Kitabı oku: «Deutschland wohin???», sayfa 6

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2. Das politische System: Schwächen, Änderungsbedarf, Zukunft?

Deutschland hat ein demokratisches föderales Staatssystem, das auf Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative und auf freie Wahlen der Bevölkerung basiert. Nach den verheerenden Erfahrungen aus der NS-Diktatur beschränkt der im Grundgesetz verankerte föderale Staatsaufbau die Machtbefugnisse der Regierung. Die übergeordnete Gesetzgebung obliegt dem Bundestag, an der aber der Bundesrat, der von den Bundesländern gebildet wird, beteiligt ist. Das Grundgesetz beinhaltet zudem das Subsidiaritätsprinzip, so dass im Wesentlichen nur Aufgaben, die von der Ebene der Gemeinde nicht zu bewältigen sind, von der nächst höheren Ebene, also dem Kreis, dem Bundesland oder darüber dem Bund wahrzunehmen sind. Die für Diktaturen charakteristische zentralistische Staatsführung wird damit ausgeschlossen.

Das Grundgesetz gibt den rechtlichen Rahmen vor, der als hervorragend bezeichnet werden kann und international anerkannt ist. Die einzigen beiden Schwachstellen, die ich in dem Gesetz sah bzw. sehe, waren die Regelungen zur Wehrpflicht und sowie die Dauer der Kanzlerschaft. Die Wehrpflicht galt damals, pragmatisch an berufliche Ausbildungserfordernisse angepasst, nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Bevölkerung wurde aber erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres volljährig und damit als voll urteilsfähig angesehen. Das war ein Widerspruch. Wer notfalls im Auftrag des Staates töten soll, muss auch voll urteilsfähig sein. Dieses Manko ist inzwischen längst ausgeräumt.

Der andere Schwachpunkt ist die unbegrenzte Dauer der Kanzlerschaft. Das hat schon zur überlangen Regierungszeit der CDU-Politiker Kanzler Adenauer und Kanzler Kohl und letztlich jetzt von CDU-Kanzlerin Merkel geführt. In allen Fällen wirkte der/die Kanzler/in in der Endphase verbraucht und unzulänglich innovationsfähig. Das näherte die Zweifel an ihren Fähigkeiten, zukünftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Hier wäre eine Grundgesetzänderung in Anlehnung an die USA oder das Amt des Bundespräsidenten wünschenswert, bei denen die Präsidentschaft auf maximal zwei Amtsperioden begrenzt ist.

Die Demokratie gilt in vielen Teilen der Welt als das fortschrittlichste und gerechteste Staatssystem, da jeder mündige Bürger seine politischen Vertreter wählen und sich zumindest theoretisch selbst zur Wahl stellen kann. Somit bestimmen die von der Mehrheit aller Bürger/innen gewählten Vertreter/innen die Entwicklung. Das in der Theorie hervorragende Staatssystem hat in der Umsetzung jedoch auch Schwächen und Mängel. Die Umsetzung erfolgt durch Menschen und die sind eben nicht vor Schwächen gefeit. Dennoch, trotz punktueller und zeitweiliger Defizite wird die Demokratie heute zumindest von der westlichen Welt als die vorteilhafteste Staatsform angesehen, denn sie bietet für jeden einzelnen Bürger die größte Mitsprache- und Einflussmöglichkeit. Deshalb bin ich ebenfalls ein überzeugter Anhänger der Demokratie. Problematisch ist jedoch die real existierende Unausgewogenheit bei der Umsetzung der Bevölkerungsinteressen, in denen sich die Politik im hohem Maße an die Belange und Interessen der führenden Elite von Wirtschaft und Wohlstand ausrichtet, aber weitaus geringer, man muss schon sagen minimal, an denen des unteren Drittels der Bevölkerung (Hartmann, M., S. 2018–2019). Gleichfalls problematisch ist die oft kurzzeitige Ausrichtung der Politik mit dem nachrangigen Stellenwert der längerfristige Entwicklung. So orientiert sich das Regierungshandeln in der Bundesrepublik hauptsächlich und zunehmend an den offensichtlichen Handlungserfordernissen der jeweiligen Legislaturperiode, plötzlich gravierenden Ereignissen oder politischen Strömungen. Die Reaktion der Bundesregierung auf die Freitags-Schüler-Klimaproteste ist ein aktuelles Beispiel. Eine kurzzeitige Orientierung traf für Monarchien und Diktaturen längst nicht in dem Maße zu, wie ein Rückblick der Geschichte belegt. Dennoch, gerade die geschichtlichen Erfahrungen belegen auch die negativen Einflüsse von Diktaturen und mancher Monarchien wie umgekehrt die Vorteile demokratischer Staatsformen.

Ein typisches Merkmal undemokratischer Regierungsformen ist der alleinige Gültigkeitsanspruch, den der Staat beansprucht. Das war ein zentrales Element der faschistischen Staatsform bzw. Diktatur sowie der kommunistisch regierten Länder („Diktatur des Proletariats“). Der alleinige Gültigkeitsanspruch gilt aber auch heute in Ländern, die sich stark am Islam ausrichten. Dort sind die allein gültigen Vorgaben gottgewollt, so wie es der Koran und die Scharia vorgeben, oder zutreffender, wie die Führungsriege dieser Länder diese auslegen. Der alleinige Gültigkeitsanspruch wird aber inzwischen auch, wie unten angesprochen (3.9, S. 338-339), von vielen Umweltaktivisten beansprucht. Natürlich ist die Erhaltung unserer Umwelt von größter Bedeutung. Es gibt aber viele Wege dafür. Die Strategien und Konzepte zur Rettung der Umwelt werden letztlich von Menschen gemacht und Menschen unterliegen eben nicht selten Fehleinschätzungen und Irrtümern. Deshalb sind trotz deren wichtigen Bedeutung auch Umweltforderungen und Vorgaben kritisch zu hinterfragen und zu reflektieren. Damit wird hier nicht gegen Umweltbelange Position bezogen, sondern für kritische Reflexionen dogmatischer Vorgaben gesprochen.

Für demokratische Staatsformen sind außerdem die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung, gerade auch um die politischen Aktionen und daraus hervorgehenden Handlungsaktivitäten kritisch zu reflektieren. Die Pressefreiheit stellt letztlich neben der Judikativen auch eine gewisse Kontrolle der Politik dar, da sie ggf. die Bürger mobilisieren kann. Zugleich bedarf es einer funktionierenden Administration, mit der die Vorgaben des frei gewählten Parlaments umgesetzt werden.

2.1 Die Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, die der Bundestag und Bundesrat hat. Den Rahmen für die gesetzlichen Regelungen, nach denen in der Bundesrepublik das Leben, das politische Geschehen, die Gesetzgebung und deren Umsetzung vollzogen werden, gibt das Grundgesetz vor. Die Gesetze werden nach der im Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeit für die gesamte Bundesrepublik vom Bundestag als höchstem Volksorgan beschlossen, wobei das Grundgesetz Regelungen für die Mitwirkung der Bundesländer vorgibt. Die Bundesländer verfügen wiederum, entsprechend der Rahmensetzung des Grundgesetzes, über Landesverfassungen, die von deren Parlamenten nach der Gründung der Bundesrepublik bzw. in Ostdeutschland nach dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer beschlossen wurden. Die Landesverfassungen beziehen sich im Wesentlichen auf die landesspezifische Umsetzung der Grundgesetzvorgaben. Den Bundesländern bleibt dadurch ein erheblicher Freiraum zur Regelung eigener Angelegenheiten, wie z. B. die Ausgestaltung ihrer jeweiligen Bildungspolitik.

Die Mitglieder des Bundestages wie der Landtage wählt die Bevölkerung jeweils für vier Jahre. Sie haben bei der Abstimmung zur Gesetzgebung die entscheidenden Stimmen. Das Grundgesetz gibt vor, dass die Parlamentarier einzig und allein ihrem Gewissen bzw. ihrer Verantwortung gegenüber verpflichtet sind, die sie zum Wohl des Volkes wahrnehmen und ausüben sollen. Theoretisch ist das eine hervorragende, überzeugende Regelung. Laut Presseberichten sieht die Realität aber z. T. anders aus. Bei Abstimmungen wird von den Parteien nicht selten Fraktionsdisziplin gefordert. Problematisch ist auch die personelle Zusammensetzung des Bundesparlaments wie auch der Landtage zu erachten. In der ursprünglichen Ausrichtung sollte in den Parlamenten etwa ein Querschnitt der Bevölkerung vertreten sein. Das ist längst nicht mehr und zudem zunehmend der Fall. Der Großteil der Parlamentarier hat ein Hochschulstudium absolviert, im Bundestag fast 90 % (Hartmann, M.), bei hohem Juristenanteil und viele haben nie was anderes als Politik gemacht. Das wirkt sich auch auf politische Entscheidungen aus, die längst nicht mehr ausgewogen den Interessen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen entsprechen (Hartmann, M., S. 2014, 2017– 2018) und zum „Vorbeiregieren“ an der Bevölkerung führen, wie viele Beispiele belegen, worauf noch eingegangen wird.

Die Parteien stellen weitgehend die Abgeordneten. Vor den Bundestagswahlen oder Landtagswahlen versuchen die Parteien mit ihrem Wahlprogramm Wähler zu überzeugen. Umgekehrt werden die Inhalte der Parteiprogramme konkurrierender Parteien kritisiert, um so möglichst viele Wählerstimmen für die eigene Ausrichtung und Partei zu bekommen. Außerdem beeinflusst auch das politische Image, das jede Partei entsprechend ihrer politischen Ausrichtung im zeitlichen Verlauf vieler Legislaturperioden bei der Bevölkerung erhalten hat, das Wählerverhalten. Die Parteien erwarten von ihren Abgeordneten, dass diese im Parlament bei Abstimmungen ihre Stimme im Sinne des Parteiprogramms oder der zuvor erfolgten parteiinternen Absprachen abgeben. Die Fraktionsdisziplin wird, wie oben angeführt, in der Realität nicht selten über das laut Verfassung maßgebliche Gewissen eines/einer Abgeordneten gestellt. Da die Abstimmungen größtenteils öffentlich sind, werden abweichende Stimmabgaben sofort erkannt. Wer dagegen verstößt, muss mit deutlichen Nachteilen rechnen. Ggf. stellt ihn seine Partei bei der nächsten Wahl nicht mehr als Kandidat auf oder er bekommt nur einen hinteren und damit unsicheren Listenplatz. Verschiedentlich berichtete die Tagespresse über parteiintern vorgegebene Fraktionsdisziplin in den große Parteien bei Parlamentsabstimmungen.

Das politische Handeln erfordert oft Kompromisse, um Mehrheiten zu erlangen. Das kann dazu führen, dass die/der Fraktionsvorsitzende nach interner Vorabstimmung vorgibt, bei Parlamentsabstimmungen zu einzelnen Sachbelangen sich nicht entsprechend der politischen Ausrichtung der Partei zu verhalten, wenn umgekehrt Vorhaben der eigenen Partei durch das Wahlverhalten der anderen Partei unterstützt werden. Bei einem derartigen Deal sind die Abgeordneten gefordert, sich ggf. ihrer Stimme zu enthalten oder ihre Stimme für Gesetze, unter Umständen auch gegen ihre Gewissensüberzeugung, abzugeben, also nicht allein aufgrund ihrer persönlichen Abwägung zum Wohl des Volkes, wie es das Grundgesetz vorgibt. Diese internen Vereinbarungen können wesentlich sein, insbesondere bei Regierungskoalitionen oder bei Gesetzen, die von kleineren Oppositionsparteien eingebracht werden. Zudem können bei den Parlamentsabstimmungen Sachaspekte gegenüber taktischen Wahlkampfüberlegungen nachrangig sein. Die Gesetzesinitiative der Gegenpartei soll ggf. zum Scheitern gebracht werden, weil die Gegenpartei sonst Imagevorteile bzw. Wählerstimmen gewinnen könnte. Ein Verhalten, das in den Parlamenten gegenüber der AfD häufig ist. Diese Verhaltensweise kann dazu führen, dass aus wahltaktischen Gründen gegen an sich sinnvolle Gesetzesvorlagen anderer Parteien gestimmt wird. Eine rein auf inhaltliche Sachgründen basierende Parlamentsabstimmung muss also nicht immer gegeben sein. Deshalb sind manche Gesetze, die später das Handeln der Bevölkerung bestimmen, nicht frei von Fragwürdigkeit.

Ein Beispiel könnte die Festlegung der Grenze sein, ab der eine Fahruntüchtigkeit für das Führen eines Kraftfahrzeugs gilt. Früher lag diese bei 1,2 Promille, was viel zu hoch war, später bei 1,0 Promille. Nach dem Regierungsantritt der Koalition der SPD mit den Grünen sollte der Wert zur Erhöhung der Fahrsicherheit erneut gesenkt werden. Zunächst standen 0,8 Promille zur Diskussion. Zu dieser Zeit erschien eine neue wissenschaftliche Studie, die belegte, die Deutschen nutzen ihren Pkw weit mehr für den Freizeitbereich als bislang vermutet für Fahrten zu Arbeitsstätten. Für den Freizeitverkehr forderte aber schon damals die Partei der Grünen, dass dieser vor allem per Fahrrad, mit dem öffentlichen Verkehrsangebot oder zu Fuß zu bewältigen ist. Von daher sprachen sie sich alsbald für 0 Promille aus, der Wert der ehemaligen DDR. Dagegen liefen die Wirtschaft, vor allem die Gastwirtschaftsbranche, Sturm. Schließlich legte man die bis heute geltenden 0,5 Promille fest. Wenn heute die seitdem enorm zurückgegangene Zahl der Verkehrstoten auf die Absenkung dieses Grenzwertes zurückgeführt wird, ist das eine einseitige nicht zutreffende Polemik. Die Reduzierung des zulässigen Alkoholkonsums für Kraftfahrer hat unbestritten einen wichtigen Beitrag geleistet, aber für den Rückgang sind andere Gründe bzw. Maßnahmen noch ausschlaggebender. Das sind neben der längst obligatorischen und nun auch stärker kontrollierten Anschnallpflicht die erheblichen Verbesserungen der Fahrzeuge wie die Weiterentwicklung der energieaufnehmenden Knautschzone, die Ausstattung mit Airbags, die inzwischen nicht nur den Frontbereich, sondern meistens auch die Seitenbereiche der Pkws umfasst, sowie auch Veränderungen, die bei Zusammenstößen mit Fußgängern deren Verletzungsgefahr mindern. Für diese Einschätzung spricht auch, dass sich trotz der Verschärfung der Alkoholwerte die Unfallzahlen kaum vermindert haben. Hingegen konnte die Anzahl der Todesopfer sehr erheblich reduziert werden, was eben vor allem für den enorm verbesserten technischen Fahrzeugschutz bei Unfällen spricht.

Das politische Geschehen wurde in der alten Bundesrepublik lange Zeit von den großen (von ihrem Stimmenanteil her) Volksparteien CDU/CSU und SPD sowie mit deutlichem Abstand der FDP bestimmt. Die meiste Zeit regierte die CDU/CSU in Koalition mit der FDP, einige Zeit die SPD mit der FDP, später auch die Koalition SPD und Grüne und in jüngerer Vergangenheit die große Koalition der CDU/CSU mit der SPD bei einer Zwischenepisode mit der FDP. Inzwischen ist die Parteienlandschaft vielfältiger geworden. Die beherrschende Dominanz der alten großen Parteienmanchen schwindet, bei wachsendem Wählerpotential der Partei der Grünen und weiteren kleineren Parteien. In dem lange Zeit mit absoluter Mehrheit der CSU regierten Bayern ist heute eine Koalition erforderlich. Die Partei der Linken ist nach der Wiedervereinigung im Bundestag und den meisten Landtagen vertreten und stellt in Ostdeutschland auch Ministerpräsidenten. Die Grünen wurden zuerst in Hessen an der Landesregierung beteiligt. In der Kanzlerschaft Schröder waren sie Koalitionspartner und stellten den Außenminister, in Baden-Württemberg seit Jahren den Ministerpräsidenten und für die 2021 anstehende Wahl stellen sie ihre Kanzlerkandidatin. Die rechten Parteien wie die DVU, Republikaner und NPD konnte sich trotz vieler Versuche nicht im Bundestag und in den Landtagen etablieren. Hingegen zog die neue rechte Partei, die AfD, in den letzten Jahren sowohl im Bundestag als auch in den meisten Landtagen ein.

Bis Ende der 90er Jahre ließen sich die großen Parteien weitgehend auch inhaltlich einordnen. Die CDU/CSU standen vor allem für eine eher konservative, zugleich wirtschaftsfreundliche Position. Sie steht auch dafür, dass Personen, die viel leisten, ein entsprechend höheres Einkommen erzielen. Zugleich strebt sie eine auskömmliche bzw. angemessene Grundsicherung für die Unterschichten an, wobei die Frage, was angemessen ist, zwischen den Parteien kontroversen Diskussionsstoff beinhaltet. Die konservativen Parteien strebten vor allem eine Unterstützung zur Selbsthilfe an.

Die SPD vertrat lange Zeit vorrangig soziale Belange. Das galt zumindest so lange, bis Kanzler Schröder regierte. Die SPD war (und ist?) die Partei der angestrebten Umverteilung. Es sollen vor allem die Lebensbedingungen der unteren Einkommensschichten bzw. der Bedürftigsten durch Umverteilung verbessert werden. Inzwischen richtet sie sich längst auch an die untere Mittelschicht. Ihre Umverteilungsforderungen zielen allein auf die Einkommensverteilung, ggf. auch den Besitz (Erbfolge) der Wohlhabenden zugunsten der niedrigen Einkommensschichten ab. Eine eigene Beteiligung wohlhabender SPD-Spitzenpolitiker (z. B. erlangte der ehemalige Kanzlerkandidat Steinbrück laut Zeitungsberichte zeitweilig jährlich bis zu 1. Mio. DM an Nebenverdienste oder Ex-Kanzler Schröder üppige Ruhestandsbezügen durch Nebenverdienste in Millionenhöhe vom russischen Staatskonzern sowie zeitweilig noch für Beraterhonorare von Weißrussland), etwa durch Spenden für Sozialprojekte, taucht in den Verlautbarungen der Tagespresse nicht auf. Ein ganz anders Beispiel ist die südamerikanische Popsängerin Shakira, die statt sozialer Sprüche in einer ärmlichen brasilianischen Region von ihrer Gagen eine Schule stiftete. Für das Image waren auch personelle Veränderungen von Spitzenämtern abträglich. Als A. Nahles den erfolglosen Parteivorsitzenden Schulz ablöste, hatte dieser Ambitionen auf den Posten des Außenministers. Deshalb musste der damalige Außenminister und frühere Parteivorsitzende Gabriel seinen Platz räumen, was er offensichtlich nur widerwillig tat. Dieses Postengeschiebe der obersten Parteiebene hatte in der Öffentlichkeit eine derart negative Wirkung, dass Schulz auf das Amt verzichtete. Angesichts der Entwicklung im Sommer 2020 scheint die Partei auch weiterhin zweifelhafte Stellenbesetzungen fortzuführen, wie die Reaktion verdrossener SPD-Politiker nach der Neubesetzung des Amtes der Wehrbeauftragten zeigt. Die SPD hat nicht nur unter Kanzler Schröder beim Wähler ihre sozialpolitische Akzeptanz eingebüßt, sondern auch das unter der Kanzlerschaft Brandt erworbene Image einer Partei des Aufbruchs. Die Einleitung neuer Wege und damit große Attraktivität für die jungen Wähler verlor sie an die Partei der Grünen.

Die FDP vertritt traditionsgemäß wirtschaftsfreundliche, vor allem mittelstandsfreundliche und liberale Positionen, wobei sie sich auch traditionsgemäß gegen Steuererhöhungen, selbst für Hochverdiener, stemmt. Außerdem widersetzt sich die FDP in vielen Bereichen der seit langem zunehmenden staatlichen Reglementierung. Sie ist die Bürgerrechtspartei, die sich am stärksten für den Erhalt von Freiräumen im Sinne des mündigen Bürgers einsetzt. Deshalb hat sie gerade in dieser Hinsicht für die Demokratie in Deutschland sehr wichtige Bedeutung. Vom Wählervolk wird das aber nur begrenzt honoriert. Viele Deutsche haben offenbar eher weniger Probleme mit der Reglementierung durch die Obrigkeiten. In den Koalitionsverhandlungen zur Bildung der letzten Regierung widersetzte sich diese Partei gegen eine Fortsetzung des Regierungshandelns im Sinne eines „weiter so“ der Kanzlerin. Das Problem dieser Partei dürfte vor allem darin liegen, dass große Teile des Mittelstandes inzwischen sozial abgerutscht sind und sich der Unterschicht nähern. Deshalb empfinden auch wachsende Anteile des Mittelstands die Steuerpolitik der Regierung als ungerecht und sprechen sich für eine Umverteilung zu Lasten der Reichen aus. Derartige Belange waren aber bislang nicht Sache der FDP. Die Steuerausrichtung der FDP dürfte letztlich mit zum starken Wählerschwund dieser Partei beigetragen haben, denn laut Umfrageergebnissen sieht ein Großteil der Bevölkerung die bestehenden Steuergesetzgebung und Steuerpolitik als ungerecht und mit hohem Änderungsbedarf an. In Anbetracht dieser Probleme und des damit in weiten Teilen der Bevölkerung bestehenden Verdrusses wird die FDP mit ihrem strikten Kurs gegen steuerliche Veränderungen kaum ihr Wählerpotential erhöhen können.

Die Grünen Partei war die Partei, die als erste massiv Umwelterfordernisse in das deutsche Politikgeschehen eingebracht, vertrat und z. T. auch durchsetzte. Diese Partei hat gleichfalls frühzeitig für die Gleichberechtigung der Frauen und anfangs auch massiv für Bürgerrechte gekämpft und ihr Spektrum längst auf den Sozialbereich ausgeweitet. Sie plädiert für die Multi-Kulti-Kultur und unterstützt diese Richtung. Damit hat sie die politische Landschaft, die in der alten Bundesrepublik über Jahrzehnte im Wesentlichen von der CDU/CSU, der SPD und der FDP bestimmt und beherrscht wurde, nachhaltig verändert. Die Grünen sind vor allem eine Partei der Jugend. Bei den letzten Wahlen erreichten sie nach der CDU/CSU die zweithöchste Stimmenzahl. Ihre Spitzenpolitiker vertreten aber teilweise nicht nur unterschiedliche, sondern auch gegensätzlichen Positionen. Dafür sind z. B. die völlig unterschiedlichen Positionen zur Erfassung der Flüchtlinge vom Ministerpräsidenten Kretschmer und von dem Parteivorstand Hofreiter anzuführen, über die die Tagespresse berichtete. Auch der grüne Spitzenpolitiker Özdemir hat trotz seines moslemischen Hintergrundes gegenüber dem Islam eine weitaus kritischere Position als viele Verlautbarungen seiner Partei. In jüngster Zeit erfährt diese Partei durch die unübersehbaren Folgen des Klimawandels und den darauf ausgerichteten Schüler-Protestaktionen der Fridays for Future Bewegung einen großen Stimmenzuwachs, vor allem durch junge Wähler. Zugleich ist aber auch umgekehrt eine Abwendung junger Menschen zu beobachten, die mittlerweile die Grünen als gutbürgerliche Leute Mitte ihres Lebens mit noch gewissen grünen Etikette einschätzen.

Die Grüne Partei entwickelt sich mit ihren teilweise radikalen Umweltschutzanforderungen seit einiger Zeit zur Verbotspartei. Vom grünen Fraktionschef Anton Hofreiter berichtete die Presse, dass er zum Schutz vor Zersiedlung, Flächenverbrauch und dem dadurch erhöhten Verkehrsaufkommen ein Verbot neuer Einfamilienhäuser fordert (WK 16.2.2021; Bild, 13.2.2021). Die Restriktionen und Verbote in immer mehr Sach- und Lebensbereichen, für die sich diese Partei ausspricht , erinnern letztlich in mancher Hinsicht etwas an DDR-Zeiten. Die Fürsprache ihres Parteivorsitzenden Robert Habeck zukünftige Verschuldungen der EU-Staaten, zumindest in bestimmten Bereichen, gemeinsam zu tragen, werfen bei manchen Bürger wohl Zweifel auf.

Als bedenklich und fragwürdig wird hier auch die Forderung des Parteivorsitzenden Habeck erachtet, Jugendlichen ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei Kommunalwahlen Stimmrecht zu gewähren. Die Arbeitsgruppe, die nach dem Zweiten Weltkrieg die hervorragende, international anerkannte deutsche Verfassung erarbeitete, hat das Stimmrecht nach den Erfahrungen aus der Nazizeit sehr bewusst an das in der Verfassung höher gesetzte Alter geknüpft. Den Nazis gelang es nachweislich, damals mit ihrer umfassenden Propaganda den Großteil der deutschen Jugend zu vereinnahmen, selbst wenn deren Eltern das braune System ablehnten. Wie die in etlichen wissenschaftlichen Studien aufgearbeiteten Erfahrungen aus dieser Zeit belegen, lassen sich Jugendliche weitaus eher und schneller beeinflussen und neigen eher zum einseitigen „Tunnelblick“, anstatt die Gesamtzusammenhänge einzubeziehen. Die angestrebte Herabsetzung des Wahlrechts erfolgt mutmaßlich vor allem aus wahltaktischen Gründen, die sich über die berechtigten Bedenken zur Altersbeschränkung des Wahlrechts in unserer Verfassung hinwegsetzen. Bei dem Zuspruch der Grünen Partei bei jungen Wählern und deren leichte Beeinflussbarkeit dürfte diese Partei damit ein erhebliches zusätzliches Wählerpotential für sich mobilisieren können. Was machen da schon eher besonnene wahlrechtliche Überlegungen und die dahinter stehenden Erfahrungen, wenn es momentan der Sache der Partei dient?

Ein aktuelles Beispiel für die einseitige Orientierung mancher junger Aktivisten sind die Freitagsklimademonstrationen gegen den Klimawandel und das Artensterben. Sie wenden sich berechtigt, jedoch einseitig gegen die Industrieproduktionen und Mobilitätsabgase Hingen werden andere Ursachen für diese negativen Veränderungen auf den Demonstrationen völlig ausgeblendet werden. Die wesentlichste Ursache für das Artensterben innerhalb der letzten 50 Jahre lag in der Vernichtung von Naturräumen durch den enormen Flächenverbrauch für zusätzliche Agrarflächen, die zur Versorgung des enormen Bevölkerungszuwachses benötigt wurden. Diese Entwicklung betraf vor allem Afrika. Sie wird zudem erheblich vom Kinderreichtum beeinflusst, den muslimische Imame ihren Gläubigen predigen (3.9, S. 341-343). Derartige Zusammenhänge werden bislang in den Freitagsdemonstrationen in ihrer Einseitigkeit völlig ausgeblendet.

Die neue Partei AfD (Alternative für Deutschland) wird als rechte Partei von den anderen Parteien grundsätzlich gemieden und ausgegrenzt. Neben dem Vorwurf des engen Bezugs zu Rechtsnationalen und Rechtsradikalen außerparlamentarischer Gruppierungen wird dieser Partei vor allem populistisches Agieren ohne echten Sachbezug und nicht hinzunehmende Instrumentalisierung der Straftaten von Migranten vorgeworfen, worauf unten noch näher eingegangen wird (3.1, S. 198). Außerdem gibt es den Vorwurf einer unangemessenen Verschärfung des Umgangstones im Parlament. Infolge der Unzufriedenheit und der Ablehnung der Flüchtlingspolitik der Regierung sowie wachsender Staatsverdrossenheit vieler Wähler, die sich durch die etablierten Parteien nicht mehr vertreten fühlen, erhält die AfD einen hohen Stimmenanteil, vor allem Stimmen von Protestwählern. Inzwischen ist sie nicht nur im Bundesparlament, sondern in allen Landesparlamenten vertreten, in Ostdeutschland z. T. als zweitstärkste Partei. Dadurch wird in Landtagsparlamenten mitunter eine mehrheitsfähige Regierungsbildung schwierig. Infolge der Rückwirkungen der Coronapandemie verlor jedoch seit 2020 die Flüchtlingsfrage erheblich an Bedeutung. Hinzu kommt ihre unklare und wechselhafte Haltung zu den Maßnahmen des Lockdowns und ein agieren, dass vor allem aus wahltaktischem Grüngen gegen das Establishment bestimmt ist und bei dem Bürger zunehmend in Frage gestellt wird. Deshalb und wegen innerparteilicher Streitigkeiten und Zerrissenheit der AfD spricht einiges für schwindendes Wählerpotential.

Im Bundestag stellen seit der Kanzlerschaft von Frau Merkel die traditionellen Parteien die Regierung. Wie oben dargelegt, regierte die meiste Zeit eine Koalition aus CDU/CSU und SPD. Durch das Zusammengehen mit der SPD hatte die Regierungskoalition anhaltend einen hohen Stimmenüberhang im Bundestag, der ihr bei Abstimmungen stets eine deutliche Mehrheit sicherte. Dadurch war grundsätzlich ein „Durchregieren“ der Koalition durch Überstimmung der kleinen Parteien möglich. Das wurde häufig praktiziert. Deshalb fehlte oftmals die politisch konstruktive Kontroverse, die eigentlich für das Funktionieren einer Demokratie wichtig ist, um aus möglichst breiter Sicht zu Entscheidungen zu kommen. Das wirkt sich anscheinend auch auf die Parlamentarier aus. Bei Fernsehausschnitten von Bundestagssitzungen war schon vor der Coronakrise nicht selten weniger als die Hälfte, teilweise noch unter einem Drittel der Parlamentariersitze besetzt. Das spricht nicht gerade für eine funktionierende Demokratie. Das Durchregieren ohne kritische Diskussionen und konstruktive Kontroverse nährt bei den Wählern auch Politikverdrossenheit. Viele Bürger sehen bei Wahlen mit ihren Stimmabgaben kaum noch Einflussmöglichkeiten. Zudem wird das politische Profil der einzelnen Parteien immer schwerer erkennbar. Das gilt vor allem für die CDU und SPD. Die SPD hat, wie oben angesprochen, unter der Kanzlerschaft Schröder ihr soziales Profil im hohen Maße verloren und für sehr viele Wähler bislang auch nicht wiedererlangt, wie die schlechten Wahlergebnisse zeigen. Die CDU hat unter Kanzlerin Merkel ebenfalls nach und nach ihr traditionelles Profil verloren. Das Regierungshandeln der Kanzlerin scheint beliebig zeitweilig eher SPD nah, als der konservativen CDU verbunden zu sein. Deshalb gab es in der Tagespresse schon Unterstellungen, der Kanzlerin gehe es vor allem um die eigene Machterhaltung und nicht um das angestammte Parteiprofil.

Das deutsche Wahlsystem ist seit längerem in der Kritik. Das Grundgesetz gibt eine zweigliedrige Wahl vor, was zum einen auf die Parteien und zum anderen auf deren Kandidaten ausgerichtet ist. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der einen kann er der Partei seine Stimme geben, die am ehesten seinen Wählerinteressen entspricht. Die zweiten kann er wiederum dem Kandidaten geben, der ihn persönlich am meisten überzeugt. Mit dieser Ausrichtung sollte zum einen die parteipolitische Ausrichtung und zum anderen die personenbezogene, persönliche Ausrichtung in der Wahl Berücksichtigung erfahren. Wenn in einer Wahl mehr Politiker persönlich gewählt werden, als ihre Partei als Ganzes an Stimmen bekam, spricht man von Überhangmandaten, da diese über der Stimmenquote liegen, die die Partei erhielt. Sämtliche Überhangmandate bekommen ebenfalls einen Sitz als Parlamentsabgeordnete. Deshalb erhalten Partei letztlich mehr Abgeordnete, als ihr von der erhaltenen Gesamtstimmenanteil der Wahl zustehen würde. Die anderen Parteien erhalten dann zum Ausgleich ebenfalls entsprechende Überhangmandate. Diese Wahlergebnisse führen nicht selten zur Verzerrung, was gleichfalls auch die Wahlergebnisse aus Bundesländern belegen. Durch die Überhangmandate werden zudem die Parlamente und damit auch die Kosten aufgebläht.

Da die Überhangmandate auf dem engen Bezug zwischen kandidierenden Politiker und den Wählern basieren, sind für dessen Wahlerfolg seine Außendarstellung und Werbung wesentlich. Das bedingt erheblichen Aufwand, da es nicht um die gesamte politische parteiliche Ausrichtung geht, sondern um die Profilierung der einzelnen Kandidaten. Deshalb können größere Parteien diesen hohen Aufwand mit ihrem funktionierenden, leistungsstarken Organisationsstab weitaus eher bewältigen als kleine Parteien. Als Folge erreichen die großen Parteien die meisten Überhangmandate. Durch diese hat sich nach der letzten Wahl die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag um 18,6 % erhöht. Dementsprechend blähen sich auch die Kosten auf, ohne positive Rückwirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Bundestagsabgeordneten erhalten zum guten Salär von über 10.000 €/ Monat und der sehr guten Altersversorgung (in Abhängigkeit zu ihrer Zeit als Parlamentsmitglied) eine Büroausstattung, Reisekosten, Sekretariat usw. Diese Ausstattung ist für den Steuerzahler mit hohen Kosten verbunden. Der Bundestag, der ursprünglich weniger als 500 Abgeordnete hatte, musste nach der Wiedervereinigung durch die zusätzlichen ostdeutschen Wahlkreise entsprechend vergrößert werden. Nach der letzten Wahl fand durch Überhangmandate eine erneute deutliche Vergrößerung um ca. 100 Parlamentssitze statt. Der Bundestag ist dadurch zu einem der größten Parlamente der Welt mit ca. 700 Abgeordnete angewachsen, bei entsprechendem Anstieg der Kosten, obwohl Deutschland von der Einwohnerzahl, noch mehr von der Fläche her nicht so groß ist.

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22 aralık 2023
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