Kitabı oku: «Mitten in Europa»

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Mitten in Europa

Verflechtung und Abgrenzung: Geschichte und Aktualität einer Schweizer Problematik

Europäisierung, Globalisierung und die Verunsicherung der Schweiz

Sackgassen und tote Winkel im nationalen Geschichtsbild

Identitätsbildung und Alteritätserfahrung: die Gründung der Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert

Verflechtungen in der alten Schweiz

Verflechtung durch Migration

Militärische Arbeitsmigration

Zivile Arbeitsmigration

Kommerzielle Verflechtung

Aussenpolitische und diplomatische Verflechtung

Abgrenzungen in der alten Schweiz

Neutralität als Abgrenzung: vom Gebot der Staatsräson zum Fundament nationaler Identität

Identitätsbildung durch Abgrenzung: «frume, edle puren» gegen den bösen Adel

Bedrohtes eidgenössisches Wesen: die Kritik an Solddienst und «fremden Händeln»

Helvetismus: Abgrenzungen gegen das Ausland und die Entdeckung des Schweizer Nationalcharakters

Zwischen Einbindung und Absonderung: Rollen und Rollenbilder des Kleinstaats im 19. und 20. Jahrhundert

Anders ( und besser): die Erfahrung des Sonderfalls

Anders ( und vorbildlich): die Rechtfertigung des Sonderfalls

Die Aussenbeziehungen einer kleinen, neutralen, besonderen Republik

Wachstum durch Verflechtung: der Kleinstaat als Wirtschaftsmacht

Mitten in Europa: Transnationalität als «condition d’être» der Schweiz

Verflechtung als Überlebensstrategie

Abgrenzung als Identitätsstiftung und Legitimationsstrategie

Was leistet die transnationale Betrachtung der Schweizer Geschichte?

Anmerkungen

Literaturangaben zu den einzelnen Kapiteln

Bibliografie

Abbildungsnachweis und Abkürzungen

Verflechtung und Abgrenzung: Geschichte und Aktualität einer Schweizer Problematik

Europäisierung, Globalisierung und die Verunsicherung der Schweiz

Die Schweiz ist fundamental verunsichert. Die Globalisierung der Wirtschaft und der dynamisch fortschreitende Prozess der europäischen Integration wirken sich massiv auf den Kleinstaat aus und erschüttern das fundament des nationalen Selbstverständnisses. Was lange Zeit als verlässlicher Rahmen schweizerischer Selbstverortung in der Welt galt, ist brüchig oder hinfällig geworden. Die Schweiz sieht sich aufgerüttelt und durchgeschüttelt durch Entwicklungen in Europa und in der Welt, deren Antriebskräfte sich der souveränen Kontrolle des Kleinstaats entziehen.

Mit dem Ende des Kalten Kriegs 1989/90 löste sich jene bipolare Mächteordnung auf, die der Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg ihren Platz in der Welt der antagonistischen Supermächte zugewiesen hatte. Bis zum Fall des Eisernen Vorhangs zählte sich auch der neutrale Kleinstaat zum westlichen, antikommunistischen Lager. Unter dem Schild der atomaren Abschreckung fand auch er Sicherheit und profitierte von einer Weltlage, in der die Staaten andere Sorgen hatten, als sich um die ungefährliche Schweiz zu kümmern. Doch seit 25 Jahren ist die politische Weltordnung von einer diffusen Multipolarität bestimmt. Neue Bedrohungslagen (Klimaerwärmung, Umwelt- und Naturkatastrophen, Migrationsbewegungen, Terrorismus) stellten sich ein, vor denen die Neutralität keinen Sinn mehr macht.

In den 1950er-Jahren setzte der europäische Integrationsprozess ein. Der supranationale europäische Staatenverbund, dem mittlerweile 28 Staaten angehören, verdichtete sich institutionell. Er koordiniert die Handels-, Wirtschafts- und Steuerpolitik seiner Mitglieder. Mit dem europäischen Binnenmarkt und dessen vier Grundfreiheiten (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr) schuf die Europäische Union (EU) 1993 den grössten gemeinsamen Markt der Welt. Dieser ist von existenzieller Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft. Nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch das Volk 1992 setzte der Bundesrat die seit dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1972 verfolgte Strategie des Bilateralismus für die Regelung der Beziehungen zur EU fort. Nachdem diese Politik der sektoriellen Verträge auf bilateraler Basis während 20 Jahren als Königsweg der offiziellen Schweizer Europapolitik in mehreren Volksabstimmungen sanktioniert worden war, stellt die Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) im Februar 2014 die Schweizer Diplomatie und Politik vor die komplexe, wenn nicht gar unlösbare Aufgabe, die neue Verfassungsbestimmung mit den bestehenden bilateralen Verträgen und der früheren, grundsätzlichen Zustimmung der Schweiz zu den europäischen Grundfreiheiten in Einklang zu bringen. Von der institutionellen Klärung ihres Verhältnisses zur Europäischen Union und damit nicht nur zu ihrem mit Abstand wichtigsten Handelspartner, sondern auch zu ihrem unmittelbaren geopolitischen Umfeld ist die Schweiz im Moment weit entfernt.

Thomas Maissen zu den aktuellen Verstörungen des nationalen Selbstverständnisses (2009)

Seit dem Ende des Kalten Kriegs haben «etliche frühere Selbstbeschreibungen […] an Erklärungskraft verloren. Gegen welche bösen Mächte soll die Freiheit verteidigt werden, wenn keine Bedrohung durch nahegelegene totalitäre Staaten mehr existiert? Wem gegenüber will man neutral bleiben, wenn die europäischen Völker sich zu einer politischen Gemeinschaft zusammenschliessen? Was macht den Wirtschaftsstandort Schweiz aus, wenn altvertraute Unternehmen ihre Namen anglisieren, ihre Produktion ins Ausland verlagern und ihre Gewinne dort erwirtschaften? Was bleibt von einem dreisprachigen Helvetismus, wenn wir kulturell vor allem durch die Massenmedien der jeweils einen benachbarten Sprachnation geprägt werden? Oder wenn das freundeidgenössische Binnengespräch in der neuen Primarschulsprache Englisch erfolgen muss?»1

Als Exportland ist die Schweiz von der Dynamik der Globalisierung und der Liberalisierung des Welthandels besonders betroffen. Schweizer Traditionsmarken gehen in internationalen Konzernen auf. Die Führer der in der Schweiz beheimateten internationalen Konzerne und Banken tragen englische Funktionsbezeichnungen und werden auf einem globalen Arbeitsmarkt für Topmanager rekrutiert. Sie machen Lohn- und Gratifikationsansprüche geltend, deren unschweizerische Unbescheidenheit zu reden gibt. Produktionsstätten werden in Billiglohnländer verlagert, sodass sich im Inland mehr und mehr eine komplexe Dienstleistungswirtschaft entwickelt, die ihren hohen Bedarf an spezialisierten sowie unqualifizierten Arbeitskräften nur noch durch Zuwanderung zu decken vermag.

Die Globalisierung dynamisiert nicht nur die Warenströme; sie setzt auch Menschen in Bewegung. Ende des 19. Jahrhunderts wanderten Menschen aus Italien erstmals in grösserer Zahl in die Schweiz ein, weil das Land dringend Arbeitskräfte brauchte. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten Spanier und Portugiesen, später Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Seit den 1970er-Jahren trafen zunehmend auch Angehörige aussereuropäischer Kulturen und Länder in der Schweiz ein, insbesondere Flüchtlinge und Asylsuchende aus Vietnam, Sri Lanka, dem arabischen Raum und Schwarzafrika. Seit mehr als einem Jahrhundert bildet die gesellschaftliche Integration der zuwandernden Menschen ein zentrales Thema der Schweizer Innenpolitik. Ausdruck tief sitzender Ängste vor den Folgen der Einwanderung waren die Verfassungsinitiativen gegen die sogenannte Überfremdung, gegen den Bau von Minaretten, gegen liberalere Einbürgerungsbestimmungen oder für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Nicht von ungefähr klagten diese Initiativen den Vorrang der nationalen Souveränität gegenüber dem Völkerrecht ein. Das internationalisierte Rechtssystem, in das auch die Schweiz aus freiem Entschluss eingebunden ist, nehmen diese politischen Vorstösse als Bedrohung der nationalen Souveränität wahr, die es mit der Ablehnung «fremder Richter» zu retten gelte.

Schliesslich trug auch die Finanz- und Staatsschuldenkrise der letzten Jahre zur Verunsicherung und Verstörung der Schweiz bei. Nachdem die Nachbarn und alten Freunde schon lange argwöhnisch den Abfluss unversteuerter Vermögensbestände ihrer Steuerzahlenden in die Schweiz beobachtet hatten, verständigten sie sich unter dem Druck ihrer enormen Schulden, die wegen der Programme zur Belebung der Konjunktur und zur Rettung grosser Banken noch massiv gestiegen waren, darauf, sich in der «Steueroase» die dringend benötigten, undeklarierten Steuergelder ihrer Bürgerinnen und Bürger zu holen. Lange geduldete Praktiken der Grossbanken im Geschäft mit ausländischen Kundinnen und Kunden wurden nun nicht mehr hingenommen. Dem konzertierten Vorgehen supranationaler Institutionen wie der EU, der OECD oder der G-8-Gruppe sowie dem Druck der USA hatte die politisch isolierte Schweiz wenig entgegenzusetzen, zumal die Bahamas oder die Cayman Islands in dieser Situation nicht wirklich potente Verbündete darstellten. Was die Schweizer Sozialdemokratie in jahrzehntelanger politischer Kärrnerarbeit vergeblich angestrebt hatte – die Aufhebung des Bankgeheimnisses –, bewerkstelligte massiver internationaler Druck in kürzester Zeit, zumal weder die Politik noch die Banken in der Schweiz auf diese Offensive vorbereitet waren.

Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich durch diese Veränderungen in ihrem Nationalstolz empfindlich getroffen, waren sie es doch lange Zeit gewohnt, vom Ausland für den Erfolg ihres Landes bewundert und beneidet zu werden. Hinzu kamen Ereignisse wie der Untergang der Swissair 2001/02 und das Debakel der Grossbank UBS 2008/09, die ihnen umso schlimmer vorkamen, als sie nicht nur den Ruf des Landes weiter beschädigten, sondern im Ausland auch Stoff für hämische Kommentare über die Unbilden des einzelgängerischen Sonderfalls und Musterschülers lieferten.

Der Kleinstaat Schweiz erfährt die Auswirkungen dynamischer ökonomischer und politischer Prozesse besonders drastisch. Dies hat mehrere Gründe: Sein hohes Wohlstandsniveau basiert auf seiner Integration in die europäische und globale Wirtschaft. Aussenpolitisch ist das Land aber zunehmend isoliert. Es besitzt keine starke diplomatisch-aussenpolitische Tradition. Es legt die Neutralität enger aus als andere Neutrale wie Schweden oder Österreich. Es nimmt nicht an den massgeblichen politischen Entscheidungsprozessen in der Europäischen Union teil, sondern betreibt den sogenannten autonomen Nachvollzug des europäischen Rechts – eine Formulierung, die schönfärberisch und entlarvend zugleich nichts anderes als die einseitige, schleichende Erosion nationaler Souveränität ohne entsprechende Mitwirkung umschreibt. Schliesslich gestaltet sich die politische Steuerung des dynamischen Wandels in Europa und in der Welt in der Schweiz besonders schwierig, weil die halbdirekte Demokratie mit Referendum und Initiative dem Volk entscheidende Mitbestimmungsrechte einräumt. Nirgendwo sind Innen- und Aussenpolitik so stark miteinander verzahnt wie in der Schweiz. Das Schweizer Volk beziehungsweise jene Kreise, die sich erfolgreich zu seinem Sprecher machen, schaffen es – anders als das Volk in parlamentarisch-demokratisch verfassten Staaten – verhältnismässig leicht, die Auswirkungen der zunehmenden Verflechtung auf die politische Agenda zu setzen. Die Volksrechte werden seit einiger Zeit besonders von jenen politischen Kreisen genutzt, die mit einer Strategie der Abgrenzung den Herausforderungen des dynamischen Wandels auf supranationaler Ebene begegnen wollen. Integrations- und aussenpolitische Themen sind in den vergangenen Jahren zum Gegenstand eines permanenten Wahlkampfs geworden, der sich potenziell in vier Abstimmungen pro Jahr vollzieht. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) verdankt ihren Aufstieg in den Kreis der wählerstärksten Parteien seit den 1990er-Jahren einer politischen Strategie, die die Ängste der Schweizer Bevölkerung vor einer kulturellen Entfremdung im eigenen Land aufgreift. Dies gelingt ihr, indem sie eine weitergehende Integration der Schweiz in die Europäische Union und eine liberalere Einbürgerung von Ausländern strikt ablehnt; ausserdem fordert sie eine strengere Strafrechtsgesetzgebung und Religionspolitik gegenüber Ausländern und insbesondere Muslimen (Ausschaffungs- und Minarettinitiative), eine Verschärfung der Asylgesetzgebung und kritisiert die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte («Masseneinwanderung»). Sie versteift sich dabei auf vermeintlich sichere Positionen wie die Behauptung der Neutralität und nationalstaatlichen Souveränität, die sie zu zeitlos gültigen staatspolitischen Maximen mythisiert, deren Preisgabe das Ende der Schweiz bedeuten würde.

Diese aktuellen Irritationen nationaler Befindlichkeiten sind zwar der Anlass, aber nicht die tiefere Motivation zu diesem Buch. Diese liegt in wissenschaftlicher Hinsicht vielmehr in der Beobachtung, wie ambivalent, widersprüchlich, mitunter geradezu schizophren das Verhalten des Kleinstaats Schweiz anmutet, der seit je existenziell mit Europa und der Welt verflochten ist und sich gleichzeitig geistig und mental dagegen abgrenzt.

Verflechtung und Abgrenzung sind die beiden Seiten der Medaille «Schweiz». Dieses Spannungsverhältnis in der Beziehung zu Europa und zur Welt bestimmte den Gang der Schweiz durch die Jahrhunderte. Aus der Verflechtung und Abgrenzung zum weiteren Umfeld versicherte sich die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert erstmals ihrer Identität und Eigenständigkeit. Seitdem prägten Partizipation und Abschottung, Einbindung und Einigelung, Integration und Abkapselung in wechselnder Akzentuierung ihre Lebens- und Überlebensstrategien. Diese Wechselbeziehung erklärt letztlich, weshalb die Schweiz die Wendepunkte der Vergangenheit überdauerte und es sie im frühen 21. Jahrhundert überhaupt noch gibt.

Dieses Buch versteht sich – auch – als historischer Kommentar zu den europapolitischen Debatten der Politikerinnen und Politiker, Meinungsmacher und Medien, denen es vielfach an historischer Tiefenschärfe mangelt. Als historische Reflexion dieser Thematik wirft das Buch einen Blick auf die lange Dauer des komplexen Verhältnisses der Schweiz zu ihrem europäischen und globalen Umfeld. Es will die Erfahrungen von früher nicht als Anweisungen für die Gegenwart und Zukunft vergegenwärtigen. Allerdings plädiert es – wie jede historische Darstellung – für eine Betrachtungsweise, die alles Seiende als Gewordenes und damit auch als Vergängliches auffasst. Der historische Blick stiftet Sinn für die Veränderbarkeit der Verhältnisse, er fördert mental und kulturell die Bereitschaft, sich den Herausforderungen des Wandels zu stellen.

Historisches Wissen bedient Orientierungsbedürfnisse. Der Historiker führt dabei das bessere Argument gegen all jene ins Feld, die sich den «Reim auf die Vergangenheit machen, der ihnen passt».2 Er verflüssigt versteinerte Auffassungen, die staatspolitische Maximen wie die der Souveränität oder Neutralität zu unveränderlichen Grössen stilisieren und dabei ausser Acht lassen, dass auch sie erst unter bestimmten historischen Umständen zu Leitvorstellungen wurden und mithin wandelbar sind. Gegen das Verhaftetsein in statischen Geschichtsbildern, die Traditionen nicht als Ergebnis historischer Entwicklungen, sondern als Ausdruck ewiger Wahrheiten auffassen, schärft historisches Wissen den Sinn für die Kräfte der Verflechtung und Abgrenzung, denen der Kleinstaat Schweiz immer ausgesetzt war und die ihn letztlich überhaupt erst möglich gemacht haben. Der Blick auf die «longue durée» macht auf Handlungsmuster und -strategien aufmerksam, die langfristig die «conditions d’être» des Kleinstaats Schweiz in umfassenderen Machtkonstellationen und geopolitischen Zusammenhängen bestimmt haben.

Herbert Lüthy zur Ambivalenz von Geschichtsbewusstsein und Geschichtswahrheit (1964)

«Es ist gefährlich, wenn Geschichtsbewusstsein und Geschichtswahrheit, und damit auch Staatsbewusstsein und Staatswirklichkeit, so weit auseinanderrücken, dass wir von uns selbst nur noch in Mythen sprechen können. Wir haben uns eine Denkschablone des Eidgenössischen geschaffen, die weniger dazu dient, unsere Gegenwart zu gestalten, als uns vor ihr in Illusionen über uns selbst zu flüchten.»3

Urs Altermatt zur Notwendigkeit einer neuen Geschichtserzählung (2011)

«Was wir nach den Jahrzehnten der Einigelung brauchen, ist eine neue Lektüre unserer Geschichte, eine – und ich gebrauche bewusst dieses altmodische Wort – patriotische Erzählung, die für alle, die in der Schweiz wohnen, für Alteingesessene und für Zugewanderte, die ‹Idee Schweiz› neu reflektiert und uns diese jenseits von Denkmalpflege und von parteipolitischen Streitereien verständlich macht, eine Geschichtserzählung, die uns nicht von Europa absondert, sondern uns in diesem neuen Europa die Identität eines Mitakteurs gibt, denn es ist auf die Dauer keine Lösung, sich einfach vom europäischen Strom im automatischen Nachvollzug mitreissen zu lassen. Das Schlimmste wäre ein selbstauferlegtes Denkverbot in Bezug auf die Mission der Schweiz in Europa. Über die Schweiz nachdenken, heisst auch Europa mitgestalten.»4

Die in diesem Buch referierten Tatsachen sind bekannt. Neu mag allerdings der Versuch sein, die Geschichte der Schweiz konsequent unter dem Gesichtspunkt ihrer Verflechtung und Abgrenzung zu schreiben und diese gegensätzlichen Einstellungen in ihrem jeweiligen Wechselspiel zu betrachten, ohne sie gegeneinander auszuspielen. Dazu müssen die Sackgassen und toten Winkel eines nationalen Geschichtsverständnisses gemieden werden, das die Schweiz als ein Land versteht, das sich selbst genügt und seit je tapfer den Zumutungen der bedrohlichen Aussenwelt trotzt. Das Buch setzt deswegen mit einer Kritik des national verengten Geschichtsbildes ein. Diese schliesst auch eine Kritik der beiden populären Gründungserzählungen um das Rütli und um den Bundesbrief von 1291 ein, die beide von der Tatsache ablenken, dass die verbündeten Orte erst im 15. Jahrhundert begannen, sich als Teile eines grösseren Ganzen mit einer unverwechselbaren Identität zu begreifen. Wenn denn von einer eidgenössischen Gründerzeit die Rede sein soll, so trifft dies am ehesten auf das 15. Jahrhundert zu. Im Anschluss an diese Klärung der Ausgangslage macht sich die Darstellung auf den Weg durch die lange Geschichte schweizerischer Verflechtung und Abgrenzung. In zwei eigenständigen Abschnitten, die die alte Eidgenossenschaft sowie die moderne Schweiz des 19. bis frühen 21. Jahrhunderts gesondert betrachten, werden die langfristigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aussenbeziehungen des Landes geschildert. Diese werden den geistigen Abgrenzungsbewegungen gegenübergestellt, die ebenso alt sind wie die Verflechtungszusammenhänge und von den komplexen Bemühungen eines Landes zeugen, in Auseinandersetzung mit dem grösseren geopolitischen Umfeld den eigenen Platz in Europa zu finden, zu behaupten und sich auf diese Weise seiner Identität zu vergewissern. Der Schluss fasst wesentliche Beobachtungen zusammen und verdichtet diese zu einem Plädoyer für eine transnationale Sicht auf die Schweizer Geschichte und damit auf die «condition d’être» eines Kleinstaats mitten in Europa.

Sackgassen und tote Winkel im nationalen Geschichtsbild

Gewöhnlich ist das Verständnis der Schweizer Geschichte in einer nationalen Perspektive gefangen. In einem eigentlichen Tunnelblick sucht dieses Verständnis in der Vergangenheit nach dem langen Weg von der alten Eidgenossenschaft zum Bundesstaat von 1848, der mit seinen drei staatspolitischen Grundpfeilern des Föderalismus, der Souveränität und der Neutralität als Vollendung eidgenössischer Staatsbildung vorgestellt wird. Historische Tatsachen, die sich nicht in dieses Bild der föderalistischen, souveränen und neutralen Schweiz fügen, gehen nicht in die nationale Erinnerungstradition ein.

Föderalismus: Ein hervorragender Erinnerungsort des nationalen Geschichtsbildes ist das Parlamentsgebäude in Bern. In den Arkadenzwickeln des Ständeratssaals finden sich Jahreszahlen, die nach dem Willen des Bauherrn die wichtigsten «politischen, für die staatsrechtliche Ausgestaltung der mittelalterlichen und modernen Schweiz massgebenden Abmachungen» vorstellen sollen.

Neun Jahreszahlen im Ständeratssaal von 1903 symbolisieren die föderalistische Bundesideologie5


Die gerade Linie von den Verträgen des Mittelalters zu den Verfassungen des 19. Jahrhunderts suggeriert, der Wille der Kantone zur Integration neuer Mitgliedstaaten und zum immer engeren staatlichen Zusammenschluss sei die treibende Kraft der Nationalgeschichte gewesen. Sie blendet aus, dass die Erweiterung der 13-örtigen Eidgenossenschaft zur 19-örtigen Eidgenossenschaft (Aufnahme der Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt 1803) allein der Vermittlung Bonapartes (1769–1821) zu verdanken war und die Aufnahme der Kantone Wallis, Neuenburg und Genf 1814/15 und damit die Bildung der 22-örtigen Eidgenossenschaft erst nach massiven Interventionen der europäischen Grossmächte glückte.

Souveränität: Die Schweizer Historiker des 19. Jahrhunderts richteten ihre Erzählung von der Entstehung der nationalen Souveränität an den Jahreszahlen 1499 und 1648 aus. Sie machten aus dem sogenannten Schwabenkrieg 1499 einen Freiheitskrieg der Eidgenossen, die mit ihrem Sieg faktisch vom Reich unabhängig geworden seien. Quer zu dieser Deutung steht allerdings die Tatsache, dass sich die Kantone auch nach 1499 noch von jedem neuen Kaiser ihre Reichsprivilegien bestätigen liessen, ein letztes Mal von Kaiser Ferdinand I. (1503–1564) im Jahr 1559. Noch wesentlich länger, bis ins 17., teilweise gar 18. Jahrhundert, brachten die eidgenössischen Obrigkeiten den doppelköpfigen Reichsadler an öffentlichen Gebäuden an.

Die Erzählung vom zweistufigen Prozess zur Unabhängigkeit vom Reich sieht im Westfälischen Frieden von 1648 den Durchbruch zur formellen Souveränität der Eidgenossenschaft. Auch sie blendet Tatsachen aus, die nicht recht zum unbedingten Souveränitätswillen der Orte passen: Der eidgenössische Gesandte Johann Rudolf Wettstein (1594-1666) verhandelte in Westfalen zuerst gar nicht um die Loslösung vom Reich, sondern um die Zusage des Kaisers, keine Basler Kaufleute mehr vor Reichsgerichte zu zitieren. Erst der französische Gesandte auf dem Friedenskongress flüsterte Wettstein die Idee ein, er solle um die Souveränität verhandeln. Der Basler Bürgermeister betrieb von nun an die formelle Klärung und völkerrechtliche Absicherung einer faktischen Unabhängigkeit, und dies zunächst gegen den Willen der katholischen Orte, die den uneindeutigen, gewohnheitsrechtlichen Zustand lieber so belassen hätten, als ihn durch unsichere diplomatische Verhandlungen zu gefährden. Frankreichs diplomatische Unterstützung war allerdings nicht uneigennützig. Es band fortan die aus dem Reich ausgeschiedenen Kantone umso enger an sich. König Ludwig XIV. von Frankreich (1638–1715, König ab 1643) mischte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als eigentlicher Protektor über die Eidgenossenschaft wesentlich stärker in die Angelegenheiten der Orte ein, als dies Kaiser und Reich jemals getan hatten.

Neutralität: Die Nationalgeschichte schildert auch die Entstehung dieser zentralen Maxime schweizerischer Aussenpolitik gerne als ein Stück in zwei Akten und hat hierfür die Jahreszahlen 1515 und 1815 ins kollektive Gedächtnis eingeprägt. Sie deutet die Niederlage bei Marignano 1515 als heilsame Lektion, die den Eidgenossen die Grenzen ihrer Macht aufgezeigt habe. Aus der Einsicht in ihre aussenpolitische Handlungsunfähigkeit hätten diese sich damals aus der europäischen Grossmachtpolitik zurückgezogen. Marignano habe sie zur Vernunft, sprich zur Neutralität gebracht. Doch blendet auch diese Sicht entscheidende Aspekte aus: Gleichzeitig mit ihrem Verzicht auf die Rolle als europäische Grossmacht knüpften die Orte über Soldallianzen engste Beziehungen zu den Grossmächten Europas. 1521 schlossen sie mit Frankreich jenes Bündnis, das bis zur Entlassung der Schweizer Regimenter in französischen Diensten 1792 das Rückgrat der eidgenössischen Aussenbeziehungen bildete. 1815 – 300 Jahre nach Marignano – hätten die Grossmächte auf dem Wiener Kongress, so will es die Meistererzählung zur Neutralität weiter, die ewige, bewaffnete Neutralität der Schweiz auch völkerrechtlich anerkannt. Was gemeinhin als späte Sanktionierung einer alten eidgenössischen Praxis durch den Kongress dargestellt wird, war nüchtern besehen eine massive Einschränkung der aussenpolitischen Souveränität der Schweiz und zugleich die Voraussetzung dafür, dass die Grossmächte die weitere Existenz der Eidgenossenschaft befürworteten.

Den drei nationalgeschichtlichen Erzählungen ist eines gemeinsam: Sie stellen die Geschichte des Föderalismus, der Souveränität und Neutralität der Schweiz als besondere Leistung und alleiniges Verdienst der Eidgenossen dar. Kriegerische Tapferkeit, höhere Einsicht, freiwillige Selbstbeschränkung, der Wille zur nationalen Einigkeit, die Fähigkeit zum Ausgleich und derlei politische Tugenden mehr hätten letztlich zum Erfolg schweizerischer Staatsbildung geführt.

Gegen diese einseitige, allzu selbstgefällige und vielfach schlicht falsche Sicht der Dinge nimmt diese Darstellung eine transnationale Perspektive ein. Sie fokussiert konsequent auf die Verflechtung des Landes mit dessen räumlichem Umfeld und bettet die eidgenössischen Kleinstaaten in grenzüberschreitende Kräftekonstellationen ein. Französische Historiker bezeichnen diesen transnationalen Ansatz als «histoire croisée», die anglo-amerikanischen Kollegen sprechen von «entangled history». Letztlich setzen diese Konzepte eine Binsenwahrheit der Handlungs- und Kommunikationstheorie um, wonach Individuen, Gruppen und grössere Gemeinschaften ihre Identität nicht autonom aus ihrer Selbstrepräsentation heraus entwickeln, sondern dies immer im Austausch mit sowie in Abgrenzung zu Anderen beziehungsweise Anderem tun. Dies gilt auch für Nationen und Staaten, die nicht als isolierte Einheiten existieren, sondern immer in Verflechtungszusammenhängen, die nicht statisch, sondern als dynamische Prozesse in Raum und Zeit zu denken sind.

Die Geschichte der Schweiz als die Geschichte ihrer Beziehungen zu Europa zu betrachten heisst, die isolierte Nabelschau aufzugeben. Die Verflechtungen des Landes und seiner Bewohner mit Europa und der Welt sind nicht als Beziehungen zu einem Äusseren und Fremden zu begreifen, sondern als entscheidender Faktor für die Gestaltung der Verhältnisse im Lande selber, die ohne deren Berücksichtigung unverständlich blieben.

Identitätsbildung und Alteritätserfahrung: die Gründung der Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert

Seit wann kann sinnvollerweise von einer Eidgenossenschaft mit Beziehungen zu einem weiteren Umfeld die Rede sein? Die Frage setzt die Existenz eines Gebildes voraus, das sich selber als etwas Eigenständiges betrachtete und auch von aussen als solches wahrgenommen wurde.

Die historische Forschung hat schon lange die Vorstellung von der Gründung der Eidgenossenschaft am 1. August 1291 oder auf dem Rütli am Jahreswechsel 1307/08 verabschiedet. 1291 schlossen drei Gemeinden in der Innerschweiz ein Landfriedensbündnis ab, ohne damit einen Staat machen zu wollen. Um 1470 wurde erstmals die heroische Gründungserzählung vom Rütlischwur und dem tapferen Freiheitskampf der Waldstätte gegen adelige Vögte aufgezeichnet, und knapp 100 Jahre später datierte der Glarner Gelehrte Aegidius Tschudi diese Geschehnisse erstmals auf den Jahreswechsel 1307/08. Nachdem der Schweizerische Bundesrat in den 1890er-Jahren den 1. August offiziell zum Nationalfeiertag erklärt hatte, verschmolzen die beiden ursprünglich eigenständigen Erzählungen im Geschichtsbild der breiten Bevölkerung zur irrigen Vorstellung, am Nationalfeiertag vom 1. August gedenke man jeweils des Rütlischwurs aus dem Jahr 1291.

Die entscheidenden Schritte zur Ausbildung einer unverwechselbaren eidgenössischen Identität erfolgten im 15. Jahrhundert. Im Begriff «Eidgenossenschaft» verdichten sich fundamentale Strukturmerkmale der politischen Organisation und Kultur der Schweiz, deren Wurzeln ins Spätmittelalter zurückreichen. Als politischer Akt impliziert der geschworene Zusammenschluss mehrerer zu einer Genossenschaft zweierlei: Der Eid stiftet zwischen eigenständigen Parteien einen neuartigen politischen Zusammenhang. Eine Föderation setzt voraus, dass sich die Parteien als politisch handlungsfähige Partner anerkennen, die ihre politischen Beziehungen autonom gestalten können. Bündnisse stiften Beziehungen zwischen Parteien, die für die Wahrung gemeinsamer Interessen näher zusammenrücken, dabei aber grundsätzlich ihre Eigenständigkeit bewahren wollen.

Nun gab es im Spätmittelalter in Europa nicht nur die eine (später Schweizerische) Eidgenossenschaft, vielmehr wimmelte es geradezu von Bündnissen. In einer Zeit starker machtpolitischer Konkurrenz, als die Machtinteressen unzähliger Herrschaftsträger zusammenstiessen, schien es Königen, Fürsten, Adeligen, Klöstern und Gemeinden ratsam, sich auf viele Seiten hin abzusichern. Bündnisse schufen politische und militärische Sicherheit. Zugleich setzten sie im Machtbereich der Bündnispartner den Landfrieden durch, das heisst sie stellten auf dem Weg vertraglicher Vereinbarung Rechtssicherheit und Gewaltfreiheit her in einer Zeit, die noch keinen Staat als Träger des legitimen Gewaltmonopols kannte.

Im nachmals schweizerischen Raum besass die bündische Bewegung ein starkes kommunales Fundament. Die sogenannten Länder – grössere ländliche Gerichtsgemeinden wie Uri oder Schwyz – waren im Spätmittelalter ebenso wie die Städte des Mittellandes im Wettlauf um Allianzpartner sehr aktiv. Mit ihren Bündnissen wollten die Städte und Länder im 13. und 14. Jahrhundert allerdings keinen Staat gründen. Erst die nationalpatriotische Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts hat aus der Vielzahl der Bündnisse der Städte und Länder im Spätmittelalter einige wenige ausgewählte zu eigentlichen schweizerischen Staatsgründungsakten stilisiert und die entsprechenden Urkunden zu sogenannten «Bundesbriefen» erhoben. Sie verkannte dabei die prinzipielle Offenheit der damaligen Macht- und Herrschaftslage und verkürzte in nationalgeschichtlicher Perspektive die komplexen Bündnisverhältnisse des Spätmittelalters zu einer Gründungsgeschichte, für die die sogenannten Eintritte der Kantone in den Bund die verfassunsgsgeschichtlichen Meilensteine auf dem langen Weg zum Bundesstaat des 19. Jahrhunderts bildeten.

Von welchem Zeitpunkt an verdichteten sich im schweizerischen Raum die offenen Herrschaftsverhältnisse, und warum entwickelte sich aus den Landfriedensbündnissen einiger Gemeinden die eine Eidgenossenschaft, die sich sowohl nach ihrem Selbstverständnis als auch in der Wahrnehmung von aussen als eigenständiger politischer Verband profilierte?

Die eigentliche Gründungszeit der Eidgenossenschaft ist das 15. Jahrhundert. Damals behaupteten sich die Kommunen – allen voran die Städte Bern, Zürich und Luzern – in der territorialpolitischen Konkurrenz gegen den Adel und insbesondere gegen Österreich-Habsburg als ihren schärfsten Rivalen. Nach dem Sieg der Waldstätte über ein österreichisches Heer bei Sempach 1386 führte die Eroberung des Aargaus – der alten habsburgischen Stammlande mit der namensgebenden Habsburg und den Klöstern Muri und Königsfelden als den beiden Hausklöstern und Grablegen der Habsburger – 1415 eine entscheidende Verdichtung eidgenössischer Herrschaft herbei. Die Eidgenossen teilten ihre gemeinsamen Eroberungen im Aargau – so wie später auch jene im Thurgau und im Tessin – nicht unter sich auf, sondern behielten sie als Untertanengebiete in kollektiver Verwaltung. Als «Gemeine Herrschaften» wurden sie fortan bis zum Ende des Ancien Régime reihum von Landvögten aus den beteiligten Kantonen verwaltet. Die hohe Bedeutung der Gemeinen Herrschaften für den Zusammenhalt der Eidgenossenschaft lässt sich daran ablesen, dass die gemeinsame Verwaltung auch nach der Glaubensspaltung fortgeführt wurde. Wie sehr die Verhältnisse unter den verbündeten Orten im 15. Jahrhundert ihre frühere Offenheit verloren und die Handlungsfreiheit der Gemeinden weniger wurde, musste die Stadt Zürich im sogenannten Alten Zürichkrieg (1436–1450) erfahren: Die übrigen Orte zwangen die Limmatstadt in einem blutigen Krieg dazu, ihr Bündnis mit Habsburg-Österreich aufzulösen und den Beziehungen zu den Eidgenossen den unbedingten Vorrang vor anderen Bündnissen einzuräumen.

Bald nach dieser Festigung des eidgenössischen Bündnisgeflechts wurde um 1470 erstmals die eidgenössische Gründungserzählung aufgezeichnet. Mit der heroischen Erzählung vom Widerstand der drei tapferen Länder am Vierwaldstättersee gegen die Willkür des Adels reagierten die Eidgenossen auf Vorwürfe Habsburg-Österreichs und der habsburgischen Kaiser, die die Eidgenossen als Zerstörer des Adels, als Rebellen gegen deren natürliche Herren und als meineidige, gottlose Feinde der ständisch-christlichen Gesellschaftsordnung brandmarkten. In ihrer Replik auf diese antieidgenössische Propaganda stellten sich die Eidgenossen als tugendhafte, gottesfürchtige, bescheidene Bauern dar («frume, edle puren»), deren sich Gott als Werkzeug bediente, um den tyrannischen, pflichtvergessenen Adel zu bestrafen. In ihren Schlachtensiegen über Habsburg und das Reich erblickten die Eidgenossen Urteile Gottes zugunsten eines auserwählten Volkes. Dieses moralisch höchst anspruchsvolle Eigenbild schrieb sich tief in das nationale Geschichtsbild ein. Die historische Forschung gab es erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts zaghaft auf, während es im Geschichtsbild der breiten Bevölkerung bis heute fortlebt. Die erstmals im sogenannten Weissen Buch von Sarnen (um 1470) fassbare eidgenössische Gründungserzählung zeugt von der sich festigenden Identitätsrepräsentation der Eidgenossenschaft. Die Zurückweisung der antieidgenössischen Propaganda ging Hand in Hand mit der Formulierung einer Identitätskonstruktion, die nichts weniger als die politische Eigenständigkeit rechtfertigte.

In jener Zeit, 1479, verfasste der Einsiedler Mönch Albrecht von Bonstetten (um 1442/43–1504/05) eine dem venezianischen Dogen, dem Papst und dem König von Frankreich gewidmete landeskundliche Beschreibung der Eidgenossenschaft. Diese früheste Beschreibung der Grenzen der Eidgenossenschaft situierte das Land topografisch im Herzen Europas und erklärte es zum «punctus divisionis Europe», zum Trenn- und Mittelpunkt des Kontinents.6

Schliesslich klärte die Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert unter dem Einfluss der europäischen Mächtepolitik ihren Standort im Kreis der grossen Herren. Im Vorfeld der Burgunderkriege bereinigte sie mit der sogenannten Ewigen Richtung 1474 ihr Verhältnis zu Österreich-Habsburg. Die Habsburger verzichteten auf ihren früheren Herrschaftsbesitz im nunmehr eidgenössisch gewordenen Raum und sicherten sich dafür die militärische Unterstützung der Eidgenossen gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund (1433–1477, Herzog 1465–1477), ihren gemeinsamen Gegner. Die Schlachtensiege der antiburgundischen Allianz katapultierten die Eidgenossen auf die Bühne der Grossmachtpolitik und steigerten – angesichts der damals enorm wachsenden Nachfrage der Mächte nach Söldnern – schlagartig deren Attraktivität als Krieger und Bündnispartner.

In diese Zeit fiel auch die Klärung des Verhältnisses der Orte zum Reich. Kaiser und Reich waren im Spätmittelalter die entscheidende Legitimationsquelle für die wachsende Autonomie der Städte und Länder. Die Kaiser aus den Dynastien der Wittelsbacher und Luxemburger – beide Rivalen der Habsburger um die Kaiserwürde – bedachten die eidgenössischen Städte und Länder mit grosszügigen Privilegien. Sie stärkten damit deren Macht und politischen Gestaltungsspielraum. Das Reich war im 14. und 15. Jahrhundert aber nicht nur die entscheidende Quelle für die Legitimierung der Herrschaftsgewalt der Orte. Als Reichsoberhaupt lieferte König Sigismund (1368–1437, römisch-deutscher König seit 1411) den Eidgenossen 1415 mit der Verhängung der Reichsacht über Herzog Friedrich IV. von Österreich (1382–1439) auch die willkommene Rechtfertigung für die Eroberung des habsburgischen Aargaus und damit für die Möglichkeit, sich auf Kosten der Habsburger als Vormacht im Mittelland festzusetzen.

Die Eidgenossen waren dem Reich so sehr verbunden, dass sie am Ende des 15. Jahrhunderts sogar Krieg gegen dieses führten. Diese Feststellung ist weder unsinnig noch ironisch gemeint. An der Spitze des Reichs kam es am Ende des 15. Jahrhunderts zu Reformen und zur Schaffung neuer, zentraler Reichsinstitutionen. Als Reichsangehörige hätten auch die Eidgenossen die neuen Gremien anerkennen und mitfinanzieren müssen. Sie verweigerten jedoch ihre Beteiligung an der Weiterentwicklung der Reichsinstitutionen und hielten an ihrem traditionellen Reichsverständnis fest. Mit ihrem militärischen Sieg über König Maximilian I. (1459– 1519, römisch-deutscher König seit 1486) im Jahr 1499 klammerten sich die Eidgenossen zwar von der Reichsreform aus, ohne damit aber vom Reich unabhängig werden zu wollen. Vielmehr hielten sie bis ins 17. Jahrhundert, einige gar noch länger, an ihrem Bekenntnis zum Reich fest.

Im Hinblick auf eine Schweizer Geschichte in den Kategorien von Verflechtung und Abgrenzung bleibt festzuhalten, dass sich die eidgenössische Identitätsvorstellung im 15. Jahrhundert aus zwei Abgrenzungen speiste: zum einen aus der militärischen Behauptung gegen die herrschaftspolitische Konkurrenz von Habsburg und Burgund, zum anderen aus der propagandistisch-diskursiven Behauptung gegen die Stigmatisierung als gottlose Rebellen. Identitätsbildung und Alteritätserfahrung waren eng miteinander verschränkt.

Verflechtungen in der alten Schweiz

Die Betrachtung der vielfältigen Verflechtungszusammenhänge der alten Schweiz mit dem europäischen Umfeld setzt bei den Wanderungsbewegungen ein. Migration ist ein historisches Langzeitphänomen der Schweizer Geschichte. Menschen aus dem nachmals schweizerischen Raum waren auf Wanderschaft, lange bevor von einer Eidgenossenschaft die Rede sein konnte, geschweige denn bevor eidgenössische Diplomaten und Politiker formelle politische Beziehungen zu anderen Mächten knüpften. Ein nächstes Kapitel widmet sich den Warenströmen. Als rohstoffarmes Land war die Schweiz seit je existenziell auf die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern angewiesen. Ihre Ökonomie spezialisierte sich zudem frühzeitig auf die Veredelung von Rohstoffen, die von weit her eingeführt wurden, sowie auf die Herstellung von Exportwaren für internationale Märkte. Schon in der frühen Neuzeit vermarktete sie mit dem Käse, den Textilien, Uhren sowie Finanz- und Handelsdienstleistungen Güter und Dienstleistungen, die im Ausland das stereotype Bild der kommerziellen Schweiz prägen sollten. Schliesslich wird der Verflechtungsaspekt auch für den Bereich der Aussenpolitik, Diplomatie und der inneren Staatsbildung angesprochen werden. Spätestens mit den Burgunderkriegen in den 1470er-Jahren wurde die Eidgenossenschaft als geopolitisch exponierter Raum mitten im Spannungsfeld zwischen den rivalisierenden europäischen Grossmächten wahrgenommen. Als Übergangs- und Durchgangszone zwischen den Schauplätzen der grossen europäischen Kriege nördlich und südlich der Alpen wurde sie zum Tummelfeld der europäischen Diplomatie. Ihre Lage machte sie zu einem attraktiven Partner für Allianzen, aber auch zu einem sicherheitspolitischen Risiko für die grossen Nachbarn. Die Kantone mussten lernen, mit den Ansprüchen der konkurrierenden Mächte und den sich überkreuzenden Interessenlagen der grossen Nachbarn umzugehen. Wie für kein anderes Land in Europa gilt, dass nicht nur die innere Staatsbildung in den Kantonen in der frühen Neuzeit, sondern auch die schiere Existenz einer souveränen Nation Schweiz bis auf den heutigen Tag nur mit Rücksicht auf deren Verflechtung mit der europäischen Staatenwelt verständlich gemacht werden kann – die Eigenständigkeit der Schweiz gründet letztlich im Interesse Europas.

Verflechtung durch Migration

Migrationsbewegungen sind elementare Phänomene sozioökonomischer Verflechtung. Migranten verlassen die vertrauten sozialen und familialen Netzwerke ihrer Heimat für eine gewisse Zeit oder auf Dauer. Sie müssen sich in den Zielgebieten ihrer Wanderung orientieren, in einer neuen, sozial und kulturell fremden Umgebung bestehen und ein Auskommen finden.

Unter den wandernden Berufsgruppen der alten Schweiz stehen zahlenmässig die Soldaten und Offiziere an erster Stelle, die im Sold auswärtiger Kriegsherren militärische Dienste leisteten. Die Wanderungen der Reisläufer beziehungsweise Söldner hatten beträchtliche wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Auswirkungen auf die Verhältnisse im Land. Weniger bekannt als die militärische Arbeitsmigration sind die vielfältigen Formen der zivilen Arbeits- und Siedlungsmigration. Zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert verliessen Handwerker, Gewerbetreibende, Händler, Künstler, Gelehrte und Pädagogen in grosser Zahl die Schweiz. Der Charakter und die Beweggründe dieser Wanderungen waren sehr verschieden. Die Migranten suchten im Ausland ein Auskommen, das sie zu Hause nicht finden konnten oder das ihnen half, ihre Subsistenzgrundlage zu diversifizieren und das Leben ihrer Familien in der Heimat abzusichern. Manchen winkte in der Ferne eine Karriere, die ihnen ihre Herkunftsregion nicht bieten konnte. Die zivile Arbeitsmigration der frühen Neuzeit betraf in der Regel einzelne Spezialisten und war noch keine Massenerscheinung. Meistens war sie zeitlich oder saisonal befristet. Andere beschränkten ihren Aufenthalt in der Fremde auf eine bestimmte Lebensphase, bevor sie in die Heimat zurückwanderten.

Die südalpinen Täler des Tessins und Graubündens teilten mit vielen anderen Gebieten am Südabhang des Alpenbogens eine jahrhundertelange Tradition temporärer Wanderung. Die Migration bestimmte den Rhythmus der Heiraten und Geburten in den Familien, die dörfliche Sozialordnung und die lokale Wirtschaft. Lange Zeit erklärte man diese Migrationsbewegungen mit der lokalen Armut und Übervölkerung und übersah dabei, dass die Migranten aus den Bergen vielmehr auf die starke Nachfrage nach Arbeitskräften in den Metropolen der Ebene reagierten. Ihre Wanderung wurde nicht aus der Not geboren, sie war nicht die minderwertige Alternative zur sesshaften Lebensweise der Bauern, sondern ergänzte diese strategisch. Agrarische Sesshaftigkeit und gewerblich-kommerzielle Mobilität bildeten gemeinsam das Fundament der Gesellschaft und Wirtschaft der südalpinen Täler. Erst im 18. Jahrhundert wurde die Siedlungswanderung mit dem Ziel einer dauerhaften Niederlassung in einem anderen Land wichtiger. Den Durchbruch erlebte sie im 19. Jahrhundert, als neue Verkehrs- und Kommunikationsmittel sowie die organisatorische Unterstützung von Auswanderungsagenturen den Schritt zur Auswanderung wesentlich erleichterten.

Militärische Arbeitsmigration

Bis zur Französischen Revolution stellten die Reisläufer und Söldner quantitativ und qualitativ die bedeutendste Gruppe unter den Schweizer Arbeitsmigranten dar. Ihre Zahl lässt sich nur schätzen, doch sind sich die Bevölkerungshistoriker einig, dass die militärische Wanderung vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Ancien Régime ein Massenphänomen war und insgesamt mehrere Hunderttausend Mann in fremde Dienste zogen.7 Seit dem späten 17. Jahrhundert vermitteln die Kompanielisten für die administrative Kontrolle der Truppenbestände eine genauere Vorstellung vom Umfang der Truppen in fremden Diensten.

Die Bestände der eidgenössischen Truppen in fremden Diensten im 18. Jahrhundert (1701, 1789)8


Die Geschichte der fremden Dienste erstreckt sich über viele Jahrhunderte und lässt sich in vier Phasen gliedern. Sie wurde im Wesentlichen durch den Wandel in der Kriegsführung, in der Kriegstechnik und in der Heeresverfassung der europäischen Mächte sowie durch Veränderungen in der heimischen Wirtschaft bestimmt.

Phase 1 (13. Jahrhundert bis 1520/50): Schon im 13. Jahrhundert boten Krieger aus dem nachmals eidgenössischen Raum Kriegsherren ihre Dienste gegen Bezahlung an. Erst die militärischen Erfolge der Eidgenossen in den Burgunderkriegen (1474–1477) machten jedoch deren Kriegstüchtigkeit weitherum bekannt und trieben die Nachfrage nach eidgenössischen Kriegern in die Höhe. Die grossen Mächte buhlten fortan um diese scheinbar unschlagbaren Kämpfer, die mit ihrer Gefechtstaktik und Bewaffnung den Ritterheeren überlegen waren. Eine hohe Gewaltbereitschaft und Brutalität kennzeichneten diese Fusssoldaten; Schweizer Militärhistoriker erblickten darin bisweilen die «urwüchsige, auf elementarer Aggressivität beruhende Kraft der ungestümen Bauern und Hirten».9 Diese stammten aus Gegenden, die nahe bei den Schauplätzen der Kriege der Grossmächte lagen, was die Attraktivität dieses Söldnermarkts noch erhöhte.

Ein starkes Interesse an diesen Kriegern bekundete frühzeitig der französische König. Im Krieg der antiburgundischen Allianz gegen Karl den Kühnen von Burgund, dessen Reich an der Ost- und Nordgrenze Frankreichs dem französischen König viel zu mächtig geworden war, übernahmen die Orte mit französischer Unterstützung eine führende militärische Rolle. Kurz nach den Burgunderkriegen griff der König von Frankreich in den Kampf um die Vorherrschaft über das Herzogtum Mailand und über Italien ein. Dort stiessen Frankreich und Habsburg-Österreich, die beiden grossen Kontrahenten der neuzeitlichen Mächtepolitik, aufeinander. Während der Mailänderkriege an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert schnellte die Zahl der Schweizer Söldner in die Höhe; zeitweise standen 10 000 bis 20 000 Eidgenossen allein im Dienst Frankreichs.10

In der ersten Phase des Solddienstes, der Zeit der «wilden Reisläuferei», wurden die Krieger jeweils für Einsätze von einigen Wochen oder wenigen Monaten angeworben. Sie zogen mit eigenen Waffen (Spiess, Hellebarde, Dolch) und ohne jede Uniform all jenen Kriegsherren oder Werbern zu, die lukrative Angebote machten. Die Überlebenden kehrten bald einmal mit Beute und Sold zurück, die häufig mehr wert waren als die Löhne der Gesellen und Arbeiter zu Hause. Mit Truppenwerbungen erlangten Militärunternehmer wie der spätere Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann (um 1435–1489) die Gunst ausländischer Kriegsherren und finanzierten mit deren Entschädigungen (Pensionen) ihren sozialen Aufstieg.

Die erste Phase bezahlten eidgenössischen Kriegertums warf enorme innere Ordnungsprobleme auf. Die eidgenössischen Obrigkeiten hatten keine Kontrolle über die davonlaufenden Krieger, sodass sich ihre Bürger und Untertanen mitunter bei verfeindeten Kriegsherren engagierten und sich im Feld gegenüberstanden. So liefen nach der Schlacht von Nancy und dem Tod Karls des Kühnen 1477 die arbeitslos gewordenen Krieger aus den Orten sowohl dem König von Frankreich als auch Maria von Burgund (1457–1482) und deren Gemahl Maximilian von Habsburg zu, die um den Besitz der Freigrafschaft Burgund kämpften. Kaum erinnert wird auch die Tatsache, dass Krieger aus eidgenössischen Orten in der Schlacht bei Murten 1476 auch im Heer Karls des Kühnen anzutreffen waren. Die Versuche der Obrigkeiten, mit Reislauf- und Pensionenordnungen das Geschäft mit dem bezahlten Kriegen zu regulieren und die militärische Gewalt in der Hand der Obrigkeit zu monopolisieren, scheiterten in dieser Phase an den ökonomischen Interessen des gemeinen Mannes wie auch der Elite. Gleichzeitig sorgten die sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten des Reislaufs für Unmut in der Bevölkerung: Bauern und Handwerker beklagten den Mangel an Arbeitskräften; die Hinterbliebenen der Gefallenen und die Angehörigen der physisch und psychisch angeschlagenen Rückkehrer litten unter zerrütteten Familienverhältnissen. Die gesellschaftliche Integration gewalterfahrener Männer bereitete Schwierigkeiten. Weil die Gewinne und Kosten des Geschäfts mit dem bezahlten Kriegen sozial sehr ungleich verteilt waren, brachen 1513–1516 in mehreren eidgenössischen Kantonen massive Protestbewegungen der Untertanen gegen die städtischen Räte aus, die nur dank weitgehenden Konzessionen der Obrigkeiten an die Aufständischen und gegenseitiger militärischer und politischer Hilfe der verbündeten Orte beigelegt werden konnten.

Phase 2 (um 1520/50 bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts): Um die problematischen Folgen des ungeordneten Reislaufs in den Griff zu bekommen und die politische Kontrolle über dieses Geschäft durchzusetzen, ergriffen die eidgenössischen Obrigkeiten Massnahmen. Effizienter als die Verbote des unerlaubten Wegziehens in fremde Kriege waren diesbezüglich die Sold- und Allianzverträge mit den ausländischen Kriegsherren. Die Orte erkannten, dass sie den heimischen Söldnermarkt nur über Verträge mit den ausländischen Kriegsherren unter ihre Kontrolle bringen konnten. Wollten sie Kapital aus dem Soldgeschäft schlagen, mussten sie verhindern, dass die Kriegsherren auch ohne ihre Zustimmung zu Kriegern kamen. Langfristige Verträge zwischen Abnehmern und Anbietern regelten die politischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Soldgeschäfts. Solche Allianzen und Kapitulationen bildeten seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts und bis zum Ende der fremden Dienste die Grundlage für das Soldgeschäft der eidgenössischen Orte. Die wichtigste und dauerhafteste Allianz war jene mit Frankreich, die 1521 erstmals geschlossen und 1777 ein letztes Mal vor der Entlassung der Schweizer Regimenter in Frankreich 1792 erneuert wurde.

Die Allianzen bestimmten die gemeinsamen sicherheitspolitischen Interessen, regelten die wechselseitigen Leistungen der Partner und definierten den Bündnisfall, der die Verbündeten zu militärischer Hilfe verpflichtete. Kapitulationen legten die Ernennung der Offiziere, die Termine der Musterungen und Soldzahlungen, die Höhe des Solds, die Dauer des Dienstes, die Gerichtsbarkeit über die Truppenangehörigen, deren Religionsausübung im Ausland und anderes mehr fest.

Mit der Kontrolle über das Soldgeschäft mit dem Ausland festigten die politischen Eliten in den Orten ihre Vorherrschaft im Innern. Die Ratsgremien in den Orten schlugen die Kandidaten für die Offiziersstellen vor und verteilten diese Posten zunehmend exklusiv an Angehörige von Ratsgeschlechtern. Der Offiziersdienst in einer Kompanie in fremden Diensten diente männlichen Angehörigen aus Ratsfamilien als Warteposition und Lehrzeit bis zur Wahl in den Rat und damit in ein einträgliches Amt zu Hause. Für die führenden Familien wurde das Militärunternehmertum – die operative Verantwortung für die Aufstellung, Ausbildung und Führung grösserer Verbände (Regiment, Kompanie) im Ausland – zu einer interessanten Tätigkeit, die neben der Aussicht auf Gewinn auch wertvolle soziale Kontakte verschaffte.

Die aufkommende Artillerie und die zunehmende Bedeutung langer Belagerungen von befestigten Plätzen veränderten den Charakter des Solddienstes. Die neue Kriegsführung erforderte die zunehmende Disziplinierung der Krieger im Rahmen einheitlicher, uniformierter Truppenverbände. Die Dienstzeiten waren nach wie vor befristet, dauerten nun aber deutlich länger als früher. Im Dreissigjährigen Krieg betrugen sie schon mehrere Jahre.

Die Schweizer Reformatoren verliehen der Kritik an der Reisläuferei eine Wendung ins grundsätzlich Religiös-Moralische. Die Interessengegensätze zwischen den traditionell stärker im Soldgeschäft engagierten Inneren Orten und den Städteorten waren eine Ursache für die Glaubensspaltung und führten zum Zweiten Kappeler Krieg 1531 zwischen den altgläubigen Orten der Innerschweiz und den reformierten Städten Zürich und Bern. Die reformierte Geistlichkeit blieb fortan der schärfste Kritiker der fremden Dienste, was mit ein Grund war, dass Bern und Zürich erst 1582 beziehungsweise 1614 der Allianz mit Frankreich beitraten.

Phase 3 (Mitte des 17. bis Mitte des 18. Jahrhunderts): Das 17. Jahrhundert und die beiden ersten Drittel des 18. Jahrhunderts sind in der Geschichte Europas eine Zeit fast ununterbrochener Kriege. Die Grossmächte begannen seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit dem Aufbau stehender Heere. Mit dem Wandel der Kriegstechnik wurden die Soldaten mit Gewehren mit aufpflanzbaren Bajonetten für den Nahkampf ausgerüstet. Die Taktik des Schlachthaufens mit Kurzwaffen und Langspiessen war definitiv überholt. Für die Schlacht wurden die Fusstruppen in kleinere Einheiten eingeteilt und auf lange Kampflinien ausgedünnt, damit diese dem Feuer der Artillerie möglichst wenig Angriffsfläche boten. Diese linienförmigen, lang gezogenen Verbände mussten im Gefecht auf Kommando mechanisch genaue Bewegungen ausführen, die in Friedenszeiten in der Garnison mit unablässigem Exerzieren und Drill eingeübt wurden. Die militärischen Einheiten wurden grösser, die Dienstdauer länger und genau festgelegt. Strengere Dienstreglemente betonten Rangordnung und Disziplin. Hatte die Beute lange einen Teil der Entlöhnung des Söldners abgegeben, so setzte sich das Verbot der Plünderung immer mehr durch.

Die Allianzen im Allgemeinen und das Soldgeschäft im Besonderen waren seit dem 17. Jahrhundert zunehmend mit strukturellen Problemen konfrontiert. Die exorbitanten Kosten für den Unterhalt der stehenden Heere und für die zahlreichen Kriege belasteten die Grossmächte. Immer häufiger blieben die jährlichen Pensionen an die Orte und deren politische Elite aus, oft erhielten Offiziere und Soldaten in den Schweizer Regimentern ihren Sold nicht oder nur verspätet. Bisweilen nahmen die ausländischen Kriegsherren selbst bei den Orten und bei Privatpersonen in der Eidgenossenschaft Kredite auf, um dringlichsten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In die Lücke sprangen in solchen Situationen seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch Bankiers und Financiers, die in der Lage waren, kurzfristig grosse Summen Bargeld an die Truppen im Feld zu liefern und damit zu verhindern, dass die Verbände meuterten und kampfunfähig wurden. In der Kriegsfinanzierung betätigten sich auch Financiers aus Schweizer Handelsstädten, so etwa die St. Galler Familie Högger in Frankreich unter Ludwig XIV.

Die Kriegsherren intensivierten wegen der enorm steigenden Militärausgaben die bürokratische Kontrolle über ihre ausländischen Truppenverbände und schränkten die unternehmerische Freiheit der Soldunternehmer ein. Mit ausgabenseitiger Rationalisierung, das heisst durch die verschärfte Ausbeutung ihrer Soldaten, reagierten die Regiments- und Kompanieinhaber auf die sinkenden Gewinnmargen und auf steigende Werbekosten. Der Solddienst wurde auch für die Soldaten finanziell unattraktiver, weil die Handwerker- und Arbeiterlöhne in der Heimat nun vielfach höher lagen als der Sold. Die Militärunternehmer bekundeten zunehmend Mühe, die vertraglich vereinbarten Truppenbestände für die Kriegsherren zu rekrutieren, zumal die Zahl der Deserteure sehr hoch war. Zahlreiche Söldner nahmen Reissaus, sobald sie ihren ersten Sold, das sogenannte Handgeld, erhalten hatten, oder sie machten sich auf den Feldzügen davon. Es mehrten sich Zwangsrekrutierungen: Bettler und Landstreicher wurden verhaftet und in die fremden Dienste abgeschoben, junge Männer gerieten bei Trink- und Tanzgelagen in die Fänge professioneller Werbeagenten. Längst nicht mehr alle Soldaten in Schweizer Regimentern stammten im 18. Jahrhundert denn auch tatsächlich noch aus der Schweiz. In den bernischen Soldeinheiten stammte jeder Vierte nicht mehr aus dem Corpus helveticum. Der Anteil der Ausländer stieg jeweils dramatisch an, wenn es in den Krieg ging: Während des Siebenjährigen Kriegs stieg ihr Anteil im bernischen Regiment in Frankreich von 37 Prozent (1757) auf 56 Prozent (1763) an.11 Der hohe Ausländeranteil bereitete den Militärunternehmern Kopfzerbrechen, tolerierten doch die Kriegsherren in den Schweizer Einheiten höchstens ein Drittel Nichtschweizer. Die französische und die niederländische Militärverwaltung weigerten sich, Nichtschweizern den höheren Sold für Schweizer Soldaten zu zahlen. Gewiefte Militärunternehmer führten deswegen mitunter auch Lombarden als Tessiner Untertanen oder Schwaben als Thurgauer Untertanen in ihren Kompanielisten, weil diese Ausländer sich nur schwer von Eidgenossen unterscheiden liessen.

Politisch-diplomatische Schwierigkeiten verursachten die sogenannten Transgressionen, das heisst vertragswidrige Einsätze der eidgenössischen Truppen in fremden Diensten. So waren Bern und Frankreich 1671 zwar übereingekommen, dass die zwölf bernischen Kompanien in französischen Diensten nicht gegen protestantische Mächte eingesetzt werden durften, doch führte sie König Ludwig XIV. von Frankreich dessen ungeachtet schon im Jahr darauf in einen Angriffskrieg gegen die Niederlande, und Bern protestierte vergeblich. Andere Kapitulationen untersagten den Einsatz von Schweizer Truppen in Offensivkriegen und beschränkten ihn auf die Verteidigung des Territoriums des Kriegsherrn. Auch darüber setzten sich selbstbewusste Monarchen wie Ludwig XIV. hinweg, was dazu führen konnte, dass sich im Feld Schweizer Regimenter bekämpften. Traurige Berühmtheit erlangte in dieser Beziehung die Schlacht von Malplaquet (11. September 1709) im Spanischen Erbfolgekrieg, in der sowohl aufseiten der französischen Armee als auch aufseiten der antifranzösischen Allianz Schweizer Regimenter fochten und die Berner Patrizierfamilie von May hüben wie drüben mit einem eigenen Regiment involviert war. Die eidgenössische Tagsatzung reagierte. Sie drohte Offizieren und Soldaten künftig mit Sanktionen, wenn sie sich offensiv gegen Mächte verwenden liessen, die mit einzelnen Kantonen verbündet waren. Ereignisse wie Malplaquet offenbarten die politischen Konsequenzen einer schwachen, unkoordinierten Aussenpolitik der eidgenössischen Orte, deren Eliten die partikularen Interessen letztlich höher gewichteten als jene der eidgenössischen Nation, die als solche noch kaum eine handlungsleitende Kategorie im politischen Denken der Elite darstellte. Finanzprobleme und Transgressionen waren dafür verantwortlich, dass sich die Verlängerung der Allianzen – insbesondere jener mit Frankreich – seit der Mitte des 17. Jahrhunderts schwierig gestaltete. Es bedurfte jahrelanger diplomatischer Verhandlungen, bis Frankreich und die 13 Orte ihre Allianz 1663 ein weiteres Mal verlängerten.

Im 18. Jahrhundert kam die Kritik reformerisch-aufgeklärter Kreise auf, die den Solddienst nicht mehr aus moralisch-religiösen, sondern aus bevölkerungs- und wirtschaftspolitischen Gründen ablehnten. Sie tadelten den Export junger Männer als Verlust wertvoller Arbeitskräfte für die heimische Wirtschaft und Gesellschaft. Die fremden Dienste galten diesen Reformkreisen als Zeugnis einer schlechten Regierung, die sich zu wenig um die Verbesserung der Lebensverhältnisse im eigenen Land bemühte.

Phase 4 (Mitte des 18. Jahrhundert bis zum Ende des Ancien Régime respektive bis Mitte des 19. Jahrhunderts): Das Leben in den Garnisonen prägte den Alltag der Söldner in der längeren Friedensperiode seit den frühen 1760er-Jahren. Die durchschnittlichen Dienstzeiten dauerten immer länger. Im Stichjahr 1792 hatte die Hälfte der Soldaten im Freiburger Regiment Diesbach mehr als sechs Jahre gedient. Darunter befanden sich zahlreiche Männer, die schon mehr als 20 Jahre bei der Truppe verbracht hatten. Wer sich so lange im Ausland aufhielt, kehrte nach der Entlassung aus dem Dienst nicht unbedingt in die Schweiz zurück. Viele blieben im Ausland, heirateten und gingen einer zivilen Tätigkeit nach. Viele der in der Region Paris stationierten Soldaten der Schweizergarde arbeiteten nach ihrer Dienstentlassung als Türsteher, Hausmeister, Gastwirte, Schneider, Schuhmacher oder Küster – Tätigkeiten, denen sie schon als Garnisonssoldaten in Friedenszeiten nachgegangen waren, um ihr Einkommen aufzubessern. Dabei hatten sie vom rechtlichen Sonderstatus der Schweizer Regimenter in Frankreich profitiert. Weil Schweizer Söldner keine Umsatzsteuer auf Wein bezahlten, betätigten sie sich gerne als Cafetiers und Beizer oder spannten mit einheimischen Gewerbetreibenden zusammen, welche über diese Mittelsmänner günstig Wein einkauften. Wie sehr die lange Dienstdauer die Bindung der Söldner an die alte Heimat lockerte, zeigte sich bei der Abdankung der Schweizer Regimenter durch die französische Nationalversammlung 1792. Allein von den 1500 Angehörigen des Schweizer Garderegiments traten 350 Mann in die reguläre französische Armee über und beteiligten sich fortan am Krieg der Französischen Republik gegen die Koalition der europäischen Monarchen.

Die Französische Revolution brachte das Ende der fremden Dienste. Söldnerheere erschienen im Zeitalter der Nationalarmeen mit allgemeiner Wehrpflicht und mit der Massenmobilisierung («levée en masse») der Staatsbürger als fragwürdig und überholt. Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft lebte die Tradition der fremden Dienste in der Restauration nochmals für kürzere Zeit auf (Sardinien-Piemont bis 1815, Grossbritannien bis 1816, Spanien bis 1823, Niederlande bis 1829, Frankreich bis 1830, Neapel bis 1859). Die liberal-radikalen Kräfte in der Schweiz verurteilten jedoch den Solddienst als eine der souveränen Republik unwürdige Erscheinung des Ancien Régime und verboten neue Kapitulationen in der Bundesverfassung 1848 und per Gesetz 1859.

Zivile Arbeitsmigration

Im Unterschied zu den Söldnern in fremden Diensten sind die zivilen Arbeitsmigranten der frühen Neuzeit im allgemeinen historischen Bewusstsein viel weniger gegenwärtig. Dies hat mehrere Gründe: Die historische Erinnerung an die fremden Dienste wurde im 19. und 20. Jahrhundert besonders von Nachkommen von Militärunternehmern und Offizieren aus dem Ancien Régime wachgehalten, die als Militär- und Kriegshistoriker neben der Familienmemoria auch das im Zeitalter des Nationalismus und Militarismus verbreitete Interesse an Militaria bedienten. Paul de Vallières Buch «Honneur et Fidélité» (1. Aufl. 1914), ein frühes Standardwerk zu den Schweizer fremden Diensten, wurde zu Beginn des Zweiten Weltkriegs ausdrücklich zur Stärkung des eidgenössischen Wehrwillens neu aufgelegt und erhielt Einführungen von General Henri Guisan (1874–1960) und Oberstkorpskommandant Ulrich Wille (1877–1959). Eine solch prominente Erinnerungstradition vermochte die zivile Arbeitsmigration wohl auch deshalb nicht zu stiften, weil sie nicht einen einzigen Berufsstand, sondern ganz verschiedene Tätigkeitsfelder berührte, und weil sie kein Massenphänomen, sondern das unspektakuläre Werk von Einzelpersonen und kleinen Gruppen war. Zivile Arbeitsmigranten waren vielfach als Spezialisten und Experten ihres Metiers unterwegs und fanden dank ihren handwerklichen und gewerblichen Fertigkeiten, ihres künstlerischen Talents, ihres Wissens oder ihren pädagogischen und kulturellen Kompetenzen ein Auskommen im Ausland. Die Weltläufigkeit und hohe Anpassungsfähigkeit dieser zivilen Arbeitsmigranten korrigieren verbreitete Vorstellungen: Zum einen widerlegen sie das Stereotyp einer ländlich-bäuerlichen, schollenverhafteten und wenig mobilen Schweiz, und zum anderen hinterfragen sie besonders die Vorstellung einer Bergwelt, in der die Menschen fernab von den dynamischen gesellschaftlichen Zentren und kulturellen Brennpunkten ein eingezogenes, bescheidenes Leben in den Bahnen der immer gleichen Gewohnheiten fristeten.

ZUCKERBÄCKER AUS GRAUBÜNDEN

Die Bündner Zuckerbäcker und ihre Bedeutung für die Verbreitung des Geschäfts mit Süssigkeiten und Kaffee quer durch das Europa des 17. bis 19. Jahrhunderts stellen eines der sonderbarsten und faszinierendsten Kapitel der schweizerischen Migrationsgeschichte dar. In hohem Mass erklärungsbedürftig ist dieses Geschäft, weil die Zuckerbäcker aus Graubünden eine Ware verkauften, die in ihrer Heimat kaum bekannt war. Kaffee und Zucker mussten als Kolonialwaren von weit her eingeführt werden. Bis weit ins 18. Jahrhundert galten sie aus christlich-moralisierender Sicht als verwerfliche Genussmittel, in ökonomischer Hinsicht aber als unnötige, teure Konsumgüter, die nicht für die breite Bevölkerung bestimmt waren.

Die Bündner Zuckerbäcker trafen den Geschmack einer kaufkräftigen adeligen und bürgerlichen Oberschicht in den Grossstädten des 18. und 19. Jahrhunderts, wo damals die Kaffeehauskultur aufkam. Als öffentlicher Raum unterschied sich das Kaffeehaus von den herkömmlichen Wirtshäusern, wo hauptsächlich Alkohol getrunken wurde. Im Kaffeehaus traf sich die gehobene Gesellschaft zur Erholung, zur Lektüre, zum Gespräch und zum Spiel. Dazu trank man Kaffee und verspeiste Fein- und Süssgebäck, womit man sich symbolisch von den Arbeitern und Handwerkern abhob, die sich solchen Luxus nicht leisten konnten.

Die Anfänge des Bündner Zuckerbäckergewerbes liegen im Venedig des 17. Jahrhunderts. Seit der Bündner Eroberung des Veltlins 1512 grenzten die Drei Bünde und die Republik Venedig in den Bergamasker Alpen aneinander. Die beiden Staaten unterhielten enge wirtschaftliche und politische Beziehungen. 1603 schlossen sie ein Bündnis, das den Bündnern gestattete, sich als Gewerbetreibende in Venedig niederzulassen. Schon 1612 hielten sich über 300 Bündner in der Lagunenstadt auf, wo sie sich zu einem frühen Zeitpunkt als Verkäufer von Kaffee betätigten. Aufgrund seiner führenden Rolle im Handel mit der Levante war Venedig ein Einfallstor für den «Türkentrank» im westlichen Europa; ein erstes Kaffeehaus wurde schon 1647 eröffnet. Dass sich die Bündner in Venedig auf das Gewerbe mit Kaffee und Backwaren spezialisierten, mochte damit zusammenhängen, dass ihnen dieses Gewerbe ein Betätigungsfeld eröffnete, das die eingesessenen Zünfte noch nicht besetzt hatten.

Das Geschäft der Bündner mit Süssigkeiten und Kaffee in Venedig florierte, bis die Serenissima die Bündner Handelsund Gewerbeprivilegien 1766 aufhob. Die Bündner Regierung hatte Venedig vor den Kopf gestossen, weil sie 1763 ein Bündnis mit dem habsburgisch-österreichischen Mailand abgeschlossen hatte. Venedig kündigte 1764 die Allianz mit den Drei Bünden, sodass 1766 3000 Bündner Kaufleute und Gewerbetreibende die Stadt verlassen mussten.12 Da es damals in Graubünden weder Grossstädte noch Kaffeehäuser gab, zogen viele ausgewiesene Zuckerbäcker in die Städte Deutschlands (Berlin, Leipzig, Dresden), Polens, des Baltikums (Riga), Österreich-Ungarns und Russlands. Warschau wurde ein Zentrum des Bündner Konditoreigewerbes, von wo aus es sich im 19. Jahrhundert in zahlreiche weitere Städte des russischen Zarenreichs ausbreitete. St. Petersburg wurde für die Bündner Zuckerbäcker die zweite wichtige Niederlassung in Osteuropa. Wiederum andere wanderten im 18. und 19. Jahrhundert nach Süden und Westen, wo Marseille und die aufstrebenden französischen Atlantikhäfen neben den italienischen Städten häufige Destinationen waren.

Im europaweiten Bündner Zuckerbäcker- und Kaffeehausgewerbe gaben Familien aus dem Puschlav (Mini, Semadeni), aus dem Oberengadin (Josty, L’Orsa, Zamboni) und Unterengadin (Arquint), aus Davos (Branger, Isler, Wolf) und dem Bergell (Castelmur), aus dem Hinterrheintal (Caviezel) sowie dem Safiental (Gredig, Zinsli) den Ton an. Ihr Gewerbe blieb insofern bemerkenswert, als sie dieses bis zum Aufkommen des Tourismus in Graubünden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nur im Ausland ausübten. Zu Hause wurden keine Zuckerbäcker benötigt. Das ganze Gewerbe – von der Ausbildung der Lehrlinge und der Absolvierung der Gesellenzeit über die Tätigkeit der selbständigen Meister und Besitzer eines oder mehrerer Betriebe – spielte sich ausschliesslich im Ausland ab. Dennoch wurden die Beziehungen zur Heimat vielfach über Generationen hinweg aufrechterhalten und bestimmten so das Migrationsverhalten der Bergbevölkerung. Die Gewerbetreibenden in der Fremde zogen junge Landsleute und Verwandte als Lehrlinge nach. Sie heirateten Bündnerinnen, schickten ihre Kinder zur Ausbildung in die Schweiz und kehrten bisweilen als erfolgreiche Unternehmer nach Graubünden zurück, wo sie sich in repräsentativen Alterssitzen niederliessen, politische Ämter in Gemeinde und Kanton übernahmen oder als Pioniere im aufstrebenden Tourismus aktiv wurden.

HANDWERKER, GEWERBETREIBENDE UND HÄNDLER AUS DEN SÜDALPINEN TÄLERN

Die Wanderungs- und Laufbahnmuster der Zuckerbäcker aus Graubünden lassen sich auch bei anderen Handwerkern und Gewerbetreibenden aus den südalpinen Tälern des Tessins und Graubündens nachweisen. Zahlreiche Berufsgruppen betrieben dort eine saisonale oder lebenszyklische Wanderarbeit, die keine Besonderheit dieser heute schweizerischen Gebirgsgegenden, sondern grundsätzlich im ganzen Alpenraum von den Karnischen Alpen im Nordosten Italiens bis in die Täler der französischen Haute-Dauphiné verbreitet war. Aus den Bergtälern zogen zahlreiche Arbeitskräfte in die Ebene und kehrten jeweils nach einigen Monaten oder Jahren in ihre Bergdörfer zurück. Über die Migration pendelte sich ein intensiver Austausch von Dienstleistungen und Gütern zwischen den Bergen und den Städten der Tiefebene ein.

In ganz unterschiedlichen Gewerben wurde diese weiträumige Arbeitsmigration praktiziert, wobei sich einzelne Regionen auf bestimmte Tätigkeiten spezialisierten. Schon im 15. Jahrhundert tauchten Gepäckträger aus dem Bleniotal, dem Locarnese und der Leventina in Mailand, Genua und in der Toscana auf. Aus dem Onsernonetal kamen vor allem Hutmacher, während unter den Auswanderern aus dem Verzascatal, aus Minusio, Intragna und dem Misox die Kaminfeger stark vertreten waren. Das Bleniotal war im 18. und 19. Jahrhundert mit seinen Schokoladefabrikanten und -händlern sowie Marronibratern, die ihre Ware in Oberitalien, Frankreich, England, Holland und Deutschland absetzten, besonders im Konsumgütersektor stark vertreten.

Die Städte und Territorien Italiens waren aus politischen und kulturellen Gründen das erste Auswanderungsziel. Wirtschaftlich, kulturell und politisch-herrschaftlich gehörten die südalpinen Täler des Tessins zum Einflussbereich lombardischer Herrschaften. Erst im 15. Jahrhundert griffen die Innerschweizer Orte über den Gotthard nach Süden aus. Ihre Expansion wurde mit der Eroberung des Luganese, Locarnese und Mendrisiotto (1512/17) und dem Verzicht des Herzogtums Mailand auf diese Gebiete abgeschlossen. Schon im 16. Jahrhundert richteten Wanderarbeiter ihre Ziele auch nach Norden und Osten aus und waren seitdem je nach Gewerbe in Frankreich und den Niederlanden, in Deutschland, Österreich-Ungarn, Böhmen, Mähren und Polen anzutreffen.

Beobachtungen zur Wanderarbeit der Gepäckträger, Transportarbeiter sowie der Kaminfeger sollen diese allgemeinen Feststellungen veranschaulichen.

Gepäckträger und Transportarbeiter aus dem Locarnese waren in den grossen Häfen von Genua, Livorno und Pisa tätig, wo sie sich erfolgreich gegen Konkurrenten aus dem Bergamaskerland und Veltlin behaupteten. Im Hafen von Livorno knöpften die 50 Gepäckträger aus dem Locarnese (Rasa, Ronco, Losone) 1631 ihren Konkurrenten das Monopol gegen eine Jahresgebühr von 1750 Dukaten ab und willigten ein, ohne Ehefrauen im Zollgebäude des Hafens zu leben und nicht ohne obrigkeitliche Bewilligung in die Heimat zurückzukehren. Sie behaupteten das erbliche und lukrative Monopol auf die Verladearbeiten bis 1847.

Die Misoxer Kaminfeger stiegen in Wien im 17. und 18. Jahrhundert auf, als die Bevölkerung dieser Metropole von etwa 130 000 Einwohner (1720) auf 260 000 Einwohner (1818) anwuchs. In Grossstädten wie Wien ordneten die Behörden aus feuerpolizeilichen Gründen frühzeitig das regelmässige Fegen der Kamine an. Das Wiener Kaminfegergewerbe florierte nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Kaminfeger zünftisch-korporativ organisierten und feste Bezirke untereinander aufteilten. Die Zunftmeister konnten bis ins 19. Jahrhundert die Zahl der Meisterstellen auf 18 beschränken und damit die Marktverhältnisse kartellisieren. In der habsburgischen Residenz behaupteten mehrere Kaminfegerfamilien aus dem Misox eine starke Position. 30 Männer aus der Familie Martinola aus Soazza waren dort zwischen dem späten 17. und der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts tätig. 28 Kaminfeger aus der Familie Toscano aus Mesocco schafften es bis zur Meisterschaft. Zwischen 1775 und 1860 stellten die zugewanderten Meister aus Soazza und Roveredo fast ausschliesslich die Vorstände der Kaminfegerzunft in Wien. Das angesehene Amt des kaiserlichen Hofrauchfangkehrers bekleideten zwischen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und dem Jahr 1826 ausschliesslich Meister aus Soazza. Der Hofkaminfeger hatte alle Gebäude der kaiserlichen Verwaltung unter sich. Das Amt brachte nicht nur einen hohen Verdienst, sondern auch grosses Prestige ein.

Die in Wien lebenden Kaminfeger aus dem Misox standen in regem Austausch mit ihren Familien zu Hause. Das Beziehungs- und Kommunikationssystem funktionierte über die weite Entfernung in beide Richtungen. Es etablierte sich eine langfristig stabile Migrationstradition innerhalb eines Dorfes oder gar innerhalb derselben Familie, wie der Fall der Familie Toscano zeigt, die zwischen der Mitte des 18. und der Mitte des 19. Jahrhunderts 31 junge Männer nach Wien in die Lehre schickte. Für die anhaltenden Verbindungen zwischen Wien und dem Misox spricht auch die Tatsache, dass viele Wiener Gewerbler in der Heimat Grund und Boden in ihrem Besitz behielten und sich damit die Option der Rückwanderung offenhielten. Von der Verbundenheit mit der Heimat zeugten auch Schenkungen und Erbschaften der Wiener Familien für ihre Verwandten sowie fromme Legate für kirchliche Einrichtungen im Misox. Die Wanderungen der Misoxer Kaminfeger waren offenbar eine Mischung von lebenszyklischer Wanderung und permanenter Auswanderung. Für die einen beschränkte sich der Aufenthalt in Wien auf eine bestimmte Lebensphase, andere liessen sich dort dauerhaft nieder.

Ganz anders getaktet waren die Bewegungen der saisonal migrierenden Gepäckträger, Hutverkäufer, Marronibrater oder Bauarbeiter. Diese Saisonarbeiter hielten sich jeweils etwa ein halbes Jahr in der Fremde auf, kehrten dann in ihre Dörfer zurück, um im Jahr darauf wieder loszuziehen. Für mehrere Monate entleerten sich die betroffenen Tessiner Dörfer von ihren Männern, und die Frauen, Kinder und Alten blieben unter sich. Vermutlich bestanden diese Wanderzyklen schon im 16. Jahrhundert. Je nach Branche und regionaler Herkunft überwogen die Sommerwanderer, die jeweils zwischen März und Mai auszogen und im November oder Dezember zurückkehrten, oder die Winterwanderer, die zwischen Herbst und Frühling landesabwesend waren. So waren die Tessiner Bauarbeiter allgemein im Sommerhalbjahr von zu Hause weg, während die Männer aus den Alpentälern des Sopraceneri ihre Dörfer im Winter verliessen.

Die saisonale Wanderung war eine verbreitete gesellschaftliche Erscheinung. Einträge der Priester in den Kirchenbüchern geben für bestimmte Stichjahre einen Eindruck vom Ausmass der Auswanderung: In Mezzovico waren 1677 65 Prozent der erwerbsfähigen Männer (15–64 Jahre) bei der Erhebung nicht im Land. Im Bleniotal, wo im Jahr 1743 insgesamt 1741 Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren lebten, waren zum Zeitpunkt der Erhebung 815 Männer (56%) landesabwesend. In einzelnen Blenieser Gemeinden lag dieser Anteil wesentlich höher. So waren 1743 in Leontica 92 von 99 Männern, in Olivone 217 von 260, in Buttino 30 von 34, in Campo 42 von 53 und in Torre 24 von 30 Männern nicht zu Hause.13 Auch wenn diese Zahlen für das Bleniotal besonders hoch sind und in anderen Gemeinden nur zwischen 11 und gut 21 Prozent der Männer im erwerbsfähigen Alter als Saisonarbeiter wanderten, bleibt allgemein festzuhalten, dass die saisonale Wanderung das soziale, ökonomische und kulturelle Leben dieser Tessiner Dörfer wesentlich prägte.

Welche ökonomische Logik lag den saisonalen Wanderungen zugrunde, und welche Folgen hatte diese für den Lebensalltag der Wandernden und der Zuhausebleibenden? Die Wanderung bildete das eine tragende Element einer Haus- und Familienwirtschaft, die ihre Subsistenz aus zwei Quellen bestritt. Die Männer brachten aus der Fremde Geldeinkünfte nach Hause, die sie in der Heimat nicht erwerben konnten, weil das Tessin nur wenig urbanisiert und kommerzialisiert war. Abgesehen vom fruchtbaren, flachen Mendrisiotto war das Tessin mit seinen vielen Tälern, Hügel- und Berglandschaften stark auf die Subsistenzlandwirtschaft ausgerichtet. Mit dem Geldeinkommen der Wanderarbeiter kauften sich die Haushalte Nahrungsmittel und Güter, die im Tessin nicht oder nicht in hinreichender Menge produziert wurden, vornehmlich Wein, Getreide und Salz, und sie bezahlten damit ihre Abgaben und Gebühren. Flüssiges Geld alimentierte zudem das lokale Kreditwesen und den Immobilienmarkt. Komplementär zu diesem geldwirtschaftlich-kommerziellen Pol der lokalen Ökonomie agierten die Frauen und übrigen Angehörigen des Haushalts, die zu Hause blieben. Sie bewirtschafteten die Felder, besorgten das Vieh und betrieben Sammelwirtschaft in den Wäldern. Sie produzierten die meiste Nahrung, die der Haushalt im Jahreslauf konsumierte. Männer und Frauen trugen je auf ihre Weise zur Subsistenz von Familie und Haushalt bei. Das saisonale Ausströmen der Männer erfolgte keineswegs aus der Not heraus, sondern war vielmehr in eine komplementäre Familienökonomie mit geschlechterspezifischer Rollen- und Arbeitsteilung eingebunden. Diese Verbindung von saisonalem Wandergewerbe und Subsistenzlandwirtschaft löste sich erst gegen Mitte des 19. Jahrhunderts auf, als sich mit der Massenauswanderung nach Übersee neue Möglichkeiten eröffneten.

Die duale Familienwirtschaft hat die Tessiner Täler in vielfältiger Hinsicht geprägt. Sie bestimmte die Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen und den Zyklus der sozialen Reproduktion der Haushalte. Die Frauen trugen mit einer hohen Arbeitsbelastung die familiale Haus- und Landwirtschaft, was ihnen eine hohe Eigenverantwortung und Selbständigkeit verschaffte. Die Wanderungen der Männer strukturierten den Rhythmus der Heiraten und Geburten. Wo Winterwanderung vorherrschte wie im Bleniotal, wurde im Juni und Juli geheiratet, obwohl in diesen Monaten die anstrengenden Heuarbeiten anfielen. Die Kinder kamen im März und April des darauffolgenden Jahres zur Welt. Die letzten Monate der Schwangerschaft fielen damit günstigerweise in die Winterzeit, wo die Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft vergleichsweise gering war. Die Sommerwanderer heirateten dagegen im Januar und Februar, die Geburten der Kinder häuften sich zwischen August und November. Auch das gesellschaftliche und politische Leben war auf die Wanderungen abgestimmt. Gemeindeversammlungen, Wahlen oder die Arbeiten im Gemeinwerk für die Ausbesserung von Kanälen, Wegen und Brücken fanden statt, wenn die Männer zu Hause waren.

Die meisten Wanderarbeiter und insbesondere die qualifizierten Baufacharbeiter waren für ihre berufliche Tätigkeit im Ausland auf eine gute Grundausbildung angewiesen. Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten waren erforderlich, um Arbeitsverträge abzuschliessen, mit den Angehörigen zu Hause brieflich in Kontakt zu bleiben und die eigenen Geschäfte in der Fremde zu betreiben. Deshalb verdichtete sich seit dem 16. Jahrhundert das Netz an Dorfschulen. 1630 zählte man in der italienischen Schweiz 52 Schulen. Die meisten lagen im Sottoceneri, woher die meisten Baufachleute stammten. Allerdings waren diese Dorfschulen allein für die Knaben – die künftigen Wanderarbeiter – bestimmt, die vom sechsten oder siebten Lebensjahr an die Schule besuchten, bevor sie in der Regel mit zwölf Jahren ein erstes Mal auszogen. Ihre frühesten Erfahrungen als Wanderarbeiter machten die jungen Männer gewöhnlich, wenn sie von älteren Verwandten oder Nachbarn angeworben oder mitgenommen wurden.

BAUFACHLEUTE UND KÜNSTLER

Die hoch qualifizierten Baumeister, Maler, Bildhauer, Steinmetzen und Bauarbeiter aus den Tessiner und Bündner Tälern verdienen bei der Betrachtung der Arbeitsmigration besondere Aufmerksamkeit. Schon im Mittelalter zogen sie aus den lombardischen Voralpen aus und waren auf den grossen Baustellen der sich stark entwickelnden Städte Italiens anzutreffen. Hauptsächlich stammten sie aus dem Sottoceneri – aus der Umgebung von Lugano, dem Malcantone und dem Mendrisiotto, die im frühen 16. Jahrhundert unter die Herrschaft der eidgenössischen Orte gelangten –, häufig auch aus dem Misox, das seit dem späten 15. Jahrhundert bündnerisch war.

Auch diese ausgeprägte Spezialistenwanderung war meist zeitlich befristet. Die Facharbeiter hielten sich für eine Saison oder wenige Jahre in der Ferne auf. Im Rhythmus von Auszug und Rückkehr entstanden enge Beziehungen zwischen den Bauherren in Italien und den Baufachleuten aus den südalpinen Tälern. Die Verbindungen der Wanderer zu ihren Dörfern blieben bestehen, sodass die heimatliche Verwandtschaft und Nachbarschaft über die Jahrhunderte hinweg das wichtigste Reservoir für die Rekrutierung und Ausbildung junger Facharbeiter bildeten. Auf diese Weise entstanden eigentliche Dynastien von Baufachleuten, die über Generationen hinweg auf bedeutenden Bauplätzen des Auslands anzutreffen waren: die Aprile, die wie die Casella, die Lombardo und die Solari aus Carona stammten, die Artari aus Campione beziehungsweise Arogno, die Baroffio aus Mendrisio, die Bossi aus dem Luganese und Mendrisiotto, die Cantoni aus dem Valle di Muggio, die Carlone aus Rovio, die Castelli, Porri und Tencalla aus Bissone, die Fontana aus Melide, die Lucchesi aus dem Luganese, die Oldelli aus Meride, die Pozzi aus Castel San Pietro und die Silva aus Morbio Inferiore, die Soldati aus dem Malcantone, die Somazzi aus Montagnola und Gentilino, die Taddei und Verda aus Gandria oder die Visconti aus Curio.

Warum gerade Männer aus diesen Regionen über besondere bautechnische Fertigkeiten verfügten, ist nicht eindeutig zu klären. Eine gewisse Plausibilität hat die Vermutung für sich, dass die Vorkommen verschiedener Steinarten in den südalpinen Tälern frühzeitig die Meisterschaft in der Steinbearbeitung gefördert haben. Der unternehmerische Erfolg dieser Baufachleute gründete darin, dass sie eigentliche Konsortien («maestranze») bildeten, die alle anstehenden Arbeiten auf grossen Baustellen erledigten. Der Baumeister übernahm die Leitung des Bauplatzes und brachte die Spezialisten zusammen, die er für die verschiedenen Bauetappen benötigte: Steinmetzen, Maurer, Maler, Bildhauer, Stuckateure. Die gemeinsame Herkunft und die Zusammenarbeit auf den Baustellen begründeten die korporative Organisation dieser in hohem Grad arbeitsteiligen Unternehmungen. Mit dem Zusammenschluss zu Gesellschaften und Bruderschaften wahrten die Baufacharbeiter ihre Rechte und Interessen gegenüber Bauherren und lokalen Behörden und leisteten sich Hilfe in materieller Not, bei Krankheit oder Tod in der Fremde.

Frühe Wirkungsstätten dieser Wanderarbeiter waren die Bauhütten der romanischen und gotischen Kathedralen in Modena, Bergamo, Parma, Trient oder Mailand. Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts boten Rom und Neapel, wo die Päpste und die spanischen Vizekönige eine intensive städtebauliche Tätigkeit entfalteten, interessante Aufträge in der Übergangsperiode von der Spätrenaissance zum Barock. Seit dem 16. Jahrhundert wandten sich Tessiner und Misoxer Baumeister auch nach Norden und Osten (Deutschland, Schweden, Polen, Böhmen). Ab etwa 1700 weitete sich ihr Aktionsradius bis nach Russland aus, wo sie bis weit ins 19. Jahrhundert einen beträchtlichen Einfluss auf die Repräsentationsarchitektur ausübten.

Die Baumeister der frühen Zeit sind namentlich nicht bekannt. Im Unterschied zu den Architekten, Bildhauern und Malern der Renaissance, die sich als unverwechselbare Künstler einen Namen machten, verstanden sich jene noch als Handwerker, die im Auftrag ihrer Bauherren tätig waren und namenlos blieben. Doch seit dem 16. Jahrhundert traten auch unter den Tessiner und Misoxer Baumeistern, Malern und Stuckateuren Künstlerpersönlichkeiten hervor, die mit ihren Werken in die europäische Architektur- und Kunstgeschichte eingingen.

Tessiner und Misoxer Baufachleute im Ausland (A: Architekt/Baumeister; B: Bildhauer; I: Ingenieur; M: Maler; S: Stuckateur) (Auswahl, 15.–19. Jahrhundert)14



Drei herausragende Tessiner Baumeister sollen hier stellvertretend für zahlreiche andere porträtiert werden. Ihre Bauten bestimmen noch heute das Stadtbild der Ewigen Stadt und Neapels.

Domenico Fontana (1543–1607) aus Melide kam als junger Stuckateur um 1563 nach Rom, wo er als Baumeister in die Dienste Papst Gregors XIII. (1502–1585, Papst ab 1572) trat. Die Begegnung mit Kardinal Felice Peretti, der als Sixtus V. (1521–1590, Papst ab 1585) Papst Gregor nachfolgte, förderte Fontanas Karriere massgeblich. Sixtus V. entfaltete eine intensive Bautätigkeit in Rom und beauftragte Fontana mit dem Bau der päpstlichen Paläste im Vatikan, Lateran sowie auf dem Quirinal. Er erneuerte die Wasserversorgung Roms und liess Wasser in die höher gelegenen Stadtteile führen, wofür Domenico Fontana – teilweise mit seinem Bruder Giovanni – Aquädukte und repräsentative Brunnen wie den Mosesbrunnen auf der Piazza San Bernardo errichtete.

Zusammen mit Giacomo della Porta (um 1532–1602) aus dem Melide gegenüberliegenden, heute italienischen Porlezza erbaute Fontana die Kuppel des Petersdoms. In einer bemerkenswerten Ingenieursleistung restaurierte er im Auftrag Sixtus’ V. die umgestürzten, zerbrochenen ägyptischen Obelisken aus dem antiken Rom, überführte sie innerhalb weniger Jahre auf den Petersplatz (1586), die Piazza S. Maria Maggiore (1587), die Piazza S. Giovanni in Laterano (1588) und die Piazza S. Maria del Popolo (1589), wo er sie als nunmehr geweihte Monumente neu aufstellte. Nach dem Tod seines päpstlichen Patrons und Förderers verlor Fontana seine Stellung am päpstlichen Hof und trat 1592 in den Dienst des Vizekönigs von Neapel, für den er die Hafenanlagen Neapels umbaute, Strassenbauprojekte leitete und ab 1600 den neuen königlichen Palast errichtete.

Carlo Maderno (Maderni) (1555/56–1629), Fontanas Neffe aus Capolago am Luganersee, durchlief eine nicht minder eindrückliche Karriere. Um 1576 holten die Onkel den 20-Jährigen nach Rom, wo sie ihn als Stuckateur und Steinmetz, später als Architekten und Ingenieur beschäftigten. Als Domenico Fontana Rom in Richtung Neapel verliess, übernahm Maderno die Leitung der Bauunternehmen seines Onkels in Rom. Als sein bedeutendstes Werk gilt die Vollendung des Petersdoms, dessen Langhaus und Fassade unter Papst Paul V. (1552–1621, Papst ab 1605) nach seinen Plänen errichtet wurden. Neben Kirchen baute Maderno Paläste für den römischen Kurienadel und prägte mit seinem Stil die neue Barockarchitektur Roms.

Das Beziehungsmuster zwischen Fontana und Maderno spielte auch in der nächsten Generation im Fall von Francesco Borromini (1599–1667) aus Bissone. Borromini war ein entfernter Verwandter Madernos und arbeitete seit 1619 unter dessen Leitung auf dem Bauplatz des Petersdoms. Auch Borromini errichtete wie seine Verwandten in Rom zahlreiche Sakral- und Profanbauten, wobei er insbesondere in der Gunst von Papst Innozenz X. (1574–1655, Papst ab 1644) stand. Sant’Ivo alla Sapienzia – die Kapelle der Römer Universität – zeigt mit dem Kontrast von konkaven und konvexen Formen und der in einer spiralförmigen Spitze endenden Kuppel exemplarisch die Ausgefallenheit und Originalität von Borrominis Architektur, die ihn zum grossen Gegenspieler von Gian Lorenzo Bernini (1598–1680), dem zweiten «Stararchitekten» Roms im 17. Jahrhundert, machte.

Baumeister aus der Familie Porri (Pario) aus Bissone fanden schon vor Mitte des 16. Jahrhunderts ihren Weg nach Schlesien, etwas später auch nach Norddeutschland, Polen und schliesslich nach Schweden, wo sie im Auftrag der Kirche, von Königen, Fürsten, Adel und Städten Sakralbauten, Schlösser, Rathäuser und Festungen im Stil der lombardischen Renaissance errichteten. Giacomo Porri († 1575) arbeitete 1569/70 mit dem Luganeser Baumeister Giovan Battista Quadro († um 1590/91) an der Erweiterung des Warschauer Königsschlosses. Giacomos Bruder Francesco († 1580) trat als königlicher Architekt in die Dienste von Johann III. Wasa von Schweden (1537–1592, König ab 1568), für den er die Schlösser von Uppsala und Stockholm baute.

Die Bautätigkeit von Tessiner Baumeistern in Polen setzte sich im frühen 17. Jahrhundert fort. Matteo Castelli (um 1560–1632) – ein Neffe Domenico Fontanas und Carlo Madernos – wurde 1613 von König Sigismund III. Wasa (1566– 1632, ab 1587 König von Polen) an den Hof nach Warschau berufen, nachdem er zuerst auf Madernos Bauplätzen in Rom als Bildhauer, Vorarbeiter und Planer gelernt und gearbeitet hatte. Castelli arbeitete am Bau des Warschauer Schlosses, eines der ersten Barockschlösser Mitteleuropas, welches den Einfluss der Architektur Fontanas und Madernos verrät. Castelli war es, der 1630 seinen Neffen Costante Tencalla aus Bissone (um 1590–1646) nach Warschau holte, nachdem dieser in der Römer Werkstatt Madernos in die Lehre gegangen war. In Warschau trat Tencalla in königliche Dienste ein und schuf neben zahlreichen Bauten 1644 als eines seiner wichtigsten Werke die Sigismundsäule, das Wahrzeichen Warschaus auf dem Schlossplatz der polnischen Hauptstadt.

Grosse Bedeutung für die Verbreitung des italienischen Barocks nördlich der Alpen kam seit dem späten 16. und frühen 17. Jahrhundert den Baumeistern und Stuckateuren aus dem Misox zu. In der Gegenreformation manifestierte der intensive barocke Sakralbau in der Schweiz, in (Süd-)Deutschland, Österreich, Böhmen und Polen das neu erstarkte Selbstbewusstsein der katholischen Kirche. Diese wurde zur wichtigen Auftraggeberin für Baumeister und Künstler, die die neue Formensprache des Barocks beherrschten. Wie ihre Tessiner Kollegen aus dem Sottoceneri empfahlen sich die Misoxer ihren Bauherren durch eine überlegene Bautechnik und die gute Organisation der Bauplätze. Sie operierten in Bautrupps, die sich der Grösse und den Anforderungen des jeweiligen Bauauftrags flexibel anpassten. Die gemeinsame Herkunft, vielfältige verwandtschaftliche Verbindungen und die häufige Zusammenarbeit bürgten für einen gut eingespielten Baubetrieb, der auch schwierige Aufgaben bewältigte.

Gilg Vältin beziehungsweise Giulio Valentini (um 1540 bis nach 1616) aus Roveredo wirkte in den letzten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts im schwäbisch-bayerischen Raum. Vermutlich ging bei ihm Hans Alberthal (um 1575/80 bis um 1657), auch bekannt als Giovanni Albertalli und ebenfalls aus Roveredo stammend, in die Lehre. Dieser war später unter anderem in Dillingen, Augsburg, Eichstätt, Innsbruck, schliesslich in Bratislava tätig und gilt als ein Wegbereiter des Barocks in Süddeutschland.

Hatte der Dreissigjährige Krieg die Bautätigkeit in Süddeutschland längere Zeit zum Erliegen gebracht, so setzte in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den Residenzen zahlreicher mittlerer und kleiner Fürstenstaaten ein eigentlicher Bauboom ein. Einige herausragende Repräsentanten sollen hier stellvertretend für diese Misoxer Baumeistertradition mit ausgewählten Bauten porträtiert werden.

Giacomo Angelini (1632–1714) – beziehungsweise Jakob Engel, wie er in Deutschland genannt wurde – aus San Vittore stand ab 1661 im Dienst des Fürstbischofs von Eichstätt. Als Hofbaumeister prägte Angelini massgeblich das barocke Stadtbild Eichstätts und errichtete zahlreiche Kirchenbauten in der Umgebung der Bischofsstadt. Sein grösster Auftrag war der Neubau der fürstbischöflichen Residenz ab 1700. Diese wurde von Engels Landsmann Gabriele de Gabrieli (1671–1747) zu Ende gebaut, nachdem dieser in jungen Jahren an der markgräflichen Residenz in Ansbach mitgebaut hatte. 1714 wurde de Gabrieli Engels Nachfolger als Eichstätter Hofbaumeister. In dieser Funktion errichtete er über 30 Kirchen, Schlösser, Adelspaläste und Denkmäler. De Gabrielis Laufbahn bestätigt die Bedeutung landsmannschaftlicher und verwandtschaftlicher Beziehungen in der Tätigkeit der Baumeister aus dem Misox: De Gabrielis Mutter war die Schwester von Gaspare Zuccalli (um 1637–1717), der ab 1688 in Salzburg Hofbaumeister des Erzbischofs war. Als Eichstätter Hofbaumeister wurde de Gabrieli von zwei Brüdern und weiteren Mitarbeitern aus dem Misox unterstützt. Über seinen Onkel Gaspare Zuccalli war de Gabrieli auch mit Enrico Zuccalli (1642–1724) verwandt, der seit 1679 als Hofbaumeister des Kurfürsten von Bayern die oberste Leitung der Bauprojekte der Wittelsbacher innehatte, die ihre politischen Ambitionen im Reich durch eine intensive Bautätigkeit zur Darstellung brachten. Enrico Zuccalli – wie de Gabrieli aus Roveredo gebürtig – vollendete in München die Theatinerkirche und Schloss Nymphenburg, bevor er mit dem Bau der Schlösser Lustheim, des Neuen Schlosses Schleissheim, der Erweiterung von Nymphenburg und ab 1709 mit dem Bau von Kirche und Kloster Ettal massgeblich die bayerische Barockarchitektur prägte. Bei der Erweiterung von Schloss Nymphenburg (1701–1705) arbeitete Zuccalli mit Giovanni Antonio Viscardi (1645–1713) – einem weiteren Misoxer – zusammen, der ihn nach seiner Absetzung durch die kaiserliche Besatzung 1706 als Hofbaumeister ablöste und in Bayern zahlreiche Schlösser und Klosterkirchen errichtete.

Tessiner Baumeister, wie etwa die Solari aus Carona, hatten schon seit dem 15. Jahrhundert für Moskauer Grossfürsten gearbeitet. Russland wurde aber vor allem seit der Regierungszeit von Zar Peter dem Grossen (1672–1725, Zar ab 1682) neben Italien, (Süd-)Deutschland und Polen eine weitere wichtige Wirkungsstätte der Baumeister aus den südalpinen Tälern. Der von Peter dem Grossen seit 1703 in der Newa-Mündung vorangetriebene Bau einer neuen Haupt- und Residenzstadt wurde massgeblich von Domenico Trezzini (um 1670–1734) geleitet. Trezzini aus Astano im Malcantone hatte nach seiner Lehrzeit in Rom zuerst für König Friedrich IV. von Dänemark (1671–1730, König ab 1699) in Kopenhagen an der Hafenbefestigung und am Wiederaufbau der Börse gearbeitet, bevor er zum Baumeister des Zaren berufen wurde. Er verwirklichte selber mehrere herausragende Gebäude, die bis heute das Stadtbild St. Petersburgs prägen, so die Peter-und-Paul-Festung (1706–1734), die Peter-und-Paul-Kathedrale mit ihrem markanten Glockenturm (1712–1732), den Sommerpalast der Zaren (1710–1714) oder das Alexander-Newski-Kloster (1715–1720). Trezzini steht am Anfang einer bemerkenswert langen Präsenz von Tessiner Architekten im Zarenreich, die bis weit ins 19. Jahrhundert andauerte. Landsmannschaftliche Netzwerke spielten auch hier eine Rolle, stammten doch die in Russland tätigen Baumeister aus den Familien Adamini, Gilardi, Rossi, Rusca und Visconti alle aus dem Umland von Lugano. Mehrere Generationen der Adamini aus Bigogno und der Gilardi aus Montagnola prägten mit ihren Bauten für die Herrscherfamilie, den Hochadel und die orthodoxe Kirche das (spät-)klassizistische Erscheinungsbild von St. Petersburg und Moskau.

Das Wanderschicksal der Tessiner und Bündner Baufachleute teilten auch manche Schweizer Maler und Bildhauer aus Gebieten nördlich der Alpen.

Schweizer Künstler aus Orten nördlich der Alpen mit einer Tätigkeit im Ausland (Auswahl, 16.–19. Jahrhundert)15



Seit der Reformation galten insbesondere die bilderfeindlichen reformierten Kantone als schwieriges Pflaster für Künstler, da diese in der frühen Neuzeit noch zu einem erheblichen Teil von kirchlichen Aufträgen lebten. Doch auch die katholischen Kantone, wo im 17. Jahrhundert ein intensiver barocker Sakralbau einsetzte, boten Künstlern weniger Beschäftigungsmöglichkeiten als das Ausland. Die auf Sparsamkeit und unmittelbare Nützlichkeit bedachten eidgenössischen Republiken waren mit Aufträgen für profane Repräsentationsbauten wesentlich knauseriger als die Monarchen und der Adel in den europäischen Fürstenstaaten, für die eine ostentative Zurschaustellung höfischen Glanzes und die mäzenatische Förderung der Kunst zum ständischen Selbstverständnis gehörten. Der Zürcher Maler Johann Caspar Füssli (1706–1782), der 1724–1731 in Wien und an süddeutschen Höfen als Porträtist tätig gewesen war und dessen Sohn Johann Heinrich Füssli (1741–1825) später in Rom und vor allem in London als Historienmaler sowie Professor an der Royal Academy Karriere machen sollte, schilderte in seiner «Geschichte der besten Künstler in der Schweiz» die Gründe, die Schweizer Künstler zur Auswanderung zwangen.

Johann Caspar Füssli zur Zwangsmigration von Schweizer Künstlern im Ancien Régime (1769)

«Es ist schwerer, als man glaubt, eine Geschichte der Künstler zu schreiben, von einer Nation, wo der grössere Teil bei einer edlen Einfalt der Sitten und einer glücklichen Mittelmässigkeit der Reichtümer ihren Aufwand mehr auf das Nötige verwendet, und wo folglich der Künstler, um zu einer wahren Grösse zu gelangen, aus Mangel von Kunst Sachen, und folglich auch Aufmunterung, sein Vaterland verlassen, und auswärts sich bilden muss, will er dann die Früchte seiner Kunst geniessen, so findet er sein Glück leichter und gewisser in Königs Städten und in Ländern, wo Pracht und Aufwand keine Grenzen haben.»16

GELEHRTE UND HAUSLEHRER

Zur Migrationsgeschichte der alten Schweiz gehören nebst den Söldnern, Zuckerbäckern, Kaminfegern und Baumeistern auch die Gelehrten und Hauslehrer – gewissermassen Migranten im Dienst der Wissenschaft und Erziehung. Diese hoch qualifizierten Spezialisten waren ausgeprägte Einzelwanderer und wurden bislang zu wenig in ihrer Bedeutung für eine schweizerische Verflechtungsgeschichte beachtet. Viele von ihnen verliessen das Land in der Erwartung, im Ausland eine bestimmte Lebensphase zu verbringen und dann mit besseren Aussichten auf eine angemessene berufliche und soziale Stellung in die Schweiz zurückzukehren. Für einige trat die Option der Rückkehr im Verlauf ihres Auslandsaufenthalts in den Hintergrund, weil sie ihre Kontakte zur alten Heimat gelockert und sich ihnen im Ausland attraktive Karriereperspektiven eröffnet hatten. Gelehrte und Gebildete verliessen die Schweiz, weil ihre geistige und kulturelle Kompetenz im Ausland mehr gefragt war als zu Hause, wo sie sich mit ihrem Wissen nicht das Ansehen und die Position verschaffen konnten, die ihren Kollegen im Ausland in Aussicht standen. Die Beschäftigung mit der Auswanderung von Schweizer Gelehrten und Gebildeten berührt auch die grundsätzliche Frage nach dem Status des gelehrten Wissens in der alten Schweiz. Fallbeispiele sollen die Chancen und Risiken der Gelehrtenwanderung aus der Schweiz erhellen.

Die Biografie Albrecht (von) Hallers (1708–1777) verdeutlicht den Spagat eines Mannes, der sich als Mediziner und Botaniker eine enorme Reputation in der europäischen Gelehrtenrepublik erwarb und zugleich als Angehöriger einer Familie am Rand des bernischen Patriziats darauf bedacht sein musste, seinen Nachkommen ein standesgemässes Auskommen in der aristokratischen Republik Bern zu sichern.

Haller galt im 18. Jahrhundert als einer der bedeutendsten Gelehrten Europas. Als Begründer der experimentellen Physiologie und als herausragender Botaniker gehörte er den wichtigsten europäischen Wissenschaftsakademien an. Die Reichweite seines Korrespondenznetzes zeigte seinen Rang und Einfluss an. Hallers Netzwerk umfasste 1200 Korrespondenten und reichte von Schweden bis Südspanien und von Irland bis Moskau. Der junge Haller war nach dem Studium der Medizin in Tübingen und Leiden 1729 nach Bern zurückgekehrt, wo er zunächst als Arzt praktizierte und sich erfolglos um die Stelle des Stadtarztes und eine Professur an der Hohen Schule bewarb. 1736 wurde er als Professor der Anatomie, Botanik und Chirurgie an die neue Universität Göttingen berufen, die als Reformuniversität die experimentelle Forschung förderte. Haller trug mit seinen Forschungen und Publikationen massgeblich zum Aufschwung der Göttinger Universität bei, an der er auch das Präsidium der Akademie der Wissenschaften übernahm. Gleichwohl kehrte er 1753 zur grossen Überraschung seiner Gelehrtenkollegen nach Bern zurück. Die Rückkehr erfolgte aus Gründen der langfristigen Familienökonomie. Die Haller waren wohl Burger der Stadt Bern und gelangten ab und zu in den Grossen Rat der Republik, doch gehörten sie nicht zur patrizischen Elite. Albrecht Haller war 1745 – noch von Göttingen aus – dank der Protektion des Berner Schultheissen in den Grossen Rat gewählt worden, doch war ihm sehr wohl bewusst, dass er nur mit seiner Anwesenheit in Bern sich selber und seinen Söhnen eine Perspektive im bernischen Magistratenstand sichern konnte. Im höheren Interesse der Familie brach Haller seine glänzende universitäre Karriere ab, verzichtete auf die Forschungseinrichtungen in Göttingen und hoffte, nach seiner Rückkehr auf eine einträgliche Landvogtei gewählt zu werden, die ihm und seinen Angehörigen ein standesgemässes Auskommen sichern sollte. Den sehnlichst erhofften Sprung in den Kleinen Rat schaffte er allerdings trotz neunmaliger Bewerbung nie. Um in der Berner Aristokratie ganz nach oben zu gelangen und dort zu bleiben, waren nicht wissenschaftliche Pionierleistungen gefragt, sondern die richtige Geburt.

Hallers Beispiel verdeutlicht, was für ein hartes Pflaster die Schweiz im 18. Jahrhundert für Gelehrte war. Die einzige Universität in Basel sowie die reformierten Hohen Schulen in Genf, Bern, Zürich und Lausanne waren keine Stätten der wissenschaftlichen Forschung, sondern dienten der Ausbildung von Theologen, Pfarrern und Juristen. Für Gelehrte, die wie Haller Wissenschaft als empirische Naturforschung betrieben und für ihre Experimente an Tieren und Pflanzen Labors und botanische Gärten benötigten, gab es in der Schweiz keine institutionelle Wirkungsstätte. Hier fehlten auch Akademien der Wissenschaften, die in den grossen Monarchien seit dem 17. Jahrhundert als neuartige Forschungseinrichtungen zum Nutzen der Gelehrsamkeit sowie zum Ruhm der Monarchen gegründet worden waren. Die kleinen eidgenössischen Republiken hätten es nie als ihre Aufgabe betrachtet, mit Staatsgeldern Wissenschaftsakademien zu unterhalten – nicht etwa, weil ihnen das Geld dazu gefehlt hätte, sondern weil dies ausserhalb ihres kulturellen Horizonts und ihres Staatsverständnisses lag. Sie investierten wohl Geld in die Ausbildung von Pfarrern, die nützlich waren, um die Menschen im richtigen Glauben und in der christlichen Moral zu unterrichten, aber nicht in die Forschung, den ergebnisoffenen Prozess der Akkumulation von Wissen.

Schweizer Gelehrten, die sich wie Haller mit ihren Forschungen und Publikationen in der europäischen Gelehrtenrepublik profilieren und von der Wissenschaft leben wollten, blieb nur die Auswanderung übrig.

Schweizer Gelehrte der frühen Neuzeit im Ausland (Auswahl, 16.–18. Jahrhundert)17



Was für Haller der Aufenthalt in Göttingen gewesen war, wurde für andere Schweizer Gelehrte der Aufenthalt an der Akademie in Berlin oder in St. Petersburg. Im 18. Jahrhundert stammte zeitweilig ein Drittel der Mitglieder der Berliner Akademie aus der Schweiz. Besonders eindrücklich war die Schweizer Präsenz an der russischen Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg, wo ein eigentliches helvetisches Netzwerk die Politik der Akademie im 18. Jahrhundert wesentlich bestimmte.

Als die noch von Peter dem Grossen 1725 gegründete Akademie in St. Petersburg unter Zarin Katharina I. (1684–1727, regierende Zarin ab 1725) ihre Tätigkeit aufnahm, musste sie als Erstes renommierte Gelehrte aus dem Ausland gewinnen. In Russland selber, das sich unter Zar Peter kulturell stark nach Westeuropa hin geöffnet hatte, fehlte das geeignete Personal. Unter den 22 Ausländern, die zwischen 1725 und 1727 ihre Arbeit als residierende Akademiemitglieder in St. Petersburg aufnahmen, befanden sich auch die Basler Mathematiker Jacob Hermann (1678–1733), Leonhard Euler (1707–1783) sowie Nicolaus (1695–1726) und Daniel Bernoulli (1700–1782).

Basel war im späten 17. und im 18. Jahrhundert ein europäisches Zentrum der Mathematik, Physik und Mechanik. Dies hatte weniger mit der Qualität der dortigen Universität zu tun als mit der Tatsache, dass sich die Bernoulli – eine ursprünglich aus Antwerpen stammende Frankfurter Refugiantenfamilie – 1622 in Basel eingebürgert hatten. Mit den Gebrüdern Jakob (1654–1705) und Johann (1664–1748) stellte diese Familie zwei der besten Mathematiker ihrer Zeit. Die Bernoulli-Brüder begründeten eine eigentliche Gelehrtendynastie, deren Angehörige zusammen mit ihren Schülern Jacob Hermann und Leonhard Euler im frühen 18. Jahrhundert in Europa den Ruhm der Basler Mathematik und Physik begründeten.

Nicht von ungefähr holte sich die junge Petersburger Akademie also ihre Mathematiker in der Stadt am Rheinknie. Sie nutzte dabei die Dienste angesehener, gut vernetzter Gelehrter in Mitteleuropa. Für die St. Petersburger Akademie suchte Christian Wolff (1679–1754), der berühmte Philosoph, Jurist und Mathematiker der deutschen Aufklärung, im deutschsprachigen Raum nach geeigneten Gelehrten, unterbreitete der Akademie Personalvorschläge und handelte teilweise direkt mit den Kandidaten die Anstellungsbedingungen aus. Wolff knüpfte auch die ersten Kontakte zu Johann I. Bernoulli, der zwar selber die Anfrage ablehnte, doch an seiner Stelle seine Söhne Nicolaus und Daniel empfahl. Beide zogen in der Folge nach Russland, wo Nicolaus sehr früh verstarb und Daniel bis zu seiner Rückkehr nach Basel 1733 wirkte. Auf der Basis dieser frühen persönlichen und institutionellen Verbindung zur Akademie konnten sich die Beziehungen zwischen Russland und Basel verstetigen und dauerhaft für die Rekrutierung neuer Gelehrter genutzt werden.

Bei den Berufungen an die russische Akademie der Wissenschaften zog das Basler Netzwerk im 18. und frühen 19. Jahrhundert die Fäden. Besonders erfolgreich war das Gespann Daniel Bernoulli (in St. Petersburg 1725–1733) und Leonhard Euler (in St. Petersburg 1725–1741, 1766–1783), die beide als Schaltstellen bei der Rekrutierung von Akademieangehörigen aus der Schweiz fungierten. Nur zwei Schweizer Gelehrte – der Schaffhauser Botaniker Johann Ammann (1707–1740; ab 1733 in St. Petersburg) und der Basler Mathematiker Jacob Hermann (in St. Petersburg 1725–1731) – verdankten ihre Mitgliedschaft in der Akademie nicht unmittelbar diesem Netzwerk. Daniel Bernoulli holte beziehungsweise vermittelte nicht nur seinen Bruder Johann II. (1710–1790; in St. Petersburg 1732–1733), sondern auch Euler selbst nach Russland. Leonhard Euler wiederum holte den Neuenburger Schneidersohn und Mathematiker Frédéric Moula nach St. Petersburg (1703–1782; in St. Petersburg 1733–1735/36 [?]). Gemeinsam warben Daniel Bernoulli und Euler in Basel auch den Schreinersohn und Mathematiker Niklaus Fuss (1755–1825; in St. Petersburg 1773–1825) sowie den Mechaniker für mathematische Instrumente Isaak Bruckner (1686– 1762; in St. Petersburg 1733–1745) an. Euler sicherte den langfristigen Einfluss dieses Beziehungsnetzes. Nach einem ersten längeren Aufenthalt in St. Petersburg 1727–1741 war er von 1741 bis 1766 als Direktor der Mathematischen Klasse der preussischen Akademie in Berlin tätig, ohne aber die Beziehungen nach Russland abzubrechen. Mehr als die Hälfte der deutschen Gelehrten, die zwischen 1741 und 1766 an die St. Petersburger Akademie wechselten, verdankten ihren Ruf Eulers Empfehlung. Als Zarin Katharina II. (1729–1796, Kaiserin ab 1762) Euler 1766 nach St. Petersburg zurückholen wollte, sagte dieser unter der Bedingung zu, seinen in Russland geborenen Sohn Johann Albrecht (1734–1800) – selber Physiker und Mathematiker, Mitglied der preussischen Akademie und Direktor der Berliner Sternwarte – mit nach Russland nehmen zu können. 1769 wurde Johann Albrecht Euler zum Sekretär der St. Petersburger Akademie ernannt, was ihm grossen Einfluss auf die Tätigkeit der Akademie verschaffte. Er lud die beiden Genfer Astronomen Jean-Louis Pictet (1739–1781) und Jacques-André Mallet (1740–1790) ein, in Russland 1769 den Gang der Venus vor der Sonne zu beobachten und naturkundliche Forschungen in Lappland anzustellen. 1786 holte Johann Albrecht Euler seinen Schwiegersohn Jacob Bernoulli (1759–1789) nach St. Petersburg. Vater Leonhard Euler, ab 1771 praktisch erblindet, zog 1773 den jungen Basler Niklaus Fuss als ständigen Gehilfen nach. Fuss wurde 1783 selber Professor für Mathematik und folgte 1800 seinem Schwiegervater Johann Albrecht Euler als Sekretär der Akademie nach, womit sich der Einfluss des Basler Netzwerks auf die Berufungspolitik der russischen Akademie um eine weitere Generation verlängerte. Fuss war massgeblich an der Ernennung seines Schwagers Jacob Bernoulli beteiligt und wirkte bei der Berufung der beiden Zürcher Hans Jakob Fries (Chirurg; 1749–1801) und Johann Kaspar Horner (Astronom, Geograf; 1774–1834; in St. Petersburg 1806–1809) an die Akademie mit. Fuss’ Sohn Paul Heinrich (1798–1855) – wiederum ein Mathematiker – folgte seinem Vater als Sekretär der Petersburger Akademie nach.

Vater und Sohn Euler sowie Niklaus Fuss, der als Gatte der Euler-Tochter beziehungsweise -Enkelin zu diesem familiären Netzwerk gezählt werden muss, bestimmten über ein Jahrhundert lang die Entwicklung der Petersburger Akademie mit und stiegen in Russland bis in höchste Staatsämter auf. Die temporäre oder dauerhafte Auswanderung schweizerischer Gelehrter brach nach diesen ersten Pioniergenerationen keinesfalls ab, sondern setzte sich im 19. Jahrhundert verstärkt fort und war damit Teil einer insgesamt beachtlichen Wanderung von Schweizerinnen und Schweizern nach Russland, die mit der Russischen Revolution 1917 abrupt abbrach.

Die Aufenthalte Albrecht Hallers in Göttingen und der Basler Mathematiker in Russland stellen die Spitze eines breiteren Phänomens dar. Als diese Gelehrten mit ihren Forschungen Wissenschaftsgeschichte schrieben, waren zahlreiche gut ausgebildete Schweizerinnen und Schweizer als Erzieher, Hauslehrer und Gouvernanten im Ausland tätig. Erzieher und Hauslehrer sind eine charakteristische Erscheinung der europäischen Schul- und Bildungsgeschichte des 17. bis 19. Jahrhunderts. Adelige und wohlhabende Bürger, die es sich leisten konnten, stellten Privatlehrer für die individuelle schulische Bildung und Erziehung ihrer Kinder an. Die Pädagogen hielten sich für eine vertraglich vereinbarte Zeit im Haushalt ihres Dienstherrn auf und schulten die ihnen anvertrauten Kinder im Einzelunterricht. Zu ihren Aufgaben als Erzieher konnte es auch gehören, die ihnen anvertrauten Zöglinge im fortgeschrittenen Alter auf Bildungsreisen durch Europa oder beim Studium an die Universität zu begleiten. Viele Schweizer Abgänger von Universitäten und Hohen Schulen überbrückten im 18. Jahrhundert die Wartezeit bis zur Anstellung als Pfarrer oder in einem anderen Amt mit der zeitweiligen Beschäftigung als Erzieher und Hauslehrer im Ausland. In der zweiten Jahrhunderthälfte war das Überangebot an Theologen in der reformierten Schweiz so gross, dass viele unter ihnen lange – mitunter vergeblich – auf die Wahl auf eine vakante Pfründe warteten. Für ledige Frauen bot die Anstellung als Erzieherinnen in adeligen und grossbürgerlichen Familien des Auslands im späten 18. und 19. Jahrhundert eine attraktive, ihren geistigen und kulturellen Fähigkeiten entsprechende Erwerbsmöglichkeit, die für sie in der Schweiz erst mit dem starken Ausbau der Volksschule im Verlauf des 19. Jahrhunderts entstehen sollte.

Besonders Männer und Frauen aus der reformierten französischsprachigen Schweiz empfahlen sich mit einer guten Ausbildung für Anstellungen als Pädagoginnen und Pädagogen im Ausland. Sie beherrschten die französische Sprache und hatten den richtigen, protestantischen Glauben. Französischkenntnisse waren im 18. Jahrhundert eine unabdingbare Voraussetzung nicht nur für eine berufliche Karriere in Politik und Diplomatie, sondern auch für die Gesellschaftsfähigkeit von Angehörigen der Oberschicht. Gleichzeitig kam der religiös-moralischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen ein hoher Stellenwert zu, weshalb protestantische Fürsten, Adelige und Bürgerfamilien in Deutschland, den Niederlanden, Skandinavien und Russland ihre Zöglinge lieber Pädagogen und Gouvernanten aus Neuchâtel, der Waadt und Genf anvertrauten als katholischen Franzosen.

Ein Gesamtbild dieser Pädagogenmigration zu vermitteln, ist schwierig, doch schätzt man, dass Hunderte von Schweizerinnen und Schweizern im 18. und 19. Jahrhundert im Ausland tätig waren. Wiederum ragen einzelne Figuren heraus, die nach ihrer Tätigkeit als Hauslehrer und Erzieher beziehungsweise Erzieherinnen in anderen Positionen Berühmtheit erlangten. Stellvertretend für zahlreiche andere kann hier Frédéric-César de la Harpe (1754–1838) genannt werden, der Waadtländer Revolutionär und Mitglied des Helvetischen Direktoriums 1798–1800. Zwischen 1783 und 1795 war er für die Erziehung von Alexander und Konstantin Romanow, der beiden Enkel von Zarin Katharina II. von Russland, verantwortlich gewesen und hatte damit die Basis für eine lebenslange, enge Beziehung zur russischen Zarenfamilie gelegt. Dies gilt ebenso für Jeanne Huc-Mazelet (1756–1852) aus Morges, die von 1790 bis 1794 für die Erziehung von Alexanders jüngerer Halbschwester Maria Pawlowna (1786–1859) zuständig war. Beide Waadtländer nutzten ihre Beziehungen zu Zar Alexander I. (1777–1825, Zar ab 1801) beziehungsweise zu dessen Schwester, als es nach dem Zusammensturz der Herrschaft Napoleons 1813– 1815 für die Waadtländer Politik darum ging, die Diplomatie der Grossmächte gegen Berns Ansprüche auf die Restauration der Herrschaft über die Waadt zu mobilisieren und die Souveränität des jungen Westschweizer Kantonalstaats abzusichern.

Schweizer Erzieherinnen bzw. Erzieher und Hauslehrer im Ausland (Auswahl, 17.–19. Jahrhundert)18





Die Beobachtungen zur Auswanderung und Rückwanderung von Gelehrten, Erziehern und Hauslehrern geben Anlass zu einigen allgemeinen Feststellungen zur Bildungs- und Wissenschaftsgeschichte der Schweiz. Im Vergleich zum Ausland, wo Wissenschaftsakademien und Reformuniversitäten das höhere Bildungswesen und die Dynamik der Forschung in Medizin und Naturwissenschaften bestimmten, fällt die Rückständigkeit der höheren Bildungseinrichtungen in der Schweiz des Ancien Régime auf. Hier richteten erst die liberalen Regierungen im 19. Jahrhundert Universitäten als zeitgemässe Forschungs- und Bildungsanstalten ein. Die alte Schweiz hingegen bot ihren Gelehrten keine deren Fähigkeiten entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Ihre Forschung betrieben die Schweizer Gelehrten in ihrer Freizeit und als Mitglieder zahlreicher privater gelehrter Gesellschaften, sicherten sich daneben aber ihre Existenz in einem Brotberuf als Pfarrer oder Magistraten, sofern sie nicht als Privatgelehrte von ihrem Vermögen leben konnten. Nicht zufällig stammten zahlreiche Schweizer Gelehrte des 18. Jahrhunderts aus Familien der soziopolitischen Elite. Der Ruf an eine Universität oder Akademie im Ausland bot demgegenüber die Gelegenheit, aus der Vereinzelung eines privaten Gelehrtendaseins hinauszutreten und die Forscherneugier in einem engen institutionellen Austausch mit Gleichgesinnten und gegen Bezahlung befriedigen zu können. Besonders die Zugehörigkeit zu einer Wissenschaftsakademie versetzte die Gelehrten in einen prestigeträchtigen Kontext am Hof eines grossen Monarchen, wo sich mit innovativer Forschung nicht nur Ruhm und Ehre in der Gelehrtenrepublik, sondern auch die Gunst und Zuwendung eines mächtigen Patrons erwerben liessen – ganz im Unterschied zu den republikanisch-aristokratischen Kleinstaaten zu Hause, wo wissenschaftliche Leistungen keine Karriereperspektiven eröffneten und die Obrigkeiten keinerlei Interesse bekundeten, die Staatseinnahmen für die Finanzierung wissenschaftlicher Forschung statt für die Alimentierung der regierenden Geschlechter zu verwenden.

WER GEHT, WER KOMMT? ZUR SCHWEIZER SIEDLUNGSWANDERUNG

Siedlungswanderungen waren aufgrund ihres kollektiven Charakters und der Perspektive der Migrierenden auf die dauerhafte Niederlassung am Zielort in der Regel organisierte Unternehmungen. Sie wurden von interessierten Kreisen in den Zielländern vorangetrieben und sollten grössere Gruppen zur dauerhaften Verlegung ihres Lebensmittelpunkts bewegen.

Grössere Gruppen von Schweizer Siedlungswanderern wanderten erstmals gegen Ende des Dreissigjährigen Kriegs in den 1640er-/1650er-Jahren aus. Im Dreissigjährigen Krieg hatten Württemberg oder die Pfalz Bevölkerungsverluste von bis zu 70 Prozent hinnehmen müssen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden diese Gebiete erneut durch Kriege zwischen Frankreich und dem Reich in Mitleidenschaft gezogen. Die Landesherren dieser Territorien in der näheren und weiteren Nachbarschaft warben deshalb in der vom Krieg verschonten Schweiz um Bauern, die die entvölkerten Landstriche wieder besiedeln sollten. Zwischen 1660 und 1740 zogen 15 000 bis 20 000 Menschen in Richtung Freigrafschaft Burgund, Elsass, Pfalz, Baden, Württemberg, Bayern und Brandenburg weg.

Europäische Destinationen schweizerischer Siedlungswanderung (17.–18. Jahrhundert)19


Die geschätzten Werte vermitteln wenig von der sozialen Dynamik und den organisatorischen Herausforderungen von Siedlungswanderungen in der frühen Neuzeit. Regionalstudien vermögen besser die Ausmasse und die lokalen Muster der permanenten Auswanderung aufzuzeigen.

Aus 22 Dörfern des bernischen Aargaus wanderten zwischen 1648 und 1700 jeweils 5 bis 115 Personen in die Pfalz aus. Zwischen 10 und 40 Prozent der Bewohner dieser Dörfer verliessen in diesem Zeitraum definitiv das Land.20 Dabei konnten sich regionale Auswanderungstraditionen einspielen, die sich über mehrere Generationen erstreckten, wie das Beispiel der Kirchgemeinde Ottenbach im Zürcher Knonauer Amt zeigt: Zwischen 1649 und 1749 verliessen insgesamt 667 Personen die Gemeinde, mehr als 75 Prozent in Richtung Elsass, Zweibrücken und Pfalz. Die Auswanderung erfolgte dabei keineswegs kontinuierlich, sondern in ausgeprägten Wellenbewegungen.21

Die Auswanderer aus dem Knonauer Amt waren überwiegend sogenannte Tauner, das heisst Angehörige der ländlichen Unterschicht, deren Haushalte sich von den bescheidenen Gütlein und der Betätigung im Landhandwerk kaum ernähren konnten und die folglich in Ernte- und Teuerungskrisen als Erste unter Hunger und Not zu leiden hatten. Auch Knechte und Mägde zogen weg, die im Ausland wegen des Arbeitskräftemangels gute Beschäftigungsmöglichkeiten fanden. Eine eigene Gruppe stellten die Täufer, Angehörige einer in der Reformation entstandenen Freikirche, dar, die sich trotz der Verfolgung durch die Obrigkeit meist in peripheren ländlichen Räumen hatten halten können. Die Auswanderung eröffnete dieser Glaubensgruppe die Aussicht, sich ein für allemal der Verfolgung durch Kirche und Obrigkeit zu entziehen und in der Fremde eine sichere Existenz mit herrschaftlich garantierter Glaubensfreiheit aufzubauen. Im Elsass und in anderen Gebieten gehörten die fleissigen Täufer aus der Schweiz bald einmal zu den Pionieren des Landbaus, die auf ihren Höfen erfolgreich Methoden zur Steigerung der agrarischen Erträge ausprobierten.

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