Kitabı oku: «Recht für Pflegeberufe»

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Der Autor


Theo Kienzle, Jurist (Spezialgebiete: Sozial-, Medizin-, Betreuungs- und Arbeitsrecht), Dozent an diversen Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen des Gesundheitswesens.

Theo Kienzle

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1. Auflage 2020

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-038520-7

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-038521-4

epub: ISBN 978-3-17-038522-1

mobi: ISBN 978-3-17-038523-8

Vorwort

Der Autor ist seit mehreren Jahrzehnten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegeberufen und pädagogischem Fachpersonal tätig. Das Spektrum umfasste bisher neben der Altenpflege auch die (klassische) Krankenpflege in somatischen und psychiatrischen Krankenhäusern sowie Mitarbeiter in stationären Behinderteneinrichtungen.

Mit diesem Fachbuch wird versucht, den rechtlichen Teil der neuen Pflegeausbildung abzudecken und gleichgültig wie die jeweilige Fachschule die Praxisfälle, Lernsituationen etc. gestaltet, den Auszubildenden das rechtliche Werkzeug an die Hand zu geben.

Grundlage der Gliederung des Fachbuches sind die Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG.

Der Verfasser nimmt gerne Kritik und Anregungen unter: kienzletheo@gmail.com

entgegen, denn nichts ist perfekt und es kann sicherlich einiges verbessert werden.

Ich widme dieses Buch Sophie Scholl, einer mutigen jungen Frau, die von einem verbrecherischen System für ihre Überzeugung ermordet wurde.

Inhalt

1  Vorwort

2  Abkürzungsverzeichnis

3  Einleitung

4  CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden

5  1 Selbstbestimmungsrecht

6  1.1 Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz

7  1.2 Weitere Rechtsgrundlagen

8  1.3 Einschränkung Selbstbestimmungsrecht

9  2 Rechte und Pflichten Auszubildender

10  2.1 Pflegeberufegesetz

11  2.2 Arbeitsrechtliche Vorgaben Ausbildung

12  2.3 Patientensicherheit

13  2.4 Strafrecht (Grundlagen)

14  2.5 Schutz der Privatsphäre zu pflegender Menschen

15  2.5.1 Datenschutzgesetze und Sozialdatenschutz

16  2.5.2 Zivilrechtlicher Datenschutz

17  2.5.3 Arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht

18  2.5.4 Schweigepflicht:

19  CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen

20  1 Dokumentation

21  1.1 Grundlagen Dokumentationspflicht

22  1.2 Vertragliche und gesetzliche Pflicht

23  1.3 Rechtliche Bedeutung Dokumentation

24  1.4 Dokumentation als Urkunde

25  CE 02 A Mobilität interaktiv, gesundheitsfördernd und präventiv gestalten

26  1 Beratungspflicht Pflegende

27  2 Überblick Medizinproduktegesetz

28  3 Finanzierung Hilfsmittel

29  CE 02 B Menschen in der Selbstversorgung unterstützen

30  CE 03 Erste Pflegerfahrungen reflektieren – verständigungsorientiert kommunizieren

31  CE 04 A Gesundheit alter Menschen fördern und präventiv handeln

32  1 Selbstbestimmungsrecht vs. Fürsorge

33  2 Grundlagen Gesetzgebung

34  3 Sozialrecht

35  3.1 Grundlage Sozialrecht

36  3.2 Grundlagen Sozialversicherung

37  3.3 Krankenversicherung

38  3.4 Unfallversicherung

39  3.5 Pflegeversicherung

40  4 Mobbing (Konflikte)

41  5 Arbeitsschutz

42  5.1 Einleitung Arbeitsschutz

43  5.2 Mutterschutzgesetz

44  5.3 Schwerbehindertenrecht

45  5.4 Arbeitszeitrecht

46  5.5 Unfallverhütungsvorschriften

47  5.6 Gewerbeordnung

48  5.7 Arbeitsstättenverordnung

49  5.8 Arbeitsschutzgesetz

50  5.9 Schutz vor sexueller Belästigung

51  5.10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

52  5.11 Präventionsgesetz

53  5.12 Betriebliches Gesundheitsmanagement

54  CE 04 B Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern und präventiv handeln

55  1 Schutz Kindeswohl

56  1.1 Schutzauftrag für Kinder

57  1.2 Sorgerecht

58  1.3 Jugendhilfe

59  1.4 Kinderschutzgesetz(e)

60  1.5 UN-Kinderrechtskonvention

61  1.6 Aufsichtspflicht

62  2 Sexueller Missbrauch

63  3 Handlungsfähigkeit

64  3.1 Zivilrechtliche Handlungsfähigkeit

65  3.1.1 Rechtsfähigkeit

66  3.1.2 Handlungsfähigkeit

67  3.1.3 Geschäftsfähigkeit

68  3.1.4 Deliktsfähigkeit

69  4 Funktion Gesetzgebung Sozialrecht

70  CE 04 C Gesundheit alter Menschen fördern und präventiv handeln

71  CE 05 A Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken

72  1 Delegation ärztlicher Maßnahmen

73  1.1 Einwilligung

74  1.2 Ordnungsgemäße ärztliche Verordnung

75  1.3 Delegationsfähigkeit

76  1.4 Durchführungs- und Anordnungsverantwortung

77  2 Krankenversicherung

78  2.1 Grundlagen Krankenversicherung

79  2.2 Finanzierung Krankenhausbehandlung

80  3 Recht Arbeitsbedingungen Krankenhaus

81  3.1 Überblick Rechtsgrundlagen

82  3.2 Pflichten Pflegender

83  3.3 Einstellungsgespräch

84  3.4 Dauer des Arbeitsverhältnisses

85  3.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

86  3.5.1 Ordentliche Kündigung

87  3.5.2 Außerordentliche Kündigung

88  3.5.3 Kündigungsschutz

89  3.5.4 Arbeits- und Dienstzeugnis

90  3.5.5 Verjährungs- und Ausschlussfristen

91  4 Risikomanagement und Haftung

92  4.1 Grundlagen des Risikomanagements

93  4.2 Überblick Haftungsrecht

94  4.3 Verjährung

95  4.4 Haftungsfreistellung der Pflegekräfte

96  4.5 Beweislast

97  CE 05 B Kinder und Jugendliche in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken

98  1 Selbstverwirklichung Kinder

99  2 Delegation an »Nicht«-Fachkräfte

100  3 Recht Diagnostik und Therapie Kinder

101  CE 05 C Alte Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken

102  CE 06 A In Akutsituationen sicher handeln

103  1 Gefährdung zu pflegender Menschen/ Fremdgefährdung

104  1.1 (Eigen)Gefährdung zu pflegender Menschen aufgrund physischer Ereignisse

105  1.2 Gefährdung anderer durch zu pflegende Menschen

106  1.3 Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen

107  2 Katastrophenschutz

108  2.1 Pflichten aus Pflegeberufegesetz

109  2.2 Recht des Katastrophenschutzes

110  2.3 Richtlinien zur Notfallversorgung

111  2.4 Unterlassene Hilfeleistung

112  3 Organentnahme – Transplantation

113  CE 06 B Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen in Akutsituationen sicher begleiten

114  CE 06 C Alte Menschen und ihre Bezugspersonen in Akutsituationen sicher begleiten

115  1 Patientenverfügung

116  1.1 Rechtlicher Hintergrund: Sterbehilfe

117  1.1.1 Aktive Sterbehilfe

118  1.1.2 Indirekte Sterbehilfe

119  1.1.3 Passive Sterbehilfe

120  1.1.4 Behandlungsabbruch

121  1.2 Patientenverfügung

122  2 Vorsorgevollmacht

123  CE 07 A Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team

124  1 Rehabilitation (Rechtsquellen)

125  1.1 Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

126  1.2 Einzelne Leistungsträger

127  2 Abrechnungssysteme Sozialrecht

128  2.1 Einteilung Leistungsgruppen

129  2.2 Abrechnungssystem in der Pflege

130  3 Verhältnis Gesundheitsberufe

131  4 Rechte von Menschen mit Behinderung

132  4.1 Bundesteilhabegesetz

133  4.2 Leistungsträger der Rehabilitation

134  CE 07 B Rehabilitatives Pflegehandeln bei Kindern/ Jugendlichen im interprofessionellen Team

135  CE 07 C Rehabilitatives Pflegehandeln bei alten Menschen im interprofessionellen Team

136  CE 08 A Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten

137  1 Pflegecharta, Charta Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

138  1.1 Pflegecharta

139  1.2 Charta Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

140  2 Betreuungsrecht

141  2.1 Geschichtlicher Hintergrund

142  2.2 Voraussetzungen »rechtliche« Betreuung

143  2.3 Betreuungsverfahren

144  2.4 Umfang der Betreuung

145  2.5 Betreuer

146  2.6 Aufgabenbereiche des Betreuers

147  2.7 Pflichten des Betreuers

148  2.8 Medizinische Maßnahmen

149  3 Bestattungsrecht, Hospiz- und Palliativgesetz, Sterbebegleitrecht

150  4 Überlastungsanzeige

151  CE 08 B Kinder, Jugendliche und ihre Familien in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten

152  1 Recht palliative Versorgung

153  1.1 Sozialrechtliche Grundlagen Palliativversorgung

154  1.2 Palliativversorgung Kinder/Jugendliche

155  2 Patientenverfügung im Kindesalter

156  CE 08 C Alte Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten

157  CE 09 A Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen

158  1 Rechtliche Grundlage alternativer Wohnformen

159  1.1 Grundlagen Heimrecht

160  1.2 Heimrecht der Bundesländer

161  1.3 Heimaufsicht

162  2 Finanzierung alternativer Wohnformen

163  2.1 Finanzierung einzelner Wohnformen

164  2.2 (Finanzierung) Pflegeberatung

165  2.3 Wohnberatung

166  CE 09 B Alte Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen

167  CE 09 C Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern

168  1 Anforderungen Hygiene, Infektionsprävention

169  CE 11 (A) Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

170  1 Gewalt in der Pflege

171  1.1 Gewalt gegen das Pflegepersonal

172  1.2 Gewalt gegen Patienten und Bewohner

173  1.3 Gewalt als Straftat

174  1.4 Aufsichtspflicht

175  1.5 Aufsichtspflicht (Suizid)

176  2 Freiheitseinschränkung und Unterbringung

177  2.1 Grundlagen freiheitseinschränkender Maßnahmen (FEM)

178  2.1.1 Einwilligung

179  2.1.2 Notstand

180  2.1.3 Richterlicher Beschluss

181  CE 11 B Kinder und Jugendliche mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

182  1 Psychiatrische Intervention Kinder/ Jugendliche

183  CE 11 C Alte Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen

184  Überblick/Vergleich Rahmenplan – Kapitel im Buch

185  Literatur

186  Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis


AGGAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AMGArzneimittelgesetz
AVRArbeitsvertrags-Richtlinien
BAGBundesarbeitsgericht
BetrVerfGBetriebsverfassungsgesetz
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGHBundesgerichtshof
BGHZEntscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs Zivilsachen
BGMBetriebliches Gesundheitsmanagement
BKiSchGBundeskinderschutzgesetz
BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
BPflVVerordnung zur Regelung der Krankenhauspflegegesetze
BSGBundessozialgericht
BtMGBetäubungsmittelgesetz
BtMVVBetäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
BVerfGBundesverfassungsgericht
BZRGBundeszentralregistergesetz
DSGVODatenschutzgrundverordnung (EU)
EntgFGEntgeltfortzahlungsgesetz
EMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familienverfahrensgesetz)
FEMFreiheitsentziehende Maßnahmen
GGGrundgesetz
i. V.in Verbindung (mit)
JArbSchGJugendarbeitsschutzgesetz
KKGGesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
LAGLandesarbeitsgericht
LasthandhabVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
LSGLandessozialgericht
LVwVfG BWLandesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg
m. w. N.mit weiteren Nachweisen
MPBetreibVMedizinproduktebetreiberverordnung
MPGMedizinproduktegesetz
MuSchGMutterschutzgesetz
NJWZeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift
OLGOberlandesgericht
PSA-BVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
PsychKHGGesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz)
Rspr.Rechtsprechung
SGBSozialgesetzbuch
SGB VSozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XISozialgesetzbuch – Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung
StGBStrafgesetzbuch
TVöDTarifvertrag öffentlicher Dienst
TzBfGTeilzeit- und Befristungsgesetz
VOVerordnung
WBVGWohn- und Betreuungsvertragsgesetz
WfbMWerkstatt für behinderte Menschen
WTPGWohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (BaWü)
ZPOZivilprozessordnung

Einleitung

Dieses Fachbuch orientiert sich bzw. ist nach den Rahmenplänen nach § 53 PflBG für den theoretischen Unterricht, dies im Bereich »Recht«, aufgebaut und gestaltet. Aus diesem Grund ist die Gliederung – in der Hoffnung, dass möglichst viele Bundesländer die Empfehlungen übernehmen – an den Rahmenlehrplan angepasst. Da in der neuen Ausbildung das Prinzip der Situationsorientierung im Vordergrund steht und dies in den Rahmenlehrplänen realisiert wurde, wurde auf Beispiele verzichtet. Die »Beispiele« wird jede Schule selbst formulieren. Das Buch soll dazu den rechtlichen Hintergrund bzw. die Grundlage des Handelns schaffen.

Im Hinblick auf die Generalistik werden die Begriffe Pflegende, aber auch Patient und Bewohner verwendet.

Durch den zirkulären Aufbau der Rahmenlehrpläne, den insgesamt elf Curricularen Einheiten (CE), von denen acht im letzten Ausbildungsdrittel im Sinne eines spiralförmigen Aufbaus fortgeführt werden, sind einige rechtliche Themen in mehreren Curricularen Einheiten von Bedeutung. Daher wurden zur besseren Orientierung jeweils Verweise zu denjenigen Kapiteln, in denen das jeweilige rechtliche Thema ausführlich dargestellt wird, integriert. In der elektronischen Version dieses Fachbuches wurde ein Hyperlink integriert. Zur besseren Orientierung wurde ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis erstellt, in dem rechtliche Begriffe, wie das »Selbstbestimmungsrecht« aufgelistet sind. Letzteres auch mit der Intention, dieses Fachbuch nicht nur für die Ausbildung, sondern auch als Nachschlagewerk für die Praxis zur Verfügung zu stellen.

Der Autor hat rechtliche Hinweise bzw. Ausführungen auch dort verfasst, wo »Recht« nicht ausdrücklich genannt wird. Da die Mitglieder der Fachkommission der Rahmenpläne nach § 53 PflBG einige, nach Ansicht des Verfassers, entweder nicht als relevant eingestuft oder schlichtweg vergessen haben, wurden diese Themen, insbesondere das Haftungs- und Strafrecht, an geeigneterer Stelle integriert.

Am Anfang jeder Curricularen Einheit wird der rechtlich wichtige Teil der Rahmenempfehlung zitiert und daraufhin der rechtliche Aspekt aufgebaut. Im Falle von Wiederholungen aus vorherigen curricularen Einheiten wird lediglich das Stichwort dazu mit dem Verweis genannt.

CE 01 Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
1 Selbstbestimmungsrecht

Die Auszubildenden

• […]

• wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist (I.6.a). (BIBB, S. 36)

1.1 Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz

(Rechtliche) Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen sind

• vor allem die Grundrechte unserer Verfassung, des Grundgesetzes (GG),

• die Europäische Menschenrechtskonvention und

• auch das Bürgerliche Gesetzbuch.

Die Grundrechte sind eng verwandt mit den Menschenrechten. Das Grundgesetz hat die Menschenrechte in besonderem Umfang geschützt. Dabei sind besonders zu nennen:

Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde

Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG): Die Würde jedes Menschen stellt das höchste Gut in der Wertordnung des Grundgesetzes dar.

Art. 1 GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde jedes Menschen ist unabhängig von Eigenschaften (Krankheit, Behinderung, Geschlecht, Rasse), Alter und Einsichtsfähigkeit als eines der höchsten Rechtsgüter geschützt. Die Menschenwürde hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Im pflegerischen Bereich

• ergibt sich aus der Menschenwürde das sogenannte Selbstbestimmungsrecht. Dies bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst über seinen Körper, d. h. über medizinisch/pflegerische Maßnahmen zu bestimmen. Eine Zwangsbehandlung ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich.1 Das Recht auf Selbstbestimmung beginnt bereits ab dem 14. Lebensjahr2 und schließt sogar das Recht ein, die Therapie ganz zu verweigern.3

• Zusätzlich schützt bzw. verbietet das Selbstbestimmungsrecht aus der Menschenwürde sowohl die Sammlung von persönlichen Informationen und deren Weitergabe ohne Zustimmung des Betroffenen. Die Menschenwürde ist daher auch die verfassungsrechtliche Grundlage der Schweigepflicht (§ 203 StGB) und des Datenschutzes.

• Schließlich verpflichtet die Menschenwürde die Gesellschaft und insbesondere in Krankenhäusern, Heimen und Behinderteneinrichtungen tätige Personen, die Unterbringung psychisch kranker Menschen inklusive freiheitseinschränkender Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. Alternativen zu prüfen.4 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erst kürzlich betont, dass insbesondere 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen einen schweren Eingriff in die Menschenwürde darstellen.5

Ein weiteres Grundrecht schützt das Selbstbestimmungsrecht, nämlich

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Yaş sınırı:
0+
Litres'teki yayın tarihi:
19 aralık 2025
Hacim:
348 s. 15 illüstrasyon
ISBN:
9783170385221
Telif hakkı:
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