereinigungen Beachtung, weil ihre Organisation und ihre HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge als VorbildVorbild für das sozial-fürsorgliche Handeln der christlichen Gemeinden gedient haben könnten. Aus diesem Grund bietet eine Untersuchung antiker Vereinigungen wichtige Erkenntnisse für die Genese und Bedeutung des Konzeptes diakonischen Handelns in seinem sozialgeschichtlichen Kontext.

Aus den dargestellten sozialgeschichtlichen Aspekten wird deutlich, dass die Gesellschaft der römischen Kaiserzeit ein komplexes Gebilde darstellt, dem dennoch eine gewisse Flexibilität zu Eigen ist. Zeitgenössische Quellen illustrieren, dass eine vertikale und horizontale MobilitätMobilität gegeben war und Ausnahmefälle die Regeln der römischen Gesellschaft bestätigten. So sahen die gesellschaftlichen Konventionen einen sozialen Aufstieg, z.B. durch die Freilassung von Sklavinnen und Sklaven, regelmäßig vor. Gesellschaftliche MobilitätMobilität im weiteren Sinne ergab sich auch durch das engmaschige Netz von Straßen und Handelswegen, die einen kulturellen und gesellschaftlichen Austausch ermöglichten und zu kulturellen Transformationsprozessen beitrugen. Ein weitgehend einheitlicher Sprachraum trug dazu bei, dass sich gesellschaftliche Phänomene und religiöse Entwicklungen im Reich verbreiten und an Einfluss gewinnen konnten. Für die vorliegende Studie bedeutet das, dass die Auseinandersetzung mit Vereinigungen nicht auf die Orte beschränkt bleiben muss, für die die Existenz von VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift und christlichen Gemeinden gleichermaßen erwiesen ist. Vielmehr haben die Überlegungen gezeigt, dass das Wissen um soziale Phänomene keine lokale Beschränkung besitzt und deswegen christliche Gemeinden zu Vereinigungen in Beziehung gesetzt werden können, auch wenn sie nicht an einem gemeinsamen Ort lokalisiert sind.

1.5 Imperium Romanum und Vereinigungen – Überblick

An die Seite der sozialgeschichtlichen Problemskizze tritt hier ein Abriss zum VereinigungswesenVereinigungswesen im Römischen Reich.1 Ziel dieser forschungsgeschichtlichen Skizze ist es, auf aktuelle Forschungen zum Untersuchungsgegenstand hinzuweisen und aufzuzeigen, unter welchen Frageperspektiven die Beschäftigung mit freiwilligen Vereinigungen gewinnbringend sein kann.2 Weiterhin soll im Licht dieser Studien das Profil und Interesse dieser Arbeit deutlich werden. Weitere Literatur ist darüber hinaus implizit den anschließenden Ausführungen zu entnehmen. Voranzustellen ist fernerhin, dass diese Studie Vereinigungen als soziale Größen auf freiwilliger Basis in den Blick nimmt, anhand derer eine phänomenologische Annäherung an HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge früher christlicher Gemeinden in Hinblick auf das Konzept diakonischen Handelns möglich wird.

1.5.1 Skizzen zur Forschungslage
1.5.1.1 Die ältere Forschung

Die Forschung zu den freiwilligen Vereinigungen und ihren Beziehungen zu frühen christlichen Gemeinden hat bereits eine längere Geschichte hinter sich und ist in ihren Anfängen prominent mit den Forschungen Edwin Hatchs1 und Carl Friedrich Georg Heinricis verbunden. Exemplarisch werden die Erkenntnisse Heinricis näher erläutert.

Heinricis Überlegungen werden exemplarisch greifbar an einem Aufsatz aus dem Jahr 1876.2 Er konstatiert, dass die weit verbreitete Ansicht, die christlichen Gemeinden hätten sich in Analogie und im Anschluss an die jüdische SynagogeSynagoge gebildet, nicht zur Erklärung aller Phänomene und Entwicklungen herangezogen werden könne. Deutlich werde dieser Umstand an der Gemeinde in KorinthKorinth: „Alle diese Momente, die Verbreitung der SynagogenSynagoge, ihre bevorzugte Stellung, die Elasticität ihrer Verfassung, legen die Vermuthung sehr nahe, dass die vom Judenthum ausgehenden MissionareMissionar des Evangeliums die ihnen vertrauten und altgewohnten Formen auf die neu begründeten Christengemeinden übertrugen. Auch von PaulusPaulus würde das gelten, wenn wir seine Vorschriften und Rathschläge für Lehre und Leben seiner Gemeinden nach den Pastoralbriefen und der Apostelgeschichte beurtheilen. Jedoch will weder das Grundprincip der Predigt des grossen Heidenapostels, noch der Charakter der wichtigsten Gemeinde, die er im Occident gegründet hat, unter diese Annahme sich fügen.“3

Heinrici ging davon aus, die Entwicklung früher christlicher Gemeinden plausibilisieren zu können, wenn neben die Orientierung an den SynagogenSynagoge auch die Orientierung an den „religiösen Genossenschaften Griechenlands“4 trete. In der Lesart Heinricis bedeutet das, dass sich die Gemeinde von ihren religiösen Überzeugungen her in Strukturen zu organisieren wusste, die bereits weit verbreitet und gesellschaftlich erprobt waren.5 Mit dieser Erkenntnis rücken die freiwilligen Vereinigungen in den Fokus wissenschaftlichen Interesses. Zugleich ist damit die bereits benannte Auffassung in Frage gestellt, dass sich die christlichen Gemeinden einzig aus dem VorbildVorbild der SynagogenSynagoge heraus entwickelt hätten. Heinrici bringt seine Wahrnehmung andernorts prägnant, aber mit gewisser Vorsicht zur Sprache: „[…] nicht nach dem Vorbilde, aber in den Formen der religiösen Genossenschaften“6 organisiere sich die frühe christliche Gemeinde, speziell die Gemeinde in KorinthKorinth. Zugleich betont Henrici aber auch, dass „[…] nur die Formen die gleichen waren, der Gehalt jedoch, das innere Band, durchaus eigenartig sei.“7 PaulusPaulus habe sich diese Formen dienstbar gemacht, weil sie den historischen Kontexten jener Zeit entsprochen hätten und für seine Zwecke, der SammlungSammlung einer Gottesgemeinde, geeignet erschienen.8 Diese Sichtweise blieb nicht ohne Widerspruch, wie exemplarisch die Auseinandersetzung Heinricis mit Carl Holsten zeigt.9 Darüber hinaus haben Heinricis Forschungen die Perspektive auf weitere antike Größen und Gruppen geöffnet, die eine Bedeutung für die Entstehung der christlichen Gemeinschaft besessen haben könnten.10

Eine umfangreiche Untersuchung zu den griechischen Vereinigungen stammt von Franz Poland, der seine Monographie 1909 in Leipzig veröffentlichte.11 Das Ziel dieser Untersuchung ist die Darstellung der Wirksamkeit und der Stellung freiwilliger Vereinigungen in der Antike. Ausgehend von Hinweisen zu Namen und Arten freiwilliger Vereinigungen stellt Poland Überlegungen zu Götterverehrung, Personenstand, Organisation und Finanzen an. Bevor die Monographie mit einem geschichtlichen Überblick zum Abschluss gelangt, formuliert er in Kapitel sechs Erkenntnisse zur „Sittlichkeit“.12 Dieser Abschnitt formuliert in besonderer Weise Überlegungen, die die ethische Dimension paganer Vereinigungen betreffen. Ein Desiderat bleiben jedoch Hinweise auf eine Praxis, die dem Konzept diakonischen Handelns zugehörig ist. Indessen nehmen allein Hinweise zur Sorge für Verstorbene einen breiten Raum ein.13 Vor diesem Hintergrund besitzt die vorliegende Studie ein innovatives Potenzial, dass über die Perspektiven der älteren Forschung hinausgeht.

1.5.1.2 Ausbüttel: Vereine im Westen des Römischen Reiches

Innerhalb der Reihe „Frankfurter Althistorische Studien“ erschien 1982 die Abhandlung „Untersuchungen zu den Vereinen im Westen des Römischen Reiches“ des Althistorikers Frank Martin Ausbüttel.1 Ziel seiner Studie ist die Darstellung „der Mitgliedsstruktur, Aktivitäten, der gesellschaftlichen Bedeutung und der Entwicklung der KollegienKollegien in der Zeit vom 1. Jahrhundert v.Chr. bis zum 3. Jahrhundert n. Chr.“2 Dabei ergibt sich der gewählte Zeitraum nach Ausbüttel einerseits aufgrund der positiven Quellenlage, andererseits aufgrund einer vermeintlichen Hochzeit des VereinigungswesensVereinigungswesen. Die Fokussierung auf Vereinigungen aus dem Westen des Römischen Reiches ergäbe sich aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungslinien des griechischen und des römischen VereinigungswesensVereinigungswesen, würde sich aber auch aufgrund des umfangreichen Quellenmaterials anbieten.3 Zu diesem Material seien primär Inschriften zu zählen, die sich wiederum auf staatlicherseits geduldete Vereinigungen beziehen würden und auch nur einen Einblick in diese Art der Vereinigungen böten.

Im Vergleich bzw. als Gegenüber zu den frühen christlichen Gemeinden geraten die Vereinigungen bei Ausbüttel nur selten in den Blick. Vielmehr etabliert und zeichnet er die Vereinigungen im Kontext ihrer antiken Lebenswelt und eröffnet gerade dadurch die Möglichkeit zu einer eigenständigen komparativen Betrachtung beider sozialer Phänomene.

1.5.1.3 Meeks: Urchristentum und Stadtkultur

Bereits 1983 erschien die englische Originalausgabe der 1993 in die deutsche Sprache übersetzten Monographie „Urchristentum und Stadtkultur: die soziale Welt der paulinischen Gemeinden“ von Wayne A. Meeks.1 Neben der Darstellung der sozialen Umwelt der paulinischen Gemeinden liegt der besondere Fokus dieser Arbeit auf der Beschreibung der Entstehung und der Entstehungsbedingungen der ersten christlichen Gemeinden. Ausgangspunkt der Überlegungen ist folgende These: „Das Besondere am Urchristentum war, daß das eng vertraute, fest verwachsene Leben der einzelnen Gruppen immer zugleich auch als Teil einer wesentlich größeren, ja weltweiten Bewegung oder Einheit verstanden wurde. Wir werden also auch untersuchen müssen, wie dieses über die einzelne Gemeinde hinausreichende Gefühl entstand und gestärkt wurde.“2 Zur Untersuchung dieser Beobachtung führt Meeks vier Gruppenmodelle in der Umwelt an, die als VorbilderVorbild für christliche Gemeinden Plausibilität besäßen.

Zunächst seien „Häuser“ als Versammlungsort der Gemeinde in den Blick zu nehmen, wie anhand einer Vielzahl an neutestamentlichen Belegen für οἶκοςοἶκος ersichtlich sei. „Die Struktur der frühchristlichen Gruppen stand also in engem Zusammenhang mit jener sozialen Einheit, die gemeinhin als Grundstein der damaligen Gesellschaft galt.“3 Mit der Orientierung an dieser grundlegenden sozialen Einheit banden sich die frühen Gemeinden – so Meeks – in ein bereits existierendes Netz „interner und externer Beziehungen“ ein.4 Jedoch reiche diese Einbindung noch nicht zur Erklärung eines überregionalen Zusammengehörigkeitsgefühls aus, für das weitere VorbilderVorbild bzw. Modelle zu untersuchen seien.

An die Seite der Häuser treten die antiken collegiaCollegia, bei denen „es sich um kleine Gruppen [handelte], in denen intensive und persönliche Kontakte möglich waren und gepflegt wurden. In beiden [d.h. den christlichen Gemeinden und den collegiaCollegia, JQ] wurde man aus freiem Entschluß und nicht durch Geburt Mitglied, wobei allerdings Faktoren wie ethnische Zugehörigkeit, soziale Stellung, AmtAmt und Beruf für die Vereine häufig eine gewisse Rolle spielten.“5 Darüber hinaus dürfen aber auch Differenzen nicht unterschätzt werden. Diese zeigten sich insbesondere im Anspruch der „radikalen Erneuerung ihrer [d.h. der christlichen, JQ] Existenz“6, der sich aus der TaufeTaufe heraus ergab. Demgegenüber stünde aber – auch im Vergleich zu den sozial eher homogenen freiwilligen Vereinigungen – eine weitaus größere Offenheit der Gemeinden für den gesellschaftlichen Status ihrer (potentiellen) MitgliederMitglied.7

Differenzen zwischen freiwilligen Vereinigungen und den christlichen Gemeinden gäbe es auch auf semantischer Ebene. Sprachliche Anleihen bei den Vereinigungen würden die Gemeinden nicht nehmen: Für den vermeintlich verbindenden Begriff ἐκκλησίαἐκκλησία sei eine andere Herkunft als aus dem Bereich der Vereinigungen zu vermuten.8 Die verbindenden Bezeichnungen ἐπίσκοποςἐπίσκοπος und διάκονοςδιάκονος dienten womöglich innerhalb ihres Gebrauchs in den paulinischen Briefen lediglich zur formellen Bezeichnung bestimmter Funktionen bzw. ÄmterAmt.9 Zum Begriff des διάκονοςδιάκονος hält Meeks fest, dass „[d]ie christliche Verwendung des Wortes […] dagegen völlig anderer Art [ist] [d.h. nicht auf das Bedienen bei Tisch bezogen, JQ]. Lediglich episkoposEpiskopos wurde also mit einiger Wahrscheinlichkeit aus dem Sprachgebrauch der collegiaCollegia übernommen, fand aber zur Zeit des PaulusPaulus noch kaum Eingang in die christliche Terminologie.“10 Deswegen könnten Vereinigungen zwar als Vergleichsgrößen dienen, jedoch würden sie nicht erklären, wie es zu den der christlichen Gemeinden inhärenten überregionalen Verbindungen gekommen sei. Vor diesem Hintergrund untersucht Meeks auch SynagogenSynagoge und philosophische Schulen hinsichtlich ihres Vorbildcharakters für die frühen christlichen Gemeinden. Im Endeffekt kommt er jedoch zu dem Schluss, dass keines der vier vorgestellten Modelle die Genese und die Existenz der paulinischen Gemeinde grundsätzlich erklären könne, ebenso wenig wie überregionale Verbindungen, weswegen eine Untersuchung der gemeindlichen Organisation und Entwicklung lediglich anhand der neutestamentlichen Quellen geschehen könne.11

Meeks Ausführungen illustrieren mögliche Bezugsgrößen (Vereinigungen, SynagogenSynagoge, Häuser, philosophische Schulen), an denen sich die frühen Gemeinden orientiert haben könnten. Sie zeigen, dass sich die ersten Gemeinden innerhalb etablierter sozialer Gegebenheiten behaupten und entfalten mussten.

1.5.1.4 Schmeller: Hierarchie und Egalität

Verbunden mit den Schlagworten „HierarchieHierarchie“ und „EgalitätEgalität“ hat Thomas Schmeller 1995 seine gleichnamige Studie vorgelegt.1 Er untersucht anhand eines sozialgeschichtlichen Vergleichs die Differenzen zwischen den augenscheinlich von EgalitätEgalität als Maßstab geprägten christlichen Gemeinden und den von hierarchischen Strukturen geprägten nichtchristlichen Vereinigungen.2 Schmeller vergleicht dazu paulinische Gemeinden (mit einem Fokus auf der korinthischen) und griechisch-römische Vereinigungen anhand von vier ausgewählten VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift. Konkret handelt es sich dabei um die KultvereinigungKultvereinigung des Dionysios in Philadelphia, die BegräbnisvereinigungBegräbnisvereinigung aus LanuviumLanuvium, die Vereinigung für Aesculap und Hygia in RomRom sowie die Vereinigung der IobacchenIobacchen in AthenAthen. Alle genannten Inschriften bietet Schmeller im Anhang seiner Studie mit Übersetzung dar.

Möglichkeiten eines Vergleichs zwischen den Vereinigungen und den Gemeinden sieht Schmeller in den Themenfeldern der MitgliederMitglied, FunktionsträgerFunktionsträger und PatronePatron. Im Ergebnis der Untersuchung werde deutlich, dass von beiden Gruppen „Bedürfnisse nach einer kollektiven IdentitätIdentität befriedigt worden sei[e]n, die im städtischen und staatlichen Leben sonst keine Befriedigung mehr fanden.“3 Deswegen würden sich beide Gruppen von ihrem sozialen Umfeld unterscheiden, da eine „grundsätzliche Gleichwertigkeit ihrer MitgliederMitglied zur IdentitätIdentität der Gruppe“4 gehöre. Während innerhalb der griechisch-römischen Vereinigungen zur Erreichung dieser Gleichwertigkeit Formen fiktiver StatuserhöhungenStatuserhöhung etabliert gewesen seien, ist das EthosEthos der christlichen Gruppen demgegenüber von einer „solidarischen GruppenidentitätGruppenidentität geprägt.“5

Im Anschluss an die Darstellung von Schmeller kann in der vorliegenden Studie untersucht werden, ob sich das EthosEthos bzw. die kollektive IdentitätIdentität auch durch bestimmte Formen sozialen Verhaltens ausdrückt, die sich mit dem Konzept diakonischen Handelns verbinden lassen.

1.5.1.5 Ebel: Attraktivität und Ethos

Ebenfalls mit der Gemeinde in KorinthKorinth, speziell anhand des 1. Korintherbriefes, befasst sich die Studie „Die Attraktivität früher christlicher Gemeinden“ von Eva Ebel.1 Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist die Frage, welche Gründe einen Menschen der Antike bewegt haben könnten, sich dem Christentum anzuschließen und sich in dessen Gemeinschaften zu engagieren. Relevant sei diese Frage durch das Vorhandensein einer Vielzahl an Möglichkeiten für Teilhabe an einer Gemeinschaft, so dass „die Christinnen und Christen […] somit keineswegs konkurrenzlos [sind], sondern […] sich einem Wettbewerb um potentielle MitgliederMitglied stellen [müssen].“2 Vor die Wahl gestellt, einer freiwilligen Vereinigung im Allgemeinen bzw. einer christlichen Gemeinschaft im speziellen beizutreten, sei es durchaus denkbar, dass eine beitrittswillige Person die Angebote und Möglichkeiten beider Gruppen vergleicht und daraufhin eine Entscheidung trifft. „Einige Elemente des christlichen Gemeindelebens werden ihm vor diesem Hintergrund vertraut erscheinen, andere werden für ihn neu und gewöhnungsbedürftig sein. Allerdings können gerade solche Abweichungen von bekannten Gemeinschaftskonzepten die Attraktivität der Gemeinde der Christinnen und Christen ausmachen. Der Schritt zum Christentum ist unter dieser Voraussetzung also nicht nur eine bewußte Entscheidung für den sich neu verbreitenden GlaubenGlaube, sondern auch gegen die bestehenden und zuvor eventuell persönlich erprobten Modelle von Gemeinschaft.“3 Aufgrund einer allgemeinen, nicht auf einen geographischen Raum beschränkten Verbreitung von Vereinigungen und einer denkbaren Konfrontation des Christentums mit ihnen läge ein Vergleich auf der Hand. Aus selbem Grund sei die skizzierte Vergleichssituation grundsätzlich denkbar und plausibel.4

Für die freiwilligen Vereinigungen greift Ebel auf zwei VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift zurück: Einerseits auf die der cultores Dianae et Antinoi aus LanuviumLanuvium, andererseits auf die der IobacchenIobacchen aus AthenAthen. Fokussiert ist der Vergleich auf die Bereiche Gemeinschaftsmahl und interne DisziplinarmaßnahmenDisziplinarmaßnahmen. Also auf Themen, denen Ebel einerseits eine besondere Bedeutung für die Entstehung eines Gemeinschaftsgefühls zumisst und die andererseits anhand der Quellen wahrgenommen werden können.5 Im Ergebnis würden sich die christlichen Gemeinschaften durch eine größere Offenheit auszeichnen, die sich im Fehlen einer Beschränkung der Mitgliedschaft nach Geschlecht bzw. Status und sozialer Herkunft ebenso zeige, wie im Fehlen eines EintrittsgeldesEintrittsgeld, das per se gewisse Personenkreise vom Beitritt zu einer Vereinigung ausschließe.6 Diese ökonomische Attraktivität werde u.a. noch dadurch verstärkt, dass Christinnen und Christen auch an anderen Orten mit einer Unterstützung dort ansässiger christlicher Gruppen bzw. Gemeinden rechnen könnten: „Gastliche Aufnahme und geschäftliche Unterstützung in einer fremden Stadt, die unter Christinnen und Christen Sitte sind, stehen [bei griechisch-römischen Vereinigungen, JQ] erst recht nicht zur Debatte.“7 In Verbindung mit regelmäßigen Mahlfeiern seien diese Umstände besonders attraktiv für Menschen mit geringem Einkommen, zu denen im antiken Kontext auch Frauen zu zählen sind. Die paulinische Lehre von den Charismen sei ein weiterer Differenzpunkt im Vergleich mit freiwilligen Vereinigungen. Mehr noch: „Dieses Konzept kann als Gegenentwurf zu der Praxis in Vereinen ausgelegt werden, denn in diesen ist die Übernahme von Ämtern zumeist mit finanziellen Belastungen verknüpft und deshalb für ärmere Menschen nur unter erheblichem Aufwand möglich.“8 Ein umfangreicher epigraphischer Anhang schließt die Untersuchung ab.

Im Anschluss an Ebel kann u.a. bedacht werden, welche Implikationen die Erhebung eines EintrittsgeldesEintrittsgeld für den Beitritt zu einer Vereinigungen in Bezug auf die Frage nach einem Verhalten der VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied besitzt, das dem Konzept diakonischen Handelns zugeschrieben werden kann: Setzt das Konzept diakonischen Handelns finanzielle Möglichkeiten voraus? Auch der Umstand der wechselseitigen Unterstützung in fremden Städten innerhalb der Gemeinschaft wirft im Gegenzug die Frage nach SolidaritätSolidarität und AnteilnahmeAnteilnahme innerhalb freiwilliger Vereinigungen auf, die ihre Konkretion u.a. bei gemeinsamen Mählern und darüber hinaus in alltäglichen Kontexten erfährt.

1.5.1.6 Scheuermann: Gemeinde im Umbruch

Andere Vergleichsobjekte als Ebel und Schmeller wählt Scheuermann für seine Studie.1 Er befragt ebenfalls antike Vereinigungssatzungen, setzt sie allerdings nicht ins Verhältnis zu paulinischen Gemeinden, sondern zur Adressatengemeinde des Matthäusevangeliums. Er bezieht sich dazu auf die Statuten der Athener IobacchenIobacchen, die Vereinigungsstatuten aus LanuviumLanuvium und die Gemeinderegel aus QumranQumran. Darüber hinaus untersucht Scheuermann jüdische SynagogenSynagoge im ersten christlichen Jahrhundert und bringt insgesamt seine Untersuchungen mit ausgewählten Texten des Matthäusevangeliums ins Gespräch. „Das vergleichende Verfahren ist umso unproblematischer anwendbar, je näher die verglichenen Gruppen zeitlich, räumlich, sozial und religiös einander stehen. Für die Gemeinde des Mt-Ev kommen daher vorrangig Gruppen in Betracht, die im 1. und 2. Jh.n.Chr. [sic!] im östlichen Mittelmeerraum lebten und die primär religiös orientiert waren.“2 Anhand einer genauen Lektüre der Zeugnisse zu den freiwilligen Vereinigungen ergeben sich für Scheuermann als verbindende Aspekte die Themenfelder „Aufnahmeverfahren“, „VersammlungenVersammlung“, „Sanktionen“ und „Funktionen“.3 Diese vergleicht er mit der Gemeinderede (Mt 18Mt 18), der Pharisäerrede (Mt 23Mt 23) und den Belegen für das Wortfeld διδάσκω κτλ.4

In der Zusammenschau der Quellen werde deutlich, dass die freiwilligen Vereinigungen in ihrer Organisation einen wesentlich komplexeren Aufbau aufweisen als die matthäische Gemeinde. Zunächst sei auf die Vorschriften zu EintrittsgeldernEintrittsgeld und monatlichen Beiträgen innerhalb freiwilliger Vereinigungen hinzuweisen, denen kein monetäres Äquivalent in der matthäischen Gemeinde gegenüberstehe. Lediglich für die Gruppe in QumranQumran seien Ähnlichkeiten in den Zulassungsbedingungen auszumachen, die sich dort jedoch auf das EthosEthos und den GlaubenGlaube des Kandidaten bezögen, nicht jedoch auf seine finanziellen Möglichkeiten.5 Grundsätzlich bis zu einem gewissen Grad vergleichbar seien Vereinigungen und Gemeinden hinsichtlich ihrer Zusammenkünfte und Gemeinschaftsmähler. Offen bleibt dabei aber u.a., welche Häufigkeit für die VersammlungenVersammlung der Gemeinde anzunehmen ist.6 Zuletzt werde anhand von Ausführungen zu Sanktionen und Funktionen ein „deutlich höherer […] Organisationsgrad [sichtbar, JQ], als das für die Gemeinde des Mt-Ev erkennbar ist.“7

Im abschließenden Ausblick verweist Scheuermann auf eine Analogie zwischen der damaligen und heutigen Situation christlicher Gemeinden: Sie befänden sich in Phasen des Umbruchs, die von einem Traditionsabbruch gezeichnet seien, verbunden mit einer Minderheitssituation. In dieser Situation verweise der Evangelist seine Adressatinnen und Adressaten auf „den irdischen Jesus, den menschgewordenen Sohn Gottes, [der] […] in der Sicht des Evangelisten die nötige Orientierung [gibt,] um die Krisensituation der Zeit bestehen zu können.“8 Ungeachtet des für die Gegenwart fragwürdigen Begriffs der Krisensituation besteht eine begründete Aufgabe der Gegenwart – bezogen auf die vorliegende Studie – in der Plausibilisierung des Konzepts diakonischen Handelns im Kontext einer weitgehend säkularen Gesellschaft.

1.5.1.7 Ascough: Paul’s Macedonian Associations

Ebenfalls auf paulinische Gemeinden als Referenzpunkt bezieht sich Richard S. Ascough in seiner Untersuchung.1 Er untersucht die Gemeinden in Philippi und ThessalonikiThessaloniki vor dem Hintergrund freiwilliger antiker Vereinigungen. Bei der Darstellung zum Aufbau freiwilliger Vereinigungen fokussiert sich Ascough auf die Bereiche „Types and Functions“, „Membership and Its Requirements“ und „Community Organization“, und setzt die gewonnenen Erkenntnisse dann ins Verhältnis zu den genannten Gemeinden. Für seine Analyse bezieht sich der Verfasser auf eine breite Textbasis zu den Vereinigungen.2

Von besonderem Interesse erscheint innerhalb der Ausführungen zu „Membership and Its Requirements“ der Unterpunkt „Moral EthosEthos“, der einen Einblick in sozial-fürsorgliche Vollzüge innerhalb freiwilliger Vereinigungen formuliert.3 Ascough konstatiert, dass es innerhalb der theologischen Wissenschaft eine Tendenz gäbe, die die freiwilligen Vereinigungen bezichtige, kein Interesse an der ethischen Bildung und Unterweisung ihrer MitgliederMitglied gehabt zu haben. Im Gegensatz dazu würden die christlichen Gruppen als solche gezeichnet, die sich um das Verhalten und die Bildung ihrer MitgliederMitglied bemühen würden.4 Gegen diese pauschalisierende Gegenüberstellung verweist Ascough auf einige Inschriften, die als Belege für ein Interesse freiwilliger Vereinigungen an einem entsprechenden LebenswandelLebenswandel ihrer MitgliederMitglied gelten könnten. Unterschiede zwischen den Vereinigungen und den paulinischen Gemeinden seien darüber hinaus aber in der verwendeten Terminologie festzustellen, was jedoch nicht dazu führen dürfe, grundlegende Differenzen zu vermuten: „[…] in both instances maintenance of moral codes was required.“5 Letztlich seien die angeführten Belege zwar kein Beweis dafür, dass alle freiwilligen Vereinigungen ein derartiges Interesse gehabt hätten. Allerdings würden sie belegen, dass die oben genannte schroffe Differenzierung zu kurz greift und demgegenüber freiwillige Vereinigungen auch als sinnvolle Vergleichsgröße zu christlichen Gemeinden erscheinen.6

Im Vergleich zwischen freiwilligen Vereinigungen und der Gemeinde in Philippi entstünde darüber hinaus das Bild, dass die Gemeinde analog zu den Vereinigungen eine „gender inclusive group“ sei, „in which women exercised some leadership capacity.“7 Auch die verwendeten Titel ἐπίσκοποςἐπίσκοπος und διάκονοςδιάκονος für Personen mit Leitungsverantwortung in Phil 1,1Phil 1,1 entsprächen den Gepflogenheiten freiwilliger Vereinigungen. Differenzen seien u.a. bei dem Umgang mit Finanzmitteln festzuhalten, die auch außerhalb der Gemeinde verwendet würden – im Kontrast zur ausschließlich gruppeninternen Verwendung bei den Vereinigungen.8 „Overall, if the Philippian community is to be classified as analogous to a voluntary association, it is the religious associations rather than the professional associations that make the best analogue.“9

Bei einem Vergleich der freiwilligen Vereinigungen und der Gemeinde in ThessalonikiThessaloniki ergebe sich ein ähnliches Bild wie für den Vergleich der Vereinigungen mit der Gemeinde in Philippi. Wiederum seien in den Ausführungen und der Sprache des PaulusPaulus Analogien und Differenzen zu freiwilligen Vereinigungen wahrnehmbar. Dies führt Ascough zu dem Schluss: „[…] the comparative process reveals that on the social map of antiquity the associations provide a ready analogue for understanding the community structure of the Paul’s Macedonian Christian communities.“10

Anhand der vorgestellten Monographie wird einerseits deutlich, dass sich aufgrund vergleichbarer Strukturen und Terminologien ein Vergleich zwischen freiwilligen antiken Vereinigungen und christlichen Gemeinden nahelegt. Andererseits wird aber auch deutlich, dass durch einen Vergleich nicht die Herkunft aller Aspekte geklärt werden kann, die die frühen christlichen Gemeinden auszeichnen. Dieser Umstand zeigt, dass die Tragfähigkeit der Ergebnisse eines jeden Vergleichs jeweils individuell zu prüfen ist.

1.5.1.8 Eckhardt und Leonhard: Juden, Christen und Vereine

Unter dem Titel „Juden, Christen und Vereine im Römischen Reich“1 legen Benedikt Eckhardt und Clemens Leonhard Überlegungen zu frühen christlichen Gemeinden, jüdischen SynagogenSynagoge und antiken Vereinigungen vor. Ziel ihres Sammelbandes, der durch einen Aufsatz von Philip A. Harland2 ergänzt wird, ist es, „Spuren der Ähnlichkeit genauso wie der Andersartigkeit der antiken christlichen Gruppen wahrzunehmen, zu beschreiben und nicht nur mit christlichen Gruppen der Gegenwart zu vergleichen (und damit ausschließlich als deren Vorläufer zu deuten), sondern nach zeitgenössischen Parallelen zu suchen (und ihnen damit Elemente ihres Profils zuzuschreiben, die gegenwärtigen Legitimitätskonstruktionen nicht nützen).“3 Mit diesem historischen Interesse verbinde sich auch eine aktuelle Relevanz, die Eckhardt und Leonhard in der Eröffnung von Gegenwartsfragen sehen, die sich ohne eine historische Betrachtung nicht ergeben würde.4

Zur Erreichung ihres Ziels blicken die Autoren des Bandes auf antike Vereinigungen, deren strukturellen Grundlagen zunächst dargestellt und mit einem forschungsgeschichtlichen Überblick versehen werden. Anhand von verschieden akzentuierten Fallstudien eröffnet der Band einen Einblick in den Entstehungskontext der frühen christlichen Gemeinden und geht dabei auch auf die Frage nach hellenistischen Vereinigungen im judäischen Raum ein.5 Dabei zeigt sich, dass der Band insbesondere konstruktiv-kritisch auf diejenigen Untersuchungen rekurriert, die im vorliegenden Kapitel skizziert wurden. Mit dem Eingehen auf Detailfragen trägt der vorgestellte Band zu einer Schärfung des Profils früher christlicher Gemeinden vor dem Hintergrund antiker Vereinigungen bei und verweist darüber hinaus auf die Bedeutung des judäischen Raumes, dem durch die Rede von griechisch-römischen Vereinigungen6 nur wenig Bedeutung zugemessen werde.

1.5.1.9 Sammelbände

Neben den vorgestellten Monographien ist auf zwei Sammelbände zu verweisen. Beide Sammelbände eröffnen vielfältige Perspektiven auf den Zusammenhang von SynagogenSynagoge, Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden. Der erste Band trägt den Titel „Voluntary Associations in the Graeco-Roman World“1, während der zweite Band den Titel „Vereine, SynagogenSynagoge und Gemeinden im kaiserzeitlichen Kleinasien“2 trägt. Exemplarisch soll an dieser Stelle der zweite Band vorgestellt werden, weil er einen Einblick in die neuere Forschung ermöglicht. An die Seite vergleichender Studien zwischen freiwilligen Vereinigungen und christlichen Gemeinden treten hier u.a. Ausführungen zur Forschungsgeschichte und auch zu juristischen Rahmenbedingungen des antiken VereinigungswesensVereinigungswesen. Der Titel „COLLEGIA – ΣΥΝΑΓΩΓΑΙ – ΕΚΚΛΗΣΙΑΙ/Vereine – SynagogenSynagoge – Gemeinden. Probleme und Schwerpunkte von Gruppenbildungen im Osten des römischen Kaiserreiches“ weist bereits auf einen Fokus des dokumentierten Kolloquiums und des dahinterstehenden Forschungsinteresses hin, der in der Frage nach Problemen gesellschaftlicher Integration und Abgrenzung von Vereinigungen zu sehen ist.3 Einzelne Beiträge dieses Sammelbandes sind in die vorliegenden Ausführungen eingeflossen und werden an gegebenem Ort zitiert.4 In der Besprechung des genannten Bandes weist Christoph Stenschke darauf hin, dass aus aktueller Perspektive weitere Querschnittsuntersuchungen durchzuführen seien, „die auf möglichst breiter Materialbasis deutlicher als bisher mögliche Analogien und auch mögliche Differenzen zwischen frühchristlichen Gemeinden und antiken Vereinen erkennen lassen.“5 Vorliegende Studie will dieses aufgezeigte Desiderat mit einer Untersuchung von HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge, die dem Konzept diakonischen Handelns zugeordnet werden können, bearbeiten.

Abschließend ist auf einen Aufsatz zu verweisen, der sich mit dem Spezialfall der Sozialleistungen in Vereinigungen innerhalb des römischen Militärs auseinandersetzt.6 Schulz-Falkenthal befasst sich in seinem Beitrag mit der seit 14 v. Chr. in Afrika stationierten legio III Augusta. Aus dem Standort der Einheit sei aus dem Jahre 203 die Vereinigungssatzung eines Kollegiums von Hornbläsern erhalten, welches zeige „wie stark in einem Berufsverein der Gegenseitigkeitsgedanke sowie die Bereitschaft zur Ausgleichshilfe, Unterstützungstätigkeit und FürsorgeFürsorge sowohl für bestimmte, sich u.U. [sic!] wiederholende Eventualitäten und Risiken im täglichen Leben bzw. Dienstablauf als auch für den Todesfall ausgeprägt waren.“7 Ein Anrecht auf diese Unterstützung, die zunächst nur finanzieller Natur ist, ergibt sich aus der Zahlung von EintrittsgeldernEintrittsgeld und monatlichen Beiträgen. Sie beruht also auf den zuvor erbrachten Leistungen des Nutznießers und weiterer MitgliederMitglied der Vereinigung. Inwieweit in diesem speziellen Kontext einer Vereinigung innerhalb einer militärischen Abteilung weitere Formen sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich praktiziert wurden, bleibt offen. Obgleich Schulz-Falkenthal davon ausgeht, „[…] daß jedes Mitglied auf die [finanzielle, JQ] Hilfe der Korporation in schwieriger und bedrängter Lage rechnen konnte.“8 Auf das Ergebnis dieser Hilfe geht Schulz-Falkenthal nicht weiter ein. Aufgrund des in Kapitel II.1.3 formulierten Konzepts diakonischen Handelns liegt eine versicherungsmäßige FürsorgeFürsorge nicht im Interesse der vorliegenden Studie, sodass die Ausführungen von Schulz-Falkenthal lediglich wahrzunehmen sind.

1.5.1.10 Zusammenfassung

Die theologisch interessierte Forschung zu freiwilligen antiken Vereinigungen kann auf eine längere Tradition zurückblicken, der durch die Zeiten hinweg unterschiedliche Grade der Aufmerksamkeit zukamen. „Theologisch interessiert“ ist die Untersuchung freiwilliger antiker Vereinigungen zu nennen, weil sie diese Gruppen im Vergleich zu frühen christlichen Gemeinden in den Blick nimmt und Analogien und Differenzen der Gruppenbildung aufzeigt. Gemeinsames Ziel ist die Gewinnung eines vertieften Verständnisses für die Entstehungsvoraussetzungen christlicher Gemeinden und deren Etablierung im Rahmen antiker Gruppen und Vereinigungen.

Der Vergleich mit dem antiken Hause, antiken Vereinen, SynagogenSynagoge und philosophischen Schulen bei Meeks zeigt, dass sich substanzielle Analogien und Erklärungen lediglich aus der Summe verschiedener sozialer Institutionen herleiten und plausibilisieren lassen. Demgegenüber fokussiert sich die vorliegende Studie auf einen bestimmten Themenbereich innerhalb einer bestimmten sozialen OrganisationsformOrganisationsform in Form der freiwilligen Vereinigungen. Damit wird nicht infrage gestellt, dass es weitere soziale Phänomene gab, die auf die Ausbildung christlicher Gemeinden und eines christlichen EthosEthos Einfluss hatten, wie u.a. Eckhardt und Leonhard betonen. Wie der Forschungsüberblick gezeigt hat, ist aber in methodischer Perspektive die Fokussierung auf einen Teilaspekt des Gemeinschaftslebens dadurch motiviert und legitimiert, dass eine Untersuchung von HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge antiker Vereinigungen, die dem Konzept diakonischen Handelns zuzuschreiben sind, im Vergleich mit entsprechenden christlichen Vollzügen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Desiderat darstellt.

In der Zusammenschau der bisherigen Arbeiten in diesem Themenbereich wird aber zugleich deutlich, dass die gewählte Vorgehensweise mit Schwierigkeiten behaftet ist. Zunächst zeigt sich, dass über Vereinigungen größtenteils Selbstaussagen in Form von Inschriften existieren, die auf ihre Objektivität zu befragen sind. Zugleich ist anzunehmen, dass die darin getroffenen Aussagen lediglich einen Teilbereich des Lebens der Vereinigung abbilden. Ebel weist darauf hin, dass insbesondere Vereinigungssatzungen „[…] nur besonders konfliktträchtige Aspekte […] [ansprechen] und dabei auch durchaus das, was im Zentrum des Gemeinschaftsleben stehen kann, […] [auslassen], solange es nicht für Zwietracht unter den Vereinsmitgliedern sorgt.“1 Als Beispiel verweist sie an dieser Stelle auf eine fehlende Beschreibung kultischer Aktivitäten, die weit weniger umstritten waren als die Regelung und Festlegung finanzieller Fragen und Verpflichtungen.2

VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift beschreiben eine Innenperspektive, die nicht zwangsläufig oder grundsätzlich auf die Gewinnung neuer MitgliederMitglied abzielte, sondern Vereinigungsinterna regelte. Deswegen ist eine Mehrzahl an Vereinigungen in den Blick zu nehmen und die Untersuchung idealiter nicht auf eine konkrete Vereinigung zu beschränken. Unter diesen Voraussetzungen kann deutlich werden, was Ebel in Bezug auf die Gemeinden des 2. und 3. Johannesbriefs zum Ausdruck gebracht hat: „Die Stärken und Schwächen dieser frühchristlichen Gemeinde werden durch den Vergleich mit gängigen Formen gemeinschaftlicher Freizeitaktivitäten in ihrem Umfeld erkennbar. Zudem wird durch eine solche Zusammenschau verständlich, warum einzelne Elemente des christlichen Gemeindelebens bei paganen Zeitgenossen Irritationen auslösen können.“3 Mutatis mutandis wird verständlich, warum einzelne Elemente des christlichen Gemeindelebens bei paganen Zeitgenossen auf Zustimmung stießen und Vergleiche mit gängigen Formen gemeinschaftlicher Freizeitaktivitäten evozierten.

1.5.2 Begriffsbestimmungen

In gegenwärtigen, alltäglichen Verwendungszusammenhängen bezeichnet der Begriff „Verein“ einen Zusammenschluss bzw. eine „Organisation, in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch SatzungenSatzung festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen o.Ä. zusammengeschlossen haben.“1 Über den alltäglichen Verwendungszusammenhang hinaus verbindet sich mit dem deutschen Begriff des Vereins grundsätzlich eine juristische Komponente, insofern ein Vereinsrecht (VereinsG) besteht, dass die Vereinsfreiheit verbürgt und in juristische Kategorien überführt.2 „Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.“3 Somit bezeichnet der Begriff „Verein“ auf formaler Ebene ein juristisches Konstrukt, ohne eine inhaltliche Aussage in Bezug auf die Ausrichtung bzw. der Willensbildung der so bezeichneten Organisation getroffen zu haben. Die inhaltliche Zuordnung bzw. der Hinweis auf das Ziel der Willensbildung geschieht erst durch die Verbindung mit einem individuellen Vereinsnamen, der mit dem Zusatz „e. V.“ versehen, die juristische Relevanz der Organisation wiedergibt.4 Ausgeschlossen als Vereine sind nach VereinsG lediglich Parteien und Fraktionen im Bundestag und den Länderparlamenten.5 Der VereinsbegriffVereinsbegriff ermöglicht damit die Identifikation einer bestimmten OrganisationsformOrganisationsform gesellschaftlichen Lebens, ohne diese von vornherein auf einen bestimmten Teil- und Themenbereich festzulegen. Darin ist aber auch eine Schwierigkeit des gegenwärtigen Vereinsbegriffs festzuhalten: Die Bezeichnung einer juristischen Kategorie, die nicht zutreffend ist für den Gebrauch im Zusammenhang mit antiken Vereinigungen, weil von differierenden gesellschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen auszugehen ist.6

Der juristischen Konnotation des Begriffs „Verein“ im deutschen Sprachgebrauch wird in dieser Studie Rechnung getragen durch die Verwendung einer alternativen Begrifflichkeit und des Terminus Vereinigung.7 Dieser Begriff bezeichnet gleichermaßen wie der VereinsbegriffVereinsbegriff ein soziales Netzwerk von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.8 Allerdings eignet einer Vereinigung keine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit, ihre Organisation vollzieht sich nur im Rahmen der von den VereinigungsmitgliedernVereinigungsmitglied getroffenen Absprachen. Diese Bestimmung schließt nicht aus, dass sich die beteiligten Personen Ordnungen schaffen, die eine Verbindlichkeit für alle an der Vereinigung teilhabenden besitzt. Zugleich ist es aber nicht zwangsläufig, dass sich eine Vereinigung ein auf Beständigkeit ausgelegtes organisatorisches System schafft. In gleicher Weise ist das Lexem „Zusammenschluss“ zu verstehen, dass im vorliegenden Rahmen synonym zum Begriff der Vereinigung gebraucht wird. Weiterhin kann von freiwilligen Vereinigungen bzw. freiwilligen Zusammenschlüssen gesprochen werden, da sich die Gruppierung situativ und interessenbedingt vollzieht und ihr keine Zwangsläufigkeit bzw. Notwendigkeit zur Gruppenbildung inhärent ist. Sie vollzieht sich nach freier Wahl der beteiligten bzw. interessierten Personen. Kategorien der Abstammung und Herkunft spielen also nicht notwendigerweise eine Rolle im Vollzug der Gruppenbildung. Im Vordergrund steht demgegenüber eine gemeinsame Interessenslage, die jedoch nicht ausschließt, dass auch andere Faktoren (Ethnizität, sozialer Status, Herkunft, etc.) eine Bedeutung besitzen können.9 Mit der präferierten Terminologie ist zugleich der Bezug zur Forschung im englischsprachigen Raum hergestellt, die den Begriff der „voluntary associations“ verwendet.10

Das Grundproblem der vielfältigen Konnotationen, die sich im deutschen Sprachraum mit dem VereinsbegriffVereinsbegriff verbinden, ist auch innerhalb des antiken Sprachgebrauchs festzustellen, insofern es keinen einheitlichen Begriff zur Bezeichnung einer antiken freiwilligen Vereinigung gibt.11 Ascough hält dazu fest: „This diversity of group designators for voluntary associations suggests that there was no one designation by which all groups could be identified.“12 Festzuhalten ist allerdings, dass „es sich um kleine Gruppen [handelte, JQ], in denen intensive und enge persönliche Kontakte möglich waren und gepflegt wurden.“13 Öhler nennt als Beispiele für Bezeichnungen der Vereinigungen θίασος, ἔρανος, σύνοδος und ἑταιρία für den griechischen und collegiumCollegium, societas und sodalitas für den lateinischen Bereich.14

Die Erklärung für diese Vielfalt an Begriffen und Bezeichnungen liegt möglicherweise einerseits in einem breitgefächerten Angebot an freiwilligen Vereinigungen auf Grundlage unterschiedlicher Interessens- bzw. Bedürfnislagen. Andererseits ist ebenfalls eine regionale Diversität denkbar, wie sie sich anhand der Größe und Vielgestaltigkeit der hellenistischen Welt im Allgemeinen und des Römischen Reiches im Speziellen ergab. Dieser Befund ist für die aktuelle Studie der Vollständigkeit halber wahrzunehmen, hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Darstellung. Zugleich lässt die Diversität in den Vereinigungsbezeichnungen vermuten, dass u.U. lediglich die Gewinnung exemplarischer Ergebnisse möglich ist, die kritisch auf ihre generelle Aussagekraft hin zu befragen sind.

1.5.3 Rechtliche Grundlagen der Vereinigungen

Mit einem Interesse an freiwilligen Vereinigungen in der Antike verbindet sich auch die Frage nach ihren rechtlichen Grundlagen.1 Eine juristische Einlassung zu diesen sozialen Gruppen innerhalb des römischen Rechts ist seit etwa 450 v. Chr. bekannt:2 Die Grundaussage der Bestimmung innerhalb des sogenannten Zwölftafelgesetzes ist in der Erlaubnis greifbar, dass sich freiwillige Vereinigungen SatzungenSatzung geben dürfen, so lange sie nicht gegen geltendes öffentliches RechtRecht verstoßen3 und „sich diese als loyal gegenüber den Interessen von Polis und Imperium [erwiesen].“4 Eine weitergehende juristische Bedeutung wird den Vereinigungen aber nicht zugesprochen, was sie von einem „Verein“ im o.g. Sinn unterscheidet und eine begriffliche Unterscheidung plausibilisiert. Der genannte juristische Grundsatz kann weithin als cantus firmus des Umgangs mit freiwilligen Vereinigungen verstanden werden: Wenn von einer Gruppe keine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht, ist ihre Vereinigung und ihre Zusammenkunft legitim. Dass in den meisten Fällen von den Vereinigungen keine Gefahr ausging, zeigt Sommer auf, der von 16 belegten VereinigungsunruhenVereinigungsunruhen in den ersten beiden Jahrhunderten der Kaiserzeit spricht.5 Demgegenüber seien 100 weitere, anders gelagerte Unruhen zu verzeichnen.6 Vor diesem Hintergrund subsumiert Öhler: „Die allermeisten Vereinigungen hatten aber keinerlei Zulassung und benötigten diese auch nicht. Sie waren vielmehr wichtige Bestandteile in der SozialstrukturSozialstruktur der antiken Welt.“7

Ein Wandel ergab sich im ersten vorchristlichen Jahrhundert aufgrund der Verwicklung politischer Vereinigungen innerhalb der Bürgerkriege des zweiten und ersten vorchristlichen Jahrhunderts.8 Als Ausdruck dessen ist der auf 64 v. Chr. datierende Beschluss des Senats zur Auflösung aller Vereinigungen anzusehen, der 56 v. Chr. nach einer zwischenzeitlichen Phase der Vereinsfreiheit mit weiteren Verboten verbunden wurde.9 Ausgenommen waren Vereinigungen, die vor dem Jahr 64 v. Chr. gegründet wurden und als für den Staat ungefährlich eingestuft wurden. Unter diese Kategorie zu zählen sind auch jüdische SynagogenSynagoge und später – sofern in deren Umfeld angesiedelt und nicht als Störfaktor wahrgenommen – auch erste christliche Gruppierungen:10 „Unter normalen Umständen war Religion kein Grund für VereinigungsunruhenVereinigungsunruhen, sie spielte nur dann eine Rolle, wenn Vereinigungen in ihrer legitimen Kultausübung von exklusiven Religionen wie den Christen daran gehindert wurde.“11 In dieser Perspektive ist wiederum ein Faktor zu sehen, der einen Vergleich zwischen freiwilligen Vereinigungen und christlichen Gemeinden nahelegt: Ungeachtet ihrer Selbstsicht ist anzunehmen, dass christliche Gruppen bzw. Gemeinden – sofern nicht als Störfaktor wahrgenommen – zunächst als freiwillige Vereinigungen bzw. collegiaCollegia identifiziert wurden und für sie die selben rechtlichen Rahmenbedingungen galten, wie für andere Vereinigungen auch, die entsprechenden möglichen Reaktionen von staatlicher Seite eingeschlossen.12 Auch Heinrici geht davon aus, dass die Gemeinde in KorinthKorinth als eine religiöse Genossenschaft problemlos bestehen konnte, solange keine Gefahr für das Reich von ihr ausging.13

Neben den Bestandsschutz trat seit Augustus die Zulassung neuer Vereinigungen durch den Senat, sofern von ihnen ebenfalls keine Gefahr ausging und sie dem Wohl der Allgemeinheit dienten.14 Einen exemplarischen Beleg für die Zulassung durch den Senat auf Anordnung des Augustus bietet eine entsprechend datierende Inschrift:

„Dis manibus. Collegio symphonia corum qui sacris publicis praestru sunt quibus senatus c c c permisit e lege Iulia ex auctoritate Aug(usti) ludorum causa.“15

Öhler zufolge lag demgegenüber die VerantwortungVerantwortung für die Auflösung einer Vereinigung bei der jeweiligen Stadt.16 Der Bestand unautorisierter Vereinigungen war so zwar nicht legitimiert, jedoch differierte die Umsetzung der Rechtslage in die Praxis,17 „[e]rst wenn Probleme auftraten, wurden die römischen Behörden aktiv.“18 Unter Trajan veränderte sich die Gesetzeslage noch einmal, sodass mit seiner Regierungszeit ein formales Vereinigungsverbot verbunden ist, das entgegen der bisherigen Bestimmungen de jure eine Verschärfung darstellt. De facto sorgte dieses Verbot jedoch nicht für einen Niedergang der Mehrzahl der freiwilligen Vereinigungen:19 Es ist ein ständiges Nebeneinander von akkreditierten und nicht-akkreditierten Vereinigungen festzuhalten. Verbindendes Element beider Gruppen ist der Maßstab des öffentlichen Nutzens.20 Diese Beständigkeit antiker Vereinigungen zeigt sich auch anhand der epigraphischen Quellen21, denn „[e]in verbotener Verein stellt keine Inschrift auf.“22

1.5.4 Strukturelle Grundlagen der Vereinigungen

Die Auseinandersetzung mit antiken Vereinigungen wirft grundsätzliche Fragen hinsichtlich des Aufbaus dieser Gruppen auf: Welche OrganisationsformenOrganisationsform sind anzunehmen? Gab es ÄmterAmt bzw. Leitungsfunktionen und HierarchienHierarchie innerhalb der Vereinigungen? Welche Ziele verfolgten die Vereinigungen? Der Grundsätzlichkeit der Frage entsprechend, soll an dieser Stelle zunächst ein allgemeines Bild freiwilliger Vereinigungen gezeichnet werden, ohne auf konkrete Einzelphänomene einzugehen.

Ein forschungsgeschichtlicher Konsens besteht in der Erkenntnis, dass sich freiwillige antike Vereinigungen an gesamtgesellschaftlichen Strukturen orientierten und sie gleichsam unterwanderten. Konkret wird dies an der Ausbildung von Ämtern und HierarchienHierarchie deutlich, die denen der Gesellschaft des Römischen Reichs ähnlich waren.1 Die Übernahme dieser ÄmterAmt war allen VereinigungsmitgliedernVereinigungsmitglied möglich, ungeachtet ihres realen sozialen Status. Demgemäß besaßen Vereinigungen ein egalitäres Element, das in gesamtgesellschaftlicher Perspektive keine Parallele fand.2 Insofern schufen Vereinigungen eine fiktive Realität, die die Alltagsverhältnisse zu transzendieren bzw. zu unterwandern vermochte: „Nur in einer Vereinigung konnte auch ein Freigelassener den Posten eines magisters bekleiden, in der Mitgliederversammlung diskutieren oder einen magister zur Rechenschaft ziehen. Demgemäß kann man von einer Vereinigung als von einem in sozialer Hinsicht ausdrücklichen Gegenmodell zur stark hierarchisch organisierten Stadtgesellschaft sprechen.“3 In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die faktische EgalitätEgalität innerhalb der ÄmterstrukturAmt eine Begrenzung durch mit finanziellen Verpflichtungen verbundene ÄmterAmt fand, deren Ausübung durch ihren pekuniären Aspekt auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt blieb.4 Gutsfeld verweist zugleich darauf, dass die Vereinigungen kein „Sonderleben“ führten und das Ausleben dieses Gegenmodells auf einen geschützten Raum begrenzt war, sich innerhalb der städtisch-gesellschaftlichen Zusammenhänge zu verordnen hatte und nicht offen gegen sie opponieren konnte.5 In nicht geringem Maße dürfte dieser Umstand jedoch in Verbindung mit der Schaffung einer GruppenidentitätGruppenidentität dazu beigetragen haben, soziale Ungleichheiten abzumildern und dadurch indirekt auch das gesellschaftliche System zu stabilisieren.

Für die Gründung und Erhaltung von Vereinigungen jeglicher Art ist eine finanzielle Basis unerlässlich.6 Besondere Bedeutung innerhalb der Frage nach der Organisation freiwilliger antiker Vereinigungen kommt deswegen dem PatronatswesenPatronat zu, das im Sinne der gesellschaftlichen Ordnung des Römischen Reiches mit Status und Anerkennung verbunden war und im Zusammenspiel mit egalitären Momenten innerhalb der Vereinigungen für dieses konstitutiv war.7 Das PatronatswesenPatronat muss nicht als Widerspruch zur EgalitätEgalität gesehen werden, da eine PatroninPatronin bzw. ein PatronPatron in den meisten Fällen nicht zugleich Mitglied der betreffenden Vereinigung war, es sei denn, diese versammelte sich innerhalb ihres bzw. seines Haushaltes.8 Der PatroninPatronin bzw. dem PatronPatron kam die Aufgabe der finanziellen bzw. auch materiellen Unterstützung der Vereinigung zu, ebenso wie öffentliche Fürsprache aufgrund ihres bzw. seines Ansehens und Einflusses.9 PatroninnenPatronin und PatronePatron fungierten also als WohltäterinnenWohltäterin und WohltäterWohltäter.10 Deswegen war die soziale Stellung einer PatroninPatronin bzw. eines PatronsPatron von entscheidender Bedeutung. Da ein PatronatPatronat auch zum sozialen PrestigePrestige beitrug, war der soziale Status einer Vereinigung vice versa von evidenter Bedeutung für die Gewinnung einer PatroninPatronin bzw. eines PatronsPatron. Die Würdigung erfolgte dann gemeinhin durch eine Statue, einer Inschrift oder dergleichen. Meeks verweist in diesem Zusammenhang auf umfangreiche Einflussmöglichkeiten, die eine PatroninPatronin bzw. ein PatronPatron in Bezug auf das Vereinigungsleben gehabt habe.11 Insofern aber die Kenntnisse der Organisation und Lebensvollzüge von Vereinigungen auf vorwiegend epigraphischem Material basieren, das einer PatroninPatronin oder einem PatronPatron die Gunst erweist, sind an dieser Stelle nur vorsichtige Urteile angemessen. Durch das PatronatswesenPatronat werden Abhängigkeiten geschaffen, die gleichermaßen mit Machtansprüchen und deren Durchsetzung verbunden sein konnten.12 Auch in Bezug auf egalitäre und demokratische Grundzüge freiwilliger Vereinigungen ist Meeks eher zurückhaltend und vermutet, dass eine demokratische Verfasstheit nur dem Anschein nach existent war.13

Neben die finanzielle Unterstützung durch eine WohltäterinWohltäterin bzw. einen WohltäterWohltäter traten finanzielle Leistungen, die von den MitgliedernMitglied der Vereinigung selbst erbracht wurden.14 Dabei handelte es sich zunächst um EintrittsgelderEintrittsgeld15, die bei Aufnahme in die Vereinigung zu leisten waren. Darüber hinaus existierten aber auch regelmäßige MitgliedsbeiträgeMitgliedsbeitrag, die die Teilnahme am sozialen Leben der Vereinigung garantierten.16 Bei Vereinigungen, die sich primär der Sorge um das BegräbnisBegräbnis ihrer MitgliederMitglied verschrieben hatten, garantierten regelmäßige Zahlungen die Organisation und Durchführung des BegräbnissesBegräbnis des verstorbenen Vereinigungsmitglieds.17 In der Sorge um ein würdiges BegräbnisBegräbnis ist ein Umstand zur Abmilderung sozialer Spannungen zu sehen, der dem Einzelnen zumindest im Tod eine Teilhabe an traditionellen gesellschaftlichen Ritualen ermöglichte, die sozialschwachen Gruppen ansonsten verschlossen blieben.18

Ferner ermöglichten MitgliedsbeiträgeMitgliedsbeitrag die Durchführung regelmäßiger gemeinsamer MahlzeitenMahlzeiten, die als ein elementarer Aspekt des sozialen Lebens freiwilliger antiker Vereinigungen angesehen werden können.19 Diese gemeinsamen Mahlzeiten waren mit bestimmten Tagen und Ereignissen verbunden und besaßen eine Regelmäßigkeit. Damit erfüllten sie einen doppelten Zweck: Neben der Förderung der Geselligkeit markierten sie signifikante Ereignisse und Höhepunkte im Leben der Vereinigung.20 Obgleich eine Mehrzahl an Vereinigungen Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten offenstanden, bleibt zu fragen, inwieweit AufnahmegebührenEintrittsgeld und regelmäßige Beiträge als Hinderungsgründe für die Beteiligung marginalisierter Gruppen anzusehen sind.21 Demgegenüber ist aber auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen denkbar, sofern die wirtschaftlichen Mittel gegeben waren.22 Als Beispiel kann ein Simon von Poros angeführt werden, der von Inschriften verschiedener Vereinigungen als Mitglied genannt wird: IG II2 1325IG II2 1322–1325 führt ihn als Mitglied einer Vereinigung der OrgeonenOrgeonen des DionysosDionysos, während ihn IG II2 1327IG II2 1327–1329 und IG II2 1328IG II2 1327–1329 als Mitglied einer Vereinigung der OrgeonenOrgeonen einer Göttin führen.23 Mit dem Phänomen der mehrfachen Mitgliedschaft verbindet sich zugleich ein Hinweis auf mögliche Konkurrenzsituationen zwischen den Vereinigungen, die auf eine stabile Mitgliederzahl angewiesen waren.24 Aus der Perspektive des Neuen Testaments undenkbar ist allerdings die Mitgliedschaft von Christusgläubigen in antiken Vereinigungen aufgrund einer möglichen kultischen Konnotation ihres Vereinigungslebens bzw. ihrer gemeinsamen Mahlzeiten (vgl. 1Kor 8,9–131Kor 8,9–13; 1Kor 10,14–331Kor 10,14–33).25 „Die Tatsache, dass sich PaulusPaulus mit dieser Frage beschäftigt, deutet allerdings an, dass nicht alle Christen mit ihrer ZuwendungZuwendung zu einer christlichen Gruppe alle anderen privaten, geschäftlichen oder auch geselligen Kontakte abgebrochen haben.“26 Vice versa dürfte eine Mitgliedschaft von Christusgläubigen aus der Perspektive der Vereinigungen unproblematisch gewesen sein, solange die Regelungen der jeweiligen Vereinigung beachtet wurden. Allerdings bieten alle in dieser Studie untersuchten Quellen weder explizite noch implizite Indizien für eine Mitgliedschaft von Christusgläubigen. Demgegenüber wurde innerhalb einer Quelle dezidiert eine Teilhabe von Sklavinnen und Sklaven an den Aktivitäten der Vereinigung wahrgenommen.27 Nach Zustimmung der jeweiligen Herrin bzw. des jeweiligen Herren war dies grundsätzlich möglich, sofern das Vereinigungsstatut keine negative Aussage diesbezüglich traf.28 Auch Vereinigungen, die ausschließlich aus Sklavinnen und Sklaven bestanden, sind belegt.29

Mit Hinweis auf Poland wurde bereits deutlich gemacht, dass es eine große Vielfalt in Bezug auf Vereinigungszwecke gab, die ihren Ausdruck in einer Vielzahl unterschiedlicher Vereinigungen fand.30 Für die vorliegende Studie ist eine Kategorisierung der Vereinigungen nicht von primärem Interesse. Sie erscheint deswegen nicht notwendig, weil sich das Interesse dieser Studie nicht auf die Umstände der Entstehung bzw. das Anliegen der Vereinigung fokussiert, sondern das jeweilige Gemeinschaftsgefüge in den Blick nimmt. Darum ist es zunächst unerheblich, ob es sich bei der jeweiligen untersuchten Vereinigung um eine Kult-, BerufsvereinigungBerufsvereinigung o.ä. handelt, da vielmehr von dem Gedanken auszugehen ist, dass sich soziale HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge in jeglicher Art Vereinigung feststellen lassen.

Es ist noch einmal dezidiert darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem antiken VereinigungswesenVereinigungswesen um ein Phänomen mit – für antike Verhältnisse – globaler Dimension gehandelt hat. Vereinigungen sind in allen Teilen des Römischen Reiches nachzuweisen und schufen ein dichtes Netz sozialer Kommunikations- und Handlungsorte.31 Damit ist allerdings noch keine Aussage über Beziehungen und Kontakte zwischen einzelnen Vereinigungen getroffen. Deutlich ist aber, dass Vereinigungen keine singulären, regional begrenzten Phänomene darstellten. „Mit anderen Worten: Vereine gehören zur kulturellen Enzyklopädie der Antike“32 und bieten sich auch für einen Vergleich mit dem frühen Christentum an.

1.5.5 Quellenlage und Editionen

Die Forschung zu den freiwilligen antiken Vereinigungen kann sich auf eine breite Basis epigraphischer und anderer Quellen stützen. Sowohl in griechischer als auch lateinischer Sprache sind eine Vielzahl epigraphischer Belege erschlossen bzw. zugänglich. Eine abgeschlossene SammlungSammlung von VereinigungsinschriftenVereinigungsinschrift ist jedoch ein Desiderat. Vor einem Blick auf eine Auswahl maßgeblicher Editionen ist somit bereits zu resümieren: „Thus, a complete corpus of associations would include several thousands inscriptions and papyri, and when furnished with notes, commentary, and indices would represent a multi-volume publication taking a decade or more to compile.“1

Als Quellensammlung für den griechisch sprachigen Bereich der Inschriften liegen die Bände der „Sylloge Inscriptionum Graecarum“ (SIG) vor. Sie vermitteln einen epigraphischen Einblick in die Welt freiwilliger antiker Vereinigungen mit einer Vielzahl an Belegen.2 Der Umfang der gegebenen Inschriften ist dabei unterschiedlich und reicht vom Einzeiler bis hin zu ausführlichen Texten mit Einblick in Regelungen des Vereinigungslebens einer KultvereinigungKultvereinigung.3 Daneben stehen die „Inscriptiones Graecae“ (IG), die ebenfalls epigraphisches Material bereitstellen und teilweise auch deutsche Übersetzungen darbieten.4 Insbesondere die IG sind durch die Darbietung von Übersetzungen für ein breiteres Publikum rezipierbar.

Für den Bereich lateinischer Inschriften ist auf die „Inscriptiones Latinaes Selectae“ (ILS) mit umfangreichem Material zu den Vereinigungen zu verweisen. Weiterhin ist das „Corpus Inscriptionum Latinarum“ (CIL) zu benennen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die antiken Inschriften der lateinischen Welt zu editieren.5 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst das Projekt 17 Druckbände und 13 Ergänzungsbände, weitere Druckfassungen sind in Arbeit.6 Bereits an der Nicht-Abgeschlossenheit dieses Projekts wird erkennbar, dass die Arbeit mit epigraphischem Material nur exemplarisch geschehen kann, weil durch die fortlaufende Edition weitere Inschriften erschlossen werden können bzw. vermeintlich sichere Ergebnisse gegebenenfalls revidiert werden müssen.

Neben den genannten Druckfassungen ist in besonderem Maße auf Bemühungen hinzuweisen, die sich die Digitalisierung epigraphischen Materials zum Ziel gesetzt haben. In diesem Rahmen ist zunächst die „Epigraphische Datenbank Heidelberg“ zu erwähnen, die die lateinischen und bilinguen Inschriften des Römischen Reiches erfasst.7

Auch das Projekt „Graeco-Roman Associations: Texts, Translations, and Commentary“ ist zu erwähnen, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch im Entstehen begriffen ist, aber bereits zwei Bände zur Veröffentlichung gebracht und mit einer instruktiven Einführung8 versehen hat.9 Kategorisiert sind die ausgewählten Inschriften durch ihre geographische Herkunft und innerhalb dieser Kategorie anhand ihrer chronologischen Reihenfolge. Dadurch erhält die Leserschaft die Möglichkeit, sich einen exemplarischen Überblick über das VereinigungswesenVereinigungswesen eines bestimmten geographischen Raumes des Imperium Romanum zu verschaffen, wie es auch das Vorwort formuliert: „Without aspiring to a comprehensive publication of inscriptions, the present volumes aims at a representative selection which illustrates the variety of types of associations, their activities, leadership structures, membership profiles, recruitment strategies, and finances. […] We have, therefore, offered a selection that illustrates the variety of practices, names and internal structures of associations, the distinctive formulae which appear in their inscriptions, and various singular festures not attested in the other inscriptions.“10 Diese Aufarbeitung der Quellen sei als Vorarbeit zu verstehen, die dann in einem Vergleich mit christlichen Gemeinden münden kann: „They [d.h. this volume and the two to follow] are designed principally to provide a ‚thick‘ context for the study of the associative practices of the Christ groups in the cities of the Empire.“11

1.6 Vereinigungen und Neues Testament – Ausgangspunkte und Zielstellung

In den vorangehenden Ausführungen ist implizit und explizit bereits deutlich geworden, welche Möglichkeiten und Chancen, aber auch welche Grenzen und Schwierigkeiten ein Vergleich freiwilliger antiker Vereinigungen mit frühen christlichen Gemeinden in Bezug auf ein abgegrenztes Themenfeld besitzt und bietet. Auf einige wenige Aspekte soll für die Weiterarbeit noch einmal dezidiert hingewiesen werden.

1 Der grundlegende Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Wahrnehmung, dass es sich bei antiken Vereinigungen um ein soziales Phänomen handelte, das in der gesellschaftlichen Sphäre einen breiten Raum einnahm.1

2 Diese Arbeit verfolgt nicht die Absicht, zu klären bzw. zu entscheiden, ob sich die christlichen Gemeinden in ihrer Organisation aus den SynagogenSynagoge2 oder aus den Vereinigungen oder anderen sozialen Gebilden3 heraus entwickelt oder an diesen orientiert haben. Stattdessen sind mögliche Analogien und Entwicklungen hinsichtlich des sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich bzw. in Bezug auf das Konzept diakonischen Handelns zu prüfen, das ein Desiderat in der Forschung darstellt: „Inwieweit sie [d.h. die Vereinigungen, JQ] darüber hinaus bedürftigen MitgliedernMitglied soziale Hilfe leisteten, ist […] ungewiß. Fest steht aber, [dass] […] die staatlich konzessionierten Vereinigungen, […] immer einen Nutzen für die Öffentlichkeit (utilias publica), haben mußten […].“4

3 Die bereits vorliegenden und z. T. dargestellten Arbeiten zum Vergleich zwischen freiwilligen antiken Vereinigungen und christlichen Gemeinden zeigen deutlich, dass es sich in dieser Studie um einen phänomenologischen Vergleich beider Gruppen handeln muss. Ziel der vergleichenden Untersuchung ist daher nicht die Darstellung einer Art Genealogie, sondern vielmehr ein Vergleich, der Vereinigungen als Referenzobjekte versteht, die neben und vor den christlichen Gemeinden eine sozial-gesellschaftliche Prägekraft entfalteten und sich aus diesem Grund als Vergleichsobjekte empfehlen.5

4 Im Rahmen der Ausführungen zur Quellenlage wurde deutlich, dass nicht jede Inschrift zum Vergleich herangezogen werden kann bzw. sich nicht jede Inschrift für eine Untersuchung anbietet. Einerseits aus strukturellen Gründen (Datierung, Erhaltungsgrad, etc.), anderseits aus inhaltlichen Gründen, soweit sie keine inhaltlichen Anhaltspunkte für den Untersuchungsgegenstand bietet.6 Dadurch wird die Untersuchungsmenge einerseits begrenzt, andererseits ist bei einer großen Anzahl negativer Befunde, d.h. beim Fehlen von Hinweisen auf das Konzept diakonischen Handelns, zu prüfen, ob das Konzept als Merkmal einer grundsätzlichen Differenz zwischen antiken Vereinigungen und christlichen Gemeinden zu verstehen ist.

5 Um die Auswahl der Quellen bzw. der geeigneten Inschriften auf eine objektiv nachvollziehbare Basis zu stellen, wurden bereits in den vorangegangenen Abschnitten Kriterien und Maßstäbe für die Auswahl und Untersuchung der Inschriften formuliert, die unter die Trias Zeit – Raum – Grenzen subsumiert wurden.7 Begleitet wird die Untersuchung außerdem durch eine heuristische Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns, die mit den Quellen ins Gespräch gebracht werden kann.8

6 Das Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, in welcher Form sich das frühe Christentum innerhalb der Vielfalt gegebener sozialer Vollzüge und Zusammenhänge etablierte und wie weit es dabei auf HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge zurückgegriffen hat, die einen gesellschaftlichen Konsens darstellten. Dabei wird deutlich werden, in welcher Hinsicht das frühe Christentum Anziehungskraft für breite Teile der Bevölkerung besaß. Außerdem wird sich zeigen, in welcher Hinsicht die frühen christlichen Gemeinden grundlegend neue gemeinschaftliche Ideale prägten und worin das Proprium des christlich verantworteten Konzepts diakonischen Handelns bestand. Damals wie heute ist der gesellschaftliche Ort christlicher Gemeinden zu bestimmen und ihr sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich in den Markt der sozialen Möglichkeiten einzuordnen. Im Vergleich mit freiwilligen antiken Vereinigungen kann deutlich werden, ob es sich bei dem Konzept diakonischen Handelns um ein Spezifikum und Alleinstellungsmerkmal christlicher Gemeinden handelt, oder aber um die Anpassung verbreiteter antiker Handlungsvollzüge und Denkmuster.

Eine Untersuchung freiwilliger antike Vereinigungen bietet die Möglichkeit und das Potential, historische Entwicklungen und Gegebenheiten fruchtbar für aktuelle Herausforderungen und HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge zu machen. Dass sich diese Möglichkeit auf Begründungszusammenhänge zu beschränken hat, liegt aufgrund differierender Handlungsvollzüge und des historischen Abstands auf der Hand. Damit kann die Einschätzung von Schmeller überprüft werden, der in Bezug auf einen Vergleich zwischen christlichen Gemeinden und freiwilligen Vereinigungen festhält: „Zugleich nehmen wir dort [d.h. in den frühen christlichen Gemeinden, JQ] aber – bei aller Besonderheit – auch ein erstaunliches Maß an Gemeinsamkeit mit nichtchristlichen Gruppen wahr, eine selbstverständliche Offenheit, die heutigen Gemeinden Selbstbewusstsein und Gelassenheit vermitteln kann.“9

2. Quellenanalyse: Vereinigungen in Selbstdarstellungen
2.1 Vorbemerkungen

Der Ausbruch des Vesuvs im Jahr 79 v. Chr. konservierte die AlltagskulturAlltagskultur einer römischen Stadt im 1. vorchristlichen Jahrhundert. Unter der Asche und dem Staub haben sich in Pompeji eine Vielzahl an Graffitis und Schmierereien erhalten, die einen fragmentarischen Einblick in das Leben der Bewohner dieser Stadt ermöglichen. Darunter ist der folgende Text erhalten:

„Abomino paupero(s). Quisqui(s) quid gratis rogat, factu(u)s est; aes det et accipiat res. Ich verabscheue die Armen. Wer irgend etwas gratis haben will, ist ein Einfaltspinsel. Er soll Geld geben und seine Einkäufe mitnehmen.“1

Das Graffiti stellt nicht mehr als eine Momentaufnahme dar, eröffnet darin aber einen Einblick in die Gedankenwelt und die Emotionen eines Menschen, der vermutlich als Händler tätig war. Aus seiner epigraphischen Hinterlassenschaft spricht eine Abneigung (abomino) gegenüber marginalisierten Gruppen. Zugleich wird aber auch deutlich, dass Angehörige dieser Gruppe augenscheinlich Ansprüche an die Gesellschaft formulierten und kostenfreie Hilfeleistungen erwarteten. Diese Erwartung kommt auch in einem Wandgemälde aus Pompeji zum Ausdruck, das Longenecker beschreibt:2 Darauf zu sehen ist eine vermeintlich wohlhabende Frau, die einem Bedürftigen auf dem Forum der Stadt eine Münze überlässt:3 „In an ordinary Pompeian day, along with children playing, youth being taught, and adults bartering, one might also catch a glimpse of one of the urban poor being given a coin by a sub-elite woman.“4

Für die vorliegende Studie weisen das Graffiti und das Wandgemälde darauf hin, das ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich im Sinne der heuristischen Bestimmung des Konzepts diakonischen Handelns offensichtlich keine Selbstverständlichkeit war, sondern einer Begründung bzw. besonderen MotivationMotivation bedurfte.5 D. h. es ist zu prüfen, inwieweit epigraphische Quellen zu freiwilligen antiken Vereinigungen weiterführende Erkenntnisse in Bezug auf Begründung und Motivation eines derartigen Handelns bieten. Wie das zitierte Graffiti und das beschriebene Wandgemälde stellen auch die Quellen zu den Vereinigungen Momentaufnahmen dar, die vor dem Hintergrund konkreter Umstände entstanden. Daher ist zur Gewinnung belastbarer Erkenntnisse ein Querschnitt von epigraphischen Quellen auszuwählen, darzustellen und in eine Beziehung zu neutestamentlichen Aussagen und Vorstellungen zu bringen. Die Kriterien für die Auswahl der Inschriften wurden bereits in Kapitel II.1.2 genannt. Im Licht dieser Kriterien wurden die bisher erschienenen Bände der Edition „Greco-Roman Associations“6 gesichtet und die darin vorfindlichen Inschriften anhand der aufgestellten Kriterien überprüft. Die Inschriften, die den Kriterien entsprechen, werden im Rahmen dieses Abschnitts genauer untersucht. Die Ordnung dieser Darstellung wird von inhaltlichen und formalen Kriterien geleitet: Die ersten drei Inschriften stellen Vereinigungsstatuten dar (Kapitel II.2.2 bis II.2.4), die weiteren Inschriften bieten Würdigungen einzelner Personen (Kapitel II.2.5 bis II.2.10). Innerhalb dieser beiden Gruppe bzw. Genre sind die einzelnen Inschriften jeweils chronologisch nach ihrer Entstehungszeit angeordnet.

Für die Analyse der Inhalte der Inschriften ist eine Übersetzung zur inhaltlichen Auseinandersetzung unverzichtbar. Der Darstellung der griechischsprachigen Inschriften ist aus diesem Grund eine Arbeitsübersetzung des Verfassers vorangestellt. Ausnahmen von dieser Regel werden an entsprechender Stelle angemerkt. Wichtig für die Lektüre der Inschriften und ihrer Übersetzungen ist, dass das Layout beider vom Aspekt der Übersichtlichkeit bestimmt wurde und keine Wiedergabe der aufgefundenen Inschrift darstellt. Ergänzungen des Verfassers innerhalb der Übersetzungen werden durch eckige Klammern angegeben und vom Kriterium der Lesbarkeit bzw. des Leseflusses geleitet. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Besprechung textkritischer Varianten vom Untersuchungsgegenstand geleitet und motiviert ist und sie nur thematisiert werden, wenn ihr Ertrag für die inhaltliche und kontextuelle Analyse der Inschrift von Bedeutung ist. Mit Fettdruck hervorgehobene Editionen bezeichnen im Fließtext fernerhin die Quelle der abgedruckten Inschrift. Um die Orientierung innerhalb der Editionen sowie in den Werken PhilonsPhilon von Alexandrien und Flavius JosephusJosephus, Flavius’ zu erleichtern, ist am Ende des Fließtexts ein auf diese Studie zugeschnittenes Abkürzungsverzeichnis zu finden. Ergänzt wird dieses von einem Überblick über textkritische Zeichen innerhalb der Inschriften.

2.2 Vereinigungsstatut aus Lanuvium

Die nicht vollständig erhaltene Inschrift über die Vereinigung zur BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge aus LanuviumLanuvium ist bereits mehrfach innerhalb anderer Untersuchungen zu freiwilligen antiken Vereinigungen besprochen worden.1 Eine erneute Lektüre und Analyse der Inschrift innerhalb der vorliegenden Studie ist jedoch aufgrund der besonderen Kriterien2 sowie der Untersuchung hinsichtlich des Konzepts diakonischen Handelns ertragreich.

Zu datieren ist die Inschrift anhand ihrer Selbstaussagen auf das Jahr 136 n. Chr. und erfüllt damit das formulierte Kriterium der zeitlichen Plausibilität.3 Somit könnte sie in Interdependenzen mit frühen christlichen Gemeinden stehen. Zugleich bietet sie einen Einblick in eine gesellschaftliche Gruppe bzw. OrganisationsformOrganisationsform neben den christlichen Gemeinden.

Die Inschrift stammt aus der Stadt LanuviumLanuvium, rund 34 Kilometer von RomRom entfernt, an der Via Appia und Ausläufern der Albaner Berge gelegen. Mit dieser Ortslage wird auch das formulierte Kriterium des Raums erfüllt.4 Bedeutung erhielt diese Stadt als Geburtsort der Kaiser Antonius Pius und Commodus.5 Das Leben der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner war von einer Vielzahl an Kulten geprägt, für die es mehr oder minder umfangreiche Quellen und Belege gibt.6 Für das Verständnis der Inschrift bedeutsam ist außerdem die Einordnung des Begriffs „Diktator“: „Finally, she [d.h. die Stadt, JQ] is one of the comparatively few cities in the Roman world where the titles ‚senatus‘ and ‚dictator‘ were used of the local assembly and the chief magistrate, the first being shared with seventy-five or eighty others, the latter with only six or seven Latin and Etruscan towns.“7

Unter der Kategorie der räumlichen Verortung wurde oben auch darauf hingewiesen, dass innerhalb einer ersten Lektüre der Inschrift aufzuzeigen ist, ob sie Hinweise auf ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich bzw. eine Kultur des Helfens bietet.8 Für die vorliegende Inschrift ist dieses Kriterium als erfüllt anzusehen, weil sich die Vereinigung nicht lediglich zu kultischen oder gesellschaftlichen bzw. geselligen Zwecken gründete und zusammenfand, sondern außerdem zum Zweck der BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge. Dem Zweck der Vereinigung ist also ein Handeln eigen, das mit den Formen sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich anderer Gruppen verglichen werden kann. Zunächst ist aber zu untersuchen, unter welchen Bedingungen sich diese Art sozial-fürsorglichen HandelnsHandeln, sozial-fürsorglich vollzog und welcher Personenkreis Nutznießer der Vereinigung und ihres Zweckes werden konnte.

2.2.1 Text und Übersetzung

Editionen (in Auswahl): AE 1983,0181AE 1983,0181; CIL XIV 2112CIL XIV 2112; HD000715HD0007151: ILS II/2 7212ILS II/2 7212

[L(ucio) Ceionio] Commodo Sex(to) Vettuleno Civica Pompeiano co(n)s(ulibus) a(nte) d(iem) V Idus Iun(ias) | [Lanuvii in] templo Antinoi in quo L(ucius) Caesennius Rufus | [patronu]s municipi conventum haberi iusserat per L(ucium) Pompeium | [– – –]um q(uin)q(uennalem) cultorum Dianae et Antinoi pollicitus est se | [conl]aturum eis ex liberalitate sua HS XV (quindecim) m(ilium) n(ummum) usum die | (5) [natal]is Dianae Idib(us) Aug(ustis) HS CCCC(quadringenos) n(ummos) et die natalis Antinoi V K(alendas) | [Dec(embres)] HS CCCC(quadringenos) n(ummos) et praecepit legem ab ipsis constitutam sub tetra | [stylo A]ntinoi parte interiori perscribi in verba infra scripta | [M(arco) Antonio Hiber]o P(ublio) Mummio Sisenna co(n)s(ulibus) Kal(endis) Ian(uariis) collegiumCollegium salutare Dianae | [– – –] et Antinoi constitutum L(ucio) Caesennio L(uci) f(ilio) Quir(ina) Rufo dict(atore) III idemq(ue) patr(ono) | (10) kaput ex s(enatus) c(onsulto) p(opuli) R(omani) | quib[us permissum est co]nvenire collegiumq(ue) habere liceat qui stipem menstruam conferre vo | len[t ad facienda sa]cra in it(!) collegiumCollegium coeant neq(ue) sub specie eius collegi nisi semel in men | se c[oeant stipem con]ferendi causa unde defuncti sepeliantur [quod fa]ust[um fe]lix salutareq(ue) sit Imp(eratori) Caesari Traiano Hadriano Aug(usto) totiusque | (15) [do]mus [Aug(usti)] nobis [n]ostris collegioq(ue) nostro et bene adque(!) industrie contraxerimus ut | [e]xitus d[efu]nctorum honeste prosequamur itaq(ue) bene conferendo universi consentire | debemus u[t long]o tempore inveterescere possimus tu qui novos in hoc collegio | intrare vole[s p]rius legem perlege et sic intra ne postmodum queraris aut heredi tuo controver[si]am relinquas | lexs(!) collegi / | (20) [plac]uit universis ut quisquis in hoc collegiumCollegium intrare voluerit dabit kapitulari nomine | HS C n(ummos) et vi[ni] boni amphoram item in menses sing(ulos) a(sses) V item placuit ut quisquis mensib(us) | contin[ui se]x(?) non pariaverit et ei humanitas acciderit eius ratio funeris non habebitur etiamsi [tes]tamentum factum habuerit | item placuit quisquis ex hoc corpo/re n(ostro) pariatu[s] decesserit eum sequentur ex arca HS | CCC n(ummi) ex qua summa decedent exe | (25) quiari nomine HS L n(ummi) qui ad rogus(!) dividentur exequiae autem pedibus fungentur | item placuit quisquis a municipio ultra milliar(ium) XX decesserit et nuntiatum fuerit eo exire debebunt | electi ex corpore n(ostro) homines tres qui funeris eius curam agant et rationem populo reddere debebunt | sine dolo m[al]o et si quit(!) in eis fraudis causa inventum fuerit eis multa esto quadruplum quibus | [funeraticium] eius dabitur hoc amplius viatici nomine ultro citro sing(ulis) HS XX n(ummi) quodsi longius | (30) [a municipio su]pra mill(iarium) XX decesserit et nuntiari non potuerit tum is qui eum funeraverit testa | [tus rem tabu]lis signatis sigillis civium Romanor(um) VII et probata causa funeraticium eius sa- | [tis dato ampli]us neminem petiturum deductis commodis et exequiario e lege collegi dari | [ei debebit a n(ostro) co]llegio dolus malus abesto neque patrono neque patronae neque d[omino] | (Pag. II) neque dominae neque creditori ex hoc collegio ulla petitio esto nisi si quis testamento heres | nomina[tu]s erit si quis intestatus decesserit is arbitrio quinq(uennalis) et populi funerabitur | item placuit q[ui]squis ex hoc collegio servus defunctus fuerit et corpus eius a domino dominav[e] | iniquitatae sepulturae datum non fuerit neque tabellas fecerit ei funus imag[ina]rium fiet | (5) item placuit quisquis ex quacumque causa mortem sibi adsciveri[t] | eius ratio funeris non habebitur | item placuit ut quisquis servus ex hoc collegio liber factus fuerit is dare debebit vini | [bo]ni amphoram item placuit quisquis magister suo anno erit ex ordine al[bi] | ad cenam faciendam et non observaverit neque fecerit is arcae inferet HS XXX n(ummos) | (10) insequens eius dare debebit et is eius loco restituere debebit | ordo cenarum VIII Id(us) Mar(tias) natali Caesenni[– – –] patris V Kal(endas) Dec(embres) nat(ali) Ant[inoi] | Idib(us) Aug(ustis) natali Dianae et collegi XIII K(alendas) Sept(embres) na[t(ali) Caes]enni Silvani fratrais(!) pr(idie) N[onas – – –] | natali Corneliae Proculae matris XIX K(alendas) Ian(uarias) na[tal(i) Cae]senni Rufi patr(oni) munic[ipi] | magistri cenarum ex ordine albi facti qu[oqu]o ordine homines quaterni ponere debeb[unt] | (15) vini boni amphoras singulas et panes a(ssium) II qui numerus collegi fuerit et sardas n[u] | mero quattuor strationem caldam cum ministerio | item placuit ut quisquis quinquennalisQuinquennalis in hoc collegio factus fuerit is a sigillis eius temporis | quo quinquennalisQuinquennalis erit immunis esse debebit et ei ex omnibus divisionibus partes dupl[as] | dari item scribae et viatori a sigillis vacantibus partes ex omni divisione sesquip[las] | (20) dari placuit | item placuit ut quisquis quinquennalitatem gesserit integre ei ob honorem partes se[squi] | plas ex omni re dari ut et reliqui recte faciendo idem sperent | item placuit si quis quid queri aut referre volet in conventu referat ut quieti et | hilares diebus sollemnibus epulemur | (25) item placuit ut quisquis seditionis causa de loco in alium locum transierit ei multa es | to HS IIII n(ummum) si quis autem in obprobrium(!) alter alterius dixerit aut tu[mul] | tuatus fuerit ei multa esto HS XII n(ummum) si quis quinquennali inter epul[as] | obprobrium(!) aut quid contumeliose dixerit ei multa esto HS XX n(ummum) | item placuit ut quinquennalisQuinquennalis sui cuiusque temporis diebus sollemn[ibus ture] | (30) et vino supplicet et ceteris officiis albatus fungatur et die[bus natalibus] | Dianae et Antinoi oleum collegio in balinio publico pon[at antequam] | epulentur.

„Im2 Consulat des Lucius Ceionius Commodus und des Sextus Vettulenus Civica Pompeianus [= 136 n. Chr.] am 5. Tag vor den Iden des Juni [= 9. Juni] in LanuviumLanuvium im Tempel des Antinous, in dem Lucius Caesenius Rufus, der PatronPatron der Stadt, eine VersammlungVersammlung hatte abhalten lassen durch Lucius Pompeius …us, den quinquennalisQuinquennalis der Verehrer der Diana und des Antinous, hat er [sc. Lucius Caesennius Rufus] versprochen, dass er [I, 5] zusammentragen werde für sie aus eigener Freigiebigkeit heraus 15.000 Sesterzen zum Gebrauch, [und zwar] am Geburtstag der Diana an den Iden des August [= 13. August] 400 Sesterzen und am Geburtstag des Antinous am 5. Tag vor den Kalenden des Dezember [= 27. November] 400 Sesterzen, und hat er vorgeschrieben, dass die von ihnen selbst beschlossene Satzung am Fuße des Tetrastyls des Antinous auf die innere Seite geschrieben wurde im unten niedergeschriebenen Wortlaut. Im Consulat des Marcus Antonius Hiberus und des Publius Mummius Sisenna [= 133 n. Chr.] an den Kalenden des Januar [= 1. Januar] ist das collegiumCollegium salutare der Diana [I, 10] … und des Antinous gegründet worden, als Lucius Caesennius Rufus, der Sohn des Lucius, aus der Tribus Quirina, zum dritten Mal Diktator und derselbe PatronPatron war. Ein Abschnitt aus einem Beschluss des Senates des römischen Volkes: Diesen ist es erlaubt, zusammenzukommen, und soll es gestattet sein, einen Verein zu bilden: Die einen monatlichen Beitrag zusammenlegen wollen, um Opfer darzubringen, sollen zu diesem Verein zusammenkommen, und sie sollen unter dem Vorwand dieses Vereins nur einmal im Monat zusammenkommen, um den Beitrag zusammenzulegen, von dem die Verstorbenen bestattet werden sollen. [I, 15] Was günstig, glücklich und heilsam sei für den Imperator Caesar Traianus Hadrianus Augustus und das ganze Haus des Augustus, für uns, die Unsrigen und unseren Verein; und wir wollen uns in guter Absicht und eifrig zusammentun, damit wir das Ableben der Verstorbenen ehrenhaft geleiten. Deshalb müssen wir als Gesamtheit einig sein, indem wir gut zusammenlegen, damit wir lange Zeit alt werden können. Du, der du neu in diesen Verein eintreten willst, lies zuvor die Satzung durch und so tritt bei, dass du nicht bald darauf dich beklagst oder deinem Erben [I, 20] Streit hinterlässt. Satzung des Vereins: Die Vollversammlung hat beschlossen, dass, wer auch immer in diesen Verein eintreten will, als Aufnahmegebühr 100 Sesterzen und eine Amphore guten Weins zahlen wird, ebenso monatlich jeweils 5 Asse. Ebenso ist beschlossen worden, dass, wer auch immer in sechs aufeinanderfolgenden Monaten nicht den Beitrag bezahlt hat und den das menschliche Schicksal getroffen hat, dessen Rechnung für die BestattungBestattung nicht bezahlt werden wird, auch wenn ein Testament gemacht worden ist. Ebenso ist beschlossen worden: Wer auch immer aus diesem unserem Verein [I, 25] die Beiträge bezahlt hat und dann gestorben ist, diesem werden aus der Kasse 300 Sesterzen gezahlt werden; von dieser Summe werden abgehen als Zahlung beim Leichenbegängnis 50 Sesterzen, die am Scheiterhaufen verteilt werden; das Leichenbegängnis wird jedoch zu Fuß erfolgen. Ebenso ist beschlossen worden: [Wenn] wer auch immer weiter als 20 Meilen von der Stadt entfernt gestorben ist und dieses gemeldet worden ist, dann werden dorthin drei ausgewählte Personen aus unserem Verein gehen müssen, die für dessen BestattungBestattung Sorge tragen sollen und dem Vereinsvolk Rechenschaft ablegen werden müssen ohne eine bösartige List; und wenn bei ihnen etwas um des Betrugs willen gefunden worden ist, soll es für sie eine vierfache Strafe geben. Diesen [I, 30] wird dessen Bestattungsgeld gegeben werden, dazu als Wegegeld hin und zurück jeweils 20 Sesterzen. Wenn er aber weiter als 20 Meilen von der Stadt entfernt gestorben ist, und es hat nicht gemeldet werden können, dann wird derjenige, der ihn bestattet hat, nachdem er die Sache durch Schriftstücke, die durch die Siegel von sieben römischen Bürgern gezeichnet sind, bezeugt hat und die Sache gebilligt worden ist, – wird dessen Bestattungsgeld dann, wenn ausreichend gegeben ist, dass niemand mehr Anspruch erheben wird, nach Abzug der Spesen und der Zahlung beim Leichenbegängnis nach der Satzung des Vereins diesem gegeben werden müssen. Von unserem Verein soll böswillige List fern sein. Weder für einen PatronPatron noch für eine PatroninPatronin, weder für einen Herrn [II, 1] noch für eine Herrin noch für einen Gläubiger soll es an diesen Verein irgendein Anspruchsrecht geben, außer wenn jemand in einem Testament als Erbe genannt worden ist. Wenn jemand ohne ein Testament gestorben ist, wird dieser nach der Entscheidung des quinquennalisQuinquennalis und des Vereinsvolkes bestattet werden. Ebenso ist beschlossen worden: Wer auch immer aus diesem Verein als Sklave gestorben ist und dessen Leichnam von dem Herrn oder von der Herrin zu Unrecht für die BestattungBestattung nicht herausgegeben worden ist und der keine Aufzeichnungen gemacht hat, für den wird eine Scheinbestattung [II, 5] abgehalten werden. Ebenso ist beschlossen worden: Wer auch immer aus welchem Grund auch immer Selbstmord begangen hat, dessen Rechnung für die BeerdigungBestattung wird nicht bezahlt werden. Ebenso ist beschlossen worden, dass, wer auch immer als Sklave aus diesem Verein frei geworden ist, eine Amphore guten Weines wird stiften müssen. Ebenso ist beschlossen worden: Wer auch immer in seinem Jahr entsprechend der Reihenfolge der Mitgliederliste magister sein wird, um ein Essen auszurichten, und es nicht eingehalten und ausgerichtet hat, der wird der Kasse 30 Sesterzen zahlen. [II, 10] Dessen Nachfolger [sc. auf der Mitgliederliste] wird [sc. das Essen] stiften müssen und dieser wird an dessen Stelle Ersatz leisten müssen. Ordnung der Mähler: Am achten Tag vor den Iden des März [= 8. März] am Geburtstag des Caesennius …, des Vaters, am 5. Tag vor den Kalenden des Dezember [= 27. November] am Geburtstag des Antinous, an den Iden des August [= 13. August] am Geburtstag der Diana und des Vereins, am 13. Tag vor den Kalenden des September [= 20. August] am Geburtstag des Caesennius Silvanus, des Bruders, am Vortag der Nonen des … [= 6. oder 4. …] am Geburtstag der Cornelia Procula, der Mutter, am 19. Tag vor den Kalenden des Januar [= 14. Dezember] am Geburtstag des Caesennius Rufus, des PatronsPatron der Stadt. Die nach der Reihenfolge der Mitgliederliste magister cenarum geworden sind, nach welcher Ordnung auch immer je vier Personen, werden stiften müssen [II, 15] je eine Amphore guten Weins und Brote im Wert von 2 Assen in der Anzahl [der MitgliederMitglied] des Vereins und vier Sardinen an der Zahl, das Gedeck, heißes Wasser mit Bedienung. Ebenso ist beschlossen worden, dass, wer auch immer quinquennalisQuinquennalis in diesem Verein geworden ist, dieser von den Beitragszahlungen derjenigen Zeit, in der er quinquennalisQuinquennalis sein wird, befreit sein müsse3 und ihm von allen Austeilungen ein doppelter Anteil wird gegeben werden müssen. Ebenso ist beschlossen worden, dass dem scriba und dem viator, die von [II, 20] den Beitragszahlungen befreit sind, von jeder Verteilung der eineinhalbfache Anteil gegeben wird. Ebenso ist beschlossen worden, dass, wer auch immer das AmtAmt des quinquennalisQuinquennalis rechtschaffen ausgeübt hat, diesem ehrenhalber eineinhalb Anteile von jeder Sache gegeben werden, damit auch die übrigen dasselbe erhoffen, indem sie richtig handeln. Ebenso ist beschlossen worden, dass, wer etwas beklagen oder berichten will, er dieses bei der VersammlungVersammlung vortragen soll, damit wir ungestört und heiter an den festlichen Tagen speisen können. Ebenso ist beschlossen worden: Wenn wer auch immer um der Störung willen von seinem Platz zu einem anderen gegangen ist, soll für ihn die Strafe [II, 25] 4 Sesterzen betragen. Wenn jedoch jemand zur Beleidigung eines anderen gesprochen oder Unruhe gestiftet hat, soll für ihn die Strafe 12 Sesterzen betragen. Wenn jemand den quinquennalisQuinquennalis während des Mahls beleidigt oder etwas auf schimpfliche Weise gesagt hat, soll für ihn die Strafe 20 Sesterzen betragen. Ebenso ist beschlossen worden, dass der quinquennalisQuinquennalis an den Festtagen seiner jeweiligen Amtszeit mit Weihrauch [II, 30] und Wein opfern und die übrigen Pflichten im weißen Gewand ausführen und an den Geburtstagen der Diana und des Antinous Öl für den Verein im öffentlichen Bad stiften soll, bevor wir speisen.“4

2.2.2 Situation der Inschrift
2.2.2.1 Geld und Einkommen

Von grundlegender Bedeutung sind zunächst die in der Inschrift genannten Geldwerte: „Sesterz“ und „Ass“, die Teilstücke des römischen Aureus und Denars darstellten.1 Als EintrittsgeldEintrittsgeld sind 100 Sesterzen vorgeschrieben (vgl. Z. 21), der monatliche Betrag zur Teilhabe an Leben und Zweck der Vereinigung beträgt fünf Asse (vgl. Z. 21), im Falle eines Todes2 werden 300 Sesterzen ausgeschüttet (vgl. Z. 24). Diese Beträge sind nur ein Ausschnitt aus den finanziellen Regelungen der Vereinigung, zugleich aber betreffen sie den VereinigungszweckVereinigungszweck. Ass und Sesterz standen während der römischen Prinzipatszeit in einem Verhältnis von vier zu eins: vier Asse ergaben eine Sesterz.3 Der in der Inschrift angegebene Monatsbetrag von fünf Assen entsprach also 1,25 Sesterzen. Um die für den Todesfall festgelegte Summe von 300 Sesterzen zu erreichen, musste ein Mitglied theoretisch 13 Jahre und vier Monate Mitglied der Vereinigung sein, um die nach Zahlung des Beitrittsgeldes übrige Summe von 200 Sesterzen anzuhäufen.4 Die Aussage in Z. 17 macht deutlich, dass sowohl die Vereinigung als auch ihre MitgliederMitglied auf ein längerfristiges Bestehen ihrer Gruppe angewiesen sind, da andernfalls der VereinigungszweckVereinigungszweck nur in wenigen Fällen erfüllt werden kann.

Um die angegebenen Summen adäquat einordnen zu können, sind sie ins Verhältnis zu Einkünften und Lebenshaltungskosten zu bringen. Nach Mt 20,2Mt 20,2 soll der Tageslohn eines Arbeiters ein Denar betragen haben, was vier Sesterzen bzw. 16 Assen entspricht.5 Zur Deckung des täglichen Bedarfs benötige ein Lohnarbeiter in Palästina im ersten Jahrhundert etwa drei Asse pro Tag, in anderen Teilen des Imperium Romanums differierte diese Summe erheblich nach oben.6 In dieser Perspektive darf angenommen werden, dass die Lebenshaltungskosten in der urbanen Umgebung LanuviumsLanuvium deutlich höher waren als im ländlichen Raum Palästinas.7 Für Palästina jedoch ist weiterzuführen, dass 13 Asse nach Abzug der Kosten für Nahrungsmittel pro Tag übrig bleiben, wenn der Lohnarbeiter keine Familie zu versorgen hatte, was jedoch die Ausnahme sein dürfte. Aus dieser Summe sind die Kosten für Unterkunft, Steuern und sogenannte non-food Artikel8 zu begleichen gewesen. Für eine vierköpfige Familie sind im ländlichen Raum also jährlich 250 bis 300 Denare (entspricht 1000 bis 1200 Sesterzen, bzw. 4000 bis 4800 Asse) zur Sicherung des Existenzminimums anzunehmen, für städtische Gebiete bzw. RomRom selbst dürfte die Summe um ein vielfaches höher anzusetzen gewesen sein.9 Der Arbeiter, der damit die Versorgung seiner Familie sicherstellen konnte, ist bereits nicht mehr zu den ärmsten Schichten der römischen Gesellschaft zu zählen. Zugleich kann ihm damit aber auch kein Wohlstand attestiert werden.10 Es ist aber anzunehmen, dass der angenommene Tagessatz von einem Denar für viele Gruppen der Bevölkerung nicht zu erreichen war und sie in ihren Möglichkeiten der Existenzsicherung limitiert waren.

Appliziert auf die Aussagen der Vereinigungsinschrift aus LanuviumLanuvium sind mehrere Aspekte festzuhalten. Zunächst entspricht der monatliche MitgliedsbeitragMitgliedsbeitrag in etwa dem Betrag, den eine einzelne Person in anderen Teilen des Imperium Romanums zur grundlegenden Deckung ihrer Ernährungskosten für zwei Tage benötigte. Für einen alleinstehenden Lohnarbeiter mit einem angenommenen Verdienst von einem Denar pro Tag wäre die Leistung dieses Betrages aber durchaus denkbar. Darüber hinaus ist jedoch festzuhalten, dass der genannte Tageslohn nicht als Mindestlohn zu verstehen ist und sich deswegen der Wert der Vergleichbarkeit relativiert.

Auch wenn durch einen Vergleich mit der Situation in Palästina kein ausreichendes Bild für LanuviumLanuvium gezeichnet werden kann, wird doch deutlich, dass die MitgliederMitglied der Vereinigung über ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verfügt haben müssen, um die geforderten Beträge aufzubringen. Diese scheinen jedoch nach Selbstaussage der Vereinigungsinschrift so gestaltet gewesen zu sein, dass auch Sklaven, deren Status nicht grundsätzlich mit Mittellosigkeit gleichzusetzen war, sie aufzubringen in der Lage waren (vgl. Pag II. Z. 7). Jedoch stellt sich die grundsätzliche Frage, wie schnell ein Sklave oder auch ein Arbeiter in der Lage gewesen ist, das mit 100 Sesterzen festgesetzte EintrittsgeldEintrittsgeld aufzubringen.11 Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der Zweck der Vereinigung, die Sorge um ein würdiges BegräbnisBegräbnis und dessen finanzielle Absicherung, nur für einen bestimmten Personenkreis Relevanz besaß. Personen, die aufgrund ihrer Arbeits- bzw. Lebensumstände ein ausreichend hohes Einkommen bzw. Vermögen besaßen, dürften von dem VereinigungszweckVereinigungszweck nur in geringem Maße angesprochen worden sein. Unter diesen Perspektiven kann vermutet werden, dass weder Randgruppen im Sinne von Menschen mit keinem bis geringem regelmäßigen Einkommen, noch im Sinne von Menschen mit sehr hohen regelmäßigen Einkünften zur Zielgruppe der Vereinigung gehörten, denn „[…] [i]ndem ihre Familie dafür [d.h. für die BestattungBestattung, JQ] Sorge trug, verdeutlichte[n] sie gegenüber anderen Mitbürgern ihren Wohlstand und ihre soziale Unabhängigkeit.“12 Die Teilhabe an der Vereinigung geht also einher mit einer Verbindung aus pragmatischer Notwendigkeit (im Sinne der Schaffung einer finanziellen Basis für ein BegräbnisBegräbnis) und ökonomischer Möglichkeit (im Sinne eines ausreichenden Einkommens) und ist nicht allen Bevölkerungsgruppen möglich. Eine Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen und Schichten ist vor diesem Hintergrund mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gegeben. Handlungen, die sich möglicherweise gruppenintern vollziehen und dem Konzept diakonischen Handelns zugeschrieben werden können, erfordern zunächst die Überwindung von finanziellen Eingangsvoraussetzungen und stehen keinem uneingeschränkten Personenkreis offen.13

2.2.2.2 Lektüre der Inschrift

Die Inschrift1 schildert die Stiftung und Gründung einer Vereinigung mit der Zielsetzung der BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge. Die Gründung beruht auf einer Initiative des Stadtpatrons bzw. Diktators (vgl. Z. 9) L. Caesennius Rufus, der durch die Bereitstellung finanzieller Mittel die Grundlagen für die Gründung schafft (vgl. Z. 1–4). Der QuinquennalisQuinquennalis der Verehrer der Diana und des Antinous versammelt ein entsprechendes Publikum für die Gründung2 und stellt damit eine Verbindung zwischen der kultischen Vereinigung der Diana und des Antinous und der Vereinigung zum Zweck der BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge her. Die Vereinigung zur BegräbnisfürsorgeBegräbnisfürsorge hat also ihre Ursprünge in kultischen Vollzügen, die sie entsprechend des StatutsVereinigungsstatut weiter pflegt (vgl. u.a. Pag. II, Z. 29–31). Bedingung für die finanzielle ZuwendungZuwendung des PatronsPatron ist die Erstellung eines VereinigungsstatutsVereinigungsstatut und dessen Veröffentlichung auf dem „Tetrastyl des Antinous“ (Z. 7), also im Porticus des entsprechenden Tempels, in dem sich auch die Gründungsversammlung zusammenfindet (vgl. Z. 1). Die Veröffentlichung der Statuten3 ist neben der Möglichkeit für Interessenten, die Regelungen der Vereinigung vor Eintritt zu studieren (vgl. Z. 17–18.), auch als Referenz für die Generosität der PatroninPatronin bzw. des PatronsPatron zu verstehen. Die Gründung der Vereinigung und ihre Datierung werden bereits zuvor in Z. 8 genannt. Möglich wird die Gründung des collegiumCollegium salutare Dianae (Z. 8) durch einen Senatsbeschluss, der die Gründung der Vereinigungen in LanuviumLanuvium zur Begräbnisvorsorge mit regelmäßigen monatlichen Treffen ermöglicht und der innerhalb der Inschrift zitiert wird (vgl. Z. 10–13).4 Auf diesen Beschluss folgt eine Art captatio benevolentiae im Sinne einer Loyalitätsbekundung, die die Vereinigung in ein positives Verhältnis zum Kaiserhaus stellt und darüber hinaus den Eifer und Gemeinschaftssinn der MitgliederMitglied der Vereinigung hervorhebt, mit dem Ziel der Schaffung einer langewährenden Institution (vgl. Z. 14–17).5 Damit verbunden ist die Aufforderung an potentielle Interessenten, die Statuten zu lesen und zu prüfen, um möglichen Konflikten und Irritationen vorzubeugen (vgl. Z. 17–19). Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Veröffentlichung des StatutsVereinigungsstatut im öffentlichen Raum auch im Sinne einer Werbung verstanden werden kann, die vor dem Hintergrund der finanziellen Absicherung des VereinigungszwecksVereinigungszweck und der Vermeidung von Streitigkeiten plausibel erscheint. Die Aufforderung zur Prüfung wird dem eigentlichen Statut der Vereinigung vorangestellt.

Als Urheber des StatutsVereinigungsstatut wird die Gesamtheit der Vereinigung, also eine Art Vollversammlung (vgl. Z. 20) benannt, die zunächst die AufnahmegebührenEintrittsgeld regelt (vgl. Z. 21) und die zu entrichtenden Beiträge festlegt (vgl. Z. 21). Die finanziellen Verbindlichkeiten verteilen sich für die MitgliederMitglied der Vereinigung auf zwei Teile: Bei Eintritt sind 100 Sesterzen und eine Amphore guten Weines zu entrichten, darüber hinaus sind monatlich fünf Asse in die gemeinsame Kasse zu bezahlen.6 Unmittelbar mit diesen Regelungen werden auch die Konsequenzen dargelegt, die aus einer Missachtung der Beitragsregelung resultieren: Bleibt der MitgliedsbeitragMitgliedsbeitrag in sechs7 aufeinanderfolgenden Monaten aus, verwirkt das entsprechende Mitglied sein Anrecht auf die Übernahme der Kosten seines BegräbnissesBegräbnis durch die Vereinigung (vgl. Z. 21–22). Dem Mitglied würden damit 300 Sesterzen verwehrt bleiben, die die Vereinigung in seinem Todesfall an seine Hinterbliebenen auszahlen würde (vgl. Z. 24), bzw. von denen die BeerdigungBestattung finanziert werden wird und von denen der Verstorbene selbst bereits einen gewissen, wenn nicht bereits den gesamten, Anteil eingezahlt hatte. Demgegenüber formuliert die Inschrift jedoch keine Regelungen bezüglich einer Mindestdauer der Mitgliedschaft, bevor die entsprechende Summe ausgezahlt wird. Denkbar ist aber, die Regelung für das Ausbleiben des MitgliedsbeitragsMitgliedsbeitrag auch auf diesen Fall hin zu lesen und von einer sechsmonatigen Mitgliedschaft, inklusive der Zahlung der Beiträge, auszugehen, bevor die Vereinigung die festgelegte Summe im Todesfall auszahlt.

Die nachfolgenden Zeilen beschreiben im Einzelnen die Verfahrensweisen beim Tod eines Mitglieds, je nach Ort und Umstand seines Todes (vgl. Z. 26–32) und schließen Ansprüche von unbeteiligten Dritten gegenüber der Vereinigung aus (vgl. Z. 32 bis Pag. II, Z. 4). Eine besondere Regelung ist für verstorbene Sklaven beigefügt, deren Leichnam durch den Herrn bzw. die Herrin nicht herausgegeben wird. Für diese Fälle sieht die Vereinigung die Durchführung einer imaginären BestattungBestattung vor (vgl. Pag. II, Z. 4).8 Anders verhält es sich im Falle eines Suizids, bei dem das BegräbnisBegräbnis des Betroffenen keine Unterstützung erfährt (vgl. Pag. II, Z. 5–6).

Das gehäufte Vorkommen von Regelungen, die Sklaven betreffen, deutet daraufhin, dass dieser Personenkreis keine unerhebliche Rolle innerhalb der Vereinigung spielte und deswegen besonders bedacht wurde.9 Darauf weist insbesondere die Regelung für diejenigen MitgliederMitglied hin, die Sklaven waren und freigelassen wurden. Für diesen Fall sieht das Statut die Stiftung einer Amphore guten Weins durch den Freigelassenen vor (vgl. Pag. II, Z. 7). Die sich anschließenden Regelungen für die regelmäßig stattfindenden MahlzeitenMahlzeiten der Vereinigung lassen sich ebenfalls vor dem Hintergrund einer Beteiligung sozial schwächerer Personengruppen lesen: Die Festlegung der zu bestreitenden Ausgaben bzw. Mengen an Speisen, Getränken und Ausstattung (vgl. Pag. II, Z. 14–16) schützt einerseits die vier für die Organisation verantwortlichen VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied vor überzogenen Forderungen anderer MitgliederMitglied.10 Zugleich stellt sie aber auch eine Minimalanforderung dar, die die Vergleichbarkeit und WürdeWürde jedes einzelnen Mahles schützt, indem sie die Art und Anzahl der notwendigen Speisen festlegt. Auch die von dem Statut vorgeschriebenen Bestandteile der Mahlzeit lassen darauf schließen, dass die Nutznießer der Vereinigung mehrheitlich in unteren gesellschaftlichen Schichten anzutreffen sind: Wein, Brot und Sardinen sind als basale Bestandteile einer Mahlzeit anzusehen und können nicht als Anreiz für die Teilhabe von Personen aus höheren gesellschaftlichen Schichten angesehen werden. Diese Regelungen sind insgesamt notwendig, weil jedes Mitglied zu einer bestimmten Zeit die VerantwortungVerantwortung für die gemeinsamen Mahlzeiten trägt. Die Abfolge der MitgliederMitglied orientiert sich dabei an der Mitgliederliste (vgl. Pag. II, Z. 8–10.14), nimmt also keine Rücksicht auf den sozialen Status der MitgliederMitglied bzw. auf ihre finanziellen Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die genannten verbindlichen Standards für die Mahlzeiten aufzustellen. Mit der genauen Festlegung der Mindeststandards wird Beitrittskandidaten die Möglichkeit gegeben, ihre finanziellen Möglichkeiten zu überprüfen, um nicht nach dem Beitritt an den Verbindlichkeiten des Vereinigungslebens zu scheitern und damit ihr Ansehen zu schmälern. Zeitlich orientieren sich diese gemeinsamen Mahlzeiten auf Tage, die für das soziale Leben der Vereinigung im weitesten Sinne relevant sind, so u.a. auf den Gründungstag der Vereinigung, den Geburtstag des PatronsPatron oder eines seiner Familienmitglieder und den Geburtstag des Stadtpatrons (vgl. Pag. II, Z. 11–14). Kann ein Mitglied seiner Verpflichtung für die Mahlzeit nicht nachkommen, hat er eine Strafe von 30 Sesterzen zu zahlen und die Sorge für das Mahl wird dem ihm auf der Mitgliederliste nachfolgendem Mitglied aufgetragen (vgl. Pag. II, Z. 8–10). Damit ist zu erwägen, dass ein Mitglied u.U. durch die Zahlung der Strafe finanziell weniger belastet wird als durch die Sorge um die Mahlzeiten, obgleich die Strafzahlung mit einer negativen Reputation verbunden gewesen sein dürfte. Insbesondere legt sich dieser Gedanke nahe, wenn man von einem Wert von 50 bis 70 Sesterzen für eine Amphore Wein ausgeht.

Innerhalb der allgemeinen Ausführungen zu den freiwilligen antiken Vereinigungen wurde erwogen, ob eine mögliche EgalitätEgalität zwischen den VereinigungsmitgliedernVereinigungsmitglied in Bezug auf die Übernahme von Ämtern der Vereinigung durch eine Verbindung mit entsprechenden finanziellen Belastungen nicht de facto ad absurdum geführt wird.11 In der vorliegenden Inschrift steht das höchste AmtAmt der Vereinigung, das des QuinquennalisQuinquennalis, jedoch unter einem anderen Vorzeichen. In der BegräbnisvereinigungBegräbnisvereinigung von LanuviumLanuvium ist die Übernahme dieses AmtsAmt mit einer Befreiung von der BeitragspflichtBeitragspflicht verbunden und entlastet den Amtsinhaber finanziell (vgl. Pag. II, Z. 17–19). Deswegen kann diese Zahlungsbefreiung als ein Anreiz zur Übernahme dieses AmtsAmt verstanden werden. Darüber hinaus erhält jener bei den Verteilungen, d.h. bei den gemeinsamen MahlzeitenMahlzeiten, einen doppelten Anteil (vgl. Pag. II, Z. 18). Somit erweist sich dieses AmtAmt in finanzieller Perspektive zunächst als lukrativ, zumal durch eine positive Amtsführung der persönliche finanzielle Gewinn noch gesteigert werden (vgl. Pag. II, Z. 21–22) und auch das Ansehen der das AmtAmt innehabenden Person innerhalb der Vereinigung eine Aufwertung erfahren kann. Darüber hinaus wird der Amtsinhaber durch das Vereinigungsstatut vor Verunglimpfung geschützt, indem Festlegungen zum Umgang mit Unruhestiftern getroffen werden (vgl. Pag. II, Z. 25–28), was seinen Status ebenfalls aufwertet. Verbunden mit dem AmtAmt des QuinquennalisQuinquennalis sind kultische Funktionen und Aufgaben, die sich auf die Festtage der Vereinigung beziehen und das Abhalten von Gebeten beinhalten (vgl. Pag. II, Z. 31–32). Zu diesem Zweck agiert der QuinquennalisQuinquennalis an diesem Tag in einem besonderen weißen Gewand und stellt den MitgliedernMitglied der Vereinigung Öl im öffentlichen Bad bereit (vgl. Pag. II, Z. 32).12 Neben dem QuinquennalisQuinquennalis erhalten die Schreiber und Boten der Vereinigung ebenfalls einen größeren Anteil, werden jedoch nicht von der BeitragspflichtBeitragspflicht entbunden (vgl. Pag. II, Z. 19–20). Der erhöhte Anteil ist in gewisser Weise als Aufwandsentschädigung oder als Anreiz zur Übernahme von Aufgaben und Ämtern zum Wohle der Vereinigung zu verstehen.

Mit der Frage nach egalitären Strukturen verbunden ist die Regelung des Umgangs mit MitgliedernMitglied, die die Ordnung der VersammlungVersammlung durch den Wechsel ihrer Sitzplätze stören. Die Sitzordnung einer antiken Mahlzeit ist als ein Spiegel von HierarchieHierarchie zu verstehen, da sie auch sozialen Status und Rangordnungen abbildet. Ein Platzwechsel innerhalb der VersammlungenVersammlung wird geahndet, weil er als eigenmächtiger Eingriff in die gewachsene soziale Gestalt der Vereinigung zu verstehen ist (vgl. Pag. II, Z. 25–26). Zugleich passt eine derartige Regelung kaum zu einem egalitären Habitus, in denen persönlich zugeordnete Sitzplätze als Zeichen für MachtMacht und sozialen Status keine Rolle spielen. Weitere Regelungen in diesem Abschnitt betreffen den Umgang mit provozierendem bzw. beleidigendem Verhalten, das jeweils durch eine Geldstrafe geahndet wird (vgl. Pag. II, Z. 26–28). Vor dem Hintergrund des teilweise unklaren Rechtsstatus von Vereinigungen sind diese Regelungen auch im Sinne einer Vermeidung negativ-öffentlicher Aufmerksamkeit zu verstehen.

Letztlich ist noch einmal dezidiert auf eine deutliche Trennung zwischen dem geselligen und dem ideellen VereinigungszweckVereinigungszweck hinzuweisen, der in besonderer Weise in den Regelungen der Finanzen der Vereinigung zum Tragen kommt. Innerhalb dieser Regelungen wird die Ausrichtung und Finanzierung der gemeinsamen MahlzeitenMahlzeiten der Vereinigung von den finanziellen Mitteln und der Ausrichtung der BestattungenBestattung unterschieden: Immer vier MitgliederMitglied sorgen für die Finanzierung und Ausstattung der sechs festgelegten Mahlzeiten (vgl. Pag. II, Z. 14–16), die Kasse der Vereinigung bleibt unangetastet. Demgegenüber werden der VereinigungskasseVereinigungskasse aber die Strafgelder zugeführt, die bei ungebührlichem Verhalten (vgl. Pag. II, Z. 25–28) bzw. beim Vernachlässigen der Sorge für die Mahlzeiten erhoben werden (vgl. Pag. II, Z. 8–10). Im weiteren Sinne tragen diese Regelungen dem Beschluss des römischen Senats Rechnung, der eine Zusammenkunft nur zur Zahlung der Beiträge zur Bestattungsvorsorge erlaubt und weiterführende Aktivitäten verbietet (vgl. Z. 10–13). Somit erfüllt der ideelle Zweck der Vereinigung die Vorschriften des Senatsbeschlusses, soweit die eingezahlten Beiträge lediglich zur Bestreitung der BestattungskostenBestattungskosten gebraucht werden. Zugleich wird dieser VereinigungszweckVereinigungszweck aber von darüber hinaus gehenden, nicht zur Zahlung des Beitrages notwendigen Treffen und Regelungen flankiert. So bleibt offen, in welcher Form das Vermögen, das der PatronPatron der Vereinigung zur Verfügung stellte, einen Einfluss auf das tägliche Leben der Vereinigung nimmt. Es kann angenommen werden, dass es zur Finanzierung der BestattungskostenBestattungskosten dient, jedoch nicht zur Ausstattung gemeinsamer Mahlzeiten herangezogen wird, da deren finanzieller Rahmen explizit im Statut geregelt ist.

2.2.3 Soziologie der Vereinigung

Durch die Lektüre der Inschrift ist deutlich geworden, dass die Zielgruppe der Vereinigung primär in einem Bereich zu suchen ist, der über begrenzte finanzielle Möglichkeiten verfügte, jedoch nicht als absolut arm zu beschreiben ist. Personen und Gruppen, die über ausreichende finanzielle Möglichkeiten zur Bestreitung ihres BegräbnissesBegräbnis verfügten, dürfte der Zweck der Vereinigung nur wenig bzw. gar nicht angesprochen haben.1 Grundsätzlich formuliert das Statut aber keine expliziten Eintrittsbeschränkungen, lediglich durch das geforderte EintrittsgeldEintrittsgeld und den obligatorischen monatlichen MitgliedsbeitragMitgliedsbeitrag wird die Teilhabe limitiert. Nutznießer des genuinen VereinigungszwecksVereinigungszweck sind sodann – bei regelmäßiger Entrichtung des MitgliedsbeitragesMitgliedsbeitrag – lediglich die MitgliederMitglied der Vereinigung, bzw. deren Hinterbliebenen. Der Kreis der Empfänger finanzieller Beihilfen im Todesfall ist also begrenzt und durch die Mitgliedschaft in der Vereinigung markiert. Die gebotene Hilfe ist also nicht jeder Person frei zugänglich, sondern orientiert sich an den zuvor geleisteten finanziellen Beiträgen und kann selbst im begründeten Fall verwehrt werden, wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen eine gewisse Zeit nicht nachgekommen ist (vgl. Z. 21–23). In der Zusammenschau der Einzelaussagen wird eindrücklich deutlich, dass die Vereinigung zwar eine soziale Ausrichtung besaß und mit ihrem ideellen VereinigungszweckVereinigungszweck auf die FürsorgeFürsorge für ihre MitgliederMitglied ausgerichtet war, dass jedoch diese Form der sozialen Hilfe und Sicherung auf der Grundlage einer finanziellen Eigenleistung beruhte, die beim Ausbleiben zur Versagung jener Hilfeleistung führte. Zwar könnten auch die regelmäßigen MahlzeitenMahlzeiten als eine Art sozialer Hilfe verstanden werden, jedoch sind auch diese sekundär mit finanziellen Verpflichtungen verbunden, die eine Teilhabe absolut mittelloser Personen ausschließt und zudem aufgrund ihrer zeitlichen Anlage (sechs Mahlzeiten pro Jahr, vgl. Pag. II, Z. 11–13) auch nicht zu einer temporären Existenzsicherung dienen konnten.2

Nur wenige Aussagen trifft das Statut über das Miteinander der MitgliederMitglied im täglichen Kontext, lediglich einige wenige spezielle Aussagen betreffs Ruhestörungen und Beleidigungen werden formuliert (vgl. Pag. II, Z. 25–28). Das Fehlen weiterer Aussagen zum Vereinigungsleben lässt sich gleichermaßen plausibilisieren wie auch problematisieren: Plausibel erscheint die Vermeidung vor dem Hintergrund, dass das Statut allgemeine Regelungen trifft und mit ihnen den organisatorischen Rahmen der Vereinigung beschreibt. Regelungen, die die sozialen Gepflogenheiten betreffen, gehören nicht in diesen Rahmen und werden auch nicht formuliert. Außerdem könnte eine große Bandbreite an Regelungen bezüglich des Sozialverhaltens der MitgliederMitglied den Umkehrschluss nahelegen, dass ihre Einführung zwangsläufig notwendig ist, um ein geordnetes Miteinander zu ermöglichen, das ohne diese Regelungen nicht möglich wäre. Eine interne Unruhe wäre der Existenz der Vereinigung wiederum nicht zuträglich, da sie dadurch als potentieller Unruheherd wahrgenommen werden könnte. Eine Problematisierung ist in Bezug auf den Selbstanspruch der Inschrift (vgl. Z. 17–19) vorzunehmen: Zwar stehen dem an der Vereinigung bzw. an einer Mitgliedschaft interessierten Leser die organisatorischen Rahmenbedingungen vor Augen, jedoch fehlt ihm ein Einblick in die gesellschaftlich-sozialen HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge der Vereinigung, die ebenfalls zum Beitritt anregen könnten bzw. vice versa von einem Beitritt abhalten könnten. Eine Einführung in diese sowie eine Auseinandersetzung damit erfolgt also erst im Rahmen eines Beitritts.

In Verbindung mit der heuristischen Definition3 des Konzepts diakonischen Handelns ist festzuhalten, dass sich die genannten sozial-fürsorglichen HandlungsvollzügeHandlungsvollzüge lediglich durch erbrachte Vorleistungen und nicht aufgrund einer bestimmten handlungsleitenden MotivationMotivation, die auf – im weitesten Sinne – altruistischeAltruismus Motive zurückzuführen ist, ergeben. Zugleich ist aber ein derartiges Handeln und Verhalten nicht ausgeschlossen, unterliegt aber – per definitionem und per Statut – keiner Regulierung. Für die Vereinigung in ihrer Gesamtheit legt sich aber der Schluss nahe, dass sie eher im Sinne einer Dienstleistungsvereinigung mit geselligen Momenten zu verstehen ist, die zugleich auch kultische Anteile in sich vereint. Deutlich wird dies insbesondere an den Ausführungen zum Umgang mit Schuldnern des MitgliedsbeitragesMitgliedsbeitrag (vgl. Z. 22–23): Sie haben nach sechs Monaten weder ein Anrecht auf die BestattungskostenBestattungskosten, noch auf ihre eingezahlten Beiträge. Auch eine sonstige FürsorgeFürsorge für diese Personen ist nicht vorgesehen.

Es ist ferner anzunehmen, dass sich für MitgliederMitglied der Vereinigung auch soziale Verbindungen ergaben und persönliche Netzwerke eröffneten, die sich positiv auf die gesellschaftliche Stellung des jeweiligen Mitglieds auswirken konnten. Wie weit diese Auswirkungen reichten, entzieht sich jedoch einer Überprüfung bzw. selbst einer abgesicherten Vermutung, da keine entsprechenden Quellen verfügbar sind. Sicher ist aber Wilken zuzustimmen, der in Bezug auf die vorliegende Inschrift formuliert: „Die regelmäßigen Treffen gaben Gelegenheit zum Essen und Trinken, zur Unterhaltung und Erholung. Diese Zusammenkünfte ermöglichten nicht nur Entspannung nach der Tagesarbeit; sie verschafften auch Freunde und Genossen für gegenseitige Hilfe, eine Gelegenheit zur Anerkennung und EhreEhre; sie vermittelten gewöhnlichen Menschen ein Gefühl des eigene Wertes.“4 So kann vermutet werden, dass die Vereinigung durch ihre Ausrichtung auf eine finanzielle Absicherung im Todesfall einen Raum eröffnete, in dem die VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied im Leben ihrerseits sozial-fürsorglich handelten und zumindest innerhalb der Vereinigung wechselseitige AnteilnahmeAnteilnahme geübt haben. Via negationis ist der Inschrift zu entnehmen, dass es keinerlei Regelungen gab, die einem sozial-fürsorglichen Handeln zwischen den einzelnen MitgliedernMitglied entgegenstanden.5 Besonders das weitgehende Fehlen einer hierarchischen Organisation ist in diesem Zusammenhang zu würdigen. Lediglich zwei Aussagen des StatutsVereinigungsstatut weisen auf begrenzte hierarchische Strukturen hin: Einerseits das AmtAmt des QuinquennalisQuinquennalis, das in besonderer Weise gegen Verunglimpfungen geschützt ist (vgl. Pag. II, Z. 27–28). Andererseits die Regelungen für MitgliederMitglied, die ihren Platz wechseln und damit die Ordnung der VersammlungVersammlung stören (vgl. Pag II, Z. 25–26). Verbunden sind beide Regelungen mit Aussagen zu Sanktionen bei Verunglimpfungen zwischen den MitgliedernMitglied (vgl. Pag. II, Z. 26–27). Die letztgenannte Regelung ist als egalitäres Element anzusehen, das alle MitgliederMitglied wechselseitig absichert. Darüber hinaus wird der QuinquennalisQuinquennalis besonders geschützt und aus der Menge der anderen VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied herausgehoben. Die deutlich abgestuften Strafbeträge (vier, zwölf und 20 Sesterzen, vgl. Pag. II, Z. 25–28)6 sind ihrerseits ein Indiz für die hervorgehobene Stellung des QuinquennalisQuinquennalis. Da die Übernahme dieses AmtsAmt mit einer Beitragsfreiheit einhergeht, ist darüber hinaus aber laut Statut von einer mäßigen HierarchieHierarchie innerhalb der Vereinigung auszugehen, die sich insbesondere in der Person bzw. dem AmtAmt des QuinquennalisQuinquennalis fokussiert, dessen Ausführung jedem VereinigungsmitgliedMitglied ungeachtet seines realen sozialen Status offenstand.7 Das bedeutet, dass ein an der Vereinigung interessierter Mensch aufgrund der öffentlichen Darstellung der Regelungen sicher sein konnte, welche Services er aufgrund seiner finanziellen Teilhabe erwarten durfte und unter welchen Umständen diese verwehrt blieben.

2.2.4 Ergebnisse

Die Grundlagen der untersuchten Vereinigung fußen auf dem sozialen Grundgedanken der SolidaritätSolidarität: Ein dauerhaftes Erreichen des VereinigungszwecksVereinigungszweck ist nur aufgrund der finanziellen Vorleistung des PatronsPatron möglich, der damit einen Raum sozialer Absicherung schafft. Ob für ihn soziale Motive oder andere Motivationsgründen im Vordergrund standen, wie beispielsweise ein Gewinn an PrestigePrestige, kann nicht beantwortet werden.1 Darüber hinaus sind die einzelnen MitgliederMitglied der Vereinigung auf den Zusammenhalt und das Zusammenwirken der ganzen Vereinigung angewiesen, insbesondere wenn der Todesfall vor der Erreichung der zur Kostendeckung der BestattungBestattung notwendigen Gesamtsumme eintritt.2 In diesem Fall ist das persönliche Schicksal des Betroffenen eng verbunden mit den finanziellen Leistungen der Gesamtheit der MitgliederMitglied. Es vollzieht sich darin, wie innerhalb der heuristischen Begriffsbestimmung ausgeführt, eine wechselseitige AnteilgabeAnteilgabe und -nahmeAnteilnahme am Nächsten, die ihren konkreten Ausdruck im Leichenbegängnis findet bzw. auch in der Sorge ausgewählter VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied für außerhalb LanuviumsLanuvium verstorbene MitgliederMitglied (vgl. Z. 26–29).3 Allerdings kann dieses Verhalten nicht als im weitesten Sinne altruistischAltruismus bezeichnet werden, da es sich aus der Sorge um das eigene BegräbnisBegräbnis heraus motiviert und durch eigene finanzielle Leistungen finanziert, da jedes Mitglied durch seine Beiträge eine Art Versicherungsanspruch erwirbt, der im Todesfall ausgezahlt wird. Vor diesem Hintergrund verbinden sich in der Vereinigung von LanuviumLanuvium Elemente eines Hilfehandelns, das auf persönlichen Vorleistungen beruht mit einer Teilhabe an einem Vereinigungsvermögen, das aus der Stiftung einer Einzelperson hervorgeht. Das Hilfehandeln vollzieht sich also nicht allein im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten der VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied, sondern darüber hinaus im Rahmen der Möglichkeiten der Vereinigung, die sich maßgeblich aus der Vorleistung des PatronsPatron ergeben. Damit würde die Vereinigung einen äußeren Rahmen schaffen, der ihrem Zweck entspricht und der die MotivationMotivation zur gegenseitigen Hilfe positiv befördert. In Summa kann bei der vor Augen stehenden Vereinigung nicht von einer gesprochen werden, in der in besonderer Weise ein sozialer Impetus gepflegt wurde, sondern die lediglich aufgrund ihrer bestehenden Sozialgestalt einen solchen fördern konnte.4

2.3 Vereinigungsstatut aus Thessaloniki

Bei der Inschrift handelt es sich um eine Quelle, die aus dem lokal-urbanen Umfeld einer paulinischen Gemeinde stammt. Sie ist in das 1. Jh. n.Chr. zu datieren und stammt aus der Stadt ThessalonikiThessaloniki in Mazedonien.1 Gefunden wurde sie im Sarapeion. Mit der Datierung und der Lokalisierung erfüllt die Inschrift die Kriterien, die unter den Begriffen „Zeit“ und „Raum“ formuliert wurden und bietet sich entsprechend ihrer formalen Voraussetzungen zur Untersuchung an.2

Durch die gemeinsame lokale Verortung in ThessalonikiThessaloniki legen sich letztlich wechselseitige Wahrnehmungen mit der paulinischen Tradition nahe, wie sie im 1. und – unter anderen Vorzeichen – 2. Thessalonicherbrief vorliegt.3 Mögliche sachliche Bezüge werden an anderer Stelle diskutiert.4

2.3.1 Text und Übersetzung

Editionen (in Auswahl): GRA I 76GRA I 76; IG X/2.1 259IG X/2.1 259; PHI 137441PHI 137441; SEG XXX 622SEG XXX 622

[ἀγαθῆ]ι̣ τ̣ύ̣χηι Διὸς <vacat> | Δ̣ι̣ο̣νύσ̣ου vv Γονγύλου. <vacat> | Γ(άïος) Ἰούλιος ΒΗΣΑΡΤΗΣ ἀνέθηκεν τῷ θεῷ καὶ | ἔδωκεν ἐν δόσε̣ι τοῖς τε νῦν αὐτοῦ καὶ ἐ̣σομένοις̣ | [5] μύστα̣ις, ἕως ἂν συνιστῶ̣νται, ἀμπέλων ἐν τῇ | Πε̣ρ̣δυλίᾳ ἔν τὸ ἄστυι πλέθρων πέντε τὸ τρίτον | μέρος ἐπὶ τῷδε, ἐφ’ ᾧ τὴν καρπήαν ἐχόντων | καθ’ ἕτος γείνηται ἡ ἐπὶ τῶν θρεψάντων | αρτου ἑστίασις κ̣ατὰ τὸ παραδεδομένον | [10] καὶ τὴν δόσιν, Δύστρου v ιθ΄ ν, Δαισίου v ιγ΄, | Γορπιαίου v κγ΄, v ὀμνύντων τῶν τε νῦν καὶ | τῶν ἐσομένον μυστο͂ν τὸν θεὸν καὶ τὰ ὅργια | καὶ τὸ μεσανύκτιον ἄρτοῦ διαφυλάξειν τὴν | ἐπά̣νο θρησκήαν κατὰ τὴν δόσιν. ἀνέθηκαν | [15] δὲ καὶ οἱ ὑπογε̣γρα̣μμένοι μύσται, ἐφ’ ὁ͂ τῆς καρ- | πήας μετέχωσιν τὸν τοῦ ζῆν χρόνον αὐτοὶ ἐπὶ | τοῦ θεοῦ καὶ μεταπαραλαμβάνωσιν οἱ ἐπεισι- | όντες μύσται, τοῦ αὐτοῦ πενταπλέθρ̣ου τὰ δύο | μέρη, ἐφ’ ᾧ ἄπρατα διηνεκῶς μ̣ε̣ίνῃ, ὀμοσάν- | [20] των κατὰ τὰ αὐτὰ συνδιαφυλά̣ξειν. | <vacat>

<col. I>

Λ Φουλούιος Φῆλιξ | ἱερεύς | <vacat> Μ̣(ᾶρκος) Ὄμβρειος Ἔρως | Νε̣ίκανδρος Νεικάνδρου | [25] Ἡ̣ρ̣α̣κλείδης Κορράγου | Γ(άϊος) Ἰούλιος Φῆλιξ | Μ̣(ᾶρκος) Ὄμβρειος Μακε-δών | Τ(ίτος) Σέξτιος <vacat> | Ν(όνας) Τερραῖος Ὑάκινθος | [30] Ἀντίγονος Νεικηφόρου | Μ̣(ᾶρκος Δόλλ̣ι̣ος Ἀττικός |

<vacat>

<col. II>

Γ(άϊος) Ἰούλιος Ἀγαθόπους | Ἀβούδιο[ς] [……]ΩΝ | <vacat> Ν(εμέριος) Τερραῖος Φιρμα̣νός | Μ(ᾶρκος) Λόλλιος Σαβ̣ε̣ῖνος | [25] Γ(άϊος) Ῥάϊος Ζώσιμος | Μ(ᾶρκος) Μάριος Κερεάλις | Μ(ᾶρκος) Ἀντώνιος Πρεῖμος | <vacat> ἀνετέθη ἐπιτρέψαντος Στράτωνος τοῦ | Ἐπικράτους, φύσει δὲ Διονυσίου ἱερητεύοντος | τὸ vv βʹ.

Alles Gute, Zeus <vacat> DionysosDionysos Gongylos. <vacat> Gaius JuliusJulius BESARTES weihte dem Gott und gab eine ZuwendungZuwendung [für] seine jetzigen und zukünftigen MystaiMystai, [5] solange sie organisiert sind, ein Drittel von fünf Plethra Weinbergen in der Stadt von Perdylia [gelegen] und zwar so, dass solange [sie] den Profit haben jährlich stattfinden soll für die ThrepsantesThrepsantes ein Brot-Bankett, entsprechend dem Gegebenen der Tradition [10] und der ZuwendungZuwendung, [am] 19. Dystros, [am] 13. Daisios, [am] 23. Gorpiaios, die jetzigen und zukünftigen MystaiMystai schwören dem Gott sowohl die Riten als auch das mitternächtliche Brot als oben genanntes Ritual entsprechend der Schenkung zu bewahren. Es weihten [15] auch die aufgeschriebenen MystaiMystai, solange sie selbst während ihrer Lebzeit Anteil hatten am Nutzrecht vor dem Gott und auch die nachfolgenden MystaiMystai das AmtAmt innehaben, zwei Drittel derselben fünf Plethra [die] zu verteilen [sind], sie schworen [20] dies entsprechend streng zu bewahren, mit der Absicht, dass alles ständig unverkäuflich bleibt.

<col. I>

Lucius Fulius Felix

PriesterPriester

<vacat>

Markus Ombrius Eros

Nikandros, Sohn des Nikandros

[25] Herakleides, Sohn des Korragos

Gaius JuliusJulius Felix

Markus Ombrius Make-

Don

TitusTitus Sextius <vacat>

Nonas Terraios Hyacintos

[30] Antigonos, Sohn des Neikephoros

Markus Lollios Attikos

<col. II>

Gaius JuliusJulius Agathopous

Aboudios [……] ON

<vacat>

Nemerios Terraios Phirmanus

Markus Lollios Sabeinus

[25] Gaius Raius Zosimus

Markus Marius Cerealis

Markus Antonius Preimus

<vacat>

Aufgerichtet, als Stratonus Anvertrauter war, [Sohn] des Epikratos, von Natur aus PriesterPriester des DionysosDionysos zu sein, das zweite [Mal].

2.3.2 Situation und Lektüre der Inschrift

Die Inschrift vermittelt einen Einblick in die Gepflogenheiten der MystaiMystai1, die dem Zeus (DionysosDionysos Gongylos)2 anhängen. Grundlage für ihre Vereinigung ist eine Aktivität des Gaius JuliusJulius [Besartes]3. Dieser offeriert der Gottheit (Z. 3) und ihren Anhängern einen Weinberg (Z. 5) in der Ortslage Perdylia, dessen Maße und Aufteilung die Inschrift konkret benennt (Z. 6–7). Diese Widmung geschieht einerseits für die aktuellen und zukünftigen Anhänger (Z. 4–5) und andererseits zweckgebunden durch die Beschreibung des Verwendungszwecks eines Teils des Ertrags (Z. 7–14): Zu drei regelmäßigen, terminlich festgelegten Zeitpunkten (vgl. Z. 10–11) sollen κ̣ατὰ τὸ παραδεδομένον (Z. 9), also entsprechend der Tradition der Vereinigung, Festmähler stattfinden, an denen die ThrepsantesThrepsantes4 teilnehmen (Z. 8). Ungeklärt bleibt, wer zu dieser Gruppe gerechnet wird.5 Zunächst sind, von einer wörtlichen Übersetzung des Begriffs ausgehend, konsequenterweise die MitgliederMitglied der Vereinigung, d.h. die MystaiMystai, in den Blick zu nehmen, die z. T. namentlich genannt werden (vgl. col. I; II) und die ihren Schwur auf das beschriebene Verhalten geben (Z. 11), was weitere Teilnehmer aber nicht per se ausschließt. Alle Teilnehmer an den MahlzeitenMahlzeiten der Vereinigung sind somit letztlich als ThrepsantesThrepsantes zu verstehen. Die Ausgestaltung dieser Festmähler richtet sich nach der vorgegebenen Tradition (Z. 9) und wird gespeist aus den Erträgen eines Drittels des gestifteten Weinberges (καὶ τὴν δόσιν, Z. 10). Verbunden mit der Stiftung des Weinberges ist ein Schwur (Z. 11) und die Verpflichtung der aktuellen und zukünftigen VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied (Z. 11–12), das durch die Inschrift dargestellte Ritual der Festmähler zu bewahren und fortzuführen (Z. 13). Die Inschrift stellt also den Versuch dar, die Rituale für kommende Generationen festzuhalten und zu etablieren. Um diesem Schwur gerecht zu werden, kann die Zustimmung zur genannten Verordnung als Voraussetzung für den Beitritt neuer MitgliederMitglied verstanden werden, die innerhalb der Inschrift als zukünftige Bewahrer und Träger der etablierten Rituale erscheinen (Z. 11–14). Zu diesen Ritualen ist auch das in Z. 13 genannte τὸ μεσανύκτιον ἄρτου zu zählen, dessen Bedeutung nicht letztgültig erschlossen werden kann. Im Kontext der Inschrift ist davon auszugehen, dass es sich um ein Ritual handelte, bei dem Brot (ἄρτου, Z. 13) und Wein eine wichtige Rolle spielten, wie sich durch die Erwähnung des Weinberges und dessen Ertrag (τὴν καρπήαν, Z. 7) sowie die Zuordnung der Vereinigung zu DionysosDionysos (Z. 2) ergibt.

An die Ausführung zu den verpflichtenden MahlzeitenMahlzeiten, deren Durchführung und Bewahrung schließen sich weitere Verpflichtungen für die MystaiMystai an, die sich aus dem Besitz des Weinberges ergeben: Die Erträge von zwei Dritteln des gestifteten Geländes sollen unter den jeweiligen MitgliedernMitglied der Vereinigung zu gleichen Teilen aufgeteilt (Z. 15–19) werden, unabhängig von der jeweiligen Länge der Zugehörigkeit zur Vereinigung (Z. 16–18). Im weiteren Sinne kann die Bedeutung des Verbs μετέχω (Z. 16) neben „teilnehmen“ und „partizipieren“6 auch mit „mitgenießen“7 wiedergegeben werden. Insbesondere die zweite Variante korreliert mit der gesellig-kultischen Ausrichtung der Vereinigung, die sich aus der Verbindung mit DionysosDionysos (vgl. Z. 2) ergibt. Die Inschrift sieht vor, dass die Partizipation der MystaiMystai auf Lebenszeit angelegt ist (Z. 16) und die Einhaltung der in der Inschrift genannten Verpflichtungen erfordert. Alle neu hinzukommenden MitgliederMitglied sind ebenfalls zur Teilhabe und zur Einhaltung der Verpflichtungen angehalten (Z. 12.17). Eine Grundlage für den langfristigen Erfolg der Vereinigung wird in Z. 19 formuliert. Darin wird festgehalten, dass der eingangs erwähnte Weinberg beständig unverkauft, d.h. im Besitz der Vereinigung bleiben soll. Mit dieser Bestimmung besiegelt die Inschrift das Anliegen, dass zu Lebzeiten der zur Aufstellung der Inschrift aktiven MystaiMystai und darüber hinaus hinzukommende MitgliederMitglied Anteil haben sollen am Ertrag der Schenkung. Deutlich hervorzuheben ist nicht zuletzt die Aufteilung des gestifteten Landes: Während Z. 6–7 einen Teil des Ertrags des Landes für die gemeinsamen Festmähler vorsieht, sind nach Z. 18–19 zwei Teile des Ertrags für die Aufteilung unter den aktuellen und zukünftigen MystaiMystai vorgesehen. Damit fällt der für die MitgliederMitglied allgemein verfügbare Anteil des Ertrags deutlich höher aus als der für die Ausstattung der vorgeschriebenen Mahlzeiten vorgesehene Anteil. Daraus ist die Frage abzuleiten, ob die kultischen Vollzüge der Vereinigung eher sekundärer Natur sind, während demgegenüber gesellschaftliche Vollzüge eine größere Rolle spielten. Darauf könnte auch die Anzahl der vorgeschriebenen Festmähler hindeuten, die deutlich geringer ausfällt als in anderen Vereinigungen.8

Abgeschlossen wird die Inschrift durch eine zweispaltige Namensliste (vgl. col. I u. II), die einen Eindruck der MitgliederMitglied zur Zeit der Aufstellung der Inschrift vermittelt. Anhand der Liste wird zunächst deutlich, dass augenscheinlich nur Männer MitgliederMitglied der Vereinigung waren, da weibliche Namen fehlen. Demgegenüber bietet IG X/2.1 260IG X/2.1 260 die Würdigung einer Priesterin des DionysosDionysos dar, weswegen dieser Befund schwerlich verallgemeinert werden kann. Darüber hinaus identifiziert Nigdelis die Mitgliederliste als Indiz für eine Vereinigung, die sowohl Bürger als auch Nicht-Bürger zu vereinen weiß.9 Keinen Hinweis bietet die Mitgliederliste auf Sklaven. Sollte sich als richtig erweisen, dass IG X/2.1 244IG X/2.1 244, datiert in die zweite Hälfte des 2. Jahrhunderts, aufgrund der Ähnlichkeiten in der Mitgliederliste, derselben Vereinigung zuzuschreiben ist wie die vorliegende Inschrift, wäre dieser Umstand einerseits als ein Indiz für die zeitliche Beständigkeit der Vereinigung anzusehen10. Andererseits wäre dann der Erweis erbracht, dass sich die Mitgliedschaft in der Vereinigung innerhalb ähnlicher Abstammungen und Herkunftsorte fortsetzte, wie die ähnlichen Namen nahelegen.11

2.3.3 Soziologie der Vereinigung

Abgesehen von der Namensliste und ihren Hinweisen auf Bürger und Nicht-Bürger bietet die Inschrift wenige Hinweise auf die Soziologie der Vereinigung. Deutlich werden die finanziellen Möglichkeiten des Gaius JuliusJulius, der den Weinberg der Vereinigung und ihrem Gott darbietet bzw. als Opfer vorlegt (Z. 3–5). Der Ertrag des gestifteten Weinbergs ist für die Ausgestaltungen der Festmähler vorgesehen (vgl. Z. 7ff.) und darüber hinaus zur freien Verfügung durch die MitgliederMitglied (vgl. Z. 15ff.), die alle in gleichem Maße am Ertrag partizipieren dürfen.1 Vor dem Hintergrund der Frage nach dem Konzept diakonischen Handelns ist offenzulassen, ob in der vorliegenden Inschrift der Stifter des Weinbergs als fürsorglich Handelnder zu verstehen sein könnte, der nach seinen Möglichkeiten die Vereinigung dauerhaft durch die Stiftung Anteil haben lässt an seinem Besitz und damit deren Existenz sichert. Die MotivationMotivation, die zu dieser Handlung führte, kann lediglich vermutet werden, da anhand der Inschrift keine expliziten Aussagen zu gewinnen sind. Denkbar wären, neben einem kultisch-egoistischen Motiv eine Wohltat für die Gottheit zu vollbringen,2 auch Motive, die eine Steigerung des persönlichen Prestiges im Blick haben. Demgegenüber ist aber wahrzunehmen, dass die Inschrift nicht primär der Würdigung des WohltätersWohltäter diente.3 Vielmehr liegt ihr Fokus auf der Beschreibung und Festhaltung der mit der Stiftung verbundenen Vorgaben, auf die sich die namentlich genannten Mysten einlassen und die damit den Grundstein für eine längerfristige Teilhabe an den Erträgen legen (vgl. die Hinweise auf die zukünftigen MitgliederMitglied in Z. 12.17f.). Dementsprechend wird Gaius auch nicht als WohltäterWohltäter, also als EuergetEuerget, bezeichnet, seine Würdigung vollzieht sich vielmehr implizit durch die Einhaltung der genannten Verpflichtungen durch die MystaiMystai und darüber hinaus durch seine Namensnennung innerhalb der öffentlichen Inschrift.

2.3.4 Ergebnisse

Unstrittig festgehalten werden kann, dass die MitgliederMitglied einen Nutzen aus der Stiftung gezogen haben. Der Kreis der Nutznießer bleibt laut der Inschrift einzig auf die VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied beschränkt, sofern darunter die Teilhabe an den Erträgen zur persönlichen Nutzung verstanden wird. Die Teilhabe vereinigungsfremder Personen an den gemeinsamen MahlzeitenMahlzeiten jedoch bleibt offen und ist aufgrund der verwendeten Terminologie nicht auszuschließen. Darüber hinaus jedoch ist die Teilhabe an den nicht für die Mahlzeiten bestimmten Erträgen zwangsläufig an eine Mitgliedschaft gebunden und steht keiner Öffentlichkeit offen. Diese Mitgliedschaft ist an konkrete Bedingungen gebunden, die sich aus der Nutzung und Bereitstellung des Weinbergs heraus ergeben. Inwieweit das beschriebene Handeln dem Konzept diakonischen Handelns im Sinne der Definition zugehörig ist, wurde bereits angefragt und ist noch einmal systematisch darzustellen: Gaius JuliusJulius greift mit seiner Stiftung positiv-gestaltend in das Leben der Vereinigung ein und verwendet dafür eigene, private Mittel. Zwar verlangt der Stifter die Einhaltung bestimmter Regeln, jedoch zieht er augenscheinlich keinen persönlichen Nutzen aus deren Befolgung und der Stiftung des Weinberges. Das Schweigen der Inschrift in Bezug auf die MotivationslageMotivationslage des Gaius könnte als positives argumentum e silentio für ein dem Konzept diakonischen Handelns zugehöriges Verhalten gedeutet werden, weil sich mit der Stiftung keine Erwartung einer Gegenleistung zugunsten des Stifters verbindet und sie nicht auf die Erlangung eines Gewinns abzielt. Anders als bei anderen Inschriften wird das Verhalten des Gaius darüber hinaus nicht weiter kommentiert. Daher ist nicht auszuschließen, dass der Stifter aus wohltätigen oder auch altruistischenAltruismus Motiven heraus handelte. Als ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich kann die Stiftung durch die Verteilung eines Teils des Ertrags des Weinbergs an die MitgliederMitglied der Vereinigung bezeichnet werden.

Somit ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass durch die vorliegende Inschrift eine längerfristige Art von Unterstützungsleistung bezeugt wird, die dem Konzept diakonischen Handelns zuzuordnen ist. In Form einer Stiftung mit nachhaltigem Ertrag verschafft sie sich einen monetär-materiellen Ausdruck und kommt einer definierten und abgegrenzten Menschengruppe zu Gute. Die über die Inschrift hinausgehende Rezeption und Würdigung des Verhaltens und der Person des Gaius JuliusJulius entzieht sich aufgrund fehlender Informationen der Kenntnis. Durch IG X/2.1 260IG X/2.1 260 kann unter der Annahme der Zuordnung zur selben Vereinigung lediglich ein längerfristiges Bestehen angenommen werden, das seinen Ursprung u.a. auch in der Stiftung des Gaius JuliusJulius genommen haben dürfte. Mit den skizzierten Verhaltensweisen könnte die Vereinigung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beigetragen haben, einer vermeintlichen „social disruption“1 im ersten Jahrhundert im begrenzten Raum der Stadt ThessalonikiThessaloniki entgegenzuwirken: „On the contrary, when they joined associations, the Thessalonians – or at least most of them – aimed at being reintegrated into the life of the city as active citizens trough a new collective identity […].“2

2.4 Vereinigungsstatut aus Athen

Die Inschrift der IobacchenIobacchen bietet einen Einblick in den Aufbau und die Gestalt einer Vereinigung1 und wurde von deutschen Archäologen Ende des 19. Jahrhunderts in der Nähe des Aeropags in AthenAthen gefunden. Da nach Apg 17,16–33Apg 17,16–33 ein Bezug zwischen dieser Stadt und dem ApostelApostel PaulusPaulus besteht, ist das in Kapitel II.1.2.2 formulierte Kriterium als erfüllt anzusehen. Zu datieren ist die Inschrift in die Mitte der zweiten Hälfte des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts und erfüllt damit das formulierte Kriterium der zeitlichen Plausibilität.2 Interessant erscheint der literarische Umstand, dass die Ausführungen des StatutsVereinigungsstatut auf ältere, bereits geprägte Bestimmungen zurückgehen, die aktualisiert und wieder in Geltung gesetzt werden (vgl. Z. 10–13). Aufgrund der nachweislichen Erfüllung der für diese Studie formulierten formalen Kriterien ist eine Lektüre angezeigt.3

2.4.1 Text und Übersetzung

Editionen (in Auswahl): GRA I 51GRA I 51; IG II2 1368IG II2 1368; PHI 3584PHI 3584; SEG XXXIII 254SEG XXXIII 254; SIG2 737SIG2 737; SIG3 III 1109SIG3 III 1109

ἀγαθῇ τύχῃ. | ἐπὶ ἄρχοντος Ἀρ(ρίου) Ἐπαφροδείτου, μηνὸς | Ἐλαφηβολιῶνος ηʹ ἑσταμένου, ἀγορὰν | συνήγαγεν πρώτως ὁ ἀποδειχθεὶς | [5] ἱερεὺς ὑπὸ Αὐρ. Νεικομάχου τοῦ ἀνθι- | ερασαμένου ἔτη ιζʹ καὶ ἱερασαμένου | ἔτη κγʹ καὶ παραχωρήσαντος ζῶντος | εἰς κόσμον καὶ δόξαν τοῦ Βακχείου | τῷ κρατίστῳ Κλα. Ἡρώδῃ, ὑφ’ οὗ ἀνθιερεὺς | [10] ἀποδειχθεὶς [ἀν]έγνω δόγματα τῶν | ἱερασαμένων, Χρυσίππου καὶ Διονυσίου, | καὶ ἐπαινέσαντος τοῦ ἱερέως καὶ τοῦ ἀρ- | χιβάχχου καὶ τοῦ προστάτου ἐξ(εβόησαν) ‛τούτοις | ἀεὶ χρώμεθα’, ‛καλῶς ὁ ἱερεύς’, ‛ἀνάκτησαι | [15] [τ]ὰ δόγματα’, ‛σοὶ πρέπει’, ‛εὐστάθειαν τῷ | Βακχείῳ καὶ εὐκοσμίαν’, ‛ἐν στήλῃ τὰ δό- | γματα’, ‛ἐπερώτα’. ὁ ἱερεὺς εἶπεν· “ἐπεὶ καὶ | ἐμοὶ καὶ τοῖς συνιερεῦσί μο[υ] καὶ ὑ- | μεῖν πᾶσιν ἀρέσκει, ὡς ἀξιοῦτ̣ε ἐπε- | [20] ρωτήσομεν”. καὶ ἐπερώτησεν ὁ πρό- | εδρος Ῥοῦφος Ἀφροδεισίου· ‘ὅτῳ δοκεῖ | κύρια εἶναι τὰ ἀνεγνωσμένα δόγμα- | τα καὶ ἐν στήλῃ ἀναγραφῆναι, ἀράτω | τὴν χεῖρα’. πάντες ἐπῆραν. ἐξ(εβόησαν)· ‘πολλοῖς | [25] ἔτεσι τὸν κράτιστον ἱερέα Ἡρώδην’, | ‘νῦν εὐτυχεῖς, νῦν πάντων πρῶτοι | τῶν Βακχείων’, ‘καλῶς ὁ ἀνθιερεύς’, ‘ἡ στή- | λη γενέστω’. ὁ ἀνθιερεὺς εἶπε· “ἔσται ἡ | στήλη ἐπὶ τοῦ κείονος, καὶ ἀναγραφή- | [30] σονται· εὐτονήσουσι γὰρ οἱ προεστῶ- | τες τοῦ μηδὲν αὐτῶν λυθῆναι.” |

II μηδενὶ ἐξέστω ἰόβακχον εἶναι, ἐὰν μὴ | πρῶτον ἀπογράψηται παρὰ τῷ ἱερεῖ | τὴν νενομισμένην ἀπογραφὴν καὶ | [35] δοκιμασθῇ ὑπὸ τῶν ἰοβάκχων ψή- | φῳ, εἰ ἄξιος φαίνοιτο καὶ ἐπιτήδειος | τῷ Βακχείῳ. ἔστω δὲ τὸ ἰσηλύσιον | τῷ μὴ ἀπὸ πατρὸς * νʹ καὶ σπονδή. | ὁμοίως καὶ οἱ ἀπὸ πατρὸς ἀπογραφέ- | [40] σθωσαν ἐπὶ * κεʹ διδόντες ἡμιφόριον | μέχρις ὅτου πρὸς γυναῖκας ὦσιν. | συνίτωσαν δὲ οἱ ἰόβακχοι τάς τε ἐνά- | τας καὶ τὰς ἀμφιετηρίδας καὶ Βακχεῖ- | α καὶ εἴ τις πρόσκαιρος ἑορτὴ τοῦ θεοῦ, | [45] ἕκαστος ἢ λέγων ἢ ποιῶν ἢ φιλοτει- | μούμενος, καταβάλλων μηνιαίαν | τὴν ὁρισθεῖσαν εἰς τὸν οἶνον φοράν· | ἐὰν δὲ μὴ πληροῖ, εἰργέσθω τῆς στιβά- | δος, καὶ εὐτονείτωσαν οἱ τῷ ψηφίσμα- | [50] τι ἐνγεγραμμένοι, χωρὶς ἢ ἀποδημίας | ἢ πένθους ἢ νόσου ἢ <εἰ> σφόδρα ἀνανκαῖός | τις ἦν ὁ προσδεχθησόμενος ἰς τὴν στιβά- | δα, κρεινάντων τῶν ἱερέων. ἐὰν δὲ ἰοβάκ- | χου ἀδελφὸς ἰσέρχηται ψήφῳ δοκιμασθείς, | [55] διδότω * νʹ. ἐὰν δὲ ἱερὸς παῖς ἐξωτικὸς καθεσ- | θεὶς ἀναλώσῃ τὰ πρὸς τοὺς θεοὺς καὶ τὸ Βακχεῖον, | ἔστω μετὰ τοῦ πατρὸς ἰόβακχος ἐπὶ μιᾷ | σπονδῇ τοῦ πατρός. vv τῷ δὲ ἀπογραψαμένῳ | καὶ ψηφοφορηθέντι διδότω ὁ ἱερεὺς ἐπισ- | [60] τολὴν ὅτι ἐστὶν ἰόβακχος, ἐὰν πρῶτον | δοῖ τῷ ἱερεῖ τὸ ἰσηλύσιον, ἐνγραφομένου | τῇ ἐπιστολῇ τὰ χωρήσαντα εἰς τό δε(λ)τί(ον). | οὐδενὶ δὲ ἐξέσται ἐν τῇ στιβάδι οὔτε ᾆσαι | οὔτε θορυβῆσαι οὔτε κροτῆσαι, μετὰ δὲ | [65] πάσης εὐκοσμίας καὶ ἡσυχίας τοὺς μερισ | μοὺς λέγειν καὶ ποιεῖν, προστάσσοντος | τοῦ ἱερέως ἢ τοῦ ἀρχιβάκχου. vvvv μηδενὶ | ἐξέστω τῶν ἰοβάκχων τῶν μὴ συντελε | σάντων εἴς τε τὰς ἐνάτας καὶ ἀμφιετηρί- | [70] δας εἰσέρχεσθαι ἰς τὴν στιβάδα μέχρις ἂν | ἐπικριθῇ αὐτῷ ὑπὸ τῶν ἱερέων ἢ ἀπο | δοῦναι αὐτὸν ἢ ἰσέρχεσθαι. vvv μάχης δὲ | ἐάν τις ἄρξηται ἢ εὑρεθῇ τις ἀκοσμῶν ἢ | ἐπ’ ἀλλοτρίαν κλισίαν ἐρχόμενος ἢ ὑβρί- | [75] ζων ἢ λοιδορῶν τινα, ὁ μὲν λοιδορη- | θεὶς ἢ ὑβρισθεὶς παραστανέτω δύο ἐκ | τῶν ἰοβάκχων ἐνόρκους, ὅτι ἤκου- | σαν ὑβριζόμενον ἢ λοιδορούμενον, | καὶ ὁ ὑβρίσας ἢ λοιδορήσας ἀποτιν[νύ]- | [80] τω τῷ κοινῷ λεπτοῦ δρ(αχμὰς) κεʹ, ἢ ὁ αἴτιος | γενόμενος τῆς μάχης ἀποτιννύτω | τὰς αὐτὰς δρ. κεʹ, ἢ μὴ συνίτωσαν ἰς τοὺς | ἰοβάκχους μέχρις ἂν ἀποδῶσιν. | ἐὰν δέ τις ἄχρι πληγῶν ἔλθῃ, ἀπογραφέστω | [85] ὁ πληγεὶς πρὸς τὸν ἱερέα ἢ τὸν ἀνθιερέα, | ὁ δὲ ἐπάνανκες ἀγορὰν ἀγέτω, καὶ ψή- | φῳ οἱ ἰόβακχοι κρεινέτωσαν προηγου- | μένου τοῦ ἱερέως, καὶ προστειμάσθω | πρὸς χρόνον μὴ εἰσελθεῖν ὅσον ἂν δό- | [90] ξῃ καὶ ἀργυρίου μέχρι * κεʹ. v ἔστω δὲ | τὰ αὐτὰ ἐπιτείμια καὶ τῷ δαρέντι καὶ | μὴ ἐπεξελθόντι παρὰ τῷ ἱερεῖ ἢ τῷ | ἀρχιβάκχῳ, ἀλλὰ δημοσίᾳ ἐνκαλέσαν- | τι. v ἐπιτείμια δὲ ἔστω τὰ αὐτὰ τῷ εὐκόσ- | [95] μῳ μὴ ἐκβαλόντι τοὺς μαχομένους. | εἰ δέ τις τῶν ἰοβάκχων, εἰδὼς ἐπὶ τοῦ- | το ἀγορὰν ὀφείλουσαν ἀχθῆναι, μὴ ἀ- | παντήσῃ, ἀποτεισάτω τῷ κοινῷ λε- | πτοῦ δρ. νʹ. ἐὰν δὲ ἀπειθῇ πρασσόμε- | [100] νος, ἐξέστω τῷ ταμίᾳ κωλῦσαι αὐτὸν | τῆς εἰσόδου τῆς εἰς τὸ Βακχεῖον μέ- | χρις ἂν ἀποδοῖ. vvvv ἐὰν δέ τις τῶν | εἰσερχομένων τὸ ἰσηλύσιον μὴ | διδοῖ τῷ ἱερεῖ ἢ τῷ ἀνθιερεῖ, εἰργέσ- | [105] θω τῆς ἑστιάσεως μέχρις ἂν ἀπο- | δοῖ, καὶ πρασσέσθω ὅτῳ ἂν τρόπῳ | ὁ ἱερεὺς κελεύσῃ. vv μηδεὶς δ’ ἔπος | φωνείτω μὴ ἐπιτρέψαντος τοῦ ἱε- | ρέως ἢ τοῦ ἀνθιερέως, ἢ ὑπεύθυνος | [110] ἔστω τῷ κοινῷ λεπτοῦ δρ(αχμῶν) λʹ. | ὁ ἱερεὺς δὲ ἐπιτελείτω τὰς ἐθίμους | λιτουργίας στιβάδος καὶ ἀμφιετη- | ρίδος εὐπρεπῶς καὶ τιθέτω τὴν | τῶν καταγωγίων σπονδὴν στι- | [115] βάδι μίαν καὶ θεολογίαν, ἣν ἤρ- | ξατο ἐκ φιλοτειμίας ποιεῖν ὁ ἱε- | ρασάμενος Νεικόμαχος. vv ὁ δὲ ἀρχί- | βακχος θυέτω τὴν θυσίαν τῷ | θεῷ καὶ τὴν σπονδὴν τιθέτω | [120] κατὰ δεκάτην τοῦ Ἐλαφηβολι- | ῶνος μηνός. vv μερῶν δὲ γεινομέ- | νων αἰρέτω ἱερεύς, ἀνθιερεύς, | ἀρχίβακχος, ταμίας, βουκολικός, | Διόνυσος, Κόρη, Παλαίμων, Ἀφρο- | [125] δείτη, Πρωτεύρυθμος· τὰ δὲ ὀνό- | ματα αὐτῶν συνκληρούσθω | πᾶσι. vv ὃς δ’ ἂν τῶν ἰοβάκχων λάχῃ κλῆ- | ρον ἢ τειμὴν ἢ τάξιν, τιθέτω τοῖς ἰο- | βάκχοις σπονδὴν ἀξίαν τῆς τάξεως, | [130] γάμων, γεννήσεως, Χοῶν, ἐφηβείας, | πολειτείας, ῥαβδοφορίας, βουλείας, ἀ- | θλοθεσίας, Πανέλληνος, γερουσίας, | θεσμοθεσίας, ἀρχῆς ἧσδηποτεοῦν, | συνθυσίας, εἰρηναρχίας, ἱερονείκου, | [135] καὶ εἴ τίς τι ἐπὶ τὸ κρεῖσσον ἰόβακχος ὢν | τύχοιτο. v εὔκοσμος δὲ κληρούσθω ἢ καθισ- | τάσθω ὑπὸ τοῦ ἱερέως, ἐπιφέρων τῷ ἀκοσ- | μοῦντι ἢ θορυβοῦντι τὸν θύρσον τοῦ θε- | οῦ. vv ᾧ δὲ ἂν παρατεθῇ ὁ θύρσος, ἐπικρεί- | [140] ναντος τοῦ ἱερέως ἢ τοῦ ἀρχιβάκχου | ἐξερχέσθω τοῦ ἑστιατορείου. v ἐὰν δὲ ἀ- | πειθῇ, αἰρέτωσαν αὐτὸν ἔξω τοῦ πυλῶ- | νος οἱ κατασταθησόμενοι ὑπὸ τῶν | ἱερέων ἵπποι, καὶ ἔστω ὑπεύθυνος | [145] τοῖς περὶ τῶν μαχομένων προστεί- | μοις. vv ταμίαν δὲ αἱρείσθωσαν οἱ ἰόβακ- | χοι ψήφῳ εἰς διετίαν, καὶ παραλαμβα- | νέτω πρὸς ἀναγραφὴν τὰ τοῦ Βακχεί- | ου πάντα, καὶ παραδώσει ὁμοίως τῷ | [150] μετ’ αὐτὸν ἐσομένῳ ταμίᾳ. παρεχέτω | δὲ οἴκοθεν τὸ θερμόλυχνον τάς τε ἐ- | νάτας καὶ ἀμφιετηρίδα καὶ στιβάδα, | καὶ ὅσαι ἔθιμοι τοῦ θεοῦ ἡμέραι, καὶ | τὰς ἀπὸ κλήρων ἢ τειμῶν ἢ τάξε- | [155] ων ἡμέρας. vv αἱρείσθω δὲ γραμμα- | τέα, ἐὰν βούληται, τῷ ἰδίῳ κινδύνῳ, | συνκεχωρήσθω δὲ αὐτῷ ἡ ταμιευ- | τικὴ σπονδὴ καὶ ἔστω ἀνείσφορος | τὴν διετίαν. vv ἐὰν δέ τις τελευτή- | [160] σῃ ἰόβακχος, γεινέσθω στέφανος αὐ- | τῷ μέχ<ρ>ι * εʹ, καὶ τοῖς ἐπιταφήσασι τι- | θέσθω οἴνου κεράμιον ἕν, ὁ δὲ μὴ | ἐπιταφήσας εἰργέσθω τοῦ οἴνου.

Alles Gute! In der Zeit [des] Archonten Arrios Epaphrodeitus, am achten des Monats Elaphebolionos, brachte zum ersten Mal der von [5] Aurelius Neikomachos, der 17 Jahre Anthiereus und 23 Jahre PriesterPriester gewesen ist und lebend zurückgetreten war, zu Ordnung und EhreEhre des BaccheionBaccheion [zugunsten] des vortrefflichsten Klaudius Herodes, [der] ernannte PriesterPriester, eine VersammlungVersammlung zusammen, von welchem er zum Anthiereus [10] ernannt war, leitete er die Grundsätze derer ein, die PriesterPriester waren, Chrysippos und Dionysios, und als zustimmten der PriesterPriester und der ArchibacchosArchibacchos und der Prostates riefen sie [d.h. die Versammelten] laut aus: „Dieses wollen wir immer gebrauchen!“, „Wohlergehen dem PriesterPriester!“, „Setze wieder in Kraft [15] die Grundsätze!“, „Es steht dir zu!“, „Beschaulichkeit dem BaccheionBaccheion und Schicklichkeit!“, „Auf eine Stele die Grundsätze!“, „Stelle die Frage [zur Abstimmung]!“. Der PriesterPriester sagte: „Weil es auch mir und meinen Mitpriestern und euch allen gefällt, wollen wir wie es euch würdig erscheint [20] zur Abstimmung bringen“. Und der Prohedros Rufus, [Sohn] des Aphrodeisios, brachte zur Abstimmung: „Wem auch immer, dem es rechtmäßig zu sein scheint, die erinnerten Ordnungen auch auf einer Stele aufzuschreiben, hebe die Hand.“ Alle erhoben sie. Sie riefen laut aus: „Viele [25] Jahre dem vortrefflichsten PriesterPriester Herodes“, „Nun bist du glücklich, nun sind wir die ersten aller Baccheien“, „Wohlergehen dem Anthiereus“, „Die Stele möge aufgestellt werden“. Der Anthiereus sagte: „Die Stele wird auf der Säule sein und es soll aufgeschrieben werden: [30] „Die Prohestores werden MachtMacht haben dafür zu sorgen, dass sie niemand übertritt.“ II Niemand soll es erlaubt sein, Iobacche zu sein, wenn er nicht zuerst aufgeschrieben hat vor dem PriesterPriester die übliche Niederschrift und [35] anerkannt wurde von den IobacchenIobacchen durch eine Abstimmung, falls er dem BaccheionBaccheion würdig und tauglich erscheine. Es soll aber das EintrittsgeldEintrittsgeld für den nicht über den Vater [Mitglied werdenden] 50 Denare und ein TrankopferTrankopfer betragen. Gleichwohl sollen diejenigen, die über den Vater [40] aufgeschrieben werden, 25 Denare geben und den halben Beitrag solange bis sie für eine Frau [geschlechtsreif] sind. Die IobacchenIobacchen sollen sich versammeln an dem neunten Tag [des Monats] und den Jahresfesten, auch am Bacchosfest und wenn irgendein außergewöhnlicher Festtag des Gottes [ist], [45] soll jeder sprechen, handeln oder sich ehrliebend zeigen, [und] niederlegen den festgelegten monatlichen Beitrag für den Wein. Falls er es aber nicht erfüllt, soll [er] ausgeschlossen werden [von] der VersammlungVersammlung. Die, die auf dem Beschluss [50] niedergeschrieben worden sind, sollen die VerantwortungVerantwortung haben, außer bei Abwesenheit oder Trauer oder Krankheit oder wenn irgendeine zwingende Notwendigkeit besteht für irgendeinen der zur VersammlungVersammlung zugelassen werden soll, nach dem Urteil der PriesterPriester. Wenn aber ein Bruder eines IobacchenIobacchen eintritt, soll er durch eine Abstimmung geprüft werden [55] [und] 50 Denare geben. Wenn aber ein heiliges, fremdländisches Kind, was sich [hier] niedergelassen hat, das [Gebotene] für die Götter und das BaccheionBaccheion aufwendet, soll es mit dem Vater Iobacche sein zum [Preis] eines Trankopfers des Vaters. Dem aber, der eine Eingabe geschrieben hat und über den abgestimmt wurde, [dem] gebe der PriesterPriester einen Brief [60], dass er Iobacche ist, wenn er zuerst dem PriesterPriester das EintrittsgeldEintrittsgeld gibt, [und dieser] eingetragen hat in den Brief das entsprechend Eingezahlte. Niemand aber wird es erlaubt sein in der VersammlungVersammlung zu singen noch zu lärmen oder zu applaudieren, mit [65] aller guter Sittsamkeit aber und Ruhe die Rollen zu sprechen und vorzutragen, unter Leitung des Priesters oder ArchibacchosArchibacchos. Niemanden der IobacchenIobacchen, die nicht für die [VersammlungenVersammlung] am neunten [des Monats] oder [für] Jahresfeste eingezahlt haben, soll es erlaubt sein [70] in die VersammlungVersammlung zu gehen, bis in seiner Sache von den PriesternPriester entschieden wurde entweder ihn zurückzugeben oder hineinzugehen [ohne zu zahlen]. Wenn aber irgendeiner einen Kampf beginnt oder jemand ungehorsam aufgefunden wird oder von einem anderen einen Platz für sich ergreift oder frevelt [75] oder irgendeinen beschimpft, soll der Beschimpfte oder Traktierte zwei der IobacchenIobacchen als Schwurzeugen heranziehen, die gehört haben den Traktierten oder den Beschimpften, und der Traktierer oder Beschimpfer soll zahlen [80] der Gemeinschaft 25 kleine Drachmen, oder der verantwortlich geworden ist für den Kampf soll zahlen die selben 25 Drachmen, oder sie dürfen sich nicht versammeln mit den IobacchenIobacchen bis sie gegeben haben. Wenn aber irgendeiner bis zu Schlägen geht, soll es schriftlich melden [85] der Geschlagene dem PriesterPriester oder dem Anthiereus, der aber notwendigerweise eine VersammlungVersammlung abhalten soll, und die IobacchenIobacchen sollen durch eine Abstimmung richten unter Leitung des Priesters, und er soll damit bestraft werden, für eine Zeit nicht hineinzugehen solange wie das Urteil [Bestand hat] [90] und bis zu 25 Silberdenare [zu zahlen]. Es soll aber dieselbe Strafe auch gelten dem, der geschlagen wurde und nicht zum PriesterPriester oder ArchibacchosArchibacchos gekommen ist, sondern es in der Öffentlichkeit herausruft. Es soll aber dieselbe Strafe auch dem Eukosmos [gelten], [95] wenn er die Streitenden nicht herauswirft. Wenn aber irgendeiner der IobacchenIobacchen, wissend, dass diese verpflichtende VersammlungVersammlung abzuhalten ist, sich grämt und nicht teilnimmt, soll [er] der Gemeinschaft 50 kleine Drachmen zahlen. Wenn aber der in seinem eigenen Interesse Handelnde ungehorsam ist, [100] ist es dem SchatzmeisterSchatzmeister erlaubt, ihn an dem Eingang in das BaccheionBaccheion zu hindern, bis er zahlt. Wenn aber irgendeiner der Hineingehenden [d.h. der Neuzugänge] das EintrittsgeldEintrittsgeld nicht dem PriesterPriester oder dem Anthiereus gibt, ist er auszuschließen [105] von dem Festmahl bis er bezahlt und es soll eingefordert werden in der Art, die der PriesterPriester fordern wird. Keiner soll ein Wort sprechen, wenn es nicht der PriesterPriester oder Anthiereus gebietet, oder er soll verantwortlich [110] sein der Gemeinschaft für 30 kleine Drachmen. Der PriesterPriester aber soll erfüllen die üblichen Rituale einer VersammlungVersammlung und er soll eines Jahresfest würdig auch darbieten für die VersammlungVersammlung ein TrankopferTrankopfer zum Fest der Rückkehr [des Bacchos] [115] und ein Lobgesang auf den Gott darbieten, was begonnen hat aus EhrliebeEhrliebe zu tun der vormalige PriesterPriester Neikomachos. Der ArchibacchosArchibacchos aber soll ein Opfer erbringen dem Gott und das TrankopferTrankopfer vollziehen [120] am zehnten des Monats Elaphebolion. Wenn aber die Portionen bereitet sind soll aufnehmen ein PriesterPriester, ein Anthiereus, ein ArchibacchosArchibacchos, ein SchatzmeisterSchatzmeister, ein Boukolios, [der Darsteller des] DionysosDionysos, [der der] Kore, [der des] Palaimon, [der der] Aphrodite [125], [der des] Proteurhythmos. Ihre Namen aber sollen ausgelost werden aus allen. Wer von den IobacchenIobacchen ein Los erlangt oder eine EhreEhre oder ein AmtAmt, soll darbringen der VersammlungVersammlung der IobacchenIobacchen ein TrankopferTrankopfer, das würdig ist dem AmtAmt: [130] Hochzeit, Geburt, [Teilnahme an den] Choen, Ephebie, [Verleihung des] Bürgerrechts, [das des] Rabdouphoros, Mitglied der VersammlungVersammlung, [das des] Kampfrichters, Panhellene, Mitglied des Ältestenrats, [das des] Thesmotheten, [der] Beginn irgendeines Amtes, [das des] Synthytes, [das des] Eirenarchas, [das des] Hieronikos, [135] auch wenn irgendeinem, der Iobacche ist, etwas zum Besseren widerfährt. Ein Eukosmos aber soll ausgelost werden oder eingesetzt werden von dem PriesterPriester, der dem Unruhestifter oder Störer den Thyrsosstab des Gottes bringt. Wem aber der Thyrsosstab zugeteilt wurde, nach Entscheidung [140] des Priesters oder des ArchibacchosArchibacchos, soll verlassen den Speiseraum. Wenn er aber ungehorsam ist, sollen ihn rauswerfen aus dem Torhaus die von den PriesternPriester eingesetzten Pferde, und er soll haftbar gemacht werden [145] den für Streitende [vorgesehenen] Strafen. Einen SchatzmeisterSchatzmeister aber sollen die IobacchenIobacchen erhalten durch Wahl für zwei Jahre, und er soll erhalten gemäß Niederschrift alles, was dem BaccheionBaccheion [eigen] ist und weitergeben gleichsam dem [150], der nach ihm SchatzmeisterSchatzmeister sein wird. Er soll aber offerieren aus eigenem Besitz das Lampenöl an dem neunten [des Monats] und am Jahresfest und zur VersammlungVersammlung und ebenso an den üblichen Tagen des Gottes und an den Tagen von [Feierlichkeiten für] ein Los oder EhreEhre oder Ernennungen [155]. Er soll aber einen SchriftführerSchriftführer ernennen, wenn er es wünscht, auf das eigene Risiko, es soll ihm aber mitbeschieden werden ein TrankopferTrankopfer [gleich dem] des SchatzmeistersSchatzmeister und er soll befreit sein vom Beitrag für zwei Jahre. Wenn aber irgendeiner der IobacchenIobacchen stirbt [160], soll ihm beschieden sein ein Kranz [im Wert] bis zu fünf Drachmen, und den Bestattungsteilnehmern soll ein Krug mit Wein gegeben werden, wer aber nicht an der BestattungBestattung teilnimmt soll ausgeschlossen werden von dem Wein.

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