Kitabı oku: «Am Rande des Sturms: Das Schweizer Militär im Ersten Weltkrieg / En marche de la tempête : les forces armées suisse pendant la Première Guerre mondiale», sayfa 2

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«Soldaten allüberall! In der hübschen Konditorei ‹Ma campagne› in Pontresina sitzen sie behaglich; denn dieses einstige Stelldichein der eleganten Welt ist eine Soldatenstube geworden. Tritt man neugierig ein, schallt es lustig: ‹Nüt für Ziviliste›. Die Strasse in Pontresina, die sonst gleichzeitig Korso und Markt und Vanity fair aller Rekordjäger in touristischen und weltlichen Dingen war, ist sehr beliebt: Munitionskolonnen und Geschütze, Reiter und Fussvolk ziehen vorbei. Die bunte Herde der Hotelomnibusse vor dem Bahnhof ist verschwunden; dafür stehen auf den Vorplätzen der grossen Hotels Kanonen und Maschinengewehre. Dort, wo sonst das Verkehrsbureau war, ist jetzt das Platzkommando und ein von der Sonne braun gebratener Soldat, Bajonett am Gewehr, steht davor.»31

Der militärische Bezugsrahmen der Schweizer Aktivdienstsoldaten scheint summa summarum nicht so sehr der Krieg als vielmehr der Instruktionsdienst beziehungsweise der Wiederholungskurs der Friedenszeit geblieben zu sein, entsprechend dominierten dessen klassische Problemlagen. Der moderne Krieg war insbesondere für die Mannschaft weit weg, und so nützte sich der überdies häufig mangelhaft gestaltete Ausbildungsbetrieb ab. Angesichts dieser Umstände und eingedenk der sich insgesamt eher im Rahmen haltenden Dienstbelastung der Wehrmänner sprachen Jorio und Wicki an der Tagung von 2016 von einer partiellen «Verzivilisierung» der Schweizer Armee im Ersten Weltkrieg. Diese These steht insbesondere Überlegungen einer angeblichen Militarisierung der Schweizer Gesellschaft im Ersten Weltkrieg entgegen. Sie wird zumindest indirekt auch durch die Aufstellung des «Vortragsbüros der Armee» gestützt, dem sich Yves-Alain Morel in seinem Beitrag «General Wille und der Wehrwille» widmet. Die Arbeiten des Büros von Gonzague de Reynold sollten die militärische und staatsbürgerliche Erziehung der Wehrmänner fördern und «Vaterlandsliebe hervorrufen», entsprechende Insuffizienzen scheinen zumindest in den Augen des Oberbefehlshabers die Errichtung des Büros notwendig gemacht zu haben.

Im vierten Kapitel Meutereien und Militärjustiz tritt der Krieg als Kontextrahmen deutlich in den Hintergrund. Vier junge Kollegen erläutern auf der Basis dreier Qualifikationsarbeiten ihre Forschungsresultate zu meutereiartigen Vorfällen in der Schweizer Armee während des Aktivdienstes. Manuel Wolfensberger beleuchtet in seinem Beitrag «Meuterei und Aufruhr in der Schweizer Armee während des Ersten Weltkrieges: Die Militärjustiz zwischen Gesetz und General» die rechtlichen Grundsatzproblematiken von insgesamt 44 erfassbaren Fällen kollektiver Insubordination im Schweizer Militär während der Kriegsjahre, von denen notabene bis heute erst drei detaillierter aufgearbeitet sind.32 Das veraltete Militärstrafgesetz aus dem Jahre 1851 erschwerte die adäquate Ahndung dieser Fälle massiv. Der Schweizer Oberbefehlshaber, General Wille, sah in der Militärjustiz zudem primär ein Instrument zur militärischen Erziehung der Truppe beziehungsweise zur Kriegsertüchtigung derselben und griff wiederholt und massiv in die Arbeit der Militärgerichte ein. Zu diesem Schluss kommen auch Maurice Thiriet und Michel Scheidegger in ihrem Beitrag «General Ulrich Wille und die Militärjustiz am Beispiel der Meuterei der Feldbatterie 54». Der Beitrag zeigt fallartig auf, wie der General die Militärjustiz nicht so sehr als unabhängiges Rechtsorgan des militärischen Gesamtsystems, sondern eher als Instrument zur Disziplinierung des «Referendumsbürgers in Uniform» ansah und massiv in die Arbeit der Militärrichter intervenierte. Dazu sah sich Wille im Verlaufe des Krieges durch immer heftiger laufende Skandalisierungskampagnen der linken politischen Presse gegen die Armee veranlasst, die insbesondere das schweizerische Offizierskorps klassenkämpferisch als Unterdrückungsinstrument der bürgerlichen Klasse brandmarkte. Da Militärgerichtsprozesse zu vermuteten oder effektiv stattgefundenen Meutereien den Armeeskandalisierungen beispielsweise der linken Berner Tagwacht laufend neue Munition lieferten, griff Wille im Falle der Feldbatterie 54 in die Untersuchungsarbeit der Militärjustiz ein und entzog ihr faktisch den Fall, um selbigen auf disziplinarischem Wege armeeintern zu erledigen. Wille ging es dabei auch darum, die Autorität der Truppenkommandanten zu stärken, wobei er deren Verhalten durchaus differenziert und situationsabhängig zu beurteilen wusste.33 Dass sich der General in seiner Funktion gewissermassen als oberster Personalchef der Schweizer Armee betrachtete, macht auch der Beitrag von Lea Moliterni und Michel Scheidegger «Gnadenmotive und Gnadenpraxis innerhalb der Infanterie-Brigade 12» deutlich. Am Beispiel einer kleinen Meuterei auf dem Flugplatz Dübendorf im Frühjahr 1918 untersucht der Artikel Gnadengesuche militärgerichtlich verurteilter Wehrmänner an den Oberbefehlshaber, der in der Schweizer Armee allein im rechtlich bindenden Sinne Gnade sprechen konnte. Die Charakteristiken seiner Gnadenpraxis fördern dabei ziemlich neue Facetten der Person Ulrich Willes zu Tage und zeigen überraschend eine ihm eigene, humanistische Seite auf. Moliterni und Scheidegger sprechen in diesem Zusammenhang vom «sensiblen General», eine Charakterisierung, die die übliche wie simple Überlieferung von Ulrich Wille als bösem «Soldatenschinder» stark in Frage stellt.


Innenpolitisch bis heute kontrovers: die Ordnungsdiensteinsätze der Armee in der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit (Bild: Georg Kreis, Schweizer Postkarten aus dem Ersten Weltkrieg, Baden 2013, S. 167).

Das wohl einschneidendste und strittigste Ereignis der Schweizer Geschichte im Ersten Weltkrieg ist der Landesstreik vom 12. bis 14. November 1918. Es handelte sich dabei um einen beinahe landesweit durchgeführten Generalstreik der schweizerischen Gewerkschafts- und Arbeiterorganisationen. Während dreier Tage legten insbesondere in den meisten Schweizer Industriezentren gegen 250 000 Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte des öffentlichen Sektors die Arbeit nieder. Die Schweizer Armee hatte dabei nach entsprechenden Truppenaufgeboten durch den Bundesrat Ordnungsdienst zu leisten. Gesetzliche Grundlagen hierzu waren einmal mehr die Militärordnung von 1907, auf deren Basis die Landesregierung der Armee im aktiven Dienst die «Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern»34 anvertrauen konnte sowie die Instruktionen des Bundesrates an den General vom 4. August 1914, die diesbezüglich festhielten: «Im Innern hat die Armee wo nötig mitzuwirken, um Behörden und Beamte bei Ausübungen ihrer Befugnisse und Pflichten zu schützen und die allgemeine Rechtsordnung ungestört zu erhalten.»35 Schon vor dem Landesstreik war es in der Schweiz zu vorsorglichen Pikett-Stellungen und ab Herbst 1916 zu diversen Ordnungsdiensteinsätzen von aufgebotenen Truppenteilen gekommen, um teilweise gewaltumrahmte politische und soziale Strassenproteste in den Griff zu bekommen. Die Geschichte dieser Einsätze und insbesondere des Ordnungsdiensteinsatzes während des Landesstreiks werden im etwas längeren und eher für sich stehenden Kapitel Ordnungsdienst und Landesstreik dargestellt und untersucht. Auf eine weitere Kurzzusammenfassung der Ereignisse wird an dieser Stelle ausdrücklich verzichtet. Der Forschungsstand zum militärischen Aspekt des Themas ist äusserst solide.36 Im Rahmen einer ganzen Reihe von vor allem bei Professor Walter Schaufelberger geschriebenen Dissertationen wurden die Ordnungsdiensteinsätze während des Ersten Weltkrieges und während des Landesstreiks umfassend aufgearbeitet.37 Eine Debatte um die Interpretation des Landesstreiks hat in den vergangenen Jahren Rudolf Jaun, teilweise sekundiert von Tobias Straumann, anzustossen versucht. Demnach bedarf der Landesstreik «nicht nur aus militärgeschichtlicher Sicht dringend einer Neubearbeitung», wirken doch das in den 1950er- und 1960er-Jahren entstandene Standardwerk von Gautschi reichlich angejahrt und das Narrativ vom sich zuspitzenden Klassenkampf und der Entladung im Landesgeneralstreik sowie auch die These, die Armee habe den Generalstreik «niedergeschlagen, sehr handgestrickt und wenig zutreffend. Unbestritten ist [dagegen], dass General Ulrich Wille mit seiner Präventionsstrategie der Einschüchterung die massive Verlegung von Truppen nach Zürich und Bern herbeigeführt hat und damit Anlass zur Auslösung des Landesgeneralstreiks gegeben hat.»38 Jauns Anstoss soll im vorliegenden Band mit einem Neuabdruck seines Beitrages «Militärgewalt und das ‹revolutionäre› Gravitationszentrum Zürich (1917–1918)» aus den Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft Zürich von 2014 noch einmal Raum gegeben werden. Vorgängig beleuchtet Marco Knechtle in seinem auf seiner Masterarbeit basierenden Beitrag «Der Ordnungsdienst: Der zweite Hauptauftrag der Schweizer Armee im Ersten Weltkrieg» die im Zusammenhang mit der Oberstenaffäre angeordneten und zur affaire des trains führenden Pikett-Stellung der Armee vom Frühjahr 1916, den mehrere Wochen dauernden Ordnungsdiensteinsatz in La Chaux-de-Fonds im Frühsommer desselben Jahres sowie den zur Verhaftung des linken Politikaktivisten Jakob Herzog führenden Truppeneinsatz vom 27. Juni 1918 in Zürich. Die weiteren Beiträge dieses Kapitels schrieben mit Roman Rossfeld und Christian Koller zwei ausgewiesene Experten der Materie, deren eigenes Buch zum Thema etwa zeitgleich mit dem vorliegenden Band der SERIE ARES erscheinen wird.39 Rossfeld widmet sich in seinem Beitrag «Bolschewistischer Terror hat kein Schweizer Heimatrecht: Ordnungsdienst und Revolutionsrhetorik im schweizerischen Landesstreik vom November 1918» der Vorgeschichte des Landesstreiks, dem Antimilitarismus der politischen Linken, der Revolutionsangst des Bürgertums und des Militärs sowie der eskalationstreibenden Kampfrhetorik der beiden Hauptparteiungen. Zum Ausdruck kommt dabei eine «kalkulierte Ambivalenz» der politischen Linken gegenüber einer martialisch-revolutionären Rabulistik, auch wenn eine eigentliche Revolution gar nicht geplant war.40 Koller schliesslich analysiert in seinem Beitrag «Die Rückkehr der Kosaken: Ordnungsdiensteinsätze bei Streiks vor und im Ersten Weltkrieg und die Schweizer Arbeiterbewegung» die Rolle der Armee und der Ordnungsdiensteinsätze in den zeitgenössischen Militär- und Streikdiskursen der politischen Linken. Einleuchtend führt er vor Augen, wie die Armee bereits während der Jahrhundertwende als Repressionsinstrument der bürgerlichen Klasse wahrgenommen wurde. Für den Herausgeber auffallend ist die Erkenntnis, dass sich diese Deutung auf die Armee beschränkt. Vergleichbare Diskursmuster zur Polizei sind kaum zu erkennen. Dabei verloren im Rahmen der Gewaltkonfrontationen mit der Polizei während der Zürcher Novemberkrawalle von 1917 (drei tote Arbeiter, ein toter Polizist) oder am 13. Juni 1919 anlässlich der Krawalle um das Zürcher Bezirksgebäude (zwei tote Arbeiter, ein toter Polizist)41 mehr Arbeiter ihr Leben als während des Landesstreikeinsatzes der Armee. Es scheint jedoch offensichtlich, dass die Ordnungsdiensteinsätze der Armee klassenkämpferisch besser zu skandalisieren waren als jene der Polizei. Weiter fällt auf, dass im November 1918 sowohl das forsche Vorgehen der Armee in Zürich als auch der zurückhaltende Truppenaufmarsch in Bern auf ihre jeweilige Weise die Lage beruhigten. Untersagte der Platzkommandant in Bern, Éduard Wildbolz, der Truppe explizit martialische Provokationen gegenüber den Streikenden, überschwemmte der Platzkommandant in Zürich, Emil Sonderegger, die Innenstadt förmlich mit Truppen und nahm den Streikenden damit jeden Raum, um sich als Bewegung irgendwie entfalten zu können.

Das letzte Kapitel stellt die Leitidee des Bandes, die Geschichte des Schweizer Militärs insbesondere im Kontextrahmen des eigentlichen Weltkrieges zu beleuchten, wieder in den Vordergrund und widmet sich der ausländischen Perspektive auf die Schweiz und die Schweizer Armee. Peter Mertens geht in seinem Beitrag «Preussische Wunschbilder, schweizerische Suggestive? Beobachtungen zur Wahrnehmung und Beurteilung des Schweizer Militärs durch Exponenten des Deutschen Reiches» der für Schweizer Militärhistoriker hochinteressanten Frage nach, welchen Kampfwert deutsche Militärs der Schweizer Armee während des Ersten Weltkrieges eigentlich beimassen. Auf der Basis teilweise neuer Quellen kommt er zum Schluss, dass deutscherseits weniger die antizipierte militärische Dissuasionswirkung als vielmehr eine Kombination schweizerischer Selbstbilder und deutscher Perzeptionsmuster die Schweizer Armee in ein günstiges Licht setzte. Erwin Schmidl beleuchtet sodann in seinem Beitrag «Gedanken zu den militärischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg» auf der Basis österreichischer Forschungsarbeiten die Kontakte zwischen den Generalstäben der beiden Länder. Dabei erhärtet sich das Bild weiter, dass Theophil Sprecher und der k. u. k. Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorf in den 1900er-Jahren sehr ernsthaft mit einem künftigen italienischen Angriffskrieg auch auf Schweizer Territorium rechneten und darauf ein militärisches Zusammengehen ihrer beiden Heere als auf der Hand liegend erachteten. Hierfür blieb für Sprecher der italienische Angriff aber bedingungslose conditio sine qua non, während Conrad sich ähnlich wie Moltke d. J. mittelfristig wohl eine grössere Schweizer Bündnisflexibilität erhoffte. Bemerkenswert sind überdies österreichische Forschungshinweise, wonach nach Abschluss der Oberstenaffäre Theophil Sprecher den Nachrichtenaustausch mit dem k. u. k. Generalstab selbst fortsetzte. Dimitry Queloz schliesslich beschliesst den Tagungsband mit seinem Beitrag «Regards français sur la neutralité suisse (1871–1918)». Er beleuchtet die schwierigen politischen Beziehungen und von Misstrauen geprägten militärischen Kontakte zwischen Frankreich und der Schweiz vor dem Ersten Weltkrieg. Die Nomination von Theophil Sprecher als Chef der schweizerischen Generalstabsabteilung beunruhigte den französischen Generalstab, der pompös inszenierte Besuch Wilhelms II. in der Schweiz im Jahre 1912 wurde argwöhnisch beäugt. Auch nach Kriegsausbruch hielt das französische Misstrauen in die schweizerische Neutralität an und führte im Jahre 1915 zur Erstauflage des bekannten Plan H der französischen Armee zum präventiven Einfall auf Schweizer Territorium zwecks Abwehr eines deutschen Umgehungsangriffs. Erst das Kriegsjahr 1917 brachte schliesslich den entscheidenden Umschwung und die vertrauensbildenden Gespräche zwischen Theophil Sprecher und Vertretern des französischen Generalstabes.

Der vorliegende Tagungsband liefert keine abschliessende, detailsynthetisierende Gesamtbetrachtung zum Schweizer Militär im Ersten Weltkrieg. Jedoch trägt er die wichtigste Forschung seit den 1990er-Jahren zusammen. Die diesem Band vorangegangene Tagung machte zudem etliche Forschungslücken erkennbar. Das Generalat Ulrich Willes bedürfte dringend einer genaueren Analyse. Dann ist jenseits der militärstrategischen Memoriale und Operationsentwürfe die von den Schweizer Truppenkommandanten ins Auge gefasste Kampfführung auf operativer und taktischer Stufe nicht adäquat aufgearbeitet. Damit einhergehend wäre entsprechend unbedingt der Ausbildungsbetrieb der Schweizer Armee zwischen Kriegsausbruch und Kriegsende genauer daraufhin zu untersuchen, inwiefern sich die revolutionierende Entwicklung der Krieg- und Kampfführung darin niederschlug. Dies betrifft Manöver, Truppenübungen, die Kriegsrekruten- und Kriegsoffiziersschulen, die Lehrgänge der Zentralschulen usw. Verwiesen sei an dieser Stelle immerhin auf das an der Militärakademie an der ETH Zürich laufende Forschungsprojekt zu den Auslandskommandierungen schweizerischer Offiziere zwischen 1898 und 1918. Im sozialhistorischen Bereich hat Marco Jorio aufgezeigt, wie die Einrichtung der sogenannten «Notunterstützung» bedürftiger Soldatenfamilien einer genaueren Erforschung harrt. Eine breite Untersuchung des Dienstalltages in einer grösseren Reihe von Truppenkörpern und Verbänden liesse es zu, die These der «Verzivilisierung» der Schweizer Armee im Ersten Weltkrieg zu überprüfen. Desweitern wäre zu untersuchen, wie sich die Kollektiverfahrung des Aktivdienstes auf die betreffende Schweizer Männergeneration sowie auf die Gesamtgesellschaft auswirkte. Hierzu wird in einigen Jahren das eben in Angriff genommene Dissertationsprojekt des ebenfalls an der Militärakademie an der ETH Zürich arbeitenden Nachwuchshistorikers Mario Podzorski zur Aktivdiensterfahrung des Schweizer Offizierskorps erste Antworten liefern können.

Abschliessend sei mehreren Institutionen und Personen für ihre Unterstützung der Herausgabe dieses Tagungsbandes herzlich gedankt: Der Militärakademie an der ETH Zürich, der Schweizerischen Akademie für Geisteswissenschaften und der Bibliothek am Guisanplatz für die finanzielle Unterstützung des Publikationsprojekts. Rudolf Jaun für den stets gewinnbringenden Fachaustausch. Und meinen Mitarbeitern Tamara Braun, Adrian Wettstein und Andreas Rüdisüli für ihre engagierte und wertvolle Mitarbeit.

Anmerkungen

1 Schweizerisches Bundesarchiv (BAr), E27#12 615, Besuch der englisch-französischen Front durch Oberstkkdt Wildbolz, 1917, S. 25.

2 Pöhlmann, Markus: «Schweiz», in: Hirschfeld, Gerhard; Krumeich, Gerd; Renz, Irina (Hg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 2009, S. 826 f.

3 Siehe zu Wildbolz Jaun, Rudolf: Das Schweizerische Generalstabskorps 1875–1945: Eine kollektiv-biographische Studie, Basel 1991 (= Der Schweizerische Generalstab, Bd. VIII), S. 396 f.

4 Vgl. Olsansky, Michael M.: «Geborgte Kriegserfahrungen: Kriegsschauplatzmissionen schweizerischer Offiziere und die schweizerische Taktikentwicklung im Ersten Weltkrieg», in: Rudolf, Jaun et al. (Hg.): An der Front und hinter der Front. Der Erste Weltkrieg und seine Gefechtsfelder, Baden 2015 (= SERIE ARES 2), S. 114–127.

5 Kurz, Hans Rudolf: Dokumente der Grenzbesetzung 1914–1918, Frauenfeld 1970, S. 52.

6 Vgl. General Herzog, Hans: Bericht über die Grenzbesetzung im Januar und Februar 1871 vom 19. Juni 1871, Bern 1871. Faktisch hatte sich die Eidgenossenschaft seit dem Dreissigjährigen Krieg wiederholt durch die militärische Besetzung ihrer Grenzen vor kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa zu schützen versucht. Die eigentliche Begriffsgenese scheint bis heute aber nicht abschliessend untersucht, die Gleichstellung der Begriffe «Grenzbesetzung» und «Aktivdienst» im Historischen Lexikon der Schweiz scheint jedenfalls nicht ganz adäquat, siehe Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 5, Basel 2006, S. 675.

7 «Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft (vom 12. April 1907)», Schweizerisches Bundesblatt, 59. Jahrgang, Nr. 17 (1907), Art. 8.

8 Vgl. dazu Jaun et al., An der Front und hinter der Front.

9 Kreis, Georg: Insel der unsicheren Geborgenheit. Die Schweiz in den Kriegsjahren 1914–1918, Zürich 2014, S. 113–158.

10 Jaun, Rudolf: «Meuterei am Gotthard. Die Schweizer Armee zwischen preussisch-deutschem Erziehungsdrill und sozialistischer Skandalisierung», in: Rossfeld, Roman; Buomberger, Thomas; Kury, Patrick (Hg.): 14/18. Die Schweiz und der Grosse Krieg, Baden 2014, S. 20-47.

11 Jaquemet, Juri; Wettstein, Adrian: «Hier fällt die Schweiz einst oder siegt. Militärische Gedenklandschaften des Ersten Weltkriegs in der Schweiz», in: Kuhn, Konrad J.; Ziegler, Béatrice (Hg.): Der vergessene Krieg. Spuren und Traditionen zur Schweiz im Ersten Weltkrieg, Baden 2014, S. 165–179.

12 Jaun, Rudolf: «General Wille unter Shitstorm. Niklaus Meienbergs ‹Wille und Wahn› in der Medien- und Fachöffentlichkeit der 1980er-Jahre», in: Kuhn; Ziegler, Der vergessene Krieg, S. 271–290.

13 Fuhrer, Hans-Rudolf: «Die Meuterei an der Flüela und ihr Einfluss auf die Generalswahl 1914», in: Hebeisen, Erika; Niederhäuser, Peter; Schmid, Regula (Hg.): Kriegs- und Krisenzeit. Zürich während des Ersten Weltkriegs, Zürich 2014 (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 81), S. 161–171.

14 Jaun, Rudolf; Straumann, Tobias: «Durch fortschreitende Verelendung zum Generalstreik? Widersprüche eines populären Narrativs», Der Geschichtsfreund 169 (2016), S. 19-51.

15 Jorio, Marco: «Fest stand die Zugerwacht am Rhein. Die Zuger Soldaten im Kriegsjahr 1915», Tugium 31 (2015), S. 125–134.

16 Steiner, Sebastian: Unter Kriegsrecht. Die schweizerische Militärjustiz 1914–1920, Zürich 2018 (im Druck).

17 Moliterni, Lea: Um Gnade bitten im Ersten Weltkrieg. Schweizer Militärjustiz-Verurteilte und ihre Gnadengesuche, Diss., Zürich 2018 (Publikation im NZZ-Verlag in Vorbereitung).

18 Vgl. Rapold, Hans: Zeit der Bewährung? Die Epoche um den Ersten Weltkrieg 1907–1924, Basel 1988 (= Der Schweizerische Generalstab, Bd. V).

19 Sprecher, Daniel: Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg: seine militärisch-politische Leistung unter besonderer Berücksichtigung der Neutralität, Zürich 2000.

20 Fuhrer, Hans Rudolf: Die Schweizer Armee im Ersten Weltkrieg: Bedrohung, Landesverteidigung und Landesbefestigung, Zürich 1999.

21 Jaun, Rudolf: «Militärgeschichte zwischen Nischendasein und massenmedialer Aufmerksamkeit», traverse 1 (2013), S. 123–140, hier S. 129 f.

22 Jaun, Rudolf: Preussen vor Augen. Das schweizerische Offizierskorps im militärischen und gesellschaftlichen Wandel des Fin de siècle, Zürich 1999.

23 Vgl. Rieder, David: Fritz Gertsch. Enfant terrible des schweizerischen Offizierskorps, Zürich 2009; Zeller, René: Emil Sonderegger. Vom Generalstabschef zum Frontenführer, Zürich 1999; Heller, Daniel: Eugen Bircher. Arzt, Militär und Politiker. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte, Zürich 1990.

24 Fuhrer, Hans Rudolf; Strässle, Paul Meinrad (Hg.): General Ulrich Wille. Vorbild den einen – Feindbild den anderen, Zürich 2003.

25 Vgl. die bewährte Studie von Mittler, Max: Der Weg zum Ersten Weltkrieg: Wie neutral war die Schweiz? Zürich 2003.

26 Vgl. Abbenhuis, Maartje: An Age of Neutrals: Great Power Politics, 1815–1914, New York 2014.

27 Jaun, Militärgeschichte, S. 130.

28 Vgl. Rapold, ‹Zeit der Bewährung?›, S. 224 und 271.

29 Jorio, Marco: «Vergessene «Notunterstützung». Waren die Soldatenfamilien im Ersten Weltkrieg tatsächlich der Verarmung preisgegeben?», NZZ Geschichte 14 (2018), S. 112 f.

30 Kurz, Dokumente, S. 57 f.

31 Aus der Thurgauer Zeitung vom 10. August 1915 in: Koch, Benjamin; Olsansky, Michael M. (Hg.): Das Thurgauer Füsilier Bataillon 74. Ein Stück Schweizer Militärgeschichte, Frauenfeld 2003, S. 26. Vgl. Küng, Karl: Das Glarner Bataillon. 125 Jahre Geb Füs Bat 85, Glarus 2001, S. 29.

32 Siehe dazu die Beiträge von Thiriet/Scheidegger und Moliterni/Scheidegger. Ausserdem dazu Jaun, Meuterei am Gotthard.

33 Vgl. dazu die Beurteilung des Hauptmanns Haller im Text von Dieter Wicki und jene des Hauptmanns Hasenfratz im Beitrag von Thiriet/ Scheidegger.

34 Militärorganisation, Art. 8.

35 Kurz, Dokumente, S. 34.

36 Als Standardwerk gilt nach wie vor Gautschi, Willi: Der Landesstreik 1918, Zürich 1968 sowie ders.: Dokumente zum Landesstreik 1918, Zürich 1971.

37 Vgl. Wild, Ueli: Zürich 1918. Ordnungsdiensteinsätze der Schweizer Armee im Frühjahr und im Sommer 1918 in Zürich, Frauenfeld 1987; Greminger, Thomas: Ordnungstruppen in Zürich. Der Einsatz von Armee, Polizei und Stadtwehr Ende November 1918 bis August 1919, Basel 1990; Zeller, René: Ruhe und Ordnung in der Schweiz. Die Organisation des militärischen Ordnungsdienstes von 1848 bis 1939, Bern 1990; Frey, Daniel: Vor der Revolution? Der Ordnungsdienst-Einsatz der Armee während des Landesstreiks in Zürich, Zürich 1998; Conca-Pulli, Pälvi: Soldats au service de l’ordre public. La politique de maintien de l’ordre intérieur au moyen de l’armée en Suisse entre 1914 et 1949, Neuenburg 2003.

38 Jaun, Militärgeschichte, S. 130. Vgl. auch Jaun; Straumann, Durch fortschreitende Verelendung zum Generalstreik?, ausserdem ders.: «Der Erste Weltkrieg und das Generalstreiks-Narrativ», Neue Zürcher Zeitung, 25. 9. 2014, S. 23.

39 Rossfeld, Roman; Koller, Christian; Studer, Brigitte (Hg.): Der Landesstreik. Die Schweiz im November 1918, Baden 2018.

40 Diesem Argument folgte an der Tagung von 2016 pointiert der zwischenzeitlich leider verstorbene René Zeller in seinem Beitrag «Den Bürgerkrieg vor Augen».

41 Zeller, Sonderegger, S. 106.