Kitabı oku: «Das ABCDE-Schema der Patientensicherheit in der Notfallmedizin»

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Der Herausgeber


PD Dr. med. Claas Buschmann ist Facharzt für Rechtsmedizin und war von 2007–2020 am Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin tätig. Seit 2021 ist er Stellvertretender Institutsdirektor am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Zuvor war er über zehn Jahre Lehrrettungsassistent. Zu seinen Schwerpunkten zählt die interdisziplinäre Rechtsmedizin und dabei insbesondere die Schnittstelle zwischen Rechts- und Notfallmedizin.

Claas Buschmann (Hrsg.)

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1. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-035621-4

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-035622-1

epub: ISBN 978-3-17-035623-8

Autorenverzeichnis

Prof. Dr. med. Michael Bernhard

Zentrale Notaufnahme

Universitätsklinikum Düsseldorf

Moorenstraße 5

40225 Düsseldorf

dr. Lennert Böhm

Zentrale Notaufnahme

Universitätsklinikum Düsseldorf

Moorenstraße 5

40225 Düsseldorf

PD Dr. med. Claas Buschmann

Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Campus Lübeck: Kahlhorststr. 31–35, 23562 Lübeck

Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3, 24105 Kiel

Dr. med. Saskia Etzold

Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Turmstr. 21 (Haus N)

10559 Berlin

OFA Dr. med. Andreas Harth

Nervenfachärztliche Gemeinschaftspraxis

Pfauengasse 8

89073 Ulm

PD Dr. med. Sven Hartwig

Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Turmstr. 21, Haus N

10559 Berlin

OTA Prof. Dr. med. Matthias Helm

Klinischer Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie

Oberer Eselsberg 40

89081 Ulm

Jochen Hoedtke

Abteilung für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Schmerztherapie

Asklepios Klinik Barmbek

Rübenkamp 220

22291 Hamburg

OFA PD Dr. med. Björn Hossfeld

Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Oberer Eselsberg 40

89081 Ulm

OFA Christian Jost

Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Oberer Eselsberg 40

89081 Ulm

Dr. med. Philipp Jung

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

Ratzeburger Allee 160

23538 Lübeck

Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern

Institut für Recht und Ethik in der Medizin

Lange Reihe 33

04299 Leipzig

Prof. Dr. med. Thoralf Kerner

Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin

ASKLEPIOS KLINIKUM Harburg

Eißendorfer Pferdeweg 52

21075 Hamburg

PD Dr. med. Christian Kleber

UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie (OUC)

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

An der Technischen Universität Dresden

Fetscherstraße 74

01307 Dresden

Dr. med. Jens Kohfahl

Facharzt für Allgemeinmedizin – Notfallmedizin, Betriebsmedizin, Sportmedizin

Strichweg 78

27472 Cuxhaven

Dr. rer. medic. Stephan D. Kurz, MPH

Klinik für Kardiovaskuläre Chirurgie der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Oberarzt

Augustenburger Platz 1

13353 Berlin

Dr. Matthias Lenz

Alter Güterbahnhof 13c

22303 Hamburg

Dr. med. Hartwig Marung

Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen (QUASI-G®)

Maria-Goeppert-Str. 9

23562 Lübeck

Prof. Dr. med. Benjamin Ondruschka

Institut für Rechtsmedizin

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Butenfeld 34

22529 Hamburg

Dr. rer.medic. Mike Peters, MHMM

Institut für Rechtsmedizin Berlin

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Turmstraße 21 (Haus N)

10559 Berlin

Dr. rer. medic. Sybille Peters

Psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Brandenburgische Straße 138

15366 Hoppegarten

Dr. med. Thomas Plappert

stv. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

Landkreis Fulda, Fachdienst Gefahrenabwehr O.-v.-

Weissenburg-Straße 3

36043 Fulda

Dr. med. Stefan Poloczek, MPH

Ärztliche Leitung Rettungsdienst

Berliner Feuerwehr

Voltairestr. 2

10179 Berlin

Dr. med. Marcus Rudolph

DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG

Rita-Maiburg-Straße 2

70794 Filderstadt

Universitätsmedizin Mannheim

Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin

Theodor-Kutzer-Ufer 1–3

68167 Mannheim

OSA Dr. med. Andreas Stöhr

Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie

Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Oberer Eselsberg 40

89081 Ulm

Dr. med. Markus Stuhr

Abt. für Anästhesie, Intensiv-, Rettungs- und Schmerzmedizin

BG Klinikum Hamburg

Bergedorfer Straße 10

21033 Hamburg

PD Dr. med. Oliver C. Thamm

Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie,

Helios Klinikum Berlin-Buch

Schwanebecker Chaussee 50

13125 Berlin

Prof. Dr. Michael Tsokos

Institut für Rechtsmedizin Berlin

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Turmstr. 21 (Haus N)

10559 Berlin

Gewaltschutzambulanz/Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin

Turmstr. 21 (Haus N)

10559 Berlin

Dr. med. Thomas Weisner

Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie am Campus Kiel

Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Arnold-Heller-Straße 3

24105 Kiel

Inhalt

1  Autorenverzeichnis

2  Vorwort Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen

3  A Airway

4  A1 Supra-/Extraglottische Atemwegssicherung

5 Markus Stuhr und Thoralf Kerner

6  A1.1 Atemwegssicherung in der Präklinik

7  A1.2 Supra-/Extraglottische Atemwegshilfen

8  A1.2.1 Gesichtsmaske

9  Literatur

10  A2 Endotracheale Intubation

11 Lennert Böhm und Michael Bernhard

12  A2.1 Epidemiologie der Atemwegssicherung

13  A2.2 Indikationen zur Atemwegssicherung

14  A2.3 Vorgehen bei der Atemwegssicherung

15  A2.4 Videolaryngoskopie

16  A2.5 Kapnografie

17  A2.6 Team-Time-Out

18  A2.7 Notfallnarkosekonzepte

19  A2.8 Vorwärtsstrategie: Die »Flucht nach vorn«

20  A2.9 Mögliche Komplikationen – Fehlintubation/Aspiration

21  Literatur

22  A3 Chirurgische Atemwegssicherung

23 Björn Hossfeld, Christian Jost und Matthias Helm

24  A3.1 Anatomie

25  A3.2 Technik

26  A3.3 Ausbildung + Training

27  A3.4 Fazit

28  Weiterführende Literatur

29  B Breathing

30  B.1 Der Spannungspneumothorax in der Notfallmedizin

31 Stephan D. Kurz

32  B1.1 Einleitung

33  B1.2 Ätiologie

34  B1.3 Präklinische Diagnostik

35  B1.4 Techniken der Thoraxentlastungspunktion

36  B1.4.1 Einfache chirurgische Eröffnung

37  B1.4.2 Nadeldekompression

38  B1.4.3 Praktische Durchführung

39  B1.4.4 Ableitungsmöglichkeiten und Drainagesysteme

40  B1.5 Zusammenfassung

41  Literatur

42  B2 Ertrinkungsunfälle

43 Jens Kohfahl

44  B2.1 Definition

45  B2.2 Epidemiologie

46  B2.3 Pathophysiologie des Ertrinkens

47  B2.3.1 1. Phase: Sofort- oder Kälteschockreaktion

48  B2.3.2 »Autonomer Konflikt«

49  B2.3.3 2. Phase: Kälteinduziertes Schwimmversagen

50  B2.3.4 3.Phase: Hypothermie

51  B2.3.5 4. Phase: Rettungskollaps

52  B2.4 Afterdrop

53  B2.5 Der Ertrinkungsvorgang aus rechtsmedizinischer Sicht

54  B2.6 Prädisponierende Faktoren

55  B2.7 Praktisches Vorgehen

56  B2.7.1 Klassifikation nach klinischem Erscheinungsbild

57  B2.7.2 Rettung aus dem Wasser

58  B2.7.3 Reanimation im Boot

59  B2.7.4 Wiederbelebungsmaßnahmen im Wasser

60  B2.7.5 Reanimation an Land

61  B2.7.6 Schutz vor weiterer Auskühlung

62  B2.8 Suchzeiten

63  B2.9 Überleben nach einem Ertrinkungsunfall

64  B2.10 Diskussion

65  Literatur

66  B3 Inhalationstrauma

67 Oliver C. Thamm

68  B3.1 Einleitung

69  B3.2 Symptome

70  B3.3 Diagnostik

71  B3.4 Therapieempfehlung

72  B3.5 Kohlenmonoxidvergiftung

73  B3.4 Häufige Fehler

74  Literatur

75  C Circulation

76  C1 Externe Blutstillung

77 Björn Hossfeld und Andreas Stöhr

78  C1.1 Möglichkeiten der Blutstillung

79  C1.2 Manuelle Kompression

80  C1.3 Druckverband

81  C1.1.3 Anwendung

82  C1.4 Tourniquet

83  C1.4.1 Anlage des Tourniquets

84  C1.5 Fazit für die Praxis/Ausblick

85  Literatur

86  Weiterführende Literatur

87  C2 Präklinische Beckenstabilisation

88 Christian Kleber

89  C2.1 Hintergrund

90  C2.2 Das Übersehen der instabilen Beckenverletzung – »Erkennen ist die Kunst«

91  C2.3 Das Unterlassen der externen Beckenstabilisation trotz Beckenringverletzung mit hämodynamischer Instabilität

92  C2.4 Der unsachgemäß angelegte Beckenstabilisator – mangelnde Reposition/kritische Kompression

93  C2.5 Normalisierung des Blutdruckes bei instabiler Beckenverletzung mit innerer Blutung

94  C2.6 Volumensubstitution über einen intraossären Zugang der Tibia und high-flow Katheter der Vena femoralis bei instabiler Beckenringverletzung mit innerer Blutung

95  Literatur

96  C3 Die präklinische Notfallthorakotomie

97 Marcus Rudolph

98  C3.1 Einleitung

99  C3.2 Indikationen

100  C3.3 Team

101  C3.4 Material

102  C.3.5 Technik

103  C3.6 Zusammenfassung

104  Literatur

105  C4 Die akute Aortendissektion Stanford Typ A: Entscheidende Maßnahmen in der präoperativen Versorgung

106 Stephan Kurz und Thomas Plappert

107  C4.1 Take home message

108  C4.2 Einleitung

109  C4.3 Inzidenz, Mortalität und Outcome

110  C4.4 Der akute Brustschmerz im Rettungsdienst

111  C4.5 Antikoagulanzien beim akuten Brustschmerz

112  C4.6 Die einzelnen Versorgungsabschnitte

113  C4.7 Aortentelefon

114  Literatur

115  D Disability

116  D1 Neurologische Erkrankungen im Rettungsdienst

117 Andreas Harth

118  D1.1 Schlaganfall

119  D1.1.1 Praktisches Vorgehen bei Verdacht auf einen Schlaganfall

120  D1.2 Generalisierter tonisch klonischer Krampfanfall (GTKA)

121  D1.3 Differentialdiagnose Krampfanfall und konvulsive Synkope

122  D1.4 Differentialdiagnose Krampfanfall und psychogener Krampfanfall

123  D1.5 Unklare Bewusstseinsstörung

124  D1.5.1 Akuter Schwindel

125  D1.5.2 Therapeutisch

126  D1.5.3 Kopfschmerz

127  D1.5.4 Meningitis/Enzephalitis

128  Literatur

129  E Environment/Exposure

130  E1 Extremitätenverletzungen

131 Christian Kleber

132  E1.1 Hintergrund

133  E1.2 Übersehen von externen Blutungen und insuffiziente präklinische Blutungskontrolle

134  E1.3 Inadäquate präklinische Blutungskontrolle

135  E1.4 Unterlassung Reposition von Luxationsfrakturen

136  E1.5 Inadäquate Versorgung einer Amputationsverletzung

137  Weiterführende Literatur

138  E2 Fallstricke und Besonderheiten beim Kindernotfall

139 Thomas Weisner und Philipp Jung

140  E2.1 Beurteilung im Notfall

141  E2.1.1 Allgemeinzustand

142  E2.1.2 Atmung

143  E2.1.3 Hautkolorit/Hautperfusion

144  E2.2 Problemorientierte Behandlungsstrategien, eingeteilt nach dem ABCDE-Schema

145  E2.2.1 A: (Airway) Atemwege

146  E2.2.2 B: (Breathing) Atmung

147  E2.2.3 C: (Circulation) Kreislauf

148  E2.2.4 D: (Disability) Neurologie

149  E2.2.5 E: (Environment/Exposure) Umgebung/Umstände

150  Literatur

151  Literatur zum Text bei den Autoren, spannende weiterführende Literatur hier

152  E3 Kinderschutz

153  E3.1 Kindesmisshandlung – Befunde erkennen

154 Michael Tsokos und Saskia Etzold

155  E3.1.1 Einleitung

156  E3.1.2 Schütteltrauma

157  E3.1.3 Battered Child Syndrome

158  Literatur

159  E3.2 Medizinrechtliche Aspekte der Schweigepflicht in der Notfallmedizin – unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Kinderschutzes

160 Mike Peters und Sybille Peters

161  E3.2.1 Einleitung

162  E3.2.2 Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht

163  E3.2.3 Zusammenfassung

164  Literatur

165  Anhang

166  E4 Der richtige Umgang mit Patientenverfügungen und anderen Vorsorgedokumenten im Notfall

167 Mike Peters und Bernd-Rüdiger Kern

168  E4.1 Einleitung und Hintergrund

169  E4.2 Reanimationsmaßnahmen

170  E4.2.1 a) »Berechtigter«

171  E4.2.2 b) Bevollmächtigter

172  E4.3 Patientenverfügung

173  E4.4 Problemfeld Krankenhauseinweisungen

174  E4.5 Sonderfall überlebter Suizid des Patienten

175  Literatur

176  Anhang

177  E5 Never Events im Rettungsdienst

178 Hartwig Marung, Stefan Poloczek und Matthias Lenz

179  E5.1 Warum »Never Events« im Rettungsdienst?

180  Literatur

181  E6 Kohlenmonoxidintoxikationen

182 Sven Hartwig

183  E6.1 Epidemiologie und Historisches

184  E6.2 Physikochemische Eigenschaften von Kohlenmonoxid

185  E6.3 Pathomechanismus der Kohlenmonoxidintoxikation

186  E6.4 Kohlenmonoxidquellen

187  E6.5 Symptomatik und Diagnostik der akuten Intoxikation

188  E6.6 Präklinische Therapie

189  E6.7 Klinische Therapie

190  Literatur

191  E7 Todesfeststellung und Leichenschau

192 Benjamin Ondruschka

193  E7.1 Einleitung

194  E7.2 Todesfeststellung

195  E7.2.1 Reanimationsabbruch

196  E7.2.2 Sichere Todeszeichen

197  E7.3 Leichenschau

198  E7.3.1 Besonderheiten im Notarztdienst

199  E7.3.2 Festlegung der Todesart

200  E7.4 Meldepflichten

201  Literatur

202  E8 Einsatztaktik

203 Jochen Hoedtke

204  E8.1 Eigenschutz

205  E8.2 Ressourcenbewertung/Einwirkende Kräfte/Umgebungsbedingungen

206  E8.3 Eingeschränkte/veränderte/unterschiedliche Wahrnehmung der Realität

207  E8.4 Ersteinschätzung

208  E8.5 Prioritätenorientierte strukturierte Basisuntersuchung UND Behandlung (ABCDE)

209  E8.6 Besondere Lagen

210  E8.6.1 Alle raus! Polizeiliche Lagen

211  E8.6.2 Alles rein! Großschadensereignis/Massenanfall von Verletzten (MANV)

212  Literatur

213  E9 Präklinische Behandlung schwerer Verbrennungen

214 Oliver C. Thamm

215  E9.1 Einleitung

216  E9.2 Verbrennungsgröße

217  E9.3 Verbrennungsgrade

218  E9.4 Symptome

219  E9.5 Diagnostik

220  E9.6 Therapieempfehlung

221  E9.7 Häufige Fehler

222  Literatur

223  Stichwortverzeichnis

Vorwort
Rechts- und Notfallmedizin: Gemeinsamkeiten und Schnittmengen

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie halten gerade ein Notfallmedizinbuch in Händen, dessen Herausgeber möglicherweise zunächst Verwunderung auslöst: Ein Rechtsmediziner? Rechtsmedizin? Die »Leichenfledderer«, die mit den Toten, den Gruselgeschichten, den ausgefeilten Labormethoden aus dem Fernsehen? Was haben die Notfallmediziner damit zu tun – Tag und Nacht mit Blaulicht unterwegs, um Notfallpatienten auf hohem medizinischem Niveau zu versorgen, ihnen gelegentlich sogar das Leben zu retten?

Zwischen Notfallmedizin und Rechtsmedizin existieren zwar erhebliche Unterschiede in der Herangehensweise an den jeweilig zu bearbeitendem Fall (kurativ-therapeutisch vs. retrospektiv-rekonstruktiv), es sind allerdings auch Gemeinsamkeiten und Schnittmengen erkennbar. Auch aus meiner eigenen beruflichen – rechtsmedizinischen – Biografie heraus kann ich dies nur bestätigen; Beispiele hierfür sind die rechtsmedizinische Bewertung von Reanimationsverletzungen, die Erhebung epidemiologischer Daten zur Traumaletalität oder die Analyse traumatischer Todesfälle.

Medizin ist interdisziplinär; bereits im Medizinstudium erfolgt Vermittlung der Lerninhalte in verschiedenen Lehrformaten nach medizinischen Entitäten und interdisziplinär statt fachbezogen – also so, wie der Patientin (der ja meist nicht nur ein isoliertes medizinisches Problem hat) auch in der Realität vor dem behandelnden Arzt steht. Auch an der präklinischen Notfallversorgung beteiligen sich zahlreiche Disziplinen. Es bestehen sicher nicht bei jedem Notfallbild rechtsmedizinische Bezüge; wir wollen mit dem vorliegenden Buch diese auch nicht zwanghaft herstellen. Insgesamt gewinnen aber Algorithmen eine zunehmende Bedeutung in der Medizin, auch in der Notfallmedizin, insbesondere bei der Versorgung Schwerverletzter. Das Buch gibt einen Überblick über häufige notfallmedizinische Krankheitsbilder unter dem Aspekt der Sicherheit des Notfallpatienten und benennt Do‘s and Dont’s. Die Gliederung orientiert sich dabei am aus der Traumaversorgung bekannten ABCDE-Schema und macht deutlich, dass standardisierte Versorgungsabläufe nicht nur für spezielle Patientengruppen wichtig sind, sondern auch interdisziplinär verstanden werden müssen. Die Autoren sind sämtlich notfallmedizinische Experten im jeweiligen Fach.

Die Notwendigkeit, bestehende notfallmedizinische Algorithmen und Abläufe kontinuierlich zu evaluieren und fortzuentwickeln, ist – wie in jedem anderen Teilgebiet der Medizin auch – offensichtlich. Die notfallmedizinische Forschung unterliegt allerdings besonderen Bedingungen und Erschwernissen; so werden Notfallpatienten beispielsweise generell als nicht-einwilligungsfähig angesehen. Hieraus resultiert eine recht spärliche notfallmedizinische Datenlage, verglichen mit klinischen Verlaufsbeobachtungen unter kontrollierten Bedingungen. Nach notfallmedizinischer Behandlung werden Verstorbene jedoch häufig einer rechtsmedizinischen Untersuchung zugeführt. Hieraus lässt sich ein erhebliches wissenschaftliches Potenzial ableiten. So erbrachte beispielsweise unsere epidemiologische Auswertung traumatischer Todesfälle innerhalb eines Jahres teils erstaunliche Ergebnisse, deren Implikationen nun in die notfallmedizinische Praxis umgesetzt werden müssen und u. a. ihren Niederschlag in den aktuellen Reanimationsleitlinien des ERC gefunden haben… Wir arbeiten weiter daran.

Die Rechtsmedizin entwickelt sich unter dem permanenten Innovationsdruck aus Wissenschaft, Praxis und Ökonomie ständig weiter und blickt weit über den eigenen Tellerrand hinaus. Gleiches gilt für die Notfallmedizin: Bereits heute werden Verfahren wie die präklinische Sonografie durchgeführt und notfallmedizinische Artikel und Gerätschaften wie intraossäre Zugänge, mechanische Reanimationshilfen, pneumatische Beckenschlingen, Larynxtuben und vieles mehr verwendet, die weit über den mittlerweile in der (rechts-)medizinischen Allgemeinbildung fest verankerten i. v.-Zugang oder den Endotrachealtubus hinausgehen. Auch der medizinisch unbeleckte »Krankenwagenfahrer« ist Geschichte, stattdessen wird heute die Notfallmedizin in Deutschland flächendeckend durch hochqualifiziertes Personal sichergestellt. Darauf können wir stolz sein, müssen aber mit der weiteren rasanten Entwicklung auch Schritt halten – hierzu gehört nicht nur der Blick nach vorn, sondern auch zurück. Wo können wir besser werden? Wo müssen bestehende Dinge kritisch hinterfragt werden? Wie können sich in diesem Kontext Rechtsmedizin und Notfallmedizin zum Wohl zukünftiger Patienten sinnvoll ergänzen? Lassen Sie uns hierzu einige kurze Überlegungen anstellen:

Zunächst kann der Notfallmediziner in forensisch relevanten Todesfällen zur rechtsmedizinischen Rekonstruktion häufig wichtige Informationen beisteuern (Auffindesituation, durchgeführte Maßnahmen, ggf. Handlungsfähigkeit etc.) und bei zukünftigen Einsätzen eventuell sogar rechtsmedizinische »Blickwinkel« einnehmen. Aber auch der Rechtsmediziner kann von eigenen notfallmedizinischen Kenntnissen nicht nur retrospektiv bei Leichenschau und Obduktion, sondern auch aktiv im Rahmen des eigenen ärztlichen Handelns profitieren, beispielsweise hinsichtlich rechts-, aber auch notfallmedizinischer Aspekte bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit von Prozessbeteiligten vor Gericht.

Goldstandard der notfallmedizinischen Qualitätskontrolle im Todesfall ist zweifellos die Obduktion; bildgebende postmortale Verfahren können ergänzend sinnvoll eingesetzt werden. Zunächst dürfen medizinische Sachverhalte in nicht-natürlichen/ungeklärten Todesfällen mit laufenden Todesermittlungsverfahren und polizeilich beschlagnahmten Leichen aber selbstverständlich nicht unbeschränkt kommuniziert werden. Auftraggeber (und damit Verfahrensherr) ist stets die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft, die im konkreten Einzelfall die Erlaubnis zur »externen« Weitergabe geben muss. Generell sind Fallkonferenzen zur retrospektiven Evaluation besonderer Einzelfälle mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft jedoch durchführbar. Wir konnten in juristisch »unbedenklichen« Einzelfällen nach Einhaltung des Procedere bereits gelegentlich interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Beteiligung von Rechts- und Notfallmedizin abhalten, und der »Aha«-Effekt auf beiden Seiten war zum Teil beträchtlich: Präklinische Behandlungspfade wurden in Kenntnis der Obduktionsbefunde diskutiert, aber auch notfallmedizinische Artefakte am Leichnam konnten eingeordnet werden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die Anmerkung, dass die rechtsmedizinische Interpretation unnötig erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, wenn notfallmedizinische Artefakte nicht oder nur indirekt/eingeschränkt feststellbar bzw. dokumentiert sind. Die notfallmedizinische Arbeit kann rechtsmedizinisch nur evaluiert werden, wenn durch die Notfallmedizin eine suffiziente Dokumentation sämtlicher Maßnahmen erfolgt ist, diese mit den erhobenen Befunden und am/im Leichnam verbliebenen Materialien verglichen werden können und Übereinstimmung besteht. Ebenfalls kann nur auf diesem Wege für die Notfallmedizin Rechtssicherheit bezüglich der Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen hergestellt werden. Weiter kann nicht nur die Durchführung notfallmedizinischer Maßnahmen (mit eventuellen medizinischen Komplikationen), sondern vor allem das Unterlassen notfallmedizinischer Maßnahmen von rechtsmedizinischer, ggf. sogar juristischer Bedeutung sein. Neben der Beurteilung von notfallmedizinischen Artefakten am/im Leichnam muss bei Leichenschau und Obduktion auch ggf. die Nicht-Durchführung indizierter notfallmedizinischer Maßnahmen hinterfragt werden.

Zukünftig wäre auch die anonymisierte Vernetzung rechtsmedizinischer Obduktionsergebnisse mit klinischen Datenbanken nicht nur denkbar, sondern wünschenswert. Zweifellos werden Studiennetzwerke als Perspektive in der notfallmedizinischen Forschung in naher Zukunft an Bedeutung gewinnen. Insgesamt weist die interdisziplinäre Kooperation zwischen Notfall- und Rechtsmedizin nicht nur ein hohes notfallmedizinisches Fortbildungspotenzial im jeweiligen Einzelfall auf, sondern auch ein erhebliches forscherisches Innovationspotenzial insbesondere bezüglich der retrospektiven Evaluation präklinischer Notfallmaßnahmen und Algorithmen. Aktuell bilden derartige Kooperationen in Deutschland allerdings (noch) die Ausnahme.

Liebe Leserinnen und Leser, die fachliche Beschäftigung mit den vielfältigen Facetten des menschlichen Todes ist nicht nur in der Rechtsmedizin, sondern auch in der Notfallmedizin von täglicher Relevanz. »Sterben« und »Tod« waren jedoch lange gesellschaftlich tabuisierte Themen und sind es z. T. heute noch. In der Rechtsmedizin, aber auch in der Notfallmedizin gehören diese Themen allerdings zur täglichen Realität. Ob das Leben nun eine Krankheit ist, die mit dem Tode endet, sei dahingestellt. Der Tod ist aber bekanntermaßen die gravierendste Diagnose, die einen Menschen treffen kann (und die uns alle treffen wird!). Jährlich sind > 850.000 Menschen in Deutschland betroffen, wovon sich ca. 450.000 Todesfälle außerhalb eines Krankenhauses ereignen und somit regelmäßig in den präklinischen Bereich der Notfallmedizin fallen. Miterlebte Todesfälle konfrontieren notfallmedizinisches Personal stets mit besonderen Herausforderungen medizinischer, einsatztaktischer und manchmal auch seelischer Art. Emotional belastende Begleitumstände (z. B. junges Lebensalter, Selbst-, Fremdtötung) können die Situation zusätzlich erschweren. Gelegentlich wird der Tod aus Sicht der Notfallmedizin auch als medizinische Niederlage erlebt, teilweise sogar als persönliches Versagen bewertet. Ein trotz notfallmedizinischer Behandlung verstorbener bzw. sterbender Patient bedeutet aber natürlich keinesfalls ein Versagen des Rettungsteams. Ein kritisches Hinterfragen eines solchen Einsatzes sollte aber stets erfolgen. Wir sind weder »Leichenfledderer« auf der einen Seite noch »Krankenwagenfahrer« auf der anderen Seite, sondern Profis in unserem jeweiligen Bereich – und dabei gar nicht so weit voneinander entfernt. Wir können viel voneinander lernen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nicht nur viel Spaß beim Lesen, sondern vor allem viel Erfolg bei der Umsetzung der Tipps aus dem Buch.

Dr. Claas Buschmann

Berlin, im September 2021

Türler ve etiketler

Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
29 temmuz 2025
Hacim:
398 s. 115 illüstrasyon
ISBN:
9783170356238
Telif hakkı:
Bookwire
İndirme biçimi:

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