Kitabı oku: «Beweisantragsrecht»
Beweisantragsrecht
von
Prof. Dr. Rainer Hamm Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main
Jürgen Pauly Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main
bis zur 2. Auflage mit
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer † Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Strafrechtslehrer an der Goethe-Universität Frankfurt am Main Rechtsanwalt
3., neu bearbeitete Auflage
Beweisantragsrecht › Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung Band 22 |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Beweisantragsrecht › Autoren
Autoren
Prof. Dr. Rainer Hamm ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt/M. Er ist Honorarprofessor für Strafprozessrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/M., Autor zahlreicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber der „Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW). Kontakt: buero@hammpartner.de
Jürgen Pauly ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt/M. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden, Wirtschaftsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht. Kontakt: buero@hammpartner.de
Impressum
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Herausgeber
Vorwort der Autoren
Abkürzungsverzeichnis
Teil 1 Theoretische Grundlagen
I.Das Beweisantragsrecht – ein Fremdkörper im Strafverfahren?
II.Die Etablierung des Beweisantragsrechts in der Geschichte der StPO
III.Die Unverzichtbarkeit des Beweisantragsrechts
1.Vorurteil und Sinnerwartung
2.Konvergenzphilosophie
3.Konsensustheorie der Wahrheit
4.Wahrnehmungsphysiologie, Wahrnehmungspsychologie
5.Hermeneutik
6.Konsequenzen
7.Justizförmigkeit der Wahrheitssuche
Teil 2 Die Stufen der petitativen Einflussnahme auf den Umfang der Beweisaufnahme
I.Formlose Informationsweitergabe und Beweiserbieten
II.Beweisanregung
III.Beweisermittlungsanträge
IV.Der bedingte Beweisantrag
1.Bedingung aus der Sach- oder Prozesslage
2.Der Hilfsbeweisantrag
V.Beweisanträge im engeren Sinne
1.Definition
a)Zur prozessualen Funktion der einzelnen Beweismittel
aa)Zeugenbeweis
bb)Sachverständigenbeweis
cc)Augenscheinsbeweis
dd)Urkundenbeweis
b)Die Bezeichnung des Beweismittels
aa)Zeugenbeweis
(1)Individualisierung des Zeugen, Angabe der Anschrift
(2)Anforderungen bei Benennung einer Vielzahl von Zeugen
(3)Praktische Konsequenzen
bb)Sachverständigenbeweis
cc)Urkundenbeweis
dd)Augenscheinsbeweis
ee)In der StPO nicht benannte Beweismittel
c)Die Beweisbehauptung
aa)Bestimmtheit der Beweisbehauptung
bb)Zeugenbeweis und „Negativtatsachen“
cc)Kenntnisstand des Antragstellers
d)Die Verknüpfung zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung („Konnexität“)
2.Fakultative Bestandteile und Formulierungshinweise
Teil 3 Beweisanträge in der Hauptverhandlung
I.Der Antrag
1.Zweck und Ziel
2.Zeitpunkt des Beweisantrages
a)Reichweite des § 246 StPO
b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO
3.Form des Beweisantrages
4.Rechtliche Grenzen bei der Formulierung von Beweisanträgen
II.Entscheidung über den Beweisantrag
1.Theoretisches zur Ablehnung von Beweisanträgen
a)Grundlegendes
b)Verbot der Beweisantizipation
aa)Das Antipationsverbot als „Herzstück“ des Beweisantragsrechts
bb)Plausible Ausnahmen vom Antizipationsverbot
cc)Problematische Eingriffe in das Antizipationsverbot
2.System der Ablehnungsgründe
3.Inhalt und Form der Entscheidung
a)Bedeutung der Begründungspflicht
b)Reichweite der Begründungspflicht bei den einzelnen Ablehnungsgründen
c)Verstöße gegen die Begründungspflicht
d)Keine Beanstandungspflicht der Verteidigung
4.Zeitpunkt der Entscheidung
a)Keine Verpflichtung zur sofortigen Entscheidung
b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO
5.Der Austausch von Beweismitteln
a)Zur Rechtsprechung
b)Folgerungen für die Praxis
6.Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
a)Allgemeines
b)Beweiserhebung unzulässig
aa)Unzulässigkeit und Beweisantragsbegriff
bb)Unzulässigkeit und Beweisverbote
(1)Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote
(2)Unselbständige und selbständige Beweisverwertungsverbote
cc)Unzulässigkeit und Grenzen des Beweisantragsrechts
(1)Keine Beweisaufnahme über inländisches Recht
(2)Beweisaufnahme über die Strafpraxis anderer Gerichte
(3)Beweisanträge auf Vernehmung von Richtern
(4)Anwendung des Polygraphen („Lügendetektor“)
c)Verschleppungsabsicht
aa)Verfahrensverzögerung als Folge der Beweiserhebung
bb)Überzeugung von der Aussichtslosigkeit
cc)Verzögerungsabsicht
(1)Von der Rechtsprechung entwickelte „Fristenlösung“
(2)Änderung des § 244 Abs. 6 StPO im Jahr 2017
(3)Weitere Anwendungsvoraussetzungen
dd)Generelle Bedeutung des Ablehnungsgrundes
d)Ungeeignetheit des Beweismittels
aa)Ungeeignetheit und Verbot der Beweisantizipation
bb)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Zeugenbeweis
(1) Ungeeignetheit auf Grund persönlicher Gegebenheiten
(2)Zeugenbeweis zum Nachweis innerer Tatsachen
(3)Zeugenbeweis für lange zurückliegende Vorgänge
(4)Fehlender Wille zur wahrheitsgemäßen Aussage
(5)Besonderheiten bei kommissarischen Vernehmungen
(6)Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte
cc)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Sachverständigenbeweis
dd)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Urkundenbeweis
ee)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Augenschein
e)Unerreichbarkeit des Beweismittels
aa)Ermittlungspflicht des Gerichts
bb)Vorübergehende Unerreichbarkeit
cc)Unerreichbarkeit bei Auslandszeugen
dd)Kommissarische Vernehmung
ee)Audiovisuelle Vernehmung
ff)Unerreichbarkeit aus Rechtsgründen (insb. Sperrerklärungen bei Vertrauenspersonen)
gg)Verteidigungstaktik
f)Offenkundigkeit
aa)Allgemeinkundige Tatsachen
bb)Gerichtskundigkeit
cc)Erörterungspflicht
g)Beweistatsache schon erwiesen
h)Bedeutungslosigkeit der Tatsache
aa)Bedeutungslosigkeit aus Rechtsgründen
bb)Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen
i)Wahrunterstellung
aa)Vorrang der Aufklärungspflicht
bb)Beschränkung auf erhebliche Behauptungen
cc)Begrenzte Bindungswirkung der Ablehnungsentscheidung
dd)Keine Widersprüche zwischen Beschluss und Urteil
ee)Wahrunterstellung als Warnsignal
III.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis (§ 244 Abs. 4 StPO)
1.Besonderheiten zum Inhalt des Beweisantrages
2.Eigene Sachkunde des Tatrichters
a)Beurteilung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
b)Besondere Verantwortlichkeiten nach dem Jugendstrafrecht (§§ 3, 105 JGG)
c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen
3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils
a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft
b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen
c)Widersprüche im Gutachten
d)Überlegene Forschungsmittel
e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung
IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis
V.Besonderheiten beim Auslandszeugen
VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten
VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag
VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO
1.Geltungsbereich des § 245 StPO
2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten
a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens
b)Form der Zustellung
c)Vorankündigung nach § 222 StPO
d)Inhalt des Beweisantrages
e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis
3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO
a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache
b)Fehlender Zusammenhang
c)Völlige Ungeeignetheit
d)Prozessverschleppung
Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung
I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren
1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)
2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)
3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)
II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)
III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung
IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung
1.Rügevoraussetzungen
2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen
a)Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung
b)Verschleppungsabsicht
c)Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache
d)Offenkundigkeit
e)Erwiesenheit der Beweisbehauptung
f)Wahrunterstellung
g)Unerreichbarkeit des Beweismittels
h)Ungeeignetheit
3.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis
a)Eigene Sachkunde des Tatgerichts
b)Weiterer Sachverständiger
c)Rügevorbringen
4.Nichtbescheidung eines Beweisantrages
5.Rügeberechtigung
6.Verletzung von Hinweispflichten
7.Entscheidungsgrundlage des Revisionsgerichts
8.Fehlende Revisibilität des Verfahrens vor der Hauptverhandlung
9.Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO)
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Vorwort der Herausgeber
Herausgeber und Schriftleitung freuen sich ganz besonders, die dritte Auflage dieses Klassikers der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ vorlegen zu können.
Das Beweisantragsrecht ist nach wie vor ein Kernstück der Verteidigung im Strafprozess. Seine außerordentliche Bedeutung für die Verteidigung ergibt sich schon daraus, dass im Bereich der Rechtspolitik regelmäßig eine Einschränkung dieses Rechts gefordert wird. Einen gewissen Erfolg haben diese Bestrebungen mit der Neuregelung des § 244 Abs. 6 S. 2 bis 4 StPO erlangt, der in der Neuauflage selbstverständlich gebührend behandelt wird. Ungeachtet dessen ist der Leitgedanke des Beweisantragsrechts, der erstmals durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts dogmatisch etabliert wurde, bis heute unverändert geblieben. Das sogenannte Verbot der Beweisantizipation ermöglicht es dem Beschuldigten bzw. seinem Verteidiger, Beweiserhebungen unabhängig von vorweggenommenen Beweiswertungen des Gerichtes zu erzwingen. Dieses Recht ist von unschätzbarer Bedeutung. Es trägt zur Verwirklichung der Subjektstellung des Beschuldigten bei, weil es ihn dazu befähigt, selbstständig auf die Beweiserhebung zu seinen Gunsten Einfluss zu nehmen.
Es gehört zu den großen Verdiensten des vorliegenden Buches, dass es gleichermaßen die grundsätzliche als auch die praktische Bedeutung des Beweisantragsrechts in all seinen Verästelungen verdeutlicht und dem Leser damit eine souveräne Beherrschung dieses prozessualen Instruments vermittelt. Das Beweisantragsrecht ist, wie gesagt, ein starkes, aber auch ein kompliziertes prozessuales Recht. Seine erfolgreiche Anwendung erfordert schon in formaler Hinsicht eine präzise Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Aber auch in materieller Hinsicht ist eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung zu den gesetzlichen Ablehnungsgründen erforderlich. Der vorliegende Band lässt insoweit nichts zu wünschen übrig.
Den Autoren Rechtsanwalt Jürgen Pauly und Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Hamm sei herzlich dafür gedankt, dass die das von Letzterem und dem seit der letzten Auflage leider verstorbenen Hochschullehrer und Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer begründete Werk fortgeführt und auf den neuesten Stand gebracht haben. Jeder Rechtsanwender und jede Rechtsanwenderin wird aus der Lektüre und dem rechten Gebrauch dieses Buchs großen Gewinn ziehen und zur Verwirklichung des Rechtsstaats beitragen.
Im Februar 2019
Passau
Werner Beulke
Berlin
Alexander Ignor
Vorwort der Autoren
Seit dem Erscheinen der erfreulich gut aufgenommenen 2. Auflage vor 12 Jahren hat sich vieles verändert. Der Tod unseres geschätzten Mitautors Winfried Hassemer am 9.1.2014 hat uns auch für die Neuauflage dieses Werkes hart getroffen. Insbesondere der erste Teil mit den theoretischen Grundlagen des Beweisantragsrechts trägt unverkennbar seine Handschrift, sodass wir uns hier nur zu sehr behutsamen Änderungen entschließen konnten. Das wurde auch dadurch erleichtert, dass gerade diese Ausführungen als zeitlos und gegenüber jeglichen „Modernisierungen“ des Strafverfahrensrechts immun gelten können. Gewünscht hätten wir uns, dass sich sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtsprechung mehr an eben diesen fundamentalen Erkenntnissen und Prinzipien der Erkenntnistheorie, der Hermeneutik und des dialogischen Charakters der Wahrheitsfindung orientieren. Stattdessen mussten wir weitere Entformalisierungen des Beweisantragsrechts verarbeiten. Das gilt sowohl für die im Zuge des allgemeinen Bedeutungsverlusts verfahrensrechtlicher Garantien von der Rechtsprechung vollzogene Aufweichung des abschließenden Katalogs der Zurückweisungsgründe für Beweisanträge (z.B. bei der Verschleppungsabsicht) als auch für die neuesten Eingriffe des Gesetzgebers (insbesondere die Änderung in § 244 Abs. 6 StPO).
In einem auffälligen Kontrast dazu steht die stetig wachsende Zahl von literarischen Darstellungen des Beweisantragsrechts in neuen StPO-Kommentaren und Monographien. Sie vollständig zu berücksichtigen, ist kaum mehr möglich. Nicht zu übersehen sind daneben auch die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung. Sie zeigen sich praktisch u.a. in den neuen Vorschriften über die elektronische Akte, daneben aber auch in vielfältigen kleinen Veränderungen der Abläufe eines Strafverfahrens, die längst noch nicht alle prozessrechtlich eingeordnet sind. Eine Konsequenz dieser Entwicklung ist dabei, dass die Texte gerichtlicher Entscheidungen inzwischen wesentlich leichter verfügbar sind als bei Erscheinen der 1. und der 2. Auflage dieses Buches. Über Internet und Datenbanken kann die vollständige Fassung aktueller Urteile und Beschlüsse innerhalb kürzester Zeit abgerufen werden. Um den raschen Zugriff (auch) auf diese Quellen zu erleichtern, haben wir in den Fußnoten die Zitierweise bei Entscheidungen ab dem Jahr 2000 angepasst (Angabe des Entscheidungsdatums und des Aktenzeichens).
In der Neuauflage sind Literatur und Rechtsprechung bis zum November 2018 berücksichtigt. Bei der gesamten Überarbeitung des Werkes haben wir uns von dem Ziel leiten lassen, gerade die Entwicklungen darzustellen, die für die anwaltliche Tätigkeit in den verschiedenen Stadien eines Strafverfahrens von Bedeutung sind. Schon weil durch das Buch auch Wissen aus der Praxis weitergegeben werden soll, sind wir an einem fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen immer interessiert. Kritik und Anregungen sind willkommen (E-Mail-Adresse: buero@hammpartner.de).
Frankfurt im Dezember 2018
Rainer Hamm
Jürgen Pauly
Abkürzungsverzeichnis
a.A. | andere(r) Ansicht |
a.a.O. | am angegebenen Ort |
abgedr. | abgedruckt |
a.E. | am Ende |
a.F. | alte(r) Fassung |
AG | Amtsgericht |
AK | Alternativkommentar |
allg. | allgemein(e) |
a.M. | andere(r) Meinung |
amtl. | amtlich |
Anh. | Anhang |
Anm. | Anmerkung |
AT | Allgemeiner Teil |
Aufl. | Auflage |
Az. | Aktenzeichen |
bay. | bayerische(r) |
BayObLG | Bayerisches Oberstes Landesgericht |
Bd. | Band |
Begr. | Begründung |
Beschl. | Beschluss |
betr. | betreffend |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. | Bundesgesetzblatt; (A) Bundesgesetzblatt (Österreich) |
BGE | Amtliche Sammlung der Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichtes |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHSt | Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (amtliche Sammlung; zitiert nach Band und Seite) |
BMJV | Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz |
BR- Drucks. | Bundesrat Drucksache |
BT | Besonderer Teil |
BT-Drucks. | Bundestag Drucksache |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (amtliche Sammlung; zitiert nach Band und Seite) |
BvR | Aktenzeichen einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht |
DAV | Deutscher Anwaltverein e.V. |
Diss. | Dissertation |
DRiZ | Deutsche Richterzeitung (zitiert nach Jahr und Seite) |
DVBl. | Deutsches Verwaltungsblatt |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EV | Ermittlungsverfahren |
FS | Festschrift |
GA | Goltdammerʼs Archiv für Strafrecht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
gem. | gemäß |
GG | Grundgesetz |
ggf. | gegebenenfalls |
H. | Heft |
h.L. | herrschende Lehre |
h.M. | herrschende Meinung |
Hrsg. | Herausgeber |
hrsgg. | herausgegeben |
HV | Hauptverhandlung |
i.d.R. | in der Regel |
i.E. | im Einzelnen |
i.d.F. | in der Fassung |
insb. | insbesondere |
IRG | Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen |
i.S. | im Sinn |
i.S.d. | im Sinne des/der |
JO | Journal Officiel (Gesetzblatt Frankreich) |
JR | Juristische Rundschau (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
Jura | Juristische Ausbildung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
JuS | Juristische Schulung (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
JZ | Juristenzeitung (zitiert nach Jahr und Seite) |
KG | Kammergericht |
KK | Karlsruher Kommentar |
Krim | Kriminalistik (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
krit. | kritisch, mit Kritik |
LS | Leitsatz |
LB | Lehrbuch |
LG | Landgericht |
Lkw | Lastkraftwagen |
MAH | Münchener Anwaltshandbuch |
m. Anm. | mit Anmerkung |
m.w.Bsp. | mit weiteren Beispielen |
m.z.w.N. | mit zahlreichen weiteren Nachweisen |
m.a.W. | mit anderen Worten |
M. B. | Moniteur Belge (Gesetzblatt Belgien) |
MDR | Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
Mdt. | Mandant |
N. | Nachweis |
NdsRpfl | Niedersächsische Rechtspflege (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
NJW-RR | NJW-Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
n. rk. | nicht rechtskräftig |
NStZ | Neue Zeitschrift für Strafrecht (zitiert nach Jahr und Seite) |
NStZ-RR | NStZ-Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
n. v. | nicht veröffentlicht(e) |
NZV | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (zitiert nach Jahr und Seite) |
OGH | Oberster Gerichtshof (Österreich) |
OLG | Oberlandesgericht |
RbGeld | EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen |
Rspr. | Rechtsprechung |
RVG | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz |
S. | Seite, Satz |
s.a. | siehe auch |
sog. | sogenannt(e) |
StA | Staatsanwaltschaft |
StGB | Strafgesetzbuch |
StPO | Strafprozessordnung |
str. | streitig |
StraFo | Strafverteidiger Forum (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
StV | Strafverteidiger (Zeitschrift; zitiert nach Jahr und Seite) |
SV | Sachverständiger |
Teil-Bd. | Teilband |
teilw. | teilweise |
u.a. | und andere, unter anderem |
u.a.m. | und andere mehr |
umstr. | umstritten |
unveröff. | unveröffentlicht(e) |
Urt. | Urteil |
u.U. | unter Umständen |
u.v.a. | und viele andere |
Verf. | Verfasser |
veröff. | veröffentlicht(e) |
VO | Verordnung |
VVG | Versicherungsvertragsgesetz |
Vwv | Verwaltungsvorschrift |
zahlr. | zahlreich(e) |
ZAP | Zeitschrift für die Anwaltspraxis (zitiert nach Fach und Seite) |
Ziff. | Ziffer |
zit. | zitiert |
ZPO | Zivilprozessordnung |
z.T. | zum Teil |
zust. | zustimmend |
z.Z. | zur Zeit |