Kitabı oku: «Das ABCDE-Schema der Patientensicherheit in der Notfallmedizin»

Der Herausgeber

PD Dr. med. Claas Buschmann ist Facharzt für Rechtsmedizin und war von 2007–2020 am Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin tätig. Seit 2021 ist er Stellvertretender Institutsdirektor am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Zuvor war er über zehn Jahre Lehrrettungsassistent. Zu seinen Schwerpunkten zählt die interdisziplinäre Rechtsmedizin und dabei insbesondere die Schnittstelle zwischen Rechts- und Notfallmedizin.
Claas Buschmann (Hrsg.)
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-035621-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-035622-1
epub: ISBN 978-3-17-035623-8
Autorenverzeichnis
Prof. Dr. med. Michael Bernhard
Zentrale Notaufnahme
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
dr. Lennert Böhm
Zentrale Notaufnahme
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
PD Dr. med. Claas Buschmann
Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Campus Lübeck: Kahlhorststr. 31–35, 23562 Lübeck
Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3, 24105 Kiel
Dr. med. Saskia Etzold
Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
OFA Dr. med. Andreas Harth
Nervenfachärztliche Gemeinschaftspraxis
Pfauengasse 8
89073 Ulm
PD Dr. med. Sven Hartwig
Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21, Haus N
10559 Berlin
OTA Prof. Dr. med. Matthias Helm
Klinischer Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Jochen Hoedtke
Abteilung für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Schmerztherapie
Asklepios Klinik Barmbek
Rübenkamp 220
22291 Hamburg
OFA PD Dr. med. Björn Hossfeld
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
OFA Christian Jost
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Dr. med. Philipp Jung
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern
Institut für Recht und Ethik in der Medizin
Lange Reihe 33
04299 Leipzig
Prof. Dr. med. Thoralf Kerner
Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin
ASKLEPIOS KLINIKUM Harburg
Eißendorfer Pferdeweg 52
21075 Hamburg
PD Dr. med. Christian Kleber
UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie (OUC)
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
An der Technischen Universität Dresden
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
Dr. med. Jens Kohfahl
Facharzt für Allgemeinmedizin – Notfallmedizin, Betriebsmedizin, Sportmedizin
Strichweg 78
27472 Cuxhaven
Dr. rer. medic. Stephan D. Kurz, MPH
Klinik für Kardiovaskuläre Chirurgie der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Oberarzt
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Dr. Matthias Lenz
Alter Güterbahnhof 13c
22303 Hamburg
Dr. med. Hartwig Marung
Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen (QUASI-G®)
Maria-Goeppert-Str. 9
23562 Lübeck
Prof. Dr. med. Benjamin Ondruschka
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Butenfeld 34
22529 Hamburg
Dr. rer.medic. Mike Peters, MHMM
Institut für Rechtsmedizin Berlin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstraße 21 (Haus N)
10559 Berlin
Dr. rer. medic. Sybille Peters
Psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Brandenburgische Straße 138
15366 Hoppegarten
Dr. med. Thomas Plappert
stv. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Landkreis Fulda, Fachdienst Gefahrenabwehr O.-v.-
Weissenburg-Straße 3
36043 Fulda
Dr. med. Stefan Poloczek, MPH
Ärztliche Leitung Rettungsdienst
Berliner Feuerwehr
Voltairestr. 2
10179 Berlin
Dr. med. Marcus Rudolph
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG
Rita-Maiburg-Straße 2
70794 Filderstadt
Universitätsmedizin Mannheim
Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3
68167 Mannheim
OSA Dr. med. Andreas Stöhr
Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Dr. med. Markus Stuhr
Abt. für Anästhesie, Intensiv-, Rettungs- und Schmerzmedizin
BG Klinikum Hamburg
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg
PD Dr. med. Oliver C. Thamm
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie,
Helios Klinikum Berlin-Buch
Schwanebecker Chaussee 50
13125 Berlin
Prof. Dr. Michael Tsokos
Institut für Rechtsmedizin Berlin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Turmstr. 21 (Haus N)
10559 Berlin
Dr. med. Thomas Weisner
Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie am Campus Kiel
Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Arnold-Heller-Straße 3
24105 Kiel
Inhalt
1 Autorenverzeichnis
2 Vorwort Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen
3 A Airway
4 A1 Supra-/Extraglottische Atemwegssicherung
5 Markus Stuhr und Thoralf Kerner
6 A1.1 Atemwegssicherung in der Präklinik
7 A1.2 Supra-/Extraglottische Atemwegshilfen
8 A1.2.1 Gesichtsmaske
9 Literatur
10 A2 Endotracheale Intubation
11 Lennert Böhm und Michael Bernhard
12 A2.1 Epidemiologie der Atemwegssicherung
13 A2.2 Indikationen zur Atemwegssicherung
14 A2.3 Vorgehen bei der Atemwegssicherung
15 A2.4 Videolaryngoskopie
16 A2.5 Kapnografie
17 A2.6 Team-Time-Out
18 A2.7 Notfallnarkosekonzepte
19 A2.8 Vorwärtsstrategie: Die »Flucht nach vorn«
20 A2.9 Mögliche Komplikationen – Fehlintubation/Aspiration
21 Literatur
22 A3 Chirurgische Atemwegssicherung
23 Björn Hossfeld, Christian Jost und Matthias Helm
24 A3.1 Anatomie
25 A3.2 Technik
26 A3.3 Ausbildung + Training
27 A3.4 Fazit
28 Weiterführende Literatur
29 B Breathing
30 B.1 Der Spannungspneumothorax in der Notfallmedizin
31 Stephan D. Kurz
32 B1.1 Einleitung
33 B1.2 Ätiologie
34 B1.3 Präklinische Diagnostik
35 B1.4 Techniken der Thoraxentlastungspunktion
36 B1.4.1 Einfache chirurgische Eröffnung
37 B1.4.2 Nadeldekompression
38 B1.4.3 Praktische Durchführung
39 B1.4.4 Ableitungsmöglichkeiten und Drainagesysteme
40 B1.5 Zusammenfassung
41 Literatur
42 B2 Ertrinkungsunfälle
43 Jens Kohfahl
44 B2.1 Definition
45 B2.2 Epidemiologie
46 B2.3 Pathophysiologie des Ertrinkens
47 B2.3.1 1. Phase: Sofort- oder Kälteschockreaktion
48 B2.3.2 »Autonomer Konflikt«
49 B2.3.3 2. Phase: Kälteinduziertes Schwimmversagen
50 B2.3.4 3.Phase: Hypothermie
51 B2.3.5 4. Phase: Rettungskollaps
52 B2.4 Afterdrop
53 B2.5 Der Ertrinkungsvorgang aus rechtsmedizinischer Sicht
54 B2.6 Prädisponierende Faktoren
55 B2.7 Praktisches Vorgehen
56 B2.7.1 Klassifikation nach klinischem Erscheinungsbild
57 B2.7.2 Rettung aus dem Wasser
58 B2.7.3 Reanimation im Boot
59 B2.7.4 Wiederbelebungsmaßnahmen im Wasser
60 B2.7.5 Reanimation an Land
61 B2.7.6 Schutz vor weiterer Auskühlung
62 B2.8 Suchzeiten
63 B2.9 Überleben nach einem Ertrinkungsunfall
64 B2.10 Diskussion
65 Literatur
66 B3 Inhalationstrauma
67 Oliver C. Thamm
68 B3.1 Einleitung
69 B3.2 Symptome
70 B3.3 Diagnostik
71 B3.4 Therapieempfehlung
72 B3.5 Kohlenmonoxidvergiftung
73 B3.4 Häufige Fehler
74 Literatur
75 C Circulation
76 C1 Externe Blutstillung
77 Björn Hossfeld und Andreas Stöhr
78 C1.1 Möglichkeiten der Blutstillung
79 C1.2 Manuelle Kompression
80 C1.3 Druckverband
81 C1.1.3 Anwendung
82 C1.4 Tourniquet
83 C1.4.1 Anlage des Tourniquets
84 C1.5 Fazit für die Praxis/Ausblick
85 Literatur
86 Weiterführende Literatur
87 C2 Präklinische Beckenstabilisation
88 Christian Kleber
89 C2.1 Hintergrund
90 C2.2 Das Übersehen der instabilen Beckenverletzung – »Erkennen ist die Kunst«
91 C2.3 Das Unterlassen der externen Beckenstabilisation trotz Beckenringverletzung mit hämodynamischer Instabilität
92 C2.4 Der unsachgemäß angelegte Beckenstabilisator – mangelnde Reposition/kritische Kompression
93 C2.5 Normalisierung des Blutdruckes bei instabiler Beckenverletzung mit innerer Blutung
94 C2.6 Volumensubstitution über einen intraossären Zugang der Tibia und high-flow Katheter der Vena femoralis bei instabiler Beckenringverletzung mit innerer Blutung
95 Literatur
96 C3 Die präklinische Notfallthorakotomie
97 Marcus Rudolph
98 C3.1 Einleitung
99 C3.2 Indikationen
100 C3.3 Team
101 C3.4 Material
102 C.3.5 Technik
103 C3.6 Zusammenfassung
104 Literatur
105 C4 Die akute Aortendissektion Stanford Typ A: Entscheidende Maßnahmen in der präoperativen Versorgung
106 Stephan Kurz und Thomas Plappert
107 C4.1 Take home message
108 C4.2 Einleitung
109 C4.3 Inzidenz, Mortalität und Outcome
110 C4.4 Der akute Brustschmerz im Rettungsdienst
111 C4.5 Antikoagulanzien beim akuten Brustschmerz
112 C4.6 Die einzelnen Versorgungsabschnitte
113 C4.7 Aortentelefon
114 Literatur
115 D Disability
116 D1 Neurologische Erkrankungen im Rettungsdienst
117 Andreas Harth
118 D1.1 Schlaganfall
119 D1.1.1 Praktisches Vorgehen bei Verdacht auf einen Schlaganfall
120 D1.2 Generalisierter tonisch klonischer Krampfanfall (GTKA)
121 D1.3 Differentialdiagnose Krampfanfall und konvulsive Synkope
122 D1.4 Differentialdiagnose Krampfanfall und psychogener Krampfanfall
123 D1.5 Unklare Bewusstseinsstörung
124 D1.5.1 Akuter Schwindel
125 D1.5.2 Therapeutisch
126 D1.5.3 Kopfschmerz
127 D1.5.4 Meningitis/Enzephalitis
128 Literatur
129 E Environment/Exposure
130 E1 Extremitätenverletzungen
131 Christian Kleber
132 E1.1 Hintergrund
133 E1.2 Übersehen von externen Blutungen und insuffiziente präklinische Blutungskontrolle
134 E1.3 Inadäquate präklinische Blutungskontrolle
135 E1.4 Unterlassung Reposition von Luxationsfrakturen
136 E1.5 Inadäquate Versorgung einer Amputationsverletzung
137 Weiterführende Literatur
138 E2 Fallstricke und Besonderheiten beim Kindernotfall
139 Thomas Weisner und Philipp Jung
140 E2.1 Beurteilung im Notfall
141 E2.1.1 Allgemeinzustand
142 E2.1.2 Atmung
143 E2.1.3 Hautkolorit/Hautperfusion
144 E2.2 Problemorientierte Behandlungsstrategien, eingeteilt nach dem ABCDE-Schema
145 E2.2.1 A: (Airway) Atemwege
146 E2.2.2 B: (Breathing) Atmung
147 E2.2.3 C: (Circulation) Kreislauf
148 E2.2.4 D: (Disability) Neurologie
149 E2.2.5 E: (Environment/Exposure) Umgebung/Umstände
150 Literatur
151 Literatur zum Text bei den Autoren, spannende weiterführende Literatur hier
152 E3 Kinderschutz
153 E3.1 Kindesmisshandlung – Befunde erkennen
154 Michael Tsokos und Saskia Etzold
155 E3.1.1 Einleitung
156 E3.1.2 Schütteltrauma
157 E3.1.3 Battered Child Syndrome
158 Literatur
159 E3.2 Medizinrechtliche Aspekte der Schweigepflicht in der Notfallmedizin – unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Kinderschutzes
160 Mike Peters und Sybille Peters
161 E3.2.1 Einleitung
162 E3.2.2 Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht
163 E3.2.3 Zusammenfassung
164 Literatur
165 Anhang
166 E4 Der richtige Umgang mit Patientenverfügungen und anderen Vorsorgedokumenten im Notfall
167 Mike Peters und Bernd-Rüdiger Kern
168 E4.1 Einleitung und Hintergrund
169 E4.2 Reanimationsmaßnahmen
170 E4.2.1 a) »Berechtigter«
171 E4.2.2 b) Bevollmächtigter
172 E4.3 Patientenverfügung
173 E4.4 Problemfeld Krankenhauseinweisungen
174 E4.5 Sonderfall überlebter Suizid des Patienten
175 Literatur
176 Anhang
177 E5 Never Events im Rettungsdienst
178 Hartwig Marung, Stefan Poloczek und Matthias Lenz
179 E5.1 Warum »Never Events« im Rettungsdienst?
180 Literatur
181 E6 Kohlenmonoxidintoxikationen
182 Sven Hartwig
183 E6.1 Epidemiologie und Historisches
184 E6.2 Physikochemische Eigenschaften von Kohlenmonoxid
185 E6.3 Pathomechanismus der Kohlenmonoxidintoxikation
186 E6.4 Kohlenmonoxidquellen
187 E6.5 Symptomatik und Diagnostik der akuten Intoxikation
188 E6.6 Präklinische Therapie
189 E6.7 Klinische Therapie
190 Literatur
191 E7 Todesfeststellung und Leichenschau
192 Benjamin Ondruschka
193 E7.1 Einleitung
194 E7.2 Todesfeststellung
195 E7.2.1 Reanimationsabbruch
196 E7.2.2 Sichere Todeszeichen
197 E7.3 Leichenschau
198 E7.3.1 Besonderheiten im Notarztdienst
199 E7.3.2 Festlegung der Todesart
200 E7.4 Meldepflichten
201 Literatur
202 E8 Einsatztaktik
203 Jochen Hoedtke
204 E8.1 Eigenschutz
205 E8.2 Ressourcenbewertung/Einwirkende Kräfte/Umgebungsbedingungen
206 E8.3 Eingeschränkte/veränderte/unterschiedliche Wahrnehmung der Realität
207 E8.4 Ersteinschätzung
208 E8.5 Prioritätenorientierte strukturierte Basisuntersuchung UND Behandlung (ABCDE)
209 E8.6 Besondere Lagen
210 E8.6.1 Alle raus! Polizeiliche Lagen
211 E8.6.2 Alles rein! Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten (MANV)
212 Literatur
213 E9 Präklinische Behandlung schwerer Verbrennungen
214 Oliver C. Thamm
215 E9.1 Einleitung
216 E9.2 Verbrennungsgröße
217 E9.3 Verbrennungsgrade
218 E9.4 Symptome
219 E9.5 Diagnostik
220 E9.6 Therapieempfehlung
221 E9.7 Häufige Fehler
222 Literatur
223 Stichwortverzeichnis
Vorwort
Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen
Liebe Leserinnen und Leser,
Sie halten gerade ein Notfallmedizinbuch in Händen, dessen Herausgeber möglicherweise zunächst Verwunderung auslöst: Ein Rechtsmediziner? Rechtsmedizin? Die »Leichenfledderer«, die mit den Toten, den Gruselgeschichten, den ausgefeilten Labormethoden aus dem Fernsehen? Was haben die Notfallmediziner damit zu tun – Tag und Nacht mit Blaulicht unterwegs, um Notfallpatienten auf hohem medizinischem Niveau zu versorgen, ihnen gelegentlich sogar das Leben zu retten?
Zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin existieren zwar erhebliche Unterschiede in der Herangehensweise an den jeweilig zu bearbeitendem Fall (kurativ-therapeutisch vs. retrospektiv-rekonstruktiv), es sind allerdings auch Gemeinsamkeiten und Schnittmengen erkennbar. Auch aus meiner eigenen beruflichen – rechtsmedizinischen – Biografie heraus kann ich dies nur bestätigen; Beispiele hierfür sind die rechtsmedizinische Bewertung von Reanimationsverletzungen, die Erhebung epidemiologischer Daten zur Traumaletalität oder die Analyse traumatischer Todesfälle.
Medizin ist interdisziplinär; bereits im Medizinstudium erfolgt Vermittlung der Lerninhalte in verschiedenen Lehrformaten nach medizinischen Entitäten und interdisziplinär statt fachbezogen – also so, wie der Patientin (der ja meist nicht nur ein isoliertes medizinisches Problem hat) auch in der Realität vor dem behandelnden Arzt steht. Auch an der präklinischen Notfallversorgung beteiligen sich zahlreiche Disziplinen. Es bestehen sicher nicht bei jedem Notfallbild rechtsmedizinische Bezüge; wir wollen mit dem vorliegenden Buch diese auch nicht zwanghaft herstellen. Insgesamt gewinnen aber Algorithmen eine zunehmende Bedeutung in der Medizin, auch in der Notfallmedizin, insbesondere bei der Versorgung Schwerverletzter. Das Buch gibt einen Überblick über häufige notfallmedizinische Krankheitsbilder unter dem Aspekt der Sicherheit des Notfallpatienten und benennt Do‘s and Dont’s. Die Gliederung orientiert sich dabei am aus der Traumaversorgung bekannten ABCDE-Schema und macht deutlich, dass standardisierte Versorgungsabläufe nicht nur für spezielle Patientengruppen wichtig sind, sondern auch interdisziplinär verstanden werden müssen. Die Autoren sind sämtlich notfallmedizinische Experten im jeweiligen Fach.
Die Notwendigkeit, bestehende notfallmedizinische Algorithmen und Abläufe kontinuierlich zu evaluieren und fortzuentwickeln, ist – wie in jedem anderen Teilgebiet der Medizin auch – offensichtlich. Die notfallmedizinische Forschung unterliegt allerdings besonderen Bedingungen und Erschwernissen; so werden Notfallpatienten beispielsweise generell als nicht-einwilligungsfähig angesehen. Hieraus resultiert eine recht spärliche notfallmedizinische Datenlage, verglichen mit klinischen Verlaufsbeobachtungen unter kontrollierten Bedingungen. Nach notfallmedizinischer Behandlung werden Verstorbene jedoch häufig einer rechtsmedizinischen Untersuchung zugeführt. Hieraus lässt sich ein erhebliches wissenschaftliches Potenzial ableiten. So erbrachte beispielsweise unsere epidemiologische Auswertung traumatischer Todesfälle innerhalb eines Jahres teils erstaunliche Ergebnisse, deren Implikationen nun in die notfallmedizinische Praxis umgesetzt werden müssen und u. a. ihren Niederschlag in den aktuellen Reanimationsleitlinien des ERC gefunden haben… Wir arbeiten weiter daran.
Die Rechtsmedizin entwickelt sich unter dem permanenten Innovationsdruck aus Wissenschaft, Praxis und Ökonomie ständig weiter und blickt weit über den eigenen Tellerrand hinaus. Gleiches gilt für die Notfallmedizin: Bereits heute werden Verfahren wie die präklinische Sonografie durchgeführt und notfallmedizinische Artikel und Gerätschaften wie intraossäre Zugänge, mechanische Reanimationshilfen, pneumatische Beckenschlingen, Larynxtuben und vieles mehr verwendet, die weit über den mittlerweile in der (rechts-)medizinischen Allgemeinbildung fest verankerten i. v.-Zugang oder den Endotrachealtubus hinausgehen. Auch der medizinisch unbeleckte »Krankenwagenfahrer« ist Geschichte, stattdessen wird heute die Notfallmedizin in Deutschland flächendeckend durch hochqualifiziertes Personal sichergestellt. Darauf können wir stolz sein, müssen aber mit der weiteren rasanten Entwicklung auch Schritt halten – hierzu gehört nicht nur der Blick nach vorn, sondern auch zurück. Wo können wir besser werden? Wo müssen bestehende Dinge kritisch hinterfragt werden? Wie können sich in diesem Kontext Rechtsmedizin und Notfallmedizin zum Wohl zukünftiger Patienten sinnvoll ergänzen? Lassen Sie uns hierzu einige kurze Überlegungen anstellen:
Zunächst kann der Notfallmediziner in forensisch relevanten Todesfällen zur rechtsmedizinischen Rekonstruktion häufig wichtige Informationen beisteuern (Auffindesituation, durchgeführte Maßnahmen, ggf. Handlungsfähigkeit etc.) und bei zukünftigen Einsätzen eventuell sogar rechtsmedizinische »Blickwinkel« einnehmen. Aber auch der Rechtsmediziner kann von eigenen notfallmedizinischen Kenntnissen nicht nur retrospektiv bei Leichenschau und Obduktion, sondern auch aktiv im Rahmen des eigenen ärztlichen Handelns profitieren, beispielsweise hinsichtlich rechts-, aber auch notfallmedizinischer Aspekte bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit von Prozessbeteiligten vor Gericht.
Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist zweifellos die Obduktion; bildgebende postmortale Verfahren können ergänzend sinnvoll eingesetzt werden. Zunächst dürfen medizinische Sachverhalte in nicht-natürlichen/ungeklärten Todesfällen mit laufenden Todesermittlungsverfahren und polizeilich beschlagnahmten Leichen aber selbstverständlich nicht unbeschränkt kommuniziert werden. Auftraggeber (und damit Verfahrensherr) ist stets die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft, die im konkreten Einzelfall die Erlaubnis zur »externen« Weitergabe geben muss. Generell sind Fallkonferenzen zur retrospektiven Evaluation besonderer Einzelfälle mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft jedoch durchführbar. Wir konnten in juristisch »unbedenklichen« Einzelfällen nach Einhaltung des Procedere bereits gelegentlich interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Beteiligung von Rechts- und Notfallmedizin abhalten, und der »Aha«-Effekt auf beiden Seiten war zum Teil beträchtlich: Präklinische Behandlungspfade wurden in Kenntnis der Obduktionsbefunde diskutiert, aber auch notfallmedizinische Artefakte am Leichnam konnten eingeordnet werden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die Anmerkung, dass die rechtsmedizinische Interpretation unnötig erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, wenn notfallmedizinische Artefakte nicht oder nur indirekt/eingeschränkt feststellbar bzw. dokumentiert sind. Die notfallmedizinische Arbeit kann rechtsmedizinisch nur evaluiert werden, wenn durch die Notfallmedizin eine suffiziente Dokumentation sämtlicher Maßnahmen erfolgt ist, diese mit den erhobenen Befunden und am/im Leichnam verbliebenen Materialien verglichen werden können und Übereinstimmung besteht. Ebenfalls kann nur auf diesem Wege für die Notfallmedizin Rechtssicherheit bezüglich der Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen hergestellt werden. Weiter kann nicht nur die Durchführung notfallmedizinischer Maßnahmen (mit eventuellen medizinischen Komplikationen), sondern vor allem das Unterlassen notfallmedizinischer Maßnahmen von rechtsmedizinischer, ggf. sogar juristischer Bedeutung sein. Neben der Beurteilung von notfallmedizinischen Artefakten am/im Leichnam muss bei Leichenschau und Obduktion auch ggf. die Nicht-Durchführung indizierter notfallmedizinischer Maßnahmen hinterfragt werden.
Zukünftig wäre auch die anonymisierte Vernetzung rechtsmedizinischer Obduktionsergebnisse mit klinischen Datenbanken nicht nur denkbar, sondern wünschenswert. Zweifellos werden Studiennetzwerke als Perspektive in der notfallmedizinischen Forschung in naher Zukunft an Bedeutung gewinnen. Insgesamt weist die interdisziplinäre Kooperation zwischen Notfall- und Rechtsmedizin nicht nur ein hohes notfallmedizinisches Fortbildungspotenzial im jeweiligen Einzelfall auf, sondern auch ein erhebliches forscherisches Innovationspotenzial insbesondere bezüglich der retrospektiven Evaluation präklinischer Notfallmaßnahmen und Algorithmen. Aktuell bilden derartige Kooperationen in Deutschland allerdings (noch) die Ausnahme.
Liebe Leserinnen und Leser, die fachliche Beschäftigung mit den vielfältigen Facetten des menschlichen Todes ist nicht nur in der Rechtsmedizin, sondern auch in der Notfallmedizin von täglicher Relevanz. »Sterben« und »Tod« waren jedoch lange gesellschaftlich tabuisierte Themen und sind es z. T. heute noch. In der Rechtsmedizin, aber auch in der Notfallmedizin gehören diese Themen allerdings zur täglichen Realität. Ob das Leben nun eine Krankheit ist, die mit dem Tode endet, sei dahingestellt. Der Tod ist aber bekanntermaßen die gravierendste Diagnose, die einen Menschen treffen kann (und die uns alle treffen wird!). Jährlich sind > 850.000 Menschen in Deutschland betroffen, wovon sich ca. 450.000 Todesfälle außerhalb eines Krankenhauses ereignen und somit regelmäßig in den präklinischen Bereich der Notfallmedizin fallen. Miterlebte Todesfälle konfrontieren notfallmedizinisches Personal stets mit besonderen Herausforderungen medizinischer, einsatztaktischer und manchmal auch seelischer Art. Emotional belastende Begleitumstände (z. B. junges Lebensalter, Selbst-, Fremdtötung) können die Situation zusätzlich erschweren. Gelegentlich wird der Tod aus Sicht der Notfallmedizin auch als medizinische Niederlage erlebt, teilweise sogar als persönliches Versagen bewertet. Ein trotz notfallmedizinischer Behandlung verstorbener bzw. sterbender Patient bedeutet aber natürlich keinesfalls ein Versagen des Rettungsteams. Ein kritisches Hinterfragen eines solchen Einsatzes sollte aber stets erfolgen. Wir sind weder »Leichenfledderer« auf der einen Seite noch »Krankenwagenfahrer« auf der anderen Seite, sondern Profis in unserem jeweiligen Bereich – und dabei gar nicht so weit voneinander entfernt. Wir können viel voneinander lernen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nicht nur viel Spaß beim Lesen, sondern vor allem viel Erfolg bei der Umsetzung der Tipps aus dem Buch.
Dr. Claas Buschmann
Berlin, im September 2021
A Airway
A1 Supra-/Extraglottische Atemwegssicherung
Markus Stuhr und Thoralf Kerner
A1.1 Atemwegssicherung in der Präklinik
Die Maßnahmen zur Atemwegssicherung nehmen unter den für die präklinische Notfallmedizin notwendigen Fähigkeiten eine zentrale Rolle ein. Nur bei einem freien und gesicherten Atemweg ist eine Oxygenierung der Organe und Gewebe möglich. Neben dem Goldstandard für die präklinische Atemwegssicherung – der endotrachealen Intubation – existiert eine Reihe von Möglichkeiten, trotz misslungener oder unmöglicher endotrachealer Intubation eine Ventilation und Oxygenierung zu etablieren. Unter dem Begriff supra- und extraglottische Atemwegshilfen werden nicht-invasive sowie nicht-chirurgische Möglichkeiten zusammengefasst, die Gegenstand dieses Kapitels sind. Auch die Anwendung supra- und extraglottischer Atemwegshilfen setzt spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf eine sichere Patientenversorgung voraus. Neben einigen wesentlichen Grundlagen zu den einzelnen Atemwegshilfen sollen insbesondere typische Fehlerquellen und dazu passende Lösungsvorschläge im Vordergrund stehen.
A1.2 Supra-/Extraglottische Atemwegshilfen
Eine durchgängige und einheitlich verwendete Definition der Begriffe »supraglottisch« und »extraglottisch« findet sich in der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur nicht. In einer neueren Übersichtsarbeit zur »Neubewertung extraglottischer Atemwegshilfsmittel (unterteilt in »laryngopharyngeale« und »supraglottische« Atemwegshilfen sowie »ösophageale Verschlusstuben«) in der Notfallmedizin« (Timmermann und Russo 2017, S. 145) haben die Autoren die Begrifflichkeiten sehr anschaulich entsprechend ihrer Position in der anatomischen Ebene in »Gesichtsmaske«, »Extraglottische Atemwege« und »Endotrachealtubus« unterteilt. Kernelement aller extra- und supraglottischen Hilfsmittel ist, dass das distale Ende oberhalb der Stimmritze liegt (Arntz und Breckwoldt 2016, S. 107).
Bereits aus dieser Einteilung ergeben sich die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren wie z. B. der nicht vollständige Aspirationsschutz bei allen extraglottischen Atemwegshilfen.
Wenngleich die Anwendung extraglottischer Atemwegshilfen unter technischen Gesichtspunkten weniger anspruchsvoll ist als die Durchführung einer endotrachealen Intubation, ist auch dafür eine strukturierte Ausbildung inkl. Durchührung der Technik am Patienten notwendig. In der kürzlich publizierten S1-Leitlinie zum prähospitalen Atemwegsmanagement wurden Empfehlungen hinsichtlich der notwendigen Erfahrung vor Anwendung von extraglottischen Atemwegshilfen in der prähospitalen Notfallsituation formuliert:
»Die Anwendung von mindestens 45 Einlagen extraglottischer Atemwege soll an Patienten und unter kontrollierten Bedingungen und Anleitung zum Erlernen der Technik erfolgen. Die Anwendung soll mindestens dreimal jährlich wiederholt werden. Ein Training am Übungsphantom allein ist nicht ausreichend« (Timmermann et al. 2019, S. 29).
Unterschiede zwischen den supraglottischen Atemwegshilfen (Larynxmasken) und den ösophagealen Verschlusstuben (Larynxtubus) ergeben sich durch die Art und Weise des Cuffs und der Ventilationsöffnung. Während der Cuff der supraglottischen Atemwegshilfen am laryngealen Eingang anliegt und die Ventilation durch eine zentrale Öffnung erfolgt, besitzen die ösophagealen Verschlusstuben (Larynxtubus) eine Ventilationsöffnung zwischen zwei Cuffs im pharyngealen und ösphagealen Bereich.
Hinsichtlich der Wertigkeit der einzelnen Typen an extraglottischen Atemwegshilfen existiert inzwischen eine Vielzahl an wissenschaftlichen Studien. Sie alle eint das Problem der kaum gegebenen Vergleichbarkeit aufgrund der verschiedenen strukturellen Gegebenheiten in der Präklinik, der Vielzahl verschiedener Erkrankungen und der Unterschiede in der Qualifikation und Erfahrung des Personsals (Timmermann et al. 2019, S. 8). Mit Blick auf den Endpunkt aller Maßnahmen, die potenziell lebensrettende Oxygenierung des Patienten, ist letztlich von Bedeutung, dass die gewählte Atemwegshilfe im Rahmen alltäglicher Anwendung auch zum Erfolg führt. Auch hierzu findet sich in der bereits zitierten Leitlinie eine klare Empfehlung:
»Prähospital soll diejenige extraglottische Atemwegshilfe vorgehalten werden, die mehrheitlich in einem Rettungsdienstbereich in der Klinik zum Training Anwendung findet. Die Entscheidung, welche extraglottische Atemwegshilfe verwendet wird, soll von den örtlichen Gegebenheiten und Trainingsmöglichkeiten am Patienten in elektiven Situationen abhängig gemacht werden. Hierzu ist eine engmaschige Kommunikation zwischen den Organisationsverantwortlichen des Rettungsdienstes und denen der Anästhesieabteilungen der ausbildenden Kliniken unabdingbar« (Timmermann et al. 2019, S. 28/29).
Von wesentlicher Bedeutung nach jeder Form einer invasiven Atemwegssicherung ist die anschließend obligat durchzuführende Kapnografie (Timmermann et al. 2019, S. 34).
A1.2.1 Gesichtsmaske
Zu den elementaren Grundfertigkeiten des gesamten in der Notfallmedizin eingesetzten Personals gehört die Beatmung über eine Gesichtsmaske (
Abb. A.1.1). Sie ermöglicht mit wenigen Handgriffen eine Beatmung und Oxygenierung des Notfallpatienten. Obwohl der technische Aufwand gering ist und nur eine Gesichtsmaske und ein Beatmungsbeutel benötigt werden, erfordert auch dieses Verfahren für eine sichere Anwendung regelmäßiges Training (Stuhr 2019, S. 38–39). Durch den sog. C-Griff erfolgt die Fixierung der Maske, sodass Daumen und Zeigefinger der linken Hand am Körper der Maske, der Mittel- und Ringfinger der linken Hand am unteren Rand des Unterkiefers positioniert sind (Stuhr 2019, S. 39).
Indikationen
• bei vorhandenem Atemstillstand während der Vorbereitungen für eine endotracheale Intubation.
• nach gescheitertem Versuch für eine endotracheale Intubation.
• intermittierend bei kurzzeitiger respiratorischer Insuffizienz (z. B. bei iatrogener Medikamentengabe oder sehr kurzen Narkosen).
• immer, wenn eine Beatmung indiziert ist und andere Maßnahmen bzw. Techniken nicht durchgeführt werden können. (Timmermann et al. 2019, S. 19)
Vorteile
• schnelle und einfache Verfügbarkeit
• wenig technische Hilfsmittel (Maske wie in
Abb. A1.1, Beatmungsbeutel)
Pitfalls und Praxistipps
Bei der Beatmung mit einer Gesichtsmaske besteht ein erhöhtes Risiko der Magenbelüftung mit der Gefahr von Erbrechen, Regurgitation und Aspiration. Zudem besteht die Gefahr zu hoher Atemminutenvolumina mit konsekutiver Hyperventilation (Timmermann et al. 2019, S. 18).
Ein häufiger Grund für eine insuffiziente Maskenbeatmung ist eine inadäquate Technik aufgrund zu geringer Übung. Für die erfolgreiche Anwendung ist wichtig, dass der Zungengrund und die damit verbundenen Weichteile nicht durch eine unsachgemäße Handhaltung wieder in Richtung des harten Gaumens geschoben werden und damit wiederum eine Verlegung der oberen Atemwege bewirken. Auf eine konsequente Positionierung der Finger der linken Hand am Kieferrand des Patienten ist daher zu achten (sog. »C-Griff«. s. o.). Besonders bei Kindern ist darauf zu achten, den oberen Atemweg nicht durch Druck auf die Halsweichteile unterhalb des Kinns wieder zu verschließen.
Soweit nicht durch den Verdacht auf ein HWS-Trauma kontradindiziert, ist die Überstreckung des Kopfes zu beachten und dass die Maskenbeatmung ggf. durch die Einlage oro- und nasopharyngealer Hilfsmittel erleichtert werden kann.
Oro- und nasopharyngeale Hilfsmittel
Guedel-Tubus (oropharyngeal)
Je nach Patientenalter und -größe steht der Oropharyngealtubus in verschiedenen Größen zur Verfügung. Die Form des Guedel-Tubus ist an die Zungenwölbung angepasst. Etwas Übung erfordert das zunächst 180° verdrehte Einführen mit der Biegung entgegen des Zungenverlaufs, bis der Guedel-Tubus dann nach Erreichen der Rachenhinterwand in seine korrekte Posotion gedreht wird.
Wendl-Tubus (nasopharyngeal)
Der Wendl-Tubus soll nach seiner Anlage das Zurückfallen des Zungengrundes beim bewusstseinsgetrübten oder bewusstlosen Patienten verhindern. Die Anlage durch ein Nasenloch sollte vorsichtig erfolgen und kann durch Verwendung eines Gels erleichtert werden. Bei nicht komplett bewusstlosen Patienten mit zumindest teilweise erhaltenen Schutzreflexen wird der Wendl-Tubus aufgrund der nasalen Anlage oftmals besser toleriert als der Guedel-Tubus.
Indikationen
• Beide Hilfsmittel können bei bewusstlosen Personen überbrückend eingesetzt werden, um ein Zurückfallen der Zunge mit Verlegung des Atemweges zu verhindern.
• Zur Erleichterung der Maskenbeatmung.
Vorteile
• Einfach durchzuführende Handgriffe
Pitfalls und Praxistipps
• Im Rahmen der Basismaßnahmen der Atemwegssicherung wird in aller Regel auch der sog. Esmarch-Handgriff angewendet und der Kopf überstreckt. In Abhängigkeit von der Notfallsituation sollte auf Letzteres bei Patienten mit Verdacht auf eine Verletzung der Halswirbelsäule verzichtet werden. Gerade in diesen Fällen kommen der Guedel- oder Wendl-Tubus zur Erleichterung einer potenziell notwendigen Maskenbeatmung in Betracht.
• Bei der Anlage eines Wendl-Tubus sind Verletzungen der Nasenschleimhäute möglich. Es sollte daher das bestgeeignete Nasenloch verwendet werden. Die Anlage kann durch die Verwendung eines Gels erleichtert werden (Seewald und Miebach 2019, S. 23).
• Inspektion des Mund-Rachenraums vor Anlage eines Guedel- oder Wendl-Tubus zur Identifikation und Ausräumung von Fremdkörpern.
• Absaugung des Mund-Rachen-Raumes bei erkennbarer Blutung (z. B. bei Mittelgesichtsverletzungen) oder Ansammlung von Mageninhalt. Ein blindes manuelles Austasten des Mund-Rachen-Raumes ist mittlerweile obsolet.
• Beide Hilfsmittel können selbst eine Atemwegsverlegung hervorrufen, deswegen kommt der Größenauswahl eine besondere Bedeutung zu. Für den Oropharyngealtubus eignet sich der Abstand zwischen Mundwinkel und Ohrläppchen gut für die Größenbestimmung. Der Abstand entspricht dabei der geeigneten Länge des Oropharyngealtubus (Seewald und Miebach 2019, S. 25). Richtgröße für die geeignete Länge des Nasopharyngealtubus ist hingegen die Distanz zwischen Nasenöffnung und Kieferwinkel oder Ohrläppchen des Patienten (Seewald und Miebach 2019, S. 24).
• Der Guedel-Tubus kann bei nur teilweise bewusstseinsgetrübten Patienten leicht einen Würgereiz auslösen, sodass bei diesen Patienten mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden sollte.

Abb. A1.1: Gesichtsmaske (Links), Oropharyngeal- (»Guedel«, Mitte) und Nasopharyngeal-Tubus (»Wendl«, Rechts)
Larynxmaske
Seit ihrer Einführung Anfang der 1980er-Jahre hat die Larynxmaske (LMA) als supraglottische Atemwegshilfe (SGA) zahlreiche Weiterentwicklungen (
Abb. A1.2) erfahren. Inzwischen stehen mit den Larynxmasken der sog. 2. Generation (
Abb. A1.3) Atemwegshilfsmittel zur Verfügung, die neben der Möglichkeit zur Beatmung auch über einen Drainagekanal zur Entlastung des Magens verfügen (Timmermann et al. 2015).
Abb. A1.2: Larynxmasken in verschiedenen Formen

Abb. A1.3: Larynxmaske der 1. (rechts) und 2. Generation (links, mit Drainagekanal)
Indikationen
• Primäre Strategie, wenn durch den Anwender keine ausreichende Erfahrung in der endotrachealen Intubation vorliegt oder andere Gründe eine endotracheale Intubation erheblich erschweren.
• Sekundäre Strategie, wenn eine endotracheale Intubation auch bei erfahrenen Anwendern misslingt. (Timmermann et al. 2019, S. 26)
Vorteile
Larynxmasken der 2. Generation ermöglichen neben der Beatmung auch die Einlage einer Sonde zur Drainage des Magens (Timmermann et al. 2015).
Die Beatmung über eine Larynxmaske hat eine bessere Effektivität und größere Tidalvolumina gegenüber der reinen Maskenbeatmung. Damit einher geht eine weniger stark ausgepräge Mageninsufflation und geringere Aspirationswahrscheinlichkeit. Zudem besteht die Möglichkeit der maschinellen Beatmung (Timmermann et al. 2019, S. 26).
Unerfahrene Anwender können mit der Larynxmaske eine erfolgreichere Beatmung gegenüber der Maskenbeatmung unter kontrollierten Bedingungen im OP durchführen (Russo et al. 2013, S. 1124–1131).
Nachteile
Larynxmasken (auch der 2. Generation) bieten keinen vollständigen Aspirationsschutz.
Pitfalls und Praxistipps
Insbesondere bei anatomischen Anomalien kann die korrekte Platzierung der Larynxmaske schwierig oder gar unmöglich sein. Auch eine zu flache Narkose kann der Grund für eine nicht suffizient sitzende Larynxmaske sein (Asmus und Brandt 2019, S. 37). Es ist daher – neben einer ausreichen tiefen Narkose – für die erfolgreiche Anwendung der Larynxmaske wichtig, die korrekte Größe zu verwenden, ein Umschlagen der Maskenspitze zu vermeiden und durch Lageveränderung des Kopfes sowie gegebenenfalls durch eine Replatzierung der Maske eine suffiziente Ventilation sicherzustellen. Für die Anwendung von Larynxmasken der 2. Generation wird grundsätzlich eine Lagekontrolle empfohlen (Timmermann et al. 2019, S. 27):
• optische Kontrolle der ausreichenden Insertionstiefe
• Magen-Leckage-Test (»Bubble« Test mit Flüssigkeitstropfen auf gastralem Schenkel)
• widerstandsfreie Einlage einer Magensonde
Aufgrund des nicht gegebenen vollständigen Aspirationsschutzes besteht – gerade in der Notfallsituation bei potenziell nicht nüchternen Patienten – eine erhöhte Gefahr der Aspiration. Um diese Gefahr möglichst weit zu minimieren, empfehlen die Autoren der 2019 publizierten S1-Leitlinie zum prähospitalen Atemwegsmanagement die ausschließliche Anwendung von Larynxmasken der 2. Generation (Timmermann et al. 2019, S. 27).
Eine weitere mögliche Problematik kann sich durch Leckagen im Bereich des Cuffs ergeben. Eine Überinflation des Cuffs ist ebenfalls zu vermeiden. Einer Studie aus 2016 (Hensel et al. 2016, S. 292) zufolge, kann eine Überinflation das Risiko für einen gastro-ösopgagealen Reflux erhöhen.
Larynxtubus
Abb. A1.4: Larynxtubus mit Möglichkeit zur Anlage einer Magensonde
Indikationen
• Primäre Strategie, wenn durch den Anwender keine ausreichende Erfahrung in der endotrachealen Intubation vorliegt oder andere Gründe eine endotracheale Intubation erheblich erschweren.
• Sekundäre Strategie, wenn eine endotracheale Intubation auch bei erfahrenen Anwendern misslingt. (Timmermann et al. 2019, S. 26)
Vorteile
Genauso wie bei der Larynxmaske kann auch (
Abb. A1.4) bei dem Larynxtubus der 2. Generation zusätzlich eine Sonde zur Drainage des Magens gelegt werden.
Pitfalls und Praxistipps
Für die Anwendung des Larynxtubus sind eine ganze Reihe von zum Teil schwerwiegenden Komplikationen beschrieben (Bernhard et al. 2014, S. 591):
• tracheale Fehllage
• pharyngeale Fehllage
• Zungen- und Pharynxschwellung (v. a. bei Kindern)
• inadäquate Ventilation durch unerkannte Atemwegsobstruktion und Spannungspneumothorax
• Fehllage des Larynxtubus im Rachenraum mit Entstehen eines gastralen Ventilmechanismus (Schalk et al. 2018, S. 125)
Wesentliche Empfehlung mehrerer Autoren (Bernhard et al. 2014, S. 591; Timmermann et al. 2019, S. 30) zur Vermeidung einiger der o. g. Komplikationen sind die Messung (Hinkelbein et al. 2019, S. 30) und ggf. Anpassung des Cuffdrucks, der 60 cm H2O nicht übersteigen soll (Timmermann et al. 2019, S. 30), die Auskulation und die Kapnografie.
Kindernotfallmedizin
Für die Anwendung von extraglottischen Atemwegshilfen ergibt sich für diese Altersgruppe eine Besonderheit. Auf dem Boden verschiedener Fallberichte kann nach interdisziplinär konsentierter Stellungnahme nur die Larynxmaske als supraglottischer Atemweg bei Kindern empfohlen werden (Keil et al. 2016, S. 65).
Zusammenfassung
In allen Notfallsituationen, die Manöver oder Handgriffe an den Atemwegen erfordern, gilt zunächst einmal, dass ruhiges und zielorientiertes Handeln von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg bei der Behandlung des Patienten ist. Bekanntermaßen ist das Kernproblem nicht die missglückte endotracheale Intubation, sondern die durch zu viele frustrane Intubationsversuche unterlassene Ventilation und Oxygenierung des Patienten. Mit den extraglottischen Atemwegshilfen steht eine breite Palette an Möglichkeiten zur Verfügung, genau diese für den Patienten in aller Regel lebensrettende Oxygenierung dennoch sicherzustellen. Der Umgang mit diesen Atemwegshilfen bedarf aber einer fundierten Ausbildung am Phantom und am Realpatienten unter kontrollierten Bedingungen wie beispielsweise im OP, um in der Notfallsituation ein ruhiges und zielorientiertes Handeln zu erreichen. Dazu gehört zwingend auch die regelmäßige Anwendung und Übung der aus dem klinischen Alltag bekannten Atemwegshilfen. Anwendung und Übung beinhalten auch die kritische Reflektion des eigenen Tuns. Denn obwohl die Anwendung der extraglottischen Atemwegshilfen technisch im Grunde einfach ist, bietet sie eine Reihe an Möglichkeiten, dem Patienten durch Komplikationen und Anwendungsfehler eher zu schaden, als zu nutzen. Grundsatz unseres Tuns bleibt aber: Primum nil nocere. Diesem Leitsatz sollte sich jeder Anwender von extra- und supraglottischen Atemwegshilfen verpflichtet fühlen und für eine ausreichende eigene Übung sorgen.
Literatur
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Hensel M, Schmidbauer W, Geppert D, Sehner S, Bogusch G, Kerner T (2016) Overinflation of the cuff and pressure on the neck reduce the preventive effect of supraglottic airways on pulmonary aspiration: an experimental study in human cadavers. Br J Anaesth 116: 289–294.
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Timmermann A, Nickel EA, Puhringer F (2015) Larynxmasken der zweiten Generation: Erweiterte Indikationen. Anaesthesist 64: 7–15.
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A2 Endotracheale Intubation
Lennert Böhm und Michael Bernhard
A2.1 Epidemiologie der Atemwegssicherung
Aktuelle Studien gehen davon aus, dass rund 10 % aller Patienten im bodengebundenen Notarztdienst und 5 % aller Patienten in luftgestützten Systemen eine Atemwegssicherung und Beatmungstherapie benötigen. In einer aktuellen Arbeit wurde anhand der Datensätze der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) der Jahre 2015–2017 mit insgesamt 12.605 eingeschlossenen Datensätzen zur prähospitalen Notfallnarkose gezeigt (Luckscheiter et al. 2019), dass
• 15 % eine Notfallnarkose aufgrund eines kardialen Ereignisses,
• 10 % aufgrund einer akuten respiratorischen Insuffizienz,
• 33 % aufgrund eines akuten neurologischen Defizits,
• 28 % infolge eines Traumas und
• 14 % aufgrund einer sonstigen Konstellation erfolgen.
A2.2 Indikationen zur Atemwegssicherung
Das wesentliche Ziel einer prähospitalen Atemwegssicherung, ist die Aufrechterhaltung der Oxygenierung und Ventilation des Notfallpatienten. Dabei gilt, dass bei bestehender Indikation ohne das Gelingen einer Atemwegssicherung und damit der Sicherstellung von Oxygenierung und Ventilation, alle anderen Maßnahmen irrelevant sind, da der Patient definitiv verstirbt.
Ein beträchtliches – aber vermeidbares – Risiko entsteht, wenn eine Atemwegssicherung ohne entsprechend sinnvolle Indikation durchgeführt wird, beispielweise wenn ein Patient nur eine kleine Verletzung aufweist und dann nach Einleitung einer Notfallnarkose infolge einer Fehlintubation eine Hypoxie erleidet. Vor diesem Hintergrund ist die strenge Indikationsstellung zur prähospitalen Notfallmedizin und Atemwegssicherung absolut essenziell und grundsätzlich zu fordern.
An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass die Atemwegssicherung bei Patienten im Herz-Kreislauf-Stillstand nicht immer einfacher ist als bei Patienten, bei denen man eine Notfallnarkose durchgeführt hat (Wnent et al. 2015; Gellerfors et al. 2018).
Die Indikation zur Atemwegssicherung muss prähospital, also mit einem besonderen Augenmerk gestellt werden, hinsichtlich der Indikation notwendig sein und dann mit aller Stringenz erfolgen. Klare Indikationen für eine prähospitale Atemwegssicherung ergeben sich aus der S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletztenbehandlung (Hilbert-Carius et al. 2017) im Falle einer Apnoe oder Hypoventilation, bei einer schweren Bewusstseinsstörung mit einem GCS < 9 (ohne rasch reversible Ursachen), bei einer respiratorischen Insuffizienz trotz Sauerstoffgabe und nach Ausschluss eines Pneumothorax und bei einer trauma-assoziierten Hypotension unter 90 mm Hg. In diesem Zusammenhang sei auf die S1-Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement (AWMF) verwiesen (Timmermann et al. 2019).
A2.3 Vorgehen bei der Atemwegssicherung
Die S1 Leitlinie Atemwegsmanagement (Timmermann et al. 2019) und auch die S1 Leitlinie Notfallnarkose (Bernhard et al. 2015) geben ein klares Vorgehen vor. Auswertung eines deutschen Critical Incident Reporting Systems (CIRS)-Registern zeigen am Beispiel von 144 Atemwegszwischenfällen, dass diese letztendlich auf zehn Ursachen zurückgeführt werden können (Hohenstein et al. 2013):
• Intubationsindikationen lagen vor, wurden aber nicht berücksichtigt
• Intubationsindikatoren lagen nicht vor, trotzdem wurde eine Atemwegssicherung durchgeführt
• fehlerhafte Medikamentenwahl
• mangelnde manuelle Fertigkeiten
• alternatives Atemwegsmanagement nicht eingesetzt
• fehlerhaftes Handling vor und/oder nach der Atemwegssicherung
• defektes Equipment
• fehlendes Equipment
• sonstige Ursachen
• nicht zu beeinflussende Faktoren
Dabei gibt es ganz besonders interessante CIRS-Berichte (z. B. Tubus »falsch herum eingeführt« oder »Lesebrille vergessen, Stimmritze verschwommen gesehen«) (Hohenstein et al. 2013).
Die entsprechenden Kenntnisse aus dem CIRS-Register zeigen, dass prähospitale Atemwegszwischenfälle schwere Folgen für den Patienten haben können. Dabei ist es notwendig, diese soweit wie irgend möglich zu verhindern und ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Indikationsstellung und die medikamentöse Narkoseeinleitung zu legen. Darüber hinaus sind Training und auch Erfahrung in der Atemwegssicherung ganz besondere Voraussetzungen, um in den komplexen Situationen der prähospitalen Notfallmedizin erfolgreich handeln zu können (Timmermann et al. 2019).
Wirklich wichtige Eckpfeiler des Vorgehens bei der Atemwegssicherung sind eine suffiziente Präoxygenierung bei spontanatmenden Patienten, die Oberkörperhochlagerung, die Nutzung eines Videolaryngoskopes, die Cuff-Druckmessung und eine 100 % Kapnografierate (Timmermann et al. 2019).
Für die Situation der prähospitalen Atemwegssicherung notwendigen Ausrüstungsgegenstände umfassen auch das alternative Atemwegsmanagement, die Kapnografie und eine Absaugung und sind regelhaft zum Einsatzort mitzunehmen. Ein typischer Pitfall ist, wenn im Rahmen der Atemwegssicherung mittels endotrachealer Intubation diese misslingt und dann nicht auf alternative Methoden zur Atemwegssicherung zurückgegriffen werden kann, da sich die Ausrüstung im Fahrzeug auf der anderen Seite des Fußballfeldes oder im Rettungshubschrauber befindet.
A2.4 Videolaryngoskopie
Die Videolaryngoskopie ist eine der führenden Maßnahmen zur Optimierung des Intubationserfolges in der prähospitalen Notfallmedizin. Neben den der S3-Leitlinie Polytraume/Schwerverletztenbehandlung (Hilbert-Carius et al. 2017) gibt auch die S1-Leitlinie prähospitaler Atemwegssicherung klare Empfehlungen zugunsten der Videolaryngoskopie (
Abb. A2.1a, b).

Abb. A2.1a: Einstellung der Stimmbandebene mittels eines Videolaryngoskopes und Identifizierung der laryngealen Strukturen.
Abb. A2.1b: Durchtritt des Endotrachealtubus unter videolaryngoskopischer Sicht in die Trachea mit gleichzeitiger Verifikation der korrekten Tubuslage.
Ein typischer Pitfall bei der Videolaryngoskopie ist, dass Studien zwar eine bessere Übersicht respektive Einstellbarkeit der Stimmbandebene aufzeigen, dass aber nicht unbedingt hiermit ein besserer Intubationserfolg assoziiert sein muss. Vor diesem Hintergrund sind beispielsweise indirekt einzusetzende Videolaryngoskope immer mit einem Führungsstab zu verwenden. Ebenfalls muss der Anwender sich bewusst sein, dass trotz guter Einstellbarkeit der Stimmbandebene nicht unmittelbar eine einfache Intubation der Stimmritze mit dem Endotrachealtubus erfolgen muss.
A2.5 Kapnografie
Konkretes Handlungsziel in der prähospitalen Notfallmedizin ist die 100 % Kapnografierate, d. h., dass jeder mittels eines Endotrachealtubus, alternativer Atemwege oder eines einliegenden Tracheostomas beatmeter Patient immer mittels einer Kapnografie überwacht werden muss. Es gibt keinerlei Gründe, auf eine Kapnografie bei einem beatmeten Patienten zu verzichten. Ein besonderer Pitfall in diesem Zusammenhang ist, dass trotz vorgehaltener Kapnografie diese nicht eingesetzt wird. Die OcEAN Studie zeigte unlängst, dass nur 83 % der einer Zentralen Notaufnahme zugeführte Patienten tatsächlich eine Kapnografie-gestützte Überwachung im Rahmen einer prähospital durchgeführten Beatmung erhalten hatten (Bernhard et al. 2019). Aus medicolegalen Aspekten ist dies kritisch und die Vorhaltung der kapnografische Verfahren ist gemäß der DIN-EN-Norm für Rettungsmittel verpflichtend. Hieraus ergibt sich, dass bei Nachweis eines entsprechend schuldhaften Vorgehens eine rechtliche Konsequenz droht. Als Pearl hingegen könnte man in diesem Zusammenhang bezeichnen, dass mittels der Kapnografie auch ein nicht-invasives hämodynamisches Monitoring zur Verfügung steht.
A2.6 Team-Time-Out
Während der Vorbereitung einer Notfallnarkose und der Präparation auf eine invasive Atemwegssicherung müssen die Aufgaben im Team gut verteilt werden. Hierbei erfolgt eine Absprache zu den Aktivitäten aller Beteiligten und der Check des Equipments. Unmittelbar vor Einleitung einer Notfallnarkose und damit auch der Einleitung invasiver Atemwegsmaßnahmen, erfolgt ein kurzer Team-Time-Out, in dem alle Punkte noch einmal kurz angeführt werden. Die Vorgaben der S1-Leitlinie Notfallnarkose und prähospiatlen Atemwegsmanagement geben ein klares Vorgehen an dieser Stelle vor (Bernhard et al. 2015; Timmermann et al. 2019).
A2.7 Notfallnarkosekonzepte
In der S1-Leitlinie prähospitale Notfallnarkose beim Erwachsenen finden sich zahlreiche Notfallnarkosekonzepte (Bernhard et al. 2015). Mit diesen Narkosekonzepten sollen Notärzte aller Fachrichtungen in die Lage versetzt werden, alle relevanten o. g. prähospitalen Versorgungssituationen adäquat hinsichtlich einer Notfallnarkose versorgen zu können.
Ein besonderer Pitfall im Bereich der Notfallnarkose ist der Einsatz von Propofol, ein Medikament mit ausgeprägtem vasodilatativem Wirkungsspektrum, hierbei muss berücksichtigt werden, dass dieses Medikament zu einer deutlichen Kreislaufinsuffizienz beitragen kann. In der angeführten Untersuchung anhand des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg wurde erst kürzlich nachgewiesen, dass insbesondere Propofol als Hypnotikum prähospital besonders häufig eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund und der ausreichend innerklinischen Erfahrungsmöglichkeit mit diesem Medikament, sollte die kreislaufsupprimierende Wirkung antizipiert und entsprechend durch den Einsatz von Volumen bzw. Katecholaminen entgegengewirkt werden (Luckscheiter et al. 2018).
A2.8 Vorwärtsstrategie: Die »Flucht nach vorn«
Ein wichtiger Pitfall liegt im Mythos des Wiederaufwachens nach der Durchführung einer richtig indizierten Notfallnarkose.
Nicht selten wird diskutiert, ob nach der Einleitung einer Notfallnarkose und dem Auftreten von Komplikationen, wie z. B. einem schwierigen Atemweg, der Relaxationsanteil der Notfallnarkose durch entsprechende Medikamente reversiert werden könnte. Obwohl dies bei Succinylcholin nicht möglich ist, bietet Sugammadex bei dem Einsatz von Rocuronium einen entsprechenden pharmakologischen Ansatz. Jedoch weiß kaum ein prähospital tätiger Anwender die richtige Dosierung von Sugammadex bzw. auch das prähospitale Rettungsdienstfachpersonal ist in diesem Medikament unzureichend geschult. Als Fallstrick muss klar erkannt werden, dass das Vorbereiten von Sugammadex in der adäquaten Dosierung zur raschen Reversierung von Rocuronium ein besonderer taktischer Kraftakt ist und nicht so einfach umgesetzt werden kann. Selbst wenn Sugammadex bereits aufgezogen zur Verfügung steht, vergeht jedoch noch einige Zeit bis zur Reversierung und dann wirken ebenfalls noch die anderen applizierten Hypnotika und Analgetika der Notfallnarkose, sodass der Patient auch bei korrekter Indikationsstellung und Handhabung von Sugammadex kaum wieder aufwachen wird.
Auch die Spontanreversion von Succinylcholin liegt außerhalb des bei einer Hypoxie zu tolerierenden Zeitintervalls. Deshalb bleibt also nur der Schritt nach vorne, die sog. »Vorwärtsstrategie«.
Stimmt die Indikation zur Atemwegssicherung und zur Durchführung einer Notfallnarkose und wird diese auch eingeleitet, so erfolgt im ersten Schritt der Versuch der endotrachealen Intubation, am besten unter Zuhilfenahme der Videolaryngoskopie, bei Misslingen wird auf die Maskenbeatmung zurückgegriffen, und ggf. ein supraglottischer Atemweg eingesetzt. Beim Misslingen all dieser Maßnahmen erfolgt als konsequenter nächster Schritt die Durchführung einer Notfallkoniotomie.
A2.9 Mögliche Komplikationen – Fehlintubation/Aspiration
Die wesentlichen Pitfalls in diesem Bereich sind:
• Die Fehlintubation
• »Nicht aufhören zu intubieren«
• Regurgitation/Aspiration
• Hypotension
• Abwehrmaßnahmen
• Fixierung des Tubus
• Pneumothorax
Fehlintubation: Durch Maßnahmen wie den Einsatz des Videolaryngoskopes und der Kanpnografie, kann so gut wie immer eine Fehlintubation detektiert werden. Aktuelle Zahlen zur Fehlintubation liegen zwischen 2–6 % (Özkurtul et al. 2019; Bernhard et al. 2019). Und es muss konstatiert werden, dass auch zum heutigen Zeitpunkt immer noch Patienten mit unerkannter ösophagealer Fehlintubation einer Klinik zugeführt werden.
»Nicht aufhören zu intubieren«: Für den prähospitalen Anwender ist es ganz besonders wichtig, sich den gedanklichen Algorithmus mit Vorwärtsstrategie vor Augen zu führen und immer wieder durchzuspielen. Der Patient kommt nicht dadurch zu Schaden, dass der Atemweg nicht gesichert wird, sondern eine entsprechende – auch langfristige – Schädigung tritt dann ein, wenn wir nicht erkennen, dass wir auf alternative Methoden zur Atemwegssicherung zurückgreifen müssen. D. h., gelingt die Atemwegssicherung nicht mittels endotrachealer Intubation, müssen wir bewusst auf einen Plan B mit Maskenbeatmung, alternativer Methoden zur Atemwegssicherung und ggf. Notfallkoniotomie umsteigen.
Aspiration: Bei allen Notfallpatienten, die als nicht-nüchtern gelten und Notfälle häufig in Situationen eintreten, die vorher nicht antizipiert werden können, besteht ein besonders hohes Risiko zur Aspiration. Vor diesem Hintergrund sollte sich eine einsatzklare und wirkstarke Absaugeinheit grundsätzlich bei jeder Narkoseeinleitung und Atemwegssicherung im Handlungsradius der Anwender befinden. Eine ergänzende Maßnahme ist die Oberkörperhochlagerung, hier haben zahlreiche Studien in den letzten Jahren gezeigt, dass sich einerseits die Einstellbarkeit der Stimmbandebene verbessert als auch die Anzahl der notwendigen Intubationsversuche bis zur suffizienten Atemwegssicherung niedriger sind (Timmermann et al. 2019). Natürlich muss der Einsatz einer Oberkörperhochlagerung immer vor dem Hintergrund der Prüfung von Kontraindikationen erfolgen, jedoch sollte in einem Bereich von knapp 70 % aller Patienten, eine Oberkörperhochlagerung durchzuführen sein.
Hypotension: Mit einer Inzidenz von rund 18–20 % treten Hypotensionen im Rahmen der Narkoseeinleitung und Atemwegssicherung im prähospitalen Umfeld sehr häufig ein. Eine entsprechend angepasste Narkosestrategie muss diese Nebenwirkung und Komplikation antizipieren und daher bereits mit Einleitung der Notfallnarkose eine Volumentherapie bzw. Katecholamintherapie initiieren. Als Volumenmittel steht hier balancierte Vollelektrolytlösung zur Verfügung, das häufig eingesetzte Katecholamin ist Noradrenalin.
Abwehrbewegungen: Bei einer unzureichenden Narkose wird durch den Patienten Abwehrbewegungen erfolgen, die auch dem geübten Anwender eine suffiziente Atemwegssicherung unmöglich machen. In diesem Moment erfolgt das Sistieren aller manipulativen Maßnahmen und eine Narkosevertiefung. Bei ausreichend vorliegender Narkosetiefe werden dann die invasiven Atemwegsmaßnahmen wiederholt.
Fixierung des Tubus: Als besonderes Risiko müssen hier kommerzielle Tubusfixierungen betrachtet werden, die mit einem besonders hohen Obstruktionsrisiko für den Endotrachealtubus einhergehen. Kommen diese kommerziellen Tubusfixierungssysteme zum Einsatz, muss der Atemfluss und der Atemwegswiderstand regelhaft geprüft werden. Üblicherweise reicht eine Mullbinde zur Fixierung in der Notfallmedizin, die hält auch bei Regen, Sekretbehang und Bartwuchs.
Pneumothorax: Bei einer Überdruckbeatmung kann ein initial blander Pneumothorax in einen Spannungspneumothorax überführt werden. Typisches Zeichen eines Spannungspneumothorax ist die Kreislaufinsuffizienz mit Tachykardie und Hypotension sowie einen deutlich ansteigenden Atemwegsdruck. Ergänzend kann eine zentrale Venenstauung sichtbar werden. Vor diesem Hintergrund muss sich der prähospitale Anwender dem Umstand bewusst sein, dass ein initial blander Pneumothorax unter Beatmung in einen Spannungspneumothorax überführt werden kann und daher auch jederzeit in der Lage sein, mittels Minithorakotomie einen Spannungspneumothorax zu entlasten.
Literatur
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A3 Chirurgische Atemwegssicherung
Björn Hossfeld, Christian Jost und Matthias Helm
Die chirurgische Atemwegssicherung als finale Option jedes Atemwegsalgorithmus in einer »Cannot intubate, cannot oxygenate«-Situation ist die lebensrettende Maßnahme, um eine Oxygenierung und Ventilation des Patienten zu erreichen. Auch wenn die Atemwegssicherung meist mit anderen Methoden, wie der trachealen Intubation oder der Platzierung einer supraglottischen Atemwegshilfe (Larynxmaske oder -tubus) gelingt, muss jeder notfallmedizinisch Tätige alle Techniken des Atemwegsalgorithmus beherrschen und die erforderliche Ausrüstung griffbereit zur Verfügung haben.
Notfallmedizinisch ist die Cricothyroidotomie (auch Koniotomie), also der infraglottische trachealer Zugang mittels Präparation und Durchtrennung des Lig. conicum und Intubation der Trachea auf Höhe des Larynx die Technik der Wahl. Alternativ zur chirurgischen präparativen Durchtrennung kann auch eine direkte transcutane Punktion des Lig. cricothyroideum/conicum erfolgen. Für beide Techniken sind entsprechende Sets marktverfügbar, für die chirurgische Technik reicht als einfachstes Werkzeug ein Skalpell (ideal Gr. 11/spitz).
Der S1-Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sieht die Koniomie nach maximal je zwei gescheiterten Versuchen der trachealen Intubation respektive der suffizienten Platzierung einer supraglottischen Atemwegshilfe vor, wenn auch eine Beatmung mit der Gesichtsmaske scheitert.
Beschriebene Nebenwirkungen und Verletzungen durch die chirurgische Atemwegssicherung wie Schleimhautläsionen, Blutungen, Larynxfrakturen oder Trachealrupturen sind in Anbetracht des Versagens der vorangestellten Maßnahmen zu vernachlässigen. Einzig eine unerkannte Fehlintubation des Ösophagus durch Eröffnung der Trachealhinterwand oder eine paratracheale Lage des Tubus (
Abb. A3.1) sind fatal für den Patienten.
Die Notwendigkeit zur chirurgischen Atemwegssicherung besteht im Rettungsdienst sehr selten. Da der Patient jedoch durch die fehlgeschlagen anderen Versuche hypoxisch sein dürfte, muss es das Ziel der Ausbildung sein, ausreichend Handlungssicherheit für den Durchführenden zu erlangen, um die zeitkritische chirurgische Atemwegssicherung ohne Zögern zu beginnen und erfolgreich zu beenden.

Abb. A3.1: Paratracheale Lage (Original Buschmann)
A3.1 Anatomie
Am deutlichsten stellt sich die Anatomie bei dorsal flexiertem Kopf da. Dementsprechend sollten die Schultern des Patienten unterpolstert sein.
Das Ligamentum conicum zwischen Schildknorpel und Ringknorpel welches bei der Notfallkoniotomie durchtrennt wird, ist bei normaler Anatomie der infraglottisch am oberflächlichsten gelegenen Bereich des Atemweges und relativ einfach von außen zu palpieren. Dazu gleitet man mit dem Zeigefinger in der Mittellinie über den Schildknorpel distal, bis man am Unterrand oberhalb des Ringknorpels eine »kleine Delle« spürt: dies ist das Ligamentum Conicum, welches es zu durchtrennen gilt. Die Difficult Airway Society (Frerk) beschreibt den »Laryngeal Handshake«, bei dem Mittelfinger und Daumen der nicht dominanten Hand die Haut über dem Schildknorpel straffen und der Zeigfinger das Ligamentum Conicum ertastet. Die Hand hält diese Position bis zur erfolgreichen trachealen Platzierung eines Tubus oder einer Trachealkanüle, um gerade bei schwierigen anatomischen Verhältnissen ein sog. Kulissenphänomen durch Verschieben der Halsweichteile bei der Präparation zu vermeiden.
Eine durch Adipositas oder Verletzungen veränderte Halsanatomie kann das Auffinden des Ligamentum Conicum deutlich erschweren.
In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die Haut durch einen Längsschnitt zu spalten und die anatomischen Strukturen bis zur digitalen Identifikation des Ligamentum Conicum (z. B. spreizend mit einer Schere) frei zu präparieren.
A3.2 Technik
Der Markt bietet unterschiedliche Hilfsmittel zur Notfallkoniotomie an, welche unabhängig von der Technik mit möglichst wenig Übungsaufwand und komplikationsarm das Eröffnen des Ligamentum Conicum ermöglichen sollen.
Dabei lassen sich folgende Vorgehensweisen differenzieren:
• die chirurgisch anatomische Präpariertechnik und
• die Punktionstechniken, die wiederum
• als Throkartechnik den Tubus direkt mit der Punktion platzieren, oder diesen
• in Seldingertechnik nach Punktion mit einer Kanüle über einen Draht sekundär in die Trachea vorschieben
• sowie Kombinationen aus diesen Techniken.
Auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Literatur kann keine der genannten Verfahrenstechniken grundsätzlich als einfacher oder schneller empfohlen werden. Die Komplikationen der Verfahren scheinen jedoch mit der Technik verknüpft zu sein: so muss für die Präpariertechnik mit stärkeren Blutungen gerechnet werden, die Punktionstechnik scheint jedoch ein höheres Risiko für Verletzungen benachbarter Strukturen und dadurch auch für paratracheale oder bei Durchstechung der Tracheahinterwand für ösophageale zu haben.
Das notwendige Material kann in fertigen Sets beschafft werden oder auch individuell zusammengestellt werden. Wichtig ist nur, dass das Equipment bei Bedarf unmittelbar zur Verfügung steht. Allerdings sollte diese seltene Notfallmaßnahme stets mit dem Material erfolgen, mit dem der Durchführende ausgebildet wurde und trainiert hat, um ein in der Handhabung gut bekanntes und vertrautes Materialset zu verwenden. Der Einsatz von unbekanntem Material könnte gerade in einer solchen durchaus mit Stress verbundenen Situation fatale Konsequenzen haben. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat sich in der Ausbildung einheitlich auf die präparative Technik festgelegt und hält dafür im Heimatland wie in den Auslandseinsätzen das SurgiCric II®-Set (Fa. VBM, Sulz am Neckar) vor.
Die Fehlerrate der transcutanen Punktionstechniken mag darin begründet sein, dass diese Techniken für eine intakte Anatomie entwickelt wurden, also das Erkennen und Ertasten der anatomischen Landmarken, voraussetzen. Da dies gerade bei adipösen Patienten oder bei Verletzungen im Kopf-Hals-Bereich häufig erschwert sein kann, empfehlen wir die nachfolgend beschriebene chirurgisch-anatomische Technik:
1. Lagerung des Patienten mit nach hinten überstrecktem Kopf durch Unterpolsterung der Schulterblätter, soweit das in Anbetracht einer möglichen Verletzung der Halswirbelsäule möglich ist.
2. Der Durchführende steht oder kniet so neben dem Patienten, dass seine dominante Hand zum Fußende des Patienten zeigt (Rechtshänder rechts/Linkshänder links vom Patienten)
3. Mit der nicht dominanten Hand werden die Haut über dem Schildknorpel mit Daumen und Mittelfinger in Form eines nach unten offenen C straff fixiert und die anatomischen Strukturen und wenn möglich direkt das Ligamentum conicum mit dem Zeigefinger ertastet. Diese Hand bleibt in Position, bis der Tubus endgültig platziert ist.
4. Nun erfolgt ein Längsschnitt der Haut mit einem spitzen Skalpell Nr. 11 in Mittellinie vom Oberrand des Schildknorpels bis über den Ringknorpel (Schnittlänge ca. 4 cm) (
Abb. A3.3a).
5. Mit einer stumpfen Präparierschere wird das Unterhautgewebe nach links und rechts verdrängt bis das Ligamentum conicum mit dem Zeigefinger, der nicht dominanten Hand tastbar ist (
Abb. A3.3b).
6. Jetzt kann das Ligamentum conicum mit dem spitzen Skalpell (Nr. 11) quer durchtrennen werden (
Abb. A3.3c).
7. Mit dem kleinen Finger lässt sich die entstandene Öffnung ggf. vorsichtig aufdehnen und die Trachealspangen können von innen ertastet werden.
8. Schließlich kann der Tubus (6,0) oder wie in der Abbildung zu sehen eine vorgefertigte Trachelakanüle entweder mithilfe eines Kilian-Spekulums oder über einen Führungsstab (Bougie) eingeführt werden (
Abb. A3.3d).
9. Nun wird der Cuff des Tubus geblockt, die Beatmung begonnen, sowie die korrekte Lage über Auskultation und unmittelbare Capnometrie bestätigt
10. Die Sicherung des Tubus kann manuell oder beispielsweise mit Mullbinde/Pflasterstreifen erfolgen.

Abb. A3.2: Inhalt SurgiCric® II VBM, Sulz a.N.

Abb. A3.3a: Längsschnitt der Haut in Mittellinie

Abb. A3.3b: Spreizen des Unterhautgewebes

Abb. A3.3c: Querinzision des Ligamentum conicum

Abb. A3.3d: Platzieren der Trachealkanüle

Abb. A3.3e: Kanüle in Position
A3.3 Ausbildung + Training
Situationen, die eine Notfallkoniotomie erfordern, treten äußerst selten auf. Eine Ausbildung an realen Patienten, wie sie für die Intubation oder Platzierung supraglottischer Alternativen in der operativen Anästhesie möglich ist, bleibt daher ausgeschlossen. Allerdings konnte gezeigt werden, dass wiederholte Übungen an Modellen oder anatomischen Präparaten die Vertrautheit mit der Anatomie und die Anwendung der geschulten Technik erhöhen.
Vereinzelt werden hochpreisige Kurse in Zusammenarbeit mit universitären anatomischen Instituten angeboten, in denen invasive Notfalltechniken (u. a. auch die Koniotomie) an Körperspendern erlernt werden können. Diese Angebote sind durch die Zahl an Körperspendern limitiert. Entsprechend gilt es, sich für die Ausbildung und ein regelmäßiges Training auf synthetische Modelle abzustützen. Bei derzeit auf dem Markt verfügbaren Kunststoffmodelle ist die Halsanatomie jedoch deutlich vereinfacht dargestellt. Somit ermöglichen diese Modelle zwar ein Erlernen der einzelnen notwendigen Handgriffe in der richtigen Reihenfolge, können aber bei weitem nicht auf die Schwierigkeiten vorbereiten, die den Anwender unter Umständen im realen Einsatz erwarten.
Bewährt hat sich die Ausbildung an Schlachtabfällen. Ein Modell basierend auf Larynx und Schwarte vom Schwein vermittelt die Haptik von biologischem Gewebe, wenn gleich ohne Blutung, und lässt das Üben aller notwendigen Schritte zur chirurgischen Atemwegssicherung zu.
Um die Situation für die Auszubildenden realitätsnäher zu gestalten, wurde im Rahmen einer Studie eine Schaufensterpuppe entsprechend als Modellträger umgebaut (
Abb. A3.4) und durch die Verwendung von Schweineschwarte mit entsprechend mehr Unterhautfettgewebe lässt sich eine schwierige Halsanatomie simulieren. Mit diesem Modell konnte bestätigt werden, dass bei einer adipösen Halsanatomie Zeitbedarf und Komplikationsrate erhöht sind und zukünftige Trainingsmodelle solche Schwierigkeiten abbilden sollten.

Abb. A3.4: Hybridmodell mit variabler Halsanatomie
A3.4 Fazit
Die chirurgische Atemwegssicherung ist eine sehr selten erforderliche, in diesen wenigen Fällen aber absolut lebensrettende Notfall-Maßnahme (»ultima ratio«) und muss deshalb von jedem, der mit Atemwegsmanagement betraut ist, beherrscht werden. Gerade bei veränderter Anatomie (z. B. infolge von Verletzungen) hat sich die chirurgisch anatomische Präpariertechnik vorteilhaft gegenüber den Punktionstechniken erwiesen. Allerdings sollten Anwender diejenige Technik bevorzugen, mit der sie routiniert umgehen können. Das Material für die trainierte Technik muss jederzeit verfügbar sein. Sowohl die Ausbildung als auch ein regelmäßiges Training sollte an Modellen erfolgen, mit denen eine schwierige Anatomie simuliert werden kann.
Weiterführende Literatur
AWMF (2019) S1 Leitlinie »Prähospitales Atemwegsmanagement« (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/001-040.html).
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Hossfeld B, Mahler O, Mayer B, Kulla M, Helm M (2019) Necessity to depict difficult neck anatomy for training of cricothyroidotomy: A pilot study evaluating two surgical devices on a new hybrid training model. European Journal of Anaesthesiology 36: 516–523. (http://doi.org/10.1097/EJA.0000000000000993).
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B Breathing
B.1 Der Spannungspneumothorax in der Notfallmedizin
Stephan D. Kurz
B1.1 Einleitung
Ein Spannungspneumothorax entwickelt sich in der Regel aus einem Pneumothorax. Es gelangt Luft in den Pleuraspalt und es bildet sich im weiteren Verlauf ein Ventilmechanismus (Ein-Wege-Ventil). Es sammelt sich Luft im Pleuraspalt, komprimiert die Lunge, verschiebt das Mediastinum zur kontralateralen Seite und erhöht schließlich progredient den intrathorakalen Druck. Der venöse Rückstrom zum Herzen wird vermindert und es kommt damit zu einer Reduzierung des Herz-Zeit Volumens.
Die Entlastung des Pleuraspalts durch Anlage einer Thoraxdrainage ist eine sofort durchzuführende Maßnahme, um eine Instabilität oder den Tod des Patienten abzuwenden. Die Anlage einer Thoraxdrainage ist in der Notfallmedizin ein eher selten angewandtes Verfahren, gehört jedoch im Rahmen der Versorgung von Traumapatienten mit zu den entscheidenden Maßnahmen, die das Überleben des Patienten sichern (Kleber et al. 2013; Gries et al. 2006; Di Bartolomeo et al. 2001).
Dieser Buchbeitrag gibt einen Überblick über die Ätiologie, die Diagnostik, Technik und mögliche Komplikationen in der Durchführung einer notfallmäßigen Entlastung eines Spannungspneumothorax.
B1.2 Ätiologie
Der Pleuraspalt im Thorax besteht aus einer zweiblättrigen Mesothelschicht und zählt zu den serösen Häuten. Sie unterteilt sich in die Pleura visceralis (Lungenfell) als inneres Blatt der Pleura, welches die beiden Lungenflügel umhüllt und der Pleura parietalis (Rippenfell) als das äußere Blatt der Pleura. Die daraus entstehende Cavitas pleuralis (Pleuraspalt) enthält wenige Milliliter seröser Flüssigkeit und wird auch als Cavum pleurae bezeichnet. Gelangen Blut, Luft oder andere Körperflüssigkeiten in den Pleuraspalt, kann es durch deren Ansammlung zu einer Kompression der thorakalen Organe kommen.
Das klinische Bild ist abhängig von der Ausgangssituation des Patienten. Man kann grundsätzlich zwischen einem beatmeten und einem Patienten mit Spontanatmung unterscheiden. Bei einem Patienten mit Spontanatmung spricht man von einem 1-Wege-Klappenventil, das sich während des Einatmens öffnet und während des Ausatmens schließt, was zu einem progressiven Pneumothorax führt.

Abb. B1.1: Unterscheidung der verschiedenen Ursachen des Pneumothorax (Quelle: AMBOSS GmbH, »Ätiologie des Pneumothorax«, Abbildung 5096, Berlin 2021)
Merke
Die typischen klinischen Zeichen sind Dyspnoe, Tachypnoe, obere Einflussstauung (gestaute Halsvenen), eine Erhöhung des Atemzugvolumens und eine zunehmende kontralaterale Brustkorbbewegung.
Bei den Patienten unter assistierter oder kontrollierter Beatmung kommt es durch den erhöhten inspiratorischen und intrapleuralen Druck zu einer sofortigen und progredienten Abnahme des venösen Rückstroms zum Herzen, die möglicherweise häufiger zu einer Hypotonie und einem dadurch resultierenden Herz-Kreislaufstillstand führen kann (Roberts et al. 2014; Barton 1999; Martin et al. 2012; Nelson et al. 2013).
Merke
Die typischen klinischen Zeichen eines Spannungspneumothorax bei beatmeten Patienten sind ansteigende Beatmungsdrücke, sinkende Tidalvolumina, progrediente obere Einflussstauung (bläulich-livide Verfärbung von Kopf und Hals), Hypotonie und Kreislaufstillstand (elektromechanische Entkopplung).

Abb. B1.2: »Spannungshämatopneumothorax rechts. Z. n. Anlage eines Sheldon-Katheters (rote Pfeile). (© C. Kleber)
B1.3 Präklinische Diagnostik
Die wichtigste diagnostische Maßnahme ist die körperliche Untersuchung, die Auskultation (abgeschwächtes Atemgeräusch, hypersonorer Klopfschall, pulssynchrones Klicken auf der betroffenen Seite), die Inspektion (Verletzungszeichen, Symmetrie des Thorax und der Atemexkursion, paradoxe Atmung, Dyspnoe, Halsvenenfüllung) und die Palpation (Hautemphysem, Schmerzpunkte, Krepitationen, Instabilitäten des knöchernen Thorax) (Miller 2008; Di Bartolomeo et al. 2001). Je nach Einsatzsituation sind Umgebungsfaktoren wie Lärm bei der Auswahl und Deutung der Basisuntersuchung und Diagnostik zu beachten. Zu den Leitlinienempfehlungen gehören mindestens die klinische Untersuchung des Thorax und der Atemfunktion, die Bestimmung der Atemfrequenz und die Auskultation der Lunge. Diese Maßnahmen sollten im weiteren Verlauf ständig erneut durchgeführt werden. Eine elegante Methode zur präklinischen Diagnostik bietet die Ultraschallsonografie. Einen standardisierten Untersuchungsablauf bietet das sogenannte FAST-Protokoll (FAST = focussed assessment with sonography for trauma). Hierbei steht die Untersuchung nach freier Flüssigkeit im Vordergrund. Eine Erweiterung der Ultraschalldiagnostik auf die Lunge kommt beim E-FAST-Protokoll (= extended FAST) zur Anwendung.

Abb. B1.3: BARCODE-Zeichen in der Lungensonografie: Typische Wiederholungsechos im unteren Bildbereich als Zeichen eines Pneumothorax (Quelle: AMBOSS GmbH, »Barcode-Zeichen in der Lungensonografie«, Abbildung 10721, Berlin)
Merke
Die Verdachtsdiagnose Spannungspneumothorax umfasst somit das einseitig fehlende Atemgeräusch (nach Kontrolle der korrekten Tubuslage) und dem klinischen Bild einer schweren respiratorischen Störung, einer oberen Einflussstauung in Kombination mit einer Hypotension. Zu den Leitlinienempfehlungen gehören mindestens die klinische Untersuchung des Thorax und der Atemfunktion, die Bestimmung der Atemfrequenz und die Auskultation der Lunge.
B1.4 Techniken der Thoraxentlastungspunktion
B1.4.1 Einfache chirurgische Eröffnung
Die einfache chirurgische Eröffnung des Pleuraraums ist die effektivste Maßnahme zur Entlastung eines Spannungspneumothorax. Bei beatmeten Patienten entsteht ein positiver intrapleuraler Druck, bei Patienten mit Spontanatmung entsteht hingegen bei eindringender Luft in den Pleuraspalt ein negativer intrapleuraler Druck. Die allergrößte Gefahr besteht durch einen totalen Kollaps der Lunge.
B1.4.2 Nadeldekompression
Die Nadeldekompression ist eine einfache, jedoch nicht immer wirksame Maßnahme zur Entlastung der Pleura. Hierfür eignen sich in der Regel großlumige Kanülen (14G). Hohlnadeln und Thoraxdrainage mit Trokarsystemen haben ein hohes Verletzungsrisiko von Intercostalarterien bzw. intrathorakalen Organen. Zur Diagnostik und Therapie eines Spontanpneumothorax sind diese Instrumente nicht zu empfehlen (S3 Leitlinien).
B1.4.3 Praktische Durchführung
Der Patient muss (außer im Notfall) über die Maßnahme und die Komplikationen aufgeklärt werden. Anschließend wird der Patient an einen Monitor angeschlossen, erhält einen venösen Zugang und ein Analgetikum. Hierzu eignet sich beispielweise ein Opiat. Die prophylaktische Gabe eines Antibiotikums ist nicht notwendig. Es werden alle notwendigen Materialien zur Punktion vorbereitet (Abdecktücher, Instrumente, Drainage, Nahtmaterial, funktionierende Vakuumpumpe und Medikamente). Der erste anatomischen Orientierungspunkt liegt auf Höhe der Mamille des Mannes. Zur Punktion und zur Anlage einer Pleuradrainage eignet sich der 4.–6. Interkostalraum in der vorderen bis mittleren Axillarlinie und der 2.–3. Interkostalraum in der mittleren Klavikularlinie zwischen den Rippen. Unterhalb der Mamille sollte nicht punktiert werden. Es besteht sonst ein hohes Risiko der Verletzung von abdominellen Organen.
Die Anlage einer Pleuradrainage oder einer Punktion sollte unter sterilen Kautelen durchgeführt werden. Es erfolgt eine großzügige Hautdesinfektion und anschließend eine Lokalanästhesie bis in den Bereich der Pleura parietalis. Anschließend wird mit dem Skalpell eine horizontale ca. 4–5 cm lange Hautinzision durchgeführt. Mit einer stumpfen Schere oder Klemme erfolgt die Präparation der Subkutis und der Interkostalmuskulatur am Oberrand der Rippe und mithilfe eines kleinen Schnittes die Durchtrennung der Pleura.
Mit einem Finger tastet man den korrekten Zugang zum Pleuraspalt und ob eventuell Adhäsionen vorliegen.
Dann wird die Thoraxdrainage durch den präparierten Zugang mithilfe beispielsweise einer Klemme und dem eingeführten Finger als Führungsschiene eingelegt.

Abb. B1.4: Präparation mit Schere bei Anlage einer Thoraxdrainage (©Kurz, Julia 2021)

Abb. B1.5: Palpation der Pleura (© Kurz, Julia 2021).
Anschließend ist die Drainage durch eine Annaht oder mit Pflastern gegen eine Dislokation zu sichern.
B1.4.4 Ableitungsmöglichkeiten und Drainagesysteme
Das Prinzip eines Thoraxdrainagesystems ist es Flüssigkeit, Sekret und Luft aus dem Pleuraraum abzuleiten, einen negativen Pleuradruck aufrecht zu erhalten. Ein Wasserschloss soll das Eindringen von Luft von außerhalb verhindern. Die Thoraxdrainage wird an ein Steigrohr angeschlossen, welches unterhalb des Wasserspiegels in einem mit Wasser gefüllten Behälter endet. Sekret aus dem Thorax wird ebenfalls in die Wasserflasche abgeleitet. Es gibt, je nach Anwendungsgebiet, unterschiedliche Drainage und Ableitungssysteme. Nachfolgend sind die wichtigsten Systeme vorgestellt und beschrieben.

Abb. B1.6: Annaht einer Thoraxdrainage (© Kurz, Julia 2021)
Heimlich-Ventil
Das Heimlich-Ventil ist ein sogenanntes Rückschlagventil welches sowohl in der Notfall- als auch in der klinischen Versorgung Anwendung findet.
Einkammersystem
Beim Einkammersystem übernimmt der Behälter mehrere Funktionen. Sekret und Luft werden aus dem Thorax in den Behälter abgeleitet. Der Behälter ist mit Wasser gefüllt und dient somit auch als Wasserschloss. Damit soll das Eindringen von Luft von außerhalb verhindert werden.
Zweikammersystem
Analog zum Einkammersystem dient der erste Behälter nun als Auffangbehälter für das Sekret aus dem Thorax. Der zweite Behälter dient hier als Wasserschloss.
Vierkammersystem
Beim Vierkammersystem ist zusätzlich ein U-Rohr mit Manometerfunktion angeschlossen. Es folgt hintereinander angeschlossen ein Sekretbehälter, ein Wasserschloss und eine Saugleistungskontrollkammer.

Abb. B1.7: Einkammersystem (© Kurz, Julia 2021)
Merke
Das »Fisteln« einer Drainage kann durch eine unbemerkte Dislokation entstehen. Dabei dringt Luft von außen in das Drainagesystem. Deshalb sollte auf Grund zahlreicher möglicher Komplikationen, dass Drainagesystem in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Wird der Sog bei einer »fistelnden« Drainage auf »Null« gestellt, muss die Pumpe wegen der Gefahr eines Spannungspneumothorax diskonnektiert und der Behälter mit dem Wasserschloss nach außen geöffnet werden.
B1.5 Zusammenfassung
Ein Spannungspneumothorax ist in der Notfall- und Intensivmedizin eine gefürchtete Komplikation. Unbehandelt kann dies innerhalb weniger Minuten zum Tod führen. In der Versorgung von Notfallpatienten zählt dies zu den sicher vermeidbaren Todesursachen. Eine Alternative zur Entlastung gibt es nicht. Die notfallmäßige Anlage einer Thoraxdrainage erfordert ein hohes Maß an klinischer und notfallmedizinischer Erfahrung. Jeder in der Notfallmedizin tätige Arzt muss die Anlage einer Thoraxdrainage sicher beherrschen. Die stumpfe Präparation gehört im Vergleich zur Anwendung von Trokaren zu den komplikationsärmeren Verfahren.
Literatur
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Di Bartolomeo S, Sanson G, Nardi G et al. (2001) A population-based study on pneumothorax in severely traumatized patients. J Trauma 51: 677–682.
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Nelson D, Porta C, Satterly S et al. (2013) Physiology and cardiovascular effect of severe tension pneumothorax in a porcine model. J Surg Res 184: 450–457.
Roberts DJ, Leigh-Smith S, Faris PD et al. (2014) Clinical manifestations of tension pneumothorax: protocol for a systematic review and meta-analysis. Syst Rev 3: 3.
B2 Ertrinkungsunfälle
Jens Kohfahl
B2.1 Definition
Nach ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation) ist der Ertrinkungsunfall ein Ereignis, bei dem es durch Ein- oder Untertauchen des menschlichen Körpers in ein flüssiges Medium zu einer respiratorischen Beeinträchtigung kommt. Wenn das Gesicht vollständig unter Wasser oder von Wasser bedeckt ist spricht man von Submersion. Bei der Immersion befinden sich Kopf und damit die Atemwege noch Überwasser. Dies ist meistens beim Tragen einer Rettungsweste oder Schwimmhilfe der Fall. Man unterscheidet lediglich zwischen einem tödlichen oder nicht tödlichen Ertrinkungsunfall (ERC Leitlinien 2015). Die Begriffe Beinahe-Ertrinken, aktives oder passives, trockenes oder nasses, stilles oder auch sekundäres Ertrinken sollen seit Erscheinen der ERC Leitlinien 2005 (ERC Leitlinien 2005) nicht mehr verwendet werden. Die Grundlagen für diese Nomenklatur wurden auf dem »World Congress on Drowning« in Amsterdam im Jahr 2002 durch die Utstein-Style Konsensus Konferenz erarbeitet (Ahamed et al. 2006).
B2.2 Epidemiologie
Nach dem Global Report on Drowning der WHO (World Health Organization) sind im Jahr 2014 weltweit 372.000 tödliche Ertrinkungsunfälle zu verzeichnen gewesen, 90 % davon in Ländern der sog. »Dritten Welt«. Das höchste Risiko bestand für Kleinkinder im Alter von 1–4 Jahren (WHO 2014). In Deutschland ereigneten sich nach Angaben der DLRG im Jahr 2017 mindestens 404 Todesfälle durch Ertrinken. Hierbei waren vor allem ältere Menschen (ab 55 Jahre) mit 36,4 % am häufigsten betroffen (DLRG 2018).
B2.3 Pathophysiologie des Ertrinkens
Hinsichtlich des Risikos zu Ertrinken spielen folgende Einflussfaktoren eine Rolle: die Bekleidung, die Fähigkeit des Betroffenen schwimmen zu können, die Wassertemperatur, Vorhandensein von Wellen und Strömungen, das Vorhandensein einer individuellen Veranlagung Herzrhythmusstörungen zu entwickeln, die körperliche Verfassung und mögliche Begleiterkrankungen.
Auch wenn bei Hypothermie deutlich längere Reanimationszeiten noch erfolgversprechend sein können, so gilt das für den Ertrinkungsunfall nur bedingt, da der Tod durch Ertrinken nur zu 30 % infolge Hypothermie bedingt ist (Golden und Tipton 2002). Allgemein kann gesagt werden, je kälter das Wasser ist, desto geringer sind die Überlebenschancen nach akzidentellem Sturz ins Wasser. Eine Rettungsweste oder eine Schwimmhilfe (engl. PFD = Personal Flotation Device) sorgt dafür, dass der Kopf über Wasser gehalten werden kann und bedeutet einen Überlebensvorteil (Pointer 2018).
Die Dauer der zerebralen Hypoxie entscheidet über das Outcome. In der präklinischen Notfallmedizin spielt es keine Rolle ob z. B. Süß- oder Salzwasser aspiriert wurde. Ab einer aspirierten Flüssigkeitsmenge von 2 ml/kg KG kommt es zu einer klinisch relevanten Störung des Gasaustauschs über eine Schädigung bzw. Inaktivierung des alveolären Surfactant und einer ödematösen Schwellung der Alveolar- und Gefäßendothelzellen (Buschmann 2015). Nicht mehr mit dem Leben vereinbar ist, wenn Seewasser in einer Menge von 22 ml/kg KG (1.540 ml bei 70 kg) bzw. Süßwasser von 44 ml/kg KG (3.080 ml bei 70 kg) aspiriert wurde (Lunt et al. 2014).
Neben den pathophysiologischen Veränderungen am Lungengewebe sind hinsichtlich des Ertrinkungsvorgangs folgende zusätzliche Mechanismen von Bedeutung: die Fähigkeit die Luft anzuhalten (Dauer der Apnoe), die Kälteschockreaktion, der Tauchreflex, der »autonome Konflikt« (
Kap. B2.3.2) des vegetativen Nervensystems, die kälteinduzierte Hypothermie und die protektiven Effekte derselben.
Nach akzidentellem Sturz in (kaltes) Wasser können nach Golden und Tipton (2002) vier Stadien unterschieden werden, in denen der menschliche Körper unterschiedlich auf den Wasserkontakt reagiert. Während jeder Phase kann das Unfallopfer versterben. Auch wenn es keine einheitliche Definition gibt, ab wann man von kaltem Wasser spricht, so ist doch Konsens, dies ab einer Temperatur von 15°C zu tun (kälteempfindliche Individuen reagieren schon bei 23°C mit einer vertieften Atmung (Golden und Tipton 2002). Ab 10°C Wassertemperatur spricht man von sehr kaltem Wasser.
B2.3.1 1. Phase: Sofort- oder Kälteschockreaktion
Über die Thermorezeptoren der Haut vermittelt kommt es unmittelbar nach Wasserkontakt zu einem initialen massiven Atemzug, der 2–3 l umfassen kann und einer unkontrollierten Hyperventilation, die etwa nach 30 sec ihre stärkste Ausprägung erfährt und für 3–5 Minuten anhalten kann. Diese Reaktion beginnt deutlich ab 15° C und ist ab 10° C und darunter am stärksten ausgeprägt. Auch wenn das Wasser noch kälter ist (5° C) läuft die maximal ausgeprägte Reaktion nicht noch stärker ab. Hierbei kann das AMV bis zu 100 l/min (Datta und Tipton 2006) betragen. Trainierte Sportler können Werte bis 150 l/min erreichen (Hartig 2016). Auch ist die Fähigkeit in kaltem Wasser die Luft anhalten zu können deutlich reduziert (unter 17 sec) (Tipton et al. 1997). Da diese Mechanismen über den Sympathikus vermittelt werden, kommt es weiterhin zu einem Blutdruckanstieg und einer Tachykardie.
B2.3.2 »Autonomer Konflikt«
Stürzt der/die Verunfallte kopfüber ins Wasser, so wird über den Kontakt des kalten Wassers mit dem Gesicht, bei gleichzeitigem Versuch die Atmung anzuhalten, der über den Parasympathikus vermittelte Tauchreflex ausgelöst (Shattock und Tipton 2012). Dieser führt zur Bradykardie.
Über Kälteschockreaktion und Tauchreflex werden im autonomen Nervensystem zeitgleich Sympathikus und Vagus aktiviert, was zu tödlichen Herzrhythmusstörungen führen kann.
B2.3.3 2. Phase: Kälteinduziertes Schwimmversagen
Wenn die 1. Phase überlebt wird und die betroffene Person die Atmung unter Kontrolle bekommen hat, dann kann sie sich, sofern keine Rettungsweste getragen oder ein treibender Gegenstand zum Festhalten vorhanden ist, nur schwimmend an der Wasseroberfläche halten. Unter dem Kälteeinfluss werden Nervenleitgeschwindigkeit und Muskelkraft zunehmend kompromittiert. Am Ende dieser Phase kann man in kaltem bzw. sehr kaltem Wasser bis zu 60–80 % der Kraft eingebüßt haben. Dies führt zu unkoordinierten Arm- und Beinbewegungen und dazu, dass der Körper von einer horizontalen Schwimmlage in eine ineffektive vertikale Haltung gerät und der Kopf immer schwerer über Wasser gehalten werden kann. Fünf Minuten Aufenthalt in 5° C kaltem Wasser kann bei einer normal bekleideten Person bereits zu einer Reduktion von Muskelkraft und manueller Geschicklichkeit um bis zu 20 % führen (Golden und Tipton 2002). Diese Phase kann bis zu 30 Minuten andauern bevor zunehmend die Probleme der dann einsetzenden Hypothermie eine Rolle spielen.
B2.3.4 3. Phase: Hypothermie
Mit zunehmender Unterkühlung kann es im Verlauf zu Bewusstlosigkeit und Tod durch Ertrinken kommen, wenn keine Auftriebsmittel den Kopf über Wasser halten. Es muss jedoch kritisch angemerkt werden, dass eine sogenannte »ohnmachtssichere« Rettungsweste nicht wirklich »ohnmachtssicher« ist, d. h. keine offenen Atemwege im Falle einer Bewusstlosigkeit garantieren kann (Tipton et al. 2001). Für die präklinische Einschätzung des Schweregrads einer Hypothermie macht es Sinn, sich auch in der Wasser-/Seenotrettung an die modifizierte Stadieneinteilung nach dem Swiss Staging System (Durrer et al. 2003; Brown et al. 2021) zu halten (
Abb. B2.1). Durch die Zentralisation infolge der peripheren Vasokonstriktion wird zunehmend nur noch der Körperkern mit Sauerstoff versorgt.
Solange sich die Person im Wasser befindet, kann in jeder Phase der Ertrinkungstod eintreten. Prozentual schätzt man, dass den ersten beiden Phasen bis zu 50 % der Todesfälle zugerechnet werden müssen, die Hypothermie ist für weitere 30 % verantwortlich und die restlichen 20 % können in der Phase der Rettung auftreten (Golden und Tipton 2002).

Abb. B2.1: Modifizierte Stadieneinteilung nach dem Swiss Staging System (Grafik Stephan Kohfahl)
B2.3.5 4. Phase: Rettungskollaps
Mit dem englischen Begriff »circum-rescue-collapse« wird die Phase unmittelbar vor, während und nach dem Rettungsvorgang beschrieben. So wurde beobachtet, dass Verunfallte (ohne Rettungsweste) im Angesicht des nahenden Rettungsbootes, den Arm zum Winken erhoben und dadurch die restliche Luft aus der Kleidung entwich, deren Auftrieb den Körper eben noch an der Wasseroberfläche hielt (Golden und Tipton 2002).
Während des Treibens im Wasser erfolgt durch den hydrostatischen Druck, vor allem auf die unteren Extremitäten, eine Volumenumverteilung nach intrathorakal mit den bekannten Folgen der vermehrten Flüssigkeitsausscheidung und einer konsekutiven Hypovolämie. Dieses wird durch die kälteinduzierte Diurese noch verstärkt. Durch periphere Vasokonstriktion kann durch die Katecholamine (insbesondere Noradrenalin) ein Minimalblutdruck für eine gewisse Zeit aufrechterhalten werden.
Während des Rettungsvorganges spielen die vorgenannten pathophysiologischen Veränderungen im Körper insofern eine entscheidende Rolle, als beim Herausheben des Körpers aus dem Wasser der hydrostatische Druck wegfällt und es unter dem Einfluss der nun wieder einsetzenden Schwerkraft zu einem »Versacken« von Volumen in die Extremitäten und einem Blutdruckabfall kommt (Stuhr und Kohfahl 2018).
Todesfälle bis zu 24 Stunden nach der Rettung fallen ebenfalls in diese Phase.
B2.4 Afterdrop
Beim Phänomen des sogenannten »Afterdrop«, als Erklärung für Todesfälle nach der Rettung, handelt es sich, nach der Erstbeschreibung dieser Reaktion des menschlichen Körpers, um einen Abfall der rektal gemessenen Körpertemperatur ausschließlich in der Phase der Wiedererwärmung eines hypothermen Patienten (Alexander 1945; Golden und Tipton 2002). Dies darf nicht mit dem weiteren Auskühlen einer geretteten Person während eines länger andauernden Transportes verwechselt werden.
Um die Todesfälle nach Immersion (abgestürzte Piloten/Schiffbrüchige) während des 2. Weltkrieges zu erklären, wurden seinerzeit Menschenversuche im Konzentrationslager Dachau durchgeführt, wobei dieser Temperaturabfall bei der Wiedererwärmung festgestellt wurde (Alexander 1945). Man erklärte dieses Phänomen mit dem Zurückfließen von kaltem Blut aus der Peripherie nach zentral, also durch einen Temperaturgradienten von den kälteren zu den wärmeren Geweben hin. Diese (Temperatur)-»Afterdrop-Hypothese« wurde bis in die 1980er Jahre nicht infrage gestellt. Die englischen Autoren Golden und Hervey (1981) legten aber bereits 1981 dar, dass dieser Temperaturabfall gut durch die physikalischen Gesetze der Wärmeleitung zu erklären sei. Dabei geht es immer um den Ausgleich eines Temperaturgradienten zwischen tiefer gelegenen und oberflächlichen Gewebeschichten des Körpers.
In Ihrem Buch »Essentials of Sea Survival« (Golden und Tipton 2002) führen die Autoren aus, dass der »Afterdrop« am größten ist, wenn die Körpertemperatur im Rektum gemessen wird, wo der Wärmeverlust durch konduktive Wärmeabstrahlung entsteht. Am geringsten ist der Temperaturabfall, wenn die Messungen ösophageal oder im Bereich des rechten Vorhofs erfolgten, wo der Wärmetransfer durch den Blutfluss generiert wird (Brown et al. 2012).
Die Tatsache, dass ein signifikanter Temperaturabfall am Herzen selbst nicht gefunden werden konnte, auch wenn dieser im Rektum nachweisbar war, legt die Vermutung nahe, dass zurücklaufendes Blut aus der Peripherie während der Wiedererwärmung (seinerzeit mit warmem Wasser) eher eine Wärmequelle für die tieferen Gewebe darstellt, als dass es dadurch zu einer weiteren Abkühlung kommt.
Für die meisten Todesfälle während der Rettung muss daher ein kardio-vaskulärer Mechanismus als Ursache angenommen werden. Lediglich bei tief hypothermen Patienten könnte ein weiterer Temperaturabfall für das Myokard eine Rolle spielen, wodurch das Risiko steigt z. B. durch mechanische Stimuli ein Kammerflimmern auszulösen (Brown et al. 2012; Giesbrecht und Bristow 1992).
B2.5 Der Ertrinkungsvorgang aus rechtsmedizinischer Sicht
In der Rechtsmedizin werden hingegen beim Ertrinken sechs Stadien unterschieden (Widulin et al. 2009):
1. Stadium: Tiefes Einatmen beim Kontakt mit dem Wasser, Untergehen des Körpers
2. Stadium: Luftanhalten unter Wasser
3. Stadium: Zwanghaftes Einatmen unter Wasser
4. Stadium: Krämpfe mit heftigem Einatmen und schließlich Bewusstlosigkeit
5. Stadium: Atemstillstand
6. Stadium: Letzte schnappende Atemzüge, Tod
Bei der rechtsmedizinischen Obduktion kommt es allerdings vor, dass in Abhängigkeit vom Salzgehalt der Flüssigkeit, beim Ertrinken in Süßwasser aufgrund des geringeren Salzgehaltes gegenüber dem Blut, die Lungen trocken erscheinen. Hierbei ist die Flüssigkeit aufgrund des Salzgradienten aus der Lunge ins Blut diffundiert.
Beim Ertrinken im offenen Meer ist der Salzgehalt des Wassers höher als die Natriumkonzentration im Blut, sodass aufgrund des osmotischen Gradienten Flüssigkeit aus den Kapillaren in die Alveolen übertritt. Im Gegensatz zum Kliniker spricht der Rechtsmediziner aufgrund dieser pathologischen Befunde deshalb durchaus vom »trockenen« oder »feuchten« Ertrinken (Widulin et al. 2009).
B2.6 Prädisponierende Faktoren
Die entscheidenden Parameter für das Überleben nach einem Immersionsunfall sind:
1. Die Verweildauer im Wasser
2. Das Ausmaß der Hypovolämie
3. Der Grad der zeitgleich bestehenden Hypothermie
4. Die Art und Weise des Rettungsvorgangs
5. Menge und Beschaffenheit der aspirierten Flüssigkeit
6. Alter der Person
7. Verletzungen/Begleiterkrankungen
8. Die Dauer der Submersion
9. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Rettungsweste oder sonstige Schwimmhilfe (Pointer et al. 2018)
B2.7 Praktisches Vorgehen
B2.7.1 Klassifikation nach klinischem Erscheinungsbild
Grundsätzlich sollte sich klinische Ersteinschätzung und weiteres Vorgehen an der von Szpilman (Szpilman et al. 2014) vorgeschlagenen Klassifikation des Schweregrades der Ertrinkungssymptome beim Patienten orientieren:
Tab. B2.1: Einteilung in Schweregrad des Ertrinkens und Therapieempfehlung

SchweregradSymptomatikPräklinische Therapie
B2.7.2 Rettung aus dem Wasser
Äußere Einflüsse, die das Risiko für das Unfallopfer erhöhen und auch die Rettungsmaßnahmen erschweren können, sind die Wassertemperatur, Wind und Wellenbildung, Strömungen, nicht nur in schnell fließenden Gewässern, sondern auch Unterströmungen an Stränden, die Aktivität der jeweiligen Tide (Gezeitenströme) in Flüssen und Küstenbereichen oder ob es sich um Unfälle beim Tauchen handelt, wie gut die Rettungskette funktioniert und wie weit die Entfernung zum Ufer ist.
An bewachten Badeseen und Schwimmbädern ist entscheidend, dass das drohende Ertrinken rechtzeitig erkannt wird (›drowning doesn‘t look like drowning‹), da das Untergehen oft unspektakulär abläuft. Während Erwachsene häufig in einer vertikalen Körperhaltung ertrinken, treiben Kinder oft in einer horizontalen Lage kopfüber im Wasser, was mit Tauchversuchen beim Schwimmen verwechselt werden kann (Page und Griffith 2014). Immer wird es um eine zügige Rettung aus dem Wasser gehen und je nach Einsatzort möglichst ohne Eigengefährdung des Rettungspersonals unter Eigensicherung und mit persönlicher Schutzausrüstung versehen.
Für den speziellen Fall der Rettung in ein Boot im Bereich der küstennahen Gewässer und in der Seenotrettung sollte der Rettungsvorgang möglichst schonend und bei offensichtlich längerer Verweildauer im Wasser, wenn möglich, horizontal erfolgen, da immer mit einer begleitenden Hypothermie gerechnet werden muss. Im Wasser kühlt der menschliche Körper 3–4 schneller aus als an Luft der gleichen Temperatur, da die Wärmeleitfähigkeit des Wassers gegenüber der Luft 25 x höher ist.
Als technische Hilfsmittel für die horizontale Rettung eignen sich Kletternetze oder vergleichbare Personenrettungssysteme (z. B. Jason’s Cradle). Eine Sonderform stellt die Rettung über die Bergepforte beim Tochterboot eines Rettungskreuzers oder bei den Seenotrettungsbooten der DGzRS (Deutsche Gesellschafft zur Rettung Schiffbrüchiger) dar (
Abb. B2.2).
Handelt es sich beim Transportmittel um hochmotorisierte schnelle Schlauchboote oder RIBs (Fast Rescue Crafts mit Festrumpf), die bei der Fahrt den Bug (Vorderteil eines Schiffes oder Luftfahrzeugs) anheben, so sollte die verunfallte Person mit den Beinen zum Bug hingelegt werden, wodurch eine gewisse Schocklagerung erreicht wird. Ist das Transportmittel ein Helikopter, dann sollen die Füße zum Heck (hinterer Teil eines Fahrzeugs) zeigen, da der Hubschrauber beim Abflug das Heck anhebt (Golden und Tipton 2002). Dies gilt für den Fall, dass der/die Verunfallte nur transportiert werden muss und nicht reanimationspflichtig ist. In der Reanimationssituation des Ertrinkungsopfers sollte hingegen eine Kopf-Tief-Lagerung, wenn möglich, vermieden werden (
Kap. B2.7.5 Reanimation an Land), somit würde in diesem Fall die Lagerung im entsprechenden Transportmittel entgegengesetzt erfolgen (im Boot: Kopf zum Bug, und im Helikopter: Kopf zum Heck (Schlussfolgerung des Autors)).
Bei einem vertikalen Rettungsmanöver, z. B. Aufwinschen in den Helikopter in einer Rettungsschlinge, kann es zu einem drastischen Abfall des Blutdrucks kommen, verstärkt durch den Lifteffekt und mit zunehmender Dauer des Winschvorganges (Höhe des Helikopters über dem Einsatzort). Die Volumenverschiebungen in die Extremitäten sind deutlich weniger ausgeprägt, wenn nur eine geringe Höhe (z. B. 50 cm in ein Schlauchboot) zu überwinden ist.
Abb. B2.2: Rettung in ein Tochterboot der DGzRS (Quelle: Christina Schimmel)
B2.7.3 Reanimation im Boot
Hinsichtlich der Entscheidung, eine Reanimation bei einer leblosen Person ohne offensichtliche Vitalzeichen im Bereich der Seenotrettung (überwiegend küstenfernere Einsatzorte verbunden mit längeren Transportzeiten) zu beginnen, gibt es folgende kritische Überlegungen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Wiederbelebungsmaßnahmen in einem kleinen und bei Seegang schwankenden Boot nicht effektiv durchgeführt werden können. Auch ist eine Suche nach Vitalzeichen unter schlechten Witterungsbedingungen (Seegang, Kälte, Nässe, Dunkelheit) und bei räumlicher Enge kaum aussagekräftig durchführbar (Tipton et al. 2005).
Unter der Prämisse des Vorliegens einer reinen Hypothermie (ohne Hinweis auf einen abgelaufenen Ertrinkungsvorgang) empfehlen die englischen Autoren deshalb, unter der Vorstellung, das Unfallopfer könne durch die begleitende Unterkühlung und einer ›vita minima‹ vielleicht noch am Leben sein, eine Reanimation im kleinen Tochterboot nicht zu beginnen. Da man unter dem mechanischen Stimulus der Reanimation Kammerflimmern auslösen könnte, würde der Patient von der Wiederbelebung nicht mehr profitieren, da diese Maßnahme einerseits nur ineffektiv durchgeführt werden kann und andererseits während des Transports und durch Umlagerung mehrfach auch unterbrochen werden muss. Die Reanimation sollte erst an Bord des Mutterschiffes unter besseren Bedingungen stattfinden.
Um überwiegend von einer Hypothermie und weniger von einem abgelaufenen Ertrinkungsvorgang ausgehen zu können, sollten folgende Parameter vorhanden sein: Wenig Wind und Seegang sowie eine korrekt sitzende, d. h. mit Schrittgurten versehene, Rettungsweste mit übergezogener Spritzschutzhaube (Lunt et al. 2014). Das einzige aussagekräftige Kriterium für einen stattgefundenen Ertrinkungsvorgang ist der durch ein Lungenödem verursachte »Schaumpilz« vor Mund und Nase des Ertrinkungsopfers (Buschmann et al. 2015; Widulin et al. 2009). Hier müsste man die entsprechenden Basismaßnahmen mit primärer Beatmung sofort ergreifen.

Abb. B2.3: Beengtes Cockpit eines Tochterbootes mit geöffneter Bergepforte (Quelle: Dr. Jens Kohfahl)
B2.7.4 Wiederbelebungsmaßnahmen im Wasser
Wird das Ertrinkungsopfer vom Ufer aus durch Rettungsschwimmer erreicht, dann gibt es Hinweise dafür, dass der Beginn der Beatmung im Wasser einen Überlebensvorteil bedeuten kann (Szpilman und Soares 2004). Bei einer bewusstlosen und nicht spontan atmenden Person sollte demnach eine Minute (12–16 Ventilationen/min) beatmet werden. Wenn daraufhin keine Atmung einsetzt, hängt das weitere Vorgehen von der Distanz zum Ufer ab. Bei einer angenommenen Schwimmdauer von unter fünf Minuten soll während des Transportes weiterbeatmet werden. Ist das technisch nicht möglich, dann soll alle 1–2 Minuten der Schwimmvorgang unterbrochen und dann für eine Minute beatmet werden.
Ist die Distanz größer (mehr als fünf Minuten), dann soll noch eine weitere Minute vor Ort (also insgesamt zwei Minuten) beatmet werden. Wenn sich keine Lebenszeichen einstellen, dann soll das Opfer ohne weitere Beatmung an Land gebracht werden.
B2.7.5 Reanimation an Land
Der aus dem Wasser gerettete Patient wird bei zum Wasser hin abschüssigem Ufer (Strand) in Rückenlage parallel zur Wasserfläche hingelegt, d. h. Kopf und Oberkörper befinden sich auf gleicher Höhe. Es sollte keine Kopf-tief-Lagerung erfolgen, da hierdurch das Risiko für Regurgitation, Erbrechen und Aspiration erhöht ist. Der Helfer, der die Kompressionen ausführt, kniet mit dem Rücken zum Wasser neben dem Patienten. Hierdurch können die Thoraxkompressionen ergonomisch am effektivsten ausgeführt werden (Szpilman und Handley 2014).
Nur wenn die Atemwege offensichtlich massiv durch Wasser, Blut, Erbrochenem, Sand oder ähnlichem verlegt sind, sollte ein Drehen in Seitenlage und mechanische Reinigung der Mundhöhle erfolgen, ansonsten wird der Body-Check immer in Rückenlage durchgeführt (Sempsrott et al.2017).
Eine »Hands-only«/«Compression-only« CPR ist beim Ertrinkungsunfall nicht ausreichend.
Die nun folgenden Maßnahmen des Advanced-Life-Support bestehen aus: Absaugung (großvolumiger Schlauch), Oxygenierung, oro-trachealer Intubation, Etablieren eines Zuganges (i. v./i. o), Monitoring und legen einer Magensonde, da während des Ertrinkungsvorganges große Mengen an Flüssigkeit geschluckt wurden. Wegen der Perforationsgefahr sollte ein weicher Magenschlauch und kein Absaugkatheter verwendet werden, an eine HWS-Stabilisierung bei vermuteter Badeunfallverletzung muss ebenfalls gedacht werden.
AED – Elektroden sollten nach Abtrocknen der Haut aufklebt werden, auch wenn sich beim Ertrinkungsunfall nur in etwa 6 % (n = 336) der Fälle ein schockbarer Rhythmus finden lässt (Dyson et al. 2013).
Während der Reanimation kann folgendes beobachtet werden: bei Kälte kann die Kompression durch die Rigidität der Muskulatur des Brustkorbes deutlich erschwert sein. Und auch bei massiver Aspiration und einer dadurch schwer flüssigkeitsdurchtränkten Lunge fühlt sich der Thorax kaum kompressibel an.
Sollte das Opfer ein mit einem Neoprenanzug bekleideter Taucher sein, dann sollte der Tauchanzug in der präklinischen Notfallsituation nur über Bauch und Thorax aufgeschnitten und im Bein- und Beckenbereich, im Sinne einer »Anti-Schockhose«, belassen werden.
B2.7.6 Schutz vor weiterer Auskühlung
Schon während der Wiederbelebung sollte auf Schutz vor weiterer Auskühlung geachtet werden. Als Unterlage würde sich zumindest eine wasserabweisende Plastikfolie, besser noch eine zusätzliche Isomatte anbieten. Die nasse Kleidung sollte, wann immer dies möglich ist, entfernt und die Haut abgetrocknet werden. Der Körper selbst sollte zumindest primär mit einer Rettungsfolie abgedeckt werden.
Bei längeren Transportzeiten (über 30 Minuten) oder wenn die Kleidung auf Grund der Witterungsverhältnisse nicht entfernt werden kann oder wenn keine speziell gefertigten Produkte zum Wärmeerhalt verfügbar sind, dann nach der ›Hibler‹-Methode vorgehen: körpernah Rettungsfolie, dann isolierende Material, danach einwickeln in (wind-/wasserdichte) Plastikfolie/-plane (Thomassen et al. 2011).
B2.8 Suchzeiten
Bei einer (länger dauernden) Suche nach Ertrinkungsopfern stellt sich für Einsatzleiter zu irgendeinem Zeitpunkt die Frage, ob eine Reanimation noch erfolgversprechend sein kann oder ob es um die Bergung eines Leichnams geht. Dieses abzuwägen geschieht vor dem Hintergrund der möglichen Gefährdung von Einsatzkräften.
Tipton und Golden (2011) haben für ihre Empfehlung, die sich auf Unfallopfer mit kompromittierten Atemwegen (›head under‹) bezieht, die Kriterien: Dauer der Submersion und die Wassertemperatur herangezogen. Bei einer Temperatur über 6° C ist eine erfolgreiche Wiederbelebung eher unwahrscheinlich, wenn sich das Opfer länger als 30 Minuten unter Wasser befunden hat. Bei einer Temperatur unter 6° C ist ein Überleben nach 90 Minuten Submersion ebenfalls nicht wahrscheinlich.
Die Zeitmessung startet mit dem Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort.
B2.9 Überleben nach einem Ertrinkungsunfall
Quan et al. (2014) haben retrospektiv die Daten von 1.094 Ertrinkungsunfällen der Jahre 1975–1996 in drei Bezirken des Bundesstaates Washington, USA, in offenen Gewässern ausgewertet. Es ging um den Einfluss des kalten Wassers auf das Überleben. 85 % der Verunfallten waren männlich, das Durchschnittsalter betrug 27 Jahre. Die Wassertemperatur lag zu 44 % zwischen 6 und 16°C und zu 34 % unter 6°C. Ein protektiver Effekt des kalten Wassers konnte hierbei nicht festgestellt werden. Entscheidend war die Dauer der Submersion. Betrug diese mehr als 10 Minuten war ein Überleben zumindest ohne neurologische Schäden sehr unwahrscheinlich.
B2.10 Diskussion
Ertrinkungsunfälle sind seltene notfallmedizinische Ereignisse, Einsatzorte und Einsatzbedingungen vielfältig und unterschiedlich. Ertrinken kann bei Submersion und Immersion eintreten. Eine Rettungsweste kann definitiv Leben retten, aber auch bei korrektem Sitz z. B. im Wildwasser, Surfgebieten oder offener See aufgrund von Wasseraspiration den Ertrinkungstod nicht grundsätzlich verhindern.
Die Entscheidung zur unmittelbaren Reanimation im Boot oder ob primär nur zu einem Ort der besseren Versorgung transportiert wird, ist abhängig von Zustand, Bekleidung und PSA des Verunfallten. Aber auch die Besatzungsstärke und die etablierten Handlungsanweisungen der Rettungsdienstorganisation müssen berücksichtigt werden. Und ganz entscheidend ist die Gewährleistung der Schiffssicherheit in einer navigatorisch schwierigen Situation wie z. B. bei Nebel oder Strandungsgefahr des Rettungsfahrzeuges.
Eine Suche abzubrechen ist emotional stark belastend und wird durch Berichte über seltene Fälle von Überleben nach längeren Submersionszeiten zusätzlich erschwert. Jeder Träger des Rettungsdienstes muss die Sicherheit des eigenen Personals, mögliche körperliche und seelische Schäden bei ihnen und ihren Familien aber auch die Erwartungen der Angehörigen der Opfer vor dem Hintergrund der eigenen technischen Möglichkeiten, eventuell begrenzter Ressourcen an entlegenen Orten und des Kostenaufwandes abwägen.
In der Literatur findet man zu vielen Teilaspekten oftmals nur Handlungsempfehlungen.
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B3 Inhalationstrauma
Oliver C. Thamm
B3.1 Einleitung
Schädigungen der Atemwege und der Lunge durch das Einatmen von heißen und/oder reizenden Gasen werden unter dem Begriff »Inhalationstrauma« zusammengefasst (Woodson 2012). Rauchgase enthalten flüchtige chemische Bestandteile und feste Partikel, die in unterschiedlicher Zusammensetzung und Menge bei Verbrennungsprozessen entstehen. So kommt es z. B. im Rahmen von Wohnungsbränden zur Freisetzung einer Vielzahl an toxischen Substanzen, die auf verschiedene Weise die Atemwege und die Alveolen schädigen. Tabelle B3.1 gibt einen Überblick über toxische Substanzen, die bei der Verbrennung bestimmter Materialien entstehen.
Tab. B3.1: Übersicht über entstehende Toxine bei der Verbrennung bestimmter Materialien

MaterialToxine
Die direkte thermische Schädigung betrifft in der Regel nur die oberen Atemwege, da die ca. 150 C heißen Rauchgase durch einen effizienten Wärmetausch im Mund-/Rachenraum bereits stark abgekühlt werden. Eine thermische Verletzung der Trachealschleimhaut zeigt sich vereinzelt bei Inhalation von heißem Wasserdampf aufgrund der hohen Wärmekapazität von Wasser oder bei Explosionen, die einen schnelleren Übertritt der heißen Gase in tiefere Atemwege bedingen können.
Ein Inhalationstrauma kann isoliert oder in Kombination mit thermischen Schädigungen der Haut auftreten. Insbesondere in Kombination mit großflächigen Verbrennungen der Haut ist das Inhalationstrauma Hauptursache für Morbidität und Mortalität bei Brandverletzten (Edelman et al. 2006; Thompson et al. 1986; Birky und Clarke 1981). Beim Vorliegen eines Inhalationstraumas besteht ein hohes Risiko schwere Lungenkomplikationen zu entwickeln (Thamm et al. 2019). Direkt nach dem Einatmen des Rauches führen giftige Substanzen zu einer irritativen Bronchitis, gefolgt von Schleimhautödem und Schwellung der oberen Atemwege (Rabinowitz und Siegel 2002). Zusammen mit einer progressiven Atemwegsobstruktion tritt sekundär häufig eine bakterielle Superinfektion auf, die schnell zur Pneumonie mit Atelektasen bis hin zum Vollbild eines akuten Atemnotsyndroms (acute respiratory distress syndrom, ARDS) führen kann.
Bei großflächigen Verbrennungen kommt es pathognomonisch zu einem Kapillarleck (capillary leak). Dabei treten Eiweiße und Flüssigkeit aus den Gefäßen in das Interstitium über. Durch die erforderliche forcierte Flüssigkeitssubstitution werden diese pathophysiologischen Veränderungen zusätzlich aggraviert. Das resultierende Gewebeödem begünstigt die Atemwegsobstruktion und vermindert den alveolären Gasaustausch durch Erhöhung der Diffusionsstrecke.
B3.2 Symptome
Die klinischen Symptome eines Inhalationstraumas können stark variieren und sind nicht immer mit der Schwere der Schädigung korreliert. Grundsätzlich muss bei jedem Feuer in geschlossenen Räumen zunächst von einer möglichen Rauchgasinhalation ausgegangen werden und nach entsprechenden Symptomen gefahndet werden. Eine möglichst genaue Anamnese kann Aufschluss über den Unfallhergang (Verbrennung, Explosion, Flüssigkeit, Dampf, Strom), die verbrannten Substanzen (Chemie, Wohnungsbrand, Autobrand, Industrie), die mögliche Temperatur der Rauchgase und die Expositionsdauer geben. Direkte thermische Verletzungen am Gesicht (Verbrennungen der Haut, verbrannte Kopfhaare, Augenbrauen, Wimpern oder Nasenhaare) erlauben einen hochgradigen Verdacht auf ein Inhalationstrauma. Begleitend kann eine zunehmende Schwellung der Weichteile, insbesondere von Lippen, Zunge oder Augenlidern vorliegen (
Abb. B3.1).
Diese Pathologien können jedoch auch vollständig fehlen, wenn die Rauchgase bei Exposition bereits deutlich abgekühlt waren. Somit ist die Inspektion des Mund-/Rachenraumes obligat. Hierbei können Rußablagerungen oder eine Reizung der Schleimhäute aufgedeckt werden. Zusätzlich zu äußerlichen Auffälligkeiten können Husten und Heiserkeit, ein Stridor oder Bronchospasmus mit mehr oder weniger ausgeprägter Atemnot vorliegen. Bei zunehmendem Sauerstoffmangel kann Verwirrtheit oder Somnolenz bis hin zum Koma auftreten. In Kasten B3.1 sind mögliche Symptome bzw. Befunde beim Vorliegen eines Inhalationstraumas zusammengefasst.

Abb. B3.1: Ausgedehnte Gesichtsverbrennungen nach Starkstromverletzung mit verbrannten Augenbrauen, Wimpern und Nasenhaaren. Aufgrund der fulminanten Schwellung der Weichteile und oberen Atemwege erfolgte eine frühzeitige Tracheotomie.
Kasten B3.1: Mögliche Befunde beim Vorliegen eines Inhalationstraumas
Befunde beim Inhalationstrauma
Verbrennungen der Gesichtshaut
Angesängte Kopfhaare, Augenbrauen, Wimpern, Nasenhaare
Rußauflagerungen im Gesicht, Mund-/Rachenraum
Ruß im Sputum
Husten
Heiserkeit
Stridor
Bronchospasmus (Giemen)
Atemnot, Tachypnoe
Verwirrtheit
Somnolenz oder Bewusstlosigkeit
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