Kitabı oku: «Tätigkeit der EIB in Afrika,Karibik und Pazifischer Ozean sowie die überseeischen Länder und Gebiete», sayfa 7
INVESTITIONSFAZILITÄT FÜR DIE KARIBIK
Die Investitionsfazilität für die Karibik (CIF) fördert ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Region, indem sie Finanzmittel für Infrastrukturprojekte in den Sektoren Verkehr, Wasser- und Sanitärversorgung, Energie und Telekommunikation mobilisiert. Derzeit laufen in der Dominikanischen Republik zwei Finanzierungsoperationen, die unter der Federführung der EIB stehen und mit Zuschüssen der CIF unterstützt werden. 2015 wurde mit der Europäischen Kommission eine Vereinbarung über 9,33 Millionen Euro unterzeichnet, um die Stromverteilung zu verbessern und die Übertragungsverluste zu verringern. Der zweite Zuschuss hilft beim Wiederaufbau nach Katastrophen und bei der Stärkung der Klimaresilienz. Die Übertragungsvereinbarung mit der Europäischen Kommission für die zweite Operation wurde im Dezember 2018 unterzeichnet. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen in Form von technischer Hilfe und Investitionszuschüssen auf 17 Millionen Euro. Auf hier erfahren Sie mehr über dieses Projekt. Die Kommission sucht für die CIF auch nach Kofinanzierungsmöglichkeiten, bei denen die EIB oder andere in Betracht kommende Finanzierungsinstitutionen die Federführung übernehmen.
INVESTITIONSFAZILITÄT FÜR DEN PAZIFIK
Die Investitionsfazilität für den Pazifik (IFP) fördert ein nachhaltiges, alle Bevölkerungsgruppen einschließendes Wachstum im Pazifischen Ozean. Schwerpunkt sind Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser- und Sanitärversorgung, Umwelt und Telekommunikation, bei denen es um den Klimawandel und grüne Investitionen geht. Zudem stellt die Fazilität Finanzierungen für kleine Unternehmen bereit. Die EIB fungiert derzeit bei zwei laufenden IFP-Operationen für technische Hilfe mit Zuschüssen von insgesamt zehn Millionen Euro als federführendes Institut. In Fidschi soll das Stromübertragungsnetz der Insel dank der technischen Hilfe klimaresilienter werden. Zudem wird eine Projektvorbereitungsstudie für den Bau eines Wasserkraftwerks am Fluss Qaliwana durchgeführt. Die andere Operation in Timor-Leste zur Projektvorbereitung und -durchführung wurde 2019 mit der Regierung erneut aufgelegt.
ZUSAMMENARBEIT MIT UN-ORGANISATIONEN
Zwischen der EIB und den Vereinten Nationen bestehen im Wesentlichen zwei Kooperationsstränge. Wir arbeiten mit verschiedenen UN-Organisationen an großen globalen Themen wie den UN-Klimazielen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung. Parallel dazu engagieren wir uns gemeinsam in bestimmten Sektoren und für einzelne Projekte vor Ort. 2019 intensivierten wir die Beziehung zum Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) auf institutioneller und operativer Ebene – mit einem Aktionsplan für eine engere Zusammenarbeit in Fragen zu Nachhaltigkeitsanleihen im Zusammenhang mit den UN-Entwicklungszielen und mit Wiederaufbauprojekten nach Krisen in AKP-Ländern. Das UNDP will wesentlich dazu beitragen, multilaterale Entwicklungsbanken und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen einzubinden, um Mittel des Privatsektors für die UN-Nachhaltigkeitsziele zu mobilisieren.
Seit vielen Jahren pflegt die EIB auch eine Partnerschaft mit der UN-Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO). Wir engagieren uns gemeinsam im Bereich der Industrialisierung und der Entwicklung damit verbundener Wertschöpfungsketten. In den AKP-Regionen betrifft das vor allem Äthiopien – dessen Regierung hat die EIB offiziell gebeten, zwei Projekte zu finanzieren, die für die nationale Industrialisierungsstrategie von großer Bedeutung sind: Modjo Leather City und Agri-Business Parks. Bei Modjo Leather City, einem Industriepark für die Lederindustrie, arbeitet die UNIDO mit Mitteln der Europäischen Kommission an Aspekten der Wertschöpfungskette.
Weitere Partnerschaften bestehen mit dem Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS), dem Kapitalentwicklungsfonds der Vereinten Nationen (UNCDF), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), UN-Habitat, dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
MUTUAL-RELIANCE-INITIATIVE
Die Mutual-Reliance-Initiative (MRI) ist eine Partnerschaft der EIB, der AFD und der KfW, mit der die Ernennung eines federführenden Instituts für kofinanzierte Projekte vereinbart wird. Projektprüfung, Projektdurchführung usw. werden nach den Standards der jeweils federführenden Organisation durchgeführt. Seit Abschluss der Pilotphase wurde das MRI-Konzept bei 25 Finanzierungsoperationen in den AKP-Ländern übernommen. Drei Operationen mussten aufgegeben werden, weil das Investitionsvorhaben stockte oder die Geldgeber ihre Finanzierungsgestaltung änderten. An 13 der verbleibenden 22 Operationen ist die EIB beteiligt. In sieben Fällen agiert sie als federführendes Institut, darunter bei Wasserprojekten auf den Seychellen, in Tansania und in Sambia, bei einem Stromprojekt in Mosambik und bei einem Hafeninfrastrukturprojekt in Kenia. Insgesamt trägt die Mutual-Reliance-Initiative dazu bei, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern AFD und KfW zu vertiefen und europäische Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union wirkungsvoller einzusetzen. Durch die Initiative verbessern sich die Beziehungen zu Projektträgern, und der Verwaltungsaufwand verringert sich. Außerdem dient sie als Vorbild für andere Kooperationsrahmen, etwa mit der afrikanischen Entwicklungsbank.

DIE EIB IN DEN AKP-STAATEN UND DEN ÜLG
Die EIB ist der weltweit größte multilaterale Anleiheemittent und Darlehensgeber. In rund 160 Ländern stellt sie Mittel für Projekte zur Verfügung, die ihren strengen Kriterien in den Bereichen Bankfähigkeit, Nachhaltigkeit, Umwelt, nachhaltige Entwicklung sowie Beschäftigungspotenzial und Armutsverringerung entsprechen. Die Europäische Union setzt höchste Umwelt- und Sozialstandards. Die EIB teilt diese Werte und wünscht sich, dass sie weltweit eine noch breitere Anwendung finden.
MEHR ALS DARLEHEN
Die Bank unterscheidet sich in vier Punkten von anderen Finanzinstituten:
Langfristige, auf das Projekt abgestimmte Mittel: Anhand von fünf Indikatoren legt die EIB die Finanzierungskonditionen fest (längere Laufzeiten als üblich, der Nutzungsdauer der Anlagen entsprechende Laufzeit, Finanzierung in Landeswährung (bis zu 40 Prozent der Investitionsfazilität), Zuschusselemente, innovative Finanzierungsprodukte usw.).
Technischer Beitrag: Wir finanzieren nicht nur Projekte, wir machen sie oft auch besser, etwa im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Aspekte, Entwicklungseffekte, gesellschaftliche Aspekte, die Umwelt oder die Unternehmensführung.
Standards und Mobilisierung von Ressourcen: Wir bewirken einen Zusatznutzen – durch einen nachweislichen Katalysatoreffekt oder die Mobilisierung weiterer Geldquellen, vor allem unter unseren europäischen Finanzierungspartnern.
Flexibilität: Wir entwickeln regelmäßig innovative Finanzinstrumente, um den Bedarf der Darlehensnehmer bestmöglich zu decken und Finanzierungslücken zu schließen. Beispiele sind das AKP-Migrationspaket, das AKP-Infrastrukturpaket, Nachhaltigkeitsanleihen, Klimaschutzanleihen und die Resilienzinitiative.
MITTELHERKUNFT
Die EIB setzt unterschiedliche Instrumente ein, um verschiedene Arten von Vorhaben in Subsahara-Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zu finanzieren. Aus eigenen Mitteln unterstützen wir im Allgemeinen Projekte des öffentlichen Sektors – vor allem Infrastrukturvorhaben – über vorrangige Darlehen. Auch für die Vergabe von Durchleitungsdarlehen können diese Mittel eingesetzt werden. Unsere Finanzierungen aus eigenen Mitteln stützen sich auf Garantievereinbarungen zwischen der EIB und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Mittel der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou sind für Vorhaben des Privatsektors vorgesehen. Neben vorrangigen Darlehen und Durchleitungsdarlehen stellen wir auch Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalfinanzierungen, nachrangige Darlehen, Garantien, Zinsvergütungen und technische Hilfe bereit. Die Mittel der Investitionsfazilität stammen direkt von den EU-Mitgliedstaaten, aus dem 9., 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds.
Der Rahmen für Finanzierungen mit besonderem Entwicklungseffekt ist ein gesondertes Finanzierungsfenster der Investitionsfazilität. Es wird für Operationen verwendet, die einen größeren Entwicklungseffekt haben und deren höhere Risiken mit höheren Renditen einhergehen. Aus diesen Mitteln werden Initiativen gefördert, die aus finanziellen, geografischen oder sektoralen Gründen für andere Instrumente nicht in Betracht kommen. Zudem können sie für Darlehen an zwischengeschaltete Institute verwendet werden, die in risikoreicheren Märkten tätig sind, oder für Projekte in risikoreicheren Sektoren.
GOVERNANCE: DER IF-AUSSCHUSS
Der Ausschuss für die Investitionsfazilität (IF) wurde 2002 eingerichtet. Er setzt sich aus Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammen. Zudem können Vertreter des Generalsekretariats des Rates und des Europäischen Auswärtigen Dienstes als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Den Vorsitz hat Anne af Ursin, die Vertreterin Finnlands. Die EIB unterstützt die Arbeit des Vorsitzes und des Ausschusses.
Der Ausschuss diskutiert und genehmigt Grundsatz- und Strategieangelegenheiten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Bank in den AKP-Ländern und den überseeischen Ländern und Gebieten. Er gibt Stellungnahmen zu Finanzierungsvorschlägen aus Mitteln der Investitionsfazilität und aus eigenen Mitteln der Bank ab, bevor die Vorschläge dem Verwaltungsrat der EIB zur Genehmigung vorgelegt werden.
Auf diese Weise unterstützt uns der Ausschuss bei der Finanzierung einer breitgefächerten Palette von Projekten in den AKP-Staaten und den ÜLG. Er spielt eine wichtige Rolle im Genehmigungsverfahren und bietet der EIB ein ausgezeichnetes Forum für ausführliche Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten und den Partnern in der Europäischen Kommission über ihre Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union. 2019 trat der Ausschuss achtmal zusammen. Während des Berichtszeitraums war das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union und Mitglied des Ausschusses. Gemäß Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union kann das Vereinigte Königreich als Beobachter ohne Stimmrecht am Ausschuss teilnehmen.
VON DER EIB VERWALTETE MITTEL

TRANSPARENZ
Die EIB möchte so transparent wie möglich sein und beachtet die Grundsätze der demokratischen Rechenschaftspflicht. Als öffentliche Finanzierungseinrichtung, die sich an den Zielen der Europäischen Union orientiert, muss die Bank transparent darüber berichten, wie sie ihre Entscheidungen trifft und die EU-Politik in den Partnerländern umsetzt.
Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rechenschaft ablegen und glaubwürdig bleiben. Dabei gehen wir von den Grundsätzen Offenheit, verantwortungsvolle Unternehmensführung, Mitwirkung und demokratische Rechenschaftspflicht aus. Seit 2014 veröffentlichen wir unsere Daten in Einklang mit dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) – ein Rahmen für die Veröffentlichung von Informationen und Daten über die Tätigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Nähere Informationen dazu, wie wir gemessen an diesen internationalen Standards abschneiden, sind auf unserer Website per Download verfügbar.
2014 hat die Bank auch ein öffentliches Register eingerichtet, das die Beurteilungen der sozialen und ökologischen Auswirkungen unserer Operationen enthält. Diese Informationen sind ebenfalls öffentlich.
DER RAHMEN FÜR DIE ERGEBNISMESSUNG
Mit dem Rahmen für die Ergebnismessung (REM) erfassen wir die Ergebnisse unserer Projekte außerhalb der Europäischen Union und den Beitrag zu EU- und nationalen Zielen. Außerdem messen wir damit den Unterschied, den die EIB bei der Korrektur von Marktversagen im Vergleich zu dem bewirkt, was die einheimischen Märkte bieten können. Der REM stärkt die Projektprüfung, unterstützt die Überwachung während des gesamten Projektzyklus und ergänzt die Prüfungsprozesse der EIB.
Zu Beginn des Projektzyklus ermitteln wir für jedes Projekt Indikatoren und schätzen die unmittelbaren Leistungen eines Projekts (Outputs) sowie die direkte Wirkung (Outcomes) ab, die zu erwarten sind. Danach überwachen wir die Projektleistung in verschiedenen Projektphasen. Bei Infrastrukturvorhaben etwa prüfen wir die Ergebnisse bei Projektabschluss und dann erneut drei Jahre später. Für Projekte, die aus den Mitteln des Impact Financing Envelope finanziert werden, verwendet die EIB einen erweiterten REM-Rahmen (REM+).
Seit Einführung des REM im Jahr 2012 wurden rund 700 Projekte zum Zeitpunkt der Projektprüfung beurteilt. Projekte im Finanzsektor und einige Infrastrukturvorhaben, die unter Einsatz des REM genehmigt wurden, nähern sich jetzt ihrem Abschluss.
Wir haben unsere REM-Indikatoren so weit wie möglich auf die anderer internationaler Finanzierungsinstitutionen abgestimmt, um die Berichtspflichten der Kunden bei gemeinsam finanzierten Vorhaben zu vereinfachen. Darüber hinaus haben wir innerhalb der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen unsere Indikatoren mit denen der Europäischen Kommission abgestimmt. Die Plattform ist für Entwicklungsprojekte bestimmt, die auf diese Art der Mittelkombination angewiesen sind. Wir arbeiten kontinuierlich mit anderen Entwicklungsagenturen und Finanzierungsinstituten zusammen, um die Koordination und Harmonisierung der Ergebnisindikatoren zu verbessern.