Kitabı oku: «Digitalisierung im Krankenhaus», sayfa 6

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4.1 Förderkriterium Interoperabilität

Wie erwähnt sind die meisten Vorhaben nur dann förderungsfähig, wenn sie die Vorgaben zur Interoperabilität erfüllen. Für den Austausch von Gesundheitsdaten sind diese insbesondere durch die Nutzung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards gekennzeichnet. Damit soll eine durchgehende einrichtungsinterne und einrichtungsexterne Interoperabilität digitaler Dienste erreicht werden (s. Abb. 1).

Abb. 1 Zu bewerkstelligende Aufgaben für Interoperabilität

Ausdrücklich wird damit auch der Horizont der Digitalisierungsbemühungen umrissen, denn zukünftige interoperable Lösungen im Krankenhaus sollen nicht notwendigerweise an den Mauern des Gebäudes enden, sondern im Sinne der Patientensicherheit überall dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden. Daher werden – neben den Ebenen mit Fokus auf Inhalt und Technik, also der funktionalen, syntaktischen und semantischen Interoperabilität – auch Aspekte von Sicherheit und Transport sowie organisatorische Anforderungen zu berücksichtigen sein.

Zudem wird auf die Vorgaben zur Interoperabilität verwiesen, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Sozialgesetzbuch V ergeben. Schließlich sollen Dokumente rund um den Patienten immer auch in dessen elektronische Patientenakte fließen können.

Ohne Frage wirken diese Vorgaben nicht nur auf den Austausch von Gesundheitsdaten, sondern auch auf die Speicherung und die Analysemöglichkeiten. Dies ist insbesondere in der Hinsicht des Fördertatbestands 7 zu Cloud-Computing bedeutsam. Mit der Nutzung von Daten in der Cloud verlässt man den klassischen Bereich proprietärer Datenbankschemata einer jeden individuellen Anwendung. Vielmehr sind die Herausforderungen der Datenhaltung mittels interoperabler kleiner, semantisch abgeschlossener und untereinander vernetzter Einheiten (in FHIR als Ressourcen bezeichnet) zu bewältigen. Die Methoden und Werkzeuge dazu sind vorhanden, sodass sich auf die inhaltliche Ausgestaltung konzentriert werden kann. Deutschland hat sich in verschiedenen Bereichen dazu bereits auf den Weg gemacht.

Zur Erlangung von durchgehender einrichtungsinterner und einrichtungsexterner Interoperabilität schreibt das Gesetz den Durchlauf einer Kaskade zur Auswahl der Festlegungen für offene und standardisierte Schnittstellen fest (s. Abb. 1).

Diese Reihenfolge sieht vor, dass zunächst betrachtet werden muss,

ob ein Medizinisches Informationsobjekt (MIO) vorhanden ist oder

ein Standard im Interoperabilitätsverzeichnis der gematik (vesta) als empfohlen ausgezeichneter Standard bzw. Profil enthalten ist.

Abb. 2 Auswahlkaskade für die Festlegungen für offene und standardisierte Schnittstellen

In der Abbildung 2 ist dieser Schritt mit (1) gekennzeichnet.

Sollte hier nichts Passendes gefunden werden, müssen entsprechende Lösungen über einen existierenden offenen, internationalen anerkannten Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandard umgesetzt werden, z.B. durch eine FHIR-Profildefinition oder ein IHE-Integrationsprofil (2).

Nur wenn es auch hierzu nichts Passgenauem gibt, wird die Profilierung eines existierenden offenen, international anerkannten Schnittstellen- und/oder Interoperabilitätsstandards empfohlen (3). Die Erstellung der Profile und Leitfäden sollte nach den Best Practices geschehen, die Ergebnisse müssen letztlich im Interoperabilitätsverzeichnis der gematik (vesta) veröffentlicht werden.

Als offene, international anerkannte Standards gelten insbesondere diejenigen, die auch im sogenannten Joint Initiative Council for Global Health Informatics Standardization (JIC, URL: http://www.jointinitiativecouncil.org; abgerufen am 22.06.2021) vereint sind.

Weitere Hinweise zu Standards, Profilen und Leitfäden finden sich im Kapitel IV.4. Weitergehende Informationen zu Aktivitäten rund um die Standardisierung können hier eingesehen werden:

HL7 Deutschland e.V., URL: www.hl7.de (abgerufen am 22.06.2021)

IHE Deutschland e.V., URL: www.ihe-d.de (abgerufen am 22.06.2021)

Medizininformatik-Initiative, URL: www.medizininformatik-initiative.de (abgerufen am 22.06.2021)

Liste der medizinischen Informationsobjekte (MIO) bisher, URL: https://mio.kbv.de/site/mio#tab-Alle+MIOs (abgerufen am 30.06.2021)

Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG), URL: www.sitig.de (abgerufen am 22.06.2021)

4.1.1 Technische und syntaktische Standards

Im Bereich der technischen und syntaktischen Standards sind im Joint Initiative Council die Standards von ISO, CEN, CENELEC, HL7, NEMA (DICOM) vereint. Für Vorhaben im Rahmen der KHZG sind hier die Profile durch HL7 und IHE ausdrücklich genannt. Des Weiteren kommen Profile von offenen, anerkannten internationalen Standards infrage, die ein ordentliches Konsentierungsverfahren durchlaufen haben, entweder

bei einer nationalen Standards Developing Organization (SDO) mit Schwerpunkt Gesundheitswesen oder

im nationalen Interoperabilitätsforum (s. interoperabilitaetsforum.de).

Im Besonderen werden die deutschen FHIR-Basisprofile genannt, die wiederum bereits Grundlage waren und sind für weitergehende Verfeinerungen bei den schon erwähnten Medizinischen Informationsobjekten (MIO) oder auch den Profilen und Leitfäden der Medizininformatik-Initiative im wissenschaftlichen Bereich. Eine völlige Uniformität ist bei diesen Profilen sicherlich nicht gegeben, dazu sind die Zielsetzungen und Spezialisierungen oft zu different. Aber durch die Ableitungen und Verflechtung der Profile wird eine weitgehende Homogenität erreicht, die die Umsetzung durch die Industrie deutlich erleichtern soll.

Weitere Hinweise zu technischen und syntaktischen Standards finden sich hier

Landeseite zu FHIR bei HL7 Deutschland, URL: https://hl7.de/themen/hl7-fhir-mobile-kommunikation-und-mehr/ (abgerufen am 22.06.2021)

Kurzeinführung in FHIR, URL: https://hl7.de/themen/hl7-fhir-mobile-kommunikation-und-mehr/warum-fhir/ (abgerufen am 22.06.2021)

interoperabler Datenaustausch durch Informationssysteme im Krankenhaus (IsiK), gematik, Spezifikationen unter URL: https://simplifier.net/IsiK (abgerufen am 22.06.2021)

Corona Component Standards, Informationsplattform und Verzeichnis für Interoperabilitätskomponenten zur Bestreitung der Corona-Pandemie, URL: www.cocos.team (abgerufen am 22.06.2021)

FHIR-Basisprofile für Deutschland, Spezifikationen unter URL: https://simplifier.net/BasisprofilDE (abgerufen am 22.06.2021)

FHIR-Profile der Medizininformatik-Initiative, URL: https://simplifier.net/organization/koordinationsstellemii (abgerufen am 22.06.2021)

Medizinische Informationsobjekte (MIO), URL: https://mio.kbv.de (abgerufen am 22.06.2021)

SGB V § 373 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung, URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__373.html (abgerufen am 22.06.2021)

4.1.2 Semantische Standards

Auch im Bereich der Semantikstandards, also Terminologiesystemen, die Begriffen Codes zuordnen, wird als Richtschnur auf die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichten Angebote verwiesen. Neben den bekannten Terminologien wie ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten) oder OPS (Klassifikation für Operationen und Prozeduren) ist das Semantikzentrum des BfArM seit Anfang 2021 auch zuständig für die Terminologien

LOINC (Logical Observation Identifiers Names and Codes), eine Sammlung von Codes für Untersuchungs- und Testergebnissen aus Labor und Klinik, sowie

SNOMED CT („Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms“), eine medizinische Fachterminologie mit Begriffen und Beziehungen der Begriffe in einem semantischen Netzwerk.

Hier ist anzumerken, dass die Einführung vor allem schrittweise erfolgt, denn die sachgerechte Verwendung dieser Terminologien setzt eine solide handwerklich ordentliche Umsetzung voraus. Gerade für den Bereich SNOMED CT hält das BfArM Informationsveranstaltungen, Workshops und Anwenderforen ab. SNOMED International schlägt für die Einführung einen Stufenplan vor. So kann man zunächst mit einfachen Mappings und Codelisten beginnen, bevor man die weitergehenden Möglichkeiten wie die Hierarchie, das semantische Netzwerk der SNOMED-Codes oder anspruchsvolle Analysen und Clinical Reasoning ausschöpft.

Weitere Hinweise zu Semantikstandards finden sich hier:

LOINC: The international standard for identifying health measurements, observations, and documents, URL: https://loinc.org (abgerufen am 22.06.2021)

SNOMED International: global standards for health terms, an essential part of improving the health of humankind, URL: https://www.snomed.org (abgerufen am 22.06.2021)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Klassifikationssysteme, Semantikzentrum, URL: https://www.bfarm.de (abgerufen am 22.06.2021)

National Release Center für SNOMED CT in Deutschland, URL: https://www.bfarm.de/DE/Forschung/SNOMED-CT-NRC/_node.html (abgerufen am 22.06.2021)

4.2 Bemerkungen zur Interoperabilität bei ausgewählten Fördertatbeständen
4.2.1 Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen resp. informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik

Die digitale Eigenanamnese auf der Basis digitaler Fragebögen spielt auch in vielen anderen Bereichen eine starke Rolle. Besonders in Pandemiezeiten haben sich standardisierte Fragebögen und die Speicherung bewährt, beispielsweise durch den Einsatz von FHIR Questionnaires und Questionnaire Responses. Hier ist an den Aspekt zu denken, Questionnaires auch zentral (im Krankenhaus oder für das ganze Gesundheitswesen) zur Verfügung zu stellen (Questionnaire Repository) und vor Ort einzusetzen.

Zugleich muss die Transformation von Antworten in Fragebögen hin zu einzelnen klinischen Informationen im Auge behalten werden. So ist eine in einer digitalen Eigenanamnese erhobene Beschwerde bei einer Notfallsituation als subjektiver Grund der Vorstellung zugleich auch der datentechnische Startpunkt von diagnostischen und therapeutischen Aktivitäten.

4.2.2 Fördertatbestand 2: Patientenportale

Es gilt hier zunächst Ähnliches zu digitalen Fragebögen wie beim Fördertatbestand (FTB) 1. Beim Entlassmanagement, das exemplarisch schon heute digital umgesetzt ist, ist darauf zu achten, dass bereits vorhandene Lösungen weiter ausgebaut werden. Der elektronische Arztbrief ist schon vor über zehn Jahren spezifiziert (s. Kap. IV.4). die dort fachinhaltlichen und terminologischen Festlegungen gelten auch heute noch und sollten für neuere Vorhaben übernommen werden.

4.2.3 Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

Für eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperable Pflegedokumentation wurden in der jüngsten Vergangenheit erhebliche Vorarbeiten geleistet. Der elektronische Pflegebericht liegt in einer durch die Expertinnen und Experten des Interoperabilitätsforums abgestimmten ersten Fassung vor. Im Rahmen der Medizinischen Informationsobjekte wird die digitale Pflegeüberleitung diskutiert und spezifiziert. Hier besteht fachinhaltlich noch erheblicher Abstimmungsbedarf, nicht zuletzt auch durch unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der Pflege auf das Thema Dokumentation.

Erleichterung kann hier die Migration von Pflegeterminologien wie etwa der Internationalen Klassifikation für die Pflegepraxis (International Classification of Nursing Practice, ICNP) hin zu SNOMED CT bringen. Zugleich macht das für ICNP zuständige International Council of Nurses (ICN) vor, wie im Bereich der Interoperabilität Teamwork gelebt wird und fachinhaltliche Festlegungen und terminologische Spezifikationen Hand in Hand gehen: Die vom ICN vorgegebenen Fachinhalte und Strukturen werden von SNOMED International mit adäquaten Codes versehen, veröffentlicht und gepflegt.

4.2.4 Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

Strukturierte Medikation ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet, die Förderung hier mehr als willkommen. So musste beispielsweise die Medizininformatik-Initiative Medikationsdaten aus den Abrechnungsinformationen ableiten. Das ist „besser als nichts“, aber es kann durch diesen FTB erheblich verbessert werden.

Bei der Digitalisierung des Medikationsmanagements ist darauf zu achten, dass Anwendungen nicht solitär betrachtet werden. Ein Medikationsplan für den Patienten, den er bei der Entlassung und in patientenverständlicher Sprache übergeben bekommt, und das interkollegiale Medikationsmanagement, an dem Gesundheitsdienstleistende verschiedener Disziplinen zu verschiedenen Perioden einer Behandlung gemeinsam mitwirken, sowie Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit sind lediglich verschiedene Sichtweisen auf ein und dieselbe granulare Datenlage. Dadurch wird auch die Idee der vernetzten Informationen weiter verfolgt, bei der beispielsweise medikationsrelevante Vital- oder Laborwerte nicht doppelt erfasst werden müssen, sondern lediglich in den Kontext der Medikation gesetzt werden. Eine innovative Benutzerführung für die strukturierte Eingabe von Medikamenten, Dosierungen etc. ist eine wichtige Herausforderung an die Industrie und wird die Medikationsdokumentation erheblich erleichtern.

5
Die Förderthemen im Einzelnen


Abb. 1 Die elf Förderthemen des KHZG

5.1 Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen/​informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik Axel Ekkernkamp und Heiko Hauptmann

Die Notaufnahme eines Krankenhauses ist der zentrale Anlaufpunkt zur Behandlung aller medizinischen Notfälle. Patienten werden aufgrund einer akuten schweren Erkrankung oder einer Verletzung von Rettungsdiensten eingeliefert oder stellen sich dort selbst vor – insbesondere zu Zeiten, in denen Arztpraxen geschlossen sind. Der Wartebereich ist voll, ein Hubschrauber landet mit einem Unfallopfer, und ein Rettungswagen bringt einen Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt – oft genug klinischer Alltag. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notaufnahme bringt das komplexe Herausforderungen mit sich: Sie müssen jederzeit den Überblick behalten und über die Dringlichkeit der Behandlung entscheiden. Aufnahmeverfahren in einem Triage-System zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit und standardisierte Versorgungsprozesse bieten Workflow-Unterstützung und damit Sicherheit für Patient:innen und Personal.

Früher wurde diese Einschätzung an Whiteboards mit farbigen Markern durchgeführt. Dies ist aber längst Vergangenheit, heute findet die Triage digital statt. Besonders im Bereich der Notaufnahme kommt der Digitalisierung des Patientenbehandlungsprozesses eine wichtige Rolle zu. Die elektronische Datenerfassung beginnt bereits beim Eintreffen der Rettungskräfte im Krankenhaus oder mit der Anmeldung der Patient:innen, die selbstständig die Notaufnahme aufsuchen. Es kommt dabei entscheidend darauf an, dass die erfassten Daten digital denen zukommen, die diese Informationen für eine Behandlung benötigen – und das ohne Medienbrüche. Obwohl bereits heute viele gute digitale Lösungen zur Verfügung stehen, gibt es doch noch einiges zu tun.

Dies wurde von der Politik erkannt und mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) auf den Weg gebracht. 4,3 Mrd. Euro – eine nie dagewesene Höhe in diesem Bereich – stehen zur Förderung bereit. Aber richtigerweise wurden die Mittel an Kriterien zur Umsetzung geknüpft: Die Lösungen müssen klar definierte Kriterien erfüllen, gleichzeitig ist aber deren Einsatz und deren Etablierung zur Optimierung der Prozesse und zur Verbesserung von Patientenversorgung und Patientensicherheit gefordert. Für die Bereiche Notaufnahme und Notfallversorgung bietet das Förderprogramm jede Menge Potenzial. Möglicherweise ist es gar nicht sinnvoll, alles einfach zu digitalisieren, was digitalisiert werden kann, ohne die bereits bestehenden Prozesse und Strukturen zu betrachten. Maßgeblich ist die eigene selbstkritische Analyse u.a. auf Basis der in den Fördertatbeständen aufgeführten Muss- und Kann-Kriterien des KHZG: Wo steht das zu fördernde Krankenhaus und wo setzt es an, wenn es gilt, eine Versorgungsoptimierung digital zu unterstützen?


Grundsätzlich ist es sinnvoll, mit der Digitalisierung dort zu beginnen, wo auch der Patientenprozess bzw. Patientenkontakt beginnt.

Denn bei einer Notfallbehandlung geht es oft um lebensrettende Zeit; es ist deshalb wichtig, schnellstmöglich die passende medizinische Behandlung einzuleiten. Dafür werden die richtigen Informationen für die Behandler:innen benötigt – die Daten, die der Notfallsanitäter oder die Notärztin im Idealfall bereits vor Ort digital erfasst und diese dann dem Krankenhaus zur Verfügung stellt.


Den Patienten so schnell wie möglich digital kennenlernen – das muss die Devise für die Notaufnahme sein.

So werden Diagnostik und Vorbereitung der Maßnahmen möglich, noch bevor der Patient im Krankenhaus eintrifft. In der Praxis funktioniert das schon – etwa bei den in Berlin eingesetzten Stroke-Einsatz-Mobilen (STEMO). In diesen Fahrzeugen ist u.a. ein CT vorhanden, und der bereits auswärts erstellte CT-Scan kann zeitnah direkt im Krankenhaus befundet werden. Diese Daten fließen in eine wachsende digitale Dokumentation der Klinik ein, damit werden redundante Datenerhebung und -erfassung vermieden. Herausforderungen bei solchen Anwendungen sind neben der Finanzierung vor allem die Schaffung eines einheitlichen Rahmens und die Anforderungen an die Hersteller, damit ein Zusammenspiel unterschiedlicher Lösungen überhaupt möglich wird – sie müssen eine gemeinsame „digitale Sprache“ sprechen.

Die Rolle des Patienten wird sich mit der zunehmenden Digitalisierung massiv verändern. Er ist viel informierter und will auch aktiv mit Informationen rund um seine Behandlung eingebunden werden. Im Kontext der Notaufnahme kann das bedeuten, dass der Patient weiß, mit welcher Wartezeit er ggf. zu rechnen hat und er bei Überlängen auch eine Information darüber erhält. Das wird in der Regel keine Freude auslösen, aber – bei transparenter Darstellung der Gründe – für Verständnis sorgen, weil es sich hier eben um eine Notaufnahme handelt, wo nach Dringlichkeit und nicht nach zeitlichem Eintreffen behandelt wird. Gleichzeitig können in diesem Zusammenhang auch Informationen für die Mitarbeiter:innen der Notaufnahme hilfreich sein, um überhaupt erkennen zu können, wer eigentlich schon wie lange wartet.

Bei Digitalisierungsprojekten im Bereich der Notaufnahme lassen sich grob drei Kategorien unterscheiden:

Vorbefunde: Das Vorliegen der Vorbefunde und im eigentlichen Sinne damit der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) stellt bislang eine der wesentlichsten Herausforderungen dar, denn die Diversität der bisherigen Lösungen und auch das Sicherstellen der Validität dieser Daten, Befunde und Dokumentationen erfordert noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Roll Out der ePA erfolgt in 2021 in drei Phasen und muss spätestens ab 01.01.2022 in den Krankenhäusern realisiert sein. Da die ePA ein freiwilliges Angebot an die Versicherten ist und diese auch selbst entscheiden, welche Daten dort abgelegt werden, muss sich der Nutzen für die Notaufnahmen der Krankenhäuser erst noch herausstellen. Denn zu Recht liegt es in der Entscheidungshoheit des Patienten, was wer sehen darf und welche Dokumentationen, Befunde und Briefe dort gespeichert werden. Damit wird es allerdings für die Behandler:innen der Notaufnahme schwierig, valide medizinische Entscheidungen zu treffen, da die Frage, ob wirklich alle relevanten Informationen vorliegen, offenbleibt. Dennoch führt letztendlich kein Weg daran vorbei, alle möglichen Vorbefunde zu erfassen.

Das Gesundheitswesen wird sich nicht positiv entwickeln, wenn die Beteiligten immer nur nach Gründen suchen, warum etwas möglicherweise nicht funktioniert. Stattdessen müssen Healthcare Professionals die Vorteile der ePA sehen. Diese wird noch durch das vom KHZG geforderte und geförderte Patientenportal flankiert – ob in Ergänzung parallel oder letztlich alternativ zur ePA, wird sich wohl zeigen müssen. In jedem Fall benötigt es zur Nutzung dieser Kommunikationskanäle digitale Barrierefreiheit seitens der Produkte und digitale Souveränität seitens der Nutzer:innen.


Nur Lösungen, die den Nutzer:innen einen offensichtlichen Mehrwert bereiten, werden sich nachhaltig etablieren können.

Präklinische Datenerfassung: Die bereits durch die Notfallsanitäterin oder den Notarzt erfassten Daten sind für das weiterbehandelnde Krankenhaus elementar. Wichtig ist hierbei eine Übermittlung der Daten vor dem Eintreffen des Patienten. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit u.a. mit Rettungsdiensten enorm wichtig, um bereits bei der Entwicklung und dem Aufbau der digitalen Lösungen involviert zu sein. Fatal wäre es, wenn der Rettungsdienst digital dokumentiert und aufgrund fehlender Schnittstellen und Übertragungsmöglichkeiten die Daten dann ausgedruckt und in Papierform zur Verfügung gestellt werden müssten.

Bereits durch die erfolgreiche Etablierung des digitalen Notfallmanagementsystem IVENA ehealth konnte die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Notaufnahme verbessert werden. Die systematische Steuerung der medizinischen Notfälle dorthin, wo verfügbare Qualifikation, Equipment und Kapazitäten eine optimale Versorgung zulassen, wirkt Allokationsproblemen entgegen.

Dokumentation im Krankenhaus: Stellt sich der Patient in der Notaufnahme des Krankenhauses selbst vor, wird die Dokumentation in den vorhandenen Systemen begonnen. Hier kann das Krankenhaus seine digitale Dokumentation selbst gestalten und auf Lösungen seiner Hersteller des Krankenhausinformationssystems (KIS) und deren Partner:innen zugreifen. Allerdings klingt das einfacher, als es oft in der Realität anzutreffen ist, denn mit den bekannten Lösungen am Markt stößt man bisher oft an Grenzen.

Die Komplexität der Schnittstellen zwischen den eben aufgeführten drei Kategorien und eingesetzten Systemen stellt – insbesondere was die Interoperabilität angeht – die größte Hürde dar. Hier barrierefrei und ohne Informationsverluste die entscheidenden Daten in aggregierter Form bereitzustellen, ist aktuell eine der größten Aufgaben, welche Industrie, Kostenträger und Leistungserbringer nur gemeinsam lösen können.

Um die Prozesse der Notaufnahme für Patient:innen, Ärzt:innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger: innen sicherer und schneller zu gestalten, gibt es bereits heute viele Möglichkeiten. Erforderlich ist aber ein Spezialsystem für den Bereich Notaufnahme. Dieses System muss u.a. über eine Befund- und Behandlungsdokumentation inkl. Medikation, eine Ersteinschätzung, Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen und, wichtig, auch über Möglichkeiten der Patienteninformation verfügen. Bewährt hat sich in unserem Haus zudem die Einführung einer Single-Sign-On-Lösung, diese bietet mehr Sicherheit und gleichzeitig mehr Komfort für die Mitarbeiter:innen, die sich jetzt nicht mehr an einzelnen Applikationen jedes Mal zusätzlich anmelden müssen. Auch Spracherkennung und zukünftig ebenso Sprachsteuerung sind wesentliche Bestandteile einer Digitalisierungsstrategie im Bereich der Notaufnahme.

Schon jetzt hat das Zusammenwachsen von Medizintechnik und IT eine rasante Entwicklung genommen, sodass vernetzte Medizintechnik und Nutzung dieser Daten immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das Thema Entscheidungsunterstützungssysteme und KI wird immer relevanter und findet sich ebenfalls in den Förderkriterien des KHZG wieder. Auch die Telemedizin ist im Bereich der Notfallversorgung längst angekommen. Projekte mit Telenotarzt befinden sich bereits in der praktischen Umsetzung. In anderen Bereichen wie auf Handelsschiffen oder Offshore-Windparks kommt Telemedizin bei der Diagnostik zum Einsatz. Im Bereich Luftfahrt und der ländlichen Versorgung wird die Telemedizin zukünftig ebenfalls eine immer stärker werdende Rolle einnehmen, die Rettungsstelle wird teilweise zur virtuellen Notaufnahme. Am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin ist das bereits gelebte Praxis.


Essenziell für die Digitalisierung sind IT-Sicherheit und Verfügbarkeit.

Was nützen die besten Applikationen und Systeme, wenn sie nicht sicher und hochverfügbar betrieben werden können? „Hochverfügbar“ ist gleichzusetzen mit Ausfallsicherheit der betriebenen Systeme. Denn nicht nur die Notaufnahme eines Krankenhauses arbeitet 24 Stunden 7 Tage die Woche, sondern auch die dort genutzten Systeme und Anwendungen müssen dieser Anforderung gerecht werden, da sich alle am Behandlungsprozess Beteiligten darauf verlassen und verlassen können müssen.

Ein wesentlicher Punkt darf allerdings bei all den Diskussionen nicht vergessen werden: Es bedarf motivierter und gut ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voran zu bringen.

Gleichzeitig geht auch ein Appell an die Industrie, nicht nur die 4,3 Mrd. Euro im Blick zu behalten, sondern mit allen Beteiligten langfristig digitale Lösungen voran zu bringen und sie mit neuen Ideen, Entwicklungen und Mut vorwärts zu treiben.

Ein solches Vorgehen fordert auch das KHZG ein. Es bietet damit eine riesige Chance, das deutsche Gesundheitswesen im Sinne der Patient:innen und aller am und um den Behandlungsprozess Beteiligten zukunftsfähig zu gestalten. Gleichzeitig müssen alle Verantwortlichen aber auch Ideen entwickeln, wie die Finanzierung der Folgekosten ab 2024, angesichts dann wohl eher knapper Mittel in Post-Pandemie-Zeiten, sichergestellt werden kann. Denn entscheidend für den Erfolg aller Digitalisierungsprozesse ist ihre Nachhaltigkeit.

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22 aralık 2023
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