Kitabı oku: «Johann Heinrich Pestalozzi; Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts», sayfa 3
Beherrschung
Beherrschung
Wesentlich von der Regierung verschieden, ist sie eine bloße Folge des Privateigentums, der Privatbedürfnisse und der Privatrechte. Die Regierung hingegen ist eine bestimmte Folge des allgemeinen Eigentums, der allgemeinen Bedürfnisse und Rechte.
Sowohl Beherrschung als Regierung müssen den Grund ihres Rechts beiderseits in dem Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung suchen. Die Beherrschung muss ihr Recht mehr als die Regierung auf diesen Zweck, insofern er durch die Bedürfnisse und Neigungen der Individuen im Staat bestimmt wird, gründen. Die Regierung hingegen muss dasselbe mehr als die Beherrschung auf diesen Zweck, insofern er durch die Abstraktion der allgemeinen Bedürfnisse und des allgemeinen Willens bestimmt ist, gründen.
Es liegen aber sowohl in der Natur der herrschaftlichen als der Regierungsrechte so viele Reize gegen diese beiden Grundgesichtspunkte, dass es unmöglich zu erwarten ist, dass dieselben den Menschen, die im Besitz sowohl der einen als der andern gesellschaftlichen Vorzüge stehen, von selbst auffallen. Sowohl im einen als im andern Fall ist seine ganz tierische Stellung dagegen, er fasst sie also nicht.
Es ist nicht möglich, es kann im Besitz großer gesellschaftlicher Kräfte nie mein tierischer Wille sein mich im Gefühl meiner Rechte durch allgemeine oder durch Privatbedürfnisse und Neigungen eingeschränkt und gehemmt zu sehen.
Es kann im Besitz der Macht nie mein tierischer Wille sein den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung gegen mich selbst anzuerkennen und im Gefolge dieser Anerkennung nicht anders als gesellschaftlich rechtsmäßig zu regieren.
Dieser Wille bestehet in einem jeden Staat nur insoweit, als die Weisheit und Kraft der Gesetzgebung die Ansprüche unserer tierischen Natur in den Teilhabern der gesellschaftlichen Vereinigung allgemein mildert, indem sie die ursprünglich ungesellschaftliche und gesellschaftlich unrechtmäßige Ungleichheit aller gesellschaftlichen Kräfte durch eine mit dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung übereinstimmende Organisation des Gebrauchs derselben rechtmäßig zu machen und durch Vorsorge für die Menschenrechte derer, die keinen Teil an der Welt haben, den Geist des gesellschaftlichen Vertrags in ein Geschlecht hineinzubringen sucht, bei welchem die Natur den Hang zu allem gesellschaftlichem Unrecht mit solchem Reiz verwoben. Es ist gewiss, der reine gesellschaftliche Wille besteht in einem jeden Staat nur insoweit, als die Gesetzgebung das ganze Wirrwarr des im namenlosen Chaos des Zufalls wie in Macbeths Kessel gekochten Undings unseres Reichtums und unserer Armut, unserer Rechte und unserer Rechtlosigkeit, unserer Ansprüche und unserer Niederträchtigkeiten in eine solche Ordnung zu bringen sucht, die auch der Schwäche unseres Geschlechts die Möglichkeit offen lässt durch den gesellschaftlichen Zustand wirklich gesellschaftliche Rechte zu erhalten und durch dieselbe unter den Schranken der bürgerlichen Vereinigung wahre Befriedigung zu finden.
Freilich geschieht das alles nicht, unsere Gesetzgebungen lassen der Hexe ihren Kessel und wir leben in dem Unding, dass sie uns gekocht hat wie die Frösche im Sumpf, unbesorgt für die, so der Storch frisst. Der alternde Weltteil hat die Grundsätze der wahren gesellschaftlichen Ordnung wie aus dem Gedächtnis verloren.
Die Masse des Volks hat keinen Begriff von seinem gesellschaftlichen Recht, also auch keinen gesellschaftlichen Willen und Verkleisterungsmittel unserer bürgerlichen Entmannung sind weder ein Ersatz des mangelnden bürgerlichen Rechts noch ein Fundament einer wahren gesellschaftlichen Ordnung und die Gewaltordnung, die die Macht nicht für das Menschengeschlecht sondern für ihren Dienst einrichtet, ist noch schlimmer als das Unding, das uns die Hexe gekocht hat.
Indessen ist das, was geschieht um deswillen nicht das, was geschehen soll.
Der herrschaftliche Stand ist gar nicht durch seinen Ursprung, sondern nur durch das Gesetz rechtmäßig, das Gesetz aber darf den Grund seiner Rechte weder in den Gewaltgelüsten übergroßer Herren noch in den demütigen Niederträchtigkeiten überschwacher Knechte suchen. Es muss ihn in dem Zweck und dem Wesen der gesellschaftlichen Vereinigung suchen. Aber die meisten Staaten tummeln sich in den barocken Formen des Unrechts, dem sie die Gestalt des Rechts und der Ordnung wie dem Esel die Löwenhaut über die Ohren herumziehen. Wenn wir indessen von Herrschafts wegen Genüsse und Rechte fordern, die den Zustand derer, die sich um unser Eigentum bewerben, um unseres größeren Vorteils willen abhängig, ehrlos und rechtlos machen, so handelten wir, wenn auch die ganze Welt das gleiche tut, hierin nicht nach den Gesetzen des gesellschaftlichen Rechts, sondern nach denjenigen unserer tierischen Selbstsucht und die Folgen, die diese Handlungsweise dann haben mag, sind in jedem Fall nicht Folgen unserer gesellschaftlichen Rechtlichkeit sondern des Gegenteils.
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Gesellschaftliches Recht
Gesellschaftliches Recht
Ich sah unter allen vorstehenden Abschnitten den entscheidenden Einfluss meiner selbstsüchtigen Natur auf das allgemeine Zugrundrichten des gesellschaftlichen Zwecks im gesellschaftlichen Zustand.
Die ersten Bedürfnisse der gesellschaftlichen Menschheit rufen deswegen gebietend einer Kraft, die den Vergehungen meiner Selbstsucht in diesem Zustand allgemein und wirksam Einhalt zu tun imstande sei.
In dem Gefühl dieser Bedürfnisse liegt der Ursprung aller gesetzlichen Einrichtungen unseres Geschlechts.
In der Übereinstimmung dieser Einrichtungen mit dem gesellschaftlichen Zweck liegt das Wesen des gesellschaftlichen Rechts.
Im Mangel dieser Übereinstimmung hingegen liegt das Wesen des gesellschaftlichen Unrechts oder die Quelle der Übereinstimmung derselben mit dem Gelüsten derer, die das physische Übergewicht der Gewalt, die in ihrer Hand ist, zum Fundament ihrer gesellschaftlichen Einrichtungen legen und vermöge ihrer Natur nicht anders können als dieses zu tun.
Der Mensch kann und will als tierisches Geschöpf nicht anders als selbstsüchtig handeln; er ist in dem freien Spielraum seiner Naturtriebe allenthalben zur Gesetzlosigkeit geneigt und lebt als Tyrann und Sklave nach den gleichen Grundtrieben seiner tierischen Gefühle und wenn er jetzt im öffentlichen Getümmel des Aufruhrs wütet, so schlich er vorher in trügender Staatsruh der Rechtlosigkeit wie ein stilles grundfressendes Wasser einher.
Man muss daher das letzte Unglück des Staats nie ohne Rücksicht auf den Einfluss ihres früheren Verderbens ins Auge fassen. Nur Betrüger und Betrogene berühren die Ursachen nicht, wenn von Wirkungen die Rede ist.
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Adel
Adel
Meine tierische Natur bindet mich durch meine Ehre wie durch mein Gut an mein Kind. Ich muss, vermöge derselben, notwendig es dahin lenken jeden Lebensgenuss, den ich in meine Hand gebracht, in der Hand meines Kindes fortdauernd zu machen. Also liegt Anspruch an erbliche Ehre in dem Grundgefühl meiner tierischen Natur wie der Anspruch an erbliches Eigentum.
Der Grad der Kultur und des Bedürfnisses, die wesentliche Eigenheit des Besitzstands, kurz der bestehende Fuß aller Dinge entscheidet an jedem Ort und in jedem Zeitalter über die Schicklichkeit oder Unschicklichkeit eines jeden Mittels unser Geschlecht dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung näher zu bringen.
Der Adel war in der Feudalform der Vorzeit als der Mittelpunkt des allgemeinen Besitzstands ein Mittel zu diesem Zweck. Es ist wahr, das Mittel fraß den Zweck, der Adel stellte den Fortschritt des Menschengeschlechts still, wie der Priester, er hasste das Recht der Schwäche, insofern es ihm entgegenstand, wie alle Stärke der Welt das Recht der Schwäche, das ihr entgegensteht, hasst. Er ward selbstsüchtig wie die Reichen und gewalttätig wie die, die Gewalt haben. Aber sein Unrecht lag offen und scheinend vor den Augen der Welt. Es ward ihm selbst zur Last und geriet ihm selbst zum schnellen Verderben, da hingegen das Unrecht der Könige und der Großreichen, in deren Hände das Unrecht, in deren Seelen die Irrtümer des Adels hinübergegangen ihnen nicht so leicht selber zur Last fallen und nicht so leicht zum schnellen Verderben gereichen werden.
Die Welt wird große Mühe haben über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit unserer Souveränitäts- und Finanzanmaßungen das zu gewinnen, was sie über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit des Feudaleinflusses wirklich gewann. Die Welt, die in der Feudalform der Vorzeit wie in eisernen Banden stillstand, ist jetzt durch die Koalition der Gewaltsrechte des Throns mit allen Schlüpfrigkeiten des Geldeinflusses zu einer Tontine gemacht worden, wo endlich niemand und nichts bleibt, was es ist und was es war.
Indessen hat die Handlung, die jetzt aus den Trümmern des Adels und durch die Finanzlücken der Höfe ihr allmächtig gewordenes Haupt emporhebt, nirgends als in England, einen in das Wesen der Regierung eingewobenen großen Geist wie das Feudalsystem der Vorzeit einen solchen hatte.
Jetzt ist die Welt in der Hand des Geldes oder vielmehr des Geldmangels und der gefährlichen Nothelfer im Geldmangel, der Hof-Juden und diese in der Hand des Volks, das die Schätze der Welt in der Mitte der dürren Ebenen seiner eigenen Volksarmut als Hügel und Berge des Einzelreichtums aufgetürmt. Indessen flattert der allgemeine Besitzstand des Lands, vom Boden losgemacht, wie ein verscheuchter Vogel auf demselben herum. Vor Altem garantierte das Landeigentum dem Staat die Treue und Anhänglichkeit des Großreichtums; der Edelmann saß auf seiner Burg wie der Adler auf seinem Nest; seine Burg war auf Felsen gebaut und dadurch an sein Land gekettet. Seit ein paar Jahrhunderten fangen viele Staaten an eine Vorliebe für das herumflatternde Flug-Geld der Handlung zu zeigen. Der Wahn ist eingerissen, das Flug-Geld trage mehr Zins ein als das angebundene und man sagt auch als Beleg zu der Wahrheit dieser Ansicht: Die kleinen Vögel legen mehr Eier als die großen. Und das ist auch bei den Vögeln ganz wahr, die Hühner legen mehr Eier als die Adler; aber dann ist auch wahr, die Handlung umwandelt oft durch Glücksstreiche eierlegende Hühner in hühnerfressende Raubtiere, in Adler, und der Staat muss die Gegenwirkung des Geldeigentums auf das Landeigentum und des Landeigentums auf das Geldeigentum in jedem Fall genau ins Auge fassen, wenn er irgend ein großes Nest im Staat zugunsten eines andern zerstören will, sei es jetzt um das seine in das Gold der Welt einzufassen oder das Gold der Welt in demselben zu versplittern. Ob die Zeitmacht bei irgend einem Eingriff in Geldangelegenheiten das eine oder das andere bezwecke, das ist gleichviel; auf dem einen und auf dem andern Weg wird das Geld des Weltteils verschwinden und wir werden nach einigen Erfahrungen, die nahe sind, wieder froh sein unser Eigentum wie vor alters an Grund und Boden anzuketten. Wenn man indessen die Formen der Vorzeit für den Geist unserer Tage zu enge findet, so werfe man dennoch kein Mittel, das unser Geschlecht wirklich einmal weiter gebracht hat, mit unbedingter Sorglosigkeit weg.
Der Barbar lebt nur unter der willkürlichen Gewalt gesellschaftlich und welche Form der Besitzstand auch immer in einem Staat haben mag, so ist dieses gewiss, wenn der Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung in demselben erzielt werden soll, so muss man dem Bürger in demselben immer einen seinem Eigentum verhältnismäßigen gesetzlichen Wert und Einfluss erteilen.
Das Eigentum regiert immer besser als der Mensch.
Ich glaube wenigstens, es sei nur durch den Geist von Gesetzen, die diesen Gesichtspunkt zum Fundament haben, möglich den alternden Weltteil vor der gedoppelten Gefahr zu bewahren in allen seinen Abteilungen entweder von den Anmaßungen der Krone verschlungen oder den Anmaßungen des Sanskulottismus zerrissen zu werden. (Sansculotte war zunächst ein Spottbild, entwickelte sich aber schnell zur gebräuchlichen Bezeichnung für die revoltierenden Frühproletarier, die in das Revolutionsgeschehen eingriffen.)
So lebhaft uns auch die Irrtümer und das Anrecht des Adels vor Augen stehen, so sollen wir doch nicht vergessen, dass das Eigentum immer der Fuß unseres gesellschaftlichen Daseins ist und sein muss und dass also der Naturkampf zwischen dem Eigentümer und Nichteigentümer im gesellschaftlichen Zustand ewig nicht aufhören kann. Wir dürfen das alte Heiligtum des Pflugs und seinen ewigen Vorzug vor allem Judenwesen ohne Gefahr für die Pflanzschule aller wahren Staatskräfte, ohne Gefahr für den Mittelstand und den mit der Kraft des Mittelstands innig zusammenhängenden, allgemeinen Wohlstand des Volks nicht aus den Augen verlieren. Man mache einen Unterschied zwischen dem Recht des Adels als Eigentümer und den Anmaßungen dieses Standes, die keinen Grund im Recht des Eigentums haben; man überlaste die letzteren dem Zahn der Zeit, der so kraftvoll an ihrem Irrtum nagt und unterwerfe die ersten den Grundsätzen, ohne welche das Eigentum kein gesellschaftliches Recht sein kann. So scheint mir der Streit gehoben, der, indem er in unsern Tagen ohne Edelmut und ohne großen gesetzgeberischen Geist geführt worden ist, nicht anders konnte als das Wohlwollen des Menschengeschlechts untereinander weit mehr als es gut und nützlich gewesen ist zu stören.
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Kronrecht
Kronrecht
In seinem Ursprung schwankend zwischen den Gefühlen des Privatrechts oder vielmehr der Privatanmaßungen in dem Besitz der unverhältnismäßigen gesellschaftlichen Kräfte und den Ansprüchen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Bedürfnisses. Einzig durch seine Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Zweck und dem gesellschaftlichen Recht gesellschaftlich und nur insoweit rechtsmäßig.
In der Hand der Individuen als solche ist es bloße tierische Kraft und insoweit in seinen Wirkungen nicht bloß wie das Eigentum, die Macht und die Ehre allgemeine Nahrung unseres tierischen Sinns und aller Verirrungen, zu welchen dieser Sinn uns alle hinführt, sondern die bestimmte höchste Stufe, das bestimmte non plus ultra aller möglichen Attentate gegen alle Fundamente gesellschaftlicher Wahrheit und des gesellschaftlichen Rechts.
Könige können Anbetung verdienen, aber es ist gleich wahr: Der Begriff des Kronrechts, als ein allgemeiner Begriff, erregt beim sinnlichen, selbstsüchtigen Menschen eben die Gefühle, welche die Wörter Freiheit und Gleichheit bei den französischen Sanskulotten erregt haben.
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Freiheit
Unser Geschlecht hat eine allgemeine und starke Neigung in dem Genuss seiner Lebensansprüche unabhängig und selbständig zu sein. Naturfreiheit ist Genuss dieser Selbständigkeit in vollem Leben meiner tierischen Kraft. Bürgerliche Freiheit ist Ersatz der Naturfreiheit, Besitz gesellschaftlicher Selbständigkeit. Das Recht der Naturfreiheit ruht auf dem allgemeinen unwillkürlichen und unwandelbaren Gefühl des Bedürfnisses meiner Selbständigkeit im Naturstand.
Das Recht der bürgerlichen Freiheit ruht auf dem ebenso allgemeinen Gefühl des Bedürfnisses eines Ersatzes dieser Naturfreiheit im gesellschaftlichen Zustand.
Der tierische Reiz dieses Gefühls ist eine einfache Folge der Eigenheiten der Tierart meines Geschlechts. Ich bin vermöge desselben kein trauliches kraftloses Haustier, das unter den Füßen eines stärkeren ruhig gaukelt und frisst; im Gegenteil, ich gehöre vielmehr zu den gewaltsamen, unruhigen, die Sicherheit selbst dem Genuss vorziehenden Raub- und Waldtieren. Es ist freilich auch wahr, meine Neigung zur Selbständigkeit wird durch meine Trägheit und mein Hang zur Sicherstellung meines Rechts durch denjenigen zum Genuss in mir selbst geschwächt und es ist unstreitig, man kann mich durch sichern Sinnengenuss unter allen Umständen zum schwächlicheren Haustier umbilden, aber von Natur bin ich kein solches, ich will ja immer lieber herrschen als dienen.
Das Mittel zwischen Herrschen, Dienen, Selbständigkeit, ist Bedürfnis meiner Natur. Das Herrschen ist Bedürfnis überwiegender tierischer Kräfte oder wenigstens der Einbildung davon. Das Dienen ist Bedürfnis verlorener oder geschwächter tierischer Kräfte oder wenigstens der Einbildung davon. Auch gemäßigte tierische Kraft spricht in ihrem gesunden Zustand Selbständigkeit an. Dieser Anspruch ist in meinem Geschlecht eine unwillkürliche Folge der Unverdorbenheit meines Bluts und des freien Spiels meiner Säfte in Hirn und Herz. Ich verlange sie, weil dieses Herz in mir wie in einem Mann schlägt, weil dieses Hirn nicht vom Schlage getroffen in einem ohnmächtigen, bettlägerigen Kopf stockt, ich verlange sie, weil mein Blut in Jünglingsfarbe meinen Geist in jeder Ader frei und ohne Gift nährt. Also beschaffen, muss ich sie verlangen, weil ich bin, was ich bin und ich höre auf zu sein, was ich im gesunden tierischen Zustand notwendig bin, wenn ich aufhöre tierische Selbständigkeit zu verlangen.
Im bürgerlichen Leben ist alles Tun und Lassen des gesellschaftlichen Menschen ein ewiges Haschen nach Selbständigkeit, freilich ein ohnmächtiges und fast immer mit der Kränkung des Fehlgreifens gebrandmarktes Haschen. Es lässt sich gar nicht leugnen, es gelingt ihm in diesem Zustand selten von Gesetzen abzuhängen, die auf dem Recht ruhen, das in seiner Brust schlägt und das er sich selber gegeben.
Bald hängt er allgemein von der Willkür der Gewalt, die immer nur darnach trachtet unser Geschlecht auf den Ruinen seiner zertrümmerten Selbständigkeit, als ein neugeschaffenes, menschheitsloses und menschheitsleeres Wesen bloß zu regieren, demselben alle Kraft und alles Recht seiner Natur zu rauben und dann, wenn dieses geschehen, in ihm die also erniedrigte Menschheit zu beglücken und zu begnaden.
Armes Geschlecht, das höchste Ziel deiner Gesetzgebung geht dahin dich entwürdigt zu füttern und der alternde Weltteil lobt seine Weisheit, wenn du von diesem Futter nur fett wirst!
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Tyrannei
Tyrannei ist Kränkung meiner Selbständigkeit ohne und wider den gesellschaftlichen Zweck. Es gibt eine barbarische und eine zivilisierte Tyrannei. Unter der barbarischen blute, unter der zivilisierten schmachte ich: Ihr Wesen ist in beiden Fällen das nämliche, Gebrauch der Macht ohne Respekt für ihre Bestandteile und ohne Rücksicht auf ihren Zweck. Sie ruht allgemein auf dem Tier-Sinn meiner Natur, der im Vollgefühl unverhältnismäßiger Kräfte nicht anders kann als die Schwäche meines Geschlechts zu erniedrigen und missbrauchen.
Sie ist nichts anderes als die Unterdrückung des bürgerlichen Rechts durch die Naturfreiheit der Macht.
Wer diese Unterdrückung leiden muss, ist Sklave.
Wer sie nicht leiden muss, ist frei.
Wer sie leiden macht, ist Tyrann.
Wer sie leiden machen kann, kann Tyrann sein.
Wer das nicht kann, kann nicht Tyrann sein.
Völker, deren Fürsten nicht Tyrannen sein können, haben ein Recht.
Völker, deren Fürsten Tyrannen sein können, haben kein Recht.
Fürsten, die Tyrannen sein können und nicht sind, sind Engel oder Schatten.
Der Anspruch an Tyrannei ist nicht Bosheit, er ist Menschennatur. Nur der Schafskopf spricht sie nicht an, wenn er kann. Der wahrhaft Reine, Tugendhafte freilich auch nicht, aber es ist von reiner Tugend nicht die Rede, wenn man vom gesellschaftlichen Recht und von der öffentlichen Einrichtung des bürgerlichen Verhältnisses als solchen spricht.
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Aufruhr
Aufruhr
Das Wimmern des Menschengeschlechts unter dem Druck des gesellschaftlichen Unrechts und der gesetzlosen Gewalt ist nicht Aufruhr. Auch lauter Tadel der öffentlichen Unordnung ist an sich nicht Aufruhr. Das Streben des Menschengeschlechts die Maßregeln der öffentlichen Ordnung und des gesellschaftlichen Rechts, wo sie mangeln, einzuführen und wo sie geschwächt sind, zu stärken, dieses Streben liegt im Innersten meiner unentwürdigten Natur. Jedes Volk, dem es mangelt, ist in tiefe, niedere Schlechtheit versenkt worden. Hin bist du, Name Vaterland, wenn dieses Streben in der Brust deiner Bürger tot ist! Deine entwürdigten Söhne sind nicht mehr Staatsbürger, sie sind in der Erniedrigung eines verdorbenen Staatsdiensts als Bürger zugrunde gegangen und als Menschen ist jede gute Kraft, die sie noch zu besitzen vermögen, außer allem Einfluss auf den Volkssegen, auf das Wohl des Vaterlandes geworfen, folglich für sie als Bürger zu einer toten Kraft geworden.
Selbst du, meine Menschlichkeit, bist hin, wenn ich ohne Interesse für das öffentliche Recht und ohne Abneigung gegen das öffentliche Unrecht und gegen seine Quelle, die willkürliche Gewalt, in der bürgerlichen Gesellschaft lebe. Aber wie kann man das Interesse für die Angelegenheiten des Vaterlandes bei den Individuen im Land also lebhaft werden lassen und dabei den Staat aus jeden Fall vor Aufruhr sicherstellen?
Also fragt ein Zeitalter, das nie einfach und geradehin recht tun, aber sich bei allem Nichtrechttun selber bestens gesichert wissen will.
Ich weiß auf diese Frage, wie sie gestellt ist, keine Antwort. Ich weiß gegen die Ausartung keiner einzigen menschlichen Kraft und keiner einzigen menschlichen Tugend auf jeden Fall Mittel. Aber das weiß ich doch, dass keine Kraft und keine Tugend in meiner Seele deswegen ausgelöscht werden soll, damit sie nicht ausarten könne und dass die lebendige Anhänglichkeit des Bürgers an das Recht seines Landes eben so wenig zu einer Kraftlosigkeit, in der sie gar kein gesellschaftliches Übel mehr veranlassen könne, versenkt werden darf. Gewiss ist wenigstens, um dem Aufruhr vorzubeugen, muss ich doch nicht die menschliche Seele ändern, dass sie zu allen Phantasien der Willkür und zu allem Unflat der Rechtlosigkeit passe.
Wenn aber eine Regierung aus Gründen, die sie nicht protokolliert, die Grundfrage des bürgerlichen Rechts und der bürgerlichen Selbständigkeit nicht mehr will oder nicht mehr darf an sich kommen lassen, dann bleibt gegen den Aufruhr, das ist, gegen die beim Volke unter diesen Umständen notwendig erwachenden lebhaften Gefühle von der Unsicherheit und Unrechtmäßigkeit ihrer Lage, freilich kein Mittel übrig, als der Gebrauch physischer Kraft ratio ultima regum und dieses wirket dann auch so viel sicherer, wenn man im Fall ist mit ganz verstockter Stille zu Werke zu gehen; das aber weiß ich freilich dann auch nicht, wie dieses auf jeden Fall möglich ist ohne das Volk noch schlechter zu machen, als es durch den Aufruhr selber kaum hätte werden können.
Wenn ich indessen schon zweifle, ob die Lage der Umstände, unter denen der Mensch zum Giftmischen geneigt werden kann, denen vorzuziehen sei, durch die wir gereizt werden mit Kains Keule zu morden, so billige ich das Totschlagen mit der Keule so wenig als das Giftmischen. Und wenn ich schon zweifle, ob das Volk durch den Aufruhr schlechter werde, als durch politische Täuschung, so billige ich den Aufruhr so wenig, als die falsche Gewalttätigkeit der Staatskunst. Das Verderben des gesellschaftlichen Zustandes führet uns offenbar zu zwei Extremen, die unser Geschlecht auf ungleichen Wegen, aber beiderseits gleich zugrunde richten und diese sind Ruchlosigkeit und Erschlaffung. Wir dürfen aber um der Gefahren willen, welche die Ruchlosigkeit und ihr äußerstes Verderben, der Aufruhr, über unser Geschlecht verhängt, diejenigen nicht verkennen, welche die bürgerliche Erschlaffung im gesellschaftlichen Zustand veranlasst. Und wenn auch mein Zeitalter, durch Umstände verführt, der letzten allgemein das Wort redet oder wenigstens über sie hin schlüpft wie über glühendes Eisen, ich werde es nie tun. Sie ist gänzlicher Mangel des Glaubens an bürgerliche Tugend, gänzliche Gleichgültigkeit für das Wesen des gesellschaftlichen Rechts. Wer durch sie entwürdigt ist, verachtet sich selber und hasst den, der es nicht tut.
Wenn vom Recht die Rede ist, so spricht er: Wir haben ja zu essen und zu trinken und schöne Häuser; wenn vom Volk die Rede ist, so fragt er: Was ist das? Das Menschengeschlecht, meint er, sei die Geldkiste, Freiheit alles, was sie einträgt, und alles, was wohltut, Sklaverei, alles was kostet und alles, was wehtut.
Mein Geschlecht verbindet in diesem Zustand die ekelhafteste Großsprecherei mit der tiefsten Niederträchtigkeit. Belastet mit Fluch des bürgerlichen Jochs, ohne bürgerliche Kraft, entblößt von irgend einem stärkeren Gefühl einer befriedigenden Selbständigkeit, tanzt es dann, den Ring an der Nase, ums Brot, bückt sich, kniet und purzelt vor dem Mann, der es diesen Diensttanz mit dem Prügel in der Hand gelehrt hat. Der Mensch trägt in diesem Zustand nicht einmal die Kraft und die Ruhe des stärkeren Viehs in seiner Brust, das Herzklopfen des Schwächsten wird dann sein Teil. Von jedem Reiz gelockt und von jeder Drohung geschreckt, meint er dann, alles, was er tut, sei Sünde und tut doch alles, was er meint, das Sünde sei. Er ist ohne Wohlwollen gegen sein eigen Geschlecht; wenn von der Not seiner Kinder die Rede ist, so sagt er, sorgen sie auch, ich habe auch müssen sorgen und eben so wenig rühret ihn die Nachwelt, sein Geschlecht und sein Volk.
Die Frage ob der Mensch durch eine solche Erschlaffung nicht schlechter werden könne als durch den Aufruhr, ist also, so Gott will, keine verfängliche Frage.
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Staatsrecht
Es ahndete mir jetzt alle Wonne des Lebens scheitere an den öffentlichen Einrichtungen des gesellschaftlichen Zustandes; ich musste mich fragen: Was ist das Staatsrecht? Aber unwillkürlich stand mir Goethes Lied vor der Seele:
Edel sei der Mensch,
hilfreich und gut!
Denn das allein
unterscheidet ihn
von allen Wesen,
die wir kennen.
Heil den unbekannten
höhern Wesen,
die wir ahnen!
Ihnen gleiche der Mensch;
sein Beispiel lehr' uns
jene glauben.
Nach ewigen ehrnen
großen Gesetzen
müssen wir alle
unseres Daseins
Kreise vollenden.
Nur allein der Mensch
vermag das Unmögliche,
er unterscheidet,
wählet und richtet,
er kann dem Augenblick
Dauer verleihen.
Denn unfühlend
ist die Natur.
Es leuchtet die Sonne
über Bös' und Gute
und dem Verbrecher
glänzen wie dem Besten
der Mond und die Sterne.
Er allein darf
den Guten lohnen,
den Bösen strafen,
heilen und retten,
alles Irrende, Schweifende
nützlich verbinden.
Wind und Ströme,
Donner und Hagel
rauschen ihren Weg
und ergreifen
vorübereilend
einen um den andern.
Und wir verehren
die Unsterblichen als
wären sie Menschen,
täten im Großen,
was der Beste im Kleinen
tut oder möchte.
Auch das Glück
tappt unter die Menge,
fasst bald des Knaben
lockige Unschuld,
bald auch den kahlen
schuldigen Scheitel.
Der edle Mensch
sei hilfreich und gut,
unermüdet schaff' er
das Nützliche, Rechte,
sei uns ein Vorbild
jener geahneten Wesen!
Warum steht dieses Bild meiner Natur vor meiner Seele, wenn ich mich frage: Was ist das Staatsrecht? Ist es, weil wir alle nach ewig ehernen, großen Gesetzen unseres Daseins Kreise vollenden, also kein Recht, folglich auch kein Staatsrecht statt hat? Oder ist es, weil jedes Recht meines Geschlechts, folglich auch das Staatsrecht, wesentlich dahin wirken soll, das, was den Menschen von allen Wesen, die wir kennen, unterscheidet, in ihm seiner möglichsten Entwicklung näher zu bringen? Unstreitig würde die Staatskunst, wenn sie sich die Entwicklung der menschlichen Kräfte als ihre Bestimmung vorsetzte, mehr leisten als die Welt bis jetzt von ihr empfangen zu haben scheint. Aber kann sie sich diesen Zweck vorsetzen, würde sie durch Anerkennung derselben in der Hand der Gewalt, in der sie immer sein muss, dadurch das Menschengeschlecht nicht mehr verhunzen, als selbiges durch alle Not und den unsäglichen Drang, zu welchen es ihre Fundament- und Rechtlosigkeit seit einem Jahrhundert hingeführt hat, wirklich verhunzt worden ist?
Aber ich wollte mit dieser Frage: Was ist das Staatsrecht? eigentlich nicht so viel wissen: Sie war eine bloße Folge der Ahnung: Alle wahre, alle gegründete, alle meine Ruhe sichernde Wonne des Lebens scheitere an den öffentlichen Einrichtungen des gesellschaftlichen Zustands und wollte in Verbindung mit den Gefühlen, welche die Gegenstände, die ich bis jetzt ins Auge fasste, in mir rege gemacht, eigentlich so viel sagen: Ist die Staatskunst gesellschaftlich rechtsmäßig, wenn der Mensch in und zu ihrem Dienst durch sein Wissen und seine Kenntnisse zum Träumer, zum Schurken und zum Bettler gemacht wird, wenn das Eigentum in seiner Hand, vorzüglich durch ihre Einmischung in und zu ihrem Dienst zu Pandorens Büchse wird, aus der alle Abel sich über die Erde verbreiten?
Hat sie ein Recht gegen das allgemeine unwillkürliche Naturwollen des Volks und gegen den Geist des gesellschaftlichen Vertrags, der auf diesem Naturwollen ruht? Hat sie ein Recht, den gesellschaftlichen Zustand auf die List, die Gewalt und den Betrug der Macht zu gründen? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie selber die Auswahl der Bürger durch die Verirrungen der Ehre bis dahin entmenschlicht, dass diese ihr eigen Geschlecht auf den Wink eines jeden totschlagen, der so weit gekommen, über Glas-Korallen, Branntwein, Likör, Edelsteine und Ordensbänder disponieren zu können? Darf sie meinem Geschlecht durch Unterwerfung den Ersatz seiner Naturansprüche entreißen und für den herrschenden Stand diesen Ersatz in Genüsse verwandeln, die ihn zu aller Sinnlichkeit und zu aller Gewalttätigkeit des Naturlebens herabwürdigen müssen? Darf sie die Unverdorbenheit meines Bluts und das freie Spiel meiner Säfte in Hirn und Herz mir zu Grunde richten und wider meinen Willen und Wider mein Recht mich dahin bringen, dass dieses Herz in mir nicht mehr wie in einem Manne schlägt, dass dieses Hirn wie vom Schlage getroffen in meinem ohnmächtigen Kopf stockt und mein Blut in Todesfarbe umwandelt in jeder Ader vergiftet dahin fliehe? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie mein Geschlecht dahin erniedrigt sich selber als ein bloßes Mittel den Tier-Sinn der Macht zu befriedigen und allmählich zu verfeinern anzusehen? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie mein Geschlecht durch Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit zum Gesindel macht und zur Erhaltung der Staatsruhe die Leiber und Seelen der Menschen dahin entnervt, dass sie zu allen Phantasien der willkürlichen Gewalt und zu allem Unflat der Rechtlosigkeit passen? Hat sie ein Recht das Ebenmaß der bürgerlichen Stände auszuheben, welches bestehen muss, wenn die Menschen nicht in einem ewigen Krieg miteinander sich selber auffressen oder zu einer solchen bürgerlichen Erschlaffung versinken sollen, dass es denn selber einem Dück d' Alba keine Freude machen könnte. dasselbe noch ferner zu drücken? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie die Privatangelegenheiten ihrer Günstlinge, die Ausschweifungen der Staatsehre, die Staatshoffart, die Staatseitelkeit und die Staatsgemächlichkeit eine Richtung nehmen lässt, die, indem sie bei dem Personale der Menschen, die auf die Sitten des Landes den größten Einfluss haben, Anmaßungen, Bedürfnisse und Gelüste erzeugt, die, da sie mit dem wirklichen Fundament des Staats kein Verhältnis haben, dahin wirken müssen, der arbeitenden und erwerbenden Klasse der Bürger die Gewohnheiten, Sitten und Lebensart und selber den bürgerlichen Spielraum zu rauben, der wesentlich ist sie im Stand zu erhalten, die gesellschaftlichen Rechte und Vorzüge, die sie von ihren Vätern geerbt, ihren Kindern nicht als ein bloßes Schattenwerk sondern wirklich zu hinterlassen? Ich gehe weiter. –
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