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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 10

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Von den fünf Umständen, welche den Arbeitslohn verschieden gestalten, berühren also nur zwei den Kapitalgewinn: nämlich die Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit des Geschäfts und die Gefahr oder Sicherheit, welche mit ihm verbunden ist. Was die Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit betrifft, so ist der Unterschied in dem bei weitem größeren Teile der Kapitalanlagen gering oder fällt ganz fort, ist aber beträchtlich in den verschiedenen Arbeitszweigen; und wenn der übliche Kapitalgewinn auch mit der Gefahr steigt, so scheint er doch nicht immer genau im Verhältnis zu ihr zu steigen. Aus allem diesem dürfte folgen, dass in ein und derselben Gesellschaft oder Gegend der Durchschnittssatz des Gewinnes in den verschiedenen Kapitalanlagen eher auf die gleiche Höhe kommen müsste als der Geldlohn der verschiedenen Sorten von Arbeit. Und so ist es auch. Der Unterschied zwischen dem Verdienst eines gewöhnlichen Arbeiters und dem eines vielbeschäftigten Anwalts oder Arztes ist offenbar weit größer als die Differenz zwischen dem üblichen Kapitalgewinn in zwei verschiedenen Gewerbszweigen. Überdies ist der scheinbare Unterschied in dem Gewinn verschiedener Geschäfte gewöhnlich eine Täuschung, die daraus entspringt, dass man nicht immer das, was als Lohn betrachtet werden sollte, von dem unterscheidet, was als Gewinn zu betrachten ist.

Apothekergewinn ist zum Sprichwort geworden, um etwas besonders Übermäßiges zu bezeichnen. Der scheinbar hohe Gewinn ist gleichwohl oft nur ein billiger Arbeitslohn. Die Geschicklichkeit eines Apothekers ist viel eigenerer und zarterer Natur als die eines Handwerkers, welcher es auch sei, und das Vertrauen, welches man auf ihn setzt, ist von weit größerer Wichtigkeit. Er ist der Arzt der Armen in allen Fällen, und der Reichen, wenn das Leiden oder die Gefahr nicht sehr groß ist. Darum muss sein Lohn dieser Geschicklichkeit und diesem Vertrauen angemessen sein, und er ergibt sich gewöhnlich aus dem Preise, zu dem er seine Waren verkauft. Aber die sämtlichen Waren, die der beschäftigtste Apotheker in einer großen Stadt in einem Jahr verkauft, kosten ihn vielleicht nicht mehr als dreißig oder vierzig Pfund. Verkauft er sie nun auch mit drei- oder vierhundert oder tausend Prozent Gewinn, so mag das oft doch nicht mehr sein als der billige Lohn für seine Arbeit, den er auf nichts anderes schlagen kann als auf den Preis seiner Waren.

Der größere Teil des scheinbaren Gewinnes ist in der Tat Arbeitslohn, in der Maske eines Gewinns.

In einer unbedeutenden Hafenstadt kann ein kleiner Krämer vierzig oder fünfzig Prozent auf ein Kapital von einem einzigen Hundert Pfund gewinnen, während ein bedeutender Großhändler an demselben Platze auf ein Kapital von zehntausend Pfund kaum acht bis zehn Prozent macht. Das Geschäft des Krämers kann für die Bequemlichkeit der Einwohner nötig sein, und die Beschränktheit des Marktes eine größere Kapitalanlage in dem Geschäfte nicht zulassen. Allein der Mann muss nicht nur von seinem Handel leben, sondern auch den Fähigkeiten, die man bei ihm voraussetzt, angemessen leben. Abgesehen davon, dass er ein kleines Kapital nötig hat, muss er auch lesen, schreiben und rechnen können, und vielleicht fünfzig bis sechzig verschiedene Arten von Waren, ihre Preise, ihre Qualität und die Märkte, wo sie am wohlfeilsten zu haben sind, leidlich kennen. Kurz, er muss alle die Kenntnisse besitzen, die einem Großhändler nötig sind, und es hindert ihn nichts als der Mangel eines hinreichenden Kapitals, selbst ein Großhändler zu werden. Dreißig oder vierzig Pfund jährlich können nicht als eine zu große Belohnung für die Arbeit eines solchen Mannes betrachtet werden. Man ziehe dies von dem anscheinend großen Gewinn seines Kapitals ab, und es wird vielleicht kaum mehr übrig bleiben als der übliche Kapitalgewinn. Auch in diesem Falle ist der größte Teil des scheinbaren Gewinnes wirklicher Arbeitslohn.

Der Unterschied zwischen dem scheinbaren Gewinn des Klein- und des Großhandels ist in der Hauptstadt weit geringer als in kleinen Städten. Wo zehntausend Pfund im Kramhandel angelegt werden können, macht der Lohn für des Krämers Arbeit nur einen sehr gelingen Zusatz zu dem wirklichen Gewinn eines so großen Kapitals aus. Der scheinbare Gewinn des großen Kleinhändlers kommt daher hier dem Gewinn des Großhändlers weit näher. Aus diesem Grunde sind auch Waren, die im Einzelnen verkauft werden, in der Hauptstadt im Allgemeinen ebenso wohlfeil und oft noch wohlfeiler als in kleinen Städten und Flecken. Materialwaren z. B. sind im Allgemeinen viel wohlfeiler; Brot und Fleisch oft ebenso wohlfeil. Es kostet nicht mehr, die Materialwaren in eine große Stadt als in einen Marktflecken zu bringen, aber es kostet viel mehr, Korn und Vieh dahin zu bringen, da dies meistenteils aus einer viel größeren Entfernung herbeigeschafft werden muss. Da der Einkaufspreis der Materialwaren an beiden Orten derselbe ist, so sind sie da am wohlfeilsten, wo der geringste Gewinn darauf geschlagen wird. Der Einkaufspreis von Brot und Fleisch ist in der großen Stadt höher als in dem Landorte, und obgleich der Gewinn geringer ist, so sind sie dort zwar nicht immer wohlfeiler, aber oft ebenso wohlfeil. Bei solchen Artikeln, wie Brot und Fleisch, erhöht derselbe Grund, der den scheinbaren Gewinn verringert, den Einkaufspreis. Der Umfang des Marktes verringert durch Gestattung größerer Kapitalanlagen den scheinbaren Gewinn; die Notwendigkeit jedoch, ihn aus größerer Entfernung zu versorgen, erhöht den Einkaufspreis. Diese Verringerung des einen und Erhöhung des andern scheint in den meisten Fällen einander ziemlich aufzuwiegen, und dies ist wahrscheinlich der Grund, warum die Brot- und Fleischpreise im größten Teile des Königreiches so ziemlich die nämlichen sind, obgleich die Korn- und Viehpreise in den verschiedenen Teilen des Landes gewöhnlich sehr verschieden sind.

Obgleich der Kapitalgewinn sowohl beim Groß- wie beim Kleinhandel in der Hauptstadt gewöhnlich geringer ist als in kleinen Städten und Flecken, so wird doch in der ersteren aus kleinen Anfängen oft ein großes Vermögen erworben, was in den letzteren fast nie der Fall ist. In kleinen Städten und Flecken kann wegen der Beschränktheit des Marktes der Handel nicht immer so ausgedehnt werden, wie das Kapital sich vergrößert. Daher kann an solchen Orten, selbst wenn der Gewinnsatz eines einzelnen sehr hoch ist, doch die Summe des Gewinns und folglich auch des jährlich zurückgelegten Kapitals nie sehr groß sein. In großen Städten kann das Geschäft sich mit dem Kapital vergrößern, und der Kredit eines sparsamen und emporkommenden Mannes wächst noch schneller als sein Kapital. Sein Geschäft dehnt sich nach Verhältnis beider aus, die Summe seines Gewinns richtet sich nach der Ausdehnung seines Geschäfts, und die Summe des jährlich zurückgelegten Kapitals nach dem Betrage seines Gewinns. Doch werden auch in großen Städten selten in einem regelmäßigen, altbegründeten und wohlbekannten Geschäftszweige große Vermögen erworben, außer durch ein langes Leben voll Fleiß, Sparsamkeit und Rührigkeit. Schnell werden zuweilen an solchen Orten Reichtümer im sogenannten Spekulationshandel erworben. Der Spekulant betreibt keinen regelmäßigen, altbegründeten oder wohlbekannten Geschäftszweig. Er ist in dem einen Jahre Kornhändler, im anderen Weinhändler, und im folgenden Zucker-, Tabak- oder Teehändler. Er ergreift jedes Geschäft, wenn er erwartet, es werde ungewöhnlich gewinnreich sein, und er gibt es wieder auf, wenn er voraussieht, dass sein Gewinn wahrscheinlich auf das Niveau der anderen Geschäftszweige zurückgeht. Seine Gewinne und Verluste können daher in keinem regelmäßigen Verhältnis zu denen eines soliden und wohlbekannten Geschäftszweiges stehen. Ein kühner Wagehals kann zuweilen durch zwei oder drei glückliche Spekulationen ein bedeutendes Vermögen erwerben; aber ebenso wahrscheinlich kann er durch zwei oder drei unglückliche es verlieren. Ein solches Geschäft kann nur in großen Städten getrieben werden. Nur an Orten des ausgedehntesten Verkehrs und der vielseitigsten Verbindungen sind die dazu erforderlichen Nachrichten einzuziehen.

Die fünf oben erwähnten Umstände verursachen zwar erhebliche Ungleichheiten im Arbeitslohn und Kapitalgewinn, aber keine in der Gesamtheit der wirklichen oder eingebildeten Vorteile und Nachteile der einen Kapitals- oder Arbeitsverwendung vor der andern. Jene Umstände sind der Art, dass sie in einigen für den kleinen Gewinn schadlos halten und in anderen einen großen auf wiegen.

Damit indes diese Gleichheit in der Gesamtheit ihrer Vorteile und Nachteile platzgreifen könne, sind selbst da, wo die vollkommenste Freiheit herrscht, drei Dinge nötig. Erstens müssen die Gewerbe in der Umgebung wohlbekannt und altbegründet sein; zweitens müssen sie in ihrem gewöhnlichen oder sozusagen natürlichen Zustande sein; und drittens müssen sie das einzige oder hauptsächlichste Geschäft derer sein, die sich damit befassen.

Erstens, diese Gleichheit kann nur in solchen Gewerben stattfinden, die in ihrer Umgebung wohlbekannt und seit langer Zeit begründet sind.

Unter sonst gleichen Umständen ist der Arbeitslohn in neuen Gewerben in der Regel höher als in alten. Wenn ein Unternehmer einen neuen Fabrikzweig einzuführen sucht, muss er zuerst die nötigen Arbeiter durch einen höheren Lohn als den, den sie in ihrem eigenen Gewerbe verdienen können, oder den sein neues Gewerbe eigentlich bieten kann, aus anderen Geschäften weglocken, und er muss eine geraume Zeit verstreichen lassen, ehe er es wagen darf, sie auf das gewöhnliche Maß herabzusetzen. Manufakturen, für welche die Nachfrage durchaus von der Mode und Phantasie abhängt, wechseln beständig und dauern selten lange genug, um als altbegründete Manufakturen angesehen werden zu können. Solche hingegen, deren Nachfrage aus dem täglichen Gebrauch und Bedarf entspringt, sind der Veränderung weniger unterworfen, und dieselbe Form und dasselbe Fabrikat kann Jahrhunderte lang gesucht werden. Der Arbeitslohn in Manufakturen der ersteren Art ist daher wahrscheinlich höher als in denen der letzteren Art. Birmingham hat besonders Manufakturen der ersteren, Sheffield der letzteren Art; und der Arbeitslohn an diesen beiden Orten soll jenem Unterschiede im Wesen ihrer Manufakturen angemessen sein.

Die Einführung einer neuen Manufaktur, eines neuen Handelszweiges oder einer neuen Landwirtschaftsmethode ist immer eine Spekulation, von der sich der Unternehmer außergewöhnliche Gewinne verspricht. Diese Gewinne sind zuweilen sehr groß; manchmal aber, vielleicht sogar am häufigsten, gerade das Gegenteil davon: aber im Allgemeinen stehen sie zu den Gewinnen anderer alten Geschäfte der Umgegend in keinem regelmäßigen Verhältnis. Gelingt das Unternehmen, so ist der Gewinn im Anfang gewöhnlich sehr hoch. Wird das Gewerbe oder die Praxis aber erst einmal überall eingeführt und wohlbekannt, so führt der Wettbewerb den Gewinn auf das Niveau der übrigen Gewerbe zurück.

Zweitens, jene Gleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Arbeits- und Kapitalanlagen kann nur in ihrem gewöhnlichen, oder sozusagen natürlichen Zustande platzgreifen.

Die Nachfrage nach fast allen Arten von Arbeit ist einmal größer und ein andermal geringer als gewöhnlich. In dein einen Falle steigen die Vorteile des Geschäftes über, in dem anderen fallen sie unter das gewöhnliche Maß. Die Nachfrage nach ländlicher Arbeit ist zur Zeit des Mähens und der Ernte größer als während des übrigen Jahres, und der Lohn steigt mit der Nachfrage. Im Kriege, wo vierzig oder fünfzig tausend Matrosen aus dem Kauffahrteidienst für den Dienst des Königs ausgehoben werden, steigt notwendig die Nachfrage nach Matrosen für die Handelsmarine mit ihrer Seltenheit, und ihr Lohn steigt in solchen Fällen gewöhnlich von einer Guinee und siebenundzwanzig Schilling monatlich bis zu vierzig Schilling und drei Pfund hinauf. In einem verfallenden Gewerbszweige dagegen begnügen sich viele Arbeiter lieber mit einem geringeren Lohn, als er sonst der Natur ihres Geschäfts angemessen wäre, als dass sie ihr altes Gewerbe aufgäben.

Der Kapitalgewinn schwankt mit dem Preise der Waren, in denen das Kapital angelegt ist. Steigt der Preis einer Ware über seinen gewöhnlichen oder Durchschnittssatz, so steigt auch der Gewinn wenigstens eines Teils vom Kapital, der im Markttransport Verwendung findet, über sein gehöriges Maß, und fällt der Preis, so sinkt auch der Gewinn darunter. Alle Waren sind Preisveränderungen ausgesetzt, aber die einen mehr, die anderen weniger. Bei allen Waren, welche durch menschlichen Fleiß hervorgebracht werden, wird die Menge des jährlich aufgewendeten Fleißes notwendig durch die jährliche Nachfrage bestimmt, und zwar so, dass das durchschnittliche Jahreserzeugnis dem durchschnittlichen Jahresverbrauch so nahe als möglich kommt. In einigen Gewerben wird, wie bereits bemerkt, mit der nämlichen Arbeitsmenge stets die nämliche oder doch beinahe die nämliche Warenmenge hervorgebracht. So wird in der Leinen- und Wollenmanufaktur eine gleiche Zahl von Händen jährlich so ziemlich die gleiche Menge Leinen- und Wollenzeuge herstellen. Die Veränderungen im Marktpreise solcher Waren können daher nur aus einer zufälligen Veränderung in der Nachfrage entspringen. Eine Landestrauer steigert den Preis der schwarzen Zeuge. Aber wie die Nachfrage nach den meisten Sorten glatter Leinen- und Wollenzeuge sich ziemlich gleich bleibt, so auch ihr Preis. Doch gibt es andere Gewerbe, in denen die gleiche Arbeitsmenge nicht immer die gleiche Warenmenge herstellen wird. So wird dieselbe Arbeitsmenge in verschiedenen Jahren sehr verschiedene Mengen Korn, Wein, Hopfen, Zucker, Tabak u. dgl. hervorbringen. Der Preis solcher Waren ändert sich mithin nicht bloß nach den Schwankungen der Nachfrage, sondern auch nach den weit größeren und häufigeren Schwankungen der Menge und ist folglich äußerst veränderlich. Der Gewinn der Händler aber muss notwendig mit dem Preise der Waren schwanken. Die Tätigkeit des Spekulanten wendet sich hauptsächlich solchen Waren zu. Er sucht sie aufzukaufen, wenn er voraussieht, dass ihr Preis wahrscheinlich steigen wird, und zu verkaufen, wenn er zu fallen droht.

Drittens, diese Gleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Arbeits- und Kapitalanlagen kann nur in solchen Gewerben stattfinden, die das einzige oder doch hauptsächlichste Geschäft derer sind, welche sich damit befassen.

Wenn jemand seinen Unterhalt aus einem Geschäft zieht, das nicht seine volle Zeit in Anspruch nimmt, so ist er oft in Stunden der Muße bereit, in einem anderen für einen geringeren Lohn zu arbeiten, als es sonst die Natur des Geschäfts erlauben würde.

In vielen Teilen Schottlands kommen noch eine Art Leute vor, Cotters oder Cottagers (Häusler) genannt, die allerdings vor einigen Jahren noch häufiger waren als jetzt. Sie sind eine Art außer dem Hause beschäftigter Dienstleute der Grundherren und Pächter.

Der übliche Lohn, den sie von ihren Herren empfangen, besteht in einem Hause, einem kleinen Gemüsegarten, Gras, um eine Kuh zu halten, und etwa einem oder zwei Morgen schlechten Ackerlandes. Hat der Herr ihre Arbeit nötig, so gibt er ihnen außerdem noch zwei Peck (etwas mehr als einen Scheffel) Hafermehl die Woche, im Werte von etwa sechzehn Pence. Während eines großen Teils des Jahres hat er wenig oder gar keine Arbeit für sie, und die Bestellung ihrer eigenen kleinen Besitzung ist nicht hinreichend, ihre verfügbare Zeit auszufüllen. Als diese Häusler noch zahlreicher waren als jetzt, sollen sie ihre erübrigte Zeit gern jedem für einen geringen Entgelt hingegeben und für weniger Lohn gedient haben als andere Arbeiter. In alten Zeiten scheinen sie über ganz Europa verbreitet gewesen zu sein. In schlecht kultivierten und spärlich bewohnten Ländern konnten die meisten Gutsbesitzer und Pächter sich die ungewöhnliche Zahl Hände, welche der Landbau zu gewissen Zeiten erheischt, auf keine andere Weise verschaffen. Der Tag- oder Wochenlohn, den solche Arbeiter gelegentlich von ihren Herren erhielten, war offenbar nicht der ganze Preis ihrer Arbeit. Ihre kleine Stelle machte einen beträchtlichen Teil davon aus. Doch scheint dieser Tag- oder Wochenlohn von vielen Schriftstellern, welche die Preise der Arbeit und der Lebensmittel in alten Zeiten gesammelt und beide als wunderbar niedrig darzustellen beliebt haben, als der ganze Lohn angesehen worden zu sein.

Das Produkt solcher Arbeit kommt oft wohlfeiler zu Markt, als es sonst angemessen wäre. Strümpfe werden in vielen Teilen Schottlands weit billiger gestrickt, als sie anderwärts auf dem Stuhl gewirkt werden können. Sie sind die Arbeit von Dienstboten und Arbeitern, die ihren Hauptverdienst aus einer anderen Beschäftigung ziehen. Mehr als tausend Paar Strümpfe werden jährlich von den Shetlandsinseln nach Leith gebracht, deren Preis fünf bis sieben Pence das Paar beträgt. In Learwick, der kleinen Hauptstadt der Shetlandsinseln, sind, wie man mir versichert, zehn Pence täglich der gewöhnliche Preis für gemeine Arbeit. Auf denselben Inseln strickt man wollene Strümpfe zum Werte von einer Guinee das Paar und darüber.

Das Spinnen des Leinengarns wird in Schottland fast ebenso wie das Stricken der Strümpfe von Dienstboten betrieben, die hauptsächlich zu anderen Zwecken gemietet werden. Wer mit dem einen oder anderen dieser Geschäfte seinen ganzen Lebensunterhalt gewinnen wollte, dürfte kaum das liebe Brot verdienen. In den meisten Teilen Schottlands ist die eine gute Spinnerin, die in der Woche zwanzig Pence verdienen kann.

In reichen Ländern ist der Markt in der Regel so ausgedehnt, dass jedes Gewerbe hinreichend ist, die Arbeit und das Kapital derer, welche sich ihm widmen, ganz in Anspruch zu nehmen. Beispiele davon, dass Leute von einem Geschäfte leben und daneben aus einem anderen einen kleinen Gewinn ziehen, kommen hauptsächlich in armen Ländern vor. Folgenden ganz ähnlichen Fall jedoch findet man in der Hauptstadt eines der reichsten Länder. Ich glaube, es gibt keine Stadt in Europa, in welcher der Hauszins teurer wäre als in London, und doch kenne ich keine Hauptstadt, in der ein möbliertes Zimmer so wohlfeil zu mieten ist. Ein Zimmer in London ist nicht nur viel wohlfeiler als in Paris, sondern auch viel wohlfeiler als in Edinburgh, und zwar bei derselben Ausstattung, und befremdlicher Weise ist gerade die Höhe des Hauszinses der Grund jener Wohlfeilheit der möblierten Zimmer. Die Höhe des Hauszinses in London rührt nicht nur von den Ursachen her, die ihn in allen großen Hauptstädten teuer machen, – von der teuren Arbeit, den teuren Baumaterialien, die gewöhnlich aus weiter Ferne herbeigebracht werden müssen, und vor allem von der hohen Grundrente, da jeder Grundeigentümer als Monopolist verfährt, und oft für einen einzigen Morgen schlechten Bodens in der Stadt eine höhere Rente fordert als man für hundert Morgen des besten Bodens auf dem Lande erhalten kann, – sondern sie entspringt zum Teil aus den besonderen Gebräuchen und Gewohnheiten der Bewohner, wonach jeder Hausvater ein ganzes Haus von oben bis unten mieten muss. Eine »Wohnung« in England heißt so viel, wie alles, was unter demselben Dache enthalten ist. In Frankreich, Schottland und vielen anderen Teilen Europas bedeutet es oft nicht mehr als ein einzelnes Stockwerk. Ein Gewerbsmann in London ist genötigt, in dem Stadtteile, in dem seine Kunden wohnen, ein ganzes Haus zu mieten. Sein Laden ist zur ebenen Erde; er selbst aber schläft mit seiner Familie unter dem Dache, und sucht einen Teil seines Hauszinses dadurch zu bezahlen, dass er die beiden mittleren Stockwerke an Aftermieter ablässt. Den Unterhalt seiner Familie hofft er durch sein Gewerbe, nicht durch seine Mieter zu bestreiten, wohingegen Leute, welche in Paris und Edinburgh Zimmer vermieten, gewöhnlich keine anderen Unterhaltsmittel haben, und der Preis der Zimmer nicht nur den Hauszins, sondern die ganzen Ausgaben der Familie bestreiten muss.

Zweite Abteilung
Ungleichheiten, welche durch die europäische Wirtschaftspolitik veranlasst sind

Dies sind die in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Arbeits- und Kapitalanlagen vorkommenden Ungleichheiten, welche die Abwesenheit eines der drei oben erwähnten Erfordernisse auch da veranlasst, wo die vollkommenste Freiheit herrscht. Aber andere viel bedeutendere Ungleichheiten veranlasst die europäische Wirtschaftspolitik dadurch, dass sie den Dingen nicht ihre volle Freiheit lässt.

Dies geschieht vornehmlich auf dreierlei Weise. Erstens dadurch, dass in gewissen Gewerben die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl von Mitwerbern beschränkt wird als sich sonst damit befassen würden; zweitens dadurch, dass in anderen die Mitwerber über das natürliche Maß vermehrt werden und drittens dadurch, dass die freie Bewegung von Arbeit und Kapital, sowohl von Gewerbe zu Gewerbe als von Ort zu Ort gehemmt wird.

Erstens, die europäische Wirtschaftspolitik veranlasst eine sehr bedeutende Ungleichheit in der Gesamtheit der Vorteile und Nachteile bei den verschiedenen Arbeits- und Kapitalanlagen dadurch, dass sie in gewissen Gewerben die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl von Mitwerbern beschränkt, als sich sonst damit befassen würden.

Die ausschließlichen Zunftprivilegien sind das hauptsächlichste Mittel, dessen sie sich zu diesem Zwecke bedient.

Das ausschließliche Privilegium eines zünftigen Gewerbes schränkt notwendig in der Stadt, in der es betrieben wird, den Wettbewerb auf diejenigen ein, die zur Zunft gehören. Das notwendige Erfordernis zur Erlangung des Zunftrechts besteht gewöhnlich darin, dass man in der Stadt unter einem gehörig qualifizierten Meister gelernt hat. Die Zunftordnungen bestimmen öfters die Zahl der Lehrlinge, welche einem Meister zu halten gestattet ist, und fast immer die Zahl der Jahre, die ein Lehrling dienen muss. Die Absicht dieser beiden Bestimmungen geht dahin, die Konkurrenz auf eine geringere Anzahl einzuschränken als sich sonst auf das Geschäft einlassen würden. Die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge beschränkt den Wettbewerb direkt; eine lange Lehrzeit tut es mehr indirekt, aber ebenso wirksam durch die vermehrten Kosten der Ausbildung.

In Sheffield kann zufolge eines Ortsstatuts der Zunft kein Messerschmidt zu gleicher Zeit mehr als einen Lehrling halten. In Norfolk und Norwich kann kein Webermeister, bei Strafe von fünf Pfund monatlich, mehr als zwei Lehrlinge haben. In ganz England und den englischen Kolonien darf ein Hutmacher nicht mehr als zwei Lehrlinge haben, bei Strafe von fünf Pfund monatlich, die halb dem Fiskus und halb dem Angeber zufallen. Diese beiden Bestimmungen sind, obgleich sie durch ein allgemeines Staatsgesetz bestätigt sind, offenbar von demselben Zunftgeiste diktiert, der die Sheffielder Verordnung eingegeben hat. Kaum waren die Seidenwirker in London ein Jahr lang eine Zunft als sie auch schon eine Verordnung erließen, die jedem Meister untersagte, mehr als zwei Lehrlinge zu gleicher Zeit zu haben. Es bedurfte einer eigenen Parlamentsakte, um dieses Ortsstatut umzustoßen.

In früherer Zeit scheinen sieben Jahre in ganz Europa der übliche Zeitraum gewesen zu sein, der für die Dauer der Lehrjahre in den meisten zünftigen Gewerben festgesetzt war. Alle diese Zünfte wurden früher Universitäten genannt, was in der Tat der eigentliche lateinische Name für jede Körperschaft ist. Die Universität der Schmiede, die Universität der Schneider usw. sind Ausdrücke, denen man in den vergilbten Dokumenten alter Städte oft begegnet. Als jene besonderen Korporationen, die man noch jetzt Universitäten nennt, gegründet wurden, hat man augenscheinlich die Anzahl der Jahre, die man studieren musste, um den Grad eines Magisters der freien Künste zu erlangen, von den Feststellungen der Lehrzeit in den gewöhnlichen Gewerben, deren Vereinigungen viel älter waren, kopiert. Wie man sieben Jahre unter einem gehörig qualifizierten Meister gearbeitet haben musste, wenn man in einem gewöhnlichen Gewerbe die Berechtigung, Meister zu werden und selber Lehrlinge zu halten erwerben wollte, so musste man auch sieben Jahre unter einem gehörig qualifizierten Meister studiert haben, um das Recht zu erwerben, in den freien Künsten Magister, Lehrer oder Doktor (früherhin gleichbedeutende Wörter) zu werden, und Schüler oder Lehrlinge (ursprünglich ebenfalls gleichbedeutende Ausdrücke) zu haben, die unter dem Meister studierten.

Durch ein Statut ans dem fünften Jahre Elisabeths, gewöhnlich das Lehrzeitstatut genannt, wurde bestimmt, dass in Zukunft niemand ein zu jener Zeit in England betriebenes Handwerk, Gewerbe oder Geschäft treiben sollte, wenn er nicht zuvor darin wenigstens sieben Lehrjahre bestanden hätte; und was früher bloßes Ortsstatut einzelner Zünfte gewesen war, wurde nun in England allgemeines Staatsgesetz für alle in Marktstädten betriebenen Geschäfte. Die Worte des Statuts lauten zwar ganz allgemein, und scheinen das ganze Königreich zu umfassen, doch ist seine Wirkung durch Auslegung auf die Marktstädte beschränkt worden, weil man dafür hielt, dass auf dem Lande dieselbe Person verschiedene Gewerbe müsse treiben können, auch ohne in jedem sieben Jahre gelernt zu haben, da Handwerker für den Bedarf der Einwohner nötig, und diese doch nicht immer zahlreich genug sind, um einen Mann, der nur sein Handwerk betreibt, zu ernähren.

Ferner ist durch eine strenge Auslegung der Worte die Wirkung dieses Statuts auf die Gewerbe beschränkt worden, welche in England vor dem fünften Regierungsjahre Elisabeths bestanden haben, und niemals auf solche ausgedehnt worden, die seit jener Zeit erst eingeführt worden sind. Diese Beschränkung hat zu einigen Unterscheidungen Anlass gegeben, die als Maßregeln der Wirtschaftspolitik betrachtet, so töricht als möglich erscheinen. So ist z. B. entschieden worden, dass ein Wagner seine Wagenräder weder selbst machen, noch durch Gesellen machen lassen darf, sondern sie von einem Radmachermeister kaufen muss, weil letzteres Handwerk schon vor dem fünften Regierungsjahre Elisabeths existiert hat. Dagegen kann ein Radmacher, wenn er auch niemals bei einem Wagner in der Lehre gewesen ist, selbst Wagen machen oder von Gesellen machen lassen, weil das Gewerbe eines Wagners in dem Statut nicht inbegriffen ist, da es in England zur Zeit, als jenes erlassen worden ist, noch nicht bestanden hat. Viele Gewerbe zu Manchester, Birmingham und Wolverhampton sind dem Statut ebenfalls nicht unterworfen, weil sie vor dem fünften Regierungsjahre Elisabeths in England nicht betrieben worden sind.

In Frankreich ist die Dauer der Lehrjahre in verschiedenen Städten und Gewerben verschieden. In Paris sind bei vielen fünf Jahre der vorgeschriebene Zeitraum; ehe jemand jedoch das Recht erhält, das Gewerbe als Meister zu treiben, muss er in vielen Gewerben noch fünf Jahre als Gehilfe gearbeitet haben. In dieser Zeit heißt er der Geselle seines Meisters, und die Zeit selbst heißt seine Gesellenschaft.

In Schottland gibt es kein allgemeines Gesetz, das die Dauer der Lehrjahre überhaupt bestimmte; die Zeit ist in den einzelnen Zünften verschieden. Wo sie lang ist, kann in der Regel ein Teil von ihr durch eine kleine Geldsumme abgelöst werden. Auch ist in den meisten Städten eine sehr mäßige Summe hinreichend, um die Zunftgerechtigkeit zu erkaufen. Die Weber von leinenen und hänfenen Zeugen – das Hauptgewerbe des Landes – sowie alle die für sie beschäftigten Handwerker, wie die Verfertiger der Spinnräder, Haspeln usw., können ihr Gewerbe in jeder korporierten Stadt treiben, ohne etwas dafür zu zahlen. In allen korporierten Städten steht es jedermann frei, an einem vom Gesetz bestimmten Wochentage Fleisch zu verkaufen. Drei Jahre sind in Schottland die gewöhnliche Zeit der Lehrjahre selbst in manchen recht schwierigen Gewerben; und im Allgemeinen kenne ich kein Land in Europa, in dem die Zunftgesetze so wenig drückend wären.

Wie das Eigentum, das jeder an seiner Arbeit hat, die ursprüngliche Grundlage alles anderen Eigentums ist, so ist es auch die heiligste und unverletzlichste. Das Erbteil eines armen Mannes liegt in der Kraft und Geschicklichkeit seiner Hände: ihn zu hindern, diese Kraft und Geschicklichkeit so anzuwenden, wie er es passend findet, ohne dadurch seinen Nächsten zu schädigen, ist eine klare Verletzung dieses heiligsten Eigentums. Es ist ein offenbarer Eingriff in die rechtmäßige Freiheit sowohl des Arbeiters, wie derer, die ihn beschäftigen wollen. Wie es den einen hindert, das zu arbeiten, wozu er sich am geschicktesten weiß, so hindert es die anderen, solche zu beschäftigen, die ihnen geeignet erscheinen. Das Urteil darüber, ob jemand sich für die Arbeit eignet, kann sicherlich den Arbeitgebern überlassen werden, deren Interesse es so nahe angeht. Die erheuchelte Ängstlichkeit des Gesetzgebers, sie könnten einen ungeeigneten Menschen beschäftigen, ist offenbar ebenso ungehörig wie lästig.

Die Anordnung einer langen Lehrzeit kann keine Sicherheit gewähren, dass nicht oft mangelhafte Arbeit zum Verkauf komme. Wenn dies geschieht, so ist gewöhnlich Betrug und nicht Ungeschicklichkeit daran schuld; gegen Betrug aber kann auch die längste Lehrzeit keinen Schutz bieten. Zur Abstellung dieses Missbrauchs sind ganz andere Vorkehrungen erforderlich. Die Marke auf Geschirr von Gold und Silber und die Stempel auf Leinen- und Wollenzeug geben dem Käufer eine weit größere Sicherheit als irgendein Lehrlingsstatut. Auf jene sieht er in der Regel, aber niemals hält er es der Mühe wert, zu untersuchen, ob der Arbeiter eine siebenjährige Lehrzeit bestanden habe.

Die Anordnung einer langen Lehrzeit hat nicht den Erfolg, die jungen Leute an Fleiß zu gewöhnen. Ein Geselle, der nach dem Stück arbeitet, wird wahrscheinlich fleißig sein, weil er von seinem Fleiße Vorteil hat; ein Lehrling wird voraussichtlich faul sein, und ist es fast immer, weil er kein unmittelbares Interesse hat fleißig zu sein. In den niedrigeren Geschäften besteht der Reiz der Arbeit durchaus nur in ihrem Lohn. Wer am frühesten in der Lage ist, die Früchte der Arbeit zu genießen, wird auch am schnellsten Geschmack daran finden und sich frühzeitig an Fleiß gewöhnen. Ein junger Mensch fasst natürlich eine Art Abneigung gegen die Arbeit, wenn er lange Zeit keinen Gewinn aus ihr zieht. Die Knaben, welche auf Kosten der öffentlichen Armenpflege in die Lehre gegeben werden, müssen in der Regel eine längere Reihe von Jahren als sonst üblich, darin bleiben, und werden gewöhnlich Faulenzer und Taugenichtse.

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