Kitabı oku: «Praxis und Methoden der Heimerziehung», sayfa 4

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Reformen und ihre Auswirkungen

Nach und nach konnten die politisch und auch gesellschaftlich anerkannten Forderungen nach Reformen in der Praxis der Heimerziehung realisiert werden. Vor allem wurde dafür gesorgt, dass pädagogisch gut ausgebildetes Personal in den Heimen arbeitet und entsprechende Richtlinien der Heimaufsichtsbehörden wurden erlassen. Im Laufe der Jahre verringerte sich die Gruppengröße immer mehr, sodass heute durchschnittlich acht bis zehn Kinder/Jugendliche von vier pädagogischen Mitarbeiter*innen betreut werden. In Intensivwohngruppen kann der Betreuungsschlüssel teilweise noch besser sein, sodass fast auf jedes Kind oder Jugendlichen eine Betreuungskraft kommt. Diese aus pädagogischen Gründen zu begrüßende Strukturveränderung und Qualifizierung hatte allerdings ganz erhebliche Kostensteigerungen zur Folge. Ungefähr 70 bis 80 % der Heimkosten resultierten aus Personalkosten.

Nicht nur unter pädagogischen, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten wurde und wird daher versucht, Heimerziehung zu vermeiden. In den letzten 40 Jahren wurden vorbeugende oder alternative Maßnahmen, die Schwierigkeiten bei Kindern in ihrer Entstehung verhindern oder ambulant abbauen können, verstärkt. Als solche ambulante oder teilstationäre Erziehungshilfen, die einem Kind den Heimaufenthalt unter Umständen ersparen können, wären zu nennen:

Erziehungsberatung,

Soziale Gruppenarbeit,

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer,

Sozialpädagogische Familienhilfe,

Erziehung in einer Tagesgruppe.

Diese Hilfen stehen im Kinder- und Jugendhilfegesetz auch explizit in den Paragraphen 27 ff. SGB VIII.

Der außerdem zu Beginn der 1970er-Jahre gewaltige Ausbau des Pflegekinderwesens hat Heimerziehung in sehr vielen Fällen ersetzen können. Aus pädagogischen Gründen werden vor allem Kleinstkinder und Kinder im Vorschulalter nur noch selten in einem Heim untergebracht und Pflegefamilien vorgezogen.

Die begrüßenswerte Tatsache, dass in vielen Fällen die vorbeugenden und alternativen Maßnahmen erfolgreich waren und ein Heimaufenthalt nicht mehr notwendig wurde, hat aus der Sicht der Heimerziehung zu einer gewaltigen Erschwerung der täglichen Praxis geführt; denn in den Heimen verblieben vor allem die Kinder und Jugendlichen, die nicht in Pflegestellen vermittelt werden konnte und erst mit massiven Problemen und nach längerer Zeit ungünstiger Bedingungen in familiären Strukturen aufgenommen wurden.

Bisweilen konnten regelrechte Kampagnen beobachtet werden; Heimerziehung wurde verteufelt, die Jugendämter beschuldigt, weil sie pädagogisch verantwortungslos viel zu wenige Heimkinder in Pflegefamilien vermittelt hätten. Zwar melden sich viel mehr Bewerber*innen bei den Jugendämtern als Pflegeverhältnisse vereinbart werden, hierbei gilt es jedoch, die Erfahrung der Pflegevermittlungen in den Jugendämtern zu beachten. Von 100 Anfragen nach Pflegekindern bleiben durchschnittlich nur zwei bis drei Eltern übrig, denen ein Pflegekind verantwortungsvoll vermittelt werden kann. Bei den anderen waren die Anfrage und die zugrundeliegende Motivation oft nur von kurzer Dauer – bisweilen aus spontanen sentimentalen Anlässen heraus geschehen – in anderen Fällen war die Motivation der Pflegeelternbewerber*innen oder deren häusliche Situation völlig ungeeignet, um dem Wohl von Pflegekindern zu entsprechen.

Erfahrungsgemäß ist es auch äußerst schwierig, Kinder, die älter als sechs Jahre alt sind, in Pflegefamilien zu vermitteln, weil diese in der Regel jüngere bevorzugen. Noch schwieriger wird diese Situation, wenn es sich um Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten handelt. Es ist auch richtig, dass es mehr Adoptivbewerber*innen als adoptivfähige Kinder gibt; doch bei vielen Heimkindern sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Adoption nicht gegeben, und viele sind wiederum zu alt, um dem Wunschalter von zukünftigen Adoptiveltern zu entsprechen.

Zwar hat vor allem das Pflegekinderwesen zu einem stetigen Abbau der Heimkinderzahlen beigetragen, es ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Abbau aus den vorgenannten Gründen begrenzt bleiben wird, und es muss auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass nicht wenige Kinder und Jugendliche nach gescheiterten Pflegeverhältnissen (wieder) ins Heim kommen. Im Jahre 2016 wurden 2.214 Minderjährige aus Heimen und Wohngruppen in Pflegefamilien vermittelt. Im gleichen Zeitraum kamen allerdings auch 2.263 Kinder und Jugendliche aus Pflegefamilien in Heimerziehung (Statistisches Bundesamt 2018 b). Im Jahr 2016 führte die hohe Anzahl von geflüchteten Menschen, die nach Deutschland eingereist sind, zu einem massiven Anstieg der stationären Hilfen zur Erziehung, insbesondere in den Heimgruppen. So stieg hier die Zahl im Jahr 2016 im Vergleich zu 2014 um fast 50 % an (Statistisches Bundesamt 2017).

Unbestreitbar sind unter dem stärker gewordenen Kostendruck der öffentlichen Haushalte auch fiskalische Gesichtspunkte für den Versuch einer weiteren Vermeidung von Heimerziehung verantwortlich.

Allerdings lohnen sich die Gelder, die für den stationären Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erziehungshilfe investiert werden auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Eine Evaluationsstudie, in der die Hilfeverläufe von 471 jungen Menschen in acht Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe evaluiert wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass durch Heimerziehung erhebliche volkswirtschaftliche Nutzeffekte zu erzielen sind: „Die Kosten-Nutzen-Relation ist in hohem Maße von der Hilfedauer abhängig:

1.Hilfen unter einem Jahr erreichen einen kritischen Wert von 1:0,74. 1 Euro steht nur 74 Cent Nutzeneffekte gegenüber.

2.Heimerziehung mit einer Dauer zwischen einem und zwei Jahren erreicht hingegen eine Nutzen-Kosten-Relation von 1:3,35.

3.Hilfen über zwei Jahren erreichen trotz linear mit der Hilfedauer steigenden Kosten sogar eine Nutzen-Kosten-Relation von 1:3,85“ (Macsenaere/Keller, Arnold 2011, S. 154).

Quantitative Entwicklung der Heimerziehung seit 1991

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahre 1970 in den alten Bundesländern 88.810 Minderjährige in Heimen der Jugendhilfe untergebracht. 10.126, dies sind 11,4 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen, lebten dort im Rahmen der Fürsorgeerziehung, also in der Regel unfreiwillig, überwiegend in sogenannten Erziehungsheimen und auch in geschlossener Heimerziehung. Die Zahlen haben sich zunächst verringert. So waren im Jahre 1982 noch 52.699 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung, davon 2,9 % in Fürsorgeerziehung. Gegen Ende des Jahres 1993 lebten – bezogen auf die alten Bundesländer – 57.538 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heimen, Wohngruppen oder in sonstigen betreuten Wohnformen. In den neuen Bundesländern waren es zum gleichen Zeitpunkt 18.639 (Statistisches Bundesamt 1994).

Trotz des stetigen Ausbaus der unterschiedlichen ambulanten Erziehungshilfen hat sich über Jahrzehnte hinweg die Inanspruchnahme von Heimerziehung als sehr stabil erwiesen (Bundesministerium für Familie 2013, S. 342). Durch die hohe Anzahl geflüchteter junger Menschen ist die Zahl zusätzlich nochmals deutlich angestiegen.


Damit ist der prozentuale Anteil der jungen Menschen in Heimerziehung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im Alter von 0 bis 20 Jahren von 0,37 % in 1991 auf 0,59 % in 2016 angestiegen.

Prozentanteil zur Bevölkerung im Alter von 0–20 Jahre


(Statistisches Bundesamt 2010a/2014/2018/2019)

Im Jahr 2005 hatte für insgesamt 25.307 junge Menschen die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (wieder) neu begonnen und war im Jahr 2012 bereits um 42 % auf 36.048 junge Menschen angestiegen. Im Jahr 2016 gab es einen erneuten Anstieg um 30 % auf 95.582 Kinder und Jugendliche in stationärer Erziehungshilfe. Dieser Anstieg ist wohl primär mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe zur Prävention und Abwehr von Kindeswohlgefährdung zu erklären. Auch die geflüchteten Kinder und Jugendlichen bedürfen der Unterstützung durch die Jugendhilfe. Die absolute Zahl der in Heimen oder sonstigen Wohnformen lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen war dagegen im Vergleichszeitraum relativ gleich. Betrug im Jahr 2005 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer noch 27 Monate, waren es im Jahr 2012 nur noch 20 Monate und im Jahr 2016 sogar nur noch 17 Monate (Statistisches Bundesamt 2014, 2018b). Unterschiedliche Evaluationsstudien zeigten auf, dass Hilfen zur Erziehung im Durchschnitt erst ab dem zweiten Jahr der Hilfe nachweisbare Erfolge aufweisen, die im dritten Jahr noch weiter ansteigen. Dem würde die oftmals vorgefundene Praxis widersprechen, aus Kostengründen von Beginn an festzulegen, Erziehungshilfen schon nach kürzerer Zeit zu beenden (Macsenaere/Herrmann 2004, S. 39). Die Realität bietet gegenwärtig folgendes Bild: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer war bei den im Jahre 2016 aus der Heimerziehung Entlassenen mit 17 Monaten deutlich kürzer als die für erforderlich gehaltene Mindestdauer von zwei Jahren. Rechnet man die 23 % Kinder und Jugendlichen heraus, welche nur bis zu drei Monaten im Heim verblieben (vermutlich zur Klärung ihrer Lebenssituation und/oder zur Überbrückung einer akuten Notlage), so wurden weitere 35 % bereits nach einer Aufenthaltsdauer von drei bis zwölf Monaten und insgesamt 47 % nach einer Dauer von bis zu eineinhalb Jahren entlassen. Als Gründe lassen sich jedoch keineswegs nur fiskalische Überlegungen der Kostenträger anführen. Denn in 32 % aller Fälle wurde die Hilfe abweichend vom Hilfeplan bzw. den Beratungszielen vorzeitig abgebrochen, davon zu 51 % auf Veranlassung der Sorgeberechtigten und/oder den jungen Volljährigen und zu 24 % durch Minderjährige (Statistisches Bundesamt 2018b). Rumpf (2009, S. 28) beklagt, „dass die betroffenen Personensorgeberechtigten nur halbherzig die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Hilfemaßnahme mittragen und sie wie auch das der Hilfe bedürftige Kind das Prinzip der Freiwilligkeit überbewerten. Es ist wohl nicht immer gelungen, ihnen zu vermitteln, dass die gleichberechtigte Beteiligung am Kommunikationsprozess über geeignete Hilfen nicht bedeutet, gemeinsam geplante Ziele kurzfristig eigenmächtig zu verändern.“

54 % der jungen Menschen erhielten nach ihrer Entlassung aus der Heimerziehung weitere Hilfe(n) zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe, 5 % wurden durch den Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes oder weitere Beratungsstellen unterstützt, in 41 % wurden allerdings keine weiteren Hilfen mehr gewährt (Statistisches Bundesamt 2018b).

Quantitative Veränderungen/Träger der Einrichtungen

Die Struktur der Trägerschaft der Heime und sonstigen betreuten Wohnformen bietet folgendes Bild: Von den insgesamt 36.754 Institutionen der stationären Erziehungshilfe sind 77,5 % in freier Trägerschaft und 22,5 % in öffentlicher Trägerschaft. Bei den freien Trägern sind die beiden konfessionellen Verbände, das Diakonische Werk (22 %) und der Caritasverband (15 %), besonders stark vertreten, nämlich mit 37 % aller freien Träger. Es folgen Institutionen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit 17 % und der Arbeiterwohlfahrt mit 5 %. Etwa 6 % der Einrichtungen werden von Wirtschaftsunternehmen vorgehalten, 20 % von sonstigen juristischen Personen und anderen Vereinigungen. Die restlichen 15 % verteilen sich auf verschiedene Träger wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und andere religiöse Gemeinschaften des öffentlichen Rechts (Statistisches Bundesamt 2018a).

Am 31. Dezember 2016 waren insgesamt 93.551 pädagogisch/therapeutische Fachkräfte in Einrichtungen der Heimerziehung und in sonstigen betreuten Wohnformen incl. Internaten, die nach §34 KJHG aufnehmen, tätig. Den Hauptanteil der Mitarbeiter*innen nehmen mit 40 % Erzieher*innen ein. Danach kommen mit 24 % Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen (Diplom Fachhochschule oder Bachelorabschluss, beides mit staatlicher Anerkennung). Die Berufsgruppe der Pädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen hat einen Anteil von 7 %. Annähernd 1 % sind Heilpädagog*innen. Kinderpfleger*innen findet man nur noch mit einem Anteil von weniger als 1 %. Heilerzieher*innen und Psycholog*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind jeweils zu etwa 3 % vertreten. Darüber hinaus finden sich verschiedene Berufsgruppen wie z. B. Familienpfleger*innen, Lehrer*innen, aber auch Krankenpfleger*innen (Statistisches Bundesamt 2018a).

Resümee

Die Geschichte der Heimerziehung ist durch sehr viel Leid, Missachtung und durch das Fehlen einer Befriedigung elementarster Grundbedürfnisse wie liebevolle Zuneigung, Geborgenheit, Anerkennung und Lob gekennzeichnet. Unzulängliche Rahmenbedingungen und der Mangel oder das Außerachtlassen pädagogisch begründeter Vorgehensweisen innerhalb der Praxis haben zu einer Abseitsstellung und einem Negativimage der Heimerziehung geführt. Wie wir gesehen haben, hat sich das Praxisfeld Heimerziehung innerhalb der letzten 70 Jahre sehr stark verändert. Die Einrichtungen wurden von Anstalten mit Aufbewahrungscharakter zu differenzierten pädagogischen Institutionen mit qualitativ gut ausgebildeten pädagogischen Mitarbeiter*innen. Diese verbesserte pädagogische Ausgangslage wird in der Gesellschaft aber weiterhin zu wenig gesehen und anerkannt. Heimerziehung gilt oftmals immer noch als letztes (pädagogisches) Mittel.

Der Ende der 1960er-Jahre während der Heimkampagne laut gewordene Ruf: „Holt die Kinder aus den Heimen!“ ist aus heutiger Sicht, wenn man die Forderungen auf alle Kinder und Jugendlichen bezieht, pädagogisch weder notwendig noch verantwortbar, vor allem aber in der Praxis nicht realisierbar. Dies wird insbesondere dann deutlich, wenn wir die Indikationsstellung, d. h. die Problemlagen der Kinder und Jugendlichen, die auf Heimerziehung angewiesen sind, näher analysieren. Die heutige Heimerziehung hat die notwendigen Reformen weitgehend realisiert. Die sehr differenzierten Institutionen der stationären Erziehungshilfe bieten ein großes Spektrum von Leistungsangeboten für junge Menschen mit schwierigen Ausgangs- und Lebenslagen und für deren Familien. Die breite Öffentlichkeit hat diese Reformen zumeist nicht erkannt, zu oft wird Heimerziehung noch mit einer unfreiwilligen Fürsorgeerziehung gleichgesetzt, die aber weder im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) noch in der Praxis existent ist. Auch aktuell ist die Heimerziehung noch immer eine der häufigsten Formen von Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Indikationen für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
Aus welchen Familien kommen Heimkinder?

Aus welchen Gründen kommen heute Kinder und Jugendliche in Heime und sonstige Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe? Wir wissen aus der Geschichte der Heimerziehung, dass es sich früher fast ausschließlich um elternlose oder um ausgesetzte Kinder handelte. Dies ist aber, nachdem zunächst noch zahlreiche Kriegswaisen nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges beheimatet werden mussten, längst nicht mehr der Fall. Waisenkinder sind in der gegenwärtigen Heimerziehung eine seltene Ausnahme.

Kinder und Jugendliche leben heute in Heimen oder in sonstigen betreuten Wohnformen (Außenwohngruppen, Wohngruppen, Betreutes Wohnen), wenn sie aus sehr unterschiedlichen Gründen in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht leben können, wollen oder dürfen. Es handelt sich in der Regel um junge Menschen, die aus schwierigen oder aus schwierigsten Verhältnissen stammen. Sie bringen bei der Aufnahme ihre eigene individuelle Lebensgeschichte mit, die manchmal schon auf den ersten Blick sehr erschütternd sein kann. Bisweilen werden traumatische Lebenserfahrungen, langandauernde Frustrationen und Erziehungssowie Erfahrungsdefizite jedoch erst im Laufe des Heimlebens erkennbar.

Die Kinder stammen in der Regel aus unterprivilegierten Bevölkerungsschichten, der Ausbildungsgrad und der berufliche Status ihrer Eltern sind überwiegend gering. Kinder mit einem Stiefelternteil sind besonders häufig. Alkoholoder andere Suchtprobleme spielen in vielen der Familien eine Rolle und zeigen in der Regel negative Auswirkungen auf die dort lebenden Kinder.

Sogenannte Scheidungskinder oder auch Scheidungswaisen sind in der Heimerziehung überrepräsentiert. Kinder und Jugendliche aus gescheiterten Pflegeverhältnissen kommen in den vergangenen Jahren immer häufiger in stationäre Institutionen der Jugendhilfe, insbesondere mit Beginn der Pubertät, wenn neue und möglicherweise auch größere Erziehungsprobleme auftauchen. Viele der Kinder und Jugendlichen haben leidvolle – auch sexuelle – Gewalterfahrungen in ihren Familien erdulden müssen.

Eine Heimeinweisung erfolgt in der Regel nicht beim Erstkontakt mit dem Jugendamt. Oftmals wurden die Schwierigkeiten zuvor vergeblich mit ambulanten Maßnahmen abzubauen versucht. Manche älteren Kinder bzw. Jugendliche melden sich auch selbst beim Jugendamt, weil sie es in ihrer Familie nicht mehr aushalten, weil sie sich zu eingeengt und zu unwohl fühlen und bitten um die Aufnahme in ein Heim oder in eine Wohngruppe.

Im Jahr 2016 hat für insgesamt 61.764 junge Menschen die Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (wieder) neu begonnen, davon waren 28 % Mädchen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils betrug 59 %, wobei der erhöhte Anteil auf die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zurückgeht (Statistisches Bundesamt 2018b).

Wie war die Situation in der Herkunftsfamilie?


Situation in der Herkunftsfamilie in %
Elternteil alleinlebend 28
Elternteil mit neuem Partner 14
Eltern zusammenlebend 18
Unbekannt 38
Eltern verstorben 2

Es wird deutlich, dass viele der Kinder und Jugendlichen vor der Aufnahme in eine stationäre Erziehungshilfe nicht in traditionellen Familienkonstellationen gelebt haben (Stephens 2013), sondern ein relativ hoher Anteil bei alleinstehenden Elternteilen bzw. in Stiefelternfamilien aufgewachsen ist (Statistisches Bundesamt 2018b). Die Gefahr der Armut ist in diesen Familienkonstellationen höher, was sich wiederum zu einer höheren Belastung der Familienmitglieder führen kann (Pears/Capaldi 2001). Der hohe Anteil der Fälle, in denen über die Familiensituation vor der Aufnahme ins Heim nicht viel bekannt ist, ist sicher unter anderem auch wieder auf die Situation der geflüchteten jungen Menschen zurückzuführen.

Wo hatten sich die jungen Menschen vor der stationären Hilfegewährung aufgehalten?


Aufenthalt vor der Hilfe in %
Eltern 43
Heim, betreutes Wohnen 25
Pflegefamilie 6
Verwandtenfamilie 3
Sonstiger Aufenthaltsort (z. B. Jugendstrafvollzug) 3
Psychiatrie 1
sozialpädagogische Einrichtung (z. B. Internat, Mutter-Kind Einrichtung) 5
Nichtverwandte Familien 2
ohne festen Aufenthalt 5
Unbekannt 7

(Statistisches Bundesamt 2018b)

Im Vergleich zum Ausgangsjahr 1991 hat sich der prozentuale Anteil der jungen Menschen, die aus einem Heim in ein anderes Heim vermittelt wurden, fast verdreifacht (vgl. auch Statistisches Bundesamt 1997).

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die vor ihrem Aufenthalt bei ihren Eltern gelebt haben beträgt nur 43 % und ist im Vergleich zu 2012 deutlich gesunken. Dagegen ist die Zahl der vorher in einem anderen Heim lebenden Kinder von 17 auf 25 % nochmals angestiegen (Statistisches Bundesamt 2012, 2018b).

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