Kitabı oku: «Der Wohlstand der Nationen», sayfa 64
Die Einkünfte jeder herrschenden Kirche, mit Ausnahme derjenigen aus eigenen Ländereien, sind ein Zweig der allgemeinen Staatseinkünfte, der einem ganz anderen Zwecke dient, als dem Schutze der Bürger. Der Zehnte z. B. ist eine wahre Grundsteuer, die es den Grundbesitzern unmöglich macht, zur Landesverteidigung so viel beizutragen, wie sie es sonst könnten. Die Grundrente aber ist nach einigen der einzige, nach anderen der hauptsächlichste Fonds, woraus in allen großen Monarchien die Staatsbedürfnisse zuletzt befriedigt werden müssen. Je mehr von diesem Fonds an die Kirche gegeben wird, desto weniger kann offenbar für den Staat übrigbleiben. Es kann also als feststehend angenommen werden, dass unter sonst gleichen Umständen entweder der Fürst oder das Volk desto ärmer sein muss, je reicher die Kirche ist, und dass in allen Fällen der Staat weniger imstande sein wird, seine Bürger zu schützen. In mehreren protestantischen Ländern, namentlich in allen protestantischen Kantonen der Schweiz, erwiesen sich die Einkünfte, welche früher der katholischen Kirche gehört hatten, die Zehnten und Ländereien, nicht nur als hinreichend, die Geistlichen zu besolden, sondern auch mit geringem oder gar keinem Zuschuss alle anderen Staatsausgaben zu bestreiten. Die Obrigkeit des mächtigen Kantons Bern hat aus den Ersparnissen dieses Fonds eine sehr bedeutende Summe, man sagt mehrere Millionen aufgehäuft, wovon ein Teil in dem Staatsschatze verwahrt, ein anderer verzinslich angelegt ist, namentlich in französischen und britischen Anleihen. Wie viel die gesamten Ausgaben betragen, welche die Kirche Berns oder eines anderen protestantischen Kantons den Staat kostet, weiß ich nicht. Aus einer sehr genauen Berechnung geht hervor, dass 1755 das gesamte Einkommen der schottischen Geistlichkeit mit Einschluss ihrer Ländereien und des Mietszinses von ihren Pfarr- oder Wohnhäusern nach einer mäßigen Schätzung nur £ 68,511 1 sh. 5 1/12 d. betrug. Diese sehr mäßigen Einkünfte verschafften 944 Pfarrern ein bescheidenes Auskommen. Die Gesamtkosten für die Kirche mit Einschluss der gelegentlichen Ausgaben für den Bau und die Ausbesserung der Kirchen und Pfarrhäuser ist kaum auf £ 80—85,000 zu veranschlagen. Die reichste Kirche der Christenheit hält die Glaubenseinheit, die Frömmigkeit, den Sinn für Ordnung und strenge Sittlichkeit unter der Masse des Volkes nicht besser aufrecht, als diese so ärmlich dotierte Kirche Schottlands. Alle guten Wirkungen im bürgerlichen wie im religiösen Leben, die sich von einer herrschenden Kirche erwarten lassen, werden von ihr so vollständig wie von irgendeiner hervorgebracht. Die meisten protestantischen Kirchen der Schweiz, die im Allgemeinen nicht besser dotiert sind als die schottische Kirche, bringen diese Wirkungen in noch höherem Grade hervor. In den meisten protestantischen Kantonen findet man niemanden, der nicht zur herrschenden Kirche gehörte. Wenn er sich zu einer anderen bekennt, nötigt ihn das Gesetz allerdings, den Kanton zu verlassen; allein ein so strenges oder vielmehr so tyrannisches Gesetz hätte niemals in so freien Ländern zur Ausführung kommen können, wenn nicht zuvor der Eifer der Geistlichen die ganze Masse des Volks vielleicht bis auf wenige Einzelne zur herrschenden Kirche bekehrt hätte. In einigen Teilen der Schweiz, wo wegen der zufälligen Union einer protestantischen und katholischen Landschaft die Bekehrung nicht so vollständig war, sind daher beide Religionen nicht nur geduldet, sondern bestehen gesetzlich nebeneinander.
Jeder Dienst erfordert eine angemessene Bezahlung. Wird er viel zu schlecht bezahlt, so wird er leicht durch die Mittelmäßigkeit und Unfähigkeit der meisten, die sich ihm widmen, leiden. Wird er viel zu hoch bezahlt, so leidet er vielleicht noch mehr durch ihre Nachlässigkeit und Trägheit. Ein Mann von großen Einkünften, sein Beruf sei welcher er wolle, meint, er müsse wie andere Leute mit großen Einkünften leben, und einen großen Teil seiner Zeit in Festlichkeiten und Zerstreuungen hinbringen. Einem Geistlichen aber nimmt diese Lebensweise nicht allein die Zeit, die seiner Pflichterfüllung gewidmet sein sollte, sondern vernichtet auch in den Augen der gewöhnlichen Leute fast gänzlich die Heiligkeit des Charakters, die ihn allein in Stand setzt, jene Pflichten mit dem gehörigen Gewicht und Ansehen zu erfüllen.

Vierte Abteilung
Ausgaben zur Aufrechthaltung des Ranges des Fürsten
Außer den Ausgaben, die den Fürsten in den Stand setzen müssen, seine Pflichten zu erfüllen, sind noch gewisse Kosten für die Aufrechthaltung seines Ranges erforderlich. Riese Kosten ändern sich nach den verschiedenen Kulturperioden und den verschiedenen Regierungsformen.
In einem reichen und gebildeten Volke, wo alle Stände die Ausgaben für ihre Häuser, ihre Möbel, ihre Tafel, ihre Kleidung und ihre ganze Ausstattung täglich vermehren, ist nicht zu erwarten, dass der Fürst allein hinter der Mode zurückbleiben soll. Er wird daher natürlich oder unvermeidlich für alle diese Artikel ebenfalls mehr verausgaben. Sein Rang selbst scheint dies zu erfordern.
Da ein Monarch an Rang höher über seinen Untertanen steht, als der erste Beamte einer Republik über seinen Mitbürgern, so bedarf es größerer Kosten, um diesen höheren Rang zu behaupten. Wir erwarten mehr Glanz am Hofe eines Königs, als in dem Wohnhause eines Dogen oder Bürgermeisters.

Schluss
Die Ausgaben für die Landesverteidigung wie die für die Behauptung des Ranges der höchsten Obrigkeit dienen beide dem allgemeinen Besten der Volksgesamtheit. Es ist daher billig, dass sie durch die allgemeinen Steuern des ganzen Volkes bestritten werden, und dass alle seine Glieder möglichst im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit dazu beitragen.
Audi die Ausgaben für die Rechtspflege lassen sich ohne Zweifel als dem Besten des ganzen Volkes dienend betrachten, und es ist daher nicht unrichtig, sie durch die allgemeinen Steuern des ganzen Volkes aufbringen zu lassen. Die Personen, die zu diesen Ausgaben Anlass geben, sind jedoch solche, die durch Unrecht der einen oder anderen Art es nötig machen, Hilfe und Schutz bei den Gerichten zu suchen. Diejenigen, die von diesen Ausgaben den unmittelbarsten Vorteil genießen, sind hinwiederum solche, denen die Gerichte ihr Recht verschaffen, oder die sie in ihren Rechten erhalten. Die Kosten der Rechtspflege lassen sich daher sehr angemessen durch die Beiträge der einen oder der anderen oder beider Parteien, je nach Lage der Sache, d. h. durch die Gerichtssporteln aufbringen. Auf die allgemeine Besteuerung des ganzen Volkes braucht nur bei dem Verfahren gegen Verbrecher gegriffen zu werden, die nichts besitzen, um die Gerichtskosten bezahlen zu können.
Die lokalen oder provinziellen Ausgaben, die nur dem Ort oder der Provinz zugutekommen, wie z. B. für die Polizei einer Stadt oder eines Bezirks, sollten aus Orts- oder provinziellen Mitteln bestritten und nicht der Staatskasse aufgebürdet werden. Es ist unrecht, dass das ganze Volk zu einer Ausgabe beisteuert, deren Nutzen auf einen Teil des Volkes beschränkt ist.
Die Kosten der Unterhaltung guter Landstraßen und Verbindungen kommen ohne Zweifel dem ganzen Volke zugute und können daher ohne Unbill durch die allgemeine Besteuerung des ganzen Volkes bestritten werden. Diese Ausgaben sind jedoch am mittelbarsten denen von Nutzen, welche von einem Orte zum andern reisen oder Waren verführen, und denen, die diese Waren verbrauchen. In England und in anderen Ländern legen daher die Chausseegelder jenen beiden Klassen diese Kosten vollständig auf, und befreien dadurch die Staatskasse von einer sehr beträchtlichen Last.
Die Kosten der Anstalten für Unterricht und religiöse Erziehung kommen gleichfalls ohne Zweifel dem ganzen Volke zugute, und können daher ohne Unbill durch die allgemeine Besteuerung des Volksganzen bestritten werden. Doch können diese Kosten vielleicht ebenso richtig oder richtiger denen auferlegt werden, die den unmittelbaren Vorteil von dem Unterricht und der religiösen Erziehung haben, d. h. durch die freiwilligen Beiträge derer, die das eine oder andere nötig zu haben glauben.
Können die Anstalten oder öffentlichen Werke, die dem ganzen Volke zustattenkommen, durch die Steuern der einzelnen, die am unmittelbarsten Nutzen von ihnen ziehen, nicht völlig unterhalten werden, oder werden sie es wenigstens nicht, so muss das Fehlende meist durch die allgemeine Besteuerung des ganzen Volkes aufgebracht werden. Die allgemeinen Staatseinnahmen müssen nicht bloß die Kosten der Landesverteidigung und die Ausgaben für Behauptung des Ranges des Staatsoberhauptes bestreiten, sondern auch das Defizit vieler besonderen Posten des Budgets decken. Die Quellen dieser allgemeinen Staats-Einnahmen will ich im folgenden Kapitel darzulegen suchen.

Zweites Kapitel
Die Quellen der allgemeinen Staatseinnahmen
Die Einnahmen, durch welche nicht nur die Kosten für die Landesverteidigung und für die Behauptung des Ranges des Staatsoberhaupts, sondern auch alle anderen Bedürfnisse der Regierung, für die keine eigenen Einkünfte ausgeworfen sind, bestritten werden müssen, können entweder aus einem Fonds, der dem Staatsoberhaupt oder Staate eigentümlich gehört und vom Volkseinkommen unabhängig ist, oder zweitens aus dem Volkseinkommen herrühren.

Erste Abteilung
Die Einnahmequellen, die dem Staatsoberhaupt oder dem Staate eigentümlich gehören
Die Fonds oder Einnahmequellen, die dem Staatsoberhaupt oder Staate eigentümlich gehören, bestehen entweder in Kapital oder Grundbesitz.
Der Staat kann, wie jeder andere Kapitalist, Einnahmen vom Kapital ziehen, indem er es entweder selbst anlegt, oder es ausleiht. In dem einen Falle ist seine Einnahme Gewinn, im anderen Zins.
Die Einnahmen eines tatarischen oder arabischen Häuptlings bestehen in Gewinn. Sie rühren hauptsächlich von der Milch und der Zunahme seiner Herden her, die er selbst als der vornehmste Hirt und Herdenbesitzer seines Stammes überwacht. Nur unter dieser frühesten und rohesten Staatsverfassung bestellt der hauptsächlichste Teil der öffentlichen Einnahmen eines monarchischen Staates in Gewinn.
Kleine Republiken haben zuweilen bedeutende Einnahmen aus dem Gewinne kaufmännischer Unternehmungen gezogen. Die Republik Hamburg soll es von dem Gewinn eines Weinkellers und einer Apotheke tun48. Der Staat, dessen Regent Muße hat, das Geschäft eines Weinhändlers oder Apothekers zu treiben, kann nicht sehr groß sein. Der Gewinn einer Staatsbank ist auch für größere Staaten eine Einnahmequelle gewesen, und war es nicht nur in Hamburg, sondern auch in Venedig und Amsterdam. Derartige Einnahmen sind nach der Ansicht mancher sogar nicht unter der Würde eines so großen Reiches wie Großbritannien. Die gewöhnliche Dividende der Bank von England zu 5 ½% und ihr Kapital auf £ 10,780,000 gerechnet, beläuft sich der reine Gewinn nach Abzug der Verwaltungskosten auf £ 592,900 jährlich. Die Regierung, behauptet man, könnte dies Kapital zu 3% Zinsen borgen, und würde also, wenn sie die Verwaltung der Bank in ihre eigene Hand nähme, einen jährlichen Reingewinn von £ 209,500 erzielen. Die geordnete, umsichtige und sparsame Verwaltung solcher Aristokratien wie Venedig und Amsterdam eignet sich, wie die Erfahrung zeigt, zur Leitung solcher kaufmännischen Unternehmungen ganz vorzüglich. Ob aber eine Regierung, wie die englische, die, welche Vorzüge sie auch sonst haben mag, doch nie wegen ihrer Sparsamkeit berühmt war, die in Friedenszeiten in der Regel die den Monarchien vielleicht eigentümliche, fahrlässige Verschwendung übte und in Kriegszeiten stets mit all’ der gedankenlosen Extravaganz handelte, in die Demokratien so leicht verfallen, ob eine solche Regierung mit Leitung eines solchen Unternehmens getrost betraut werden kann, muss mindestens viel zweifelhafter sein.
Das Postwesen ist eigentlich eine kaufmännische Unternehmung. Die Regierung schießt die Kosten für die Errichtung der verschiedenen Postämter und für den Ankauf oder die Miete der nötigen Pferde und Wagen vor, und macht sich mit einem reichlichen Gewinn von den Beförderungsgebühren bezahlt. Es ist vielleicht das einzige kaufmännische Unternehmen, das von allen Regierungen, soviel ich weiß, mit Erfolg geleitet ist. Das vorzuschießende Kapital ist nicht sehr bedeutend; etwas Geheimnisvolles ist nicht dabei, und die Erträge sind nicht nur sicher, sondern gehen auch glatt ein.
Oft aber haben sich Fürsten auch in viele andere kaufmännische Unternehmungen eingelassen, und gleich Privatpersonen ihre Umstände durch Spekulationen in gewöhnlichen Geschäften zu verbessern gesucht. Es ist ihnen fast niemals geglückt. Bei der Verschwendung, mit der die Geschäfte der Fürsten beinahe immer geführt werden, konnte es auch kaum anders sein. Die Agenten eines Fürsten betrachten den Reichtum ihres Herrn als unerschöpflich; sind unbekümmert, zu welchem Preis sie kaufen und verkaufen, unbekümmert, zu welchem Preis die Waren von einem Orte zum andern geführt werden. Diese Agenten leben oft wie Fürsten, und erwerben zuweilen, trotz ihrer Verschwendung, durch Kunstgriffe der Rechnungslegung fürstliche Vermögen. So führten, wie Macchiavell erzählt, die Agenten des Lorenzo von Medici, eines Fürsten von nicht geringen Fähigkeiten, dessen Geschäfte. Die Republik Florenz war zu wiederholten Malen genötigt, die Schulden zu bezahlen, in welche ihn ihre Extravaganzen verwickelt hatten. Er fand es daher geraten, das Handelsgeschäft, dem seine Familie ursprünglich ihr Vermögen zu danken hatte, aufzugeben, und wendete in seinem späteren Leben sowohl die Reste seines Privatvermögens, als auch die Einkünfte des Staates, über die er zu verfügen hatte, zu Unternehmungen und Ausgaben an, die seiner Stellung besser entsprachen.
Nichts verträgt sich weniger miteinander als der Charakter eines Kaufmanns und der eines Fürsten. Wenn der Handelsgeist der englisch-ostindischen Kompagnie diese zu sehr schlechten Regenten gemacht hat, so scheint sie andererseits ihr Herrschergeist zu ebenso schlechten Kaufleuten gemacht zu haben. So lange sie bloß Kaufleute waren, trieben sie ihre Geschäfte mit Erfolg, und vermochten den Aktionären eine mäßige Dividende zu zahlen. Seitdem sie Regenten geworden sind, mit einem Einkommen, das ursprünglich mehr als £ 3,000,000 betragen haben soll, waren sie genötigt, die Regierung um außerordentlichen Beistand anzugehen, um nur dem Bankrott zu entgehen. In ihrer früheren Lage sahen sich ihre Beamten in Indien als Handlungsgehilfen an; in ihrer gegenwärtigen Lage halten sich diese Beamten für die Minister eines Fürsten.
Ein Staat kann einen Teil seiner Einkünfte von Geldzinsen oder von Kapitalgewinnen erhalten. Hat er einen Schatz gesammelt, so kann er einen Teil davon an fremde Staaten oder an seine eignen Bürger ausleihen.
Der Kanton Bern bezieht aus den Darlehen, die er fremden Staaten aus seinem Schatze machte, d. h. indem er ihm in Staatspapieren der verschuldeten Nationen Europas, besonders der französischen und englischen anlegte, bedeutende Einnahmen. Die Sicherheit dieser Einnahmen hängt erstens von der Sicherheit der Fonds ab, in denen die Kapitalien angelegt wurden, d. h. von der Ehrlichkeit der Regierung, die das Anlehen gemacht hat, und zweitens von der Fortdauer des Friedens mit der verschuldeten Nation. Im Fall eines Krieges dürfte der erste Akt der Feindseligkeit seitens der verschuldeten Nation, die Ungültigkeitserklärung der Fonds ihres Gläubigers sein. Der Fall Berns ist übrigens meines Wissens der einzige, wo ein Staat an andere Geld leiht.
Die Stadt Hamburg hat eine Art öffentlichen Leihhauses, welches den Staatsbürgern zu 6 Prozent Geld auf Pfänder leiht. Dieses Leihhaus oder Lombard, wie es genannt wird, bringt angeblich dem Staate jährlich 150,000 Kronen ein, was, die Krone zu 414 sh. gerechnet, £ 93,750 ausmacht.
Die Regierung von Pennsylvanien erfand, ohne einen Schatz zu sammeln, ein Mittel, ihren Untertanen zwar kein Geld, aber ein Äquivalent dafür zu leihen. Indem sie Privatleuten gegen Hypotheken von doppeltem Werte, verzinsliche, nach fünfzehn Jahren rückzahlbare Kreditzettel vorschoss, die wie Banknoten von Hand zu Hand gehen, und zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt sind verschaffte sie sich eine mäßige Einnahme, welche die jährliche Ausgabe dieser sparsamen und wohlgeordneten Regierung, etwa £ 4500, zum großen Teile bestritt. Der Erfolg eines solchen Hilfsmittel hing von drei Umständen ab; erstens von der Nachfrage nach einem anderen Verkehrswerkzeuge als Gold- und Silbergeld d. h. von dem Bedarf einer solchen Menge von verbrauchbaren Waren, wie sie nicht zu beschaffen wäre, wenn man nicht den größten Teil des Gold- und Silbergeldes zu ihrem Ankauf außer Landes schickte; zweitens von dem Kredit der Regierung, und drittens von der Mäßigung, mit der sie sich dieses Mittels bediente, da der Gesamtbetrag der Kreditzettel niemals den des Gold- und Silbergeldes überstieg, welches zum Verkehr nötig gewesen wäre, wenn es keine solchen Kreditzettel gegeben hätte. Dasselbe Mittel ward bei verschiedenen Gelegenheiten von mehreren anderen amerikanischen Kolonien ergriffen; da sie es aber im Übermaße anwandten, so brachte es mehr Schaden als Nutzen.
Kapital und Kredit sind jedoch bei ihrer unsicheren und vergänglichen Natur nicht geeignet, die Hauptquellen jener sicheren, stetigen und dauerhaften Einkünfte zu sein, welche allein der Regierung Sicherheit und Würde geben können. Die Regierung keines großen Volkes, das über das Hirten-Stadium hinausgekommen war, scheint jemals den größeren Teil seiner öffentlichen Einnahmen aus solchen Quellen geschöpft zu haben.
Grund und Boden ist ein Fonds von dauerhafterer Natur, und die Rente von Staatsländereien ist daher die Haupteinnahmequelle vieler großen Nationen gewesen, welche das Nomadenleben hinter sich hatten. Aus der Produktion oder der Rente der öffentlichen Ländereien zogen die alten Republiken Griechenlands und Italiens lange Zeit hindurch den größten Teil ihrer Einnahmen. Die Rente der Kronländereien bildete lange Zeit die Haupteinnahme der alten Fürsten Europas.
Krieg und Vorbereitung zum Kriege sind die beiden Dinge, die in neueren Zeiten die meisten Ausgaben aller großen Staaten verursacht haben. In den alten griechischen und italischen Republiken aber war jeder Bürger Soldat, der auf seine Kosten diente und sich dazu ausrüstete. Weder das eine noch das andere verursachte also dem Staate bedeutende Ausgaben. Die Rente eines mäßigen Grundbesitzes mochte vollkommen hinreichen, alle anderen notwendigen Regierungsausgaben zu bestreiten.
In den alten europäischen Monarchien bereiteten schon die Sitten und Gewohnheiten der Zeit die große Masse des Volkes hinlänglich zum Kriege vor, und wenn der Mann ins Feld zog. so musste er nach Lehenrecht entweder auf eigene Kosten, oder auf Kosten seines Grundherrn unterhalten werden, ohne dass er dem Fürsten zur Last fiel. Die übrigen Regierungsausgaben waren meist sehr mäßig. Die Rechtspflege veranlasste, wie bereits gezeigt, keine Ausgaben, sondern war eine Quelle von Einnahmen. Eine dreitägige Arbeit des Landvolkes vor und eine dreitägige nach der Ernte, galt als genügend, um alle Brücken, Landstraßen und sonstigen Verkehrswege herzustellen und zu unterhalten. Die Hauptausgaben des Fürsten bezogen sich in dieser Zeit auf seinen Haushalt und seine Familie. Seine Hausoffizianten waren daher auch die großen Staatsbeamten. Der Großschatzmeister nahm die Renten ein. Der Oberhofmeister und der Oberkammerherr hatten die Aufsicht über die Ausgaben seiner Familie. Die Sorge für seinen Marstall war dem Connétable und dem Marschall anvertraut. Seine Häuser waren alle in der Form von Kastellen erbaut und scheinen die Hauptfestungen gewesen zu sein, die er besaß. Ihre Kastellane sind als eine Art Militärgouverneure zu betrachten, und scheinen die einzigen Offiziere gewesen zu sein, die man in Friedenszeiten zu unterhalten brauchte. Unter diesen Umständen mochte die Rente eines großen Grundbesitzes für die gewöhnlichen Fälle wohl hinreichen, um die notwendigen Regierungsausgaben recht gut zu bestreiten.
Unter der heutigen Verfassung der zivilisierten Länder Europas würde die Rente des gesamten Grund und Bodens, wenn er in einer Hand wäre, kaum so viel Einkünfte bringen, wie jetzt selbst in Friedenszeiten vom Volk erhoben werden. Die gewöhnlichen Einnahmen Großbritanniens z. B., die zur Bestreitung der laufenden Jahresausgaben, ferner zur Verzinsung und Amortisation der Staatsschulden verwendet werden, betragen jährlich mehr als £ 10 Millionen. Die Landtaxe aber, zu 4 sh. per £ bringt jährlich kaum zwei Millionen, obwohl sie, wie man annimmt, etwa den fünften Teil nicht nur der Bodenrente, sondern auch des Mietsertrages aller Häuser und des Zinsertrages aller Kapitalien Großbritanniens ausmacht, nur die dem Staate geliehenen oder die in der Landwirtschaft angelegten Kapitalien ausgenommen. Ein sehr bedeutender Teil von dem Ertrage dieser Steuer rührt von Hausrente und Kapitalzins her. Die Landtaxe der City von London z. B. beträgt (zu 4 sh. per £) £ 123,399; die vom Westminster £ 63,092: die der Paläste Whitehall und St. James £ 30,754. Alle übrigen Städte und Flecken, sowie die Hausrenten und Kapitalzinsen des Deiches tragen gleichfalls zur Landtaxe bei. Nach der Schätzung nun, die in Großbritannien für die Landtaxe angenommen worden ist, würde das gesamte Einkommen aus der Boden- und Hausrente so wie aus den Zinsen aller Kapitalien mit der angeführten Ausnahme die Summe von £10,000,000 jährlich – so viel erhebt die Regierung selbst in Friedenszeiten vom Volke – nicht übersteigen. Ohne Zweifel ist die Schätzung, nach der in Großbritannien die Landtaxe festgesetzt worden ist, im Ganzen viel zu niedrig, obwohl sie in einzelnen Gegenden und Distrikten der Wirklichkeit sehr nahe kommen soll. Viele schätzen die bloße Bodenrente, ohne Hausrenten und Kapitalzinsen, auf zwanzig Millionen; eine sehr willkürliche Schätzung, die ebenso wohl unter wie über der Wahrheit bleiben kann. Wenn aber der Grundbesitz Großbritanniens bei der jetzigen Kultur auch nur zwanzig Millionen £ Renten brächte, so würde er wahrscheinlich nicht die Hälfte, ja vielleicht nicht den vierten Teil ergeben, wenn er sich in einer Hand befände und dem nachlässigen, kostspieligen und drückenden Betriebe von Agenten anvertraut wäre. Die Kronländereien Großbritanniens bringen gegenwärtig nicht den vierten Teil der Rente ein, die sich wahrscheinlich aus ihnen ziehen ließe, wenn sie das Eigentum von Privatpersonen wären. Wären die Kronländereien noch umfangreicher, so würden sie wahrscheinlich noch schlechter verwaltet werden.
Das Einkommen, welches der Volkskörper vom Grund und Boden zieht, bemisst sich nicht nach der Rente, sondern nach der Bodenproduktion. Die gesamten jährlichen Bodenprodukte eines Landes werden, nach Abzug der Saat, entweder vom Volke selbst verzehrt oder gegen andere Verbrauchsgegenstände vertauscht. Was die Bodenproduktion unter dem Niveau hält, das sie erreichen könnte, schmälert das Einkommen des Volkes noch mehr, als das Einkommen der Grundbesitzer. Die Bodenrente, der Teil der Produktion, der den Grundbesitzern gehört, wird kaum irgendwo in Großbritannien höher als auf den dritten Teil der gesamten Produktion angeschlagen. Wenn das Land, welches unter einer gewissen Kultur eine Jahresrente von £ 10 Millionen liefert, unter einer andern eine Rente von zwanzig Millionen einbringen könnte, so würde, die Rente in beiden Fällen als den dritten Teil der Produktion angenommen, das Einkommen der Grundeigentümer nur um zehn Millionen jährlich geringer sein, als es sein könnte, das Einkommen des Volkes aber um dreißig Millionen. Die Bevölkerung des Landes würde um die Zahl von Köpfen geringer sein, die dreißig Millionen £ jährlich, immer nach Abzug der Saat, je nach der Lebensweise und dem. Aufwande der verschiedenen Volksmassen, unter die sich den Rest verteilte, erhalten könnten.
Gegenwärtig gibt es keinen zivilisierten Staat in Europa, der seine meisten Einnahmen aus Staatsdomänen bezöge, aber noch gehören in allen großen Monarchien Europas weite Strecken Landes der Krone. Meist sind es Waldungen, zuweilen Heiden, wo man mehrere Meilen reisen kann, ohne einen einzigen Baum zu finden: ein reiner Verlust für das Land sowohl in Bezug auf das Erträgnis wie auf die Bevölkerung. In jeder großen Monarchie Europas würde der Verkauf der Kronländereien sehr bedeutende Summen Geldes einbringen, die, zur Bezahlung der Staatsschulden verwendet, ein weit größeres Einkommen, als was die Ländereien jemals der Krone einbrachten, von Verbindlichkeiten frei machen würden. Wo sehr hoch kultivierte Güter, die zur Zeit des Verkaufes die denkbar höchste Rente liefern, die sich je von ihnen erwarten lässt, um das Dreißigfache ihres jährlichen Ertrages verkauft zu werden pflegen, werden die schlecht bewirtschafteten, niedrig verpachteten Kronländereien sicher um das Vierzig-, Fünfzig- oder Sechzigfache zu verkaufen sein. Die Krone könnte das Einkommen, das dieser hohe Ertrag von Zinsverpflichtungen befreien würde, sofort, und nach Verlauf weniger Jahre wahrscheinlich noch ein zweites Einkommen beziehen. Sind die Kronländereien in Privathänden, so werden sie in wenigen Jahren gut angebaut und bewirtschaftet sein. Die Zunahme ihrer Produkte würde, durch Vermehrung des Einkommens und des Verbrauchs des Volkes, die Bevölkerung des Landes steigern, und mit dem Einkommen und dem Verbrauch des Volkes müssen die Einnahmen der Krone aus Zöllen und Steuern steigen.
Die Einkünfte aus Kronländereien scheinen zwar den einzelnen nichts zu kosten, kosten aber in Wahrheit das Volk mehr, als vielleicht irgendeine andere Staatseinnahme von gleichem Betrage. Es würde in allen Fällen vorteilhaft für das Volk sein, diese Einnahmen durch andere zu ersetzen, und die Ländereien an Privatleute zu verkaufen.
Grundstücke, die dem Vergnügen und der Pracht dienen, Parks, Gärten, öffentliche Spaziergänge usw., ein Besitz, der überall nur als kostspielig, nicht als Einnahmequelle betrachtet wird, sind die einzigen, die dem Staate gehören sollten.
Da mithin öffentliche Kapitalien und Ländereien, die beiden Einnahmequellen, die dem Fürsten oder Staat eigentümlich gehören können, falsche und unzulängliche Fonds zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben eines großen zivilisierten Staates sind, so bleibt nur übrig, dass diese Ausgaben größtenteils durch Steuern der einen oder anderen Art bestritten werden; d. h. das Volk muss einen Teil seines Privateinkommens steuern, um dem Fürsten oder Staat ein öffentliches Einkommen zu gewähren.
