Kitap dosya olarak indirilemez ancak uygulamamız üzerinden veya online olarak web sitemizden okunabilir.
Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 36
Zweites Kapitel
Beschränkungen der Einfuhr solcher Waren, die im Lande selbst hervorgebracht werden können
Schränkt man die Einfuhr solcher Waren, die im Lande selbst hervorgebracht werden können, entweder durch hohe Zölle ein oder verhindert sie durch gänzliche Vorbote, so wird dadurch der einheimischen mit ihrer Erzeugung beschäftigten Industrie mehr oder weniger das Monopol auf dem inländischen Markte gesichert. So sichert das Verbot, Vieh oder gesalzenes Fleisch aus fremden Ländern einzuführen, den britischen Viehzüchtern das Monopol auf dem inländischen Fleischmarkte. Die hohen Getreidezölle, die in Zeiten mäßiger Ernten prohibitiv wirken, verschaffen den Getreideproduzenten einen gleichen Vorteil. Das Verbot der Einfuhr fremder Wollwaren begünstigt ebenso die Wollwarenfabrikanten. Die Seidenindustrie hat neuerdings, obwohl sie nur ausländische Materialien verarbeitet, denselben Vorteil erhalten. Die Leinenindustrie hat ihn zwar noch nicht, ist aber auf dem besten Wege dazu. Ebenso haben auch manche andere Industrielle ganze oder partielle Monopole gegen ihre Landsleute erlangt. Die Menge der Waren, deren Einfuhr in Großbritannien ganz oder teilweise verboten ist, ist viel größer als man sich in der Kegel denkt, wenn man mit den Zollgesetzen nicht vertraut ist.
Dass dieses Monopol des inländischen Marktes die Industriezweige, denen es zuteilwird, oft sehr fördert und ihnen einen größeren Teil der Arbeitskräfte und des Kapitals zuwendet als es sonst der Fall gewesen sein würde, unterliegt keinem Zweifel. Ob es aber den allgemeinen Gewerbfleiß des Volkes vermehrt oder ihm die vorteilhafteste Richtung gibt, ist wohl nicht ganz ebenso ausgemacht.
Der allgemeine Gewerbfleiß des Volkes kann niemals die Grenzen überschreiten, die ihm das Nationalkapital setzt. Wie die Zahl der Arbeiter, die ein Privatmann beschäftigen kann, in bestimmtem Verhältnis zu seinem Kapital stehen muss, so muss auch die Zahl derjenigen, die von sämtlichen Gliedern eines großen Volks fortwährend beschäftigt werden, im Verhältnis zum Gesamtkapital dieses Volkes stehen, und kann dieses Verhältnis niemals überschreiten. Keine Handelsregelungen können den Gewerbfleiß eines Volkes höher entwickeln als sein Kapital es erlaubt. Sie können nur einen Teil von ihm in eine Richtung lenken, die er sonst nicht genommen haben würde, und es ist keineswegs sicher, dass diese künstliche Richtung für das Volk vorteilhafter sei als die, welche er von selbst genommen haben würde.
Jeder einzelne ist stets darauf bedacht, die vorteilhafteste Anlage für das Kapital, über das er zu gebieten hat, ausfindig zu machen. Er hat allerdings nur seinen eignen Vorteil und nicht den des Volkes im Auge; aber gerade die Bedachtnahme auf seinen eignen Vorteil führt ganz von selbst dazu, dass er diejenige Anlage bevorzugt, welche zugleich für die Gesellschaft die vorteilhafteste ist.
Erstens sucht jeder sein Kapital möglichst nahe bei seinem Wohnsitz, und folglich möglichst im heimischen Gewerbfleiß anzulegen, falls er dabei den üblichen Kapitalgewinn oder doch nicht viel weniger zu erzielen vermag.
So zieht jeder Großhändler bei gleichem oder annähernd gleichem Gewinn den inneren dem auswärtigen Handel, und wiederum den auswärtigen Handel zum Konsum dem Zwischenhandel vor. Im Binnenhandel kommt ihm sein Kapital niemals so weit aus dem Gesicht, wie gewöhnlich bei dem auswärtigen. Er wird den Charakter und die Lage der Leute, denen er Kredit gibt, besser kennenlernen, und wenn er getäuscht werden sollte, so kennt er die Landesgesetze besser, die Abhilfe schaffen können. Im Zwischenhandel ist das Kapital des Kaufmanns sozusagen auf zwei fremde Länder verteilt, und kein Teil kehrt notwendig unter seine unmittelbare Aufsicht und Verfügung zurück. Das Kapital, das ein Amsterdamer Kaufmann verwendet, um Getreide von Königsberg nach Lissabon und Früchte und Wein von Lissabon nach Königsberg zu schaffen, ist in der Regel zur Hälfte in Königsberg und zur Hälfte in Lissabon und braucht niemals nach Amsterdam zu kommen. Der natürliche Wohnsitz eines solchen Kaufmanns müsste Königsberg oder Lissabon sein, und nur ganz besondere Umstände können ihn bestimmen, den Aufenthalt in Amsterdam vorzuziehen. Das Unbehagen, von seinem Kapital so weit getrennt zu sein, bestimmt ihn aber gewöhnlich, einen Teil der Königsberger Waren, die für den Lissaboner Markt, und einen Teil der Lissaboner Waren, die für Königsberg bestimmt waren, nach Amsterdam kommen zu lassen; und obwohl er sich dadurch den doppelten Kosten des Ein- und Ausladens, sowie der Bezahlung einiger Abgaben und Zölle unterwirft, so lässt er sich doch diesen Übelstand gern gefallen, um nur einen Teil seines Kapitals immer unter seiner Aufsicht und zur Verfügung zu haben; und so kommt es, dass jedes Land, das bedeutenden Zwischenhandel treibt, stets das Emporium oder der Hauptmacht für die Waren all’ der Länder wird, deren Handel es betreibt. Der Kaufmann sucht stets, um ein zweites Ein- und Ausladen zu ersparen, möglichst viele Waren dieser Länder auf dem heimischen Markte zu verkaufen und dadurch, soviel an ihm liegt, den Zwischenhandel in einen auswärtigen Handel zu verwandeln. Ebenso wird ein Kaufmann, der auswärtigen Handel treibt, immer froh sein, möglichst viel der für auswärtige Märkte aufgehäuften Waren mit gleichem oder annähernd gleichem Gewinn im Lande selbst verkaufen zu können. Durch tunlichste Verwandlung des auswärtigen Handels in einen Binnenhandel erspart er sich die Gefahr und Mühe der Ausfuhr. Die Heimat ist auf diese Weise sozusagen der Mittelpunkt, um welchen die Kapitalien der Einwohner fortwährend umlaufen und nach welchem sie beständig streben, obgleich sie manchmal durch besondere Ursachen abgestoßen und nach entfernteren Anlagen hingetrieben werden können. Ein im Binnenhandel angelegtes Kapital setzt aber, wie bereits gezeigt wurde, notwendig eine größere Menge heimischen Fleißes in Bewegung und schafft einer größeren Anzahl von Einwohnern Einkommen und Beschäftigung als ein gleich großes Kapital, das im auswärtigen Handel angelegt ist, und ein in dem auswärtigen Handel angelegtes hat den gleichen Vorzug vor einem ebenso großen im Zwischenhandel angelegten Kapital. Bei gleichem oder auch nur annähernd gleichem Gewinn ist mithin jeder von selbst geneigt, sein Kapital in der Weise anzulegen, wie es dem heimischen Fleiße wahrscheinlich die meiste Unterstützung gewährt und der größten Anzahl von Menschen in seinem Lande Einkommen und Beschäftigung verschafft.
Zweitens sucht jeder, der sein Kapital zur Unterstützung des heimischen Gewerbfleißes verwendet, diesen Gewerbfleiß natürlich so zu lenken, dass der Ertrag einen möglichst großen Wert darstellt.
Der Ertrag des Gewerbfleißes besteht in dem, was er dem zu bearbeitenden Gegenstände oder Stoffe an Wert zusetzt. Je nachdem dieser Ertrag groß oder gering ist, sind es auch die Gewinne des Kapitalisten. Kapitalien werden aber nur des Gewinns halber auf die Gewerbe verwendet, und man wird sie daher stets demjenigen Gewerbe zuzuwenden suchen, deren Produkte den größten Wert hoffen lassen, d. h. die größte Menge Geldes oder anderer Waren einzutauschen versprechen.
Nun ist das Jahreseinkommen jedes Volkes immer gerade so groß, wie der Tauschwert der gesamten Jahresergebnisse seines Fleißes oder vielmehr das Einkommen ist nichts anderes als dieser Tauschwert selber. Da aber jeder sein Kapital möglichst zur Unterstützung des inländischen Gewerbfleißes zu verwenden und diesen Gewerbfleiß so zu leiten sucht, dass sein Produkt den größten Wert erhält, so arbeitet auch jeder notwendig dahin, das Jahreseinkommen des Volks so groß zu machen als er kann. Allerdings beabsichtigt er in der Regel weder, das allgemeine Wohl zu fördern, noch weiß er, in welchem Maß er es befördert. Wenn er dem heimischen Gewerbfleiß vor dem fremden den Vorzug gibt, so hat er nur seine eigene Sicherheit vor Augen, und wenn er diesen Gewerbfleiß so lenkt, dass sein Produkt den größten Wert erhält, so bezweckt er lediglich seinen eignen Gewinn und wird in diesem wie in vielen anderen Fällen von einer unsichtbaren Hand geleitet, einen Zweck zu befördern, der ihm keineswegs vorschwebte. Das Volk hat davon keinen Schaden, dass jenes seine Absicht nicht war. Oft fördert er durch die Verfolgung seines eigenen Interesses das der Gesellschaft weit wirksamer, als wenn er es zu befördern wirklich beabsichtigte. Ich habe niemals gesehen, dass Leute, die zum allgemeinen Besten Handel zu treiben vergaben, viel Gutes ausgerichtet hätten. In der Tat geben es die Kaufleute auch nur selten vor und es bedarf nur weniger Worte, es ihnen auszureden.
Auf welche Gattungen des heimischen Gewerbfleißes jemand sein Kapital verwenden soll, und bei welcher das Produkt den größten Wert verspricht, kann offenbar jeder einzelne nach seinen örtlichen Verhältnissen weit besser beurteilen als es ein Staatsmann oder Gesetzgeber für ihn tun könnte. Der Staatsmann, der sich versucht fühlte, Privatleuten Anleitung zu geben, wie sie ihre Kapitalien anlegen sollen, würde sich nicht allein eine höchst unnötige Fürsorge aufladen, sondern sich eine Autorität anmaßen, die nicht einmal einem Ministerium oder einem Senat, geschweige denn einem einzelnen Manne getrost überlassen werden könnte, und die nirgends so gefährlich sein würde als in der Hand eines Mannes, der töricht und dünkelhaft genug wäre, sich dazu fähig zu erachten.
Den Erzeugnissen inländischen Gewerbfleißes irgendwelcher Art das Monopol des heimischen Marktes zugestehen, heißt aber gewissermaßen nichts anderes als Privatleuten die Art vorzeichnen, wie sie ihre Kapitalien anlegen sollen, und muss fast in allen Fällen eine nutzlose oder schädliche Maßnahme sein. Können die Produkte des heimischen Gewerbfleißes ebenso wohlfeil geliefert werden, wie die des ausländischen, so ist die Maßnahme offenbar nutzlos; wo nicht, so muss sie in der Regel schädlich sein. Bei jedem klugen Hausvater ist es Grundsatz, niemals etwas im Hause machen zu lassen, was er billiger kaufen kann. Der Schneider macht sich seine Schuhe nicht selbst, sondern kauft sie vom Schuhmacher; der Schuhmacher macht sich seine Kleider nicht, sondern beschäftigt den Schneider; und der Landmann macht weder das eine noch das andere, sondern gibt den beiden Handwerkern zu tun. Sie alle finden es in ihrem Interesse, ihren ganzen Fleiß auf dasjenige zu verwenden, worin sie etwas vor ihren Nachbarn voraus haben, und mit einem Teile ihrer Erzeugnisse, oder, was dasselbe ist, mit dem Preise eines Teils davon ihren übrigen Bedarf zu kaufen.
Was im Verfahren jeder Familie Klugheit ist, kann in dem eines großen Reichs schwerlich töricht sein. Wenn uns ein fremdes Land mit einer Ware wohlfeiler versehen kann als wir selbst sie zu machen imstande sind, so ist es besser, dass wir sie ihm mit einem Teile vom Erzeugnis unserer Industrien, in denen wir vor dem Auslande etwas voraushaben, abkaufen. Der allgemeine Gewerbfleiß des Landes, der sich immer nach dem darin angelegten Kapital richtet, wird dadurch so wenig vermindert, wie der Gewerbfleiß der oben erwähnten Handwerker, sondern es bleibt ihm nur überlassen, die einträglichste Beschäftigung zu wählen. Sicherlich verfehlt er diesen Zweck, wenn er auf eine Sache gelenkt wird, die man wohlfeiler kaufen kann als er sie zu verfertigen vermag. Der Wert seines jährlichen Erzeugnisses wird gewiss mehr oder weniger vermindert, wenn er von der Verfertigung offenbar wertvollerer Waren ab- und auf die Verfertigung minder wertvoller hingelenkt wird. Vorausgesetzt, die Ware könnte vom Auslande wohlfeiler bezogen als im Lande hergestellt worden, so wäre man imstande, sie bloß mit einem Teile der Waren, oder, was dasselbe ist, einem Teil vom Preise der Waren zu kaufen, welche die mit einem gleich großen Kapital betriebene Industrie im Lande selbst hätte erzeugen können, wenn man sie ihrem natürlichen Laufe überlassen hätte. Die Landesindustrie wird mithin durch jede solche Maßnahme nur von einem mehr oder weniger vorteilhaften Gewerbe abgelenkt, und der Tauschwert ihres jährlichen Produkts muss sich notwendig vermindern, anstatt sich, wie es der Gesetzgeber gewollt hat, zu vergrößern.
Zwar kann eine oder die andere Industrie sich durch solche Maßnahmen bisweilen schneller entwickeln als es sonst hätte geschehen können, und die Ware kann nach einer gewissen Zeit im Lande ebenso wohlfeil oder noch wohlfeiler hergestellt werden als im Auslande; aber wenn auch auf diese Weise die Industrie des Volks früher als es sonst hätte geschehen können, mit Vorteil in einen besonderen Kanal geleitet wird, so folgt doch keineswegs daraus, dass die Totalsumme der Landesindustrie oder des Volkseinkommens durch eine solche Maßnahme vermehrt werden könne. Der Gewerbfleiß des Volkes kann sich nur in dem Maße vermehren, wie sein Kapital zunimmt, und sein Kapital kann nur in dem Maße zunehmen, wie nach und nach etwas vom Volkseinkommen erspart wird. Aber die unmittelbare Wirkung jeder solchen Maßnahme ist eine Verminderung ihres Einkommens, und was ihr Einkommen vermindert, wird gewiss ihr Kapital nicht schneller vermehren als es sich von selbst vermehrt haben würde, wenn man beide, Kapital und Industrie, ihrem natürlichen Gange überlassen hätte.
Wenn auch das Volk ohne solche Maßnahmen die gewünschte Industrie niemals erhalten hätte, so würde es darum in irgendeiner Periode seiner Dauer doch nicht notwendig ärmer sein. In jeder Periode seiner Dauer könnte doch sein ganzes Kapital und sein ganzer Gewerbfleiß zwar auf andere Gegenstände, aber in einer Weise verwendet worden sein, die zur Zeit die vorteilhafteste war. In jeder Periode hätte ihr Einkommen das größte sein können, welches das Kapital zu liefern vermochte, und sowohl Kapital als Einkommen könnten mit der größtmöglichen Schnelligkeit gewachsen sein.
Die natürlichen Vorteile, welche ein Land in Hervorbringung gewisser Waren vor einem andern voraus hat, sind mitunter so groß, dass es, wie alle Welt zugibt, vergeblich sein würde, dagegen anzukämpfen. In Treibhäusern, Mistbeeten und dergleichen lassen sich in Schottland sehr gute Trauben ziehen und auch recht guter Wein davon gewinnen; nur würde dieser etwa dreißigmal so viel kosten als ein mindestens ebenso guter Wein des Auslandes. Wäre es ein vernünftiges Gesetz, die Einfuhr aller fremden Weine zu verbieten, bloß um die Erzeugung des Clarets und Burgunders in Schottland zu befördern? Wenn es aber eine offenbare Albernheit wäre, auf ein Gewerbe dreißigmal mehr Kapital und Fleiß zu verwenden als nötig ist, um eine gleiche Menge der begehrten Waren aus fremden Ländern zu kaufen, so muss es auch eine, zwar nicht ganz so auffällige, doch durchaus ähnliche Albernheit sein, auf ein Gewerbe den dreißigsten oder auch nur den dreihundertsten Teil mehr an Kapital und Fleiß zu verwenden. Ob die Vorteile, welche ein Land vor dem anderen voraus hat, natürliche oder erworbene sind, kommt hierbei nicht in Betracht. Solange das eine Land diese Vorteile hat und das andere sie entbehrt, solange ist es auch für das letztere vorteilhafter, von dem ersteren zu kaufen als selbst zu erzeugen. Der Vorteil, den ein Handwerker über seinen Nachbar hat, der ein anderes Handwerk treibt, ist nur ein erworbener, und doch finden es beide vorteilhafter, voneinander zu kaufen als Dinge zu verfertigen, die nicht zu ihrem Geschäft gehören.
Kaufleute und Fabrikanten ziehen von dem Monopol des inländischen Marktes den größten Vorteil. Das Verbot der Einfuhr fremden Viehs und gesalzenen Fleisches, so wie die hohen Getreidezölle, die in Zeiten mäßiger Ernten einem Verbote gleichkommen, sind lange nicht so vorteilhaft für die Viehzüchter und Landwirte Großbritanniens als andere ähnliche Verordnungen es für die Kaufleute und Fabrikanten sind. Fabrikate, besonders feinere, sind leichter aus einem Lande in das andere zu schaffen als Getreide oder Vieh. Daher ist auch der auswärtige Handel namentlich mit Einfuhr oder Ausfuhr von Fabrikaten beschäftigt. Bei Fabrikaten wird schon ein sehr kleiner Vorteil den Ausländer in Stand setzen, unsere Arbeiter zu unterbieten, selbst auf dem inländischen Markte. Dagegen müsste er sehr große Vorteile voraushaben, wenn er das nämliche auch bei den Rohprodukten des Bodens sollte tun können. Wäre die freie Einfuhr fremder Fabrikwaren erlaubt, so würden manche heimische Industrien wahrscheinlich zu leiden haben, einige vielleicht sogar zugrunde gehen, und ein bedeutender Teil des gegenwärtig in ihnen angelegten Kapitals und Gewerbfleißes würde eine andere Beschäftigung suchen müssen. Aber auch die freieste Einfuhr der Rohprodukte könnte auf den Ackerbau keinen solchen Einfluss haben.
Würde z. B. die Einfuhr fremden Viehs jemals gänzlich freigegeben, so könnte doch so wenig eingeführt werden, dass der britische Viehhandel nur unbedeutend davon betroffen würde. Lebendes Vieh ist vielleicht die einzige Ware, deren Transport zur See kostspieliger ist als zu Lande. Zu Lande geht es selbst auf den Markt; zur See muss nicht nur das Vieh, sondern auch sein Futter und Wasser nicht ohne viele Kosten und Schwierigkeiten transportiert werden. Die kurze Überfahrt zwischen Irland und Großbritannien erleichtert zwar die Einfuhr irischen Viehs; wenn aber auch seine freie Einfuhr, die jüngst nur auf eine gewisse Zeit bewilligt worden ist, auf immer nachgegeben würde, so könnte sie doch die Interessen der britischen Viehzüchter nicht sonderlich berühren. Die Teile Großbritanniens, die an die irische See grenzen, sind sämtlich Weideländer. Zu ihrem Gebrauch kann irländisches Vieh nicht eingeführt und müsste erst mit vielen Kosten und Schwierigkeiten durch diese weiten Landstriche getrieben werden, ehe es auf seinen eigentlichen Markt gelangen könnte. Fettes Vieh ließe sich so weit gar nicht treiben. Es wäre daher nur möglich, mageres Vieh einzuführen, und diese Einfuhr würde mit dem Interesse der Landschaften, die sich mit Viehmast abgeben, nicht streiten, durch den verminderten Preis des mageren Viehes ihnen vielmehr vorteilhaft werden: sie würde also nur mit dem Interesse der Gegenden, in denen man Vieh züchtet, streiten. Die geringe Menge des seit der freien Einfuhr aus Irland eingebrachten Viehs, sowie der gute Preis, zu dem mageres Vieh noch immer verkauft wird, scheint jedoch zu beweisen, dass auch die Viehzucht treibenden Gegenden Großbritanniens durch die freie Einfuhr irischen Viehes nicht sonderlich leiden. Das gewöhnliche Volk Irlands soll sich zwar der Ausfuhr des Viehs bisweilen mit Gewalt widersetzt haben; wenn aber die Exporteure einen bedeutenden Nutzen dabei gehabt hätten, so würden sie, da das Gesetz auf ihrer Seite war, den Widerstand des Pöbels wohl mit Leichtigkeit überwunden haben.
Überdies müssen Gegenden, in denen Viehmast getrieben wird, stets hoch kultiviert sein, während die Vieh züchtenden in der Regel noch weit im Anbau zurück sind. Der hohe Preis des mageren Viehs vermehrt den Wert des unangebauten Bodens, und ist dadurch gleichsam eine Prämie auf die Unterlassung des Anbaues. Für ein durchaus gut angebautes Land ist es vorteilhafter mageres Vieh einzuführen als es selbst zu ziehen. Die Provinz Holland soll daher jetzt auch diesen Grundsatz befolgen. Die gebirgigen Teile von Schottland, Wales und Northumberland sind keiner hohen Kultur fähig und scheinen von der Natur zu den viehzüchtenden Gegenden Großbritanniens bestimmt zu sein. Die völlig freie Einfuhr fremden Viehs könnte keine andere Wirkung haben, als diese viehzüchtenden Gegenden zu hindern, ans der zunehmenden Bevölkerung und Kultur des übrigen Reichs Vorteil zu ziehen, ihre Preise auf eine unmäßige Höhe zu treiben und allen besser angebauten und kultivierten Teilen des Landes eine effektive Steuer aufzulegen.
Die völlig freie Einfuhr gesalzenen Fleisches könnte das Interesse der großbritannischen Viehzüchter ebenso wenig berühren, wie die Einfuhr lebenden Viehs. Gesalzenes Fleisch ist nicht nur eine sehr voluminöse Ware, sondern auch im Vergleich mit frischem Fleisch von geringerer Güte und, da es mehr Arbeit und Kosten verursacht, von höherem greise. Es kann daher niemals mit dem frischen, sondern höchstens mit dem Salzfleisch des Landes in Wettbewerb treten. Es dient zur Verproviantierung der Schiffe für weite Reisen und zu ähnlichen Zwecken, kann aber niemals einen beträchtlichen Teil der Volksnahrung ausmachen. Die geringe Einfuhr von Salzfleisch aus Irland seit der Freigabe der Einfuhr ist ein Erfahrungsbeweis, dass unsere Viehzüchter nichts davon zu fürchten haben. Es scheint nicht, dass der Fleischpreis davon erheblich berührt worden wäre.
Selbst die freie Einfuhr fremden Getreides könnte das Interesse der großbritannischen Landwirte nur wenig berühren. Getreide ist eine noch weit voluminösere Ware als Fleisch. Ein Pfund Weizen zu einem Penny ist so teuer, wie ein Pfund Fleisch zu vier Pence. Die geringe Menge fremden Getreides, die selbst in Zeiten des größten Mangels eingeführt worden ist, kann unsere Landwirte überzeugen, dass sie auch von der freiesten Einfuhr nichts zu fürchten haben. Die durchschnittliche Jahreseinfuhr beträgt nach dem sehr gut unterrichteten Verfasser der Abhandlungen über den Getreidehandel (Tracts upon the corn trade) nur 23,728 Quarters aller Getreidesorten und übersteigt nicht 1/571 des jährlichen Verbrauchs. Wie aber die Ausfuhrprämie auf Getreide in fruchtbaren Jahren eine größere Ausfuhr veranlasst, so muss sie auch in Jahren des Mangels eine größere Einfuhr bewirken als bei dem dermaligen Zustande der Landwirtschaft sonst stattfinden würde. In Folge der Prämie kann der Überfluss des einen Jahres den Mangel des andern nicht ausgleichen, und da die durchschnittliche Ausfuhrmenge dadurch vermehrt wird, so muss es auch bei dem dermaligen Zustande des Ackerbaus mit der durchschnittlichen Einfuhr geschehen. Da ohne die Prämie weniger Getreide ausgeführt werden würde, so ist es wahrscheinlich, dass durchschnittlich auch weniger eingeführt werden würde als jetzt. Die Getreidehändler, die den Getreidehandel zwischen Großbritannien und dem Auslande vermitteln, würden viel weniger zu tun haben und sehr dabei zu kurz kommen; aber die Landwirte könnten sehr wenig dabei verlieren. Daher habe ich auch die Getreidehändler viel mehr als die Landwirte um die Erneuerung und Fortdauer der Prämie besorgt gesehen.
Gutsbesitzer und Pächter sind, sehr zu ihrer Ehre, von dem elenden Monopolgeiste am wenigsten angesteckt. Der Unternehmer einer großen Fabrik ist zuweilen schon beunruhigt, wenn innerhalb zwanzig Meilen ein gleichartiges Werk errichtet wird. Der holländische Unternehmer der Wollwarenfabrik zu Abbéville stellte die Bedingung, dass innerhalb dreißig Meilen von dieser Stadt kein gleichartiges Werk errichtet werden dürfe. Pächter und Gutsbesitzer sind dagegen in der Regel eher geneigt, Anbau und Kultur auf den benachbarten Pachtungen und Gütern zu befördern, als sie zu hindern. Sie haben keine Geheimnisse der Art, wie die meisten Fabrikanten, und lieben es vielmehr, ein neues Verfahren, das sie vorteilhaft befunden haben, ihren Nachbarn mitzuteilen und nach Kräften zu verbreiten. Pius quaestus, sagt der alte Cato, stabilissimusque minimeque invidiosus; minimeque male cogitantes sunt, qui in eo studio occupati sunt.33 Gutsbesitzer und Pächter sind in allen Teilen des Landes zerstreut und können daher nicht so leicht zusammentreten, wie Kaufleute und Fabrikanten, die, in Städten zusammenlebend und an jenen exklusiven Korporationsgeist gewöhnt, der in Städten herrschend ist, natürlich allen ihren Landsleuten gegenüber das nämliche ausschließliche Vorrecht zu behaupten suchen, das sie gewöhnlich gegenüber den Bürgern ihrer Stadt besitzen. Sie scheinen demgemäß die ursprünglichen Erfinder jener auf die Einfuhr fremder Waren gelegten Beschränkungen zu sein, die ihnen das Monopol des inneren Marktes sichern. Wahrscheinlich um ihnen nachzuahmen und sich mit Leuten, die allem Anscheine nach sie drücken wollten, ins Gleichgewicht zu setzen, vergaßen Gutsbesitzer und Pächter Großbritanniens so sehr den ihrem Stande natürlichen Edelmut, dass sie um das ausschließliche Vorrecht nachsuchten, ihre Landsleute mit Getreide und Fleisch zu versorgen. Sie haben sich wohl nicht Zeit genommen, zu überlegen, wieviel weniger ihr Interesse durch die Freiheit des Handels berührt werde als das der Leute, deren Beispiel sie folgten.
Das dauernde Verbot der Getreide- und Vieheinfuhr bedeutet in der Tat eine Verordnung, dass die Bevölkerung und Industrie des Landes niemals das Maß übersteigen soll, das die Rohprodukte des eigenen Bodens unterhalten können.
Es gibt indessen zwei Fälle, in denen es im Allgemeinen vorteilhaft zu sein scheint, die fremde Industrie zu Gunsten der einheimischen etwas zu belasten.
Der erste ist der, wenn eine gewisse Industrie zur Verteidigung des Landes notwendig ist. Die Verteidigung Großbritanniens hängt z. B. sehr erheblich von der Zahl seiner Matrosen und Schiffe ab. Die Navigationsakte sucht daher mit vollem Rechte den großbritannischen Matrosen und Schiffen das Monopol der Reederei ihres Landes zu geben, in einigen Fällen durch gänzliche Verbote, in anderen durch schwere Belastung der Schiffe fremder Länder. Die hauptsächlichsten Anordnungen dieser Akte sind folgende:
Erstens: allen Schiffen, deren Mannschaft nicht zu ¾ und deren Eigentümer und Kapitäne nicht britische Untertanen sind, ist bei Strafe des Verlustes von Schiff und Ladung verboten, nach britischen Kolonien und Pflanzungen Handel zu treiben oder sich mit dem Küstenhandel Großbritanniens zu befassen.
Zweitens: viele der voluminösesten Einfuhrartikel können nach Großbritannien nur entweder in den eben beschriebenen Schiffen oder in Schiffen desjenigen Landes gebracht werden, in dem die Waren erzeugt worden sind, und wenn deren Eigentümer, Kapitäne und ¾ der Seeleute dem bez. Lande angehören; werden sie in Schiffen der letzteren Art eingeführt, so sind sie dem doppelten Eingangszoll unterworfen. Werden sie in Schiffen eines andern Landes eingeführt, so steht Verlust von Schiff und Ladung darauf. Als jene Akte erlassen wurde, waren die Holländer, wie noch heute, die größten Frachtführer Europas, und durch diese Verordnung wurden sie gänzlich davon ausgeschlossen, die Frachtführer Großbritanniens zu sein, d. h. uns die Waren irgendeines anderen europäischen Landes zuzuführen.
Drittens: viele der voluminösesten Einfuhrartikel dürfen auch in britischen Schiffen nur aus dem Ursprungslande eingeführt werden, bei Strafe des Verlustes von Schiff und Ladung. Auch diese Verordnung war vermutlich gegen die Holländer gerichtet. Holland war damals wie jetzt das große Emporium für alle europäischen Waren, und durch diese Verordnung wurden die britischen Schiffe abgehalten, die Waren andrer europäischer Länder in Holland einzunehmen.
Viertens: gesalzene Fische aller Art, Walfischbarten, Fischbein, Tran und Fett unterliegen, wenn sie nicht von britischen Schiffen gefangen und an ihrem Bord bereitet sind, dem doppelten Eingangszoll. Die Holländer, die noch jetzt die größten Fischer in Europa sind, waren damals die einzigen, die fremde Nationen mit Fischen zu versorgen suchten. Durch diese Verordnung wurde es ihnen sehr erschwert, Großbritannien ferner damit zu versorgen.
Als die Navigationsakte erlassen wurde, bestand zwischen England und Holland zwar kein eigentlicher Krieg, aber doch die heftigste Erbitterung. Diese nahm ihren Anfang unter dem langen Parlament, das die Akte auch zuerst entwarf, und brach bald nachher in den holländischen Kriegen unter dem Protektor und Karl dem Zweiten aus. Es ist daher nicht unmöglich, dass manche der Verordnungen dieser berühmten Akte aus der nationalen Erbitterung hervorgegangen sind; dennoch sind sie so weise als wenn sie von dem besonnensten Verstande eingegeben wären. Die nationale Erbitterung ging zu jener Zeit ganz auf dasselbe Ziel, welches die bedächtigste Weisheit hätte empfehlen können – auf die Verminderung der holländischen Seemacht, der einzigen, welche die Sicherheit Englands zu gefährden imstande war.
Das Navigationsgesetz ist dem auswärtigen Handel oder dem Zuwachs an Reichtum, der aus ihm entstehen kann, nicht günstig. Das Interesse einer Nation in ihren Handelsbeziehungen zu anderen Nationen ist, wie das eines Kaufmanns zu seinen Kunden: so wohlfeil zu kaufen und so teuer zu verkaufen als möglich. Sie wird aber wahrscheinlich dann wohlfeil kaufen, wenn sie durch die vollkommenste Handelsfreiheit aller Nationen aufmuntert, die Waren, die sie braucht, zu ihr zu bringen, und aus demselben Grunde wird sie teuer verkaufen können, wenn so ihre Märkte sich mit der grüßten Zahl von Käufern füllen. Allerdings legt die Navigationsakte den fremden Schiffen, die die Erzeugnisse britischen Gewerbfleißes zu holen kommen, keine Last auf; sogar der frühere Eingangszoll, der von allen aus- und eingeführten Waren erhoben wurde, ist durch verschiedene spätere Akte bei den meisten Ausfuhrartikeln aufgehoben worden: allein wenn die Ausländer durch Verbote oder hohe Zölle verhindert werden, behufs Verkaufs zu kommen, so können sie oft auch behufs Einkaufs nicht kommen, weil sie ohne Ladung die Fracht von ihrem Lande nach Großbritannien verlieren müssten. Wenn wir also die Zahl der Verkäufer vermindern, vermindern wir damit auch die der Käufer und müssen dann höchst wahrscheinlich nicht nur die fremden Waren teurer kaufen, sondern auch die unsrigen wohlfeiler verkaufen als es bei vollkommener Handelsfreiheit geschehen würde. Da jedoch Verteidigung weit wichtiger ist als Reichtum, so ist die Navigationsakte vielleicht das weiseste aller Handelsgesetze Englands.
Der zweite Fall, in dem es im Allgemeinen vorteilhaft sein wird, fremde Waren zur Ermunterung des heimischen Gewerbfleißes mit Abgaben zu belasten, ist der, wenn im Lande selbst auf die Erzeugnisse des letzteren Steuern gelegt sind. In diesem Falle scheint es billig, dass von den gleichen Erzeugnissen des auswärtigen Gewerbfleißes dieselben Steuern erhoben werden. Dies würde dem einheimischen Gewerbfleiße kein Monopol auf dem inneren Markt geben, noch einem einzelnen Gewerbe einen größeren Anteil an dem Kapital und der Arbeit des Landes zuwenden als es von selbst geschähe. Es würde nur verhindern, dass ein Teil der ihm naturgemäß zuströmenden Kapitalien und Arbeitskräfte durch die Steuer in eine minder natürliche Richtung gelenkt würde, und die zwischen dem fremden und einheimischen Gewerbfleiße nach der Steuer möglichst auf dem Fuße lassen, wie zuvor. Wenn in Großbritannien eine solche Steuer auf Erzeugnisse heimischen Gewerbfleißes gelegt wird, so pflegt man gleichzeitig, um die lauten Klagen unsrer Kaufleute und Fabrikanten über drückende Konkurrenz zu beschwichtigen, eine viel stärkere Abgabe auf die Einfuhr aller gleichartigen fremden Waren zu legen.
