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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 28

Viertes Kapitel
Das auf Zinsen ausgeliehene Kapital
Das auf Zins ausgeliehene Vermögen wird von dem Darleiher stets als ein Kapital betrachtet. Er erwartet, dass es ihm zur gehörigen Zeit zurückerstattet werde, und dass der Borger ihm mittlerweile für seinen Gebrauch eine gewisse Jahresrente zahle. Der Borger kann es entweder als ein Kapital oder als einen für den unmittelbaren Verbrauch bestimmten Vorrat benutzen. Benutzt er es als ein Kapital, so wendet er es zum Unterhalt produktiver Arbeiter an, die seinen Wert samt einem Gewinne wieder hervorbringen: in diesem Falle kann er das Kapital zurückerstatten und den Zins zahlen, ohne eine andere Einkommensquelle zu veräußern oder anzugreifen. Benutzt er es als einen für den unmittelbaren Verbrauch bestimmten Vorrat, so handelt er als ein Verschwender, und vergeudet im Unterhalt des Müßigen, was zur Förderung des Fleißigen bestimmt war. Er vermag in diesem Falle, ohne eine andere Einkommensquelle, wie Grundbesitz oder Grundrente, zu veräußern oder anzugreifen, weder das Kapital zurückzuerstatten, noch die Zinsen zu bezahlen.
Das auf Zins ausgeliehene Vermögen wird sicherlich unter Umständen auf beide Arten benutzt; auf die erstere jedoch öfter als auf die letztere. Wer Geld borgt, um es zu vergeuden, wird bald ruiniert sein, und wer ihm leiht, wird gewöhnlich seine Torheit zu bereuen haben. Zu einem solchen Zwecke zu borgen oder zu leihen, ist in allen Fällen, wo es sich nicht um groben Wucher handelt, gegen das Interesse beider Teile, und obschon das eine wie das andere ohne Zweifel öfters geschieht, so macht es die Rücksicht, die jeder auf sein eigenes Interesse nimmt, doch wahrscheinlich, dass es keineswegs so häufig geschieht, wie man zuweilen glaubt. Man frage einen reichen Mann von gewöhnlichem Verstande, an was für Leute er seine meisten Kapitalien verliehen habe, an solche, die sie nach seiner Ansicht gewinnbringend anlegen, oder an solche, die sie durchbringen wollten, und er wird über die Frage lachen. Selbst unter den Borgern, einer Klasse von Leuten, die eben nicht wegen ihrer Genügsamkeit berühmt sind, ist daher die Zahl der Sparsamen und Fleißigen weit größer als die der Verschwenderischen und Müßigen.
Die einzigen, denen oft Geld geborgt wird, ohne dass man von ihnen seine sehr einträgliche Verwendung erwartet, sind Gutsbesitzer, die Hypotheken aufnehmen. Doch borgen auch sie kaum jemals lediglich in der Absicht, das Geld zu verschwenden. Was sie borgen, kann man gewöhnlich als schon ausgegeben ansehen, ehe sie es borgen. Sie haben in der Regel von Krämern und Gewerbtreibenden schon so viele Waren auf Kredit genommen und verbraucht, dass sie ein Darlehn aufnehmen müssen, um ihre Schulden damit zu bezahlen. Das geborgte Kapital erstattet den Krämern und Gewerbtreibenden die Kapitalien wieder, die die Gutsbesitzer aus den Renten ihrer Güter nicht hätten ersetzen können. Es wird also eigentlich nicht zu dem Zwecke geborgt, um verausgabt zu werden, sondern um ein Kapital wieder zu erstatten, das schon früher verausgabt war.
Fast alle verzinslichen Darlehen werden in Geld, sei es Papier, oder Gold und Silber gemacht; was der Borger aber tatsächlich braucht, und was der Darleiher ihm tatsächlich verschafft, ist nicht das Geld, sondern des Geldes Wert, oder die Waren, die er damit kaufen kann. Benutzt er es als einen zum unmittelbaren Verbrauch bestimmten Vorrat, so sind es Waren allein, die er in diesen Vorrat einstellen kann. Benutzt er es als ein Kapital zu gewerblichen Anlagen, so sind es wieder nur Waren, die dem Gewerbtreibenden die Werkzeuge, Rohstoffe und Lebensmittel verschaffen, deren er zum Betriebe bedarf. Mittelst des Darlehns überträgt sozusagen der Darleiher auf den Borger sein Recht an einen gewissen Teil des jährlichen Boden- und Arbeitsertrages des Landes, den der Borger nach Belieben verwenden kann.
Die Menge Vermögen, oder, wie man gewöhnlich sagt, die Menge Geldes, die in einem Lande auf Zinsen ausgeliehen werden kann, bestimmt sich mithin nicht nach dem Betrage des Geldes sei es Papier oder Münze, das als Werkzeug der verschiedenen im Lande gemachten Darlehen dient, sondern nach dem Betrage des Teils vom Jahresertrage, der nach seinem Heraustreten aus der Boden- oder Arbeitsproduktion nicht nur ein Kapital überhaupt, sondern ein solches Kapital wieder zu erstatten bestimmt ist, das der Eigentümer selbst anzulegen sich die Mühe nicht machen will. Da solche Kapitalien gewöhnlich in Geld ausgeliehen und zurückgezahlt werden, so bilden sich die sogenannten Geldinteressen25 daraus. Diese sind nicht nur von den Interessen des Grundbesitzes, sondern auch von denen des Handels und der Industrie verschieden, da in letzteren die Eigentümer ihre Kapitalien selbst anlegen. Doch auch bei den Geldinteressen ist das Geld gleichsam nur eine Anweisung, die die Kapitalien, mit deren Anlegung die Eigentümer sich nicht selbst befassen mögen, von einer Hand in die andere überträgt. Diese Kapitalien können unvergleichlich größer sein als der Betrag des Geldes, das zum Werkzeug ihrer Übertragung dient: denn die nämlichen Geldstücke können nach und nach zu vielen verschiedenen Darlehen dienen, ebenso wie zu vielen verschiedenen Käufen. A leiht z. B. dem W £ 1000, mit denen W sofort von B Güter zum Werte von £ 1000 kauft. Da B das Geld selbst nicht braucht, so leiht er die nämlichen Stücke dem X, und X kauft damit sofort von C andere Güter von £ 1000 Wert. C leiht sie wieder in derselben Weise und aus demselben Grunde dem Y, der gleichfalls damit Güter von D kauft. So können dieselben Stücke Papier- oder gemünzten Geldes im Laufe weniger Tage zum Werkzeug dreier Darlehen und dreier Käufe dienen, die jedes dem ganzen Betrage jener Stücke an Wert gleichkommen. Was die drei Kapitalisten A, B und C an die drei Borger W, X und Y übertragen, ist das Vermögen, jene Käufe zu machen. In diesem Vermögen besteht der Wert und der Nutzen dieser Darlehen. Der von den drei Kapitalisten ausgeliehene Fonds ist gleich dem Werte der Waren, die damit gekauft werden können, und dreimal so groß, wie der Betrag des Geldes, mit dem die Käufe gemacht wurden. Dennoch können alle Darlehen vollkommen gesichert sein, wenn die von den Schuldnern gekauften Waren so verwendet worden sind, dass sie zu gehöriger Zeit einen gleichen Betrag Papier oder Geld mit Gewinn wieder einbringen. Und wie die nämlichen Geldstücke als Werkzeuge verschiedener Darlehen von dreimal oder auch dreißigmal höherem Betrage dienen können, so können sie auch nach und nach als Werkzeug der Rückzahlung dienen.
Auf diese Weise lässt sich ein auf Zins ausgeliehenes Kapital als eine vom Darleiher auf den Borger übertragene Anweisung auf einen gewissen großen Teil des Jahresertrags betrachten, wobei die Bedingung gemacht wurde, dass der Borger dem Darleiher während der Dauer des Anlehens jährlich einen kleineren Teil, Zins genannt, und am Schluss einen ebenso großen Teil wie der ursprünglich angewiesene, Rückzahlung genannt, anweisen soll. Obgleich das Geld, es sei Papier- oder Metallgeld, gewöhnlich als Dokument der Anweisung sowohl auf den kleineren als auch auf den größeren Teil dient, so ist es doch von dem, was dadurch angewiesen wird, durchaus verschieden.
In dem Verhältnis, wie der Teil des Jahresertrages zunimmt, der beim Heraustreten aus der Produktion ein Kapital wiederzuerstatten bestimmt ist, nehmen auch in einem Lande die sogenannten Geldinteressen zu. Die Zunahme der Kapitalien, aus denen die Besitzer ein Einkommen ziehen wollen, ohne sich mit ihrer Verwendung selbst zu befassen, schreitet natürlich mit der allgemeinen Zunahme des Kapitals überhaupt fort, oder mit anderen Worten, wenn das Kapital zunimmt, so wird die Menge der auf Zins ausgeliehenen Kapitalien allmählich größer und größer.
Je mehr die Menge der auszuleihenden Kapitalien wächst, desto mehr vermindert sich notwendig der Zins, oder der Preis, der für die Benutzung dieser Kapitalien bezahlt wird, und zwar nicht bloß aus den allgemeinen Gründen, die eine Ermäßigung des Marktpreises der Dinge herbeiführen, wenn ihre Menge größer wird, sondern auch aus anderen, diesem besonderen Falle eigentümlichen Gründen. Wenn die Kapitalien in einem Lande zunahmen, müssen die Gewinne, die durch ihre Verwendung zu machen sind, notwendig kleiner werden; es wird immer schwerer und schwerer, in dem Lande für neue Kapitalien gewinnbringende Anlagen zu finden. Daraus entspringt dann eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Kapitalien, und der Besitzer des einen sucht sich derjenigen Anlagen zu bemächtigen, die ein anderer schon in Besitz hat. In den meisten Fällen kann er nur dann darauf rechnen, den andern zu verdrängen, wenn er billigere Bedingungen stellt; er muss seine Ware nicht nur wohlfeiler verkaufen, sondern auch manchmal, um den Verkauf zu ermöglichen, sie etwas teurer einkaufen. Die Nachfrage nach produktiver Arbeit wird durch die Zunahme der zu ihrem Unterhalt bestimmten Fonds mit jedem Tage größer. Die Arbeiter finden leicht Beschäftigung, aber den Besitzern der Kapitalien wird es schwer, Arbeiter zu finden. Ihre Konkurrenz steigert den Arbeitslohn und mindert die Gewinne. Werden aber so die aus der Nutzung eines Kapitals zu ziehenden Gewinne gleichsam an beiden Enden verkleinert, so muss notwendig zugleich der Preis, der für seine Nutzung gezahlt werden kann, d. h. der Zinsfuß, sinken.
Locke, Law und Montesquieu sowie viele andere Schriftsteller scheinen geglaubt zu haben, dass die durch die Entdeckung des spanischen Westindiens vermehrte Menge Goldes und Silbers die wahre Ursache des niedrigeren Zinsfußes in den meisten Ländern Europas sei. Da diese Metalle, sagen sie, selbst an Wert verloren haben, musste auch die Nutzung eines Teils von ihnen an Wert einbüßen und folglich der Preis, der dafür bezahlt werden kann, sinken. Dieser auf den ersten Blick so richtig erscheinende Gedanke ist von Hume so vollständig widerlegt worden, dass man kaum noch etwas darüber zu sagen braucht. Doch mag das folgende kurze und einfache Argument dazu dienen, die Täuschung, durch welche sich jene Schriftsteller haben irreleiten lassen, noch schärfer ins Licht zu stellen.
Vor der Entdeckung des spanischen Westindiens waren 10%, wie es scheint, der gewöhnliche Zinsfuß in den meisten Ländern Europas. Er ist seitdem in manchen Ländern auf 6, 5, 4 und 3% gesunken. Nehmen wir an, dass in jedem Lande der Wert des Silbers in dem nämlichen Verhältnis gesunken sei, wie der Zinsfuß, und dass z. B. in den Ländern, wo der Zins von 10 auf 5% herabgegangen ist, für die nämliche Menge Silbers nur halb so viel Waren gekauft werden können als früher. Diese Annahme wird sich, wie ich glaube, nirgends richtig erweisen, aber sie ist für die Meinung, die wir prüfen wollen, die günstigste. Selbst unter dieser Voraussetzung ist es schlechterdings unmöglich, dass die Silberentwertung auch nur den mindesten Einfluss auf das Sinken des Zinsfußes haben konnte. Wenn £ 100 in jenen Ländern jetzt keinen höheren Wert haben als ehedem £ 50, so können £ 10 jetzt nicht mehr Wert haben als ehedem £ 5. Welche Ursachen auch das Kapital entwertet haben, immer müssen sie auch den Zins ermäßigt haben, und zwar genau in demselben Verhältnis. Das Verhältnis zwischen dem Wert des Kapitals und dem des Zinses musste das nämliche bleiben, wenn auch der Zinsfuß sich niemals änderte. Ändert sich aber der Zinsfuß, dann wird allerdings notwendig das Verhältnis zwischen diesen beiden Werten geändert. Wenn £ 100 jetzt nicht mehr wert sind als ehedem £ 50, so können auch £ 5 jetzt nicht mehr wert sein als £ 2 10 sh. ehedem. Wenn sich also der Zinsfuß von 10 auf 5% ermäßigt, so geben wir für den Gebrauch eines Kapitals, das der Annahme zufolge nur halb so viel wert ist wie früher, einen Zins, der nur ein Viertel des früheren Zinses beträgt.
Jede Vermehrung in der Silbermenge kann, so lange die Menge der mittelst des Silbers in Umlauf gesetzten Waren die nämliche bleibt, keine andere Folge haben als die, den Wert dieses Metalls zu vermindern. Der Nominalwert aller Arten von Waren würde größer werden, ihr Sachwert aber ganz derselbe bleiben, wie früher. Sie würden gegen eine größere Zahl von Silberstücken vertauscht werden; aber die Arbeitsmenge, die dafür zu Gebote stände, die Zahl von Menschen, welche damit unterhalten und beschäftigt werden könnte, würde ganz die nämliche bleiben. Das Kapital des Landes wäre gleich groß und es könnte nur eine größere Zahl von Stücken erforderlich werden, um einen gleichen Teil von ihm aus einer Hand in die andere zu übertragen. Die Anweisungsdokumente würden, wie die Akten eines weitschweifigen Advokaten, umfangreicher werden; aber die angewiesenen Dinge blieben dieselben, wie früher, und könnten auch nur dieselbe Wirkung haben. Da die zum Unterhalt produktiver Arbeiter bestimmten Fonds sich gleichblieben, so würde auch die Nachfrage nach Arbeit die gleiche sein. Ihr Preis oder Lohn wäre zwar nominell höher, tatsächlich aber derselbe; er würde in einer größeren Zahl von Silberstücken ausgezahlt, aber man könnte mit ihnen nur die nämliche Menge Waren kaufen. Die Kapitalgewinne blieben nominell wie tatsächlich die nämlichen. Der Arbeitslohn wird gewöhnlich nach der Menge Silbers gerechnet, die dem Arbeiter gezahlt wird. Ist sie größer geworden, so ist der Lohn scheinbar gestiegen, ist aber tatsächlich oft nicht höher als früher. Dagegen werden die Kapitalgewinne nicht nach der Zahl der Silberstücke, mit denen sie gezahlt werden, sondern nach dem Verhältnis berechnet, in dem diese Stücke zum Gesamtkapital stehen. Man sagt: 5 sh. sind der gewöhnliche Wochenlohn und 10% der übliche Kapitalgewinn eines Landes. Wenn aber das Gesamtkapital des Landes das nämliche ist, wie früher, so wird der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kapitalien der einzelnen, in die das Gesamtkapital zerfällt, gleichfalls nur der nämliche sein, und sie werden alle ihr Geschäft mit den gleichen Vorteilen und Nachteilen treiben. Das gewöhnliche Verhältnis zwischen Kapital und Gewinn, und deshalb auch der gewöhnliche Geldzins werden sich daher gleichbleiben, denn was für die Nutzung des Geldes gewöhnlich gegeben werden kann, richtet sich in der Kegel danach, was sich durch diese Nutzung gewöhnlich gewinnen lässt.
Hingegen würde jede Zunahme in der Menge der jährlich in einem Lande umlaufenden Waren, wenn gleichzeitig die Menge des Geldes, mittelst dessen sie in Umlauf gesetzt werden, die nämliche bleibt, außer dem Steigen des Geldwertes noch manche andere wichtige Folgen haben. Das Kapital des Landes, obwohl nominell das gleiche, würde tatsächlich doch größer sein: man würde es noch immer durch dieselbe Menge Geldes ausdrücken, aber man würde damit über eine größere Menge Arbeit verfügen. Die Menge produktiver Arbeit, die mit dem Kapital unterhalten und in Bewegung gesetzt werden könnte, würde zunehmen und damit auch die Nachfrage nach Arbeit steigen. Ihr Lohn würde natürlich mit der Nachfrage steigen, und könnte doch zu sinken scheinen: er könnte in einer kleineren Summe Geldes ausgezahlt werden, aber die kleinere Summe würde eine größere Menge Waren erkaufen als früher die größere. Die Kapitalgewinne würden sich ebenso wohl tatsächlich, wie dem Ansehen nach vermindern; denn da das Gesamtkapital des Landes größer geworden ist, wird sich auch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Kapitalien, aus denen es besteht, mehren und ihre Besitzer nötigen, sich mit einem kleineren Anteil am Produkte der durch ihre Kapitalien in Bewegung gesetzten Arbeit zu begnügen. Und so kann der Geldzins, der immer mit dem Kapitalgewinn gleichen Schritt hält, bedeutend sinken, wenn auch der Geldwert oder die Warenmenge, die sich mit einer bestimmten Summe kaufen lässt, bedeutend gestiegen ist.
In manchen Ländern war der Geldzins durch Gesetz verboten. Da sich jedoch durch die Nutzung des Geldes überall etwas gewinnen lässt, so muss auch etwas für diese Nutzung bezahlt werden. Die Erfahrung hat gelehrt, dass diese Maßregel, statt dem Übel des Wuchers zu steuern, dieses vielmehr verschlimmerte; denn der Schuldner muss nun nicht bloß die Nutzung des Geldes, sondern auch die Gefahr bezahlen, die der Gläubiger läuft, wenn er sich die Nutzung bezahlen lässt. Er muss den Gläubiger so zu sagen gegen die Strafen auf Wucher versichern.
In Ländern, in denen das Zinsnehmen erlaubt ist, setzt das Gesetz, um wucherische Erpressungen zu verhüten, gewöhnlich den höchsten Zinsfuß fest, der straflos genommen werden darf. Dieser Zinsfuß muss stets etwas über dem niedrigsten Marktpreise, d. h. über dem Preise stehen, der von Leuten, die unzweifelhafte Sicherheit geben können, für die Nutzung des Geldes bezahlt zu werden pflegt. Wird der gesetzliche Zinsfuß unter dem niedrigsten Marktpreis festgesetzt, so müssen die Folgen fast die nämlichen sein als wenn das Zinsnehmen überhaupt verboten ist. Der Gläubiger wird sein Geld nicht für weniger ausleihen als seine Nutzung wert ist, und der Schuldner muss ihn noch für die Gefahr bezahlen, die er läuft, indem er den vollen Wert der Nutzung annimmt. Wird der gesetzliche Zinsfuß genau nach dem niedrigsten Marktpreise bestimmt, so vernichtet er bei ehrenhaften, die Gesetze ihres Landes beobachtenden Leuten den Kredit aller derer, die nicht die allerbeste Sicherheit zu geben vermögen, und zwingt sie, sich an Wucherer zu wenden. In einem Lande, wie Großbritannien, wo der Regierung zu 3% und Privatleuten bei guter Sicherheit zu 4 und 4 ½% Geld geliehen wird, ist der gegenwärtige gesetzliche Zinsfuß, 5%, wohl ein ganz angemessener.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass der gesetzliche Zinsfuß zwar etwas, aber nicht viel über dem niedrigsten Marktpreise stehen muss. Würde z. B. der gesetzliche Zinsfuß in Großbritannien auf 8 oder 10% festgesetzt, so würde das meiste auszuleihende Geld an Verschwender und Projektenmacher gegeben werden, da diese allein sich zu so hohen Zinsen verstehen. Besonnene Leute würden nicht mit ihnen zu konkurrieren wagen, da sie für die Nutzung des Geldes nicht mehr geben mögen als einen Teil von dem, was sie durch diese Nutzung zu gewinnen hoffen können. Sonach würde ein großer Teil des Landeskapitals denjenigen Händen, die am ehesten einen einträglichen und vorteilhaften Gebrauch davon machen könnten, entzogen und anderen zugewendet, die es höchst wahrscheinlich durchbringen und vergeuden würden. Wo hingegen der gesetzliche Zinsfuß nur wenig über dem niedrigsten Marktpreis steht, genießen besonnene Leute als Borger immer den Vorzug vor Verschwendern und Projektenmachern. Der Darleiher erhält von den ersteren fast ebenso viel Zinsen als er von den letzteren nehmen darf, und sein Geld ist dabei weit sicherer in den Händen der ersteren als in denen der letzteren. In diesem Falle wird also ein großer Teil des Landeskapitals in solche Hände, gebracht, von denen anzunehmen ist, dass sie es vorteilhaft verwenden.
Kein Gesetz vermag einen niedrigeren Zinsfuß zu erzwingen als die zur Zeit niedrigste Marktrate. Trotz des Edikts von 1766, durch welches der König von Frankreich den Zinsfuß von 5 auf 4% herabzusetzen versuchte, wurde doch immerfort zu 5% verliehen und das Gesetz auf allerlei Art umgangen.
Der gewöhnliche Preis des Grund und Bodens hängt überall von dem üblichen Zinsfuße ab. Wer ein Kapital hat, von dem er ein Einkommen zu beziehen wünscht, ohne sich mit seiner Verwendung selbst zu befassen, geht mit sich zu Rate, ob er Grundbesitz dafür kaufen, oder es auf Zinsen ausleihen soll. Die bessere Sicherheit der Ländereien in Verbindung mit manchen anderen Vorteilen, die fast überall mit dieser Art von Besitz verknüpft sind, wird ihn gewöhnlich geneigt machen, sich mit einem geringeren Einkommen aus Grundbesitz zu begnügen, um dem höheren, das er durch Ausleihen seines Geldes gewinnen könnte, zu entsagen. Jene Vorteile sind groß genug, um einen kleinen Verlust im Einkommen auszugleichen; aber sie gleichen doch nur einen kleinen Verlust aus, und wenn die Grundrente weiter hinter dem Geldzins zurückbliebe, würde niemand Grundbesitz kaufen und dieser letztere dadurch selbst bald im Preise sinken. Überträfen dagegen jene Vorteile den Unterschied erheblich, so würde jedermann Grundbesitz kaufen, und dieser würde dadurch bald wieder im Preise steigen. Als die Zinsen 10% betrugen, verkaufte man Grundbesitz gewöhnlich für das zehn- bis zwölffache seines jährlichen Ertrages. Als der Zinsfuß auf 6, 5 und 4% sank, stieg der Preis des Grundbesitzes auf das zwanzig-, fünfundzwanzig- und dreißigfache des jährlichen Ertrages. Der gewöhnliche Zinsfuß ist in Frankreich höher als in England; der gewöhnliche Preis des Grundbesitzes niedriger. In England verkauft man ihn in der Regel für das dreißigfache, in Frankreich für das zwanzigfache des Jahresertrages.

