Kitabı oku: «Die Prämonstratenser»

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Der Autor


Ulrich Gottfried Leinsle, geb. 1948, studierte Theologie und Philosophie in Augsburg, München, Innsbruck und Rom. 1970 trat er in das Prämonstratenserstift Schlägl in Oberösterreich ein. Nach Promotionen in Theologie (München) und Philosophie (Rom) habilitierte er sich 1985 für das Fach »Christliche Philosophie« an der Universität Innsbruck. Er lehrte Philosophie an der Katholisch-Theologischen Hochschule Linz und von 1989 bis zu seinem Ruhestand 2013 als Inhaber des Lehrstuhls für Philosophisch-Theologische Propädeutik an der Universität Regensburg. Seit 1997 ist er Präses der Historischen Kommission des Prämonstratenserordens, seit 2005 Mitglied der Kommission zur Erforschung der Kultur des Spätmittelalters an der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Philosophie und Theologie des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sowie die Geschichte des Prämonstratenserordens.

Ulrich G. Leinsle

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1. Auflage 2020

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Umschlagbild: Auszug des Titelblattes des Breviarium Praemonstratense, Louka, Typis Lucensibus 1597, Stift Schlägl; von rechts nach links Augustinus, Norbert, Generalabt Jean Despruets, Generalvikar Abt Johannes Lohelius von Strahov, Abt Sebastian Fuchs von Louka/Klosterbruck und der Konvent vor dem Kloster.

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ISBN 978-3-17-032389-6

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pdf: ISBN 978-3-17-032390-2

epub: ISBN 978-3-17-032391-9

mobi: ISBN 978-3-17-032392-6

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Inhaltsverzeichnis

1  Vorwort

2  Einleitung

3  1 Eine neue Lebensweise (ordo)

4  1.1 Die Kanonikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts

5  1.2 Norbert von Xanten und die Anfänge von Prémontré

6  1.3 Von der Lebensweise zum Orden

7  1.4 Theologische Rechtfertigung und Spiritualität

8  2 Ausbreitung im Wandel der Lebensformen

9  2.1 Wege und Probleme der Ausbreitung

10  2.2 Wandel der Lebensformen

11  2.3 Entwicklung der Institutionen

12  3 Von der Reform zur Reformation

13  3.1 Eigenart und Hindernisse der Reform

14  3.2 Reformzentren

15  3.3 Die Reformation und ihre Folgen

16  4 Katholische Erneuerung und barocker Glanz

17  4.1 Ordensreformen nach dem Tridentinum

18  4.2 Verinnerlichung der Reform

19  4.3 Französische Zentrale und regionale Differenzen

20  5 Von der Aufklärung zur Gegenwart

21  5.1 Die Klöster unter der Hoheit des Staates

22  5.2 Französische Revolution und Säkularisationen

23  5.3 Überleben und Restauration

24  5.4 Der Orden in der modernen Welt

25  Anmerkungen

26  Anhang

27  Abkürzungsverzeichnis

28  Quellenverzeichnis

29  Literaturverzeichnis

30  Abbildungsverzeichnis

31  Register

Vorwort

Die Geschichte des eigenen Ordens zu schreiben, ist ein gewagtes Unterfangen. Allzuleicht mischen sich eigene Präferenzen und Wertungen oder apologetische Tendenzen in die Darstellung. Diese Gefahr ist um so größer, wenn der Orden im Jahr 2021 auf 900 Jahre seiner Existenz zurückblickt und geneigt ist, dieses Jubiläum in einem Gefühl der dankbaren Selbstbetrachtung zu feiern. Tatsächlich aber ist das, was heute vom Orden weltweit vorhanden ist, nur ein kleiner Rest, verglichen mit seiner ehemaligen Größe und Bedeutung.

Der Gefahr der eigenen Voreingenommenheit versucht die hier gegebene Darstellung so weit wie möglich dadurch zu entkommen, dass sie weder den Maßstab heutigen Ordenslebens in einer bestimmten Region an die Vergangenheit noch den eines angeblich idealen Anfangs an die späteren Epochen anlegt. Vielmehr soll jede Epoche und Region in ihrer Eigenständigkeit gerade im Wechsel der Lebensweisen gekennzeichnet werden.

Mein Dank gilt an erster Stelle meinem Regensburger Kollegen Prof. Dr. Klaus Unterburger, der diesen Band im Rahmen der »Geschichte der christlichen Orden« angeregt und begleitet hat. Das Manuskript wurden von meinen Mitbrüdern und Mitgliedern der Historischen Kommission des Prämonstratenserordens, Dr. Ludger Horstkötter, Hamborn, und Lic. Hermann Janssens, Averbode, kritisch gegengelesen. Beiden bin ich für viele Anregungen und Hinweise dankbar. Nicht zuletzt gilt mein Dank Frau Christine Eckmair für die sorgfältige Korrektur und dem Verlag W. Kohlhammer für die Annahme und Betreuung des Manuskripts.


Schlägl, im Advent 2019Ulrich G. Leinsle O. Praem.

Einleitung

Der Prämonstratenserorden ist in mehr als einer Hinsicht eine geschichtliche Erscheinung, die nicht auf einen einfachen Nenner zu bringen ist.1 Entstanden im 12. Jahrhundert aus der Gregorianischen Reform des Klerus und der Augustinusregel verpflichtet, gehört er zur Gruppe der Regularkanoniker (Chorherren). Diese verbanden gemeinsames Leben in Gütergemeinschaft nach dem Vorbild der Jerusalemer Urgemeinde mit dem liturgischen und pastoralen Dienst an einer bestimmten Kirche und waren durch die Bischöfe oft in die Klerusreform der Diözesen eingebunden. Bereits die ersten Consuetudines (Gebräuche) um 1130 nahmen in Anlehnung an die Zisterzienser und an Gemeinschaften von Reformkanonikern zahlreiche monastische Elemente wie Stillschweigen, Handarbeit, Fasten und wollene Kleidung in weißer Farbe auf, die das mittelalterliche Erscheinungsbild des Ordens prägten.

Diese Mittelstellung zwischen Mönchen und säkularen Kanonikern war seit dem Mittelalter wiederholt Angriffen von außen, aber auch Diskussionen im Innern des Ordens um die Ausrichtung in einer vita mixta zwischen Kontemplation und Aktion ausgesetzt. Hinzu kommt, dass der charismatische Initiator des Ordens, Norbert von Xanten (vor 1080–1134), als Wanderprediger, Gründer von Prémontré (Diözese Laon, Frankreich) und Erzbischof von Magdeburg (ab 1126) einen anderen Lebensstil vertrat. Während sich die zu Prémontré gehörenden Klöster in ihren Gebräuchen den Mönchsklöstern annäherten, orientierte man sich in der Magdeburger Gruppe stärker an den bestehenden Kanonikerstiften, auch in Habit, Liturgie und Übernahme von Seelsorge. Eine Folge dieser Doppelung war, dass die an Frankreich orientierten Klöster Äbte als Vorsteher hatten, während die Magdeburger Stifte von Pröpsten geleitet wurden.2 Hinsichtlich ihrer Stellung waren aber beide Rechtsfiguren der Prälaten bis 1660 gleichgestellt. Durch die beiden Pole Prémontré und Magdeburg war die Einheit des Ordens und die oft beschworene Uniformität der Lebensweise von Anfang an prekär, zumal in Zeiten eines Schismas im Papsttum. Das als Integrationsinstrument gedachte jährliche Generalkapitel konnte diese Aufgabe kaum meistern.

Die Grundform eines Prämonstratenserstiftes ist die selbstständige Kanonie, im Orden wechselweise als Kloster oder Stift bezeichnet. Sie wurde von einem Mutterstift aus gegründet und stand unter der Aufsicht des »Vaterabtes«, d. h. des Abtes bzw. Propstes des Mutterstiftes, der auch das Visitationsrecht besaß. Es herrschte also ein Filiationsprinzip wie bei den Zisterziensern. Durch die weit entfernten Tochtergründungen und die reformierten säkularen Kanonikerstifte, die als Töchter von Prémontré betrachtet wurden, war die Überwachung der Observanz in der eigenen Filiation oft nicht mehr möglich. Deshalb wurde der Orden bereits im 12. Jahrhundert in Provinzen eingeteilt, Zirkarien genannt, die ein Circator im Auftrag des Generalkapitels zu visitieren hatte.3

Die nach dem Vorbild der Urgemeinde versammelte Gemeinschaft war zu Norberts Zeiten eine Gemeinschaft von Priestern, Laien (Konversen) und Frauen. Die Konversen stellten in der Zeit der zahlreichen »Bekehrungen« Adeliger den größten Teil der Konvente dar. Sie waren in der Wirtschaft des Klosters eingesetzt. Die Frauen, die ursprünglich oft in einem »Annexkloster« des Stiftes untergebracht wurden, wurden im späteren 12. Jahrhundert in eigene Frauenklöster mit strenger Klausur übersiedelt und teilweise in Chorfrauen und Laienschwestern (Konversen) unterschieden. Die Frauenklöster unterstanden der Aufsicht des Abtes des Männerklosters, der für sie ggf. einen Propst oder Prior bestellte. Die innere Leitung hatte eine Priorin oder »Meisterin«.

Die Struktur des Ordens in selbstständige Kanonien brachte es mit sich, dass sich die Zentralgewalt meist nur schwach ausbilden konnte. Diese bestand bis zur Französischen Revolution im Abt von Prémontré, der sich seit der Ordensreform des späten Mittelalters »Generalabt« nannte, und dem zunächst jährlich, seit 1630 in größeren Abständen tagenden Generalkapitel. Seit 1869 wird der jeweilige Generalabt vom Generalkapitel gewählt; seit 1937 hat er seinen Sitz in Rom.

Die weite Verbreitung des Ordens und die Eigenständigkeit der Kanonien bringen es mit sich, dass Gesamtdarstellungen der Geschichte des Prämonstratenserordens im männlichen (Erster Orden) und weiblichen (Zweiter Orden) Zweig selten und jeweils aus dem Blickwinkel einer regionalen Tradition geschrieben sind. Dies gilt ebenso für Basil Grassl aus dem böhmischen Stift Tepl4 wie für Norbert Backmund, der hauptsächlich die Einleitung zu den einzelnen Zirkarien aus seinem Monasticon Praemononstratense wiedergibt,5 und die umfassendste Darstellung der Geschichte und Spiritualität der Prämonstratenser von Bernard Ardura.6 Dieser unvermeidlichen Perspektivität ist sich auch dieser Band bewusst. Geschrieben von einem Angehörigen eines österreichischen Prämonstratenserstiftes, versucht er, der Eigenart und eigenständigen Entwicklung des Ordens in anderen Teilen Europas und in Übersee nach Möglichkeit gerecht zu werden. Der Schwerpunkt liegt aber im Hinblick auf die Leserschaft des Buches auf dem deutschen Sprachraum.

Über die Geschichte der einzelnen Klöster informiert das Monasticon Praemonstratense von Norbert Backmund,7 über die französischen Klöster ausführlicher Bernard Ardura,8 über die englischen Howard M. Colvin.9 Für die Gelehrtengeschichte des Ordens ist immer noch das bio-bibliographische Lexikon von Léon Goovaerts (1899–1916) unentbehrlich. Seit 1924 besteht im Orden eine Historische Kommission, die seit 1925 die internationale Zeitschrift Analecta Praemonstratensia herausgibt, in der wichtige Beiträge zur Geschichte des Ordens, Dokumente und Nachrichten über die neueste Literatur zu den einzelnen Häusern publiziert werden. Die Zeitschrift wird ergänzt durch die Buchreihe Bibliotheca Analectorum Praemonstratensium. Die frühneuzeitlichen Standardwerke von Jean Le Paige10 und Charles Louis Hugo11 wurden 1998/99 in der Reihe Instrumenta Praemonstratensia nachgedruckt.

1 Eine neue Lebensweise (ordo)

Die Prämonstratenser verdanken ihre Gründung nicht einer Strategie eines Ordensstifters, sondern kontingenten Ereignissen in der Biographie Norberts von Xanten1 und Eingriffen von außen. Sie sind in die gesamte Gregorianische Klerusreform des 11. Jahrhunderts2 hineingestellt und waren durch ihre neue Lebensweise (ordo)3 von Anfang an Gegenstand lebhafter Auseinandersetzung in der klösterlichen und katholischen Welt.

1.1 Die Kanonikerreform des 11. und 12. Jahrhunderts

Der vielschichtige Prozess der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts, die mit dem Namen des Papstes Gregor VII. (1073–1085) verbunden ist, erfasste, vom Mönchtum ausgehend, auch die Lebensweise und den Dienst der Kanoniker. Der Terminus canonicus bezeichnet dabei ursprünglich einen Kleriker, der in der verbindlichen Liste (canon) des Klerus einer Kirche eingeschrieben ist, für deren liturgischen Dienst er zuständig ist (so im Konzil von Clermont 535, canon 15). Damit verband sich jedoch sehr bald die Vorstellung von einem Kleriker, der nach den Canones, den Dekreten der Kirche, zu leben hat.4 Konkret sind damit die Kleriker an Dom- und Stiftskirchen (Kollegiatstiften) gemeint, im Deutschen meist Dom- bzw. Chorherren genannt.

Die Gregorianische Reform

Die Kirchenreform des 11. Jahrhunderts beinhaltet ein Reformprogramm mit verschiedenen Stoßrichtungen, aber einer gemeinsamen Grundlage: Wiederherstellung der ursprünglichen »apostolischen« Lebensweise der frühen Kirche, in der man einen Idealzustand erblickte. Dazu gehörte nicht nur die Loslösung der Kirche von weltlichen Herrschaften, die dann im sog. Investiturstreit zwischen Papst und Kaiser gipfelte, sondern auch ein neues Modell des kirchlichen Zusammenlebens in »apostolischen« Gemeinschaften, das besonders den reformbegeisterten Teil des Adels erfasste.5

Reformen in der Kirche haben es an sich, dass sie die bestehenden Verhältnisse abwerten, als »Verfall« hinstellen und – meist rückwärtsgewandt – eine »Erneuerung« aus dem Geist der Vorzeit oder Urzeit im Sinne einer Normativität des Ursprungs anstreben. Tatsächlich wird bei solchen Reformen aber nicht eine vergangene Zeit wiederhergestellt, sondern aus dem Rückgriff auf Vergangenes etwas Neues geschaffen. Insofern bedeuten Reformen meist auch eine Modernisierung und lassen sich aus der Sicht der Reformer als »Erfolgsgeschichten« lesen.

Im Mittelpunkt der Gregorianischen Reform stand vor allem das Leben der Kleriker als unmittelbare Träger und Repräsentanten der Kirche.6 Zu den zu beseitigenden »Missständen« zählte in den Augen der Reformer die im niederen Klerus verbreitete Priesterehe (Konkubinat, als »Nikolaitismus« nach Offb 2,6 bezeichnet). Zu diesem Zweck wurde in mehreren Synoden, z. B. Pisa 1022, der Zölibat der Kleriker mit Höheren Weihen eingeschärft, konnte aber nicht restlos durchgesetzt werden. Ein weiterer Kampf richtet sich gegen die Käuflichkeit geistlicher Ämter, Sakramente und Dienste, zumal aus Laienhand (Simonie nach Apg 2,8–24). Simonie wurde ebenso wie Nikolaitismus als Häresie gewertet. Der Kampf gegen die Laieninvestitur war eng damit verknüpft, d. h. die Einsetzung von Bischöfen durch die Landesherren – z. B. durch den Kaiser, die Könige von England und Frankreich – und die Verleihung von Kirchen durch die adeligen »Eigenkirchenherren«. Unter dem Schlagwort der »Freiheit der Kirche« wurde dieser Konflikt zum Ringen um die Vorherrschaft von Kaiser oder Papst. Letztlich ging aber das Papsttum gestärkt und in großem Selbstbewusstsein aus den jahrzehntelangen Auseinandersetzungen hervor, die mit den Konkordaten mit England und Frankreich 1107 und dem Wormser Konkordat 1122 beigelegt wurden. Das neue Selbstbewusstsein zeigte sich u. a. in einer Ausweitung des päpstlichen Primats, ausgeführt meist durch Legaten, in der Zurückdrängung des römischen Adels und der Unterstellung der Metropoliten unter die päpstliche Zentralgewalt.

Die Kanoniker

Die Kanoniker an den Dom- und Stiftskapiteln bildeten nicht nur einen herausragenden Teil des Klerus, sondern sie waren oft auch in die Leitung von Diözesen oder Sprengeln einbezogen. Die bis ins 11. Jahrhundert bestimmende Regelung ihrer Lebensweise war die sog. Aachener Regel (Institutiones Aquisgranenses). Ihr ging die Regel des Bischofs Chrodegang von Metz (742–766) für das gemeinsame Leben der Kleriker an seinem Bischofssitz voraus. An Benedikts Mönchsregel orientiert, gestattete diese den Kanonikern Verfügungsrechte über die in die Kirche eingebrachten und ihnen wieder zur Verfügung gestellten Güter und Mittel und die Führung eines eigenen Haushalts. Gemeinsam waren Chorgebet, Arbeit, Refektorium (Speisesaal) und Dormitorium (Schlafsaal) in Klausur.7

Die Reichssynode von Aachen 816 widmete sich u. a. der Neuordnung des monastischen Lebens. Dabei wurden Mönche und Kanoniker klar unterschieden und die bestehenden Mischformen und Mischregeln, auch die Chrodegangs, aufgehoben. Für die Mönche und Nonnen wurde die Benediktsregel zum alleinigen Maßstab erklärt. Für die Kanoniker und Kanonissen wurden eigene Bestimmungen erlassen, die den Rahmen ihrer Lebensweise absteckten. Diese wurden aus älteren Synodalbestimmungen und Kirchenväterstellen gesammelt. Die Institutio canonicorum sah ein gemeinsames Leben der Kanoniker in einem abgegrenzten Bereich mit Chorgebet und Pflege der Liturgie an der entsprechenden Kirche vor. Refektorium und Dormitorium sollten gemeinsam sein. Die einzelnen Kanoniker konnten jedoch über Privatbesitz und Pfründen verfügen. Sie legten keine Gelübde ab, sondern wurden nach entsprechender Anwartschaft in die Gemeinschaft der Kanoniker aufgenommen und darin mit einer Pfründe versorgt. An der Spitze des Kanonikerstiftes sollte ein dem Bischof (praelatus) unterstellter Propst (praepositus) stehen, der auch vom König ernannt werden konnte.

Die Synode nahm zwar zwei Sermones (355 und 356) von Augustinus über die Lebensweise der Kleriker auf, verlangte aber von diesen gerade nicht ein Leben in persönlicher Besitzlosigkeit (Armut). Die Essensrationen waren mit Fleisch, täglich vier Pfund Brot und bis zu vier Liter Wein, die an Festtagen je nach Vermögen des Stiftes aufgebessert werden konnten, so reichlich bemessen, dass sie dem Archidiakon Hildebrand, nachmals Papst Gregor VII., in einer polemischen Rede bei der Lateransynode 1059 wie für Zyklopen bestimmt vorkamen.8

In der Praxis konnte aber das gemeinsame Leben der Kanoniker mancherorts wegen des Widerstands der Kanoniker oder auf Grund der Besitzverhältnisse nicht durchgeführt werden, sodass es bei den einzelnen Dom- oder Stiftsherrenhöfen als Pfründen blieb und das gemeinsame Tun auf das Chorgebet beschränkt wurde.

Die Augustinusregel

Die Widersprüche zwischen den Bestimmungen der Aachener Regel und den ihr vorgeschalteten Sermones Augustinus’ waren offensichtlich. Sie störten die an der Lebensweise der Urgemeinde von Jerusalem nach dem Idealbild von Apg 4,32–35 orientierten Reformer. Als Alternative bot sich die sog. Augustinusregel an, die mit der gemeinsamen Lebensweise der Kleriker am Bischofshaus von Hippo in Einklang zu bringen war. Doch diese Regel war ursprünglich für Mönche geschrieben und lag in zwei Fassungen vor, die zwar nach heutiger Erkenntnis9 beide in Augustinus’ Umfeld gehören, aber unterschiedliche Adressaten haben. Der kürzere Ordo monasterii regelt ein Mönchskloster mit Handarbeit, Stillschweigen und einem vom römischen und gallischen ordo stark abweichenden Chorgebet. Er geht möglicherweise auf Alypius zurück. Das längere Praeceptum bietet kaum Regelungen für den Alltag, sondern stellt die geistlichen Grundlagen des gemeinsamen Lebens einer Mönchsgemeinschaft heraus, an erster Stelle die vita communis im gemeinsamen Haus in vollkommener Gütergemeinschaft, dann Gebetszeiten, Sorge für die Kranken und Schwachen, Ausgang und brüderliche Zurechtweisung und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft in der spätantiken Gesellschaft mit je verschiedenen Ansprüchen. Werden beide Regeltexte zusammen überliefert, spricht man vom Praeceptum longius.

In einer wohl aus Reims stammenden Handschrift des 9. Jahrhunderts wird erstmals das Praeceptum allein (unter Elimination des Ordo monasterii) mit den genannten Sermones Augustinus’ über die Lebensweise der Kleriker in Verbindung gebracht. Es wurde deshalb seitdem nicht mehr als Mönchs-, sondern als Kanonikerregel betrachtet, galt als Lebensnorm des Bischofshauses von Hippo und konnte so eine strengere Alternative für Dom- und Chorherrenstifte zur Aachener Regel bilden. Wegen der inhaltlichen Unbestimmtheit ihrer Regelungen für den Alltag wurde die Regula Augustini jedoch von manchen lokalen Kommunitäten (z. B. Mortara, Lombardei) durch weitere Regeln ergänzt.10

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Yaş sınırı:
18+
Litres'teki yayın tarihi:
18 aralık 2025
Hacim:
310 s. 18 illüstrasyon
ISBN:
9783170323919
Telif hakkı:
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