Kitabı oku: «Die Hirntod-Falle»

Yazı tipi:

DIE HIRNTOD-FALLE

Richard Fuchs

Tot oder lebendig?

DIE HIRNTOD-FALLE

Engelsdorfer Verlag

Leipzig

2017

Bibliografische Information durch die Deutsche Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

Webseiten kommen und gehen, und manchmal geschieht es, dass eine Information, die noch eben unter einer bestimmten Adresse im Internet zu finden war, plötzlich nicht mehr oder zumindest nicht mehr dort zu finden ist. Autor und Verlag haben die angegebenen Hyperlinks sorgfältig geprüft, können aber nicht dafür garantieren, dass diese Informationen so lange verfügbar sind, wie dieses Buch auf dem Markt sein wird.

ISBN 978-3-96145-501-0

Copyright (2017) Engelsdorfer Verlag Leipzig

2. ergänzte und überarbeitete Auflage des 2012 erschienen Buches »Organspende – Die verschwiegene Wahrheit«, emu-Verlag Lahnstein.

Titelbild: Surgeons team working with Monitoring of patient in surgical © satyrenko

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der Verbreitung in elektronischen Medien und der Übersetzung vorbehalten.

Alle Rechte beim Autor

www.engelsdorfer-verlag.de

INHALT

VORWORT

Wer umfassende Informationen zu den umstrittenen Themen Hirntod und Organtransplantaition sucht, findet in dem vorliegende Buch Antworten, die von offizieller Seite der Öffentlichkeit gegenüber vorenthalten, verkürzt oder sogar irreführend offeriert werden. Dabei geht es um die Beantwortung lebenswichtiger Fragen wie:

• Ist der Hirntod wirklich der Tod des Menschen?

• Ist die Hirntod-Diagnose totsicher?

• Wie viele Fehldiagnosen gab es in der Vergangenheit?

• Darf eine Hirntod-Diagnose ohne informierte Zustimmung gestellt werden?

• Ist die Hirntod-Diagnose schmerzhaft?

• Leidet der Patient Schmerzen, wenn er zum Zweck einer Hirntoddiagnose schmerzmittelfrei sein muss?

• Dürfen Daten ohne Zustimmung des Patienten zu dessen Lasten weitergegeben werden?

• Werden damit die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz verletzt?

• Wer zahlt, wenn ein als hirntot definierter Patient weiter intensivmedizinisch versorgt wird, obwohl er offiziell als tot gilt.

• Was kostet es, wenn Angehörige in der Hoffnung, der komatöse Patient werde wieder aufwachen, auf die Fortsetzung der intensivmedizinischen Behandlung bestehen? Das Buch schildert einen solchen Fall der einer Widwe teuer zu stehen kam.

Seriöse Informationen sind wichtig, bevor ein Organ-/Gewebespende-Ausweis unterschrieben und damit stillschweigend auch in eine Hirntod-Diagnostik eingewilligt wird. Im Falle eines unerwarteten »Hirntodes« ist es zu spät für eine informierte Zustimmung. Wenn aber seriös über alle Implikationen einer möglicherweise schmerzhaften Hirntod-Diagnostik und Organentnahme – Letztere mit oder ohne Narkose – aufgeklärt wird, steigt die Skepsis in der Öffentlichkeit. Ein ehemals prominenter Transplantationsmediziner, nach dessen Tod sogar eine Straße in Hannover genannt ist, gab dazu eine ehrliche Erklärung: »Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.«1

Prof. Dr. jur. Wolfram Höfling, Universität Köln, stellt fest: »Ich glaube nicht, dass es den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, bei einem so heiklen Thema wie der Organspende, bei dem es um die Verteilung von Lebenschancen geht, demokratisch legitimierte Institutionen fast völlig außen vor zu lassen. Wenn die Leute wüssten, wer welche Regeln wie macht, dann würden sie es sich vielleicht nochmal überlegen, ob sie ihre Organe zur Verfügung stellen.«2 Jetzt räche es sich, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 1997 im Zuge des Transplantationsgesetzes ohne große Diskussion zur offiziellen Koordinierungsstelle ernannt worden sei, sagt Höfling: »Das war der Geburtsfehler des ganzen Systems.«

Das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997, mit schweren Geburtsfehlern behaftet, installierte ein nicht leicht durchschaubares Transplantationssystem, das bis heute Kontrolldefizite aufweist, mit Akteuren einer privaten Stiftungen, einem nicht rechtsfähigen Verein, dem vom Gesetzgeber die Richtlinienkompetenz3 und die Deutungshoheit für die Todesdefinition übertragen wurde. Dieser Verein, die Bundesärztekammer (BÄK) – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern e. V., ist nicht mehr als ein Lobbyist, der die Interessen seiner Zwangsmitglieder, nicht zuletzt auch deren kommerzielle Interessen vertritt. Neben weiteren 607 Verbänden und Organisation, wird die BÄK beim Präsidenten des Deutschen Bundestages auf der »öffentlichen Liste über Registrierung von Verbänden und deren Vertreter« geführt (Stand 28.07.2017). Dort heißt es: »Die Eintragung in die Liste begründet keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.«4 Dennoch gibt es Querverbindungen zwischen Lobbyisten und Regierungsmitgliedern. Das zeigt schon die Liste über Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten, die durch ihre Aufsichtsratstätigkeit oder als Anwälte für Mandanten aus der Industrie Nebeneinkünfte erwirtschaften. Die Kontakte zwischen Abgeordneten des Bundestages zu Vereinen, Organisationen, Gewerbe oder Industrie sind zwar auch von Bedeutung. Wenn aber auch das TPG zum Vorteil einer Spartenmedizin unter starkem Druck von Lobbyisten zustande kam, geht es dabei um Verletzung elementarer Menschenrechte.

Auch nach in Krafttreten der Novelle des TPG bestehen die struktuellen Defizite weiter fort, wie auch die verfassungsrechtliche Verlustliste. Das Bundesverfassungsgericht schweigt zu den lebenswichtigen Fragen, die das TPG nicht beantwortet hat, obwohl verschiedene Verfassungsbeschwerden gegen das TPG Anlass dazu gegeben hätten.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Heinrich Lang spricht im Zusammenhang mit dieser Konstruktion von »deregulierter Verantwortungslosigkeit«5, weil der Gesetzgeber ein System installiert habe, »in dem sich Verantwortlichkeiten verflüchtigen«. Die Betrugsfälle in Göttingen und weiteren elf Fällen, wie in Regensburg, München und Leipzig oder auch vor wenigen Jahren in Essen, lassen darauf schließen, dass die handelnden Personen nicht damit rechnen mussten, entdeckt zu werden. Das spricht für ein Kontrolldefizit, möglicherweise auch für eine Dunkelziffer von noch unentdeckten Fällen. Staatsanwaltschaften ermittelten gegen Ärzte wegen vermuteter Manipulationen der Labordaten.

Ein Star der Leber- und Transplantationschirurgie, der wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen sowie Nötigung, Betrug, Abrechnungsbestrug, Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, saß sogar im Gefängnis.

Die für die Organisation der Organtransplantation in Deutschland zuständige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) musste sich 2011 einem Wirtschaftsprüfungsverfahren stellen. Ihr wurde u. a. Vetternwirtschaft bei der Verwendung von Geldern vorgeworfen. Nun lassen repräsentative Umfragen erkennen, dass ein deutlicher Vertrauensverlust gegenüber Medizinern droht und die Bereitschaft für die Organspende gesunken ist, »Das ist ein Niedergang, bedingt durch Misstrauen«, sagte sogar der damalige DSO-Vorstand Günter Kirste.6 Anlässlich einer Strategiesitzung der DSO am 11. November 2011 in Frankfurt hatten Ärzte und die DSO-Spitze noch darum gestritten, wie offen mit Gesetzesverstößen und angeblichem Organhandel umgegangen werden soll. Der neue DSO-Vorstand seit 2013, Axel Rahmel sagte, ich habe nicht damit gerechnet, dass das Tief so lange anhält«7.

Schließlich hat sich in Deutschland und auch international so viel ereignet, dass ein aktuelles Buch über diese Veränderungen notwendig wurde. Es beantwortet nicht zuletzt auch die Frage nach den kommerziellen Hintergründen dieser weitestgehend abgeschotteten Medizinsparte. Das aktuelle Buch soll ein Nachschlagewerk sein für Ärzte, Pflegepersonal, Sozialarbeiter, Theologen, Verantwortliche in Politik, Gesundheitswesen, in der Pädagogik, Erwachsenenbildung, für Journalisten und nicht zuletzt für alle, die vor der Frage stehen: »Soll ich einen Organ-/Gewebespende-Ausweis unterschreiben oder nicht?«

Richard FuchsDüsseldorf, November 2017

ORGANE LEBENDIGER PERSONEN ALS LEBENSWICHTIGE GESUNDHEITSRESSOURCE

Nach unserer Auffassung scheint es ganz natürlich, zu sagen, dass die Organe lebendiger Personen lebenswichtige Gesundheitsressourcen sind, die wie alle anderen lebenswichtigen Ressourcen gerecht verteilt werden müssen. Wir können uns daher gezwungen sehen, darauf zu bestehen, dass alte Menschen getötet werden, damit ihre Organe an jüngere, kritisch kranke Personen umverteilt werden können, die ohne diese Organe bald sterben müssten. Schließlich benutzen die alten Menschen lebenswichtige Ressourcen auf Kosten von bedürftigen jüngeren Menschen.8

Im Kielwasser der globalen bioethischen Debatte entstand die Bioethik-Konvention des Europarats (Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin). Sie erhielt 1999 Rechtskraft durch die Unterzeichner-Länder Slowakei, Slowenien, Griechenland, San Marino und schließlich von Dänemark als ausschlaggebendem Land. Kritisiert wurde nicht nur Artikel 17,2 (fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen), sondern auch Artikel 20 (Entnahme regenerierbarer Organe und Gewebe vom selben Personenkreis). Dass Dänemark der Konvention zugestimmt hat, war kein Zufall. In Dänemark erfuhr bereits 1994 der Blick auf den Menschen als Material, über das disponiert werden kann, in der damaligen bioethischen Debatte eine weitere Eskalation. Peter Sandoe, Senior Research Fellow an der Universität Kopenhagen und Vorsitzender der Dänischen Tierethik-Kommission, wie Klemens Kappel, Mitglied der bioethischen Forschungsgruppe der Universität Kopenhagen, schrieben den oben zitierten beitrag in der Zeitschrift »Bioethics«.

„SURVIVAL LOTTERY“ – ÜBERLEBEN DURCH RECYCLING VON ORGANEN

Großbritannien verdanken wir die Einführung des Begriffs Utilitarismus. Der britische Jurist und Philosoph Jeremy Bentham, (1748 – 1832) veröffentlichte 1789 seine berühmt gewordene Schrift, „An Introduction to the Principles of Morals and Legislation“. Bentham gilt neben John Stuart Mill (1806 – 1873) als Urheber des klassischen Utilitarismus (Nützlichkeitslehre), nach dem es Ziel des Staates sein sollte, „für das Glück der größten Zahl“, zu sorgen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Verwirklichung dieses Konzepts, dem „größten Glück für die größte Zahl“ zu Lasten von einzelnen Menschen geht. Der Utilitarismus Benthams übte großen Einfluss auf das Denken des 20. Jahrhunderts, insbesondere auf die nicht auf Religion fußende Sittlichkeitslehre. Kurz vor der Julirevolution fand z. B. unter den Kommunisten das Nützlichkeitsprinzip Benthams großen Anklang.

Ganz im Sinne der Nützlichkeitslehre entwarf der britische Medizinethiker John Harris 1975 sein Konzept „Survival Lottery“. In diesem Gedankenexperiment stimmt jeder seiner eigenen Tötung für den Fall zu, dass mit seinen Organen das Leben von mindestens zwei Menschen gerettet werden kann. Dieses Verfahren weist das Ergebnis auf, dass die Menschen im Durchschnitt länger leben, da im Bedarfsfall mit einem Leben mindestens zwei andere verlängert werden können. Wer sich in der Survival Lottery-Gesellschaft dem per Computer bestimmten Los seiner Tötung, die ja dem Fortleben von zwei anderen Menschen dienen soll, entzieht, den muss man, sagt Harris, folglich einen Mörder nennen. Diese Sichtweise scheint dem britischen Gesundheitsministerium nicht ganz fremd zu sein. Dort bezeichnet man die menschlichen Organe als „nationale Ressource“. Ein Spendenverweigerer bereichert sich demzufolge, negativ, am Volksvermögen. In Deutschland wird ebenfalls durch Termini wie „Gemeinschaftsaufgabe der Bevölkerung“ oder Versorgungsauftrag der Ärzteschaft“ suggeriert, Organspende sei sozialpflichtig. In Kanada, Belgien und den Niederlanden ist man dem von Harris erdachten Konzept mit der Vereinbarkeit von Euthanasie und Organspende bereits ein Stück näher gekommen.

DER UNSTILLBARE BEDARF AN ERSATZORGANEN

Wann immer in Medien, in der Werbung der Bundeszentrale für öffentliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), in sogenannten Aufklärungs-Proschüren der gesetzlichen Krankenkassen für Organspende geworben wird oder am Tag der Organspende, heißt es unverdrossen: soundsoviel Menschen sind in einem Jahr auf der Warteliste gestorben – in Deutschland sollen es 2016 über 900 Patienten gewesen sein. Diese Sprachregelung soll an das schlechte Gewissen derjenigen appelieren, die noch keinen Organspende-Ausweis unterschrieben haben. In Wirklickeit handelt es sich aber dabei um Menschen, die als Folge ihrer Krankheit gestorben sind, nicht selten an Krankheiten, die selbst verursacht wurden, im schlimmsten Fall auch an iadrogenen Erkrankungen, also an ärztlichen Behandlungsfehlern. Krankeiten als Folge von Suchtmittelmissbrauch durch Alkohol, Nikotin, Tabletten, harten Drogen oder Zivilisationskrankheiten durch Zuckerkonsum, denaturierter, vitalstoffarmer Industriekost, werden in Zukunft weiter zunehmen und damit einen unstillbaren, immer weiter steigenden Bedarf an Ersatzorganen erzeugen. Ein Teil des Bedarfs ist den Re-Transplantationen geschuldet nach Abstoßung des transplantierten Ersatzorgans.

Jedes Jahr sterben laut Statistisches Bundesamt in Deutschland pro Jahr 110.000 Menschen infolge von Nikotinkonsum, davon 3.300 Passivraucher. Rauchen kann Ursache für Lungenkrebs, auch andere Krebsarten sein, für Atemwegserkrankungen oder Herz/Kreislauf-Beschwerden. Nikotintote führen bei den insgesamt rund 890.000 Sterbefällen in Deutschland die Statistik an, gefolgt von Todesfällen durch Alkoholkonsum mit fast 15.000 Todesfällen durch 7.812 Leberschädigungen pro Jahr und zwei Dutzend weiterer alkoholbedingter Todesursachen. Da die Daten durch Auswerten von Todesbescheinigungen erhoben werden, ist mit einer noch größeren Dunkelziffer zu rechnen. Eine Studie der Universität Greifswald aus dem jahr 2002 geht von 80.000 alkoholbedingten Todesfällen aus.

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs Leipzig, muss nun ein Alkoholker nicht einmal trocken sein, um einen Anspruch auf eine frische Ersatzleber zu haben. Eine Wartezeit von einem halben Jahr Abstinenz sei wegen des verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig – so die Richter.

Zucker pur oder in Süßgetränken und eine Unzahl von Nahrungsmitteln kann offiziell per Gerichtsbeschluss als Schadstoff bezeichnet werden. Auf das Konnto der neun Millionen an Diabetes in Deutschland erkrankten Menschen (davon 95 % an Diabetes Typ 2 (Altersdiabetes) gehen jährlich 24.000 Todesfälle. Diese ernährungsbedingte Volkskrankheit mit Übergewicht als Begleiterscheinung wird weiter zunehmen, wie auch der Tablettenmissbrauch. In Deutschland zählt man 2 Millionen Tablettensüchtige und 58.000 Todesfälle jahrlich bedingt durch Einnahme falscher Medikamente und deren Wechselwirkung. Die Folge sind Magen-Darm-Blutungen, Leberversagen, Nierenschäden Herzinfarkt. In machen Fällen könnte da ein Ersatzorgan helfen.

Was liegt da näher, als nach neuen Gruppen sogenannter »Organspender« zu fahnden, wie im Eingangskapitel oben bereits geschildert. Während des Gesetzgebungsverfahrens der Novelle des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde von interessierten Kreisen z. B. eine gesetzlich geregelte Widerspruchslösung als eine Möglichkeit gefordert, um das Aufkommen an Ersatzorganen zu erhöhen. In Großbritannien nimmt man dagegen den Ganzhirntod nicht so genau und erhöht damit so die Zahl sogenannter Organspender.

ORGANENTNAHME NACH AKTIVER STERBEHILFE

Eine weiere Option zur Organgewinnung soll sein, Menschen zu bestimmen, deren entscheidende Teile ihres Gehirns intakt sind und die ohne technische Unterstützung atmen können. Sie würden solange als tot gelten, wie sie keine bewussten Gedanken mehr haben. Indem man die Definition des Todes ein wenig erweitert, hätten Transplantationsmediziner Zugang zu einem erheblich umfangreicheren Spender-Pool als derzeit und könnten zahllose Leben retten wie es immer wieder heißt.

Würden Praktiken anderer Länder nicht Gefahr laufen, Nachahmer im Medizinbetrieb auch in Deutschland zu finden, müsste man man folgenden Bericht aus Kanada nicht unbedingt zur Kenntnis nehmen. Schließlich ist das Hirntod-Konzept in Deutschland auch ein Import aus Übersee, damals made in USA.

ORGANEXPLANTATIONEN VON EUTHANASIERTEN PATIENTEN IN KANADA – AUCH IN DEN NIEDERLANDEN UND BELGIEN

Indem sie sich auf das neu eingeführte Gesetz berufen, haben Transplantationschirurgen in Kanada Dutzenden von Euthanasie-Patienten die Organe entnommen. Nach Angaben der »National Post« haben 26 Menschen, die durch eine tödliche Injektion starben, ihr Gewebe oder Organe gespendet. Dies bezog sich überwiegend auf die Hornhaut der Augen, die Haut, Herzklappen, Knochen und Sehnen.

Der Bericht der »National Post« bezog sich nur auf Ontario. Bioethiker, »Transplant Quebec« und ein Ethik-Komitee der Regierung von Quebec sprachen sich im letzten Jahr dafür aus, dass Euthanasie eine gute Quelle für Organgewinnung sein könne, daher ist es sehr wohl möglich, dass auch in dieser Provinz ähnliche Vorgehensweisen stattgefunden haben.

»Wenn wir es akzeptieren, dass Menschen selbst über ihr Lebensende entscheiden dürfen, und wenn wir den Herzstillstand als Voraussetzung für die Organspende akzeptieren, dann sollte dies akzeptabel sein«, sagte Dr. James Downar vom Verein »Dying with Dignity Canada« gegenüber der »National Post«, um Befürchtungen zuvorzukommen, dass auf Patienten Druck ausgeübt werden könnte, damit sie ihre Organe spenden.

Interessanterweise ist dies ein Thema, das in Diskussionen über Euthanasie nicht erörtert wurde, bevor der »Supreme Court« im Jahr 2015 Euthanasie legalisierte. Ein einflussreicher Bericht des »Royal Society of Canada Expert Panel« z. B. erwähnte es noch nicht einmal, und auch nicht die Entscheidung des Supreme Court: Carter gegen Canada.

Organexplantationen von euthanasierten Patienten werden schon seit mehreren Jahren in Belgien und den Niederlanden vorgenommen. Über etwa 40 Fälle in den beiden Ländern wurde berichtet. Im letzten Jahr veröffentlichten holländische Mediziner am »Maastricht University Medical Center« und des »Erasmus Medical Center Rotterdam« ein fachübergreifendes Handbuch für diese komplexe Vorgehensweise.

Ein vor kurzem veröffentlichter Artikel im »Impact Ethics« Blog von Professorin Jennifer A. Chandler von der Universität Ottawa stellte dar, dass die Kombination von Euthanasie und Organspende problematische Aspekte mit sich bringe in Hinsicht auf Ethik, Gesetzeslage und Gewissensgründe:

- Was wäre, wenn ein Patient euthanasiert werden will, damit ein Angehöriger seine Organe erhält? Das Potenzial für Missbrauch ist offensichtlich.

- Was wäre, wenn ein Angehöriger einer Organspende zustimmen soll, nachdem ein Patient euthanasiert worden ist, der aber keine genauen Anweisungen hinterlassen hat?

- Was wäre, wenn der Transplantationschirurg aus Gewissensgründen diese Prozedur ablehnt? Sollte er dann dazu gezwungen werden?

- Was wäre, wenn ein Empfänger es ablehnt, ein Organ von einem euthanasierten Patienten anzunehmen?9

»NEW YORK ORGAN DONOR NETWORK« SETZT ANGEHÖRIGE UNTER DRUCK

Auch in Deutschland gibt es Schulungen für professionelle Gesprächsführung im Umgang mit trauernden Angehörigen, die in der Situation unter Schock stehen und deshalb keine verantworbare Entscheidung treffen sollten. Inwieweit hierzulande Ärzte auch Druck ausüben, werden Betroffene beantworten können. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist die Frage bereits entschieden, wie folgender Bericht zeigt. Dort werden sogar Familieprofile erstellt, um den richtigen Zugang zu den Trauernden zu finden.

Das »New York Organ Donor Network« übte Druck auf Klinikangestellte aus, Patienten für hirntot zu erkären, damit man ihnen Körperteile entnehmen konnte – und beauftragte sogar »Unterweiser«, welche die Mitarbeiter darin schulen sollten, wie sie überzeugender sein könnten. Dies behauptete eine 2012 eingereichte aufsehenerregende Klage. Die vom Staat finanzierte Non-profit-Organisation setzte ein Quoten-System ein und übte starken Druck auf die Angehörigen aus, ihre schriftliche Zustimmung zu erteilen, wenn die Patienten nicht als Organspender registriert waren, behauptete die Klage.

Die Klageschrift, die vor dem Manhattan Supreme Court eingereicht wurde, bezog sich auf vier Fälle von Organentnahmen, die nicht nach den vorgeschriebenen Regeln vorgenommen wurden. In einem Fall versuchte der sogenannte Hirntote noch eigenständig zu atmen und wies laut Klageschrift Anzeichen von Hirnaktivität auf. Hirnaktivitäten wurden auch bei einem weiteren Patienten nachgewiesen wie auch Lebenszeichen bei einer Frau, eine weitere Patientin wurde nach einer Überdosis an Drogen eingeliefert und für hirntot erklärt, obwohl ihr Körper noch zuckte. Deshalb verabreichte man ihr muskelentspannende Mittel.

Patrick McMahon, ausgerechnet ein aufmerksamer Transplantations-Koordinator und Krankenpfleger, sagte zu den Vorfällen, »Sie spielen Gott«, und reichte eine Zivilkläger ein. Daraufhin sei er nach einigen Monaten entlassen worden, nachdem er gegen diese Vorgehensweise protestiert habe.

Das Netzwerk »New York Organ Donor Network« hat Marketing- und Verkaufs-Strategen beauftragt, die Mitarbeiter zu schulen, damit sie maßgeschneidert anhand der Familiengeschichte Zugang fanden zu den Angehörigen, so lautet die Klage, die von den Anwälten von McMahon – Michael Borrelli, Alexander Coleman und Bennitta Joseph – eingereicht wurde.10

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22 aralık 2023
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ISBN:
9783961455010
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