Kitabı oku: «Das ABCDE-Schema der Patientensicherheit in der Notfallmedizin»

Der Herausgeber

PD Dr. med. Claas Buschmann ist Facharzt für Rechtsmedizin und war von 2007–2020 am Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin tätig. Seit 2021 ist er Stellvertretender Institutsdirektor am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Zuvor war er über zehn Jahre Lehrrettungsassistent. Zu seinen Schwerpunkten zählt die interdisziplinäre Rechtsmedizin und dabei insbesondere die Schnittstelle zwischen Rechts- und Notfallmedizin.
Claas Buschmann (Hrsg.)
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-035621-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-035622-1
epub: ISBN 978-3-17-035623-8
Autorenverzeichnis
Prof. Dr. med. Michael Bernhard
Zentrale Notaufnahme
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
dr. Lennert Böhm
Zentrale Notaufnahme
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
PD Dr. med. Claas Buschmann
Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Campus Lübeck: Kahlhorststr. 31–35, 23562 Lübeck
Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3, 24105 Kiel
Dr. med. Saskia Etzold
Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
OFA Dr. med. Andreas Harth
Nervenfachärztliche Gemeinschaftspraxis
Pfauengasse 8
89073 Ulm
PD Dr. med. Sven Hartwig
Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21, Haus N
10559 Berlin
OTA Prof. Dr. med. Matthias Helm
Klinischer Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Jochen Hoedtke
Abteilung für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Schmerztherapie
Asklepios Klinik Barmbek
Rübenkamp 220
22291 Hamburg
OFA PD Dr. med. Björn Hossfeld
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
OFA Christian Jost
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Dr. med. Philipp Jung
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern
Institut für Recht und Ethik in der Medizin
Lange Reihe 33
04299 Leipzig
Prof. Dr. med. Thoralf Kerner
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin
ASKLEPIOS KLINIKUM Harburg
Eißendorfer Pferdeweg 52
21075 Hamburg
PD Dr. med. Christian Kleber
UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie (OUC)
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
An der Technischen Universität Dresden
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Dr. med. Jens Kohfahl
Facharzt für Allgemeinmedizin – Notfallmedizin, Betriebsmedizin, Sportmedizin
Strichweg 78
27472 Cuxhaven
Dr. rer. medic. Stephan D. Kurz, MPH
Klinik für Kardiovaskuläre Chirurgie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Oberarzt
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Dr. Matthias Lenz
Alter Güterbahnhof 13c
22303 Hamburg
Dr. med. Hartwig Marung
Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen (QUASI-G®)
Maria-Goeppert-Str. 9
23562 Lübeck
Prof. Dr. med. Benjamin Ondruschka
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Butenfeld 34
22529 Hamburg
Dr. rer.medic. Mike Peters, MHMM
Institut für Rechtsmedizin Berlin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstraße 21 (Haus N)
10559 Berlin
Dr. rer. medic. Sybille Peters
Psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Brandenburgische Straße 138
15366 Hoppegarten
Dr. med. Thomas Plappert
stv. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Landkreis Fulda, Fachdienst Gefahrenabwehr O.-v.-
Weissenburg-Straße 3
36043 Fulda
Dr. med. Stefan Poloczek, MPH
Ärztliche Leitung Rettungsdienst
Berliner Feuerwehr
Voltairestr. 2
10179 Berlin
Dr. med. Marcus Rudolph
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
Rita-Maiburg-Straße 2
70794 Filderstadt
Universitätsmedizin Mannheim
Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3
68167 Mannheim
OSA Dr. med. Andreas Stöhr
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Dr. med. Markus Stuhr
Abt. für Anästhesie, Intensiv-, Rettungs- und Schmerzmedizin
BG Klinikum Hamburg
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg
PD Dr. med. Oliver C. Thamm
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie,
Helios Klinikum Berlin-Buch
Schwanebecker Chaussee 50
13125 Berlin
Prof. Dr. Michael Tsokos
Institut für Rechtsmedizin Berlin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
Dr. med. Thomas Weisner
Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie am Campus Kiel
Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Arnold-Heller-Straße 3
24105 Kiel
Inhalt
1 Autorenverzeichnis
2 Vorwort Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen
3 A Airway
4 A1 Supra-/Extraglottische Atemwegssicherung
5 Markus Stuhr und Thoralf Kerner
6 A1.1 Atemwegssicherung in der Präklinik
7 A1.2 Supra-/Extraglottische Atemwegshilfen
8 A1.2.1 Gesichtsmaske
9 Literatur
10 A2 Endotracheale Intubation
11 Lennert Böhm und Michael Bernhard
12 A2.1 Epidemiologie der Atemwegssicherung
13 A2.2 Indikationen zur Atemwegssicherung
14 A2.3 Vorgehen bei der Atemwegssicherung
15 A2.4 Videolaryngoskopie
16 A2.5 Kapnografie
17 A2.6 Team-Time-Out
18 A2.7 Notfallnarkosekonzepte
19 A2.8 Vorwärtsstrategie: Die »Flucht nach vorn«
20 A2.9 Mögliche Komplikationen – Fehlintubation/Aspiration
21 Literatur
22 A3 Chirurgische Atemwegssicherung
23 Björn Hossfeld, Christian Jost und Matthias Helm
24 A3.1 Anatomie
25 A3.2 Technik
26 A3.3 Ausbildung + Training
27 A3.4 Fazit
28 Weiterführende Literatur
29 B Breathing
30 B.1 Der Spannungspneumothorax in der Notfallmedizin
31 Stephan D. Kurz
32 B1.1 Einleitung
33 B1.2 Ätiologie
34 B1.3 Präklinische Diagnostik
35 B1.4 Techniken der Thoraxentlastungspunktion
36 B1.4.1 Einfache chirurgische Eröffnung
37 B1.4.2 Nadeldekompression
38 B1.4.3 Praktische Durchführung
39 B1.4.4 Ableitungsmöglichkeiten und Drainagesysteme
40 B1.5 Zusammenfassung
41 Literatur
42 B2 Ertrinkungsunfälle
43 Jens Kohfahl
44 B2.1 Definition
45 B2.2 Epidemiologie
46 B2.3 Pathophysiologie des Ertrinkens
47 B2.3.1 1. Phase: Sofort- oder Kälteschockreaktion
48 B2.3.2 »Autonomer Konflikt«
49 B2.3.3 2. Phase: Kälteinduziertes Schwimmversagen
50 B2.3.4 3.Phase: Hypothermie
51 B2.3.5 4. Phase: Rettungskollaps
52 B2.4 Afterdrop
53 B2.5 Der Ertrinkungsvorgang aus rechtsmedizinischer Sicht
54 B2.6 Prädisponierende Faktoren
55 B2.7 Praktisches Vorgehen
56 B2.7.1 Klassifikation nach klinischem Erscheinungsbild
57 B2.7.2 Rettung aus dem Wasser
58 B2.7.3 Reanimation im Boot
59 B2.7.4 Wiederbelebungsmaßnahmen im Wasser
60 B2.7.5 Reanimation an Land
61 B2.7.6 Schutz vor weiterer Auskühlung
62 B2.8 Suchzeiten
63 B2.9 Überleben nach einem Ertrinkungsunfall
64 B2.10 Diskussion
65 Literatur
66 B3 Inhalationstrauma
67 Oliver C. Thamm
68 B3.1 Einleitung
69 B3.2 Symptome
70 B3.3 Diagnostik
71 B3.4 Therapieempfehlung
72 B3.5 Kohlenmonoxidvergiftung
73 B3.4 Häufige Fehler
74 Literatur
75 C Circulation
76 C1 Externe Blutstillung
77 Björn Hossfeld und Andreas Stöhr
78 C1.1 Möglichkeiten der Blutstillung
79 C1.2 Manuelle Kompression
80 C1.3 Druckverband
81 C1.1.3 Anwendung
82 C1.4 Tourniquet
83 C1.4.1 Anlage des Tourniquets
84 C1.5 Fazit für die Praxis/Ausblick
85 Literatur
86 Weiterführende Literatur
87 C2 Präklinische Beckenstabilisation
88 Christian Kleber
89 C2.1 Hintergrund
90 C2.2 Das Übersehen der instabilen Beckenverletzung – »Erkennen ist die Kunst«
91 C2.3 Das Unterlassen der externen Beckenstabilisation trotz Beckenringverletzung mit hämodynamischer Instabilität
92 C2.4 Der unsachgemäß angelegte Beckenstabilisator – mangelnde Reposition/kritische Kompression
93 C2.5 Normalisierung des Blutdruckes bei instabiler Beckenverletzung mit innerer Blutung
94 C2.6 Volumensubstitution über einen intraossären Zugang der Tibia und high-flow Katheter der Vena femoralis bei instabiler Beckenringverletzung mit innerer Blutung
95 Literatur
96 C3 Die präklinische Notfallthorakotomie
97 Marcus Rudolph
98 C3.1 Einleitung
99 C3.2 Indikationen
100 C3.3 Team
101 C3.4 Material
102 C.3.5 Technik
103 C3.6 Zusammenfassung
104 Literatur
105 C4 Die akute Aortendissektion Stanford Typ A: Entscheidende Maßnahmen in der präoperativen Versorgung
106 Stephan Kurz und Thomas Plappert
107 C4.1 Take home message
108 C4.2 Einleitung
109 C4.3 Inzidenz, Mortalität und Outcome
110 C4.4 Der akute Brustschmerz im Rettungsdienst
111 C4.5 Antikoagulanzien beim akuten Brustschmerz
112 C4.6 Die einzelnen Versorgungsabschnitte
113 C4.7 Aortentelefon
114 Literatur
115 D Disability
116 D1 Neurologische Erkrankungen im Rettungsdienst
117 Andreas Harth
118 D1.1 Schlaganfall
119 D1.1.1 Praktisches Vorgehen bei Verdacht auf einen Schlaganfall
120 D1.2 Generalisierter tonisch klonischer Krampfanfall (GTKA)
121 D1.3 Differentialdiagnose Krampfanfall und konvulsive Synkope
122 D1.4 Differentialdiagnose Krampfanfall und psychogener Krampfanfall
123 D1.5 Unklare Bewusstseinsstörung
124 D1.5.1 Akuter Schwindel
125 D1.5.2 Therapeutisch
126 D1.5.3 Kopfschmerz
127 D1.5.4 Meningitis/Enzephalitis
128 Literatur
129 E Environment/Exposure
130 E1 Extremitätenverletzungen
131 Christian Kleber
132 E1.1 Hintergrund
133 E1.2 Übersehen von externen Blutungen und insuffiziente präklinische Blutungskontrolle
134 E1.3 Inadäquate präklinische Blutungskontrolle
135 E1.4 Unterlassung Reposition von Luxationsfrakturen
136 E1.5 Inadäquate Versorgung einer Amputationsverletzung
137 Weiterführende Literatur
138 E2 Fallstricke und Besonderheiten beim Kindernotfall
139 Thomas Weisner und Philipp Jung
140 E2.1 Beurteilung im Notfall
141 E2.1.1 Allgemeinzustand
142 E2.1.2 Atmung
143 E2.1.3 Hautkolorit/Hautperfusion
144 E2.2 Problemorientierte Behandlungsstrategien, eingeteilt nach dem ABCDE-Schema
145 E2.2.1 A: (Airway) Atemwege
146 E2.2.2 B: (Breathing) Atmung
147 E2.2.3 C: (Circulation) Kreislauf
148 E2.2.4 D: (Disability) Neurologie
149 E2.2.5 E: (Environment/Exposure) Umgebung/Umstände
150 Literatur
151 Literatur zum Text bei den Autoren, spannende weiterführende Literatur hier
152 E3 Kinderschutz
153 E3.1 Kindesmisshandlung – Befunde erkennen
154 Michael Tsokos und Saskia Etzold
155 E3.1.1 Einleitung
156 E3.1.2 Schütteltrauma
157 E3.1.3 Battered Child Syndrome
158 Literatur
159 E3.2 Medizinrechtliche Aspekte der Schweigepflicht in der Notfallmedizin – unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Kinderschutzes
160 Mike Peters und Sybille Peters
161 E3.2.1 Einleitung
162 E3.2.2 Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht
163 E3.2.3 Zusammenfassung
164 Literatur
165 Anhang
166 E4 Der richtige Umgang mit Patientenverfügungen und anderen Vorsorgedokumenten im Notfall
167 Mike Peters und Bernd-Rüdiger Kern
168 E4.1 Einleitung und Hintergrund
169 E4.2 Reanimationsmaßnahmen
170 E4.2.1 a) »Berechtigter«
171 E4.2.2 b) Bevollmächtigter
172 E4.3 Patientenverfügung
173 E4.4 Problemfeld Krankenhauseinweisungen
174 E4.5 Sonderfall überlebter Suizid des Patienten
175 Literatur
176 Anhang
177 E5 Never Events im Rettungsdienst
178 Hartwig Marung, Stefan Poloczek und Matthias Lenz
179 E5.1 Warum »Never Events« im Rettungsdienst?
180 Literatur
181 E6 Kohlenmonoxidintoxikationen
182 Sven Hartwig
183 E6.1 Epidemiologie und Historisches
184 E6.2 Physikochemische Eigenschaften von Kohlenmonoxid
185 E6.3 Pathomechanismus der Kohlenmonoxidintoxikation
186 E6.4 Kohlenmonoxidquellen
187 E6.5 Symptomatik und Diagnostik der akuten Intoxikation
188 E6.6 Präklinische Therapie
189 E6.7 Klinische Therapie
190 Literatur
191 E7 Todesfeststellung und Leichenschau
192 Benjamin Ondruschka
193 E7.1 Einleitung
194 E7.2 Todesfeststellung
195 E7.2.1 Reanimationsabbruch
196 E7.2.2 Sichere Todeszeichen
197 E7.3 Leichenschau
198 E7.3.1 Besonderheiten im Notarztdienst
199 E7.3.2 Festlegung der Todesart
200 E7.4 Meldepflichten
201 Literatur
202 E8 Einsatztaktik
203 Jochen Hoedtke
204 E8.1 Eigenschutz
205 E8.2 Ressourcenbewertung/Einwirkende Kräfte/Umgebungsbedingungen
206 E8.3 Eingeschränkte/veränderte/unterschiedliche Wahrnehmung der Realität
207 E8.4 Ersteinschätzung
208 E8.5 Prioritätenorientierte strukturierte Basisuntersuchung UND Behandlung (ABCDE)
209 E8.6 Besondere Lagen
210 E8.6.1 Alle raus! Polizeiliche Lagen
211 E8.6.2 Alles rein! Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten (MANV)
212 Literatur
213 E9 Präklinische Behandlung schwerer Verbrennungen
214 Oliver C. Thamm
215 E9.1 Einleitung
216 E9.2 Verbrennungsgröße
217 E9.3 Verbrennungsgrade
218 E9.4 Symptome
219 E9.5 Diagnostik
220 E9.6 Therapieempfehlung
221 E9.7 Häufige Fehler
222 Literatur
223 Stichwortverzeichnis
Vorwort
Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen
Liebe Leserinnen und Leser,
Sie halten gerade ein Notfallmedizinbuch in Händen, dessen Herausgeber möglicherweise zunächst Verwunderung auslöst: Ein Rechtsmediziner? Rechtsmedizin? Die »Leichenfledderer«, die mit den Toten, den Gruselgeschichten, den ausgefeilten Labormethoden aus dem Fernsehen? Was haben die Notfallmediziner damit zu tun – Tag und Nacht mit Blaulicht unterwegs, um Notfallpatienten auf hohem medizinischem Niveau zu versorgen, ihnen gelegentlich sogar das Leben zu retten?
Zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin existieren zwar erhebliche Unterschiede in der Herangehensweise an den jeweilig zu bearbeitendem Fall (kurativ-therapeutisch vs. retrospektiv-rekonstruktiv), es sind allerdings auch Gemeinsamkeiten und Schnittmengen erkennbar. Auch aus meiner eigenen beruflichen – rechtsmedizinischen – Biografie heraus kann ich dies nur bestätigen; Beispiele hierfür sind die rechtsmedizinische Bewertung von Reanimationsverletzungen, die Erhebung epidemiologischer Daten zur Traumaletalität oder die Analyse traumatischer Todesfälle.
Medizin ist interdisziplinär; bereits im Medizinstudium erfolgt Vermittlung der Lerninhalte in verschiedenen Lehrformaten nach medizinischen Entitäten und interdisziplinär statt fachbezogen – also so, wie der Patientin (der ja meist nicht nur ein isoliertes medizinisches Problem hat) auch in der Realität vor dem behandelnden Arzt steht. Auch an der präklinischen Notfallversorgung beteiligen sich zahlreiche Disziplinen. Es bestehen sicher nicht bei jedem Notfallbild rechtsmedizinische Bezüge; wir wollen mit dem vorliegenden Buch diese auch nicht zwanghaft herstellen. Insgesamt gewinnen aber Algorithmen eine zunehmende Bedeutung in der Medizin, auch in der Notfallmedizin, insbesondere bei der Versorgung Schwerverletzter. Das Buch gibt einen Überblick über häufige notfallmedizinische Krankheitsbilder unter dem Aspekt der Sicherheit des Notfallpatienten und benennt Do‘s and Dont’s. Die Gliederung orientiert sich dabei am aus der Traumaversorgung bekannten ABCDE-Schema und macht deutlich, dass standardisierte Versorgungsabläufe nicht nur für spezielle Patientengruppen wichtig sind, sondern auch interdisziplinär verstanden werden müssen. Die Autoren sind sämtlich notfallmedizinische Experten im jeweiligen Fach.
Die Notwendigkeit, bestehende notfallmedizinische Algorithmen und Abläufe kontinuierlich zu evaluieren und fortzuentwickeln, ist – wie in jedem anderen Teilgebiet der Medizin auch – offensichtlich. Die notfallmedizinische Forschung unterliegt allerdings besonderen Bedingungen und Erschwernissen; so werden Notfallpatienten beispielsweise generell als nicht-einwilligungsfähig angesehen. Hieraus resultiert eine recht spärliche notfallmedizinische Datenlage, verglichen mit klinischen Verlaufsbeobachtungen unter kontrollierten Bedingungen. Nach notfallmedizinischer Behandlung werden Verstorbene jedoch häufig einer rechtsmedizinischen Untersuchung zugeführt. Hieraus lässt sich ein erhebliches wissenschaftliches Potenzial ableiten. So erbrachte beispielsweise unsere epidemiologische Auswertung traumatischer Todesfälle innerhalb eines Jahres teils erstaunliche Ergebnisse, deren Implikationen nun in die notfallmedizinische Praxis umgesetzt werden müssen und u. a. ihren Niederschlag in den aktuellen Reanimationsleitlinien des ERC gefunden haben… Wir arbeiten weiter daran.
Die Rechtsmedizin entwickelt sich unter dem permanenten Innovationsdruck aus Wissenschaft, Praxis und Ökonomie ständig weiter und blickt weit über den eigenen Tellerrand hinaus. Gleiches gilt für die Notfallmedizin: Bereits heute werden Verfahren wie die präklinische Sonografie durchgeführt und notfallmedizinische Artikel und Gerätschaften wie intraossäre Zugänge, mechanische Reanimationshilfen, pneumatische Beckenschlingen, Larynxtuben und vieles mehr verwendet, die weit über den mittlerweile in der (rechts-)medizinischen Allgemeinbildung fest verankerten i. v.-Zugang oder den Endotrachealtubus hinausgehen. Auch der medizinisch unbeleckte »Krankenwagenfahrer« ist Geschichte, stattdessen wird heute die Notfallmedizin in Deutschland flächendeckend durch hochqualifiziertes Personal sichergestellt. Darauf können wir stolz sein, müssen aber mit der weiteren rasanten Entwicklung auch Schritt halten – hierzu gehört nicht nur der Blick nach vorn, sondern auch zurück. Wo können wir besser werden? Wo müssen bestehende Dinge kritisch hinterfragt werden? Wie können sich in diesem Kontext Rechtsmedizin und Notfallmedizin zum Wohl zukünftiger Patienten sinnvoll ergänzen? Lassen Sie uns hierzu einige kurze Überlegungen anstellen:
Zunächst kann der Notfallmediziner in forensisch relevanten Todesfällen zur rechtsmedizinischen Rekonstruktion häufig wichtige Informationen beisteuern (Auffindesituation, durchgeführte Maßnahmen, ggf. Handlungsfähigkeit etc.) und bei zukünftigen Einsätzen eventuell sogar rechtsmedizinische »Blickwinkel« einnehmen. Aber auch der Rechtsmediziner kann von eigenen notfallmedizinischen Kenntnissen nicht nur retrospektiv bei Leichenschau und Obduktion, sondern auch aktiv im Rahmen des eigenen ärztlichen Handelns profitieren, beispielsweise hinsichtlich rechts-, aber auch notfallmedizinischer Aspekte bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit von Prozessbeteiligten vor Gericht.
Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist zweifellos die Obduktion; bildgebende postmortale Verfahren können ergänzend sinnvoll eingesetzt werden. Zunächst dürfen medizinische Sachverhalte in nicht-natürlichen/ungeklärten Todesfällen mit laufenden Todesermittlungsverfahren und polizeilich beschlagnahmten Leichen aber selbstverständlich nicht unbeschränkt kommuniziert werden. Auftraggeber (und damit Verfahrensherr) ist stets die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft, die im konkreten Einzelfall die Erlaubnis zur »externen« Weitergabe geben muss. Generell sind Fallkonferenzen zur retrospektiven Evaluation besonderer Einzelfälle mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft jedoch durchführbar. Wir konnten in juristisch »unbedenklichen« Einzelfällen nach Einhaltung des Procedere bereits gelegentlich interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Beteiligung von Rechts- und Notfallmedizin abhalten, und der »Aha«-Effekt auf beiden Seiten war zum Teil beträchtlich: Präklinische Behandlungspfade wurden in Kenntnis der Obduktionsbefunde diskutiert, aber auch notfallmedizinische Artefakte am Leichnam konnten eingeordnet werden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die Anmerkung, dass die rechtsmedizinische Interpretation unnötig erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, wenn notfallmedizinische Artefakte nicht oder nur indirekt/eingeschränkt feststellbar bzw. dokumentiert sind. Die notfallmedizinische Arbeit kann rechtsmedizinisch nur evaluiert werden, wenn durch die Notfallmedizin eine suffiziente Dokumentation sämtlicher Maßnahmen erfolgt ist, diese mit den erhobenen Befunden und am/im Leichnam verbliebenen Materialien verglichen werden können und Übereinstimmung besteht. Ebenfalls kann nur auf diesem Wege für die Notfallmedizin Rechtssicherheit bezüglich der Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen hergestellt werden. Weiter kann nicht nur die Durchführung notfallmedizinischer Maßnahmen (mit eventuellen medizinischen Komplikationen), sondern vor allem das Unterlassen notfallmedizinischer Maßnahmen von rechtsmedizinischer, ggf. sogar juristischer Bedeutung sein. Neben der Beurteilung von notfallmedizinischen Artefakten am/im Leichnam muss bei Leichenschau und Obduktion auch ggf. die Nicht-Durchführung indizierter notfallmedizinischer Maßnahmen hinterfragt werden.
Zukünftig wäre auch die anonymisierte Vernetzung rechtsmedizinischer Obduktionsergebnisse mit klinischen Datenbanken nicht nur denkbar, sondern wünschenswert. Zweifellos werden Studiennetzwerke als Perspektive in der notfallmedizinischen Forschung in naher Zukunft an Bedeutung gewinnen. Insgesamt weist die interdisziplinäre Kooperation zwischen Notfall- und Rechtsmedizin nicht nur ein hohes notfallmedizinisches Fortbildungspotenzial im jeweiligen Einzelfall auf, sondern auch ein erhebliches forscherisches Innovationspotenzial insbesondere bezüglich der retrospektiven Evaluation präklinischer Notfallmaßnahmen und Algorithmen. Aktuell bilden derartige Kooperationen in Deutschland allerdings (noch) die Ausnahme.
Liebe Leserinnen und Leser, die fachliche Beschäftigung mit den vielfältigen Facetten des menschlichen Todes ist nicht nur in der Rechtsmedizin, sondern auch in der Notfallmedizin von täglicher Relevanz. »Sterben« und »Tod« waren jedoch lange gesellschaftlich tabuisierte Themen und sind es z. T. heute noch. In der Rechtsmedizin, aber auch in der Notfallmedizin gehören diese Themen allerdings zur täglichen Realität. Ob das Leben nun eine Krankheit ist, die mit dem Tode endet, sei dahingestellt. Der Tod ist aber bekanntermaßen die gravierendste Diagnose, die einen Menschen treffen kann (und die uns alle treffen wird!). Jährlich sind > 850.000 Menschen in Deutschland betroffen, wovon sich ca. 450.000 Todesfälle außerhalb eines Krankenhauses ereignen und somit regelmäßig in den präklinischen Bereich der Notfallmedizin fallen. Miterlebte Todesfälle konfrontieren notfallmedizinisches Personal stets mit besonderen Herausforderungen medizinischer, einsatztaktischer und manchmal auch seelischer Art. Emotional belastende Begleitumstände (z. B. junges Lebensalter, Selbst-, Fremdtötung) können die Situation zusätzlich erschweren. Gelegentlich wird der Tod aus Sicht der Notfallmedizin auch als medizinische Niederlage erlebt, teilweise sogar als persönliches Versagen bewertet. Ein trotz notfallmedizinischer Behandlung verstorbener bzw. sterbender Patient bedeutet aber natürlich keinesfalls ein Versagen des Rettungsteams. Ein kritisches Hinterfragen eines solchen Einsatzes sollte aber stets erfolgen. Wir sind weder »Leichenfledderer« auf der einen Seite noch »Krankenwagenfahrer« auf der anderen Seite, sondern Profis in unserem jeweiligen Bereich – und dabei gar nicht so weit voneinander entfernt. Wir können viel voneinander lernen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nicht nur viel Spaß beim Lesen, sondern vor allem viel Erfolg bei der Umsetzung der Tipps aus dem Buch.
Dr. Claas Buschmann
Berlin, im September 2021