Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 13
Elftes Kapitel
Die Grundrente
Die Rente als der für die Nutzung des Bodens gezahlte Preis betrachtet, ist naturgemäß der höchste, den der Pächter nach der jeweiligen Bodenbeschaffenheit zu zahlen vermag. Bei der Feststellung der Pachtbedingungen sucht der Grundherr dem Pächter keinen größeren Anteil am Ertrage zu lassen, als zur Erhaltung des Kapitals, von dem er die Aussaat bestreitet, die Arbeit bezahlt und das Vieh nebst anderem Wirtschaftsinventar kauft und unterhält, sowie zur Gewährung des gewöhnlichen Gewinnes landwirtschaftlicher Kapitalanlagen in der Gegend, ausreicht. Dies ist offenbar der kleinste Anteil, an dem sich der Pächter genügen lassen kann, wenn er nicht geradezu verlieren will; der Grundherr aber ist selten bereit, ihm mehr als diesen Anteil zu lassen. Was von dem Ertrage, oder mit andern Worten von dem Preise des Ertrags nach Abzug jenes Anteils übrig bleibt, sucht der Besitzer natürlich für sich als Grundrente zu reservieren – und dies ist offenbar das höchste, was der Pächter nach der jeweiligen Bodenbeschaffenheit zu zahlen vermag. Manchmal nimmt der Grundherr aus Freigebigkeit, öfters aus Unkenntnis etwas weniger; manchmal zahlt auch der Pächter, obgleich dieser Fall seltener ist, aus Unkenntnis etwas mehr, d. h. er begnügt sich mit einem geringeren als dem in der Gegend üblichen Gewinn landwirtschaftlichen Kapitals. Dieser Teil jedoch kann noch als die natürliche oder als die Grundrente angesehen werden, für welche Ländereien dieser Art gewöhnlich verpachtet werden.
Man könnte glauben, die Grundrente sei oft nichts weiter als ein billiger Gewinn oder Zins für das vom Grundherrn auf die Bodenverbesserung verausgabte Kapital. Das kann unter Umständen allerdings teilweise der Fall sein; aber eben auch nur teilweise. Der Grundeigentümer verlangt sogar für unangebautes Land eine Rente, und der vermeinte Zins oder Gewinn auf die Verbesserungskosten sind gewöhnlich nur ein Zusatz zur ursprünglichen Rente. Überdies werden die Verbesserungen nicht immer vom Kapital des Grundeigentümers, sondern manchmal von dem des Pächters gemacht. Kommt aber die Zeit, wo der Pachtkontrakt erneuert werden soll, so fordert der Grundeigentümer gewöhnlich dieselbe Erhöhung der Rente als wenn er die Verbesserungen aus eigenen Mitteln bewirkt hätte.
Zuweilen verlangt er eine Rente für Dinge, die der Verbesserung durch Menschenhand durchaus unfähig sind. Kelp ist eine Art Seegras, das verbrannt ein alkalisches Salz liefert, das zur Bereitung von Glas, Seife und zu anderen Zwecken dient. Es wächst an einigen Orten Großbritanniens, namentlich in Schottland, nur auf solchen Felsen, die innerhalb der Flutgrenze liegen und täglich zweimal vom Wasser bedeckt werden, so dass es unmöglich durch menschlichen Fleiß vermehrt werden kann. Dennoch wird ein Grundeigentümer, dessen Gut von einem Kelpufer eingeschlossen ist, ebenso gut von diesem, wie von seinen Kornfeldern, eine Rente verlangen.
Das Meer in der Umgebung der Shetlandsinseln ist vorzugsweise reich an Fischen, die ein Hauptnahrungsmittel ihrer Bewohner ausmachen. Um aber von diesem Produkt des Wassers Nutzen zu ziehen, müssen sie ihre Wohnung am anstoßenden Lande haben. Die Rente des Grundeigentümers richtet sich hier nicht bloß danach, was der Pächter aus dem Lande ziehen kann, sondern danach, was ihm beide, Land und Wasser, einbringen. Sie wird zum Teil in Seefischen bezahlt, und es tritt hier einer von den sehr seltenen Fällen ein, in dem die Rente einen Teil des Preises dieser Ware ausmacht.
Die Grundrente ist daher als der für die Benutzung des Bodens bezahlte Preis, natürlich ein Monopolpreis. Er richtet sich durchaus nicht nach dem, was der Grundeigentümer für die Verbesserung des Landes verausgabt hat, oder woran er sich genügen lassen könnte, sondern nach dem, was der Pächter zu geben imstande ist.
In der Regel können nur solche Bodenprodukte zu Markte gebracht werden, deren gewöhnlicher Preis hoch genug ist, um das darauf verwendete Kapital samt dem gewöhnlichen Kapitalgewinn wieder einzubringen. Beträgt der gewöhnliche Preis mehr, so wird der Überschuss natürlich auf die Grundrente fallen; beträgt er weniger, so kann die Ware zwar zu Markte gebracht werden, dem Grundeigentümer aber keine Rente abwerfen. Ob der Preis höher oder niedriger ist, hängt von der Nachfrage ab.
Es gibt gewisse Bodenprodukte, nach denen stets eine derartige Nachfrage sein muss, dass die Gewährung eines höheren Preises als hinreichend ist, sie auf den Markt zu bringen, gesichert ist; und es gibt andere, bei denen es einmal der Fall ist, ein anderes Mal aber nicht. Die ersteren müssen dem Grundeigentümer immer eine Rente gewähren; die letzteren hingegen tun dies nach Umständen.
Die Rente tritt daher, wie zu beachten ist, auf eine andere Weise in die Zusammensetzung des Warenpreises ein als der Lohn und der Gewinn. Hoher oder niedriger Lohn und Gewinn sind die Ursachen eines hohen oder niedrigen Preises; hohe oder niedrige Rente ist seine Wirkung. Weil hoher oder niedriger Lohn und Gewinn gezahlt werden muss, damit eine bestimmte Ware zu Markte komme, ist ihr Preis hoch oder niedrig. Aber ob eine hohe, niedrige oder gar keine Rente gezahlt wird, hängt davon ab, ob der Preis der Ware hoch oder niedrig ist, d. h. ob er viel mehr oder etwas mehr oder gar nicht mehr beträgt als zur Bezahlung des Lohns und Gewinns erforderlich ist.
Die gesonderte Betrachtung erstens derjenigen Teile des Bodenertrags, die stets eine Rente gewähren; zweitens derjenigen, die bald eine gewähren und bald nicht; und drittens der Schwankungen, welche in den verschiedenen Perioden der Kultur in dem relativen Werte dieser beiden Arten roher Produkte naturgemäß eintreten, ob man sie untereinander oder mit den Industrieerzeugnissen vergleicht, – lässt dieses Kapitel in drei Abteilungen zerfallen.
Erste Abteilung
Bodenerzeugnisse, die immer eine Rente abwerfen
Da die Menschen gleich allen anderen lebenden Wesen sich natürlich nach dem Maße der vorhandenen Unterhaltsmittel vermehren, so ist nach Nahrungsmitteln allezeit mehr oder weniger Nachfrage. Gegen Nahrungsmittel steht stets eine größere oder kleinere Menge Arbeit zu Gebote, und es finden sich immer Menschen, die etwas zu tun bereit sind, um sie zu erhalten. Die Menge Arbeit, welche gegen Nahrungsmittel gekauft werden kann, ist wegen der hohen Löhne, die zuweilen für Arbeit gezahlt werden, zwar nicht immer nur genau so groß als zum Unterhalt der Arbeiter erforderlich wäre, wenn die Nahrungsmittel aufs Sparsamste zugemessen würden. Aber stets ist so viel Arbeit dafür zu haben, als die Nahrungsmittel je nach dem Satze unterhalten können, zu welchem diese Art von Arbeit in der Umgegend gewöhnlich unterhalten wird.
Der Boden bringt jedoch fast in jeder Lage mehr Nahrung hervor, als zum reichlichsten Unterhalt aller der Arbeiter, deren es bedarf, um sie auf den Markt zu bringen, erforderlich ist. Auch ist der Überschuss stets mehr als hinreichend, um das in die Arbeit gesteckte Kapital mit Zinsen wieder zu erstatten. Etwas bleibt mithin stets als Rente für den Grundeigentümer übrig.
Die ödesten Moore Norwegens und Schottlands bringen etwas Weide für das Vieh hervor, dessen Milch und Nachwuchs stets mehr als hinreichend ist, nicht nur die zur Wartung des Viehes erforderlichen Arbeiter zu ernähren, und dem Pächter oder Eigentümer der Herden den gewöhnlichen Kapitalgewinn zu verschaffen, sondern auch für den Grundherrn eine kleine Rente abzuwerfen. Diese Rente steigt mit der Güte des Weidelandes. Ein ebenso großes Stück Land ernährt zuweilen nicht allein eine größere Menge Vieh, sondern erfordert auch, da es auf kleinerem Raume beisammen ist, weniger Arbeit zu seiner Wartung und zur Einsammlung des Milchertrags. Der Grundeigentümer gewinnt doppelt: durch die Zunahme des Ertrags und durch die Verminderung der Arbeit, die aus ihm unterhalten wird.
Die Grundrente ist nicht nur je nach der Fruchtbarkeit, welcher Art die Produkte auch sein mögen, sondern auch bei gleicher Fruchtbarkeit, je nach der Lage verschieden. Land in der Nähe einer Stadt wirft eine größere Rente ab als gleich fruchtbares Land in einer entlegenen Gegend. Kostet der Anbau des einen auch nicht mehr als der des anderen, so muss es doch immer mehr Kosten verursachen, die Produkte eines entlegenen Grundstücks auf den Markt zu bringen. Da mithin eine größere Menge Arbeit davon bezahlt werden muss, so wird notwendig der Überschuss, aus dem der Gewinn des Pächters und die Rente des Grundeigentümers gezogen wird, geringer werden. Aber in entlegenen Gegenden ist, wie schon gezeigt wurde, der Gewinnsatz gewöhnlich höher als in der Nähe einer großen Stadt und es muss daher dem Grundeigentümer ein kleinerer Anteil an diesem verringerten Überschuss zufallen.
Gute Wege, Kanäle und schiffbare Flüsse ermäßigen die Frachtkosten und stellen dadurch die entlegenen Teile eines Landes mit der Umgegend einer Stadt ziemlich auf denselben Fuß. Sie sind deswegen der größte aller Fortschritte. Sie ermuntern den Anbau der entlegenen Gegenden eines Landes, die stets am umfangreichsten sind. Sie sind vorteilhaft für die Stadt, indem sie das Monopol des platten Landes der Umgegend aufheben; sie nützen aber auch dieser Umgegend selbst. Obwohl sie konkurrierende Waren auf ihren früheren Markt bringen, öffnen sie doch auch ihren Erzeugnissen manche neuen Märkte. Überdies ist das Monopol ein großer Feind guter Wirtschaft, die nur infolge jenes freien und allgemeinen Wettbewerbs, der jedermann um seiner eigenen Selbstverteidigung willen zwingt, sein Geschäft ordentlich zu treiben, sich allgemein verbreiten kann. Es ist kaum fünfzig Jahre her, dass einige Grafschaften in der Nähe von London bei dem Parlament gegen die Ausdehnung der Chausseen bis in die entfernteren Gegenden des Landes vorstellig wurden. Diese entlegeneren Gegenden, behaupteten sie, würden sich durch die Wohlfeilheit ihrer Arbeit instand gesetzt sehen, Heu und Getreide auf dem Londoner Markte wohlfeiler als sie zu verkaufen, und dadurch ihre Renten vermindern und ihren Landbau zugrunde richten. Ihre Renten sind jedoch seitdem gestiegen und ihr Bodenanbau hat sich verbessert.
Ein Getreidefeld von mäßiger Fruchtbarkeit bringt viel mehr Nahrungsmittel für die Menschen hervor als der beste Weideplatz von gleichem Umfang. Erfordert seine Bestellung auch weit mehr Arbeit, so ist doch der nach Abzug der Saat und des Unterhalts der Arbeiter übrig bleibende Ertrag gleichfalls weit größer. Wäre mithin ein Pfund Fleisch zu keiner Zeit mehr wert gewesen als ein Pfund Brot, so würde jener größere Überschuss auch immer von größerem Werte sein, und sowohl den Gewinn des Pächters wie die Rente des Grundherrn erhöhen. Und so scheint es wirklich in den rohen Anfängen der Bodenkultur allgemein der Fall gewesen zu sein.
Aber der relative Wert dieser verschiedenen Nahrungsmittel, des Brotes und des Fleisches, ist in den verschiedenen Zeiten der Landwirtschaft sehr ungleich. In ihren rohen Anfängen werden die nicht urbar gemachten Wildnisse, die zu dieser Zeit den bei weitem größten Teil des Landes einnehmen, samt und sonders dem Vieh überlassen. Es gibt dann mehr Fleisch als Brot, und folglich ist das Brot dasjenige Nahrungsmittel, für das die größte Konkurrenz vorhanden ist, und das darum auch höher im Preis steht. In Buenos-Aires waren, wie Ulloa erzählt, noch vor vierzig oder fünfzig Jahren vier Realen (2 ½ Pence) der gewöhnliche Preis eines aus einer Herde von zwei oder drei hundert Stück ausgesuchten Rindes. Vom Preise des Brotes redet Ulloa nicht, wahrscheinlich weil er nichts Auffallendes daran fand. Ein Rind, sagt er, kostet dort wenig mehr als die Arbeit, es zu fangen. Dagegen kann Getreide nicht ohne viele Arbeit gezogen werden, und in einem Lande, das am La Plata liegt, damals der direkten Straße von Europa nach den Silberminen von Potosi, konnte der Geldpreis der Arbeit nicht sehr wohlfeil sein. Anders verhält sich die Sache, wenn der Anbau sich schon über den größten Teil des Landes ausgedehnt hat. Dann gibt es mehr Brot als Fleisch, der Wettbewerb ändert seine Richtung, und der Preis des Fleisches wird höher als der des Brotes.
Durch die Ausdehnung der Bodenkultur wird ohnehin das unbebaute Weideland unzureichend, der Nachfrage nach Fleisch zu genügen. Dann muss ein großer Teil des bestellten Landes zur Zucht und Mast des Viehs hergegeben werden, und der Preis des letzteren muss also hoch genug sein, um nicht nur die zur Viehzucht nötige Arbeit, sondern auch die Rente, welche der Grundeigentümer, und den Gewinn, den der Pächter aus solchem Lande zog, so lange es als Ackerland benutzt wurde, zu bezahlen. Das Vieh, das auf völlig unbebautem Heideland aufwächst, erzielt auf dem Markte je nach dem Gewicht oder der Güte denselben Preis wie das auf den besten Ländereien aufgezogene. Die Eigentümer solcher Heiden gewinnen dabei, und steigern die Rente ihres Landes nach dem Verhältnis des Viehpreises. Noch vor einem Jahrhundert war in vielen Gegenden der schottischen Hochlande Fleisch ebenso wohlfeil, oder noch wohlfeiler als Haferbrot. Nachdem aber die Vereinigung der beiden Königreiche dem Vieh des Hochlandes den englischen Markt geöffnet hat, ist der gewöhnliche Preis dreimal so hoch als am Anfang des Jahrhunderts, und die Renten vieler hochländischen Güter haben sich in derselben Zeit verdrei- und vervierfacht. Fast durchweg ist heute in Großbritannien ein Pfund des besten Fleisches mehr wert als zwei Pfund des besten Weizenbrots; und in Jahren reicher Ernten ist es mitunter drei oder vier Pfund Weizenbrot wert.
So wird bei fortschreitender Kultur die Rente und der Gewinn unangebauten Weidelandes in einem gewissen Grade durch die Rente und den Gewinn des angebauten Landes und diese ihrerseits werden durch die Rente und den Gewinn des Getreides bedingt. Getreide erntet man Jahr aus, Jahr ein, Fleisch hingegen braucht vier oder fünf Jahre, um zum Verbrauch des Menschen reif zu werden. Bringt nun ein Morgen viel weniger von dem einen als von dem andern Nahrungsmittel hervor, so muss die geringere Menge durch den höheren Preis ausgeglichen werden. Würde sie mehr als ausgeglichen, so würde man mehr Getreideland in Weideplätze verwandeln; wäre dies nicht der Fall, so würde man einen Teil der Weideplätze wieder zum Getreidebau verwenden.
Man muss jedoch festhalten, dass diese Gleichheit zwischen Rente und Gewinn von Gras, d. h. von einem Boden, dessen unmittelbares Erzeugnis Nahrung für Vieh, und einem andern, dessen unmittelbares Erzeugnis Nahrung für Menschen ist, nur durchschnittlich vom größten Teil des kultivierten Bodens eines großen Landes gilt. Gewisse örtliche Lagen aber können dies ändern, und Rente und Gewinn vom Grasland sind dort weit höher als vom Getreideland.
So bewirkt oft in der Nähe einer großen Stadt die Nachfrage nach Milch und Pferdefutter, so wie der hohe Preis des Fleisches eine Steigerung des Werts von Grasland über sein so zu sagen natürliches Verhältnis zum Getreideland. Dieser örtliche Vorteil kann jedoch offenbar entfernteren Ländereien nicht zugutekommen.
Manche Länder sind durch besondere Umstände so volkreich geworden, dass ihr ganzes Gebiet in ähnlicher Weise, wie die Ländereien in der Nähe einer großen Stadt, unzureichend geworden ist, um das für den Bedarf der Einwohner nötige Getreide und das Viehfutter zu liefern. Ihr Boden wird deshalb hauptsächlich zum Ziehen von Futterpflanzen benutzt, die wegen ihrer Massigkeit nicht so leicht aus weiter Ferne herbeigeschafft werden können, wohingegen das Getreide, das Nahrungsmittel der großen Masse des Volks, meist aus fremden Ländern eingeführt wird. Gegenwärtig befindet sich Holland in dieser Lage, und in der Blütezeit der Römer scheint es mit einem großen Teil des alten Italiens ebenso gewesen zu sein. Eine gute Viehzucht, sagte nach Ciceros Bericht der ältere Cato, ist das erste und gewinnreichste in der Landwirtschaft, leidliche Viehzucht das zweite, und schlechte das dritte. Der Feldwirtschaft wies er erst den vierten Platz im Gewinn und Vorteil an. In der Tat muss die Feldwirtschaft in der Umgegend Roms durch die häufigen Verteilungen von Getreide an das Volk, entweder umsonst oder zu sehr niedrigem Preise, damals außerordentlich entmutigt worden sein. Dies Getreide wurde aus den eroberten Provinzen gebracht, von denen manche dem Staate an Stelle von Steuern den zehnten Teil ihrer Bodenerzeugnisse zu einem festgesetzten Preis, etwa sechs Pence für das Peck, liefern mussten. Der niedrige Preis, zu dem dies Getreide an das Volk verteilt wurde, musste notwendig den Preis des aus Latium, dem alten Gebiete Roms, zu Markt kommenden, drücken und vom Getreidebau abschrecken.
In einer waldlosen Gegend, deren Haupterzeugnis Getreide ist, wird ebenfalls ein wohlgehegtes Weideland oft besser rentieren als ein benachbartes Getreidefeld. Es dient zum Unterhalt des für den Ackerbau nötigen Viehs, und seine Rente wird in diesem Falle nicht sowohl von dem Werte seines eignen Erzeugnisses als von dem des Getreidelandes gezahlt, das als Weide dient. Die Rente würde wahrscheinlich sinken, wenn die benachbarten Ländereien alle zu Weide gemacht würden. Die gegenwärtige hohe Rente eingehegter Weiden in Schottland scheint von ihrer Seltenheit herzurühren, und wird wahrscheinlich nur so lange dauern, wie diese Seltenheit. Der Vorteil des Einhegens ist für die Weide größer als für das Getreide, da hierdurch die Arbeit des Hüters erspart wird, und das Vieh auch viel besser gedeiht, wenn es nicht von dem Hirten und seinem Hunde beunruhigt wird.
Wo sich aber kein ähnlicher örtlicher Vorteil findet, muss natürlich die Rente und der Gewinn, die das Getreide, oder was sonst die gewöhnliche Pflanzennahrung des Volkes bildet, auf den dazu geeigneten Ackern ergibt, die Rente und den Gewinn der Weiden bestimmen.
Es wäre zu erwarten, dass die Einführung der künstlichen Futterkräuter, der Rüben, der Möhren, des Kohls und anderer Auskunftsmittel, auf die man gekommen ist, um auf einem gleich großen Stück Land eine größere Anzahl Vieh zu ziehen, als es mit dem wildwachsenden Gras tunlich ist, den höheren Preis des Fleisches gegen das Brot etwas ermäßigte. In der Tat scheint es auch so zu sein, und man hat einigen Grund zu glauben, dass wenigstens auf dem Londoner Markte der Preis des Fleisches im Verhältnis zu dem des Brotes in neuerer Zeit viel niedriger ist als er es im Anfang des vorigen Jahrhunderts war.
In dem Anhange zum Leben des Prinzen Heinrich hat uns Doktor Birch ein Verzeichnis der im Haushalt dieses Prinzen gewöhnlich gezahlten Fleischpreise gegeben. Es heißt dort, dass die vier Viertel eines Ochsen von 600 Pfd. ihn gewöhnlich ungefähr £ 9. 10 sh. gekostet haben; das macht 31 sh. 8 d. für 100 Pfund. Prinz Heinrich starb am 6. November 1612, in seinem neunzehnten Jahre.
Im März 1764 wurde vom Parlament eine Untersuchung über die Ursachen der dermaligen hohen Lebensmittelpreise angeordnet. Unter anderem wurde von einem Reeder festgestellt, dass er im März 1763 für die Verproviantierung seiner Schiffe Rindfleisch mit 24 oder 25 Schilling für 100 Pfund bezahlt habe, was seiner Ansicht nach der gewöhnliche Preis war, während er in diesem teuren Jahre 27 sh. habe zahlen müssen. Gleichwohl ist dieser hohe Preis des Jahres 1764 um 4 sh. 8 d. wohlfeiler als der vom Prinzen Heinrich gezahlte gewöhnliche Preis, und nur das beste Rindfleisch eignet sich zum Einsalzen für weite Reisen.
Der vom Prinzen Heinrich bezahlte Preis beträgt 3 4/5 Pence auf das Pfund vom ganzen Ochsen, gute und schlechte Stücke zusammen; folglich konnten nach diesem Satze ausgesuchte Stücke im Detailverkauf nicht unter 4 1/2 —5 d. das Pfund abgelassen werden.
Bei der erwähnten Enquete von 1764 gaben die Zeugen an, dass ausgesuchte Stücke vom besten Rindfleisch den Verbraucher auf 4 und 4 ½ d. das Pfund und ordinäre Stücke im Allgemeinen auf 7 Farthing (1 ¾ d.) bis zu 2 ½ und 2 3/4 d. zu stehen kommen; ein Preis, der nach ihrer Aussage im Ganzen um einen halben Penny höher ist als der, für den dieselben Stücke im März verkauft zu werden pflegten. Dennoch ist auch dieser hohe Preis noch viel wohlfeiler als der gewöhnliche Detailpreis zur Zeit des Prinzen Heinrich sein musste.
Während der ersten zwölf Jahre des vorigen Jahrhunderts war der Durchschnittspreis des besten Weizens auf dem Markte zu Windsor £ 1. 18 sh. 3 1/6 d. der Quarter à neun Winchester Bushels.
Dagegen war in den zwölf Jahren vor 1764, letzteres Jahr mit inbegriffen, der Durchschnittspreis derselben Quantität Weizens auf dem nämlichen Markte £ 2. 1 sh. 9 ½ d.
Hieraus geht hervor, dass in den zwölf ersten Jahren des vorigen Jahrhunderts der Weizen viel wohlfeiler und das Fleisch viel teurer war als in den zwölf Jahren vor 1764, mit Einschluss des letzteren Jahres.
In allen großen Ländern wird der größte Teil des angebauten Bodens zur Erzeugung von Nahrung für Menschen oder Vieh verwendet. Rente und Gewinn dieses Teiles regeln die Rente und den Gewinn alles anderen angebauten Landes. Bringt irgendein Produkt weniger ein, so wird man den Boden bald in Kornfeld oder Weide verwandeln; bringt es mehr ein, so wird man einen Teil des Getreide- und Weidelandes auf das entsprechende Produkt verwenden.
Produkte, die entweder größere Ausgaben beim ersten Anbau, oder einen größeren jährlichen Zuschuss für ihre weitere Kultur erfordern, scheinen zwar gewöhnlich eine größere Rente oder aber einen größeren Gewinn abzuwerfen als Getreide oder Futterkräuter; selten aber wird dieser Mehrertrag einen billigen Zins oder Ersatz für die Mehrkosten übersteigen.
Bei einem Hopfen-, Obst- oder Gemüsegarten pflegt die Rente des Grundeigentümers und der Gewinn des Pächters höher zu sein als bei einem Getreidefeld oder Weideland. Aber es erfordert auch mehr Kosten, den Boden dazu herzurichten, und muss deshalb dem Grundeigentümer eine höhere Rente bringen. Andererseits erfordert solches Land eine aufmerksamere und geschicktere Behandlung: deshalb gebührt dem Pächter ein größerer Gewinn. Auch ist die Ernte, wenigstens der Hopfen- und Obstgärten, ungewisser, und der Preis muss deshalb außer dem Ersatz gelegentlicher Verluste auch noch eine Art Versicherungsprämie liefern. Die in der Regel ärmlichen, immer aber nur mäßigen Vermögensumstände der Gärtner, beweisen hinlänglich, dass ihre große Geschicklichkeit in der Regel nicht zu gut belohnt wird. Ihre angenehme Kunst wird von so vielen reichen Leuten zum Zeitvertreib ausgeübt, dass die, welche davon leben wollen, nur wenig Vorteil daraus ziehen können, weil die Leute, die eigentlich ihre besten Kunden sein sollten, sich mit ihren kostbarsten Produkten selber versorgen.
Der Vorteil, den der Grundeigentümer aus solchen Anlagen zieht, scheint zu keiner Zeit größer gewesen zu sein als zum Ersatz der ursprünglichen Bestellungskosten hinreichend war. In der Landwirtschaft des Altertums scheint nächst dem Weinberge ein gutbewässerter Gemüsegarten derjenige Teil des Gutes gewesen zu sein, den man für den einträglichsten hielt. Doch meinte Demokrit, der ungefähr vor zweitausend Jahren über Landwirtschaft geschrieben hat, und bei den Alten als einer der Väter dieser Kunst galt, es sei nicht vorteilhaft, einen Gemüsegarten einzuhegen. Sein Gewinn, sagte er, ersetze die Kosten einer Steinmauer nicht und Ziegel – er verstand darunter, wie ich glaube, an der Sonne gebackene Ziegel – verwitterten durch Regen und raue Winde und bedürften beständiger Ausbesserung. Columella, der dies Urteil Demokrits mitteilt, widerspricht ihm nicht, sondern rät nur zu einer sehr wohlfeilen Einhegungsart, nämlich einem Zaune aus Brombeersträuchern und Dornen, der, wie er aus eigener Erfahrung wisse, sehr haltbar und undurchdringlich sei, zur Zeit Demokrits aber wenig bekannt gewesen zu sein scheint. Palladius tritt der Meinung Columellas, die auch Varro bestätigt hatte, bei. Nach dem Urteil dieser alten Schriftsteller war, wie es scheint, der Ertrag eines Gemüsegarten kaum mehr als hinreichend, um die ungemeine Pflege und die Kosten der Bewässerung bezahlt zu machen; denn damals, wie noch heute, erachtete man es in so heißen Ländern für notwendig, ein fließendes Wasser zu haben, das auf jedes Gartenbeet geleitet werden konnte.
Auch jetzt noch hält man im größten Teil Europas einen Gemüsegarten nicht für einträglich genug, um einen besseren Zaun als den von Columella empfohlenen, zu verdienen. In Großbritannien und mehreren anderen nördlichen Ländern können die feineren Früchte nur unter dem Schutze einer Mauer zur Reife gebracht werden. In solchen Ländern muss daher der Preis des Obstes hoch genug sein, um die Kosten des Baues und Unterhalts der unentbehrlichen Einfriedigung zu bestreiten. Die Mauer des Obstgartens schließt oft auch den Gemüsegarten ein, dem dadurch der Vorteil einer Einhegung zuteilwird, die aus seinem Ertrage nicht hätte bezahlt werden können.
Dass ein gut gehaltener und zur Vollkommenheit gebrachter Weinberg der wertvollste Teil eines Gutes sei, scheint in der Landwirtschaft der Alten ein unbezweifelter Grundsatz gewesen zu sein, wie er es heute noch in allen Weinländern ist. Ob es aber vorteilhaft sei, einen neuen Weinberg anzulegen, war, wie man aus Columella ersieht, unter den alten italienischen Landwirten eine Streitfrage. Er selbst entscheidet sich als ein wahrer Liebhaber aller sorgfältigen Kultur zugunsten des Weinbergs und sucht durch einen Vergleich des Gewinnes mit den Kosten zu beweisen, dass der Weinbau eine sehr vorteilhafte Kultur sei. Vergleiche zwischen Gewinn und Kosten sind jedoch bei neuen Produkten in der Pegel höchst trügerisch, am allermeisten aber in der Landwirtschaft. Wäre der aus solchen Pflanzungen sich ergebende Gewinn in der Pegel so groß gewesen, wie Columella annahm, so hätte kein Streit darüber bestehen können. Der nämliche Punkt ist auch heute noch in Weinländern oft streitig. Die dortigen Schriftsteller über Landwirtschaft scheinen wie Columella als Freunde und Beförderer einer hohen Kultur, allerdings im Allgemeinen geneigt sich zu Gunsten des Weinbaues zu erklären. Auch scheint in Frankreich der Eifer, mit dem die Eigentümer alter Weinberge die Anlagen neuer zu hintertreiben suchen, für ihre Meinung zu sprechen und darauf hinzudeuten, dass diejenigen, bei denen die nötige Erfahrung vorausgesetzt werden kann, diesen Kulturzweig vorläufig für vorteilhafter halten als jeden andern im Lande. Es scheint jedoch gleichzeitig auch darauf hinzudeuten, dass der höhere Gewinn nicht länger dauern kann als die Gesetze, welche gegenwärtig den freien Anbau des Weins einschränken. Im Jahre 1731 wurde ein Ministerialbefehl erwirkt, der sowohl die Anlegung neuer Weinberge als auch die Wiederherstellung derer, deren Bebauung zwei Jahre lang unterblieben war, verbot, es sei denn, dass, auf Bericht des Intendanten der Provinz, dass das Land untersucht und zu jeder anderen Kultur untauglich befunden sei, der König eine ausdrückliche Erlaubnis hierzu gebe. Den Vorwand zu diesem Erlass gab der Mangel an Getreide und Viehfutter und der Überfluss an Wein. Wäre dieser Überfluss aber wirklich festgestellt worden, so würde er auch ohne einen Ministerialerlass die Anlegung neuer Weinberge dadurch verhindert haben, dass er den Gewinn dieses Kulturzweiges unter sein natürliches Verhältnis zu dem Gewinn vom Getreide und Viehfutter heruntergebracht hätte. Was den Kornmangel betrifft, der durch die Vermehrung der Weinberge angeblich verursacht sein soll, so wird in ganz Frankreich nirgends so sorgfältig Getreide gebaut, wie gerade, soweit der Boden sich dazu eignet, in den Weinprovinzen, wie in Burgund, Guyenne und Ober-Languedoc. Die vielen Arbeiter, die in dem einen Kulturzweige gebraucht werden, muntern notwendig zu dem andern auf, indem sie für die Produkte des letzteren einen nahen Markt schaffen. Die Zahl der zahlungsfähigen Verbraucher zu verringern, ist gewiss ein höchst ungeeignetes Mittel, den Getreidebau zu fördern. Es ist das eine ähnliche Wirtschaftspolitik, wie die, welche den Landbau dadurch fördern will, dass sie die Industrie schwächt.
Rente und Gewinn von den Erzeugnissen, die entweder größere anfängliche Kosten zur Herrichtung des Landes, oder größere jährliche Kosten erfordern, sind also zwar oft weit höher als die von Getreide und Weideland, werden aber, wenn sie nur diese außergewöhnlichen Kosten wieder erstatten, in Wahrheit durch die Rente und den Gewinn dieser gewöhnlichen Ernten bestimmt.
Allerdings kommt es zuweilen vor, dass das Stück Landes, welches für ein bestimmtes Produkt eingerichtet werden kann, zu klein ist, um die wirksame Nachfrage zu befriedigen. Der gesamte Ertrag kann an solche Abnehmer verkauft werden, die etwas mehr zu geben bereit sind als die Bezahlung der Rente, des Gewinns und Lohns nach ihren natürlichen oder in den meisten Teilen des übrigen kultivierten Landes bewilligten Sätzen zusammen erfordert. Der Rest des Preises, der nach Bezahlung der gesamten Anlage- und Kulturkosten übrig bleibt, mag in diesem Falle, aber auch nur in diesem, gewöhnlich in keinem regelmäßigen Verhältnis zu dem gleichen Überschuss von Getreide und Viehfutter stehen, sondern es in beliebigem Maße überschreiten, und das meiste von diesem Überschuss kommt dem Grundeigentümer als Rente zugute.
Das gewöhnliche und natürliche Verhältnis, z. B. zwischen der Rente und dem Gewinn des Weins und denen des Getreides und Futters, kann man nur bei denjenigen Weinbergen anzutreffen erwarten, die bloß die gewöhnlichen guten Weine hervorbringen, d. h. solche, die fast überall auf jedem leichten Kies- oder Sandboden wachsen und sich nur durch ihre Stärke und Zuträglichkeit empfehlen. Nur mit solchen Weinbergen kann der gewöhnliche Boden des Landes in Wettbewerb treten; dass er es mit denen von ausgezeichneter Qualität nicht kann, ist von selbst klar.
Der Wein wird durch die Verschiedenheit des Bodens mehr beeinflusst als jede andere Frucht. Mancher Boden erteilt ihm eine Blume, die, wie man annimmt, weder Kultur noch Behandlung ihm auf einem anderen Boden geben kann. Diese wirkliche oder eingebildete Blume ist zuweilen dem Produkte einiger weniger Weinberge eigen, bald erstreckt sie sich über die meisten Weinberge eines kleinen Gebiets, bald endlich über einen beträchtlichen Teil einer großen Provinz. Die ganze auf den Markt gebrachte Quantität solcher Weine bleibt hinter der wirksamen Nachfrage d. h. der Nachfrage derer, die Rente, Gewinn und Lohn nach den üblichen oder für gewöhnliche Weinberge geltenden Sätzen vollauf zu bezahlen bereit sind, zurück. Die ganze Quantität kann mithin an Leute verkauft werden, die mehr zu zahlen bereit sind, und hierdurch steigt der Preis notwendig über den des gewöhnlichen Weins. Die Differenz ist größer oder kleiner, je nachdem die Mode und der geringe Vorrat den Wettbewerb der Käufer mehr oder weniger anfeuert. Stets aber fällt das meiste davon der Rente des Grundeigentümers zu. Denn obschon solche Weinberge gewöhnlich sorgfältiger bestellt werden als die meisten übrigen, so scheint doch der hohe Preis des Weines nicht sowohl eine Wirkung als die Ursache dieser sorgfältigen Kultur zu sein. Bei einem so wertvollen Produkte ist ein durch Nachlässigkeit herbeigeführter Verlust groß genug, um auch den Fahrlässigsten zur Aufmerksamkeit zu nötigen. Demnach ist ein kleiner Teil des hohen Preises hinreichend, den Lohn für die ungewöhnlich große Arbeit und den Gewinn für das mehr als gewöhnliche Kapital zu erstatten.