Kitabı oku: «Privatrecht für den Bachelor», sayfa 7
11. Unerlaubte Handlungen
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K hat von V dessen Hund gekauft. Vor Übereignung und Übergabe wird der Hund durch Unachtsamkeit des D tödlich überfahren. Kann D auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden?
a) | Ja, von V |
b) | Ja, von K |
c) | Ja, von V und K |
d) | Nein, weder von V noch von K. |
184
Der Fahrer F des Busunternehmers U verursacht durch leichtes Versehen einen Verkehrsunfall, bei dem sowohl Fahrgäste als auch dritte Personen Schaden erleiden. F kann auf Ersatz in Anspruch genommen werden
a) | nur von den Fahrgästen |
b) | nur von den Dritten |
c) | von beiden Gruppen |
d) | von niemandem. |
185
Der sorgfältig ausgewählte und überwachte, an sich sehr zuverlässige Fahrer F des Busunternehmers U verursacht durch leichtes Versehen einen Verkehrsunfall, bei dem sowohl Fahrgäste als auch dritte Personen zu Schaden kommen. U kann nach BGB auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden
a) | nur von den Fahrgästen |
b) | nur von den Dritten |
c) | von beiden Gruppen |
d) | von niemandem. |
186
Welche der nachfolgenden Aussagen trifft zu?
a) | Die Haftung nach dem ProdHaftG kommt nach dessen § … grundsätzlich auch neben anderen Haftungsgründen, z.B. des Deliktsrechts, in Betracht |
b) | Wie das bürgerlich-rechtliche Deliktsrecht, so sind auch die Vorschriften des ProdHaftG nach dessen § … zwingendes Recht |
c) | Nach § … ProdHaftG haften nur Hersteller, niemals aber Händler („Produzentenhaftung“) |
d) | Der Grundsatz der Totalreparation gilt gemäß § … ProdHaftG nicht für eine Schadensersatzpflicht nach diesem Gesetz |
e) | Ist eine Sache nicht fehlerhaft i.S. des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, so kann sie auch nicht fehlerhaft i.S. von § 3 ProdHaftG sein, also keine Schadensersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG auslösen. |
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Um dem Assistenten A einmal richtig die Meinung sagen zu können, lässt sich der schüchterne Student S mit Wodka, Gin und Asbach-Uralt „volllaufen“, weil er aus Erfahrung weiß, wie „mutig“ er unter starkem Alkoholeinfluss ist. Nach vollem Einsetzen der Alkoholwirkung schlägt S den A anlässlich dessen Sprechstunde nieder.
a) | A hat gegen S mangels Tatbestandsmäßigkeit keinen Schadensersatzanspruch |
b) | A hat gegen S keinen Schadensersatzanspruch, weil dessen Verhalten zwar tatbestandsmäßig i.S. des § … ist, aber der Rechtfertigungsgrund „……“ vorliegt |
c) | A hat gegen S einen Schadensersatzanspruch aus § … obwohl S zum Zeitpunkt des Schlages zurechnungsunfähig ist, weil er sich schuldhaft in eben diese Zurechnungsunfähigkeit versetzt hat (§ …). |
188
Die Haftung für den so genannten Verrichtungsgehilfen ist
a) | eine Haftung für fremdes Verschulden, weshalb das Verschulden des Geschäftsherrn hier ohne jede Bedeutung ist |
b) | eine Haftung für vermutetes eigenes Verschulden des Geschäftsherrn |
c) | eine der Bürgschaft ähnliche Art des Einstehenmüssens. |
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Aus Rache für die in der Zivilrechtsklausur erhaltene nicht ausreichende Note beschuldigt Studentin S, angeregt durch die Lektüre des Romans „Der Campus“, Prof. P wider besseres Wissens öffentlich der Vergewaltigung in dessen Dienstzimmer. Prof. P hat gegen S
a) | keinerlei Ansprüche („spezielles Berufsrisiko“) |
b) | Schadensersatzansprüche aus § … und § … |
c) | Anspruch auf Schadensersatz in Form eines ebenso öffentlichen Widerrufs mit Entschuldigung durch S |
d) | Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen des immateriellen Schadens, der auch nach Widerruf und Entschuldigung bei Prof. P zurückbleibt, gemäß § …. |
190
Infolge leichtester Fahrlässigkeit verliert der Fuhrunternehmer Fridolin die Herrschaft über den von ihm gesteuerten Lastzug und prallt gegen einen Tragepfeiler der Dortmunder Hänge-Bahn. Infolgedessen stürzt ein zufällig diesen Streckenabschnitt befahrender, glücklicherweise unbesetzter Zug ab. Ist Fridolin gemäß § 823 Abs. 1 der Eisenbahnbetriebsgesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet und, wenn ja, in welchem Umfang?
a) | Für solch ein Unglück haftet Fridolin nach bürgerlichem Deliktsrecht überhaupt nicht |
b) | Fridolin muss wegen seiner ganz geringen Schuld nur für die Instandsetzung des Pfeilers aufkommen |
c) | Fridolin muss nicht nur für die Instandsetzung des Pfeilers, sondern auch für die Bergung des Zuges aufkommen |
d) | Fridolin haftet für die Reparatur des Zuges |
e) | Fridolin haftet der Gesellschaft für die Kosten einer public-relations-Aktion, durch die der eingetretene Vertrauensschwund der Benutzer in die Betriebssicherheit der Hänge-Bahn aufgefangen werden soll. |
12. Besitz (insbesondere Arten, Erwerb und Verlust)
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Unmittelbarer Besitz ist
a) | eine rein rechtliche Beziehung zu einer Sache |
b) | eine rein tatsächliche Beziehung zu einer Sache, die rechtlich nicht geschützt wird |
c) | eine im Normalfall tatsächliche Sachbeziehung, die vom Gesetzgeber aber mit gewissen Rechtswirkungen ausgestattet ist. |
192
D stiehlt dem E eine diesem gehörende chinesische Vase und verleibt sie seiner einschlägigen Sammlung ein. Er ist jetzt
a) | unrechtmäßiger Eigentümer (durch Aneignung) |
b) | unrechtmäßiger Besitzer |
c) | rechtmäßiger Besitzer und Eigentümer der Vase. |
193
Bauer B lässt über längere Zeit hinweg Ackergeräte auf dem weit vom Hof entfernten Felde stehen. Wie sind die Besitzverhältnisse zu beurteilen?
a) | B ist immer noch unmittelbarer Besitzer (§ …) |
b) | B ist wegen der Entfernung nur mittelbarer Besitzer (§ …) |
c) | B ist nicht mehr Besitzer. |
194
U unterschlägt das ihm vom Eigentümer E nur geliehene Buch. Nach mehr als 10 Jahren ist U
a) | Eigentümer (kraft Ersitzung) |
b) | Eigenbesitzer |
c) | Fremdbesitzer |
d) | weder Eigentümer noch Besitzer. |
195
Sogenannter mittelbarer Besitzer ist
a) | der Vermieter des vertragstreuen Mieters einer Sache |
b) | der Bauer bezüglich der auf dem Feld verbleibenden Ackergeräte |
c) | ein sechsjähriges Kind im Hinblick auf sein Spielzeug. |
196
A hat ein Zimmer seiner von B gemieteten Wohnung an den C untervermietet; Besitzer der Wohnung sind nun
a) | nur A und C |
b) | nur C |
c) | A, B und C |
d) | weder A noch B und C, weil die Wohnung keine Sache ist. |
197
Die Aufgabe des Besitzes an einer beweglichen Sache durch Wegwerfen ist
a) | ein Rechtsgeschäft |
b) | ein Realakt |
c) | eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung. |
13. Eigentum (insbesondere Erwerb und Verlust)
198
Eigentumserwerb an einem Grundstück
a) | setzt notwendig Eintragung des Erwerbers im Grundbuch voraus |
b) | setzt bei rechtsgeschäftlichem Erwerb Eintragung im Grundbuch voraus |
c) | bedarf notwendig der notariell beurkundeten Auflassung |
d) | ist immer wirksam (z.B. also auch in den Fällen des § 105), wenn die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch auf Grund notarieller Beurkundung der Auflassung erfolgt |
e) | ist immer wirksam (z.B. also auch in den Fällen des § 105), wenn die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch auf Grund notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt. |
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Der Käufer erwirbt an der gekauften beweglichen Sache Eigentum
a) | grundsätzlich bereits mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrages |
b) | immer, wenn er die tatsächliche Gewalt über die gekaufte Sache erlangt |
c) | wenn Verkäufer und Käufer sich über den Eigentumsübergang einigen und der Verkäufer dem Käufer den Besitz einräumt. |
200
Die Eigentumsübertragung an einem zugelassenen Auto durch den Eigentümer erfordert
a) | den Abschluss eines Kaufvertrages und die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II |
b) | den Abschluss eines Kaufvertrages sowie Übereignung nach § 929 |
c) | lediglich den Abschluss des Kaufvertrages, während es auf die Übergabe der zugehörigen Zulassungsbescheinigung Teil II nicht ankommt |
d) | Einigung über den Eigentumswechsel an dem Auto und dessen Übergabe. |
201
Unsere Rechtsordnung lässt den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen vom Nichtberechtigten
a) | überhaupt nicht |
b) | stets |
c) | nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers, dies grundsätzlich auch bei gestohlenen oder abhanden gekommenen Gegenständen |
d) | nur bei Gutgläubigkeit des Erwerbers unter der weiteren grundsätzlichen Voraussetzung, dass die Gegenstände nicht ohne oder gegen den Willen des Eigentümers in den Besitz des Verfügenden gelangten |
zu.
202
Gutgläubigen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten gibt es
a) | nur bei beweglichen Sachen |
b) | auch bei Grundstücken |
c) | überhaupt nicht. |
203
E leiht dem A für zwei Wochen ein ihm gehörendes neues Buch, in das er auf die erste Seite groß und deutlich seinen Namen geschrieben hat. Nach Ablauf der Leihzeit gibt A das Buch nicht zurück, sondern veräußert es für 10,– € seinem Freund B, der es dringend benötigt. Ist B Eigentümer des Buches geworden?
a) | Nein, weil A nicht gutgläubig war |
b) | Nein, weil B nicht gutgläubig war |
c) | Nein, weil das Buch dem E abhanden gekommen ist |
d) | Nur, wenn B bei Übergabe des Buches die Namenseintragung des E übersehen hat |
e) | Ja. |
204
Der Rentner Rüstig (R) hat sich von seinem Skatbruder Siegfried (S) ein Fahrrad geliehen. Er veräußert dies im eigenen Namen mit der wahrheitswidrigen Behauptung, er sei von S zur Veräußerung gemäß § 185 Abs. 1 ermächtigt, an seinen Nachbarn (N). N zweifelt nicht an den Worten des R.
a) | N hat auf jeden Fall gutgläubig Eigentum an dem Fahrrad erworben |
b) | N ist nicht Eigentümer geworden, da R mangels Verfügungsbefugnis durch die nicht erfolgte Ermächtigung gar keinen wirksamen Kaufvertrag mit N abschließen konnte |
c) | N ist nicht Eigentümer geworden, da der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis hier nicht geschützt wird |
d) | N hat nur dann gutgläubig Eigentum erworben, wenn er sich so über die Erteilung der Ermächtigung erkundigt hat, dass sein Irrtum als nicht grob fahrlässig erscheint. |
205
L entleiht von E ein diesem gehörendes Fahrrad und verkauft, übergibt und übereignet es an den hinsichtlich des Eigentums gutgläubigen K. E kann das Fahrrad von K
a) | gemäß § 985 |
b) | gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 |
c) | gemäß § 816 Abs. 1 S. 1 |
d) | überhaupt nicht |
herausverlangen.
206
Dieb D verkauft die dem E gestohlene Sache an den hinsichtlich des Eigentums gutgläubigen K. K ist nach dinglicher Einigung und Übergabe seitens des D
a) | Eigentümer und unmittelbarer Besitzer |
b) | nicht Eigentümer, aber unmittelbarer Besitzer |
c) | Eigentümer, nicht aber Besitzer |
d) | Eigentümer und mittelbarer Besitzer |
e) | weder Eigentümer noch Besitzer |
der Kaufsache.
207
Der Dieb D stiehlt dem E einen Geldschein. Mit diesem Geld bezahlt D eine Schuld gegenüber G, der von dem Diebstahl nichts wissen konnte. Hat G Eigentum an dem Schein erworben?
a) | Ja, infolge gutgläubigen Erwerbes |
b) | Nein, denn bei gestohlenen Sachen hilft dem G Gutgläubigkeit nichts |
c) | Nein, weil an Geld überhaupt kein Eigentum möglich ist. |
208
Das Evangelische Diakonische Werk (EDW) veranstaltet eine Kleidersammlung: Spender sollen die Kleiderbündel mit einem der verteilten Zettel („Kleidersammlung des EDW“) versehen und an den Straßenrand stellen. Der barmherzige B tut dies. Der gewerbliche Altkleidersammler A bemächtigt sich jedoch des Kleiderbündels, bevor es durch die EDW-Mitarbeiter eingesammelt werden kann. A ist
a) | nach § … Besitzer und nach § … Eigentümer des Kleiderbündels geworden |
b) | nach § … Besitzer des Kleiderbündels, nicht jedoch Eigentümer geworden, weil die … über den Eigentumswechsel fehlte |
c) | weder Besitzer noch Eigentümer des Kleiderbündels geworden |
d) | gemäß § … Eigentümer des herrenlosen Kleiderbündels geworden. |
209
Durch Fäkalien, die aus Eisenbahnzügen der Deutschen Bahn AG in den unter einer Brücke gelegenen Garten von Gabriele fallen, wird sie gelegentlich beim Genuss des 5-Uhr-Tees mit ihren Freundinnen gestört.
a) | Gabriele hat gegen die Deutsche Bahn AG keine Ansprüche |
b) | Gabriele hat gegen die Deutsche Bahn AG einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § . … |
c) | Eine Duldungspflicht nach § … trifft Gabriele nicht, denn es handelt sich bei den Fäkalien durchaus nicht um „Einwirkungen, … die in solcher Höhe … vorgenommen werden“, dass Gabriele an der Ausschließung solcher Einwirkungen kein anerkennenswertes Interesse haben würde (vgl. § …). |
210
Der 4-jährige Hänsel und seine 8-jährige Schwester Gretel spielen in Nachbars Garten, was dem Nachbarn nicht gefällt. Der Nachbar will wissen, ob er Unterlassungsansprüche besitzt.
a) | Nur gegen Gretel, weil sie wenigstens beschränkt geschäftsfähig und deliktsfähig ist |
b) | Gegen Gretel, aber auch gegen Hänsel, wenn dieser weiß, dass er ohne Zustimmung des Nachbarn dessen Grundstück nicht betreten darf |
c) | Gegen Gretel, aber auch gegen Hänsel, wobei das Alter der Kinder keine Rolle spielt |
d) | Weder gegen Hänsel noch gegen Gretel (nur gegen deren Eltern). |
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