Kitabı oku: «Abendmahl», sayfa 3
«Kommt, es ist alles bereit»
Auf die Frage, wer zum Abendmahl (genauer: zum Empfangen des Abendmahls bzw. zur Kommunion) eingeladen und wie entsprechend die Einladung zu formulieren sei, gibt es zwei extreme Antworten. Die eine geht davon aus, dass grundsätzlich jeder und jede, Erwachsene und Kinder, Angehörige aller Konfessionen und Religionen, Getaufte und Ungetaufte, wer nun eben gerade im Gottesdienst anwesend sei, eingeladen seien. Das andere Extrem geht davon aus, dass nur ein sehr enger Kreis gemeint sei, eine «Kerngemeinde», Menschen, die es mit dem Glauben wirklich ernst nähmen, solche, die sich für «würdig» hielten. Lange Zeit war es üblich, vor der Mahlfeier eine Zwischenentlassung mit Segen vorzunehmen, damit diejenigen, welche an der Mahlfeier nicht teilnehmen wollten oder zu dürfen meinten, in Frieden ihres Weges ziehen konnten. Neben der früher auf diese Weise aktiv praktizierten Gemeindezucht schlich sich allerdings auch der sich hartnäckig haltende Irrglaube ein, das Abendmahl sei im Grunde ein wenig bedeutendes Anhängsel an den Gottesdienst, auf das man auch verzichten könne. Zwar ist es durch die bessere liturgische Integration des Mahles in den Gottesdienst zu einer deutlichen Aufwertung gekommen, und wo keine Zwischenentlassung vorgenommen wird, geht die Zahl der vorzeitig den Gottesdienst verlassenden Gemeindeglieder markant zurück. Dennoch ist der Frage, wie zum Mahl eingeladen wird, gerade im Blick auf jene Menschen, die sich selber eher als in der Kirche randständig oder als Suchende empfinden und sich deutlich von einer «Kerngemeinde» abgrenzen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Mehr in den Bereich der persönlichen Seelsorge gehört hingegen die Stärkung von Gemeindegliedern, die – aus welchen Gründen auch immer – aus Angst vor «Unwürdigkeit» nicht am Mahl teilnehmen.
Besonders erörtert wird in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch Ungetaufte am Mahl teilnehmen sollen. Sie führt in den sensiblen Bereich dessen, was Kirche zur Kirche, Christen zu Christen macht. Dass die Taufe die Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl darstellt, war bis weit in das 20. Jahrhundert hinein selbstverständlich. Die theologische Begründung für diesen Zusammenhang liegt darin, dass die Taufe die grundlegende Aufnahme in die Gemeinschaft mit Christus (und den Mitchristen) bedeutet, eine Gemeinschaft, die im Abendmahl einen spezifischen Ausdruck erfährt. Solange die Säuglingstaufe den Normalfall darstellte und daher Ungetaufte sowie Angehörige anderer Religionen im Abendmahlsgottesdienst kaum zu erwarten waren, entstand an dieser Stelle kaum ein Problem. Das ist heute anders. Sowohl die Orientierungshilfe der EKD als auch die Empfehlungen des SEK erinnern deshalb unter Berufung auf die Lehrgespräche in der GEKE an den unaufgebbaren Zusammenhang von Taufe und Abendmahl: «Eine grundsätzliche Öffnung des Abendmahls für Ungetaufte und eine undifferenzierte Einladung an alle entspricht jedenfalls nicht dem evangelischen Abendmahlsverständnis.»37 Wenn es sich natürlich auch nicht darum handeln kann, im Gottesdienst Menschen zurückzuweisen, wenn sie schon da stehen und zur Kommunion bereit sind, so jedoch sicherlich darum, durch eine entsprechende Formulierung der Einladung deutlich zu machen, dass das Abendmahl nicht ein gewöhnliches Essen und Trinken bedeutet, von dem auszuschliessen unhöflich wäre, sondern um das Bekenntnis zu Christus und die Gemeinschaft mit ihm, die zu suchen mehr bedeutet als die vereinzelte Teilnahme am Mahl.38 Ob angesichts des Schrumpfens der Kirchen und ihrer zunehmenden Bedeutungslosigkeit in einer entchristlichten Gesellschaft der zusätzliche Ausverkauf eine sinnvolle Option darstellt, darf ohnehin bezweifelt werden.
Eine Spezialfrage innerhalb dieses Komplexes bildet das heute verbreitete Kinderabendmahl. Die Orientierungshilfe der EKD weist zu Recht darauf hin, dass «ein vollständiges Verstehen der Handlung nicht die Bedingung für die Teilnahme am Abendmahl sein darf»39. Allerdings steht das Kinderabendmahl in derselben Gefahr wie die Kindertaufe: Es droht verramscht und dadurch wertlos zu werden. Wie bei der Taufe sollte beim Abendmahl vorausgesetzt werden können, dass ein Kind in einer christlichen Familie in ein christliches Leben hineinwächst, dass also zumindest die Aussicht besteht, dass ein gewisses Verständnis für den Sinn der Handlung gegeben ist. Natürlich gilt auch hier: Tritt eine problematische (oder auch ungewisse) Situation ein, ist eine Brüskierung zu vermeiden. Gleichwohl darf erwartet werden, dass Pfarrerinnen und Pfarrer auch in Unterricht und Elterngesprächen für eine theologisch verantwortbare Abendmahlspraxis werben.
Gemeinsam oder getrennt?
Stärker denn je stellt sich die Frage nach Konzelebration und eucharistischer Gastfreundschaft. Weil Konzelebration insinuiert, zwei konfessionsverschiedene Amtsträger handelten je im Auftrag ihrer Kirchen gemeinsam, gibt sie etwas vor, was nicht ist. Die römisch-katholische Kirche und die Kirchen der Reformation haben untereinander keine Kirchengemeinschaft und von daher – aus beider Sicht – keine Abendmahlsgemeinschaft. Der versammelten Gemeinde anderes vorzuspiegeln, ist schlicht unredlich. Abendmahlsgemeinschaft zwischen Kirchen kann nicht durch Setzung einzelner Personen, Pfarrer und Priester, hergestellt werden. Natürlich kann gefragt werden, ob durch bewusstes Übertreten von Grenzen diese nicht langfristig, vielleicht sogar mittelfristig, zu Fall gebracht werden können.40 Als ökumenisches Zeichen ist die Konzelebration jedoch zweideutig, weil sie auch erreichte Zwischenziele in Frage stellt. Wenn die auch von den Schweizer Kirchen unterzeichnete Charta oecumenica die Kirchen verpflichtet, «dem Ziel der eucharistischen Gemeinschaft entgegenzugehen»41, so ist dieses Ziel eben noch nicht erreicht, und es erhöht die Glaubwürdigkeit der Partner nicht, wenn sie die dafür notwendigen Schritte der Annäherung und Verständigung überspringen. Der Rat SEK folgt deshalb der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission und empfiehlt, «von Inter- und Konzelebration im gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen»42.
Pointiert anders als das katholische Lehramt, jedoch in Übereinstimmung mit der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission43, mit zahlreichen katholischen Theologinnen und Theologen44, ökumenischen Instituten45 und, vorsichtig und verhalten, auch mit einzelnen Bischöfen46, beurteilen evangelische Empfehlungen hingegen die Frage der eucharistischen Gastfreundschaft. Anders als die Konzelebration verwischt die Einladung von Angehörigen anderer Konfessionen nicht die Grenzen. Indem jedoch eucharistische Gastfreundschaft angeboten wird, wird sowohl das den Kirchen Gemeinsame hervorgehoben als auch das Bewusstsein dafür wachgehalten, dass das Ziel noch nicht erreicht ist. Auch katholische Theologinnen und Theologen können in diesem Sinne die eucharistische Gastfreundschaft als Zeichen und Stärkung auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft der Kirchen und als Bitte um den Heiligen Geist verstehen, der die Einheit verwirklichen kann.47
Mehr wäre mehr
Wenig wird die Häufigkeit des Abendmahls diskutiert. Viele Kirchen sehen heute monatlich, jedenfalls an den hohen kirchlichen Feiertagen, Abendmahlsfeiern vor. Für Luther und andere Reformatoren war – nicht etwa in Weiterführung der katholischen Tradition, aus der sie kamen, sondern im Gegenteil im Gegensatz zu dieser – die sonntägliche Abendmahlsfeier selbstverständlich; sie nahmen dadurch die in der Bibel bezeugte enge Verbindung von Herrentag und Herrenmahl auf. Doch beschränkten viele Kirchen schon früh in der nachreformatorischen Zeit die Zahl der jährlichen Abendmahlsfeiern auf vier. Die Empfehlungen der EKD und des SEK gehen dahin, die Zurückhaltung gegenüber dem Abendmahl aufzugeben und es mindestens monatlich, wenn nicht sonntäglich zu feiern. Die Abgeordnetenversammlung des SEK wies bereits 1986 darauf hin, dass eine allsonntägliche Feier des Abendmahls biblischer Tradition entspricht, und erklärte die monatliche Feier als vorläufiges Ziel.48 Katholische Gesprächspartner äussern mitunter angesichts des schon numerisch geringen Stellenwerts, den die Abendmahlsfeier in der evangelischen Tradition hat, Unverständnis für die Vehemenz, mit der Protestanten gemeinsame Mahlfeiern fordern.
Ausblick
Über das Abendmahl, seine Bedeutung, seine Inhalte und die ihnen entsprechenden und angemessenen Formen und liturgischen Elemente darf, nein: soll dabattiert werden. Es gehört zu den Grundüberzeugungen evangelischer Theologie, dass ihre Einsichten «weiter vertieft, am Zeugnis der Heiligen Schrift geprüft und ständig aktualisiert werden» müssen.49 Dazu bedarf es nicht zuletzt der Kenntnis der eigenen wie der fremden Traditionen und des Respekts vor dem, was historisch gewachsen – und zuweilen doch auch gut begründet – ist. Gleichzeitig ist jedoch auch festzuhalten, dass sich die Bedeutung des Abendmahls «nicht in einem Begriff fassen» lässt.50 Das Neue Testament bietet für das Abendmahl eine ganze Reihe von Anknüpfungspunkten, Deutungen und Konnotationen. Es mag dabei sein, dass nicht zu allen Zeiten und in allen Konstellationen alle Deutungen gleich wichtig, wirksam, hilfreich, verständlich und insofern gleich richtig sind.51 Es mag dann ferner sein, dass im 21. Jahrhundert dem Aspekt der Gemeinschaft der Feiernden nicht nur mit dem gegenwärtigen Auferstandenen, sondern auch untereinander als Gliedern des Leibes Christi besondere Bedeutung zukommt. Denn mehr denn je wird die Frage nach dem Mahl, das die Kirchen trennt und eint, zu einem Mass für die Glaubwürdigkeit der Kirchen. Nicht nur ist es schlicht anstössig und inakzeptabel, dass Christen sich gegenseitig von dem Mahl ausschliessen, zu dem doch der Auferstandene, der Herr der Kirche, sie einlädt. Vielmehr ist es an der Zeit, dass die weltweite Kirche sich darauf besinnt, wozu sie berufen ist: ein Leib zu sein. Wie könnte diese Einheit treffender veranschaulicht werden als durch das geschwisterliche Feiern des Mahles, das in den Horizont des kommenden Reiches Gottes stellt?
1 Auch die Konversions-Gerüchte, die im Sommer 2006 (ein halbes Jahr nach dem Tod Frère Rogers) durch die Medien geisterten, vermögen daran nichts zu ändern. Taizé dementierte wiederum postwendend. Die Pressemeldung sprach davon, dass Frère Roger «allmählich in eine volle Kommunion mit dem Glauben der katholischen Kirche eingetreten sei, ohne eine Konversion zu vollziehen, die den Bruch mit seinem Ursprung einschliessen würde» (Kipa 7.9.06). – Frère Roger vertrat eine Konfession sui generis, welche offensichtlich das Schema katholisch-protestantisch aufzubrechen im Stande ist und deshalb das Fassungsvermögen von Historikern und Theologen zu übersteigen scheint. Es ist höchst bedauerlich, dass die Existenz einer sozusagen ökumenischen Konfession, an der offensichtlich auch Rom nicht einfach vorbeikam, in der Ökumene-Diskussion kaum beachtet und noch weniger als möglicherweise fruchtbarer Ansatz für eine Annäherung der Kirchen gehandelt wird.
2 Quellen: Die Pressemeldung des Vatikans nach Kipa vom 12.7.2005 sowie ausführlich verschiedene Online-Medien (www.radiovaticana.org, www.kath.ch, www.kath.net, www.kreuz.netsowie www.ikvu.de – letzteres die zwischen ungläubigem Staunen, blankem Entsetzen und beissendem Spott oszillierende Reaktion der «Initiative Kirche von unten»).
3 Die folgende Darstellung konzentriert sich auf protestantische und römisch-katholische Positionen und klammert den Bereich der Orthodoxie aus. Das ist angesichts der faktischen Bedeutung der orthodoxen Tradition und des Gewichts der Orthodoxie etwa im Ökumenischen Rat der Kirchen eine grobe Verzerrung, die allerdings der Wahrnehmung des durchschnittlichen Schweizers und der durchschnittlichen Schweizerin, Theologinnen und Theologen eingeschlossen, entsprechen dürfte. Jedoch nicht dies, sondern schlicht die Komplexität der Materie im Verhältnis zum begrenzten Raum machen die Einschränkung notwendig.
4 Abendmahl und Eucharistie bezeichnen zwar dieselbe Sache, werden aber vorwiegend in der evangelischen bzw. in der katholischen (und ökumenischen) Tradition gebraucht. Damit ist nicht gesagt, dass Abendmahl und Eucharistie in den beiden Konfessionen dieselbe Bedeutung und denselben Stellenwert hätten. Ich verwende im Folgenden eine einfache Regelung: Abendmahl bezeichnet das evangelische Abendmahl, Eucharistie die katholische Feier. Wenn ich nicht differenzieren will oder muss, sage ich einfach «Mahl» oder «Mahlfeier»; hier hat sich in den ökumenischen Dialogdokumenten auch der Ausdrucke «Herrenmahl» (oder «Mahl des Herrn») durchgesetzt, der besonders hervorhebt, dass Jesus Christus der Gastgeber ist.
5 Zur relativ komplizierten und natürlich in der Literatur sehr uneinheitlich verwendeten Terminologie s. Das Abendmahl in evangelischer Perspektive. Überlegungen und Empfehlungen des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK-FEPS, Bern 2004, 14, Anm. 4 (im Folgenden zitiert: Abendmahl [SEK]). Ich verzichte hier auf die präzise Unterscheidung von Konzelebration, Interzelebration, simultaner verbundener Eucharistiefeier usw. und gebrauche lediglich Kon- oder Interzelebration. Eine evangelische Abendmahlsfeier wird ohnehin nicht «zelebriert», auch dann nicht, wenn ein Priester mit dabei ist.
6 Um Missverständnissen vorzubeugen, sei hervorgehoben, dass der Zusammenhang von Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft als solcher selbstverständlich nicht neu ist und – auch auf evangelischer Seite – einen traditionellen Bestandteil der theologischen Lehre bildet (dazu unten mehr). Neu ist nach meiner Beobachtung das Gewicht, das dieser Zusammenhang nun auch im praktischen und im öffentlichen Diskurs erhält, und zwar sowohl innerkatholisch, im Streit mit den eigenen Priestern, als auch ökumenisch, in der Gestalt eben jener etwas penetranten Respektforderung. Dass die Respektierung katholischen Selbstverständnisses als Grundlage und Beweis ökumenischer Gesinnung proklamiert wird, ist, so will mir scheinen, ein ganz neuer Ton, der in meinen Ohren nach noch nie dagewesener Defensive klingt.
7 Selbst die instruktive Abendmahlsschrift, die der Rat der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) herausgegeben hat, verdankt sich explizit den Herausforderungen, die sich aus dem damals bevorstehenden Berliner Ökumenischen Kirchentag (28.5.-1.6.2003) und den abzusehenden Irritationen ergaben (Das Abendmahl. Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche, vorgelegt vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 22003, 10; im folgenden zitiert: Abendmahl [EKD]).
8 Die Zahl schwankt gelegentlich, weil Kirchen sich auflösen oder mit anderen zusammenschliessen, und wird je nach aktueller Lage unterschiedlich angegeben. Sie ist allerdings genau genommen wesentlich höher und wäre auch eindrücklicher, würden die 26 Mitgliedkirchen des SEK als das gezählt und aufgeführt, was sie sind, nämlich 26 selbständige Kirchen. Zwar hat der SEK seinerzeit – im Auftrag seiner Mitgliedkirchen nach Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens – die Leuenberger Konkordie unterzeichnet. Mitglieder sind jedoch die Kirchen selber, weil nur Kirchen Signatare der Konkordie sein können. Der SEK ist jedoch, worauf im Laufe seiner Geschichte immer wieder – und stets natürlich im Sinne einer Kompetenzbeschränkung – hingewiesen wurde, keine Kirche, sondern ein Bund von Kirchen. Zu mehr konnten sich seine Mitgliedkirchen trotz verschiedener Anläufe bisher nicht durchringen. Es ist ein sprechendes Bild für den Zustand der Schweizer Kirchen und des SEK, dass die deutschen Kirchen, die sich zur EKD – einer Kirche – zusammengeschlossen haben, einzeln als Mitglieder der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) – Leuenberger Kirchengemeinschaft aufgeführt werden, während die Schweizer Kirchen, die sich nicht entschliessen können, ihren Bund Kirche zu nennen und ihn als solchen zu verstehen, nur unter dessen Flagge in der GEKE vertreten – oder müsste man sagen: hinter der Flagge des SEK versteckt? – sind.
9 Abendmahl (EKD), 7.
10 Die beiden anderen kirchentrennenden Streitfragen betreffen die Christologie und die Prädestinationslehre; zu ihnen äussert sich die Konkordie ebenfalls (Ziff. 21ff.). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Lehrunterschieden, die als nicht kirchentrennend gelten (s. dazu im Folgenden). Die massgebliche Publikation der Leuenberger Konkordie (im Folgenden: LK) ist: Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) 1973, Dreisprachige Ausgabe mit einer Einleitung (zweisprachig) von Friedrich-Otto Scharbau, im Auftrag des Exekutivausschusses für die Leuenberger Lehrgespräche hg. von W. Hüffmeier, Frankfurt a.M. 1993. Einen Nachdruck (ohne die Einleitung) hat der SEK 2003 herausgegeben.
11 Über die Vorgeschichte und die Verwirklichung der Kirchengemeinschaft, den theologischen Ansatz, die Bedeutung usw. informiert in Kürze, aber überaus lesenswert die Einleitung zur LK (3-14).
12 LK Ziff. 2 (Hervorhebungen von mir).
13 LK Ziff. 1.
14 LK Ziff. 34.
15 LK Ziff. 30.
16 LK Einleitung, 11.
17 LK Ziff. 15 und 16. Diese Zusammenfassung stammt aus dem Abendmahls-Büchlein des SEK, wo sie in Form von Überschriften die Interpretation der Abendmahlsaussagen der LK gliedert (Abendmahl [SEK], 9ff.).
18 LK Ziff. 18-20.
19 LK Ziff. 30f.
20 LK Ziff. 37.
21 LK Ziff. 37f.
22 LK Ziff. 39.
23 Vgl. dazu insbesondere die Erklärung «Zur Lehre und Praxis des Abendmahls» von 1994, in: Zur Lehre und Praxis von der Taufe. Zur Lehre und Praxis des Abendmahls. Amt – Ämter – Dienste – Ordination (Neuendettelsau-Thesen). Thesen zur Amtsdiskussion heute (Tampere-Thesen), im Auftrag des Exekutivausschusses für die Leuenberger Kirchengemeinschaft hg. von W. Hüffmeier (Leuenberger Texte 2), Frankfurt a.M. 1995 (auf dem Umschlag bezeichnet als «Sakramente, Amt, Ordination» und deshalb häufig und auch im Folgenden in dieser Form zitiert). Über die weiteren Lehrgespräche, deren Ergebnisse, die Zugänglichkeit der Publikationen sowie den aktuellen Stand der Gespräche und die Themen informiert man sich am besten online auf www.leuenberg.net.
24 Sakramente, Amt, Ordination, 6 (Einführung).
25 Ansatzweise, wenngleich mehr unter historischem Blickwinkel, auch der von der Aargauer Kirche verantwortete Diskussionsbeitrag: P. Müller/D. Plüss (Hgg.), Reformierte Abendmahlspraxis. Plädoyer für liturgische Verbindlichkeit in der Vielfalt (Theologisch-ekklesiologische Beiträge Aargau, Schriftenreihe der Reformierten Landeskirche Aargau, 1), Zürich 2005, hier im Beitrag von S. Degen-Ballmer, Das Abendmahlsverständnis im Wandel der Zeit, 30–37.
26 In Abwandlung des Titels der in der vorhergehenden Anmerkung genannten Schrift. – Es bleibt für mich eine offene Frage, wozu liturgische Verbindlichkeit gut sein soll, wenn es dahinter und zuvor keine theologische Verbindlichkeit gibt. Es hiesse, das Pferd am Schwanz aufzuzäumen, wollte man annehmen, die theologische Verbindlichkeit ergäbe sich sozusagen als Nebenprodukt aus einer gemeinsamen Liturgie oder aus gemeinsamen liturgischen Grundsätzen. Nach meiner Erfahrung führt dies, wenn auf diesem Weg überhaupt Ergebnisse erzielt werden, nicht zu dauerhaften und tragfähigen Grundlagen.
27 Noch immer ist, auch unter Theologinnen und Theologen, der Irrglaube verbreitet, der entscheidende Unterschied zwischen katholischer und protestantischer Abendmahls- bzw. Eucharistielehre liege darin, dass nach Auffassung der einen Christus im Mahl in Fleisch und Blut gegenwärtig sei, während für die anderen das Mahl ein rein symbolischer Akt sei. Gelegentlich wird dann auch noch die unterschiedliche Deutung angeführt, dass für die einen die Eucharistie ein wiederholtes Opfer sei, während für die anderen an das eine Opfer Jesu Christi «nur» erinnert werde. Zweifellos waren dies in der Reformationszeit die beiden Hauptunterschiede. Die katholische und die evangelische Seite haben dabei jedoch ihre Aussagen auf die Spitze getrieben und so scharf und abgrenzend formuliert, dass diese heute in ihrer Einseitigkeit für beide nicht mehr stimmen. Katholische und evangelische Theologie sind über diese Abgrenzungen weit hinaus. Es ist heute weithin unbestritten, dass in der Eucharistietheologie selbst, also im Verständnis dessen, was Eucharistie bzw. Abendmahl bedeuten und was in der Feier dieses Sakraments geschieht, keine kirchentrennenden Gegensätze mehr vorliegen (vgl. dazu auf katholischer Seite als gewiss unverdächtige Zeugin etwa Eva-Maria Faber, Gemeinschaft am Tisch des Herrn, in: dies. [Hg.], Zur Ökumene verpflichtet [Schriftenreihe der Theologischen Hochschule Chur 3], Fribourg 2003, 123–152, 125f.). Beide Seiten haben sich einander so weit angenähert, dass sie zwar wohl unterschiedliche Akzente setzen, diese aber per se nicht für kirchentrennend halten. Weder ist die Eucharistie ein erneutes Opfer, noch ist das Abendmahl ein reines Symbol. Übereinstimmend wird festgehalten: Jesus Christus selbst ist im Mahl gegenwärtig, und durch das Mahl wird sein Opfer vergegenwärtigt.
28 Vgl. dazu ausführlich: Die Kirche Jesu Christi. Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit, im Auftrag des Exekutivausschusses der Leuenberger Kirchengemeinschaft hg. von W. Hüffmeier (Leuenberger Texte 1), Frankfurt a.M. 1995, 19.
29 Dies gilt im Übrigen auch für die orthodoxen Kirchen. Darin liegt ein wesentlicher Grund dafür, dass für die römisch-katholische Kirche der Dialog mit der Orthodoxie einfacher ist als derjenige mit den Kirchen der Reformation und heute auch viel intensiver und ernsthafter geführt wird.
30 «Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert [gewöhnlich interpretiert: verwirklicht (Anm. von mir)] und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt. Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn; die in diesen Gemeinschaften Getauften sind aber durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche.» (Dominus Iesus, 17) Bei den Kirchen der Reformation sieht das Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils die apostolische Sukzession nicht gegeben, da sie «wegen des Fehlens des Weihesakraments die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben» (Unitatis Redintegratio, 22; aufgenommen in Ecclesia de Eucharistia, 30).
31 Das evangelische Amtsverständnis kann – im Blick auf das Abendmahl – so knapp umrissen werden: «Um der öffentlichen Wortverkündigung und des spezifischen Charakters des Abendmahls als Zeichen der sichtbaren Einheit der Kirche willen ist die ordnungsgemässe Leitung der Abendmahlsfeier an eine ausdrückliche Berufung durch die Kirche (...) gebunden.» (Sakramente, Amt, Ordination, 54) Aufgrund des «allgemeinen Priestertums aller Glaubenden» bedarf es – wie immer die Ordination dann begründet und gefüllt wird – jedenfalls keiner priesterlichen Vermittlung (dazu Abendmahl [EKD], 53, und Abendmahl [SEK], 10).
32 Abendmahl (SEK), 31.
33 LK Ziff. 6, 15, 16.
34 Abendmahl (EKD), 32ff.; Abendmahl (SEK), 9–19.
35 Abendmahl (EKD), 47-49; Abendmahl (SEK), 30–33.
36 Abendmahl (SEK), 35.
37 Abendmahl (EKD), 55f.; Abendmahl (SEK), 26f.; Sakramente, Amt, Ordination, 55.
38 Auf die Probleme, welche die Kommunion Ungetaufter für das ökumenische Verhältnis zu den Schwesterkirchen schafft, sei nur am Rande hingewiesen (s. dazu Abendmahl [SEK], 26). Es erstaunt mich immer wieder (allerdings nicht nur bei diesem Thema), wie unbedarft und grob reformierte Theologinnen und Theologen mit dem umgehen können, was ihren katholischen Kollegen wichtig und heilig ist – während sie sich gleichzeitig darüber beschweren, dass man sie als ökumenische Gesprächspartner nicht ernst nehme oder der katholische Amtskollege nicht wirklich zur ökumenischen Zusammenarbeit bereit sei.
39 Abendmahl (EKD), 54. Nebenbei: Wie viele durchschnittliche erwachsene Gottesdienstteilnehmer dürften wohl, wäre das ein ernsthaftes Kriterium, am Abendmahl teilnehmen? Das gilt, ich masse mir von aussen dieses Urteil an, auch für die römisch-katholische Kirche. Würde dort derselbe Massstab an die Katholiken angelegt, an dem Nichtkatholiken gemessen werden (Stichwort: Teilen des katholischen Eucharistieglaubens, die ekklesiologische Einbindung und Verankerung eingeschlossen), so dürften wohl nicht mehr viele übrigbleiben – vermutlich auch nicht Priester.
40 So etwa Isabelle Noth in der Abendmahls-Nummer des SEK-Bulletins: «Uns im Sinne des zitierten Leuenberger Textes nicht mit ungerechten Verhältnissen und mannigfachen Trennungen abzufinden, heisst im Abendmahlskontext aber vielleicht, unseren Kollegen die Konfrontation mit dem Konflikt nicht zu ersparen, den ihre eigene Kirche ihnen schon viel zu lange zumutet.» (bulletin sek-feps 4/2004, 9)
41 Charta oecumenica, XX.
42 Abendmahl (SEK), 24.
43 Frank Jehle, Eucharistische Gastfreundschaft: Ein Thema der Evangelisch/Römischkatholischen Gesprächskommission, in: Barbara Brunner/Susanne Schneeberger Geisler/Kirsten Jäger (Hgg.), Mache den Raum deines Zeltes weit. Internationale ökumenische Konferenzen der neunziger Jahre: Bilanz – Impulse für die Weiterarbeit, Bern 2002, 135–139.
44 Hier sei stellvertretend nur auf Faber, a.a.O., sowie dies., Einführung in die katholische Sakramentenlehre, Darmstadt 2002, 120, verwiesen.
45 Johannes Brosseder/Hans-Georg Link (Hgg.), Eucharistische Gastfreundschaft. Ein Plädoyer evangelischer und katholischer Theologen, Neukirchen-Vluyn 2003; Centre d’Etudes Oecuméniques (Strasbourg)/Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen)/Konfessionskundliches Institut (Bensheim), Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft, Frankfurt a.M. 2003.
46 Brief über Ökumenische Zusammenarbeit von Pfr. Ruedi Reich und Weihbischof Dr. Peter Henrici an die evang.-ref. und röm.-kath. Kirchgemeinden und Pfarreien im Kanton Zürich, September 1997 («Sinn dieser Gastfreundschaft kann es nicht sein, dass Menschen unvorbereitet am Mahl teilnehmen. Vielmehr soll das Gewissen jedes und jeder Einzelnen respektiert werden, damit sie nach redlicher Selbstprüfung im Sinne ihrer Konfession am Mahl teilnehmen.»)
47 Abendmahl (SEK), 25.
48 Abendmahl (EKD), 46; Abendmahl (SEK), 34f.
49 So die Formulierung in LK Ziff. 38 (im dortigen Zusammenhang bezogen auf die theologische Weiterarbeit im Blick auf das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, auf dem die Kirchengemeinschaft beruht).
50 So Sakramente, Amt, Ordination, 53.
51 Weiterführend ist hier: Jean-Pierre Vuilleumier, Exegetische Einsichten, in: Müller-Plüss, Reformierte Abendmahlspraxis, 19–25.
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