Kitabı oku: «Ju-Jutsu 1x1 2015», sayfa 2

Über den Spitzenverband DJJV, in Zusammenwirken mit dem DOSB, können die höchsten deutschen Lizenzen für den Breiten- und Leistungssport, die Trainer B- und A-Lizenz, erlangt werden. Ausschließlich die offiziellen Lizenzen berechtigen zur Bezuschussung durch den organisierten Sport.
Wer in diesem System der Aus- und Fortbildung aktiv ist, erkennt automatisch die Rahmenrichtlinien des DOSB an, der die Durchführung nach diesen Qualitätskriterien auch überprüft.
Zusätzlich zu den Trainerlizenzen gibt es im Bereich Gewaltprävention die Lizenzen Kursleiter Frauen SV und Kursleiter „Nicht mit mir!“ (SV für Kinder). Hier werden überprüfte und erprobte Konzepte verwendet und an die Mitglieder des DJJV weitergegeben. Zum Teil werden diese Ausbildungen über die Deutsche Sportjugend durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, was erst nach eingehender Qualitätskontrolle geschieht.
Die Lehrgänge im DJJV und seinen Landesverbänden und insbesondere das DJJV-Bundesseminar können jedem Vergleich in Qualität und Preis standhalten. Die Kosten für die TeilnehmerInnen liegen weit unter denen vergleichbarer Kampfkunstseminare.
Die Titel im Leistungssport haben eine offizielle, weltweit vergleichbare Wertigkeit. Über die World Games, die offiziellen Weltspiele der nicht bei Olympia vertretenen, aber durch Sportaccord/GAISF und IWGA anerkannten Sportarten, ist der DJJV weltweit vertreten. Diese internationalen Sportorganisationen arbeiten eng mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zusammen, und auch alle olympischen Disziplinen sind Mitglied der Sportaccord/GAISF. Dadurch wird ein Wildwuchs an Titeln verhindert und die Qualität der Wettkämpfe garantiert, was auch regelmäßig überprüft wird. Alle Welt- und Europameistertitel, die nicht in diesen Strukturen errungen worden sind, haben in der offiziellen Sportwelt keinerlei Bedeutung. Auch in den offiziellen, weltweiten Sportorganisationen besteht ein Alleinvertretungsrecht für die jeweilige Sportart. Die Ju-Jitsu International Federation (JJIF) repräsentiert Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu, Brazilian Jiu-Jitsu und Ju-Jitsu in den offiziellen weltweiten Sportorganisationen.
Der DJJV hat ein bundesweit einheitliches Prüfungssystem für die Gürtelgrade. Dieses unterliegt einer ständigen Fortentwicklung und wird regelmäßig dem Zeitenwandel angepasst. Diese Graduierungen sind auch durch die JJIF anerkannt. Im internationalen Austausch auf technischen Arbeitstagungen werden die nationalen Standards verglichen, wobei man bisher eine große Ähnlichkeit in den Prüfungsanforderungen feststellen konnte.
Über eine ständig fortgeschriebene Leitbildentwicklung bietet der DJJV eine planbare Sportsteuerung. Die Verbandsvision führt über Missionen zu klar formulierten Zielen. Das Mission Statement „DJJV – Mit SICHERHEIT Lebensgefühl“ ist das plakative Selbstverständnis des Verbandes.
Ju-Jutsu war in Deutschland von Anfang an auch für die Polizei die optimale Selbstverteidigungssportart für ihre Dienstanwendung. Zahlreiche Verbandsmitglieder arbeiten bei den verschiedensten Polizeibehörden, sind dort als Ausbilder tätig und garantieren so einen Realitätsbezug, was die Anwendung der Selbstverteidigung betrifft.
Übermaßverbote ergeben sich aus der deutschen Gesetzgebung. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sind der Selbstverteidigung Grenzen gesetzt. Unbotmäßige Gewalt ist auch in Notwehrhandlungen bei uns gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Der DJJV ist mit diversen Gewaltpräventionsprogrammen Kooperationspartner der Deutschen Sportjugend und bietet die Programme für Schulen, Sportgruppen, etc. an. Dadurch ist er in den Augen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission ein freier Träger der Jugendhilfe und berechtigt, staatliche Zuschüsse zu beantragen und zu empfangen. Die Vergabe dieser öffentlichen Mittel wird an strenge Qualitätskriterien geknüpft. Somit ist neben der finanziellen Zuwendung eine solche Anerkennung auch immer ein Gütesiegel für die geleistete Arbeit in der Jugendhilfe.
JJ-WETTKAMPFDISZIPLINEN
Neben der hauptsächlich auf Zweckmäßigkeit beruhenden reinen Selbstverteidigung wird JJ auch in verschiedenen Wettkampfformen ausgeübt.
Im Fighting kämpfen zwei Kontrahenten in ihrer gemeinsamen Gewichtsklasse, ausgestattet mit Hand-, Fuß- und Tiefschutz, gegeneinander. Dies ist ein sportlicher Wettkampf, bei dem im Leichtkontakt Schläge, Tritte und Stöße sowie Hebel-, Wurf-, Halte- und Würgetechniken gemäß der jeweiligen Altersklasse angewendet werden. Der Sportler muss in relativ kurzer Zeit (3 Minuten) seinen Gegner nach Punkten besiegen oder zur Aufgabe zwingen. Das Regelwerk schließt ernsthafte Verletzungen des Gegners weitestgehend aus. Über die Einhaltung der Wettkampfregeln wachen bei jedem Kampf drei Kampfrichter. Die Wettkämpfe sind unterteilt in Gewichtsklassen.
Paarweise wird im Duo gekämpft. Jedes Paar zeigt hochwertige Abwehrkombinationen gegen vorgegebene Angriffe. Die Angriffe werden in vier Gruppen mit jeweils fünf Angriffen gegliedert. Der Verteidiger kann seine Verteidigungstechniken vollkommen frei wählen. Mehrere Kampfrichter bewerten die zur Verteidigung gezeigten Techniken mit Punkten unter anderem nach Haltung, Effektivität, Dynamik, Realität, Kontrolle und Vielfältigkeit. Das Paar mit der höchsten Punktzahl gewinnt und kommt eine Runde weiter, bis das Siegerpaar feststeht. Ein Paar besteht entweder aus zwei Männern, zwei Frauen oder einem Mann und einer Frau (mixed).
Der sportliche Bodenkampf Brazilian Jiu-Jitsu/JJIF Ne-Waza startet im Stand und wird meistens nach einem Wurf oder Übergang zum Boden dort fortgesetzt und beendet. Es gibt Punkte für erfolgreiche Aktionen bzw. erreichte Positionen (z.B. Haltetechniken). Ferner kann ein Kämpfer den anderen durch eine Submission (Kampfaufgabe durch Abklopfen bei Würge- und Hebeltechniken) zur Aufgabe zwingen. Erreicht keiner der Kämpfer innerhalb der Kampfzeit eine Submission des Gegners, dann gewinnt der Kämpfer mit den meisten Punkten, die ein Kampfrichter auf der Matte festgestellt hat.
Die Wettkämpfer im Duo, Fighting und Brazilian Jiu-Jitsu/ JJIF Ne-waza qualifizieren sich zuerst auf der Landesebene und über die Gruppenebene zu den anschließenden Deutschen Meisterschaften. Besonders erfolgreiche Kämpfer erreichen die Europameisterschaften und/oder Weltmeisterschaften, um sich über eine Weltrangliste für die World Games zu qualifizieren.
Als weitere traditionelle Art des Technikvergleichs bietet der DJJV Kata-Wettbewerbe auf nationaler Ebene an. Hier präsentieren Paare unabhängig von Geschlecht traditionell festgelegte Abläufe von Techniken in Angriffen und Verteidigung. Die Wettkämpfer können zwischen den im Jiu-Jitsu Danprüfungsprogramm vorgesehenen Kata wählen:
- Kodokan-Goshin-Jutsu (Form der Selbstverteidigungstechniken)
- Kime-no-kata (Form der Entscheidung)
- Ju-no-kata (Form des Nachgebens / der Geschmeidigkeit)
- Itsutsu-no-kata (Form der Naturgesetze / 5 Symbole)
- Koshiki-no-kata (Form der antiken Techniken)
Die Wertungsrichter vergeben Punkte für Harmonie und Feinheit in den technischen Details, Genauigkeit und Korrektheit der geforderten Abfolgen sowie Flüssigkeit in der Bewegung und Rhythmus des Angreifers und des Verteidigers.
Wettkampferfahrung in jeder der im DJJV angebotenen Disziplinen trägt wesentlich zur Verbesserung des persönlichen Selbstverteidigungsprofils bei.
Die vollständigen Regeln der Wettkampfformen und weitere Informationen findet man im Internet unter www.djjv.de.
Duo-Angriffe
SERIE A: GRIFFATTACKEN
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden. Hände und Griffe müssen geschlossen sein.
Angriff 1: Ein Handgelenk wird mit beiden Händen gefasst
Uke ergreift Toris Arm mit beiden Händen. Eine Hand fasst das Handgelenk, die andere den Unterarm.
Absicht: zu drücken oder zu ziehen, Toris Hand zu kontrollieren oder ihn zu fixieren.

Angriff 2: Einhändiger Griff ins Revers (diagonal)
Uke ergreift ein Revers von Toris Gi mit einer Hand.
Absicht: Tori zu ziehen, zu drücken oder zu fixieren um (theoretisch) danach zu schlagen .

Angriff 3: Würgen mit beiden Händen von vorne oder von hinten
Uke umschließt mit beiden Händen von vorne oder von hinten Toris Hals.
Absicht: zu würgen, dabei Tori nach hinten zu drücken / ziehen oder ihn zu fixieren.

Angriff 4: Würgen von der Seite mit beiden Händen
Uke umschließt von der Seite mit beiden Händen Toris Hals.
Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position stellen.
Absicht: zu würgen, dabei Tori zu drücken oder ihn zu fixieren.

Angriff 5: Griff in die Jacke (Schulterbereich) einhändig, von der Seite
Uke greift von Toris Seite an dessen Schulter. Hierbei greift er den Gi mit einer Hand. Griffart ist frei wählbar. Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position stellen.
Absicht: zu drücken, zu ziehen oder zu fixieren.

SERIE B: UMKLAMMERUNGSANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Hände und Griffe müssen geschlossen sein.
Angriff 1: Umklammerung von vorne unter oder über den Armen
Uke umklammert Tori von vorne unter oder über seinen Armen.
Ukes Kopf liegt auf Toris Schulter und sein Blick ist zur Seite gerichtet.
Bevor der Angriff erfolgt, hält Tori seine Arme in einer natürlichen Position.

Angriff 2: Umklammerung von hinten unter oder über den Armen
Uke umklammert Tori von hinten unter oder über seinen Armen.
Ukes Kopf liegt auf Toris Schulter und sein Blick ist zur Seite gerichtet.
Bevor der Angriff erfolgt, hält Tori seine Arme in einer natürlichen Position.

Angriff 3: Schwitzkasten von der Seite
Uke umklammert Toris Hals mit seinem Arm von der Seite.
Absicht: zu würgen oder eine Wurftechnik anzusetzen.

Angriff 4: Schwitzkasten von vorne
Uke umklammert Toris Hals mit seinem Arm von vorne.
Absicht: zu würgen oder eine Wurftechnik anzusetzen.

Angriff 5: Würgen von hinten mit dem Unterarm (Hadaka-jime)
Uke setzt Hadaka-jime mit seinem Arm an. Uke kann Tori in die richtige Position bringen oder Tori kann sich selbst in die richtige Position drehen.
Absicht: zu würgen oder das Gleichgewicht zu brechen.

SERIE C: SCHLAG-, STOß- UND TRITTANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Die Angriffe müssen treffen, wenn Tori nicht ausweicht.
Tori muss den Angriff abwarten und darf erst dann reagieren.
Angriff 1: Fauststoß zum Kopf oder zum Körper
Stoß von vorne mit der Faust zum Kopf oder zum Körper (Jodan-tsuki oder Chudan-tsuki)
Ziel: Solar Plexus, Bauch oder Gesicht.

Angriff 2: Aufwärtshaken
Aufwärtshaken mit der Faust (Ago-tsuki).
Ziel: Kinn.

Angriff 3: Schwinger
Halbkreisförmiger Schlag mit der Faust (Mawashi-tsuki).
Ziel: Kopfseite.

Angriff 4: Fußstoß vorwärts
Gerader Stoß vorwärts mit dem Fuß (Mae-geri).
Ziel: Solar Plexus oder Bauch.

Angriff 5: Halbkreisfußtritt vorwärts
Halbkreisförmiger Tritt mit dem Fuß (Mawashi-geri). Tori darf ein Bein zurücksetzen und den Körper leicht eindrehen.
Ziel: Solar Plexus oder Bauch.

SERIE D: WAFFENANGRIFFE
Jedem Angriff muss eine Pre-attack vorausgegangen sein.
Jeder Angriff kann rechts oder links ausgeführt werden.
Die Angriffe müssen treffen, wenn Tori nicht ausweicht.
Tori soll während und nach der Verteidigungshandlung volle Kontrolle über die Waffe haben.
Angriff 1: Messerstich von oben
Messerangriff von oben in Dolchhaltung.
Ziel: seitlicher Halsansatz.

Angriff 2: Messerstich geradlinig zur Körpermitte
Geradliniger Stoß mit dem Messer in Messerhaltung von vorne.
Ziel: Bauch.

Angriff 3: Messerstich von außen oder innen
Halbkreisförmiger horizontaler oder diagonal nach unten verlaufender Messerangriff in Dolchhaltung von außen oder von innen.
Ziel: Körperseite.

Angriff 4: Stockschlag von oben
Stockangriff geradlinig von oben.
Ziel: Oberseite des Kopfes oder Stirn.

Angriff 5: Stockschlag von außen
Stockangriff von außen horizontal oder diagonal von oben nach unten.
Ziel: Schläfe oder Kopfseite.

Der DJJV dankt Jan William Haste für die Bilder zu A4 (Würgen von hinten), B2 (beide Bilder), C2, C3, D3 (beide Bilder), sowie Robert Perc (alle anderen Bilder) für die freundliche Genehmigung zur Nutzung der Illustrationen.
NOTWEHR
Den Begriff „Notwehr“ kennt jedermann. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oft falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich strafbar macht.
Das Prinzip des Notwehrrechts lässt sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären:
► Individualrechtliche Grundlage: Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!
► Sozialrechtliche Grundlage: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!
Der Gesetzgeber formuliert im Strafgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch die Notwehr wie folgt:
§ 32 StGB: Notwehr (Nothilfe)
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Vereinfachende Erklärung
...erforderlich... ist diejenige Verteidigung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Bei mehreren Möglichkeiten muss man das mildeste Mittel einsetzen, welches geeignet erscheint, den Angriff sicher zu beenden.
...gegenwärtig... bedeutet, dass Notwehr nur möglich ist, solange der Angreifer aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.
...rechtswidrig... bedeutet, dass der Angreifer eine Straftat begeht oder versucht. Da wir diesem Angriff nicht zugestimmt haben, ist dieser rechtswidrig. Handlungen, die zwar einen Angriff darstellen, jedoch gesetzeskonform sind, berechtigen hingegen nicht zur Notwehr (zum Beispiel ist eine Festnahme durch die Polizei in der Regel hinzunehmen). Angriffe können gegen die körperliche Unversehrtheit/Gesundheit (Angriffe durch Schläge, Tritte, etc.), gegen die Freiheit (Festhalten), gegen das Eigentum (eigene Gegenstände), die Ehre (andauernde Beleidigungen) oder gegen das Leben gerichtet sein.
...von sich und anderen... bedeutet, dass man auch anderen Personen, die sich in Not befinden oder sich in Notwehr verteidigen, helfen darf. In der Regel muss man sogar helfen, was jedoch sehr unterschiedlich aussehen kann. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen – Helfen heißt auch Hilfe holen. Einer in Not befindlichen Person mit Selbstverteidigungstechniken zu helfen, ihre Selbstverteidigung wahrzunehmen, nennt man „Nothilfe“.
Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu werden im Training und auf Lehrgängen eingehend behandelt.
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR JU-JUTSU- UND JIU-JITSU-KYU- UND DAN-PRÜFUNGEN, gültig ab 28.4.2012
INHALT:
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
1.6 Verantwortlichkeit
1.7 Überprüfung durch den DJJV
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
2.1.2 Dan-Prüfungen
2.2 DJJV-Pass
2.3 Prüfungsgebühren
2.4 Prüfungsmaterialien
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
3.1 Vorbereitungszeiten
3.2 Pflichtlehrgänge
3.3 Kyu-Prüfungen auf Landesebene
3.4 Prüfungskommissionen
3.5 Einsatz der Prüfer
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
4.3 Pflichtlehrgänge
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
4.5 Lizenzen-Nachweis
4.6 Prüfungskommissionen
4.7 Einsatz der Prüfer
4.8 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
5 PRÜFERLIZENZEN
5.1 Abnahme von Prüfungen
5.2 Voraussetzungen für die Prüferlizenz
5.3 Erteilung der Prüferlizenzen
5.3.1 Lizenzvergabe durch den DJJV
5.3.2 Lizenzvergabe durch die Landesverbände
5.3.3 Geltungsdauer
5.3.4 Ergänzende Regelungen für Jiu-Jitsu
5.4 Verlängerung der Geltungsdauer
5.5 Entzug der Prüferlizenz
6 DURCHFÜHRUNG VON JU-JUTSUPRÜFUNGEN
6.1 Allgemeines
6.2 Partner
6.3 Verletzungen
6.4 Senioren-Prüflinge
6.5 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
6.6 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
7 DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSUPRÜFUNGEN
7.1 Prüfungs- und Ausbildungsprogramme
7.2 Auswahl der Techniken und der Partner
7.3 Prinzipien
7.4 Rechts- und linksseitige Angriffe
7.5 Waffenabwehr
7.6 Zusatzaktionen
7.7 Kata
7.8 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
7.9 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
8 BEWERTEN, BESTEHEN UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN
8.1 Bewertung der einzelnen Prüfungsgebiete
8.2 Bestehen von Prüfungen
8.3 Eintrag in den DJJV-Pass, Urkunden usw.
8.4 Prüfungswiederholung
8.5 Prüfungslisten
8.6 Meldung an den DJJV
9 VERLEIHUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
9.1 Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden
10 ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
10.1 Allgemeines
10.2 Verfahren
11 SONSTIGES
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung des DJJV gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des DJJV (Bundesrepublik Deutschland) und ist dort sowohl von den Landesverbänden als auch vom DJJV einheitlich anzuwenden.
Die Prüfungsordnung ist kein Ausbildungsprogramm.
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
Der Deutsche Ju-Jutsu-Verband e.V. vergibt aufgrund von Prüfungen oder verleiht aufgrund von Meisterschaftserfolgen oder Verdiensten folgende Kyu- und Dan-Grade mit der Verpflichtung, den erreichten bzw. verliehenen Gürtel in der jeweiligen Farbe zu tragen:
6. Kyu | weißer Gürtel (für Anfänger) |
5. Kyu | gelber Gürtel |
4. Kyu | orangefarbener Gürtel |
3. Kyu | grüner Gürtel |
2. Kyu | blauer Gürtel |
1. Kyu | brauner Gürtel |
1.-5. Dan | schwarzer Gürtel |
6.-8. Dan | rot-weißer (wahlweise schwarzer oder rot-schwarzer) Gürtel |
9. und 10. Dan | roter Gürtel |
Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade getragen werden. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden. Die Anerkennung von Kyu- bzw. Dan-Graden artverwandter Selbstverteidigungssysteme ist im Abschnitt 10 geregelt.
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
Für die Durchführung und Abrechnung der Kyu- und Dan-Prüfungen sind die Landesverbände zuständig, für bundesoffene Prüfungen der DJJV. Für die Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen bei Institutionen, z. B. Polizei, Zoll, Justiz, Schulen oder Hochschulen ist der Landesverband zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die Dienststelle befindet, bei der die Prüfung stattfindet, für die Prüfungen der Bundespolizei-Akademie Lübeck der DJJV.
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
Der DJJV kann bundesoffene Kyu- und Dan-Prüfungen durchführen (z. B. bei Bundesseminaren, Polizei, o. Ä.).
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
Prüfungen dürfen nur innerhalb des im DJJV-Pass eingetragenen Vereins bzw. innerhalb des für den eingetragenen Verein zuständigen Landesverbandes abgelegt werden (hierbei ist § 4 der Passordnung zu beachten, nach dem jedes Mitglied grundsätzlich nur einen DJJV-Pass haben darf). Prüfungen außerhalb des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vereins des Prüflings. Prüfungen außerhalb des Landesverbandes bedürfen der Zustimmung des Landesverbandes des Prüflings. Im Streitfall entscheidet der zuständige Landesverband.
1.6 Verantwortlichkeit
Die Landesprüfungsreferenten sind für ihren Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Prüfungsordnung verantwortlich. Bei bundesoffenen Kyu-/Dan-Prüfungen ist der DJJV-Vizepräsident Breitensport für die Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
1.7 Überprüfung durch den DJJV
Der DJJV hat das Recht, die korrekte Durchführung der Prüfungen, insbesondere die Einhaltung der Prüfungsordnung, zu überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann er die Prüfungen für ungültig erklären und ggf. die Prüferlizenzen aberkennen.
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
Alle Kyu-Prüfungen müssen beim zuständigen Landesprüfungsreferenten angemeldet werden, bundesoffene Kyu-Prüfungen beim Vizepräsidenten Breitensport. Die Art der Anmeldung, die Anmeldefristen usw. regeln die Landesverbände bzw. der DJJV in eigener Zuständigkeit.
2.1.2 Dan-Prüfungen
Die Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt und ausgeschrieben, bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Art der Anmeldung der Prüfungsteilnehmer, die Anmeldefristen, die einzureichenden Unterlagen usw. sind in der Ausschreibung angegeben.
2.2 DJJV-Pass
Alle Kyu- und Dan-Prüfungsanwärter müssen im Besitz eines gültigen DJJV-Passes sein. Ausgenommen hiervon sind Prüfungsanwärter zu Kyu-Prüfungen bei Schulen, Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen usw., bei Polizei, Zoll, Justiz usw. bis einschließlich 2. Kyu.
2.3 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für Kyu-Prüfungen und für Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt (Beschluss durch die MV), für bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Prüfungsgebühren sind von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu entrichten.
2.4 Prüfungsmaterialien
Die Landesverbände beziehen die Prüfungsmate-rialien (Prüfungsmarken, Urkunden, Prüfungslisten usw.) beim DJJV, die eine Prüfung ausrichtenden Vereine bei ihrem Landesverband.
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
Bei Kyu-Prüfungen bereitet der ausrichtende Verein, bei Landes-Kyu- und bei Dan-Prüfungen der Landesprüfungsreferent, bei bundesoffenen Kyu- bzw. Dan-Prüfungen der DJJV die Prüfungslisten vor. Dazu füllt er die Vorderseiten entsprechend aus und trägt auf den Innenseiten die Prüfungsteilnehmer/innen mit den jeweiligen Angaben ein.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
3.1 Vorbereitungszeiten
Die Vorbereitungszeiten für die Kyu-Prüfungen betragen zum
a) 5. bis 2. Kyu
- 1/2 Jahr oder
- 1 JJ-Kursus von mindestens 50 Unterrichtsstunden (diese Möglichkeit darf nur einmal und nur bei Prüfungen zum 5. oder 4. Kyu in Anspruch genommen werden). Der Kurs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
b) 1. Kyu
- 1 Jahr,
- Mindestalter = 16 Jahre.
3.2 Pflichtlehrgänge
Die Landesverbände regeln in eigener Zuständigkeit, ob und ggf. welche Pflichtlehrgänge während der Vorbereitungszeit zu besuchen sind (aktive Teilnahme).
3.3 Kyu-Prüfungen auf Landesebene
Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ab welchem Kyu-Grad die Prüfungen auf Landesebene durchgeführt werden.
3.4 Prüfungskommissionen
Prüfungen zum 5. bis 3. Kyu können von 1 prüfungsberechtigten Dan-Träger abgenommen werden. Prüfungen ab 2. Kyu müssen von 2 prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden. Die Prüfungskommission ist so zusammenzusetzen, dass höchstens ein Prüfer dem Verein eines Prüflings bzw. der Prüflinge angehört.
3.5 Einsatz der Prüfer
Der Einsatz der Prüfer für Kyu-Prüfungen erfolgt durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. den DJJV.
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
Die Ju-Jutsu-Kyu-Prüfungen sind bezüglich der Mindestteilnehmerzahl so zu gestalten, dass die nach der Prüfungsordnung geforderten Partnerwechsel möglich sind. Die Höchstteilnehmerzahl für eine Prüfungskommission beträgt pro Tag maximal 20 Teilnehmer, Ausnahme bei Polizei, Zoll, Justiz usw. maximal 25 Teilnehmer.
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
Vorbereitungs-/Wartezeit | Mindestalter | Lizenz | |
1. Dan | 1 Jahr | 18 | LE / SA |
2. Dan | 2 Jahre | LE / SA | |
3. Dan | 3 Jahre | LE / SA | |
4. Dan | 4 Jahre | I*) | |
5. Dan | 5 Jahre | II*) | |
6. Dan | 6 Jahre | ||
7. Dan | 6 Jahre | ||
8. Dan | 6 Jahre | ||
9. Dan | 6 Jahre | ||
10. Dan | 6 Jahre |
*) Bei Nichtvorliegen der entsprechenden Lizenz verlängert sich die Vorbereitungszeit um 1 Jahr. Eine gültige Lehreinweisung/Sportassistentenlizenz muss aber auch in diesem Fall vorgelegt werden.
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
Die Vorbereitungszeit (nicht die Wartezeit) eines Prüflings kann verkürzt werden um
- 6 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer C-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist,
- 12 Monate, wenn der Prüfling im Besitz einer gültigen JJ Trainer B- oder Trainer A-Lizenz (Breiten- oder Leistungssport) ist.
Die Verkürzung der Vorbereitungszeit ist insgesamt nur einmal zulässig und gilt nur für die Grade, bei denen die betreffende Lizenz nicht als Voraussetzung verlangt wird.
4.3 Pflichtlehrgänge
Während der Vorbereitungszeit muss der Dan-Prüfungsanwärter pro Jahr an 2 Technik-Lehrgängen auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Bundesseminar aktiv teilgenommen haben. Ist die Teilnahme an den o. g. Maßnahmen in einem Jahr nicht möglich, so verlängert sich die Vorbereitungszeit entsprechend.
Außerdem muss der Anwärter zum 1. bzw. 2. Dan an einem Notwehr-/Nothilfe-Lehrgang aktiv teilgenommen haben (Pass-Eintrag). Näheres regeln die Landesverbände.
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
Bei der Prüfung zum 1. Dan muss der Prüfling nachweisen, dass er einen Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden, nicht Sofortmaßnahmen am Unfallort) besucht hat, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf. Für alle weiteren Dan-Prüfungen genügt der Besuch eines Lehrgangs Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden), der ebenfalls nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf.
4.5 Lizenzen-Nachweis
Teilnehmer an Dan-Prüfungen müssen mindestens im Besitz folgender Lizenzen sein:
- 1. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 2. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 3. Dan = Lehreinweisung (15 UE) / Sportassistent
- 4. Dan = Lizenzstufe I (Trainer C-Lizenz)
- 5. Dan = Lizenzstufe II (Trainer B-Lizenz)
Die Landesverbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich, ob die Lehreinweisung oder die Sportassistentenlizenz die Minimalvoraussetzung für die Zulassung zur Dan-Prüfung darstellt.
Die Lehreinweisung gilt 2 Jahre und muss innerhalb der Vorbereitungszeit erworben werden bzw. durch einen speziell dafür ausgeschriebenen Lehrgang von mindestens 5 Unterrichtsstunden verlängert worden sein. Die Geltungsdauer der anderen Lizenzen ist in der Ausbildungskonzeption für die Lizenzausbildung des DJJV geregelt. Außerdem ist sie in der jeweiligen Lizenz angegeben.
4.6 Prüfungskommissionen
Dan-Prüfungen müssen von 3 prüfungsberechtigten Dan-Trägern abgenommen werden, die mindestens den Dan-Grad innehaben, den die Prüflinge anstreben.