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Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 37
Diese zweite Beschränkung der Handelsfreiheit sollte, nach einigen, in manchen Fällen viel weiter ausgedehnt werden als gerade nur auf solche fremde Waren, die mit den im Lande besteuerten in Wettbewerb geraten können. Wenn in einem Lande die Lebensbedürfnisse besteuert werden, behauptet man, sei es angemessen, nicht allein die aus andern Ländern eingeführten gleichen Lebensbedürfnisse, sondern alle Arten fremder Waren zu besteuern, die mit irgendeinem Erzeugnisse des einheimischen Gewerbfleißes in Konkurrenz geraten könnten. Die Lebensmittel, sagt man, werden durch solche Steuern notwendig teurer, und der Preis der Arbeit muss stets mit dem Preise des Unterhalts der Arbeiter steigen. Folglich werde jede Ware, die das Erzeugnis einheimischen Gewerbfleißes sei, selbst wenn sie nicht unmittelbar besteuert ist, infolge solcher Steuern doch teurer, weil die Arbeit, durch die sie entstehe, teurer werde. Solche Steuern wirkten also ebenso als wenn auf jede einzelne im Lande verfertigte Ware eine Steuer gelegt sei, und um den einheimischen Gewerbfleiß mit dem fremden auf gleichen Fuß zu setzen, werde es notwendig, auf jede fremde Ware einen Zoll zu legen, der der Preiserhöhung der einheimischen Waren, mit denen jene in Wettbewerb treten könne, gleich komme.
Ob Steuern auf den Lebensbedarf, wie in Großbritannien auf Seife, Salz, Leder, Lichter usw., den Preis der Arbeit und folglich den aller anderen Waren steigern, werde ich später in dem Kapitel über die Besteuerung erörtern. Angenommen einstweilen, dass sie diese Wirkung haben, wie es unzweifelhaft der Fall ist, so ist doch diese allgemeine Preiserhöhung aller Waren infolge des erhöhten Arbeitspreises ein Fall, der sich von der Preiserhöhung einer einzelnen Ware durch eine unmittelbar auf sie gelegte Steuer in folgenden zwei Beziehungen unterscheidet.
Erstens weiß man immer ganz genau, um wieviel der Preis einer solchen Ware durch die Steuer erhöht wird; wieviel Einfluss aber die allgemeine Preiserhöhung der Arbeit auf jedes besondere Arbeitserzeugnis hat, lässt sich niemals auch nur mit einiger Genauigkeit angeben. Es wäre daher unmöglich, die Steuer auf jede fremde Ware mit dieser Preiserhöhung jeder einheimischen in ein nur einigermaßen genaues Verhältnis zu bringen.
Zweitens haben Steuern auf den Lebensbedarf beinahe denselben Einfluss auf die Umstände des Volkes, wie ein unfruchtbarer Boden und ein ungünstiges Klima. Die Lebensmittel werden dadurch auf dieselbe Art verteuert als wenn zu ihrer Erzeugung mehr Arbeit und Kosten erforderlich wären. Wie es aber bei dem natürlichen, vom Boden und Klima herrührenden Mangel albern wäre, die Leute anzuleiten, wie sie ihre Kapitalien und ihren Fleiß anwenden sollen, so auch bei der künstlichen aus den Steuern entspringenden Teuerung. In beiden Fällen würde es offenbar das Beste sein, es ihnen zu überlassen, ihren Fleiß tunlichst ihrer Lage anzupassen und diejenigen Beschäftigungen ausfindig zu machen, in denen sie, trotz ihrer ungünstigen Verhältnisse, einen Vorteil auf dem heimischen oder fremden Markte haben könnten. Ihnen eine neue Steuer aufzulegen, weil sie schon mit Steuern überbürdet sind; und weil sie schon den Lebensbedarf zu teuer bezahlen, ihnen auch noch die meisten andern Waren zu verteuern, das ist gewiss der törichteste Weg, sie schadlos zu halten.
Solche Steuern sind, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht haben, ein Fluch, wie die Unfruchtbarkeit des Bodens und die Rauheit des Klimas; und dennoch werden sie gerade in den reichsten und gewerbfleißigsten Ländern am allermeisten aufgelegt. Andere Länder könnten so große Übel nicht ertragen. Wie nur die kräftigsten Körper bei einer ungesunden Diät loben und gesund bleiben können, so können auch nur solche Nationen bei so großen Steuern bestehen und gedeihen, die in jeder Art von Gewerbfleiß die größten natürlichen und erworbenen Vorteile genießen. Holland ist das schwerstbesteuerte Land in Europa und bleibt unter besonders günstigen Umständen blühend, nicht, wie man törichter Weise geglaubt hat, wegen seiner Steuern, sondern trotz ihrer.
Wie es zwei Fälle gibt, in denen es in der Regel vorteilhaft ist, den fremden Gewerbfleiß behufs Aufmunterung des heimischen zu belasten, so gibt es zwei andere, wo man bisweilen zu überlegen hat: erstens, inwieweit es angemessen ist, die freie Einfuhr gewisser fremder Waren fortdauern zu lassen, und zweitens, inwieweit oder auf welche Art diese freie Einfuhr, nachdem sie eine Zeit lang unterbrochen war, wiederherzustellen angemessen wäre.
Der Fall, in welchem man bisweilen zu überlegen hat, inwieweit es gut ist, die freie Einfuhr gewisser fremder Waren fortdauern zu lassen, ist der, wenn eine andere Nation die Einfuhr mancher unserer Fabrikate durch hohe Zölle oder Verbote beschränkt. Die Rache schreibt in diesem Falle natürlich Wiedervergeltung durch Auflage derselben Zölle und Verbote auf die Einfuhr einiger oder aller ihrer Fabrikate vor.
Selten unterlassen es die Nationen, in dieser Weise Vergeltung zu üben. Die Franzosen waren schon früh darauf bedacht, ihre Industrie durch die Beschränkung der Einfuhr fremder Waren, die mit den ihrigen hätten in Wettbewerb treten können, zu begünstigen. Hierin bestand großenteils die Wirtschaftspolitik Colberts, der hierin trotz seines großen Talents durch die Sophisterei der Kaufleute und Fabrikanten, die stets Monopole gegen ihre Landsleute verlangen, getäuscht worden zu sein scheint. Heute sind die einsichtsvollsten Männer in Frankreich der Meinung, dass seine derartigen Maßnahmen dem Lande nicht heilsam gewesen sind. Durch den Tarif von 1667 belegte dieser Minister eine große Menge fremder Fabrikate mit hohen Zöllen. Auf seine Weigerung, sie zugunsten der Holländer zu mildern, verboten diese 1676 die Einfuhr der französischen Weine, Branntweine und Manufakturwaren. Der Krieg von 1672 scheint zum Teil durch diese Handelsstreitigkeiten hervorgerufen zu sein; der Friede zu Nimwegen machte ihnen 1678 ein Ende. Einige Zölle wurden zu Gunsten der Holländer gemildert, die ihrerseits ihr Verbot aufhoben. Um dieselbe Zeit begannen die Franzosen und Engländer ihren Gewerbfleiß gegenseitig durch Zölle und Verbote zu drücken; doch scheinen die Franzosen das erste Beispiel gegeben zu haben. Der Geist der Feindseligkeit, der seitdem immer zwischen diesen beiden Nationen geherrscht hat, hat bis jetzt auf beiden Seiten eine Zollermäßigung verhindert. 1697 verboten die Engländer die Einfuhr von Spitzen flandrischen Fabrikats, wofür die Negierung Flanderns, das damals unter spanischer Herrschaft stand, die Einfuhr der englischen Wollenwaren verbot, Im Jahre 1700 wurde in England das Einfuhrverbot gegen Spitzen unter der Bedingung aufgehoben, dass die Einfuhr englischer Wollenwaren in Flandern wieder auf den alten Fuß gesetzt würde.
Solche Wiedervergeltungen mögen angemessen sein, wenn eine Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, dadurch die Aufhebung der beklagten Verbote und hohen Zölle zu bewirken. Die Wiedergewinnung eines großen auswärtigen Marktes wird in der Regel den vorübergehenden Nachteil, eine Zeitlang gewisse Waren teurer bezahlen zu müssen, mehr als ausgleichen. Ob solche Wiedervergeltungen aber die gewünschte Wirkung hoffen lassen, dies zu beurteilen, ist vielleicht weniger die Sache des Gesetzgebers, der sich allein von allgemeinen, sich immer gleich bleibenden Prinzipien leiten lassen sollte, als der Geschicklichkeit jenes hinterlistigen, verschlagenen Tiers, das man einen Staatsmann oder Politiker zu nennen pflegt, und dessen Entschlüsse sich nach den momentanen Schwankungen richten. Wenn keine Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, einen solchen Widerruf durchsetzen zu können, so scheint es eine schlechte Methode zu sein, den Schaden, der gewissen Klassen unseres Volkes zugefügt worden, dadurch wieder gut machen zu wollen, dass wir selbst nicht nur diesen Klassen, sondern auch fast allen übrigen Schaden zufügen. Wenn unsere Nachbarn irgendeinen unserer Industrieartikel verbieten, so verbieten wir gewöhnlich nicht nur dieselbe Ware, denn dies würde kaum schwer empfunden werden, sondern mehrere andere der ihrigen. Dies mag unzweifelhaft einigen Klassen unserer Arbeiter Aufmunterung geben und sie durch den Ausschluss einiger ihrer Mitbewerber instand setzen, ihre Preise auf dem inländischen Markt zu erhöhen. Aber die Arbeiter, die durch das Verbot der Nachbarn leiden, haben keinen Vorteil von den unsrigen. Im Gegenteil werden sie und fast alle übrigen Klassen unserer Mitbürger durch unser Verbot gezwungen, gewisse Waren teurer zu bezahlen als früher. Jedes derartige Gesetz legt mithin dem Lande eine faktische Abgabe auf, nicht zugunsten derjenigen Klasse von Gewerbtreibenden, die von des Nachbars Verbot Schaden hat, sondern zugunsten anderer.
Der Fall, in welchem man bisweilen zu überlegen hat, in wieweit und auf welche Art es angemessen ist, die freie Einfuhr, nachdem sie eine Zeit lang unterbrochen war, wiederherzustellen, ist der, wenn gewisse Industrien durch hohe Zölle und Verbote auf die konkurrierenden fremden Waren dermaßen in Aufnahme gekommen sind, dass sie eine große Menge Hände beschäftigen. Dann kann die Humanität fordern, dass die Handelsfreiheit nur langsam, stufenweise und mit vieler Zurückhaltung und Behutsamkeit hergestellt werde. Würden die hohen Zölle und Verbote auf einmal fortgenommen, so könnten sich die wohlfeileren fremden Waren so plötzlich auf den heimischen Markt stürzen, dass auf einmal viele Tausende unsres Volkes ihres gewohnten Geschäfts und Unterhalts beraubt würden. Ohne Zweifel könnten daraus sehr bedeutende Wirren entstehen; doch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so schlimm, wie man gewöhnlich denkt, und dies zwar aus folgenden beiden Gründen:
Erstens, alle die Fabrikate, von denen ein Teil nach anderen europäischen Ländern zu gehen pflegt, ohne eine Ausfuhrprämie zu genießen, können durch die freieste Einfuhr fremder Waren nur wenig leiden. Solche Fabrikate müssen auswärts ebenso wohlfeil verkauft werden, wie die fremden Waren gleicher Art, und müssen folglich im Lande selbst noch wohlfeiler sein. Sie würden daher den inneren Markt doch behaupten; und wenn auch mitunter ein launischer Mann der Mode die fremden Waren den wohlfeileren und besseren inländischen bloß aus dem Grunde vorziehen sollte, weil sie fremd sind, so könnte diese Torheit der Natur der Sache nach doch so wenig einreißen, dass ihr Einfluss auf die allgemeinen Geschäfte des Volks nicht fühlbar sein dürfte. Nun wird jährlich ein großer Teil unserer Wollen waren, unseres Leders und unserer Eisenwaren nach anderen europäischen Ländern ausgeführt, ohne Ausfuhrprämien zu erhalten, und gerade dies sind diejenigen Industrien, welche bei uns die meisten Hände beschäftigen. Die Seidenindustrie würde vielleicht bei dieser Handelsfreiheit am meisten leiden, und nächst ihr die Leinenindustrie, obwohl letztere weit weniger als erstere.
Zweitens, wenn auch durch Wiederherstellung der Handelsfreiheit eine große Anzahl von Leuten aus ihrer gewöhnlichen Beschäftigung und ihrem bisherigen Broterwerb getrieben würden, so folgt daraus doch keineswegs, das sie dadurch aller Beschäftigung und alles Broterwerbes beraubt seien. Durch die Verminderung der Armee und Flotte wurden am Schluss des letzten Krieges mehr als hunderttausend Soldaten und Seeleute (eine gleiche Zahl, wie sie in den größten Industrien beschäftigt wird), auf einmal aus ihrer bisherigen Beschäftigung gerissen; aber wenn sie auch sicherlich hart davon getroffen wurden, so waren sie doch nicht aller Beschäftigung und alles Broterwerbes beraubt. Die meisten Seeleute begaben sich wahrscheinlich nach und nach, wie sich die Gelegenheit zeigte, in den Dienst der Handelsmarine, und in der Zwischenzeit verloren sie und die Soldaten sich in der großen Masse des Volkes und fanden in vielerlei Geschäften Arbeit. Aus einer so großen Änderung der Lage von mehr als hunderttausend Menschen, alle an das Waffenhandwerk und zum Teil an Raub und Plünderung gewöhnt, entsprang nicht nur keine gewaltige Erschütterung, sondern auch kaum eine merkliche Unordnung. Die Zahl der Landstreicher nahm kaum irgendwo auffallend zu, und selbst die Arbeitslöhne ermäßigten sich, soviel ich erfahren konnte, bei keinem Gewerbe, außer in der Handelsmarine. Vergleicht man aber die Gewohnheiten eines Soldaten und eines Fabrikarbeiters, so wird man zugeben müssen, dass die des letzteren ihn für die Verwendung in einem neuen Gewerbe weniger untauglich machen als die des ersteren für Verwendung in einem Geschäft überhaupt. Der Fabrikarbeiter war immer gewöhnt, seinen Unterhalt nur seiner Arbeit zu verdanken; der Soldat erwartet ihn von seinem Solde. Anstrengung und Fleiß sind dem einen, Müßiggang und Zerstreuung dem anderen vertraut. Es ist aber gewiss viel leichter, seinen Fleiß von einer Art Arbeit auf die andere hinüber zu leiten als Müßiggang und Zerstreuung überhaupt zur Arbeit zu bringen. Überdies haben, wie schon bemerkt, die meisten Industrien so viel Verwandtschaft mit anderen, dass ein Arbeiter seinen Fleiß leicht von der einen auf die andere übertragen kann. Auch wird die Mehrzahl solcher Arbeiter gelegentlich zu ländlichen Arbeiten verwendet. Das Kapital, das sie zuvor in einem Gewerbe beschäftigte, wird doch im Lande bleiben, um eine gleiche Anzahl von Menschen auf andere Weise zu beschäftigen. Wenn aber das Kapital des Landes dasselbe bleibt, wird auch die Nachfrage nach Arbeitern die nämliche oder beinahe die nämliche bleiben, obschon sie an anderen Orten und in anderen Gewerben beschäftigt werden. Allerdings haben Soldaten und Seeleute, wenn sie aus dem königlichen Dienst entlassen sind, die Freiheit, überall in Großbritannien oder Irland ein Gewerbe zu treiben. Stellt man aber die gleiche natürliche Freiheit des Gewerbes für alle Staatsbürger ebenso her, wie für die Soldaten und Seeleute; d. h. bricht man mit den Zunftprivilegien und schafft das Lehrlingsgesetz ab, die beide wahre Eingriffe in die natürliche Freiheit sind; nimmt man endlich das Ansässigkeitsgesetz zurück, so dass ein armer Arbeiter, der in einem Gewerbe oder an einem Orte außer Beschäftigung kommt, diese in einem anderen Gewerbe oder an einem anderen Orte suchen darf, ohne eine Verfolgung oder Zurückweisung fürchten zu müssen – so werden weder der Staat noch einzelne von der gelegentlichen Entlassung gewisser Gattungen von Fabrikarbeitern viel mehr zu fürchten haben als von der Verabschiedung von Soldaten. Unsere Fabrikanten haben ohne Zweifel große Verdienste um das Land; aber sie können keine größeren haben als diejenigen, die es mit ihrem Blute verteidigen, und verdienen daher auch nicht mit mehr Schonung behandelt zu werden.
Zu erwarten, dass die Handels- und Gewerbefreiheit in Großbritannien jemals vollkommen hergestellt werde, ist freilich ebenso töricht als zu erwarten, dass hier einmal ein Ozeanien oder Utopien gegründet werden könnte. Nicht nur die Vorurteile des Publikums, sondern, was schwerer zu besiegen ist, die Privatinteressen vieler einzelnen stehen dem schnurstracks entgegen. Wenn sich die Offiziere der Armee einer Verminderung der Truppenzahl mit gleichem Eifer und gleicher Einmütigkeit widersetzten, wie die Fabrikanten jedem Gesetz, das die Zahl ihrer Mitbewerber auf dem inländischen Markte vermehren könnte; wenn die ersteren ihre Soldaten ebenso aufhetzten, wie die letzteren ihre Arbeiter gegen die, die derartige Anordnungen in Vorschlag bringen, so würde es ebenso gefährlich sein, die Militärmacht zu vermindern, wie es jetzt gefährlich geworden ist, das Monopol, das unsere Fabrikanten gegen uns erhalten haben, irgendwie einschränken zu wollen. Dieses Monopol hat in einigen Zünften ihre Anzahl so vermehrt, dass sie gleich einem übermäßigen stehenden Heere der Negierung furchtbar geworden sind, und vielfach die gesetzgebende Gewalt einschüchtern. Das Parlamentsmitglied, das jeden Vorschlag zur Kräftigung dieses Monopols unterstützt, kann sicher darauf rechnen, nicht nur den Ruf eines Mannes zu gewinnen, der sich auf die Geschäfte versteht, sondern sich auch bei einer Klasse von Leuten, die durch Zahl und Reichtum ein großes Gewicht haben, Einfluss und Popularität zu verschaffen. Widersetzt er sich ihnen dagegen, oder hat er gar Ansehen genug, um ihre Absichten zu durchkreuzen, so kann weder die anerkannteste Rechtschaffenheit, noch der höchste Rang, noch das größte Verdienst um den Staat ihn vor der schmählichsten Beschimpfung und Verleumdung, vor persönlicher Beleidigung und selbst vor wirklicher Gefahr schützen, wie sie aus der insolenten Beschimpfung wütender und in ihren Hoffnungen getäuschter Monopolisten entsteht.
Der Unternehmer einer großen Fabrik, der durch plötzliche Freigebung der heimischen Märkte genötigt würde, sein Geschäft aufzugeben, würde ohne Zweifel sehr empfindlich leiden. Der Teil seines Kapitals, der bisher zum Ankauf von Stoffen und zur Bezahlung der Arbeiter verwendet wurde, kann vielleicht ohne große Schwierigkeit eine andere Verwendung finden. Aber derjenige Teil von ihm, der in den Fabrikgebäuden, Maschinen usw. festgelegt ist, ließe sich schwerlich ohne beträchtlichen Verlust veräußern. Die billige Rücksicht auf sein Interesse fordert daher, dass Veränderungen dieser Art nie plötzlich, sondern langsam, stufenweise, und nach einer sehr langen Ankündigung eingeführt werden. Die Gesetzgebung sollte deshalb, wenn es möglich ist, dass ihre Erwägungen nicht durch die laute Zudringlichkeit parteiischer Interessen, sondern durch eine großartige Auffassung des allgemeinen Besten geleitet werden, vielleicht gerade darum besonders darauf bedacht sein, weder neue Monopole zu bewilligen, noch die bereits bewilligten weiter auszudehnen. jede solche Maßregel führt zu Störungen im Staatsleben, denen ohne neue Störungen schwer abzuhelfen ist.
Wie weit es angemessen sein kann, Zölle auf die Einfuhr fremder Waren zu legen, nicht behufs Verhinderung ihres Imports, sondern behufs Vermehrung des Staatseinkommens, werde ich später im Kapitel von den Steuern erörtern. Steuern, die die Einfuhr verhindern oder auch nur vermindern sollen, sind offenbar für die Zolleinkünfte ebenso nachteilig, wie für die Handelsfreiheit.

Drittes Kapitel
Die außergewöhnlichen Einfuhrbeschränkungen von Waren aus solchen Ländern, von denen angenommen wird, dass die Handelsbilanz mit ihnen ungünstig ist
Erster Teil
Die Unvernunft solcher Einschränkungen selbst nach den Grundsätzen des Handelssystems
Auf die Wareneinfuhr von den Ländern, von denen angenommen wird, dass die Handelsbilanz mit ihnen ungünstig ist, außergewöhnliche Einschränkungen zu legen, ist das zweite Auskunftsmittel, wodurch das Handelssystem die Menge von Gold und Silber zu steigern gedenkt. So können in Großbritannien schlesische Leinen zum heimischen Verbrauch gegen Erstattung gewisser Zölle eingeführt werden. Französische Cambries und Linons sind dagegen verboten und dürfen nur in London behufs Wiederausfuhr in Lagerhäuser aufgenommen werden. Auf die französischen Weine sind höhere Zölle gelegt als auf diejenigen Portugals und jedes anderen Landes. Durch den sogenannten Impost von 1692 wurden alle französischen Waren mit einem Wertzoll von 25% belegt, während die Waren anderer Völker größtenteils viel niedrigeren Zöllen, die kaum 5% übersteigen, unterworfen waren. Allerdings waren französischer Wein, Branntwein, Salz und Essig davon ausgenommen; diese Waren sind entweder durch andere Gesetze, oder durch besondere Klauseln des nämlichen Gesetzes, anderen schweren Zöllen unterworfen. 1696 wurde, da der erste Zoll die Einfuhr nicht hinlänglich abgeschreckt zu haben schien, ein zweiter Zoll von 25% auf alle französischen Waren mit Ausnahme des Branntweins gelegt und zugleich auf die Tonne französischen Weins ein neuer Zoll von £ 25 und auf die Tonne französischen Essigs ein Zuschlagszoll von £ 15. Bei den allgemeinen sogenannten Subsidien oder Zöllen von 5%, die auf alle oder die meisten der im Zolltarif aufgezählten Waren gelegt sind, wurden französische Waren niemals vergessen. Rechnen wir die Eindrittel- und Zweidrittel-Subsidie für eine ganze, so gab es fünf solcher allgemeinen Subsidien, sodass vor dem Anfang des jetzigen Kriegs 75% als der niedrigste Zoll betrachtet werden kann, dem die meisten Rohprodukte oder Fabrikate Frankreichs unterworfen waren. Bei den meisten Waren kommen diese Zölle einem Verbote gleich. Die Franzosen haben, glaube ich, unsere Waren ebenso behandelt; doch bin ich mit den einzelnen Erschwerungen, die sie auf sie gelegt haben, nicht so genau bekannt. Diese gegenseitigen Beschränkungen haben allem billigen Verkehr zwischen den beiden Völkern fast ein Ende gemacht, und die Schmuggler sind jetzt die Hauptimporteure sowohl britischer Waren nach Frankreich als französischer Waren nach Großbritannien. Die Grundsätze, die ich im vorigen Kapitel erörtert habe, hatten ihren Ursprung in Privatinteressen und dem Monopolgeiste; diejenigen, die ich in diesem Kapitel prüfen will, in nationalen Vorurteilen und feindseliger Gesinnung. Sie sind demgemäß wohl als noch unvernünftiger zu betrachten, und sind es selbst nach den Grundsätzen des Handelssystems.
Erstens: Selbst wenn es sicher wäre, dass bei freiem Handel z. B. zwischen Frankreich und England die Handelsbilanz zu Gunsten Frankreichs aus fallen würde, so wäre daraus keineswegs zu folgern, dass ein solcher Handel nachteilig für England wäre, oder dass die Handelsbilanz seines Gesamthandels sieh dadurch mehr gegen England wenden würde. Sind die Weine Frankreichs besser und billiger als diejenigen Portugals, oder seine Leinenwaren billiger und besser als diejenigen Deutschlands, so ist es für Großbritannien vorteilhafter, sowohl den Wein wie die fremden Leinenwaren, die es braucht, von Frankreich zu kaufen als von Portugal und Deutschland. Müsste auch der Wert der jährlichen Einfuhren von Frankreich dadurch bedeutend steigen, so würde sieh doch der Wert der gesamten Jahreseinfuhr in dem Maße vermindern als die französischen Waren derselben Güte billiger wären als diejenigen der anderen beiden Länder. Dies würde der Fall sein selbst bei der Annahme, dass sämtliche eingeführten französischen Waren in Großbritannien verbraucht würden.
Zweitens: Ein großer Teil von ihnen kann nach anderen Ländern wieder ausgeführt werden, wo sie, mit Gewinn verkauft, einen dem Kaufpreis der gesamten eingeführten französischen Waren an Wert vielleicht gleich kommenden Ertrag zurückbringen können. Was man oft von dem Ostindienhandel gesagt hat, könnte möglicherweise von dem Handel mit Frankreich richtig sein, dass nämlich, obwohl die meisten ostindischen Waren mit Gold und Silber gekauft werden, die Wiederausfuhr eines Teils von ihnen nach anderen Ländern mehr Gold und Silber in das den Handel treibende Land zurückbringe als der Kaufpreis der gesamten Waren betrage. Einer der wichtigsten Zweige des holländischen Handels besteht dermalen in der Verfrachtung französischer Waren nach anderen europäischen Ländern. Selbst ein Teil der in Großbritannien getrunkenen französischen Weine wird heimlich aus Holland und Seeland eingeführt. Wäre der Handel zwischen Frankreich und England frei, oder könnten französische Waren wenigstens zu denselben Zöllen eingeführt werden, wie diejenigen anderer europäischer Völker, und würde bei der Ausfuhr der Zoll wieder zurückgezahlt, so könnte England einen Anteil an dem für Holland so vorteilhaften Handel erhalten.
Drittens und letztens gibt es kein sicheres Urteil, wodurch wir bestimmen könnten, auf welcher Seite die sogenannte Bilanz zwischen den Ländern liegt, oder welche von ihren Waren im größten Betrag ausführen. Nationale Vorurteile und Feindseligkeiten, die stets durch das Privatinteresse gewisser Händler genährt werden, sind die Antriebe, die bei allen hierher gehörigen Fragen in der Regel unser Urteil leiten. Doch gibt es zwei Prüfsteine, die bei solchen Gelegenheiten oft angewandt werden, nämlich die Zolltabellen und der Wechselkurs. Die Zolltabellen sind, wie jetzt wohl allgemein anerkannt ist, ein sehr unsicherer Prüfstein, weil die Schätzung des Wertes bei den meisten Waren eine sehr ungenaue ist. Der Gang des Wechselkurses ist es vielleicht fast ebenso.
Wenn der Wechselkurs zwischen zwei Plätzen wie London und Paris pari steht, so soll dies ein Zeichen sein, dass die gegenseitigen Schulden von London und Paris und umgekehrt gleich stehen. Wenn dagegen in London auf einen Wechsel auf Paris ein Agio gezahlt wird, so soll dies ein Zeichen sein, dass die Schulden von London an Paris durch diejenigen von Paris an London nicht ausgeglichen werden, sondern dass von letzterem Platze ein Saldo in Geld weggesendet werden müsse – eine Sendung für deren Gefahr, Mühe und Kosten das Agio gefordert und bewilligt werde. Der gewöhnliche Stand des Soll und Haben zwischen diesen beiden Städten muss jedoch, so behauptet man, durch den gewöhnlichen Gang der gegenseitigen Geschäfte geregelt werden. Wenn keine von ihnen von der anderen mehr einführe als nach ihr ausführe, so würde sich das Soll und Haben einer jeden ausgleichen. Wenn hingegen eine von ihnen von der anderen für einen größeren Betrag einführe als nach ihr ausführe, so werde die erstere notwendig der anderen mit einer größeren Summe verschuldet als die andere ihr. Das Soll und Haben einer jeden gleiche sich nicht aus, und von dem Platze, dessen Soll das Haben übersteigt, müsse Geld weggesendet werden. Da also der gewöhnliche Wechselkurs ein Anzeichen von dem gewöhnlichen Stand der Rechnung zwischen den beiden Plätzen sei, so müsse er auch ein Anzeichen von dem gewöhnlichen Gang ihrer Ein- und Ausfuhren sein, da diese jenen Stand notwendig bestimmen.
Allein wenn selbst der gewöhnliche Gang des Wechselkurses ein genügendes Beweismittel für den gewöhnlichen Stand der Rechnung zwischen zwei Ländern wäre, so würde daraus nicht folgen, dass die Handelsbilanz zu Gunsten des Platzes sei, der den gewöhnlichen Stand des Soll und Haben zu seinen Gunsten hat. Der gewöhnliche Stand des Soll und Haben zwischen zwei Plätzen wird nicht immer durch den gewöhnlichen Gang ihrer Geschäfte miteinander ausschließlich bestimmt, sondern ist oft durch den Gang der Geschäfte eines von ihnen mit anderen Plätzen beeinflusst. So ist es z. B. üblich, die Waren, welche englische Kaufleute von Hamburg, Danzig, Riga usw. kaufen, mit Wechseln auf Holland zu bezahlen, und der gewöhnliche Stand des Soll und Haben zwischen England und Holland wird daher nicht ausschließlich durch den gewöhnlichen Gang der Geschäfte dieser beiden Länder miteinander bestimmt, sondern durch den Gang der Geschäfte Englands mit diesen anderen Plätzen beeinflusst. England kann genötigt sein, jedes Jahr Geld nach Holland zu senden, obwohl seine jährlichen Ausfuhren nach diesem Lande den Jahresbetrag seiner Einfuhren von dorther weit übersteigen und obwohl die sogenannte Handelsbilanz sehr beträchtlich zu Gunsten Englands sein kann.
Auf die Art übrigens, wie das pari des Wechselkurses bisher berechnet wurde, kann der gewöhnliche Gang des Wechselkurses kein hinlängliches Anzeichen sein, dass der gewöhnliche Stand des Soll und Haben zu Gunsten des Landes ist, welches den gewöhnlichen Gang; des Wechselkurses zu seinen Gunsten zu haben scheint, oder, mit anderen Worten, der wirkliche Wechselkurs kann von dem berechneten oft so gänzlich verschieden sein, dass aus dem Gang des letzteren in vielen Fällen kein sicherer Schluss auf den ersteren gezogen werden kann.
Wenn man für eine in England zahlbare Summe Geldes, die dem englischen Münzfuß entsprechend, eine gewisse Anzahl Unzen reinen Silbers enthält, einen Wechsel für eine in Frankreich zahlbare Geldsumme, die dem französischen Münzfuß entsprechend, die gleiche Zahl Unzen Feinsilber enthält, empfängt, so steht, wie man sagt, der Wechselkurs zwischen England und Frankreich pari. Zahlt man mehr, so gibt man angeblich ein Agio und der Wechselkurs, sagt man, ist gegen England und zu Gunsten Frankreichs. Zahlt man weniger, so erhält man nach der Voraussetzung ein Agio und der Wechselkurs, heißt es, ist gegen Frankreich und zugunsten Englands.
Allein erstens lässt sich der Wert des Kurantgeldes verschiedener Länder nicht immer nach dem Münzfuß ihrer betreffenden Münzen beurteilen, In einigen ist die Münze mehr, in den anderen weniger abgenutzt, beschnitten oder sonst verschlechtert. Der Wert des Kurantgeldes in einem Lande steht aber im Vergleich zu dem eines anderen nicht im Verhältnis zu der Menge reinen Silbers, die es enthalten sollte, sondern zu der, die es wirklich enthält. Vor der Umprägung der Silbermünzen zu König Wilhelms Zeit wurde der Wechselkurs zwischen England und Holland in der üblichen Manier nach dem Münzfuß ihrer betreffenden Münzen auf 25% gegen England berechnet. Allein der Wert der Kurantmünze Englands war damals, wie wir von Lowndes erfahren, mehr als 25% unter seinem Münzwerte. Der wirkliche Wechselkurs kann daher damals sogar zu Gunsten Englands gewesen sein, trotzdem, dass der berechnete Kurs so sehr gegen England war; eine geringere Zahl Unzen reinen Silbers, die in England effektiv gezahlt wurden, können einen Wechsel auf eine größere Zahl Unzen reinen Silbers, in Holland zahlbar, gekauft haben, und Wer ein Agio zu geben glaubte, kann in Wahrheit eines erhalten haben. Die französische Münze war vor der letzten Umprägung der englischen Goldmünze viel weniger abgenutzt als die englische und vielleicht zwei oder drei Prozent ihrem Münzwert näher. Wenn daher der berechnete Kurs mit Frankreich nur zwei oder drei Prozent gegen England stand, so konnte der wirkliche Kurs zu seinen Gunsten sein. Seit der Umprägung der Goldmünze ist der Wechselkurs beständig zugunsten Englands und gegen Frankreich gewesen.
Zweitens werden in einigen Ländern die Kosten der Ausmünzung von der Regierung bestritten; in anderen von Privatleuten, welche ihre Barren nach der Münze bringen, wobei die Regierung aus der Ausmünzung eine Einnahme zieht. In England werden die Münzkosten von der Regierung getragen, und wenn man ein Pfund Standardsilber nach der Münze bringt, erhält man 62 Schillinge dafür, welche ein Pfund des gleichen Standardsilbers enthalten. In Frankreich wird für die Ausprägung eine Gebühr von 8% abgezogen, die nicht allein die Kosten der Prägung deckt, sondern auch der Regierung eine kleine Einnahme gewährt. Da in England die Prägung nichts kostet, so kann die Kurantmünze niemals viel wertvoller sein als die Menge Rohmetall, die sie faktisch enthält. In Frankreich, wo die Arbeit bezahlt wird, erhöht sich der Wert in derselben Art, wie bei der Verarbeitung des Silbers zu Geschirr. Eine Summe französischen Geldes, die ein gewisses Gewicht reinen Silbers enthält, ist mithin mehr wert als eine Summe englischen Geldes, das ein gleiches Gewicht reinen Silbers enthält und muss mehr Rohmetall oder andere Waren erfordern, um sie zu kaufen. Wenn daher auch die Kurantmünzen der beiden Länder dem Münzfuß ihrer betreffenden Münzen gleich nahe kommen, so könnte doch eine Summe englischen Geldes nicht wohl eine Summe französischen Geldes kaufen, die eine gleiche Zahl Unzen reinen Silbers enthält, und folglich auch nicht einen Wechsel auf Frankreich für eine solche Summe. Wenn für einen solchen Wechsel nicht mehr Aufgeld bezahlt würde als hinreicht, um die Kosten der französischen Prägung zu decken, so könnte der wirkliche Wechselkurs zwischen beiden Ländern pari sein, ihr Soll und Haben könnte gegenseitig sich ausgleichen und der berechnete Kurs wäre trotzdem bedeutend zu Gunsten Frankreichs. Wenn weniger als diese Summe bezahlt würde, so könnte der wirkliche Wechselkurs zugunsten Englands sein und der berechnete gleichwohl zugunsten Frankreichs.
