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Kitabı oku: «Ferdinand Lassalle», sayfa 7
Wir haben gesehen, erworbene Rechte müssen erstens durch individuelle Willensaktion vermittelt und zweitens in Übereinstimmung sein mit dem erkennbar zum Ausdruck gelangten Volksgeist. Das ist in kurzem die Theorie der erworbenen Rechte. Wenn also der französische Konvent im Gesetz vom 17. Nivose des Jahres II (6. Januar 1794) bestimmte, daß die Vorschriften dieses Gesetzes, das die fideikommissarischen usw. Erbschaften aufhob, auf alle Erbschaften Anwendung finden sollten, die seit dem 14. Juli 1789 eröffnet worden, so verstieß er damit nach Lassalle durchaus nicht gegen den Grundsatz der erworbenen Rechte. Im Gegenteil durfte er mit vollem Recht am 22. Ventose desselben Jahres in Beantwortung mehrerer Petitionen sich darauf berufen, daß das Gesetz „nur die seit jenem Tage – eben dem 14. Juli 1789 – von einem großen Volke, das seine Rechte wieder ergriff, proklamierten Prinzipien entwickelt” habe, aber das Prinzip der Nichtrückwirkung nicht einmal „auch nur in Frage stelle”, daß unstatthafte Rückwirkung jedoch dann eintrete, wenn man diese Grenze überschritte, d. h. das Gesetz auch auf die vor dem 14. Juli 1789 eröffneten Erbschaften ausdehnte.
Es leuchtet hiernach ein, um damit zur Frage des Erbrechts zurückzukehren, worauf Lassalle mit seinen Untersuchungen über römisches und germanisches Erbrecht hinaus will. Das römische, auf Testamente und Intestaterbfolge nicht der Familie, sondern der „Reihen, in welche die Willensgemeinschaft sich gliedert”, beruhende Erbrecht war danach in Rom „erworbenes Recht”, denn es entsprach dem römischen Volksgeist, der „Substanz” des römischen Volkes, nämlich der Idee der Unsterblichkeit des Willenssubjekts. Ebenso war das altgermanische Erbrecht – Intestatrecht der Familie – erworbenes Recht, denn es entsprach einer Idee des altgermanischen Volksgeistes, der auf der „sittlichen Identität der Personen” beruhenden Familie, die „zu ihrer substantiellen Grundlage die sich empfindende Einheit des Geistes oder die Liebe hat”. Die Familie erbt, weil das Eigentum überhaupt nur Familieneigentum ist. Die heutige Intestaterbfolge beruhe aber, nachdem das Eigentum rein individuelles Eigentum geworden, „nicht mehr auf der Familie als aus eigenem Recht erbender, auch nicht auf der Familie als durch den präsumierten Willen des Toten berufen, sondern auf der Familie als Staatsinstitution”, auf dem „die Vermögenshinterlassenschaften regelnden allgemeinen Willen des Staates”. Und das letztere sei auch der Fall mit dem Testamentrecht, von dem wir jetzt gesehen haben, daß es heutzutage „eine kompakte theoretische Unmöglichkeit” sei. Weder Intestaterbfolge noch Testamentrecht sind heute Naturrechte, sondern „Regelung der Hinterlassenschaft von Sozietäts wegen”. Und Lassalle schließt sein Werk mit dem Hinweis auf Leibniz, der, trotzdem er das Testament nicht in seinem vollen Sinne erkannt, doch den tiefen Satz ausgesprochen habe: „Testamenta vero mero jure nullius essent momenti, nisi anima esset immortalis” – „Testamente aber wären mit vollem Recht durchaus null und nichtig, wenn die Seele nicht unsterblich wäre.”
Braucht es hiernach noch einer besonderen Erklärung, was Lassalle meint, wenn er, gegen Hegels Beurteilung des Testaments polemisierend, in den Satz ausbricht: „Und es wird sich vielleicht bald zeigen, daß sich aus unseren objektiven Darstellungen zwar andere, aber noch radikalere Folgerungen über das moderne Testamentsrecht von selbst ergeben?” Was auf keinem Naturrecht beruht, sondern nur Staatsinstitution ist, können der Staat oder die Sozietät auch jederzeit ändern, einschränken oder ganz aufheben, wie es dem Bedürfnis der Sozietät angemessen erscheint. Wenn daher G. Brandes und andere nach ihm im ganzen System der erworbenen Rechte „nicht eine Zeile” gefunden haben, welche auf eine Umsetzung der Lassalleschen Erbrechtstheorie in die Praxis hinweise, so kann man ihnen aufrichtig beipflichten. Nicht eine Zeile, nein, das ganze Werk ist es, das – wie Lassalle sich ausdrücken würde – nach dieser Umsetzung schreit.
Was anders kann Lassalle wohl gemeint haben, wenn er die Vorrede mit den Worten beginnt, daß, wenn das vorliegende Werk seine Aufgabe wahrhaft gelöst haben soll, es in seinem letzten Resultate nichts Geringeres sein könne und dürfe, als „die rechtswissenschaftliche Herausringung des unserer ganzen Zeitperiode zugrunde liegenden politisch-sozialen Gedankens”?
Hat Lassalle aber seine Aufgabe gelöst?
Was seine Theorie der erworbenen Rechte anbetrifft, so scheint die ihr zugrunde liegende Auffassung heut so ziemlich allgemein anerkannt zu sein. Sehr gelungen ist ferner, von der Urgeschichte abgesehen, die Darlegung, daß im allgemeinen „der kulturhistorische Gang aller Rechtsgeschichte” darin bestehe, „immer mehr die Eigentumssphäre des Privatindividuums zu beschränken, immer mehr Objekte außerhalb des Privateigentums zu setzen”. Lassalle legte auf die Stelle, wo er dies in sehr feiner Entwicklung ausführt, mit Recht den größten Wert. Sie ist ein ganzes geschichtsphilosophisches Programm, ein Meisterwerk begriffsscharfer Logik.
Bedenklich dagegen steht es mit Lassalles Anwendung der Theorie, wenn sein Beispiel vom Wesen des römischen und germanischen Erbrechts maßgebend sein soll. Wir haben die Ursache der Schwäche dieses Vergleichs bereits oben gekennzeichnet und brauchen daher hier nur zu rekapitulieren. Lassalle leitet das Erbrecht aus dem spezifischen Volksgeiste ab. Wenngleich nun ein intimer Zusammenhang zwischen Erbsystem und Volksgeist nicht abgeleugnet werden soll, so ist dieser Zusammenhang doch nicht der von letzter Ursache und Wirkung. Erbsystem und Volksgeist stellen vielmehr zwei Wirkungen einer und derselben tieferliegenden Ursache oder Gruppe von Ursachen an. Beide sind in letzter Instanz das Produkt oder der Ausdruck der jeweiligen materiellen Lebensbedingungen eines Volkes, wachsen aus diesen heraus und ändern sich mit ihnen, d. h. das Erbrecht wird geändert, sobald es mit den materiellen Lebensbedingungen eines Volkes unverträglich wird. Dann entdeckt der „Volksgeist”, daß dieses Erbrecht seinem Rechtsbewußtsein nicht mehr entspreche. Und so mit allen übrigen Rechtseinrichtungen. Der „Volksgeist” erscheint nur als die letzte Instanz, die über ihren Bestand entscheidet, tatsächlich ist er so etwas wie Gerichtsvollzieher, die wirklich bestimmende Instanz sind die materiellen Lebensbedingungen des Volkes, die Art, wie, und die Verhältnisse, unter denen es die Gegenstände seines Bedarfs produziert16.
Wieso kam aber Lassalle zu einer so grundfalschen, die Irrtümer der alten Juristen und Rechtsphilosophen noch überbietenden Theorie? Der Fehler liegt daran, daß er zwar mit eiserner Konsequenz, aber zum desto größeren Schaden für seine Untersuchung, von Anfang bis zu Ende in der Sphäre des juristischen und philosophischen „Begriffs” bleibt. Aus der „begrifflichen” Ableitung sollen sich die Dinge erklären, die „begriffliche” Ableitung die Gesetze ihrer Entwicklung bloßlegen. Die Dinge aber richten sich nicht nach den Begriffen, sie haben ihre eigenen Entwicklungsgesetze.
Unzweifelhaft war Lassalle ein sehr tüchtiger Jurist. Er brachte von Hause aus außergewöhnliche Anlagen dazu mit, und der jahrelange Kampf mit den Gerichten in der Hatzfeldt-Affäre hatte diese Eigenschaft noch stärker in ihm entwickelt. Wo es gilt, ein Gesetz zu zergliedern, einen Rechtsgrundsatz bis in die geheimsten Tiefen seines Begriffs zu verfolgen, da ist er in seinem Fahrwasser, da leistet er wahrhaft Glänzendes. Aber seine starke Seite ist zugleich auch seine Schwäche. Die juristische Seite überwuchert bei ihm. Und so sieht er auch die sozialen Probleme vorwiegend mit den Augen des Juristen an. Das zeigt sich schon hier im „System der erworbenen Rechte”, es bildet die Schwäche dieses Werkes, es sollte sich aber auch später in seiner sozialistischen Agitation zeigen.
Das „System usw.” sollte laut Vorrede zugleich eine Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie sein. Es kritisiert sie aber nur in Nebenpunkten, macht nur einen halben Schritt vorwärts, bleibt dagegen in der Hauptsache auf demselben Standpunkt stehen, wie diese. Das ist um so merkwürdiger, als der Schritt, der geschehen mußte, um die Kritik zu einer wirklich den Kernpunkt treffenden zu gestalten, längst angegeben war, und zwar in Schriften, die Lassalle sämtlich kannte. 1844 hatte Karl Marx in den deutsch-französischen Jahrbüchern in einem Aufsatz, der obendrein den Titel führt: „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie”, auf ihn hingewiesen, 1846 in der Schrift „La misère de la philosophie” ihn deutlich vorgezeichnet, 1847 hatten Marx und Engels im „Kommunistischen Manifest” das Beispiel seiner Anwendung geliefert, und endlich hatte Karl Marx in der Vorrede zu seiner 1859 erschienenen Schrift „Zur Kritik der politischen Ökonomie” unter ausdrücklichem Hinweis auf den ersterwähnten Aufsatz, geschrieben: „Meine Untersuchung” – zu der jener Aufsatz nur die Einleitung bildete – „mündete in dem Ergebnis, daß Rechtsverhältnisse wie Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind, noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln … Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.” Und obgleich Lassalle dieses Buch schon kannte, als er noch am „System” arbeitete, obwohl er sich Marx gegenüber in den begeistertesten Ausdrücken über es äußerte17, findet sich in seinem Werk auch nicht eine Zeile, die im Sinne des Vorstehenden zu deuten wäre. Soll damit ein Vorwurf gegen Lassalle ausgesprochen werden? Das wäre im höchsten Grade abgeschmackt. Wir führen es an zur Kritik seines Standpunktes, seiner Auffassungsweise. Diese war zu jener Zeit noch die ideologisch-juristische. Das zeigte sich auch in der brieflichen Auseinandersetzung mit Marx über die im „System der erworbenen Rechte” aufgestellten Theorien des Erbrechts.
Es liegt nach dem Obigen auf der Hand, daß sich Marx sofort gegen diese auflehnen mußte, denn sie standen mit seinem theoretischen Standpunkt im direkten Widerspruch. Was er Lassalle entgegenhielt, ist aus dessen Briefen nur unvollkommen zu ersehen, aber so viel geht aus ihnen hervor, daß die, übrigens nicht lange, brieflich geführte Debatte sich im wesentlichen um die Lassallesche Behauptung drehte, daß das Testament nur aus der römischen Mythologie, der römischen Unsterblichkeitsidee, zu begreifen sei, und daß die ökonomische Bourgeoisentwicklung niemals für sich allein das Testament habe entwickeln können, wenn sie es nicht schon im römischen Recht vorgefunden hätte. Und es ist ganz charakteristisch zu sehen, wie auf Fragen von Marx, die sich auf die ökonomische Entwicklung beziehen, Lassalle schließlich immer wieder mit juristisch-ideologischen Wendungen antwortet. Die grundsätzliche Verschiedenheit der theoretischen Ausgangspunkte beider Denker kommt in dieser Korrespondenz, auf die wir hier nicht weiter eingehen können, zum sprechendsten Ausdruck.
Um es jedoch noch einmal zu wiederholen, trotz des falschen geschichtstheoretischen Standpunktes bleibt das „System der erworbenen Rechte” eine sehr bedeutende Leistung und eine, selbst für denjenigen, der Lassalles theoretischen Standpunkt nicht teilt, höchst anregende und genußreiche Lektüre.
Der preußische Verfassungskonflikt, die Verfassungsreden und das Arbeiterprogramm
Lassalle trug sich in den Jahren 1860 und 1861 sehr stark mit der Idee, in Berlin ein demokratisches Blatt im großen Stil zu gründen. Wie er über die liberale Presse dachte, haben wir oben gesehen, und ebenso, wie er danach dürstete, unmittelbar auf die Entwicklung der Dinge in Deutschland einwirken zu können. Da beim Ableben Friedrich Wilhelms IV. eine allgemeine Amnestie in Aussicht stand, so wandte sich Lassalle daher an Marx mit der Frage, ob er und Engels in diesem Falle geneigt wären, nach Deutschland zurückzukehren und mit ihm gemeinsam ein solches Blatt herauszugeben. „In meinem vorletzten Brief”, schreibt er unterm 11. März an Marx, „fragte ich an: ob Ihr denn, wenn der König stürbe und Amnestie einträte, zurückkommen würdet, hier ein Blatt herauszugeben? Antworte doch darauf. Ich trage mich nämlich für diesen Fall mit der freilich noch sehr unbestimmten, weitaussehenden Hoffnung, dann mit Euch (hier in Berlin) ein großes Blatt herauszugeben. Würdet Ihr also in solchem Falle geneigt sein, herzukommen? Und wieviel Kapital wäre zu einem großen Blatte erforderlich? Würde es hinreichen, wenn man etwa 10000 Taler dazu aufbringen könnte? Oder wieviel? Es wäre mir lieb, wenn Du mir darüber schriebst, denn ich denke gern an dies château en Espagne!” In den folgenden Briefen kommt er wiederholt auf die Idee zurück, und am 19. Januar 1861, als der Thronwechsel in Preußen in der Tat eine Amnestie herbeigeführt hatte, schreibt er dringender: „Noch einmal stelle ich Dir die Frage: 1. wieviel Kapital ist nötig, um hier ein Blatt zu stiften? 2. Wer von den ehemaligen Redakteuren der „Neuen Rheinischen Zeitung” würde eventuell zu solchem Zweck hierher zurückkehren?”
Obwohl Marx einer Einladung Lassalles folgte und ihn im Frühjahr 1861 in Berlin besuchte, zerschlug sich der Plan. Erstens stellte Lassalle die ganz merkwürdige Bedingung, er solle in der Redaktion eine Stimme haben und Marx und Engels zusammen auch nur eine, denn sonst sei er ja „stets in der Minorität”! Dann aber legte die preußische Regierung die Amnestie so aus, daß diejenigen politischen Flüchtlinge, die durch mehr als zehnjährigen Aufenthalt im Auslande ihrer Zugehörigkeit zum preußischen Staatsverband verlustig gegangen seien, sie keineswegs ohne weiteres wieder erhalten, sondern ihre dahingehenden Anträge genau so behandelt werden sollten, wie die Naturalisationsgesuche von Ausländern überhaupt. Das heißt, da das erstere für die meisten Flüchtlinge zutraf, daß es von dem Belieben der Regierung abhängen sollte, jeden davon wieder „abschieben” zu können, dessen Rückkehr ihr „unbequem” war. Ein von Lassalle für Marx eingereichtes Naturalisationsgesuch wurde denn auch richtig in allen Instanzen abgelehnt, da, wie es in einem vom 11. November 1861 datierten Bescheid des – liberalen – Ministers Schwerin an Lassalle hieß, „zur Zeit wenigstens durchaus keine besonderen Gründe vorhanden sind, welche für die Erteilung der Naturalisation an den p. Marx sprechen könnten”. Damit war natürlich jeder Gedanke an eine Übersiedelung von Marx nach Berlin ausgeschlossen.
Im Spätsommer 1861 machte Lassalle zusammen mit der Gräfin Hatzfeldt eine Reise nach Italien, die, wie er an Marx schreibt, „sehr instruktiv” für ihn gewesen sei. Sein Aufenthalt bei Garibaldi auf Caprera sei sehr interessant gewesen, auch habe er „fast alle leitenden Persönlichkeiten” in den verschiedenen Städten, die er besichtigt, kennengelernt. Wie Bernhard Becker in seiner Schrift „Enthüllungen über das tragische Lebensende Ferdinand Lassalles” zuerst bekannt gegeben hat und unter anderem durch Marx' Brief an Fr. Engels vom 30. Juli 1862 bestätigt wird, hat Lassalle bei jenem Besuch Garibaldi zu einem militärischen Unternehmen in großem Stil gegen Österreich zu überreden gesucht und den Plan dann in London auch Mazzini vorgelegt. Garibaldi sollte sich danach in Neapel zum Diktator aufwerfen, eine große Armee bilden und mit dieser über Padua noch weiter vordringen, während zugleich ein an die adriatische Küste geworfenes detachiertes Korps nach Ungarn vorrücken und die Ungarn insurgieren sollte. Ein Plan, der namentlich deshalb interessant ist, weil er zeigt, wie leicht sich Lassalle zu jener Zeit die Schaffung einer revolutionären Situation vorstellte, die unter anderm die erstrebte Lösung der deutschen Frage bringen sollte. Zu erwähnen ist noch, daß Marx Lassalle für diese Reise nach Italien einen Empfehlungsbrief an den deutschen Sozialisten und Freischärler Johann Philipp Becker gegeben hatte, ungünstige, aber zweifelsohne auf Klatsch beruhende Angaben einiger Italiener über Becker Lassalle jedoch bewogen, jenem aus dem Wege zu gehen. „Die meisten kennen ihn gar nicht” – schreibt er über Becker an Marx zu seiner „Information” – „die, die ihn kennen, halten ihn für einen Blagueur und Bummelfritz, für einen Humbug … Gut steht er nur mit Türr, der eine entschieden napoleonische Kreatur ist, und dem er auf der Tasche liegt.” Infolgedessen habe er, Lassalle, beschlossen, von Marx' Empfehlungsbrief keinen Gebrauch zu machen. „Du weißt, wie oft wir in die Lage kommen, im Ausland uns vor nichts mehr zu hüten als vor unseren Landsleuten.” Nun, der wackere Jean Philipp war doch jedenfalls nicht der erste beste hergelaufene Großsprecher, sondern hatte wiederholt für die Sache der Freiheit seinen Mann gestanden, auf eine Zusammenkunft mit ihm hätte es Lassalle also schon ankommen lassen können. Als er später den „Allgemeinen deutschen Arbeiter-Verein” ins Leben rief, wußte er auch Beckers Adresse zu finden18 und stellte diesem gegenüber, der auf irgendeine Weise erfahren hatte, welche Redereien über ihn im Umlauf seien, die Sache so dar, als habe Marx aus einer Mücke einen Elefanten gemacht und einer harmlosen gelegentlichen Äußerung über Beckers Verkehr mit Türr eine so schlimme Deutung gegeben.
Erst im Januar 1862 kehrte Lassalle nach Berlin zurück. Er fand die politische Situation wesentlich verändert vor. Der Gegensatz zwischen dem König von Preußen und dem liberalen Bürgertum hatte sich zum offenen Konflikt verschärft; bei den Neuwahlen zur Kammer Anfang Dezember 1861 war die schwachmütige konstitutionelle Partei durch die, eine etwas schärfere Tonart anschlagende Fortschrittspartei verdrängt worden. Diese hatte sich im Sommer desselben Jahres aus der bis dahin eine kleine Minderheit in der Kammer ausmachenden Fraktion „Jung-Litauen” entwickelt oder vielmehr um sie geschart. Aber die Fortschrittspartei war keineswegs eine homogene Partei. Sie bestand aus den verschiedenartigsten Elementen, liberalisierende Großbourgeois saßen in ihr neben kleinbürgerlichen Demokraten, ehemalige Republikaner mit verschwommenen sozialistischen Tendenzen neben Männern, die beinahe noch königlicher waren als der König selbst. In seinem Hohenzollernschen Eigensinn hatte es Wilhelm I. eben mit allen verdorben; nur die Partei der Junker und Mucker und die eigentliche Bureaukratie mit ihrem Anhang hielten zur Regierung. Die Fortschrittspartei verfügte über die große Mehrheit der Kammer und über fast die ganze öffentliche Meinung im Lande. Selbst Leute, die das innere Wesen dieser Partei durchschauten und zu radikale Ansichten hegten, um sich ihr anschließen zu können, hielten es für gut, ihr zunächst nicht entgegenzutreten, sondern abzuwarten, wie sie ihren Kampf mit der preußischen Regierung zu Ende führen werde.
Lassalle war mit denjenigen Männern, die den Mittelpunkt der Fortschrittspartei in Berlin bildeten, schon seit einiger Zeit zerfallen. Anfangs 1860 hatte er noch mit großer Emphase in einem Brief an Marx für die kleinbürgerlich-demokratische Berliner „Volkszeitung” eine Lanze eingelegt, sie ein Blatt genannt, das, „wenn auch häufig mit viel weniger Mut, als erforderlich ist, und mit viel weniger Konsequenz, als es sich trotz der Preßfesseln zur Pflicht machen sollte, doch immerhin den demokratischen Standpunkt im allgemeinen durch alle die Jahre hindurch verteidigt hat und weiter verteidigt”, und hatte jede andere Politik, als die 1848 von der „Neuen Rheinischen Zeitung” gegenüber den „blau-revolutionären” Blättern und Parteien eingenommene für „ebenso theoretisch falsch wie praktisch verderblich” erklärt. „Wir müssen”, schrieb er, „in bezug auf die vulgär-demokratischen Parteien und ihre verschiedenen Nüancen ebensosehr die Identität, als den Unterschied unsres sozial-revolutionären Standpunktes mit ihnen festhalten. Bloß den Unterschied herauskehren – wird Zeit sein, wenn sie gesiegt haben.” Sollte die Partei in London dagegen sich zu dem Standpunkt entwickelt haben, alle bloß blau-revolutionären Blätter und Parteien den reaktionären gleichzustellen, dann „erkläre ich entschieden, daß ich diese Wandlung nicht mitmachen, sie vielmehr überall à outrance bekämpfen werde”. Im Brief vom 19. Januar 1861 teilt er jedoch Marx mit, daß er die Weigerung der „Volkszeitung”, eine längere Einsendung von ihm gegen die „Nationalzeitung” abzudrucken, als Anlaß benutzt habe, um mit ihrem Herausgeber, Franz Duncker, zu brechen. „Umgang meine ich, denn andres bestand überhaupt nicht. Ich benutze den Anlaß, sage ich. Denn es ist mir eine erwünschte Gelegenheit noch mehr als ein Grund. Es ist schon lange dahin gekommen mit ihm, daß ich diese Notwendigkeit einsah; es ist mit diesem mattherzigen Gesindel gar kein Verhältnis möglich, und so werde ich denn dies benutzen, um alle Beziehungen zu ihm, was ich ohne meine natürliche Gutmütigkeit schon lange getan, aufzuheben.” In der vom 27. März 1861 datierten Vorrede zum „System der erworbenen Rechte” finden wir denn auch schon einen an jener Stelle sogar ziemlich unvermittelten Angriff auf die „Wortführer der liberalen Bourgeoisie”, die den Begriff des Politischen in einer „geistlosen Verflachung und Oberflächlichkeit”, in einer „Isoliertheit” fassen, die sie zwingt, „sich an bloße Worte hinzuverlieren, und auf Worten mit Worten und für Worte zu kämpfen”. Indes blieb Lassalle doch mit andern Fortschrittlern und Nationalvereinlern in Verkehr, und in Berlin selbst hatte der Bruch mit Duncker vorerst nur die Folge, daß politisch noch zweideutigere Gestalten Lassalles Umgang bildeten. Abgesehen von einigen wirklichen Gelehrten, durften ganz gewöhnliche Salonlöwen, wie der Baron Korff, Meyerbeers Schwiegersohn, oder radikaltuende Künstler, wie Hans von Bülow usw., sich der intimen Freundschaft Lassalles rühmen19. In der Rechtfertigungsschrift der Frau Helene von Racowitza wird von der Schreiberin, zwar unabsichtlich aber desto eindrucksvoller, die sehr gemischte und zum Teil ziemlich angefaulte Gesellschaft geschildert, in der sich Lassalle bewegte, als sie seine Bekanntschaft machte (Anfang 1862). Vom Rechtsanwalt Hiersemenzel, in dessen Haus die erste Zusammenkunft zwischen Helene und Lassalle stattfand, und dessen „reizende blondlockige Frau” jener Lassalle als „einen der intimsten Freunde ihres Mannes” bezeichnete, schreibt Lassalle selbst wenige Monate darauf – am 9. Juni 1862 – an Marx: „Beiläufig, mit dem ganz gemeinen Hecht Hiersemenzel habe ich for ever gebrochen” und fügt recht bezeichnend hinzu: „Glaube etwa nicht, daß seine Frau die Veranlassung davon bildet.”
Dauerhafter erwies sich die Freundschaft Lassalles mit Lothar Bucher, der nach Erlaß der Amnestie nach Deutschland zurückgekehrt war und sich in Berlin niedergelassen hatte. Bucher war freilich kein Hecht, sondern gehörte einer zahmeren zoologischen Gruppe an.
Verschiedene Briefe von und an Lassalle aus jener Zeit bestätigen, daß dieser aus Italien mit ziemlich abenteuerlichen Plänen heimgekehrt war, die an seinen Garibaldi vorgeschlagenen Revolutionsplan anknüpften. Einer der interessantesten davon ist der Brief Lothar Buchers vom 19. Januar 1862. Bucher, dem es damals herzlich schlecht ging und den Lassalle, wie er unterm 9. Februar 1862 an W. Rüstow schrieb, „in langen, mit rasender geistiger Anstrengung verbundenen Unterredungen” für seine Ideen zu gewinnen versucht hatte, nimmt in jenem Brief auf eine am Abend vorher geführte Debatte mit Lassalle Bezug und führt aus, daß er es zwar für möglich halte, die bestehende Ordnung – „oder Unordnung” – der Dinge in Deutschland niederzuwerfen, aber noch nicht, sie niederzuhalten; mit andern Worten, daß die Zeit für eine sozialistische Revolution noch nicht reif sei. „Bedenken Sie dazu noch eins: daß jede sozialistische Bewegung in Frankreich auf lange Zeit hinaus mit dem Kot und Gift des Bonapartismus versetzt sein und bei uns eine Menge gesunder und reiner Elemente gegen eine ähnliche Bewegung wachrufen würde.” Auf die Frage, was denn also geschehen solle, habe er nur „die lahme Antwort Machiavellis”: Politik ist die Wahl unter Übeln. „Ein Sieg des Militärs” – d. h. der preußischen Regierung!! – wäre „ein Übel”, aber „ein Sieg des heutigen Österreich wäre kein Sieg des reaktionären Prinzips”. Dafür stelle er Lassalle als Zeugen die „Berliner Revue” usw. usw. Diese als Einwand gegen Lassalle vorgebrachten Darlegungen lassen nur den Schluß zu, daß Lassalle eine Revolution erzwingen zu können glaubte und im Hinblick hierauf Österreich für den Vorstoß ausersehen hatte. Damit war der obenerwähnte Versuch, Garibaldi zu einem Freischarenzug nach Wien zu gewinnen, hinlänglich erklärt. Fraglich ist nur, wie Lassalle, der für gewöhnlich in politischen Dingen ein sehr nüchterner Rechner war, zu einem so abenteuerlichen Plan kommen konnte. Ob er von französischen, ungarischen oder italienischen Revolutionären angeregt worden war, die Lassalle auf seiner Reise nach und durch Italien kennengelernt, muß dahingestellt bleiben. Da Wilhelm Rüstow um ihn wußte und, wie Lassalle Marx erzählte, ihn gebilligt habe, mag er auch auf Anregungen dieses etwas phantasiereichen Militärs zurückzuführen sein. Es ist schwer zu glauben, daß er Lassalles eignem Kopf entsprungen war, so sehr er mit gewissen Ideen Lassalles übereinstimmte.
Jedenfalls überzeugte sich Lassalle daheim, daß zu einer Revolution in Deutschland vor allem noch die deutschen Revolutionäre fehlten. Indes war die Situation doch zu bewegt, um die zu einer Rückkehr zum Studiertisch nötige Ruhe in ihm aufkommen zu lassen. Statt alsbald an die große national-ökonomische Arbeit zu gehen, die er sich vorgenommen, verschob er sie immer wieder, um sich den Fragen des Tages zu widmen, was bei dem täglich lebhafter pulsierenden öffentlichen Leben übrigens nur durchaus erklärlich war.
Die erste Leistung, mit der er zunächst an die Öffentlichkeit trat, war das gemeinsam mit Bucher verfaßte Pamphlet „Julian Schmidt, der Literarhistoriker”. Obwohl die Schrift formell Kritik einer von Schmidt zusammengeschriebenen „Geschichte der deutschen Literatur” ist, zeigt das Vorwort, daß mit ihr die liberale Presse überhaupt getroffen werden sollte. Und auch die liberale Partei. Da Schmidt deren Programm mitunterschrieben hatte und eifrig verfocht, sollte „Julian der Grabowite” füglich der Ausdruck werden können, „welcher den geistigen Höhepunkt dieser Partei kennzeichnet”. Eine etwas übertriebene Logik, wie es überhaupt in der Schrift an Übertreibungen nicht fehlt. Auch war der Zeitpunkt für sie nicht sehr günstig gewählt, da gerade in jenen Tagen die Regierung das Abgeordnetenhaus aufgelöst und Wilhelm I. ein Reskript gegen die fortschrittlich-liberale Presse erlassen hatte. War nun auch die Fraktion Grabow – die altliberale Partei – nicht mit der Fortschrittspartei identisch, sondern noch ein gutes Teil mehr als diese zu Kompromissen geneigt, so machte sie doch in der Verfassungsfrage gemeinsame Sache mit ihr, so daß der Hieb sie in einem Augenblick traf, wo sie zufällig sich besser zeigte, als sonst. Im ganzen aber war die Julian Schmidt applizierte Lektion eine wohlverdiente, die scharfe Geißelung der bei ihm oft in „gespreizter Bildungssprache” sich wichtig machenden Oberflächlichkeit durchaus berechtigt. Lassalle-Bucher verteidigen mit Witz und Schärfe die größten Denker und Dichter Deutschlands gegen die oft fälschende und tendenziös-gehässige Schmidtsche Überkritik. Wo „der Setzer” das Wort nimmt, ist es immer Lassalle, der spricht, während Lothar Bucher als „das Setzerweib” vorgeführt wird.
Eine Einladung, die er im Frühjahr 1862 erhielt, in einem Berliner liberalen Bezirksverein einen Vortrag zu halten, gab Lassalle erwünschte Gelegenheit – da es ihm in der Presse nicht möglich war – , den Führern der Fortschrittspartei vor ihren eignen Leuten mündlich gegenüberzutreten. Als Thema wählte er die Frage des Tages: den ausgebrochenen Verfassungskonflikt. Aber mit geschickter Berechnung hielt er sich in dem ersten Vortrag, den er „Über Verfassungswesen” betitelte, noch absolut auf dem Boden akademischer Darlegung. Er entwickelt seinen prinzipiellen Standpunkt, ohne die sich aus ihm ergebenden Folgerungen selbst darzulegen. Verfassungsfragen sind Machtfragen, eine Verfassung hat nur dann und so lange gesicherten Bestand, als sie der Ausdruck der realen Machtverhältnisse ist; ein Volk besitzt nur dann in der Verfassung einen Schutz gegen Willkür der Regierenden, wenn es in der Lage und gewillt ist, im gegebenen Fall auch ohne die Verfassung sich gegen sie zu schützen. Es sei daher der größte Fehler gewesen, daß man 1848, anstatt zuerst die realen Machtfaktoren zu ändern und vor allen Dingen das Heer aus einem königlichen in ein Volksheer zu verwandeln, die Zeit mit dem Ausarbeiten einer Verfassung so lange vertrödelte, bis die Gegenrevolution Kraft genug geschöpft hatte, die Nationalversammlung auseinanderzujagen. Wenn das Volk wieder einmal in die Lage komme, eine Verfassung zu machen, möge man diese Erfahrung daher beherzigen. Die von der Regierung eingebrachten Heeresvorlagen seien ebenfalls aus diesem Gesichtspunkt zu beurteilen – d. h. als dem Bestreben entsprungen, die tatsächlichen Verhältnisse weiter zugunsten der Regierung umzugestalten. „Das Fürstentum, meine Herren,” heißt es am Schluß, „hat praktische Diener, nicht Schönredner, aber praktische Diener, wie sie Ihnen zu wünschen wären.”
Der Grundgedanke, von dem Lassalle hier ausgeht, ist unbestreitbar richtig. Auch die meisten Fortschrittler sahen das wohl ein. Wenn sie trotzdem einen andern Standpunkt fingierten, so taten sie dies, weil die Übersetzung des ersteren in die Praxis einfach die Revolution hieß, die Partei aber – ein Teil der Führer überhaupt nur, der andere jedenfalls zunächst – den Kampf auf parlamentarischem Boden zu führen wünschte. Man brauchte aber auch keineswegs ein so geschworener Gegner der Revolution zu sein, als wie Lassalle die Fortschrittler – und im großen und ganzen auch durchaus mit Recht – damals hinstellte, um den Zeitpunkt für eine solche als noch nicht gekommen zu erachten. Auch Lassalles Freund Bucher war ja, wie wir gesehen haben, trotz der vielen Gründe, die er hatte, die bestehende Ordnung der Dinge zu hassen, dieser Ansicht. Für den parlamentarischen Kampf bot jedoch die Fiktion, daß man für die bestehende Verfassung gegen die Regierung, die diese verletzte, für das „Recht” gegen die Macht kämpfte, eine viel günstigere, oder sagen wir lieber, bequemere Position, als die offene Proklamierung des Kampfes um die Macht selbst. Die materiellen Machtmittel hatte die Regierung in der Hand, darum wollte man sich wenigstens alle moralischen sichern.
