Kitabı oku: «Privatrecht für den Bachelor», sayfa 6

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Handwerker Hugo (H) hat sich dem Wolfgang (W) gegenüber vertraglich zur Renovierung von dessen Wohnung verpflichtet. Dabei setzt H auch seine an sich sehr bewährte Mitarbeiterin Marina (M) ein. Durch deren vermeidbare Unachtsamkeit beschmiert M bei Betreten der Wohnung mit einem noch farbfeuchten Pinsel das Kostüm von Frenzi (F), der Freundin des W, die zeitweise ebenfalls die zu renovierende Wohnung bewohnt. Wie ist die Rechtslage?


a) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen M gemäß § …
b) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen H aus § … i.V. mit § …, nicht jedoch aus § …, weil H hier die Möglichkeit der … hat
c) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen W gemäß § …
d) F hat keinen Schadensersatzanspruch.

157

Wie zuvor, aber mit der Änderung, dass M bereits bei der ersten Besichtigung im Zusammenhang mit dem Aufbringen kleiner Farbproben das Kostüm von Frau F mit Farbe beschmiert, weshalb es zu einem Vertragsschluss zwischen H und dem verärgerten W gar nicht mehr kommt. Wie ist die Rechtslage?


a) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen M gemäß § …
b) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen H aus § … i.V. mit § …, nicht jedoch aus § …, weil H hier die Möglichkeit der … hat
c) F hat einen Schadensersatzanspruch gegen W gemäß § …
d) F hat keinen Schadensersatzanspruch.

158

Der Dachdecker D deckt infolge übermäßigen Biergenusses das Dach des A so schlecht, dass beim ersten Regenschauer Wasser in das Haus einbricht und mehrere Einrichtungsgegenstände beschädigt. Was kann A von D verlangen?


a) Nichts
b) Nur Ausbesserung des Dachschadens
c) Auch Ersatz der durch das schlecht gedeckte Dach an den Einrichtungsgegenständen entstandenen Schäden.

159

„Leistungshindernisse“ i.S. des gesetzlichen Sprachgebrauchs sind


a) nur, aber alle Leistungsstörungen
b) nur die in § … genannten Leistungsstörungen
c) alle Leistungsstörungen sowie vorliegende Einreden, vor allem auf Grund eingetretener Verjährung.

160

Die Rechtsfigur des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c., § 311 Abs. 2) hat letztlich die Funktion, eine Lücke im Haftungsrecht zu schließen. Durch welche Gesetzesbestimmung ist diese Lücke bedingt?


a) § 831 Abs. 1 S. 2
b) § 31
c) § 287 S. 1.

161

V aus Köln bietet K aus Dortmund am 5.2. eine antike Uhr zum Kauf an und erklärt, er halte sich an dieses Angebot bis zum 7.2. gebunden. K solle ihm dann seinen Entschluss mitteilen. Ohne V vorher über seine Bereitschaft zum Abschluss des Kaufvertrages zu informieren, verkauft K diese Uhr schon am 6.2. für ihn sehr vorteilhaft an D weiter. Als K die Uhr am 7.2. bei V abholen will, stellt sich heraus, dass dieser sie bereits an X weiterveräußert hat. K verzichtet deshalb auf die Annahme des ihm von V gemachten Angebots. Was kann K als Schadensersatz verlangen?


a) Seine Reisekosten für die Fahrt nach Köln
b) Überhaupt nichts, da noch kein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist
c) Geldersatz für den Ärger („Schmerzensgeld“)
d) Ersatz des entgangenen Gewinns aus der Weiterveräußerung.

162

Vertretenmüssen ist rechtlich bedeutsam für den Eintritt


a) des Schuldnerverzuges
b) der Schadensersatzpflicht aus sonstiger Pflichtverletzung
c) der Schadensersatzpflicht bei anfänglichen Leistungshindernissen
d) des Gläubigerverzuges.

163

Der Gläubigerverzug hat zur Folge, dass


a) der Gläubiger dem Schuldner auch über § 304 hinaus schadensersatzpflichtig wird (§ …)
b) der Schuldner dem Gläubiger Schadensersatz leisten muss (§ …)
c) der Schuldner vom Vertrag zurücktreten darf (§ …)
d) der Schuldner unter anderem Haftungserleichterungen hinsichtlich des Vertretenmüssens erhält (§ …).

164

Installateur I hat sich rechtzeitig für einen bestimmten Tag um 15 Uhr zur Reparatur der Waschmaschine des W angesagt. Als er zur angegebenen Zeit bei W klingelt, ist niemand zu Hause, sodass I am nächsten Tag nochmals kommen muss. Kann er dem W die Kosten für den nutzlosen Besuch in Rechnung stellen?


a) Ja, gemäß § …
b) Nur, wenn W ein Verschulden daran trifft, dass am ersten Tag niemand in der Wohnung anwesend war (vgl. § …)
c) Nein, gemäß § …

165

Der britische Thronfolger und seine Ehefrau planen einen Besuch einschließlich Festumzug in Berlin. Die Royalistin Ruth (R) möchte dem Paar aus der Nähe zujubeln und mietet eigens zu diesem Zweck einen entsprechend teuren Balkon von V, einem Privatmann, der der deutschen Monarchie nachtrauert. Wegen anhaltender Terrorwarnungen wird der Besuch des königlichen Paares jedoch abgesagt. Vorherige diesbezügliche Ankündigungen in der Presse hatte R nicht ernst genommen. Muss R trotzdem die vereinbarte Miete zahlen?


a) Nein, denn sie kann den Mietvertrag wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 anfechten
b) Nein, denn R ist wegen Unmöglichkeit auf Seiten des V, § 275 Abs. 1, von ihrer Pflicht zur Gegenleistung frei geworden, § 326 Abs. 1 S. 1
c) Nein, denn ein Festhalten am Mietvertrag ist für R unzumutbar geworden, § 313 Abs. 2
d) Ja, denn ob der Festumzug stattfindet oder nicht, fällt allein in die Risikosphäre der R.

166

Wie zuvor. Nur wurde der Besuch des königlichen Paares unerwartet wegen eines Migräneanfalls des britischen Thronfolgers abgesagt. Kann R die bereits gezahlte Miete wieder von V zurückverlangen?


a) Nein
b) Ja, nach § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.
c) Ja, nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt.
d) Ja, nach §§ 346 ff.

9. Einzelne Schuldverhältnisse (insbesondere Kaufvertrag)

167

Für Sachmängel haftet der Verkäufer auf Nacherfüllung


a) nur bei Vorsatz
b) ohne Rücksicht auf Verschulden
c) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
d) bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit.

168

Sachmängel gewähren dem Käufer vorrangig


a) einen Anspruch auf Nachbesserung
b) einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache
c) das Recht, wahlweise zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen
d) einen Schadensersatzanspruch.

169

Studentin S ersteigert zwecks Verschönerung ihres WG-Zimmers bei einem Online-Auktionshaus eine Vase von Powerseller P. P lässt daraufhin, wie vereinbart, die Vase unter Einschaltung des Transportunternehmens T an S liefern. Auf der Fahrt zu S kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall, weil der Sportwagen des Z riskant überholt und der T mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgedrängt wird. Die Vase wird völlig zerstört. Was passiert mit den vertraglichen Ansprüchen von P und S?


a) S hat weiterhin einen Lieferanspruch, ist aber gem. § … nicht mehr zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet
b) P ist von seiner Lieferpflicht ersatzlos frei geworden, S ist aber gemäß § … weiterhin zur Zahlung verpflichtet
c) P und S haben gemäß §§ … gegeneinander keine Ansprüche mehr.

170

K kauft von V eine Couch. Nach Lieferung stellt K fest, dass sie für sein Wohnzimmer zu sperrig ist, da K zwar die Couch, nicht jedoch sein Wohnzimmer und das darin befindliche Mobiliar vermessen hatte.


a) K kann den Kaufvertrag deshalb wegen Eigenschaftsirrtums anfechten
b) K kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil die Couch als mangelhaft anzusehen und der Mangel nicht behebbar ist
c) K muss die Couch behalten und den Kaufpreis bezahlen.

171

Gebrauchtwagenhändler H verkauft der Studentin S einen gebrauchten Pkw als unfallfrei, obwohl dieser – wie er weiß – einen schweren Unfallschaden hatte. S, die von dem Unfall alsbald Kenntnis erhält, besitzt gegenüber H auf Grund der §§ 434 ff.


a) einen Anspruch auf Nacherfüllung
b) Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
c) überhaupt keine Gewährleistungsansprüche.

172

Wie zuvor, doch hatte S von dem Unfall erst 2½ Jahre nach Ablieferung des Pkw Kenntnis erhalten. Wie ist die Rechtslage?


a) S hat nie Gewährleistungsrechte gehabt
b) Die Gewährleistungsrechte der S bestehen nicht mehr
c) S kann noch alle Gewährleistungsrechte geltend machen.

173

Arbeitnehmer A schließt mit der B-AG einen Vertrag über eine Berufshaftpflichtversicherung. Es handelt sich dabei


a) um einen Kaufvertrag nach §§ 433 ff. (Einkauf von Versicherungsschutz gegen Zahlung von Prämien als Kaufpreis)
b) um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Kern nach §§ 675, 611 ff.
c) um einen Vertrag ganz eigener Art („sui generis“), der sich der Einordnung in die Typologie des Besonderen Schuldrechts gänzlich entzieht und nur den Regeln des VVG unterliegt.

174

Ist die „Abnahme“ des Werkes wegen dessen Beschaffenheit ausgeschlossen (z.B. bei einem entgeltlichen Konzert mit einem bestimmten Programm), so tritt hinsichtlich der Fälligkeit der Vergütung etc. an die Stelle der Abnahme gemäß § … die … des Werkes.

175

Die Garantieverpflichtung des Herstellers für die gekaufte Sache entsteht


a) schon durch einseitige Erklärung, insbesondere in einer Garantiekarte
b) erst durch vertragliche Absprache
c) durch Gesetz gemäß §§ 434 ff.

176

Autohändler A verkauft, übereignet und übergibt der Studentin S aus Shanghai einen (wie S weiß) aus einer Leasingflotte stammenden Gebrauchtwagen in beiderseitigem Einvernehmen, nach eingehender Besichtigung und ausgiebiger Probefahrt „so, wie das Fahrzeug ist“. Der erst 6 Monate alte Wagen hat jedoch bereits einen Motorschaden, was zunächst allerdings noch keine spürbaren Auswirkungen auf die Fahrleistungen hat und deshalb von den Beteiligten nicht bemerkt wird. 3 Wochen nach Erwerb durch S bleibt der Wagen dann wegen des Motorschadens stehen. S hat


a) Gewährleistungsrechte nach § 437, weil das Fahrzeug schon bei Gefahrübergang einen Motorschaden, also einen Sachmangel (§ 434), hatte
b) keine Gewährleistungsrechte nach § 437, weil das Fahrzeug bei Gefahrübergang keinen Sachmangel im Rechtssinn aufwies
c) keine Gewährleistungsrechte trotz des Sachmangels (Motorschadens), weil eine Gewährleistung des Verkäufers A in vorliegendem Fall wirksam ausgeschlossen worden war.

177

Die Gewährleistung des Verkäufers und des Vermieters für Sachmängel unterscheidet sich nach der Gesetzeslage


a) gar nicht
b) dadurch, dass beim Kaufvertrag maßgeblicher Zeitpunkt gemäß § … grundsätzlich die Übergabe der Kaufsache, beim Mietvertrag hingegen gemäß § … allein der Vertragsschluss ist
c) dadurch, dass beim Kaufvertrag maßgeblicher Zeitpunkt gemäß § … grundsätzlich nur der Gefahrübergang ist, beim Mietvertrag hingegen Soll- und Istbeschaffenheit gemäß § … sich während der gesamten Vertragslaufzeit decken müssen
d) hinsichtlich des Anspruchs auf Nachbesserung
e) dadurch, dass die Gewährleistungsregelung der §§ 434 ff. dispositives, die der §§ 536 ff. hingegen grundsätzlich zwingendes Recht darstellt.

178

Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) unterscheiden sich


a) durch die Entgeltlichkeit des Auftrags
b) durch die Entgeltlichkeit der GoA
c) gar nicht
d) durch den vertraglichen Begründungsakt des Auftrags
e) durch den vertraglichen Begründungsakt der GoA.

10. Ungerechtfertigte Bereicherung

179

K aus Köln erhält auf Grund eines Computerfehlers den Lotteriehauptgewinn in Höhe von 1 Million € ausgezahlt, obwohl K – wie er genau weiß – nur 2 „Richtige“ hatte. Als der Fehler nach drei Tagen aufgedeckt wird, verlangt die Lotteriezentrale L von dem bislang in sehr bescheidenen Verhältnissen lebenden K das Geld zurück. K verfügt jedoch nur noch über einen Betrag von 900.000,– €, den Rest hat er in Kölner Nachtlokalen bereits ausgegeben. Im Blick auf § 818 III ist K deshalb der Ansicht, nur 900.000,– € zurückzahlen zu müssen. Wie hoch ist die Rückzahlungspflicht des K bemessen?

… €

180

Der V verkauft und übereignet dem K wirksam eine dem E gehörende Sache. Wie ist die Rechtslage?


a) E kann als Eigentümer von K die Herausgabe der Sache gemäß § … verlangen
b) E kann von V den Verkaufserlös als ungerechtfertigte Bereicherung nach § … herausverlangen, hat jedoch gegenüber K keine Ansprüche
c) E kann den Kaufvertrag nach § … wegen arglistiger Täuschung anfechten.

181

Den Kühen des Bauern B gelingt es unbemerkt, sich von ihrer ordentlich umzäunten Weide einen Weg zu dem saftigen Wiesengelände des Nachbarn N zu bahnen. Kann N Ersatz für das Gras verlangen?


a) Ja, von den Kühen, § …
b) Ja, von B, § …
c) Nein.

182

Frau L entleiht von E einen diesem gehörenden, von E vorerst nicht mehr benötigten Kinderwagen. L übergibt und übereignet den Kinderwagen schenkweise an die schwangere S, die gutgläubig Frau L für die Eigentümerin hält. E, dessen Frau nunmehr selber wieder die Geburt eines Kindes erwartet, möchte den Kinderwagen zurückhaben. E kann den Kinderwagen


a) gemäß § 985
b) gemäß § 816 Abs. 1 S. 2
c) überhaupt nicht

herausverlangen.

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