Kitabı oku: «3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021», sayfa 3

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Ausblicke auf die e-Verordnung für Heil- und Hilfsmittel

Dr. Jan Helmig

Leiter Digitalisierung der opta data Gruppe


Vorbereitungen der Telematikinfrastruktur (TI) für die Gesundheitsfachberufe aufgrund der aktuellen legislativen Lage

Aktive und dynamische Gesetzgebungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit verändern signifikant die legislativen Paramater nach denen Akteure der Gesundheitsfachberufe ihr Handeln ausrichten. So wird mit allen drei Gesetzen (DVG, PDSG und DVPMG) der Weg der Gesundheitsfachberufe in eine digitalisierte Abwicklung ihrer sektorenübergreifenden Prozesse zunehmend konkret vorgegeben.

Für die Gesundheitsfachberufe sind auf ihrem Pfad der Digitalisierung insbesondere die zeitlichen Eckpunkte im Rahmen der Gesetzgebung zur Telematikinfrastruktur relevant. Hierbei ist zwischen Angaben zum Anschluss an die TI sowie Angaben zur Nutzung von elektronischen Verordnungen zu unterscheiden. Folgende Daten lassen sich derzeit aus den Gesetzen DVG und PDSG bzw. dem Entwurf des DVPMG ableiten:

Angaben zum Anschluss von Gesundheitsfachberufen an die TI

Freiwilliger Anschluss für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege an die TI ab dem 01.07.2020 möglich

Freiwilliger Anschluss von Hebammen und Physiotherapeuten ab dem 01.07.2021 möglich

Verpflichtender Anschluss für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.01.2024

Verpflichtender Anschluss für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer zum 01.01.2026

Angaben zur Nutzung von elektronischen Verordnungen in der TI

Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.07.2024

Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer ab dem 01.07.2026

Anhand dieser Eckdaten wird klar, dass in den nächsten fünf Jahren die Weichen für die Digitalisierung der Gesundheitsfachberufe auf dem Weg an die TI gestellt werden. Die Erfahrungen aus dem Roll-Out der TI für die Leistungserbringer im Feld der Ärzte oder Apotheken zeigt, dass sich zeitliche Eckpunkte im Laufe des Prozesses noch einmal leicht verschieben können. Die grobe zeitlich Richtung ist hiermit allerdings bekannt und der Anschluss an die TI zeichnet sich am Horizont ab.

Für die Gesundheitsfachberufe stellt sich somit die Frage, wie eine gezielte und angemessene Vorbereitung auf den Anschluss an die Telematikinfrastruktur aussehen kann. Hierbei erscheinen die folgenden Schritte als hilfreich:

1. Frühzeitige und kontinuierliche Information

Die zeitlichen Eckdaten variieren für die jeweilige Berufsgruppe und gerade vor diesem Hintergrund ist es ratsam sich schon frühzeitig mit den Eigenschaften, Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen und Nutzen der Anwendungen der TI vertraut zu machen. So werden in den nächsten fünf Jahren beispielsweise relevante Fachdienste wie die elektronische Patientenakte oder die e-Verordnung für Arzneimittel eingeführt und damit auch schon Mehrwerte für Gesundheitsfachberufe in ihren speziellen Anwendungsgebieten ableitbar. Hier ist von zentraler Bedeutung bestehende Informationsangebote frühzeitig zu nutzen.

2. Mitgestaltung der relevanten Prozesse durch Engagement in Pilotprojekten

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche technische und prozessuale Voraussetzungen für den Anschluss an die TI für die Gesundheitsfachberufe erst noch geschaffen werden müssen, bietet sich für Leistungserbringer aus diesen Sektoren die einmalige Chance, die einschlägigen Prozesse und Standards mitzugestalten. Hierzu bieten sich insbesondere Pilotierungsvorhaben von Stakeholdern im Gesundheitswesen an, die eine gute und enge Verbindung zu den regulativen Gremien der gematik und KBV aufweisen und somit eine ausgewogene Gestaltung der Prozesse ermöglichen.

3. Konkrete Überprüfung der eigenen IT-Infrastruktur

Sobald für eine Berufsgruppe der Gesundheitsfachberufe das Anschlussdatum in greifbare Nähe rückt, ist es sinnvoll, sich konkret mit dem Zustand der vorhandenen IT-Infrastruktur der Leistungserbringer auseinandersetzen. Diese muss klare und einfache Grundanforderungen erfüllen, um einen Anschluss an die TI zu ermöglichen. So müssen z. B. ein Internetzugang sowie ein digitales Endgerät vorhanden sein. Je nach Tiefe der Integration in die TI ist der Einsatz einer Branchensoftware sinnvoll und in vielen Fällen sogar verbindlich nötig, um die entsprechenden Fachdienste zu nutzen. Ein derartige Überprüfung der eigenen Infrastruktur schließt die Vorbereitung der Gesundheitsfachberufe für den Anschluss an die TI ab und ermöglicht schließlich den Rollout der Lösungen vor Ort.

4
Digitale Versorgung: Die Bedeutung der „Sonstigen Leistungserbringer“

Thomas Möller

Referent Politik beim Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg)


Im Gesundheitswesen tummelt sich eine Vielzahl von Akteuren, besonders was die Leistungserbringung angeht. In Debatten dominieren meist jedoch nur wenige Player. Das ist mit Blick auf das Ziel einer ganzheitlichen digitalen Gesundheitsversorgung fatal.

So vielfältig das Gesundheitswesen auch ist: in den politischen und gesellschaftlichen Debatten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens könnte der Eindruck entstehen, es bestehe nur aus Kliniken, Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Apotheken. Andere Einrichtungen und nicht-approbierte Berufsgruppen werden höchstens am Rande berücksichtigt. Eine solch einseitige Denkweise kann der Komplexität unseres Gesundheitssystems nicht gerecht werden.

Dabei spielt das äußerst vielfältige Feld der „Sonstigen Leistungserbringer“ gemäß SGB V (z. B. Heil-und Hilfsmittelerbringer, Hebammen, Pflege, Rettungsdienste, Krankentransportdienste) sowohl in medizinisch-pflegerischer als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine ganz zentrale Rolle. Folglich kann die Digitalisierung der Versorgung nicht ohne diese Berufsgruppen und Akteure gedacht und realisiert werden. Dafür müssen sie aber deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen als bisher: in der öffentlichen Wahrnehmung, der Gesetzgebung aber auch bei der Entwicklung technischer Vorgaben und Lösungen.

Der Weg zur digitalen Versorgung

Übergeordnetes Ziel dieser Bemühungen muss dabei stets die Verbesserung der Versorgungs- und Verwaltungsprozesse sein. Dies kann erreicht werden, indem diese etwa effizienter gestaltet werden, Bürokratie abgebaut oder die Versorgungsqualität sichergestellt oder sogar erhöht wird. Die Frage, wie eine nutzenstiftende Digitalisierung genau aussehen soll, kann aber nicht von einer Institution allein beantwortet werden. Stattdessen müssen alle beteiligten Organisationen und Gruppen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen suchen, die den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten bzw. der Kundschaft, Leistungserbringern, Kostenträgern und Software-Herstellern in möglichst großem Maße gerecht werden.

Dass dies nicht immer einfach ist, haben zuletzt die kontroversen Diskussionen um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung gezeigt. Die beteiligten Akteure vertraten solch gegensätzliche Positionen, dass am Ende erst ein Schiedsspruch zu einer (vorläufigen) Klärung führen konnte. In solchen Gesprächsformaten bleibt die Industrie häufig außen vor – und muss dann im Anschluss mitunter Beschlüsse und Vorgaben umsetzen, die wenig praxistauglich sind und nicht selten an der eigentlichen Versorgungsrealität vorbeigehen. Dabei haben viele Softwarehersteller und -anbieter durchaus Anwendungen im Portfolio, die konkrete Mehrwerte versprechen und sind darüber hinaus bereit, ihre Expertise bei der (Weiter-)Entwicklung sinnvoller Prozesse einzubringen. Voraussetzung dafür ist ein regelmäßiger und lösungsorientierter Austausch zwischen allen Beteiligten.

Um eben diesen mit anzustoßen hat der bvitg im Oktober einen interdisziplinären Workshop zur Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung veranstaltet, an dem über 50 Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Bereichen teilnahmen: vom IT-Hersteller über Leistungserbringer und Kostenträger bis hin zu Patientenvertreterinnen und -vertretern. Die intensive Debatte zeigte, dass in diesem Bereich noch dringender Gesprächs- und Handlungsbedarf besteht. Ein entscheidender Punkt ist demnach vor allem das Fehlen einer schlüssigen Digitalisierungsstrategie für den Bereich der „Sonstigen Leistungserbringer“ im Allgemeinen und die Hilfsmittelversorgung im Besonderen. Weitere wichtige Themen sind darüber hinaus die Weiterentwicklung und digitale Unterstützung bestehender Prozesse sowie einheitliche Interoperabilitätsvorgaben, um so genannte Insellösungen zu vermeiden, die einer nutzenstiftenden Vernetzung im Wege stehen. Besonders beim Blick auf den letztgenannten Punkt wurde der Bedarf nach Koordinierung sowie einer strategischen Herangehensweise deutlich.

Der Staat als Softwareentwickler

Als maßgeblicher Akteur der Legislative und Exekutive kommt dem Staat in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle zu. Zunehmend versucht er sich jedoch über diese Kernaufgaben hinaus als Software-Anbieter. Ein aus marktwirtschaftlicher Sicht fragwürdiges Vorgehen – schließlich gibt es bereits eine ganze Reihe innovativer Unternehmen am Markt, deren Produkte und Systeme sich schon über viele Jahre in der Praxis bewährt haben.

Nichtsdestotrotz lässt sich seit einiger Zeit eine Übertragung entsprechender Kompetenzen und Zuständigkeiten auf (halb)staatliche Institutionen beobachten. Ein Beispiel ist die gesetzliche Beauftragung der gematik mit der Entwicklung einer sogenannten e-Rezept-App, mit der Versicherte Verschreibungen von Arzneimitteln einlösen können. Wenn dieses Beispiel Schule macht und ähnliches etwa bei der e-Verordnung und weiteren Anwendungsgebieten geschieht, wäre das ein schwerer Schlag für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender, über Jahrzehnte gewachsener Zweig der deutschen Volkswirtschaft, der einen nicht unerheblichen Teil zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und einer Vielzahl von Menschen Arbeit gibt. Die Unternehmen sind bereit und fähig, ihre gewachsene Expertise für eine zielführende und zeitgemäße Weiterentwicklung der Versorgung einzubringen und haben immer wieder gezeigt, dass sie in der Lage sind, innovative und nutzenstiftende Lösungen zu entwickeln.

Die offenbar vorherrschende Auffassung, der Staat bzw. die Selbstverwaltung sei der bessere Softwareentwickler, darf mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen bei Spezifikations- und Entwicklungsprozessen mehr als angezweifelt werden. Beispielhaft ist die kürzlich erfolgte Verschiebung des ursprünglich für Oktober 2020 geplanten Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie. Entgegen anderslautender Behauptungen liegt diese nicht in der mangelnden Fähigkeit der IT-Hersteller begründet, fristgerecht die passende Software bereitzustellen, sondern ist Ergebnis einer monatelangen Hängepartie, in deren Verlauf von der zuständigen Körperschaft bis kurz vor Fristablauf keine endgültige und umsetzbare Spezifikation vorgelegt werden konnte. Wenn die Digitalisierung des Gesundheitswesens und insbesondere des von einer enormen Heterogenität an Akteuren und Versorgungskontexten geprägten Bereichs der „Sonstigen Leistungserbringer“ gelingen soll, braucht es dringend einen Paradigmenwechsel. Entscheidend ist die gemeinsame Suche nach tragfähigen Lösungen und ein konstruktiver Dialog auf Augenhöhe, der die Perspektiven aller Betroffenen zusammenführt.

5
Studium, Aus- und Weiterbildung

Sebastian Schlüter

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am opta data Institut e. V.

Im Studium oder während einer Aus- bzw. Weiterbildung beschäftigen sich die Studierenden und Auszubildenden nicht nur mit dem theoretischen Teil, wie z. B. dem Sachleistungsprinzip.

Vielmehr stehen die praktischen Fertigkeiten zur Herstellung von individuell und passgenau gefertigten Hilfsmitteln im Mittelpunkt. In diesem Kapitel werden einige Studiengänge, sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Hilfsmittelberufen vorgestellt.


5.1 Orthopädietechnik

5.1.1 Medizintechnik

5.1.2 Rehatechnik

5.1.3 Homecare

5.2 Orthopädieschuhtechnik

5.3 Hörakustik

5.4 Augenoptik

5.5 Zweithaar-Spezialisten

5.6 Vergleich der Ausbildungszahlen

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.

5.1 Orthopädietechnik

Der Berufsgrad des Orthopädietechnikers kann über eine dreijährige anerkannte Ausbildung im Handwerk erfolgen. Ziel der Ausbildung ist das Erlernen von fachgerechten Diagnosen, die Fertigung und Anpassung von Schienen, Bandagen, Einlagen und Prothesen sowie die Montage von Rollstühlen oder Gehhilfen. Die Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und einer Berufsschule und wird in einem der drei Schwerpunkte Prothetik1, individuelle Orthetik2 oder individuelle Rehabilitationstechnik absolviert. Im Jahr 2019 befinden sich 1.603 angehende Orthopädietechniker in der Ausbildung, wobei 579 neue Ausbildungsverträge geschlossen wurden. Dies sind 84 neue Auszubildende mehr als Gesellenprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden.

Aufbauend auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann ein Bachelorstudium der technischen Orthopädie erfolgen. Dort werden natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die in späteren Semestern auf die Orthopädietechnik angewendet werden. Außerdem erhält der Studierende grundlegendes Wissen im Bereich Betriebswirtschaft und Gesundheitswesen.

Wird von Beginn an ein Hochschulabschluss angestrebt, so bietet ein vierjähriges duales Studium eine Kombination aus Ausbildung zum Orthopädietechniker und Studium. Dafür wird i.d.R. die Fachhochschulreife benötigt. Das Studium richtet sich v. a. an Interessierte an Forschung und Entwicklung.

Möchte sich ein Orthopädietechniker selbstständig machen, so sollte eine Ausbildung zum Meister erfolgen. Diese erfolgt nach der bestandenen Gesellenprüfung in den vier Bereichen Praxis, Theorie, BWL und Berufs- und Arbeitspädagogik. 2019 konnten 127 Orthopädietechniker ihre Meisterprüfung erfolgreich bestehen.

Nach Abschluss der Berufsausbildungen können Fortbildungen bei Schulen, Fachverbänden oder Herstellern die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern.

5.1.1 Medizintechnik

Wurde bereits eine Ausbildung abgeschlossen, ist eine zweijährige Weiterbildung zum Medizintechniker möglich. Dabei stehen der Umgang mit medizinischen Geräten sowie deren Montage und die Analyse von Störungen im Mittelpunkt. Die Weiterbildung findet in Fachschulen statt und kann auch berufsbegleitend stattfinden.

5.1.2 Rehatechnik

Eine andere Weiterbildungsmöglichkeit ist der Fachmann/die Fachfrau für Rehatechnik und Sanitätshauswaren. Dabei wird das eigene Fachwissen aktualisiert und über neue Entwicklungen informiert. Es ist auch ein Studium im Bereich Orthopädie- und Rehatechnik möglich.

5.1.3 Homecare

Eine Weiterbildung zum Medizinprodukteberater bietet die Möglichkeit in einem Homecare Unternehmen zu arbeiten. Zum Ausbau der fachlichen Fertigkeiten können darauf aufbauend therapiespezifische Fachweiterbildungen erfolgen, beispielsweise in den Bereichen Wundexperte oder Pflegeexperte. Diese werden durch staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen oder von den Homecare Einrichtungen selbst angeboten und können – je nach Umfang - berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium erfolgen.

5.2 Orthopädieschuhtechnik

Orthopädieschuhtechniker ist ein Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsdauer dreieinhalb Jahre beträgt. Die Lehrinhalte umfassen die Untersuchung von Patienten, die Anfertigung von Schablonen, die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel sowie die Anpassung und Reparatur von Schuhen und Prothesen. Die Ausbildung wird durch das Bestehen einer zweiteiligen Gesellenprüfung abgeschlossen. 2019 konnten 284 Auszubildende diese Prüfung erfolgreich bestehen. Durch den Abschluss von 286 Neuverträgen befinden sich 1.034 angehende Orthopädieschuhtechniker 2019 in der Lehre.

Die Weiterbildung zum Meister an einer Meisterschule ist möglich und dauert sechs Monate. In 2019 schlossen 78 Orthopädieschuhmacher ihre Meisterprüfung erfolgreich ab.

5.3 Hörakustik

Die Qualifikation zum Hörakustiker erfolgt durch eine dreijährige duale Ausbildung im Handwerk, welche durch die Hörakustikerausbildungsverordnung geregelt wird. Dabei werden Fertigkeiten in der Kundenbetreuung, im technischen Handwerk und in Hörtests vermittelt. Im Jahr 2019 befinden sich 3.215 angehende Hörakustiker in der Lehre, wobei 1.249 Neuverträge geschlossen wurden. Im gleichen Jahr konnten 1.181 Hörakustiker ihre Gesellenprüfung erfolgreich absolvieren.

Nach der bestandenen Prüfung ist eine Weiterbildung zum Meister möglich, welche in verschiedenen Formen angeboten wird. In der klassischen Form wird ein elfmonatiges Vollzeitstudium absolviert. Der Meisterabschluss qualifiziert einen Hörakustiker einen eigenständigen Betrieb zu führen. 2019 konnten 429 Studierende die Meisterprüfung erfolgreich abschließen. Nach der vollendeten Meisterausbildung kann

Neben der Ausbildung kann zudem ein Bachelorstudium, z. B. das der „Technischen Orthopädie“, zum Orthopädieschuhtechniker qualifizieren. Das vierjährige duale Studium bietet eine Kombination aus Studium und Ausbildung in einem Betrieb. Dabei werden neben der Schuhtechnik Grundlagen in den Naturwissenschaften, der Betriebswirtschaftslehre und im Gesundheitswesen vermittelt. Dieses Studium ermöglicht auch einen Berufseinstieg im Bereich Orthopädietechnik.

Einem Orthopädieschuhtechniker stehen verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, an welchen auch berufsbegleitend teilgenommen werden kann. Diese werden von Bildungszentren, Vereinen oder Verbänden organisiert. Inhalt solcher Fort- und Weiterbildungen können neue Entwicklungen, Erprobung neuer Arbeitstechniken oder die Vertiefung von Fachwissen sein.

ein Bachelorstudium der Hörakustik absolviert werden. Das dreijährige Studium vermittelt wissenschaftliche, technische und biologische Grundlagen. Im Labor und in Praktika wird der in der Ausbildung bereits hergestellte Praxisbezug vertieft und an Forschungsprojekten gearbeitet. Auch der erfolgreiche Abschluss des Studiums berechtigt zur Selbstständigkeit.

Neben dem umfassenden Kompetenzerwerb durch das Studium und die Meisterprüfung sind auch verschiedene Zusatzqualifikationen z. B. zum Audiotherapeuten oder Implantat-Spezialisten möglich. Diese werden meist berufsbegleitend ausgeführt und ermöglichen den Einsatz in speziellen Tätigkeitsfeldern.

5.4 Augenoptik

Augenoptiker ist ein dualer Ausbildungsberuf im Handwerk, dessen Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt. Dabei werden vor allem Fertigkeiten im Kundenkontakt und im technischen Handwerk, wie die Anfertigung und Reparatur von Sehhilfen, vermittelt. Die Ausbildung wird durch eine Gesellenprüfung mit praktischem und fachtheoretischem Teil abgeschlossen. Diese haben 2.301 Augenoptiker-Lehrlinge im Jahr 2019 bestanden. Durch den Abschluss von 3.066 Neuverträgen beträgt die Anzahl der Auszubildenden im selben Jahr 7.645.

Danach kann eine Weiterbildung zum Augenoptikermeister erfolgen, welche zwischen neun Monaten und zwei Jahren dauert. Die Ausbildungsdauer ist davon abhängig, ob die Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Im Mittelpunkt der Meisterkurse stehen die Augenglasbestimmung und Anpassung von Sehhilfen und Kontaktlinsen. 2019 erreichten 644 Augenoptiker den Meisterabschluss. Dieser ist Pflicht für selbstständige Augenoptiker sowie Filialleiter in einem Optikerbetrieb.

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22 aralık 2023
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